und Einwilligungsbogen für eine Wurzelspitzenresektion

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und Einwilligungsbogen für eine Wurzelspitzenresektion
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Aufklärungs- und Einwilligungsbogen für eine Wurzelspitzenresektion
Was ist eine Wurzelspitzenresektion?
Die klinische und röntgenologische Untersuchung hat ergeben, dass an einer oder
mehreren Wurzelspitzen im Knochen ein Entzündungsprozess ("Herd" mit oder ohne
Fistelbildung) evtl. mit einer Zyste besteht. Soll der Zahn erhalten werden, so ist eine
Wurzelspitzenresektion (operatives Abtrennen der Wurzelspitze) mit ggf. chirurgischer
Wurzelkanalfüllung des betroffenen Zahnes zu empfehlen.
Wörtlich bedeutet „Resektion“ so viel wie Abschneiden. Bei einer Wurzelspitzenresektion
(WSR) wird also die entzündete Spitze einer Zahnwurzel gekappt. Dies geschieht
normalerweise in einem kleinen operativen Eingriff unter örtlicher Betäubung.
Der Kieferknochen wird durch einen Schleimhautschnitt dargestellt. Dann erfolgt die
Freilegung der erkrankten Zahnwurzel mit Hilfe einer rotierenden kleinen Kugelfräse
durch Abtragen von Knochen.
Die Wurzelspitze wird abgetragen (reseziert) und das entzündliche Gewebe einschließlich
einer evtl. vorhandenen Zyste entfernt. Häufig ist ein Verschluss des Wurzelkanals von der
Wurzelspitzenseite aus (retrograd) im Rahmen der Operation notwendig. Zum Abschluss
wird die Wunde vernäht.
Die Fäden können i. d. R. nach 7 Tagen entfernt werden.
Welche Untersuchungen sind für die Entscheidung ein er WSR nötig?
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Der allgemeine Gesundheitszustand wird überprüft.
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Vor einer WSR muss Klarheit über die Schwere der Entzündung an der Zahnwurzel
und deren Ausdehnung bestehen. Es wird geprüft, ob nicht auch eine alleinige
Wurzelbehandlung zum Ziel führen kann; dies wird in der Regel von Ihrem
Zahnarzt entschieden.
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Zur Klärung werden Röntgenbilder erstellt.

Schließlich werden die Risiken bei einem Eingriff mit der Erfolgsaussicht einer
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Wurzelbehandlung abgewogen. Erst dann fällt die Entscheidung für eine WSR.
Welche Gefahren können von Zahnentzündungen ausgehen?
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Zahnentzündungen können dauerhafte Entzündungen des Kieferknochens
hervorrufen oder zur Bildung von umkapselten Eiteransammlungen (Abszess) und
Gewebehohlräumen (Zyste) führen

Auch Allgemeinerkrankungen des Körpers können durch Knochenentzündungen
beeinflusst werden.

Entzündungsherde der Zahnwurzeln können gefährlich werden, wenn
Erkrankungen oder Behandlungen das körpereigene Abwehrsystem
ohnehin schwächen.
Welche Risiken birgt die WSR?
Nach der Operation können eine vorübergehende Schwellung der Wange und
Wundschmerzen auftreten, die jedoch medikamentös gelindert werden können. Die durch
die Resektion entstandene Knochenhöhle füllt sich durch nachwachsendes
Knochengewebe.
Grundsätzlich können bei allen operativen Eingriffe n unabhängig von der Art und
Ausdehnung Nachblutungen oder Wundheilungsstörungen als Folge einer Infektion
auftreten. Nachbehandlungen mit Antibiotika, Spülungen oder eine Nachoperation können
in seltenen Fällen erforderlich werden.
Die Einhaltung der vereinbarten Nachuntersuchungen kann ein frühzeitiges Erkennen von
Infektionen ermöglichen.
Bei den Oberkieferseitenzähnen kann es zu einer Eröffnung der Kieferhöhle kommen.
Diese wird unmittelbar im Rahmen des Wundverschlusses mit einem örtlichen
Gewebeläppchen verschlossen und heilt in der Regel folgenlos ab. Nach dieser plastischen
Deckung sollten Sie 10 Tage nicht schnäuzen, fliegen oder tauchen. Wir empfehlen Ihnen
das Benutzen von abschwellenden Nasentropfen bis zu einer Woche.
Bei Resektionen an den Backenzähnen im Unterkiefer können Verletzungen des
Unterkiefernerven mit vorübergehenden Gefühlsstörungen (Taubheitsgefühl der Zunge
und / oder Unterlippe) nicht ausgeschlossen werden, da diese auch gelegentlich durch
Betäubungsspritzen verursacht werden. Sie bilden sich innerhalb von 3-6 Monaten zurück,
können jedoch in sehr seltenen Fällen dauerhaft bleiben.
Zur Vermeidung von Komplikationen und Verminderung von Beschwerden nach der
Operation sind das gewissenhafte Ausfüllen des Anamnesebogens und das aufmerksame
Studium der Empfehlung für das Verhalten nach der Operation von großer Bedeutung.
Einwilligungserklärung
Nach dem Lesen dieses Patientenaufklärungsbogens und nach dem Aufklärungsgespräch
mit der Ärztin/dem Arzt Frau/Herrn Dr. med. _________________________________________
fühle ich mich voll und ausreichend informiert und aufgeklärt. Meine Fragen, insbesondere
über die Operation, ihre Vor- und Nachteile, und die Alternativen wurden dargestellt und
mögliche Komplikationen besprochen.
Ich habe die Aufklärung vollständig verstanden, konnte alle mich bewegenden Fragen
stellen und habe keine weiteren Fragen mehr.
Nach den Verhaltenshinweisen werde ich mich richten.
Ich willige nach reichlicher Überlegung in den vorgesehen Eingriff ein.
Ich beachte die vorübergehende Einschränkung meiner Straßenverkehrstauglichkeit durch
Betäubungs-, Schmerz oder Beruhigungsmittel und das Rauchverbot.
Unterschreibt ein Elternteil allein, so erklärt er mit seiner Unterschrift zugleich, dass
ihm das Sorgerecht allein zusteht oder dass im Einverständnis mit dem anderen
Elternteil gehandelt wurde.
Ich willige auch in notwendige Änderungen oder Erweiterungen der Operation ein, wenn
dies während der Operation notwendig erscheint.
Vermerk des Arztes über das Aufklärungsgespräch, etwaige Beschränkungen der
Einwilligung bzw. mögliche Folgen der Ablehnung:
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OP-Termine müssen mindestens 24h vorher abgesagt werden, da sonst eine Gebühr
nach GOÄ und GOZ erhoben werden kann!
Ort:
Datum:
Unterschrift: