Semesterbrief - Studierendenkonvent der EKM

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Semesterbrief - Studierendenkonvent der EKM
Semesterbrief
aus dem Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland
Nr. 11
Sommersemester 2011/2012
Liebe Kommilitonen, liebe Kommilitoninnen,
auch in diesem Semester möchten wir Sie über Angelegenheiten aus dem
Ausbildungsreferat der EKM informieren, von denen wir annehmen, dass sie für Sie
von Interesse sein könnten:
Nach erfolgreichem Umzug 2011 des Landeskirchenamtes der EKM nach Erfurt gab
es einige personelle Veränderungen. In diesem Semesterbrief möchte sich das Team
des Referates Ausbildung und Personalentwicklung vorstellen.
v.l.n.r.: Gerlinde Stephan, KR Jens Walker, Heidemarie Giesecke, Pfrn. Bettina Mühlig, Anja Schreiner
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Referat für Ausbildung und Personalentwicklung (P 3)
Kirchenrat Jens Walker
Referatsleiter für Ausbildung
und Personalentwicklung
Theologisches Prüfungsamt
Gerlinde Stephan
Sekretariat
Pfarrerin Bettina Mühlig
Fachreferentin für Ausbildung
und Personalentwicklung im
Verkündigungsdienst
Anja Schreiner
Sachbearbeiterin für Ausbildung
Theologisches Prüfungsamt
z. Zt. unbesetzt
Fachreferent/in
Personalentwicklung im
Verwaltungsdienst
Heidemarie Giesecke
Sachbearbeiterin Personalentwicklung für den
Verkündigungs – und Verwaltungsdienst
Kontakte:
Kirchenrat Jens Walker
Referatsleiter
Referat Ausbildung und Personalentwicklung (P3)
Tel.: 0361-51800 491
Fax: 0361-51800 489
[email protected]
Pfarrerin Bettina Mühlig
Fachreferentin für Ausbildung und
Personalentwicklung im Verkündigungsdienst
Tel.: 0361-51800 492
Fax: 0361-51800 4889
[email protected]
Pfarrerin Bettina Mühlig ist in Zukunft Ihre Ansprechpartnerin für alle Fragen
der Studierendenberatung und-begleitung!!!!!
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Anja Schreiner
Sachbearbeiterin im Referat Ausbildung
Theologisches Prüfungsamt
Tel.: 0361-51800-495
Fax: 0361-51800-489
[email protected]
Heidemarie Giesecke
Sachbearbeiterin Personalentwicklung für den
Verkündigungs–und Verwaltungsdienst
Tel.: 0361-51800-494
Fax: 0361-51800-489
[email protected]
Gerlinde Stephan
Sekretariat
Tel.: 0361-51800-493
Fax: 0361-51800-489
[email protected]
Landeskirchenamt der EKM
Michaelisstraße 39
99084 Erfurt
Tel.: 0361-51800-0
Fax: 0361-51800-198
1. Neue Mitarbeiterin im Referat Ausbildung: Pfarrerin Bettina Mühlig
Mit Beginn des neuen Jahres habe ich im Landeskirchenamt Erfurt die Aufgabe der
Fachreferentin für Ausbildung- und Personalentwicklung im Referat P3 übernommen.
Mein Aufgabengebiet umfasst vor allem die Beratung und Begleitung der
Theologiestudierenden unserer Landeskirche und den Bereich der
Personalentwicklung für die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst der EKM.
Ich wurde 1961 in Jena geboren, absolvierte zunächst ein Fachschulstudium in
Stomatologischer Assistenz und studierte dann in Jena von 1986 bist 1993
Evangelische Theologie. Nach dem Vikariat war ich 14 Jahre in Jena Nord Pfarrerin
und arbeitete im Kirchenkreis Jena auch als Stellvertretende Superintendentin. Bei
der Christusbruderschaft in Selbitz absolvierte vor zwei Jahren die Ausbildung zur
Geistlichen Begleiterin.
Ich freue mich darauf, Sie vielleicht bei der diesjährigen Studierendentagung in Halle
oder auch gern bei einem Gespräch in Erfurt kennen zu lernen.
