Preisliste Nr. 11, gültig ab 01.01.2010

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Preisliste Nr. 11, gültig ab 01.01.2010
Preisliste Nr. 11, gültig ab 01.01.2010
Nielsen-Gebiet II
Mitglied der Zeitungs Marketing Gesellschaft (ZMG)
und des Arbeitskreises Nielsen-BallungsRaum-Zeitungen (NBRZ)
MA
Mediaregion Ruhrgebiet/Westfalen
Allgemeine Verlagsangaben
Ruhr Nachrichten: Postfach 10 50 51, 44047 Dortmund, Pressehaus: Westenhellweg 86-88, 44137 Dortmund,
Telefon: 02 31 / 90 59-0, Fax: 02 31 / 90 59-86 01, E-Mail: [email protected]
Bankverbindung: Deutsche Postbank AG, 0828339468 (BLZ 440 100 46)
Anzeigenstrecken: 3-seitige Anzeigenstrecken werden zum Tarifpreis abzüglich 45% Strecken-Rabatt, 4-seitige
Anzeigenstrecken abzüglich 50% Strecken-Rabatt berechnet. Panorama-Anzeigen innerhalb der 4-seitigen Anzeigenstrecke + 3,6%. Weitere Nachlässe werden nicht gewährt. 3- und 4-seitige Anzeigenstrecken werden
mengenmäßig auf bestehende Abschlüsse angerechnet. 6- und 8-seitige Anzeigenstrecken: Preise auf Anfrage
Münstersche Zeitung: Postfach 55 60, 48030 Münster, Pressehaus: Neubrückenstr. 8-11, 48143 Münster,
Telefon: 02 51 / 5 92-0, Fax: 02 51 / 5 92-86 60, E-Mail: [email protected]
Bankverbindung: Deutsche Postbank AG, 0828339468 (BLZ 440 100 46)
Platzierungszusagen für textanschließende Anzeigen in der Ausgabe Dortmund beziehen sich nur auf die
Stadtausgabe Dortmund. Rubrikanzeigen können nicht unter Text platziert werden.
Aus technischen Gründen können Anzeigen in größeren Ausgaben / Kombinationen erscheinen.
Hellweger Anzeiger: Wasserstr. 20, 59423 Unna,
Telefon: 0 23 03 / 2 02-1 23, Fax: 0 23 03 / 2 02-1 21, E-Mail: [email protected]
Zusatzkonditionen und Nachlässe:
Recklinghäuser Zeitung: Kampstraße 84b, 45772 Marl,
Telefon: 0 23 65 / 1 07-0, Fax: 0 23 65 / 1 07-19 90, E-Mail: [email protected]
Chiffre: 3,02 E bei Abholung. 7,06 E bei Zustellung (auch wenn keine Zuschriften eingehen).
Verwaltungspauschale: 2,- E inkl. MwSt. bei Rechnungsversand für private Gelegenheitsanzeigen.
Geschäftsbedingungen: Die Ausführung von Aufträgen erfolgt zu den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“
und zu den „Zusätzlichen Geschäftsbedingungen des Verlages“.
Nachlässe:
Mengenstaffel für
Bonus
Millimeterabschlüsse
je Ausgabe bei
Malstaffel
von mindestens
Abnahme von
6 Anzeigen 5%
5.000 mm 10% 50.000 mm 1%
12 Anzeigen 10% 10.000 mm 15% 100.000 mm 2%
24 Anzeigen 15% 20.000 mm 20% 200.000 mm 3%
52 Anzeigen 20% 300.000 mm 4%
Der Umsatzbonus gilt für alle rabattfähigen Abschlüsse; er wird am Ende des Abschlussjahres vom ersten Millimeter
an gewährt und errechnet sich vom Rechnungsnetto abzüglich eventuell abgezogener Skonti.
Anzeigenschluss und Rücktrittstermin: 2 Werktage vor Erscheinen
Mindestberechnung für Farbanzeigen: 100 mm bei einer, zwei oder drei Zusatzfarben
Formate und Platzierungen:
Fließsatzanzeigen sind Anzeigen, bei denen das 1. Wort fett, der weitere Text ohne besondere Hervorhebung in der
Grundschrift gesetzt wird. Ab Zeile 2 erfolgt Einzug. Bei abweichenden Satzwünschen wird der Millimeterpreis für
gestaltete Anzeigen berechnet.
Hochformatige Anzeigen (ab 2 Spalten) neben und unter Text werden ab 430 mm Höhe mit der vollen Satzspiegelhöhe berechnet.
Ausgabennachlass: Bei Belegung von 2 und mehr Ausgaben mit gleicher Anzeige und gleichem Erscheinungstag
10%. Gilt nur für Kombinationen der Einzelbelegungen.
Textteilanzeigen (3 Seiten von Text umgeben): 1-spaltig - Mindesthöhe 20 mm - max. Höhe 100 mm
2-spaltig - Mindesthöhe 30 mm - max. Höhe 100 mm
Kooperations-Anzeigen mit unterschiedlichen Händlerzusätzen in der Gesamtausgabe bei lokaler
Platzierung für das durchlaufende Motiv: + 15% (gilt auch für Motivsplit).
Eckfeldanzeige (2 Seiten von Text umgeben): Mindestberechnung 600 mm
Zahlungsbedingungen: Zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer.
Standby-Anzeigen sind Titelfußanzeigen mit einem verlagsseitigen Schieberecht. Konditionen auf Anfrage.
Satellitenanzeigen: Mindestgröße je Anzeige 1-spaltig 50 mm, Mindestberechnung aller Anzeigen = 200 mm
Bei den Auflagen handelt es sich jeweils um die verkaufte Auflage IVW des I. Quartals 2009
Flexform-Anzeigen Platzierung auf einer Textseite: 700 mm Mindestberechnung + 30% Aufpreis
Platzierung im Anzeigenteil: 500 mm Mindestberechnung + 30% Aufpreis
Panorama-Anzeigen:
Druckunterlagen:
Berechnung:
Mindestgröße:
Rabatt:
Rubrikenmärkte und Crossmedia
Informationen und Preise entnehmen Sie bitte unseren separaten Verkaufsunterlagen,
die wir Ihnen gerne zusenden.
2 Tage vor Erscheinen
Höhe x 15 Spalten x mm-Preis
240 mm hoch x 655 mm breit
nach Mengenstaffel
2
Gesamtausgabe 1000
Die Gesamtausgabe 1000 steht für hohe Auflage,
große Reichweite und niedrige Kosten.
