Financial Reporting Year-End Update 2013

Transcription

Financial Reporting Year-End Update 2013
EY Scout
International Accounting
Ihr Wegweiser durch die Welt der
internationalen Rechnungslegung
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Zur Einstimmung
Klassifizierung der Normenänderungen
31. Dezember
2013
31. Dezember
2014
Prämisse:
Berichtsperiode = Kalenderjahr
2015 / 2016 ff.
Kategorie (4)
Kategorie (3)
Verpflichtende Anwendung
Kategorie (2)
Freiwillige (vorzeitige) Anwendung
Verpflichtende zukünftige Anwendung
(Höchstwahrscheinlich)
Kategorie (1)
Freiwillige (vorzeitige) Anwendung
(Höchstwahrscheinlich)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
2
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Zur Einstimmung
Kategorie (1)
Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen wurden und für Geschäftsjahre,
die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind
Norm
Titel
IASB
EU
IFRS 13
Fair Value Measurement
01.01.2013
01.01.2013
Amendments
to IAS 1
Presentation of Items of Other Comprehensive Income
01.07.2012
01.07.2012
Amendments
to IAS 12
Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets
01.01.2012
01.01.2013
Amendments
to IAS 19
Employee Benefits
01.01.2013
01.01.2013
Amendments
to IFRS 1
Severe Hyperinflation and Removal of Fixed Dates
for First-Time Adopters
01.07.2011
01.01.2013
Amendments
to IFRS 1
Government Loans
01.01.2013
01.01.2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
3
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Zur Einstimmung
Kategorie (1) Fortsetzung
Norm
Titel
IASB
EU
Amendments
to IFRS 7
Disclosures – Offsetting Financial Assets and Financial
Liabilities
01.01.2013
01.01.2013
Diverse
Improvements to IFRSs (Cycle 2009-2011)
01.01.2013
01.01.2013
IFRIC 20
Stripping Costs in the Production Phase of a
Surface Mine
01.01.2013
01.01.2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
4
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Zur Einstimmung
Kategorie (2)
Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen wurden und für Geschäftsjahre,
die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, freiwillig angewendet werden können
Norm
Titel
IASB
EU
IFRS 10
Consolidated Financial Statements
01.01.2013
01.01.2014
IFRS 11
Joint Arrangements
01.01.2013
01.01.2014
IFRS 12
Disclosures of Interests in Other Entities
01.01.2013
01.01.2014
IAS 27R
Separate Financial Statements
01.01.2013
01.01.2014
IAS 28R
Investments in Associates and Joint Ventures
01.01.2013
01.01.2014
Amendments
to IFRS 10
Transition Guidance
01.01.2013
01.01.2014
Amendments
to IFRS 10 / 12
Consolidation – Investment entities
01.01.2014
01.01.2014
Amendments
to IAS 32
Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities
01.01.2014
01.01.2014
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
5
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Zur Einstimmung
Kategorie (3)
Standards und Interpretationen, die von der EU noch nicht übernommen wurden
(und ggf. in künftigen Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden sind)
Norm
Titel
IASB
EU
IFRS 9
Financial Instruments
(and subsequent amendments to IFRS 9 and IFRS 7)
OPEN
OPEN
IFRS 9
Financial Instruments
(Hedge Accounting and amendments to IFRS 9, IFRS 7
and IAS 39)
OPEN
OPEN
Amendments
to IAS 19
Employee Benefits entitled Defined Benefit Plans:
Employee Contributions
01.07.2014
OPEN
Amendments
to IAS 36
Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial
Assets
01.01.2014
OPEN
Amendments
to IAS 39
Novation of Derivatives and Continuation of Hedge
Accounting
01.01.2014
OPEN
IFRIC 21
Levies
01.01.2014
OPEN
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
6
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
7
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
a. IFRS 13 Fair Value
Measurement
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
b. Amendments to IAS 1
Presentation of Items of
Other Comprehensive
Income*
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
c. Amendments to IAS 12
Deferred Tax: Recovery of
Underlying Assets
d. Amendments to IAS 19
Employee Benefits
e. Improvements to IFRSs
(Cycle 2009-2011)
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
* Verpflichtende (retrospektive) Anwendung
für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Juli 2012 beginnen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
8
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Zur Einstimmung
Beizulegender Zeitwert = Preis, den eine Partei in einer regulären Transaktion zwischen Marktteilnehmern
am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes erhalten oder für die Übertragung einer
Verbindlichkeit zahlen würde.
