Aufnahme-Antrag
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Aufnahme-Antrag
Geschäftszeit : Dienstag 19:00 – 20:00 Uhr Aufnahme-Antrag als Aktives Mitglied Fußball- als Passives Mitglied Jugendabteilung Scheideweg 26 40591 Düsseldorf Tel : 0211 / 75 20 49 Bankverbindung: Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen Familienname des Antragstellers Stadtsparkasse Düsseldorf BLZ 300 501 10 Konto 100 624 76 29 Vorname(n) des Antragstellers Geburtstag : Internet: www.sv-wersten04.de Geburtsort : Familienname des Erziehungsberechtigten: Vorname des Erziehungsberechtigten: Strasse: Nr.: PLZ : L Vorwahl: Telefon: Ort : Staatsangehörigkeit : ggf. letzter Verein : Ende der Mitgliedschaft: Email Adresse für Elternbriefe und sonstige Informationen über den SV Wersten 04 Beitrag : € halbjährlich Die Bestimmungen zur Mitgliedschaft und Spielberechtigung Auf der Rückseite dieses Antrags habe(n) ich(wir) zur Kenntnis genommen und dort durch meine(unsere) Unterschrift(en) anerkannt Düsseldorf , den Unterschrift des Antragstellers Unterschrift eines der Erziehungsberechtigten Ermächtigung zum Einzug von Mitgliedsbeiträgen durch den Sportverein Wersten 04 e.V. für : geb. am : Hiermit ermächtige(n) ich(wir) den SV Wersten 04 e.V. ab . . bis auf Widerruf den Mitgliedsbeitrag halbjährlich ( Junioren 42 € , Senioren 60 € ) bei Fälligkeit von meinem(unserem) Konto einzuziehen. [ Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen ] Bank / Kreditinstitut : Bankleitzahl : Kontonummer : Kontoinhaber : . Ort Datum . Unterschrift des Kontoinhabers Bedingungen zur Mitgliedschaft und Spielberechtigung beim SV Wersten 04 e.V. 1. Spielberechtigung Um eine Spielberechtigung im Verein zu erhalten muß ein Spieler Mitglied des Vereins werden. Zur Erstellung der Spielberechtigung beim Fußballverband Niederrhein (FVN) sind bei Antrag auf Mitgliedschaft folgende Unterlagen beizubringen. 1 neues Paßbild (falls möglich selbstklebend) und Namensangabe auf der Rückseite, - sowie den vom Antragsteller und ggf. bei Minderjährigen von dessen gesetzlichen Vertretern unterschriebenen Antrag auf Erteilung der Spielberechtigung (das Formular wird mit dem Aufnahmeantrag ausgehändigt). 2. Vereinseintritt Hierzu muß der umseitige Aufnahmeantrag vollständig ausgefüllt werden. Bitte schreiben Sie deutlich und in Druckbuchstaben, damit eine fehlerfreie Bearbeitung möglich wird. geben Sie den vom Antragsteller und ggf. bei Minderjährigen von dessen gesetzlichen Vertreter unterschriebenen Antrag bei der Jugendgeschäftsstelle des Vereins Scheideweg 26 40591 Düsseldorf ab. Die Geschäftszeit ist jeweils Dienstags von 19:00 – 20:00 Uhr. Die Zustellung per Post ist ebenfalls möglich. Bitte senden Sie die Unterlagen in dem Fall direkt an die Jugendgeschäftsstelle. SV Wersten 04 e.V. c/o Geschäftsstelle / Fußball-Jugendabteilung Scheideweg. 26 40591Düsseldorf Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie als Bestätigung eine Kopie des umseitigen Antrags. Die beim Training vom jeweiligen Trainer bereitgehalten wird. 3. Vereinsbeiträge und Beitragszahlung Folgende Beiträge sind möglich und werden halbjährlich fällig (Zeiträume: Januar – Juni und Juli – Dezember). 42 € für Jugendliche, Auszubildende, Studenten, Wehr und Ersatzdienstleistende, Arbeitslose mit Nachweis, Körper und Schwerbehinderte. 60 € für passive volljährige Mitglieder. - 8 € Aufnahmegebühr Die Beiträge enthalten einen Anteil für die Sportversicherung des Mitglieds und Abgaben an den Verband. Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos durch Bankeinzug. Er findet z.Zt. jeweils im März und im September eines Jahres statt. Barzahlung ist nicht möglich. Bei Vereinseintritt während des Halbjahres wird für das ganze Halbjahr der Beitrag in Bar erhoben. Bitte fügen Sie bei Abgabe des Aufnahmeantrags die beigefügte Einzugsermächtigungserklärung bei. In Ausnahmefällen kann der Beitrag als Dauerauftrag von Ihnen überwiesen werden, wenn Sie ein entsprechendes Bestätigunsschreiben Ihrer Bank als Kopie dem Antrag beifügen. Etwaige Storno-, Umbuchungs- oder Bearbeitungsgebühren bei Zahlungsverweigerung durch die Bank werden zur entstandenen Beitragsschuld aufaddiert. 4. Vereinsaustritt, Vereinsausschluss Ein Vereinsaustritt kann nur mit 4-wöchiger Kündigungsfrist zum 30. Juni bzw. 31. Dezember erfolgen. Die Kündigung der Mitgliedschaft muß per Einschreiben an die Anschrift des Vereins erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Die spontane und verbale Bekanntgabe von Vereinsaustritt oder das Fernbleiben vom Trainings- oder Spielbetrieb gilt nicht als Kündigung und entbindet nicht von der Beitragspflicht. Verstößt ein Mitglied gegen Anstand und Sitte und schädigt er somit dem Ansehen des Vereins und seiner Mitglieder, verhält er sich grob unsportlich oder bleiben Beitragszahlungen aus, so kann er fristlos vom Vereinsleben ausgeschlossen werden. Bei allen diesen Tatbeständen bleibt eine Beitragsrückerstattung ausgeschlossen. 5. Der SV Wersten 04 e.V. im Internet Der Verein betreibt im Internet eine offizielle Vereins-Homepage, auf der Spielerprofile veröffentlicht werden können. Die entsprechende Internetadresse lautet www.sv-wersten04.de.. Der Verein verpflichtet sich, ohne die Zustimmung eines Mitglieds oder Spielers bzw. dessen Erziehungsberechtigte, grundsätzlich keine persönlichen Daten zu veröffentlichen, ausgenommen sind Name, Vorname, Geburtstag, Staatsangehörigkeit und Fotos. Diese wird vom Verein erstellt und zeigen die abgebildete Person im Vereinstrikot. Außerdem werden im Rahmen der aktuellen Berichterstattung, Fotos und Artikel zu Mannschaften und Spielern veröffentlicht (vergleichbar, Presse und andere Printmedien). Zusätzlich können im Spielerprofil noch Angaben zu Größe, Gewicht, Vereinszugehörigkeit, Hobbys, Leibspeisen, Lieblingsverein und –spieler gemacht werden. Die Verantwortlichen werden zu gegebenem Zeitpunkt einen Fragebogen zum Thema an die Spieler verteilen, den die Erziehungsberechtigten auch unterschreiben müssen. Der Vorstand des Vereinsjugendausschusses Stand: Januar 2011 Düsseldorf, den Unterschrift des Antragstellers Unterschrift eines Erziehungsberechtigten