Katalogdownload - Foxtrot Delta 103
Transcription
Katalogdownload - Foxtrot Delta 103
Jahrzehntelang war das Einsatz- und Aufgabengebiet der Bundeswehr klar umrissen, ein bewaffneter Einsatz „out of area“ kam auf Grund der politischen Lage und der gesetzlichen Grundlagen nicht in Frage. Doch die sicherheitspolitische Lage und auch die Aufgabenfelder haben sich grundlegend geändert. Globalisierende Maßnahmen machen diese Einsätze erforderlich und somit ist die deutsche Bundeswehr inzwischen z.B. in Afghanistan, in Afrika oder auch auf dem Balkan im Auslandseinsatz. Neben der Bundeswehr sind die Bundespolizei, die Polizei der Länder, der Zoll und andere hoheitliche Behörden in unserem Sicherheitssystem tätig mit dem Ziel, die Gesetze und Rechtsgrundlagen aufrecht zu erhalten, zu überwachen und umzusetzen. Diese Tätigkeiten fordern internationale Zusammenarbeit in vielen Kooperationsprojekten. Gerade der internationale Terrorismus stellt die Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen. Um diese verschiedenen Aufgaben professionell und erfolgsorientiert umsetzen zu können, bedarf es, neben einer sehr guten Ausbildung, des nötigen Equipments. Hochwertige, funktionelle und modulare Ausrüstung speziell für diese operativen Aufgabenstellungen von Sicherheitspersonal in Einsatz- und Krisenregionen. Innovative Produkte, Sonderlösungen oder -anfertigungen setzen wir gerne gemeinsam mit Ihnen um. Egal ob humanitäre Einsätze, Polizei- oder Militäreinsätze, Spezialkräfte, Rettungsdienst oder Feuerwehr - für jeden haben wir das nötige Equipment parat oder sind bereit, es mit Ihnen zu entwickeln. Wir werden alles daran setzen, Ihr kompetenter Partner in diesen Bereichen zu sein, gerne auch zusätzlich auf den Gebieten von Abenteuerausrüstung, Paintball, sowie Sport und Freizeit. Zuverlässiges, hochwertiges und professionelles Equipment mit zertifizierten Materialien garantieren Ihnen Sicherheit und Konzentration für Ihre Aufgaben und Operationen. For decades, the deployment and field of tasks of the Bundeswehr were clearly defined, political circumstances and statutory basis meant that an armed deployment “out of area” was inconceivable. However, the situation regarding security policy and the scope of tasks have altered fundamentally. The process of globalisation renders these missions necessary and the German military is consequently actively deployed abroad in regions such as Afghanistan, Africa and the Balkans. In addition to the Bundeswehr the federal and state police forces, customs officers and other sovereign authorities of our security apparatus are also involved, with the objective of maintaining, monitoring and enforcing the law and legal basis. These operations call for international co-operation in many different collaborative projects. International terrorism in particular presents the security agencies with major challenges. In order to be able to undertake these various tasks in a professional and successoriented manner, excellent training must be accompanied by the necessary equipment. High-quality, functional and modular kit designed specifically for the operational requirements of security personnel in regions of deployment and crisis. We are happy to develop innovative products and custom solutions in collaboration with you. Regardless of whether the operations are humanitarian, police or military in nature, for special forces, emergency services or fire fighters, we have the right equipment on hand or are prepared to develop it with you. Allgemeine Hinweise: Die technischen Angaben sind ohne jede Gewähr. Die Abbildungen dieses Kataloges sollen Sie informieren. Änderungen von Konstruktionen, Ausstattungen und Farben sind ohne vorherige Ankündigung möglich. Die Lieferfähigkeit behalten wir uns vor. Nachbau insgesamt oder in wesentlichen Details wird gesetzlich verfolgt. Das Gesamtkonzept dieses Kataloges sowie jedes Detail daraus – insbesondere Text, Gestaltung, Fotos – sind durch das Urheberrecht geschützt. Übernahmen, Nachdruck, Zitate in Wort und Bild, Druck, Ton- oder filmische Wiedergabe sind erwünscht, jedoch ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Herausgebers gesetzeswidrig und werden verfolgt. General Remarks: Technical descriptions are without guaranty. Photos shown have an informative character