Wissenswertes über die Feldpost

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Wissenswertes über die Feldpost
Wissenswertes
über die Feldpost
Inhaltsverzeichnis
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DIE ANFÄNGE
VON FP–NUMMERN UND KENN–NUMMERN
SONDERBESTIMMUNGEN
LUFTWAFFE
LUFTGAUPOSTÄMTER/EINGERICHTET BEI/LUFTGAUKOMMANDO /LG.KDO.)/ÄNDERUNGEN
KRIEGSMARINE
SS-FELDPOST
LAUFZEIT UND UMFANG DER AUSGABEN DER FPÜ TEIL II
DIE ORGANISATION DER FELDPOST INNERHALB DES HEERES
SICHERUNG VON FELDOSTTRANSPORTEN
FP-VERKEHR DER IM HEERESGEFOLGE EINGESETZTEN EHEM. RUSS. KRIEGSGEFANGENEN UND
RUSS. LANDESBEWOHNER
• FP-VERKEHR ALPENVORLAND
• FP-VERKEHR DER IN DER DT. WEHRMACHT EINGESETZTEN ITALIENISCHEN SOLDATEN UND
HILFSFREIWILLIGE
• UNANBRINGLICHE UND VERLUSTIG GEGANGENE FP-SENDUNGEN
Auszüge der Feldpost Amtsblätter
• DIE ANFÄNGE
FpAmtsbVfg Nr. 1/1939 vom 11.09.1939
• VON FP–NUMMERN UND KENN–NUMMERN
FpAmtsblVfg Nr. 52/1939 v. 01.12.1939
FpAmtsblVfg Nr. 13/1942 v. 23.01.1942
FpAmtsblVfg Nr. 120/1942 v. 23.12.1942
FpAmtsblVfg Nr.45/1943
FpAmtsblVfg Nr. 14/1944 v. 29.02.1944
Amtsbl.Vfg. Nr. 7/1945 v. 12.01.1945
FpAmtsblVfg Nr. 25/1939 v. 17.10.1939
FpAmtsblVfg Nr. 30/1939 v. 31.10.1939
FpAmtsbl.Vfg Nr. 73/1939 v. 15.12.1939
FpAmtsblVfg Nr. 75/1940 v. 12.07.1940
FpAmtsblVfg Nr. 53/1939 v. 01.12.1939
FpAmtsblVfg Nr. 86/1941 v. 21.10.1941
FpAmtsblVfg Nr. 51/1944 v. 20.06.1944
• LUFTWAFFE
FpAmtsblVfg Nr. 73/1939 v. 15.12.1939
• LUFTGAUPOSTÄMTER/EINGERICHTET BEI/LUFTGAUKOMMANDO /LG.KDO.)/ÄNDERUNGEN
FPAmtsblVfg Nr. 75/1940
• KRIEGSMARINE
FpAmtsblVfg Nr. 53/1939
FpAmtsblVfg Nr. 86/1941 v. 21.10.1941
FpAmtsblVfg Nr. 90/1941 v. 31.10.1941
FpAmtblVfg Nr. 61/1942
FpAmtsblVfg Nr. 1/1943 v. 12.01.1943
FpAmtsblVfg Nr. 51/1944 v. 20.06.1944
FpAmtsblVfg Nr. 113/1944 v. 20.10.1944
• SS-FELDPOST
FpAmtsblVfg Nr. 53/1940 v. 06.05.1940
AmtsblVfg Nr. 78/1940 v. 19.07.1940
FpAmtsblVfg Nr. 82/1940 v. 09.08.1940
FpAmtsb.Vfg Nr. 88/1940 v. 06.09.1940
FpAmtsblVfg Nr. 19/1941 v. 03.03.1941
FpAmtsblVfg Nr. 60/1941 v. 08.07.1941
FpAmtsblVfg Nr. 85/1941 v. 26.09.1941
FpAmtsblVfg Nr. 98/1941 v. 25.11.1941
FpAmtsblVfg Nr. 68/1941 v. 23.06.1942
FpAmtsblVfg Nr. 97/1942 v. 06.10.1942
FpAmtsblVfg Nr. 53/1943 v. 18.05.1943
FpAmtsblVfg Nr. 77/1943 v. 09.07.1943
FpAmtsblVfg Nr. 84/1944 v. 29.08.1944
FpAmtsblVfg Nr. 150/1944 v. 29.12.1944
• FP-VERKEHR DER IM HEERESGEFOLGE EINGESETZTEN
RUSS. LANDESBEWOHNER
FpAmtsblVfg Nr. 85/1942 v. 01.09.1942
FpAmtsblVfg Nr. 12/1943
FpAmtsblVfg Nr. 10/1944
EHEM. RUSS. KRIEGSGEFANGENEN UND
• FP-VERKEHR ALPENVORLAND
FpAmtsblVfg Nr. 5/1944 v. 28.01.1944
• FP-VERKEHR DER IN DER DT. WEHRMACHT EINGESETZTEN ITALIENISCHEN SOLDATEN UND
HILFSFREIWILLIGE
FpAmtsblVfg Nr. 16/1944 v. 29.02.1944
• UNANBRINGLICHE UND VERLUSTIG GEGANGENE FP-SENDUNGEN
FpAmtsblVfg Nr. 21/1940 v. 16.02.1940
Bilder
• VON FP–NUMMERN UND KENN–NUMMERN
Aufbau der Fp-Beförderung
Schema der Feldpostbeförderung
• DIE ORGANISATION DER FELDPOST INNERHALB DER HEERES
Die Feldpostbeamten im Vergleich mit den aktiven Wehrmachtbeamten
Schulterstücke der Feldpostbeamten
• SICHERUNG DER FELDPOSTTRANSPORTE
Übersichtskarte
Foto
Quellen & Literatur
• Die deutsche Feldpost im Osten und der Luftfeldpostdienst Osten im Zweiten
Weltkrieg, Bruno Schmitt & Bodo Gericke in
Archiv für deutsche Postgeschichte, 1969 • Heft 1
Zur Geschichte der Postzensur, Dipl.Ing. Karl Kurt Wolter in
Archiv für deutsche Postgeschichte, 1970 • Heft 1
Die deutsche Feldpost im Zweiten Weltkrieg, Bodo Gericke in
Archiv für deutsche Postgeschichte, 1971 • Heft 1
Kannapin, Die deutsche Feldpost Organisation und Lokalisation 1939-1945,
Biblio Verlag, Osnabrück 1979
Kannapin, Die deutsche Feldpostübersicht 1939-1945 / Vollständiges Verzeichnis der
Feldpostnummern in numerischer Folge und deren Aufschlüsselung,
Band I 1980, Band II 1981, Biblio Verlag Osnabrück
Tessin/Kannapin/Meyer, Waffen-SS und Ordnungspolizei im Kriegseinsatz / Ein
Überblick anhand der Feldpostübersicht, Biblio Verlag, Osnabrück 2000
Buchausgabe in PDF-Format
Autor: Mitglied UHF51
www.die-feldpost-2-weltkrieg.org
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Buchausgabe erstellt von Feldpost-Admin
Die Anfänge
Die Feldpost (Fp/FP) war ein Teil der zivilen Post, der zur Erfüllung rein fachlicher
Aufgaben in die militärische Organisation eingegliedert worden war. Sie hatte weder
taktische noch sonstige militärischen Aufgaben. Aus militärischer Sicht wurde die FP
zwar den Versorgungstruppen zugerechnet (wie z.B. auch die Sanitätsdienste), ihre
Aufgabe bestand einzig und allein in der Aufrechterhaltung der Kommunikation
zwischen den Menschen und Überbrückung ihrer zwangsweisen Unterbrechung.
In welchem Umfang die Anfänge der Feldpost des 2. Weltkrieges auf die Jahre vorher
zurückgeführt werden kann, ist bislang nicht eindeutig erwiesen.
Natürlich hatte man in den militärischen Planungen für den Kriegsfall auch die FP
einbezogen. Als Feldpostfachmann hatte man dabei den Ministerialdirektor im RPM
(Reichspostministerium), Ziegler, ausgesucht, da er im 1. Weltkrieg schon einmal eine
Feldposttätigkeit ausgeübt hatte, so dass man ihm gewisse Erfahrungen unterstellte.
Ziegler wurde im Jahre 1936 zu einer 14tägigen Übung der 10. ID (Regensburg) in der
Oberpfalz hinzugezogen, bei der die Motorisierung einer ID erprobt werden sollte.
Dabei wurden auch Fahrzeuge eingesetzt, die man sich für ein FpA (Feldpostamt)
vorstellte.
1937 wurden in Mecklenburg und Pommern große Herbstmanöver abgehalten,
während derer auch die Postversorgung der beteiligten Truppen feldmäßig
durchgeführt wurde. An die beteiligten Truppeneinheiten wurden vierstellige
Manöver-Feldpostnummern ausgegeben. Die Soldaten erhielten Postkarten mit dem
Aufdruck »Postkarte« und darunter »Wehrmachtmanöver 1937«. Als Postämter
wurden den Truppeneinheiten insgesamt 26 Manöver-PÄ zugeteilt, die aus je einem
fahrbaren Postamt (Kraftomnibus) als Arbeitswagen, 2 Lkw für die Postbeförderung
und einem Pkw bestanden. Die Beförderung der »Manöverpostkarten« war nur
innerhalb Deutschlands zulässig und gebührenfrei. Sie wurden über die dreistellige
Kenn-Nummer (KNr./Kenn-Nr.) auf die Postämter Güstrow, Neustrelitz, Pasewalk und
Treptow geleitet, welche die Funktionen von Leitstellen wahrzunehmen hatten.
Inwieweit das Ergebnis Einfluss auf die Erstellung der später für die Feldpost
grundlegenden Fp-Vorschrift vom 27.07.1938 hatte, von der der HPM
(Heerespostmeister) Ziegler später feststellte, dass sie - ohne seine Beteiligung als
Entwurf gedruckt - überstürzt aufgestellt worden sei.
Es konnten auch keine Unterlagen darüber ausfindig gemacht werden, inwieweit der
Einsatz der den dt. Truppen zugeteilten FpÄ in den so genannten Blumenkriegen Besetzung Österreichs im März 1938, des Sudetenlandes im Herbst 1938 und der
Tschechoslowakei im Frühjahr 1939 - auf die Gestaltung der Feldpost Einfluss
ausgeübt hat. Offensichtlich ging dies alles mehr oder minder manövermäßig und
friedlich vor sich, denn eifrige Sammler haben aus Belegstücken, Stempeln usw.
nachweisen können, dass der Fp-Betrieb ähnlich wie in den oben erwähnten
Herbstmanövern vonstatten ging.
