4. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege

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4. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und
Familie
4.
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Vorwort
Unsere gesellschaftlichen Rahmen- und Lebensbedingungen sind einem raschen und tiefgreifenden Wandel
ausgesetzt. Wesentliche Kennzeichen sind:
•
•
•
•
•
Individualisierung der Lebensführung
Vielfalt der Lebenslagen und Lebensstile
Wertewandel
wachsende Bedeutung der Medien
strukturelle Veränderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes
All dies geht an Kindern nicht spurlos vorüber. Immer häufiger wachsen Kinder ohne Geschwister oder nur bei
einem Elternteil auf. Sie treffen auch in ihrem Wohnumfeld seltener auf Nachbarkinder. Gleichzeitig erfordert eine
verantwortungsvolle Verbindung von Erwerbstätigkeit und Familie verstärkt qualifizierte Angebote von
Kindertagesstätten. In ihnen können Kinder und Eltern neue Kontakte knüpfen und Erfahrungen mit gleichaltrigen
oder auch jüngeren und älteren Kindern und anderen Familien gewinnen. Durch aktive Elternarbeit und
Elternmitwirkung können nachbarschaftliche Kontakte angebahnt und das Selbsthilfepotential der Familien
gestärkt werden.
Die Bayerische Staatsregierung betrachtet die Kindertagesbetreuung als wichtiges soziales Lernfeld für Kinder, als
Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie als selbstverständliche Station im Lebenslauf von Kindern.
Notwendig ist ein qualitativ hochwertiges und quantitativ bedarfsgerechtes, plurales Angebot zur Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern: dies beinhaltet Betreuungsangebote, deren Profil auf das örtliche Netz von
Leistungen und Angeboten für Familien abgestimmt ist. Kindertageseinrichtungen sollten sich dadurch zu Zentren
für Kinder und Familien entwickeln.
Kindertagesstätten können vieles dazu beitragen, dass die Erwachsenen von morgen die für die weltweite
Konkurrenzfähigkeit erforderlichen Schlüsselqualifikationen entwickeln können. Nicht zu kurz kommen dürfen
insbesondere soziale Kompetenz, Wertebewusstsein und traditionelle Tugenden wie z.B. solidarisches Handeln und
Zuverlässigkeit. Darüber hinaus werden, geprägt vom Gedanken der Erziehungspartnerschaft, neue Formen der
Zusammenarbeit zwischen Eltern/-selbsthilfe und institutioneller Kindertagesstätten auf den Weg gebracht.
Die nachfolgenden §§ 22 bis 24a SGB VIII sind ab 01.01.2005 durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
geändert worden:
Stand: Februar 2005
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Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
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Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§ 22 SGB VIII)
(1) In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder
ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.
(2) Die Aufgabe umfaßt die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich
pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.
(3) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen
Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten. Die
Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu
beteiligen.
Förderung in Tageseinrichtungen (§ 22a SGB VIII)
(1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen
durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung und
der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderungsauftrages
sowie der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen.
(2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass die Fachkräfte in ihren Einrichtungen mit den
Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses
zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen und wesentlichen Angelegenheiten
der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen.
(3) Das Angebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien
orientieren. Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen
Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige
Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen.
(4) Kinder mit und ohne Behinderung sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, in Gruppen gemeinsam gefördert
werden. Zu diesem Zweck sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der Sozialhilfe bei der
Planung, konzeptionellen Ausgestaltung und Finanzierung des Angebots zusammenarbeiten.
(5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Realisierung des Förderungsauftrages nach Maßgabe der
Absätze 1 bis 4 in den Einrichtungen anderer Träger durch geeignete Maßnahmen sicherstellen.
Stand: Februar 2005
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Förderung in Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII)
(1) Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer
geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird,
deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden
Geldleistung.
(2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst
1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen,
2. einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung und
3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige
Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson.
Die Höhe der laufenden Geldleistung wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt, soweit
Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Über die Gewährung einer Geldleistung an unterhaltspflichtige
Personen entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen.
(3) Geeignet im Sinne von Absatz 1 sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und
Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen
und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der
Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in
anderer Weise nachgewiesen haben.
(4) Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der
Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit
für das Kind sicherzustellen. Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und
gefördert werden.
Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII)
(1) Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer
Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese
Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzend Förderung in
Kindertagespflege zur Verfügung steht.
