Ausschreibung von CarSharing-Stellplätzen Die Stadt Freiburg hat

Transcription

Ausschreibung von CarSharing-Stellplätzen Die Stadt Freiburg hat
Stadt Freiburg i. Br.
Freiburg, den 22.05.2015
- Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen Fahnenbergplatz 4
79098 Freiburg i. Br.
Tel. 0761 201-5367 / Kübler
Ausschreibung von CarSharing-Stellplätzen
Die Stadt Freiburg hat zum 01.10.2015 bis zu 446 Stellplätze für das stationsbasierte
CarSharing auf städtischen Flächen zu vergeben. Die Vergabe der Stellplätze erfolgt
im Rahmen eines einheitlichen Vergabeverfahrens.
a)
Standorte
Die Lage der Stellplätze ergibt sich aus der Beschreibung der Stadtbezirke
und der einzelnen Standorte (Anlage 1) und der Planzeichnung (Anlage 2).
b)
Dauer und Art der Überlassung
Die Stellplätze werden für einen Zeitraum von fünf Jahren, d.h. bis zum
30.09.2020, vermietet. Während dieses Zeitraums verzichtet die Stadt Freiburg auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Hiervon unberührt
bleibt das außerordentliche Recht zur Kündigung im Falle einer Pflichtverletzung des Mieters. Die CarSharing-Anbieter erhalten ein ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von 12 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats. Nach der erstmaligen Vergabe der Stellplätze im Rahmen dieses Vergabeverfahrens können jederzeit weitere, noch nicht vergebene Standorte von
der Stadt vergeben und nach Ergänzung des Mietvertrages und Herstellung in
Betrieb genommen werden. Die Laufzeit ist auch hier beschränkt bis zum
30.09.2020.
Besonderheit:
Für die einzelnen Stellplätze an den Standorten in den Stadtbezirken 611
(Haslach-Egerten) und 612 (Haslach-Gartenstadt) behält sich die Stadt ein
Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats für den Fall vor, dass der Stadtteil Haslach im Rahmen eines erfolgreichen Förderantrags zu einem Modell-Stadtteil für Elektromobilität werden soll.
c)
Preise / Miethöhe
Die monatlichen Mietpreise pro Stellplatz werden in Abhängigkeit der räumlichen Lage entsprechend der Freiburger Parkzonen wie folgt festgesetzt:
Zone I:
Zone II:
Zone III:
Ortschaften:
33,62 € (netto)
29,41 € (netto)
25,21 € (netto)
21,01 € (netto)
zuzüglich der
jeweils gültigen
MwSt von
derzeit 19 %
= 40,00 € (brutto)
= 35,00 € (brutto)
= 30,00 € (brutto)
= 25,00 € (brutto)
Die Zuordnung der Stellplätze zu den Tarifzonen können der Standortliste (Anlage 3) entnommen werden.
-2d)
Zugangsvoraussetzungen
Am Vergabeverfahren können sich alle Anbieter beteiligen, welche die allgemein anerkannte Definition des Bundesverband CarSharing (bcs) erfüllen:
CarSharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen.
Die Dienstleistung CarSharing zeichnet sich insbesondere durch folgende Bestandteile aus:
• Die Dienstleistung steht im Rahmen der Halterhaftung allen offen, sofern die –
diskriminierungsfrei und transparent gestalteten – Voraussetzungen für die
Teilnahme erbracht werden.
• Die Nutzung erfolgt über eine rahmenvertragliche Teilnahme, einzelvertragliche Regelungen vor jeder Fahrt entfallen.
• Die Fahrzeuge werden entsprechend der Verteilung der Nutzerinnen und Nutzer dezentral mit einem Wohnstandort- und ÖPNV-nahen Stationsnetz zur
Verfügung gestellt.
• Die Fahrzeuge können jederzeit gebucht und eigenständig von den Kundinnen
und Kunden abgeholt und zurückgegeben werden.
• Die Fahrzeugnutzung wird nach Zeit und Fahrkilometer (inklusive fahrleistungsabhängige Betriebskosten) berechnet.