only. Alteration on construction, execution and colours are reserved as well as deliveries. Imitations or partial copying will be legally prosecuted. The concept of this catalogue is protected by copyrights. Partial publication without written consent of Mehler Law Enforcement GmbH will be prosecuted. We will do all we can to be an expert partner to you in these fields, as well as in the additional fields of outdoor activity equipment, paintball, sport and leisure. Reliable, highquality and professional equipment with certified materials guarantees your safety and concentration for your tasks and operations. Konzeption/Produktion: Druck&Werbung Ott Dortmund www.fd-103.de Alle Equipmenttaschen der Foxtrot Delta 103 Serie sind passend für Einsatzgürtel und Molle System - je nach Bedarf. Aufgrund unterschiedlicher Aufgabenbereiche und Operationen kommen ständig neue Produkte hinzu. Alle aktuellen Produkte finden Sie unter www.fd-103.de All pouches from the Foxtrot Delta 103 line fit on combat belts and on Molle-System, it depends on how you want to use it. Due to different tasks and operations we are always adding new products to complement the range. The current state of the products you will find on www.fd-103.de Alle verwendeten Materialien erfüllen die gesetzlichen Regelungen in Deutschland/EU zu ausgewählten Schadstoffen in Textilien und Lederprodukten. Die Materialien wurden bei einem unabhängigen Prüflabor geprüft und gemäß aller kritischen Parameter kontrolliert. Wir versichern Ihnen, dass von den verwendeten Materialien, nach derzeitigem Stand der Technik und Wissenschaft, keine gesundheitlichen Schäden beim Tragen oder dem Gebrauch hervorgerufen werden. Alle, in diesem Hinblick relevanten, in Gesetzen und Verordnungen festgeschriebenen Forderungen werden eingehalten. Einsatz-Taschen, Equipment-Taschen und Taktische Westen sowie Einsatzgürtel sind aus hochreißfestem 100% Nylongewebe, Sturmhaube besteht aus 3 oz. Dupont Nomex® bis 420° C. Handschuhe aus Rindsleder, T-Shirts aus 100% Baumwolle. Production in accordance to the regulations on Harmful Substances in Textile and Leather Products. Pouches, Bags, Holsters, Belts and Tactical Vests are made of 100% Nylon fabric. Balaclava made of Dupont Nomex®. Gloves are made of cowhide leather and the T-Shirts are made of 100% cotton. Eingetragene Wort- und Bildmarke der MLE. Alle Rechte vorbehalten. ETV D03P M Taktische Weste 3-Lagen Equipment Vest 3-Layers Art. No.: 18510 TCR A03 Ausrüstungsweste Tactical Chest Rig Art. No.: 18492 BFM C03 Gesichtsmaske NIJ-3A Face Mask NIJ-3A Art. No.: 10210 ETV D03 M BFM H03 Taktische Weste 2-Lagen Equipment Vest 2-Layers Art. No.: 18409 Gesichtsmaske NIJ-3A Face Mask NIJ-3A Art. No.: 10209 MPC A03 Platten-Überwurf Plate Carrier Art. No.: 18491 MP 059 Magazintasche Magazine Pouch Art. No.: 18472 MP 109 Magazintasche Magazine Pouch Art. No.: 18475 für Pistolen SMP 03 Magazintasche Single Magazine Pouch Art. No.: 18498 DMP 03 Doppelmagazintasche Double Magazine Pouch Art. No.: 18497 for Pistols FBP V03 PSP 087 Magazintasche Magazine Pouch Art. No.: 18474 DMP Pro03 Doppelmagazintasche Double Magazine Pouch Art. No.: 18502 Flash Bang Tasche Flash Bang Pouch Art. No.: 18501 DMP M16 SMP M16 Doppelmagazintasche M16 Double Magazine Pouch M16 Art. No.: 18500 Magazintasche M16 Magazine Pouch M16 Art. No.: 18499 DMP G36N Magazintasche G36 Magazine Pouch G36 Art. No.: 18477 DMP G36H Magazintasche G36 Magazine Pouch G36 Art. No.: 18476 RP L03 Funkgerätetasche Radio Pouch Art. No.: 18411 17x8,5x4 cm RP PZS03 Funkgerätetasche Radio Pouch Art. No.: 18478 14x6,5x4 cm URP V03 Universal Funkgerätetasche Universal Radio Pouch Art. No.: 18494 13x7x4,5 cm Einsatzgürtel mit Untergürtel Combat Belt with Underbelt CB Pro UB4 Einsatzgürtel mit Untergürtel + Beltkeepern Combat Belt with Underbelt + Beltkeepers Art. No.: 18488 TDU Untergürtel TDU Underbelt Art. No.: 18489 BK N03 CB PFC03 Einsatzgürtel Combat Belt Art. No.: 18516 4 Beltkeeper 4 Beltkeepers Art. No.: 18486 FCB V03 Flexibler Einsatz-Komplett-Gürtel Flexible Combat Belt Art. No.: 18179 MOB 03 Molle-Übergürtel Molle-Overt-Belt Art. No.: 18517 MUP 03V SUP S03 Mittlere Universaltasche Universal Pouch M Art. No.: 18473 20x10x5 cm Kleine Universaltasche Small Universal Pouch Art. No.: 18503 12x16x4 cm ULP V03 Universal