Aufnahme-Antrag

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Aufnahme-Antrag
Geschäftszeit :
Dienstag 19:00 – 20:00 Uhr
Aufnahme-Antrag
als Aktives Mitglied
Fußball-
als Passives Mitglied
Jugendabteilung
Scheideweg 26
40591 Düsseldorf
Tel : 0211 / 75 20 49
Bankverbindung:
Bitte deutlich in Druckbuchstaben ausfüllen
Familienname des Antragstellers
Stadtsparkasse Düsseldorf
BLZ 300 501 10
Konto 100 624 76 29
Vorname(n) des Antragstellers
Geburtstag :
Internet:
www.sv-wersten04.de
Geburtsort :
Familienname des Erziehungsberechtigten:
Vorname des Erziehungsberechtigten:
Strasse:
Nr.:
PLZ :
L
Vorwahl:
Telefon:
Ort :
Staatsangehörigkeit :
ggf. letzter Verein :
Ende der Mitgliedschaft:
Email Adresse für Elternbriefe und sonstige Informationen über den SV Wersten 04
Beitrag :
€
halbjährlich
Die Bestimmungen zur Mitgliedschaft und Spielberechtigung
Auf der Rückseite dieses Antrags habe(n) ich(wir) zur Kenntnis genommen und
dort durch meine(unsere) Unterschrift(en) anerkannt
Düsseldorf , den
Unterschrift des Antragstellers
Unterschrift eines der Erziehungsberechtigten
Ermächtigung zum Einzug von Mitgliedsbeiträgen durch den
Sportverein Wersten 04 e.V.
für :
geb. am :
Hiermit ermächtige(n) ich(wir) den SV Wersten 04 e.V. ab
.
.
bis auf Widerruf den
Mitgliedsbeitrag halbjährlich ( Junioren 42 € , Senioren 60 € ) bei Fälligkeit von meinem(unserem) Konto einzuziehen.
[ Bitte in Blockbuchstaben ausfüllen ]
Bank / Kreditinstitut :
Bankleitzahl :
Kontonummer :
Kontoinhaber :
.
Ort
Datum
.
Unterschrift des Kontoinhabers
Bedingungen zur Mitgliedschaft und Spielberechtigung beim SV Wersten 04 e.V.
1. Spielberechtigung
Um eine Spielberechtigung im Verein zu erhalten muß ein Spieler Mitglied des Vereins werden. Zur Erstellung der
Spielberechtigung beim Fußballverband Niederrhein (FVN) sind bei Antrag auf Mitgliedschaft folgende Unterlagen beizubringen.
1 neues Paßbild (falls möglich selbstklebend) und Namensangabe auf der Rückseite,
- sowie den vom Antragsteller und ggf. bei Minderjährigen von dessen gesetzlichen Vertretern unterschriebenen Antrag auf
Erteilung der Spielberechtigung (das Formular wird mit dem Aufnahmeantrag ausgehändigt).
2. Vereinseintritt
Hierzu muß der umseitige Aufnahmeantrag vollständig ausgefüllt werden. Bitte schreiben Sie deutlich und in Druckbuchstaben,
damit eine fehlerfreie Bearbeitung möglich wird. geben Sie den vom Antragsteller und ggf. bei Minderjährigen von dessen
gesetzlichen Vertreter unterschriebenen Antrag bei der Jugendgeschäftsstelle des Vereins Scheideweg 26 40591 Düsseldorf ab.
Die Geschäftszeit ist jeweils Dienstags von 19:00 – 20:00 Uhr. Die Zustellung per Post ist ebenfalls möglich. Bitte senden Sie die
Unterlagen in dem Fall direkt an die Jugendgeschäftsstelle.
SV Wersten 04 e.V.
c/o Geschäftsstelle / Fußball-Jugendabteilung
Scheideweg. 26
40591Düsseldorf
Nach abgeschlossener Bearbeitung erhalten Sie als Bestätigung eine Kopie des umseitigen Antrags. Die beim Training
vom jeweiligen Trainer bereitgehalten wird.
