Katalogdownload - Foxtrot Delta 103

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Katalogdownload - Foxtrot Delta 103
Jahrzehntelang war das Einsatz- und Aufgabengebiet der Bundeswehr klar umrissen, ein bewaffneter Einsatz „out of area“ kam auf
Grund der politischen Lage und der gesetzlichen Grundlagen nicht in Frage. Doch die sicherheitspolitische Lage und auch die Aufgabenfelder haben sich grundlegend geändert.
Globalisierende Maßnahmen machen diese Einsätze erforderlich und somit ist die deutsche Bundeswehr inzwischen z.B. in Afghanistan, in Afrika oder auch auf dem Balkan im
Auslandseinsatz. Neben der Bundeswehr sind die Bundespolizei, die Polizei der Länder,
der Zoll und andere hoheitliche Behörden in unserem Sicherheitssystem tätig mit dem
Ziel, die Gesetze und Rechtsgrundlagen aufrecht zu erhalten, zu überwachen und umzusetzen.
Diese Tätigkeiten fordern internationale Zusammenarbeit in vielen Kooperationsprojekten. Gerade der internationale Terrorismus stellt die Sicherheitsbehörden vor große Herausforderungen.
Um diese verschiedenen Aufgaben professionell und erfolgsorientiert umsetzen zu können, bedarf es, neben einer sehr guten Ausbildung, des nötigen Equipments. Hochwertige, funktionelle und modulare Ausrüstung speziell für diese operativen Aufgabenstellungen von Sicherheitspersonal in Einsatz- und Krisenregionen.
Innovative Produkte, Sonderlösungen oder -anfertigungen setzen wir gerne gemeinsam
mit Ihnen um. Egal ob humanitäre Einsätze, Polizei- oder Militäreinsätze, Spezialkräfte,
Rettungsdienst oder Feuerwehr - für jeden haben wir das nötige Equipment parat oder
sind bereit, es mit Ihnen zu entwickeln.
Wir werden alles daran setzen, Ihr kompetenter Partner in diesen Bereichen zu sein, gerne auch zusätzlich auf den Gebieten von Abenteuerausrüstung, Paintball, sowie Sport
und Freizeit. Zuverlässiges, hochwertiges und professionelles Equipment mit zertifizierten Materialien garantieren Ihnen Sicherheit und Konzentration für Ihre Aufgaben und
Operationen.
For decades, the deployment and field of tasks of the
Bundeswehr were clearly defined, political circumstances
and statutory basis meant that an armed deployment “out of area” was inconceivable.
However, the situation regarding security policy and the scope of tasks have altered
fundamentally.
The process of globalisation renders these missions necessary and the German military
is consequently actively deployed abroad in regions such as Afghanistan, Africa and the
Balkans. In addition to the Bundeswehr the federal and state police forces, customs officers and other sovereign authorities of our security apparatus are also involved, with
the objective of maintaining, monitoring and enforcing the law and legal basis.
These operations call for international co-operation in many different collaborative
projects. International terrorism in particular presents the security agencies with major
challenges.
In order to be able to undertake these various tasks in a professional and successoriented manner, excellent training must be accompanied by the necessary equipment.
High-quality, functional and modular kit designed specifically for the operational requirements of security personnel in regions of deployment and crisis.
We are happy to develop innovative products and custom solutions in collaboration
with you. Regardless of whether the operations are humanitarian, police or military in
nature, for special forces, emergency services or fire fighters, we have the right equipment on hand or are prepared to develop it with you.
Allgemeine Hinweise:
Die technischen Angaben sind ohne jede Gewähr. Die Abbildungen dieses Kataloges
sollen Sie informieren.
Änderungen von Konstruktionen, Ausstattungen und Farben sind ohne vorherige Ankündigung möglich. Die Lieferfähigkeit behalten wir uns vor. Nachbau insgesamt oder in wesentlichen Details wird gesetzlich verfolgt. Das Gesamtkonzept dieses Kataloges sowie jedes Detail daraus – insbesondere Text, Gestaltung, Fotos – sind durch das Urheberrecht geschützt.
Übernahmen, Nachdruck, Zitate in Wort und Bild, Druck, Ton- oder filmische Wiedergabe
sind erwünscht, jedoch ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Herausgebers gesetzeswidrig und werden verfolgt.