Unter Berücksichtigung von
Bewertungsgegenstand
Welcher Vermögenswert oder welche Schuld zu bewerten ist
Markt
Den Hauptmarkt (sofern nicht vorhanden den vorteilhaftesten Markt)
mit Marktteilnehmern
Preis
Exit Price
Bewertungsprämissen
Die angemessene Bewertungsprämisse für einen nicht-finanziellen
Vermögenswert unter Berücksichtigung der bestmöglichen Verwendung
Bewertungsverfahren
Das oder die angemessene(n) Bewertungsverfahren,
für welche ausreichende Daten verfügbar sind
Fair Value Hierarchie
Die in das oder die Bewertungsverfahren einfließenden Inputfaktoren,
die auf den Annahmen der Marktteilnehmer basieren
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
9
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment
Grundlagen
►
Die Bestimmung des Fair Value von OTC-Derivaten erfolgt in der Regel anhand von
Bewertungsmodellen unter Rückgriff auf beobachtbare Inputfaktoren (Stufe 2) oder nicht
beobachtbare Inputfaktoren (Stufe 3).
Bei der Bestimmung des Fair Value gem. IFRS 13 ist sowohl das Kreditrisiko der
Gegenpartei als auch das eigene Kreditrisiko des bilanzierenden Unternehmens zu
berücksichtigen.
►
Ein ohne diese Komponenten ermittelter Fair Value ist folglich um das Kreditrisiko der Gegenpartei
bzw. um das eigene Kreditrisiko anzupassen (sog. „Kreditrisikoabschlag“).
►
Die Anpassung für das Kreditrisiko der Gegenpartei wird als „Credit Value Adjustment (CVA)“
bezeichnet.
►
Die Anpassung für das eigene Kreditrisiko des bilanzierenden Unternehmens wird als
„Debt Value Adjustment (DVA)“ bezeichnet.
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
10
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment
Berechnung des Kreditrisikoabschlags
CVA (bzw. DVA) = Erwarteter ausfallgefährdeter Betrag x Ausfallwahrscheinlichkeit x Verlusthöhe
Erwarteter ausfallgefährdeter Betrag
(Expected Exposure - EE)
Ausfallwahrscheinlichkeit x Verlusthöhe
(Probability of Default- PD x Loss Given Default - LGD)
► Simulationsverfahren (Beispiele)
► Gem. IFRS 13 sind wenn immer möglich beobachtbare
Inputfaktoren zu verwenden
► Potential Exposure Approach
► CDS Spread-Quotierungen (=PD x LGD)
► Monte-Carlo-Simulation
=> sofern diese vorhanden sind, sind sie
zu bevorzugen
► Add-On-Verfahren
► Ableitung aus Credit Spreads
► Ableitung aus Ratinginformationen
► Eigene Schätzungen
Bei der Umsetzung der Bestimmungen des IFRS 13 ist eine marktkonforme Methode
zur Ermittlung des CVA in Übereinstimmung mit IDW ERS HFA 47 zu wählen.
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
11
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment
Beispiel aus der Praxis / Add-on Verfahren
-
Bewertung eines nicht besicherten Zinsswaps (Nominalvolumen 100 Mio. EUR) mit 5 Jahren
Laufzeit.
-
Im Rahmen des Add-on-Verfahrens werden Multiplikatoren verwendet, die aus beobachtbaren
Marktdaten vergleichbarer Instrumente abgeleitet und mit der vom Derivatetyp abhängigen
Bemessungsgrundlage (z. B. Nennwert des Kontrakts, Barwert der Forderung) multipliziert werden.
-
Der beizulegende Zeitwert ohne Berücksichtigung des Kreditrisikoausfallrisikos sei 4,1 Mio. EUR.
-
Der laufzeitkongruente CDS (Credit Default Swap) der Gegenpartei sei 1,5%.
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
12
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment
Beispiel aus der Praxis / Add-on Verfahren
Current Exposure
Potential Future Exposure
Expected
Exposure
Multiplikation mit
CDS
(=PD x LGD = 1,5)
max{0,MtM}
Volatilitätsrate
Nominalwert
Add-on
Gegenpartei
Gegenpartei
Zeit (t)
A
B
C
D=B x C
EE = (A + D)
E = EE x 1,5%
0
4.100.000
0,5%
100.000.000
500.000
4.600.000
69.000
CVA (t=0)
69.000
Buchungssatz des Bilanzierenden:
Abwertungsaufwand an Zinsswap-CVA
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
69.000
13
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Ausgewählte Praxisprobleme
Bei der Bewertung nicht-finanzieller Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert wird stets das
Konzept der höchst- und bestmöglichen Verwendung („highest and best use“) berücksichtigt,
auch wenn das Unternehmen eine andere Art der Verwendung beabsichtigt.