3. Vereinsbeiträge und Beitragszahlung
Folgende Beiträge sind möglich und werden halbjährlich fällig (Zeiträume: Januar – Juni und Juli – Dezember).
42 € für Jugendliche, Auszubildende, Studenten, Wehr und Ersatzdienstleistende, Arbeitslose mit
Nachweis, Körper und Schwerbehinderte.
60 € für passive volljährige Mitglieder.
-
8 € Aufnahmegebühr
Die Beiträge enthalten einen Anteil für die Sportversicherung des Mitglieds und Abgaben an den Verband. Die Beitragszahlung
erfolgt bargeldlos durch Bankeinzug. Er findet z.Zt. jeweils im März und im September eines Jahres statt. Barzahlung ist nicht
möglich. Bei Vereinseintritt während des Halbjahres wird für das ganze Halbjahr der Beitrag in Bar erhoben.
Bitte fügen Sie bei Abgabe des Aufnahmeantrags die beigefügte Einzugsermächtigungserklärung bei. In Ausnahmefällen kann der
Beitrag als Dauerauftrag von Ihnen überwiesen werden, wenn Sie ein entsprechendes Bestätigunsschreiben Ihrer Bank als Kopie
dem Antrag beifügen. Etwaige Storno-, Umbuchungs- oder Bearbeitungsgebühren bei Zahlungsverweigerung durch die Bank
werden zur entstandenen Beitragsschuld aufaddiert.
4. Vereinsaustritt, Vereinsausschluss
Ein Vereinsaustritt kann nur mit 4-wöchiger Kündigungsfrist zum 30. Juni bzw. 31. Dezember erfolgen. Die Kündigung der
Mitgliedschaft muß per Einschreiben an die Anschrift des Vereins erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Poststempels. Die
spontane und verbale Bekanntgabe von Vereinsaustritt oder das Fernbleiben vom Trainings- oder Spielbetrieb gilt nicht als
Kündigung und entbindet nicht von der Beitragspflicht. Verstößt ein Mitglied gegen Anstand und Sitte und schädigt er somit dem
Ansehen des Vereins und seiner Mitglieder, verhält er sich grob unsportlich oder bleiben Beitragszahlungen aus, so kann er fristlos
vom Vereinsleben ausgeschlossen werden. Bei allen diesen Tatbeständen bleibt eine Beitragsrückerstattung ausgeschlossen.
5. Der SV Wersten 04 e.V. im Internet
Der Verein betreibt im Internet eine offizielle Vereins-Homepage, auf der Spielerprofile veröffentlicht werden können. Die
entsprechende Internetadresse lautet www.sv-wersten04.de.. Der Verein verpflichtet sich, ohne die Zustimmung eines Mitglieds
oder Spielers bzw. dessen Erziehungsberechtigte, grundsätzlich keine persönlichen Daten zu veröffentlichen, ausgenommen sind
Name, Vorname, Geburtstag, Staatsangehörigkeit und Fotos. Diese wird vom Verein erstellt und zeigen die abgebildete Person im
Vereinstrikot. Außerdem werden im Rahmen der aktuellen Berichterstattung, Fotos und Artikel zu Mannschaften und Spielern
veröffentlicht (vergleichbar, Presse und andere Printmedien).
Zusätzlich können im Spielerprofil noch Angaben zu Größe, Gewicht, Vereinszugehörigkeit, Hobbys, Leibspeisen, Lieblingsverein
und –spieler gemacht werden. Die Verantwortlichen werden zu gegebenem Zeitpunkt einen Fragebogen zum Thema an die Spieler
verteilen, den die Erziehungsberechtigten auch unterschreiben müssen.
Der Vorstand des Vereinsjugendausschusses
Stand: Januar 2011
Düsseldorf, den
Unterschrift des Antragstellers
Unterschrift eines Erziehungsberechtigten