Man darf hier mit Recht bezweifeln, dass diese Einsätze der Feldpost erhebliche
Erfahrungswerte brachten. Zumal im Gegensatz zu militärischen Aktionen sich der FPBetriebsdienst nicht im Sandkastenspiel oder Manöver nachvollziehen lässt!
Im Handwörterbuch des Postwesens (S. 206) wird die Feldpost folgendermaßen
charakterisiert: »Feldpost war ein Zweig des Postwesens (sic!), der nur im Kriege
eingerichtet wurde und bei dem letzten Einsatz im Kriege 1939-45 dazu diente, die
Postversorgung der ganzen Kriegswehrmacht im Verkehr mit der Heimat und
innerhalb der Kriegswehrmacht sicherzustellen. Die Aufgaben des Feldpostwesens
teilten sich die DRP (Deutsche Reichspost) und die Feldpost, die eng miteinander
zusammenarbeiteten. Die deutsche Feldpost war innerhalb des letzten Krieges
uneingeschränkt ein Teil der Wehrmacht, die frühere Abhängigkeit in
posttechnischen Fragen von der Reichspostverwaltung war weggefallen.
Gemäß Fp-Vorschrift (FpV) wurde die Feldpost (Einheiten und Dienststellen) von den
Wehrmachtersatz-Dienststellen im Einvernehmen mit den AusrüstungsReichspostdirektionen aufgestellt und gehörten zu den rückwärtigen Diensten des
Feldheeres. Dabei wurden die FpÄ für Kommandobehörden und Stäbe bis zur
Division einschließlich abwärts aufgestellt. Für die Kriegsmarine, die im Reichsgebiet
stationierten Teile der Luftwaffe und die Ersatzwehrmacht galten Sonderreglungen,
da sie durch die Deutsche Reichspost (DRP) zu versorgen waren. Ferner bestimmte
die FpV eingangs an dieser Stelle, dass für den Bereich jedes Wehrkreis-Kdos. eine
Postsammelstelle (PSSt) der DRP die in der Heimat aufgelieferten Fp-Sendungen
bearbeitet. Diese letzte Bestimmung hat sich wohl anfangs als äußerst unzweckmäßig
erwiesen und unheilvoll ausgewirkt.
Der Heeresfeldpostmeister (HPM) als Führungsspitze der FP wurde am 24.08.1939
nach Zossen einberufen. Zu dieser Zeit stand bereits seit Anfang August ein Teil der
Truppen in Ostpreußen im "Übungsverhältnis" und unterhielt dort nach der
Manöverpostordnung einen Postverkehr mit einem 6-stelligen Nummernsystem. Da
aber nach der Fp-Vorschrift 5-stellige Fp-Nummern vorgesehen waren, befürchtete
der HPM, dass bei der Aufnahme des allgemeinen Postverkehrs ein nicht zu
bewältigendes Durcheinander entstehen würde. Daher veranlasste er als erste
Maßnahme, gegen die heftigst opponiert wurde, eine 9-tägige Feldpostsperre. Diese
Sperre erwies sich jedoch noch zu kurz, um den dann tatsächlich eintretenden
Störungen entgegenzuwirken. Nachdem innerhalb dieser Sperre die neuen 5-stelligen
Fp-Nummern bei der Truppe bekanntgegeben worden waren, trugen nach ihrem
Ablauf dennoch viele Fp-Sendungen die ungültige und unbrauchbare gewordenen 6stelligen Nummern des Manöververkehrs. Es wurde zwar versucht, diese FpSendungen auf die neuen Nummern umzuschreiben, aber der Versuch scheiterte an
der Masse der falsch beschrifteten Sendungen, so dass nur die Rückgabe an die
Absender übrig blieb.
Mit dem 02. September 1939 nahm schließlich die FP allgemein ihren Dienst auf
(FpAmtsbVfg Nr. 1/1939 vom 11.09.1939, und AmtsblVfg Nr. 414/1939 vom
11.09.1939, S. 414). »Der Feldpost«, so heißt es darin »liegt es ob, die
Postversorgung der eingesetzten Truppen durchzuführen und damit die Verbindung
zwischen Heimat und Truppe und der Truppenteile untereinander
aufrechtzuerhalten.
Von Fp-Nummern und Kenn-Nummern
Die Fp-Nr. war etwas ganz Neues. Offene Anschriften, die Aufschluss über die
Truppenteile, Stäbe, Einheiten und über die Gliederung gaben, waren abwehrmäßig
unerwünscht. Mit solchen Anschriften hätte die Feldpost den gegnerischen
Nachrichtendiensten ein dankbares Betätigungsfeld geboten. Es musste außerdem
damit gerechnet werden - was auch später tatsächlich geschah -, dass Fp-Sendungen
in nicht unerheblicher Anzahl in gegnerische Hände fielen. Das OKH hatte daher ein
Nummernverfahren ausgearbeitet, das die Fp-Anschrift vollkommen tarnte. Es
bestand aus einer 5-stelligen Nummer, so dass außer dem Namen und der neutral
gehaltenen Dienstgradbezeichnung - aus dieser sollte keine Zugehörigkeit zu
bestimmten Waffengattungen ablesbar sein - keinerlei weitere Angaben in der
Anschrift enthalten waren.
Die Fp-Nummern wurden nach keinem bestimmten System, sondern willkürlich
zugeteilt, wodurch sie sich jeglichen Entschlüsselungsversuchen und Kombinationen
entzogen. Zugewiesen wurden sie den Einheiten von rein militärischer Stelle, nämlich
der Dienststelle beim OKH/GenQu und blieben für die Einheiten stets unverändert,
gleichgültig, wie deren Unterstellungsverhältnisse und Einsatzgebiet wechselten.
Allerdings wurde die rein postalische Verteilarbeit, v.a. bei den PSSt, schwieriger, je
mehr Fp-Nummern es gab. Zur Verringerung ihrer Anzahl regte deshalb der HPM an,
ein Nummern sparendes System einzuführen, das zunächst bei Infanterie- und
Artillerie-Regimentern, später aber auch bei anderen Truppenteilen angewandt
wurde. Es bestand darin, dass nicht mehr der kleinsten Einheit im Sinne der FpNummer - der Kompanie/Batterie/Schwadron - eine eigene Fp-Nr. zu geben sei,
wodurch diese Nummern ins uferlose anwuchsen.
Vielmehr wurde der nachfolgend größeren Einheit - dem Bataillon/der Abteilung eine Nummer zugeteilt, wobei der Stab und die einzelnen Kompanien durch
Zusatzbuchstaben unterschieden wurden.
Beispiel
Feldpost-Nummer:
16 748 A = Stab des Bataillons X
16 748 B = 1. Kompanie des Btl. X
16 748 C = 2. Kompanie des Btl. X
16 748 D = 3. Kompanie des Btl. X
16 748 E = 4. Kompanie des Btl. X
Bei der Verteilung der Post bei den PSSt brauchten diese Unterscheidungsbuchstaben
nicht berücksichtigt zu werden.
Mit FpAmtsblVfg Nr. 52/1939 v. 01.12.1939, S. 43, wurden daher die PSSt und FpPnSt
(Feldpostpäckchenstellen) angewiesen, die Zusatzbuchstaben bei der Verteilung
unberücksichtigt zu lassen. Zunächst waren 40 000 Fp-Nummern ausgegeben
worden. Anfang 1942 sind es offenbar 48 000 gewesen, denn nach FpAmtsblVfg Nr.
13/1942 v. 23.01.1942, S. 6, waren etwa auftretende Fp-Nr. über 48 000 falsch. Am
31.12.1942 waren es 56 000 (FpAmtsblVfg Nr. 120/1942 v. 23.12.1942, S. 71), die bis
April 1943 auf 60 000 anwuchsen (FpAmtsblVfg Nr.45/1943, S. 19). Gemäß
FpAmtsblVfg Nr. 14/1944 v. 29.02.1944 reichten die Fp-Nummern bereits bis 64 000,
außerdem waren solche von 80 000 bis 88 000 ausgegeben worden. Nach AmtsblVfg
Nr. 141/1944 waren auch Fp-Nummern vom 71 000 bis 72 000 belegt worden, die
jedoch nach Amtsbl.Vfg. Nr. 7/1945 v. 12.01.1945, S. 3, wieder an den Absender
zurückgegeben waren.
(Siehe Bilder am Ende des Buches)
Da die Fp-Nummern ohne jegliche Ortsangabe nicht leitfähig gewesen wären, musste
man sie in irgendeiner Weise den FpÄ als den Empfangs-Postanstalten zugeordnet
werden, deren Bereich im allgemeinem den Bereich einer Division umfasste. Bei den
Korps-FpÄ und den FpÄ zbV war dies etwas anders.
Diese Zuordnung geschah wieder getarnt, um die Klarbezeichnung der FpÄ und damit
der Truppenteile nicht in Erscheinung treten zu lassen. Es wurden deshalb 3-stellige
so genannte Kenn-Nummern (KNr./Kenn-Nr.) jedem FpA zugeteilt. Bei einem
Wechsel des Unterstellungsverhältnisses eines Feldpostamt und der von ihm
betreuten Fp-Nummern, also Truppeneinheiten, änderte sich jeweils die KennNummer, d.h. diie Fp-Nummern wurden von einer Kenn-Nr. auf eine andere
»umgelegt«, wie man es derzeit nannte. Die Fp-Nummern blieben stets unverändert.
Die Kenn-Nr. waren also den Absendern in der Heimat nicht bekannt und sollten dies
auch nicht sein. Sie waren auf den Sendungen nicht anzubringen, lediglich auf den
nachzuweisenden Sdgen. (z.B. Einschreiben) aus dem Felde in die Heimat oder bei
der Heerespost traten sie in Erscheinung. Damit blieben sie aber im feldpostalischen
oder truppendienstlichen Bereich, da solche nachzuweisenden Sdgen. privater Art
nicht zugelassen waren.
Die Kenn-Nr. wiederum wurden den einzelnen Postleitpunkten (PLP) zugeordnet, so
dass ohne jegliche Ortsangabe - bis auf die der PLP, die aber außer Beutelfahnen
nirgends in Erscheinung traten - eine einwandfreie Leitung der Sdg. nach dem Felde
gewährleistet war, die auch schnell wechselnden Verhältnissen angepasst werden
konnte.
