„Neues Arbeitszeit- und Gehaltsmodell der Wiener KAV

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„Neues Arbeitszeit- und Gehaltsmodell der Wiener KAV
Herzlich
Willkommen
Veranstaltung
„Neues Arbeitszeit- und Gehaltsmodell
der Wiener KAV-ÄrztInnen“
Verhandlungsergebnis KAV
Jänner/Februar 2015
Übersicht
1 Arbeitszeitmodell neu
2 Gehaltsveränderungen
3 Sonstiges
4 Vergleich mit Forderungen
5 Mitgliederbefragung
Arbeitszeitmodell neu
Sollstundenmodell
• Die Sollarbeitszeit eines Arztes beträgt 40 Stunden pro Woche
• Für vollzeitbeschäftigte ÄrztInnen ergibt sich die
Normalarbeitszeit (=monatliche Sollarbeitszeit) pro
Kalendermonat durch die Vervielfachung von 8 Stunden mit
der Anzahl der Wochentage (Montag bis Freitag)
• Beispiel März 2015: 22 x 8 Stunden = 176 Stunden
• Feiertage die an Wochentagen liegen, verringern die
Sollarbeitszeit um 8 Stunden pro Feiertag
• Für teilzeitbeschäftigte ÄrztInnen gelten diese Regelungen
sinngemäß der geltenden Wochenstundenverpflichtung
Arbeitszeitmodell neu
Sollstundenmodell
• Der Durchrechnungszeitraum für die Normalarbeitszeit ist der
Kalendermonat
• Für Überstunden über der Normalarbeitszeit beträgt die
Abgeltung 1:1,5
• Überstunden die in der Nacht (22Uhr bis 6 Uhr) oder an Sonnund Feiertagen geleistet werden ist dies im Verhältnis 1:2
abzugelten
• Die Abgeltung der Überstunden erfolgt gemäß den
Bestimmungen des § 26 Abs. 3 DO 1994 bzw. § 11 Abs. 3 VBO
1995
Arbeitszeitmodell neu
Wöchentliche Höchstarbeitszeit
Ziel: 40-Stunden-Woche für ÄrztInnen, wie für alle anderen
Dienstnehmer auch (Montag 0.00 Uhr bis Sonntag 24.00 Uhr)
Arbeitszeitgrenzen:
• In 17 Wochen dürfen 48 Stunden pro Woche (incl.
Überstunden) nicht überschritten werden.
• Die wöchentliche Höchstarbeitszeit sind 60 Stunden.
• 72 Stunden pro Woche sind bei 25-Stunden- Diensten
ebenfalls zulässig.
Arbeitszeitmodell neu
Dienstzeitrahmen
Tagdienst
• min. 5 Stunden bis max. 12,5 Stunden
• frühester Dienstantritt: 7.00 Uhr
• spätestes Dienstende: 20.30 Uhr
Nachtdienste
• entweder 12,5 Stunden oder
• verlängerte Dienste mit 25 Stunden
• spätester Dienstantritt bei 12,5 Stunden ist 20.00 Uhr
Wochenende
• an der Hälfte der Wochenenden im Durchrechnungszeitraum
von 26 Wochen kein Dienstantritt zwischen Samstag 7.00 Uhr
und Sonntag 24 Uhr ( de facto Mo 7 Uhr)
Arbeitszeitmodell neu
25-Stunden-Dienste (I)
• nach KA-AZG nur zulässig, wenn keine dauernde
Inanspruchnahme des Arztes zu erwarten ist
• nicht nur am Wochenende, sondern auch unter der Woche
zulässig
Rahmenbedingungen
• keine Erhöhung des Personalbedarfs durch Einrichtung der
verlängerten Dienste
• keine planbare Leistungserbringung an Patienten nach
20 Uhr
• keine Verletzung gesetzlich notwendiger Ruhezeiten
Arbeitszeitmodell neu
25-Stunden-Dienste (II)
• Die Genehmigung des jeweiligen Dienstzeitmodells erfolgt
durch die Generaldirektion, wie bei allen Dienstplänen
(siehe nächste Folie).
• Die Auswirkungen der 25 Stunden-Dienste im neuen
Arbeitszeitmodell werden nach zwei Jahren evaluiert.