2. Neue Website des Studierendenkonventes : www.konvent-ekm.de
Bei der letzten Begegnung mit den Konventsbeirat wurde über eine Relaunch der
Konventswebpage gesprochen. Das Referat P3 hat dafür 2000,- € zur Verfügung
gestellt. Der Konvent hat nun seine eigene Seite auf dem Server der EKM im „EKMLook“ erhalten. Im Sinne des Corporate Identity ist somit die Seite des Konventes als
eine Seite innerhalb der EKM wiedererkennbar, sie ist jedoch ein eigenständiger und
unabhängiger Auftritt des Studierendenkonventes. Die neue Webpage bietet
genügend Platz und Möglichkeiten alle Informationen über und aus dem Konvent
unterzubringen. Hier geht noch einmal ein herzliches Dankeschön an Johannes Alex,
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der die Seite federführend eingerichtet hat. Ebenso geht ein herzliche Dankeschön
an Janine Bohne, die seit letztem Jahr die Website betreut und immer aktuell auf
dem neuesten Stand hält.
3. Herzliche Einladung zur Studierendentagung vom 11.-13. Mai 2012 in Halle
Ganz herzlich möchten wir Sie im Namen des Studierendenkonventes der EKM zu
unserer diesjährigen Studierendentagung vom 11.-13. Mai in der Villa Jülich in
Halle einladen.
Der schöne Ort in Halle lädt zu Austausch, Kennenlernen und Erholung ein. Zurzeit
bereitet der Konvent die Tagung vor und Sie erhalten in den kommenden Wochen
die Einladungsflyer per Email. Bitte denken Sie daran, sich rechtzeitig anzumelden,
sobald Sie die Einladung erhalten, da Plätze nur im begrenzten Umfang zur
Verfügung stehen. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir auch wieder
dieses Jahr die Teilnahme- und Reisekosten für die Studierenden, die bei der EKM
gelistet sind, übernehmen können.
4. Wichtige Termine für die Aufnahmegespräche für den Vorbereitungsdienst in
der EKM
Auf Grund der Bitte des Studierendenkonventes hatten wir in den letzten beiden
Jahren zwei Termine für die Auswahlgespräche für den Vorbereitungsdienst in der
EKM festgesetzt (für Examenskandidaten und -kandidatinnen des WS und SS). Der
Grund hierfür war, dass auch diejenigen, die im Sommersemester ihr Erstes
Theologisches Examen ablegen, nicht bis zum kommenden Jahr mit dem Beginn des
Vikariates warten mussten.
Es gibt nun eine Änderung in diesem Verfahren, die aber an dem Prinzip festhält,
dass alle die 2012 ihr Examen ablegen, die Chance bekommen, zum 1. September
2012 den Vorbereitungsdienst beginnen können.
Die Neuerung ist nun folgende: Es gibt keine zwei sondern nur noch ein
Aufnahmegespräch in der 17. Kalenderwoche (April 2012) und zwar für alle
Kandidaten und Kandidatinnen, die 2012 ihr Examen entweder bereits abgelegt
haben oder noch ablegen werden. Diejenigen Kandidaten und Kandidatinnen, die ihr
Examen noch nicht abgelegt haben, müssen sich also auch zum 1. März bewerben
und werden für das Aufnahmegespräch wie alle anderen auch im April eingeladen.
Die Examenszeugnisse können dann nach einer erfolgreich bestandenen Prüfung
nachgereicht werden. Anlass dieser Veränderung war, dass der Zeitraum zwischen
dem ursprünglich 2. Aufnahmegespräch bis zu Beginn des Vorbereitungsdienstes für
die Einrichtung der Vikarsstellen zu kurz war.
Die Termine für das Aufnahmegespräch für alle Kandidaten und Kandidatinnen, die
2012 ihr erstes Theologisches Examen ablegen sind:

17. Kalenderwoche, d.h. vom 23. bis 27. April 2012
Wichtig!!!: Bitte beachten Sie, dass der Bewerbungsschluss für alle
Examenskandidaten und –kandidatinnen der 1. März 2011 ist.
Einzureichende Bewerbungsunterlagen sind:
 beglaubigte Kopie des Examenszeugnisses (Beglaubigen lassen können Sie
auf jedem Pfarramt, das ist preiswerter!)
 ein handgeschriebener Lebenslauf
 ein tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild
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
ein Motivationsschreiben, aus dem ersichtlich ist, warum Sie den Berufs des
Pfarrers, der Pfarrerin oder des ordinierten Gemeindepädagogen oder der
ordinierten Gemeindepädagogin anstreben wollen
Hinweis: Das fehlende Examenszeugnis (dies gilt für
SommersemesterabsolventInnen 2012) wird nachgereicht!
