Mitteilung – zur Kenntnisnahme
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Mitteilung – zur Kenntnisnahme
Drucksache 17/1921 27.10.2014 17. Wahlperiode Mitteilung – zur Kenntnisnahme – Frühe Bildung für alle Kinder in Berlin – Familien von Flüchtlingskindern beim Besuch von Kita und Schule beraten und unterstützen. Drucksachen 17/1258 und 17/1592 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/1921 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - III B 21 Tel.: 90227 (9227) - 5566 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme über Frühe Bildung für alle Kinder in Berlin – Familien von Flüchtlingskindern beim Besuch von Kita und Schule beraten und unterstützen. - Drucksachen 17/1258 und 17/1592 ___________________________________________________________________ Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am 03.04.2014 Folgendes beschlossen: „Der Senat soll - prüfen, ob und gegebenenfalls wie zukünftig organisiert werden kann, dass die Beratung und Unterstützung von Eltern, welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, vom bezirklichen Jugendamt am Wohnort geleistet wird. Hierzu wird angeregt, die Aufnahme einer entsprechenden Regelung für diesen Bereich in die Ausführungsvorschrift „Zuständigkeit Kinder- und Jugendhilfe“ (AV ZustJug) oder an anderer geeigneter Stelle in Erwägung zu ziehen. - dafür Sorge tragen, dass in der Erstaufnahmestelle für Flüchtlinge (Turmstraße) kindgerechte Aufenthalts- und Betreuungsbedingungen für Familien mit Kindern zur Verfügung gestellt werden. Dazu sind ggf. in Zusammenarbeit mit einem freien Träger die entsprechenden räumlichen und fachlichen Voraussetzungen zu schaffen. Ferner wird der Senat beauftragt, die Elterninformation zum Kitabesuch schnellstmöglich in alle für Berlin relevanten Sprachen übersetzen zu lassen und Flüchtlingsfamilien stärker über die Möglichkeiten und Chancen einer Betreuung ihrer Kinder in einer Kindertageseinrichtung zu informieren – etwa über entsprechende Infoabende in den Kitas oder in den Not- und Sammelunterkünften. Der Senat wird aufgefordert, dem Abgeordnetenhaus bis zum 31. August 2014 zu berichten." 2 Hierzu wird berichtet: Die Ausführungsvorschriften über die Zuständigkeit der Jugendämter auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe (AV ZustJug) regeln eine komplexe Materie. Es ist eine Vielzahl von Familiensituationen, bezogen auf die Frage, welches Jugendamt zuständig ist, erfasst. Die Ausführungsvorschriften sind in enger Abstimmung mit den Jugendämtern erarbeitet worden. Gemäß AV ZustJug sollen die Bezirke, in denen Gemeinschaftsunterkünfte und Einrichtungen o.ä. liegen, im Verhältnis zu den anderen Bezirken nicht übermäßig belastet werden. Daher erfolgt die Verteilung analog der Zuständigkeiten im Geschäftsbereich Soziales. Mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und den Jugendämtern ist die im Bereich der Flüchtlingsunterbringungen bestehende Problematik einer außerhalb des Einrichtungsbezirks liegenden Zuständigkeit, bezogen auf Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, erörtert worden. Aus Sicht der Jugendämter muss an der Grundkonzeption der Zuständigkeitsverteilung, auch aus Gründen des Lastenausgleichs, festgehalten werden (siehe hierzu Anlage 1 – Verteilung auf die Bezirke – Unterbringung Asylbewerber). Jedoch können klarstellende Regelungen zu einem erleichterten Verfahren für die Betroffenen beitragen. Auf dieser Grundlage wurde mit den Jugendämtern eine angemessene Änderung der Ausführungsvorschriften abgestimmt. Sofern Leistungen sichergestellt werden müssen, deren Empfänger sich in Einrichtungen aufhalten und zuvor keine (zuständigkeitsbegründende) Meldeanschrift in Berlin besaßen, soll das Jugendamt, in dessen Bezirk die Einrichtung oder Außenstelle der Einrichtung liegt, dem zuständigen Jugendamt Unterstützung bei der Gewährleistungserfüllung leisten. Dies bezieht sich im Bereich der Förderung in Kindertageseinrichtungen insbesondere auf die Entgegennahme von Anträgen und die Beratung im unmittelbaren Zusammenhang mit der Antragstellung auf eine Kindertagesförderung sowie die Unterstützung bei der Platzvermittlung. Im Bereich der Hilfen zur Erziehung soll im Rahmen einer niedrigschwelligen Erstberatung die Einbeziehung des zuständigen Jugendamts - vor Ort - sichergestellt werden. Insoweit handelt es sich dem Charakter nach um eine herausgehobene Verpflichtung zur Amtshilfe des Jugendamtes vor Ort, ohne dass die im Grundsatz bewährte Entscheidungs- und Ressourcenverantwortung gemäß der AV ZustJug aufgegeben wird. Die Entwicklung der Situation bleibt darüber hinaus weiter Gegenstand der regelmäßigen Besprechungen mit dem LAGeSo unter Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Jugendämter. Zur Verbesserung der Aufenthalts- und Betreuungsbedingungen für Familien mit Kindern in der Erstaufnahmeeinrichtung (Turmstraße) wurde der Caritasverband Berlin gewonnen, ein entsprechendes Projekt zu entwickeln. Nach dortiger Einschätzung können in der Einrichtung keine Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitschaft des Trägers liegt vor, entsprechende baulich-räumliche Möglichkeiten auf dem Gelände zu schaffen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat sich an die Geschäftsleitung der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM GmbH) als Verwalter des Grundstücks gewandt mit der Bitte gemein- 3 sam mit dem LaGeSo Umsetzungsmöglichkeiten zu prüfen. Nach Abschluss dieser Prüfung wird das weitere Vorgehen zwischen den beteiligten Stellen abgestimmt. Die Elterninformation zum Kita-Besuch wurde erstellt und wird in die für Berlin relevanten Sprachen übersetzt. Sie wird in Kürze in den Gemeinschaftsunterkünften vorliegen. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat bereits im März 2014 dem Fachpersonal in den Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften Informationen über die Betreuung und Beschulung neu zugewanderter Kinder zur Verfügung gestellt. Die Beratung in sozialen Fragen des Alltags wird durch das Personal in den Unterkünften vorgenommen. Das Personal kann somit direkt vor Ort über die Möglichkeiten und Chancen einer Betreuung der Kinder in einer Kindertageseinrichtung informieren. Auch Familienzentren kooperieren bei räumlicher Nähe mit Flüchtlingsunterkünften, um die Angebote für die Kinder zu verbessern. Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: Keine. Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 21. Oktober 2014 Sandra Scheeres Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft Anlage 1 Landesamt für Gesundheit und Soziales Berliner Unterbringungsleitstelle Verteilung auf die Bezirke - Unterbringung Asylbewerber Stand Bezirke Spandau Mitte Lichtenberg Reinickendorf Tempelhof-Schöneberg Charlottenburg-Wilmersdorf Treptow-Köpenick Friedrichhain-Kreuzberg Pankow Marzahn-Hellersdorf Neukölln Steglitz-Zehlendorf ** Gesamt * incl. Kapazität für unbegleiteter Asylbewerber ** davon 53 unbegleitete Asylbewerber Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales 07.10.2014 Kapazität* 1.505 1.641 1.555 1.165 956 770 871 844 585 675 393 310 Belegung 1.714 1.609 1.551 1.143 966 740 898 755 589 629 387 271 11.270 11.252