Der Schlüssel für dieses System war Teil I der Feldpostübersicht, kurz FpÜ I genannt.
Die FpÜ bestand aus einer ganzen Reihe von Bänden und war in drei Teile gegliedert.
Grundlage für die Leitung der Sendungen war jedoch Teil I mit der »besonderen
Anlage«. Teil II und III enthielten sämtliche Stäbe und Einheiten der Wehrmacht in
Klarbezeichnung. Sie waren ein Staatsgeheimnis, gesichert aufzubewahren und bei
Gefahrenlagen sofort zu vernichten.
Teil I enthielt die Fp-Nummern aller Truppeneinheiten, Stäbe und Behörden der
Kriegswehrmacht, deren Anschriften durch Zuteilung einer Fp-Nr. ersetzt worden
waren, und die Kenn-Nr. der zuständigen FpÄ. Aus der »Besonderen Anlage zur FpÜ
I« waren schließlich die PLPs und FpLSt (Feldpostleitstellen) ersichtlich, auf die die FpSendung für die entsprechenden FpÄ zu leiten waren.
Dieses System musste natürlich ständig auf dem Laufenden gehalten werden und
erforderte einen ununterbrochenen Berichtigungsdienst. Dieser wurde für die FpÜ I
vom Fp-Büro des RPM in Berlin, später von der Fp-Stelle des RPM in Frankfurt/Oder
ausgeführt, denen die Änderungen auf dem schnellsten Wege, entweder telegrafisch
oder durch Kurierflugzeuge mitzuteilen waren. Anträge auf Änderungen von KennNummern durften ausschließlich nur von den APM (Armeepostmeister) und den
selbständigen FpÄ, d.h. solchen, die keinem APM unterstanden, unmittelbar an die
PSSt gerichtet werden. Die Änderungen waren dann sofort zu berücksichtigen, auch
wenn die Berichtigung der FpÜ I noch nicht erfolgt war (FpAmtsblVfg Nr. 25/1939 v.
17.10.1939, S. 17).
Dies änderte sich vom 31.10.1939 an, nachdem dieses Verfahren nur unbefriedigend
funktionierte: vom 01.11.1939 an waren die Fp-Sdg. ausschließlich nach der FpÜ I zu
leiten (FpAmtsblVfg Nr. 30/1939 v. 31.10.1939, S. 25). Eine Neuerung tauchte vom
20.12.1939 an auf: Fp-Nummern für Dienststellen und Angehörige bestimmter
Luftwaffeneinheiten erhielten vor der Fp-Nummer ein »L«. Außerdem wurde ihnen
unterhalb der Fp-Nr. die Angabe eines Luftgaupostamtes (Lg.PA) hinzugesetzt.
Beispiel
An den Gefreiten
Heinrich Blümel
Fp-Nr. L 20 289
Luftgaupostamt Münster i. Westf.
(FpAmtsbl.Vfg Nr. 73/1939 v. 15.12.1939, S. 49).
Kleine lateinische Buchstaben, die vom 12.07.1940 an hinter solchen L-Nummern
erschienen (FpAmtsblVfg Nr. 75/1949 v. 12.07.1940, S. 49) hatten nur für die
Einheiten selbst Bedeutung.
Eine ähnliche Regelung wurde am 01.12.1939 für die Kriegsmarine eingeführt: FpSendungen an Dienststellen und Angehörige schwimmender Streitkräfte erhielten
vor der Fp-Nr. ein »M«. Bei den Landmarineeinheiten war außer der Fp-Nr. auch das
Abhol-Postamt anzugeben (FpAmtsblVfg Nr. 53/1939 v. 01.12.1939, S. 43). Letztere
mussten vom Okt. 1941 an vor die Fp-Nr. die Buchstaben »Sch« setzen (FpAmtsblVfg
Nr. 86/1941 v. 21.10.1941, S. 47). Diese Buchstaben fielen vom 01.07.1944 an wieder
weg. Anstatt dessen war den Sdgen. mit getarnter Anschrift an alle Dienststellen der
Kriegsmarine und deren Angehörigen vor der Fp-Nr. ein »M« zu setzen und das
zuständige Marine-Postamt anzugeben (FpAmtsblVfg Nr. 51/1944 v. 20.06.1944, S.
29).
Grundsätzlich waren alle Fp-Nummern, auch wenn sie mit L, Sch oder M versehen
waren nur einmal ausgegeben worden. Verwechslungen durch Weglassen dieser
Zusatzbuchstaben waren also nicht möglich. Diese Zusätze dienten lediglich dazu,
ihre Leitung zu beschleunigen.
Sonderbestimmungen
Die Fp-Versorgung der Heeres- und Armeetruppen war besonders schwierig, weil sich
ihren Unterstellungsverhältnisse oft änderten, so dass sie oftmals keinem FpA fest
zugeteilt werden konnten.
Heerestruppen waren solche Truppen, die dem OKH unmittelbar unterstanden oder
den Armeeoberkommandos (AOK) vorübergehend zugeteilte Einheiten und
Verbände. Für diese Einheiten enthielt die FpÜ I bei der Fp-Nr. nicht die Kenn-Nr.
eines FpA, sondern eine besondere Kenn-Nr., die auf die nächste
Wehrmachtbriefstelle verwies. Diese unterrichtete die PSSt (Postsammelstelle)
laufend über Veränderungen des für diese Einheiten jeweils zuständigen
Postleitpunkt (PLP). Die dort die Post übernehmende Feldpostleitstelle (FpLSt) leitete
sie dann von dort zur zuständigen Armeebriefstelle (ABSt), die entweder für die
Weiterleitung sorgte oder für solche Fälle selbst als Ausgabe- und Annahmestelle
tätig wurde.
Armeetruppen waren solche Truppen, die dem AOK unmittelbar unterstanden und
ihm für besondere Zwecke dienten, z.B. Einsatz an besonderen Brennpunkten oder
Spezialeinheiten wie Artillerie, Pioniere o.ä. Auch bei ihnen änderten sich die
Unterstellungsverhältnisse zwischen Armeekorps (AK) oder Divisionen häufig.
Allerdings blieb diese auf den Raum des Armeeoberkommandos beschränkt, so dass
man hier zu einer verhältnismäßig einfachen Maßnahme greifen konnte: in der FpÜ I
erhielten die betreffenden Fp-Nummern nicht die Kenn-Nr. eines bestimmten FpA,
sondern die der zuständigen ABSt. Diese erhielt die Veränderungen jeweils vom
Oberquartiermeister (OQu) der Armee über den APM und konnte damit die
Sendungen dem jeweils am günstigsten gelegenen FpA zuführen.
Die Luftwaffe
Diese hatte zunächst keine besonderen Fp-Nummern. Sendungen für die
Luftwaffeneinheiten (Lw-Einheiten), die dem Feldheer unterstellt waren, wurden
nach der FpV wie Sdg. an Heerestruppen behandelt. Für Sendungen, die an LwEinheiten zur Verfügung (z.V.) des OBdL (Oberbefehlshaber der Luftwaffe) gerichtet
waren, war ein sehr umständliches Verfahren unter Einschaltung der
Wehrmachtbriefstelle vorgesehen. Die Sendungen für bodenständige Truppen der
Luftwaffe waren im Reichsluftschutzgebiet mit offener Anschrift auf dem
gewöhnlichen Postweg zu befördern.
Erst mit FpAmtsblVfg Nr. 73/1939 v. 15.12.1939, S. 49 wurde folgendes angeordnet:
»Feldpostsendungen an Dienststellen und Angehörige von bestimmten Lw-Einheiten
erhalten vom 20. Dezember 1939 an in der Anschrift vor der Fp-Nr. ein »L« und
unterhalb der Fp-Nr. die Angabe eines Lufgaupostamts. (LGPA/Lg.PA / siehe oben!)
So bezeichnete Sendungen sind nicht mehr den PSSt oder FpPnSt, sondern den
angegebene Luftgaupostämtern unmittelbar zuzuführen.
Unter bestimmten Einheiten waren solche zu verstehen, die dem OBdL unmittelbar
unterstellt waren.
Luftgaupostämter / Eingerichtet bei / Luftgaukommando (Lg.Kdo.) / Änderungen
Königsberg i. Pr. / Postsammelstelle / I
Posen / Postamt / II
Berlin / Postsammelstelle / III
Dresden / Postamt A 24 / IV
Münster / Postamt 2 / VI
Unna / Postamt / VI
München / Postsammelstelle / VII
Breslau / Postamt 2 / VIII
Hamburg / Postamt 1 / IX
Hannover / Postamt / am 02.03.1940 aufgehoben, dafür Lg.PA Hamburg
Frankfurt a. Main / Postsammelstelle / XII
Nürnberg / Postamt 2 / XIII
Wien / Postamt 12 /
Amsterdam / - / A / am 10.08.1940 eingerichtet
Brüssel / - / B / am 20.08.1940 eingerichtet, am 12.01.1945 aufgehoben, dafür Lg.PA
Unna
Paris / - / C / am 20.08.1940 eingerichtet, am 08.09.1944 aufgehoben, dafür Lg.PA
Wiesbaden
Wiesbaden / - / - / am 08.09.1944 für Lg.PA Paris
Stuttgart / - / - / am 05.01.1945 eingerichtet
Vom 12.07.1940 an (FpAmtsblVfg Nr. 75/1940) wurden Fp-Sdg. zugelassen, in deren
Anschrift hinter der Fp-Nr. ein kleiner lateinischer Buchstabe erschien, z.B. L 29 814
a. Diese Bezeichnung hatte auf die Leitung der Sendungen bis zu dem in der Anschrift
angegebenen Lg.PA keinen Einfluss. Mit diesem Buchstaben wurden lediglich die zu
der Fp-Nr. gehörenden einzelnen Flak-Bttr.Züge, die zeitweise selbstständig in zum
Teil größeren Entfernungen von ihrer Batterie eingesetzt waren, besonders
gekennzeichnet und dadurch die Postzuführung für sie erleichtert.
Zu jedem Lg.Kdo. gehörte ein Lg.PA, das seine Unterlagen laufend vom Lg.Kdo. erhielt
und die Sendungen für die dem OBdL unterstehenden Lw-Einheiten im
Heimatkriegsgebiet auf die vom Lg.Kdo. angegebenen Abhol-PÄ der Deutschen
Reichspost (DRP) leitete, wo sie durch Beauftragte der Lw-Einheiten abgeholt
wurden.