Arbeitszeitmodell neu
Festlegung der Dienstpläne
• individuell auf Abteilungs- und Institutsebene nach vorheriger
Anhörung aller betroffenen Ärztinnen und Ärzte
• Zustimmung der örtlichen Personalvertretung ist notwendig; bei
• Dissens  bis zur Gemeinderätlichen Personalkommission
• Allen Abteilungen/Instituten werden Muster zur Verfügung gestellt.
• gleichmäßige Verteilung der Dienste !!
 höhere Flexibilität durch freie Diensteinteilung!
• Dienstpläne sind zwei Monate im Vorhinein zu erstellen und 14
Tage vor Monatsersten bekanntzugeben und sind bindend.
 Alle Stunden über die Sollstundenverpflichtung sind
Überstunden!!
Arbeitszeitmodell neu
AZV-Tage
AZV-Tage und AZV-Tagesabgeltung entfallen
statt dessen:
2 Stunden Gutschrift pro geleisteten Nachtdienst sowohl für 12,5
Stunden Dienst als auch für den verlängerten Dienst
Verbrauch: wie AZV-Tage (Freizeit oder Geld)
Arbeitszeitmodell neu
Anrechnung ZA, Urlaub, etc. auf Sollstunden
Variante A: Dienstplan schon erstellt
Variante B: Dienstplan noch nicht erstellt
• Zeitausgleich wird mit vollen ZAStunden auf Soll-Stunden
angerechnet
• Zeitausgleich gemäß Stunden,
Urlaub etc. pro Tag 8 Stunden
• Urlaub: mit den Stunden, die im
Dienstplan eingetragen gewesen
wären
• Siehe Beispiel
Beispiel: Sollarbeitszeit 176 Stunden, 3 Tage Urlaub und 8 Stunden ZA,
reduzieren die Sollarbeitszeit, die tatsächlich gearbeitet werden muss
für die Normalarbeitszeit auf 144 Stunden in diesem Monat
Arbeitszeitmodell neu
Opt-out
A: bis Juli 2015
B: ab Juli 2015
 derzeit durch BV bis 30. Juni
2015 möglich, wenn mit der
Personalvertretung für die
einzelne Abteilung vereinbart
 individuelle Option des
einzelnen Arztes
 bis Juli 2015 empfohlen –
dort, wo es nicht anders geht
 Versuch, ohne Opt-out
auszukommen
 aus Sicht der Ärztinnen und
Ärzte unrealistisch, man
möchte aber möglichst rasch
davon wegkommen
Ziel: 40-Stunden-Woche, max. 48-Stunden-Woche
Höchstarbeitszeit für Ärztinnen und Ärzte!
Arbeitszeitmodell neu
Sonstige AZ-Regelungen
• 160 Stunden Ausgleichsstunden (sog. ZZ-Stunden) bleiben
bestehen
• Eine transparente, jederzeit für den Dienstnehmer
zugängliche Darstellung der aktuellen Arbeitszeit wird ehest
möglich zur Verfügung gestellt.
• Es gibt keine Rufbereitschaft!
Übersicht
1 Arbeitszeitmodell neu
2 Gehaltsveränderungen
3 Sonstiges
4 Vergleich mit Forderungen
5 Mitgliederbefragung
Gehaltsveränderungen
Grundgehälter
Anhebung der Grundgehälter bei
• TurnusärztInnen zwischen 24 und 29 Prozent
• FachärztInnen zwischen 19 und 29 Prozent
Anhebung bei FachärztInnen
• stufenweise zum 1. Juli 2015 und 1. Jänner 2017
TurnusärztInnen
• Erhöhung mit 1. Juli 2015
• eigenes Schema (höhere Flexibilität in der Zukunft)
Gehaltsveränderungen
Zulagen
• Zulage für ÄrztInnen (Kz. 8969) entfällt (= 450,93 €,
ausgezahlt 12 x pro Jahr, auf 14 Gehälter gerechnet 386,51 €)
• bei Turnusärzten entfällt die allgemeine Dienstzulage
(= 158,71 € ausgezahlt 14 x im Jahr)
• alle anderen Zulagen wie Kinderzulage, Gefahrenzulage,
Infektionszulage, Sonn- und Feiertagszuschlag bleiben
unverändert.
