Der Marktgemeinderat Geiselwind hat in seiner
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Der Marktgemeinderat Geiselwind hat in seiner
Der Marktgemeinderat Geiselwind hat in seiner Sitzung Tagesordnungspunkte behandelt und nachfolgendes beschlossen: vom 09.12.2013 folgende Anschaffung eines Kommunaltraktors für den gemeindl. Bauhof Zur Bewältigung der Aufgaben des Bauhofes, insbesondere des innerörtlichen Winterdienstes, Grünflächenpflege, etc.) soll ein Kompaktschlepper angeschafft werden. Auf Grund der spezifischen Ausstattung wurde der Kompaktschlepper von ISEKI TH 4365 AHL angeboten. Dem Markt Geiselwind lagen hierzu vier Angebote vor. Wirtschaftlichster Anbieter ist die Fa. Müller Landtechnik KG, Holzhausen, 97456 Dittelbrunn. Der Angebotspreis beträgt einschließlich Komfortkabine, Kippaufbau, Frontschlegelmäher, Schnellkuppler, Schneeräumschild und Salzstreuer mit Abdeckplane etc., insgesamt brutto 54.436,05 €. Die Firma Müller Landtechnik KG, Kaltenhof 15, Holzhausen, 97456 Dittelbrunn erhielt den Auftrag für die Neuanschaffung des Kompaktschleppers ISEKI einschl. der angebotenen Vollausstattung entsprechend dem Angebot vom 05.12.2013 zum Gesamtpreis von brutto 54.436,05 €. Die Kosten sind im Haushalt 2014 zu berücksichtigen. Bgm. Nickel wurde ermächtigt die erforderlichen Verträge hierzu abzuschließen. Straßen und Brückenbauwerke - Brückenhauptprüfung 2014 – Auftragsvergabe Gemäß den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach DIN 1076, ist alle sechs Jahre eine Brückenhauptprüfung, alle drei Jahre ein Zwischenprüfung erforderlich. Hierbei werden der Zustand und die Haltbarkeit der Brücken überprüft. Im Gemeindegebiet sind insgesamt 9 Brücken vorhanden, die die Voraussetzungen nach DIN 1076 erfüllen. Die letzte Hauptprüfung fand im Jahre 2008 statt. Die vorletzte Hauptprüfung wurde 2001 durchgeführt. Nach entsprechender Ausschreibung liegen insgesamt 7 Angebote vor. Das wirtschaftlichste Angebot zur Brückenprüfung 2014 wurde von der Safatec GmbH, 91413 Neustadt/Aisch zum Angebotspreis von 2.891,70 € vorgelegt. Der Marktgemeinderat Geiselwind beschloss den Auftrag für die Hauptbrückenprüfung 2014 (9 Brückenbauwerke) an das wirtschaftlichst anbietende Büro Safatec GmbH, 91413 Neustadt/Aisch zum Angebotspreis von 2.891,70 € brutto zu vergeben. Die Kosten sind im Haushalt 2014 zu berücksichtigen. - Straßenbau OT Haag Im Zuge der Wasserleitungsverlegung wurde festgestellt, dass die gemeindl. Ortsdurchfahrtsstraße Haag keinen ausreichenden Straßenunterbau hat. In der Auftragsvergabe an die Baufirma Ochs, Nürnberg ist für die Ortsdurchfahrtsstraße die Wiederherstellung der Straßenoberfläche nur im Bereich der Wasserleitungstrasse vorgesehen. Der Bauausschuss hat bei seiner Ortseinsicht am Freitag, 22.11.2013 grds. den erforderlichen Straßenaufbau mit Oberflächenherstellung über die gesamte Straßenbreite der Ortsdurchfahrt befürwortet. Nach Auskunft der Regierung Ufr. wäre eine Fördermöglichkeit gem. Art. 13 c FAG (Härtefallregelung - Fördersatz ca. 40 %) gegeben. Fördervoraussetzung hierzu ist u. a. die erforderliche Planvorlage des geforderten Mindestausbaus der Ortsdurchfahrtsstraße mit entsprechender Ausschreibung. Es ist beabsichtigt die erforderliche Planung (Mindestausbau und Unterlagenerstellung) für den Förderantrag durch das bereits für die Wiederherstellung der Straße im Zuge der Wasserleitung tätige Büro SD Projekte Seubert, Würzburg zu beauftragen. Der Marktgemeinderat Geiselwind beschloss