Reglement Fly - Classic 32 Raceway Frankfurt 2012-13 Ver-1
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Reglement Fly - Classic 32 Raceway Frankfurt 2012-13 Ver-1
Das Slotracing Center im Westen Frankfurts Reglement Classic 32 Saison 2012/2013 Ver. 1 Vorbemerkung Die Rennserie wir auf der Carrera Bahn im Raceway, der Carrera Bahn der IG Slotracing Wiesbaden und auf der Bahn in Ferdis Garage ausgetragen. 1. Fahrzeuge a) Nur Modelle, deren Karosserie ein Rennfahrzeug der Originalklassen entsprechend FIA Gruppe 1 bis 7 und SCCA CanAm/TransAm im verkleinerten Maßstab 1:32 darstellen, sind zulässig. b) Das Originalfahrzeug muss im Zeitraum von 1965 bis einschließlich 1973 bei einem offiziellen FIA oder SCCA Rennen gestartet sein. c) Die Fahrerinnen und Fahrer die in der vorhergehenden Saison die Plätze 1 bis 8 belegt haben, müssen mit geschlossenen Fahrzeugen, wie z.B. dem Porsche 917/K, dem Ford GT40 o.ä., antreten. 2. Hersteller a) Nur Fahrzeuge, die in der beigefügten Homologationsliste aufgeführt sind, dürfen eingesetzt werden. 3. Karosserie a) Umbauten, bzw. Modifikationen an der Karosserie sind verboten, alle Bestandteile, d.h. die komplette Karosserie muss serienmäßig sein. b) Anpassungen an der Innenausstattung zur Montage einer starren Vorderachse, zur Verlegung der Stromkabel oder zur Platzierung von Trimmgewichten sind im dafür notwendigen Umfang zulässig. c) Defekte oder abgebrochene Karosserieteile können repariert und neu angeklebt werden. d) Eigenlackierungen sind möglich, es wird aber eine vorbildnahe Farbgebung und Beschriftung verlangt. e) Es müssen die Originalscheiben verwendet. f) Defekte Montagezapfen zur Befestigung der Karosserie können repariert werden. g) Bei geschlossenen Fahrzeugen (z.B. Lola T70, Porsche 917K, Ford GT40) darf die OriginalInnenausstattung (Fahrer, Cockpit) durch eine tiefgezogene Ausführung ersetzt werden. Der Fahrerkopf muss dreidimensional sein. Bei Fahrzeugen deren Innenraum nicht mit den gängigen Tiefziehinlets nachgebildet werden kann ist die Verwendung von Pappinlets, nach Rücksprache mit der Rennleitung möglich. 4. Fahrwerk / Fahrwerksteile a) Es dürfen ausschließlich die serienmäßigen, zur entsprechenden Karosserie gehörenden, Kunststoffchassis verwendet werden, wobei keinerlei Veränderungen am Chassis erlaubt sind. Dies gilt auch für die entsprechenden Fahrwerksteile, wie z.B. Motor-/Getriebeträger usw.. Es sind ausschließlich Sidwinder Fahrwerke zugelassen. b) Anpassungen an Chassis sind ausschließlich nur für Modelle, die in der Homologationsliste mit dem Zusatz "mit FLY Chassis" versehen sind erlaubt. Die Modifikationen am Chassis dürfen nur zur Anpassung des Fahrwerks an die verwendete Karosserie vorgenommen werden c) Art- und Ausführung der Vorderachse, Halbachsen-Halterung, Achsdistanzen und Schrauben zur Karosseriemontage sind freigestellt. d) Das Entpendeln der Vorderachse ist zulässig. e) Die Motor-/Getriebeträger Einheit darf bei folgenden Fly Modellen durch kleben fixiert werden. Porsche 908/x, Porsche 917/x , Chevron Bxx, f) Zusätzliche Verschraubungen, Klebe- oder Lötarbeiten sind unzulässig. g) Die Karosserie muss fest, d.h. darf nicht flexibel befestigt sein. h) Trimmgewichte sind nur auf der Oberseite des Fahrwerks und innerhalb der Karosserie zulässig. i) Die Verwendung von Magneten ist nicht zulässig 5. Leitkiel / Stromabnehmer / Kabel a) Art- und Ausführung des Leitkiels, der Stromabnehmer, der Motoranschlusskabel und der Aderendhülsen sind freigestellt. b) Die Motoranschlusskabel dürfen fixiert