Verkaufte Auflage I/2009: 294.772
Ruhr Nachrichten
Hellweger Anzeiger
Münstersche Zeitung
Sie erzielt mehr als 35% Reichweite in der Bevölkerung
des Verbreitungsgebiets – das entspricht mehr als
750.000 Leser, die Sie mit Ihrer Anzeige erreichen
können.
Münsterland Zeitung
Emsdettener Volkszeitung
Grevener Zeitung
Dorstener Zeitung
Darunter besonders viele Selbständige, Freiberufler und
leitende Angestellte mit hohem Einkommen. Da wird Ihr
Angebot nicht nur gesehen, sondern auch gekauft.
Halterner Zeitung
Recklinghäuser Zeitung
Und mit einem Tausender-Preis von nur 3,7 Cent
(Basis: Ortspreis s/w) halten Sie die Kosten niedrig.
Grundpreis in E
Ortspreis in E
s/w 1 Zusatzfarbe
2 oder 3
s/w 1 Zusatzfarbe
2 oder 3
Zusatzfarben Zusatzfarben
je mm
12,87
16,09
17,89
10,94
13,68
15,21
je Zeile
-
-
-
-
-
-
Textteilanzeigen je mm
51,48
64,35
71,56
43,76
54,70
60,83
Titelkopfanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm
1.760,00
2.200,00
2.446,40
1.496,00
1.870,00
2.079,44
Titelfußanzeigen
Festgröße 2sp./100 mm
Ganzseitenpreis
6.846,00
8.557,50
9.515,94
5.819,00
7.273,75
8.088,41
41.934,51
52.426,29
58.291,25
35.645,96
44.573,75
49.558,97
Quelle: MA 2009 Tageszeitungsdatensatz
ZIS 100782
3
Wirtschaftsraum Ruhrgebiet 2100
Gesamt westliches Westfalen 1200
Ruhr Nachrichten
Verkaufte Auflage I/2009: 194.169
Ruhr Nachrichten
Verkaufte Auflage I/2009: 239.241
Hellweger Anzeiger
Hellweger Anzeiger
Münsterland Zeitung
Dorstener Zeitung
Dorstener Zeitung
Halterner Zeitung
Halterner Zeitung
Recklinghäuser Zeitung
Schwerte
Grundpreis in E
Ortspreis in E
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
Zusatzfarben
Zusatzfarben
Grundpreis in E
Ortspreis in E
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
Zusatzfarben
Zusatzfarben
je mm
10,40
13,00
14,46
8,93
11,16
12,41
je mm
10,44
13,05
14,51
8,87
11,09
je Zeile
-
-
-
-
-
-
je Zeile
-
-
-
-
-
-
Textteilanzeigen je mm
41,60
52,00
57,82
35,36
44,20
49,15
Textteilanzeigen je mm
41,76
52,20
58,05
35,50
44,38
49,35
Titelkopfanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm
1.573,00
1.966,25
2.186,47
1.337,00
1.671,25
1.858,43
Titelkopfanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm
-
-
-
-
-
-
Titelfußanzeigen
Festgröße 2sp./100 mm
6.379,00
7.973,75
8.866,81
5.422,00
6.777,50
7.536,58
Titelfußanzeigen
Festgröße 2sp./100 mm
6.849.00
8.561,25
9.520,11
6.103,00
7.628,75
8.483,17
33.001,02
41.251,28
45.871,42
26.248,66
32.810,83
36.485,64
33.804,32
42.255,40
46.982,83
28.720,72
35.909,00
39.924,07
Ganzseitenfestpreis
Ganzseitenfestpreis
ZIS 101150
12,33
ZIS 100314
4
Wirtschaftsraum Dortmund 2200
Ruhr Nachrichten
Wirtschaftsraum Münster 2400
Verkaufte Auflage I/2009: 144.297
Verkaufte Auflage I/2009: 55.531
Münstersche Zeitung
Hellweger Anzeiger
Münsterland Zeitung
Emsdettener Volkszeitung
Grevener Zeitung
Grundpreis in E
Ortspreis in E
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
Zusatzfarben
Zusatzfarben
Grundpreis in E
Ortspreis in E
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
Zusatzfarben
Zusatzfarben
je mm
6,13
7,66
8,52
5,21
6,51
7,24
je mm
2,33
2,91
3,24
1,98
2,48
je Zeile
-
-
-
-
-
-
je Zeile
-
-
-
-
-
-
Textteilanzeigen je mm
24,52
30,65
34,08
20,84
26,05
28,97
Textteilanzeigen je mm
9,32
11,65
12,95
7,92
9,90
11,01
Titelkopfanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm
929,00
1.161,25
1.291,31
790,00
987,50
1.098,10
Titelkopfanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm
244,65
305,81
340,06
207,90
259,88
288,98
Titelfußanzeigen
Festgröße 2sp./100 mm
932,00
1.165,00
1.295,48
792,00
990,00
1.100,88
Titelfußanzeigen
Festgröße 2sp./100 mm
Ganzseitenfestpreis
6.044,00
7.555,00
8.401,16
5.137,00
6.421,25
7.140,43
19.499,24
24.374,05
27.103,94
16.574,35
20.717,94
23.038,35
2,75
ZIS 101269
ZIS 100294
5
Wirtschaftsraum Ruhr Nachrichten 2170
Wirtschaftsraum Westfalen 2150
Ruhr Nachrichten
Verkaufte Auflage I/2009: 205.562
Ruhr Nachrichten
Münstersche Zeitung
Dorstener Zeitung
Münsterland Zeitung
Halterner Zeitung
Verkaufte Auflage I/2009: 150.031
Emsdettener Volkszeitung
Grevener Zeitung
Dorstener Zeitung
Halterner Zeitung
Grundpreis* in E
Ortspreis* in E
Grundpreis* in E
Ortspreis* in E
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
Zusatzfarben
Zusatzfarben
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
Zusatzfarben
Zusatzfarben
je mm
je mm
8,89
11,11
12,36
7,56
9,45
10,51
8,23
9,15
5,59
6,99
7,77
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
Textteilanzeigen je mm
35,56
44,45
49,43
30,23
37,79
42,02
Textteilanzeigen je mm
26,32
32,90
36,58
22,37
27,96
31,09
Titelkopfanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm
-
-
-
-
-
-
Titelkopfanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm
-
-
-
-
-
-
-
Titelfußanzeigen
Festgröße 2sp./100 mm
-
-
-
-
-
je Zeile
Titelfußanzeigen
Festgröße 2sp./100 mm
-
-
-
*Diese Ausgabe ist nur buchbar für den lokalen Handel und lokales Gewerbe.