(2) Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot
an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten.
Stand: Februar 2005
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Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII)
(3) Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege vorzuhalten, wenn
1. die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen
lebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in
einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden
oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen
oder
2. ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist; die §§ 27
bis 34 bleiben unberührt.
Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf im Hinblick auf
die in Satz 1 genannten Kriterien.
(4) Geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 Abs. 3 können auch vermittelt werden, wenn die
Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht vorliegen; in diesem Fall können Aufwendungen nach § 23 Abs.
2 Satz 1 Nr. 3 erstattet werden.
(5) Weitergehendes Landesrecht bleibt unberührt.
Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebotes (§ 24a SGB VIII)
(1) Kann zum 1. Januar 2005 in einem Land das zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 Abs. 2 bis 5
erforderliche Angebot nicht gewährleistet werden, so können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
beschließen, dass die Verpflichtung nach § 24 Abs. 2 bis 5 erst ab einem späteren Zeitpunkt, spätestens ab dem
1. Oktober 2010 erfüllt wird.
(2) In diesem Fall sind die örtlichen Träger im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung verpflichtet,
1. für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu
beschließen und
2. jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand
festzustellen.
(3) Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des
Ausbaus nach Absatz 2 vorzulegen.
(4) Solange das erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe der neu geschaffenen
Plätze
1. Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist, und
2. Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen
oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetztes für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen,
besonders zu berücksichtigen.
Stand: Februar 2005
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4.1.
Kindergärten
Seite1
Definition:
Kindergärten sind Einrichtungen, in denen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ganztägig oder für einen Teil des
Tages aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden.
Ein Kindergarten in einem Kinderheim zählt nur dann als eine selbständige Einrichtung im Sinne der
Mehrzweckeinrichtungen, wenn im Kindergarten andere Kinder betreut werden als im Kinderheim.
Bestand der Kindergärten im Landkreis Ansbach:
Im Landkreis Ansbach existieren 105 Kindergärten (Stand Juli 2004). Die Träger dieser Einrichtungen sind
kreisangehörige Gemeinden oder freie Träger, insbesondere die evangelische und die katholische Kirche.
Im Jahr 2000 wurden aus staatlichen Mitteln ca. 6.646.795 Euro und die gleiche Summe aus kommunalen Mitteln
an Personalkostenzuschüssen bewilligt Im Kindergartenjahr 2001/2002 waren es 7.104.000,00 Euro und im
Kindergartenjahr 2002/2003 7.555.000,00 Euro aus staatlichen Mitteln und die gleiche Summe aus kommunalen
Mitteln.
Träger/
Einrichtung
Amt für Jugend und
Familie
Beschreibung des
Angebotes
Zuschüsse zu den
Kindergartenbeiträgen
einschließlich Horte
Häufigkeiten
(jährlich)
Übernahme oder
Bezuschussung
der Beiträge
1999: 225.589,39 EUR
2000: 219.164,24 EUR
2001: 226.157,48 EUR
2002: 258.551,78 EUR
2003: 296.930,73 EUR
Jahr
1999:
2000:
2001:
2002:
2003:
Fälle
482
388
430
587
649
Personal
1 1/2 Verwaltungsangestellte (zusätzlich
für Tagespflege
zuständig – siehe Nr.
4.5)
Bedarf
- Die familienbezogenen Probleme nehmen immer mehr zu. Die Zunahme der alleinerziehenden und berufstätigen
Mütter und Väter erfordert einen Ausbau an Ganztagesplätzen.
- Die Öffnungszeiten sollten flexibler gestaltet werden.
- Die Elternarbeit sollte verstärkt betrieben werden. Die Eltern sollten in die Arbeit des Kindergartens
miteinbezogen und in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt werden.
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4.1 Kindergärten: Anträge auf Beitragsübernahme
in den Jahren 1999 bis 2003
700
649
600
Anzahl
500
587
482
430
400
388
300
200
100
0
1998
1999
2000
2001
Jahr
Stand: Februar 2005
2002
2003
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Familie
4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach
01.07.2004
Nr.
Kindergarten
1.