5. Information Altersgrenze für Berufung in ein Pfarrerdienstverhältnis
Die Landessynode hat am 19. November 2011 das Kirchengesetz zur Einführung
des Pfarrerdienstgesetzes der EKD beschlossen. Mit dem Kirchengesetz hat die
Landessynode zum einen dem Inkrafttreten des Pfarrerdienstgesetzes der EKD für
die EKM zum 1. Januar 2012 zugestimmt und zum anderen das
Pfarrerdienstausführungsgesetz beschlossen.
Folgende Neuerung ist für Sie als Studierende wesentlich:
Die Altersgrenze für die Berufung in ein Pfarrerdienstverhältnis auf Probe
(Entsendungsdienst) wurde auf das 35. Lebensjahr und die Altersgrenze für die
Berufung in ein Pfarrerdienstverhältnis auf Lebenszeit auf das 42. Lebensjahr
festgesetzt. Das heißt, wenn man in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
(Verbeamtung) kommen möchte, darf man bis zum Ende des Vikariates und zu
Beginn des Entsendungsdienstes als Pfarrer oder Pfarrerin nicht älter als 35 Jahre alt
sein. Wenn man doch älter als 35 Jahre alt sein sollte, kann man in ein
privatrechtliches Angestelltenverhältnis übernommen werden.
5. Finanzielle Unterstützung der EKM für Studierende: Büchergeld, Beihilfe für
Praktika und Zuschüsse Studienaufenthalte im Ausland
Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass Studierendende auf der
Liste der EKM gegen Vorlage der Originalquittungen, eines formlosen Antrages und
einer Semesterbescheinigung, 60,-€ Büchergeld erhalten. Der Antrag muss jeweils
bis zum Ende des Jahres, also bis zum 31. Dezember (Datum des Poststempels) in
Erfurt im Landeskirchenamt bei Frau Schreiner eingereicht werden. Wir bitten Sie um
Verständnis, dass wir später eingehende Anträge nicht berücksichtigen können, da
der Kassenschluss für das vorherige Rechnungsjahr jeweils der 15. Januar des
darauffolgenden Jahres ist. Natürlich können die Anträge zu jeder Zeit innerhalb des
laufenden Rechnungsjahres eingereicht werden. Frau Schreiner sammelt die Anträge
und überweist den Betrag jeweils am Ende des Jahres.
Hinweis: Wer die Belege einreicht, sobald die Summe von 60,- Euro erreicht sind,
vergisst es am Ende des Jahres nicht!
Zuschüsse für Auslandsstudium u.a. Maßnahmen, die einen Bezug zum Studium
aufweisen, werden je nach Haushaltslage weiter gewährt. Beachten Sie aber bitte,
dass ein Antrag im Voraus gestellt werden muss und dabei das Antragsformular
(www.konvent-ekmd.de) benutzt werden muss. Ebenso werden zur Entscheidung
über den Zuschuss die Anlagen benötigt, die dem Formular beigelegt werden
müssen (z.B. Referenzen). Bitte teilen Sie uns auch immer Ihre aktuelle
Kontoverbindung, Ihre Anschrift, Email und Telefonnummer (möglichst auch Ihre
Handy-Nummer) mit, damit wir bei Unklarheiten über den kürzesten Weg nachfragen
können.
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Beihilfe für die Praktika werden bis 250,- Euro für Fahrt-, Unterbringungs- und
Fahrtkosten gewährt (Bitte mit entsprechenden Nachweisen, z.B. Fahrkarten,
Quittungen etc., belegen). Diese Beihilfeanträge müssen nicht im Voraus gestellt
werden, sondern nach Abschluss der Praktika!)
6. Gemeindepraktikum und Spezialpraktikum
Aufgrund der modularisierten Studiengänge werden sich auch Veränderungen für die
Vor- und Nachbereitung des Gemeindepraktikums ergeben. Zurzeit befinden sich
die Richtlinien in Vorbereitung. Wir werden Sie zeitnah über die Änderungen
informieren.
Wenn Sie zurzeit ihr Gemeindepraktikum planen, beachten Sie bitte folgendes:
Das Gemeindepraktikum ist auch weiterhin im Ausbildungsreferat zu beantragen.