-
-
je Zeile
6,58
ZIS 101169
*Diese Ausgabe ist nur buchbar für den lokalen Handel und lokales Gewerbe.
6
ZIS 103093
Großraum Dortmund 3100
Ruhr Nachrichten
Verkaufte Auflage I/2009: 119.758
Grundpreis in E
Ortspreis in E
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
Zusatzfarben
Zusatzfarben
je mm
4,19
je Zeile
5,24
5,82
3,56
4,45
4,95
9,30
-
-
9,30
-
-
Textteilanzeigen je mm
16,76
20,95
23,30
14,25
17,81
19,81
Titelkopfanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm
627,00
783,75
871,53
533,00
666,25
740,87
Titelfußanzeigen
Festgröße 2sp./100 mm
4.931,00
6.163,75
6.854,09
4.191,00
5.238,75
5.825,49
*Diese Ausgabe ist nur buchbar für den lokalen Handel und lokales Gewerbe.
Überregionale Kunden belegen den Wirtschaftsraum Dortmund 2200.
7
ZIS 104138
Großraum Lünen 3200
Großraum Münster 3300
Ruhr Nachrichten
Verkaufte Auflage I/2009: 28.149
Verkaufte Auflage I/2009: 30.335
Münstersche Zeitung
Emsdettener Volkszeitung
Grevener Zeitung
Grundpreis in E
Ortspreis in E
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
Zusatzfarben
Zusatzfarben
Grundpreis in E
Ortspreis in E
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
s/w
1 Zusatzfarbe 2 oder 3
Zusatzfarben
Zusatzfarben
je mm
1,34
1,68
1,86
1,14
1,43
1,58
je mm
1,62
2,03
2,25
1,38
1,73
je Zeile
2,96
-
-
2,96
-
-
je Zeile
-
-
-
-
-
-
Textteilanzeigen je mm
5,36
6,70
7,45
4,56
5,70
6,34
Textteilanzeigen je mm
6,48
8,10
9,01
5,52
6,90
7,67
Titelkopfanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm
206,00
257,50
286,34
175,00
218,75
243,25
Titelkopfanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm
170,10
212,63
236,44
144,90
181,13
201,41
1.541,51
Titelfußanzeigen
Festgröße 2sp./100 mm
648,00
810,00
900,72
552,00
690,00
Titelfußanzeigen
Festgröße 2sp./100 mm
1.305,00
1.631,25
1.813,95
1.109,00
1.386,25
ZIS 101956
1,92
767,28
ZIS 100625
8
Onlinewerbung
Superbanner
(728 x 90 Pixel)
Skyscraper
(120 x 600 Pixel)
Sichern Sie sich zusätzliche Reichweite und Kontakte durch
Onlinewerbung in unseren Internetauftritten:
www.RuhrNachrichten.de
www.MuensterscheZeitung.de
www.DorstenerZeitung.de
www.HalternerZeitung.de
www.MuensterlandZeitung.de
www.GrevenerZeitung.de
www.EmsdettenerVolkszeitung.de
www.HellwegerAnzeiger.de
www.Recklinghaeuser-Zeitung.de
Rectangle
(300 x 250 Pixel)
Wallpaper
Unsere Internetangebote gehören zu den reichweitenstärksten Nachrichten- und
Info-Portalen unserer Region. Gern informieren wir Sie über die
Möglichkeiten und Preise auf Anfrage. Die Bandbreite reicht von den
Standard Werbeformen wie z.B. Banner, Skyscraper, Rectangle oder dem
Wallpaper bis hin zu verschiedenen Online-Sonderwerbeformen.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen auch speziell auf Ihre Bedürfnisse
zugeschnittene Crossmedia-Kampagnen an.
Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf unter:
Crossmedia
Telefon:02 31/90 59-67 30
Fax: 02 31/90 59-90 67 30
E-Mail: [email protected]
Zahlreiche weitere Werbeformen sind möglich. Wir beraten Sie gerne.
9
Einzelbelegungen 4010−4520, Grundpreise
Grundpreis in E
je mm
je Zeile Textteilanzeigen je mm
Titelkopfanzeigen
Titelfußanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm Festgröße 2sp./100 mm
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
Ahaus 4010
1,36 1,70 1,89 2,70 5,44 6,80 7,56 142,80 178,50 198,49 408,00 510,00 567,12
Bochum 4040
1,01 1,26 1,40 2,20 4,04
5,05 5,62 155,00 193,75 215,45 1.009,00 1.261,25 1.402,51
Castrop-Rauxel1 4080
0,78 0,98 1,08 1,64 3,12 3,90 4,34 111,00 138,75 154,29 727,00 908,75 1.010,53
Dortmund Süd1 4100
1,42 1,78 1,97 3,09 5,68 7,10 7,90 216,00 270,00 300,24 1.399,00 1.748,75 1.944,61
Dortmund West1 4120
1,28 1,60 1,78 2,82 5,12 6,40 7,12 198,00 247,50 275,22 1.264,00 1.580,00 1.756,96
Dortmund Nord/Ost1 4140
1,27 1,59 1,77 2,74 5,08 6,35 7,06
192,00 240,00 266,88 1.240,00 1.550,00 1.723,60
Dorsten 4200
1,14
1,43 1,58 -
4,56 5,70 6,34 176,00 220,00 244,64 399,00 498,75 554,61
Emsdetten 4240
0,88 1,10 1,22 -
3,52 4,40 4,89 92,40 115,50 128,44 352,00 440,00 489,28
Greven 4300
0,65 0,81 0,90 -
2,60 3,25 3,61 68,25 85,31 94,87 260,00 325,00 361,40
Haltern 4320
0,89 1,11 1,24 -
3,56 4,45 4,95 135,00 168,75 187,65
360,00 450,00 500,40
Rheine 4360
0,68 0,85 0,95 -
2,72 3,40 3,78 71,40 89,25 99,25 272,00 340,00 378,08
Schwerte1 4380
1,34 1,68 1,86 2,96 5,36 6,70 7,45 205,00 256,25 284,95 1.298,00 1.622,50 1.804,22
Selm1 4400
0,93 1,16 1,29 -
3,72 4,65 5,17 135,00 168,75 187,65 852,00 1.065,00 1.184,28
Steinfurt 4440
0,60 0,75 0,83 -
2,40 3,00 3,34 63,00 78,75 87,57 240,00 300,00 333,60
Werne1 4500
1,07 1,34 1,49 -
4,28 5,35 5,95 164,00 205,00 227,96 1.040,00 1.300,00 1.445,60
Witten1 4520
0,82 1,03 1,14 1,82 3,28 4,10 4,56 127,00 158,75 176,53 815,00 1.018,75 1.132,85
Hellweger Anzeiger 9100
2,01
2,51
2,79
6,03
8,04
10,04
11,16
338,82
423,53
470,96
1.860,00
2.325,00
2.585,40
Recklinghäuser Zeitung 9200
2,09
2,45
2,91
-
8,36
9,80
11,64
-
-
-
1.984,00
2.232,00
2.480,00
Die mit 1 versehenen Ausgaben sind nur buchbar für den lokalen Handel und lokales Gewerbe.
