Aktuelle Regelungen des DAfStb und des DBV zur

Transcription

Aktuelle Regelungen des DAfStb und des DBV zur
LVS Bayern
Aktuelle Regelungen des DAfStb
und des DBV zur Ausführung und
Instandsetzung von Parkhäusern
und Tiefgaragen 2010
Dipl.-Ing. Dieter Rudat, München
Übersicht
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DIN 1045-1/2001 und 2008
DAfStb Heft 525/2010
DBV-Merkblatt Parkhäuser und
Tiefgaragen 2010
Dauerhaftigkeit
Oberflächenschutzsysteme
Nutzerfreundlichkeit – Gefälle –
Entwässerung
Tiefgaragen mit durchlässigem
Fahrbelag
Wartung
Planung
DIN 1045-1
„
„
Was hat sich in der DIN 1045-1
von 2008 gegenüber 2001 im
Hinblick auf Parkhäuser und
Tiefgaragen geändert?
Es geht um die XDExpositionsklassen, also die
Anforderungen gegenüber
Chlorideinwirkungen.
DIN 1045-1
DIN 1045-1/2001
Expositionsklasse
Umgebungsbedingungen
Beispiele
Mindestbetonfestigkeits
-klasse
Mindestbetondeckung
in mm
Bewehrungskorrosion ausgelöst durch Chloride (ausgenommen Meerwasser)
XD1
Mäßige
Feuchte
Bauteile im Sprühnebelbereich von
Verkehrsflächen; Einzelgaragen
XD3
Wechselnd
nass und
trocken
Bauteile im Spritzwasserbereich von
Taumitteln behandelten Straßen; direkt
befahrene Parkdecks. b
C30/37
40
C35/45 c
40
b
Ausführung direkt befahrener Parkdecks nur mit zusätzlichem Oberflächenschutzsystem
für den Beton.
c Eine Betonfestigkeitsklasse niedriger, sofern aufgrund der zusätzlich zutreffenden
Expositionsklasse XF Luftporenbeton verwendet wird.
DIN 1045-1/2008
Expositionsklasse
Umgebungsbedingungen
Beispiele
Mindestbetonfestigkeits
-klasse
Mindestbetondeckung
in mm
Bewehrungskorrosion ausgelöst durch Chloride (ausgenommen Meerwasser)
b
XD1
Mäßige
Feuchte
Bauteile im Sprühnebelbereich von
Verkehrsflächen; Einzelgaragen
C30/37 c
40
XD3
Wechselnd
nass und
trocken
Teile von Brücken mit häufiger
Spritzwasserbeanspruchung;
Fahrbahndecken; direkt befahrene
Parkdecks. b
C35/45 c
40
Ausführung nur mit zusätzlichen Maßnahmen (rissüberbrückende Beschichtung, siehe auch
DAfStb-Heft 525) (Diese Textänderung der Fußnote b war bereits in der Überarbeitung
DIN 1045-1 von 2004 vorgenommen worden.)
c Bei Verwendung von Luftporenbeton, z. B. aufgrund gleichzeitiger Anforderungen aus der
Expositionsklasse XF, eine Festigkeitsklasse niedriger.
Heft 525 DAfStb: Erläuterungen
zu DIN 1045-1
„
„
Wie hat nun der Deutsche
Ausschuss für Stahlbeton diese
Fußnote aktuell interpretiert?
Auszüge aus den
diesbezüglichen Erläuterungen in
Heft 525 DAfStb, Auflage 2010.
