Piratenabwehr auf See
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Piratenabwehr auf See
1 1. Einleitung Das Problem der Piraterie kann bis weit in die Vergangenheit zurückverfolgt werden. Viele denken bei dem Wort „Pirat“ oder „Piraten“ an die raubeinigen alten Männer mit Holzbein und einem Papagei auf der Schulter, die auf schnellen Seglern unter schwarzer Flagge die Weltmeere unsicher machten. Viele sind auch der Meinung, dass die Zeit der Piraten vorbei sei und es sie nicht mehr gäbe. In den großen Tageszeitungen und Fachzeitschriften sind jedoch immer öfter Meldungen wie „Schiff spurlos verschwunden“ oder „Schiff von Piraten überfallen, Besatzung verletzt“ oder Schlimmeres zu lesen. Diese Diplomarbeit gibt einen Überblick über die Entwicklung der Piraterie von damals bis heute und in welchen Gebieten die Piraten operieren. Im Hinblick darauf, werden die aktuellen Abwehrmaßnahmen der betroffenen Küstenstaaten analysiert und bewertet, sowie auf ihre Probleme eingegangen. Des weitern wird ein Überblick der internationalen Organisationen hinsichtlich ihrer Arbeit im Bezug auf Piraterie und maritimer Verbrechen gewährt. Ebenso werden neue Maßnahmen zur Piratenabwehr vorgestellt, welche unter anderem von privaten Unternehmen entwickelt wurden und angeboten werden. Diesbezüglich werden die Reaktionen der Reeder auf diese Maßnahmen aufgeführt, sowie die Maßnahmen hinsichtlich ihrem Nutzen und ihrer Risiken betrachtet. Im Anschluss daran werden alle Erkenntnisse zusammengefasst und diesbezüglich eine mögliche zukünftige Entwicklung der Piraterie erläutert. Diese Arbeit ist in Zusammenarbeit von Herrn Brandes und Herrn Denk entstanden. Dabei wurden die Kapitel 2 / 3 / 5 / 6 – 6.1.1 / 7 – 7.3 / 9 – 9.1 / 9.3 – 9.5 / 10 / 13 – 13.1 / 13.4 / 13.6 – 13.8 / 14 / 15/ von Herrn Brandes verfasst, die Kapitel 4 / 6.2 – 6.2.1 / 8 – 8.2 / 9.2 – 9.2.3 / 11 – 11.3 / 12 – 12.1 / 13.2 – 13.3 / 13.5 / von Herrn Denk. Die Kapitel 1, 16 und alle Verzeichnisse sind in Zusammenarbeit verfasst worden. 2. Definition von „Piraterie“ und „Pirat“ In den folgenden zwei Abschnitten werden sowohl das Wort „Pirat“ als auch das Wort „Piraterie“ definiert und auf die Probleme bei der Definition dieser Worte hingewiesen, wobei die Worte „Piraterie“ und „Seeräuberei“ gleichzusetzen sind. 2 2.1 Definition des Begriffs Piraterie Das International Maritime Bureau (IMB) hat den Begriff der „Piraterie“ folgendermaßen definiert: „ Ein Akt, an Bord eines Schiffes zu kommen oder der Versuch dazu, um einen Diebstahl oder ein anderes kriminelles Delikt zu begehen, mit der Absicht oder der Möglichkeit, dabei Gewalt anzuwenden“1 Das allgemeine Problem bei der Definition von Piraterie liegt jedoch darin, dass diese Vorgehensweise meistens im Küstenmeer stattfindet und dies in einem Großteil der Küstenstaaten als Raub oder Betrug angesehen wird, da Piraterie im herkömmlichen Sinne auf Hoher See stattfindet.2 Da dies jedoch heutzutage meist nicht mehr der Fall ist, hat das IMB die „Piraterie“ durch die oben genannte Definition beschrieben. Als Beispiel einer staatlichen Definition des Begriffes ist an dieser Stelle die Definition der UN anzufügen, welche die „Piraterie“ im Artikel 101 des Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen von 1982 folgendermaßen definiert, wobei in der deutschen Übersetzung das Wort „Seeräuberei“ vorgezogen wird. „Artikel 101 Definition der Seeräuberei Seeräuberei ist jede der folgenden Handlungen: a) jede rechtswidrige Gewalttat oder Freiheitsberaubung oder jede Plünderung, welche die Besatzung oder die Fahrgäste eines privaten Schiffes oder Luftfahrzeugs zu privaten Zwecken begehen und die gerichtet ist i) auf Hoher See gegen ein anderes Schiff oder Luftfahrzeug oder gegen Personen oder Vermögenswerte an Bord dieses Schiffes oder Luftfahrzeugs: ii) an einem Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht, gegen ein Schiff, ein Luftfahrzeug, Personen oder Vermögenswerte; b) jede freiwillige Beteiligung am Einsatz eines Schiffes oder Luftfahrzeugs in Kenntnis von Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass es ein Seeräuberschiff oder – Luftfahrzeug ist; 1 Hympendahl, Klaus: Yacht-Piraterie, Ein Blick zu den Berufsschiffen, o. J. http://www.yachtpiracy.org/de/ueberfaelle_auf_berufsschiffe.htm, 13.Juli 2005 2 Vgl. dazu, Villar, Roger, Piracy Today, 1.Aufl., London 1985; S.7 Vgl. dazu auch Christian, K., Tatort Ozean; 2.Aufl., Leipzig 1987, S.8 3 c) jede Anstiftung zu einer unter Buchstabe a oder b bezeichneten Handlung oder jede absichtliche Erleichterung einer solchen Handlung.“3 Die Artikel des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen von 1982 traten in der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1994 in Kraft, dies wurde durch das Gesetz zum Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 2. September 1994 verifiziert, das im BGB1. II S.1798 veröffentlicht wurde. In diesem Übereinkommen beziehen sich die UN und somit auch Deutschland bei der Definition nur auf den Bereich der Hohen See, sowie auf Bereiche welche keiner staatlichen Hoheit obliegen. Somit wären also die obigen Handlungen innerhalb der Zwölfmeilenzone nicht als Piraterie anzusehen. Da aber 80% aller derzeitigen Piratenaktivitäten in Hoheitsgewässern stattfinden, ist die Definition des IMB zutreffender.4 2.2 Definition des Begriffs Pirat Abhängig von der oben genannten Definition der „Piraterie“ ergibt sich daraus die Definition des Begriffs „Pirat“ folgendermaßen: „Ein Pirat ist ein Räuber, der von einem Schiff oder Boot aus sein Opfer attackiert und ausplündert, wobei manchmal auch Küstenorte Angriffsziele sind. Manche Piraten arbeiten auch mit der küstennahen Bevölkerung zusammen, die das Strandrecht besitzt.“5 Auch bei der Definition des Begriffs „Pirat“ ist zu beachten, dass es sich hierbei um die ursprüngliche Definition handelt, da die Verbrechen heutzutage meistens nicht mehr auf Hoher See stattfinden. Weiterhin ist zu beachten, dass küstennahe Orte selten von Piraten überfallen werden, da Piraten oftmals mit der küstennahen Bevölkerung zusammenarbeiten und von ihnen Nahrung, Ausrüstung und Unterschlupfmöglichkeiten bekommen. Als Beispiel seien hier der Piratenstützpunkt in der Sulu See im Süden der Philippinen und im Golf von Siam angeführt.6 3 Weber, H. Bruhns Schiffahrtsrecht, 8.Aufl.; Hamburg 2005, SRÜ 2325, Teil VII, Abschnitt 1, Artikel 101, S.30 4 Vgl dazu Roder, H. (Hg.), Piraten Abenteuer oder Bedrohung?, 1.Aufl., Bremen 2002, S.11 5 Logonaut Internet Services GmbH&Co.KG: Internet Lexikon, o.J., http://www.Ilexikon.com/pirat.html, 13.Juli 2005 6 Vgl. dazu, Villar, Roger, Piracy Today, 1.Aufl., London 1985, S.7 f 4 Das Strandrecht, welches in der oben genannten Definition erwähnt wird, ist folgendermaßen definiert. „Das Strandrecht war das Recht der Anwohner, den anliegenden Strand in jeder Hinsicht zu nutzen. Dies schloss insbesondere die Aneignung des Strandguts von Schiffen und das Gepäck von Schiffbrüchigen ein.“7 Wie aus der Definition des Strandrechts erkennbar ist, hat dieses Recht in der heutigen Zeit keine Gültigkeit mehr, wodurch die Definition des „Piraten“ nur zum Teil gültig ist. Aus den obigen Ausführungen ergibt sich für den Piraten des 21. Jahrhunderts folgende Definition: „Ein Pirat ist eine Person, die von einem Schiff oder Boot aus sein Opfer attackiert und ausplündert. Manche Piraten arbeiten auch mit der küstennahen Bevölkerung zusammen8 oder organisieren sich in Verbrechersyndikaten.“9 3. Piraten in historischer Betrachtung Schon aus dem alten Ägypten liegen Berichte über Piraterie vor und auch Homer berichtet in seinen Überlieferungen von Piraten übergriffen.10 Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick von der Antike bis ins 19 Jahrhundert. Es wird dargestellt, wie die Piraten ausgerüstet waren, wie sie organisiert waren und wo ihre Ziele sowie die Operationsgebiete lagen. Des Weiteren werden auch die Bedeutung der Kaperbriefe sowie die Unterstützung durch die damaligen Flaggenstaaten erläutert. 3.1 Operationsgebiete bis ins 19.Jahrhundert Seit Beginn der Seefahrt tauchten Piraten in größeren Ansammlungen immer dort auf, wo die Wirtschaft und der Handel florierten. Das erste Seegebiet, in dem Piraten 7 Logonaut Internet Services GmbH& CO.KG: Internet Lexikon, o.J., http://www.Ilexikon.com/strandrecht.html, 13.Juli 2005 8 Vgl. ebd., http://www.Ilexikon.com/pirat.html, 13.Juli 2005 9 Vgl. gazu Christian, K.., Tatort Ozean; 2.Aufl., Leipzig 1987, S.49 ff 10 Vgl. Wikimedia Foundation Inc.: Wikipedia Die freie Enzyklopädie, http://de.wikipedia.org/wiki/piraten, 15. Juli 2005 5 operierten, war das Mittelmeer. Zeitlich zieht sich dies von den alten Ägyptern über die Antike bis hin zur Zeit des Römischen Reiches im Jahre 67 v. Chr., in welchem die Piratenflotten durch die Seemacht der Römer fast gänzlich verdrängt wurden. Im weiteren Verlauf der Geschichte verlagerten sich die Operationsgebiete der Piraten vom Mittelmeer in den Bereich der Nord- und Ostsee, wo im 8. und 9. Jahrhundert n. Chr. die Wikinger vorherrschten. Nach den Wikingern gab es die Piraterie in der Nordund Ostsee noch das ganze Mittelalter hindurch. Die Blütezeit der Seeräuber fand Ende des 14. Jahrhunderts n. Chr. zu Zeiten der Hanse statt. Der wohl berühmteste Seeräuber zu dieser Zeit war Klaus Störtebeker. Mit der Entdeckung Amerikas und dem Beginn der Kolonialisierung verlagerte sich das Operationsgebiet der Piraten in die Karibik und nach Süd- und Mittelamerika. Dies wurde durch die aufstrebende Wirtschaft in den zunächst Spanischen, später dann Englischen und Französischen Kolonien begünstigt. Diese Epoche wird auch häufig als das „Goldene Zeitalter der Piraten“ bezeichnet und endete am Anfang des 19. Jahrhunderts. Die wohl berühmtesten Freibeuter dieser Epoche waren Henry Morgan und Sir Francis Drake.11 Abb. 1: Operationsgebiet der Piraten während des „Goldenen Zeitalters“ Quelle: The Spanish Main, http://blindkat.hegewisch.net/pirates/spmain2.jpg, 15. Juli 2005 11 Vgl. dazu Busch H., Seefunk & Seeschiffahrt, Juli 2005, http://www.seefunknetz.de/piraten.htm, 15. Juli 2005 6 3.2 Historische Ausrüstungen Ausgerüstet waren die Piraten bei ihren Kaperfahrten üblicherweise mit kleinen, leichten, schnellen und wendigen Schiffen. Diese waren den meist größeren Handelsschiffen überlegen, da sie diese schnell einholen, im Gefecht leicht ausmanövrieren sowie bei etwaiger Unterlegenheit auch schnell wieder entkommen konnten. In der Karibik, die im weiteren Verlauf als Beispiel dienen soll, benutzten die Piraten vornehmlich kleine Schaluppen um große Galeonen anzugreifen, die ihnen zwar an Feuerkraft weit überlegen waren, jedoch aufgrund ihrer Größe sehr schwerfällig und schwierig zur manövrieren waren. Diesen Vorteil an Schnelligkeit und Wendigkeit büßten die Piraten erst Ende des 16. Jahrhunderts mit der Einführung der Fregatte ein, da Fregatten Wendigkeit und Feuerkraft in sich vereinten. Im Gegensatz dazu war im Mittelmeer die Verwendung von Galeeren weit verbreitet. Da die Piraten keine eigenen Schiffswerften unterhielten, war es ihnen nicht möglich, größere Schiffe selbst zu bauen. Sie mussten daher auf die von ihnen gekaperten Schiffe zurückgreifen. Lediglich Piraten, welche im Besitz eines Kaperbriefes waren, erhielten mit Unterstützung der jeweiligen Nation die Mittel um größere Schiffe nutzen zu können. Die Piratenschiffe waren trotz ihrer geringen Größe meistens schwer mit Kanonen bewaffnet, doch trotz dieser schweren Bewaffnung wurden feindliche Schiffe nach Möglichkeit ohne Beschuss geentert, da das Risiko, dem gegnerischen Schiff schweren Schaden zuzufügen oder es gar zu versenken, zu groß war. Nach dem Entern des feindlichen Schiffes wurden hauptsächlich Pistolen und Musketen, sowie Degen, Entermesser und andere Hieb und Stichwaffen verwendet.12 Abb. 2: Gebräuchliche Waffen der Piraten Quelle: Piraten –Die Herren der sieben Meere-: Bewaffnung, o. J., http://www.piratenausstellung.de/piratenausstellung/brows/kapern.htm, 10. Aug. 2005 12 Vgl. dazu Überseemuseum Bremen: Piraten Die Herren der Sieben Meere, o. J., http://www.piratenausstellung.de/piratenausstellung/brows/schatz.htm, 10. August 2005 7 3.3 Organisation und Vorgehensweise Die Organisation der Piraten basierte auf Gründsätzen ähnlich denen der Demokratie, wobei den Piraten politische Grundstrukturen und Gedanken fremd waren. An Bord eines Schiffes wurde der Kapitän von der Mannschaft gewählt, bei Misserfolgen konnte ihm dieses Kommando jedoch wieder entzogen werden. Entscheidungen, wohin gesegelt werden und welches Schiff gekapert werden sollte, wurden gemeinsam getroffen. Der Kapitän hatte lediglich im Kampf die alleinige Befehlsgewalt. Allgemeingültige Regeln wurden vor jedem Auslaufen aufgestellt und mussten von jedem Besatzungsmitglied unterzeichnet werden.13 Eine tiefergehende Organisation der Piratengemeinschaft gab es jedoch nicht. Nach den Raubzügen trafen sich die Piraten in ihren Stützpunkten, wie beispielsweise Tortuga, Port Royal und New Providence um ihre Siege zu feiern und ihre Wunden auszuheilen. Schiffe gingen aus Gründen der Habgier meist einzeln auf Kaperfahrt, lediglich zu Angriffen auf größere Städte oder Siedlungen fand ein organisiertes Vorgehen mehrer Piratenschiffe statt. Zur Auswahl des Zieles wurden die gängigen Handelrouten abgefahren und viel versprechende Handelsschiffe kurzerhand angegriffen. Eine Ausnahme zu den o. g. Piraten stellen jene dar, welche sich im Besitz eines Kaperbriefes befanden. Diese wurden von den jeweiligen Nationen, die den Kaperbrief ausgestellt hatten, in unterschiedlicher Weise unterstützt. Zum einen erhielten sie wie o. g. Ausrüstung, zum anderen waren sie rechtlich gesehen keine Freibeuter mehr, sondern wurden als Söldner angesehen. Im Gegenzug verpflichteten sie sich, überwiegend Schiffe der gegnerischen Nation derer anzugreifen, welche den Kaperbrief ausgestellt hatte.14 13 14 Vgl. Busch, H.: Seefunk + Seeschiffahrt, Juli 2005, http://www.seefunknetz.de/piraten.htm, 15. Jul. 2005 Vgl. dazu, Überseemuseum Bremen: Piraten Die Herren der Sieben Meere, o. J., http://www.piratenausstellung.de/piratenausstellung/brows/schatz.htm, 10. Aug. 2005 8 3.4 Motivation und Ziele Nahezu alle Piraten hatten vorher auf Handels- oder Kriegsschiffen gedient. Da das Leben in der Marine brutal und streng war, entschlossen sich die Seeleute Pirat zu werden um diesem Leben zu entfliehen. Andere wiederum versuchten auf diesem Wege der Arbeitslosigkeit zu entkommen oder schlossen sich den Piraten direkt nach der Kaperung ihrer Schiffe an. Dies geschah entweder freiwillig oder unter Androhung von Gewalt. Die Piratenbesatzungen bestanden somit sowohl aus ehrlichen Matrosen, als auch aus Mördern, Dieben und Deserteuren. Allen war gemein, dass sie die Aussicht auf ein freies und fast völlig zwangloses Leben mit der Möglichkeit reich zu werden sehr verlockend fanden.15 4. Piraten im 21. Jahrhundert In den vergangenen Jahren vermehrte sich die Anzahl der Piratenübergriffe stetig. Die folgenden Abschnitte geben einen Überblick, in welchen Gebieten die Piraten der heutigen Zeit vermehrt aktiv sind, wie sie ausgerüstet sind, ihre Vorgehensweise sowie ihre Organisation und ihre Ziele. 4.1 Operationsgebiete In der heutigen Zeit sind Piraten hauptsächlich in Gegenden anzutreffen, in denen große Armut herrscht und in welchen die ärmsten Länder dieser Welt zu finden sind, wie z. B. Afrika, Süd-Ostasien und Südamerika.16 Die nachfolgenden Grafiken geben einen klaren Überblick, in welchen Gebieten dieser Welt Piraten im Zeitraum 2004 – 2005 vermehrt aktiv waren. 15 Vgl. dazu, Busch, H.: Seefunk + Seeschiffahrt, Juli 2005, http://www.seefunknetz.de/piraten.htm, 15. Jul. 2005 16 Vgl. dazu, Bruyneel, M.: Modern Piracy, Juli 2005, http://home.wanadoo.nl/m.Bruyneel/archive/modern/index.htm, 11. Aug. 2005 9 Abb. 3: Regionen mit gemeldeten Piratenangriffen 2004 Quelle: Bruyneel, M., Piracy Reports in 2004, http://home.wanadoo.nl/ m.bruyneel/ archive/ modern/reports04d.pdf , 11. Aug. 2005 Abb. 4: Regionen mit gemeldeten Piratenangriffen 2005 (bis Juli) Quelle: Bruyneel, M., Piracy Reports in 2005, http://home.wanadoo.nl/m.bruyneel/archive/ modern/reports05b.pdf, 11. Aug. 2005 Bei der Betrachtung dieser Abbildungen fällt auf, dass in Süd-Ostasien mehr als 50 % aller Piratenübergriffe stattfanden. Im Vergleich zu 2004 sind die in Süd-Ostasien gemeldeten Vorfälle leicht angestiegen, ebenso jene im Indischen Raum. Deutlich zu erkennen ist jedoch, dass sich die Übergriffe im Südamerikanischen Raum halbiert haben. Bei dieser Betrachtung ist jedoch zu berücksichtigen, dass es sich bei der Abb. 4 um eine Darstellung handelt welche sich auf den Zeitraum Januar – Juli bezieht, während 10 Abb. 3 das ganze Jahr 2004 abdeckt. Dies ist darauf zurück zuführen, dass erst am Ende jeden Quartals die jeweiligen Statistiken erstellt werden. Weiterhin ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen Vorfällen lediglich um die gemeldeten Vorfälle handelt, die Dunkelziffern liegen vermutlich um ein vielfaches höher. Im weiteren Verlauf dieser Betrachtung ist es unerlässlich, die gefährdeten Staaten dieser Regionen darzustellen um so die gefährdeten Küstenbereiche eindeutig festlegen zu können. Die folgenden Karten zeigen deutlich, in welchen Küstenbereichen dieser Regionen die Schiffahrt mit Piratenübergriffen rechnen und dem entsprechend vorbereitet sein muß. Abb. 5: Gefährdete Küstenbereiche in Süd-Ostasien und Indien Quelle: ICC International Maritime Bureau, Piracy and armed Robbery against Ships Anual Report 2004, S. 29 11 Bei der Betrachtung der Abb. 5 fällt auf, dass Indonesien die meisten Piratenvorfälle zu verzeichnen hat, und alleine mehr als doppelt soviel wie die Malacca-Straße aufweist. Im Bereich der Indischen Küstenlinie ist deutlich zu sehen, dass die Küsten Bangladeshs mit 17 gemeldeten Vorfällen zwar gefährdet sind, jedoch ist der SüdOstasiatische Raum bei weitem stärker betroffen. Abb. 6: Gefährdete Küstenbereiche in Afrika Quelle: ICC International Maritime Bureau, Piracy and armed Robbery against Ships Anual Report 2004, S. 30 12 Abbildung 6 zeigt deutlich, dass die westafrikanischen Küsten das Hauptgebiet der dortigen Piratenaktivität darstellt, wobei die Küsten Nigerias zu den gefährlichsten zählen. An den Ostküsten Afrikas finden sich vereinzelt Piratenvorfälle vor der Küste Somalias, sowie im Golf von Aden und der Zufahrt zum Roten Meer. Abb. 7: Gefährdete Küstenbereiche in Südamerika Quelle: ICC International Maritime Bureau, Piracy and armed Robbery against Ships Anual Report 2004, S. 31 Abbildung. 7 verdeutlicht, dass es im Südamerikanischen Raum sowie im Karibischen Raum nur vereinzelt zu Piratenvorfällen kommt. Ein besonders gefährdeter Bereich 13 kann hier nicht angeführt werden, lediglich vor den Küsten Venezuelas wurden etwas mehr Vorfälle gemeldet, ebenso vor der Küste Jamaikas. Beim Vergleich dieser drei Regionen fällt auf, dass Süd-Ostasien alleine 2/3 der gesamten im Jahre 2004 gemeldeten Vorfälle zu verzeichnen hat. Auch bei diesen Abbildungen ist zu berücksichtigen, dass es um die Situationsdarstellung aus dem Jahre 2004 handelt, da diese Karten vom International Maritime Bureau (im folgenden kurz: IMB) immer am Jahresanfang des darauf folgenden Jahres herausgegeben werden. Auch hierbei handelt es sich lediglich um die tatsächlich gemeldeten Vorfälle, wobei auch hier die Dunkelziffern weitaus größer sein dürften. 4.2 Ausrüstung Die Ausrüstung der Piraten im 21. Jahrhundert unterscheidet sich je nach Gebiet, in welchem sie aktiv sind, ihren Absichten und Zielen sowie ihrer Organisation und ihren finanziellen Mitteln. Sie umfasst sowohl einfache Holzboote mit Ruder oder Außenbordmotoren um Schiffe auf Reeden oder im Hafen anzugreifen, als auch kleine schnelle Motorboote um Schiffe auf Revierfahrt oder sogar auf Hoher See zu überfallen. Ihre Bewaffnung umfasst neben einfachen Hieb und Stichwaffen, wie z. B. Messer und Macheten, auch Handfeuerwaffen und Sturmgewehre aus militärischen Beständen, sogar Raketenwerfer befinden sich in ihrem Besitzt. Diese Waffen stammen hauptsächlich aus Militärbeständen der ehemaligen Sovietunion, da diese auf dem Schwarzmarkt einfach und günstig zu erstehen sind. Als Beispiele sind hier AK 47 Sturmgewehr sowie RPG-7 Granatenwerfer anzuführen.17 Abb. 8: Rocket Propelled Grenade Launcher RPG-7 Quelle: U.S. Army Signal Centre Fort Gordon, http://www.gordon.army.mil/mvic/DEVICES/Loan%20&%20Issue/Device%20Loan%20&%20Issue%20Browser/pages/DVCT%2030-005.htm, 05.Okt. 2005 17 Vgl. dazu, The Law Offices of Countryman & McDaniel: The Law Offices of Countryman & McDaniel, o. J., http://www.cargolaw.com/presentations_pirates.html, 11. Aug. 2005 14 Abb. 9: Automatic Kalashnikov AK-47 Quelle: Kalashnikov AK, http://kalashnikov.guns.ru/images/0501.jpg, 05. Okt. 2005 4.3 Organisation, Vorgehensweise und Ziele Grundsätzlich existieren mehrere Formen der Piraterie. Diese unterscheiden sich je nach ihrer Organisation, ihrem Operationsgebiet sowie der Vorgehensweise, ihren Zielen und den Gründen, weshalb sie auf das Mittel der Piraterie zurückgreifen. Nachfolgend werden die vier häufigsten Piratentypen im Zusammenhang mit den Vorgehensweisen erläutert. 1.) Bei dem ersten Piratentyp handelt es sich um unorganisierte Kleinkriminelle die Schiffe in küstennahen Gewässern angreifen. Meist versuchen sie lautlos an Bord zu kommen und verzichten daher auf schwere Bewaffnung und unnötige Gewalt. Ihr primäres Ziel stellen die Schiffskasse sowie die privaten Wertsachen der Besatzung dar. Dieser Piratentyp existiert vornehmlich im asiatischen Raum.18 2.) Der zweite Piratentyp ist besser organisiert, besser ausgerüstet und wesentlich brutaler in der Vorgehensweise. Im Gegensatz zu den Kleinkriminellen haben sie es zusätzlich zur Schiffskasse auch auf die Ladungsgüter sowie Ausrüstungsgegenstände des Schiffes abgesehen. Sie greifen meist in größeren Gruppen an und handeln meist im Auftrag großer Banden oder Gangstersyndikaten. Sie erhalten durch ihre Verbindungen zu diesen kriminellen Organisationen sowohl moderne Ausrüstung, als auch detaillierte Informationen bezüglich Schiffen, deren 18 Vgl. dazu Roder (Hg.), H., Piraten –Abenteuer oder Bedrohung?-, 1. Aufl., Bremen 2002, S. 11 15 Reiserouten sowie deren Ladung. Diese Informationen sind teilweise so genau, dass die Piraten wissen, an welchem Stellplatz ein Container mit einer bestimmten Ladung zu finden ist. Dieses Insiderwissen führt seitens der Reeder und Versicherungen häufig zu Spekulationen, ob sowohl Hafenbehörden als auch offizielle Stellen Verbindungen zu den Piraten unterhalten. Durch diese Verbindungen haben die Piraten wiederum Abnehmer für ihre erbeuteten Waren, welche teilweise sogar auf Bestellung gestohlen werden.19 Somit stellt dieser Piratentyp nur einen kleinen Zweig eines globalen kriminellen Netzwerkes dar.20 Diese Piraten führen ihre Angriffe zumeist nachts aus, wobei Schiffe in Häfen oder auf Reeden bevorzugt werden. Insbesondere im Süd-Ostasiatischen Raum werden aber auch Schiffe in voller Fahrt überfallen. Mit ihren bis zu 30 Knoten schnellen Fiberglasbooten nähren sich die Piraten von achtern und entern das Schiff. Die Aufmerksamkeit des Wachoffiziers ist aus Gründen der Navigation meist nach vorne gerichtet, für das Radar sind diese Boote beinahe unsichtbar oder erst sehr spät zu erfassen. Dieser Piratentyp ist hauptsächlich in Süd-Ostasien und Südamerika aktiv. 3.) Beim dritten Piratentyp handelt es sich um so genannte „halboffizielle Piraten“. Dieser Begriff entstand durch Vorfälle, bei denen sich „echte“ Beamte der jeweiligen Küstenwache nach dem an Bord kommen, durch Berufung auf ihren Status und unter Androhung von Sanktionen, eine nicht unbeträchtliche Summe Geld forderten um die sichere Weiterreise des Schiffes zu gewährleisten.21 Ebenso geben sich Piraten als „Offizielle“ aus, indem sie ihre Schiffe sowie ihre Kleidung der jeweiligen Küstenwache anpassen. Nachdem sie an Bord sind, verfahren sie wie die o. g. oder geben sich als Piraten zu erkennen. Sie haben es sowohl auf Geld als auch auf Ladung abgesehen und treten hauptsächlich in Gebietern auf, welche politisch instabil sind oder wo die Küstengewässer unübersichtlich und damit schwer kontrollierbar sind. 4.) Der vierte Piratentyp zählt zu dem unter Punkt 2. genannten gut organisierten und ausgerüsteten Piraten. Zusätzlich verfügen sie noch über Verbindungen zu international agierenden kriminellen Organisationen. 19 Vgl. dazu Roder (Hg.), H., Piraten –Abenteuer oder Bedrohung?-, 1. Aufl., Bremen 2002, S. 11 Vgl. dazu, Christian, K., Tatort Ozean, 2. Aufl., Leipzig 1987, S.67ff, S.73 ff 21 Vgl. dazu, The Law Offices of Countryman & McDaniel: The Law Offices of Countryman & McDaniel, o. J., http://www.cargolaw.com/presentations_pirates.html, 11. Aug. 2005 20 16 Diese Piraten eignen sich jedoch nicht nur Geld, Ausrüstung und Ladung an, sie nehmen stattdessen oftmals das ganze Schiff in Besitz. Die Besatzung wird entweder in die Rettungsboote gesetzt, über Bord geworfen oder kaltblütig getötet.22 Die übernommenen Schiffe werden zu so genannten „Phantomschiffen“. Diese „Phantomschiffe“ fahren dann unter falschem Namen und anderer Flagge mit gefälschten Dokumenten. Die Ladung wird verkauft, dass Schiff entweder weiter betrieben oder ebenfalls veräußert. Der weitere Betrieb von „Phantomschiffen“ sind meist groß angelegte Wirtschaftsbetrügereien, welche Versicherungsschäden in Millionenhöhe nach sich ziehen. Diese Betrügerei läuft folgendermaßen ab. Das Schiff wird gekapert, die alte Besatzung „entsorgt“. Danach wird dass Schiff neu gestrichen, die Dokumente werden gefälscht und dass Schiff erhält somit einen neuen Namen und eine neue Flagge. Mit diesem Anschein der Legalität wird das Schiff auch dem Markt verchartert, die Ladung erreicht jedoch nie ihren Bestimmungshafen. Die Piraten verschiffen die Ladung in einen anderen Hafen und verkaufen sie dort mit dem größt möglichen Gewinn. Sollte der Charterer ebenfalls zu diesem kriminellen Netzwerk gehören wird dieser den Schaden zusätzlich noch von seiner Versicherung begleichen lassen. Dies wird ebenfalls ein ahnungsloser Charterer tun und somit entstehen bei beiden Varianten erhebliche Schäden auf der Seite der Versicherungen. Nach dem erfolgreichen Verkauf der Ladung, beginnt das oben beschriebene Szenario von vorne und zwar so lange, bis der Betrug auffliegt, bzw. das Schiff veräußert wird.23 Diese Überfälle sind oftmals Überfälle auf Bestellung und finden ebenfalls hauptsächlich in Süd-Ostasien statt. 4.4 Motivation Wie bei allen kriminellen Handlungen steht auch hier die Profitgier im Vordergrund. Während die großen kriminellen Organisationen sich bereichern wollen, sehen die 22 23 Vgl. Roder (Hg.), H., Piraten –Abenteuer oder Bedrohung?-, 1. Aufl., Bremen 2002, S. 12 Vgl. dazu ebd., S. 12 Vgl. dazu auch, The Law Offices of Countryman & McDaniel: The Law Offices of Countryman & McDaniel, o. J., http://www.cargolaw.com/presentations_pirates.html, 11. Aug. 2005 17 Kleinkriminellen und Handlanger meist keine andere Möglichkeit um ihre Familien ausreichend zu ernähren. Dies erklärt auch, warum Piraterie heute in den ärmsten Ländern dieser Welt vorkommt. 5. Vergleich der damaligen und heutigen Piraten Damals wie heute verfolgen die Piraten die gleichen Ziele indem sie meist schutzlose Handelschiffe angreifen. Im Vergleich zu damals änderten sich lediglich die Operationsgebiete sowie die Vorgehensweisen. Die Operationsgebiete änderten sich, da Piraten immer dort zu finden sind, wo reger Handel betrieben wird und politische Differenzen auftreten, bzw. die politische Zusammenarbeit der dortigen Küstenstaaten noch nicht gewährleistet ist, was das Handeln der Piraten stark vereinfacht und begünstigt. Während damals die Piraten hauptsächlich auf leicht zu erbeutende Ziele aus waren und auf eigene Faust loszogen, gibt es heute sowohl Piraten welche ebenso vorgehen, als auch Piraten welche zu gut organisierten kriminellen Organisationen gehören. Die Vorgehensweisen sind im Laufe der Zeit, was die Hauptintention betrifft, weitestgehend gleich geblieben. Die Piraten versuchen immer noch an Bord von Handelschiffen zu gelangen, jedoch heut zu Tage meist nachts, während dies früher aus navigatorischen Gründen meist tags über geschah. Heute werden je nach Piratentyp Geld, Ladung oder das ganze Schiff gestohlen, während früher das ganze Schiff ausgeplündert wurde um es anschließend zu versenken. In seltenen Fällen wurde es weiter gesegelt. 6. Maßnahmen zur Abwehr von Piratenangriffen In den nachfolgenden Kapiteln werden die Gegenmaßnahmen gegen Piraten erläutert, wobei gesondert auf die damaligen und heutigen Gegenmaßnahmen eingegangen wird. Weiterhin wird erläutert warum diese Maßnahmen notwendig waren, bzw. sind. Des Weiteren wird erläutert, warum die Maßnahmen, welche damals zum Verschwinden der Piraterie geführt haben, heute nicht mehr praktikabel sind und deshalb nicht mehr angewendet werden. 18 6.1 Damalige Maßnahmen Die primäre Abwehrmaßnahme bestand darin, die Handelschiffe zu bewaffnen. Ebenso war der Geleitschutz von wertvoller Ladung durch Marineeinheiten eine gängige Abwehrmaßnahme. Anzumerken ist hierbei noch, dass auch die Seeleute bewaffnet waren und durchaus wussten wie sie mit diesen Waffen umzugehen hatten. Dies diente in erster Linie der Abschreckung jedoch wurde im Falle eines Angriffes durchaus von den mitgeführten Waffen gebrauch gemacht. Eine weitere, eher zur Unterstützung gedachte Maßnahme war es, ein Kopfgeld auf berühmte Piraten und deren Mannschaften auszusetzen. Dies hatte zu Folge, dass die so genannten Piratenjäger entstanden, welche lediglich zur See fuhren um die Piraten zu jagen und die ausgesetzten Kopfgelder zu erlangen.24 6.1.1 Notwendigkeit dieser Maßnahmen Die Notwendigkeit der unter Kapitel 6.1 aufgezählten Maßnahmen lässt sich durch folgende Erläuterung rechtfertigen. Tatsache war, dass ein erfolgreicher Piratenangriff oftmals dem Verlust von Schiff und Ladung, sowie dem Tot der gesamten Besatzung gleich kam. Eine Ausnahme bildeten jene Besatzungsmitglieder, welche sich im Angesicht des Todes den Piraten anschlossen. Selbst wenn das Leben der Besatzung, aus welchen Gründen auch immer, verschont wurde, bedeutete dies jedoch oftmals den Verlust des ganzen Eigentums des Kapitäns sowie der Besatzung, da diese meist Eigentümer des Schiffes oder aber auf jeden fall prozentual an der Ladung beteiligt waren. Dem zu folge hatte die Besatzung ein berechtigtes Interesse daran, das Schiff sowie die Ladung unter Einsatz ihres Lebens zu verteidigen. 6.2 Heutige Maßnahmen Da die damaligen Abwehrmaßnahmen aufgrund der fehlenden Bewaffnung der Handelschiffe sowie der fehlenden Ausbildung der Seelaute an Waffen nicht mehr 24 Vgl. dazu, Roder (Hg.), H., Piraten –Abenteuer oder Bedrohung?-, 1. Aufl., Bremen 2002, S. 111ff 19 angewendet werden, waren und sind die Schiffsbetreiber sowie die nationalen und internationalen Schiffahrtsorganisationen gezwungen andere Maßnahmen zu entwickeln und anzuwenden. An dieser Stelle hat das International Maritime Bureau den Reedern Empfehlungen und Richtlinien zur Verfügung gestellt. Das IMB unterscheidet hierbei vier verschiedene Maßnahmen, welche nachfolgend erläutert werden. 1.) Grundlegende Präventionsmaßnahmen - Sorgfältige Auswahl der örtlichen Agenten - Ladung und Container so stauen, dass wertvolle Ladung unter Deck steht, bzw. wenn der Container an Deck gestaut ist, soll er diebstahlsicher gestaut werden, d.h. Container sollen Tür an Tür oder in oberster Lage gestaut werden, sofern dies im Bezug auf die Stabilität des Schiffes möglich ist - Zugänge zu den Aufbauten sollen geschlossen gehalten werden. Hierbei ist darauf zu achten, dass Fluchtwege im Notfall begehbar sind - Es sollen Rückzugsmöglichkeiten für die Besatzung offen gehalten werden. Diese sollen mit Funkgeräten ausgestattet sein - Beschaffung von zusätzlichen Signalmitteln wie z. B. Leuchtpistolen - Sicherheitspläne gemäß Safety of Life at Sea – Konvention (im folgenden kurz: SOLAS) und dem International Ship and Port Facility Security – Code ( im folgenden kurz: ISPS – Code ) erstellen, die Besatzung einweisen und regelmäßig Übungen durchführen 2.) Zusätzliche Präventivmaßnahmen in gefährdeten Gebieten - In der nähe anderer Schiffe bleiben - Funkverbindung herstellen sowie Notsignale vereinbaren mit: 20 i. Schiffen, welche sich im Nahbereich befinden ii. Lokalen Behörden iii. Botschaft des Flaggenstaates - Nahbereich ständig visuell und mit Radar überwachen - Die Nachtwache verstärken - Schwer zu überwachende Schiffsbereiche durch zusätzliche mit Funkgeräten ausgerüstete Wachmänner regelmäßig kontrollieren lassen - Nahbereich beleuchten wenn das Schiff sich auf Revierfahrt oder im Hafen befindet, ansonsten außer Sichtweite der Küste bleiben und keine Positionsmeldungen über Funk durch geben - Regelmäßige Kontrolle der Rückzugsmöglichkeiten und kontinuierliche Einweisung der Besatzungsmitglieder in die Schiffsicherheitspläne. - Folgende Einrichtungsgegenstände zum sofortigen Gebrauch bereithalten i. Feuerlöschpumpe und Schläuche ii. Alle Notsignalmittel iii. Diverse Arten von Wurfgeschossen wie z.B. Schäkel, Twist-Locks und Farbbeutel zum Markieren der Piraten. Diese Maßnahmen sind jedoch bedenklich, da diese Art der Piratenabwehr leicht zur Eskalation der Situation führen kann und keinen praktischen Nutzen aufweist. iv. Suchscheinwerfer - Vor Anker, alle Klüsen inklusive Ankerklüsen verschließen und Ankerspülung bereit halten 21 - Schiffsausrüstung sicher verstauen und vergewissern, dass die Zugänge zu den Aufbauten verschlossen sind. Die Fluchtwege sind auch hier offen zu halten - Bei Sichtung verdächtiger Fahrzeuge den Generalalarm betätigen und Fahrzeug den örtlichen Behörden sowie Schiffen im Nahbereich melden 3.) Maßnahmen bei Enterversuch - Generalalarm auslösen - Notruf absetzen - Fahrt aufnehmen und Kurs ändern um Angreifer in Luv zu bringen - Feuerlöschschläuche zu Abwehr der Piraten einsetzen.25 - Volle Decksbeleuchtung einschalten 4.) Maßnahmen wenn Piraten an Bord sind - Besatzung veranlassen sich in die Rückzugsräume zu begeben - Erneut Notruf und Situationsbericht absetzen26 Ergänzend ist hier anzumerken, dass auch das Bundesministerium für Verkehr einen entsprechenden Maßnahmenkatalog herausgegeben hat, wobei auf diesen hier nicht weiter eingegangen werden muss, da sich dieser mit dem des IMB weitestgehend deckt. Weiterhin existieren noch verschiedene andere Richtlinien, welche sich ebenfalls an dem des IMB orientieren. 25 26 Vgl. Kaps, H., Irminger, P.,Notfallmanagement auf Seeschiffen Version 2.0, Bremen 2003, S.84f Vgl. ICC International Maritime Bureau: IMB Recommendations for Security, aufgeführt bei Stommel, D., Piraterie heute –Möglichkeiten zu deren Vorbeugung und Abwehr-, Bremen 1990, S. 48 ff, dort ohne weitere Quellenangabe 22 6.2.1 Begründung dieser Maßnahmen Im Gegensatz zu damals, bedeutet ein Piratenangriff nicht unweigerlich den Verlust des Schiffes und der Besatzung, jedoch weiterhin für Ladung, Vermögen sowie Wertsachen. Da das Leben der Besatzung somit in vielen Fällen nicht mehr unmittelbar bedroht ist, sind die Seeleute auch nicht mehr bereit, für das Schiff und die Ladung ihr Leben in bewaffneten Konflikten aufs Spiel zu setzten. Dem hinzuzufügen ist, dass die Seeleute, wie o.g., auch meist den Umgang mit Waffen nicht mehr beherrschen, bzw. die Mehrzahl der Handelsschiffe, bis auf wenige Ausnahmen, keine Waffen mehr an Bord mitführen. Ein weiterer wichtiger Aspekt im Bezug auf die unter Kapitel 6.2 genannten Maßnahmen besteht darin, dass all diese Maßnahmen passiver Natur sind, von denen keine tödliche Gefahr ausgeht. Würden die heutigen Handelschiffe noch Waffen tragen und würde es zu einem Schusswechsel mit Todesfolge kommen, so müsste sich der Schütze vor einem zuständigen Gericht unter Umständen wegen Totschlag oder sogar Mord verantworten, da dieses Gericht den Schusswechsel ggf. nicht als Notwehr anerkennt. Bei einer Verurteilung hätte dies langjährige Haftstrafen oder Hinrichtung zur Folge. Dieses Risiko würde in der heutigen Zeit auch kein Reeder mehr eingehen. Ein weiterer wichtiger Faktor ist hierbei ebenso zu beachten. Während die Piraten sich früher meist frühzeitig zu erkennen gaben, versuchen sie in der heutigen Zeit meist heimtückisch, leise und unerkannt an Bord zu kommen. 7. Gegenüberstellung der Maßnahmen und deren Wirkung In den nachfolgenden Kapitel erfolgt die Gegenüberstellung der Gegenmaßnahmen aus der Geschichte und der heutigen Zeit. Zusätzlich wird auf die Wirkung der getroffenen Gegenmaßnahnahmen eingegangen, wobei hier hauptsächlich die heutigen Maßnahmen betrachtet werden, da diese wesentlich umfangreicher, aber wie sich oftmals zeigen wird, nicht unbedingt immer zuverlässig sind. Ebenso änderten sich im Laufe der Zeit die Rahmenbedingungen zur Piratenabwehr, welche ebenfalls erläutert werden. 23 7.1 Vergleich der Gegenmaßnahmen Während damals die Verteidigungsmaßnahmen darauf auswahren die Piraten mit allen Mitteln erst gar nicht an das Schiff herankommen zu lassen, bzw. wenn sie es an Bord geschafft hatten sie mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln unter Einsatz seines Lebens zu bekämpfen um Schiff und Ladung zu schützen, sind die heutigen Maßnahmen weitestgehend darauf ausgerichtet, die Piraten abzuschrecken. Sollten sie dennoch an Bord kommen, bleibt der Besatzung nur die Möglichkeit, zu kooperieren um den Schaden zu begrenzen und eine mögliche Gewaltanwendung zu verhindern, oder aber sich in einen vermeintlich sicheren Raum zurück zuziehen, um dort abzuwarten, bis sich die Situation geklärt hat. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Ausrüstung der Handelsschiffe in der heutigen Zeit der Besatzung keine Möglichkeit gibt, sich aus solchen Situationen selbstständig zu befreien. Im Gegensatz dazu, waren die Handelschiffe früher oftmals stärker bewaffnet als die Piraten selbst. 7.2 Wirkweise der Gegenmaßnahmen Damals wie heute beruht das Prinzip der Gegenmaßnahmen hauptsächlich auf Abschreckung, damals durch Waffen und heute durch den Einsatz von Scheinwerfern und Typhon, wobei sie sich in ihrer Wirkung deutlich unterscheiden. Während früher die Piraten um ihr Leben fürchten mussten, so haben sie heute lediglich rechtlich Konsequenzen zu fürchten, sofern sie überhaupt durch Strafverfolgende Behörden aufgespürt und festgenommen werden. Dies hat zur Folge, dass die Piratenabwehr im Gegensatz zu früher um ein vielfaches schwieriger und aufwendiger wurde, wobei oftmals an der Wirkung der getroffen Maßnahmen gezweifelt werden kann, was nachfolgendes Beispiel verdeutlicht. Am 28 Januar 2004 wurde der Südafrikanische Katamaran westlich von Testigos vor der Küste Venezuelas von 10 bewaffneten Piraten angegriffen. Sie kamen mit ihrem Schnellboot längsseits des Katamarans und erbaten von der italienischen Besatzung Trinkwasser. Ohne Vorwarnung eröffneten sie das Feuer und kurze Zeit später kamen zwei Piraten an Bord. 24 Sie schossen dem Kapitän in den Kopf, welcher sofort tot war, raubten der Besatzung ihr Geld und ihre Wertsachen.27 Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Besatzung mit den vom IMB herausgegebenen Maßnahmenkatalog keine Möglichkeit hatte die Piraten von ihrem tun abzuhalten. Entkommen konnten sie mit ihrem Katamaran einem Schnellboot nicht, und auf den plötzlichen Angriff waren sie ebenfalls nicht vorbereitet. Dass sich die Besatzung in diesem Beispiel falsch verhalten hat muß hier allerdings erwähnt werden, da sie sich vor der Küste Venezuelas aufhielt und die Verhaltensrichtlinien des IMB gänzlich missachtet hat. Sie hätte wissen müssen, dass die Küsten Venezuelas als gefährlich eingestuft sind und dem entsprechend dem Schnellboot nicht erlauben dürfen, ohne eine eindeutige Klärung der Sachlage längsseits zu kommen. Ungeachtet dessen hätte sie selbst unter Berücksichtung aller der unter Kapitel 6.2 aufgeführten Maßnahmen wohl keine Möglichkeit gehabt, diesen Angriff abzuwehren. Es stellt sich hier nun die Frage, in wie weit diese Maßnahmen Piraten davon abhalten sollen, sich Handelsschiffen oder aber auch Yachten zu nähren, wobei die Yachten nicht einmal die Möglichkeiten der Handelsschiffe besitzen. Ein weiter Beleg für die zweifelhafte Wirkung dieser Maßnahmen findet sich in der nachfolgenden Statistik. Abb. 10: Zunahme der Piratenangriffe von 1991 - 2003 Quelle: Secure Marine: Piracy Attacks, http://www.secure-marine.com/statistics/attack.htm, 15. Aug. 2005 27 Vgl. ICC International Maritime Bureau, Piracy and Armed Robbery against Ships Annual Report 2004, S.17 25 Wie sich anhand der roten Kurve verfolgen lässt gab es immer wieder Jahre, in denen die Anzahl der Piratenübergriffe zurückging, nur um in den darauf folgenden Jahren wieder anzusteigen. Bei der Betrachtung dieser Tatsache lässt sich ein allgemeiner Aufwärtstrend feststellen, da die Anzahl der steigenden Piratenangriffe den vorigen Rückgang bei weitem übertraf. Wird dieser Trend beibehalten, so lässt sich die Vermutung anstellen, dass wir im Jahre 2010 dann annährend 1000 Piratenüberfälle zu verzeichnen hätten, würden nicht doch in einigen Gebieten, wie z.B. in der Malacca-Straße, Schutzmaßnahmen durch die Anrainerstaaten eingeleitet, welche in Kapitel 9 erörtert werden. 7.3 Veränderte Rahmenbedingungen zur Piratenabwehr Die Tatsache, dass die damaligen Maßnahmen wirkungsvoller waren, liegt zum Teil auch daran, dass sich im Vergleich zu früher auch die Rahmenbedingungen für die Piratenabwehr geändert haben. Der Rückgang der Piratenübergriffe im Zeitraum des 18. – 20. Jahrhunderts ist zum Teil auch auf folgende Ursachen zurück zuführen. Als erstes wäre der technologische Fortschritt zu nennen. Die Entwicklung der Dampfmaschinen und die spätere Entwicklung der Dieselmotoren und die damit verbundene Zunahme der Größe sowie der Geschwindigkeit der Handelschiffe erschwerte es den Piraten zunehmend, diese auf hoher See zu verfolgen und aufzubringen. Dies lässt sich dadurch begründen, dass die Piraten zum einen weder über die erforderliche Technologie, sowie zum anderen über die nötigen Ressourcen wie z. B. fossile Brennstoffe verfügten. Als zweite wichtige Ursache ist anzuführen, dass die Verwaltungsapparate der damaligen Industrienationen effizienter wurden, was sich auf ihre damaligen Kolonien übertrug. Um den Handel mit eben diesen Kolonien zu sichern, waren die Industrienationen darum bemüht, ihre Kolonien, Handelsflotten und Handelsrouten best möglich zu schützen. Die dritte Ursache stellt sich als direkte Folge aus dem gesteigerten Schutzinteresse der Industrienationen dar und zeigt sich in der stetigen Zunahme der Marineeinheiten, welche entlang der gängigen Handelsrouten patrouillierten oder extra für den Schutz der Kolonien abgestellt wurden. Dass dies ebenso auf die globale Aufrüstung in dieser Zeit zurückzuführen ist, soll hier ebenfalls erwähnt werden. 26 Der vierte Grund, der zum Untergang der Piraten führte, war das steigende öffentliche Interesse an diesem Thema und die damit verbundenen klaren Richtlinien und Gesetze. Piraterie war sowohl von den Regierungen als auch der Öffentlichkeit als ernste internationale Bedrohung angesehen, wobei die Staaten, welche die Möglichkeiten hatten, ihre Handelsflotten zu schützen, dies auch taten. Nach dem 2. Weltkrieg nahmen die Piratenvorfälle wieder kontinuierlich zu. Dies ist unter anderem auf den Wegfall der o. g. Faktoren zurückzuführen. Der einstige Vorteil des technologischen Fortschritts der Industrienationen hat sich in der heutigen Zeit zu einem Vorteil der Piraten entwickelt, da moderne Ausrüstung und Technik heute einfach und günstig auf den Schwarzmärkten dieser Welt erstanden werden können. Die Reduzierung der Mannschaftsgröße von damals 60 Mann und mehr auf heute bis zu sieben Besatzungsmitgliedern, spielt den Piraten ebenfalls in die Hände. Der Wegfall der Kolonien und das nicht vorhanden sein der finanziellen Mittel vieler Staaten, um eine schlagkräftige Marine zu unterhalten, führte ebenfalls zur Zunahme der Piratenüberfälle. Ein wohl nicht zu unterschätzender Faktor besteht in der weltweiten Abrüstung und in dem Wegfall der ehemaligen Sovietunion, was zur Folge hatte, dass die Marinepräsenz auf den Weltmehren um ein vielfaches abnahm. Dies begünstigt ebenfalls die Piraten, da sie nun uneingeschränkter operieren können. Zu berücksichtigen ist auch, dass viele Staaten das Thema der Piraterie nicht mit dem nötigen Ernst betrachten und Piratenübergriffe dementsprechend als Bagatelldelikte abhandeln. Ebenso erfährt die breite Öffentlichkeit selten etwas über die Piratenvorfälle. Dem hinzu zufügen ist, dass jene Staaten, welche heut zu Tage die größten Handelsflotten besitzen, wie z. B. Liberia, Panama und Honduras, sowohl wirtschaftlich als auch finanziell und politisch, aber auch militärisch aufgrund ihrer Bedeutungslosigkeit nicht in der Lage sind ihre Handelsflotten effizient zu beschützen und wirkungsvoll gegen Piraten vorzugehen.28 Ungeachtet dessen, stellt das Problem der Zuständigkeiten bei Vorfällen auf hoher See ein weitaus größeres Hindernis bei der Piratenabwehr dar, weil es keine einheitlichen Regelungen diesbezüglich gibt. 28 Vgl. dazu, The Law Offices of Countryman & McDaniel: The Law Offices of Countryman & McDaniel, o. J., http://www.cargolaw.com/presentations_pirates.html, 11. Aug. 2005 27 8. Definition „Piratenabwehr“ In diesem Abschnitt wird der Begriff „Piratenabwehr“ definiert. Es wird hierbei unterschieden zwischen der „passiven Piratenabwehr“ sowie der „aktiven Piratenabwehr“. Hinzu kommen die Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen der Flaggen- und Küstenstaaten, auf welche jedoch später eingegangen werden, da diese, zu einem Grossteil, nicht unmittelbar der Abwehr der Piraten dienen, sondern lediglich die Rahmenbedingungen zur Piratenabwehr darstellen, wie am Beispiel der Malacca Strasse zu sehen ist. Unter dem Begriff „Piratenabwehr“ ist zu verstehen: Jede Maßnahme u. Regelung, die dazu dient, mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu verhindern, dass der Tatbestand der Piraterie nach der Definition des IMB erfüllt wird. Es wird hier bewusst die Pirateriedefinition des IMB gewählt, da diese auch die Piratenübergriffe innerhalb der Hoheitsgrenzen der Küstenstaaten als Akte der Piraterie kennzeichnen, während die Definition der UN sich wie in Kapitel 2.1 genannt lediglich auf den Bereich der Hohen See bezieht und somit die Vorfälle in den Hoheitsgebieten als bewaffnete Raubüberfälle abhandelt. Nach Meinung des Autors ist hier jedoch keine Unterscheidung zu machen und es gilt somit die Definition des IMB. Es muss hierbei allerdings noch, wie o. g., zwischen der „aktiven“ und „passiven“ Piratenabwehr unterschieden werden wobei eine Vielzahl der Maßnahmen sowohl „aktive“ als auch „passive“ Komponenten enthalten. Daher ist eine klare Zuteilung dieser Maßnahmen in „aktiv“ und „passiv“ nicht immer möglich. 