10
Einzelbelegungen 4010−4520, Ortspreise
Ortspreis in E
je mm
je Zeile Textteilanzeigen je mm
Titelkopfanzeigen
Titelfußanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm Festgröße 2sp./100 mm
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
Ahaus 4010
1,16 1,45 1,61 2,70 4,64 5,80 6,45 121,80 152,25 169,30 348,00 Bochum 4040
0,86 1,08 1,20 2,20 3,43 4,29 4,77 132,00 165,00 183,48 858,00 Castrop-Rauxel1 4080
0,66 0,83 0,92 1,64 2,65 3,31 3,68 94,00 117,50 130,66 618,00 Dortmund Süd1 4100
1,21 1,51 1,68 3,09 4,83 6,04 6,71 184,00 230,00 255,76 1.189,00 1 ZF
435,00 2 oder 3 ZF
483,72
1.072,50 1.192,62
772,50 859,02
1.486,25 1.652,71
Dortmund West1 4120
1,09 1,36 1,52 2,82 4,35 5,44 6,05 168,00 210,00 233,52 1.074,00 1.342,50 1.492,86
Dortmund Nord/Ost1 4140
1,08 1,35 1,50 2,74 4,32 5,40 6,00 163,00 203,75 226,57 1.054,00 1.317,50 1.465,06
Dorsten 4200
0,97 1,21 1,35 -
3,88 4,85 5,39 150,00 187,50 208,50 339,00 423,75 471,21
Emsdetten 4240
0,75 0,94 1,04 -
3,00 3,75 4,17 78,75 98,44 109,46 300,00 375,00 417,00
Greven 4300
0,55 0,69 0,76 -
2,20 2,75 3,06 57,75 72,19 80,27 220,00 275,00 305,80
Haltern 4320
0,76 0,95 1,06 -
3,03 3,79 4,21 115,00 143,75 159,85 306,00 382,50 425,34
Rheine 4360
0,58 0,73 0,81 -
2,32 2,90 3,22 60,90 76,13 84,65 232,00 290,00 322,48
Schwerte1 4380
1,14 1,43 1,58 2,96 4,56 5,70 6,34 174,00 217,50 241,86 1.103,00 1.378,75 1.533,17
Selm1 4400
0,79 0,99 1,10 -
3,16 3,95 4,39 115,00 143,75 159,85 724,00 905,00 1.006,36
Steinfurt 4440
0,51 0,64 0,71 -
2,04 2,55 2,84 53,55 66,94 74,43 204,00 Werne1 4500
0,91 1,14 1,26 -
3,64 4,55 5,06 139,00 173,75 193,21 884,00 Witten1 4520
0,70 0,88 0,97 1,82 2,79 3,49 3,88 108,00 135,00 150,12 693,00 255,00 283,56
1.105,00 1.228,76
866,25 963,27
Hellweger Anzeiger 9100
1,71
2,14
2,38
5,13
6,84
8,56
9,52
288,00
360,00
400,32
1.581,00
1.976,25
2.197,59
Recklinghäuser Zeitung 9200
1,58
1,85
2,20
-
6,32
7,40
8,80
-
-
-
1.506,40
1.694,70
1.883,00
Die mit 1 versehenen Ausgaben sind nur buchbar für den lokalen Handel und lokales Gewerbe.
11
Kombinationen 5100−5533, Grundpreise
Grundpreis in E
je mm
je Zeile Textteilanzeigen je mm
Titelkopfanzeigen
Titelfußanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm Festgröße 2sp./100 mm
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
Kombi 5100
1,53 1,91 2,13 3,49 6,12 7,65 8,51 237,00 296,25 329,43 1.536,00 1.920,00 2.135,04
Kombi 5111
2,15 2,69 2,99 4,78 8,60 10,75 11,95 332,00 415,00 461,48 2.173,00 2.716,25 3.020,47
Kombi 5250
1,82 2,28 2,53 4,03 7,28 9,10 10,12 282,00 352,50 391,98 1.846,00 2.307,50 2.565,94
Kombi 5420
1,56 1,95 2,17 2,94 6,24 7,80 8,67 238,00 297,50 330,82 687,00 858,75 954,93
Kombi 5521
1,54 1,93 2,14 -
6,16 7,70 8,56 161,70 202,13 224,76 616,00 770,00 856,24
Kombi 5522
1,18 1,48 1,64 -
4,72 5,90 6,56 123,90 154,88 172,22 472,00 590,00 656,08
Kombi 5523
0,98 1,23 1,36 -
3,92 4,90 5,45 102,90 128,63
143,03 392,00 490,00 544,88
Kombi 5524
1,07 1,34 1,49 -
4,28 5,35 5,95 112,35 140,44 156,17 428,00 535,00 594,92
Kombi 5530
1,65 2,06 2,29 -
6,60 8,25 9,17 173,25 216,56 240,82 660,00 825,00 917,40
Kombi 5532
1,14 1,43 1,58 -
4,56 5,70 6,34 119,70 149,63
166,38
456,00 570,00 633,84
Kombi 5533
0,81 1,01 1,13 -
3,24 4,05 4,50 85,05 106,31 118,22 324,00 405,00 450,36
Ausgaben: Castrop-Rauxel,
Dortmund West
Ausgaben: Schwerte, Dortmund Süd
Ausgaben: Großraum Lünen,
Dortmund Nord/Ost
Ausgaben: Dorsten, Haltern
Ausgaben: Emsdetten, Rheine,
Steinfurt, Greven
Ausgaben: Emsdetten, Rheine,
Steinfurt
Ausgaben: Emsdetten, Rheine
Ausgaben: Emsdetten, Greven
Ausgaben: Steinfurt, Rheine, Ahaus
Ausgaben: Steinfurt, Rheine, Greven
Ausgaben: Steinfurt, Rheine
12
Kombinationen 5100−5533, Ortspreise
Ortspreis in E
je mm
je Zeile Textteilanzeigen je mm
Titelkopfanzeigen
Titelfußanzeigen
Festgröße 1sp./35 mm Festgröße 2sp./100 mm
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
s/w
1 ZF
2 oder 3 ZF
Kombi 5100
1,30 1,63 1,81 3,49 5,20 6,50 7,23 201,00 251,25 279,39 1.306,00 1.632,50 1.815,34
Kombi 5111
1,83 2,29
2,54 4,78 7,31 9,14 10,16 282,00 352,50 391,98 1.847,00 2.308,75
Kombi 5250
1,55 1,94 2,15 4,03 6,19 7,74 8,60 240,00 300,00 333,60 1.569,00 1.961,25 2.180,91
Kombi 5420