Bitte beachten Sie weiterhin, dass das Praktikum in der Regel nicht in der
Heimatgemeinde oder der Gemeinde an Ihrem Studienort sein sollte. Ausnahmen
sind nur dann möglich, wenn z.B. aus familiären Gründen (Kinder, Pflege
Angehöriger, etc.) ein sechswöchiges Praktikum an einem anderen Ort nicht
zumutbar wäre.
Wir sind Ihnen gern bei der Suche nach Mentorinnen und Mentoren behilflich.
Im Anschluss an das Praktikum erbitten wir einen ausführlichen Bericht. Hinweise für
die Praktika und den Praktikumsbericht finden Sie im Semesterbrief SS 2012, Nr. 4
und 4.1 (www.konvent-ekm.de)
Für das Spezialpraktikum ergibt sich folgende Änderung:
Wenn Sie vor Studienbeginn Zivildienst oder Wehrdienst abgeleistet haben, im
Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr oder ähnlichen Diensten tätig waren
oder bereits eine Berufsausbildung absolviert haben, dann können wir Ihnen diese
Zeit als Spezialpraktikum anerkennen. Wir bitten Sie dann, entsprechende
Nachweise mit einem formlosen Antrag im Referat Ausbildung und
Personalentwicklung einzureichen.
6.1 Praktikum bei Landesbischöfin der EKM Ilse Junkermann
Im Büro der Landesbischöfin in Magdeburg ist ein sechswöchiges Praktikum möglich.
Das Praktikum umfasst inhaltliche Vorbereitungen von Terminen, Recherchen zu
Themen, Bibelarbeiten und exegetische Vorarbeiten, gegebenenfalls auch
Begleitung der Landesbischöfin zu ausgewählten Terminen. Eine Möglichkeit für die
Übernachtung kann in Magdeburg kostenlos zur Verfügung gestellt werden und ein
finanzieller Zuschuss in Höhe von 400,- € ist möglich. Bei Interesse wenden Sie sich
bitte schriftlich an die Persönliche Referentin der Landesbischöfin, Frau Dr.
Constance Hartung, Michaelisstr. 39 in 99084 Erfurt bzw. per E-Mail unter
[email protected].
6.2 Praktikum Evangelische Militärseelsorge
In diesem Jahr bietet die Evangelische Militärseelsorge wieder die Möglichkeit in
einem der Militärpfarrämter ein Praktikum zu absolvieren.
Militärseelsorger Wolfram Schmidt schreibt dazu:
Evangelische Militärseelsorge- Kirche unter Soldaten- ist ein vom Staat gewünschter
und von der Kirche geleisteter Dienst an Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
in Erfüllung des Anspruchs auf Seelsorge und ungestörte Religionsausübung. Daher
ist zwischen Staat und EKD vertraglich der Dienst von Pfarrerinnen und Pfarrern
unter den Soldaten als Gemeinschaftsaufgabe aller Gliedkirchen geregelt. Die
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Seelsorge in der Bundeswehr ist als kirchliche Aufgabe gegenüber den Streitkräften
eigenständig und von diesen unabhängig. Militärgeistliche pflegen engen Kontakt zu
den Soldaten während deren Arbeitszeit und an deren Arbeitsplatz in Kaserne und
auf den Übungsplätzen. Andachten und Gottesdienst finden sowohl dort, in Kirchen
der Umgebung oder auf den Truppenübungsplätzen statt. Ein spezielles Angebot für
Soldaten und deren Familien gibt es in Form von Rüstzeiten und Freizeiten
außerhalb des Dienstes in Tagungshäusern. Ein Beitrag zur ethischen
Auseinandersetzung leistet die Militärseelsorge in der berufsethischen Unterrichtung
der Soldaten, dem „Lebenskundlichen Unterricht“, der mittlerweile oft in Seminarform
außerhalb der Kaserne angeboten wird.