Heft 525 DAfStb: Erläuterungen
zu DIN 1045-1, 2010
„
zu Tabelle 3, Fußnote b:
‰ Parkdecks in der Regel über mehrere
Felder durchlaufende Flächentragwerke
‰ Im Bereich der Auflager aus Eigen- und
Nutzlasten Zugbeanspruchung an
Bauteiloberseite
‰ Zusätzlich Zwangbeanspruchungen infolge
Behinderung der horizontalen
Verformungen
‰ Rissbildung an Bauteiloberseite ist im
Allgemeinen zu erwarten
‰ Bei direkt befahrenen Parkdecks
Ausführung nur mit zusätzlichen
Maßnahmen (z. B. rissüberbrückende
Beschichtung) zulässig
‰ Als Folge einer
Makrokorrosionselementbildung muss mit
extremen Korrosionsgeschwindigkeiten
gerechnet werden
‰ Durch Fahrzeuge eingeschlepptes Tausalz
ist für die Chloridbeanspruchung
hinreichend
Heft 525 DAfStb: Erläuterungen
zu DIN 1045-1, 2003
„
Rissüberbrückende
Beschichtung bei direkt
befahrenen Parkdecks,
mindestens OS 11 (OS F), ist
eine ausreichende Maßnahme,
‰
‰
wenn die für Expositionsklasse XD3
geforderten
Mindestbetondeckungen und
–festigkeiten eingehalten werden
und konstruktive Anforderungen an
eine wirksame Entwässerung
einschl. der Stützen und
Wandanschlüsse erfüllt werden.
Heft 525 DAfStb: Erläuterungen
zu DIN 1045-1, 2010
„
Gleichwertige Maßnahmen zur
Beschichtung:
‰
‰
‰
Vermeidung von Rissen auf der
Bauteiloberseite, z. B. durch
Vorspannung
Vermeidung von obenliegender
Bewehrung durch Einfeldsysteme
(keine Trennrisse!)
Bewehrung aus nicht rostendem
Stahl auf Bauteiloberseite
Heft 525 DAfStb: Erläuterungen
zu DIN 1045-1, 2010
„
6.2 (2) Beispiel „direkt befahrene Parkdecks“ für
Expositionsklasse XF4 (Frost) wurde aus Tabelle 3
der DIN 1045-1 entfernt.
‰
„
6.2 (2) Kellerfußböden und nicht
standsicherheitsrelevante Bodenplatten:
‰
‰
„
Begründung: Dies sei nicht der Regelfall; Die
betontechnische Folge, nur LP-Beton verwenden zu
dürfen, hat sich als nicht zielführend erwiesen und sei
nicht beabsichtigt gewesen. Damit wurde den
Praxiserfahrungen Rechnung getragen.
Diese Bauteile werden in DIN 1045-1 nicht explizit
geregelt.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Dauerhaftigkeit (i.
A. 50 Jahre), auch zum Korrosionsschutz ggf.
vorhandener Bewehrung, liegen im
Verantwortungsbereich der Planer und können im
Einzelfall abweichend von DIN 1045-1 festgelegt
werden.
6.2 (2) Einstufung von „Einzelgaragen“ in
Expositionsklasse XD1 nach Tab. 3 der DIN 1045-1:
‰ Betrifft nur tragende Bauteile unter einem PKWStellplatz oder einer Einzelgarage innerhalb
eines EFH.
‰ Tausalzbeanspruchung auf Bauteile mit sehr
geringer Nutzungsfrequenz durch Fahrzeuge
sind im Einzelfall zu beurteilen.
‰ Kommentar: TG einer Wohnanlage sind damit
sicher nicht gemeint!
Heft 525 DAfStb: Erläuterungen
zu DIN 1045-1, 2010
„
6.2, Tabelle 3, Fußnote b: Direkt befahrene Parkdecks
aus Stahlbeton
‰
‰
‰
‰
‰
Nur mit zusätzlichen Maßnahmen
Risse und Arbeitsfugen sind stets dauerhaft
(50 Jahre) zu schließen und zu schützen
Dieses Grundprinzip gilt sowohl für
individuell zu behandelnde Einzelrisse als
auch für zu beschichtende Flächen mit einer
Vielzahl von feineren Rissen aufgrund
Rissbreiten begrenzender Bewehrung
Einstufung in XD3 mit den zugehörigen
Mindestanforderungen bedingt übliche
Instandhaltung
Reduzierung der Betondeckung (Dicke und
Dichtheit) innerhalb der Expositionsklassen
XD und XF ist unter folgenden
Voraussetzungen möglich:
„ Dauerhafter und flächiger Schutz
„ Regelmäßige erweiterte Wartung in
definierten Abständen (über das übliche
Maß hinausgehend)
„ Hinweis auf das DBV-Merkblatt
„ Aufgehende Bauteile (Stützen und Wände)
benötigen eine Beschichtung oder
Abdichtung.