1,33 1,66 1,85 2,94 5,30 6,63 7,37 202,00 252,50 280,78 584,00 730,00 811,76
Kombi 5521
1,31 1,64 1,82 -
5,24 6,55 7,28 137,55 171,94 191,19 524,00 655,00 728,36
Kombi 5522
1,00 1,25 1,39 -
4,00 5,00 5,56 105,00 131,25 145,95 400,00 500,00 556,00
Kombi 5523
0,83 1,04 1,15 -
3,32 4,15 4,61 87,15 108,94 121,14 332,00 415,00 461,48
Kombi 5524
0,91 1,14 1,26 -
3,64 4,55 5,06 95,55 119,44 132,81 364,00 455,00 505,96
Kombi 5530
1,40 1,75 1,95 -
5,60 7,00 7,78 147,00 183,75 204,33 560,00 700,00 778,40
Kombi 5532
0,97 1,21 1,35 -
3,88 4,85 5,39 101,85 127,31 141,57 388,00 485,00 539,32
Kombi 5533
0,69 0,86 0,96 -
2,76 3,45 3,84 72,45 90,56 100,71 276,00 345,00 383,64
Ausgaben: Castrop-Rauxel,
Dortmund West
Ausgaben: Schwerte, Dortmund Süd
Ausgaben: Großraum Lünen,
Dortmund Nord/Ost
Ausgaben: Dorsten, Haltern
Ausgaben: Emsdetten, Rheine,
Steinfurt, Greven
Ausgaben: Emsdetten, Rheine,
Steinfurt
Ausgaben: Emsdetten, Rheine
Ausgaben: Emsdetten, Greven
Ausgaben: Steinfurt, Rheine, Ahaus
Ausgaben: Steinfurt, Rheine, Greven
Ausgaben: Steinfurt, Rheine
13
2.567,33
Beilagen Ruhr Nachrichten, Dorstener Zeitung, Halterner Zeitung, Hellweger Anzeiger
2200
3100
3200
4040
4080
4100
4120
4140
4200
4320
4380
4400
4500
4520
9100
Ausgabe
Summe Ruhr Nachrichten
Wirtschaftsraum Dortmund
Großraum Dortmund
Großraum Lünen
Bochum
Castrop-Rauxel
Dortmund Süd
Dortmund West
Dortmund Nord/Ost
Dorsten
Haltern
Schwerte
Selm
Werne
Witten
Hellweger Anzeiger
Beilagen
Beilagenauflage
164.300
161.300
131.300
30.600
4.900
7.500
39.000
16.200
23.800
17.900
10.200
9.300
10.300
7.900
4.900
30.000
Preis 0/00 Exempl. bis 20 g
Preis 0/00 Exempl. bis 30 g
Preis 0/00 Exempl. bis 40 g
Preis 0/00 Exempl. bis 50 g
Preis 0/00 Exempl. bis 60 g
Preis 0/00 Exempl. bis 70 g
Preis 0/00 Exempl. bis 80 g
Preis 0/00 Exempl. bis 90 g
Stand: Juli 2009
Ausgabenkennung
Bonusstaffel für
Beilagenaufträge
(Ruhr Nachrichten,
Dorstener Zeitung,
Halterner Zeitung)
innerhalb von
12 Monaten:
Grundpreis
in e
Ortspreis
in e
95,00
108,50
122,00
137,50
157,00
173,50
191,00
209,00
81,00
92,50
103,50
117,00
133,50
147,50
162,50
178,00
ab 2,5 Millionen 1%
ab 5 Millionen 2%
ab 7,5 Millionen 3%
ab 10 Millionen 4%
Beilagendisposition:
Tel. 02 31 / 90 59-65 29,
Fax: 02 31 / 90 59-86 18,
E-Mail: [email protected]
Versandanschrift für
Ruhr Nachrichten, Dorstener Zeitung
Lensing Druck, Auf dem Brümmer 9,
44149 Dortmund-Dorstfeld
Halterner Zeitung:
LW-Druck, Harkortstraße 6,
48163 Münster
Hellweger Anzeiger
(Beilagenauflage: 30.000) an:
Graphische Betriebe F. W. Rubens,
Rudolf-Diesel-Straße 1, 59425 Unna
Anlieferung einheitlich:
montags bis freitags 8.00–14.00 Uhr
Beilagen Münstersche Zeitung, Münsterland Zeitung, Grevener Zeitung, Emsdettener Volkszeitung
Ausgabe
Beilagen
Beilagenauflage
2400
Wirtschaftsraum Münster
64.800
3300
Großraum Münster
36.800
4010
Ahaus
21.300
4240
Emsdetten
9.100
4300
Greven
4.400
4360
Rheine
6.700
4440
Steinfurt
4.400
Stand: Juli 2009
Ausgabenkennung
Preis 0/00 Exempl. bis 20 g
Preis 0/00 Exempl. bis 30 g
Preis 0/00 Exempl. bis 40 g
Preis 0/00 Exempl. bis 50 g
Preis 0/00 Exempl. bis 60 g
Preis 0/00 Exempl. bis 70 g
Preis 0/00 Exempl. bis 80 g
Preis 0/00 Exempl. bis 90 g
14
Grundpreis
in e
Ortspreis
in e
93,50
103,50
115,50
129,50
157,00
173,50
191,00
209,00
79,50
88,00
98,00
110,00
133,50
147,50
162,50
178,00
Beilagendisposition:
Tel. 02 51 / 5 92-65 53,
Fax: 02 51 / 5 92-86 51,
E-Mail: [email protected]
Versandanschriften für
Münstersche Zeitung, Münsterland Zeitung,
Grevener Zeitung und Emsdettener Volkszeitung:
LW-Druck,
Harkortstraße 6, 48163 Münster
Anlieferung:
montags bis freitags 8.00–14.00 Uhr
Technische Angaben zu Beilagen
5.4 Begleitpapiere (Lieferschein)
Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein versehen sein, der folgende Angaben
enthalten sollte:
• zu belegendes Objekt und Ausgaben
• Absender und Empfänger
• Einsteck- bzw. Erscheinungstermin
• Anzahl der Paletten
• Auftraggeber der Beilage
• Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
• Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
6. Anlieferung
6.1 Anlieferungszeiten:
Montags bis freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr; spätestens 3 Arbeitstage vor Beilegung – frühestens 10 Arbeitstage vorher.