General Remarks:
Technical descriptions are without guaranty. Photos shown have an informative
character only.
Alteration on construction, execution and colours are reserved as well as
deliveries. Imitations or partial copying will be legally prosecuted. The concept
of this catalogue is protected by copyrights. Partial publication without written
consent of Mehler Law Enforcement GmbH will be prosecuted.
We will do all we can to be an expert partner to you in these fields, as well as in the additional fields of outdoor activity equipment, paintball, sport and leisure. Reliable, highquality and professional equipment with certified materials guarantees your safety and
concentration for your tasks and operations.
Konzeption/Produktion: Druck&Werbung Ott Dortmund
www.fd-103.de
Alle Equipmenttaschen der Foxtrot Delta 103 Serie sind passend für
Einsatzgürtel und Molle System - je nach Bedarf.
Aufgrund unterschiedlicher Aufgabenbereiche und Operationen
kommen ständig neue Produkte hinzu.
Alle aktuellen Produkte finden Sie unter www.fd-103.de
All pouches from the Foxtrot Delta 103 line fit on combat belts and on
Molle-System, it depends on how you want to use it.
Due to different tasks and operations we are always adding new
products to complement the range.
The current state of the products you will find on www.fd-103.de
Alle verwendeten Materialien erfüllen die gesetzlichen Regelungen in Deutschland/EU zu ausgewählten Schadstoffen in Textilien und Lederprodukten. Die Materialien wurden bei einem unabhängigen Prüflabor geprüft und gemäß aller kritischen Parameter kontrolliert.
Wir versichern Ihnen, dass von den verwendeten Materialien, nach derzeitigem Stand der Technik und Wissenschaft, keine gesundheitlichen
Schäden beim Tragen oder dem Gebrauch hervorgerufen werden. Alle, in diesem Hinblick relevanten, in Gesetzen und Verordnungen festgeschriebenen Forderungen werden eingehalten.
Einsatz-Taschen, Equipment-Taschen und Taktische Westen sowie Einsatzgürtel sind aus hochreißfestem 100% Nylongewebe,
Sturmhaube besteht aus 3 oz. Dupont Nomex® bis 420° C. Handschuhe aus Rindsleder, T-Shirts aus 100% Baumwolle.
Production in accordance to the regulations on Harmful Substances in Textile and Leather Products.
Pouches, Bags, Holsters, Belts and Tactical Vests are made of 100% Nylon fabric.
Balaclava made of Dupont Nomex®. Gloves are made of cowhide leather and the T-Shirts are made of 100% cotton.
Eingetragene Wort- und Bildmarke der MLE.
Alle Rechte vorbehalten.
ETV D03P M
Taktische Weste 3-Lagen
Equipment Vest 3-Layers
Art. No.: 18510
TCR A03
Ausrüstungsweste
Tactical Chest Rig
Art. No.: 18492
BFM C03
Gesichtsmaske NIJ-3A
Face Mask NIJ-3A
Art. No.: 10210
ETV D03 M
BFM H03
Taktische Weste 2-Lagen
Equipment Vest 2-Layers
Art. No.: 18409
Gesichtsmaske NIJ-3A
Face Mask NIJ-3A
Art. No.: 10209
MPC A03
Platten-Überwurf
Plate Carrier
Art. No.: 18491
MP 059
Magazintasche
Magazine Pouch
Art. No.: 18472
MP 109
Magazintasche
Magazine Pouch
Art. No.: 18475
für Pistolen
SMP 03
Magazintasche
Single Magazine Pouch
Art. No.: 18498
DMP 03
Doppelmagazintasche
Double Magazine Pouch
Art. No.: 18497
for Pistols
FBP V03
PSP 087
Magazintasche
Magazine Pouch
Art. No.: 18474
DMP Pro03
Doppelmagazintasche
Double Magazine Pouch
Art. No.: 18502
Flash Bang Tasche
Flash Bang Pouch
Art. No.: 18501
DMP M16
SMP M16
Doppelmagazintasche M16
Double Magazine Pouch M16
Art. No.: 18500
Magazintasche M16
Magazine Pouch M16
Art. No.: 18499
DMP G36N
Magazintasche G36
Magazine Pouch G36
Art. No.: 18477
DMP G36H
Magazintasche G36
Magazine Pouch G36
Art. No.: 18476
RP L03
Funkgerätetasche
Radio Pouch
Art. No.: 18411
17x8,5x4 cm
RP PZS03
Funkgerätetasche
Radio Pouch
Art. No.: 18478
14x6,5x4 cm
URP V03
Universal Funkgerätetasche
Universal Radio Pouch
Art. No.: 18494
13x7x4,5 cm
Einsatzgürtel mit Untergürtel
Combat Belt with Underbelt
CB Pro UB4
Einsatzgürtel mit Untergürtel + Beltkeepern
Combat Belt with Underbelt + Beltkeepers
Art. No.: 18488
TDU Untergürtel
TDU Underbelt
Art. No.: 18489
BK N03
CB PFC03
Einsatzgürtel
Combat Belt
Art. No.: 18516
4 Beltkeeper
4 Beltkeepers
Art. No.: 18486
FCB V03
Flexibler Einsatz-Komplett-Gürtel
Flexible Combat Belt
Art. No.: 18179
MOB 03
Molle-Übergürtel
Molle-Overt-Belt
Art. No.: 18517
MUP 03V
SUP S03
Mittlere Universaltasche
Universal Pouch M
Art. No.: 18473
20x10x5 cm
Kleine Universaltasche
Small Universal Pouch
Art. No.: 18503
12x16x4 cm
ULP V03
Universal Lampen Tasche
Universal Light Pouch
Art. No.: 18496
FMP 03
Flexible Universaltasche
Flexible Multi Pouch
Art. No.: 18301
FP A03 XL
Faltbare Tasche XL
Foldable Pouch XL
Art. No.: 18480
12x15/34x34 cm
FP A03 L
Faltbare Tasche L
Foldable Pouch L
Art. No.: 18414
11x14/27x29 cm
BUP PS03
Große Universaltasche mit Molle
Big Universal Pouch with Molle
Art. No.: 18412
24x16x4,5 cm
MP C03
Multi Tasche (Kamera, Handy)
Multi Pouch (Camera, Smart Phone)
Art. No.: 18413
12x16x4,5 cm
SPP 03
Smart Phone Tasche
Smart Phone Pouch
Art. No.: 18481
15x8x2 cm
FAP 03
Erste Hilfe Tasche /
Smart Phone Tasche
First Aid Pouch /
Smart Phone Pouch
Art. No.: 14022
17x9x3,5 cm
FM P03
Flexible Tasche
Flexible Pouch
Art. No.: 18301
MP 059
MMP 03
Multi Tasche mit Innenfächern
Multi Pouch with Insidepockets
Art. No.: 18487
23x18x6 cm
PSP 087
Pfefferspray-/Magazin Tasche
Pepper Spray / Magazine Pouch
Art. No.: 18474
Multi- / Pfefferspray Tasche
Pepper Spray Pouch
Art. No.: 18472
KP A03
Schlüsselhalter
Key Clip
Art. No.: 18300
HC A03
Helmtrageschlaufe
Helmet Holder
Art. No.: 18297
Trinkflaschen Tasche 1L
Bottle Pouch 1l
Art. No.: 18479
BP 6B
GH Pro 03
Handschuhhalter
Glove Holder
Art. No.: 18299
BPL 1.3
GH S 03
Handschuhhalter
Glove Holder
Art. No.: 18298
Patronen Tasche
Bullet Pouch
Art. No.: 18495
HCP A03
Handfessel Tasche
Hand Cuff Pouch
Art. No.: 18485
HCP 19
Handfessel Tasche
Hand Cuff Pouch
Art. No.: 18483
HCP 62
Handfessel Tasche
Hand Cuff Pouch
Art. No.: 18484
TH CA 03
TH CA 01
Taktisches Holster
Tactical Holster
Art. No.: 18302
Taktisches Holster
Tactical Holster
Art. No.: 18303
TH CA 109
Taktisches Holster
Tactical Holster
Art. No.: 18405
TTP A 03
Oberschenkelpatte
Thigh Plate
Art. No.: 18490
BHF 03
Teleskopstock Holster
Baton Holster
Art. No.: 18514
BDR 03
Teleskopstock Holster, drehbar
Baton Holster, rotatable
Art. No.: 18033
PBT-59-PP
Polizei Tonfa
Police T-Baton
Art. No.: 17012
TFR B 03
Tonfa Gürtelholster, drehbar
Tonfa Belt Holster, rotatable