Die Vermittlung der Postversorgung der dem OBdL unterstellten Einheiten im
Operationsgebiet des Heeres außerhalb der Reichsgrenzen oblag den
Generalkommandos der Flieger- und Flak-Korps für die ihnen unterstellten
Einheiten. Die Post für solche Einheiten wurde nach einem bestimmten Verfahren
zwischen den Gen.Kdos. der Flieger- und Flak-Korps an den zuständigen
Armeepostmeister (APM) auf entsprechende FpÄ oder ABSt geleitet, wobei letztere
insoweit die Funktion eines FpA übernehmen.
In den besetzten Westgebieten wurden zum Teil besondere FpÄ zur Versorgung von
Lw-Einheiten eingesetzt, z.T. wurden Lw-Einheiten auch solchen FpÄ zugeteilt, die so
genannte bodenständige Einheiten versorgten und die von den Bewegungen der
Truppe unberührt blieben. Die Lg.PÄ Amsterdam, Brüssel und Paris erhielten ihre
Anweisungen von den für sie zuständigen Lg.Kdos. und leiteten die Post über die
ihnen bekannt gegebenen Fp-Verbindungen des Heeres zu den FpÄ oder ABSt, für die
Aushändigung an die Postabholer der Lw-Einheiten bestimmt wurden.
Die Kriegsmarine
Auch sie hatte anfangs ebenso wenig wie die Lw. besondere Fp-Nummern.
Vorgesehen war zunächst, dass die Fp-Nr. der schwimmenden Einheiten und
Verbände in der FpÜ I einen Verweis auf das Marinepostbüro Berlin SW 11 (im PA
SW 11 am Anhalter Bahnhof) erhielten, das seine Unterlagen wiederum ständig vom
OKM bekam und die Post auf das PA des jeweiligen Aufenthaltshafen leitete. Für alle
übrigen Einheiten der Kriegsmarine war das Verfahren ähnlich wie bei der Luftwaffe
unter Einschaltung der Wehrmachtbriefstellen.
Dies wurde am 01.12.1939 mit folgender Regelung geändert (FpAmtsblVfg Nr.
53/1939):
Für Landmarineeinheiten musste auf den Fp-Sendungen außer der Fp-Nr. das AbholPA angegeben werden.
Beispiel
An den Matr.Artl. Benno Müller
Fp-Nr. 28 074 Cuxhaven
Derartige Sdg. waren unmittelbar den angegebenen Bestimmungsorten zuzuleiten.
Für schwimmende Streitkräfte wurde den Fp-Nummern ein »M« vorangesetzt.
Derartige Sdg. aus den Bezirken der Reichspostdirektionen Hamburg, Hannover,
Bremen, Oldenburg, Münster, Kiel und Schwerin waren dem neu eingerichteten
Marinepostbüro in Hamburg 1, Sendungen aus den übrigen RPD-Bezirken dem
Marinepostbüro Berlin SW 11 unmittelbar zuzuführen. Die Angabe von Einheiten,
Schiffsnamen usw. auf Sendungen war unzulässig. Geschah dies dennoch, waren
solche Sdg. an die Absender zurückzugeben.
Vom Okt. 1941 an mussten die Angehörigen von Landmarineeinheiten des
Küstenschutzes, die halboffene Anschriften verwendeten, der Fp-Nr. die Buchstaben
»Sch« voransetzen.
Beispiel
An den Matr.Artl. Richard Meier
Fp-Nr. Sch 04 610
Kiel-Friedrichsort
Für die Leitung solcher Sdg. war dies ohne Belang, sie waren von den
Einlieferungsämtern den Bestimmungsorten direkt zuzuführen (FpAmtsblVfg Nr.
86/1941 v. 21.10.1941, S. 47).
Im Oktober des gleichen Jahres erkannte das OKW den Besatzungen von
Handelsschiffen, die im Dienste oder im Auftrag der Kriegsmarine fuhren, ohne
jedoch von ihr gechartert zu sein, das Recht auf Gebührenvergünstigung der Feldpost
zu. Die an die Besatzungsangehörigen gerichteten Sendungen mussten in der
Anschrift außer dem Vermerk »Feldpost« den Namen und die Dienststellung des
Empfänger, den Namen des Handelsschiffs und die Angabe derjenigen K.M.D
(Kriegsmarinedienststelle) tragen, in deren Betreuung sich das Schiff befand. Die
K.M.D. im Heimatgebiet (einschließlich der K.M.D. Rotterdam) wurden in offener
Anschrift angegeben, die K.M.D. in den besetzten Gebieten mit der Fp-Nr.
Beispiel
An den Trimmer Ernst Meier
Dampfer »Holtenau«
über Admiral K.M.D. Hamburg
oder
An den Leichtmatrosen Hauke Schmidt
Motorschiff »Cairo«
über Dienststelle Fp-Nr. 08 088
(FpAmtsblVfg Nr. 90/1941 v. 31.10.1941, S. 49).
Diese Anordnung wurde mit FpAmtblVfg Nr. 61/1942 dahingehend ergänzt, dass in
den Anschriften der Fp-Sdg. an die Besatzungen gewisser Handelsschiffe aus Gründen
der Geheimhaltung der Name des Schiffes nicht mehr genannt werden durfte. Dafür
erschien in der Anschrift lediglich die Fp-Nummer der zuständigen K.M.D. mit dem
Zusatzbuchstaben »Z« und einer Ziffer, die das Schiff bezeichnete.
Beispiel
An den I. Offizier Hans Müller
Fp-Nr. 08 088 Z 4
Am 15.01.1943 wurde das Marinepostbüro Berlin vom PA Berlin SW 11 nach der PSSt
Berlin verlegt und nannte sich nunmehr nur »Marinepostbüro Berlin« ohne jegliche
Zusätze (FpAmtsblVfg Nr. 1/1943 v. 12.01.1943, S. 1).
Vom 01.07.1944 an wurde die Postversorgung der Kriegsmarine vollkommen neu
geregelt. Dazu wurden 6 Marinepostämter eingerichtet, und zwar in Berlin,
Hamburg, Amsterdam, Brüssel, Paris und Wien. Von diesem Zeitpunkt an musste bei
den mit getarnter Anschrift eingelieferten Fp-Sendungen an alle Dienststellen und
Angehörigen der Kriegsmarine vor die Fp-Nr. ein »M« gesetzt werden und außerdem
das zuständige Marinepostamt angegeben werden. Gleichzeitig fiel das »Sch« vor der
Fp-Nummer weg.
Die Zuführung der Post zu den Marine-PÄ regelte sich wie zu den Lg.PÄ (FpAmtsblVfg
Nr. 51/1944 v. 20.06.1944, S. 29).
Die Rückzugsbewegungen Ende 1944 fanden dabei ihren Ausdruck in folgender
kurzer FpAmtsblVfg Nr. 113/1944 v. 20.10.1944, S. 52: "Sendungen für das
Marinepostamt Brüssel und für das Marinepostamt Koblenz (früher Paris) sind von
sofort an auf das Marinepostamt Wiesbaden zu leiten."
SS-Feldpost
Gab es nach der FpV nicht. Für die der Kriegswehrmacht zugeteilten Einheiten der SSVT/Waffen-SS war eine solche Sondereinrichtung nicht notwendig, denn diesen
Einheiten waren Fp-Nummern zugeteilt worden. Dem RFSSuChdDtPol war auf Grund
besonderer Vereinbarungen mit dem RPM jedoch zugestanden, dass Sendungen von
Dienststellen und Angehörigen der Waffen-SS, soweit sie nicht der Kriegswehrmacht
zugeteilt waren, und der im Generalgouvernement (GG) für die besetzten polnischen
Gebiete eingesetzten Ordnungspolizei (OrPo) und der ihr zugeteilten Hilfspolizei und
die an sie gerichteten Sdgen. als SS-Feldpostsendungen befördert wurden. Die
Sendungen mussten den Vermerk
»SS-Feldpost«, die Bezeichnung der Einheit und den Standort der Einheit als
Bestimmungsort tragen. Sie trugen demnach offene Anschriften und wurden
unmittelbar den Bestimmungsorten zugeleitet. Ansonsten galten dafür die
allgemeinen Bestimmungen für die Zulassung und die Gebühren für Fp-Sendungen,
jedoch mit der Einschränkung, dass die Ein- und Auszahlungen auf dem
Barzahlungswege zu geschehen hatten (FpAmtsblVfg Nr. 53/1940 v. 06.05.1940, S.
33).
Im Laufe der Zeit wurden in diese Regelung immer mehr SS-Einheiten und auch
solche der Polizei einbezogen. Alle von diesen Einheiten und ihren Angehörigen
ausgehenden Sendungen mussten im Gegensatz zu den Fp-Sendungen der
Wehrmachtsangehörigen - für diese genügte ein Tagesstempelabdruck des FpA - den
Briefstempel der Einheit tragen. Trugen sie ihn nicht, unterlagen sie den Gebühren
des normalen Postdienstes.
Aufstellung aller an diesem Verfahren teilnehmenden Einheiten
AmtsblVfg Nr. 78/1940 v. 19.07.1940:
1.) Die in den Niederlanden eingesetzten Einheiten der Ordnungspolizei (= OrPo,
Orpo, OP)
FpAmtsblVfg Nr. 82/1940 v. 09.08.1940:
2.) Die im Elsaß und in Lothrigen eingesetzten Einheiten der OrPo
FpAmtsb.Vfg Nr. 88/1940 v. 06.09.1940:
3.) Die in Luxemburg eingesetzten Einheiten der OrPo
FpAmtsblVfg Nr. 19/1941 v. 03.03.1941:
4.) In Lothringen eingesetzte NSKK-Verkehrskompanie
(2 bis 4 wurden mit AmtsblVfg Nr. 65/1941 v. 05.08.1941 aufgehoben)
FpAmtsblVfg Nr. 60/1941 v. 08.07.1941:
5.) In den untersteirischen Gebieten eingesetzte OrPo Alpenland
FpAmtsblVfg Nr. 85/1941 v. 26.09.1941:
6.) In Kärnten und Krain eingesetzte Einheiten der OrPo
FpAmtsblVfg Nr. 98/1941 v. 25.11.1941:
7.) Die in den Bezirken Bialystok, Galizien, Ostland und Ukraine eingesetzten
Einheiten der OrPo, TeNo und der NSKK-Kpn.