Wir bitten um Verständnis, dass wir andernfalls keine Gewährleistung für eine ordungsgemäße Abwicklung übernehmen
können. Anlieferung der Beilagen nur mit Lieferschein. Lieferung palettiert frei Haus.
6.2 Versandanschriften für Ruhr Nachrichten:
Lensing Druck GmbH & Co. KG, Auf dem Brümmer 9, 44149 Dortmund-Dorstfeld
Hellweger Anzeiger 30.000 Beilagen an:
Graphische Betriebe F. W. Rubens KG, Rudolf-Diesel-Straße 1, 59425 Unna
Anlieferung: montags bis freitags 8.00 bis 14.00 Uhr.
Für Münstersche Zeitung, Münsterland Zeitung und Emsdettener Volkszeitung an:
LW-Druck Münster GmbH & Co. KG, Harkortstraße 6, 48163 Münster
7. Sonstige Angaben
7.1 Teilbelegung in allen Unterausgaben möglich, nach Stadtgebieten nur in Dortmund möglich (Mindestzahl der in Dortmund
beizulegenden Exemplare 5.000). In diesem Fall wird jedoch keine Gewähr dafür übernommen, dass das
gewünschte Gebiet ausschließlich und allein erfasst wird. Bei Teilbelegungen behält sich der Verlag außerdem ein
Verschieberecht vor; dies gilt auch für bereits schriftlich bestätigte Beilagenaufträge.
7.2 Beilagen dürfen im Umbruch und Druck nicht zeitungsähnlich sein. (Siehe auch Punkt 8 der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen.)
7.3 Beilagenaufträge werden mit der üblichen Sorgfalt erledigt. Der Verlag leistet jedoch keine Gewähr für das Beilegen an
bestimmten Tagen. Bei Verlust einzelner Beilagen auf dem Vertriebswege haftet der Verlag nicht. Ein Anspruch auf Minderung
oder Schadensersatz entfällt, wenn mehrere Beilagen zusammenhaften und einem Zeitungsexemplar beigefügt werden.
7.4 Liegen für einen Tag mehrere Beilagenaufträge vor, können die Prospekte ineinandergesteckt beigefügt werden.
Alleinbeilegung und Konkurrenzausschluss können nicht zugesichert werden.
7.5 Der Verlag behält sich die Ablehnung des Auftrages oder Höherberechnung vor, wenn in den Beilagen für mehrere
Firmen geworben wird.
7.6 Letzter Rücktrittstermin: 14 Kalendertage vor Beilegung. Bei nicht termingerechter Anlieferung der Beilagen
sowie bei kurzfristigerem Rücktritt bzw. kurzfristiger Terminverschiebung berechnet der Verlag eine Ausfallgebühr
in Höhe von 50% auf der Basis der niedrigsten Gewichtsstufe.
7.7 Basis für die Berechnung ist der Beilagenpreis der belegten Ausgabe.
Beilagenaufträge werden nicht rabattiert.
8. Fehlbelegungsquote
8.1 Bedingt durch das maschinelle Einlegen von Beilagen muss bei normal geeigneten Beilagen mit einer Fehlbelegungsquote
von 1-2% gerechnet werden.
1. Format
• Mindestformat DIN A6 (105 mm x 148 mm) mit Falz an der langen Seite
• Maximalformat 320 x 220 mm
2. Einzelblätter
• Einzelblätter im Format DIN A6 (105 mm x 148 mm) dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2 nicht unterschreiten.
Größere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens 60 g/m sind auf eine Größe im Bereich DIN A4
(210 mm x 297 mm) zu falzen.
3. Mehrseitige Beilagen
• Beilagen im Maximalformat müssen einen Mindestumfang von acht Seiten haben. Bei geringerem Umfang (vier und sechs
Seiten) ist ein Papiergewicht von mindestens 120 g/m erforderlich oder diese Beilagen sind nochmals zu falzen.
• Für Beilagen im Mindestformat mit mehr als 4 Seiten Umfang kann aus technischen Gründen keine optimale Beilegung
garantiert werden.
4. Verarbeitung der Beilagen
4.1Falzarten
• Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporellofalz und Altarfalz können
schwerwiegende Probleme verursachen und sind deshalb nicht zu verarbeiten.
• Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148 mm x 210 mm) müssen den Falz an der langen Seite aufweisen.
4.2Beschnitt
• Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein.
• Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
4.3Angeklebte Produkte (beispielsweise Postkarten)
• Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der
Beilage angeklebt werden.
• Bei allen Beilagen mit außen angeklebten Produkten oder bei Sonderformaten ist eine Abstimmung mit dem Verlag notwendig.
4.4Drahtrückenheftung
• Bei Drahtrückenheftung muss die verwendete Drahtstärke der Rückenstärke der Beilagen angemessen sein.
• Dünne Beilagen sollten grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
5. Verpackung und Transport
5.1Anlieferungszustand
• Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass
eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird.
• Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können
nicht verarbeitet werden.
• Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind
ebenfalls nicht verarbeitbar.
5.2Lagenhöhe
• Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine Höhe von 80-100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
5.3Palettierung
• Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt, gegen eventuelle Transportschäden
(mechanische Beanspruchung) und Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.
• Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.
15
Technische Angaben zu Anzeigen
Farben:
Für den 4-Farb-Offsetdruck verwenden wir Zeitungsdruckfarben nach der ISO-Norm 2846-2.
Satzspiegel:*
Ruhr Nachrichten, Dorstener Zeitung, Halterner Zeitung
= 450 mm hoch, 315 mm breit, 1/1 Seite = 3.150 mm
Münstersche Zeitung, Münsterland Zeitung, Grevener Zeitung, Emsdettener Volkszeitung
= 478 mm hoch, 315 mm breit, 1/1 Seite = 3.346 mm
Für Sonderfarben setzen wir Farben der HKS-Z-Reihe ein. Sonstige Farben nach Absprache.
Hellweger Anzeiger
= 475 mm hoch, 320 mm breit, 1/1 Seite = 3.325 mm
Geringfügige Abweichungen beim Zusammendruck und beim Farbton berechtigen nicht zu
Ersatzansprüchen.