werden 6. Motor Um allen Diskussionen zu diesem Bereich zu entgehen, habe wir uns entschlossen die Moteren auszugeben. Es wird ein markierter SRP ED 130 Motor, mit einem Slot.it Ritzel für Inliner bzw. Sidwinder, ausgegeben. a) An den Motoren sind keinerlei Veränderungen erlaubt. Motoren dürfen nicht geöffnet werden, bereits Spuren an den Verschlusslaschen, die auf eine mögliche Öffnung hinweisen, führen automatisch zur Disqualifikation! b) Die Motoren dürfen mit keinen weiteren Ölen oder Chemikalien behandelt werden. c) Die Montage des Motors im Fahrwerk ist gemäß der serienmäßigen Methode auszuführen. d) Eine zusätzliche Befestigung des Motors ist nicht zulässig. e) Die Motoren verbleiben im Renncenter f) Die Motoren müssen nach dem Renne ausgebaut und bei der Rennleitung abgegeben werden. Ein verbleiben der Motoren im Fahrwerk ist nicht erlaubt. 7. Räder a) Für die Hinterräder sind dürfen nur folgende Felgen verwendet werden: MB Slot Artikelnummer 19012 (16,8 x 10 mm) 19018 (16,8 x 8 mm) Slot.it Artikelnummer SIPA18ALS (17,3 x 8 mm) SIPA19ALS (17,3 x 10 mm) SIPA38ALS (17,3 x 8 mm) kurze Nabe Die unterschiedlichen Maße beim Durchmesser ergeben sich nur aus verschiedenen Messpunkten. b) Als Felgen für die Vorderräder können entweder Originalteile, aus der Serie zugelassener ClassicFahrzeuge, oder Alufelgen sein. Der Hersteller der Alufelgen ist frei, z.B. Ilpe, Slot.it oder Racer. c) Werden Alufelgen verwendet müssen diese mit Felgeninlets ausgestattet sein d) Die Reifen für die Hinterachse werden vor dem Rennen, bei der technischen Abnahme, ausgegeben. Es sind sind Reifen des Herstellers BRM Artikelnummer BR0S102 (Reifen hinten GRIP Gr.C 1:32 (30 Shore)) e) Die Bereifung auf den Vorderrädern ist freigestellt. f) Die Mindestbreite der Vorderreifen muss 8 mm betragen. g) Alle Räder, d.h. Felge mit Reifen, müssen die Fahrbahnoberfläche auf der gesamten Breite des Reifens berühren und sich beim Fahren drehen. h) Die Felgen können auf den Achsen, bzw. die Reifen auf den Felgen verklebt werden. i) Ein Versiegeln der Lauffläche an den Vorderreifen, durch Lack oder Klebstoff, ist freigestellt. 2 von 7 8. Achsen / Getriebe / Lager a) Die Hinterachsen und das Getriebe können entweder Originalteile, aus der Serie zugelassener Classic-Fahrzeuge, oder von anderen Herstellern sein. b) Die Zahnräder können auf der Achse verklebt werden. c) Das vorgeschriebenen Übersetzungsverhältnisse ist ca. 1 zu 3, dies entspricht der FLY Standard Übersetzung von 11/36: Vorgeschriebene Übersetzung für Sidewinder-Fahrzeuge: 11 zu 36 Motor- Kron- und Achsritzel sowie Achsen können entweder Originalteile, aus der Serie der in der Homologationsliste genannten Fahrzeuge oder von anderen Herstellern sein. d) Es dürfen ausschließlich Gleitlager aus Metall oder Kunststoff verwendet werden. 9. Abmessungen und Gewicht a) Ein Mindestgewicht von 85gr wird verlangt. b) Es muss eine Bodenfreiheit von mindestens 0,5mm, gemessen zwischen der Fahrwerksunterseite (einschließlich Zahnrad) und der Fahrbahnoberfläche, eingehalten werden. c) In der Draufsicht auf das Modell muss die Karosserie das Fahrwerk, sämtliche Fahrwerksteile und die Räder (die Reifen am höchsten Punkt) vollständig abdecken. Bei dem Fly Modell Porsche Carrera 6 müssen die Reifen in der Rückansicht auf das Modell vollständig abgedeckt sein. d) Die Maximale Achsbreite beträgt, gemessen an der Außenseite der Räder, 64mm. 10. Fahrspannung / Handregler a) Als Fahrspannung werden mindestens 12,5 Volt angelegt b) Es sind mechanische und elektronische Regler, die keine spannungserhöhenden Teile haben, zugelassen. Regler mit umschaltbarem Widerstand sind ebenfalls zugelassen. 