Festlegungen und Angaben nach ¤ 289a Abs. 2 Ziffer 4, Abs. 4 HGB

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Festlegungen und Angaben nach ¤ 289a Abs. 2 Ziffer 4, Abs. 4 HGB
Festlegungen und Angaben nach § 289a Abs. 2 Ziffer 4,
Abs. 4 HGB
Die Geschäftsführung hat für den Frauenanteil in der ersten Führungsebene unterhalb der
Geschäftsführer eine Zielgröße von 15 % und für den Frauenanteil in der zweiten
Führungsebene unterhalb der Geschäftsführer eine Zielgröße von 20 % festgelegt. Diese
Quoten sollen bis 30. Juni 2017 erreicht werden.
Die Gesellschaftversammlung hat am 1. September 2015 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Geschäftsführung besteht derzeit aus fünf männlichen Geschäftsführern. Bis zum
30. Juni 2017 wird eine Veränderung und damit ein Frauenanteil nicht angestrebt. Im
Falle einer künftig erforderlich werdenden Nachbesetzung werden Frauen wie bisher
gleichberechtigt berücksichtigt.
2. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus zehn männlichen Mitgliedern und einem
weiblichen Mitglied. Die derzeitige Zusammensetzung gewährleistet eine sachgerechte
Aufsichtsratsarbeit. Deshalb wird bis zum 30. Juni 2017 eine Veränderung und damit
eine Erhöhung des Frauenanteils nicht angestrebt. Im Falle einer künftig erforderlich
werdenden Nachbesetzung werden Frauen wie bisher gleichberechtigt berücksichtigt.
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