Bewertungskonzept für nicht-finanzielle Vermögenswerte
Gesetzlich zulässig
höchst- und
bestmögliche
Verwendung
Physisch möglich
Finanziell durchführbar
Es wird unterstellt, dass die tatsächliche Verwendung die höchst- und bestmögliche Verwendung ist, solange nichts
darauf hindeutet, dass eine andere Art der Verwendung den Wert des Vermögenswertes maximieren würde.
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
14
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Ausgewählte Praxisprobleme
Bewertungsprämissen im Rahmen der höchst- und bestmöglichen Verwendung
Die höchst- und bestmögliche Verwendung erfolgt entweder:
in Kombination mit anderen
Vermögenswerten und/oder Schulden
oder auf Einzelbasis
► Annahme, dass die ergänzenden Vermögenswerte
und Schulden den Marktteilnehmern zur Verfügung
stehen würden
► Der beizulegende Zeitwert ist der aktuelle Preis, der
durch einen Verkauf an Marktteilnehmer erzielt
werden kann, die den Vermögenswert eigenständig
nutzen (würden)
► Ergänzende Schulden umfassen Schulden, die zur
Finanzierung des Working Capital dienen, nicht
jedoch Schulden zur Finanzierung von
Vermögenswerten, die nicht zur Gruppe gehören
► Annahmen zur höchst- und bestmöglichen
Verwendung müssen bei allen Vermögenswerten
und/oder Schulden in der Gruppe übereinstimmen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
15
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Ausgewählte Praxisprobleme
Beispiel: Ein Unternehmen bewertet ein Grundstück
(vgl. IFRS 13, Illustrative Examples, Beispiel 2)
Fact Pattern: Ein Unternehmen erwirbt im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses ein Grundstück
► Aktuell wird es gewerblich als Fabrikgelände genutzt.
► Auf angrenzenden Grundstücken wurden kürzlich Apartmentgebäude errichtet.
Gewerblicher Verwendung
Die höchst- und bestmögliche
Verwendung wäre zu bestimmen
zwischen:
Verwendung als Grundstück
für Wohngebäude
IASB Aspekte: Der höchst- und bestmögliche Verwendung des Grundstücks ergibt sich aus dem höheren Wert
beider Alternativen.
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
16
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Anhangangaben
Überleitungsrechnung von den Eröffnungs- zu den
Schlussbilanzwerten unter:
separater Angabe von:
Wiederholte Bewertung auf Stufe 3
► den gesamten in der GuV
erfassten Bewertungsergebnissen und den
korrespondierenden GuVPositionen
► dem im Periodenergebnis
enthaltenen Betrag, der auf nicht
realisierte Gewinne und Verluste
aus zum Ende der
Berichtsperiode gehaltenen
Vermögenswerten und Schulden
zurückgeht, sowie den
korrespondierenden Positionen
► den gesamten im sonstigen
Ergebnis erfassten
Bewertungsergebnissen und den
korrespondierenden OCIPositionen
bei Umgliederung:
► Beträge jedweder
Umgliederung in die bzw.