Evang. Kindergarten
Adelshofen
Dorfstrasse 25
91587 Adelshofen
Kath. Kindergarten
„St. Nikolaus“
Großlellenfeld 301
91722 Arberg
Kath. Kindergarten
„St. Blasius“
Gunzenhausener Strasse 8
91722 Arberg
Kath. Kindergarten
„Peter und Paul“
Im Mooshof 6
91589 Aurach
Kath. Kindergarten
„St. Marien“
Kirchstrasse 6
91589 Aurach
Evang. Kindergarten
„St. Martin“
Lerchenstrasse 15 91572 Bechhofen
Kita „St. Johannis“
Gunzenhausener Str. 27
91572 Bechhofen
Evang. Kindergarten
Königshofen
An der Nutzung 8
91572 Bechhofen
Kath. Kindergarten
Großenried
Kirchenallee 33
91572 Bechhofen
Evang. Kindergarten
“Sonnenschein“
Charlottenallee 4
91590 Bruckberg
Evang. Kindergarten
„St. Martin“
Bergstrasse 9
91592 Buch am Wald
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Stand: Februar 2005
Träger
Ev.-Luth. Kirchengemeinde
Adelshofen
Dorfstrasse 22
91587 Adelshofen
Kath. Kirchenstiftung
Großlellenfeld
91722 Arberg
Kath. Kirchenstiftung Arberg
Schloßweg
91722 Arberg
Kath. Kirchenstiftung
Pfarrgasse 8
91589 Aurach
Kath. Kirchenstiftung
Pfarrgasse 8
91589 Aurach
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Gunzenhausener Str.7
91572 Bechhofen
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Gunzenhausener Str.7
91572 Bechhofen
Ev.-Luth. Kirchengemeinde
Königshofen
Münsterstrasse 18
91572 Bechhofen
Kath. Kirchenstiftung Großenried
Kirchenallee 44
91572 Bechhofen
Evang.-Luth. Diakoniewerk
Heckenstrasse 12
91564 Neuendettelsau
Ev.-Luth.
Pfarramt
Pfarrgasse 13
91592 Buch am Wald
Stand:
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4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 2
Nr.
Kindergarten
12.
Kath. Kindergarten
„Marienheim“
Am Weiher 3
91595 Burgoberbach
Kindergarten „Pusteblume“
Erlenweg 1
91595 Burgoberbach
Evang. Kindergarten
„Zum guten Hirten“
Raiffeisenstrasse 11
91596 Burk
Christlicher Kindergarten
Auerbach 28
91598 Colmberg
Evang. Kindergarten
Gartenstrasse 7
91598 Colmberg
Gemeindlicher Kindergarten
Großohrenbronn
Schulstrasse 22
91599 Dentlein a. Forst
Evang. Kindergarten
Oestheim
Kirchenweg 6
91583 Diebach
Kindergarten „Kunterbunt“
Rathausplatz 1
90599 Dietenhofen
Kindergarten „Schabernack“
Pestalozzistr. 8
90599 Dietenhofen
Evang. Kindergarten
„St. Paul“
Nördlinger Strasse 4
91550 Dinkelsbühl
Dietrich Bonhoeffer Kindergarten
Berliner Strasse 1
91550 Dinkelsbühl
Kath. Kindergarten
„St. Georg“
Kinderloreweg 1
91550 Dinkelsbühl
Waldorf Kindergarten
Oberer Mauerweg 29
91550 Dinkelsbühl
13.
14.
15.
16.
17.
18.
19.
20.
21.
22.
23.
24.
Stand: Februar 2005
Träger
Kath. Kirchenstiftung
Pfarrstrasse 7
91595 Burgoberbach
Gemeinde Burgoberbach
Ansbacher Str. 24
91595 Burgoberbach
Ev.-Luth. Kirchengemeinde
Am Kirchplatz 5
91596 Burk
GMS e. V.
Auerbach 28
91589 Colmberg
Ev.-Luth. Kirchengemeinde
Am Kirchberg 3
91589 Colmberg
Markt Dentlein a. Forst
Rathausplatz 1
91599 Dentlein a. Forst
Ev.-Luth.
Pfarramt Oestheim
Kirchplatz 8
91583 Diebach
Markt Dietenhofen
Rathausplatz 1
90599 Dietenhofen
Markt Dietenhofen
Rathausplatz 1
90599 Dietenhofen
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Dr.-Martin-Luther-Strasse 4
91550 Dinkelsbühl
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Dr.-Martin-Luther-Strasse 4
91550 Dinkelsbühl
Kath. Kirchenstiftung St. Georg
Kirchhöflein 7
91550 Dinkelsbühl
Verein zur Förderung der
Waldorfpädagogik e.V.
Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und
Familie
4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 3
Nr.
Kindergarten
25.
Evang.-Luth. Kindergarten Kloster Sulz
Klosterweg 5
91601 Dombühl
26.
Kath. Kindergarten
„St. Sebastian“
Klosterweg 1
91602 Dürrwangen
Evang. Kindergarten
„Arche Noah“
Hesselbergstrasse 11
91725 Ehingen
Evang.-Luth. Kindergarten Beyerberg
Schulweg 9
91725 Ehingen
27.
28.
29.
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
37.
Kath. Kindergarten
“St. Ulrich und Afra“
Am Schwalbennest 2
91555 Feuchtwangen
Städt. Kindergarten Breitenau
91555 Feuchtwangen
Städt. Kindergarten
Mosbach 50
91555 Feuchtwangen
Evang. Kindergarten
Sandweg 7
91555 Feuchtwangen
Evang. Kindergarten
Wohlgemuthstrasse 10
91555 Feuchtwangen
Evang. Kindergarten „Wannenbad“
Lauerhecke 4
91555 Feuchtwangen
Evang. Kindergarten
Schulstrasse 1
91604 Flachslanden
Kath. Kindergarten
„St. Josef“
Bahnhofsweg 4
91607 Gebsattel
Kindergarten
Pfarrstrasse 16
91726 Gerolfingen
Stand: Februar 2005
Träger
Evang.- Luth. Kirchengemeinde
Kloster Sulz
Kirchbuckweg 5
91601 Dombühl
Kath. Kirchenstiftung
Mühlgasse 6 a
91602 Dürrwangen
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Ehingen
Wittelshofener Straße 27
91725 Ehingen
Evang. – Luth. Kirchengemeinde
Beyerberg
Grüber Strasse 1
91725 Ehingen
Kath. Kirchenstiftung
St. Ulrich und Afra
Am Bleichwasen 2
91555 Feuchtwangen
Stadt Feuchtwangen
Hindenburgstrasse 5-7
91555 Feuchtwangen
Stadt Feuchtwangen
Hindenburgstrasse 5-7
91555 Feuchtwangen
Evang. – Luth. Pfarramt
Hindenburgstrasse 8
91555 Feuchtwangen
Evang. – Luth. Pfarramt
Hindenburgstrasse 8
91555 Feuchtwangen
Evang. – Luth. Pfarramt
Hindenburgstrasse 8
91555 Feuchtwangen
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Pfarrstrasse 2
91604 Flachslanden
Kath. Kirchenstiftung
„St. Laurentius“
Rothenburger Strasse 3
91607 Gebsattel
Gemeinde Gerolfingen
Ringstrasse 45
91726 Gerolfingen
Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und
Familie
4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 4
Nr.
Kindergarten
38.
Evang. Kindergarten
Aufkirchen 106
91726 Gerolfingen
Evang. Kindergarten „Arche“
Pfarrgasse 3
91608 Geslau
39.
40.
41.
42.
43.
44.
45.
46.
47.
48.
Städt. Kindergarten
„Peter Pan“
Betzendorfer Str. 30
91560 Heilsbronn
Kath. Kindergarten
„St. Otto“
Am Eichenwald 8
91560 Heilsbronn
Evang. Kindergarten
„Das Spatzennest“
Pfarrgasse 7
91560 Heilsbronn
Evang. Kindergarten „Unterm Regenbogen“
Dahlienstrasse 40
91560 Heilsbronn
Kath. Kindergarten
Neunstetten
Pfarrgasse 1a
91567 Herrieden
Kath. Kindergarten
„St. Salvator“
Am Weiher 5
91567 Herrieden
Kath. Kindergarten
„St. Deocar“
Deocarplatz 3 a
91567 Herrieden
Kath. Kindergarten
„St. Vitus“
Münchner Strasse 19
91567 Herrieden
Evang. Kindergarten
„Unterm Regenbogen“
Ansbacher Strasse 19
91567 Herrieden
Stand: Februar 2005
Träger
Evang.-Luth. Pfarramt
Aufkirchen 85
91726 Gerolfingen
Evang. Luth. Kirchengemeinde
Geslau
Pfarrgasse 8
91608 Geslau
Stadt Heilsbronn
Postfach 1162
91560 Heilsbronn
Kath. Kirchenstiftung Heilsbronn
Ansbacher Strasse 13
91560 Heilsbronn
Diakonieverein Heilsbronn u. U. e.V.