Gehaltsveränderungen
Auswirkungen der Grundgehaltserhöhung
und Zulageneinrechnung
Vorteile
Berücksichtigung der Zulagen bei Überstundenentlohnung
Berücksichtigung bei 13. und 14. Gehalt mit steuerlicher
Begünstigung
Nachteile
Zulagen waren teilweise steuerlich absetzbar
Sonderthema: Wohlfahrtsfonds und Kammerumlage?
Gehaltsveränderungen
Kammerumlage
• gesamtes Einkommen schon derzeit in Bemessungsgrundlage
• sozial gestaffelt nach Gewinn für alle Ärztegruppen
• Erhöhung wirkt sich 2018 bzw. 2019 aus, da Bemessung auf
drittvorangegangenem Jahr
• höhere Acontierung  weniger Nachzahlungen (?)
• wurde zuletzt mehrfach gesenkt und wird natürlich weiter auf
Notwendigkeit überprüft
Gehaltsveränderungen
Wohlfahrtsfonds
• Erhöhung wirkt sich 2018 bzw. 2019 aus, da Bemessung auf
drittvorangegangenem Jahr
• höhere Acontierung  weniger Nachzahlungen
•
•
•
•
•
Unterschied zur Kammerumlage:
Bemessung nur vom Grundgehalt
individueller Zahlung steht direkte individuelle Leistung gegenüber
versicherungsmathematische Überprüfung und Äquivalenzprinzip
Auswirkungen werden, wenn Umsetzung Realität wird, genau
überprüft werden (!!)
Gehaltsveränderungen Turnusärzte
Die Grundgehälter neu inkludieren so wie der Schemabezug alt keine
Zulagen für Nachtdienste und sonstige Zulagen.
Schem abezug alt +
Zulage 8969 ( 4 50 ,9 3 Euro)
Stufe
12 Mal im Jahr umgerechnet
auf 14 Mal
neu ab
1.7.2015
Differenz alt / neu
Differenz alt / neu in %
(Gehalt alt inkl. Zulagen)
4
2.736,27
3.400,00
664
24 %
5
2.845,59
3.600,00
754
27 %
6
2.955,31
3.800,00
845
29 %
7
3.182,29
4.000,00
818
26 %
Gehaltsveränderungen Fachärzte
Die Grundgehälter neu inkludieren so wie der Schemabezug alt keine
Zulagen für Nachtdienste und sonstige Zulagen.
Sche m a be z ug a lt +
Zu la ge 8 9 6 9 ( 4 5 0 ,9 3 Eu r o)
St ufe
ne u a b 1 .7 .2 0 1 5
12 Mal im Jahr umgerechnet
auf 14 Mal
4
4.023,97
4.965,00
ne u a b 1 .1 .2 0 1 7
D iffe r e nz
a lt / ne u
D iffe r e nz
a lt / ne u in %
5.200,00
1.176
29 %
5
4.246,31
5.065,00
5.300,00
1.054
25 %
6
4.342,26
5.165,00
5.400,00
1.058
24 %
7
4.438,03
5.240,00
5.475,00
1.037
23 %
8
9
4.533,88
4.629,82
5.308,07
5.414,78
5.543,07
5.649,78
1.009
1.020
22 %
22 %
10
4.725,60
5.521,30
5.756,30
1.031
22 %
11
4.821,47
5.627,93
5.862,93
1.041
22 %
12
4.917,31
5.734,52
5.969,52
1.052
21 %
13
5.127,15
5.967,91
6.202,91
1.076
21 %
14
5.330,37
6.193,93
6.428,93
1.099
21 %
15
5.521,07
6.406,02
6.641,02
1.120
20 %
16
5.711,30
6.617,60
6.852,60
1.141
20 %
17
5.902,11
6.829,82
7.064,82
1.163
20 %
18
19
6.107,90
6.255,93
7.058,70
7.223,34
7.293,70
7.458,34
1.186
1.202
19 %
19 %
20
6.404,00
7.388,02
7.623,02
1.219
19 %
21
6.552,06
7.552,69
7.787,69
1.236
19 %
22
6.700,06
7.717,30
7.952,30
1.252
19 %
Gehaltsveränderungen
Zusatzinformation
• Einrechnung der Erhöhung von 1, 77 Prozent per 1. März 2015
• Gehaltserhöhungen welche durch die Gewerkschaft 2016 und
2017 ausverhandelt werden für alle ÄrztInnengruppen wirksam!