8.1 Passive Piratenabwehr Die Kriminalistik definiert die „passive“ Abwehrkraft als sämtliche Maßnahmen, welche das Opfer als Tatobjekt uninteressant erscheinen lassen.29 29 Vgl. Stein, S., Kriminalprävention: Theorie & Evaluation, Mai 2005, http://www.crimeprevention.de/35632/32663.html, 30. Aug. 2005 28 Auf die Piratenabwehr in der Seeschiffahrt übertragen bedeutet dies: „Passive Piratenabwehr beinhalten alle Maßnahmen, welche Piraten durch Abschreckung, Ächtung und dem Anschein der Unrentabilität davon abhalten sollen, dem Schiff, der Ladung und der Besatzung Schaden jeglicher Art zu zufügen.“30 8.2 Aktive Piratenabwehr Die Kriminalistik definiert die „aktive“ Abwehrkraft als sämtliche Maßnahmen, welche die Angriffskraft des Täters schwächen sollen, bevor er seine Straftat begehen kann.31 Auf die Piratenabwehr in der Seeschiffahrt übertragen bedeutet dies: „Aktive Piratenabwehr beinhalten alle Maßnahmen, welche direkte Auswirkungen auf die Piraten haben um ihre Angriffskraft zu schwächen oder unwirksam zu machen, um so die Piraten davon abzuhalten dem Schiff, der Ladung und der Besatzung Schaden jeglicher Art zu zufügen.“32 9. Gefährdete Küstenstaaten und deren aktuelle Situation In den folgenden Kapiteln erden die gefährdeten Küstenstaaten, sowie ihre Gegenmaßnahmen und Möglichkeiten zur Piratenabwehr erläutert. Bei dieser Betrachtung wird genauer darauf eingegangen, welche Staaten besonders gefährdet sind, welche Gegenmaßnahmen sie zurzeit treffen, wo ihre Probleme liegen und welche Maßnahmen sie für die Zukunft geplant haben. Weiterhin wird erwähnt, welche Möglichkeiten sie hätten, ihre Maßnahmen zu intensivieren, um so der Piraterie besser Einhalt gebieten zu können. 30 Eigene Formulierung in Anlehnung an Stein, S., Kriminalprävention: Theorie & Evaluation, Mai 2005, http://www.crime-prevention.de/35632/32663.html, 30. Aug. 2005 31 Vgl. ebd., http://www.crime-prevention.de/3562/32725.html, 30. Aug. 2005 32 Eigene Formulierung in Anlehnung an ebd. 29 9.1 Potentiell gefährliche Küstenstaaten Wie in Kapitel 8 bereits erwähnt, sind zur Piratenabwehr neben den Maßnahmen des Schiffes auch landseitige Unterstützungsmaßnahmen der betroffenen Küstenstaaten nötig. Da diese Küstenstaaten in der Regel jedoch zu den ärmeren Ländern dieser Welt zählen, haben sie oftmals nicht die nötigen Mittel für Beispielsweise eine schlagkräftige und zahlenmäßig große Küstenwache oder aber sie sind durch etwaige Korruption gar nicht erst daran interessiert jene geschehenen Piratenübergriffe aufzuklären, bzw. diese zu verhindern. Beispiele für Korruption lassen sich genügend Aufzählen, so z.B. ein Fall aus Brasilien, bei welchem im Jahre 2001 die Segelyacht „Seamaster“ des berühmten America`s Cup Gewinners Peter Blake im Hafen der Amazonasstadt Fazendinah während der Nacht überfallen wurde. Bei diesem Überfall gingen die Piraten mit übertriebener Gewalt vor, sodass ein Toter und mehrere Verletzte die Folge waren. Diese Verletzten gab es sowohl auf Seiten der Besatzung als auch auf Seite der Piraten, wobei das einzige Todesopfer Peter Blake darstellte. Als Nachweis für die Korruption dient bei diesem Vorfall ein Bericht über die Ermittlungen zu dieser Tat, welche zunächst sehr schleppend voran gingen. Da es sich bei dem Todesopfer jedoch um einen Weltstar aus dem Segelsport handelte, wurde der internationale diplomatische Druck auf Brasilien und dessen Polizeiapparat so stark, dass sich sogar der damalige brasilianische Staatspräsident Cardoso einschaltete und verlangte, die Mörder mit allen zur Verfügung stehenden Mittel ausfindig sowie dingfest zu machen. Auf diesen Druck hin wurde die Piratenbande innerhalb von nur 24 Stunden festgenommen und nur sechs Wochen später begann der Prozess wegen Raubmordes. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es sich bei diesem Vorfall für die Behörden lediglich um Raubmord handelt, nach der Definition der Piraterie des IMB wäre dieser ein Akt der Piraterie gewesen. Dieser Ermittlungserfolg gelang nach Überzeugung vieler nur durch den massiven internationalen Druck auf die brasilianischen Behörden, welche immer wieder beteuerten, sie hätten für eine wirksame Strafverfolgung nicht die nötigen Mittel. Doch wie dieser schnelle Erfolg zeigt, reichen bei vorhandenem Willen selbst diese aus um Erfolge gegen Piraterie zu erzielen.33 33 Vgl. dazu, Steward, D., Piraten –Das organisierte Verbrechen auf See-, 1. Aufl., Hamburg 2002, S.231 ff 30 Somit liegt die Vermutung nahe, dass diverse Hafen- oder Polizeibehörden nicht auch von der Piraterie profitieren, was aber selten zu beweisen ist. Auffällig bei diesem Vorfall ist jedoch, woher die Polizeibehörden in nur 24 Stunden herausgefunden hatte, welche Bande die „Seamaster“ angegriffen hat, geschweige denn wo diese Bande ihren Unterschlupf hatte um sie innerhalb dieser doch kurzen Zeitspanne festzunehmen. Sollte es doch Fälle geben, in denen örtlichen Polizeibehörden Korruption nachgewiesen werden kann, so werden diese meist von höherer Stelle gedeckt, da sich kein Land gerne Korruption nachsagen lässt. Dies könnte nämlich durchaus die Wirtschaft schädigen, da potentielle Investoren durch Korruption sicherlich abgeschreckt würden, was sich diese Länder aufgrund ihrer sowieso schwachen Wirtschaft nicht leisten können. Unter gewissen Umständen kann dies ebenfalls dem Tourismussektor schaden, welcher oftmals ein wichtiger Industriezweig dieser Länder darstellt.34 Neben Brasilien ereignen sich Piratenvorfälle in Süd- und Zentralamerikanischen Gewässern vor allem in Venezuela, Ecuador, Guyana, Peru und im Bereich der Karibischen Inseln auf. Wie die nachfolgende Grafik verdeutlicht, befinden sich die weitaus gefährlicheren Gebiete im Afrikanischen sowie im Süd-Ostasiatischen Raum, da aus diesen Gebieten eine größere Anzahl von Piratenangriffe gemeldet werden. Abb. 11: Küstenstaaten mit mehr als 10 gemeldeten Angriffen im Jahr Quelle: Secure Marine: Countries with over 10 attacks per year, http://www.securemarine.com/statistics/countries.htm, 15. Aug. 2005 34 Vgl. dazu, ebd., S.236 31 Wie die Graphik verdeutlicht, verzeichnen im Afrikanischen Raum die Küsten Nigerias und Somalias die größte Anzahl an gemeldeten Vorfällen, während im Südostasiatischen Raum die Küsten Indonesiens und die Malacca-Straße die meisten Vorfälle zu verzeichnen haben. Bei genauerer Betrachtung dieser Graphik fällt auf, dass die Piratenübergriffe in indischen Gewässern in den vergangenen Jahren um ein vielfaches angewachsen sind. Auffällig ist hier vor allem Bangladesh. Weiterhin verdeutlicht diese Statistik auch, dass die betroffenen Küstenstaaten nicht angemessen auf die steigende Anzahl der Piratenüberfälle reagieren, da diese von Jahr zu Jahr kontinuierlich steigen. 9.2 Aktuelle Gegenmaßnahmen und auftretende Probleme Süd-Ostasiatischer Staaten In den vergangenen Jahren war das Problem der Piraterie durchaus bekannt, wurde aber von den betroffenen Staaten nicht als ernsthafte Bedrohung angesehen. Selbst wenn die betroffenen Staaten etwas gegen die Piraten unternehmen wollten, so fehlten ihnen oftmals die nötigen wirtschaftlichen und finanziellen Mittel. Erst die steigenden finanziellen Verluste von jährlich ca. 13 Mrd. US- Dollar im Jahre 200035 erweckte die Aufmerksamkeit der Industrienationen, welche fortan begannen sich mit dem Problem auseinander zusetzen und die Küstenstaaten nach und nach im Kampf gegen die Piraterie unterstützten. Aus der Graphik auf Seite 25 ist ersichtlich, dass der Süd-Ostasiatische Raum das am stärksten betroffene Gebiet ist. Dies ist nicht zuletzt darauf zurückzuführen, dass sich dort die am stärksten befahrenen Schiffahrtsstraßen und die zwei größten Häfen dieser Welt befinden, nämlich Singapur und Hong Kong. Da auf dieses Gebiet folglich die Augen der Weltwirtschaft gerichtet sind, bedarf es in diesem Gebiet eine genaue Betrachtung hinsichtlich der Gegenmaßnahmen dieser Staaten. Die primären Abwehrmaßnahmen dieser Staaten belaufen sich auf das aufrüsten ihrer Marinen und Küstenwachen um diese für verstärkte Patrouillen zu nutzen, welche zunehmend koordinierter ablaufen. Diese ersten Schritte der Zusammenarbeit werden jedoch durch verschiedene Faktoren gestört. 35 Vgl. Roder (Hg.), H., Piraten –Abenteuer oder Bedrohung?-, 1. Aufl., Bremen 2002, S.13 32 Zum einen erschweren Sprachbarrieren die Zusammenarbeit, zum anderen bestehen oftmals Kompatibilitätsprobleme mit der Ausrüstung, da diese entweder zu unterschiedlich oder aber veraltet oder zu modern sind. Ebenso fördert die sich häufig ändernde politische Lage in der Region das Misstrauen zwischen den Staaten, welches sich dadurch äußert, dass z.B. gemeinsame Marineoperationen dafür genutzt werden könnten, um vom jeweils anderen Staat ausspioniert zu werden und so geheime Informationen wie z.B. Zustand der Marine, vertrauliche Daten über Waffen, Sensoren- und Kommunikationsanlagen preis zugeben.36 Dieses Misstrauen wird zusätzlich durch die jährlich steigenden Ausgaben für das Militär und das damit verbundene Aufrüsten in dieser Region gefördert, was die nachfolgenden Tabelle verdeutlicht. Abb. 12: Militärausgaben in Asien von 1995-2004 Quelle: Stockholm International Peace Research Institute: Military expenditure in South Asia,1995-2004 http://www.sipri.org/contents/milap/milex/mex_graph_asia_s.html, 06. Sept. 2005 Unter anderem fließt dieses Geld teilweise in die Anschaffung von U-Booten, welche reine Angriffswaffen darstellen, was wiederum das Misstrauen der Nachbarstaaten fördert.37 Es bleibt jedoch anzumerken, dass die Militärausgaben in den vergangenen Jahren weltweit angestiegen sind, was jedoch nicht in jeder Region zu solch einem Misstrauen 36 Vgl. dazu Bateman, S.: Regional and International Frameworks for Maritime Security Cooperation, Jahr 2000, http://www.iips.org/bateman_paper.pdf, 06. Sept. 2005 37 Vgl. dazu Prozun K., Sengupta, Submarine Fleet Build-up in Asia Pacific, Asian Defence Journal, 8/2000, S.26 ff 33 geführt hat. Als Beleg hierfür ist die stabile politische Situation ins Zentral- und Osteuropa anzuführen, obwohl auch hier die Militärausgaben von Jahr zu Jahr einen stetigen Anstieg aufweisen. Dies zeigt die folgende Abbildung. Abb. 13: Militärausgaben Zentral- und Osteuropa von 1995-2004 Quelle: Stockholm International Peace Research Institute: Military expenditure in South Asia,1995-2004 http://www.sipri.org/contents/milap/milex/mex_graph_eur_e.html, 06. Okt. 2005 Ein wesentlicher Faktor, welche die Zusammenarbeit der Patrouillen stört, besteht in den geltenden Hoheitsgrenzen der Staaten und den daraus entstehenden Kompetenzstreitigkeiten. So könnte ein indonesisches Küstenwachboot bei einem Piratenüberfall in malaysischen Hoheitsgewässern nicht einschreiten, selbst wenn es sich in unmittelbarer Sichtweite des Vorfalls befände, da es sonst die Hoheitsrechte Malaysias verletzten würde, was wiederum zu diplomatischen Spannungen in dieser Region führen könnte. Eine weitere Abwehrmaßnahme der Küstenstaaten liegt in der Abschreckung. Dies erreichen sie nicht nur durch Präsenz ihrer Küstenwachen, sondern ebenfalls durch ihre Strafurteile gegen gefasste Piraten. So z.B. China, wo 1999 gegenüber einer Piratenbande das Todesurteil verhängt wurde. Die Wirkung dieser Maßnahme wird jedoch häufig in Frage gestellt, da die Statistiken beweisen, dass trotz Todesstrafe die Verbrechen nicht rückläufig sind. 34 Übertragen auf die Seefahrt stellt sich hier die Frage, ob sich Piraten durch Androhung der Todesstrafe davon abschrecken lassen, weiterhin Handelschiffe zu überfallen. Eine weitere wohl eher symbolische Maßnahme führte Brasilien ein, indem sie eine spezielle Hafenpolizei in der Hafenstadt Santos aufstellte, wobei über Erfolge dieser Hafenpolizei keine Ergebnisse zu finden waren. Eine durchaus interessante Maßnahme ergriff Indien, welches allen Handelschiffen weltweit Schutz durch die indische Marine anbietet. Auch zu dieser Maßnahme liegen keine Ergebnisse vor, jedoch könnte dies im Ernstfall zu globalen politischen Spannungen führen, da die indische Regierung dies ohne Rückendeckung durch eine internationale Organisation tut. Sollte beispielsweise die indische Marine ein indonesisches Boot aufgrund eines britischen Schutz suchenden Handelschiffes angreifen, so hätte dies wohl weit reichende diplomatische und politische Konsequenzen deren Folgen nicht abzusehen wären.38 Anzumerken ist hierbei jedoch, dass es sich durchaus um eine mögliche Abwehrmaßnahme handelt, welche durchaus Wirkung zeigen könnte, sofern sie mit internationaler Unterstützung und unter Beteiligung mehrer Marinen durchgeführt werden würde. Zwischen einigen Küstenstaaten gibt es auch Vereinbarungen über gemeinsame militärische Übungen zum Zweck der Piratenabwehr. So zum Beispiel das „Five Power Defence Arrangement“ bei welchem Australien, Malaysia, Neu Seeland, Singapur und Groß Britannien gemeinsame Übungen durchführen wollen.39 Ungeachtet dieser Kooperationen führte Japan, als Flaggenstaat, im Alleingang Aktionen zur Unterstützung gefährdeter Küstenstaaten durch, wie folgende Beispiele zeigen: - Die japanische Küstenwache schickte Patrouillenboote in folgende Staaten und führte Übungen mit diesen durch. Weiterhin fand ein Erfahrungsaustausch statt mit: i. Indien im November 2000 und Mai 2001 ii. Malaysia im November 2000 iii. den Philippinen im Oktober 2001 38 39 Vgl. Roder (Hg.), H., Piraten –Abenteuer oder Bedrohung?-, 1. Aufl., Bremen 2002, S.13 Vgl. The International Institute for Strategic Studies: Piracy and maritime Terror in Southeast Asia Volume 10, Issue 6, Juli 2004, http://www.iiss.org/stratcomfree.php?scid=386, 01. Sept. 2005 35 - Die japanische Schiffahrtspolizeischule nahm im April 2001 Austauschbeamte aus Thailand, Indonesien, den Philippinen, Malaysia und Vietnam zur Ausbildung auf - Im Oktober 2001 war Japan das Gastland für das „Maritime Law Enforcement Seminar“, welches in Zusammenarbeit mit der japanischen Küstenwache stattfand - Das Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport versuchte in Zusammenarbeit mit dem IMB und Indonesien effektive Selbstschutzmaßnahmen zu verbessern, bzw. zu verstärken - Das Ministerium für Land, Infrastruktur und Transport baute ein Internationales Notfall – Informationsnetzwerk auf und erstellte eine Notfall Kontaktliste für Schiffe, welche Küsten- oder Hafenbehörden sie im Notfall kontaktieren sollten.40 Ein weiteres Abkommen wurde von Japan im Jahre 2000 vorgeschlagen. An der „Conference on Combating Piracy and Armed Robbery against ships“ vom 27. bis 28. April 2004 nahmen 16 Staaten aus dem süd-ostasiatischen Raum teil, darunter China, Hong Kong, Japan, Indonesien, Malaysia und Singapur und verständigten sich darauf, untereinander besser zu kooperieren. Bei der nächsten „Conference on Combating Piracy and Armed Robbery against ships“, welche sechs Monate später in Tokio statt fand machte Japan den Vorschlag, eine Süd-Ostasiatische Küstenwache aufzubauen und diese mit eigenen bewaffneten Einheiten zu unterstützen. Dies lehnte jedoch China ab und so endete diese Konferenz lediglich mit der Zusage, dass gemeinsame Übungen durchgeführt werden sollte. Dem Aufbau der gemeinsamen Küstenwache stimmten zwar alle zu, doch sollte diese nicht von japanischen Einheiten unterstützt werden.41 Neben diesen zwei Einigungen wurden drei weitere Beschlüsse verabschiedet. Diese sind: 40 Vgl. Ministry of Foreign Affairs of Japan: Japan’s efforts to combat piracy and armed robbery against ships, Nov. 2001, http://www.mofa.go.jp./region/asia-paci/asean/relation/piracy.html, 01. Sept. 2005 41 Vgl. ebd. Vgl. dazu auch Roder (Hg.), H., Piraten –Abenteuer oder Bedrohung?-, 1. Aufl., Bremen 2002, S.13 36 1.) Der Tokyo Appeal 2.) Die Asia Anti Piracy Challenges 2000 3.) Der Model Action Plan Da diese drei Beschlüsse umfangreicher sind, werden sie am Ende dieses Kapitels in eigenen Abschnitten aufgeführt und erläutert. Durch die Initiative Japans wurden auch weitere süd-ostasiatische Staaten bei der Piratenabwehr aktiv. Die Philippinen, welche früher lediglich die Marine zur Sicherung ihrer Seewege einsetzte, bauten unabhängig davon eine Küstenwache auf, welche somit ohne Behinderung von der Befehlskette des Militärapparates schneller und effektiver arbeiten kann. Der Aufbau dieser Küstenwache erfolgte unter Beratung der japanischen Küstenwache, die neben Beratungstätigkeiten ebenso bei der Ausbildung der philippinischen Beamten tätig war. Ebenso kündigte Malaysia im Jahre 2004 den Aufbau einer eigenen Küstenwache an, welche in diesem Jahr in Dienst gestellt wurde.42 Auch Indonesien beabsichtigt in naher Zukunft eine eigene Küstenwache aufzubauen, dabei treten jedoch folgende Probleme auf. Das Hauptproblem Indonesiens besteht in seiner schwachen Wirtschaft und der daraus resultierenden Armut. Dies hat zur Folge, dass Indonesien nicht die notwendigen Mittel zum Aufbau einer ausreichend großen Küstenwache besitzt, da Indonesien ein Inselstaat mit 17508 Inseln ist und eine gesamte Küstenlänge von 54716 Kilometern abdecken müsste. Zum Vergleich, Malaysia hat lediglich 4675 Kilometer Küste und selbst die USA mit ihrem kompletten Marineapparat müssen lediglich 19924 Küstenkilometer abdecken. Weiterhin muß hier angemerkt werden, dass von den 17508 Inseln Indonesiens nur 6000 bewohnt sind, was viele Fluchtmöglichkeiten für Piraten darstellt.43 42 Vgl. dazu The Tokyo Foundation: Defending Asian Seas from Marauding by Pirates, März 2004, http://www.tkfd.or.jp/eng/division/research/op/chikara1_9.shtml, 08. Sept. 2005 Vgl. dazu auch, Asia Times Online co, Ltd.: Malaysian coastline easy pickings, Mai 2003, http://www.atimes.com/atimes/southeast_asia/ee22ae01.html, 08. Sept. 2005 43 Vgl. Central Intelligence Agency: The World Factbook, Sept. 2005, http://www.cia.gov/cia/ publications/ factbook/index.html, 08. Sept. 2005 37 Ein weiteres wichtiges Problem stellt die mangelnde Kontrolle der Regierung über ihre Sicherheitskräfte in den Provinzen dar, welche seit dem Fall des Suharto Regimes 1998 immer häufiger auftreten. Dies hat zur Folge, dass es oftmals Menschenrechtsverletzungen seitens des Militärs gibt, was wiederum zur Folge hat, dass die USA jegliche Unterstützung an Indonesien so lange einstellt, bis diese Militärangehörigen für ihre Vergehen rechtlich belangt werden. Unter Berücksichtigung all dieser Probleme ist es nur wahrscheinlich, dass Indonesien weiterhin die größte Anzahl an Piratenüberfällen verzeichnet, da hier weiterhin optimale Voraussetzungen für Piraten gegeben sind.44 Unabhängig von allen aktuellen und geplanten Piratenabwehrmaßnahmen, nahm die Piratenaktivität in der Malacca-Straße nach der Tsunami Katastrophe im Dezember 2004 ab. Dies ist nach Meinung der Öffentlichkeit darauf zurück zuführen, dass viele Piraten ihre Boote und Ausrüstung verloren haben, bzw. selbst zu den Todesopfern zählen. Zwei Monate nach dieser Katastrophe häuften sich jedoch die Meldungen über Piratenübergriffe aus der Malacca-Straße wieder. Unerklärlich ist hierbei, wie die Piraten es in nur zwei Monaten schafften, wieder an Boote sowie Waffen und Ausrüstung zu kommen, um erneut in der Malacca-Straße auf Beutezug zu gehen. Ebenso ist es unerklärlich, dass es in einem solch überwachten Gebiet überhaupt zu Überfällen kommen kann, da die Küstenstaaten neben der Radarüberwachung des Vessel Traffic Systems auch vermehrt und kooperativ Patrouille fahren wollen. Ebenso sind alleine in dem Gebiet der Malacca-Straße 15 Militärbasen von Indonesien, Malaysia und Singapur, welche durchaus zur Überwachung des Gebietes sowie zur Bekämpfung der Piraten genutzt werden könnten. Dies wird durch nachfolgende Abbildung belegt. 44 Vgl. dazu, The International Institute for Strategic Studies: Piracy and maritime Terror in Southeast Asia Volume 10, Issue 6, Juli 2004, http://www.iiss.org/stratcomfree.php?scid=386, 01. Sept. 2005 38 Abb. 14: Übersicht über Militärbasen in der Malacca-Straße Quelle: The International Institute for Strategic Studies: Piracy and maritime Terror in Southeast Asia Volume 10, Issue 6, Juli 2004, http://www.iiss.org/showfreepdfs.php?scID=386&type=iiss.pdf, 01. Sept. 2005 Diese Faktoren zusammen, lassen die Frage offen ob die getroffenen Maßnahmen wirkungsvoll sind, bzw. die betroffenen Küstenstaaten nur leere Versprechungen abgeben oder aber ob sie wirklich etwas gegen Piraterie unternehmen, indem sie ihre Planungen und Beschlüsse in die Tat umsetzen wie am Beispiel Malaysias deutlich wird. Malaysia kündigte im Jahre 2004 den Aufbau einer neuen Küstenwache an und hatte bis zum 25.01 dieses Jahres bereits 20 meist neue Boote in Dienst gestellt, welche mit der Unterstützung von Zoll und der Marine die malaysische Seite der Malacca-Straße bewachen. Eine weitere Unterstützung bei ihrer Aufgabe erhalten sie durch das Radarnetzwerk, welches sich vom malaysischen Bundesstaat Selangor bis zur Küste Singapurs erstreckt. Bei diesem Netzwerk muß sich jedes Schiff über 500t anmelden. Unbekannte Objekte werden unter anderem mit Hilfe der in der Nähe dieser Objekte befindlichen Schiffe versucht zu identifizieren. Sollte dies nicht möglich sein, werden die Patrouillen mobilisiert um die Objekte abzufangen. 