DVGW Arbeitsblatt G 621 (Auszüge)
Transcription
DVGW Arbeitsblatt G 621 (Auszüge)
Sichere Schule | Chemie DVGW Arbeitsblatt G 621 (Auszüge) Seit November 2009 ist ein überarbeitetes Arbeitsblatt G 621 des DVGW „Gasinstallationen in Laborräumen und naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen - Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und Betrieb“ in Kraft. Neu geplante und erstellte Gasanlagen sind nach diesem Stand der Technik zu errichten und zu betreiben. Bestehende Gasanlagen (vor November 2009 errichtet) sind nur dann umzurüsten, wenn wesentliche Änderungen an der Gasanlage vorgenommen werden, z. B. wenn: − andere oder weitere Gasentnahmestelleneingebaut werden oder − Zentral- oder Zwischenabsperreinrichtungen ausgetauscht werden oder − die Sicherheitseinrichtung defekt ist. Nach dem neuen Arbeitsblatt G 621 ist folgender Stand der Technik festgeschrieben: Für Unterrichtsräume gilt: − Das Laborsicherheitsventil muss nun über einen Manipulationsschutz analog der DIN EN 298 verfügen. − Im Gegensatz zur alten Norm ist ein automatischer Ablauf der Dichtheitsprüfung gefordert. − Der Manipulationsschutz bezieht sich auf die Möglichkeit einer Überbrückung der Sicherheitseinrichtung in jeder Form, dies wird durch eine Zeitkonstante in der Automatisierung erreicht. − Das heißt, dass fast alle zur Zeit bestehenden Anlagen nicht mehr dem heutigen Stand der Technik entsprechen, da dieser automatische Ablauf der Prüfung bei den vorhandenen Laborsicherheitseinrichtungen der Bauarten LSV und CSV nicht realisiert werden kann. Um- oder Nachrüstungen sind nur bei wesentlichen Änderungen notwendig. − In den Unterrichtsräumen müssen Gasentnahmestellen nach DIN 12918-2, die mit Schnellkupplungen installiert sind, jetzt eine geschlossene Kupplung (mit Schließkörper) aufweisen. − Weiterhin können die normalen Gasschlauchhähne mit fester Schlauchtülle nach DIN 12918-2, sowie die Laborgassteckdosen mit Schaltstecker nach DIN 3383-4 verwendet werden. Für Vorbereitungsräume gilt: − Da hier nur fachkundige Lehrkräfte Zugang haben dürfen, sind sie wie Laborräume zu behandeln, d.h., hier muss kein Laborsicherheitsventil installiert werden. − Sie müssen aber jetzt mit Doppelmagnetventilen (Zentrale Absperreinrichtung) ausgestattet werden. Für Hörsäle gilt: − Sie können wie Vorbereitungsräume mit einem Doppelmagnetventil (Zentrale Absperreinrichtung) ausgestattet werden. Für Laborabzüge gilt: − Sie können über das Doppelmagnetventil (Zentrale Absperreinrichtung) für den Lehrertisch mit eingespeist werden. Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | www.sichere-schule.de