Houston Eheschließung Hochzeit Heiraten
Transcription
Houston Eheschließung Hochzeit Heiraten
Deutsche Vertretungen in den USA - Heirat zwischen US-Bürgern und d... 1 von 3 http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/03__Konsulate/Houston/03... Deutsche Vertretungen in den USA Willkommen bei Germany.info Heirat zwischen US-Bürgern und deutschen Staatsangehörigen Eheschließung - Grundsätzlich ist eine standesamtliche oder eine kirchliche Trauung ausreichend. - Bei der Eheschließung müssen 2 Zeugen, die älter als 18 Jahre sind, anwesend sein. - Zur Vornahme der Eheschließung sind z.B. die folgenden Personen befugt: - - zugelassene oder besonders ermächtigte christliche Priester - - jüdische Rabbiner - - von sonstigen religiösen Gemeinschaften besonders ermächtigte Bedienstete - - Richter Das Generalkonsulat empfiehlt dringend, sich rechtzeitig vor der Eheschließung mit dem 1. jeweiligen Standesamt 2. sowie - bei einer religiösen Zeremonie - mit der jeweiligen religiösen Gemeinschaft in Verbindung zu setzen und gegebenenfalls die Notwendigkeit weiterer Unterlagen abzusprechen ! Marriage License Die Heiratserlaubnis muß beim für die jeweilige Stadt zuständigen County Clerk beantragt werden, in Louisiana beim zuständigen Parish Clerk of Court. Informationen über die Anschriften der zuständigen County Clerks finden sich unter den nachfolgenden WWW-Adressen: Arkansas Louisiana New Mexico Oklahoma Texas Um die Heiratserlaubnis zu beantragen zu können, sind mindestens folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Beide Verlobte müssen persönlich erscheinen und über 18 Jahre alt sein. (Bei Minderjährigen bitte zusätzliche Anforderungen direkt beim County Clerk erfragen). In Louisiana muß nur ein Verlobter persönlich erscheinen. Die Stadt Austin verlangt außerdem die Anwesenheit von zwei Zeugen bereits bei der Beantragung der Heiratserlaubnis. Jeder Verlobte muß durch einen gültigen deutschen Reisepaß ausgewiesen sein und sollte eine beglaubigte Geburtsurkunde (internationale Geburtsurkunde oder in die englische Sprache übersetzt) vorlegen. Falls einer der Verlobten geschieden oder verwitwet sein sollte, ist die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Scheidungs- bzw. Sterbeurkunde (die Urkunde sollte in die englische Sprache übersetzt sein) erforderlich. Der Reisepaß sollte auf den Namen nach der Scheidung ausgestellt sein. Wartezeit zwischen dem Erhalt der Heiratserlaubnis bis zum frühsten Hochzeitstermin: Arkansas: keine Wartezeit 14.04.2009 15:04 Deutsche Vertretungen in den USA - Heirat zwischen US-Bürgern und d... 2 von 3 http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/03__Konsulate/Houston/03... Die Heiratserlaubnis ist 60 Tage gültig (siehe hierzu auch Ziff. III). Oklahoma: keine Wartezeit Die Heiratserlaubnis ist 10 Tage gültig. Louisiana: Wartezeit 72 Stunden Die Heiratserlaubnis ist 30 Tage gültig. New Mexico: keine Wartezeit Die Heiratserlaubnis ist 1 Jahr gültig (siehe hierzu auch Ziff. III). Texas: Wartezeit 72 Stunden Die Heiratserlaubnis ist 30 Tage gültig. Bluttests: Arkansas: Bluttest nicht mehr notwendig. Oklahoma: Bluttest nach wie vor notwendig. Da die Standesämter keine Labors benennen dürfen, müssen die Verlobten selbst ein Labor suchen ("Gelbe Seiten" des Telefonbuchs) und dort die Verfahrensweise erfragen. Louisiana: Bluttest nicht mehr notwendig. New Mexico: Bluttest nicht mehr notwendig Texas: Bluttest nicht mehr notwendig. Die "Marriage License" kostet: Arkansas: US-$ 35,50 Oklahoma: US-$ 25,-Louisiana: US-$ 27,50 New Mexico: US-$ 25,-Texas: US-$ 31.-die bar beim Standesamt bezahlt werden müssen. Gültigkeit der Heiratsurkunde in Deutschland Die überwiegende Zahl der Standesämter in Deutschland erkennt eine amerikanische Heiratsurkunde, sofern sie den offiziellen amerikanischen Registrierungsvermerk enthält (Prägesiegel und Registrierungsnummer, siehe Nr. III) an. Manche Standesämter in Deutschland bestehen jedoch auf der Apostille: Diese Apostille (gemäß der Haager Konvention vom 5. Oktober 1961) kann beim Office of the Secretary of State beantragt werden: Arkansas: Office of the Secretary of State Notary Division State Capitol, Room 058 Little Rock, AR 72201-1094 Tel.( 501) 682-3424 Gebühr US-$ 10.-Louisiana: Office of the Secretary of State Notary Department P.O.Box 94125 Baton Rouge, Louisiana 70804-9125 Tel.: (504) 342-4981 Gebühr US-$ 5,-New Mexico: Office of the Secretary of State Capitol Building, Room 421 Santa Fe, NM 87503 Tel.: (505) 827-3600 Gebühr US-$ 3.-Oklahoma: 14.04.2009 15:04 Deutsche Vertretungen in den USA - Heirat zwischen US-Bürgern und d... 3 von 3 Office of the Secretary of State 101 State Capitol Building Oklahoma City, OK 73152-3390 Tel. http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/03__Konsulate/Houston/03... (405) 521-4211 Gebühr US-$ 25.-Texas: Office of the Secretary of State Elections Division P.O.Box 12060 Austin, Texas 78711-2060 Tel.( 512) 463-5705 Gebühr US-$ 10.-¨ die Gebühren sollten mit (internationaler) Money Order ausgestellt auf "Secretary of State" bezahlt werden, ¨ Beantragung erfolgt formlos mit Hinweis, daß die Apostille für Deutschland benötigt wird, ¨ Vorlage der Heiratsurkunde im Original und einer Fotokopie ist notwendig. Heirat zwischen US-Bürgern und deutschen Staatsangehörigen REGISTRIERUNG DER EHESCHLIESSUNG IN DEN USA Nach der Eheschließung muß die Heiratsurkunde (versehen mit dem Vermerk der Person, die die Eheschließung vornahm, sowie den Unterschriften der beiden bei der Eheschließung anwesenden Zeugen), an das Standesamt (County Clerk) zurück gesandt werden, so daß die Heirat registriert werden kann. Fristen: Arkansas: innerhalb von 60 Tagen nach der Ausstellung (!) Louisiana: keine Frist angegeben, an Parish Clerk of Court New Mexico: innerhalb von 90 Tagen nach der Eheschließung Oklahoma: innerhalb von 5 Tagen Texas: innerhalb von 5 Tagen ©1995 - 2009 Auswärtiges Amt 14.04.2009 15:04