4. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
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4. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Vorwort Unsere gesellschaftlichen Rahmen- und Lebensbedingungen sind einem raschen und tiefgreifenden Wandel ausgesetzt. Wesentliche Kennzeichen sind: • • • • • Individualisierung der Lebensführung Vielfalt der Lebenslagen und Lebensstile Wertewandel wachsende Bedeutung der Medien strukturelle Veränderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes All dies geht an Kindern nicht spurlos vorüber. Immer häufiger wachsen Kinder ohne Geschwister oder nur bei einem Elternteil auf. Sie treffen auch in ihrem Wohnumfeld seltener auf Nachbarkinder. Gleichzeitig erfordert eine verantwortungsvolle Verbindung von Erwerbstätigkeit und Familie verstärkt qualifizierte Angebote von Kindertagesstätten. In ihnen können Kinder und Eltern neue Kontakte knüpfen und Erfahrungen mit gleichaltrigen oder auch jüngeren und älteren Kindern und anderen Familien gewinnen. Durch aktive Elternarbeit und Elternmitwirkung können nachbarschaftliche Kontakte angebahnt und das Selbsthilfepotential der Familien gestärkt werden. Die Bayerische Staatsregierung betrachtet die Kindertagesbetreuung als wichtiges soziales Lernfeld für Kinder, als Beitrag zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie als selbstverständliche Station im Lebenslauf von Kindern. Notwendig ist ein qualitativ hochwertiges und quantitativ bedarfsgerechtes, plurales Angebot zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern: dies beinhaltet Betreuungsangebote, deren Profil auf das örtliche Netz von Leistungen und Angeboten für Familien abgestimmt ist. Kindertageseinrichtungen sollten sich dadurch zu Zentren für Kinder und Familien entwickeln. Kindertagesstätten können vieles dazu beitragen, dass die Erwachsenen von morgen die für die weltweite Konkurrenzfähigkeit erforderlichen Schlüsselqualifikationen entwickeln können. Nicht zu kurz kommen dürfen insbesondere soziale Kompetenz, Wertebewusstsein und traditionelle Tugenden wie z.B. solidarisches Handeln und Zuverlässigkeit. Darüber hinaus werden, geprägt vom Gedanken der Erziehungspartnerschaft, neue Formen der Zusammenarbeit zwischen Eltern/-selbsthilfe und institutioneller Kindertagesstätten auf den Weg gebracht. Die nachfolgenden §§ 22 bis 24a SGB VIII sind ab 01.01.2005 durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) geändert worden: Stand: Februar 2005 Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Seite 2 Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (§ 22 SGB VIII) (1) In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. (2) Die Aufgabe umfaßt die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. (3) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen. Förderung in Tageseinrichtungen (§ 22a SGB VIII) (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln. Dazu gehören die Entwicklung und der Einsatz einer pädagogischen Konzeption als Grundlage für die Erfüllung des Förderungsauftrages sowie der Einsatz von Instrumenten und Verfahren zur Evaluation der Arbeit in den Einrichtungen. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen sicherstellen, dass die Fachkräfte in ihren Einrichtungen mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen und wesentlichen Angelegenheiten der Erziehung, Bildung und Betreuung zu beteiligen. (3) Das Angebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. Werden Einrichtungen in den Ferienzeiten geschlossen, so hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Kinder, die nicht von den Erziehungsberechtigten betreut werden können, eine anderweitige Betreuungsmöglichkeit sicherzustellen. (4) Kinder mit und ohne Behinderung sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, in Gruppen gemeinsam gefördert werden. Zu diesem Zweck sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der Sozialhilfe bei der Planung, konzeptionellen Ausgestaltung und Finanzierung des Angebots zusammenarbeiten. (5) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Realisierung des Förderungsauftrages nach Maßgabe der Absätze 1 bis 4 in den Einrichtungen anderer Träger durch geeignete Maßnahmen sicherstellen. Stand: Februar 2005 Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Seite 3 Förderung in Kindertagespflege (§ 23 SGB VIII) (1) Die Förderung in Kindertagespflege nach Maßgabe von § 24 umfasst die Vermittlung des Kindes zu einer geeigneten Tagespflegeperson, soweit diese nicht von der erziehungsberechtigten Person nachgewiesen wird, deren fachliche Beratung, Begleitung und weitere Qualifizierung sowie die Gewährung einer laufenden Geldleistung. (2) Die laufende Geldleistung nach Absatz 1 umfasst 1. die Erstattung angemessener Kosten, die der Tagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen, 2. einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung und 3. die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für Beiträge zu einer Unfallversicherung sowie die hälftige Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson. Die Höhe der laufenden Geldleistung wird vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe festgelegt, soweit Landesrecht nicht etwas anderes bestimmt. Über die Gewährung einer Geldleistung an unterhaltspflichtige Personen entscheidet der Träger der öffentlichen Jugendhilfe nach pflichtgemäßem Ermessen. (3) Geeignet im Sinne von Absatz 1 sind Personen, die sich durch ihre Persönlichkeit, Sachkompetenz und Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten und anderen Tagespflegepersonen auszeichnen und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügen. Sie sollen über vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der Anforderungen der Kindertagespflege verfügen, die sie in qualifizierten Lehrgängen erworben oder in anderer Weise nachgewiesen haben. (4) Erziehungsberechtigte und Tagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Für Ausfallzeiten einer Tagespflegeperson ist rechtzeitig eine andere Betreuungsmöglichkeit für das Kind sicherzustellen. Zusammenschlüsse von Tagespflegepersonen sollen beraten, unterstützt und gefördert werden. Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII) (1) Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagesplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht. (2) Für Kinder im Alter unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten. Stand: Februar 2005 Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4. Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Seite 4 Inanspruchnahme von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (§ 24 SGB VIII) (3) Für Kinder im Alter unter drei Jahren sind mindestens Plätze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten, wenn 1. die Erziehungsberechtigten oder, falls das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen lebt, diese Person einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder an Maßnahmen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen oder 2. ohne diese Leistung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist; die §§ 27 bis 34 bleiben unberührt. Der Umfang der täglichen Betreuungszeit richtet sich nach dem individuellen Bedarf im Hinblick auf die in Satz 1 genannten Kriterien. (4) Geeignete Tagespflegepersonen im Sinne von § 23 Abs. 3 können auch vermittelt werden, wenn die Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht vorliegen; in diesem Fall können Aufwendungen nach § 23 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 erstattet werden. (5) Weitergehendes Landesrecht bleibt unberührt. Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebotes (§ 24a SGB VIII) (1) Kann zum 1. Januar 2005 in einem Land das zur Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 Abs. 2 bis 5 erforderliche Angebot nicht gewährleistet werden, so können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe beschließen, dass die Verpflichtung nach § 24 Abs. 2 bis 5 erst ab einem späteren Zeitpunkt, spätestens ab dem 1. Oktober 2010 erfüllt wird. (2) In diesem Fall sind die örtlichen Träger im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung verpflichtet, 1. für den Übergangszeitraum jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots zu beschließen und 2. jährlich zum 15. März jeweils den aktuellen Bedarf zu ermitteln und den erreichten Ausbaustand festzustellen. (3) Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des Ausbaus nach Absatz 2 vorzulegen. (4) Solange das erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe der neu geschaffenen Plätze 1. Kinder, deren Wohl nicht gesichert ist, und 2. Kinder, deren Eltern oder alleinerziehende Elternteile eine Ausbildung oder Erwerbstätigkeit aufnehmen oder an einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Vierten Gesetztes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt teilnehmen, besonders zu berücksichtigen. Stand: Februar 2005 Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4.1. Kindergärten Seite1 Definition: Kindergärten sind Einrichtungen, in denen Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren ganztägig oder für einen Teil des Tages aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut werden. Ein Kindergarten in einem Kinderheim zählt nur dann als eine selbständige Einrichtung im Sinne der Mehrzweckeinrichtungen, wenn im Kindergarten andere Kinder betreut werden als im Kinderheim. Bestand der Kindergärten im Landkreis Ansbach: Im Landkreis Ansbach existieren 105 Kindergärten (Stand Juli 2004). Die Träger dieser Einrichtungen sind kreisangehörige Gemeinden oder freie Träger, insbesondere die evangelische und die katholische Kirche. Im Jahr 2000 wurden aus staatlichen Mitteln ca. 6.646.795 Euro und die