39 Ebenso arbeiten sie eng mit dem Anti Piracy Reporting Centre des IMB in Kuala Lumpur zusammen um bei etwaigen Piratenvorfällen schnell handeln zu können.45 9.2.1 Der Tokyo Appeal Der Tokyo Appeal ist ein Aufruf, der im Detail auflistet welche Einstellungen, Ansichten und grundsätzlichen Maßnahmen die teilnehmenden Staaten ändern, bzw. ergreifen müssen, um eine wirksame Basis für zukünftige Operationen gegen Piraterie zu schaffen. Beispiele für diese Maßnahmen sind: - Zunehmende Bedrohung der Piraten ernst nehmen - Erkennen, dass Piraterie ein internationales Problem darstellt und nicht von einem Staat alleine gelöst werden kann - Der Verantwortung als Flaggenstaat nachkommen - Bezogen auf die im Tokyo Appeal definierten Appelle einen Notfallplan erstellen Zusätzlich werden im Tokyo Appeal Vorschläge angeboten, welche Punkte dieser Notfallplan enthalten kann und welche möglichst schnell umgesetzt werden sollten. Diese werden im Folgenden genannt: 1.) Einführung und Verstärkung der Selbstschutzmaßnahmen wie z.B. Positionserkennungs- und Identifizierungssysteme wie AIS oder Ship-Loc einbauen. 2.) Einrichten von Leitstellen und Meldezentren um schnell und effektiv auf Notfälle reagieren zu können. 45 Vgl. dazu, Deutschlandradio -Körperschaft des öffentlichen Rechts-: Störtebeckers Erben, o. J., http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/344431/, 13. Sept. 2005 40 3.) Verstärkung der Patrouillen und der Sicherheit der Häfen und Reeden. 4.) Gesetze zur effektiven Strafverfolgung schaffen. 5.) Entwicklung eines Systems für effektive und dynamische Gegenmaßnahmen unter Verwendung aller vorhandenen Behörden wie beispielsweise Militär, Küstenwache, Geheimdienste und Polizei. 6.) Vernetzen der nationalen Behörden und somit deren Zusammenarbeit erleichtern und beschleunigen. 7.) Regelmäßiger Informationsaustausch relevanter Daten an andere Küstenstaaten.46 Weitere Informationen finden Sie in einer Kopie des Tokyo Appeal im Anhang unter Anlage 1. 9.2.2 Die Asia Anti-Piracy Challenges 2000 Die Asia Anti Piracy Challenges 2000 gibt Richtlinien, wie die Bemühungen der Küstenwachen effektiver gemacht werden können und wie die internationale Zusammenarbeit und Koordination gefördert werden kann. In diesem Zusammenhang sind alle teilnehmenden Staaten der Ansicht, dass im Falle eines Piratenangriffs folgende Informationen an die zuständigen Behörden weitergeleitet werden sollen. 1.) Die Erstmeldung des Schiffes welche alle Daten über den Vorfall, den Schiffsnamen, die Position und alle weiteren wichtigen Informationen enthält. 2.) Alle nachfolgenden Meldungen des Schiffes sowie Erkenntnisse über die Piraten. 3.) Bericht über alle Maßnahmen die bis zu diesem Zeitpunkt von den beteiligten strafverfolgenden Behörden eingeleitet wurden. 46 Vgl. dazu, Ministry of Land, Infrastructure and Transport: Tokyo Appeal, März 2000, http://www.mlit.go.jp/english/mot_news/mot_news_000330/mot_news_000330_2.html/ 07. Sept. 2005 41 4.) Meldung aller weiteren relevanten Informationen Weiterhin betonen die teilnehmenden Staaten die Inhalte des Tokyo-Appeal, ganz besonders die Notwendigkeit einer schnellen Notmeldung des Schiffes. Ebenso ist es wichtig, dass der Empfänger einer Notmeldung diese schnellstens an alle zuständigen Behörden weiter leitet. Ein weiterer Punkt bei der Asia Anti-Piracy Challenges 2000 ist die Erkenntnis der teilnehmenden Staaten, dass Piraten zunehmend in Internationale Syndikate verstrickt sind. Zu diesem Schluss kommen sie aufgrund jüngster Vorfälle, wie z.B. die „Petro Ranger“, die „Alondra Rainbow“ etc. In diesem Zusammenhang kommen sie zu dem Entschluss, dass kein Staat alleine das Problem der Piraterie lösen kann, sondern nur in Kooperation. Dies soll durch folgende Maßnahmen in die Tat umgesetzt werden.. 1.) Die strafverfolgenden Behörden der teilnehmenden Küstenstaaten sollen sich verstärkt mit dem Problem der Piraterie befassen. 2.) Jedem Schiff, welches angegriffen wird oder wurde, soll umgehend Unterstützung gewährt werden. 3.) Sollte ein verdächtiges Fahrzeug oder eine entführtes Schiff entdeckt werden, hat jeder Küstenstaat alle erforderlichen Maßnahmen zu unternehmen, um dieses Schiff abzufangen und es aufzubringen. Bei diesen Maßnahmen soll nach Möglichkeit zusammengearbeitet werden.# 4.) Nach dem Aufbringen des Schiffes auf hoher See oder in einem Gebiet ohne Hoheitsrechte eines Staates, sollen, über diplomatische Beziehungen der beteiligten Staaten, Informationen ausgetauscht werden. 5.) Um Untersuchungen zu erleichtern, soll nach Bedarf die Unterstützung aller beteiligten Staaten in Anspruch genommen werden. 6.) Um eine bessere Zusammenarbeit zu erreichen, hat Japan Unterstützung bezüglich Personalausbildung, technischer Ausrüstung und Einrichtungen zugesagt, welche allen Staaten zukommt, die diese benötigen. 42 7.) Die teilnehmenden Staaten planen regelmäßig solche Treffen abzuhalten, um so die Zusammenarbeit zu fördern und zu verbessern. Eine detaillierte Auflistung dieser Richtlinien war nicht aufzufinden.47 Weitere Informationen finden Sie in einer Kopie der Asia Anti-Piracy Challenges im Anhang unter Anlage 2. 9.2.3 Der Model Action Plan Der Model Action Plan gibt klare Richtlinien vor, wie ein Maßnahmenkatalog aufgebaut ist, bzw. was er beinhalten sollte und stellt somit eine Vertiefung der Richtlinien aus dem Tokyo Appeal dar. Der Model Action Plan besteht hier aus fünf Abschnitten, welche nachfolgend erläutert werden. I. Verstärken des Eigenschutzes unter Betrachtung des Nutzens von Positionserkennungssystemen und verstärkter Verteidigungsausrüstung. In Abschnitt I werden Maßnahmen aufgezählt, welche menschliches Leben sowie die sichere Navigation eines Schiffes vor Piratenangriffen schützen , bzw. den möglicherweise entstandenen Schaden minimieren sollen. Um dies zu fördern sollten die Reedereien Sicherheitspläne für ihre Schiffe entwerfen, welche systematisch aufgebaut sind und die Maßnahmen enthalten, welche das Schiff zum Eigenschutz ergreifen sollte. Die Flaggenstaaten sollen neue Maßnahmen gegen Piraten fördern oder selbst entwerfen und die Installation dieser Systeme auf ihren Schiffen vorantreiben. Nachfolgend werden die Maßnahmen des I Abschnitts erläutert. 1. Erstellen eines Schiffsicherheitsplans, welcher verständlich geschrieben, sowie allen Besatzungsmitgliedern vertraut ist. 47 nieder- Vgl. dazu, The Ministry of Foreign Affairs of Japan: Present State of the Piracy –Problem and Japan’s Efforts, Dez. 2001, http://www.mofa.go.jp/policy/piracy/problem0112.html, 07. Sept. 2005 43 Dieser Schiffssicherheitsplan soll Maßnahmen gegen Enterversuche, Schadensreduzierung, Meldeverfahren an Behörden sowie Ausbildung und Training der Besatzung enthalten. Weiterhin sollten auch die Sicherheitsmaßnahmen für Reeden sowie Häfen klar definiert sein. 2. Um mit Situationen wie Schiffsentführung und Geiselnahmen fertig zu werden, sollten die Reederein ihre Schiffe mit stillen Alarmen sowie o. g. Positionssendern ausstatten. 3. Reedereien sollten Systeme entwickeln, um die Schiffsbewegungen kontinuierlich überwachen zu können, um so Unregelmäßigkeiten schneller entdecken zu können. Ebenso sollten in Piratengebieten regelmäßige Meldungen seitens des Schiffes an die Reederei erfolgen. Bei Ausbleiben dieser Meldung sollte die Reederei entsprechende Regelungen und Vorgehensweisen treffen. 4. Die Reedereien sollten in betracht ziehen, ihre Schiffe mit zusätzlicher Verteidigungsausrüstung auszurüsten. Dabei sollten die Risiken dieser Ausrüstung jedoch nicht außer Acht gelassen werden. II. Meldungen an örtliche Behörden Dieser Abschnitt beinhaltet Maßnahmen, welche zur Errichtung eines funktionierenden Meldesystems dienen, um so den Küstenstaaten ein schnelles und effektives Handeln gegen Piraten zu ermöglichen. Die Maßnahmen des zweiten Abschnitts sind folgende. 1.) Maßnahmen, welche Schiffsseitig getroffen werden: 44 i. Im Falle eines Angriffs sollte das Schiff sofort eine Meldung an den Küstenstaat sowie die Küstenwache durch das Maritime Rescue Coordination Centre (im Folgenden kurz: MRCC) abgeben. ii. Reedereien sollten im Falle eines Piratenangriffs die Behörden des Küstenstaates nach besten Kräften unterstützen und diese mit schiffsspezifischen Daten versorgen. Weiterhin sollten sie ihren Schiffen Anweisungen geben, welchen Behörden das Schiff bestimmte Informationen zugänglich machen soll. iii. Im Falle eines Angriffs sollte der Reeder abklären, ob und welche Meldungen vom Schiff abgesetzt wurden und von wem diese gegeben wurden. Weiterhin sollte an Bord geregelt sein, wer solche Maßnahmen absetzt und wer dies tut nachdem der erste Melder nicht mehr fähig dazu ist. Für den Fall, dass das Senden einer Nachricht nicht mehr möglich ist, sollte es eine Person geben, die dafür verantwortlich ist Schiffsbewegungen zu verfolgen. Sollten Unregelmäßigkeiten auftreten, so hat diese Person die entsprechende Küstenwache sowie den Flaggenstaat zu benachrichtigen. iv. Der Reeder sollte so schnell wie möglich einen umfassenden Situationsbericht an die betreffenden Staaten und Behörden schicken. 2.) Maßnahmen welche landseitig von Flaggen- und Küstenstaaten und anderen betroffenen Staaten getroffen werden. i. Die Flaggen- und Küstenstaaten sollten ihren Reedern Listen übergeben, die angeben, welche Behörden sie im Falle eines Vorfalls kontaktieren sollen. Weiterhin sollten sie ihre Schiffe mit den aktuellsten Piratensituationen in Form von Warnmeldungen vertraut machen und sie anweisen, bei einem Vorfall sofort die zuständige Behörde zu kontaktieren. 45 ii. III. Die Entwicklung zukünftiger Maßnahmen und Vorgehensweisen der Küstenstaaten sollten unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse aus früheren Vorfällen erfolgen. Zusammenarbeit betroffener Behörden innerhalb einer Regierung Dieser Abschnitt gibt Richtlinien über den Aufbau eines Systems für eine enge, schnelle und effektive Zusammenarbeit von Behörden innerhalb einer Regierung, welche mit Piratenvorfällen zu tun haben. Dieses System soll dazu dienen, dass die Behörden schnell aufeinander abgestimmt auf Bedrohungen reagieren können. i. Jeder Staat sollte ein System entwickeln, dass die Kommunikation und Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden ermöglicht und somit schnelle und wirkungsvolle Gegenmaßnahmen ergriffen werden können. ii. IV. Jeder Staat sollte die Möglichkeit einer Zusammenarbeit zwischen staatlichen Organisationen sowie Vertretern der Wirtschaft im Hinblick auf ihren Nutzen in Betracht ziehen. Aufbau eines internationalen Informationsnetzwerks Der IV. Abschnitt gibt Richtlinien über den Aufbau eines internationalen Informationsnetzwerkes unter Verwendung der bestehenden diplomatischen Beziehungen, sodass zuständigen Behörden die Informationsbeschaffung erleichtert wird. Ebenfalls soll diese dadurch beschleunigt werden. 46 V. i. Jeder Staat sollte eine Leitstelle innerhalb seines Regierungsapparates aufbauen, über die im Falle eines Piratenaktes die gesamte Kommunikation ablaufen soll und weitere Maßnahmen koordiniert werden. ii. Diese Leitstelle soll die Kommunikation so weit wie technisch machbar vereinfachen, sowie die Kommunikation zwischen den betroffenen Behörden herstellen und die Kontaktadressen an andere Staaten weiterleiten. iii. Im Falle eines Ereignisses soll die Kommunikation über das Netzwerk erfolgen. Weiterhin sollen die zuständigen Behörden mit dem IMB sowie dem ICC zusammenarbeiten um so die Informationen effektiver austauschen zu können. iv. Die Küstenwachen der einzelnen Staaten sollen ähnlich verfahren. v. Die gesammelten Informationen sollen jeder Zeit den Reedern sowie Dritten zugänglich gemacht werden. vi. Die zuständigen Behörden aller Staaten sollen eng zusammen arbeiten um Informationen auszutauschen, die einen Beitrag zur Prävention von Piratenübergriffen leisten Informationsanalyse Dieser Abschnitt gibt Richtlinien zur Informationsanalyse und verdeutlicht, dass es notwendig ist, die aktuelle Piratensituation richtig einzuschätzen, um effektive Maßnahmen ergreifen zu können. 47 Die Zusammenarbeit der IMO und des ICC, welche die Daten der einzelnen Staaten sammeln, auswerten und vergleichen, ermöglicht es den zuständigen Behörden, sich einen genauen Überblick über die gegenwärtige Situation zu verschaffen. Durch diesen Überblick können die Patrouillen besser koordiniert sowie die übrige Schiffahrt besser vorgewarnt werden. i. Sämtliche relevanten Daten sollen an die IMO weitergeleitet werden, welch diese sammelt, analysiert und aufbereitet, um sie dann wiederum den Behörden der Küstenstaaten zur Verfügung zu stellen. ii. Die Behörden sollen die erhaltenen Informationen verwerten und weiterhin den Reedern zur Verfügung stellen um diesen die Möglichkeit zu geben sich besser vorbereiten zu können. Zusätzlich sollen die Staaten den politischen Druck auf jene Staaten erhöhen, vor dessen Küsten es vermehrt zu Piratenübergriffen kommt. iii. Die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden mit der Port State Control soll verbessert werden um so Schiffe mit gefälschten Papieren, so genannte Phantomschiffe, schneller entdecken und aus dem Verkehr ziehen zu können.48 9.3 Aktuelle Gegenmaßnahmen und auftretende Probleme Afrikanischer Staaten Neben Süd-Ostasien gibt es auch in anderen Teilen dieser Welt Piratenvorfälle. In Afrika beispielsweise sind die Küsten Nigerias sowie Somalias am stärksten betroffen. Daneben treten ebenfalls in Ghana, der Elfenbeinküste, dem Senegal, uvm. Akte der Piraterie auf, diese sind jedoch vereinzelt und veranlassen diese Küstenstaaten nicht, dazu sich näher mit diesem Problem zu befassen. 48 Vgl. Ministry of Land, Infrastructure and Transport: Model Action Plan, April 2000, http://www.mlit.go.jp/english/mot_news/mot_news_000428/mot_news_00428_3.html, 07. Sept. 2005 48 Folglich werden in diesem Abschnitt verstärkt die Maßnahmen Nigerias sowie Somalias betrachtet, wobei im Fall Somalia ebenfalls kurz auf den Einsatz der Bundesmarine im Zuge der Operation „Enduring Freedom“ eingegangen wird. Aufgrund des lang anhaltenden Bürgerkrieges in Somalia gibt es dort keinen intakten Polizeiapparat oder ähnliche Behörden, die die Einhaltung der Gesetze überwachen. Ebenso wenig besteht die Möglichkeit, die Seewege und Küstenregionen zu schützen, was zur Folge hat, dass die Überfälle auf Schiffe vor der somalischen Küste stetig zunehmen. Folglich existieren dort keine aktuellen Maßnahmen, um der Piraterie entgegen zuwirken. Eine Planung von Maßnahmen findet ebenfalls nicht statt, da das Land zum jetzigen Zeitpunkt politisch und wirtschaftlich immer noch instabil ist. Die einzige Möglichkeit, sich wirksam vor Piratenangriffen zu schützen liegt deshalb bei der Schiffsbesatzung der Schiffe, welche dieses Gebiet befahren. Aufgrund der sich ständig ändernden Vorgehensweise der Piraten und der fehlenden landseitigen Unterstützung, hat der Direktor des IMB, Captain Potengal Mukundan, im Juni 2005 den Vorschlag gemacht, die somalische Küste im Abstand von mindestens 50 Seemeilen zu passieren.49 Im Hinblick auf jüngste Ereignisse, bei welchem Piratenübergriffe bis zu 120 Seemeilen vor der Küste stattfanden, erweiterte Captain Mukundan den empfohlenen Mindestpassierabstand auf 150 Seemeilen es sei denn, dass Schiff möchte einen somalischen Hafen anlaufen.50 Dass dies jedoch keinen verlässlichen Schutz vor Piraten darstellt zeigt sich anhand eines Vorfalls, der im April 2005 stattfand. Der LPG-Tanker „Fiesty Gas“ wurde 135 Seemeilen vor der Ostküste Somalias, welcher unter der Kontrolle von Milizen steht, geentert, nachdem er auf ein Notsignal reagierte und sich einem kleinen Schiff zur Hilfeleistung nährte. Die siebzehnköpfige Besatzung wurde als Geisel genommen und nach 20 Tagen zäher Verhandlungen wieder frei gegeben.51 Dieses Beispiel verdeutlicht auch, mit welchen Mitteln die Piraten zu Werke gehen und zeigt, dass die somalischen Piraten, anders als ihre asiatischen Gegenstücke, nicht nur auf Ladung und die Schiffskasse aus sind, sondern bewusst die Piraterie zur Geiselnahme einsetzen um anschließend Lösegeld fordern zu können. 49 Vgl. ICC Commercial Crime Services: Piracy heats up in Somali waters, Juni 2005, http://www.iccccs.org/main/news.php?newsid=49, 08. Sept. 2005 50 Vgl. ICC Commercial Crime Services: Piracy increasing on Somali coast, http://www.iccccs.org/main/news.php?newsid=53, 08. Sept. 2005 51 Vgl. dazu, Coordination mareé noire: MV Semlow: up to date from Somalia, Aug. 2005, http://www.coordmareenoire.net/article.php3?id_article=1989, 08. Sept. 2005 49 Diese Vorgehensweise ist nicht zu letzt durch die unklaren Verhältnisse an Land möglich, da das o. g. Beispiel an der Ostküste Somalias statt gefunden hat. Diese Ostküste ist eine der wenigen Gebiete, welche nicht unter der Kontrolle der so genannten „Warlords“ steht, sondern unter der Kontrolle von somalischen Milizen. Obwohl die „Warlords“ ebenfalls Kriminelle sind und sich dem Mittel der Piraterie bedienen, sind die Küstenabschnitte unter ihrer Kontrolle um ein vielfaches sicherer.52 Seit den Vorfällen des 11. September 2001 patrouillieren unter anderem deutsche Marinestreitkräfte, welche sich an der Operation „Enduring Freedom“ am Horn von Afrika beteiligen. Dieser Einsatz ist primär ein Einsatz gegen internationalen Terrorismus, sodass die Befugnisse dieser Einheiten im Falle von Piraterie ungeklärt sind, da ebenfalls die verfassungsrechtliche Grundlage für einen aktiven Kampf gegen Piraten fehlt.53 Aus Kreisen der Bundesmarine wird als Nebeneffekt ihrer Präsenz eine erhöhte Sicherheit in diesen Gewässern vermutet, jedoch gibt das IMB an, dass sich die Piratenvorfälle seit Beginn der Operation verdoppelt haben.54 Dies verdeutlicht, dass die reine Anwesenheit von bewaffneten Einheiten, welche weder die Aufgaben noch die Befugnisse haben, um massiv gegen Piraten vorzugehen, keine Wirkung zeigt. Dies wird ebenfalls durch folgende Gegebenheit untermauert, bei welcher sich Schiffe der Bundesmarine in vietnamesischen Hoheitsgewässern aufhielten. Der Flottenkommandant erkundigte sich hier vorsorglich, was getan werden solle, wenn ein Handelsschiff aufgrund eines Piratenangriffes um Hilfe bittet. Die Antwort war eindeutig: Nichts, da man sich in fremden Hoheitsgewässern befinde und dies dementsprechend Sache des jeweiligen Küstenstaates sei.55 Wie das nachfolgende Beispiel verdeutlicht, gehört Nigeria mit 28 gemeldeten Piratenvorfällen im Jahr 2004 neben Somalia zu den gefährlichsten Regionen Afrikas. Am 15.07.2005 wurde ein unidentifizierter Tanker auf der Lagos Reede von drei bewaffneten Männern geentert. Sie nahmen die zwei wachhabenden Besatzungsmitglieder als Geiseln und entwendeten neben Handfunkgeräten auch 52 Vgl. dazu, Seeleute: Somalia wird zum Piratenparadies, Aug. 2005, http://www.seeleute.com/modules.php?name=Tatort&file=print&sid=7225, 08. Sept. 2005 53 Vgl. Deutsche Atlantische Gesellschaft e.V.: Atlantischer Kurier, März 2004, http://www.deutscheatlantischegesellschaft.de/kurier/index.shtml, 08. Sept. 2005 54 Vgl. Netzwerk Friedenskooperative: Was macht die Bundeswehr am Horn von Afrika, Jahr 2002, http://www.friedenskooperative.de/ff/ff02/3-52.htm, 08. Sept. 2005 55 Vgl. Berliner Morgenpost: Störtebeker lebt, o. J., http://morgenpost.berlin1.de/content/2003/09/07/biz/627475.html, 08. Sept. 2005 50 Schiffsausrüstung. Die beiden als Geisel genommen Besatzungsmitglieder kamen in diesem Fall mit einem Schrecken davon.56 Neben diesem Beispiel finden sich viele weitere Vorfälle, wobei auffällt, dass überwiegend Tankschiffe sowie teilweise sogar Ölplattformen und Ölterminals angegriffen werden, welche hauptsächlich unter US-Verwaltung stehen oder aber US Konzernen vollständig gehören. Obwohl nach sechzehnjähriger Militärdiktatur im Mai 1999 eine neue Verfassung in kraft getreten ist und im April 2003 freie Wahlen stattfanden, sind seit Antritt der jetzigen Regierung mehr als 11.000 Menschen in politischen, religiösen oder Stammesunruhen ums Leben gekommen. Diese innerstaatlichen Unruhen, sowie ein 60% Anteil der Bevölkerung welcher unter der Armutsgrenze lebt, führen zunehmend zu Übergriffen gegen die Ölfirmen, um der Forderung einer gerechten Verteilung der aus den Ölressourcen stammenden Gewinne, die die Haupteinnahmequelle des Landes darstellen, Nachdruck zu verleihen. Um die Ölförderungseinrichtungen zu schützen, sowie zur Aufrechterhaltung der inneren Ordnung, muss der nigerianische Staat neben der Polizei auch das Militär einsetzen. Dies hat zur Folge, dass Nigeria keine weiteren Mittel für gezielte Maßnahmen gegen Piraten aufwenden kann, oder will.57 Bei genauer Betrachtung der oben genannten Faktoren fällt auf, dass kein afrikanischer Staat derzeit gezielt gegen das Problem der Piraterie vorgeht. Dies ist überwiegend auf die schlechte politische und wirtschaftliche Situation der afrikanischen Staaten zurück zuführen und wird sich in naher Zukunft wohl auch nicht ändern. 9.4 Aktuelle Gegenmaßnahmen und auftretende Problem Südamerikanischer Staaten In Südamerika sind hauptsächlich Fischerboote sowie private Yachten Opfer der Piraterie, seltener die Berufsschiffahrt. Die Übergriffe finden hauptsächlich auf Reeden oder in Häfen, meistens im Schutz der Dunkelheit statt, wie am Beispiel der „Seamaster“ aus Kapitel 9.1 deutlich wird. 56 Vgl. dazu, Maritime Safety Information: Anti - Shipping Activity Messages ASAM, Jan. 2004, http://pollux.nss.nga.mil/asam/asam_j_query.html, 09. Sept. 2005 57 Vgl. dazu National Security: Areas of Responsibility, o. J:, http://www.uscg.mil/hg/g-m / mor/articles/nat1security.htm, 09. Sept. 2005 51 Ebenso verdeutlicht dieser Vorfall, dass die Piraten immer brutaler und rücksichtloser vorgehen. Ungeachtet dessen gibt es von keinem Südamerikanischen Land Stellungnahmen zu dem Problem der Piraterie, geschweige denn sind Maßnahmen zum Kampf gegen Piraten in Planung. Lediglich Brasilien baute in der Hafenstadt Santos eine „Anti-Piratenpolizei“ auf, deren Erfolge noch auf sich warten lassen. Diese Maßnahme hat jedoch eher einen symbolischen Charakter als einen praktischen Nutzen.58 Im Vergleich mit Süd-Ostasien und Afrika verzeichnet Südamerika jedoch eine geringere Anzahl an Übergriffen. Während Südamerika im Jahre 2004 lediglich 43 Vorfälle zu melden hatte, waren es in Afrika 73 und in Asien sogar 202 Vorfälle. Dies ist darauf zurück zu führen, dass die Armut zwar ähnlich hoch wie in SüdOstasien ist, jedoch der Schwerpunkt der Kriminalität nicht im maritimen Bereich zu finden ist, sondern im Drogen- und Menschenhandel.59 9.5 Bewertung der aktuellen Situation Im Bezug auf Kapitel 8 sind die Maßnahmen der Staaten in den gefährdeten Gebieten hauptsächlich passiver Natur, da sie im Schwerpunkt darauf beruhen, Verhaltensmaßnahmen sowie Hinweise und Richtlinien für die Seeschiffahrt zu veröffentlichen. Primär durch die Initiative Japans, welche nicht wie die USA ihre eigenen Flottenverbände in diese Regionen entsenden, sondern den Aufbau und die Ausbildung der örtlichen maritimen Sicherheitsbehörden fördern, wird eine aggressivere Vorgehensweise gegen die Piraten eingeschlagen. Ebenso wird durch diese Initiative Japans die Kooperation zwischen den Küstenstaaten gefördert, was sich auf die Stabilität dieser Region nur positiv auswirken kann. Im Bezug auf Afrika ist fest zustellen, dass sich in naher Zukunft die Situation dort wohl nicht zum positiven ändern wird, eher das Gegenteil wird der Fall sein, wobei die Überfälle vor somalischen Küsten zunehmen werden, ebenso die Schiffsentführungen. 