TurnusärztInnen:
• Turnusärzte ab Stufe 8 erhalten eine Grundgehaltserhöhung von
1145 € auf den alten Schemabezug.
• Turnusärzte, die vor dem 1. Juni 2015 eingetreten sind, sollen
weiter über die Stufe 7 steigen.
• bei Turnusärzten, die mit 1. Juni 2015 (Ausbildung neu)
eingetreten, geht man davon aus, dass sie in 8 Jahren nach der
neuen Ausbildung ein Berufsberechtigung als AM oder FA
erhalten.
Gehaltsveränderungen
Nachtdienste (I)
• Mehrstundenentschädigung von je 383,07 € ab dem 4.
Nachtdienst entfällt
• Nachtdienstzulage wird von 67,5 € auf 75 € angehoben
• Höchstanzahl der Nachtdienste max. 33 in 26 Wochen bleibt
in Betriebsvereinbarung
Gehaltsveränderungen
Sonderklasse
Sonderklasseregelungen in Wien unverändert:
• 12 Prozent Hausrücklass
• bei Weitem die höchsten Tarife für SKL-Patienten
• ca. 18,9 Mio. € (Summe ohne Primarärzteanteil mit ca.
• 1/3, AKH gesamt und Verrechnung) werden an
• Fachärzte und Turnusärzte ausgezahlt
• ca. 6300 € Jahr pro Facharzt und Turnusarzt im
Durchschnitt
• Stadt Wien wollte in Verhandlungen 25 Prozent
• Hausrücklass, welches ein Minus von 3,75 Mio. € für
Fachärzte und Turnusärzte bedeutet hätte.
Gehaltsveränderungen
Nebenbeschäftigung Konkurrenzklausel
Regelungen zum Status quo unverändert
Hintergrund:
• Bei kürzeren Arbeitszeiten im Vergleich zu bisher ist es
unsinnig, die Kolleginnen und Kollegen, die das wollen,
in der freiberuflichen Erwerbsausübung zu
beschneiden.
• Die Konkurrenzklausel mit Patientenwunscherklärung
in Wien ist in ganz Österreich einmalig.
• Nebenbeschäftigungen (Ordinationsvertretungen,
eigene Ordination) ist sehr großzügig ausgelegt und
ermöglichen auch den fließenden Übergang von einer
Tätigkeit als Spitalsarzt zu einer freiberuflichen Karriere
Gehaltsveränderungen
Andere Ärztegruppen
StationsärztInnen:
• Bereits beschäftigte StationsärztInnen bleiben derzeit
im FachärztInnen Schema.
• Noch im Jahr 2015 gibt es Verhandlungen zu einen
eigenen StationsarztInnenschema.
PrimarärztInnen und Ärztliche DirektorInnen:
• Neue Besoldungsregelungen im Zuge der
Besoldungsreform zum 1. Jänner 2017
• Allgemeine Reglungen der Besoldungsreform, die noch
zu verhandeln sind (z.B. Vordienstzeitenanrechnung)
gelten auch für ÄrztInnen.
Übersicht
1 Arbeitszeitmodell neu
2 Gehaltsveränderungen
3 Sonstiges
4 Vergleich mit Forderungen
5 Mitgliederbefragung
Sonstiges
Fortbildungspaket
FachärztInnen
• 6,5 Tage pro Jahr Sonderurlaub für Fortbildungen
• Verbrauch: wie Urlaub, kann zwei Jahre angespart werden
• Genehmigung: wie bisher
TurnusärztInnen
• verbleiben im allgemeinen Kontingent für Sonderurlaube
• neu: 5 Tage Prüfungsurlaub
Kosten der Fortbildung
• Status quo bleibt erhalten
• Arbeitsgruppe soll bis 1. Jänner 2017 ein Modell zur
Bezahlung der Fortbildung erarbeiten
Sonstiges
Nachtdiensträder – Reduktion (I)
Stadt Wien plant ca. 1/3 der Nachtdiensträder bis Ende 2018
einzusparen
 Ziel: weniger Nachtdienst für ÄrztInnen
Vereinbarte Rahmenbedingungen:
• Reduktion des Leistungsaufkommens in den Abteilungen nach 20 h
• Fachliche Schwerpunktsetzungen in der Akutversorgung in der
Nacht
• Reduktion medizinisch nicht notwendiger Rettungszufahrten
(z.B. über Ärztefunkdienst)
Sonstiges
Nachtdiensträder – Reduktion (II)
Vereinbarte Rahmenbedingungen:
• Organisatorische Begleitmaßnahmen zur effizienten und
zielgerichteten Patientensteuerung (z.B. zentrale
Notfallaufnahmen ZNAs)
• 4 Nachtdiensträder in den ZNA mit Ausnahme Floridsdorf (bis
Eröffnung KH Nord)
• Poolassistenzen für chirurgische Eingriffe
• Übernahme des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs im
Zuge des Skill&Grade Projekts
Personalabbau
• Rechenmodell des KAV ( nicht bindend !)