Heft 525 DAfStb: Erläuterungen
zu DIN 1045-1, 2010
„
6.2, Tabelle 3, Fußnote b: Direkt befahrene Parkdecks aus
Stahlbeton
‰
Die in DIN 1045 und DIN EN 206-1 deskriptiv
festgelegten Anforderungen an
„
„
„
„
„
Mindestbetondeckung
Betonzusammensetzung
Wasserzementwert
Mindestzementgehalt
Mindestbetonfestigkeitsklasse
stellen bei einem unbeschichteten und ungerissenen
Beton für die jeweilige Expositionsklasse eine
Nutzungsdauer von 50 Jahren sicher.
‰
‰
‰
Werden Risse und Arbeitsfugen −möglichst vor dem
ersten Chlorideintrag− dauerhaft geschlossen und
geschützt, ist aus Gründen der Dauerhaftigkeit kein
Gefälle erforderlich.
Diese Aussage in Heft 525 war bei den
Beratungen zum DBV-Merkblatt heftig umstritten.
Kritik daran kam insbesondere von den
Bayerischen Vertretern.
Sie bezieht sich allerdings nur auf die
Dauerhaftigkeit. Fragen der Nutzungseignung
bzw. der gewöhnlichen Gebrauchstauglichkeit
(Pfützenbildung) sind im Heft 525 kein Thema
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„Wasserspiele“ in einer TG
„Kundenfreundliche“ TG eines Einkaufszentrums 1
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
„
„
„
„
In Heft 525 DAfStb von 2010 wird mehrfach auf
das DBV-Merkblatt „Parkhäuser und
Tiefgaragen“ verwiesen
Beratungszeitraum von Mai 2009 bis August
2010
Am Ende kommt immer ein Kompromiss
heraus
Erweitertes Instandhaltungskonzept
‰ Geplante und vereinbarte zusätzliche
Maßnahmen der Inspektion, Wartung und
Instandsetzung
‰ Ziel: Dauerhaftigkeit der Parkdecks mit
angepassten Anforderungen an die
Konstruktion oder an die zusätzlichen
Maßnahmen sicherstellen
vom Planer zu beachten:
‰ Zwangskräfte aus Schwinden, Kriechen und
Temperaturänderungen können insbesondere
bei großen Deckenfeldern zu Rissen und
Undichtigkeiten führen
‰ Der Nachweis der Rissbreitenbegrenzung
nur für den Lastfall „abfließende
Hydratationswärme“ genügt nicht!
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Planungsgrundlagen – Auswirkungen
der Nutzungsart
‰
‰
‰
‰
Hinsichtlich der Notwendigkeit eines
Gefälles der Parkflächen wird zwischen
Dauerhaftigkeit und
Nutzungsfreundlichkeit unterschieden
Der Bauherr muss unter
Berücksichtigung des Parkbaubetriebs
entscheiden, ob Pfützen auf den
Parkflächen im Sinne der
Gebrauchstauglichkeit und
Nutzungsfreundlichkeit akzeptabel sind
oder nicht
Anforderungen an Baukonstruktion und
Entwässerung sind unter Bezug auf
Nutzung und Wirtschaftlichkeit abzuwägen
Entscheidung muss Inhalt sein von
„
„
Planungs- und Bauverträgen
Kauf- bzw. Nutzungsverträgen
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Planungsgrundlagen – Auswirkungen der Nutzungsart
‰
„
Detailplanung – Planung von Gefällen
‰
‰
‰
‰
‰
„
Ein ausgeprägtes Gefälle mit planmäßiger Entwässerung wird
als nutzerfreundlich wegen der damit erzielbaren
Pfützenfreiheit eingestuft
Wenn Pfützenfreiheit gefordert wird, ist planerisch ein Gefälle
von 2,5 % vorzusehen
Aber die BWA-RiLi 3 fordert auch für überdachte
Parkdecks ein Mindestgefälle von 2,5 %
Geringere Gefälle nur unter Anwendung besonderer
konstruktiver Maßnahmen zur Einhaltung der
Ebenheitstoleranzen
Pfützenfreiheit bedeutet: Vermeidung von stehenden,
größeren Wasserflächen mit Tiefen von mehr als 2 mm
Gesammeltes Wasser sollte auf kürzestem Wege den
Entwässerungseinrichtungen zugeführt werden