Eine kostengünstige Verpflegung und eine angemessene Unterbringung sind vor Ort
möglich.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an
Evangelisches Militärdekanat Erfurt
Löberfeld – Kaserne
Zeppelinstr. 18
99096 Erfurt
Tel.: 0361/ 342-8462
Mobil: 0173- 8797511
E-Mail: EvMilDekanatErfurt(at)bundeswehr.org
Für Rückfragen steht Ihnen auch Militärseelsorger Wolfram Schmidt in Bad Berka
unter Tel. 03695/ 5534200
6.3 Spezialpraktikum im Landeskirchenamt der EKM Referat Presse &
Öffentlichkeitsarbeit
Das Referat Presse & Öffentlichkeitsarbeit der Evangelischen Kirche in
Mitteldeutschland bietet im Landeskirchenamt Erfurt die Möglichkeit eines
Spezialpraktikums an. Das Praktikum bietet einen umfassenden Eiblick in die
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit – vom Verfassen einer Pressemitteilung bis hin zur
Presseauswertung, von der Einführung ins Corporate Design bis hin zum fertigen
Produkt, sowie der Planung und Vorbereitung der EKM- weiten Kampagne für das
Jahr 2013. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an
Franziska Schreiber
Michaelisstr. 39
99084 Erfurt
Tel. 0361/ 51800-141
[email protected]
Das Praktikum wird mit bis zu 400,- € für Fahrt- und Unterbringungskosten
unterstützt.
6.4 Praktikum im Lothar-Kreyssig-Ökumenezentrum der EKM
Im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2012 besteht die Möglichkeit eines Praktikums
im Lothar- Kreyssig - Ökumenezentrum der EKM (LKÖZ). Anlass des Praktikums ist
die Vorbereitung und Durchführung einer Tagung - gemeinsame mit der Ev.
Akademie Thüringen - zu Lothar Kreyssig und Walter Grundmann, zwei
mitteldeutschen Protagonisten der jüngeren Zeit – und Kirchengeschichte mit dem
Schwerpunkt NS-Zeit und frühe Phase der DDR. Neben Zuarbeit und eigener
Recherche besteht die Möglichkeit der Arbeit in den Fachbereichen des
Ökumenezentrums mit kennen zu lernen. Das Praktikum sollte spätestes am 15.
April 2012 beginnen und mindesten 6 Wochen dauern.
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Zusätzlich zu den Zuschüssen des Ausbildungsreferates der EKM kann das LKÖZ
eine Vergütung in Höhe von 150 Euro pro Monat zahlen.
Nachfrage und Bewerbung an: Dr. Hans-Joachim Döring, Tel.: 0391-53456391, EMail: [email protected]. Weitere Info unter: www.oekumenzenrtumemd.de
7. Hinweis: Masterstudiengang „Ecumenical Studies“ Universität Bonn
Der einjährige, englischsprachige Masterstudiengang trägt dem wachsenden
Bedürfnis nach international und interdisziplinär ausgerichteten Studiengängen
Rechnung und wird von der Evangelisch- Theologischen Fakultät der Universität
Bonn in Zusammenarbeit mit dem ZERG angeboten. Den Absolventen wird der
akademische Grad Master of Arts (M.A.) verliehen. Für das Studienjahr 2012/ 2013
schreibt die Evangelisch- Theologische Fakultät Bonn einige Vollstipendien für
Studierende des MEST aus. Bewerbungsschluss hierfür ist der 31.5.2012. Weitere
Informationen zum Studiengang sowie zu den Zugangsvoraussetzungen und dem
Bewerbungsverfahren finden Sie unter www.ecumenical-studies.de. Wir weisen aber
darauf hin, dass dieser Studiengang eine Zusatzqualifikation ist.
Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst bleibt das 1. Theol. Examen!
8. Sommerkurs in Dänemark
Die Aarhus Universität in Dänemark bietet einen theologischen Kurs im Rahmen der
Sommeruniversität an, vom 16. Juli – 10. August 2012 unter dem Thema„In Defence
of Christianity – early Chrsitian Apologists“. Anmeldeschluss ist der 15. März2012.
Weitere Informationen unter www.au.dk/sommeruniversity.
9. Interessanter Artikel zur Frage der Attraktivität des Pfarrberufes
In der Ausgabe Heft 3/ 2011 (S. 156-158) sind unter dem Titel „Geschlecht und
Berufswahl- Wie attraktiv ist der Pfarrberuf für Frauen und Männer?“ Thesen von
Prof. Dr. Cornelius – Bundschuh veröffentlicht. Prof. Cornelius – Bundschuh nimmt
Bezug auf die Diskussion um die vermeintliche „Feminisierung des Pfarrberufes.“
10. Hanns-Lilje-Stiftung
Dialog von Kirche und Theologie mit Wissenschaft, Technik, Wirtschaft, Kunst und
Politik in evangelischer Verantwortung.
