Semesterbrief - Studierendenkonvent der EKM
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Semesterbrief - Studierendenkonvent der EKM
Semesterbrief aus dem Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland Nr. 11 Sommersemester 2011/2012 Liebe Kommilitonen, liebe Kommilitoninnen, auch in diesem Semester möchten wir Sie über Angelegenheiten aus dem Ausbildungsreferat der EKM informieren, von denen wir annehmen, dass sie für Sie von Interesse sein könnten: Nach erfolgreichem Umzug 2011 des Landeskirchenamtes der EKM nach Erfurt gab es einige personelle Veränderungen. In diesem Semesterbrief möchte sich das Team des Referates Ausbildung und Personalentwicklung vorstellen. v.l.n.r.: Gerlinde Stephan, KR Jens Walker, Heidemarie Giesecke, Pfrn. Bettina Mühlig, Anja Schreiner 1 Referat für Ausbildung und Personalentwicklung (P 3) Kirchenrat Jens Walker Referatsleiter für Ausbildung und Personalentwicklung Theologisches Prüfungsamt Gerlinde Stephan Sekretariat Pfarrerin Bettina Mühlig Fachreferentin für Ausbildung und Personalentwicklung im Verkündigungsdienst Anja Schreiner Sachbearbeiterin für Ausbildung Theologisches Prüfungsamt z. Zt. unbesetzt Fachreferent/in Personalentwicklung im Verwaltungsdienst Heidemarie Giesecke Sachbearbeiterin Personalentwicklung für den Verkündigungs – und Verwaltungsdienst Kontakte: Kirchenrat Jens Walker Referatsleiter Referat Ausbildung und Personalentwicklung (P3) Tel.: 0361-51800 491 Fax: 0361-51800 489 [email protected] Pfarrerin Bettina Mühlig Fachreferentin für Ausbildung und Personalentwicklung im Verkündigungsdienst Tel.: 0361-51800 492 Fax: 0361-51800 4889 [email protected] Pfarrerin Bettina Mühlig ist in Zukunft Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen der Studierendenberatung und-begleitung!!!!! 2 Anja Schreiner Sachbearbeiterin im Referat Ausbildung Theologisches Prüfungsamt Tel.: 0361-51800-495 Fax: 0361-51800-489 [email protected] Heidemarie Giesecke Sachbearbeiterin Personalentwicklung für den Verkündigungs–und Verwaltungsdienst Tel.: 0361-51800-494 Fax: 0361-51800-489 [email protected] Gerlinde Stephan Sekretariat Tel.: 0361-51800-493 Fax: 0361-51800-489 [email protected] Landeskirchenamt der EKM Michaelisstraße 39 99084 Erfurt Tel.: 0361-51800-0 Fax: 0361-51800-198 1. Neue Mitarbeiterin im Referat Ausbildung: Pfarrerin Bettina Mühlig Mit Beginn des neuen Jahres habe ich im Landeskirchenamt Erfurt die Aufgabe der Fachreferentin für Ausbildung- und Personalentwicklung im Referat P3 übernommen. Mein Aufgabengebiet umfasst vor allem die Beratung und Begleitung der Theologiestudierenden unserer Landeskirche und den Bereich der Personalentwicklung für die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst der EKM. Ich wurde 1961 in Jena geboren, absolvierte zunächst ein Fachschulstudium in Stomatologischer Assistenz und studierte dann in Jena von 1986 bist 1993 Evangelische Theologie. Nach dem Vikariat war ich 14 Jahre in Jena Nord Pfarrerin und arbeitete im Kirchenkreis Jena auch als Stellvertretende Superintendentin. Bei der Christusbruderschaft in Selbitz absolvierte vor zwei Jahren die Ausbildung zur Geistlichen Begleiterin. Ich freue mich darauf, Sie vielleicht bei der diesjährigen Studierendentagung in Halle oder auch gern bei einem Gespräch in Erfurt kennen zu lernen. 