Begründung der Ausführungen zum Gefälle im DBVMerkblatt 2010 in Beton- und Stahlbetonbau 2010,
Heft 11:
Wertung
Parkdeck mit Gefälle
Vorteil
-
-
-
Nachteil
-
-
-
Parkdeck ohne Gefälle
Wassermengen werden schnell und sicher
abgeführt
witterungsunabhängige
Nutzungsfreundlichkeit
geringe Wahrscheinlichkeit des
Chlorideintrags
-
höhere Bauhöhen
Bauweise mit Gefälle aufwendiger und teurer
zielsicheres Ableiten der Wässer ggf. erst ab
mehr als 3 % Gefälle
Einschränkungen der Nutzungsfreundlichkeit,
z. B. Wegrollen von Einkaufswagen
Schwachstelle Übergang Beschichtung –
Entwässerungsrinne
-
-
-
-
geringere Bauhöhen
gefällelos Bauen einfacher und
günstiger
Wassermengen werden nicht abgeführt
höhere Wahrscheinlichkeit des
Chlorideintrags
aufwendigere Wartung und Inspektion
temporäre, witterungsbedingte
Einschränkungen der Nutzungsfreundlichkeit durch Pfützen, Eisflächen,
Verschmutzung
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
Kriterien für die Abwägung der Notwendigkeit
eines Gefälles mit Beispielen
Beschreibung und Anforderungen
-
-
-
-
-
Entscheidung/Empfehlung
kein Gefälle notwendig
Beispiele
geringe Fluktuation
Pfützen hinnehmbar
Bauhöhe ev. begrenzt
Wirtschaftlichkeit steht im Vordergrund
Nutzerfreundlichkeit untergeordnet
-
geringe Fluktuation
Pfützen nicht hinnehmbar
Wirtschaftlichkeit steht im Hintergrund
Nutzerfreundlichkeit übergeordnet
-
teilweise hohe Fluktuation
Pfützen nicht hinnehmbar
Nutzerfreundlichkeit übergeordnet
-
Gefälle empfohlen
-
Tiefgarage unter öffentlicher
Einrichtung (z. B. Theater)
geringe bis hohe Fluktuation
bei Anordnung eines Gefälles rollen Einkaufswagen
in Fahrgasse oder gegen Fahrzeuge
Pfützen beeinträchtigen Nutzungsfreundlichkeit
Wirtschaftlichkeit und Nutzerfreundlichkeit
gegeneinander abwägen
-
mit und ohne Gefälle
denkbar
Bauherr muss entscheiden,
welcher Aspekt der
Nutzungsfreundlichkeit ihm
wichtiger ist
-
Tiefgarage unter
Einkaufszentrum
offenes Parkhaus neben
Einkaufszentrum
mittlere und hohe Fluktuation
schnelles Abtrocknen eingetragener Nässe möglich
Pfützen hinnehmbar
Wirtschaftlichkeit steht im Vordergrund
Nutzerfreundlichkeit untergeordnet
-
kein Gefälle notwendig
-
offenes Parkhaus
mittlere und hohe Fluktuation
kein schnelles Abtrocknen eingetragener Nässe
möglich
Pfützen beeinträchtigen die Nutzungsfreundlichkeit
Wirtschaftlichkeit und Nutzerfreundlichkeit
gegeneinander abwägen
-
mit und ohne Gefälle
denkbar
Bauherr muss entscheiden,
ob ihm Wirtschaftlichkeit
oder Nutzungsfreundlichkeit
wichtiger ist
-
geschlossenes Parkhaus
Pfützen nicht hinnehmbar (Eisbildung im Winter,
Unfallgefahr)
-
Gefälle notwendig, auch
unter dem Gesichtspunkt
der Dauerhaftigkeit
-
frei bewittertes Parkdeck
-
-
Gefälle empfohlen
-
-
-
-
Dauerhaftigkeit wird durch andere Maßnahmen sichergestellt
Die violett angelegten Passagen sind zumindest diskutabel
-
Tiefgarage unter
Bürogebäude
Gemeinschaftsgarage einer
Wohnanlage mittleren Werts
Tiefgarage für hochwertige
Wohnanlage
Garage an Hotels für sehr
gehobene Ansprüche
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Entwurfsgrundsätze
‰
‰
‰
Entwurfsgrundsatz a): Vermeidung
von Rissen in der befahrenen
Bauteilfläche
Entwurfsgrundsatz b): Festlegung
von Rissbreiten in der
befahrenen Bauteilfläche,
abgestimmt auf die statische bzw.