Recklinghäuser Zeitung
= 487 mm hoch, 325 mm breit, 1/1 Seite = 3.409 mm
Maximale Flächendeckung bei 4c-Anzeigen: 240%.
Spaltenzahl: Anzeigen- und Textteil = 7 Spalten
Spaltenbreite:
Tonwertzunahme: Die Tonwertzunahme beträgt im Mitteltonbereich ca. 26%.
1 Spalte = 42,0 mm
Platzierung: Aus technischen Gründen können Platzierungsvorschriften für Farbanzeigen nur
2 Spalten = 87,5 mm
unter Vorbehalt angenommen werden.
3 Spalten = 133,0 mm
4 Spalten = 178,5 mm
5 Spalten = 224,0 mm
6 Spalten = 269,5 mm
7 Spalten = 315,0 mm
Grundschrift:
Anzeigenteil 8,2 Punkt = 3,075 mm
Textteil 8,77 Punkt = 3,288 mm
* nicht identisch mit Abdruckmaßen
16
Anzeigenübermittlung
Rund um die Uhr sind wir für Sie erreichbar, wenn Sie uns Ihre Anzeige per ISDN bzw. E-Mail übermitteln wollen.
Anlieferung von Druckunterlagen oder ISDN-Übertragung: 2 Tage vor dem Erscheinungstermin.
Zugangsdaten für digitale Anlieferung
Dortmund
Münster
Benennung: Bitte verwenden Sie bei der Übertragung von Daten per ISDN bzw. E-Mail eine Bezeichnung, die uns
eine eindeutige Zuordnung zu Ihrem Auftrag ermöglicht, z.B. 26_01_RN_Kundenname (erster Erscheinungstag,
Objekt, Kunde) bzw. eine Textdatei mit auftragsrelevanten Informationen und einem Ansprechpartner.
Leonardo Pro
02 31 / 10 87 69 20
Leonardo Pro
02 31 / 10 87 69 30
Digitale Anzeigenübertragung: Vorzugsweise wünschen wir Dateien im PDF-Format (1.3). PDF-Erstellung nur
über den Distiller. Damit eine sichere Dateierstellung gewährleistet ist mit der möglichen visuellen Kontrolle der
PDF-Voransicht. Nur wenn PDF und damit die gesicherte Dateiübermittlung nicht machbar ist, evtl. ersatzweise ein
EPS mit inkludierten Fonts. Alle anderen Dateiformate ohne jede Gewähr. Alle Schriften müssen eingebettet sein.
Fritz-Card
02 31 / 53 48 143
Fritz-Card
02 31 / 53 48 143
Daten aus Office-Anwendungen wie MS-Word, MS-Excel, MS-Powerpoint und aus MS-Publisher können wir nicht
verarbeiten.
E-Mail
[email protected]
E-Mail
[email protected]
FTP
ftp.medienhaus-lensing.de
U: AST-MDHL
P: FTP
FTP
ftp.medienhaus-lensing.de
U: AST-MDHL
P: FTP
Digitale Anlieferung von Anzeigen: FTP, E-Mail, Leonardo, Fritz-Card, CD-Rom, DVD
Inseratgröße: Bei Größenunterschieden bis zu 5% ist der Verlag berechtigt, das Objekt entsprechend der
Buchung anzupassen.
Druckvorlagen/Druckunterlagen: Mit den Druckunterlagen erbitten wir drei Farbausdrucke auf zeitungsähnlichem Papier.
s/w-Scanvorlagen: reprofähige Papierabzüge, Farbanzeigen: nur digitale Datenübermittlung
Systemschriften: Systemschriften sind für die Monitordarstellung und Bürosoftware bestimmt. Leider können
diese Schriften nicht im technischen Bereich verwendet werden. Diese Schriften bringen meistens Belichtungsprobleme mit sich. Bei gemischten Schrift-Systemen kommt es gelegentlich zu Umbruchverschiebungen oder
anderen Problemen. Für derartige Fehler wird keine Haftung übernommen.
Kleinste Schriftgröße: Bei kleinen Schriften wird keine Gewähr hinsichtlich der Lesbarkeit übernommen. Farbige
bzw. negative Schriften sollen daher mindestens 6 pt im fetten Schriftschnitt, ohne Serifen gewählt werden.
Linien: Positiv min. 0,3 pt, negativ/gerastert min. 0,5 pt – „keine Haarlinien“
Belichtungsauflösung: 1.270 dpi
Rasterweite: 48L/cm (120 lpi)
Auflösung von Bildern: 180 dpi im Ausgabeformat; Farbbilder immer CMYK
Belichter: CTP
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Ihre Ansprechpartner erreichen Sie
in Dortmund:
in Münster:
Telefon
02 31 / 90 59 69 21
02 31 / 90 59 69 22
Telefon
02 51 / 5 92 69 50
02 51 / 5 92 69 51
Fax
02 31 / 90 59 90 69 10
Fax
02 51 / 5 92 90 86 54
E-Mail:
[email protected]
E-Mail:
[email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Geschäftsbedingungen
ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines
Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum
Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach
Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht
zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines
Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht
wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.
Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeter dem
Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet. Die über NBRZ geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung von Rabatten durch den
Verlag nicht berücksichtigt.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten
Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig
beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss
mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt,
ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den
Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die auf Grund
ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden
als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im
Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt nach
pflichtgemäßem Ermessen des Verlages gegen Gesetze, behördliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstößt oder deren Veröffentlichung für den
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind
für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser
den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder
Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines
Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier
Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für
erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten
Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem
oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in
dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm
hierfür gestellte angemessene Nachfrist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht.
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden
bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus
Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage
zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des
Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Im
kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch
nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen
ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln
– innerhalb von vier Wochen nach Eingang der Rechnung geltend gemacht
werden.
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11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb
der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach
Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu Grunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung
sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom
Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere
Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für
die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter
Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt,
auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel
von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender
Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
15. Kosten für zusätzliche Repro-Arbeiten (Herstellung von Druckunterlagen,
Vergrößerungen und Verkleinerungen) hat der Auftraggeber zu tragen.
16. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere
Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres
die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder – wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich
verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird.
Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter
Mangel, wenn sie
• bei einer Auflage bis zu 50.000 Exemplaren 20 v.H.
• bei einer Auflage bis zu 100.000 Exemplaren 15 v.H.
• bei einer Auflage bis zu 500.000 Exemplaren 10 v.H.
