Schutz für Ihr Mobiltelefon Protégez votre téléphone mobile
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Schutz für Ihr Mobiltelefon Protégez votre téléphone mobile
Handyversicherung /Assurance téléphone mobile /Assicurazione cellulare Schutz für Ihr Mobiltelefon Protégez votre téléphone mobile Protezione per il vostro cellulare Das Wichtigste in Kürze/ Ihr Handy ist gegen Beschädigung und missbräuchliche Nutzung infolge Diebstahls versichert. Schadenbeispiele Sturz- und Displayschäden: Ihr Handy fällt auf den Boden und das Display zerspringt Wasserschäden: Ihr Handy fällt in die Badewanne und funktioniert nicht mehr Gesprächsmissbrauch infolge Diebstahls: Mit Ihrem Handy wird telefoniert, die daraus entstehenden Kosten sind bis zu CHF 1 500.– versichert Vorgehen im Schadenfall bei Beschädigung Beschädigtes Gerät in den Swisscom Shop bringen Im Swisscom Shop wird die Reparatur oder der Ersatz des Handys veranlasst Die Kosten bei Swisscom begleichen Nach erfolgter Reparatur unter AXA.ch/mobilephone Schadenformular ausfüllen, die von der Swisscom erhaltene Rechnung / den Zahlungsbeleg anfügen und direkt an die AXA übermitteln Der Selbstbehalt beträgt CHF 50.– Vier Schritte zur Registrierung nach dem Kauf Ihres Handys 1. A nmelden mit Ihrer Handynummer und E-Mail-Adresse unter AXA.ch/mobilephone 2. Eingabe des persönlichen Aktivierungscodes, welcher sich auf der Karte befindet 3. Ergänzung der Angaben zu Ihrer Person und Ihrem Gerät 4. Abschluss der Registrierung AXA Winterthur Service Center Postfach 357 8401 Winterthur Telefon: +41 52 218 95 24 (Servicezeiten: 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr) Vorgehen im Schadenfall bei Gesprächs missbrauch infolge Diebstahls SIM-Karte innert 48 Stunden sperren Polizei benachrichtigen Durch den Gesprächsmissbrauch entstandene Kosten der AXA melden Kein Selbstbehalt Gut zu wissen Nach dem Handykauf: Registrierung auf AXA.ch/mobilephone Schadenfall: Kontakt Swisscom Shop Gesprächsmissbrauch infolge Diebstahls: Meldung an die AXA Allgemeine Vertragsbedingungen siehe Seite 8 3 Ihre Versicherung im Überblick/ Gerne orientieren wir Sie über den wesentlichen Inhalt unseres Versicherungsangebots. Informationspflicht des Vermittlers nach Art. 45 VAG Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen ist für das obenerwähnte Versicherungsprodukt Vermittlungspartnerin der AXA Versicherungen AG mit Sitz in Winterthur. Sie hat mit der AXA Versicherungen AG eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen und wird von ihr mit einer Provision pro vermittelten Versicherungsvertrag entschädigt. Für Fehler, Nachlässigkeiten und unrichtige Auskünfte im Zusammenhang mit dieser Versicherung haftet die AXA Versicherungen AG. Die notwendigen Daten für den Abschluss dieser Versicherung werden der AXA Versicherungen AG, welche Inhaberin der entsprechenden Datensammlung ist, zur Verfügung gestellt. Über die genaue Datenverwendung informiert Sie die AXA Versicherungen AG. Abmachungen oder Zusagen seitens Swisscom (Schweiz) AG sind für die AXA Versicherungen AG nur verbindlich, wenn sie von ihr schriftlich bestätigt worden sind. Wer ist Versicherungsträger? AXA Versicherungen AG, General-Guisan-Strasse 40, 8401 Winterthur, nachstehend «AXA», eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Winterthur und Tochtergesellschaft der AXA Gruppe (AXA.ch). Wer ist Vermittlungspartner? Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen, nachstehend «Swisscom». Wer ist Versicherungsnehmer? Versicherungsnehmer/in ist der registrierte Käufer / Besitzer des Mobiltelefons, welches er über die Swisscom (Schweiz) AG bezogen und es mittels einer Handy-Nr. der Schweiz (Vorwahl +41). Welche Sachen können versichert werden? Versichert ist das bei der AXA registrierte Mobiltelefon, das bei einer Verkaufsstelle der Swisscom gekauft wurde und für das die entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde (AVB A1.1.). Welche Gefahren können versichert werden? Das Mobiltelefon ist gegen Beschädigung und missbräuchliche Nutzung infolge Diebstahls versichert (AVB A2.1. + A2.2.). 