gilera runner 200 mc28

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gilera runner 200 mc28
Industrial Rubber Products
and Tyres
Unbedenklichkeitsbescheinigung für Reifenumrüstungen
Das Reifenwerk Savatech d.o.o./Slowenien bescheinigt hiermit, dass gegen die
Verwendung nachstehender Reifenkombinationen keinerlei technische Bedenken
bestehen. Bei sachgemäßer Umrüstung unter Beachtung der ggf. genannten
Auflagen ist eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern gemäß § 19 (2) StVZO
nicht zu erwarten.
Fahrzeughersteller:
Handelsbezeichnung:
Fahrzeugtyp:
Gilera
Runner VXR 200
/
Serienbereifung:
vorn:
120/70-14 55P
hinten:
140/60-13 63P
Sava- Alternativbereifung
vorn:
Sava 120/70-14 55P MC28
hinten:
Sava 140/60-13 63P MC28
Bemerkung:
Wichtige Hinweise:
Unbedingt beachten!
Dieses Schreiben ist maschinell erstellt und ohne Originalunterschrift gültig.
Diese Bescheinigung ist stets mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen vorzuzeigen.
Eine Änderungsabnahme nach § 19 (3) StVZO ist nicht erforderlich.
Die aufgeführten Bereifungen dürfen nur paarweise (gleiches Fabrikat) in den
oben genannten Originalgrößen auf den Originalfelgen verwendet werden.
Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges im Sinne des § 29 (2)
der StVZO können durch die Verwendung der aufgeführten Reifenkombinationen
nicht begründet werden, da die Reifengrößen in der Betriebserlaubnis des
Fahrzeuges aufgeführt sind.
Alle oben genannten Reifen ab Produktionsdatum 10/98 besitzen eine
Bauartgenehmigung nach ECE Nr. 75 bzw. EG- 97/24/EG.
Leiter R&D: Rupar Bojan
Kranj, 22.10.2008
Savatech D.O.O., Škofjeloška c. 6, 4502 Kranj, Slovenia, Tel. +386/4/2065965, Fax. +386/4/2066402