aus der Stufe 3
► Erläuternde Beschreibung der Sensitivität des
beizulegenden Zeitwerts in Bezug auf Änderungen
nicht beobachtbarer Inputfaktoren mit wesentlichen
Effekten auf die Bewertung
► Gründe für die
Umgliederungen in die
bzw. aus der Stufe 3
► Beschreibung der Wechselwirkung (sofern
vorhanden) zwischen diesen und anderen für die
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts
verwendeten nicht beobachtbaren Inputfaktoren
► Methode zur Bestimmung,
wann Umgliederungen
stattgefunden haben
► Beschreibung der Auswirkung der Änderung dieser
nichtbeobachtbarer Inputfaktoren auf den
beizulegenden Zeitwert
àgetrennte Angabe von
Umgliederungen in Stufe 3
und Umgliederungen aus
Stufe 3
► Mindestens quantitative Darstellung von nicht
beobachtbaren Inputfaktoren
► Finanziellen Vermögenswerten und
Verbindlichkeiten
► Angabe, ob die Änderung eines oder mehrerer
nicht beobachtbarer Inputfaktoren zur Abbildung
halbwegs möglicher alternativer Annahmen zu
einer wesentlichen Änderung des beizulegenden
Zeitwertes führen würde und welche Auswirkungen dies hätte
► Käufen, Verkäufen, Emissionen
und Erfüllungen (jede Veränderung ist dabei gesondert
anzugeben)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
In Bezug auf nicht beobachtbare
Inputfaktoren:
17
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen
Beispiel
Good Group
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
18
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen
Beispiel
Good Group
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
19
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen
Beispiel
Good Group
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
20
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen
Beispiel
Good Group
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
21
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 13 Fair Value Measurement
IFRS Solutions
EY Scout Teilnehmer
Fragebogen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
22
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
a. IFRS 13 Fair Value
Measurement
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
b. Amendments to IAS 1
Presentation of Items of
Other Comprehensive
Income*
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
c. Amendments to IAS 12
Deferred Tax: Recovery of
Underlying Assets
d. Amendments to IAS 19
Employee Benefits
e. Improvements to IFRSs
(Cycle 2009-2011)
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
* Verpflichtende (retrospektive) Anwendung
für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Juli 2012 beginnen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
23
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Amendments to IAS 1
Presentation of Items of Other Comprehensive Income
2001
2004
Phase A
Performance
Reporting
FASB
Performance
Reporting
IASB
Joint
Project
Presentation of
Financial
Statements
Phase B
Phase C
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
2010/2011
2012 ff.
„Replacement
of IAS 1
and IAS 7“
Arbeitsentwurf
Juli 2010
ED
?
„Presentation
of Items
of OCI“
ED OCI
Mai 2010
„Discontinued
Operations“
Arbeitsentwurf
IFRS 5A
Juli 2010
IAS 1
revised
(2007)
„Zwischenberichterstattung“
24
Financial Reporting, Year-End 2013
Final
Juni 2011
ED
?
Amendments to IAS 1
Presentation of Items of Other Comprehensive Income
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Presentation of Items of Other Comprehensive Income
(ab 2013 ff.)
Gesamtergebnisrechnung
Verbleibendes Darstellungswahlrecht:
(Comprehensive Income Statement)
Darstellung der Bestandteile des sonstigen
Ergebnisses ist vor oder nach Steuern
zulässig (ggf. Aufteilung von Steuern auf
„recyclefähiges“ und „nicht-recyclefähiges“
sonstiges Ergebnis notwendig)
Abschnitt 1 – Gewinn- und Verlustrechnung
►
(Basis für Ermittlung des Ergebnisses je Aktie – EPS)
Abschnitt 2 – Sonstiges Ergebnis
►
Bestandteile, die niemals in die GuV umgegliedert werden
►
Bestandteile, die ggf. in Folgeperioden in die GuV
umgegliedert werden
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Gruppierung
25
Financial Reporting, Year-End 2013
Amendments to IAS 1
Presentation of Items of Other Comprehensive Income
Sonstiges Ergebnis:
Financial Reporting
Year-End Update 2013
2012
2011
Beträge, die nicht in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
►
Neubewertungsrücklage für Sachanlagen
400
-
►
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
aus leistungsorientierten Plänen
144
(30)
►
Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden nicht
in die GuV umgegliedert werden
(180)
10
364
(20)
1.002
660
6
16
Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden
►
Gewinne und Verluste aus der Währunsumrechnung
►
Gewinne und Verluste aus der Absicherung einer Nettoinvestition
in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
►
Gewinne und Verluste aus Cash-Flow-Hedges
186
132
►
Unrealisierte Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung
verfübaren finanziellen Vermögenswerten
270
188
►
Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden in die GuV
umgegliedert werden
(28)
(106)
1.436
890
1.800
870
Sonstiges Ergebnis (nach Steuern)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
26
Financial Reporting, Year-End 2013
Praxisbeispiel
Amendments to IAS 1
Presentation of Items of Other Comprehensive Income
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Siemens AG, Geschäftsbericht 2010/2011, S. 167
Praxisbeispiel
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
27
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
a. IFRS 13 Fair Value
Measurement
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
b. Amendments to IAS 1
Presentation of Items of
Other Comprehensive
Income*
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
c. Amendments to IAS 12
Deferred Tax: Recovery of
Underlying Assets
d. Amendments to IAS 19
Employee Benefits
e. Improvements to IFRSs
(Cycle 2009-2011)
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
* Verpflichtende (retrospektive) Anwendung
für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Juli 2012 beginnen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
28
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Amendments to IAS 12
Deferred Tax on Investment Property
Deferred Tax
on Investment
Property
Anwendungsbereich:
Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für
Geschäftsjahre, die am
oder nach dem
1. Januar 2012 beginnen
(frühere Anwendung
zulässig)
EU-Endorsement:
Abweichender
Anwendungsbereich:
Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für
Geschäftsjahre, die am
oder nach dem
1. Januar 2013
beginnen (frühere
Anwendung zulässig)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Bei der Ermittlung von
latenten Steuern bei
„als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien“
i.S.v. IAS 40, die nach
dem Modell des beizulegenden Zeitwertes gem.