• Kurzzeitnutzungen von einer Stunde sind möglich. Der Stundenpreis darf ein
Achtel des Tagespreises nicht überschreiten.
e)
Verfahren
Die CarSharing-Anbieter können ihr Interesse an den Stellplätzen in Form einer Interessensbekundung und unter Vorlage einer verbindlichen Liste der
gewünschten Stellplätze (bitte hierzu Anlage 3 ausfüllen) innerhalb der festgelegten Frist bis 12.06.2015 schriftlich beim Garten- und Tiefbauamt, Berliner
Allee 1, 79114 Freiburg anmelden.
Am Vergabetermin am 17.06.2015 um 17 Uhr im Amt für Liegenschaften und
Wohnungswesen, Besprechungsraum 1. OG Zimmer 100 haben alle Interessenten teilzunehmen. Bei Verhinderung ist die Teilnahme durch einen bevollmächtigten Vertreter sicherzustellen. Die erforderlichen Unterlagen, aus welchen hervorgeht, dass die unter d) genannten Zugangsvoraussetzungen zum
Vergabeverfahren erfüllt sind, sind zum Vergabetermin mitzubringen.
Grundsätzlich gilt, dass jeder CarSharing-Anbieter bei der Interessensbekundung in mindestens 16 der 31 Stadtbezirke, wie sie in Anlage 1 ersichtlich
sind, einen Standort mit jeweils mindestens 2 Fahrzeugen zum Abrufen angeben muss, also insgesamt mindestens 32 Stellplätze.
-3Im Vergabetermin werden die gewünschten Standorte, auf welche sich nur ein
CarSharing-Anbieter beworben hat, direkt vergeben. Bei mehreren Bewerbern
pro Standort entscheidet das Los, sofern die Gesamtzahl der an diesem
Standort angebotenen Stellplätze überschritten wird und keine anderweitige
Einigung zustande kommt. Sofern sich mehrere Anbieter in einem Stadtbezirk
für denselben Standort beworben haben, an dem maximal 3 Stellplätze vorhanden sind, wird dieser Standort nur im Ganzen verlost. Bei einem Standort
mit mindestens 4 Stellplätzen in Form von Senkrechtparkständen werden die
Stellplätze bei Überschneidungen der Bewerbungen gleichermaßen an die
einzelnen Bewerber vergeben (Längsparkstände mit 4 Stellplätzen können
aus markierungstechnischen Gründen nicht auf zwei Anbieter aufgeteilt werden). Sollte hierbei nicht jeder Bewerber die Mindestanzahl von 2 Stellplätzen
an diesem Standort erreichen können, werden alle an diesem Standort verfügbaren Stellplätze in Paketen zu je 2 Stellplätzen verlost. Die dann noch übrigen Stellplätze werden im Losverfahren vergeben. Eine andere Einigung ist
möglich.
Bei Standorten mit mehr als 2 Stellplätzen entscheidet die Stadt über die genaue Lage der zugeteilten Stellplätze. Nach Zuteilung der Stellplätze wird das
Amt für Liegenschaften und Wohnungswesen die Mietverträge erstellen und
den CarSharing-Anbietern zukommen lassen. Darin werden auch die Pflichten
der Anbieter geregelt. Dies sind die Verkehrssicherungspflichten, sowie die
Räum- und Streupflicht. Die Unterhaltung, Markierung und Beschilderung der
Stellplätze werden durch das Garten- und Tiefbauamt durchgeführt. Das Anbringen des Standort- und Anbieter-speziellen Schilds an den zur Verfügung
gestellten Vorrichtungen (sog. „Stellplatzschild“) ist Sache der Mieter.
Die einzelnen Stellplätze werden erst nach dem Vergabetermin durch das
Garten- und Tiefbauamt hergestellt, so dass nicht alle Stellplätze zum
01.10.2015 zur Verfügung stehen können. Spätestens jedoch zum 01.04.2016
wird die Stadt alle angefragten Stellplätze eingerichtet haben. Die Miete wird
erst am 1. des folgenden Kalendermonats nach Bereitstehen des Stellplatzes
erhoben. Die Stellplätze sind unmittelbar nach Herstellung mit dem CarSharing-Angebot zu versehen (14 Tage). Die Umrüstung der Stellplätze kann in
der zeitlichen Folge mit dem Garten- und Tiefbauamt abgestimmt werden. Ein
„Leerstand“ vermieteter Stellplätze ist zu vermeiden. Das CarSharing-Angebot
muss für jeden vergebenen Stellplatz über die gesamte Mietzeit gewährleistet
werden.