gleiche Summe aus kommunalen Mitteln an Personalkostenzuschüssen bewilligt Im Kindergartenjahr 2001/2002 waren es 7.104.000,00 Euro und im Kindergartenjahr 2002/2003 7.555.000,00 Euro aus staatlichen Mitteln und die gleiche Summe aus kommunalen Mitteln. Träger/ Einrichtung Amt für Jugend und Familie Beschreibung des Angebotes Zuschüsse zu den Kindergartenbeiträgen einschließlich Horte Häufigkeiten (jährlich) Übernahme oder Bezuschussung der Beiträge 1999: 225.589,39 EUR 2000: 219.164,24 EUR 2001: 226.157,48 EUR 2002: 258.551,78 EUR 2003: 296.930,73 EUR Jahr 1999: 2000: 2001: 2002: 2003: Fälle 482 388 430 587 649 Personal 1 1/2 Verwaltungsangestellte (zusätzlich für Tagespflege zuständig – siehe Nr. 4.5) Bedarf - Die familienbezogenen Probleme nehmen immer mehr zu. Die Zunahme der alleinerziehenden und berufstätigen Mütter und Väter erfordert einen Ausbau an Ganztagesplätzen. - Die Öffnungszeiten sollten flexibler gestaltet werden. - Die Elternarbeit sollte verstärkt betrieben werden. Die Eltern sollten in die Arbeit des Kindergartens miteinbezogen und in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt werden. Stand: Februar 2005 Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie Seite 2 4.1 Kindergärten: Anträge auf Beitragsübernahme in den Jahren 1999 bis 2003 700 649 600 Anzahl 500 587 482 430 400 388 300 200 100 0 1998 1999 2000 2001 Jahr Stand: Februar 2005 2002 2003 Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach 01.07.2004 Nr. Kindergarten 1. Evang. Kindergarten Adelshofen Dorfstrasse 25 91587 Adelshofen Kath. Kindergarten „St. Nikolaus“ Großlellenfeld 301 91722 Arberg Kath. Kindergarten „St. Blasius“ Gunzenhausener Strasse 8 91722 Arberg Kath. Kindergarten „Peter und Paul“ Im Mooshof 6 91589 Aurach Kath. Kindergarten „St. Marien“ Kirchstrasse 6 91589 Aurach Evang. Kindergarten „St. Martin“ Lerchenstrasse 15 91572 Bechhofen Kita „St. Johannis“ Gunzenhausener Str. 27 91572 Bechhofen Evang. Kindergarten Königshofen An der Nutzung 8 91572 Bechhofen Kath. Kindergarten Großenried Kirchenallee 33 91572 Bechhofen Evang. Kindergarten “Sonnenschein“ Charlottenallee 4 91590 Bruckberg Evang. Kindergarten „St. Martin“ Bergstrasse 9 91592 Buch am Wald 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Stand: Februar 2005 Träger Ev.-Luth. Kirchengemeinde Adelshofen Dorfstrasse 22 91587 Adelshofen Kath. Kirchenstiftung Großlellenfeld 91722 Arberg Kath. Kirchenstiftung Arberg Schloßweg 91722 Arberg Kath. Kirchenstiftung Pfarrgasse 8 91589 Aurach Kath. Kirchenstiftung Pfarrgasse 8 91589 Aurach Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausener Str.7 91572 Bechhofen Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausener Str.7 91572 Bechhofen Ev.-Luth. Kirchengemeinde Königshofen Münsterstrasse 18 91572 Bechhofen Kath. Kirchenstiftung Großenried Kirchenallee 44 91572 Bechhofen Evang.-Luth. Diakoniewerk Heckenstrasse 12 91564 Neuendettelsau Ev.