11. Wertung / Preise a) Gesamtsieger der Rennserie ist die Fahrerin / der Fahrer mit den meisten Punkten aus sechs gewerteten Rennen. Die zwei schlechtesten Resultate der acht gefahrenen Rennen sind Streichergebnisse. b) Die Punktewertung ist wie folgt: Platz 1 - 30 Punkte, Platz 2 - 26 Punkte, Platz 3 - 23 Punkte, Platz 4 – 21 Punkte, Platz 5 – 20, Platz 6 - 19 Punkte, Platz 7 - 18 Punkte usw. c) Die FahrerInnen werden in Kategorien eingeteilt. Die Einteilung erfolgt anhand folgender Rangliste: in die folgenden Kategorien: a) Kategorie A = Fahrer/innen die auf Platz 1 bis 50 der offiziellen Plafit, der FNS oder auf einem Platz zwischen 1 bis 25 der Raceway Rangliste platziert sind. b) Kategorie B = Fahrer/innen die auf Platz 51 bis 75 der offiziellen Plafit, der FNS oder auf einem Platz zwischen 26 bis 50 der Raceway Rangliste platziert sind. c) Kategorie C = Fahrer/innen die in keiner der genannten Listen geführt werden d) Die ersten drei Fahrer/innen jeder Gruppe erhalten Preise. e) Die Teilnahme an mindestens 3 Läufen ist notwendig um Wertungspunkte zu erhalten 12. Rennablauf Am Renntag ist die Bahn zu den angegebenen allgemeinen Öffnungszeiten zu befahren. a) Nach den Qualifikationsrennen dürfen keinerlei Arbeiten mehr an den Autos durchgeführt werden! In Ausnahmefällen darf unter Aufsicht der technischen Abnehmer das Auto gerichtet werden (z.B.: wenn es gar nicht mehr fährt). Die Entscheidung wird vom Rennkomitee gefällt. b) Die Startaufstellung erfolgt nach dem Ergebnis der Qualifikationsrennen Es startet zuerst die Gruppe mit den wenigsten Runden, zuletzt die Gruppe mit den meisten Runden. c) Vor dem Rennen findet ein Warmup von 2 Minuten statt. In dieser Zeit dürfen die Schleifer der Fahrzeuge, am Fahrerplatz, bearbeitet werden 3 von 7 d) Die Fahrzeit beträgt 4 Minuten pro Spur. e) Spurwechsel erfolgen nach dem bekannten Prinzip 1-3-5-6-4-2 f) Reparaturen und Wartung sind nur während des Rennens möglich. Sollte das Rennen unterbrochen werden (auch bei Terror-/Chaossituationen) so müssen auch die Arbeiten am Fahrzeug unterbrochen werden. g) Reparaturen und Wartung dürfen durch den Fahrer (nicht durch Streckenposten/Einsetzer) durchgeführt werden. h) Die Säuberung der Reifen ist nur mit dem vom Veranstalter gestellten Klebeband zulässig. i) Ein Ersatzfahrzeug ist nicht zugelassen. j) Nach Beendigung des sechsten Laufes eines Rennens werden die Meterangaben abgelesen. k) Siegerin / Sieger ist, wer die meisten Runden gefahren hat. Bei Gleichheit entscheidet das Ergebnis aus dem Qualifikationsrennen, dann die schnellste Rundenzeit (aus Quali oder Rennen). l) Die Fahrzeuge werden nach dem Ende des jeweiligen Laufs wieder in den Parc Fermé eingestellt. Nach Rennende werden die Wagen der drei Erstplazierten einer genauen Prüfung unterzogen. m) Bei Unregelmäßigkeiten entscheidet die Rennleitung. 13. Allgemeines a) Was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist verboten b) Die Abnahme der Fahrzeuge erfolgt ausschließlich am Renntag durch die Rennleitung. Nach der Abnahme verbleiben die Fahrzeuge im Parc Fermé. Die Entscheidung über die Zulässigkeit eines Fahrzeugs liegt alleine bei der Rennleitung. c) Die Startgebühr pro Rennen beträgt 10,00 EUR. Davon gehen 3,00 € in eine Kasse für Preise, und 2,00 € sind für die ausgegeben Reifen und den Motor. Die Gebühr ist vor dem Rennen und der technischen Abnahme zu entrichten. Die Sachreise