FpAmtsblVfg Nr. 68/1941 v. 23.06.1942:
8.) Stab des Befh. der OrPo Frankreich in Paris
(aufgehoben mit AmtsblVfg Nr. 71/1942 v. 28.07.1942)
FpAmtsblVfg Nr. 97/1942 v. 06.10.1942:
9.) Ersatz-Kp. der Waffen-SS Zeesen und ihre in den besetzten Gebieten eingesetzten
Einheiten
FpAmtsblVfg Nr. 53/1943 v. 18.05.1943:
10.) Zivilangestellte bei der Waffen-SS-Einheiten außerhalb des Reichsgebiets
FpAmtsblVfg Nr. 77/1943 v. 09.07.1943:
11.) Die durch ihren Einsatz von der Familie getrennten SS-Nachrichtenmaiden bei
Waffen-SS-Einheiten innerhalb und außerhalb des Reichsgebiets
FpAmtsblVfg Nr. 84/1944 v. 29.08.1944:
12.) Die in den Operationszonen Alpenvorland und Adriatisches Küstenland
eingesetzten Einheiten der OrPo
FpAmtsblVfg Nr. 150/1944 v. 29.12.1944:
13.) Chef der OrPo, Höh.SSuPF, Befh.d.OrPo, SS-Pol.Rgter, -Btle. und -Kpn.; Pol.Rgter,
-Btle. und -Kpn.; Pol.Wach-Btle. und -Kpn., Pol.LdsSchtz.Btle. und -Kpn.,
Pol.Ausb.Btle. und -Kpn., Pol.Nachr.-(usw.)Abt., - Btle., - Kpn., -Schwadr. sowie Staffeln, Pol.Lehrabt., -Btle. und -Kpn., Pol.Art.Abt. und -Bttrn., SS-Gend.Btle., -Kpn.
und Gend.Züge (mot.), Gend.Ers.Abt., -Btle und -Kpn., Pol.San.-(usw.)Ers.Abt., -Btle., Kpn., Schwadr. sowie -Staffeln, Pol.Nachschub-Kol. und -Stellen, Pol.Trsp.Kol.,
Pol.Einsatz-Leitstellen, Pol.Alarm-Flak-Bttrn., Feuerschutz-Pol.Abt. und -Kpn.,
Feuerschutz-Ers.Abt. und -Kpn., TeNo-Abt. und -Kpn., SS-Pol.Lazarette und SSPol.Kurlazarette, Pol.Versehrten-Abt. des Staatskrankenhauses der Polizei in der
Pol.Schule f. Leibesübungen, Berlin-Spandau mit Zweigstellen in Erlenbruck b.
Hinterzarten (Schwarzwald), Kitzbühel, Sudelfeld b. Bayrischzell, Oberjoch (ü.
Hindelang), Genesenden-Kpn., Pol.Schulen (einschließlich Gendarmerie-,
Wasserschutz- Polizeischulen sowie Schulen der Feuerschutz-Polizei).
Bei der zuletzt unter 13. aufgeführten Regelung kann man erkennen, wie die »totale
Mobilisierung« aussah; es wurde alles zusammengekratzt, was noch halbwegs
brauchbar erschien, eine Waffe in die Hand nehmen zu können.
Der Heeresfeldpostmeister (Ziegler) war für das gesamte Fp-Wesen zuständig, also
nicht nur für die postalische Versorgung des Heeres, sondern auch der beiden
anderen Wehrmachtteile (Kriegsmarine, Luftwaffe) der Waffen-SS und der im
Kriegseinsatz stehenden Einrichtungen ziviler Art (z.B. Polizei, Zollgrenzschutz, OT und
RAD). Feldpostnummern wurden nur bei Einsatz außerhalb der Reichsgrenzen
ausgegeben. Formationen und Dienststellen im Heimatkriegsgebiet, Protektorat
Böhmen und Mähren sowie im Generalgouvernement (Polen) waren in der Regel
unter offener Anschrift zu erreichen. Sie erscheinen in der FpÜ nur dann, wenn sie wie es häufig gegen Kriegsende geschah - zu Alarmeinsätzen herangezogen wurden
und dann ebenfalls Fp-Nummern erhielten, wie vorher schon die mobilen
Truppenteile, Kommandostäbe oder sonstige Dienststellen an der Front oder
besetzten Gebieten. Vereinfachend lässt sich also sagen, dass in der FpÜ alle
Feldverbände der Deutschen Wehrmacht und des Wehrmachtgefolges im Zweiten
Weltkrieg erfasst sind, Ersatztruppenteile und Heimatdienststellen hingegen nur in
Ausnahmefällen.
Es fehlen aber auch Umbenennungen und Neuaufstellungen der letzten
Kriegsmonate, bei denen es nicht mehr zu Berichtigungen und Neueinträgen in der
FpÜ gekommen ist.
Da es bis zur Neuvergabe/Streichung einer Fp-Nr. oftmals zu »Überschneidungen«
kam, kann bzw. sollte man zu einer Fp-Nr. die zu diesem Zeitpunkt benannt wird,
aber nicht stimmig erscheint, keine Fehlinterpretationen tätigen.
Laufzeit und Umfang der Ausgaben der FpÜ Teil II
[U oder 0] = Urdruck: Mobilmachung - 01.01.1940 / Fp-Nr. 00 001 - 39 999
[1] = 1. Neudruck: 02.01.1940 - 27.04.1940 / Fp-Nr. 00 001 - 39 999
[2] = 2. Neudruck: 28.04.1940 - 14.09.1940 / Fp-Nr. 00 001 - 39 999
[3] = 3. Neudruck, Band 1: 15.09.1940 - 31.01.1941 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000
[3] = 3. Neudruck, Band 2: 25.09.1940 - 15.02.1941 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000
[3] = 3. Neudruck, Band 3: 01.10.1940 - 27.02.1941 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000
[4] = 4. Neudruck, Band 1: 01.02.1941 - 11.07.1941 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000
[4] = 4. Neudruck, Band 2: 16.02.1941 - 18.07.1941 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000
[4] = 4. Neudruck, Band 3: 28.02.1941 - 29.07.1941 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000
[5] = 5. Neudruck, Band 1: 12.07.1941 - 26.01.1942 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000
[5] = 5. Neudruck, Band 2: 19.07.1941 - 14.02.1942 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000
[5] = 5. Neudruck, Band 3: 30.07.1941 - 28.02.1942 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000
[6] = 6. Neudruck, Band 1: 27.01.1942 - 14.07.1942 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000
[6] = 6. Neudruck, Band 2: 15.02.1942 - 30.07.1942 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000
[6] = 6. Neudruck, Band 3: 01.03.1942 - 07.09.1942 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000
[7] = 7. Neudruck, Band 1: 15.07.1942 - 24.01.1943 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000
[7] = 7. Neudruck, Band 2: 31.07.1942 - 09.02.1943 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000
[7] = 7. Neudruck, Band 3: 08.09.1942 - 11.03.1943 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000
[7] = 7. Neudruck, Band 4: 20.10.1942 - 09.01.1943 / Fp-Nr. 48 001 - 56 000
[8] = 8. Neudruck, Band 1: 25.01.1943 - 31.07.1943 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000
[8] = 8. Neudruck, Band 2: 10.02.1943 - 23.08.1943 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000
[8] = 8. Neudruck, Band 3: 12.03.1943 - 07.09.1943 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000
[8] = 8. Neudruck, Band 4: 10.01.1943 - 26.09.1943 / Fp-Nr. 48 001 - 56 000
[9] = 9. Neudruck, Band 1: 01.08.1943 - 23.03.1944 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000
[9] = 9. Neudruck, Band 2: 24.08.1943 - 05.04.1944 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000
[9] = 9. Neudruck, Band 3: 08.09.1943 - 22.04.1944 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000
[9] = 9. Neudruck, Band 4: 27.09.1943 - 07.05.1944 / Fp-Nr. 48 001 - 60 000
[9] = 9. Neudruck, Band 5: 15.02.1943 - 17.05.1944 / Fp-Nr. 60 001 - 64 000
und 80 001 - 88 000
[10] = 10. Neudruck, Band 1: 24.03.1944 - 06.11.1944 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000
[10] = 10. Neudruck, Band 2: 06.04.1944 - 09.11.1944 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000
[10] = 10. Neudruck, Band 3: 23.04.1944 - 24.11.1944 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000
[10] = 10. Neudruck, Band 4: 08.05.1944 - 05.12.1944 / Fp-Nr. 48 001 - 64 000
[10] = 10. Neudruck, Band 4a: 20.09.1944 - 19.12.1944 / Fp-Nr. 64 001 - 68 000
[10] = 10. Neudruck, Band 5: 18.05.1944 - 19.12.1944 / Fp-Nr. 80 001 - 88 000
[11] = 11. Neudruck, Band 1: 07.11.1944 - 08.05.1945 / Fp-Nr. 00 001 - 16 000
[11] = 11. Neudruck, Band 2: 10.11.1944 - 08.05.1945 / Fp-Nr. 16 001 - 32 000
[11] = 11. Neudruck, Band 3: 25.11.1944 - 08.05.1945 / Fp-Nr. 32 001 - 48 000
[11] = 11. Neudruck, Band 4: 06.12.1944 - 08.05.1945 / Fp-Nr. 48 001 - 64 000
[11] = 11. Neudruck, Band 5: 20.12.1944 - 08.05.1945 / Fp-Nr. 64 001 - 68 100
und 80 001 - 88 000
Es existierte auch noch ein 12. Neudruck, datiert vom 06.02.1945 dieser enthielt die Berichtigungslisten Nr. 1 - 1844.
Siehe: Tessin/Kannapin, Waffen-SS und Ordnungspolizei im Kriegseinsatz 1939-1945
Sammel-Feldpostnummern waren in den besetzten Gebieten West- und
Nordeuropas (Belgien, Dänemark, Franreich und Norwegen) in Verwendung, wenn
eine große Anzahl ortsfester Dienststellen sowie Truppenteile ständig vom gleichen
FpA versorgt wurden. Jeder Empfänger erhielt zur einheitlichen Fp-Nr. dann einen
Großbuchstaben als Zusatz, wenn es nötig war auch derer zwei zugeteilt.
Besonderer Hinweis für drei bestimmte Kenn-Nummern
K-299: Kenn-Nr. für Truppen der Luftwaffe, welche zur Verfügung des OBdL stehen
(FpV, Ziffer 89).
K-666: Kenn-Nr. für schwimmende Einheiten und Verbände der Kriegsmarine (FpV,
Ziffer 91). Es gab folgende angehängte Großbuchstaben für die einzelnen MarinePostämter A = Amsterdam, B = Berlin, H = Hamburg, P = Wiesbaden und W = Wien.