Art. No.: 18443
BBF FBI 03
Bauchtasche FBI
Carry Pouch FBI
Art. No.: 16526
BBP C 03
Gürtel-/Bauchtasche
Carry Pouch FBI
Art. No.: 18030
22x15x5 cm
BBG SH 03
Gürteltasche
Carry Pouch
Art. No.: 16525
CPP 03
Pistolentasche
Cover Pistol Pouch
Art. No.: 18513
GMP PS 03
FD 103 B-Cap
ABC Schutzmasken Tasche
GAS Mask Pouch
Art. No.: 18410
Schirmmütze
Basecap
Art. No.: 16546
TGP 03
20x15x5 cm
Schutzbrillen Tasche
Tactical Goggle Pouch
Art. No.: 18518
Torniquet
DGP 55
PA SP 03
Erste Hilfe Tasche
First Aid Pouch
Art. No.: 14023
Einmal Handschuh Tasche
Disposable Glove Pouch
Art. No.: 18482
Security I
Stichschutzweste
Stab Vest
Art. No.: 18010
ERV 305
Stichhemmende Weste
Emergency Rescue Vest
Art. No.: 10152
Security II
Stichschutzweste
Stab Vest
Art. No.: 18011
PKP H14
Knieschutz
Knee Protector
Art. No.: 11014
PEP H13
Ellenbogenschutz
Ellbow Protector
Art. No.: 11013
CRS AK L3
Kevlar T-Shirt L3
Kevlar Shirt L3
Art. No.: 16544
schnitthemmend
cut resistant
CRS SP L5
NB HLW 01
Spectra T-Shirt L5
Spectra Shirt L5
Art. No.: 16545
Sturmhaube, flammfest
Balaclava, flameretardent
Art. No.: 16534
Rückseite
Backside
FD 103 TS
T-Shirt schwarz, grau, oliv
T-Shirt black, grey, olive
Art. No.: 16124
FD-G OPS 033
Taktischer Handschuh
Tactical Glove
Art. No.: 18519
FD-G WX04
Leichter Einsatzhandschuh
Lightweight Combat Glove
Art. No.: 18521
FD-G VH05
Taktischer Handschuh
Tactical Glove
Art. No.: 18520
Level 5
FD-G TG06
schnitthemmend
cut resistant
Taktischer Handschuh
Tactical Glove
Art. No.: 18522
TMP I Pro
Polizei Handschuh I
Military Police I
Art. No.: 18523
TMP II Pro
Polizei Handschuh II
Military Police II
Art. No.: 18524
MC-G SE07
Militär Einsatzhandschuh
Military Combat SE
Art. No.: 13013
PB BEA 1
flammhemmend
flame retardant
Polizeitasche Black Eagle
Police Bag Black Eagle
Art. No.: 16530
60x35x42 cm
CoP B12
Polizeitasche Combat Platoon
Police Bag Combat Platoon
Art. No.: 16512
70x35x26 cm
PEB 2/1
STS DI
Einsatzhandschuh
Street Searcher Digital
Art. No.: 18525
Polizei Mehrzwecktasche 2in1
Police Equipment Bag 2in1
Art. No.: 18493
62x35x23 cm
BPa Mission II
Rucksack
Back Pack
Art. No.: 16504
51x31x18 cm
BPa Officer II
Rucksack
Back Pack
Art. No.: 16506
43x31x10 cm
BPa Rescue II
Rucksack
Back Pack
Art. No.: 16551
45x25x22 cm
BPa Tactical Africa
Rucksack
Back Pack
Art. No.: 16505
45x30x25 cm
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Firma Mehler Law Enforcement GmbH
1. Vorbemerkung:
Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen aufgrund unserer nachstehenden Verkaufs- und
Lieferbedingungen. Sie gelten im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen auch für künftige
Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit
Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Unsere
Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Soweit die Einkaufsbedingungen des Bestellers unseren Bedingungen ganz oder teilweise entgegenstehen sollten, wird diesen ausdrücklich
widersprochen.
Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind grundsätzlich nur dann wirksam, wenn wir
ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn zeitlich nachgehende Bestätigungen des Bestellers mit entgegenstehenden Geschäftsbedingungen erfolgen.