2. Neue Website des Studierendenkonventes : www.konvent-ekm.de Bei der letzten Begegnung mit den Konventsbeirat wurde über eine Relaunch der Konventswebpage gesprochen. Das Referat P3 hat dafür 2000,- € zur Verfügung gestellt. Der Konvent hat nun seine eigene Seite auf dem Server der EKM im „EKMLook“ erhalten. Im Sinne des Corporate Identity ist somit die Seite des Konventes als eine Seite innerhalb der EKM wiedererkennbar, sie ist jedoch ein eigenständiger und unabhängiger Auftritt des Studierendenkonventes. Die neue Webpage bietet genügend Platz und Möglichkeiten alle Informationen über und aus dem Konvent unterzubringen. Hier geht noch einmal ein herzliches Dankeschön an Johannes Alex, 3 der die Seite federführend eingerichtet hat. Ebenso geht ein herzliche Dankeschön an Janine Bohne, die seit letztem Jahr die Website betreut und immer aktuell auf dem neuesten Stand hält. 3. Herzliche Einladung zur Studierendentagung vom 11.-13. Mai 2012 in Halle Ganz herzlich möchten wir Sie im Namen des Studierendenkonventes der EKM zu unserer diesjährigen Studierendentagung vom 11.-13. Mai in der Villa Jülich in Halle einladen. Der schöne Ort in Halle lädt zu Austausch, Kennenlernen und Erholung ein. Zurzeit bereitet der Konvent die Tagung vor und Sie erhalten in den kommenden Wochen die Einladungsflyer per Email. Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig anzumelden, sobald Sie die Einladung erhalten, da Plätze nur im begrenzten Umfang zur Verfügung stehen. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auch wieder dieses Jahr die Teilnahme- und Reisekosten für die Studierenden, die bei der EKM gelistet sind, übernehmen können. 4. Wichtige Termine für die Aufnahmegespräche für den Vorbereitungsdienst in der EKM Auf Grund der Bitte des Studierendenkonventes hatten wir in den letzten beiden Jahren zwei Termine für die Auswahlgespräche für den Vorbereitungsdienst in der EKM festgesetzt (für Examenskandidaten und -kandidatinnen des WS und SS). Der Grund hierfür war, dass auch diejenigen, die im Sommersemester ihr Erstes Theologisches Examen ablegen, nicht bis zum kommenden Jahr mit dem Beginn des Vikariates warten mussten. Es gibt nun eine Änderung in diesem Verfahren, die aber an dem Prinzip festhält, dass alle die 2012 ihr Examen ablegen, die Chance bekommen, zum 1. September 2012 den Vorbereitungsdienst beginnen können. Die Neuerung ist nun folgende: Es gibt keine zwei sondern nur noch ein Aufnahmegespräch in der 17. Kalenderwoche (April 2012) und zwar für alle Kandidaten und Kandidatinnen, die 2012 ihr Examen entweder bereits abgelegt haben oder noch ablegen werden. Diejenigen Kandidaten und Kandidatinnen, die ihr Examen noch nicht abgelegt haben, müssen sich also auch zum 1. März bewerben und werden für das Aufnahmegespräch wie alle anderen auch im April eingeladen. Die Examenszeugnisse können dann nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung nachgereicht werden. Anlass dieser Veränderung war, dass der Zeitraum zwischen dem ursprünglich 2. Aufnahmegespräch bis zu Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Einrichtung der Vikarsstellen zu kurz war. Die Termine für das Aufnahmegespräch für alle Kandidaten und Kandidatinnen, die 2012 ihr erstes Theologisches Examen ablegen sind: 17. Kalenderwoche, d.h. vom 23. bis 27. April 2012 Wichtig!!!: Bitte beachten Sie, dass der Bewerbungsschluss für alle Examenskandidaten und –kandidatinnen der 1. März 2011 ist. Einzureichende Bewerbungsunterlagen sind: beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses (Beglaubigen lassen können Sie auf jedem Pfarramt, das ist preiswerter!) ein handgeschriebener Lebenslauf ein tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild 4 ein Motivationsschreiben, aus dem ersichtlich ist, warum Sie den Berufs des Pfarrers, der Pfarrerin oder des ordinierten Gemeindepädagogen oder der ordinierten Gemeindepädagogin anstreben wollen Hinweis: Das fehlende Examenszeugnis (dies gilt für SommersemesterabsolventInnen 2012) wird nachgereicht! 