die erforderlichen Straßenerneuerungen im OT Haag und beauftragte das Planungsbüro SD Projekte Seubert, Würzburg für die Erstellung der erforderlichen Unterlagen für die Förderantragstellung. LV u. Ausschreibung bei Förderaussicht. Anbau- und Sanierung des GemeinschaftsGenehmigung der Mehrausgaben und Feuerwehrhauses Dürrnbuch – Für das Feuerwehrhaus Dürrnbuch wurden seit 2007 (Hausanschluss) bis heute insgesamt 74.130,- € ausgegeben. Für das Jahr 2013 wurde ein Haushaltsansatz von 5.000,- € bewilligt. Dieser wurde aufgrund der unvorhergesehenen höheren Kosten für Heizung und Sanitär bereits um 1.181,- € überschritten. Nun ist eine Rechnung in Höhe von 2.350,81 € für das Elektroinstallationsmaterial (Schalter, Rahmen, Automaten usw.) eingegangen. Die Jagdgenossenschaft Dürrnbuch hat sich an dieser Maßnahme bereits mit einem Zuschuss von 3.000,- € beteiligt. Die Dorfgemeinschaft Dürrnbuch hat bei dieser Maßnahme viel ehrenamtliche Eigenleistung eingebracht und hat vor kurzem einen Verein gegründet. Mit dem Verein wird nun ein Nutzungsvertrag für die künftige Nutzung des Gemeinschaftshauses in Dürrnbuch abgeschlossen. Die Mehrkosten – über den Haushaltsansatz 2013 (3.531,81 €) sind zu beschließen. Der Markt Geiselwind stimmte unter diesen Bedingungen den überplanmäßigen Ausgaben für die Sanierung des Gemeinschafts- und Feuerwehrhauses in Dürrnbuch zu und beauftragte die Verwaltung die unbezahlte Rechnung der Firma AWI-Solar anzuweisen Änderung des Regionalplans der Region Würzburg (2) – Kapitel B X “Erneuerbare Energien”, Abschnitt 5.1 “Windkraftnutzung” – Stellungnahme zum Verordnungsentwurf Mit Schreiben v. 04.12.2013 teilt der Regionale Planungsverband Würzburg den Entwurf der Verordnung zur Änderung des Regionalplans für v. g. Kapitel “Erneuerbare Energien”, Abschnitt 5.1 “Windkraftnutzung” zur Stellungnahme mit. Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch Auslegung der Unterlagen zur Einsicht bei der Regierung v. Unterfranken und den Landratsämtern in der Region Würzburg im Anhörungszeitraum v. 09.12.2013 bis 07.02.2014 durchgeführt. Zudem ist der Entwurf im Internet abrufbar: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/aufgaben/3/6/00725/index.html Die Verordnung einschl. Planunterlagen weisen die Flächen des Naturparks Steigerwald und somit das gesamte Marktgemeindegebiet Geiselwind als Ausschlussgebiet für Windkraftanlagen aus. Insoweit hat der Planungsverband sowie die Regierung Unterfranken den bisher gestellten Anträgen des Markt Geiselwind auf Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft im Marktgemeindegebiet in Teilbereichen entsprechend des Aufstellungsbeschlusses zur 10. Änderung des Flächennutzugsplans nicht entsprochen. Die Flächen des Naturparks Steigerwald wurden entsprechend den Empfehlungen des bayerischen WindkraftErlasses als Flächen innerhalb v. Naturschutzgebieten gewertet, welche für eine Windkraftnutzung als Ausschlussgebiete zu behandeln sind. Diese Bereiche fallen flächig, jedoch ohne weitere Schutzabstände aus der weiteren Betrachtung heraus. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Energiewende hat sich der Bezirk Unterfranken am19.02.2013 dafür ausgesprochen, dass auch die Landschaftsschutzgebiete der Naturparke bei der Suche nach geeigneten Flächen für WKA einbezogen werden sollen. Dazu erfolgt bei der Regierung von Unterfranken (SG 51) eine Vorprüfung zunächst für die Landschaftsschutzgebiete in den Naturparken Bayer. Odenwald (Region Bayerischer Untermain) und Spessart (Regionen Bayerischer Untermain und Würzburg), ob und in welchem Umfang Flächen existieren, die sich für Windkraftnutzung eignen. Ergibt diese Vorprüfung, dass eine Zonierung der Landschaftsschutzgebiete in den Naturparken sinnvoll erscheint, wird der Bezirk Unterfranken im Rahmen seiner Zuständigkeit die weiteren erforderlichen Schritte einleiten. Seitens des Vorstandes des Naturpark Steigerwald e.V. liegt ein Beschluss vom 04.06.2013 vor, wonach ein zweistufiges Zonierungskonzept für das Landschaftsschutzgebiet im Naturpark Steigerwald erstellt werden soll. Derzeit werden die Fördermöglichkeiten und die Zuständigkeiten bzw. die Federführung für die Erstellung eines Zonierungskonzepts abgeprüft. Erst mit den Zonierungskonzepten werden belastbare Aussagen zu möglichen Standorten für Windkraftanlagen getroffen. Um die komplexen Schutzziele der großflächigen Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Naturparke Spessart und Steigerwald sicherzustellen, werden diese Räume von Windenergieanlagen solange freigehalten (Ausschlussgebiete), bis die Landkreise und Bezirke (Verordnungsgeber) die Naturparkverordnung auf der Basis der Zonierungskonzepte ggf. ändern und Bereiche ausweisen, in denen eine Windkraftnutzung künftig in den Schutzzonen (Landschaftsschutzgebiete) nicht mehr generell ausgeschlossen ist. Damit werden auch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, dass hier WKA errichtet und Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebiete für Windkraftnutzung im Regionalplan dargestellt werden können, ohne rechtlich dem Schutzzweck des LSG entgegenzustehen. In der Region Würzburg befinden sich zwei Naturparke: „Spessart“ und „Steigerwald“. Die Flächen der Naturparke werden zum Großteil mit anderen Schutzkategorien überdeckt, die im Planungskonzept eine Ausschlusswirkung bezüglich Windenergienutzung entfalten. Bereiche der Naturparke, die diese Schutzkategorien nicht aufweisen, können für die Ausweisung von Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten nach Einzelabwägung in Betracht gezogen werden. Der Marktgemeinderat Geiselwind stellte fest, dass die Anträge auf Ausweisung von Vorrang- bzw. Vorbehaltsgebieten für die beiden Teilflächen im westlichen und östl. Marktgemeindegebiet Geiselwind, entsprechend dem Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplans nicht berücksichtigt wurden. Der Markt Geiselwind hielt an den bisherigen Beschlussfassungen zur Ansiedlung von Windkraftanlagen im Marktgemeindegebiet Geiselwind fest und beantragt in der Begründung auf die gestellten Anträge des Marktes Geiselwind hinzuweisen. Die Möglichkeit der Ansiedlung von Windkraftanlagen nach Einzelfallbetrachtung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen im Marktgemeindegebiet Geiselwind soll im Regionalplan aufgenommen werden. Der Markt Geiselwind beantragt hierzu die Aufnahme und Darstellung der vom Marktgemeinderat Geiselwind beschlossenen Flächen, einschl. der Fläche zwischen Gräfenneuses und Ebersbrunn, welche nicht als Schutzgebietsfläche festgesetzt ist, als mögliche Potentialfläche mit entsprechender Begründung. Sitzungstermine 2014 Der Marktgemeinderat Geiselwind legte die Sitzungstermine für 2014, jeweils Montag wie folgt fest: 17.02.2014, 24.03.2014 14.04.2014, 01.05.2014, 19.05.2014, 23.06.2014, 08.09.2014, 06.10.2014, 10.11.2014, 08.12.2014, Beginn 19.00 h 19.00 h 19.00 h 19.30 h Konstituierende Sitzung 19.30 h 19.30 h 19.30 h 19.00 h 19.00 h 19.00 h