Noroviren stand 2013

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Noroviren stand 2013
Noroviren
Informationen zur Infektion - Erkrankung – Vermeidung
Noroviren gelten neben Rotaviren als die häufigsten Verursacher von viralen Gastroenteritiden, also MagenDarm-Erkrankungen. Der Mensch ist nach jetzigen Erkenntnissen der einzige Träger des Norovirus. Das Virus
ist weltweit vertreten und betrifft alle Altersgruppen. Der Schwerpunkt der Erkrankungen liegt in den
Wintermonaten. Das Virus ist aber ganzjährig im Umlauf und weist eine große Stabilität gegenüber
Desinfektionsmittel und Umwelteinflüssen auf. Die Viren überleben Temperaturschwankungen von -20 bis +60°
Celsius und bleiben auch auf Gegenständen und Kleidung lebensfähig.
Das Norovirus, viermal kleiner als das Grippe-Virus, ist hoch infektiös. Die Übertragung der Noroviren erfolgt
meist über Stuhl, Erbrochenes oder virushaltigem Aerosole während des Erbrechens. Begünstigt wird die
Übertragung durch Händeschütteln, kontaminierten Speisen oder Getränken, kontaminierte Gegenstände wie
Spielzeuge oder Türklinken. Somit treten Noroviren Ausbrüche, somit Magen-Darm-Erkrankungen, oft in
Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, Altersheime und Krankenhäusern auf.
Erreger
Noroviren gehören zur Familie der Caliciviridae
Symptome
Die akut beginnende Erkrankung geht mit einem ausgeprägten
Krankheitsgefühl und typischen Symptomen einher, wie leichtes Fieber,
Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Kopfschmerzen, Mattigkeit und
starken wässrigen, aber unblutigen Durchfällen. Hierdurch kann es zu
einem erheblichen Flüssigkeitsverlust (Dehydratation) kommen.
Minimale Mengen von 10-100 Virus-Partikel reichen aus, um eine
Infektion zu ermöglichen. Die Übertragung des Norovirus erfolgt von
Mensch zu Mensch über verschiedene Infektionswege.
Hauptansteckungsquelle ist Stuhl, Erbrochenes sowie das beim
Erbrechen entstehende Aerosol.
Die Zeit von der Erregeraufnahme bis zum Auftreten erster Symptome
(Inkubationszeit) beträgt etwa 1 – 3 Tage (12 – 72 Stunden).
Was ist im häuslichen Bereich vorsorglich zu beachten?
Die Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität) ist dabei sehr hoch! Bereits vor,
insbesondere aber während der akuten Erkrankung und mindestens bis
zu 48 Stunden nach dem Abklingen der klinischen Krankheitszeichen
(Symptome) sind betroffene Personen ansteckungsfähig. Aber auch noch
bis zu 2 Wochen nach einer akuten Erkrankung kann das Norovirus
ausgeschieden werden; jedoch keine Dauerausscheidung.
Ganz wesentlich ist die strenge Einhaltung der allgemeinen
Hygieneregeln, insbesondere aber die Einhaltung der persönlichen,
gründlichen Händehygiene. Nach jedem Kontakt mit Stuhl oder
Erbrochenem (z. B. beim Windelwechsel, Toilettengang, bei der
Entsorgung von Erbrochenem) ist stets eine gründliche Händereinigung
Übertragung
Inkubationszeit
Dauer der
Ansteckungsfähigkeit
Verhalten
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Erstelldatum: 23.08.2013
erforderlich.
48 Stunden nach festem Stuhlgang
Wiederzulassung
Hygienemaßnahmen
Die zusätzliche Verwendung von Handschuhen beim Windelwechsel
oder bei der Entsorgung von Erbrochenem ist zu empfehlen.
Bitte entsorgen Sie benutzte Einmalwindeln nur verpackt (z. B.
Plastiktüte) in den Hausmüll. Textilwindeln oder mit Stuhl bzw.
Erbrochenem verunreinigte Textilien sollten im Kochwaschgang
gewaschen werden.
Auf virusbelasteten Flächen (z. B. Wickeltisch, mit Erbrochenem
verunreinigte Flächen) können Noroviren über mehrere Tage
ansteckungsfähig verbleiben. Hierbei ist eine gründliche Wischreinigung
nützlich.
Gemäß §6 (1) Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sind der
Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod sowie gemäß §7 (1)
der direkte oder indirekte Nachweis namentlich an das zuständige
Gesundheitsamt zu melden.
Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des § 33 IfSG sind gemäß § 34 IfSG
Abs. 6 verpflichtet, dem Gesundheitsamt Ausbrüche anzuzeigen.
Meldung und
Maßnahmen bei Ausbrüchen
Wenn Sie Fragen mit Blick auf Hygiene und Infektionsschutz haben, können Sie sich gern an uns wenden
Ihr Gesundheitsamt Leer
Jahnstraße 4
26789 Leer
Tel. 0491 - 926 –
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Stadt Borkum – Gemeinde Westoverledingen
Herr Kuikstra App. 1116
Samtgemeinde Hesel – Samtgemeinde Jümme – Gemeinde Uplengen
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