-Luth. Pfarramt Pfarrgasse 13 91592 Buch am Wald Stand: Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 2 Nr. Kindergarten 12. Kath. Kindergarten „Marienheim“ Am Weiher 3 91595 Burgoberbach Kindergarten „Pusteblume“ Erlenweg 1 91595 Burgoberbach Evang. Kindergarten „Zum guten Hirten“ Raiffeisenstrasse 11 91596 Burk Christlicher Kindergarten Auerbach 28 91598 Colmberg Evang. Kindergarten Gartenstrasse 7 91598 Colmberg Gemeindlicher Kindergarten Großohrenbronn Schulstrasse 22 91599 Dentlein a. Forst Evang. Kindergarten Oestheim Kirchenweg 6 91583 Diebach Kindergarten „Kunterbunt“ Rathausplatz 1 90599 Dietenhofen Kindergarten „Schabernack“ Pestalozzistr. 8 90599 Dietenhofen Evang. Kindergarten „St. Paul“ Nördlinger Strasse 4 91550 Dinkelsbühl Dietrich Bonhoeffer Kindergarten Berliner Strasse 1 91550 Dinkelsbühl Kath. Kindergarten „St. Georg“ Kinderloreweg 1 91550 Dinkelsbühl Waldorf Kindergarten Oberer Mauerweg 29 91550 Dinkelsbühl 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. Stand: Februar 2005 Träger Kath. Kirchenstiftung Pfarrstrasse 7 91595 Burgoberbach Gemeinde Burgoberbach Ansbacher Str. 24 91595 Burgoberbach Ev.-Luth. Kirchengemeinde Am Kirchplatz 5 91596 Burk GMS e. V. Auerbach 28 91589 Colmberg Ev.-Luth. Kirchengemeinde Am Kirchberg 3 91589 Colmberg Markt Dentlein a. Forst Rathausplatz 1 91599 Dentlein a. Forst Ev.-Luth. Pfarramt Oestheim Kirchplatz 8 91583 Diebach Markt Dietenhofen Rathausplatz 1 90599 Dietenhofen Markt Dietenhofen Rathausplatz 1 90599 Dietenhofen Evang.-Luth. Kirchengemeinde Dr.-Martin-Luther-Strasse 4 91550 Dinkelsbühl Evang.-Luth. Kirchengemeinde Dr.-Martin-Luther-Strasse 4 91550 Dinkelsbühl Kath. Kirchenstiftung St. Georg Kirchhöflein 7 91550 Dinkelsbühl Verein zur Förderung der Waldorfpädagogik e.V. Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 3 Nr. Kindergarten 25. Evang.-Luth. Kindergarten Kloster Sulz Klosterweg 5 91601 Dombühl 26. Kath. Kindergarten „St. Sebastian“ Klosterweg 1 91602 Dürrwangen Evang. Kindergarten „Arche Noah“ Hesselbergstrasse 11 91725 Ehingen Evang.-Luth. Kindergarten Beyerberg Schulweg 9 91725 Ehingen 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. Kath. Kindergarten “St. Ulrich und Afra“ Am Schwalbennest 2 91555 Feuchtwangen Städt. Kindergarten Breitenau 91555 Feuchtwangen Städt. Kindergarten Mosbach 50 91555 Feuchtwangen Evang. Kindergarten Sandweg 7 91555 Feuchtwangen Evang. Kindergarten Wohlgemuthstrasse 10 91555 Feuchtwangen Evang. Kindergarten „Wannenbad“ Lauerhecke 4 91555 Feuchtwangen Evang. Kindergarten Schulstrasse 1 91604 Flachslanden Kath. Kindergarten „St. Josef“ Bahnhofsweg 4 91607 Gebsattel Kindergarten Pfarrstrasse 16 91726 Gerolfingen Stand: Februar 2005 Träger Evang.- Luth. Kirchengemeinde Kloster Sulz Kirchbuckweg 5 91601 Dombühl Kath. Kirchenstiftung Mühlgasse 6 a 91602 Dürrwangen Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ehingen Wittelshofener Straße 27 91725 Ehingen Evang. – Luth. Kirchengemeinde Beyerberg Grüber Strasse 1 91725 Ehingen Kath. Kirchenstiftung St. Ulrich und Afra Am Bleichwasen 2 91555 Feuchtwangen Stadt Feuchtwangen Hindenburgstrasse 5-7 91555 Feuchtwangen Stadt Feuchtwangen Hindenburgstrasse 5-7 91555 Feuchtwangen Evang. – Luth. Pfarramt Hindenburgstrasse 8 91555 Feuchtwangen Evang. – Luth. Pfarramt Hindenburgstrasse 8 91555 Feuchtwangen Evang. – Luth. Pfarramt Hindenburgstrasse 8 91555 Feuchtwangen Evang.