5. Information Altersgrenze für Berufung in ein Pfarrerdienstverhältnis Die Landessynode hat am 19. November 2011 das Kirchengesetz zur Einführung des Pfarrerdienstgesetzes der EKD beschlossen. Mit dem Kirchengesetz hat die Landessynode zum einen dem Inkrafttreten des Pfarrerdienstgesetzes der EKD für die EKM zum 1. Januar 2012 zugestimmt und zum anderen das Pfarrerdienstausführungsgesetz beschlossen. Folgende Neuerung ist für Sie als Studierende wesentlich: Die Altersgrenze für die Berufung in ein Pfarrerdienstverhältnis auf Probe (Entsendungsdienst) wurde auf das 35. Lebensjahr und die Altersgrenze für die Berufung in ein Pfarrerdienstverhältnis auf Lebenszeit auf das 42. Lebensjahr festgesetzt. Das heißt, wenn man in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis (Verbeamtung) kommen möchte, darf man bis zum Ende des Vikariates und zu Beginn des Entsendungsdienstes als Pfarrer oder Pfarrerin nicht älter als 35 Jahre alt sein. Wenn man doch älter als 35 Jahre alt sein sollte, kann man in ein privatrechtliches Angestelltenverhältnis übernommen werden. 5. Finanzielle Unterstützung der EKM für Studierende: Büchergeld, Beihilfe für Praktika und Zuschüsse Studienaufenthalte im Ausland Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Studierendende auf der Liste der EKM gegen Vorlage der Originalquittungen, eines formlosen Antrages und einer Semesterbescheinigung, 60,-€ Büchergeld erhalten. Der Antrag muss jeweils bis zum Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember (Datum des Poststempels) in Erfurt im Landeskirchenamt bei Frau Schreiner eingereicht werden. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir später eingehende Anträge nicht berücksichtigen können, da der Kassenschluss für das vorherige Rechnungsjahr jeweils der 15. Januar des darauffolgenden Jahres ist. Natürlich können die Anträge zu jeder Zeit innerhalb des laufenden Rechnungsjahres eingereicht werden. Frau Schreiner sammelt die Anträge und überweist den Betrag jeweils am Ende des Jahres. Hinweis: Wer die Belege einreicht, sobald die Summe von 60,- Euro erreicht sind, vergisst es am Ende des Jahres nicht! Zuschüsse für Auslandsstudium u.a. Maßnahmen, die einen Bezug zum Studium aufweisen, werden je nach Haushaltslage weiter gewährt. Beachten Sie aber bitte, dass ein Antrag im Voraus gestellt werden muss und dabei das Antragsformular (www.konvent-ekmd.de) benutzt werden muss. Ebenso werden zur Entscheidung über den Zuschuss die Anlagen benötigt, die dem Formular beigelegt werden müssen (z.B. Referenzen). Bitte teilen Sie uns auch immer Ihre aktuelle Kontoverbindung, Ihre Anschrift, Email und Telefonnummer (möglichst auch Ihre Handy-Nummer) mit, damit wir bei Unklarheiten über den kürzesten Weg nachfragen können. 5 Beihilfe für die Praktika werden bis 250,- Euro für Fahrt-, Unterbringungs- und Fahrtkosten gewährt (Bitte mit entsprechenden Nachweisen, z.B. Fahrkarten, Quittungen etc., belegen). Diese Beihilfeanträge müssen nicht im Voraus gestellt werden, sondern nach Abschluss der Praktika!) 