Die vorgenannten Kenn-Nummern können im Feldpost-Stempel nicht vorkommen!
K-733: Kenn-Nr. für Heerestruppen. Ab Anfang 1945 beim FpA 1002 z.b.V., tätig für
das XIII. (röm. 13.) Armeekorps. Ab März 1945 beim Feld-Postamt SS-29.
Die Organisation der Feldpost innerhalb des Heeres
Die Feldpost gliederte sich in drei Instanzen:
1. Heeresfeldpostmeister (HPM)
2. Armeepostmeister (APM)
3. Feldposteinheiten
Der HPM hatte die Gesamtleitung der Feldpost. Seine Dienststelle, aus drei Referenten sowie
einer entsprechenden Anzahl von Sachbearbeitern und Hilfskräften bestehend, bildete die
Gruppe Feldpost beim Generalquartiermeister (GenQu) des OKH. Seine Ausführenden
Organe waren die APM, meist Oberposträte, die zum Stab des Oberquartiermeisters (OQu)
bei den Armeeoberkommandos (AOK), in einzelnen Fällen auch bei den Heeresgruppen
(HGr.), gehörten. Jeder APM verfügte wiederum über drei Referenten (Feldposträte o.
Feldpostoberräte) mit Sachbearbeitern und Hilfskräften. Den APM schließlich waren die
Feldposteinheiten ihres Armeebereichs unterstellt.
Die Fp-Einheiten bestanden aus:
1. Feldpostämter (FpÄ)
2. Feldpostämter zur besonderen Verwendung (FpÄ z.b.V.)
3. Armeebriefstellen (ABSt)
4. Armeefeldpostleitstellen (AFpLSt)
Die FpÄ mit einer Sollstärke von 18 Mann waren als Annahme- und Ausgabeämter jeder
HGr., jeder Armee, jedem Armee-Korps (AK) und jeder Division zugeteilt. Sie waren
motorisiert und hatten je 4 Kraftfahrzeuge, darunter ein Kraftomnibus mit eingebauter
Büroeinrichtung, Vermittlungsstelle und einem Schalter. Leiter eines FpA war ein
Feldpostmeister.
Die FpÄ z.b.V. wurden zu Sonderaufgaben eingesetzt, z.B. im Transport-, Begleit- und
Umschlagdienst.
Jeder Armee war für ihren Bereich eine ABSt zugeteilt. Diese hatte, ebenfalls motorisiert,
eine Sollstärke von 59 Mann. Ihre Aufgabe bestand in der Bearbeitung der Heerespost, d.h.
der Post, die innerhalb der Armee oder zwischen den einzelnen Armeen auszutauschen war.
Außerdem war sie Sammelstelle für Post an die Einheiten, die nicht zu einem Korps- oder
Divisionsverband gehörten.
Jede Armee besaß ferner eine AFpLSt. Auch sie war motorisiert und hatte eine Sollstärke von
54 Mann. Die AFpLSt übernahm und übergab an dem zuständigen Postleitpunkt (PLP) die
nach dem Felde bestimmte und von dort kommende Feldpost und stellte Feldtransport
benötigten Begleiter sowie Fahrzeuge, richtete Umschlagstellen für ihren Armeebereich ein,
kurz, sie war für die Zuführung der für die Armee bestimmten Post und für die Ableitung der
Heimatpost verantwortlich.
Jeder APM hatte für seinen Armeebereich einen PLP, einen anfangs nah der deutschen
Reichgrenze gelegene Ort, an dem der Zuständigkeitsbereich der DRP endete und auf den die
für den Bereich des APM bestimmte Post aus der Heimat und die aus seinem Bereich aus
dem Felde kommende Post zu leiten war.
(Siehe Bilder am Ende des Buches)
Die Stellung der Feldpostbeamten
Die Fp-Beamten waren Wehrmachtsbeamte auf Kriegsdauer, da die Feldpost nur im Krieg
aufgestellt wurde. Sie trugen die Uniform der Wehrmachtsbeamten mit entsprechenden
Rangabzeichen und die Buchstaben »FP« auf den Schulterstücken. Die Fp-Beamten des
einfachen Dienstes standen im allgemeinen Range von Unteroffizieren, die des mittleren,
gehobenen und höheren Dienstes im allgem. Range von Offizieren, der HPM im
Generalsrang. Die Gesamtpersonalstärke der Feldpost belief sich während des Zweiten
Weltkrieges auf allen Kriegsschauplätzen auf etwas mehr als 12.000 Mann. Die Verluste
betrugen mehrere tausend Mann. Genauere Zahlenangaben sind mangels ausreichender
Unterlagen nicht möglich. Es ist nur hier und da erkennbar, dass man als Folge der Verluste
und der weiträumigen Aufgaben der Feldpost immer mehr auf die älteren Jahrgänge
zurückgreifen musste, wie z.B. an einer noch vorhandenen Verfügung einer
Reichspostdirektion (v. 27.03.1943) ersichtlich. Danach musste nach Ausschöpfung der
jüngeren Jahrgänge auf die Jahrgänge 1894 bis 1900 zurückgegriffen werden.
Sicherung von Feldposttransporte
Die besonderen Transportschwierigkeiten im Osten bestanden in den enormen Entfernungen
und der starken Gefährdung der Transporte durch die rege Partisanentätigkeit in den
weitläufigen rückwärtigen Heeresgebieten. Unter diesen Umständen war ohne besondere
Sicherung der Fp-Transporte nicht auszukommen.
Während für die Begleitung der nicht so zahlreichen Sw (Güterwagen mit Feldpost, kurz: Sw
= Sackwagen) mit Nachrichtenpost Fp-Beamte eingesetzt werden konnten, standen für die
Sicherung der nach Aufhebung der Päckchensperre (Pn-Sperre) im Oktober 1941
verkehrende Feldpostsonderzug (FpSz) keine Fachkräfte mehr zur Verfügung. Hierfür waren,
da es sich stets um größere Transporte handelte, stärkere Kommandos erforderlich. Solche
waren aus dem Personal der FpLSt und FpÄ z.b.V. nicht mehr zu gewinnen, da deren Kräfte
ohnehin durch den Begleitdienst für die Nachrichtenpost auf den langen Strecken und durch
den Umschlagdienst bei den FpUSt stark in Anspruch genommen waren. Für den Begeit- und
Sicherungsdienst auf den Strecken von den PLP an bis zu den AFpLSt bzw. FpUSt und
umgekehrt und für Bewachungszwecke wurde deshalb der Feldpost im Osten am 15.10.1941
das Wach-Bataillon 604 mit 3 Kompanien zugewiesen. Es unterstand truppendienstlich
seinem Kommandeur, während den fachlichen Einsatz der APM Ost in Auftrage des HPM
regelte und beaufsichtigte.
Der Einsatz dieses Bataillons richtete sich nach der Menge der für die einzelnen Bereiche
anfallenden Post und der Länge der Transportstrecken. Im Einvernehmen mit den beteiligten
Front-APM wurden zunächst im Bereich der HGr. Mitte zwei Kpn. und im Bereich der HGr.
Süd eine um einen Zug verstärkte Kp. eingesetzt.
Die Befehlsstelle (Stab) des Wach-Btl. 604 und der 1. Kp. lagen in Brest Litowsk, die der 2. Kp.
in Smolensk und der 3. Kp. in Lemberg bzw. nach Verlegung des PLP in Berditschew. Die
Verteilung der bei den FpLSt und FpUSt eingesetzten Kommandos richtete sich nach den
wechselnden Postversorgungsaufgaben in dem für den Einsatz des Bataillons vorgesehenen
weiten Raum.
Während die Aufgabe der Begleitmannschaften ursprünglich nur in der Sicherung der FpTransporte bestand, wurden diese später - vor allem auf den Strecken des Frontbereichs -
auch zur Begleitung und zur Übergabe/Übernahme der nachzuweisenden Fp-Sendungen
ohne jegliche Unterstützung durch Fp-Beamte herangezogen. Damit wurden die ohnehin
sehr knappen Fp-Fachkräfte für andere Aufgaben frei.
Die Umstellung der Postversorgung in den bereichen der HGr. Mitte und Süd im August 1942
brachte auch einen Änderung des eingesetzten Wach-Btl. 604 mit sich. Die AFpLSt waren mit
ihren Kdos. in die Armeegebiete nachgezogen worden. Die Postverbindungen von den PLP
zur Front verlängerten sich im Süden immer mehr Richtung Osten. Dadurch erhöhten sich
selbstverständlich auch die vom PLP Berditschew aus durchzuführenden Begleiterleistungen,
die zudem durch das Hinzukommen zweier neuer Nachschubstrecken (Kiew - Woroshba Charkow für die 6. Armee und Woroshba - Kursk für die 2. Armee) beträchtlich anwuchsen.
Daher wurde nach Aufgabe der Strecken Minsk - Gomel und Gomel - Orel die 1. Kp. aus dem
Bereich der HGr. Mitte herausgezogen und nach Jassinowataja verlegt.
Da die Begleiterleistungen von Berditschew aus im besonderen Maße angestiegen waren,
wurde außerdem die 3. Kp. in Beditschew entsprechend verstärkt. Der Sicherungsdienst im
Bereich der HGr. Mitte wurde seitdem ausschließlich von der 2. Kp. wahrgenommen.
Die Aufgaben des Bataillons, dessen Kommandos zunächst nur bei und von den PLP an in
Richtung Front verwendet werden sollten, mussten bereits bei Beginn seines Einsatzes
erweitert werden. Mit Rücksicht auf die unsicheren Beförderungsverhältnisse auf der Strecke
Warschau - Brest Litowsk, wo fast täglich Überfälle auf die Fp-Transporte versucht wurden,
musste dem Btl. zusätzlich die Begleitung der Fp-Wagen von Warschau ab übertragen
werden. Aus dem gleichen Grunde wurde auch die Sicherung des FpSz De 5099 von Lemberg
an auch nach Verlegung des PLP nach Berditschew beibehalten.
Die zunehmende Beraubung von Fp-Wagen während der Beförderung in den besetzten
Gebieten machten es schließlich notwendig, die Züge auch auf den Strecken zwischen Krakau
und Lemberg bzw. Kutno und Brest Litowsk durch Soldaten zu sichern. Die Begleitung
übernahm ein Kdo. der 3. Kp. in Berditschew und das verst. Kdo. in Brest Litowsk.