-Luth. Kirchengemeinde Pfarrstrasse 2 91604 Flachslanden Kath. Kirchenstiftung „St. Laurentius“ Rothenburger Strasse 3 91607 Gebsattel Gemeinde Gerolfingen Ringstrasse 45 91726 Gerolfingen Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 4 Nr. Kindergarten 38. Evang. Kindergarten Aufkirchen 106 91726 Gerolfingen Evang. Kindergarten „Arche“ Pfarrgasse 3 91608 Geslau 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. Städt. Kindergarten „Peter Pan“ Betzendorfer Str. 30 91560 Heilsbronn Kath. Kindergarten „St. Otto“ Am Eichenwald 8 91560 Heilsbronn Evang. Kindergarten „Das Spatzennest“ Pfarrgasse 7 91560 Heilsbronn Evang. Kindergarten „Unterm Regenbogen“ Dahlienstrasse 40 91560 Heilsbronn Kath. Kindergarten Neunstetten Pfarrgasse 1a 91567 Herrieden Kath. Kindergarten „St. Salvator“ Am Weiher 5 91567 Herrieden Kath. Kindergarten „St. Deocar“ Deocarplatz 3 a 91567 Herrieden Kath. Kindergarten „St. Vitus“ Münchner Strasse 19 91567 Herrieden Evang. Kindergarten „Unterm Regenbogen“ Ansbacher Strasse 19 91567 Herrieden Stand: Februar 2005 Träger Evang.-Luth. Pfarramt Aufkirchen 85 91726 Gerolfingen Evang. Luth. Kirchengemeinde Geslau Pfarrgasse 8 91608 Geslau Stadt Heilsbronn Postfach 1162 91560 Heilsbronn Kath. Kirchenstiftung Heilsbronn Ansbacher Strasse 13 91560 Heilsbronn Diakonieverein Heilsbronn u. U. e.V. Frühlingsstrasse 5 91560 Heilsbronn Diakonieverein Heilsbronn u. U. e.V. Frühlingsstrasse 5 91560 Heilsbronn Kath. Pfarramt KiGa Neunstetten Herrnhof 22 91567 Herrieden Kath. Pfarramt KiGa Rauenzell Herrnhof 22 91567 Herrieden Kath. Kirchenstiftung Herrieden Herrnhof 22 91567 Herrieden Kath. Kirchenstiftung Herrieden Herrnhof 22 91567 Herrieden Evang.-Luth. Kirchengemeinde Ansbacher Strasse 28 91567 Herrieden Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 5 Nr. Kindergarten 49. Kindergarten Oberschönbronn Haus Nr. 20 91567 Herrieden Evang. Kindergarten Hauptstrasse 15 91610 Insingen Evang. Kindergarten Waldstrasse 4 91731 Langfurth Evang. Kindergarten Dorfkemmathen Vorstadt 7 91731 Langfurth 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. Evang. Kindergarten Ammelbruch “Die Sternschnuppen“ Hauptstrasse 53 91731 Langfurth Evang. Kindergarten „Guter Hirte“ Schönaustrasse 2 91611 Lehrberg Evang. Kindergarten Wiedersbach Dorfstrasse 36 91578 Leutershausen Evang. Kindergarten „Regenbogen“ Am Gasberg 1 91578 Leutershausen Evang. Kindergarten „Storchennest“ Ahornweg 25 91578 Leutershausen Evang. Kindergarten Lichtenau Bergstrasse 91586 Lichtenau Kindergarten an der Finkenstrasse Finkenstrasse 17 91586 Lichtenau Evang. Kindergarten “Am Grenzbuck“ Am Grenzbuck 4 91732 Merkendorf Stand: Februar 2005 Träger Stadt Herrieden Herrnhof 10 91567 Herrieden Evang. Kirchengemeinde Hauptstrasse 25 91610 Insingen Evang. Pfarramt Ammelbruch Hauptstrasse 33 91731 Langfurth Evang. Kirchengemeinde Dorfkemmathen Vorstadt 2 91731 Langfurth Evang. Pfarramt Ammelbruch Hauptstrasse 33 91731 Langfurth Evang. – Luth. Kirchengemeinde Obere Hindenburgstr. 42 91611 Lehrberg Evang.