werden am Ende der Serie an die bestplatzierten Ausgeschüttet. Jeweils ein Motor bleibt nach dem letzten Rennen bei Teilnehmer die an mindestens 4 Rennen teilgenommen haben. d) Es gilt die Bahnordnung des Raceway Frankfurt Der Veranstalter behält sich Änderungen vor. Diese werden jedoch spätestens zwei Rennen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Frankfurt, im Oktober 2012 4 von 7 Homologationsliste (Stand vom 03.10.2012) Fly / GB Track Alfa GTAm BMW 3,5 CSL Chevron B19 / B21 Ferrari 250 GTO Ferrari 250 LM Ferrari 365 GTB /4 Ferrari 512s Ferrari 512s Berlinetta Ferrari 512s Coda Lunga Ford GT40 Ford GT40 / MKII Lola T70 MKIIIB Porsche 906 Porsche 908/3 Porsche 908/Flunder Porsche 908/Flunder LH Porsche 911 Porsche 911RS Porsche 917/10 Porsche 917/K Porsche 917LH Porsche 917PA Bauer (mit Fly Chassis) Porsche 910/6 GMC (mit Fly Chassis) Bizzarini Spyder Bizzarini Coupe Chevron B8 Ferrari 206 Dino Ferrari Ferrari 206 Dino Ferrari Spyder Ford GT40 Roadster Porsche 907 LH Das Ausschleifen der Karosserien von LeMans Miniuatures ist gestattet. Das Mindestgewicht der Karosserie muss 23 Gramm betragen LeMans Miniatures (mit Fly Chassis) Alpine Renault A220 Ford MkIV Matra MS630 Matra MS670 / 1972 Porsche 917/20 Porsche 917 LH 1996 Das Ausschleifen der Karosserien von LeMans Miniuatures ist gestattet. Das Mindestgewicht der Karosserie muss 23 Gramm betragen. MMK/TKP (mit Fly Chassis) Alfa Romeo 33/2 Porsche 906 Bizzarini Porsche 906 LH Chaparral 2D Coupé Porsche 910 Ferrari 312P Porsche 917 LH Ferrari 312P Spyder Rover Turbine Das Ausschleifen der Karosserien von MMK/TKP gestattet. Das Mindestgewicht der Karosserie muss 23 Gramm betragen. 5 von 7 MRRC (mit Fly Chassis) Chaparral 2A Cheetha Ferrari 275P Chaparral 2F Cobra 427 Porsche 910 Proto Slot/Bitume Ghost Modells (mit Fly Chassis) Alfa Romeo 33/2 Lola GT LM 63 Alfa Romeo 33/2 LH Lola T70 Spyder Alfa Romeo 33/3 Lotus 47 ’Europa’ Alfa Romeo 33 Stardale Lotus 62 Chevron B21 Matra 650 Ferrari 275GTB4 Porsche 908 LH Ferrari 350 CanAm Porsche 907 Healy SR Climax Porsche 914 Healy Repco Porsche 917 LH 1969 Howmet TX LM68 Porsche 917 LH Ligier JS3 Porsche 917-K 1969 Lola T280 Das Ausschleifen der Karosserien von Proto Slot ist gestattet. Das Mindestgewicht der Karosserie muss 23 Gramm betragen. Racer (mit Fly Chassis) Alfa 33/3 Ferrari 312 Coupe Alfa 33/3 LH Ferrari 330P, P3 und P4 Chaparral 2E Ferrari 350P CanAm Ferrari 250LM Ferrari 412P Das Ausschleifen der Karosserien von Racer ist gestattet. Das Mindestgewicht der Karosserie muss 23 Gramm betragen. Realslotcar (mit Fly Chassis) Ferrari 250GTO Porsche 917/20 'Sau' Porsche 917LH Das Ausschleifen der Karosserien von Realslotcar ist gestattet. Das Mindestgewicht der Karosserie muss 23 Gramm betragen. Revell Chaparral 2A Corvette GS Cobra Daytona Lola T70 Spyder (mit Fly Chassis) Porsche 904 6 von 7 Scalextric Chevrolet Camaro Chevrolet Corvette L88 Ferrari P330 Ford GT40 Ford GT40 / MKII Ford Mustang Slotter Ferrari 312P Ferrari 312P Langheck Lola T70 Spyder (mit Fly Chassis) Lola T280 Lola T290 Spirit Ferrari 512M Ferrari 512M Spyder Top Slot (mit Fly Chassis) Chaparral 2D Chaparral 2H Ferrari 712 CanAm Matra 670 Porsche 917 LH Porsche 917/10 CanAm Das Ausschleifen der Karosserien von TopSlot Miniuatures ist gestattet. Das Mindestgewicht der Karosserie muss 23 Gramm betragen. Die Liste kann jederzeit um Fahrzeuge der genannten Hersteller oder um neue Hersteller erweitert werden, wenn diese weitere Fahrzeuge aus den unter 1a und 1b Klassen herausbringen. 7 von 7