Das Ziel der Hanns-Lilje-Stiftung ist es, den Dialog mit drei Schwerpunkten zu
fördern:
 Die Zukunft von Politik und Gesellschaft
 Wissenschaft, Technik und Wirtschaft für das Leben
 Die bildende Kraft von Kunst und Kultur
Der Hanns–Lilje-Stiftungspreis Freiheit und Verantwortung wird seit 2010 alle zwei
Jahre mit wechselnden Themenvorgaben ausgeschrieben. Mit 20.000 Euro Preisgeld
ist die Auszeichnung der höchst dotierte Preis, den kirchliche Stiftungen in
Deutschland an Wissenschaftler/innen und Initiativen verleihen.
Freiheit und Verantwortung sind Grundbegriffe christlicher Ethik. Zugleich sind sie
anschlussfähig für interdisziplinäre Arbeiten sowie für Projekte und Initiativen, die
Kirche und Theologie mit anderen Bereichen gesellschaftlichen Lebens
zusammenbringen.
Für die Ausschreibung und Verleihung des Stiftungspreises gilt, das besondere
Interesse des zukunftsorientierten Themen, fragen und Lösungsansätzen.
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Hanns-Lilje-Stiftung schreibt 2012 den Stiftungspreis Freiheit und Verantwortung im
Bereich „ Die Zukunft von Politik und Gesellschaft“ aus.
Bewerben können sich herausragende Wissenschaftler /innen und erfolgreiche
Initiativen.
Der Hanns-Lilje-Stiftungspreis Freiheit und Verantwortung wird in zwei Kategorien
vergeben:
Wissenschaftspreis
10.000 €
für herausragende wissenschaftliche Qualifikationsarbeiten aller Fachbereiche
(Hochschulabschluss, Promotion und Habilitation)
Initiativpreis
10.000 €
für erfolgreiche Initiativen und Projekte von herausragender Bedeutung
Die Ausschreibung erfolgt bundesweit.
Die Jury ist interdisziplinär zusammengesetzt aus renommierten Experten und
Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung. Der Preis wird 2013 im Rahmen einer
öffentlichen Veranstaltung überreicht.
Aussagekräftige Bewerbungen für den Wissenschafts- bzw. für den Initiativpreis
können von den Autoren/innen und Projektträgern selbst oder auf Vorschlag anderer
zusammen mit einem Referenzgutachten zur betreffenden Arbeit bzw. zur
betreffenden Initiative eingereicht werden. Die Jury behält sich vor, weitere
Unterlagen anzufordern oder Initiativen zu besuchen.
Bewerbungsschluss: 1. Dezember 2012
Die Bewerbungen sind zu senden an den Sekretär der Hanns-Lilje-Stiftung.
Geschäftsstelle:
Dr. Christoph Dahling-Sander
Sekretär der Hanns-Lilje-Stiftung, Knochenhauerstr. 33, 30159 Hannover
Tel.: 0511 1241-385
Fax: 0511 1241-183
[email protected]
www.lilje-stiftung.de
11. Herder Förderpreis
Glaube und Erfahrung. Christlicher Glaube ist erfahrbar.
Im Gedenken an den deutschen Theologen, Dichter, Übersetzer, Philosophen und
Weimarer Superintendent Johann Gottfried Herder schreiben der EvangelischLutherische Kirchenkreis und die Kirchengemeinde Weimar, das Sophien- und
Hufelandklinikum Weimar und die Diakoniestiftung Weimar Bad Lobenstein den
Herder- Förderpreis für Studierende aus.
Der Preis ist mit einem Preisgeld in Höhe von 2000 € dotiert.
Gesucht wird eine fachlich oder künstlerisch anspruchsvolle, innovative Arbeit, die
geeignet ist, insbesondere die Impulse des Lebenswerkes Johann Gottfried Herders
aufzugreifen und diese auf der Höhe der Zeit ins Gespräch zu bringen.
Die eingereichten Arbeiten, Werke und Projekte aus den Bereichen Literatur,
Pädagogik, Musik, Architektur, Kunst, Geschichte, Philosophie oder Theologie sollen
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dazu beitragen, den Zusammenhang von menschlicher Erfahrung und christlichen
Glauben zu erhellen und möglichst originell zu beleuchten.
