Denunziert und hingerichtet
Transcription
Denunziert und hingerichtet
Elisabeth Strupp, Opfer der Hexenverfolgung (gestorben 1599): Denunziert und hingerichtet gelischen Pfarrers in Gelnhausen, Johannes Strupp, wird 1599 enthauptet, und ihre Leiche wird verbrannt. Sie ist denunziert worden von Barbara Scherer (ebenfalls 1599 hingerichtet), die unter der Folter ihren Namen genannt hat. Mit letzterer wird Barbara Jörgenclasen hingerichtet. Ihnen beiden wird Hexerei vorgeworfen. Elisabeth Strupp soll den unschuldig als Hexen angeklagten Frauen Brot und Rosen in das Verließ gebracht habe. Die historisch bezeugten Anklagen lauten: Elisabeth Strupp sei schuld am Tod eines Kindes, welches nach einem Sturz an Wundbrand gestorben sei. Einer Frau habe sie ins Auge geblasen und eine Verwünschung ausgestoßen, woraufhin das Auge ausgefallen sei. Dies und Teufelsbuhlschaft sowie Teilnahme am Hexensabbat werden Elisabeth Strupp unter grausamer Folter und als falsches Geständnis abgepresst. Ihr verstorbener Mann Johannes Strupp war der Sohn von Peter Strupp, der die Reformation 1543 in Gelnhausen eingeführt hat. Johannes Strupp und sein Schwager Johannes Nicenius (verheiratet mit Anna Strupp) sind die beiden Pfarrer in Gelnhausen in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts. Sie prägen das Reformationsgeschehen. Johannes Strupp ist wohl vor 1599 gestorben, da Elisabeth Strupp 1599 als Witwe hingerichtet wird. Nur dieser prominenten Verwandtschaft verdankt sie es, dass sie nicht lebendig auf dem Scheiterhaufen verbrannt wird. 1599 ist Johannes Koch Schultheiß und verantwortlich für die Hexenprozesse in Foto: blickkontakt/Gerhard Jost n Elisabeth Strupp, Witwe des zweiten evan- Ausschnitt aus dem Epitaph der Familie Strupp. Eine der drei Frauen auf der Empore soll Elisabeth sein. Gelnhausen. Seine Grabplatte ist in der Marienkirche in Gelnhausen zu sehen. Wie ist es dazu gekommen, dass die Kirche die ungerechte weltliche Gerichtsbarkeit unterstützt hat? Schon im 14. Jahrhundert ist die Folter zum Erpressen von Geständnissen erlaubt. Ab 1520 wird die Hexenverfolgung sogar von den Reformatoren unterstützt. Auch Martin Luther orientiert sich am weltlichen Gericht. Er beruft sich auf Exodus 22, 18: „Die Zauberinnen sollst du nicht am Leben lassen.“ Durch den Glauben an Christus müsse die Zauberei überwunden werden. Aber Denunzierte werden dem Reich des Bösen zugeordnet. Darum gelte das Evangelium von der Vergebung ihnen nicht. Viele lutherische Theologen und viele Juristen haben sich bei der Verfolgung von „Hexen“ auf die Aussagen Luthers berufen. In der Forschung wird heute stärker die Rolle der weltlichen Gerichtsbarkeit in den Hexenprozessen betont. Lydia Laucht