dynamische
Rissüberbrückungsfähigkeit des
Oberflächenschutzsystems
Entwurfsgrundsatz c): Festlegung
von rechnerischen Rissbreiten in
der befahrenen Bauteilfläche in
definierten Bereichen
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Beispiele für Rissbandagen
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Entwurfsgrundsätze
‰
‰
‰
In gerissenen Bereichen können
Chloride aus Tausalz schon bei
kurzzeitiger Einwirkung in die Risse
eingedrungen sein und zur Korrosion
der Bewehrung geführt haben.
Derzeitiger Kenntnisstand: Bei kurzen
Einwirkungszeiten von maximal einer
Wintersaison sind in der Regel keine
standsicherheitsrelevanten
Korrosionsschäden zu erwarten.
Alle Risse sind immer kurzfristig und
dauerhaft unmittelbar nach der
Winterperiode zu schließen.
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Ausführungsvarianten
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Ausführungsvarianten für aufgehende Bauteile
‰ Aufgehende Bauteile (Stützen und Wände)
werden nicht in XD-Expositionsklassen
eingeordnet, wenn chloridhaltiges
Spritzwasser Bauteile nicht erreichen kann
‰ Dreiecks- oder Hohlkehle mindestens 30/30
mm
‰ Horizontale Beschichtung bis OK Hohlkehle
führen
‰ In der Vertikalen kann OS 4-Material sinnvoll
sein.
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Schutzmaßnahmen
‰
‰
‰
Starre Systeme wie OS 8 nur bei
Konstruktionen anwenden, bei
denen keine Risse oder Risse nur
an definierten Stellen zu erwarten
sind.
Bei Parkbauten mit hoher
Nutzungsfrequenz und stark
beanspruchten Bereichen (Kurven
oder Rampen) sind OS 11-Systeme
nur eingeschränkt verwendbar
OS 13-Systeme sind als
rissüberbrückende
Zusatzmaßnahme nur bedingt
tauglich
DBV-Merkblatt „Parkhäuser und
Tiefgaragen 2010“
Bewährte Abdichtungs- und Oberflächenschutzsysteme für
direkt befahrene Parkflächen
Spalte
1
2
3
Bauart
Bauteil
Stahlbeton, Stahlverbund
(Ortbeton)
Stahlbeton, Stahlverbund
(Fertigteile mit Aufbeton)
Stahlbeton
(Fertigteile)
1 Parkdächer
(frei bewittert)
2
Zwischengeschossdecken
Variante 3 (Abdichtung nach DIN 18195 mit Schutzschicht),
oder OS 10 mit Verschleißschicht 1)
oder OS 11a nach RiliSIB [R8] 1)
Abdichtung nach Variante 3
oder rissüberbrückend nach
Variante 1a 2)
oder OS 8 mit begleitender
Rissbehandlung 3)
analog Spalte 1;
an die berechnete
Rissbreitenänderung
angepasste
Rissüberbrückungsfähigkeit des OS im Bereich
über den Stößen der
Elementplatten
Abdichtung nach
Variante 3 oder
besondere
Behandlung der
Stoßbereiche
3 Bodenplatte
(tragend oder
aussteifend)
Abdichtung nach Variante 3
oder rissüberbrückend nach
Variante 1a 2)
oder OS 8 mit begleitender
Rissbehandlung
-
-
4 WUBodenplatte in
Bkl. 1 [R9]
(drückendes
Wasser) mit
Trennrissgefahr
OS 8 mit begleitender
Rissbehandlung 3)
-
-
5 Wände,
Stützen
6 Rampen
frei bewittert
7 Rampen nicht
frei
bewittert
1)
Sockelschutz an Stützen und Wänden siehe 2.3.3.3.