Die Arbeit kann eigens für die Ausschreibung verfasst werden oder bereits im
Rahmen des Studienganges erarbeitet worden sein. Sie soll mit einer für die
Beurteilung geeigneten Darstellung und Kurzbeschreibung eingereicht werden. Die
Ausschreibung richtet sich an Studierende und Promoventen aller deutschsprachigen
Hochschulen. Die Arbeiten sind jeweils bis zum 20. Juni des Jahres im Büro des
Evangelisch- Lutherischen Kirchenkreis Weimar einzureichen und werden durch eine
Jury bewertet.
Weitere Informationen finden Sie unter www.kirchenkreis-weimar.de
Superintendent Heinrich Herbst, Rektor Axel Kramme, Pfarrer Hardy Rylke, Dr. Klaus
Scholtissek, Hubertus Jaeger
12. Hinweis: Geistliche Begleitung kann in Anspruch genommen werden
Geistliche Begleitung ist eine spezifische und eigenständige Form der Seelsorge. Im
Mittelpunkt stehen der persönliche Glaubensweg. Sie ist Hilfe zur Klärung und
Förderung der Gottesbeziehung. Dabei werden Fragen der Lebens- und
Alltagsgestaltung oder Probleme der
Persönlichkeit und der individuellen Lebensgeschichte berührt. Grundsätzlich ist
keine Lebensdimension aus der Begleitung ausgeschlossen, da das ganze Leben in
allen seinen Dimensionen
für die Entfaltung der Gottesbeziehung bedeutsam sein kann.
Geistliche Begleitung wird von Menschen in Anspruch genommen
• die auf der Suche sind nach einer deutlicheren
Gestalt ihrer geistlichen Praxis
im Alltag
• die Anregungen und Hilfen zu geistlichen
Übungen suchen
• die Rat und Wegbegleitung suchen in
den Wandlungen und Krisen ihres persönlichen
Glaubens
• die mit Gott oder Jesus Christus in einen
Dialog kommen möchten über alltägliche
oder besondere Erfahrungen, über
anstehende persönliche Entscheidungen
und Veränderungen
• die nach ihrer persönlichen Berufung
fragen
Geistliche Begleitung vollzieht sich vorwiegend in Einzelgesprächen, die regelmäßig
stattfinden. Erstrecken sie sich über einen längeren Zeitraum, so sollten der Beginn,
die Häufigkeit und das Ende der Begleitbeziehung zwischen den Beteiligten
vereinbart werden. Zu Beginn der
Beziehung werden ein Kontaktgespräch und in der Regel eine Probezeit (drei
Sitzungen)
vereinbart. Nach einem Jahr (odereinem vorab vereinbarten Zeitraum) wird
gemeinsam überprüft, ob die Voraussetzungen für eine gute Begleitung noch
gegeben sind.
Die folgende Liste von Begleiterinnen und Begleitern in der EKM ist vom
Sprecherkreis
der Arbeitsgemeinschaft Geistliche Begleitung in der EKM zusammengestellt
worden. Die hier Genannten haben ihr Einverständnis zur Veröffentlichung ihrer
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Kontaktdaten gegeben.