-Luth. Pfarramt NeunkirchenWiedersbach Pfarrstrasse 4 91578 Leutershausen Evang. Kirchengemeinde Kirchenplatz 2 91578 Leutershausen Evang. Kirchengemeinde Kirchenplatz 2 91578 Leutershausen Evang. Pfarramt Uhlandstrasse 1 91586 Lichtenau Markt Lichtenau Ansbacher Strasse 11 91586 Lichtenau Kindergarten- und Krankenpflegeverein e.V. Schulstrasse 5 91732 Merkendorf Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 6 Nr. Kindergarten 61. Evang. Kindergarten “Am Grenzbuck“ Am Grenzbuck 4 91732 Merkendorf Evang. Kindergarten “Im Weidach“ Lindenstrasse 11 91732 Merkendorf Kindergarten Ansbacher Strasse 2 91734 Mitteleschenbach Evang. Kindergarten “Arche unter´m Regenbogen“ Sägweiherstrasse 12 91614 Mönchsroth Laurentius Kindertagesstätte Heilsbronner Strasse 5 91564 Neuendettelsau Evang. Kindergarten “Arche Noah“ Reuther Strasse 12 91564 Neuendettelsau Diakonie Neuendettelsau KITA Bunte Oase Rampenstrasse 1 91564 Neuendettelsau Kindergarten „Regenbogen“ Wernitzerstrasse 30 91616 Neusitz 62. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69. 70. 71. 72. Evang. Kindergarten „St. Bartholomäus“ Spielweg 3 91617 Oberdachstetten Kindergarten Oberdachstetten Am Hang 17 91617 Oberdachstetten Ev. Kindergarten „Zum guten Hirten“ Oberscheckenbach 55 91620 Ohrenbach Städt. Kindergarten Klosterstrasse 6 91737 Ornbau Stand: Februar 2005 Träger Kindergarten- und Krankenpflegeverein e.V. Schulstrasse 5 91732 Merkendorf Kindergarten- und Krankenpflegeverein e.V. Schulstrasse 5 91732 Merkendorf Gemeinde Mitteleschenbach Rathausstrasse 2 91734 Mitteleschenbach Ev. Diakonieverein Hauptstrasse 1 91614 Mönchsroth Evang. Luth. Diakoniewerk Heckenstrasse 12 91564 Neuendettelsau Evang.-Luth. Kirchengemeinde Johann-Flierl-Strasse 18 91564 Neuendettelsau Evang. Luth. Diakoniewerk Heckenstrasse 12 91564 Neuendettelsau Evang.-Luth. Pfarrgemeinde Neusitz-Schweinsdorf Kirchfeldring 8 91616 Neusitz Ev. Kirchengemeinde Pfarrstrasse 3 91617 Oberdachstetten Gemeinde Oberdachstetten Rathausstrasse 7 91617 Oberdachstetten Ev. Kirchengemeinde Ohrenbach 13 91620 Ohrenbach Stadt Ornbau Vorstadt 1 91737 Ornbau Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 7 Nr. Kindergarten 73. Evang. Kindergarten Wicklesgreuther Str. 18 91580 Petersaurach Kindergarten „Kunterbunt“ Sportplatzstrasse 7 91580 Petersaurach Kindergarten „Regenbogen“ Brauhausstrasse 19 91740 Röckingen Evang. Montessori Kindergarten „Rappelkiste“ St. Leonhard- Str. 36 91541 Rothenburg/T. Ev. Kindergarten „Am Kaiserweg“ Ansbacher Str. 131 91541 Rothenburg/T. Kath. integrativer Kindergarten “St. Johannis“ Erlbacher Strasse 71 91541 Rothenburg/T. Kath. Kindergarten „St. Josef“ Rosengasse 17 91541 Rothenburg/T. Evang. Kindergarten Anton-Hofmann-Strasse 10 91541 Rothenburg/T Evang.-Luth. Kindergarten Heckenacker Alter Stadtgraben 18 91541 Rothenburg/T Evang. Kindergarten Unternbibert Hauptstrasse 8 91622 Rügland 74. 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. 85. Träger Evang.-Luth. Kirchengemeinde Hauptstrasse 18 91580 Petersaurach Gemeinde Petersaurach Hauptstrasse 29 91580 Petersaurach Kirchengemeinde Röckingen Obere Dorfstrasse 10 91740 Röckingen Evang. Kirchengemeinde Heilig Geist Roßmühlgasse 5 91541 Rothenburg/T. Ev. Kirchengemeinde St. Jakob Klostergasse 15 91541 Rothenburg/T. Evang. Kindergarten Milmersdorfer Weg 9 91623 Sachsen Ev.-Luth. Kindergarten „Kunterbunt“ Emil – Helmschmidt - Strasse 3 91583 Schillingsfürst Kath. Kirchenstiftung St. Johannis Burggasse 20 91541 Rothenburg/T. Kath. Kirchenstiftung St. Josef Burggasse 20 91541 Rothenburg/T. Ev. Kirchengemeinde St. Jakob Klostergasse 15 91541 Rothenburg/T. Ev. Kirchengemeinde St. Jakob Klostergasse 15 91541 Rothenburg/T. Evang. Kirchengemeinde Unternbibert Neustädter Strasse 1 91622 Rügland Evang. Kirchengemeinde Hauptstrasse 34 91623 Sachsen Ev.