58 59 Vgl dazu. Roder (Hg.), H., Piraten –Abenteuer oder Bedrohung?-, 1. Aufl., Bremen 2002, S. 13 Vgl. dazu, Dockwalk Publications and Gatman Services: Marine Security Management Part IV, o. J., http://www.dockwalk.com/issues/2002/july/management1.shtml, S.1, 09. Sept. 2005 52 Die Situation in Südamerika ist nicht ganz so ernst wie in den anderen zwei Gebieten dieser Welt, da die Piraten dort nicht ganz so häufig zu schlagen und es wohl eher auf die Blauwasseryachten abgesehen haben, was nicht minder mit Besorgnis wahrgenommen werden sollte. Die Südamerikanischen Staaten verfügen durchaus über die nötigen Mittel sowie die nötige Infrastruktur im Polizeiwesen, um diesem Problem entgegenwirken zu können. Da dies jedoch meist nur auf internationalen Druck hin passiert, bleibt abzuwarten, ob sich in diesem Gebiet die Situation verbessern oder verschlimmern wir. 10. Zusammenarbeit der Küstenstaaten mit den Reedereien und Flaggenstaaten Die Zusammenarbeit zwischen den gefährdeten Küstenstaaten und den Reederein besteht zurzeit hauptsächlich darin, dass diese Staaten ihren Pflichten als Küstenstaaten nachkommen und die Schiffahrt mit Warnnachrichten versorgen. Durch zunehmenden diplomatischen Druck der Schiffart betreibenden Nationen bieten u. a. westafrikanische Staaten wie zum Beispiel Nigeria an, bei der Revierfahrt zu nigerianischen Häfen, bewaffnete Marinesoldaten zum Schutz des Schiffes an Bord abzustellen. Dies führt jedoch auch nicht immer zum gewünschten Erfolg, wie das nachfolgende Beispiel zeigt, welches freundlicherweise von der Reederei Hanseatic Lloyd aus Bremen, für diese Arbeit zur Verfügung gestellt wurde. Abb. 15: MCT „Almak“ Quelle: Wellandcanal.ca: Almak Liberia; http://www.wellandcanal.ca/salties/a/almak/almak.htm , 06.Okt. 2005 53 Am 23. März 2004 fuhr der Tanker MCT “Almak“ der Hanseatic Lloyd Reederei vor der Westküste Afrikas mit dem Ziel Escravos River Nigeria. Die „Almak“ hatte Benzin geladen und zum Schutz vor Piraten nahm der Kapitän vier bewaffnete Marinesoldaten der nigerianischen Marine für die Revierfahrt an Bord. Was im Folgenden genau geschah, zeigt der Auszug aus dem Brückenbuch der „Almak“. Abb. 16: Auszug aus dem Brückenbuch des MCT “Almak“ 54 Quelle: Anhang des Fragebogens an den Hanseatic Lloyd – Chronology, Anlage 3 Zur Veranschaulichung des ganzen Vorfalls folgen einige Erläuterungen und Fakten seitens der Reederei: - Das Schiff befand sich 6 Stunden und 20 min unter der Kontrolle der Piraten - Während dieser Zeitspanne fehlte jegliche Unterstützung der örtlichen Behörden - Von Zeit zu Zeit erhielt das Schiff Anrufe des Agenten, mit dem Hinweis, dass Hilfe unterwegs sei - Die gesamte Aktion der Piraten schien sehr gut koordiniert. Schlepper und Bargen waren vorhanden, die Position des Überfalls war gut gewählt und der Zugang zum Umschlagplatz, die Harvi Creek Reede, wurde von Piraten kontrolliert - Es hat den Anschein, als wäre dieser Überfall vorgeplant gewesen - Es gab keine Verletzten und Schäden am Schiff - Die genaue Menge der gestohlenen Ladung beläuft sich auf 601,617 MT Benzin 55 Weitere Kommunikationsversuche mit den nigerianischen Behörden wurden laut Angaben der Reederei bis zu dem Zeitpunkt ignoriert, an dem ein Schriftverkehr mit dem Marinehauptquartier des Verteidigungsministeriums von Nigeria zustande kam. Der nachfolgende Brief wurde von San Timson, dem Konteradmiral der nigerianischen Marine, verfasst und an den Hanseatic Lloyd übersendet. Abb. 17: Brief der nigerianischen Behörden an den Hanseatic Lloyd 56 Quelle: Anhang des Fragebogens an den Hanseatic Lloyd - Korrespondenz, Anlage 4 Interessant an diesem Brief ist, dass die erwähnten Vorfälle im direkten Gegensatz zu denen im Auszug des Brückenbuchs der „Almak“ dargestellt werden. So wird in diesem Schreiben erwähnt, die Wachmannschaft hätte die Piraten daran gehindert von der Schusswaffe gebrauch zu machen. In Abschnitt 2. des Briefes, weist Konteradmiral San Timson darauf hin, der Kapitän und die Schiffsagenten hätten viel zu schnell mit den Piraten kooperiert, was aus seiner Sicht nicht in Ordnung war, da die „Almak“ ja bewaffnete Soldaten an Bord hatte, welche wiederum behaupten der Kapitän hätte ihnen den Einsatz von Schusswaffen verboten, was so im Auszug des Brückenbuches nicht erwähnt wird. Daraufhin wurden die Schläuche zum Löschen des Diebesguts angeschlossen. Weiterhin wird erwähnt, dass der Kapitän versäumt hätte, Hilfe über UKW zu ordern, obwohl er vorher über UKW mit den Piraten verhandelt habe. Somit konnte das UKW nach Ansicht des Konteradmirals nicht defekt sein. Im Auszug aus dem Brückenbuch ist jedoch beschrieben, dass die Marinesoldaten mit den Piraten verhandelt haben, nicht der Kapitän. 57 Im weiteren Verlauf des dritten Abschnitts beschuldigt Konteradmiral San Timson sogar den Kapitän und die Agenten, mit den Piraten gemeinsame Sache gemacht zu haben. Dies begründet er darauf, dass die Piraten wussten, wann das Schiff die Flußeinfahrt passieren würde. Weiterhin verweist er auf den außergewöhnlich hohen Freibord des Schiffes. Nach seiner Auffassung wäre dort niemals jemand an Bord gelangt, wobei hier anzumerken ist, dass die voll abgeladene „Almak“ einen Freibord von etwa 4 Metern aufweist, was bei einem ernsthaften Enterungsversuch kein Hindernis darstellt.60 Die wohl unrealistischste Aussage des Konteradmirals befindet sich am Ende des dritten Abschnitts, wo er die These aufstellt, wenn der Kapitän der Mannschaft nicht angeordnet hätte die Löschschläuche anzuschließen, wäre es nie zu dem Ladungsdiebstahl gekommen, da die Piraten dies nicht selbst hätten tun können. Im vierten Abschnitt gibt San Timson an, die Marinesoldaten hätten dann dennoch Hilfe über UKW angefordert und es wären dann sofort drei Marineschnellboote zu Hilfe gekommen. Als die Piraten dies gesehen haben, hätten sie die Flucht ergriffen und die „Almak“ wurde von den Marineschnellbooten in den Hafen eskortiert. Auch zu diesen Angaben findet sich nichts im Auszug des Brückenbuches. Es wird nirgendwo erwähnt, dass Boote zu Hilfe kamen, geschweige denn, dass die Marinesoldaten Hilfe über UKW angefordert hätten. Es wird lediglich erwähnt, dass die Marinesoldaten mit den Piraten über UKW verhandelt haben und der Kapitän drei Funksprüche absetzte, jedoch von den nigerianischen Behörden keine Antwort bekam. Des weitern hätten die Piraten mit ihren Bargen den Marineschnellbooten wohl nicht entkommen können wenn diese die Bargen verfolgt hätten. Am Ende des Briefes teilt Konteradmiral Timson mit, dass mittlerweile Maßnahmen ergriffen wurden um solche Vorfälle in Zukunft zu verhindern. Welche Maßnahmen das sein sollen, erläuterte er jedoch nicht. Weiterhin empfahl er der Reederei Maßnahmen gegen ihren Kapitän sowie die Schiffsagenten zu ergreifen, da diese in seinen Augen mitschuldig an dem Vorfall seien. 60 Vgl. Lloyds Marine Intelligence Unit : Seasearcher, o.J., http://www.seasearcher.com/mt/seasearcher/vslchars.jsp?sub=11&llpno=282792, 03. Okt. 2005, Information wird nur nach vorheriger Anmeldung zur Verfügung gestellt. 58 Dieser Brief zeigt deutlich, dass die nigerianische Regierung das Problem der Piraterie nicht ernst nimmt, da in diesem Brief niemals die Reede von Piraten ist, sondern von militanten Jugendlichen. Weiterhin verdreht Konteradmiral Timson die von der Reederei dargestellten Tatsachen und versucht obendrein, den Kapitän zu belasten, sowie die Schuld von seinen Soldaten abzuwenden. So bleibt am Ende die Vermutung der Korruption gegenüber den Marinesoldaten sowie den nigerianischen Behörden und dem Schiffsagenten offen, da diese wie häufig nicht belegt werden kann. Es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der Kapitän in irgendeiner Form davon in Kenntnis gesetzt war, geschweige denn eindeutig daran beteiligt ist. Über eine Beteiligung des Agenten kann nur spekuliert werden, da hierfür keine Beweise vorliegen. Dass dies in Nigeria kein Einzelfall darstellt, zeigt nachfolgendes Beispiel. Am 15 Juni 2005 wurde ein unidentifizierter Tanker auf Lagos Reede von Piraten überfallen. Sie nahmen zwei Seeleute als Geiseln und entwendeten ihre Handfunkgeräte. Sie nahmen Schiffsausrüstung mit und entkamen. Der Kapitän versuchte mehrmals über UKW die Hilfe der Hafenbehörden einzufordern, wobei er wie im Falle der MT „Almak“ keine Antwort erhielt.61 So stellt sich auch hier die Frage, ob die Behörden wie im Falle der MT „Almak“ in den Vorfall verwickelt waren oder wenn nicht, warum sie nichts unternahmen wo das Schiff doch auf Reede vor dem größten Hafen dieses Staates lag. anhand dieser Beispiele zeigt sich, dass die afrikanischen Staaten sich teilweise sehr bedeckt in der Zusammenarbeit mit den Reedereien halten und das Problem der Piraterie nicht ernst nehmen. Sei es weil sie es nicht ernst nehmen wollen oder aber, wie es oftmals den Anschein hat, weil sie selbst darin verwickelt sind. Neben Afrika gibt es jedoch auch Beispiele aus Süd-Ostasien, wo es an Kooperationsbereitschft zwischen den einzelnen Parteien mangelt. Dies wird unter anderem am Beispiel der Bemühungen Japans als Flaggenstaat verdeutlicht. So hat die japanische Regierung Befürchtungen bezüglich der Sicherheit der Handelsrouten geäußert und bot daraufhin umfassende Pläne für den Kampf gegen Piraten an, welche neben dem Schutz der Handelsrouten mit eigenen bewaffneten Einheiten in Kapitel 9.2 genannt wurden. 61 Vgl. Maritime Safety Information: Anti - Shipping Activity Messages ASAM, Jan. 2004, http://pollux.nss.nga.mil/asam/asam_j_query.html, 09. Sept. 2005 59 Die Nachbarstaaten wie z.B. China, Malaysia, uvm. befürchten jedoch, dass Japan unter Vorwand der Piratenbekämpfung ein Großmachtstreben entwickelt und die Region neu ordnen will. Es erinnern sich aber auch noch zu viele Küstenstaaten deutlich an die Zeit des 2. Weltkrieges, als Japan das gesamte Süd-Ostasiatische Gebiet besetzt hielt. Aus diesem Grund haben viele dieser Staaten im Bezug auf eine allzu große Präsenz Japans einige Vorbehalte, was die Umsetzung der japanischen Bemühungen teilweise erheblich behindert, wenn nicht gar unmöglich macht.62 Ein weiters Beispiel für die teilweisen zwielichtigen und unverständlichen Handlungen eines Küstenstaates ergibt sich aus dem Fall der „Anna Sierra“. Dieses Schiff wurde von ca. 30 bewaffneten Piraten geentert, die Besatzung wurde drei Tage und Nächte in der Messe gefangen gehalten. Sie mussten sich komplett entkleiden und bekamen nur Wasser und Brot. Nach diesen drei Tagen und Nächten wurde die Besatzung auf ein Floß, bestehend aus zusammen gebundenen Ölfässern und Brettern, ohne Wasser und Nahrung ihrem Schicksal überlassen. Dass dies ein Todesurteil für die Besatzung darstellt, war den Piraten egal, jedoch kam der Besatzung durch Zufall ein vietnamesischer Fischdampfer zu Hilfe als das Floß am auseinander brechen war. Die Besatzung wurde zwar gerettet, jedoch blieb das Schiff für ca. zwei Wochen verschwunden, bis das IMB die Nachricht erhielt, dass ein Schiff, welches der „Anna Sierra“ ähnlich sieht, im chinesischen Hafen Baihai festgemacht hatte. Das Schiff heißt jetzt „Arctic Sea“ und fährt unter der Flagge des Staates Honduras Das IMB nahm die Untersuchung dieses Falles auf und bestätigte den Verdacht, dass es sich bei der „Arctic Sea“ um die „Anna Sierra“ handelte. Ein vermeintlicher Glücksfall traf ebenso ein, denn die Piraten waren immer noch an Bord und wurden von den chinesischen Behörden in Haft genommen. Dieses Beispiel zeigt den richtigen Weg um dem Problem der Piraterie entgegen zuwirken, was nur durch Kooperation zwischen IMB, den chinesischen Behörden sowie den Reedern des Schiffes gelungen war. Solche Erfolge können jedoch, durch eine unkooperative Haltung und das Verfolgen eigner Interessen von Küstenstaaten, schnell wieder an Wirkung verlieren. Nachdem die Piraten nun von den chinesischen Behörden in Haft genommen worden waren, passierte zunächst vier Monate nichts mehr. Anschließend wollten die 62 Vgl. dazu, Berliner Morgenpost: Störtebeker lebt, o. J., http://morgenpost.berlin1.de/content/2003/09/07/biz/627475.html, 08. Sept. 2005 60 Behörden das Schiff ihren Eignern nur unter der Voraussetzung zurückgeben, dass die Eigner die bis dato angefallenen Hafenkosten von 400.000 US-Dollar erstatteten. Es kommt hinzu, dass das Schiff zu diesem Zeitpunkt ausgeschlachtet und voll Wasser gelaufen war. Auch die 12.000 Tonnen Zucker, welche die „Anna Sierra“ geladen hatte, haben die chinesischen Beamten auf eigene Rechnung verkauft. Der Fall der „Anna Sierra“ endet damit, dass das Schiff auf den Abwrackplatz gezogen und dort zum Verkauf angeboten wurde. Die ehemaligen Eigner erhielten keinen Cent. Die Piraten wurden von China in ihre Süd-Ostasiatischen Heimatländer abgeschoben, da dieses Verbrechen nicht in Chinesischen Hoheitsgewässern begangen wurde. Aus diesem Beispiel sind zwei Schlüsse zu ziehen. Zum einen haben viele Küstenstaaten vordergründig den eigenen Profit im Blickfeld ihrer Anti-Piratenpolitik und zum anderen ist es scheinbar für Piraten ohne weiteres möglich, ein entführtes Schiff soweit neu herzurichten, dass sie dies unter neuem Namen und ohne Probleme in einem Schiffsregister der Billigflaggen eintragen können. Dies zeigt, dass gerade die Billigflaggen bei der Eintragung in ihr Schiffsregister genauere Kontrollen durchführen sollten. Dass China bei dem Beispiel der „Anna Sierra“ hauptsächlich seine eigenen Interessen vertreten hat, belegt ein anderes Beispiel, wo gezeigt wird, dass China auch konsequent gegen Piraten vorgehen kann. So wurden jene Piraten, welche 1998 den chinesischen Frachter „Cheung Son“ überfielen von China zum Tode verurteilt.63 Hier lässt sich jedoch die Vermutung anstellen, dass China nur aus dem Grund so gehandelt hat, weil es sich um einen chinesischen Frachter handelte. Neben den Küstenstaaten sollten auch die Reedereien ihre Einstellung bezüglich der Kooperationsbereitschaft bedenken, in dem sie z.B. die Piratenüberfälle melden, was häufig nicht der Fall ist, wie im weiteren Verlauf des Kapitels näher erläutert wird. Tatsache ist, dass die gemeldeten Piratenvorfälle nur ein Bruchteil der tatsächlichen Vorfälle darstellen, denn oftmals scheuen Kapitäne und Reeder davor zurück, diese an die örtlichen Behörden oder an das IMB zu melden. Dies geschieht aus unterschiedlichen Gründen, welche nachfolgend dargestellt werden. 63 Vgl. dazu, Berliner Morgenpost: Störtebeker lebt, o. J., http://morgenpost.berlin1.de/content/2003/09/07/biz/627475.html, 08. Sept. 2005 Vgl. dazu auch, Roder (Hg.), H., Piraten –Abenteuer oder Bedrohung?-, 1. Aufl., Bremen 2002, S. 13 61 Zum einen zögern die Reeder, die Vorfälle zu melden, da ihnen durchaus bewusst ist, dass viele Behörden nicht in der Lage sind Piratenvorfälle zu untersuchen und aufzuklären, zum anderen befürchten sie, dass viele Behörden selbst an diesen Vorfällen beteiligt sind. Weiterhin melden viele Reedereien die Vorfälle nicht, aus Angst die ermittelnden Behörden halten das Schiff für mehrer Tage fest, wodurch oftmals höhere Kosten entstehen, die bei kleineren Delikten sogar den Wert des Schadens übersteigen. Ebenso vermeiden die Reeder das Bekanntgeben diverser Vorfälle aus Imagegründen, da sie in der Wirtschaft sowie in der Öffentlichkeit nicht als unsichere Frachtführer gelten wollen oder aber eine Erhöhung der Versicherungsprämien befürchten. So werden viele kleinere Vorfälle, außer Mord oder Verlust des Schiffes, verschwiegen, was ebenfalls die Arbeit der Behörden sowie des IMB Anti-Piracy Reporting Centres behindert. Im Gegenzug fordern die Reeder jedoch mehr Unterstützung durch die Küstenstaaten, wie sie uns in den Fragebögen, welche wir im Rahmen dieser Arbeit verschickt haben, einstimmig mitteilten. Genaue Erwartungen formulierten sie jedoch nicht.64 So sagt Captain Potengal Mukundan, Leiter des Anti-Piracy Reporting Centre in Kuala Lumpur, dass die Möglichkeiten des IMB bei einer Quote von einer Meldung auf 100 Vorfälle sehr eingeschränkt sind. Würden aber 100% oder annährend so viele gemeldet werden, so könnte das IMB erheblichen Druck auf die jeweiligen Behörden ausüben, was die Aufklärungsrate der Piratenüberfälle deutlich verbessern würde.65 11. Internationale Organisation zur Bekämpfung Maritimer Verbrechen Die International Chamber of Commerce ( im Folgenden kurz: ICC, z. dt. Internationale Handelskammer) ist eine Organisation, welche neben Tätigkeitsbereichen aus Wirtschaft und Handel ebenso eigene Abteilungen zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität unterhält. Das IMB als eine dieser Abteilungen befasst sich hierbei mit dem Umfeld maritimer verbrechen und Piraterie und hat zu diesem Zweck das Piracy Reporting Centre (im Folgenden kurz: PRC) in Kuala Lumpur eingerichtet. 64 65 Vgl. dazu, Fragebögen aus Reedereiumfrage Anlage 5 Vgl. Deutschlandradio -Körperschaft des öffentlichen Rechts-: Störtebeckers Erben, o. J., http://www.dradio.de/dlf/sendungen/hintergrundpolitik/344431/, 13. Sept. 2005 62 Die nachfolgenden Kapitel stellen den Aufbau des ICC im Bezug auf Verbrechensprävention und –Bekämpfung dar und geben einen genaueren Einblick in die Arbeit des IMB sowie des PRC. Zusätzlich werden die Abteilungen, welche sich mit anderen Bereichen der Wirtschaftskriminalität befassen, kurz erläutert. 11.1 Aufbau der International Chamber of Commerce Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den Aufbau des ICC, wobei hier nur die Abteilungen des ICC aufgeführt werden, welche sich mit der Bekämpfung von Verbrechen beschäftigen. Weiterhin werden kurz die Aufgabenbereiche der Abteilungen genannt, wobei das IMB sowie das PRC in den darauf folgenden Kapiteln genauer erläutert werden. 66 - Die ICC stellt die internationale Vertretung der privaten Wirtschaft dar und besteht aus Mitgliedern aus mehr als 130 Ländern, sowie über 1500 Wirtschaftsorganisationen mit mehr als 5000 Unternehmen der internationalen Wirtschaft. Das Tätigkeitsfeld der ICC umfasst nahezu alle Bereiche der Wirtschaft sowie des Handels. Die ICC zählt dazu Bereiche wie Transport und Logistik, Zoll- und Handelsgesetze, Korruptionsbekämpfung Finanzierungen sowie Versicherungen, uvm. - Die Abteilung Commercial Crime Services (im Folgenden kurz: CCS) ist die Dachorganisation der ICC Abteilungen, welche sich mit der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität beschäftigen. Zu den Aufgaben gehören neben der Versorgung der Mitglieder mit Informationen um Verbrechen zu erkennen, vorzubeugen und sie vor diesen zu schützen, ebenso die Ermittlungen bei Verdacht eines Verbrechens. Ebenso hilft sie Mitgliedern die Opfer eines Verbrechen wurden ihren Schaden auszugleichen,66indem sie ihre Ermittlungsergebnisse an die Vgl. dazu, ICC Commercial Crime Services: Commercial Crime Services – the Forefront of the Fight against Fraud, Sept. 2005, http://www.icc-ccs.org/general/overview.php, 14. Sept. 2005 63 offiziellen Behörden weitergeben, und somit zur Aufklärung des Verbrechens und der Ergreifung der Täter beitragen. Um die oben genannten Aufgaben bewältigen zu können, unterhält das ICC-CCS drei Abteilungen, welche sich auf unterschiedliche Bereiche der Wirtschaftskriminalität spezialisiert haben. Daneben unterhält die Abteilung zusätzlich die so genannte „Cyber-Crime Unit“, die die drei andern Abteilungen unterstützt. Diese Drei Abteilungen sind das Financial Investigation Bureau (im Folgenden kurz: FIB), das IMB sowie das Couterfeiting intelligence Bureau (im Folgenden kurz: CIB) 67 - Das FIB ist die Abteilung des ICC-CCS, welche sich auf organisierten Wirtschaftsbetrug spezialisiert hat. Zu den Aufgaben zählen neben dem analysieren finanzieller Transaktionen zur Vermeidung etwaiger Schäden der Beteiligten auch das Wiederauffinden der Verluste bei finanziellem Betrug. Weiterhin führt die Abteilung Ermittlungen gegen Kriminelle und meldet diese bei Erfolg den strafverfolgenden Behörden.67 - Das CIB ist die Abteilung des ICC-CCS, welche sich auf den Tatbereich der Fälschung spezialisiert hat. Neben dem Markenschutz ist es die Aufgabe de CIB, die Wirtschaft vor Produktfälschungen zu schützen, sowie die Herkunft dieser Fälschungen zu ermitteln. Weiterhin bietet diese Abteilung Fortbildungskurse für ihre Mitglieder68 - Die „Cyber-Crime Unit“ beschäftigt sich neben der Unterstützung der oben genannten Abteilungen auch mit Computer- und Internetkriminalität. Vgl. dazu, ICC Commercial Crime Services: Financial Investigation Bureau –Overview-, Sept. 2005, http://www.icc-ccs.org/fib/overview.php, 14. Sept. 2005 68 Vgl. dazu, ICC Commercial Crime Services: Counterfeiting Intelligence Bureau –Overview-, Sept. 2005, http://www.icc-ccs.org/cib/overview.php, 14. Sept. 2005 64 So verfolgte sie beispielsweise betrügerische Websites, verdächtige Zugriffe auf Computernetzwerke und berät die Mitglieder bezüglich der Sicherheit von Informationsnetzwerken.69 Um die Übersichtlichkeit dieser Organisation zu vereinfachen wird nachfolgend der Aufbau anhand einer Graphik verdeutlicht Abb. 18: Aufbau des ICC ICC International Chamber of Commerce CCS Commercial Crime Services CCU Cyber-Crime Unit IMB International Maritime Bureau FIB CIB Financial Investigation Bureau Couterfeiting Intelligence Bureau PRC Piracy Reporting Center Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Quelle: ICC Commercial Crime Services: Structure of CSS, Sept. 2005, http://www.icc-ccs.org/general/structure.php, 14. Sept. 2005 69 Vgl. dazu, ICC Commercial Crime Services: Cybercrime Unit –Overview-, Sept. 2005, http://www.iccccs.org/ccu/overview.php, 14. Sept. 2005 65 In den nachfolgenden Abschnitten werden das IMB sowie das PRC genauer erläutert, dabei werden die Gründung sowie die Aufgaben dargestellt. 11.2 International Maritime Organisation (IMB) Der ehemalige Chef der Londoner Hafenpolizei gründete mit finanzieller Unterstützung der International Chamber of Commerce das International Maritime Bureau in Paris. Die Aufgaben des IMB bestehen zum Schutz des internationalen Handels in der Aufklärung und Verbrechensbekämpfung wirtschaftlicher krimineller Delikte in der Handelsschiffahrt, wie z.B. Betrug, Diebstahl, Missbrauch, uvm. In diesem Zusammenhang entwickelte das IMB vorbeugende Maßnahmen und ermittelt und analysiert vorhandene und neue Vorgehensweisen der Kriminellen. Es untersucht vorhandene Bedrohungen und klärt seine Mitglieder über mögliche Gefahren sowie Möglichkeiten zu deren Bekämpfung auf. Neben den beratenden und aufklärenden Arbeiten bietet das IMB ebenfalls Kurse und Trainingsprogramme an. Die IMO bestätigte in ihrer Resolution A504 (XII) den offiziellen Status des IMB und weist die verschiedenen Landesregierungen sowie maritime Behörden an, mit dem IMB zur Bekämpfung maritimer Verbrechen zusammen zuarbeiten.70 11.3 Piracy Reporting Centre (PRC) Die zunehmende Zahl von Piratenvorfällen führte dazu, dass das IMB im Jahre 1992 das Piracy Reporting Centre in Kuala Lumpur/ Malaysia einrichtete. Die Aufgaben des PRC umfassen sowohl eine 24 Stunden Überwachung der weltweiten Schiffahrtsrouten, als auch die Herausgabe von Piratenwarnmeldungen an die Schiffahrt. Ebenso nimmt das PRC Notrufe bei Piratenüberfällen entgegen und meldet diese den zuständigen örtlichen Behörden. 