6. Gemeindepraktikum und Spezialpraktikum Aufgrund der modularisierten Studiengänge werden sich auch Veränderungen für die Vor- und Nachbereitung des Gemeindepraktikums ergeben. Zurzeit befinden sich die Richtlinien in Vorbereitung. Wir werden Sie zeitnah über die Änderungen informieren. Wenn Sie zurzeit ihr Gemeindepraktikum planen, beachten Sie bitte folgendes: Das Gemeindepraktikum ist auch weiterhin im Ausbildungsreferat zu beantragen. Bitte beachten Sie weiterhin, dass das Praktikum in der Regel nicht in der Heimatgemeinde oder der Gemeinde an Ihrem Studienort sein sollte. Ausnahmen sind nur dann möglich, wenn z.B. aus familiären Gründen (Kinder, Pflege Angehöriger, etc.) ein sechswöchiges Praktikum an einem anderen Ort nicht zumutbar wäre. Wir sind Ihnen gern bei der Suche nach Mentorinnen und Mentoren behilflich. Im Anschluss an das Praktikum erbitten wir einen ausführlichen Bericht. Hinweise für die Praktika und den Praktikumsbericht finden Sie im Semesterbrief SS 2012, Nr. 4 und 4.1 (www.konvent-ekm.de) Für das Spezialpraktikum ergibt sich folgende Änderung: Wenn Sie vor Studienbeginn Zivildienst oder Wehrdienst abgeleistet haben, im Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr oder ähnlichen Diensten tätig waren oder bereits eine Berufsausbildung absolviert haben, dann können wir Ihnen diese Zeit als Spezialpraktikum anerkennen. Wir bitten Sie dann, entsprechende Nachweise mit einem formlosen Antrag im Referat Ausbildung und Personalentwicklung einzureichen. 6.1 Praktikum bei Landesbischöfin der EKM Ilse Junkermann Im Büro der Landesbischöfin in Magdeburg ist ein sechswöchiges Praktikum möglich. Das Praktikum umfasst inhaltliche Vorbereitungen von Terminen, Recherchen zu Themen, Bibelarbeiten und exegetische Vorarbeiten, gegebenenfalls auch Begleitung der Landesbischöfin zu ausgewählten Terminen. Eine Möglichkeit für die Übernachtung kann in Magdeburg kostenlos zur Verfügung gestellt werden und ein finanzieller Zuschuss in Höhe von 400,- € ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte schriftlich an die Persönliche Referentin der Landesbischöfin, Frau Dr. Constance Hartung, Michaelisstr. 39 in 99084 Erfurt bzw. per E-Mail unter [email protected]. 6.2 Praktikum Evangelische Militärseelsorge In diesem Jahr bietet die Evangelische Militärseelsorge wieder die Möglichkeit in einem der Militärpfarrämter ein Praktikum zu absolvieren. Militärseelsorger Wolfram Schmidt schreibt dazu: Evangelische Militärseelsorge- Kirche unter Soldaten- ist ein vom Staat gewünschter und von der Kirche geleisteter Dienst an Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in Erfüllung des Anspruchs auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Daher ist zwischen Staat und EKD vertraglich der Dienst von Pfarrerinnen und Pfarrern unter den Soldaten als Gemeinschaftsaufgabe aller Gliedkirchen geregelt. Die 6 Seelsorge in der Bundeswehr ist als kirchliche Aufgabe gegenüber den Streitkräften eigenständig und von diesen unabhängig. Militärgeistliche pflegen engen Kontakt zu den Soldaten während deren Arbeitszeit und an deren Arbeitsplatz in Kaserne und auf den Übungsplätzen. Andachten und Gottesdienst finden sowohl dort, in Kirchen der Umgebung oder auf den Truppenübungsplätzen statt. Ein spezielles Angebot für Soldaten und deren Familien gibt es in Form von Rüstzeiten und Freizeiten außerhalb des Dienstes in Tagungshäusern. Ein Beitrag zur ethischen Auseinandersetzung leistet die Militärseelsorge in der berufsethischen Unterrichtung der Soldaten, dem „Lebenskundlichen Unterricht“, der mittlerweile oft in Seminarform außerhalb der Kaserne angeboten wird. Eine kostengünstige Verpflegung und eine angemessene Unterbringung sind vor Ort möglich. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Evangelisches Militärdekanat Erfurt Löberfeld – Kaserne Zeppelinstr. 18 99096 Erfurt Tel.: 0361/ 342-8462 Mobil: 0173- 8797511 E-Mail: EvMilDekanatErfurt(at)bundeswehr.org Für Rückfragen steht Ihnen auch Militärseelsorger Wolfram Schmidt in Bad Berka unter Tel. 03695/ 5534200 6.3 Spezialpraktikum im Landeskirchenamt der EKM Referat Presse & Öffentlichkeitsarbeit Das Referat Presse & Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland bietet im Landeskirchenamt Erfurt die Möglichkeit eines Spezialpraktikums an. Das Praktikum bietet einen umfassenden Eiblick in die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – vom Verfassen einer Pressemitteilung bis hin zur Presseauswertung, von der Einführung ins Corporate Design bis hin zum fertigen Produkt, sowie der Planung und Vorbereitung der EKM- weiten Kampagne für das Jahr 2013. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Franziska Schreiber Michaelisstr. 39 99084 Erfurt Tel. 0361/ 51800-141 [email protected] Das Praktikum wird mit bis zu 400,- € für Fahrt- und Unterbringungskosten unterstützt. 6.4 Praktikum im Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrum der EKM Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2012 besteht die Möglichkeit eines Praktikums im Lothar- Kreyssig - Ökumenezentrum der EKM (LKÖZ). Anlass des Praktikums ist die Vorbereitung und Durchführung einer Tagung - gemeinsame mit der Ev. Akademie Thüringen - zu Lothar Kreyssig und Walter Grundmann, zwei mitteldeutschen Protagonisten der jüngeren Zeit – und Kirchengeschichte mit dem Schwerpunkt NS-Zeit und frühe Phase der DDR. Neben Zuarbeit und eigener Recherche besteht die Möglichkeit der Arbeit in den Fachbereichen des Ökumenezentrums mit kennen zu lernen. Das Praktikum sollte spätestes am 15. April 2012 beginnen und mindesten 6 Wochen dauern. 7 Zusätzlich zu den Zuschüssen des Ausbildungsreferates der EKM kann das LKÖZ eine Vergütung in Höhe von 150 Euro pro Monat zahlen. Nachfrage und Bewerbung an: Dr. Hans-Joachim Döring, Tel.: 0391-53456391, EMail: [email protected]. Weitere Info unter: www.oekumenzenrtumemd.de 7. Hinweis: Masterstudiengang „Ecumenical Studies“ Universität Bonn Der einjährige, englischsprachige Masterstudiengang trägt dem wachsenden Bedürfnis nach international und interdisziplinär ausgerichteten Studiengängen Rechnung und wird von der Evangelisch- Theologischen Fakultät der Universität Bonn in Zusammenarbeit mit dem ZERG angeboten. Den Absolventen wird der akademische Grad Master of Arts (M.A.) verliehen. Für das Studienjahr 2012/ 2013 schreibt die Evangelisch- Theologische Fakultät Bonn einige Vollstipendien für Studierende des MEST aus. Bewerbungsschluss hierfür ist der 31.5.2012. Weitere Informationen zum Studiengang sowie zu den Zugangsvoraussetzungen und dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.ecumenical-studies.de. Wir weisen aber darauf hin, dass dieser Studiengang eine Zusatzqualifikation ist. Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst bleibt das 1. Theol. Examen! 8. Sommerkurs in Dänemark Die Aarhus Universität in Dänemark bietet einen theologischen Kurs im Rahmen der Sommeruniversität an, vom 16. Juli – 10. August 2012 unter dem Thema„In Defence of Christianity – early Chrsitian Apologists“. Anmeldeschluss ist der 15. März2012. Weitere Informationen unter www.au.dk/sommeruniversity. 