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Serie | Kfz-Besteuerung in Europa Unterschiede und Gemeinsamkeiten Foto: Comugnero Silvana/Fotolia Teil 37: Bosnien und Herzegowina | Im letzten Teil unserer Serie fasst Tamara Dmitrovic von Deloitte Serbien die Regeln des südosteuropäischen Staates und dessen Entität Republika Srpska zusammen. Serie Kfz-Besteuerung in Europa — Bosnien und Herzegowina (BuH) ist in zwei Entitäten geteilt, das heißt in zwei juris tische Zuständigkeitsbereiche: die Föderati on BuH mit der Hauptstadt Sarajevo und die Republika Srpska mit der Hauptstadt Banja Luka. Beide haben verschiedene Steuer gesetzgebungen. Ausnahme hiervon bildet das Mehrwertsteuergesetz, das über GesamtBuH anzuwenden ist. Im Folgenden liefert Tamara Dmitrovic, als Senior Managerin und Steuerexpertin bei Deloitte Serbien auch Fachfrau für Bosnien und Herzegowina, In formationen über grundlegende Regelun gen bei der Besteuerung von Firmenwagen in den beiden Teilrepubliken, einschließlich der Unterschiede und Gemeinsamkeiten. 52 Autoflotte | 01– 2014 – Welche Steuern kennen die Föderation Bosnien und Herzegowina sowie die Republika Srpska auf Pkw im Allgemeinen und Firmenwagen im Speziellen? In der Föderation Bosnien und Herzegowina sowie auch in der Republika Srpska werden dieselben Regelungen bezüglich der Mehr wertsteuer angewendet. Gemäß dem Mehr wertsteuergesetz des Staates Bosnien und Herzegowina unterliegt die Beschaffung ei nes Pkw genauso wie der Import von Pkw der Mehrwertsteuer. Der Standardsatz be läuft sich auf 17 Prozent. Folgt man Artikel 32 Absatz 6 des Mehrwertsteuergesetzes, han delt es sich um eine nicht abzugsfähige Vor steuer auf die Anschaffung und/oder den Foto: Deloitte Gleich und doch verschieden | In der Föderation Bosnien und Herzegowina (im Bild die Hauptstadt Sarajevo) und der Republika Srpska gelten dieselben Mehrwertsteuergesetze, in beiden Teilrepubliken gibt es eine Kfz-Steuer. Eine Registrierungsabgabe und Eigentumssteuer werden jedoch nur in Ersterer erhoben Tamara Dmitrovic, Deloitte Serbien | „Einige Steuern werden nur in der Föderation BuH erhoben“ Kfz-Besteuerung in Europa | Serie Nachweis erfolgen, dass die Steuer gezahlt wurde. .. Bosnien und Herzegowina besteht aus den zwei Entitäten Föderation Bosnien und Herze gowina (BuH) und der Republika Srpska. In bei den gibt es eine Mehrwertsteuer von 17 Prozent, die grundsätzlich eine nicht erstattungsfähige Vorsteuer darstellt. Ausnahme für Firmen mit be stimmten geschäftlichen Aktivitäten wie Auto vermietung, Betrieb von Taxi oder Fahrschulen .. In beiden Teilrepubliken: jährliche Steuer auf die Pkw-Nutzung für natürliche und juristische Personen in Abhängigkeit vom Hubraum des Fahrzeugs. Beispiel Srpska: von 30 Konvertible Mark (KM) (= ca. 15 Euro) für ein Auto mit einem Hubraum bis zu 1.150 Kubikzentimeter bis hin zu 1.000 KM (= ca. 511 Euro); Steuerschuld ver ringert sich p. a. um fünf bis max. 50 Prozent .. In der Föderation BuH: Eigentumssteuer = Kommunalsteuer, die von einigen Kantonen bei natürlichen und juristischen Personen, die Pkw besitzen, erhoben wird. Betrag z. B. für Pkw bis zu einem Alter von sieben Jahren: mindestens zwischen 80 und 250 KM (ca. 41 bis 128 Euro) .. In der Föderation BuH: jährliche Registrie rungsabgaben von 150 bis zu 1.000 KM (ca. 77 bis 511 Euro) zum Zeitpunkt der Registrierung und Bedingung, um