70 Vgl. dazu, ICC Commercial Crime Services: International Maritime Bureau -Overview-, Aug. 2005, http://www.icc-ccs.org/imb/overview.php, 13. Sept. 2005 66 Neben diesen Aufgaben, ermittelt und untersucht das PRC aktuelle Piratenübergriffe und arbeitet eng mit den strafverfolgenden Behörden der Küstenstaaten zusammen. Das Ziel des PRC ist es, Piratenüberfälle zu reduzieren, sowie die Öffentlichkeit auf das Piratenproblem aufmerksam zu machen um so die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen die Piraten zu unterstützen und zu stärken.71 12. International Maritime Organisation (IMO) Die IMO ist eine Behörde der Vereinten Nationen welche 1948 mit dem Ziel erschaffen wurde, die Sicherheit der internationalen Schifffahrt zu verbessern. und der Verschmutzung der Meere vorzubeugen. Um den reibungslosen Ablauf der Seeschifffahrt zu fördern, befasst sich die IMO mit rechtlichen Angelegenheiten und entwickelt Richtlinien, Gesetze und Verträge. Zurzeit besteht die IMO aus 166 Mitgliedstaaten, die sich alle 2 Jahre treffen. Ein Großteil dieser Verträge und Konventionen wurden bereits von 98% der Seeschifffahrt betreibenden Nationen unterschrieben und ratifiziert. Aus diesen Verträgen ergibt sich der Vorteil, dass der Bereich „Schiffssicherheit“ einheitlichen Gesetzen und Regelungen unterliegt, welche durch die nationalen Gesetze ergänzt werden können. Diese nationalen Gesetze dürfen jedoch nicht im Gegensatz zu den von der IMO erlassenen Regelungen stehen. Bezüglich der Piratenabwehr beschränkt sich die IMO auf die Herausgabe von Empfehlungen und Handbüchern, welche Verhaltensmaßnahmen bei 72 Piratenübergriffen enthalten. Das jüngste Werk der IMO, dass sich mit der Schiffssicherheit befasst ist der ISPS Code (International Ship and Port Facility Security Code), welcher als Reaktion auf die Ereignisse des 11. Septembers 2001 entwickelt wurde. In wie weit der ISPS – Code auf das Problem der Piraterie eingeht erläutert der nächste Abschnitt. 71 Vgl. dazu, ICC Commercial Crime Services: IMB Piracy Reporting Centre -Overview-, Sept. 2005, http://www.icc-ccs.org/prc/overview.php, 14. Sept. 2005 72 Vgl. dazu International Maritime Bureau: Frequently Asked Questions , o.J., http://www.imo.org/about/mainframe.asp?topic_id=774, 14.Sept. 2005 67 12.1 International Ship and Port Facility Security Code (ISPS – Code) Die zunehmende Angst vor Terroranschlägen nach dem 11. September 2001 und Forderungen der USA, die Schifffahrt als Gefahrenquelle für terroristische Anschläge auszuschließen, führte zur Entwicklung des ISPS -Code durch die IMO. Um den ISPS – Code schnellst möglich rechtskräftig werden zu lassen und um den Ratifizierungsprozess der einzelnen Staaten zu umgehen, wurde der ISPS –Code in die SOLAS Konvention (Safety of Life at Sea) eingefügt. Durch die Maßnahmen im ISPS – Code soll verhindert werden, dass ein Schiff zum Transport von Waffen oder als Waffe selbst benutzt wird. Zum erreichen dieses Ziels wurden im Wesentlichen die Sicherheitsmaßnahmen im Bereich der Häfen verstärkt, sowie der Posten des „Ship Security Officer“ auf Seeschiffen eingeführt. Weiterhin sieht der ISPS – Code zur Erhöhung der Sicherheit folgende Maßnahmen seitens der Reedereien und der Häfen vor. Abb. 19: Schritte zur Umsetzung des ISPS-Codes - - Reedereien Risikobewertung Schiffssicherheitsplan erstellen, diesen durch die Gefahrenabwehrorganisationen (Recognized Security Organizations - RSO) überprüfen lassen Ship Security Officer ernennen Company Security Officer ernennen Fortbildungen durchführen Aufzeichnungspflicht nachkommen - - Hafenanlagen Risikobewertung Gefahrenabwehrplan erstellen, diesen durch Gefahrenabwehrorganisationen genehmigen lassen Port Facility Security Officer ernennen Fortbildungen durchführen Zusammenarbeit mit den Schiffen in der Hafenanlage Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an: Transport-Informations-Service, ISPS-Code Hintergründe und Ziele, http://www.tis-gdv.de/tis/tagungen/workshop/2004/eggers1.pdf, 21.Sept.2005 68 Diese oben Genannten Maßnahmen verstärken die Sicherheit auf Seeschiffen beträchtlich, ebenso helfen sie bedingt bei der Piratenabwehr, wie z.B. der Schiffssicherheitsplan, welcher Abwehrmaßnahmen zum Betreten des Schiffes gegen unbefugte Personen enthalten sollte. Da der ISPS –Code aber hauptsächlich darauf ausgelegt ist, terroristische Anschläge auf und mit Schiffen zu verhindern, hat er bei der Abwehr von Piratenübergriffen nur eine unterstützende Funktion und gibt keine Garantie, dass Piraten Schiffe nicht mehr entern und unter ihre Kontrolle bringen können.73 Die Tatsache, dass die Piratenvorfälle seit der Ratifizierung des ISPS – Codes nicht zurückgegangen, sondern gestiegen sind, belegt dies. 13. Neu entwickelte Maßnahmen zur Piratenabwehr Die teilweise nutzlosen Bemühungen der Schiffsbesatzungen sowie der strafverfolgenden Behörden, der Piraterie Einhalt zu gebieten, führte zu Forderungen Seitens der Schifffahrt betreibenden Staaten, Reedereien und Behörden, neue Maßnahmen zu entwickeln, welche zum einen die Absetzung von Notrufen beschleunigen und zum anderer effektiv verhindern sollen, dass Piraten die Schiffe ohne großen Aufwand entern können. Des weiteren wird so versucht, die steigenden Versicherungsprämien für das Durchfahren dieser Gebiete zu verringern. Als Beispiel hierfür hat Lloyds Market Association aufgrund der steigenden Gewalt in der Malacca-Straße diese zum kriegsgefährdeten Gebiet erklärt, was zu einer Erhöhung der Versicherungsprämien führt.74 Als Reaktion auf diese Forderungen bieten Firmen, wie z.B. die CLS Group oder Secure Marine, unterschiedliche neue Möglichkeiten an, um die Piraten auf See besser bekämpfen sowie bei Bedarf leichter und von den Piraten unbemerkt einen Notruf absetzen zu können. Seit langer Zeit wird die Möglichkeit diskutiert, die Handelsschiffe mit Waffen auszurüsten. Ebenso bieten Firmen wie z.B. Securewest International die Alternative an, eine bewaffnete Wachmannschaft für den Transit gefährlicher Gebiete zur Verfügung zu stellen. Die Möglichkeit Schiffe in Konvois durch gefährdete Gebiete fahren zu lassen, und diese Konvois, oder auch Einzelfahrer, unter den Geleitschutz bewaffneter Marineeinheiten zu stellen, besteht ebenfalls 73 74 Vgl. dazu ISPS - Code Vgl. dazu World Net Daily.com,Inc, Private navies combat Malacca Strait pirates, Sept. 2005, http://www.worldnetdaily.com/news/article.asp?Article_Id=45535, 21.Sept. 2005 69 In den folgenden Kapiteln werden die verschiedenen Maßnahmen im Hinblick auf ihre Funktionsweise, Durchführbarkeit, Kosten – Nutzen Faktor und Probleme dargestellt, erläutert und die Reaktionen der Reedereien auf einige dieser Mittel aufgeführt. 13.1 Das Inventus UAV (unmanned aerial vehicle) Um erfolgreich die Sicherheit der Seeschifffahrt zu gewährleisten und die Möglichkeit zu haben, aktiv gegen Piraten vorgehen zu können, ist es notwendig, auf verlässliche Informationen zurückgreifen zu können. Zum sammeln dieser Informationen bedarf es einer lückenlosen Aufklärung aus der Luft. Die Anrainerstaaten der Malacca-Straße, Malaysia, Singapur, Indonesien und Thailand beschlossen gemeinsame Aufklärungsflüge durchzuführen, um dies zu gewährleisten. Zur Überwachung werden vornehmlich ältere Transportflugzeuge vom Typ Hercules C 130 eingesetzt, welche zu diesem Zweck zusätzlich mit Kameras ausgerüstet wurden. 75 Diese Maschinen sind jedoch sehr alt, teuer und ihre Wartung sowie der Betrieb kostenintensiv. Eine kostengünstige Alternative, die vom IMB befürwortet wird, bietet die Firma Lew Aerospace mit dem „Inventus UAV“ (unmanned aerial vehicle) an. Das Inventus UAV ist eine Aufklärungsdrohne, die sich auf dem neusten Stand der Technik befindet. Sie ist mit modernen Kameras bestückt und ermöglicht durch ihre ständige Verbindung zur Bodenstation, eine Überwachung in Echtzeit, wodurch frühzeitig Gefahren erkannt, sowie Maßnahmen ergriffen werden können. Durch seine geringe Spannweite von 2 Metern und sein geringes Gewicht von 3 Kilogramm kann das Inventus UAV von Patrouillenbooten aus gestartet werden und aufgrund einer Fallschirm Vorrichtung auch wieder landen. Die Steuerung erfolgt nach vorheriger Programmierung autonom, oder kann vom Boden aus manuell erfolgen. Laut Herstellerangaben kann das Inventus UAV in allen Wetterverhältnissen operieren.76 75 Vgl. dazu The Maritime Executive Magazine: Strait of Malacca Nations to use Air Patrols, o.J., http://www.newsletterscience.com/marex/readmore.cgi?issue_id=121&article_id=1030&l=1&s=25446, 19.Sept. 2005 76 Vgl. dazu Lew Aerospace: Lew Aerospace – Inventus UAV, o.J., http://www.inventusuav.com/home.html, 19. Sept. 2005 70 Abb. 20: Das Inventus UAV Quelle: Lew Aerospace: Lew Aerospace – Inventus UAV, o.J., http://www.inventus-uav.com/home.html, 19. Sept. 2005 Zusätzlich zu den oben genannten Vorteilen bietet das Inventus UAV finanzielle Vorteile. Zum einen durch seinen geringen Basispreis von 80.000 US-Dollar und zum anderen durch seine geringen Betriebs- und Wartungskosten. Im Vergleich dazu kostete eine C 130 Hercules in der Anschaffung 23 Millionen USDollar. Vergleichbare Entwicklungen, die ein Leistungsspektrum ähnlich dem des Inventus UAV haben, kosten, wie z.B. die MQ-1 Predator Drohne der US-Airforce, ca. 40 Millionen US-Dollar und stehen aufgrund der militärischen Geheimhaltung für andere Staaten nicht zur Verfügung.77 13.2 Ship Security Alert System (SSAS) Ein Ship Security Alert System (SSAS) umfasst Systeme, die es ermöglichen, dass Reedereien, welche nur über einen Computer mit Internetanschluss verfügen, die Schiffsbewegungen ihrer Schiffe verfolgen können. Diese Systeme ermöglichen es ebenfalls von Schiffen aus Notrufe abzusetzen, ohne dass dies von den Personen an Bord sowie von Schiffen in der näheren Umgebung bemerkt werden kann. 77 Vgl. dazu Catchforce: Racing Perspectives - Paul Lew, Inventor of Humpy Bumper Now Developing a UAV, o.J., http://www.catchfence.com/html/2003/mt022603.html, 19. Sept. 2005 71 Auf Forderung der IMO in der Verordnung SOLAS XI-2/6, welche im Juli 2004 in Kraft getreten ist, muss jedes Schiff über 500 Tonnen mit einem SSAS ausgerüstet werden, wobei nur der Stille Alarm verpflichtend ist. Alle weiteren Möglichkeiten, wie das Verfolgen der Schiffsbewegungen, sind optional. Neben dem japanischen Sea-Jack System existiert ebenfalls das Ship-Loc System der Firma CLS Group (Collecte Localisation Satellites), welches von der IMO befürwortet wird. Das Ship-Loc System ist ein kostengünstiges System, dass es, auf der Basis des GPSSatellitensystems, den Reedereien ermöglicht, genaue Informationen sowie Notmeldungen ihrer Schiffe zu bekommen. Das Ship-Loc verfügt über zwei verschiedene Betriebsmodi. Im Standardbetrieb, dem so genannten Long Range Identification and Tracking Mode, werden den Reedereien Daten wie z.B. die letzte Position, Kurs und Geschwindigkeit sowie maritime Wetterdaten zur Verfügung gestellt. Diese Daten werden entweder stündlich oder alle vier Stunden aktualisiert. Die Übertragung erfolgt automatisch nach der Installation an Bord ohne weiteres Eingreifen der Besatzung. Neben dem Standard Modus verfügt das Ship-Loc auch über den so genannten „Immediate Alert Notification“ Modus. Dieser Modus wird aktiviert, indem der Kapitän oder ein anderes Besatzungsmitglied den Alarmknopf drückt. Nach Angaben des Herstellers CLS – Group, sendet das Ship-Loc System eine Nachricht an die Reederei sowie die zuständigen Behörden und das IMB.78 Diese Nachricht wird unbemerkt von den an Bord befindlichen Personen und Schiffen in der Umgebung an Landstellen gesendet. Das gesendete Datenpaket ist fälschungssicher und vertraulich. Über den Inhalt des Datenpaketes, sowie über die Maßnahmen der Empfänger waren jedoch keine Informationen verfügbar, da diese als Vertraulich behandelt werden. Die nachfolgende Grafik verdeutlicht die Funktionsweise des Ship-Loc Systems. 78 Vgl. dazu CLS: Ship - Loc – How it works, o.J., http://www.shiploc.com/html/how_it_works.html, 19.Sept. 2005 72 Abb. 21: Ablauf einer Notmeldung durch das SASS Quelle: Ship Operations Cooperative Program, o.J., http://www.socp.org/archive/03-02-04/3-2-04Presentation/ap_nacls.pps, 26.Sept. 2005 Die Kosten des Ship-Loc Systems betragen, nach Angaben von Kapitän Mukundan vom IMB, mit Einbau und Betriebskosten monatlich etwa 280 US-Dollar. Neben diesem finanziellen Vorteil, bietet Ship-Loc noch den Vorteil, dass es aufgrund seiner geringen Größe, ähnlich der eines Schuhkartons, überall an Bord, an einer der Besatzung und des Kapitäns unbekannten Stelle, eingebaut werden kann. Neben der manuellen Auslösung eines Alarms besteht die Möglichkeit, das Notsignal an zusätzliche automatische Systeme anzuschließen. Diese wären z.B. Kontaktdrähte, optische Sensoren, usw. Sollte beispielsweise ein Kontaktdraht durch unbefugtes Betreten durchtrennt werden, würde automatisch ein Notsignal gesendet werden. Inwiefern diese automatisierten Systeme zu Falschmeldungen bzw. Fehlalarmen führen, ist nicht bekannt. 73 Zurzeit ist das Ship-Loc System das einzige SSAS, welches mit dem IMB verbunden ist.79 13.3 Secure Ship Im Jahre 2004 gab es insgesamt 325 gemeldete Angriffe auf Handelsschiffe. Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, wurde bei 237 Angriffen erfolgreich das Schiff geentert, wobei von diesen 237 Angriffen das Schiff 11 mal entführt wurde. Abb. 22: Arten von Piratenangriffen Quelle: ICC International Maritime Bureau – Piracy and Armed robbery against Ships, Annual Report, 7. Feb. 2005, S.9 Die Enterung eines Schiffes zieht nicht absehbare Folgen für das Schiff, die Ladung und die Besatzung nach sich, somit sollte die Abwehr und Abwendung von Enterungsversuchen oberste Priorität haben. Dies bezüglich bietet die Firma Secure Marine ein Schutzsystem an, welches sich an Land zum Schutz von beispielsweise Flughäfen, Hafenanlage aber auch sensiblen militärischen Einrichtungen bereits bewährt hat. Das System mit dem Namen „Secure Ship“ ist ein das komplette Schiff umgebender elektrisch geladener Zaun. Dieser Zaun ist mit 9000 Volt geladen, wobei diese laut Herstellerangaben nicht tödlich sein sollen. Ein Eindringling, der in Kontakt mit dem geladenen Zaun kommt, bekommt einen elektrischen Schlag, der ihn davon abhalten soll, an Bord zu gelangen. Gleichzeitig 79 Vgl. dazu CLS: Ship - Loc – How it works, o.J., http://www.shiploc.com/html/how_it_works.html, 19.Sept. 2005 74 werden die Schiffsbeleuchtung sowie ein lauter akustischer Alarm ausgelöst. Die Funktionsweise dieses Systems wird durch die nachfolgende Grafik verdeutlicht. Abb. 23: Schaltplan des Secure Ship an Bord Quelle: Secure Marine – The Maritime Security Consultant: Secure Ship, o.J., http://www.secure-marine.com/ship/ship2.htm , 20. Sept. 2005 Das Kontrollmodul auf der Brücke ermöglicht es, einzelne Abschnitte des Zaunes anoder abzuschalten, so dass es möglich ist, verschiedene Schiffoperationen, wie z.B. Bunkern, durchzuführen, ohne das komplette System abschalten zu müssen. Ebenso besteht die Möglichkeit, im Hafen die Seeseite aktiviert zu lassen, während die Landseite für den Lade- bzw. Löschbetrieb abgeschaltet werden kann. Zusätzlich verfügt der Zaun über verschiedene Zugänge für z.B. Lotsen, Gangway und Rettungsmittel, welche bei Bedarf separat abgeschaltet werden können.80 Der Hersteller versichert, dass das System dem maritimen Gebrauch angepasst wurde, d.h. es werden keine Fehlalarme durch Umwelteinflüsse ausgelöst. Es werden jedoch keine Angaben gemacht, inwiefern das System gegen Seeschlag und Korrosion beständig ist. Weiterhin fehlen Angaben über die Kosten, wobei der Preis ja nach 80 Vgl. dazu Secure Marine – The Maritime Security Consultant: Secure Ship, o.J., http://www.securemarine/ship/ship2.htm, 20. Sept.2005 75 Schiffsgröße und dem damit verbundenen Material- und Arbeitsaufwand variieren dürfte.81 Das IMB hält die Reedereien dazu an, dieses System auf ihren Schiffen zu installieren, da es derzeit das einzige System darstellt, welches mit nicht tödlicher Gewalt die Enterung des Schiffes verhindern kann. Dennoch sind nachfolgende Probleme nicht von der Hand zu weisen. Zum einen besteht das Problem eines tödlichen Unfalls an Bord durch unvorsichtige Besatzungsmitglieder, zum anderen könnte es ebenfalls zu tödlichen Unfällen auf Seiten etwaiger Angreifer kommen. Bei diesen beiden Szenarien ist nicht geklärt, welche rechtlichen Konsequenzen dies für den Kapitän bzw. Reeder haben könnte, da ebenfalls der Hersteller, aufgrund falscher Angaben, zur Rechenschaft gezogen werden kann. Weiterhin ist nicht geklärt, welche Versicherung für Schäden aufkommt, die durch das Secure Ship System verursacht werden können. Des Weiteren kann dieses System laut Angaben der Firma Secure Marine nur auf Schiffen installiert werden, die keine brennbare Ladung transportieren, womit diese Möglichkeit des Schutzes für Tankschiffe aller Art ausfällt. Obwohl das IMB den Reedereien nahe legt, dieses System auf ihren Schiffen einzubauen, herrscht bei den Reedern über solche Maßnahmen eine geteilte Meinung. So ergab unserer Umfrage, dass 50% der Reeder den Einbau eines solchen Systems grundsätzlich ablehnen, während die andere Hälfte das Secure Ship System in Betracht ziehen würden, sofern es kostengünstig und seine Effektivität bewiesen ist.82 Die Effektivität des Secure Ship Systems ist durchaus anzunehmen, da es sowohl auf Basis physischen als auch psychologischen Einwirkungen beruht, welche einen Angreifer durchaus abschrecken können. Der Angreifer oder seine Komplizen werden es sich nach einem elektrischen Schlag von 9000 Volt durchaus überlegen, ob sie noch einen weiteren Angriff durchführen, da diese bei einer Stromstärke von 36 m/A zwar nicht tödlich sind, jedoch durchaus eine eindrucksvolle und schmerzhafte Wirkung zeigen. Diese Wirkung kann von Krämpfen über Bewusstlosigkeit bis hin zum Schock führen. Zusätzlich können die helle Schiffsbeleuchtung sowie das laute akustische Notsignal ebenfalls abschreckend wirken. 81 Vgl. dazu Secure Marine – The Maritime Security Consultant : Secure Ship, o.J., http://www.secure-marine.com/ship/index.shtml, 20.Sept. 2005 82 Vgl. Fragebögen aus Reedereiumfrage Anlage 5 76 Nach Angaben von Secure Marine wurden in jüngster Zeit drei Bulkschiffe sowie zwei Containerschiffe aus Dubai und acht Schwergutschiffe aus Holland mit diesem System ausgerüstet.83 13.4 Bewaffnung von Handelsschiffen Auf Grund zunehmender Piratenaktivitäten und den bis heute wenig wirksamen Maßnahmen der gefährdeten Küstenstaaten, kommt es immer wieder zu Diskussionen, ob die individuelle Bewaffnung von Handelsschiffen ein wirksames Gegenmittel darstellt. Sowohl die IMO als auch das IMB lehnen die Bewaffnung von Handelsschiffen ab.84 Dennoch ist es eine Tatsache, dass die russischen und israelischen Handelsschiffe mit Waffen ausgestattet sind. Zum besseren Verständnis dieses Themas ist es notwendig, die grundlegende Wirkweise einer Waffe darzustellen, um so Vor- bzw. Nachteile dieser Maßnahme erörtern zu können. Grundlegend hat das Vorhandensein von Waffen an Bord zwei Auswirkungen auf etwaige Angreifer. Zum einen wirken Waffen auf jeden Menschen abschreckend, zum anderen hat jede Waffe eine bestimmte physische Wirkung wenn sie eingesetzt wird. Um die abschreckende Wirkung zu erzielen, ist dafür zu sorgen, dass die Gegner visuell, durch zeigen der Waffe, oder akustisch, durch Warnschüsse, vom Vorhandensein der Waffe erfahren. Oftmals lassen sich dadurch Angriffe schon im Vorfeld abwenden, wobei diese abschreckende Wirkung eher auf unorganisierte und unbewaffnete Piraten zutrifft. Sollten sich Piraten durch das Vorhandensein von Waffen jedoch nicht abschrecken lassen, kann es nötig sein, diese zu benutzen, was unter Umständen zu Verletzungen und Tod führen kann. Neben diesen physischen Auswirkungen, bei denen ein Angreifer zwar nicht zwangsläufig, aber mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Angriff abbricht, kann bei einer Gruppe von Angreifern der Verlust eines Komplizen zu zwei unterschiedlichen Reaktionen führen. Die erste Reaktion äußert sich in zögern und abbrechen des Angriffs, aus Angst selbst verletzt oder getötet zu werden. Der Einsatz einer Waffe hätte Erfolg gehabt. 