Abdichtung nach Variante 3
oder Variante 1b
Variante 1b
Abdichtung nach Variante 3
oder Variante 1b
oder OS 8 mit begleitender Rissbehandlung 3)
Anforderungen an Nutzung und Dauerhaftigkeit in der Planung berücksichtigen
In stark beanspruchten Bereichen angepasste Schmutzmaßnahmen vorsehen
3) Begleitende Rissbehandlung bei starrer Abdichtung immer erforderlich.
Nicht rissüberbrückende starre Beschichtung OS 8 zweckmäßig, wenn hohe mechanische Beanspruchungen
oder drückende Wasserbeaufschlagung durch Trennrisse zu erwarten sind (Gefahr von Schäden an OS 11)
2)
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Hinweise zu
Oberflächenschutzsystemen
‰
‰
‰
Oberflächen von Rampen erfordern
wegen hoher mechanischer
Beanspruchung durch Bremsen und
Anfahren
Oberflächenschutzsysteme mit
hohem Verschleißwiderstand oder
die Variante 3
Schichtdicke OS 8 mindestens 2,5
mm, begleitende Rissbehandlung
erforderlich
Sicherstellung der ausreichenden
Griffigkeit auf Rampen durch
Rutschhemmungsklasse R11 und
Verdrängungsraum V4 (bei stark
geneigten Rampen V6)
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Hinweise zu Oberflächenschutzsystemen:
Rissüberbrückungsfähigkeit der Beschichtungssysteme
‰
‰
‰
‰
Geregelte Rissbreiten und Rissbreitenänderungen bei
Verbundabdichtungen für Parkbauten
1) In Abhängigkeit von der geplanten Art der Rissbehandlung
∆WT = Rissbreitenänderung aus Temperaturänderungen des
Bauteils
∆WV = kurzzeitige Rissbreitenänderung aus Befahrung des
Bauteils
Abdichtsystem
Regelwerk
Instandsetzungsrichtlinie des
DAfStb
DIN 18.195
Bauwerksabdichtungen
„
maximale
Rissbreite
dynamische Rissbreitenänderung
aus Lastfall
Temperatur ΔWT
aus Lastfall
Verkehr ΔWV
-
1)
1)
OS 10
0,40 mm
0,30 ± 0,10 mm
± 0,5 mm
OS 11 a/b
0,30 mm
0,20 ± 0,10 mm
± 0,05 mm
OS 13
0,10 mm
-
-
OS 8 mit begleitender
Rissbehandlung
bituminöse Schweißbahn nach
TEL-BEL-B Teil 1 zur ZTV ING,
Teil 7, Abschn. 1 mit GussasphaltSchutzschicht
0,30 mm
0,20 ± 0,10 mm
± 0,05 mm
Hinweise zu Oberflächenschutzsystemen:
Rissüberbrückungsfähigkeit von Abdichtungen nach
DIN 18.195-5
‰
‰
‰
Rissbreite zum Entstehungszeitpunkt ≤ 0,5 mm
maximale Rissbreite durch Schwinden oder Temperatur 2 mm
Versatz der Risskanten in der Abdichtungsebene ≤ 1 mm
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Hinweise zu
Oberflächenschutzsystemen:
Verschleißbeanspruchung nach
DIN V 18.026
‰
‰
‰
‰
Querverweis auf DIN 18.560-7:
hochbeanspruchte Estriche
(Industrieestriche) nach DIN V 18.026
Einstufung in Beanspruchungsgruppe III
Durch die Einstufung in
Beanspruchungsklasse III nach DIN V
18.026 werden aber sicher
hochfrequentierte Mittel- und Großgaragen
nicht abgedeckt
Rampen und Kurvenbereiche sind
gesondert zu betrachten
Verschleißbeanspruchung hat Einfluss auf
Dauerhaftigkeit und Wartungsintervalle
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Hinweise zu
Oberflächenschutzsystemen:
Verschleißbeanspruchung nach
DIN 18.560-7
Beanspruchungs- Bereifungsart
gruppe
Beispiele
I (schwer)
Stahl und
Polyamid
Bearbeiten, Schleifen und
Kollern von Metallteilen,
Fußgängerverkehr mehr als
1000 Personen/Tg.
II (mittel)
UrethanElastomer
(Vulkollan und
Gummi
Schleifen und Kollern von
Holz, Fußgängerverkehr 1001000 Personen/Tg.