Registrierung durchführen zu können Import von Pkw – einschließlich Mehrwert steuer auf die Beschaffung von Ersatzteilen, Kraftstoff und Verbrauchsmaterialien ebenso wie für Miete, Instandhaltung, Reparaturen und andere Services rund um die Nutzung des Autos. Allerdings ist ein Steuerzahler zum Vor steuerabzug auf die Beschaffung eines Au tos berechtigt, wenn das Fahrzeug exklusiv der Durchführung bestimmter geschäft licher Aktivitäten dient wie Autovermietung oder der Beschaffung von Wagen, die von Taxi oder Fahrschulen genutzt werden. Aus genommen von der Mehrwertsteuer ist die Versorgung mit gebrauchten Pkw, bei denen der Steuerzahler nicht zum Vorsteuerabzug auf seine Belastung bei der Akquisition be rechtigt gewesen ist. Darüber hinaus wird in beiden Entitäten eine Steuer auf die Nutzung von Autos erho ben. In beiden zahlen juristische und natür liche Personen, die Pkw besitzen, auf die Nut zung dieser Fahrzeuge eine Steuer, die auf dem Hubraum fußt. Sie ist jährlich zu entrichten. In der Repu blika Srpska bewegt sich diese zum Beispiel zwsichen 30 bosnisch-herzegowinischen konvertiblen Mark (= ca. 15 Euro; bei 1,95583 .. In beiden Entitäten, Föderation Bosnien und Herzegowina sowie der Republika Srpska: Bei privater Nutzung des Fahrzeugs entsteht ein geldwerter Vorteil, der einen Teil des zu versteu ernden Bruttogehalts darstellt. Festlegung des zu versteuernden Vorteils zum Bruttogehalt: pri vat gefahrene Kilometer x durchschnittlicher Kraftstoffpreis x 20 Prozent; Nachweis in der Re gel über Fahrtenbuch .. Firmenwagen in beiden Entitäten absetzbar für Unternehmen; in der Föderation BuH i. d. R. 15 Prozent p. a. linear, für besondere Unterneh men wie Vermieter, Leasinganbieter und Taxi-Ser vices: 20 Prozent p. a. linear; in der Repbulika Srps ka: i. d. R. 15,5 Prozent p. a. linear, für bestimmte Unternehmen wie Vermieter, Leasinganbieter und Taxi-Services: 25 bis 30 Prozent p. a. linear Konvertible Mark (KM) = 1 Euro – lt. Auswär tigem Amt Online/Stand: September 2013) für ein Auto mit einem Hubraum bis zu 1.150 Kubikzentimeter bis zu 1.000 KM (= ca. 511 Euro), für einen Pkw mit Hubraum über 3.000 Kubikzentimeter (siehe Infokasten„Republika Srpska | Steuer auf Pkw-Nutzung“). Die Steuerschuld verringert sich jedes Jahr um fünf Prozent, wobei die Gesamt reduktion jedoch auf 50 Prozent der be schriebenen Steuer limitiert ist. Sie ist zum Zeitpunkt der Kfz-Registrierung zu zahlen und diese kann auch nicht ohne den – Gibt es weitere Steuern, in denen sich die beiden Entitäten unterscheiden? Es gibt einige Steuern, die nur in der Födera tion Bosnien und Herzegowina erhoben werden, zum Beispiel die Registrierungsab gaben. Diese Aufwendungen sind jährlich zu zahlen und reichen von 150 bis zu 1.000 KM (ca. 77 bis 511 Euro). Diese sind zum Zeit punkt der Fahrzeugregistrierung zu tragen und das Auto kann auch nicht registriert werden ohne den Beweis, dass die Steuer gezahlt wurde. Daneben existiert in der Föderation Bos nien und Herzegowina eine Eigentumssteu er auf den Besitz von Pkw. Diese wird auf Ebene einiger Kantone innerhalb der Föde ration erhoben. Infolgedessen handelt es sich um eine Kommunalsteuer, die jährlich sowohl von natürlichen als auch juristischen Personen auf den Besitz des Fahrzeugs zu entrichten ist. Der jährliche Betrag kann da bei etwa für Pkw bis zu einem Alter von sie ben Jahren nicht