9. Interessanter Artikel zur Frage der Attraktivität des Pfarrberufes In der Ausgabe Heft 3/ 2011 (S. 156-158) sind unter dem Titel „Geschlecht und Berufswahl- Wie attraktiv ist der Pfarrberuf für Frauen und Männer?“ Thesen von Prof. Dr. Cornelius – Bundschuh veröffentlicht. Prof. Cornelius – Bundschuh nimmt Bezug auf die Diskussion um die vermeintliche „Feminisierung des Pfarrberufes.“ 10. Hanns-Lilje-Stiftung Dialog von Kirche und Theologie mit Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Kunst und Politik in evangelischer Verantwortung. Das Ziel der Hanns-Lilje-Stiftung ist es, den Dialog mit drei Schwerpunkten zu fördern: Die Zukunft von Politik und Gesellschaft Wissenschaft, Technik und Wirtschaft für das Leben Die bildende Kraft von Kunst und Kultur Der Hanns–Lilje-Stiftungspreis Freiheit und Verantwortung wird seit 2010 alle zwei Jahre mit wechselnden Themenvorgaben ausgeschrieben. Mit 20.000 Euro Preisgeld ist die Auszeichnung der höchst dotierte Preis, den kirchliche Stiftungen in Deutschland an Wissenschaftler/innen und Initiativen verleihen. Freiheit und Verantwortung sind Grundbegriffe christlicher Ethik. Zugleich sind sie anschlussfähig für interdisziplinäre Arbeiten sowie für Projekte und Initiativen, die Kirche und Theologie mit anderen Bereichen gesellschaftlichen Lebens zusammenbringen. Für die Ausschreibung und Verleihung des Stiftungspreises gilt, das besondere Interesse des zukunftsorientierten Themen, fragen und Lösungsansätzen. 8 Hanns-Lilje-Stiftung schreibt 2012 den Stiftungspreis Freiheit und Verantwortung im Bereich „ Die Zukunft von Politik und Gesellschaft“ aus. Bewerben können sich herausragende Wissenschaftler /innen und erfolgreiche Initiativen. Der Hanns-Lilje-Stiftungspreis Freiheit und Verantwortung wird in zwei Kategorien vergeben: Wissenschaftspreis 10.000 € für herausragende wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten aller Fachbereiche (Hochschulabschluss, Promotion und Habilitation) Initiativpreis 10.000 € für erfolgreiche Initiativen und Projekte von herausragender Bedeutung Die Ausschreibung erfolgt bundesweit. Die Jury ist interdisziplinär zusammengesetzt aus renommierten Experten und Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung. Der Preis wird 2013 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung überreicht. Aussagekräftige Bewerbungen für den Wissenschafts- bzw. für den Initiativpreis können von den Autoren/innen und Projektträgern selbst oder auf Vorschlag anderer zusammen mit einem Referenzgutachten zur betreffenden Arbeit bzw. zur betreffenden Initiative eingereicht werden. Die Jury behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern oder Initiativen zu besuchen. Bewerbungsschluss: 1. Dezember 2012 Die Bewerbungen sind zu senden an den Sekretär der Hanns-Lilje-Stiftung. Geschäftsstelle: Dr. Christoph Dahling-Sander Sekretär der Hanns-Lilje-Stiftung, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover Tel.: 0511 1241-385 Fax: 0511 1241-183 [email protected] www.lilje-stiftung.de 11. Herder Förderpreis Glaube und Erfahrung. Christlicher Glaube ist erfahrbar. Im Gedenken an den deutschen Theologen, Dichter, Übersetzer, Philosophen und Weimarer Superintendent Johann Gottfried Herder schreiben der EvangelischLutherische Kirchenkreis und die Kirchengemeinde Weimar, das Sophien- und Hufelandklinikum Weimar und die Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein den Herder- Förderpreis für Studierende aus. Der Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2000 € dotiert. Gesucht