Auf längere Sicht war aber diese zusätzliche Belastung des Wach-Btl. 604 nicht tragbar. Am
25.04.1942 wurde deshalb die Begleitung der FpSz zwischen Kutno und Brest Litowsk sowie
Krakau und Berditschew dem Transportbegleit-Regiment 702 in Warschau und dem
Landesschützen-Bataillon 595 in Lemberg übertragen. Das Trsp.Begl.Rgt. 702 übernahm
außerdem die Sicherung der Fp-Wagen zwischen Warschau und Brest Litowsk. Das
Ldschtz.Btl. 595 zusätzlich die Begleitung der Fp-Wagen für Kiew. Zwischen Posen und Kutno
wurde der FpSz De 5139 von Begleitern des Luftgaukommandos II (LgKdo. II) gesichert. An
Stelle des Trsp.Begl.Rgt. 702 trat im September 1942 das Landesschützen-Bataillon 862, das
nach der Änderung der Streckenführung den FpSz vom 10.10.1942 an bis Bialystok
begleitete. Die Sicherung auf der Strecke Bialystok - Smolensk übernahm das BegleitBataillon 612 in Bialystok.
Anlässlich der Neuabgrenzung der Zuständigkeitsbereiche der WTL
(Wehrmachtstransportleitung) Weichsel und Dnjepropetrowsk wurde auch die Begleitung
des FpSz De 5099/5100 neu geregelt. Den Sicherungsdienst auf der Strecke Myslowitz Radziwillow übernahm das Sicherungs-Bataillon 615, auf der Strecke Radziwillow Berditschew das Sicherungs-Bataillon 325.
Die Stärken der Begleitkommandos (s.u. Bild 2: Begl.Kdo. f. FpSz De 5100) richtete sich nach
der Zahl der zu sichernden Wagen und der Gefährdung der Strecke. Durch die Gebiete, in
denen Überfälle besonders häufig versucht wurden, waren in der Regel Kdos. in der Stärke
von 5, auf den Frontstrecken bis zu den Endpunkten der Fp-Züge solche in Stärke von 4 Mann
eingesetzt. (Siehe Bilder am Ende des Buches)
Der HPM Ziegler in seinen Erinnerungen
..."Bis November 1944 hatte ich die Verlustziffern aufgrund monatlicher Meldungen der APM
persönlich zusammengestellt. Damals überschritt die Zahl der an Krankheit - überwiegend an
Fleckfieber - Verstorbenen, Gefallene und Vermisste schon erheblich das zweite Tausend.
Wenn in den Jahren 1939 und 1940 nur verhältnismäßig wenige in Ausübung ihres Dienstes
ihr Leben haben lassen müssen, in erster Linie Kraftfahrer und Begleitmannschaften durch
Minensprengungen auf Dienstfahrten und mehrere Männer eines Vorkommandos auf einem
vor Oslo gesunkenen Kreuzer, so erhöhte sich ihre Zahl im Russlandfeldzug durch seine
tausendfachen Beschwerden und Zwischenfälle in steiler Kurve. Unsere Männer waren bei
ihrer Arbeitsausübung in Frontnähe - manches Feldpostamt lag wenig geschützt nur einen
Kilometer hinter der Frontlinie - in der stärksten Gefahrenzone, denn Fliegerangriffe,
Artilleriefeuer, Überfälle auf dem Marsche und in den Unterkünften durch Partisanen und
reguläre Sowjettruppen bedrohten unausgesetzt ihr Leben. Ganze Feldpostämter sind auf
dem Marsche oder im Quartier vom Feinde ausgehoben worden, ohne dass eine spätere
Aufklärung über ihren Verbleib je gelungen wäre. In einem Fall überbrachte ein allein in
Sicherheit gekommener verwundeter Feldpostschaffner die Kunde von dem feindlichen
Überfall auf seine weiteren 17 Kameraden.
Wenn ich noch erwähne, dass auch die Zahl der Schwer- und Leichtverwundeten unter den
Feldpostlern beträchtlich gewesen ist, so bedarf es keines weiteren Wortes über die Größe
des Unheils."...
Die Rückzüge am Schluss des Krieges, z.B. auf dem Land- und Seewege aus Ostpreußen nach
der Danziger Bucht und dem Odergebiet, haben die Verluste noch wesentlich erhöht und
werden sich kaum jemals vollständig feststellen und aufklären lassen.
(Siehe Bilder am Ende des Buches)
Fp-Verkehr der im Heeresgefolge eingesetzten ehem. russ. Kriegsgefangenen und russ.
Landesbewohner
Dieser wurde im Spätsommer 1942 eingerichtet (FpAmtsblVfg Nr. 85/1942 v. 01.09.1942).
Tatsächlich traten viele Russen in den Dienst der dt. Wehrmacht, sei es Arbeitskräfte, sei es
als Soldaten. Um ihnen mit ihren Angehörigen, soweit sie in den besetzten Ostgebieten
beheimatet waren, eine Verbindung zu ermöglichen, wurde ein entsprechender
beschränkter Fp-Verkehr zugelassen. Er war zunächst auf den Austausch von monatlich 2 FpKarten mit (Rück-)Antwort beschränkt, für die ein besonderes Formblatt mit zweisprachigem
Vordruck (deutsch/russisch) hergestellt wurde. Die Karten, die den ehem. russ.
Kriegsgefangenen von ihrer Wehrmachteinheit oder Wehrmachtdienststelle geliefert
wurden, wurden gebührenfrei als Fp-Sdg. befördert. Sie wurden bei den
Wehrmachtsdienststellen abwehrmäßig geprüft. In einem aus dieser Zeit vorliegenden
Bericht einer Fp-Dienststelle (APM) heißt es dazu:
Der am 20.8.1942 eröffnete gebührenfreie Postverkehr für ehemalige russischen
Kriegsgefangene, die in das Heer oder Wehrmachtgefolge eingegliedert waren, lief nur
langsam an. Er nahm auch nach Überwindung der Anfangsschwierigkeiten - verzögerte
Belieferung mit Postkartenformblättern, Fehlen der für die abwehrmäßige Prüfung
notwendigen Kräfte, nicht rechtzeitige oder unzulängliche Unterrichtung der Einheitsführer
u.a. - nicht den erwarteten Umfang an. Die Ursache dürfte neben der großen Zahl von
Analphabeten unter den Gefangenen in einer gewissen Scheu und Abneigung gegenüber
jeden Schriftverkehr zu suchen sein. Die Bearbeitung dieser Sendungen wurde einer
besonderen Verteilstelle bei der ABSt übertragen. (...) Für die Abwicklung des Postverkehrs
zwischen den im Reich eingesetzten russischen Arbeitern und ihren Angehörigen fiel dagegen
eine große Zahl von Sendungen an.
Wenn es in dem Bericht nicht klar ausgesprochen wurde, so war es doch offenbar so, dass
die freiwillig in den Dienst der dt. Wehrmacht eingetretenen ehem. russ. Kriegsgefangenen
die Kommunikation aus Furcht vor späteren Repressalien scheuten. Die unter Zwang in das
Reich verbrachten Arbeitskräfte brauchten dies nicht. [Anmerkung: Obwohl uns die Geschichte später eines
Besseren belehrte!]
Die Bestimmungen über diesen Fp-Verkehr wurden mit FpAmtsblVfg Nr. 12/1943, S. 5 und
Nr. 10/1944, S. 5, noch erweitert, dennoch hat dieser Verkehr keinen nenneswerten Umfang
angenommen, so dass hier die Erwähnung genügt. Die in die Wlassow-Armee gesetzten
Hoffnungen verflüchtigten sich doch ziemlich schnell wieder.
Fp-Verkehr Alpenvorland
Nach der italienischen Kapitulation am 03.09.1943 und der Kriegserklärung der BodaglioRegierung an Deutschland änderte sich die Situation in Italien gründlich. Italien war im
südlichen Teil zum Kriegsgebiet, im nördlichen Teil zum besetzten Gebiet geworden. Im
Alpenvorland - von Süden aus gesehen - zu dem die Provinzen Bozen, Trient und Belluno
rechneten, wurde die Deutsche Dienstpost Alpenvorland eingerichtet.
Um den als deutsche Soldaten in der Wehrmacht stehenden 'Volksdeutschen' aus diesem
Raume die Verbindung mit ihren Angehörigen in der Heimat zu ermöglichen, wurden sie zum
Fp-Verkehr zugelassen. Dieser Verkehr wurde über die »Deutsche Dienstpost Alpenvorland«
abgewickelt, und zwar zu denselben Bestimmungen wie im übrigen Fp-Verkehr. Die FpSendungen in Richtung Alpenvorland mussten in der Anschrift den Vermerk »Feldpost nach
Alpenvorland« und in Richtung aus dem Alpenvorland den Vermerk »Feldpost aus
Alpenvorland« tragen (FpAmtsblVfg Nr. 5/1944 v. 28.01.1944, S. 3).
Fp-Verkehr der in der dt. Wehrmacht eingesetzten italienischen Soldaten und Hilfswilligen
Die erwähnten politischen Verhältnisse in Italien hatten aber auch noch andere
Auswirkungen. Ein Teil der italienischen Soldaten kämpften nämlich deutscher Seite weiter,
nachdem sie in die dt. Wehrmacht eingegliedert worden waren. Die Zulassung der in der
deutschen Wehrmacht eingesetzten italienischen Soldaten und Hilfswilligen, sowie der
italienischen Dienststellen zum deutschen Fp-Verkehr wurde mit FpAmtsblVfg Nr. 16/1944 v.
29.02.1944, S. 8, bekanntgegeben. Die von ihnen ausgehenden oder an sie gerichteten FpSdgen. wurden ebenso wie die dt. Fp-Sendungen behandelt, unterlagen jedoch der
abwehrmäßigen Prüfung. Sendungen von italienischen Soldaten an Empfänger im deutsch
besetzten Italien waren auf die zuständige Auslandsbriefprüfstelle zu leiten. Soweit jedoch
die italienischen Verbände und Einheiten in Italien selbst eingesetzt waren, wurden die
Sendungen von der Fp-Prüfstelle ihrer Armee geprüft.
Unanbringliche und verlustig gegangene Fp-Sendungen
Dieses Kapitel spielte im Fp-Dienst naturgemäß eine erhebliche Rolle, wenn man an die
große Zahl der gefallenen, gestorbenen vermissten oder verwundeten Soldaten denkt, die
besonders bei den verlustreichen Kämpfen des Zweiten Weltkrieges zu beklagen waren.