83 Vgl. dazu Secure Marine – The Maritime Security Consultant: Secure Ship, o.J., http://www.securemarine/sales.htm, 20. Sept. 2005 84 Vgl. dazu Roder, H. (Hg.); Piraten Abenteuer oder Bedrohung?; 1.Aufl.;Bremen 2002; S.15 77 Die zweite Reaktion äußert sich in Rachgefühlen und einem damit verbundenen verstärkten und brutaleren Angriff, was wiederum zu Verletzten oder Toten seitens der Besatzung führen kann. Der Waffeneinsatz hat somit nur zu einer Eskalation der Situation beigetragen und möglicherweise mehr Opfer gefordert. Neben dieser Eskalationsgefahr bei Überfällen gibt es eine Reihe weiterer Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Zunächst besteht das Problem, dass das Einlaufen von Schiffen mit Waffen an Bord in fremde Hoheitsgewässer zu Schwierigkeiten führen kann. So müssen Waffen deklariert werden, woraufhin diese von den Zollbehörden des jeweiligen Küstenstaaten meistens weggeschlossen werden, ähnlich dem Alkohol und Zigaretten an Bord. Dies hat zur Folge, dass der Besatzung im Falle eines Angriffs im Hafen keine Waffen mehr zur Verfügung stehen. Ebenso sind die rechtlichen Einschränkungen bezüglich des Waffenbesitzes zu beachten. In EU-Ländern wird dieser Waffenbesitz durch den Europäischen Feuerwaffenpass geregelt. Weltweit existiert jedoch keine einheitliche Regelung. Dies kann dazu führen, dass der bloße Besitz der Waffen in machen Ländern schon strafbar und im Nachbarland der Waffenbesitz durch den Feuerwaffenpass rechtlich abgesichert ist. Des Weiteren stellt sich die Frage, wer an Bord autorisiert sein soll, Waffen zu tragen und gegebenenfalls zu benutzen. Dies wird durch häufig wechselnde, multinationale Besatzungen erschwert. Die Folge wäre, dass jedes Besatzungsmitglied seine eigene Erlaubnis zum Besitz und führen einer Waffe vorweisen müsste. Nacht deutschem Recht würde jedes Besatzungsmitglied einen Waffenschein, eine Waffenbesitzkarte und somit auch eine eigene Waffe benötigen. Hinzu kommt, dass jedes Besatzungsmitglied im Umgang mit Waffen ausgebildet werden muss und zum korrekten Gebrauch der Waffe regelmäßig üben sollte und müsste. Trotz regelmäßiger Übungen sind Ernstfall und Übung jedoch völlig unterschiedliche Situationen. Jede Person, welche eine Waffe benutzt, muss dazu bereit und sich auch dessen Bewusst sein, dass jemand durch seine Waffe verletzt oder getötet werden kann. Die Bereitschaft dazu zeigt sich aber meistens erst im Ernstfall, auf den man sich durch keine Übungen vorbereiten kann. Ein Zögern kann unter Umständen das eigene Leben oder das der übrigen Besatzungsmitglieder in Gefahr bringen. Somit muss die jeweilige Person die Frage, ob im Ernstfall eine Waffe auch eingesetzt werden soll, im Vorfeld sich selbst stellen und beantworten. Der wohl wichtigste Faktor im Bezug auf den Einsatz von Schusswaffen welcher beachtet werden muss, besteht aus den nicht absehbaren rechtlichen Konsequenzen für das Schiff und die Besatzung, wenn ein Pirat oder ein Unschuldiger durch den 78 Einsatz einer Waffe zu Tode kommt.85Nicht überall kann davon ausgegangen werden, dass die Behörden in solchen Fällen von Notwehr ausgehen. So ist es durchaus möglich, dass der Tod eines Angreifers als Totschlag oder Mord angesehen wird, und somit die beteiligten Personen in dem jeweiligen Land als Verbrecher betrachtet werden und mit hohen Strafen rechnen müssen, wobei zu beachten ist, dass in vielen asiatischen Ländern auf Mord noch die Todesstrafe steht. Diesen negativen Aspekten sind sich auch die Reedereien bewusst. So war keine der von uns befragten Reedereien bereit, ihre Schiffe mit Waffen auszurüsten86, obwohl sich aus nachfolgender Tabelle vermuten lässt, dass die Bewaffnung der israelischen und russischen Handelsschiffe durchaus eine Wirkung zeigt. So hatten die israelischen Schiffe im Zeitraum 1993 – 2004 lediglich einen gemeldeten Überfall, während im gleichen Zeitraum die deutschen Handelsschiffe 45 Überfälle und Schiffe unter Liberianischer Flagge sogar 212 Überfälle zu verzeichnen hatten. Abb. 24: Überfälle auf ausgewählte Staaten Flaggenstaaten 1993 1994 1995 Israel 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 1 Russland 28 3 2 2 5 1 Deutschland 2 2 5 3 8 5 5 6 5 1 1 1 Liberia 4 4 17 14 23 2 24 27 15 24 27 31 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an ICC International Maritime Bureau – Piracy and Armed robbery against Ships, Annual Report, 7. Feb. 2005, S.13 Auffällig in der oben gezeigten Tabelle ist, dass Russland, welches 1993 noch 28 Überfälle zu verzeichnen hatte, im Jahr 1994 nur noch 3 Überfälle und ab 1998 mit der Ausnahme eines Überfalls im Jahr 2003 keine weiteren Überfälle mehr zu verzeichnen hatte. Ob dieser Rückgang allein auf die Bewaffnung russischer Handelsschiffe zurückzuführen ist, lässt sich jedoch nur vermuten, da sich keine Informationen über die russische Handelsmarine und etwaige Schiffsbewaffnung finden ließen. Zum jetzigen Zeitpunkt muss jede Reederei für sich selbst entscheiden, ob ihre Schiffe bewaffnet werden sollen oder nicht. Die Diskussion, ob Waffen an Bord sinnvoll sind oder nicht, wird es wohl solange geben, wie es Gefahren auf den Meeren 85 Vgl. dazu Die Homepage von Bobby Schenk – Yacht Online- : Schusswaffen an Bord von Blauwasseryachten, Sept. 05, http://www.yacht.de/schenk/n000/weap.html , 21. Sept. 2005 86 Vgl. Fragebögen aus Reedereiumfrage Anlage 5 79 für Schiffe und Besatzungen gibt, die möglicherweise durch Waffengewalt abgewendet werden könnten. 13.5 Bewaffnete Wachmannschaften an Bord Aus der Erkenntnis heraus, dass die Reedereien ihre Schiffe nicht selbst bewaffnen wollen, bieten einige Sicherheitsunternehmen wie Securewest und Special Ops Associates Inc. neben Aus- und Weiterbildungsseminaren für Schiffsbesatzungen an, bewaffnete Sicherheitsmannschaften an Bord einzusetzen. Diese Seminare befassen sich vornehmlich mit der Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen an Bord, welche mit schiffseigenen Mitteln möglich sind. In diesem Zusammenhang bietet die Firma Securewest International diesen Service weltweit und in unbegrenzter Dauer an. Die Wachmannschaften bestehen aus ehemaligen Mitgliedern militärischer Spezialeinheiten der USA, Großbritanniens sowie der englischen Gurkha - Brigade. Durch ihre militärische Vergangenheit sind diese Wachmannschaften sowohl im waffenlosen sowie im bewaffneten Kampf ausgebildet und im Umgang mit allen gängigen Schusswaffen geschult. Im Vorfeld der Entscheidung, eine Wachmachmannschaft an Bord zu nehmen, erhält die Reederei eine auf ihre Verhältnisse und den jeweiligen Schiffstyp angepasste Beratung seitens des Sicherheitsunternehmens. Diese Beratung dient dazu, sowohl dem Sicherheitsunternehmen als auch der Reederei einen Überblick über Situationen und Gefahren zu geben, die möglicherweise auftreten können und im Hinblick darauf, die bestmöglichen und notwendigen Schutzmaßnahmen gewährleisten zu können. Das Sicherheitsunternehmen versichert, dass der Kapitän in jeder Situation über die endgültige Befehlsgewalt bezüglich des Einsatzes von Waffen verfügt. Auch bei dieser Maßnahme sind einige Faktoren zu beachten. Ähnlich wie bei der Bewaffnung von Handelsschiffen befinden sich beim an Bord nehmen dieser Wachmannschaften Waffen an Bord. Die rechtlichen Konsequenzen aus dem Einsatz dieser Wachmannschaften sind ebenfalls unklar, da es keine Gesetze oder Konventionen gibt, welche den Einsatz bewaffneter Mannschaften auf Handelsschiffen regeln.87 Weiterhin ist unklar, welche rechtlichen Konsequenzen für den Kapitän entstehen, da der Einsatz dieser Wachmannschaften nur mit seiner Einwilligung stattfinden kann. 87 Vgl. dazu Securewest International : Maritime Services, o.J., http://www.securewest.com, 21.Sept 2005 80 Trotz der Versicherung der Sicherheitsunternehmen, sich um die möglichen auftretenden rechtlichen Probleme zu kümmern, und der Zusicherung, dass alle angebotenen und angewendeten Maßnahmen in allen Hoheitsgebieten legal sind, scheuen die von uns befragten Reeder oftmals den Einsatz solcher Wachmannschaften. Als Gründe dafür führen sie an, dass diese Wachmannschaften zu teuer seien und oftmals wirkungslos sind. Bezüglich der Kosten herrscht Unklarheit darüber, wer diese übernehmen soll. Der Eigner sieht dies als Reisekosten und stellt es so dem Befrachter in Rechnung, welcher wiederum die Kosten als normale Betriebskosten sieht. Für die Reedereien ist somit nicht geklärt, wer die Kosten zu tragen hätte, da nach dem Charterecht der Reeder für die Betriebskosten und der Befrachter für die Reisekosten aufzukommen hat.88 Trotz dieser ungeklärten rechtlichen wie finanziellen Fragen nehmen einige bekannte Reedereien, wie z.B. Matson Navigation Company und Maersk Line Limited, zum Transit gefährlicher Gebiete oder als Terrorismusprävention, wie bei Brittany Ferries, den Service solcher Sicherheitsunternehmen in Anspruch89 13.6 Konvoifahrt Die Konvoifahrt stellt eine sehr defensive Abwehrmaßnahme gegen Angriffe auf Schiffe dar und wurde zuletzt während des deutschen U-Bootkrieges im 2. Weltkrieg in großem Maße praktiziert. In der heutigen Zeit sind die Grundvoraussetzungen zwar anders, d.h. die Angreifer sind nicht darauf aus, die Handelsschiffe zu versenken, dennoch lässt sich aus den Erfahrungen der Vergangenheit erkennen, dass eine reine Konvoifahrt keinen ausreichenden Schutz bietet. Stattdessen wird lediglich die Anzahl der vorhandenen Ziele erhöht und somit die Wahrscheinlichkeit, selbst von einem Angriff betroffen zu sein, verringert. Auch nach Ansicht der von uns befragten Reedereien bietet die Konvoifahrt keinen zufrieden stellenden Schutz und wurde von allen vorbehaltlos abgelehnt. Zusätzlich zu dem nicht ausreichenden Schutz wiesen uns die Reedereien darauf hin, dass die Konvoifahrt in einigen Gebieten dieser Welt zu Nachteilen führen kann.. 88 89 Vgl. dazu Fragebögen aus Reedereiumfrage Anlage 5 Vgl. dazu Securewest International : Maritime Services, o.J., http://www.securewest.com/scw_maritime_introduction.ikml, 21.Sept 2005 81 Weiterhin nannten sie Gründe, warum eine Konvoifahrt nicht praktikabel bzw. unnötig sei. Zum einen gaben die Reeder an, dass es aufgrund der unterschiedlichen Schiffstypen nicht möglich sei, da man sich unter anderem immer nach dem langsamsten Schiff in einem Konvoi richten muss. Zum anderen sind Konvoifahrten durch die entstehende Reisezeitverlängerung und den damit verbundenen Mehrkosten im Verhältnis zum Nutzen nicht praktikabel.90 Tatsache ist, dass nicht geklärt ist, was die anderen Schiffe unternehmen könnten, wenn ein Mitglied ihres Konvois angegriffen wird. Die gängigsten Möglichkeiten bestehen im Absetzen eines Notrufes oder dem abfeuern von Notsignalen. Ob diese Maßnahmen allein jedoch ausreichen, um Piraten abzuschrecken, ist zweifelhaft. Folglich ist die Konvoifahrt kein adäquates Mittel zur Abwehr von Piraten, jedoch lässt sich aus dieser Methode und den Erfahrungen des 2. Weltkrieges ein Geleitschutzmodell ableiten. 13.7 Handelsschiffe unter Begleitschutz Bei dieser Methode handelt es sich um ein Handelsschiff oder einen Konvoi aus Handelsschiffen, welche von bewaffneten Booten privater Sicherheitsunternehmen begleitet werden. Unternehmen, die diesen Service anbieten, sind z.B. Background Asia Risk Solutions (BARS) und Glen Defence Marine. Ähnlich den bewaffneten Wachmannschaften, bestehen die Mitarbeiter aus ehemaligen Angehörigen militärischer Eliteeinheiten. Neben diesem Begleitschutz bieten diese Firmen Weiterbildungs- und Trainingskurse an um angemessen auf die Bedrohung durch Piraten reagieren zu können. Diese Firmen versichern ebenfalls, dass sie sich bei ihren Aktionen an die örtlichen Gesetze und Konventionen der IMO halten. Ungeachtet dieser Versicherung verbietet Malaysia das Einfahren dieser Einheiten in seine Hoheitsgewässer. Im Gegensatz zu Malaysia erkennt Singapur diese Unternehmen an, solange sie sich registrieren lassen und somit eine Lizenz nachweisen können. Nach Angaben des Polizeisprechers von Singapur, ließen sich in jüngster Zeit mehrere dieser Unternehmen dort registrieren. 90 Vgl. dazu, Fragebögen aus Reedereiumfrage Anlage 5 82 Trotz all dieser Formalitäten bleibt es diesen Unternehmen jedoch verboten, schwere Waffen zum Schutz ihrer Kunden einzusetzen. Aus diesem Grund chartern diese Unternehmen Patrouillenboote des Küstenstaates, wobei diese nicht mit den Schnellbooten der Küstenwache oder Marine zu vergleichen sind. Abb. 25: Begleitschutzboot des Unternehmens BARS Quelle: Background Asia Risk Solution: Armed Escorts, o. J., http://www.piracysuppression.com/pages/2/index.htm, 21.Sept. 2005 Um sicher zu gehen, die örtlichen Gesetze nicht zu verletzen, verstehen diese Unternehmen ihren Auftrag darin, die örtlichen Ordnungskräfte bei ihrer Arbeit zu unterstützen und arbeiten aus diesem Grund eng mit ihnen zusammen.91 Wie bei oben genannten Maßnahmen gibt es auch hier sowohl positive als auch negative Faktoren zu berücksichtigen. Zu den wohl naheliegensten positiven Faktoren gehört wie üblich die Abschreckung, jedoch wesentlich wichtiger ist die schnelle Verfügbarkeit dieser Einheiten im Ernstfall, wodurch verhindert werden kann, dass die Piraten überhaupt an ihr Opfer heran kommen. Somit können die Risiken ausgeschlossen werden, die Auftreten, wenn die Piraten an Bord ihres Zieles gelangen. 91 Vgl. dazu, Background Asia Risk Solution: Background Asia Risk Solution, o. J., http://www.piracysuppression.com/pages/1/index.htm, 21. Sept. 2005 83 Die Wirkung dieser Maßnahme wird dadurch unterstrichen, dass die IMO, das IMB, BARS und Glen Defence Marine bis zum 11. Mai 2005 keine Konflikte zwischen Begleitbooten und Piraten gemeldet haben.92 Trotz dieser Tatsachen gibt es Befürchtungen seitens der IMO und den Küstenstaaten, dass es auf Grund dieses Begleitschutzes zu einer Eskalation kommen könnte, die in einem Feuergefecht zwischen den Begleitschutzbooten und den Piraten enden könnte. Im Bezug auf diese Eskalation wurden Befürchtungen über die Folgen bei Beteiligung eines Tankschiffes geäußert, da sich daraus zum einen eine Gefahr für die Umwelt ergibt, zum anderen eine wirtschaftliche Gefahr, da ein gesunkener oder brennender Tanker an der engsten Stelle der Malacca-Straße diese für die übrige Schiffahrt unpassierbar machen würde. Aus diesem Grund lehnt die IMO diese Art der Piratenabwehr prinzipiell ab. Die Mehrzahl der von uns befragten Reeder steht dieser Maßnahme jedoch offen gegenüber, wobei sich die Bedenken meist auf die Durchführbarkeit sowie die Kosten beziehen.93 Die Begleitschutzunternehmen bieten ihre Dienste in einem preislichen Rahmen von 50.000 – 100.000 US-Dollar an, wobei Sie gleichzeitig anführen, dass das durchschnittlich geforderte Lösegeld für einen entführten Kapitän in Asien derzeit 120.000 US-Dollar beträgt.94 Auch hier stellt sich zudem die Frage, wer für die Kosten dieser Maßnahme aufkommen müsste, da wie beim Model „bewaffnete Wachmannschaft“ die gleichen Voraussetzungen bezüglich Reeder und Befrachter zutreffen. Fraglich ist nun, ob beide Parteien im Bezug auf den Kosten-Nutzen Faktor Gebrauch von dieser Dienstleistung machen werden. 13.8 Zusätzlich angebotenen Maßnahmen Zusätzlich zu den oben genannten Maßnahmen besteht für den Reeder die Möglichkeit, ihre Besatzungen und ins Besondere die Offiziere, bei so genannten Sensibilisierungstrainings und Anti-Piraten-Seminaren anzumelden um sie besser auf Piratenüberfälle vorzubereiten und im Umgang mit Piraten auszubilden. 92 Vgl. Corp Watch: World: Private armed Escorts in High Demand on Sea, o. J:, http://www.corpwatch.org/article.php?id=12241, 21. Sept. 2005 93 Vgl. dazu, Fragebögen aus Reedereiumfrage Anlage 5 94 Vgl. dazu, World Net Daily.com,Inc, Private navies combat Malacca Strait pirates, Sept. 2005, http://www.worldnetdaily.com/news/article.asp?Article_Id=45535, 21.Sept. 2005 84 Die Reeder nehmen solche Angebote jedoch nur selten war ebenso wie die ihnen angebotenen sicherheitstechnischen Neuerungen. Diese gehen von einfachen technischen Ausrüstungsgegenständen bis hin zu baulichen Veränderungen am Schiff. Dazu zählen beispielsweise: - Impulslöschgerät mit Pfefferspraybeimengung Panzerung des Brückenbereichs inklusive Fenster Umbau der Zugangswege zum Schiff Schaffung einer Rückzugsgelegenheit Nahbereichsradaranlagen Verstärken der Beleuchtung im Vorschiff Kameras und Lichtschranken an Ship-Loc gekoppelt Schusssichere Schutzwesten Nachtsichtgeräte Die Nachfrage nach diesen Maßnahmen hält sich wie oben genannt stark in Grenzen. Dies ist nicht nur darauf zurück zuführen, dass starke Zweifel bezüglich der Effizienz dieser Maßnahmen bestehen, die zum Teil noch nicht über die Planungsphase hinaus gekommen sind, sondern auch daran scheitern, dass die Nachrüstung von Schiffen kosten- und zeitintensiv sind. Bei Neubauten wäre dies jedoch ohne größeren Aufwand machbar, jedoch scheuen die meisten Reeder die zusätzlichen Ausgaben.95 14. Zusammenfassung und Bewertung der Maßnahmen Die allgemein proklamierten Maßnahmen der IMO sind mit Ausnahme des Einsatzes von Wasserschläuchen rein defensiv. Die Besatzung versucht mit diesen Maßnahmen, die hauptsächlich auf akustischen und optischen Effekten beruhen, die Piraten davon abzuhalten, an Bord zu kommen. Die Effektivität dieser Maßnahmen lässt sich, im Bezug auf den Anti Piracy Report 2004 des IMB, in Frage stellen. Ebenso sind die Maßnahmen der gefährdeten Küstenstaaten bis zum jetzigen Zeitpunkt wenig erfolgreich, wobei die Staaten ihre Bemühungen, aktiv gegen Piraten vorzugehen, intensiviert haben. Diese Bemühungen werden durch den Einsatz des Inventus UAV und des von der IMO geforderten SSAS 95 Vgl. dazu, Roder (Hg.), H., Piraten –Abenteuer oder Bedrohung?-, 1. Aufl., Bremen 2002, S.16 ff 85 unterstützt. Sie können jedoch keine Piratenangriffe verhindern. Sie können lediglich das schnelle und effektive Handeln der Ordnungsbehörden erleichtern, wobei das SSAS maßgeblich dazu beiträgt, entführte Schiffe schnell wieder aufzufinden. Tatsache bleibt jedoch, dass die direkte Abwehr von Piraten weiterhin vom Schiff aus erfolgen muss, solange es keine wirkungsvollen Maßnahmen seitens der Küstenstaaten gibt. Zu diesem Zweck gibt es seit langer Zeit immer wieder Diskussionen darüber, die Handelsschiffe zu bewaffnen. Die Effektivität dieser Maßnahme im Verhältnis zu den möglichen Risiken und Problemen kann, aufgrund mangelnder Bereitschaft der Reedereien, diese Maßnahme einzusetzen, nicht beurteilt werden. Eine ähnliche Bewaffnung von Handelsschiffen mit Kanonen, wie sie es zu Zeiten der Segelschiffe gab, wird es wohl nie wieder geben. Sinnvoller erscheint hier die Installation des SecureShip Systems, da hier die Möglichkeit gegeben ist, das an Bord kommen von Angreifern zu verhindern, ohne direkt mit ihnen in Kontakt zu kommen. Dadurch wird ebenfalls das Risiko einer Eskalation verringert. Der Nachteil dieses Systems besteht darin, dass keine Möglichkeit gegeben ist, einen Beschuss des Schiffes zu verhindern. Die reine Konvoifahrt ist aus historischer Erfahrung und den heutigen Umständen keine geeignete Maßnahme, um Angreifer abzuwehren. In wie fern sich das Fahren unter Begleitschutz, ob im Konvoi oder allein, durchsetzen wird, zeigt sich erst in der Zukunft. Tatsache ist, dass das Angebot und die Nachfrage vorhanden sind und bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Misserfolge oder befürchtete Eskalationen gemeldet wurden. Lediglich die hohen Kosten veranlassen den Großteil der Reedereien von dieser Maßnahme abzusehen. Vergleichbar mit der Bewaffnung der Besatzung ist der Einsatz von Wachmannschaften an Bord. Hierbei geben die Anbieter dieser Dienstleistung an, im Einklang mit den Gesetzen der örtlichen Behörden zu operieren. Inwiefern sich hierbei für den Reeder, im Falle des Todes eines Beteiligten, rechtliche Konsequenzen ergeben, bleibt ungeklärt, es ist jedoch anzunehmen, dass in diesem Fall die Wachmannschaften zur Verantwortung gezogen werden. Nichts desto trotz stellt diese Maßnahme durchaus eine Möglichkeit dar, das Schiff und die Besatzung vor Schaden zu bewahren. Bei der Vielzahl der anderweitig angebotenen Maßnahmen lässt sich durchaus diskutieren, in wie fern diese sinnvoll oder eher unnötig sind. Bewegungsmelder könnten beispielsweise durch Ratten oder Seeschlag ausgelöst werden, was zu zahllosen Fehlalarmen führen könnte. Welche Maßnahmen die Anschaffung und den Einbau wert sind, muss jede Reederei für sich selbst entscheiden. 86 Nach unserer Meinung sollten Handelsschiffe nach derzeitigem Stand der Dinge nicht bewaffnet werden. Als derzeit sinnvollste Maßnahme sehen wir das Secure Ship System, das in gefährdeten Gebieten in Kombination mit Begleitschutz einen ausreichenden Schutz bietet. Der einzige Nachteil besteht hierbei in den hohen Kosten die anfallen, wobei immer berücksichtigt werden sollte, dass es neben dem Verlust des Schiffes und der Ladung auch immer um das Leben der Besatzung geht. 15. Ausblick in die Zukunft Seit dem Jahre 2003 sind die weltweit gemeldeten Vorfälle zurückgegangen, was jedoch nicht auf eine generelle Tendenz hindeutet, sondern eine Erscheinung darstellt, die, wie aus folgender Grafik ersichtlich ist, von Zeit zu Zeit auftritt. Abb. 26: Tendenzieller Anstieg der Piratenangriffe 500 450 400 350 300 250 200 150 100 50 0 Piratenangriffe 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an ICC International Maritime Bureau – Piracy and Armed robbery against Ships, Annual Report, 7. Feb. 2005, S.4 Im Laufe der Zeit gab es immer wieder Rückgänge in der Anzahl der Piratenaktivitäten, wobei diese jedoch meistens von kurzer Dauer waren und von einem sprunghaften Anstieg gefolgt wurden. So ist im Verlauf der letzten Dekade ein stetiger Anstieg an Vorfällen zu verzeichnen. 87 Ebenso hat die Gewaltbereitschaft der Piraten in den letzten Jahren stetig zugenommen, was sich durch den Anstieg der Todesfälle unterstreichen lässt. So gab es im Jahr 2004 mit 30 Opfern dreimal mehr Todesfälle zu verzeichnen als noch im Jahr 2002 mit 10 Opfern.96 Einzelne Länder haben in jüngster Zeit damit begonnen, ihre Einstellung sowie ihr Vorgehen gegenüber den Piraten zu ändern. Dennoch äußern sich gravierende Mängel in der Strafverfolgung sowie Aufklärung dieser Verbrechen. Diese Mängel werden durch die teilweisen recht milden Strafen, die in einigen Staaten verhängt werden, deutlich. Auch beim Auffinden von Phantomschiffen haben die betroffenen Staaten ihre Erfolge der Zusammenarbeit mit dem IMB sowie den technischen Neuerungen zu verdanken. Ebenfalls ist eine neue Vorgehensweise der Piraten zu beobachten, was sich darin zeigt, dass Geiselnahmen sowie Entführungen mit Lösegeldforderungen zugenommen haben. Im Zusammenhang damit bieten Versicherungsunternehmen seit kurzer Zeit Versicherungen gegen Entführungen an, durch welche die Lösegeldzahlungen, für Kapitäne und Besatzungen, abgesichert werden können. Zum jetzigen Zeitpunkt werden jedoch nur die Besatzungen von Handelsschiffen dagegen versichert.97 Sollte sich, unter Berücksichtigung der oben genannten Tatsachen, diese Entwicklung fortsetzen, so ist nicht abzusehen, ob sich die aktuellen Maßnahmen durchsetzen oder aber die Piraten dadurch noch aggressiver vorgehen und somit die Verluste der maritimen Wirtschaft steigen. 