2. Angebot, Auftrag, Auftragsbestätigung:
a) Die Angabe von Preis, Menge und Lieferzeit in unseren Angeboten, Prospekten und Preislisten
erfolgt freibleibend und unverbindlich.
b) Erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung kommt ein wirksamer Kaufvertrag mit dem
Besteller zustande. Soweit eine schriftliche Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich erfolgt, gilt bei
erfolgter Lieferung die ausgestellte Rechnung bzw. der Lieferschein als Auftragsbestätigung. Wir
behalten uns technische Änderungen nach Auftragseingang vor. Soweit die Auftragsbestätigung
Maße, Gewichte und Abbildungen enthält, sind Abweichungen zulässig, soweit sie für den Besteller
zumutbar sind. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten
wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die
als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
3. Lieferung:
a) Die Lieferung der Ware erfolgt ab „Werk“. Die Versandkosten trägt der Besteller.
b) Bei Lieferung ab auswärtigem Lager wird die Fracht ab Fabrik berechnet; statt dessen kann ein
pauschalierter Lagerzuschlag in Rechnung gestellt werden.
c) Bei Bahnversand wird Rollgeld bzw. Flächenfracht von der Fabrik zum Stückgutbahnhof nicht
berechnet. Besteller, die ihre Handelsniederlassung am Ort des Lieferanten haben, bezahlen keine
Transportkosten; ebenso wenig werden die Transportkosten von einem Auslieferungslager zum Besteller am Ort des Auslieferungslagers in Rechnung gestellt.
d) Liefertermine oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns
schriftlich bestätigt wurden. Als Lieferfrist wird die Lieferwoche gezeichnet, in welcher die bestellte
Ware zum Versand ab Werk kommt. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt
oder aufgrund von anderen Ereignissen, die dem Lieferanten die Lieferung wesentlich erschweren
oder unmöglich machen, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Termine nicht zu
vertreten. Hierzu gehören insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Streik und indirekte Auswirkungen von Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Ersatzfertigung wegen Ausschuss, etc. In
diesen Fällen sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl.
einer angemessenen Frist hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder
teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Behinderung länger als 3 Monate dauern, ist der
Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurückzutreten. Für den Fall, dass sich die Lieferzeit verlängert oder wir von unserer
Verpflichtung zur Lieferung frei werden, ist der Besteller nicht berechtigt Schadensersatzansprüche
geltend zu machen. Für den Fall, dass wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und
Termine zu vertreten haben und wir uns in Verzug befinden, ist der Besteller zur Geltendmachung
eines Verzugsschadens berechtigt, unter der Voraussetzung, dass ihm grundsätzlich ein solcher
Schaden entstanden ist. Der zu leistende Schadensersatz beträgt für jede volle Woche des Verzugs
1/2 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes der Lieferungen und Leistungen, mit
denen wir uns im Verzug befinden. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Zu
Teillieferungen und Teilleistungen sind wir jederzeit berechtigt.
4. Preise, Rechnungen, Zahlungsbedingungen:
a) Unsere Katalogpreise gelten ab Werk, inclusive Verpackung und Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird mit dem zum Tage der Lieferung geltenden Satz berechnet. Bei sofortiger Anlieferung
der Ware ist die am Tage der Lieferung gültige Preisliste maßgebend, im übrigen der in der Auftragsbestätigung genannte Preis. Zwischen Vertragsschluss und Lieferung eintretende Material- und
Lohnverteuerungen berechtigen uns, den Preis angemessen und entsprechend unserer Kalkulation
zu erhöhen.
b) Unsere Rechnungen gelten als genehmigt, soweit sie nicht innerhalb einer Woche nach Empfang
reklamiert werden. Dies gilt nicht, soweit der Grund der Beanstandung auch bei sorgfältiger Prüfung für den Besteller innerhalb der Wochenfrist nicht erkennbar ist. In diesem Fall hat die Reklamation unverzüglich zu erfolgen, nachdem der Grund der Beanstandung erkennbar ist.
c) Reparatur- und Montagerechnungen sind sofort netto Kasse zahlbar. Alle übrigen Rechnungen
sind zu dem Zeitpunkt zahlbar, der in der Rechnung angeboten oder mit uns vereinbart ist. Soweit
keine besondere Bestimmung bzw. Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung innerhalb von
30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. Die Zahlungsfristen verstehen sich als
auf einem unserer Konten eingehend.
d) Sollten uns Umstände bekannt werden, die die Bonität des Bestellers in Frage stellen, insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlung einstellt, sind wir berechtigt,
alle Forderungen gegen den Besteller sofort fällig zu stellen. In diesem Fall sind wir weiterhin berechtigt, nach unserer Wahl Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten.
e) Soweit Rechnungen bei Fälligkeit nicht gezahlt werden, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Landeszentralbank Hessen zu berechnen. Zahlungen gelten
grundsätzlich erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Die Ablehnung von
Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Diskont- und Wechselspesen gehen zu
Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Wir haften nicht für rechtzeitige Vorlegung.