• keine Kündigungen
• nur bei erfolgreichen Umstrukturierungen, die
vor Ort wirksam sind
• nur wenn es medizinisch zur
Patientenversorgung vertretbar ist => regional
mit der Personalvertretung/lokaler Mittelbau
abzustimmen
Übersicht
1 Arbeitszeitmodell neu
2 Gehaltsveränderungen
3 Sonstiges
4 Vergleich mit Forderungen
5 Mitgliederbefragung
Forderungen an die Stadt Wien für die Ärztinnen und Ärzte im KAV
abgestimmt zwischen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und der
Ärztekammer für Wien (13. Jänner 2015)
Forderungen an die Stadt Wien für die Ärztinnen und Ärzte im KAV
abgestimmt zwischen der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten und der
Ärztekammer für Wien (13. Jänner 2015)
erreicht
2.
Gehalt
a)
Bezahlung sämtlicher erbrachter Stunden auf Basis tatsächlicher geleisteter
Stunden und einer 40 Stunden Woche
b)
jede Stunde über der Sollarbeitszeit ist eine Überstunde
c)
marktkonforme Bezahlung der ÄrztInnen durch entsprechende Erhöhung der
Grundgehälter um die Abwanderung der Wiener Ärztinnen und Ärzte zu verhindern
d)
allgemeine Nachtdienstzulage so wie sonst bei der Stadt Wien üblich
e)
zusätzliche Vorrückungsstufen im Gehaltsschema
f)
Einbeziehung der Turnusärztinnen und Turnusärzte (Ärzte in Ausbildung) in das
Ärzteschema in eine eigen Gehaltsgruppe
3.
teilweise
erreicht
nicht
erreicht




x

Sonstiges
a)
Fortbildung ist Arbeitszeit (inkl. Übernahme der Fortbildungs- und Reisekosten),
10 Tage pro Jahr für jeden Arzt pro Haus für externe Fortbildungen
b)
zusätzlicher Sonderurlaub von 5 Tagen für Turnusärzte, die Arztprüfung absolvieren
müssen
c)
Oberarzttitel für sämtliche Fachärzte
x

x
Übersicht
1 Arbeitszeitmodell neu
2 Gehaltsveränderungen
3 Sonstiges
4 Vergleich mit Forderungen
5 Mitgliederbefragung
Mitgliederbefragung
Urabstimmung
• Mitgliederbefragung gemäß der Satzung der Ärztekammer für
Wien
• bindend für die Kurie angestellte Ärzte bei mehr als 50%
Beteiligung
• Abstimmungsberechtigt: alle KAV-Ärzte (ca. 3.600)
• Abstimmungsmodus: elektronisch anonym
• Datum: 5. März bis 8. März 2015
• Ergebnis: 9 März 2015
• Fragestellung: Verhandlungsergebnis ja/nein
Mitgliederbefragung
Vorgehensweise bei positivem Votum
• höhere Gehälter ab 1. Juli 2015
• neue Arbeitszeiten mit Zustimmung der örtl.
Personalvertretung
• Überprüfung der gesamten neuen Systeme zur Arbeitszeit
und zum Gehalt in den nächsten zwei Jahren Schulterschluss
Ärztekammer/Gewerkschaft zugunsten der Ärzteschaft auch
in der Zukunft
• Vereinbarungen zur Strukturreform können eingefordert
werden
Mitgliederbefragung
Vorgehensweise bei negativen Votum
Nachverhandeln ?