16. Abschließende Zusammenfassung Die Piratenabwehr auf See ist ein breit gefächertes Thema, bei dem nicht nur das Schiff und die Piraten betrachtet werden müssen, sondern auch politische sowie rechtliche und wirtschaftliche Komponenten eine Rolle spielen. So treten staatliche Konflikte in den betroffenen Gebieten auf. Hinzu kommt die in vielen Fällen schlechte wirtschaftliche Verfassung dieser Staaten, welche oftmals den Grundstein für Korruption sowie sozialen Neid darstellt. Ebenso wird von vielen Staaten das Thema der Piraterie noch nicht mit dem nötigen Ernst betrachtet, was sich 96 eigene Darstellung in Anlehnung an ICC International Maritime Bureau – Piracy and Armed robbery against Ships, Annual Report, 7. Februar 2005, S.19 97 Vgl. dazu Maritime Safety Information : Office of Naval Intelligence, Civil Maritime Analysis Department, Worldwide Threat to Shipping, Mariner Warning Information, Sept. 2005, http://pollux.nss.nima.mil/misc/wwtts/wwtts_20050914000000.txt, 22. Sept. 2005 88 teilweise in ihren Gegenmaßnahmen widerspiegelt. Staaten, welche verstärkt gegen Piraterie vorgehen möchten, werden wiederum unter Verweis auf die staatliche Souveränität an der Umsetzung ihrer Vorhaben gehindert. Internationale Organisationen wie das IMB und die IMO geben Richtlinien sowie Verhaltensweisen heraus. Ihre Vorschläge und Aktionen sind jedoch eher defensiver Natur und bauen auf das Umfahren gefährlicher Gebiete und die Kooperation mit etwaigen Angreifern. Die Mehrzahl der Reedereien beschränkt sich bei der Piratenabwehr lediglich auf geforderte Maßnahmen. Die zusätzlich Angebotenen Gegenmaßnahmen lehnen sie, bis auf wenige Ausnahmen, aus Kostengründen ab. Somit stehen das Schiff und die Besatzung dem Problem der Piraterie weiterhin alleine gegenüber, was sich in naher Zukunft wohl auch nicht ändern wird. Abschließend bleibt die Frage offen, ob die derzeitigen Maßnahmen der Küstenstaaten sowie der Wirtschaft und der Politik eine nachhaltige Wirkung zeigen. Tatsache ist jedoch, dass das Problem der Piraterie nicht von heute auf morgen verschwinden wird und nur durch die Kooperation aller beteiligten Parteien eine Lösung erzielt werden kann. 89 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Der Tokyo Appeal 90 Anlage 2: Asia Anti-Piracy Challenges 2000 93 Anlage 3: Anhang des Fragebogens an den Hanseatic Lloyd – Chronology 97 Anlage 4: Anhang des Fragebogens an den Hanseatic Lloyd – Korrespondenz 99 Anlage 5: Fragebogen: Umfrage zum Thema „Piraterie“ 100 90 Anlagen Anlage 1: Der Tokyo Appeal Tokyo Appeal International Conference of All Maritime Related Concerns, Both Governmental and Private, on Combating Piracy and Armed Robbery against Ships March 28 - March 30, 2000, Tokyo Tokyo Appeal The governmental authorities of participating States and region (hereinafter reffered to just as the “States” but that includes “region”), shipping companies and other participants who attended this meeting, BEING PROFOUNDLY CONCERNED about the rising trend in the number of acts of piracy and armed robbery against ships, including hijacking and other heinous and organized acts particularly committed in the waters of Southeast Asia, BEING AWARE that such circumstances constitute an extremely grave threat to the lives of crews and the safe operation of ships, and that this is an issue that should be seriously addressed by the Asian region as a whole, TAKING INTO ACCOUNT the IMO recommendation (MSC/Circ.622/Rev.1 and MSC/Circ.623/Rev.1) adopted in the Maritime Safety Committee (MSC) on May 1999, AMING AT implementing these recommendations, and ALSO RECOGNIZING the role and responsibility of flag sates, ACKNOWLEDGING that in taking measures to combat piracy and armed robbery against ships, it is first necessary to achieve a detailed understanding of the actual situation of piracy and armed robbery against ships, 91 CONSIDERING the need to ensure unfailng reporting by ships, in the event of any victimization, in view of the indispensability of immediate reporting to the concerned authorities of such incidents, so that States in whose internal waters or territorial sea piracy and armed robbery against ships occur (hereinafter referred to as "coastal States/port States") can crack down swiftly and effectively on piracy and armed robbery against ships, CONSIDERING ALSO that, because some victimized ships have not taken adequate preventive measures, there is a need to seek more thorough measures by ships, and BEING AWARE anew that preparedness and action by shipping companies themselves is fundamental to the prevention of piracy and armed robbery against ships, RECOGNIZING that the basis for undertaking measures to combat piracy and armed robbery against ships within maritime policy authorities in the flag States or other "substantially interested States" as is defined by MSC/Circ.622/Rev.1 para.16 is for shipping companies to provide guidance and supervision in, and create an environment conducive to, the taking of appropriate measures to combat piracy and armed robbery against ships, including reporting of such incidents by (ships owned or operated by) shipping companies, RECOGNIZING ALSO that measures which should be taken by the coast guard agencies of coastal States/port States consist of cracking down and other enforcement operations designed to prevent piracy and armed robbery against ships and, in the event of piracy and armed robbery against ships, to conduct lifesaving and other rescue missions and to investigate the case, EMPHASIZING that because most recent piracy and armed robbery against ships acts occur in the internal waters or territorial sea of a given State, it is above all necessary to strengthen crackdown measures by coastal States/port States in whose internal waters or territorial sea such acts take place, CONSIDERING FURTHER that because many cases of victimization occur to ships which are berthed, anchored or adrift in or near ports, it is necessary to fortify countermeasures by authorities having jurisdiction over such territorial areas as well as to strengthen vigilance by ships in or near ports, RECOGNIZING FURTHER that a truly effective response cannot be achieved without mutual coordination and cooperation in measures taken by maritime policy authorities and coast guard agencies, and that acts of piracy and armed robbery against ships, like other incidents relating to ships, affect a large number of States, including the flag States or other substantially interested States as well as the coastal States/port States in whose internal waters or territorial sea such acts occur, NOTING THAT, owing to the increase of heinous acts such as hijacking by international syndicates in recent years, there is an increasing prevalence toward the involvement of multiple States, and consequently the demand is becoming all the more pressing to strengthen liaison and cooperative structures embracing all States concerned within the affected area, 92 EMPHASIZING its importance of Convention for the Suppression of Unlawful Acts Against the Safety of Maritime Navigation (SUA), and the Protocol which was adopted in 1988 under the auspices of IMO, ACKNOWLEDGING ALSO that piracy and armed robbery against ships is not an issue that can be resolved if maritime policy authorities, coast guard agencies, flag states and other substantially interested States and coastal States/port States, each take measures independently based on their individual positions, but an issue that can be effectively tackled only when such parties mutually coordinate and cooperate in a manner transcending their individual positions, REITERATE their firm resolve to cooperate, devise and implement all possible measures to combat piracy and armed robbery against ships; RESOLVE, based on the foregoing, to prepare their own action plan, whose elements are outlined below, and swiftly implement appropriate measures; ( ) Implementation and enhancement of self-protection measures on ships, such as the introduction of position notification system technology, geared against hijacking and other heinous and organized acts; ( ) Preparation of an environment conducive to enforcing thorough reporting from victim ships to coastal States/port States authorities, so that coastal States/port States can take swift and effective measures in the event of an act of piracy and armed robbery against ships ( ) Strengthening patrols in the internal waters and territorial sea including securing safety in the port and swift and strict investigation by coastal States/port States of the piracy and armed robbery against ships reported by ship side. ( ) Establishment of a legal framework by coastal States/port States to facilitate and enhance effective prosecution of the alleged criminals ( ) Development of a system enabling effective and dynamic countermeasures to be taken by all concerned governmental authorities including the maritime policy authorities and the coast guard agencies working in concert ( ) As a means of promoting the exchange of information and coordination, among such competent authorities with expertise as the maritime policy authorities and coast guard agencies of each State, establishment of a comprehensive information network of all the governmental authorities concerned, by designating relevant offices as their operational contact points in addition to the existing diplomatic channel ( ) Sharing and joint use of data relating to piracy and armed robbery against ships, as a way of contributing to the fortification of self-protection measures by ships, early discovery of the missing ships in and the designation of waters to be especially secured by coast guard agencies etc. 93 Anlage 2: Asia Anti-Piracy Callenges 2000 REGIONAL CONFERENCE ON COMBATING PIRACY AND ARMED ROBBERY AGAINST SHIPS Asia Anti-Piracy Challenges 2000 Heads of Coast Guard Agencies of Brunei; Cambodia; China; Hong Kong, China; India; Indonesia; Japan; Lao; Malaysia; Myanmar; Philippines; Republic of Korea; Singapore; Thailand and Vietnam (27 to 29 April 2000, Tokyo) 1. The delegations of Brunei; Cambodia; China; Hong Kong, China; India; Indonesia; Japan; Lao; Malaysia; Myanmar; Philippines; Republic of Korea; Singapore; Thailand and Vietnam (hereinafter referred to as the "Participating Administration(s)") consisting of the heads and acting-heads of authorities responsible for conducting law enforcement activities of antipiracy and armed robbery against ships and/or providing assistance to persons and/or ships in distress as a result of such attacks (hereinafter referred to as the "Authority(ies)"), met from 27 to 29 April 2000 in Tokyo to discuss necessity and possibility of co-operation in combating piracy* and armed robbery against ships. The Conference was conducted under an extremely friendly and cordial atmosphere. 2. At the Conference, the Authorities of Participating Administrations analyzed and considered the trend of problems of piracy and armed robbery against ships. The Authorities of Participating Administrations, noting that recent piracy and armed robbery against ships are significantly threatening maritime safety, expressed the intention that they should promote mutual co-operation, as practical as possible, on anti-piracy and armed robbery against ships to tackle these problems effectively. It should nonetheless be pointed out here that these relevant activities including potential cooperation can only be done subject to relevant international treaties, each Participating Administration's domestic legislation as well as its availability of adequate resources to sustain these activities. 3. In view of the above, the Authorities of Participating Administrations expressed the intention that the information exchange should be conducted among relevant Authorities of Participating Administrations referring to the List of Operational Contact Points for Anti-Piracy and Armed Robbery against Ships prepared by the "Preparatory Meeting of the Coast Guard Agencies for the Regional Conference on Combating Piracy and Armed Robbery against Ships" held from 7 to 9 March 2000 in Singapore. Information that should be exchanged includes: 1) initial message (including a probability phase), e.g., when a ship is 94 attacked or could be attacked, ships name, position, ships characteristics, nature of event, situation of a attacked ship, etc; 2) follow-up report, e.g., details of incident including method of attack, number and brief description of pirates and robbers, their weapons, etc. 3) report regarding law enforcement activities, e.g., investigation, prosecution, conviction, etc; and 4) other relevant information. 4. The Authorities of the Participating Administrations welcomed the "Tokyo Appeal", which was agreed upon by the International Conference of All Maritime Related Concerns, both Governmental and Private, on Combating Piracy and Armed Robbery against Ships (28 to 30 March 2000, Tokyo), and its resolve made by maritime policy authorities and other relevant bodies in order to prevent and suppress piracy and armed robbery against ships. In the Tokyo Appeal, various valuable points are laid out and one of them is the importance of timely reports of attack and post attack to the Coastal States/Port State. The Authorities of the Participating Administrations, recognizing also the importance of such reports with a view to enabling the Authorities to take necessary actions in time and consider effective counter measures by analyzing data consisting of such reports, highly evaluated the compiling the "List of Immediate and Post Attack Reports Recipients for when Incidents Occur" at the above mentioned International Conference. 5. Further, the Authorities of Participating Administrations, taking into account that recent piracy and armed robbery against ships such as "Anna Sierra", "Petro Ranger", "Ten Yu" and "Alondra Rainbow" seems to be connected to international syndicates, seems therefore to be more brutal, and seems to be operated beyond one Participating Administration's jurisdiction, shared the view that it is necessary for all Authorities of Participating Administrations to promote mutual co-operation in these fields including following items refereed to in paragraphs 5.1 to 5.6, and therefore to start prompt and effective co-operation in the immediately co-operable items where practical and appropriate: 1) Enhancement of Law Enforcement Activities The Authority(ies) of each Participating Administration should enhance law enforcement activities to deal with piracy and armed robbery against ships; 2) Actions to be taken on receiving information on crew being under attack (including probability phase) 2-1. Assistance to be provided to persons and/or ships under attacks or recently attacked 95 On receiving information on persons and/or ships under attacks or recently attacked, the Authority(ies) of each Participating Administration should immediately provide assistance to such persons or ships as far as practicable; 2-2. Interception and Seizure When a suspect ship or a ship likely hijacked is detected, the Authority(ies) of each Participating Administration should take appropriate and practical actions to intercept or seize the ship; 2-3. Co-operated Actions In taking actions referred to in paragraphs 5.2.1 and 5.2.2, through the operational contact points referred to in paragraph 3, the Authority(ies) of each Participating Administration may inform relevant Authority(ies) of other Participating Administration(s), in particular, those of which are related to the case of such actions and explore the possibility of taking cooperated actions and should take such co-operated actions with such Authority(ies) of other Participating Administration(s), where practical. 3) After Interception and Seizure On the high seas, or in any other place outside the jurisdiction of any Participating Administration, when the Authority(ies) of each Participating Administration seize(s) suspects or intercept(s) a suspect ship, such Authority(ies) may consult with relevant Authority(ies) of other Participating Administration(s), in particular, those of which are related to the case through diplomatic channels on how to deal with them. 4) Bilateral or Multilateral Assistance in Investigation The Authority(ies) of each Participating Administration should request bilateral or multilateral assistance in investigation to the Authority(ies) of other Participating Administration(s) through diplomatic channels, or operational contact points referred to in paragraph 3, or other appropriate channels, where necessary. The best endeavors should be exercised by the Authority(ies) of other Participating Administration(s) which is(are) requested such assistance. 5) Promotion of Co-operated Activities The Authorities of Participating Administrations noted the effectiveness of the co-operated activities and shared the view that the possibility of exploring such co-operation may be considered in an appropriate meeting in the future. 96 6) Technical Co-operation The Authorities of Participating Administrations, recognizing the necessity of enhancing individual capability of each Administration and its Authority in these fields, took note of the intention of Japan to explore the possibility of providing support for those Authorities which request technical assistance: 6-1. to train personnel; and 6-3. to ensure the availability of relevant technology, equipment and facilities. 6. The Authorities of Participating Administrations shared the view that the operational level meeting on anti-piracy and armed robbery against ships should be held periodically in the future in order to further facilitate and strengthen co-operation in these fields including follow-ups to the Conference, and date, venue and other details of such potential meetings and/or the Conferences would be arranged through diplomatic channels. 7. The Authorities of Participating Administrations, considering it desirable that unnecessary duplication of maritime law enforcement activities be avoided, shared the view that it is appropriate for relevant authorities of Participating Administrations including the Authorities of Participating Administrations to explore the possibility of utilizing scope of the Asia Anti-Piracy Challenge 2000 to apply other maritime crimes associated with piracy and armed robbery against ships. c 97 Anlage 3: Anhang des Fragebogens an den Hanseatic Lloyd – Chronology 98 99 Anlage 4: Anhang des Fragebogens an den Hanseatic Lloyd – Korrespondenz 100 Anlage 5: Fragebogen: Umfrage zum Thema „Piraterie“ Umfrage zu dem Thema „Piraterie“ Mirko Denk, Alexander Brandes Kornstrasse 322 28201 Bremen 0421/8789782 Wie bereits in dem beiliegenden Anschreiben angegeben benötigen wir ihre Informationen für unsere Diplomarbeit. Wir bitten Sie hiermit, diesen Fragebogen auszufüllen und bei Gelegenheit an uns zurückzusenden. Sollten Sie einige dieser Fragen nicht beantworten wollen, haben wir dafür vollstes Verständnis, bitten Sie jedoch die anderen Fragen dennoch zu beantworten. Die Angaben, welche nicht veröffentlicht werden dürfen kennzeichnen Sie bitte entsprechend. Herzlichen Dank für Ihre Mithilfe! Name Adresse E-Mail Telefon Fax Name Mitarbeiter/in 1.) Wie ernst nehmen Sie das Thema Piraterie für Ihre Flotte? nicht ernst o o 2.) o o sehr ernst o Aus was für Schiffen besteht Ihre Flotte hauptsächlich? 101 3.) Hatten Sie, in Ihrer Flotte, in den letzten 5 Jahren Vorfälle mit Piraten? ja o nein o 4.) Wenn ja, welche? 5.) In welchen Fahrtgebieten? 6.) Wie war Ihr Reiseverlauf zur Zeit des Vorfalls? 7.) Welche Ladung hatten Sie zur Zeit des Vorfalls an Bord? (z.B. Elektronik, Lebensmittel, etc.) 8.) Was für Wetter herrschte zur Zeit des Vorfalls? 102 9.) Welche Maßnahmen sieht Ihr Notfallplan bei Piratenübergriffen vor? 10.) Wie ist Ihre Einstellung zu aktiven Abwehrmaßnahmen gegen Piraten? (z.B. Starkstromzaun um das Schiff herum, etc.) 11.) Würden Sie in Gebieten, in welchen Piratenübergriffe gehäuft vorkommen im Konvoi fahren? (z.B. Malaccastrasse, Indonesische Gewässer, etc.) ja o nein o 12.) Wenn ja, in welchen und halten Sie diese Maßnahme für wirkungsvoll? 13.) Wenn nein, warum nicht und warum halten Sie dies für nicht wirkungsvoll? 14.) Was halten Sie davon ihre Schiffe zu bewaffnen, wie es z.B. die Israelis und Russen tun? 103 15.) Finden Sie die Möglichkeit sinnvoll, in Gebieten mit häufigen Piratenangriffen, eine bewaffnete Wachmannschaft mitzuführen? ja o nein o 16.) Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 17.) Würden Sie, in Gebieten mit gehäuften Piratenangriffen, den Service eines Konvois mit Begleitschutz in Anspruch nehmen? ja o nein o 18.) Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 19.) Wie viel würden Sie pro Jahr ungefähr in aktive Abwehrmaßnahmen gegen Piraten investieren? 20.) Sind Sie mit den bisherigen Vorgehensweisen der betroffenen Küstenstaaten gegen die Piraten zufrieden? ja nein o o 21.) Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 104 22.) Wünschen Sie sich mehr Unterstützung und Sicherheitsgarantien der betroffenen Küstenstaaten, wie z.B. Indonesien, Malaysia? ja o nein o 23.) Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 24.) Haben Sie noch weitere Anmerkungen, Kommentare oder Vorschläge? Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe, und bitten Sie noch einmal diese Stellen, welche nicht veröffentlicht werden dürfen, bzw. anonymisiert werden sollen besonders zu kennzeichnen. Wir versichern Ihnen die gekennzeichneten Angaben vertraulich zu behandeln. Mit freundlichen Grüssen Mirko Denk Alexander Brandes 105 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Operationsgebiet der Piraten während des „Goldenen Zeitalters“ 5 Abbildung 2: Gebräuchliche Waffen der Piraten 6 Abbildung 3: Regionen mit gemeldeten Piratenangriffen 2004 9 Abbildung 4: Regionen mit gemeldeten Piratenangriffen 2005 (bis Juli) 9 Abbildung 5: Gefährdete Küstenbereiche in Süd-Ostasien und Indien 10 Abbildung 6: Gefährdete Küstenbereiche in Afrika 11 Abbildung 7: Gefährdete Küstenbereiche in Südamerika 12 Abbildung 8: Rocket Propelled Grenade Launcher RPG-7 13 Abbildung 9: Automatic Kalashnikov AK-47 14 Abbildung 10: Zunahme der Piratenangriffe von 1991 – 2003 24 Abbildung 11: Küstenstaaten mit mehr als 10 gemeldeten Angriffen im Jahr 30 Abbildung 12: Militärausgaben in Asien von 1995-2004 32 Abbildung 13: Militärausgaben Zentral- und Osteuropa von 1995-2004 33 Abbildung 14: Übersicht über Militärbasen in der Malacca-Straße 38 Abbildung 15: MCT „Almak 52 Abbildung 16: Auszug aus dem Brückenbuch des MCT “Almak“ 53 Abbildung 17 Brief der nigerianischen Behörden an den Hanseatic Lloyd 55 Abbildung 18 Aufbau des ICC 64 Abbildung 19 Schritte zur Umsetzung des ISPS-Codes 67 Abbildung 20: Das Inventus UAV 70 Abbildung 21: Ablauf einer Notmeldung durch das SASS 72 Abbildung 22: Arten von Piratenangriffen 73 Abbildung 23: Schaltplan des Secure Ship an Bord 74 106 Abbildung 24: Überfälle auf ausgewählte Staaten 78 Abbildung 25: Begleitschutzboot des Unternehmens BARS 82 Abbildung 26: Tendenzieller Anstieg der Piratenangriffe 86 107 Abkürzungsverzeichnis BARS Background Asia Risk Solutions CCS Commercial Crime Services CCU Cyber Crime Unit CIB Counterfeiting Intelligence Bureau FIB Financial Investigation Bureau ICC International Chamber of Commerce IMB International Maritime Bureau IMO International Maritime Organization ISPS-Code International Ship and Port Facility Security Code MRCC Maritime Rescue Coordination Centre PRC Piracy Reporting Centre SSAS Ship Security Alert System SOLAS Safety of Life at Sea UAV Unmanned Aerial Vehicle 108 Literaturverzeichnis Christian, K.: Tatort Ozean : moderne Piraterie floriert ; Katastrophen auf Bestellung; Urania-Verlag, 2.Aufl., Leipzig 1987 ICC IMB: Piracy and Armed robbery against Ships Annual Report, 1 January – 31 December 2004 Barking, Essex, UK, 2005 IMO: ISPS Code : International Ship and Port Facility Security Code and SOLAS Amendments IMO Publication, Edition 2003 London 2003 Kaps, H.; Irminger, P.: Notfallmanagement auf Seeschiffen Hochschule Bremen, Version 2.0, Bremen 2003 Prozun, K.: Sengupta, Submarine Fleet Build-up in Asia Pacific, Asian Defence Journal Syed Hussain Publications Sdn. 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