Ausschreibung von CarSharing-Stellplätzen Die Stadt Freiburg hat
Transcription
Ausschreibung von CarSharing-Stellplätzen Die Stadt Freiburg hat
Stadt Freiburg i. Br. Freiburg, den 22.05.2015 - Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen Fahnenbergplatz 4 79098 Freiburg i. Br. Tel. 0761 201-5367 / Kübler Ausschreibung von CarSharing-Stellplätzen Die Stadt Freiburg hat zum 01.10.2015 bis zu 446 Stellplätze für das stationsbasierte CarSharing auf städtischen Flächen zu vergeben. Die Vergabe der Stellplätze erfolgt im Rahmen eines einheitlichen Vergabeverfahrens. a) Standorte Die Lage der Stellplätze ergibt sich aus der Beschreibung der Stadtbezirke und der einzelnen Standorte (Anlage 1) und der Planzeichnung (Anlage 2). b) Dauer und Art der Überlassung Die Stellplätze werden für einen Zeitraum von fünf Jahren, d.h. bis zum 30.09.2020, vermietet. Während dieses Zeitraums verzichtet die Stadt Freiburg auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Hiervon unberührt bleibt das außerordentliche Recht zur Kündigung im Falle einer Pflichtverletzung des Mieters. Die CarSharing-Anbieter erhalten ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 12 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats. Nach der erstmaligen Vergabe der Stellplätze im Rahmen dieses Vergabeverfahrens können jederzeit weitere, noch nicht vergebene Standorte von der Stadt vergeben und nach Ergänzung des Mietvertrages und Herstellung in Betrieb genommen werden. Die Laufzeit ist auch hier beschränkt bis zum 30.09.2020. Besonderheit: Für die einzelnen Stellplätze an den Standorten in den Stadtbezirken 611 (Haslach-Egerten) und 612 (Haslach-Gartenstadt) behält sich die Stadt ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats für den Fall vor, dass der Stadtteil Haslach im Rahmen eines erfolgreichen Förderantrags zu einem Modell-Stadtteil für Elektromobilität werden soll. c) Preise / Miethöhe Die monatlichen Mietpreise pro Stellplatz werden in Abhängigkeit der räumlichen Lage entsprechend der Freiburger Parkzonen wie folgt festgesetzt: Zone I: Zone II: Zone III: Ortschaften: 33,62 € (netto) 29,41 € (netto) 25,21 € (netto) 21,01 € (netto) zuzüglich der jeweils gültigen MwSt von derzeit 19 % = 40,00 € (brutto) = 35,00 € (brutto) = 30,00 € (brutto) = 25,00 € (brutto) Die Zuordnung der Stellplätze zu den Tarifzonen können der Standortliste (Anlage 3) entnommen werden. -2d) Zugangsvoraussetzungen Am Vergabeverfahren können sich alle Anbieter beteiligen, welche die allgemein anerkannte Definition des Bundesverband CarSharing (bcs) erfüllen: CarSharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen. Die Dienstleistung CarSharing zeichnet sich insbesondere durch folgende Bestandteile aus: • Die Dienstleistung steht im Rahmen der Halterhaftung allen offen, sofern die – diskriminierungsfrei und transparent gestalteten – Voraussetzungen für die Teilnahme erbracht werden. • Die Nutzung erfolgt über eine rahmenvertragliche Teilnahme, einzelvertragliche Regelungen vor jeder Fahrt entfallen. • Die Fahrzeuge werden entsprechend der Verteilung der Nutzerinnen und Nutzer dezentral mit einem Wohnstandort- und ÖPNV-nahen Stationsnetz zur Verfügung gestellt. • Die Fahrzeuge können jederzeit gebucht und eigenständig von den Kundinnen und Kunden abgeholt und zurückgegeben werden. • Die Fahrzeugnutzung wird nach Zeit und Fahrkilometer (inklusive fahrleistungsabhängige Betriebskosten) berechnet. • Kurzzeitnutzungen von einer Stunde sind möglich. Der Stundenpreis darf ein Achtel des Tagespreises nicht überschreiten. e) Verfahren Die CarSharing-Anbieter