Bei Zahlung durch Scheck gilt als Eingangstag der Tag, an dem der Scheck unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben ist. Wir sind grundsätzlich berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere
Schulden des Bestellers anzurechnen und werden den Besteller über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Dies gilt auch im Falle anderslautender Bestimmungen des Bestellers. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann
auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
f) Der Besteller ist zur Aufrechnung, Minderung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten nur berechtigt, wenn die zugrundeliegenden Gegenansprüche oder Mängelrügen rechtskräftig
festgestellt oder unstreitig sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Rücktritt:
a) Soweit wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben
und wir uns in Verzug befinden, ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns eine angemessene Nachfrist mit der ausdrücklichen Erklärung gewährt, dass er nach Ablauf dieser Frist die
Annahme der Lieferung/Leistung ablehne und wir die Nachfrist nicht einhalten.
b) Wir sind zum Rücktritt berechtigt,
aa) bei unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und
seine Ausführung für uns unzumutbar machen;
bb) bei technischen Änderungen, die nicht mehr der ursprünglich kalkulierten Basis entsprechen
und über deren neue Basis keine Einigung zu erzielen ist;
cc) wenn der Besteller 4 Wochen nach Ablauf der Zahlungsfrist säumig ist;
dd) wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen,
insbesondere wenn dieser einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt.
6. Gefahrübergang, Verpackung:
a) Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald wir die Sendung an die den Transport ausführende
Person bzw. das Unternehmen übergeben haben oder die Ware zur Versendung unser Lager verlassen hat. Sollte der Versand ohne unser Verschulden unmöglich werden, so geht die Gefahr mit der
Meldung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
b) Wir berechnen die Verpackung der Ware zu Selbstkosten. Die Verpackung erfolgt nach unserem
Ermessen, soweit nicht besondere Vereinbarungen oder Weisungen vorliegen. Mit Übernahme der
Güter durch die Bahn, Post, Spediteure oder sonstige Transportunternehmen wird die einwandfreie
Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung bestätigt, soweit keine Beanstandungen durch den
jeweiligen Transporteur erfolgen. Mit dieser Übernahme sind wir von jeglicher Haftung wegen nicht
sachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Verluste oder Beschädigungen frei, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
7. Mängelrügen, Gewährleistung:
a) Eventuelle Mängel der gelieferten Ware sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer
Woche nach Eingang der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Wochenfrist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wird uns ein Mangel nicht rechtzeitig angezeigt, so gilt die Ware
als genehmigt. Wir sind damit von jeder Gewährleistung frei.
b) Soweit Mängel an gelieferter Ware von unserem Vorlieferanten zu vertreten sind, ist der Besteller
verpflichtet, zunächst diesen in Anspruch zu nehmen. Für diesen Fall treten wir die Gewährleistungsansprüche, die uns gegen unseren Vorlieferanten zustehen, an den Besteller ab. Gewährleistungsansprüche uns gegenüber können nur geltend gemacht werden, wenn titulierte Ansprüche
gegen den Vorlieferanten nicht vollstreckt werden können.
c) Unsere Gewährleistung umfasst die Freiheit der Ware von Fabrikations- und Materialmängeln.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate und beginnt mit dem Lieferdatum. Eine Haftung für
normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht
befolgt oder nicht mit uns abgestimmte Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen,
so entfällt jede Gewährleistung. Soweit wir aus der Gewährleistung zu Recht in Anspruch genommen werden, können wir nach unserer Wahl verlangen, dass
aa) die schadhafte Ware bzw. das schadhafte Teil zur Reparatur und anschließenden Rücksendung
unter Beachtung der Transportvorschriften durch unseren Hausspediteur oder eine andere von uns
benannte Transportperson auf unsere Kosten an uns zurückgeschickt wird;
bb) der Besteller die schadhafte Ware bzw. das schadhafte Teil bereit hält, damit einer unserer Mitarbeiter die Reparatur beim Besteller vornehmen kann. Sofern der Besteller darum bittet, dass
Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, können wir
diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu unseren Standardsätzen zu bezahlen sind. Ersatzteile
gehen in unser Eigentum über.
cc) Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen in jedem Fall nur unserem Vertragspartner zu
und sind nicht abtretbar.
dd) Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung
ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer Bezahlung unser Eigentum. Der Besteller kann jedoch die
Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten.