Frühlingsstrasse 5
91560 Heilsbronn
Diakonieverein Heilsbronn u. U. e.V.
Frühlingsstrasse 5
91560 Heilsbronn
Kath. Pfarramt
KiGa Neunstetten
Herrnhof 22
91567 Herrieden
Kath. Pfarramt
KiGa Rauenzell
Herrnhof 22
91567 Herrieden
Kath. Kirchenstiftung Herrieden
Herrnhof 22
91567 Herrieden
Kath. Kirchenstiftung Herrieden
Herrnhof 22
91567 Herrieden
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Ansbacher Strasse 28
91567 Herrieden
Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und
Familie
4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 5
Nr.
Kindergarten
49.
Kindergarten Oberschönbronn
Haus Nr. 20
91567 Herrieden
Evang. Kindergarten
Hauptstrasse 15
91610 Insingen
Evang. Kindergarten
Waldstrasse 4
91731 Langfurth
Evang. Kindergarten Dorfkemmathen
Vorstadt 7
91731 Langfurth
50.
51.
52.
53.
54.
55.
56.
57.
58.
59.
60.
Evang. Kindergarten Ammelbruch
“Die Sternschnuppen“
Hauptstrasse 53
91731 Langfurth
Evang. Kindergarten
„Guter Hirte“
Schönaustrasse 2
91611 Lehrberg
Evang. Kindergarten
Wiedersbach
Dorfstrasse 36
91578 Leutershausen
Evang. Kindergarten
„Regenbogen“
Am Gasberg 1
91578 Leutershausen
Evang. Kindergarten
„Storchennest“
Ahornweg 25
91578 Leutershausen
Evang. Kindergarten
Lichtenau
Bergstrasse
91586 Lichtenau
Kindergarten an der Finkenstrasse
Finkenstrasse 17
91586 Lichtenau
Evang. Kindergarten
“Am Grenzbuck“
Am Grenzbuck 4
91732 Merkendorf
Stand: Februar 2005
Träger
Stadt Herrieden
Herrnhof 10
91567 Herrieden
Evang. Kirchengemeinde
Hauptstrasse 25
91610 Insingen
Evang. Pfarramt Ammelbruch
Hauptstrasse 33
91731 Langfurth
Evang. Kirchengemeinde
Dorfkemmathen
Vorstadt 2
91731 Langfurth
Evang. Pfarramt Ammelbruch
Hauptstrasse 33
91731 Langfurth
Evang. – Luth. Kirchengemeinde
Obere Hindenburgstr. 42
91611 Lehrberg
Evang.-Luth. Pfarramt NeunkirchenWiedersbach
Pfarrstrasse 4
91578 Leutershausen
Evang. Kirchengemeinde
Kirchenplatz 2
91578 Leutershausen
Evang. Kirchengemeinde
Kirchenplatz 2
91578 Leutershausen
Evang. Pfarramt
Uhlandstrasse 1
91586 Lichtenau
Markt Lichtenau
Ansbacher Strasse 11
91586 Lichtenau
Kindergarten- und
Krankenpflegeverein e.V.
Schulstrasse 5
91732 Merkendorf
Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und
Familie
4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 6
Nr.
Kindergarten
61.
Evang. Kindergarten
“Am Grenzbuck“
Am Grenzbuck 4
91732 Merkendorf
Evang. Kindergarten
“Im Weidach“
Lindenstrasse 11
91732 Merkendorf
Kindergarten
Ansbacher Strasse 2
91734 Mitteleschenbach
Evang. Kindergarten
“Arche unter´m Regenbogen“
Sägweiherstrasse 12
91614 Mönchsroth
Laurentius Kindertagesstätte
Heilsbronner Strasse 5
91564 Neuendettelsau
Evang. Kindergarten
“Arche Noah“
Reuther Strasse 12
91564 Neuendettelsau
Diakonie Neuendettelsau KITA Bunte Oase
Rampenstrasse 1
91564 Neuendettelsau
Kindergarten „Regenbogen“
Wernitzerstrasse 30
91616 Neusitz
62.
63.
64.
65.
66.
67.