III (leicht)
Elastik und
Luftreifen
Montage auf Tischen,
Fußgängerverkehr bis 100
Personen/Tg.
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Nicht standsicherheitsrelevante
Bodenplatten
‰
‰
‰
im DBV-Merkblatt 2010 nicht behandelt:
DBV-Rundschreiben 227 „Dauerhaftigkeit
in Tiefgaragen mit durchlässigem
Fahrbelag“
Hinweise für die aufgehenden Bauteile
und Fundamente unter dem Pflasterbelag:
„
„
unter Wahrung ausreichend dichter und
dicker Betondeckung ist Eindringen
chloridhaltiger Feuchtigkeit in Risse oder
Fugen bis zur Bewehrung dauerhaft zu
verhindern
Auslegung des NABau zu DIN 1045-1:
Wenn der Zutritt tausalzbelasteten Wassers
an unter der Fahrebene liegende Flächen
von Stahlbetonbauteilen nicht wirksam
verhindert wird, sind diese i.d.R. in XD1
einzustufen (mäßige Feuchte mit Chloriden)
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Nicht standsicherheitsrelevante Bodenplatten
‰
Grundsatz 1:
chloridhaltige Wässer von Bauteilen fernhalten durch
„
„
‰
Abdichten der Bauteilflächen bzw. der Arbeitsfugen
Bodengefälle 2,5 % weg von den aufgehenden
Bauteilen (auch OK Fundamente)
Grundsatz 2:
„
„
„
„
„
Vermeiden von Rissen und Arbeitsfugen
Abdichten von Rissen und Arbeitsfugen
Vermeiden von Bewehrung in Arbeitsfugen
hohe Betondichtheit im kritischen Anschlussbereich
von Wänden und Stützen (Anschlussmischung mit
Größtkorn 8 mm)
nicht abgedichtete chloridbeanspruchte Bauteilseiten ohne
stehendes chloridhaltiges Wasser:
‰
‰
„
nicht abgedichtete chloridbeanspruchte Bauteile mit
stehendem chloridhaltigem Wasser:
‰
‰
„
„
‰
XD1
min. C30/37, cnom = 55 mm
XD2
min. C35/35, cnom = 55 mm
Vermeiden von Bewehrung an chloridbelasteter
Bauteiloberseite (Fundamente)
Einsatz nicht rostender Betonstahl- oder GFK-Bewehrung
Grundsatz 2 enthält sicher einige aus Sicht der Praxis
unrealistische Wunschvorstellungen.
„
Widerspruch zum DBV-Merkblatt bei Stützen und
Wänden:
‰ Dort bei entsprechendem Sockelschutz XC3, ggf. mit
XF1, C20/25, ggf. C25/30; Cmin = 20 mm
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
nach Planung sollte hier eine Beschichtung sichtbar sein
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
Beschichtung vorhanden, endet aber auf OK Pflasterbelag
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
„
Erweitertes Wartungs- und
Instandhaltungskonzept
‰ Bei Modifikation der konstruktiven
Anforderungen an Dauerhaftigkeit durch
Einordnung in andere Expositionsklassen oder
Reduktion der Betondeckung müssen diese
Maßnahmen durch höheren Aufwand in der
Instandhaltung kompensiert werden.
Wartung
‰ DIN 1045-2 und DIN EN 206-1:
„
‰
‰
Bei erhöhter Wartungsintensität kann von
diesen Anforderungen und Eigenschaften für
fünfzig Jahre Nutzungsdauer abgewichen
werden.
Mögliche Maßnahmen bei geeignetem
Oberflächenschutzsystem:
„
„
‰
Bei Einhaltung aller Anforderungen und
Sicherstellung aller dort genannten
Eigenschaften wird das Bauwerk mindestens 50
Jahre nutzbar sein, sofern eine Wartung und
Instandhaltung stattfindet.
