Merkblatt ZMP ZMV ZMF

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Merkblatt ZMP ZMV ZMF
Stand: Oktober 2013
Merkblatt für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA)
Fortbildung zur/zum Zahnmedizinischen Prophylaxeassistent/in (ZMP),
(ZMP), ZahnmediziniZahnmedizinischen Verwaltungsassistent/in (ZMV),
(ZMV), Zahnmedizinischen
Zahnmedizinischen Fachassistent/in (ZMF) gemäß § 54 BBiG im Be
B ereich der Landeszahnärztekammer RheinlandRheinland-Pfalz
1.
Allgemeines
Die Fortbildung von Zahnmedizinischen Fachangestellten zur ZMP/ZMV/ZMF richtet sich nach
a) der Fortbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte.
b) der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen für Zahnmedizinische Fachangestellte.
Die Fortbildung zur ZMP/ZMV/ZMF findet vorbehaltlich einer erforderlichen Teilnehmerzahl
statt.
2.
Aufgaben des/der ZMP, ZMV, ZMF
Neben der Tätigkeit einer/eines ausgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten erhält die/
der ZMP, ZMV, ZMF weitergehende Aufgaben in der zahnärztlichen Praxis nach Anweisung und
unter Aufsicht des/der Zahnarztes/Zahnärztin durchführt. Diese Aufgaben sind in dem Aufgabenkatalog zusammengestellt.
3.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildung
a) Die Teilnahme am Fortbildungslehrgang zur ZMF setzt eine erfolgreiche Absolvierung der
Lehrgänge ZMP und ZMV voraus.
b) Nachweis der Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r oder eines
fachlich gleichwertigen Abschlusses.
c) Nachweis einer in der Regel zweijährigen entsprechenden beruflichen Tätigkeit.
d) erfolgreiche Teilnahme an der Auswahlprüfung
e) ZMF und ZMV Fortbildung: Grundkenntnisse in der EDV
4.
Bewerbung um Zulassung zum Fortbildungslehrgang
Fortbildungslehrgang
Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildung ist an die Landeszahnärztekammer zu richten.
Der Bewerbung sind beizufügen:
a) Zeugnis und Urkunde der Abschlussprüfung als Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
(siehe Punkt 3b),
b) Nachweis des Arbeitgebers einer in der Regel mindestens zweijährigen entsprechenden
beruflichen Tätigkeit
c) Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben über die bisherigen Tätigkeiten
d) Kenntnisnachweis gem. § 18 Abs. a RöV (Die Gültigkeit verfällt 5 Jahre nach Aktualisierungsdatum, in diesem Fall ist ein Grundkurs zum Erwerb der Strahlenschutzkunde vor Beginn des Lehrgangs zu absolvieren.)
Merkblatt für Zahnmedizinische Fachangestellte
5 . Zeitliche Gliederung der Fortbildung
Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in (ZMP) insgesamt ca.
Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) insgesamt ca.
Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF) insgesamt ca.
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480 Stunden
430 Stunden
1030 Stunden
6. Gebühren
a) Zur Deckung der entstehenden Kosten werden € 3.250,00 Lehrgangsgebühren für die Fortbildung zur/zum ZMP erhoben, für die der/des ZMV € 2.650,00. Für die Fortbildung
zur/zum ZMF fallen insgesamt € 7.000,00 Lehrgangsgebühren an. Die Prüfungsgebühren
betragen pro Lehrgangsabschnitt € 150,00 und sind bereits in den Lehrgangsgebühren
enthalten. Diese werden jeweils kurz vor Beginn von einem zu benennenden Konto eingezogen.
b) Die Gebühren für die Abschlussprüfung richten sich nach den geltenden Bestimmungen.
c) Für Wohnung und Verpflegung während des Aufenthaltes in Mainz hat die/der Lehrgangteilnehmer/in selbst zu sorgen.
d) Berufskleidung während des Fortbildungslehrganges hat die/der Zahnmedizinische Fachangestellte mitzubringen.
e) Das Instrumentarium in Höhe von ca. 450,00 Euro ist von der Landeszahnärztekammer
vorgegeben und wird zu Lehrgangsbeginn von einem zu benennenden Konto eingezogen.
f) Tritt ein/e Zahnmedizinische/r Fachangestellte nach Zulassung zum Fortbildungslehrgang
vier Wochen oder kürzer vor Beginn des Lehrganges von der Teilnahme zurück, so hat
sie/er eine Gebühr von 25 % der Kosten für den jeweiligen Fortbildungslehrgang als Verwaltungsaufwand zu zahlen.
7. Förderung/Stipendium
a) Weiterbildungsstipendium über die Landeszahnärztekammer Rheinland-Pfalz
Voraussetzungen:
• Absolvierung der Ausbildung in Rheinland-Pfalz
• Die/der Zahnmedizinische Fachangestellte muss die Abschlussprüfung zur/zum Zahnmedizinische/n Fachangestellte/n mit 1,9 oder besser abgeschlossen haben
• und darf bei Aufnahme noch keine 25 Jahre alt sein.
• Bewerbungsschluss ist immer der 30. November eines jeden Jahres, eine Aufnahme
kann erst Anfang des folgenden Jahres geschehen.
b) Fördermittel gem. Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG):
Teilnehmer/innen an beruflichen Fortbildungen können durch Beiträge zu den Kosten der
Maßnahme und zur finanziellen Unterstützung des Lebensunterhaltes gefördert werden.
Nähere Angaben erhalten Sie bei Ihrer Stadt- bzw. Kreisverwaltung.
Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen wir unter der Telefon-Nummer: 06131-9613661,
FAX: 06131-9613689 oder email [email protected] gerne zur Verfügung.