68.
69.
70.
71.
72.
Evang. Kindergarten
„St. Bartholomäus“
Spielweg 3
91617 Oberdachstetten
Kindergarten Oberdachstetten
Am Hang 17
91617 Oberdachstetten
Ev. Kindergarten
„Zum guten Hirten“
Oberscheckenbach 55
91620 Ohrenbach
Städt. Kindergarten
Klosterstrasse 6
91737 Ornbau
Stand: Februar 2005
Träger
Kindergarten- und
Krankenpflegeverein e.V.
Schulstrasse 5
91732 Merkendorf
Kindergarten- und
Krankenpflegeverein e.V.
Schulstrasse 5
91732 Merkendorf
Gemeinde Mitteleschenbach
Rathausstrasse 2
91734 Mitteleschenbach
Ev. Diakonieverein
Hauptstrasse 1
91614 Mönchsroth
Evang. Luth. Diakoniewerk
Heckenstrasse 12
91564 Neuendettelsau
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Johann-Flierl-Strasse 18
91564 Neuendettelsau
Evang. Luth. Diakoniewerk
Heckenstrasse 12
91564 Neuendettelsau
Evang.-Luth. Pfarrgemeinde
Neusitz-Schweinsdorf
Kirchfeldring 8
91616 Neusitz
Ev. Kirchengemeinde
Pfarrstrasse 3
91617 Oberdachstetten
Gemeinde Oberdachstetten
Rathausstrasse 7
91617 Oberdachstetten
Ev. Kirchengemeinde
Ohrenbach 13
91620 Ohrenbach
Stadt Ornbau
Vorstadt 1
91737 Ornbau
Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und
Familie
4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 7
Nr.
Kindergarten
73.
Evang. Kindergarten
Wicklesgreuther Str. 18
91580 Petersaurach
Kindergarten „Kunterbunt“
Sportplatzstrasse 7
91580 Petersaurach
Kindergarten „Regenbogen“
Brauhausstrasse 19
91740 Röckingen
Evang. Montessori Kindergarten
„Rappelkiste“
St. Leonhard- Str. 36
91541 Rothenburg/T.
Ev. Kindergarten
„Am Kaiserweg“
Ansbacher Str. 131
91541 Rothenburg/T.
Kath. integrativer Kindergarten
“St. Johannis“
Erlbacher Strasse 71
91541 Rothenburg/T.
Kath. Kindergarten
„St. Josef“
Rosengasse 17
91541 Rothenburg/T.
Evang. Kindergarten
Anton-Hofmann-Strasse 10
91541 Rothenburg/T
Evang.-Luth. Kindergarten Heckenacker
Alter Stadtgraben 18
91541 Rothenburg/T
Evang. Kindergarten Unternbibert
Hauptstrasse 8
91622 Rügland
74.
75.
76.
77.
78.
79.
80.
81.
82.
83.
84.
85.
Träger
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Hauptstrasse 18
91580 Petersaurach
Gemeinde Petersaurach
Hauptstrasse 29
91580 Petersaurach
Kirchengemeinde Röckingen
Obere Dorfstrasse 10
91740 Röckingen
Evang. Kirchengemeinde Heilig Geist
Roßmühlgasse 5
91541 Rothenburg/T.
Ev. Kirchengemeinde St. Jakob
Klostergasse 15
91541 Rothenburg/T.
Evang. Kindergarten
Milmersdorfer Weg 9
91623 Sachsen
Ev.-Luth. Kindergarten „Kunterbunt“
Emil – Helmschmidt - Strasse 3
91583 Schillingsfürst
Kath. Kirchenstiftung
St. Johannis
Burggasse 20
91541 Rothenburg/T.
Kath. Kirchenstiftung
St. Josef
Burggasse 20
91541 Rothenburg/T.
Ev. Kirchengemeinde St. Jakob
Klostergasse 15
91541 Rothenburg/T.
Ev. Kirchengemeinde St. Jakob
Klostergasse 15
91541 Rothenburg/T.
Evang. Kirchengemeinde
Unternbibert
Neustädter Strasse 1
91622 Rügland
Evang. Kirchengemeinde
Hauptstrasse 34
91623 Sachsen
Ev.-Luth. Pfarramt
Hohenlohe Strasse 2
91583 Schillingsfürst
Evang. Kindergarten
„Arche Noah“
Seinsheimer Strasse 10 a
91625 Schnelldorf
Evang. Kindergartenverein
Schnelldorf e. V.