Reduktion der Betondeckung
Geringere Anforderungen an
Betonzusammensetzung
Sinkende Investitionskosten stehen erhöhtem
Wartungs- und Instandhaltungsaufwand
gegenüber.
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Wartungsplan (In Planungsphase zu erstellen,
da er auf die jeweilige Ausführungsvariante
abgestimmt werden muss)
Empfohlene Inspektionsintervalle für Oberflächenschutzsysteme
OS 11 a/b, OS 8, OS 13
Erweiterte Inspektion
Qualität der Betondeckung
bei Neubauten
OS-System
XD3
cmin = 40 mm
nur im
gerissenen
Bereich
erforderlich
sehr hoch
reduziert
mindestens
XDI
cmin = 40 mm
XDI
cmin = 30 mm
großflächig
erforderlich
2 x jährlich
1 x jährlich
Übliche Inspektion
alle 3 Jahre
-
Risse, Fehlstellen
in den ersten 5 und Verschleiß in
Jahren: Risse
der Beschichtung u.
und Fehlstellen ungeschützten
Betonflächen
-
Risse,
Fehlstellen und
Verschleiß in
der
Beschichtung
Risse und
Verschleiß der
Fehlstellen i. d.
Beschichtung
Beschichtung
-
-
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Wartung in der Gewährleistungsphase
‰
‰
‰
‰
Firmen versuchen, die Übernahme der
Gewährleistungspflicht (4-5 a) davon
abhängig zu machen, ob regelmäßig
gewartet wird und ob die Beanspruchung
nutzungsgerecht erfolgt.
Eigentümer sollte daher Wartungsvertrag
abschließen. Dieser muss mit dem
Wartungsplan aus der Planungsphase
korrespondieren.
Wird kein Wartungsplan abgeschlossen,
muss der Eigentümer im Zweifel den
Nachweis führen, dass der Schaden auch
aufgetreten wäre, wenn die Wartung
stattgefunden hätte.
Spätestens dann werden Sachverständige
und Rechtsanwälte benötigt.
DBV-Merkblatt „Parkhäuser
und Tiefgaragen 2010“
„
Wartung in der Nutzungsphase
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Wartung und regelmäßige
Inspektion liegen ausschließlich im
Verantwortungsbereich der
Eigentümer oder Betreiber.
Fortschreibung des Wartungsplans
empfohlen.
Abhängig von der Fachkompetenz
des Eigentümers oder Betreibers
(bzw. seiner Mitarbeiter) kann er
das auch in Eigenregie machen.
Planungsaufgaben für befahrene
Parkdecks unter Chlorideinwirkung
in Expositionsklasse XD3
„
Aufgaben der Objektplanung:
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Koordination der beteiligten
Fachplaner für Tragwerk,
technische Gebäudeausrüstung und
Sonderfachleuten
Entscheidung über Gefälle
Planung der Entwässerung in
Zusammenarbeit mit dem Planer für
die technische Gebäudeausrüstung
Planungsaufgaben für befahrene
Parkdecks unter Chlorideinwirkung
in Expositionsklasse XD3
„
Tragwerksplaner:
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Abstimmung der Tragwerksplanung mit dem
Objektplaner
‰ Beratung in statisch-konstruktiver Hinsicht über
Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit und
Wirtschaftlichkeit
‰ Grundlegende Details und Hauptabmessungen
einschließlich Fugen
‰ Festlegung von
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Qualitative Festlegungen durch
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Mindestdruckfestigkeitsklasse des Betons
Expositionsklassen XC, XD und ggf. XF
Feuchtigkeitsklasse
Betondeckung und statische Nutzhöhe
Rissbreitenbegrenzung
Eigenleistung aus Konstruktions- und
Bodenaufbau
Entwurfsgrundsatz für Rissbreitenbegrenzung
oder Rissvermeidung
Rissüberbrückende flächige Beschichtung
Rissüberbrückende lokale Beschichtung
Abdichtung mit Schutzschicht
Hinzuziehung des sachkundigen Planers nach
RiLi SIB dringend empfohlen