• abhängig von Stadt Wien!
• was nachverhandeln?
Streik ?
juristische Möglichkeiten der Stadt Wien ?
• Festlegung der Gehälter durch Landtagsbeschluss
• Ende Arbeitszeitvereinbarung zum KA-AZG per 30. Juni 2015 ?
– KA AZG gilt: max. 13 Stunden pro Tag ( keine 25 Dienste mehr möglich)
Danke
!
Für Ihre Aufmerksamkeit
Information zur
ÄrztInnenarbeitszeit NEU
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 1
Agenda
 Zentrale Punkte der Vereinbarung
 Arbeitszeit
 Gehaltsmodell
 Reduktion Nachtdienste
 Fortbildungspaket
 Kommende Schritte zur Umsetzung
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 2
Eckpunkte der Arbeitszeitvereinbarung I
 Arbeitszeit
• Rahmenvereinbarung zur Festlegung der Arbeitszeit
• Neu-Regelung der Tag- und Nachtdienstdefinition
• Erweiterte Möglichkeiten der Dienstplangestaltung (5 bis 25
Stunden)
• Individuelle Lebensumstände können besser berücksichtigt werden
• Verpflichtende Diensteinteilung nach Dienstplan
 Wunschplan und Dienstplanerstellung zwei Monate im Vorlauf
 Rechtsgültigkeit 14 Tage vor Dienstplanbeginn
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 3
Eckpunkte der Arbeitszeitvereinbarung II
 Welche Möglichkeiten der Arbeitszeiteinteilung gibt es?




5-12,5 Stunden im Tagdienst
Nachtdienst immer 12,5 Stunden
kein Schichtdienst
konkretes Modell auf Abteilungsebene erarbeitet
 Gibt es weiterhin 25h Dienste?
 "verlängerte Dienste"
 gleichwertiges Modell, sofern Voraussetzungen erfüllt sind
(Ruhezeiten, keine Personalmehrung gegenüber 12,5 h
Modell)
 Ziele der Neuregelung
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 4
Eckpunkte der Arbeitszeitvereinbarung II
Gehalt
 Eigenes Vergütungsschema TurnusärztInnen
•
Erhöhung zwischen 24 und 29 Prozent
•
Einstiegsgehalt brutto 3.400 € d.h. +1.200 €
 Steigerung Gehälter FachärztInnen
•
Erhöhung zwischen 19 und 29 Prozent
•
Einstiegsgehalt mit 1.1.2017 brutto 5.200 € d.h. +1.600 €
 Volumen insgesamt rund 60 Mio (Verlagerungen ins Grundgehalt und
tatsächliche Erhöhungen)
 Gehalt nicht mehr abhängig von Nachtdiensten (bisher ausbezahlte „große NDZulage zukünftig im Grundgehalt)
•
Zukünftig werden Nachtdienste einheitlich mit 75 € abgegolten, zusätzlich erhalten
alle ÄrztInnen pro Nachtdienst 2 Stunden Freizeitausgleich
 Einrechnung der Erschwerniszulage und der Allgemeinen Dienstzulage ins
Grundgehalt – Erhöhung der Überstundenbasis
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 5
Eckpunkte der Arbeitszeitvereinbarung III
 Reduktion der Nachtdienste
 Vereinbarung sieht mögliche Reduktion von 112 Nachtdiensten vor
•
•
Rechenmodell, Konkretisierung mit allen Abteilungen bis Mitte März
Methodik der Reduktion der Nachtdienste
 Umrechnung in VZÄ
 Dienstpostenplan Neu
 vereinbarte Rahmenbedingungen:
•
•
•
•
•
•
•
Reduktion des Leistungsaufkommens in Abteilungen nach 20 Uhr
fachliche Schwerpunktsetzung in der nächtlichen Akutversorgung
Reduktion medizinisch nicht notwendiger Rettungszufahrten
organisatorische Maßnahmen zur PatientInnensteuerung
4 Nachtdienste in den ZNAs mit Ausnahme FLO (bis Eröffnung Nord)
Übernahme des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereichs im Rahmen des
Skill&Grade Mix Projekts
Poolassistenzen für chirurgische Eingriffe
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 6
Eckpunkte der Arbeitszeitvereinbarung IV
Opt Out
• Vereinbarung sieht gegenseitige Unterstützung vor = gemeinsames Ziel
Übergang bis Juli zu schaffen
• Opt Out vorläufig bis 30.06.2015
• administrative Unterstützung der Abteilungen
Fortbildungspaket
• 6,5 Tage Sonderurlaub für FachärztInnen für externe Fortbildung
 Ab 1. Juli 2015 bereits aliquot nutzbar
• 5 Tage Prüfungsurlaub für die ÄrztInnen- bzw.