können ihr Interesse an den Stellplätzen in Form einer Interessensbekundung und unter Vorlage einer verbindlichen Liste der gewünschten Stellplätze (bitte hierzu Anlage 3 ausfüllen) innerhalb der festgelegten Frist bis 12.06.2015 schriftlich beim Garten- und Tiefbauamt, Berliner Allee 1, 79114 Freiburg anmelden. Am Vergabetermin am 17.06.2015 um 17 Uhr im Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen, Besprechungsraum 1. OG Zimmer 100 haben alle Interessenten teilzunehmen. Bei Verhinderung ist die Teilnahme durch einen bevollmächtigten Vertreter sicherzustellen. Die erforderlichen Unterlagen, aus welchen hervorgeht, dass die unter d) genannten Zugangsvoraussetzungen zum Vergabeverfahren erfüllt sind, sind zum Vergabetermin mitzubringen. Grundsätzlich gilt, dass jeder CarSharing-Anbieter bei der Interessensbekundung in mindestens 16 der 31 Stadtbezirke, wie sie in Anlage 1 ersichtlich sind, einen Standort mit jeweils mindestens 2 Fahrzeugen zum Abrufen angeben muss, also insgesamt mindestens 32 Stellplätze. -3Im Vergabetermin werden die gewünschten Standorte, auf welche sich nur ein CarSharing-Anbieter beworben hat, direkt vergeben. Bei mehreren Bewerbern pro Standort entscheidet das Los, sofern die Gesamtzahl der an diesem Standort angebotenen Stellplätze überschritten wird und keine anderweitige Einigung zustande kommt. Sofern sich mehrere Anbieter in einem Stadtbezirk für denselben Standort beworben haben, an dem maximal 3 Stellplätze vorhanden sind, wird dieser Standort nur im Ganzen verlost. Bei einem Standort mit mindestens 4 Stellplätzen in Form von Senkrechtparkständen werden die Stellplätze bei Überschneidungen der Bewerbungen gleichermaßen an die einzelnen Bewerber vergeben (Längsparkstände mit 4 Stellplätzen können aus markierungstechnischen Gründen nicht auf zwei Anbieter aufgeteilt werden). Sollte hierbei nicht jeder Bewerber die Mindestanzahl von 2 Stellplätzen an diesem Standort erreichen können, werden alle an diesem Standort verfügbaren Stellplätze in Paketen zu je 2 Stellplätzen verlost. Die dann noch übrigen Stellplätze werden im Losverfahren vergeben. Eine andere Einigung ist möglich. Bei Standorten mit mehr als 2 Stellplätzen entscheidet die Stadt über die genaue Lage der zugeteilten Stellplätze. Nach Zuteilung der Stellplätze wird das Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen die Mietverträge erstellen und den CarSharing-Anbietern zukommen lassen. Darin werden auch die Pflichten der Anbieter geregelt. Dies sind die Verkehrssicherungspflichten, sowie die Räum- und Streupflicht. Die Unterhaltung, Markierung und Beschilderung der Stellplätze werden durch das Garten- und Tiefbauamt durchgeführt. Das Anbringen des Standort- und Anbieter-speziellen Schilds an den zur Verfügung gestellten Vorrichtungen (sog. „Stellplatzschild“) ist Sache der Mieter. Die einzelnen Stellplätze werden erst nach dem Vergabetermin durch das Garten- und Tiefbauamt hergestellt, so dass nicht alle Stellplätze zum 01.10.2015 zur Verfügung stehen können. Spätestens jedoch zum 01.04.2016 wird die Stadt alle angefragten Stellplätze eingerichtet haben. Die Miete wird erst am 1. des folgenden Kalendermonats nach Bereitstehen des Stellplatzes erhoben. Die Stellplätze sind unmittelbar nach Herstellung mit dem CarSharing-Angebot zu versehen (14 Tage). Die Umrüstung der Stellplätze kann in der zeitlichen Folge mit dem Garten- und Tiefbauamt abgestimmt werden. Ein „Leerstand“ vermieteter Stellplätze ist zu vermeiden. Das CarSharing-Angebot muss für jeden vergebenen Stellplatz über die gesamte Mietzeit gewährleistet werden.