Lampen Tasche Universal Light Pouch Art. No.: 18496 FMP 03 Flexible Universaltasche Flexible Multi Pouch Art. No.: 18301 FP A03 XL Faltbare Tasche XL Foldable Pouch XL Art. No.: 18480 12x15/34x34 cm FP A03 L Faltbare Tasche L Foldable Pouch L Art. No.: 18414 11x14/27x29 cm BUP PS03 Große Universaltasche mit Molle Big Universal Pouch with Molle Art. No.: 18412 24x16x4,5 cm MP C03 Multi Tasche (Kamera, Handy) Multi Pouch (Camera, Smart Phone) Art. No.: 18413 12x16x4,5 cm SPP 03 Smart Phone Tasche Smart Phone Pouch Art. No.: 18481 15x8x2 cm FAP 03 Erste Hilfe Tasche / Smart Phone Tasche First Aid Pouch / Smart Phone Pouch Art. No.: 14022 17x9x3,5 cm FM P03 Flexible Tasche Flexible Pouch Art. No.: 18301 MP 059 MMP 03 Multi Tasche mit Innenfächern Multi Pouch with Insidepockets Art. No.: 18487 23x18x6 cm PSP 087 Pfefferspray-/Magazin Tasche Pepper Spray / Magazine Pouch Art. No.: 18474 Multi- / Pfefferspray Tasche Pepper Spray Pouch Art. No.: 18472 KP A03 Schlüsselhalter Key Clip Art. No.: 18300 HC A03 Helmtrageschlaufe Helmet Holder Art. No.: 18297 Trinkflaschen Tasche 1L Bottle Pouch 1l Art. No.: 18479 BP 6B GH Pro 03 Handschuhhalter Glove Holder Art. No.: 18299 BPL 1.3 GH S 03 Handschuhhalter Glove Holder Art. No.: 18298 Patronen Tasche Bullet Pouch Art. No.: 18495 HCP A03 Handfessel Tasche Hand Cuff Pouch Art. No.: 18485 HCP 19 Handfessel Tasche Hand Cuff Pouch Art. No.: 18483 HCP 62 Handfessel Tasche Hand Cuff Pouch Art. No.: 18484 TH CA 03 TH CA 01 Taktisches Holster Tactical Holster Art. No.: 18302 Taktisches Holster Tactical Holster Art. No.: 18303 TH CA 109 Taktisches Holster Tactical Holster Art. No.: 18405 TTP A 03 Oberschenkelpatte Thigh Plate Art. No.: 18490 BHF 03 Teleskopstock Holster Baton Holster Art. No.: 18514 BDR 03 Teleskopstock Holster, drehbar Baton Holster, rotatable Art. No.: 18033 PBT-59-PP Polizei Tonfa Police T-Baton Art. No.: 17012 TFR B 03 Tonfa Gürtelholster, drehbar Tonfa Belt Holster, rotatable Art. No.: 18443 BBF FBI 03 Bauchtasche FBI Carry Pouch FBI Art. No.: 16526 BBP C 03 Gürtel-/Bauchtasche Carry Pouch FBI Art. No.: 18030 22x15x5 cm BBG SH 03 Gürteltasche Carry Pouch Art. No.: 16525 CPP 03 Pistolentasche Cover Pistol Pouch Art. No.: 18513 GMP PS 03 FD 103 B-Cap ABC Schutzmasken Tasche GAS Mask Pouch Art. No.: 18410 Schirmmütze Basecap Art. No.: 16546 TGP 03 20x15x5 cm Schutzbrillen Tasche Tactical Goggle Pouch Art. No.: 18518 Torniquet DGP 55 PA SP 03 Erste Hilfe Tasche First Aid Pouch Art. No.: 14023 Einmal Handschuh Tasche Disposable Glove Pouch Art. No.: 18482 Security I Stichschutzweste Stab Vest Art. No.: 18010 ERV 305 Stichhemmende Weste Emergency Rescue Vest Art. No.: 10152 Security II Stichschutzweste Stab Vest Art. No.: 18011 PKP H14 Knieschutz Knee Protector Art. No.: 11014 PEP H13 Ellenbogenschutz Ellbow Protector Art. No.: 11013 CRS AK L3 Kevlar T-Shirt L3 Kevlar Shirt L3 Art. No.: 16544 schnitthemmend cut resistant CRS SP L5 NB HLW 01 Spectra T-Shirt L5 Spectra Shirt L5 Art. No.: 16545 Sturmhaube, flammfest Balaclava, flameretardent Art. No.: 16534 Rückseite Backside FD 103 TS T-Shirt schwarz, grau, oliv T-Shirt black, grey, olive Art. No.: 16124 FD-G OPS 033 Taktischer Handschuh Tactical Glove Art. No.: 18519 FD-G WX04 Leichter Einsatzhandschuh Lightweight Combat Glove Art. No.: 18521 FD-G VH05 Taktischer Handschuh Tactical Glove Art. No.: 18520 Level 5 FD-G TG06 schnitthemmend cut resistant Taktischer Handschuh Tactical Glove Art. No.: 18522 TMP I Pro Polizei Handschuh I Military Police I Art. No.: 18523 TMP II Pro Polizei Handschuh II Military Police II Art. No.: 18524 MC-G SE07 Militär Einsatzhandschuh Military Combat SE Art. No.: 13013 PB BEA 1 flammhemmend flame retardant Polizeitasche Black Eagle Police Bag Black Eagle Art. No.: 16530 60x35x42 cm CoP B12 Polizeitasche Combat Platoon Police Bag Combat Platoon Art. No.: 16512 70x35x26 cm PEB 2/1 STS DI Einsatzhandschuh Street Searcher Digital Art. No.: 18525 Polizei Mehrzwecktasche 2in1 Police Equipment Bag 2in1 Art. No.: 18493 62x35x23 cm BPa Mission II Rucksack Back Pack Art. No.: 16504 51x31x18 cm BPa Officer II Rucksack Back Pack Art. No.: 16506 43x31x10 cm BPa Rescue II Rucksack Back Pack Art. No.: 16551 45x25x22 cm BPa Tactical Africa Rucksack Back Pack Art. No.: 16505 45x30x25 cm Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Mehler Law Enforcement GmbH 1. Vorbemerkung: Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Sie gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Soweit die Einkaufsbedingungen des Bestellers unseren Bedingungen ganz oder teilweise entgegenstehen sollten, wird diesen ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich nur dann wirksam, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn zeitlich nachgehende Bestätigungen des Bestellers mit entgegenstehenden Geschäftsbedingungen erfolgen. 2. Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung: a) Die Angabe von Preis, Menge und Lieferzeit in unseren Angeboten, Prospekten und Preislisten erfolgt freibleibend und unverbindlich. b) Erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung kommt ein wirksamer Kaufvertrag mit dem Besteller zustande. Soweit eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich erfolgt, gilt bei erfolgter Lieferung die ausgestellte Rechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Wir behalten uns technische Änderungen nach Auftragseingang vor. Soweit die Auftragsbestätigung Maße, Gewichte und Abbildungen enthält, sind Abweichungen zulässig, soweit sie für den Besteller zumutbar sind. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. 3. Lieferung: a) Die Lieferung der Ware erfolgt ab „Werk“. Die Versandkosten trägt der Besteller. b) Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Fabrik berechnet; statt dessen kann ein pauschalierter Lagerzuschlag in Rechnung gestellt werden. c) Bei Bahnversand wird Rollgeld bzw. Flächenfracht von der Fabrik zum Stückgutbahnhof nicht berechnet. Besteller, die ihre Handelsniederlassung am Ort des Lieferanten haben, bezahlen keine Transportkosten; ebenso wenig werden die Transportkosten von einem Auslieferungslager zum Besteller am Ort des Auslieferungslagers in Rechnung gestellt. d) Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns schriftlich bestätigt wurden. Als Lieferfrist wird die Lieferwoche gezeichnet, in welcher die bestellte Ware zum Versand ab Werk kommt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von anderen Ereignissen, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Streik und indirekte Auswirkungen von Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ersatzfertigung wegen Ausschuss, etc. In diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Frist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Behinderung länger als 3 Monate dauern, ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass sich die Lieferzeit verlängert oder wir von unserer Verpflichtung zur Lieferung frei werden, ist der Besteller nicht berechtigt Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Für den Fall, dass wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und wir uns in Verzug befinden, ist der Besteller zur Geltendmachung eines Verzugsschadens berechtigt, unter der Voraussetzung, dass ihm grundsätzlich ein solcher Schaden entstanden ist. Der zu leistende Schadensersatz beträgt für jede volle Woche des Verzugs 1/2 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der Lieferungen und Leistungen, mit denen wir uns im Verzug befinden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Zu Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt. 4. Preise, Rechnungen, Zahlungsbedingungen: a) Unsere Katalogpreise gelten ab Werk, inclusive Verpackung und Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Tage der Lieferung geltenden Satz berechnet. Bei sofortiger Anlieferung der Ware ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste maßgebend, im übrigen der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Zwischen Vertragsschluss und Lieferung eintretende Material- und Lohnverteuerungen berechtigen uns, den Preis angemessen und entsprechend unserer Kalkulation zu erhöhen. b) Unsere Rechnungen gelten als genehmigt, soweit sie nicht innerhalb einer Woche nach Empfang reklamiert werden. Dies gilt nicht, soweit der Grund der Beanstandung auch bei sorgfältiger Prüfung für den Besteller innerhalb der Wochenfrist nicht erkennbar ist. In diesem Fall hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, nachdem der Grund der Beanstandung erkennbar ist. c) Reparatur- und Montagerechnungen sind sofort netto Kasse zahlbar. Alle übrigen Rechnungen sind zu dem Zeitpunkt zahlbar, der in der Rechnung angeboten oder mit uns vereinbart ist. Soweit keine besondere Bestimmung bzw. Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlungsfristen verstehen sich als auf einem unserer Konten eingehend. d) Sollten uns Umstände bekannt werden, die die Bonität des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, sind wir berechtigt, alle Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt, nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. e) Soweit Rechnungen bei Fälligkeit nicht gezahlt werden, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Landeszentralbank Hessen zu berechnen. Zahlungen gelten grundsätzlich erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlegung. Bei Zahlung durch Scheck gilt als Eingangstag der Tag, an dem der Scheck unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben ist. Wir sind grundsätzlich berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Bestellers anzurechnen und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Dies gilt auch im Falle anderslautender Bestimmungen des Bestellers. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. f) Der Besteller ist zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn die zugrundeliegenden Gegenansprüche oder Mängelrügen rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 5. Rücktritt: a) Soweit wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben und wir uns in Verzug befinden, ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung gewährt, dass er nach Ablauf dieser Frist die Annahme der Lieferung/Leistung ablehne und wir die Nachfrist nicht einhalten. b) Wir sind zum Rücktritt berechtigt, aa) bei unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns unzumutbar machen; bb) bei technischen Änderungen, die nicht mehr der ursprünglich kalkulierten Basis entsprechen und über deren neue Basis keine Einigung zu erzielen ist; cc) wenn der Besteller 4 Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist säumig ist; dd) wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt. 6. Gefahrübergang, Verpackung: a) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald wir die Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. das Unternehmen übergeben haben oder die Ware zur Versendung unser Lager verlassen hat. Sollte der Versand ohne unser Verschulden unmöglich werden, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. b) Wir berechnen die Verpackung der Ware zu Selbstkosten. Die Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen, soweit nicht besondere Vereinbarungen oder Weisungen vorliegen. Mit Übernahme der Güter durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen wird die einwandfreie Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung bestätigt, soweit keine Beanstandungen durch den jeweiligen Transporteur erfolgen. Mit dieser Übernahme sind wir von jeglicher Haftung wegen nicht sachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen frei, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. 7. Mängelrügen, Gewährleistung: a) Eventuelle Mängel der gelieferten Ware sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Wochenfrist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird uns ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so gilt die Ware als genehmigt. Wir sind damit von jeder Gewährleistung frei. b) Soweit Mängel an gelieferter Ware von unserem Vorlieferanten zu vertreten sind, ist der Besteller verpflichtet, zunächst diesen in Anspruch zu nehmen. Für diesen Fall treten wir die Gewährleistungsansprüche, die uns gegen unseren Vorlieferanten zustehen, an den Besteller ab. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber können nur geltend gemacht werden, wenn titulierte Ansprüche gegen den Vorlieferanten nicht vollstreckt werden können. c) Unsere Gewährleistung umfasst die Freiheit der Ware von Fabrikations- und Materialmängeln. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt oder nicht mit uns abgestimmte Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung. Soweit wir aus der Gewährleistung zu Recht in Anspruch genommen werden, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass aa) die schadhafte Ware bzw. das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließenden Rücksendung unter Beachtung der Transportvorschriften durch unseren Hausspediteur oder eine andere von uns benannte Transportperson auf unsere Kosten an uns zurückgeschickt wird; bb) der Besteller die schadhafte Ware bzw. das schadhafte Teil bereit hält, damit einer unserer Mitarbeiter die Reparatur beim Besteller vornehmen kann. Sofern der Besteller darum bittet, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Ersatzteile gehen in unser Eigentum über. cc) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen in jedem Fall nur unserem Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar. dd) Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. 8. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zu Gunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Waren durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Für den Fall der Verarbeitung und anschließenden Veräußerung gilt folgende Ergänzung: a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer Forderungen gegen den Besteller unser Eigentum. b) Die Befugnis des Bestellers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten und zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Bestellers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Der Besteller ist in jedem Falle verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Wir werden dem Besteller für die zurückgenommene unverarbeitete Vorbehaltsware den Erlös gutschreiben, den er bei der bestmöglichen Verwertung erzielt (§ 254 BGB). In einem Widerruf oder einem Verlangen auf Herausgabe der unverarbeiteten Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag vor. c) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig. d) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gemäß § 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Besteller für uns vorgenommen, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist. e) Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist, beschränkt. f) Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht einziehen. Der Besteller ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen so lange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und wir ihm keine andere Anweisung geben. g) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen. h) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Besteller die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt. i) Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen. j) Der Besteller ist verpflichtet, sobald er die Zahlung eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden. Sollten wir im Interesse des Bestellers Eventualverbindlichkeiten eingehen (Scheck-Wechselzahlung), so bleibt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt bestehen, bis wir aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt sind. 9. Haftungsumfang, Haftungsbeschränkung: a) Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen sind, ist der von uns zu ersetzende Schaden in jedem Fall auf die Höhe der von uns hierfür abgeschlossenen Versicherungen beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wir geben dem Besteller Auskunft über Art und Umfang der Versicherungen, soweit er dies verlangt. Der Besteller ist verpflichtet, diesen Haftungsausschluss bei jeder Veräußerung unserer Produkte auch seinen Abnehmern aufzuerlegen. Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen hat der Besteller den uns hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen. b) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln. 10. Sonstige Vereinbarungen: a) Der Besteller haftet dafür, dass Patentvorbehalte mit den Vorschriften beachtet werden, insbesondere die Sperrvermerke auf unseren Zeichnungen. b) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. c) Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch wahlweise berechtigt, den Besteller auch am Sitz seines Unternehmens bzw. seiner Niederlassung gerichtlich in Anspruch zu nehmen. d) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. e) Kundendaten werden in unserem Unternehmen an zentraler Stelle verarbeitet. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. f) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Mehler Law Enforcement GmbH Edelzeller Strasse 51 36043 Fulda / Germany Tel.: +49 661-103 650 Fax: +49 661-103 570 www.fd-103.de [email protected] 11/2013 by Mehler Law Enforcement GmbH