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PRESSEMITTEILUNG
Kartellrecht verhindert Beteiligung von Wortmann an Salamander
Langenfeld/Detmold, den 24. Mai 2011 - Die ara-Gruppe, Langenfeld und die WortmannGruppe, Detmold, die beide zu den führenden Schuhherstellern in Europa gehören, teilen
mit, dass auf Grund gravierender kartellrechtlicher Bedenken das geplante Joint-Venture
Salamander nicht durchführbar ist. Beide Unternehmen sind zu dem Schluss gekommen,
dass die Voraussetzungen, unter denen Gemeinschaftsunternehmen dieser Art den
Anforderungen des Wettbewerbsrechts genügen, eine zu hohe Hürde darstellen würden,
um die Gesellschaft zukünftig erfolgreich führen zu können.
Seit über einem Jahr laufen die Gespräche, bei denen man sich ansonsten in allen
Punkten habe einigen können. Allein die kartellrechtlichen Vorgaben, die sich gerade
auch in der jüngsten Vergangenheit zunehmend verschärft haben, führten bei beiden
Unternehmen jetzt zu der Entscheidung, das gemeinsame Projekt einzustellen.
Gemeinschaftsunternehmen von Partnern, die ansonsten selbst auch im Wettbewerb
stehen, unterliegen mittlerweile extrem hohen Anforderungen. Besonders auch
Entscheidungen des Bundeskartellamts in jüngster Zeit würden die geplante
Zusammenarbeit vor kaum lösbare Probleme stellen. Dazu kommt, dass das Kartellamt
trotz Offenlegung aller Verträge nicht verpflichtet ist, eine Freigabeerklärung mit
Vertrauensschutz zu erteilen. Da insofern keinerlei Rechtssicherheit besteht, werden die
potentiellen Risiken von beiden Unternehmen als nur schwer kalkulierbar eingeschätzt,
was letztendlich zu dieser Entscheidung geführt hat.
ara AG
Wortmann Schuh-Holding KG
Pressekontakt:
Bettina Axning
Tel.: 02173 / 105 4137
e-mail: [email protected]
Pressekontakt:
Dr. Wolfgang Illers
Tel.: 05231 / 605 200
e-mail: [email protected]