wird eine fachlich oder künstlerisch anspruchsvolle, innovative Arbeit, die geeignet ist, insbesondere die Impulse des Lebenswerkes Johann Gottfried Herders aufzugreifen und diese auf der Höhe der Zeit ins Gespräch zu bringen. Die eingereichten Arbeiten, Werke und Projekte aus den Bereichen Literatur, Pädagogik, Musik, Architektur, Kunst, Geschichte, Philosophie oder Theologie sollen 9 dazu beitragen, den Zusammenhang von menschlicher Erfahrung und christlichen Glauben zu erhellen und möglichst originell zu beleuchten. Die Arbeit kann eigens für die Ausschreibung verfasst werden oder bereits im Rahmen des Studienganges erarbeitet worden sein. Sie soll mit einer für die Beurteilung geeigneten Darstellung und Kurzbeschreibung eingereicht werden. Die Ausschreibung richtet sich an Studierende und Promoventen aller deutschsprachigen Hochschulen. Die Arbeiten sind jeweils bis zum 20. Juni des Jahres im Büro des Evangelisch- Lutherischen Kirchenkreis Weimar einzureichen und werden durch eine Jury bewertet. Weitere Informationen finden Sie unter www.kirchenkreis-weimar.de Superintendent Heinrich Herbst, Rektor Axel Kramme, Pfarrer Hardy Rylke, Dr. Klaus Scholtissek, Hubertus Jaeger 12. Hinweis: Geistliche Begleitung kann in Anspruch genommen werden Geistliche Begleitung ist eine spezifische und eigenständige Form der Seelsorge. Im Mittelpunkt stehen der persönliche Glaubensweg. Sie ist Hilfe zur Klärung und Förderung der Gottesbeziehung. Dabei werden Fragen der Lebens- und Alltagsgestaltung oder Probleme der Persönlichkeit und der individuellen Lebensgeschichte berührt. Grundsätzlich ist keine Lebensdimension aus der Begleitung ausgeschlossen, da das ganze Leben in allen seinen Dimensionen für die Entfaltung der Gottesbeziehung bedeutsam sein kann. Geistliche Begleitung wird von Menschen in Anspruch genommen • die auf der Suche sind nach einer deutlicheren Gestalt ihrer geistlichen Praxis im Alltag • die Anregungen und Hilfen zu geistlichen Übungen suchen • die Rat und Wegbegleitung suchen in den Wandlungen und Krisen ihres persönlichen Glaubens • die mit Gott oder Jesus Christus in einen Dialog kommen möchten über alltägliche oder besondere Erfahrungen, über anstehende persönliche Entscheidungen und Veränderungen • die nach ihrer persönlichen Berufung fragen Geistliche Begleitung vollzieht sich vorwiegend in Einzelgesprächen, die regelmäßig stattfinden. Erstrecken sie sich über einen längeren Zeitraum, so sollten der Beginn, die Häufigkeit und das Ende der Begleitbeziehung zwischen den Beteiligten vereinbart werden. Zu Beginn der Beziehung werden ein Kontaktgespräch und in der Regel eine Probezeit (drei Sitzungen) vereinbart. Nach einem Jahr (odereinem vorab vereinbarten Zeitraum) wird gemeinsam überprüft, ob die Voraussetzungen für eine gute Begleitung noch gegeben sind. Die folgende Liste von Begleiterinnen und Begleitern in der EKM ist vom Sprecherkreis der Arbeitsgemeinschaft Geistliche Begleitung in der EKM zusammengestellt worden. Die hier Genannten haben ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer 10 Kontaktdaten gegeben. Person Adresse Telefon Bärbel Benkert Langensalzaer Straße 14 99867 Gotha (03621) 300244 Pfarrerin Gerlinde Breithaupt Bahnhofstraße 4 99636 Ostramondra (036378) 74074 Pfarrer Thomas Bruhnke Kirchberg 2 99869 Wangenheim (036255) 82675 Pfarrer Hansjürgen Dehne Kirchplatz 4 07318 Saalfeld (03671) 4559441 Schwester Christiane Endler Calbesche Straße 38 39218 Schönebeck (03928) 781210 Cornelia Gebhardt Laagweg 