Am Kirchbuck 4
91625 Schnelldorf-Wildenholz
Stand: Februar 2005
Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und
Familie
4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 8
Nr.
Kindergarten
86.
Evang. Kindergarten
Sonnenstrasse 39
91625 Schnelldorf
87.
Evang.-Luth.
Kindergarten
Friedrich-Ebert-Strasse 2 a
91626 Schopfloch
88.
Evang. Kindergarten
Schulstrasse 9
91628 Steinsfeld
Evang. Kindergarten
Friedericke-Luise-Allee 3
91743 Unterschwaningen
Kath. Kindergarten „St Walburga“
Bahnhofstrasse 26 a
91717 Wassertrüdingen
89.
90.
91.
Evang. Kindergarten Obermögersheim 102
91717 Wassertrüdingen
92.
Evang. Kindergarten
Eislerstrasse 1
91717 Wassertrüdingen
Ev. Kindergarten
“Polarstern“
Ringstrasse 2
91746 Weidenbach
Kindergarten
Am Eichenberg 15
91629 Weihenzell
Kindertagesstätte
Schulstrasse 5
91744 Weiltingen
Evang. Kindergarten
„Bunte Kinderscheune“
An der Kirche 4
91631 Wettringen
Kindergarten
Hauptstrasse 69
91632 Wieseth
Kath. Kindergarten „St. Margareta“
Bahnhofstrasse 9
91634 Wilburgstetten
93.
94.
95.
96.
97.
98.
Stand: Februar 2005
Träger
Evang. Kindergartenverein
Schnelldorf e. V.
Am Kirchbuck 4
91625 Schnelldorf
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Friedrich-Ebert-Strasse 7
91626 Schopfloch
Evang. Kirchengemeinde
Pfarrgasse 6
91628 Steinsfeld
Evang.-Luth. Pfarramt
Hauptstrasse 13
91743 Unterschwaningen
Kath. Kirchenstiftung
Hl. Geist
Rosenstrasse 7
91717 Wassertrüdingen
Pfarramt Obermögersheim
Obermögersheim 104
91717 Wassertrüdingen
Evang. Diakonieverein e.V.
Kirchgasse 4
91717 Wassertrüdingen
Ev. Kirchengemeinde Weidenbach
Triesdorfer Strasse 10
91746 Weidenbach
Gemeinde Weihenzell
Ansbacher Strasse 15
91629 Weihenzell
Gemeinde Weiltingen
Schlossweg 11
91744 Weiltingen
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Schulstrasse 7
91631 Wettringen
Gemeinde Wieseth
Hauptstrasse 67
91632 Wieseth
Kath. Kirchenstiftung
Bischof-Rabeno-Platz 5
91634 Wilburgstetten
Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und
Familie
4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 9
Nr.
Kindergarten
99.
Evang. Kindergarten
Rothenburger Strasse 5
91635 Windelsbach
Evang. Kindergarten
„Villa Kunterbunt“
Am Schießwasen 10
91575 Windsbach
Städt. Kindergarten
Lärchenstrasse 1
91575 Windsbach
Kindergarten
Veitsaurach
S 29
91575 Windsbach
Kindergarten „Storchennest“
Schmalzgasse 6
91749 Wittelshofen
Evang. Kindergarten
„St. Martin“
Schillingsfürster Str. 7
91637 Wörnitz
Kath. Kindergarten
„St. Stilla“
Nördliche Ringstrasse 6
91639 Wolframs – Eschenbach
100.
101.
102.
103.
104.
105.
Stand: Februar 2005
Träger
Evang. Kirchengemeinde
Kirchstrasse 2
91635 Windelsbach
Evang. Pfarramt
Heinrich-Brandt-Strasse 6
91575 Windsbach
Stadt Windsbach
Hauptstrasse 15
91575 Windsbach
Stadt Windsbach
Hauptstrasse 15
91575 Windsbach
Evang.-Luth. Pfarramt
Kirchweg 4
91749 Wittelshofen
Evang.-Luth. Kirchengemeinde
Rothenburger Strasse 12
91637 Wörnitz
Kath. Kirchenstiftung
Wolfram-von-Eschenbach-Platz 5
91639 Wolframs - Eschenbach