• bei einer Auflage über 500.000 Exemplaren 5 v.H.
beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche
ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der
Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der
Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns
an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem
normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden
vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind,
werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne
dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das
Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote im erklärten Interesse
des Auftraggebers zu öffnen. Der Verlag kann darüber hinaus mit dem Auftraggeber die Möglichkeit der Selbstabholung oder der gebührenpflichtigen
Zusendung vereinbaren. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht
50 g) überschreiten sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei
entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt. Der Verlag behält sich vor, bei
Stückzahlen ab 10 gewerblichen Zuschriften von einem Absender eine Weiterleitungsgebühr auf der Basis des jeweils gültigen Posttarifs zu berechnen.
18. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate
nach Ablauf des Auftrages.
19. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Gerichtsstand ist, soweit
das Gesetz zwingend nichts anderes vorsieht, der Sitz des Verlages.
Für den Fall, dass der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist sowie für
den Fall, dass der Auftraggeber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages
a) Mit der Erteilung des Anzeigen- bzw. Beilagenauftrages erkennt der
Auftraggeber die Geschäftsbedingungen und Preisliste an. Die zusätzlichen
Geschäftsbedingungen gehen im Zweifelsfalle den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
b) Der Auftraggeber steht für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der
für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen ein; dem
Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen.
Durch Erteilung eines Anzeigenauftrages verpflichtet sich der Inserent, die
Kosten der Veröffentlichung einer Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, zu tragen, und
zwar nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs. Dies gilt auch für
Beilagenaufträge.
c) Die Verlage behalten sich vor, bei Änderung der Preisliste und der Geschäftsbedingungen diese auch bei bereits vorliegenden Aufträgen und Abschlüssen zur Anwendung zu bringen.
d) Für Sonderseiten und Verlagsbeilagen können vom Verlag abweichende
Preise festgesetzt werden. Für Jahresabschlüsse von über 300.000 mm sind
Kunden-Sonderrabatte möglich. Die Gewährung von Rabatten für die über
NBRZ geschalteten Anzeigen richtet sich ausschließlich nach der Malstaffel
des NBRZ. Die über NBRZ geschalteten Anzeigen werden bei der Gewährung
von Rabatten durch den Verlag nicht berücksichtigt.
e) Im Falle höherer Gewalt oder Störung des Arbeitsfriedens erlischt jede
Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und Leistung von Schadenersatz.
Insbesondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte oder
nicht rechtzeitig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Bei Betriebsstörungen
oder Eingriffen durch höhere Gewalt, z. B. Streik, Beschlagnahme und dergleichen, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten
Anzeige, wenn die Aufträge mit 80% der zugesicherten Druckauflage erfüllt
sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausenderpreis gemäß der Kalkulation „Druckauflage“ zu bezahlen.
f) Eine Vermittlungsprovision kann nur dann gewährt werden, wenn der
Auftrag vom Werbungsmittler erteilt wird und die Texte bzw. Auftragsunterlagen von dem Werbungsmittler geliefert werden.
g) Bei Geschäftsanzeigen und Fremdbeilagen, die zum Ortspreis vermittelt
werden, entfällt die Provision.
h) Die Preise für Anzeigen von Werbungtreibenden aus dem Verbreitungsgebiet können von solchen Unternehmen in Anspruch genommen werden, die
ihren Sitz oder Niederlassungen im Verbreitungsgebiet haben und für sich
oder ihre Niederlassungen ohne Einschaltung eines Werbungsmittlers Personal suchen, Gelegenheitsanzeigen aufgeben oder ortsabhängig Waren bzw.
Dienstleistungen anbieten. Sind Anzeigen des vorgenannten Kundenkreises
über Werbungsmittler abzurechnen, so gilt der Grundpreis.
i) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren
Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an
die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben
werden.
j) Der Verlag speichert im Rahmen der Geschäftsbeziehungen bekannt gewordene Daten, die zu keinen anderen Zwecken als zu den Vertragszwecken
verwendet werden (gemäß § 34, Absatz 1, Bundesdatenschutzgesetz).
k) Abbestellungen von Wiederholungsanzeigen nimmt der Verlag nur
schriftlich entgegen.
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l) Der im Tarif genannte Preis muss auch dann gezahlt werden, wenn nur
die Teilbelegung einer Ausgabe gewünscht wird, sofern eine Teilbelegung
überhaupt technisch möglich ist.
m) Für Farbanzeigen mit Schieberecht können Sondervereinbarungen getroffen werden.
n) Für die Berechnung von Anzeigen in Ausgabenkombinationen legen wir
die Größe der Ausgabe mit der höchsten Auflage zugrunde.
o) Nach mündlichem Auftrag des Anzeigenkunden ist der Verlag berechtigt,
Kleinanzeigen im Abbuchungsverfahren zu regulieren.
p) Anzeigen im Textteil des Veranstaltungskalenders werden zum Anzeigenpreis berechnet.
q) Bei der Postauflage sind noch Schwankungen in der Farbwiedergabe möglich. Sie ist deshalb für die Beurteilung des Druckergebnisses ungeeignet.
r) Für Fehler, die in Anzeigen durch telefonische Übermittlung entstehen,
übernehmen wir keine Verantwortung.
s) Von Fließsatzanzeigen werden keine Korrekturabzüge geliefert.
t) Abweichende Pauschalpreise für Familienanzeigen, Gelegenheitsanzeigen
und Fließsatzanzeigen.
u) Der Auftraggeber erklärt sich mit der Anzeigenauftragsvergabe damit einverstanden, dass die Anzeige in Onlinediensten erscheint.
v) Der Anzeigenauftrag kommt zustande durch die Buchung der Anzeige
durch den Auftraggeber (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch
den Verlag in Textform (Annahme). Buchung und Bestätigung können auch
über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter
www.obs-portal.de).
So erreichen Sie uns:
www.media-mrw.de
Verlagsservice regional
Verlagsservice überregional
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Straße
48683 Ahaus
van-Delden-Str. 8
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Westenhellweg 86-88
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45772 Marl
Kampstr. 84b
48143 Münster
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02 51/5 92-67 50
02 51/5 92-86 51
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0 59 73/9 34 23-60 0 59 73/9 34 23-29
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0 23 04/91 02-60
0 23 04/91 02-66
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0 25 92/9 69 60
0 25 92/9 69 29
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0 25 51/93 55-20
0 25 51/93 55-29
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0 23 89/98 29-29
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0 23 02/5 80 30 62 0 23 02/5 80 30-29
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Eintrachtstr. 1b
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48565 Steinfurt
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