Umweltplakette - Deutsche Botschaft Bern
Transcription
Umweltplakette - Deutsche Botschaft Bern
„Umweltplakette“ jetzt obligatorisch in einigen deutschen Städten Warum wurde die Umweltplakette eingeführt? Seit Januar 2008 müssen Autolenker in einigen deutschen Städten die neu eingeführte Umweltplakette (zur Kennzeichnung emissionsarmer Kfz) an ihrem Fahrzeug vorweisen. Diese Vorgabe beruht auf der EU-Rahmenrichtlinie zur Reduktion der Feinstaubkonzentration. Städte und Gemeinden, in denen die zulässigen Feinstaub-Grenzwerte überschritten sind, sind verpflichtet, Massnahmen (Luftreinhaltepläne) zur Verringerung von Feinstaubemissionen vorzunehmen. Sie führen daher eine „Umweltzone“ und sukzessive Fahrverbote ein. Dies gilt für Dieselfahrzeuge, die die Abgasnorm EURO 2 nicht erfüllen sowie Benzinfahrzeuge ohne geregelten Katalysator. In diesen Städten müssen daher alle Fahrzeuge die neue Umweltplakette sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe anbringen. Wer keine Plakette an seinem Auto vorweisen kann, darf nicht in die so genannten Umweltzonen fahren und erhält bei Verstoss eine Busse von 40 Euro (65 CHF). In welchen Städten sind die Umwelt-Plaketten obligatorisch? Seit Januar 2008: Berlin, Köln, Hannover (in Hannover werden ausländische Autos erst ab 1.1.2009 gebüsst!) Ab März 2008: Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, Tübingen Ab Juli 2008: Bochum Ab Oktober 2008: München Ab 2009: Nürnberg, Herrenberg Ab 2010: Freiburg im Breisgau Deutsche Zentrale für Tourismus Talstrasse 62 8001 Zürich Telefon 044 213 22 00 Telefax 044 212 01 75 Internet www.deutschland-tourismus.ch E-Mail: [email protected] 1 Stand Februar 2008 Welche Fahrzeuge erhalten eine grüne, gelbe oder rote Plakette? Alle Fahrzeuge mit Ottomotor (Benziner) mit einer Erstzulassung ab 1.1.1993 erhalten die grüne Umwelt-Plakette, die zeitlich unbegrenzt deutschlandweit gültig ist. Diesel-Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1.10.2006 erhalten die grüne UmweltPlakette, die zeitlich unbegrenzt deutschlandweit gültig ist. Diesel-Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1.10.2001 bzw. Erstzulassung ab 1.10.1996 und Nachrüstung eines Partikelfilters erhalten die gelbe Umwelt-Plakette – und dürfen voraussichtlich nur bis 31.12.2009 deutschlandweit in den Umweltzonen fahren. Diesel-Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1.10.1997 bzw. Erstzulassung ab 1.10.1993 und Nachrüstung eines Partikelfilters erhalten die rote Umwelt-Plakette – sie dürfen voraussichtlich nur bis 31.12.2008 deutschlandweit in den Umweltzonen fahren. Fahrzeuge mit Oldtimerstatus gelten als genehmigte Ausnahme. Freie Fahrt in die Umweltzonen haben Mopeds und Motorräder. Wo sind die Umwelt-Plakette erhältlich? Die Plaketten dürfen deutschlandweit von den deutschen Kfz-Zulassungsstellen, den Technischen Überwachungsorganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ und autorisierten Werkstätten ausgegeben werden. Beim Kauf müssen die Kraftfahrzeugpapiere vorgelegt werden. Die Kosten für die Plakette betragen in der Regel zwischen 5 und 15 Euro. Adressen von Werkstätten oder weiteren Ausgabestellen können im Internet abgefragt werden zum Beispiel unter www.berlin.de/umweltzone oder www.stadt-koeln.de Bei der Stadt Köln kann die Plakette beispielsweise schriftlich beantragt werden. Der zeitliche Vorlauf beträgt generell cirka 2-3 Wochen. Bitte die Kopie des Fahrzeugausweises und einen Scheck in Höhe von 5 Euro oder bar beifügen. Anträge im Internet unter www.stadt-koeln.de. Stadt Köln, Kfz–Zulassungsstelle, Max-Glomsda-Str. 4, 51105 Köln Die Umweltplakette kann auch online bestellt werden unter www.umwelt-plakette.de Hierzu werden die Zulassungsunterlagen des Fahrzeugs in Kopie benötigt. Die Plakette wird dann gegen eine Gebühr von 29,80 Euro zugesandt. Als Sonderservice für einen Zuschlag von 10,00 Euro wird die Plakette nicht handschriftlich, sondern aufgedruckt mit dem Kfz-Kennzeichen versehen. In der Schweiz ist in allen TCS-Geschäftsstellen ausschliesslich die grüne Plakette erhältlich. Gegen eine Gebühr von 24 CHF (für TCS-Mitglieder) bzw. 28 CHF (für Nichtmitglieder) sowie eine Kopie des Fahrzeugausweises stellt der TCS dem Besteller die grüne Plakette zu. www.adac.de/umweltzonen Weitere Infos auch unter: www.umwelt-plakette.de www.tcs.ch Deutsche Zentrale für Tourismus Talstrasse 62 8001 Zürich Telefon 044 213 22 00 Telefax 044 212 01 75 Internet www.deutschland-tourismus.ch E-Mail: [email protected] 2 Stand Februar 2008