9 07973 Greiz (03661) 454893 Schwester Elisabeth Häfner, CCB Kirchplatz 10 06886 Lutherstadt Wittenberg (03491) 628321 Pastorin Andrea Hertel Dorfstraße 12 07646 Trockenborn (036428) 40916 Pfarrer Rolf Lakemann Alte Bahnhofstraße 7 36460 Dorndorf/Rhön (036963) 21335 Landesjugendpfarrerin Dorothee Land Burgstraße 9 39340 Haldensleben (0179) 6890702 Pfarrerin Bettina Mühlig Michaelisstrasse 39 99084 Erfurt (0361) 51800492 Pfarrer Sebastian Neuß Heinrich-Zille-Straße 4 39110 Magdeburg (0391) 7339762 Schwester Sabine Rohmeyer Calbesche Straße 38 39218 Schönebeck (03928) 781278 Rektor 11 Dr. Matthias Rost Jacob-Michelsen-Straße 5 07749 Jena (03641) 425352 Schwester Christine Rudolph Calbesche Straße 38 39218 Schönebeck (03928) 7810 Pfarrer Dr. Christoph Rymatzki Lädenstraße 151 37355 Niederorschel/OT Rüdigershagen (036076) 59764 Pastorin Anika Scheinemann-Kohler Lucas-Cranach-Straße 13 06886 Lutherstadt Wittenberg (03491) 409731 Pfarrer Zeno Scheirich Pfarrberg 4 98646 Straufhain/OT Streufdorf (036875) 69235 Frank Schröder Neue Straße 120 99955 Ballhausen (036041) 57669 Pfarrer Ralf Schulz Knickhagen 15 37308 Heilbad Heiligenstadt (03606) 612323 Pfarrerin Dr. Brigitte Seifert Schützenweg 7 a 38871 Drübeck (039452) 48515 Pfarrer Dr. Reinhard Simon Große Schulstraße 3 39307 Genthin (03933) 805231 Pfarrer Hans-Michael Sims Calbesche Straße 38 39218 Schönebeck (03928) 781294 Pfarrer Christian Sparsbrod Kirchplatz 3 07318 Saalfeld (03671) 4559431 Bruder Markus Wächter CCB Bergweg 11 06193 Petersberg (034606) 20409 Schwester Anna-Maria aus der Wiesche, CCB Hauptstraße 28 07389 Knau (036484) 20598 Pfarrer Stefan Wohlfarth 12 Scheffelstraße 20 98693 Ilmenau (03677) 208684 Dr. med. Margrit-Sophia Vogler Leibnizstraße 42 39104 Magdeburg (0391) 5976868 13. Neues Ausbildungsgesetzt in der EKM: „Kirchengesetz über die Ausbildung zum Pfarrdienst und die Rechtsstellung der Vikare und Vikarinnen in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Pfarrausbildungsgesetz – PfAG)“ Die EKM hat nun auf ihrem Gebiet eine einheitliche Rechtsgrundlage für die Ausbildung für den Pfarrdienst geschaffen. In diesem Gesetz geht es aber nicht nur um die Ausbildung (Studium, Vikariat), sondern auch um die Rechtsstellung und Anstellung der Vikarinnen, Vikare, Gemeindepädagogen und Gemeindepädagoginnen im Vorbereitungsdienst. Das Gesetz nimmt die Regelungen aus dem Ausbildungsgesetz der EKU zur Ausbildung auf und aktualisiert sie. Des weiteren gestaltet es nach der bisherigen Praxis das Rechtsverhältnis der Vikare, Vikarinnen und der Gemeindepädagogen und Gemeindepädagoginnen im Vorbereitungsdienst ii Teil 2, wobei es sich an die Thüringer Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Rechtsstellung der Vikare und Vikarinnen anlehnt. Interessant für Studierende der EKM ist vor allem Abschnitt 1 des Gesetzes: „Theologisch wissenschaftliche Ausbildung“ (Studium, Kontakt zur Landeskirche, Praktika, Erste Theologische Prüfung). Wir werden das neue Gesetz zum Nachlesen von Frau Bohne auf der Konventswebsite zugänglich machen 15. Gerne möchten wir Sie auch auf die beiden Semesterbriefe SS 2010 und WS 2010 hinweisen, die weiterhin aktuelle Informationen und Hinweise für Ihr Studium enthalten (www.konvent-ekm.de). Mit herzlichen Grüßen aus dem Referat Ausbildung und Personalentwicklung wünschen wir Ihnen für die vorlesungsfreie Zeit und das kommende Sommersemester 2012 gutes Gelingen, also Gottes Segen! Bettina Mühlig Fachreferentin für Ausbildung und Personalentwicklung 13