Denunziert und hingerichtet

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Denunziert und hingerichtet
Elisabeth Strupp, Opfer der Hexenverfolgung (gestorben 1599):
Denunziert und hingerichtet
gelischen Pfarrers in Gelnhausen, Johannes
Strupp, wird 1599 enthauptet, und ihre
Leiche wird verbrannt. Sie ist denunziert
worden von Barbara Scherer (ebenfalls 1599
hingerichtet), die unter der Folter ihren Namen genannt hat. Mit letzterer wird Barbara
Jörgenclasen hingerichtet. Ihnen beiden wird
Hexerei vorgeworfen. Elisabeth Strupp soll
den unschuldig als Hexen angeklagten Frauen Brot und Rosen in das Verließ gebracht
habe. Die historisch bezeugten Anklagen
lauten: Elisabeth Strupp sei schuld am Tod
eines Kindes, welches nach einem Sturz an
Wundbrand gestorben sei. Einer Frau habe
sie ins Auge geblasen und eine Verwünschung ausgestoßen, woraufhin das Auge
ausgefallen sei. Dies und Teufelsbuhlschaft
sowie Teilnahme am Hexensabbat werden
Elisabeth Strupp unter grausamer Folter und
als falsches Geständnis abgepresst.
Ihr verstorbener Mann Johannes Strupp
war der Sohn von Peter Strupp, der die Reformation 1543 in Gelnhausen eingeführt
hat. Johannes Strupp und sein Schwager
Johannes Nicenius (verheiratet mit Anna
Strupp) sind die beiden Pfarrer in Gelnhausen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Sie prägen das Reformationsgeschehen. Johannes Strupp ist wohl vor 1599
gestorben, da Elisabeth Strupp 1599 als
Witwe hingerichtet wird. Nur dieser prominenten Verwandtschaft verdankt sie es, dass
sie nicht lebendig auf dem Scheiterhaufen
verbrannt wird.
1599 ist Johannes Koch Schultheiß und
verantwortlich für die Hexenprozesse in
Foto: blickkontakt/Gerhard Jost
n Elisabeth Strupp, Witwe des zweiten evan-
Ausschnitt aus dem Epitaph der Familie Strupp.
Eine der drei Frauen auf der Empore soll Elisabeth
sein.
Gelnhausen. Seine Grabplatte ist in der Marienkirche in Gelnhausen zu sehen.
Wie ist es dazu gekommen, dass die Kirche die ungerechte weltliche Gerichtsbarkeit
unterstützt hat? Schon im 14. Jahrhundert ist
die Folter zum Erpressen von Geständnissen
erlaubt. Ab 1520 wird die Hexenverfolgung
sogar von den Reformatoren unterstützt.
Auch Martin Luther orientiert sich am weltlichen Gericht. Er beruft sich auf Exodus 22,
18: „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen.“ Durch den Glauben an Christus
müsse die Zauberei überwunden werden.
Aber Denunzierte werden dem Reich des
Bösen zugeordnet. Darum gelte das Evangelium von der Vergebung ihnen nicht.
Viele lutherische Theologen und viele
Juristen haben sich bei der Verfolgung von
„Hexen“ auf die Aussagen Luthers berufen.
In der Forschung wird heute stärker die Rolle der weltlichen Gerichtsbarkeit in den Hexenprozessen betont.
Lydia Laucht