Person Adresse Telefon
Bärbel Benkert Langensalzaer Straße 14
99867 Gotha (03621) 300244
Pfarrerin
Gerlinde Breithaupt
Bahnhofstraße 4
99636 Ostramondra (036378) 74074
Pfarrer
Thomas Bruhnke
Kirchberg 2
99869 Wangenheim (036255) 82675
Pfarrer
Hansjürgen Dehne
Kirchplatz 4
07318 Saalfeld (03671) 4559441
Schwester
Christiane Endler
Calbesche Straße 38
39218 Schönebeck (03928) 781210
Cornelia Gebhardt Laagweg 9
07973 Greiz (03661) 454893
Schwester
Elisabeth Häfner, CCB
Kirchplatz 10
06886 Lutherstadt Wittenberg (03491) 628321
Pastorin
Andrea Hertel
Dorfstraße 12
07646 Trockenborn (036428) 40916
Pfarrer
Rolf Lakemann
Alte Bahnhofstraße 7
36460 Dorndorf/Rhön (036963) 21335
Landesjugendpfarrerin
Dorothee Land
Burgstraße 9
39340 Haldensleben (0179) 6890702
Pfarrerin
Bettina Mühlig
Michaelisstrasse 39
99084 Erfurt (0361) 51800492
Pfarrer
Sebastian Neuß
Heinrich-Zille-Straße 4
39110 Magdeburg (0391) 7339762
Schwester
Sabine Rohmeyer
Calbesche Straße 38
39218 Schönebeck (03928) 781278
Rektor
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Dr. Matthias Rost
Jacob-Michelsen-Straße 5
07749 Jena (03641) 425352
Schwester
Christine Rudolph
Calbesche Straße 38
39218 Schönebeck (03928) 7810
Pfarrer
Dr. Christoph Rymatzki
Lädenstraße 151
37355 Niederorschel/OT Rüdigershagen (036076) 59764
Pastorin Anika
Scheinemann-Kohler
Lucas-Cranach-Straße 13
06886 Lutherstadt Wittenberg (03491) 409731
Pfarrer
Zeno Scheirich
Pfarrberg 4
98646 Straufhain/OT Streufdorf (036875) 69235
Frank Schröder Neue Straße 120
99955 Ballhausen (036041) 57669
Pfarrer
Ralf Schulz
Knickhagen 15
37308 Heilbad Heiligenstadt (03606) 612323
Pfarrerin
Dr. Brigitte Seifert
Schützenweg 7 a
38871 Drübeck (039452) 48515
Pfarrer
Dr. Reinhard Simon
Große Schulstraße 3
39307 Genthin (03933) 805231
Pfarrer
Hans-Michael Sims
Calbesche Straße 38
39218 Schönebeck (03928) 781294
Pfarrer
Christian Sparsbrod
Kirchplatz 3
07318 Saalfeld (03671) 4559431
Bruder
Markus Wächter CCB
Bergweg 11
06193 Petersberg (034606) 20409
Schwester Anna-Maria
aus der Wiesche, CCB
Hauptstraße 28
07389 Knau (036484) 20598
Pfarrer
Stefan Wohlfarth
12
Scheffelstraße 20
98693 Ilmenau (03677) 208684
Dr. med.
Margrit-Sophia Vogler
Leibnizstraße 42
39104 Magdeburg (0391) 5976868
13. Neues Ausbildungsgesetzt in der EKM: „Kirchengesetz über die
Ausbildung zum Pfarrdienst und die Rechtsstellung der Vikare und Vikarinnen
in der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (Pfarrausbildungsgesetz –
PfAG)“
Die EKM hat nun auf ihrem Gebiet eine einheitliche Rechtsgrundlage für die
Ausbildung für den Pfarrdienst geschaffen. In diesem Gesetz geht es aber nicht nur
um die Ausbildung (Studium, Vikariat), sondern auch um die Rechtsstellung und
Anstellung der Vikarinnen, Vikare, Gemeindepädagogen und
Gemeindepädagoginnen im Vorbereitungsdienst.
Das Gesetz nimmt die Regelungen aus dem Ausbildungsgesetz der EKU zur
Ausbildung auf und aktualisiert sie. Des weiteren gestaltet es nach der bisherigen
Praxis das Rechtsverhältnis der Vikare, Vikarinnen und der Gemeindepädagogen
und Gemeindepädagoginnen im Vorbereitungsdienst ii Teil 2, wobei es sich an die
Thüringer Verordnung über den Vorbereitungsdienst und die Rechtsstellung der
Vikare und Vikarinnen anlehnt.
Interessant für Studierende der EKM ist vor allem Abschnitt 1 des Gesetzes:
„Theologisch wissenschaftliche Ausbildung“ (Studium, Kontakt zur Landeskirche,
Praktika, Erste Theologische Prüfung). Wir werden das neue Gesetz zum Nachlesen
von Frau Bohne auf der Konventswebsite zugänglich machen
15. Gerne möchten wir Sie auch auf die beiden Semesterbriefe SS 2010 und WS
2010 hinweisen, die weiterhin aktuelle Informationen und Hinweise für Ihr Studium
enthalten (www.konvent-ekm.de).
Mit herzlichen Grüßen aus dem Referat Ausbildung und Personalentwicklung
wünschen wir Ihnen für die vorlesungsfreie Zeit und das kommende
Sommersemester 2012 gutes Gelingen, also Gottes Segen!
Bettina Mühlig
Fachreferentin für Ausbildung und Personalentwicklung
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