Jede Verpfändung oder Sicherungsübereignung dieser Waren zu Gunsten Dritter ist ohne unsere
Zustimmung ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Waren durch Dritte hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage
gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet,
diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
Für den Fall der Verarbeitung und anschließenden Veräußerung gilt folgende Ergänzung:
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung unserer Forderungen gegen den Besteller unser
Eigentum.
b) Die Befugnis des Bestellers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu verarbeiten
und zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des
Bestellers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird. Der Besteller ist in jedem Falle verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Wir werden
dem Besteller für die zurückgenommene unverarbeitete Vorbehaltsware den Erlös gutschreiben, den
er bei der bestmöglichen Verwertung erzielt (§ 254 BGB). In einem Widerruf oder einem Verlangen auf
Herausgabe der unverarbeiteten Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag vor.
c) Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen
ist
unzulässig.
d) Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Besteller nicht das Eigentum gemäß
§ 950 BGB an der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Besteller für uns vorgenommen, ohne
dass uns hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwerben wir
das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der
neuen Sache verarbeitet worden ist.
e) Der Besteller tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab, und
zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes
der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist, beschränkt.
f) Wir werden die abgetretenen Forderungen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommt, nicht einziehen. Der Besteller ist aber verpflichtet, uns auf Verlangen die Drittschuldner
aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen so lange selbst
einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und wir ihm keine andere Anweisung
geben.
g) Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen von uns in eine
laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der
Saldo ist ausgeglichen.
h) Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach
unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den
Besteller die zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigt.
i) Von Pfändungen sind wir unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu benachrichtigen.
j) Der Besteller ist verpflichtet, sobald er die Zahlung eingestellt hat, und zwar unverzüglich nach Bekanntgabe der Zahlungseinstellung, uns eine Aufstellung über die noch vorhandene
Eigentumsvorbehaltsware, auch soweit sie verarbeitet ist, und eine Aufstellung der Forderungen an
die Drittschuldner nebst Rechnungsgutschriften zu übersenden. Sollten wir im Interesse des Bestellers
Eventualverbindlichkeiten eingehen (Scheck-Wechselzahlung), so bleibt der verlängerte und erweiterte
Eigentumsvorbehalt bestehen, bis wir aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt sind.
9. Haftungsumfang, Haftungsbeschränkung:
a) Soweit Schadensersatzansprüche nicht nach den vorstehenden Bestimmungen ausgeschlossen sind,
ist der von uns zu ersetzende Schaden in jedem Fall auf die Höhe der von uns hierfür abgeschlossenen Versicherungen beschränkt, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Wir geben dem Besteller Auskunft
über Art und Umfang der Versicherungen, soweit er dies verlangt. Der Besteller ist verpflichtet, diesen
Haftungsausschluss bei jeder Veräußerung unserer Produkte auch seinen Abnehmern aufzuerlegen.
Bei Nichterfüllung dieser Verpflichtungen hat der Besteller den uns hierdurch entstandenen Schaden
zu ersetzen.
b) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen
unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit wir nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig handeln.
10. Sonstige Vereinbarungen:
a) Der Besteller haftet dafür, dass Patentvorbehalte mit den Vorschriften beachtet werden, insbesondere
die Sperrvermerke auf unseren Zeichnungen.
b) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Besteller gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
c) Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen ist, ist ausschließlich Gerichtsstand für alle
sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen,
der Sitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch wahlweise berechtigt, den Besteller auch am Sitz seines
Unternehmens bzw. seiner Niederlassung gerichtlich in Anspruch zu nehmen.
d) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
e) Kundendaten werden in unserem Unternehmen an zentraler Stelle verarbeitet. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
f) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen
Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine
angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
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11/2013
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