FachärztInnenprüfung
Weiter kein Nebenbeschäftigungs- und
Konkurrenzverbot
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02.03.2015
Seite 7
Vorteile der neuen Vereinbarung
 Höheres Einkommen um mindestens 19 Prozent
 Höhere Lebensqualität
• Hälfte der Wochenenden dienstfrei
• Weniger Nachtdienste
• Reduktion der durchschnittlichen Höchstarbeitszeit auf max. 48 h
 Bessere Vereinbarkeit der Fortbildung
• 6,5 Tage Sonderurlaub für Fortbildung
• 5 Tage Prüfungsurlaub für ÄrztInnen- bzw. FachärztInnenprüfung
 Flexiblere Dienste (von 5 h bis maximal 25 h)
 Keine Kündigungen
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02.03.2015
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Gemeinsame Umsetzung
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02.03.2015
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Projektstruktur - Umsetzungsteams
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02.03.2015
Seite 10
Umsetzungsschritte
1. Umschichtung von Nacht-, Wochenend- und
Feiertagsdiensten (NWF-Diensten) in den Tagdienst und
damit zusammenhängend Entwurf Dienstpostenplan neu
(Planungsabschluss im März 2015)
2. Unterstützung bei der Dienstplanerstellung (für die Zeit ab
Juli 2015)
(Umsetzung im April 2015 und weiterführend)
3. Leistungsorientierte, kennzahlenbasierte
Personalbedarfsberechnung und Personaleinsatzplanung
(Umsetzung nach Abschluss der Phasen 1 und 2)
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 11
Methodisches Vorgehen
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 12
1. Umsetzungsworkshop
Überprüfung des derzeitigen Nachtdienst- und WochenendEinsatzes je Abteilung
 Jede Abteilung erarbeitet im Rahmen des 1.
Umsetzungsworkshops:
 Wieviel NWF (Nacht-/Wochenend-/Feiertagsdienste)
 In welchen Qualifikationen?
 Nachtdienste mit welcher Dienstform (12,5h, 25h)
 Daraus ergibt sich:




ob Nachtdienste reduziert werden können
unter welchen Voraussetzungen
wie hoch ist das „Umschichtungspotential“ der jeweiligen Abteilung
in Bezugnahme auf Rahmenbedingungen
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 13
2. Umsetzungsworkshop
 Erstellen eines konkreten Dienstplans für Juli
 Abteilungen planen selbst mit Unterstützung der
Umsetzungsteams
 Mehrere Dienstzeitmodelle an einer Abteilung sind möglich
 Nach Abschluss des Erstellungsprozesses wird eine
Vereinbarung für die jeweilige Abteilung getroffen
 Rahmenbedingungen für Dienstplan-Einteilung sollen in
diesen Vereinbarungen verankert werden, z.B.:
•
•
•
Faire Verteilung der Dienstlast und Arbeitsspitzen
Faire Verteilung von hochbezahlten Überstunden-Diensten am Ende
eines Monats
Einhaltung der Ausbildungserfordernisse für TurnusärztInnen
(mindestens 1 ND pro Monat, 2/3 der Ausbildung zwischen 7 und 16
Uhr)
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 14
Leistungsorientierte Personalbedarfsplanung
 über Juli hinaus
 Personal folgt Leistung
 anhand von Kennzahlen
 Personalbindung pro Leistung soll in jeweiliger FachCommunity erarbeitet werden
 in Einklang mit Planungen zum Medizinischen Masterplan
und der Master-Betriebsorganisation
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 15
Wir bitten um Ihre Fragen!
Informationsveranstaltung „ÄrztInnenarbeitszeit neu“
02.03.2015
Seite 16

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