8 Welche Leistungen sind versichert? Das versicherte Mobiltelefon ist zum Neuwert versichert, im Maximum bis zum Listenpreis der Swisscom, welcher das Maximum von CHF 1 500.– nicht übersteigen darf. Missbräuchliche Nutzung infolge Diebstahls ist bis zu einem Maximalbetrag von CHF 1 500.– versichert. Den genauen Deckungsumfang und die Ausschlüsse entnehmen Sie den AVB. Wo gilt die Versicherung? Die Versicherung gilt weltweit (AVB A3.1.). Was gilt bezüglich der Prämienzahlung? Die Prämie wird direkt beim Versicherungsabschluss anlässlich des Kaufs des Mobiltelefons bei der Swisscom (Schweiz) AG bezahlt (AVB B2.1.). Welche weiteren Pflichten hat der Versicherungs nehmer? Der Versicherungsnehmer hat namentlich: das versicherte Mobiltelefon zu schützen (AVB B5.1.); nach Schadeneintritt mit seinem beschädigten Gerät eine Verkaufsstelle der Swisscom aufzusuchen, welche den Schadenfall (Garantiefall / Austausch / Reparatur) abwickelt (AVB B3.1.1.); bei Diebstahl die Polizei unverzüglich zu benach richtigen (AVB B3.2.) und die SIM-Karte innerhalb von 48 Stunden sperren zu lassen; die AXA unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Kosten infolge missbräuchlicher Nutzung anfallen und bekannt sind (AVB B3.2.3.). Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz/ Vertrag? Der Versicherungsschutz beginnt an dem im Kaufvertrag genannten Datum, sofern die Prämie bezahlt wurde (AVB B1.1.). Der Vertrag ist für die Dauer von 24 Monaten abgeschlossen, erlischt automatisch nach deren Ablauf und kann nicht verlängert werden (AVB B1.2.). Welche Daten werden der AXA zur Verfügung gestellt und verwendet? Zeichnet sich der Abschluss eines Vertrages ab oder wird er effektiv abgeschlossen, erhält die AXA Kenntnis von folgenden Daten: Kundendaten (Anrede, Name, Vorname, Adresse, Wohnort, Telefon-Nr. des Mobilfunkgeräts, Geräte marke, IMEI-Nr., Kaufdatum, Gerätepreis), gespeichert in elektronischen Kundendateien; Angaben zum versicherten Risiko; werden in elektronischer Form abgelegt; Vertragsdaten (Vertragsdauer, versicherte Risiken und Leistungen usw.); Zahlungsdaten, gespeichert in Inkassodatenbanken; allfällige Schadendaten (Schadenmeldungen, Abklärungsberichte, Rechnungsbelege usw.), gespeichert in physischen Schadendossiers und elektronischen Schadenapplikationssystemen. Falls erforderlich, werden die Daten an involvierte Dritte, namentlich andere beteiligte Versicherer, Pfandgläubiger, Behörden, Anwälte und externe Sachverständige, weitergeleitet. Eine Datenweitergabe kann auch zum Zwecke der Aufdeckung oder Verhinderung eines Versicherungsmissbrauchs erfolgen. Die in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein operierenden Gesellschaften der AXA Gruppe gewähren ein ander zwecks administrativer Vereinfachung und zu Marketingzwecken (um unseren Kunden ein optimales Produkte- und Dienstleistungsangebot zu unterbreiten) Einblick in die Stammdaten (zwecks Identifizierung der Kunden) und die Vertragsgrunddaten (ohne Antrags- und Schadendaten) sowie in die erstellten Kundenprofile. Wichtig Weitergehende Informationen finden Sie in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB). 9 Vorsorge- und Versicherungsfragen erfordern individuelle Antworten. Die AXA zeigt Ihnen neue Möglichkeiten auf und bietet sinnvolle Konzepte an. Verlangen Sie jetzt ein unverbindliches Beratungsgespräch. Les questions de prévoyance et d’assurance appellent des réponses individuelles. AXA vous ouvre de nouvelles perspectives et vous propose des solutions adaptées. Demandez dès maintenant un entretien-conseil sans engagement de votre part. Le questioni di carattere previdenziale e assicurativo vanno trattate individualmente. AXA vi illustra le opzioni possibili e vi propone soluzioni adeguate. AXA Winterthur General-Guisan-Strasse 40 Postfach 357 8401 Winterthur 24-Stunden-Telefon: 0800 809 809 AXA.ch AXA Versicherungen AG Unter AXA.ch/SOM finden Sie uns auch auf folgenden Plattformen: 100 % Recyclingpapier / 100 % papier recyclé / Carta riciclata al 100 % WMIC C&P 3351 De/Fr/It – 11.12 Richiedete oggi stesso una consulenza non vincolante.