Die Truppe selbst hatte zunächst der Frage der unanbringlichen Fp-Sdgen. nicht immer
genügend Aufmerksamkeit geschenkt, einmal, weil sie wenig Zeit hatte, zum anderen, weil
sie die Meinung vertrat, dafür sei sie nicht zuständig, dies sei ausschließlich die Sache der
Feldpost. Wieweit die Möglichkeiten der Feldpost reichten und inwieweit die Truppe das
reibungslose Funktionieren der Postversorgung selbst und allein in der Hand hatte und
diesbzgl. mit der Feldpost zusammenarbeiten musste, das wurde erst im Laufe der Zeit
aufgrund der Erfahrungen verstanden.
Von der Mühe, die man sich seitens der Deutschen Reichspost und der Feldpost machte, um
unanbringliche Fp-Sendungen aufzuklären, zeugt eine lange Reihe von FpAmtsblattverfügungen. (Die ich hier nicht einzeln anführe.)
Schließlich wurden auf Vorstellungen der Feldpost durch HVBl (Heeresverordnungsblatt), Teil
B, Blatt 3, Nr. 69 v. 11.02.1941 vom OKH der Truppe genaue Anweisungen erteilt, wie sie bei
unanbringlichen Fp-Sdg. zu verfahren haben, je nachdem, welches der Grund für die
Unanbringlichkeit war. So mussten z.B. eingehende Fp-Sendungen für gefallene, verstorbene,
vermisste oder schwer verwundete Soldaten noch 10 Tage nach Abgang der
Benachrichtigung der Benachrichtigung der Angehörigen durch den Einheitsführer
zurückgehalten werden, damit auf jeden Fall zuerst diese Benachrichtigung eintraf. Auch die
auf den Sendungen anzubringenden Vermerke waren genau vorgeschrieben.
Es fällt geradezu auf, dass seitdem lange Zeit keine einschlägigen FpAmtsbVfg mehr
erschienen. Offensichtlich war es nunmehr endlich zu einer gewissen Ordnung gekommen.
Erst mit FpAmtsblVfg Nr. 76/1942 v. 28.07.1942, S. 40, wurden Zusammenfassungen
gegeben, die in dieser Form auch Eingang in die Ausführungsanweisungen des HPM zur FpVorschrift fanden. Diese schrieben unter 2. zur FpV Nr. 105 vor:
»Die Bearbeitung der Rückpost hat mit äußerster Sorgfalt unter Verantwortung eines dafür
besonders bestimmten Beamten zu geschehen. Auch bei angespanntestem Dienst muß diese
Aufgabe mit größter Gewissenhaftigkeit wahrgenommen werden, um den Angehörigen in
der Heimat unbegründete Besorgnisse zu ersparen. Die Einheiten sind unter Hinweis auf die
bestehenden Vorschriften zu ersuchen, auch ihrerseits mit Nachdruck darauf zu halten, daß
auf allen zurückgehenden Sendungen der Grund der Rückgabe in der vorgeschriebenen
Fassung vermerkt wird.«
Natürlich spielte bei unanbringlichen Sendungen auch die Verwendung unrichtiger oder
verstümmelter Fp-Nummern oft eine Rolle. Zur Aufklärung dieser Fälle dienten die ABSt und
die bei den PSSt eingerichteten Wehrmachtbriefstellen.
Feldpost-Päckchen (FpPn), die für verwundete, erkrankte oder versetzte Soldaten, deren
neue Anschrift innerhalb von 4 Wochen nicht mitgeteilt wurde, sowie für Gefallenen,
Verstorbene und Vermisste im Operationsgebiet eingingen, waren zurückzusenden, wenn sie
den ausdrücklichen Vermerk trugen »Bei Unzustellbarkeit zurück an den Absender«.
Andernfalls öffnete sie der Einheitsführer, verteilte den verderblichen Inhalt und ließ etwa
beigefügte Nachrichten und persönliche Gegenstände mit einem Vermerk über den
verteilten Inhalt an den Absender zurückschicken.
Dazu war angeordnet worden (FpAmtsblVfg Nr. 21/1940 v. 16.02.1940, S. 13), dass
unanbringliche Fp-Sendungen an Angehörige des Feldheeres, die weder den Empfänger
zugeführt noch an den Absender zurückgegeben werden konnten, den Rückbriefstellen
zuzuführen waren, wo sie nach den allgemeinen Bestimmungen zu behandeln waren, jedoch
mit folgenden Abweichungen:
Bestand der Inhalt der unanbringlichen Fp-Sdg. aus Gegenständen, die sich als Liebesgaben
für die Truppe eigneten, z.B. aus genießbaren Lebensmitteln, Rauchwaren, Wollsachen,
Taschenmessern usw., so waren sie den Sammelstellen für freiwillige Liebesgaben bei den
Wehrkreiskommandos zuzuführen, und zwar verderbliche Sachen sofort, unverderbliche
nach einer Frist von 3 Monaten.
In Anbetracht der vielfältigen Schwierigkeiten, die die militärischen Ereignisse nun einmal mit
sich brachten, waren Nachfrageschreiben wegen des Verlustes oder der Verzögerung
gewöhnlicher, also nicht nachzuweisender Fp-Sendungen natürlich nicht gern gesehen. Diese
sollten an sich nicht angenommen werden, durften aber auch nicht abgelehnt werden. Dies
nicht nur, weil unter den gegebenen Umständen kaum bemerkenswerte Feststellungen
getroffen werden konnten, sondern auch weil die Bearbeitung solcher Schreiben die ohnehin
stark beanspruchten und unter schwierigsten Verhältnissen arbeitenden Fp-Ämter zusätzlich
belasteten.
Es liegen Berichte von FpÄ vor, aus denen hervorgeht, wie absurd es erschien, dass oft genug
eine wahre Flut von Nachfrageschreiben eingingen, auch noch als 2. oder 3. Nachfrage
bezeichnet, wenn in gefährlichen Absetzbewegungen nicht viel mehr als das Leben gerettet
werden konnte.
AUSZÜGE DER FELDPOST AMBSBLÄTTER
FPAMTSBLVFG NR. 1/1939 VOM 11.09.1939
VON FP–NUMMERN UND KENN–NUMMERN
FPAMTSBLVFG NR. 52/1939 VOM 01.12.1939
FPAMTSBLVFG NR. 13/1942 VOM 23.01.1942
FPAMTSBLVFG NR. 120/1942 VOM 23.12.1942
FPAMTSBLVFG NR. 45/1943
FPAMTSBLVFG NR. 14/1944 VOM 29.02.1944
AMTSBLVFG NR. 7/1945 VOM 12.01.45
FPAMTSBLVFG NR. 25/1939 VOM 17.10.1939
FPAMTSBLVFG NR. 30/1939 VOM 31.10.1939
FPAMTSBLVFG NR. 73/1939 VOM 15.12.1939
FPAMTSBLVFG NR. 75/1940 VOM 12.07.1940
FPAMTSBLVFG NR. 53/1939 VOM 01.12.1939
FPAMTSBLVFG NR. 86/1941 VOM 21.10.1941
FPAMTSBLVFG NR. 51/1944 VOM 20.06.1944
LUFTWAFFE
FPAMTSBLVFG NR. 73/1939 VOM 15.12.1939
LUFTGAUPOSTÄMTER/EINGERICHTET BEI/LUFTGAUKOMMANDO LG.KDO)/ÄNDERUNGEN
FPAMTSBLVFG NR. 75/1940
KRIEGSMARINIE
FPAMTSBLVFG NR. 53/1939
FPAMTSBLVFG NR. 86/1941 VOM 21.10.1941
FPAMTSBLVFG NR. 90/1941 VOM 31.10.1941
FPAMTSBLVFG NR. 61/1942
FPAMTSBLVFG NR. 1/1943 VOM 12.01.1943
FPAMTSBLVFG NR. 51/1941 VOM 20.06.1944
FPAMTSBLVFG NR. 113/1944 VOM 201.10.1944
SS-FELDPOST
FPAMTSBLVFG NR. 53/1940 VOM 06.05.1940
FPAMTSBLVFG NR. 78/1940 VOM 19.07.1940
FPAMTSBLVFG NR. 82/1940 VOM 09.08.1940
FPAMTSBLVFG NR. 88/1940 VOM 06.09.1940
FPAMTSBLVFG NR. 19/1941 VOM 03.03.1941
FPAMTSBLVFG NR. 60/1941 VOM 08.07.1941
FPAMTSBLVFG NR. 85/1941 VOM 26.09.1941
FPAMTSBLVFG NR. 98/1941 VOM 25.11.1941
FPAMTSBLVFG NR. 68/1941 VOM 23.06.1942
FPAMTSBLVFG NR. 97/1942 VOM 06.10.1942
FPAMTSBLVFG NR. 53/1943 VOM 18.05.1943
FPAMTSBLVFG NR. 77/1943 VOM 09.07.1943
FPAMTSBLVFG NR. 84/1944 VOM 29.08.1944
FPAMTSBLVFG NR. 150/1944 VOM 29.12.1944
FP-VERKEHR DER IM HEERESGEFOLGE EINGESETZTEN EHEH. RUSS. KRIEGSGEFANGENEN UND RUSS.
LANDESBEWOHNER
FPAMTSBLVFG NR. 85/1942 VOM 01.09.1942
FPAMTSBLVFG NR. 12//1943
FPAMTSBLVFG NR. 10/1944
FP-VERKEHR ALPENVORLAND
FPAMTSBLVFG NR. 5/1944 VOM 28.01.1944
FP-VERKEHR DER IN DER DT. WEHRMACHT EINGESETZTEN ITALIENISCHEN SOLDATEN UND
HILFSFREIWILLIGE
FPAMTSBLVFG NR. 16/1944 VOM 28.01.1944
UNANBRINGLICHE UND VERLUSTIG GEGANGENE FP-SENDUNGEN
FPAMTSBLVFG NR. 21/1940 VOM 06.02.1940
BILDER
AUFBAU DER FP-BEFÖRDERUNG
SCHEMA DER FELDPOSTBEFÖRDERUNG
DIE ORGANISATION DER FELDPOST INNERHALB DES HEERES
DIE FELDPOSTBEAMTEN IM VERGLEICH MIT DEN AKTIVEN WEHRMACHTSBEAMTEN
SCHULTERSTÜCKE DER FELDPOSTBEAMTEN
SICHERUNG DER FELDPOSTTRANSPORTE
ÜBERSICHTSKARTE
FOTO

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