-Luth. Pfarramt Hohenlohe Strasse 2 91583 Schillingsfürst Evang. Kindergarten „Arche Noah“ Seinsheimer Strasse 10 a 91625 Schnelldorf Evang. Kindergartenverein Schnelldorf e. V. Am Kirchbuck 4 91625 Schnelldorf-Wildenholz Stand: Februar 2005 Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 8 Nr. Kindergarten 86. Evang. Kindergarten Sonnenstrasse 39 91625 Schnelldorf 87. Evang.-Luth. Kindergarten Friedrich-Ebert-Strasse 2 a 91626 Schopfloch 88. Evang. Kindergarten Schulstrasse 9 91628 Steinsfeld Evang. Kindergarten Friedericke-Luise-Allee 3 91743 Unterschwaningen Kath. Kindergarten „St Walburga“ Bahnhofstrasse 26 a 91717 Wassertrüdingen 89. 90. 91. Evang. Kindergarten Obermögersheim 102 91717 Wassertrüdingen 92. Evang. Kindergarten Eislerstrasse 1 91717 Wassertrüdingen Ev. Kindergarten “Polarstern“ Ringstrasse 2 91746 Weidenbach Kindergarten Am Eichenberg 15 91629 Weihenzell Kindertagesstätte Schulstrasse 5 91744 Weiltingen Evang. Kindergarten „Bunte Kinderscheune“ An der Kirche 4 91631 Wettringen Kindergarten Hauptstrasse 69 91632 Wieseth Kath. Kindergarten „St. Margareta“ Bahnhofstrasse 9 91634 Wilburgstetten 93. 94. 95. 96. 97. 98. Stand: Februar 2005 Träger Evang. Kindergartenverein Schnelldorf e. V. Am Kirchbuck 4 91625 Schnelldorf Evang.-Luth. Kirchengemeinde Friedrich-Ebert-Strasse 7 91626 Schopfloch Evang. Kirchengemeinde Pfarrgasse 6 91628 Steinsfeld Evang.-Luth. Pfarramt Hauptstrasse 13 91743 Unterschwaningen Kath. Kirchenstiftung Hl. Geist Rosenstrasse 7 91717 Wassertrüdingen Pfarramt Obermögersheim Obermögersheim 104 91717 Wassertrüdingen Evang. Diakonieverein e.V. Kirchgasse 4 91717 Wassertrüdingen Ev. Kirchengemeinde Weidenbach Triesdorfer Strasse 10 91746 Weidenbach Gemeinde Weihenzell Ansbacher Strasse 15 91629 Weihenzell Gemeinde Weiltingen Schlossweg 11 91744 Weiltingen Evang.-Luth. Kirchengemeinde Schulstrasse 7 91631 Wettringen Gemeinde Wieseth Hauptstrasse 67 91632 Wieseth Kath. Kirchenstiftung Bischof-Rabeno-Platz 5 91634 Wilburgstetten Kommunale Jugendhilfeplanung - Landkreis Ansbach - Amt für Jugend und Familie 4.1.1 Anschriften der Kindergärten im Landkreis Ansbach Stand: 01.07.2004 Seite 9 Nr. Kindergarten 99. Evang. Kindergarten Rothenburger Strasse 5 91635 Windelsbach Evang. Kindergarten „Villa Kunterbunt“ Am Schießwasen 10 91575 Windsbach Städt. Kindergarten Lärchenstrasse 1 91575 Windsbach Kindergarten Veitsaurach S 29 91575 Windsbach Kindergarten „Storchennest“ Schmalzgasse 6 91749 Wittelshofen Evang. Kindergarten „St. Martin“ Schillingsfürster Str. 7 91637 Wörnitz Kath. Kindergarten „St. Stilla“ Nördliche Ringstrasse 6 91639 Wolframs – Eschenbach 100. 101. 102. 103. 104. 105. Stand: Februar 2005 Träger Evang. Kirchengemeinde Kirchstrasse 2 91635 Windelsbach Evang. Pfarramt Heinrich-Brandt-Strasse 6 91575 Windsbach Stadt Windsbach Hauptstrasse 15 91575 Windsbach Stadt Windsbach Hauptstrasse 15 91575 Windsbach Evang.-Luth. Pfarramt Kirchweg 4 91749 Wittelshofen Evang.-Luth. Kirchengemeinde Rothenburger Strasse 12 91637 Wörnitz Kath. Kirchenstiftung Wolfram-von-Eschenbach-Platz 5 91639 Wolframs - Eschenbach