niedriger sein als 80 bis 250 KM (ca. 41 bis 128 Euro). – Haben die beiden Entitäten City-Maut oder Kfz-Steuer? Nein, in keiner der beiden. – Welchen Rahmen setzt der Gesetzgeber für die Besteuerung von Firmenfahrzeugen beim Arbeitnehmer? Wird ein geldwerter Vorteil ermittelt, den es zu versteuern gilt? In beiden Entitäten wird auf Seiten der per sönlichen Einkommensteuer die Nutzung eines Firmenwagens zu privaten Zwecken als geldwerter Vorteil betrachtet, den der Ar beitgeber bereitstellt. Der Wert dieser Leis tung ist im Gehalt zur Bemessung der Steuer und Sozialabgaben enthalten. In der Föderation Bosnien und Herzego wina sowie in der Republika Srpska ist der Republika Srpska | Steuer auf Pkw-Nutzung – In der Republika Srpska zahlen natürliche und juristische Personen, die Pkw besitzen, auf die Nutzung von diesen Fahrzeugen eine jährliche Steuer. Sie basiert auf dem Hubraum des Motors. Die Steuer errechnet sich im ersten Jahr prinzipiell wie folgt: Hubraum bis zu 1.150 cm3 über 1.150 und bis zu 1.300 cm3 über 1.300 und bis zu 1.600 cm3 über 1.600 und bis zu 2.000 cm3 über 2.000 und bis zu 2.500 cm3 über 2.500 und bis zu 3.000 cm3 über 3.000 cm3 Konvertible Mark (KM) 30 40 50 75 200 650 1.000 Zirka-Angabe in Euro 15 20 26 38 102 332 511 Autoflotte | 01– 2014 53 Quelle: Deloitte Serbien/Deloitte Bosnien und Herzegowina Foto: iStock Bosnien und Herzegowina | Steuern und Abgaben auf Firmenfahrzeuge Serie | Kfz-Besteuerung in Europa – Wie ermitteln sie die privat gefahrenen Kilometer, anhand von Quittungen, Fahrtenbuch oder auf anderem Wege? Normalerweise wird das Fahrtenbuch ge nutzt, weil es sonst nicht möglich ist, das nachzuvollziehen. Aber manchmal ist es auch nicht möglich, ein Fahrtenbuch zu füh ren, und es hängt dann von den Bedingun gen ab, wo der Einzelne lebt und ob er das Fahrzeug zum Pendeln nutzt. Grundsätzlich gelten in der Föderation sowie in Srpska die selben Regeln: Der Vorteil wird auf Basis der Kilometer und des Kraftstoffpreises ermittelt. – Was ist mit Fahrten von und zur Arbeit? Diese Fahrten werden in beiden Teilrepubli ken als private Nutzung betrachtet, es sei denn, der Einzelne hat einen speziellen Ar beitsplatz, den er mit Transportmitteln nicht erreichen kann. – Welche Regeln setzt die Legislative zur Besteuerung von Firmenwagen aus körperschaftsteuerlicher Perspektive? Aus einkommensteuerlicher Sicht sind die Aufwendungen auf Seiten der Unterneh men steuerlich abzugsfähig. In der Föderati on Bosnien und Herzegowina beträgt die jährliche steuerliche Abzugsfähigkeit für Fir menwagen 15 Prozent, wobei die lineare 54 Autoflotte | 01– 2014 Geldwerter Vorteil | Berechnungsbeispiel in Bosnien und Herzegowina – Abstraktes Ermittlungsbeispiel für die Besteuerung eines geldwerten Vorteils, wenn der Firmen wagen auch zu privaten Zwecken genutzt wird Föderation in Bosnien und Herzegowina in Konvertible Mark (KM) in Euro 850 2,4 20 % 408 657 850 1,23 20 % 209 336 (1) Anzahl der Kilometer privat zurückgelegt (2) Kraftstoffpreis (in KM) (3) Abzug (4) Nettobetrag des geldwerten Vorteils (1 x 2 x 3) Bruttogehalt Abgaben Berechnung in Konvertible Mark (KM) und Euro Arbeitnehmerbruttogehalt (Nettogehalt + Gehaltsbestandteil) in KM in Euro (ca.) 657,00 335,9 203,7 111,7 82,1 9,9 104,2 35,3 Arbeitnehmerpflichten und -anteil > Pensionsfonds > Krankenkasse > Arbeitslosenkasse 31 % 17 % 12,5 % 1,5 % Arbeitgeberpflichten an Sozialabgaben und -anteil 10,5 % 69,0 6% 4% 0,5 % 39,4 26,3 3,3 > Pensionsfonds > Krankenkasse > Arbeitslosenkasse zu versteuerndes Einkommen vor abzugsfähigen Posten 453,3 231,7 453,3 45,3 408,00 231,7 23,1 208,6 abzugsfähige Posten genereller Abzug gesamt zu versteuerndes Einkommen Steuer Nettogehalt 10 % Geldwerter Vorteil | Berechnungsbeispiel in der Republika Srpska – Ermittlung und Besteuerung des geldwerten Vorteils aus einem Firmenwagen bei Nutzung zu privaten Zwecken: ein abstraktes Beispiel Föderation in der Republik Srpska in KM in Euro (1) Anzahl der privat zurückgelegten Kilometer (2) Kraftstoffpreis (km) (3) Abzug (4) Nettobetrag des geldwerten Vorteils (1 x 2 x 3) Bruttogehalt 850 2,4 20 % 408 677 850 1,23 20 % 209 346 Kalkulation in Konvertible Mark und Euro Abgaben Arbeitnehmerbruttogehalt (Nettogehalt + Gehaltsbestandteil) Arbeitnehmerpflichten und -anteil > Pensionsfonds > Krankenkasse > Beitrag zum Kinderschutz > Arbeitslosenkasse zu versteuerndes Einkommen vor abzugsfähigen Posten gesamt zu versteuerndes Einkommen Steuer Nettogehalt 33 % 18,5 % 12 % 1,50 % in KM in Euro 676,62 345,95 223,3 125,2 81,2 10,1 114,16 64,00 41,51 5,19 1% 6,8 3,46 10 % 453,3 453,3 45,33 231,79 231,79 23,18 408,00 208,61 Zugrunde gelegter Umrechnungskurs: 1 Euro = 1.95583 KM Methode zur Anwendung kommt. Unter nehmen, die als Vermieter, Leasinggeber oder Taxi-Service registriert sind, sind zu ei nem steuerlichen Abzug für ihre Fahrzeuge mit einem Satz von 20 Prozent berechtigt. In der Republika Srpska sind die Aufwen dungen ebenfalls abzugsfähig. Hier unterlie gen die Firmenwagen allerdings einem jähr lichen Steuerabzug von 15,5 Prozent im Rahmen der linearen Abschreibung. Firmen, die als Vermieter, Leasinganbieter oder TaxiService registriert sind, können einen jährli chen Steuerabzug von 25 bis 30 Prozent gel tend machen. – Hat es in jüngster Zeit Neuerungen in Bosnien und Herzegowina gegeben? In beiden Teilrepubliken hat sich die Gesetz gebung bezüglich der Besteuerung oder Be schaffung von Firmenwagen in jüngster Zeit nicht geändert. Frau Dmitrovic, vielen Dank für das Gespräch! | Interview: Annemarie Schneider Quelle: Deloitte Serbien/Deloitte Bosnien und Herzegowina Arbeitgeber für die Einbehaltung und Zah lung der Einkommensteuer und Sozialab gaben verantwortlich. In beiden wird auch der Wert des geld werten Vorteils anhand der privat gefahre nen Kilometer festgestellt, die mit 20 Prozent des durchschnittlichen Kraftstoffpreises pro gefahrenen Kilometer multipliziert werden. Der sich daraus ergebende Betrag ist wiede rum die Basis für die Kalkulation der Steuern und Sozialabgaben. Die Einkommensteuer darauf beträgt in der Föderation Bosnien und Herzegowina zehn Prozent. Der Anteil der Sozialabgaben für Arbeitgeber und -nehmer berechnet sich wie folgt: Er beträgt 31 Prozent für Arbeit nehmer und Teil seines Bruttoeinkommens, während der Arbeitgeber 10,5 Prozent zu zahlen hat, die Teil seiner operativen Auf wendungen sind (siehe Infokasten „Geld werter Vorteil | Berechnungsbeispiel in Bos nien und Herzegowina“). In der Republika Srpska werden die Steu ern und Sozialabgaben ebenfalls vom Ar beitgeber einbehalten und abgeführt. Die Einkommensteuer beträgt hier auch zehn Prozent. Der Sozialabgabensatz beträgt 33 Prozent (siehe „Geldwerter Vorteil | Berech nungsbeispiel in der Republika Srpska“).