IAS 40.33 ff. bilanziert
werden, ist grundsätzlich
von einer Umkehrung
durch Veräußerung
auszugehen (sofern
Steuersatz von dem bei
Nutzung divergiert).
29
Grundsatz ist nur dann widerlegbar, wenn folgende beiden
Bedingungen erfüllt sind:
► Die betreffende Immobilie
unterliegt einer (planmäßigen) Abschreibung;
und
►
Financial Reporting, Year-End 2013
Das Geschäftsmodell sieht
bezogen auf diese Immobilie die Erzielung eines
wirtschaftlichen Nutzenzuflusses über die wirtschaftliche Nutzungsdauer vor.
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
a. IFRS 13 Fair Value
Measurement
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
b. Amendments to IAS 1
Presentation of Items of
Other Comprehensive
Income*
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
c. Amendments to IAS 12
Deferred Tax: Recovery of
Underlying Assets
d. Amendments to IAS 19
Employee Benefits
e. Improvements to IFRSs
(Cycle 2009-2011)
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
* Verpflichtende (retrospektive) Anwendung
für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Juli 2012 beginnen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
30
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Amendments to IAS 19 Employee Benefits
Kurzüberblick
Gegenstand
Änderung
Versicherungsmathematische
Gewinne/Verluste
►
Soforterfassung im OCI als einzig zulässige Methode
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand für noch nicht unverfallbare Leistungen
►
Soforterfassung in der Periode, in der eine Planänderung stattgefunden hat
Erträge aus Planvermögen
►
Abschaffung der separaten Ermittlung erwarteter Erträge
►
Nettozinseffekt = Saldo aus bilanzierter Schuld und bilanziertem Vermögenswert x
Abzinsungssatz der Leistungsverpflichtung
Einstufung in langfristig und
kurzfristig fällige Leistungen
►
Zeitpunkt maßgeblich, zu dem ein Mitarbeiter die Leistung nach den Erwartungen
des Unternehmens tatsächlich erhalten wird
Abfindungsverpflichtungen
►
Geänderte Definition
►
Geänderte Erfassungskriterien (Passivierungszeitpunkt)
►
Zahlreiche neue Angaben zu Pensionsverpflichtungen, bspw. zur durchschnittlichen
Restlaufzeit und Sensitivitätsanalysen hinsichtlich aller wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen
Anhangangaben
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
31
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Amendments to IAS 19 Employee Benefits
Kurzüberblick
Thema
Regelung
Altersteilzeit
►
Aufstockungsleistungen sind anzusammeln
►
Berücksichtigung von Mindestbetriebszugehörigkeit prüfen
►
Schema zur Aufwandsverteilung nach Anwendungshinweis des DRSC IFRS FA
►
Zum 31.12.2013 keine Änderung von „High-Quality Corporate Bonds“: Ratingklasse
von „Single AA or above“
►
Kein länderspezifischer EURO-Rechnungszins
►
Ermittlung unverändert auf Vorsteuer-Basis
►
Beschreibung der planspezifischen Merkmale und Risiken
►
Angabe der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen und deren
Sensitivitäten
►
Darstellung der Effekte aus der rückwirkenden Anwendung des IAS 19R;
ggf. Einführung einer „dritten Bilanz“
Rechnungszins im EURO-Raum
Anhang nach IAS 19R
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
32
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
a. IFRS 13 Fair Value
Measurement
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
b. Amendments to IAS 1
Presentation of Items of
Other Comprehensive
Income*
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
c. Amendments to IAS 12
Deferred Tax: Recovery of
Underlying Assets
d. Amendments to IAS 19
Employee Benefits
e. Improvements to IFRSs
(Cycle 2009-2011)
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
* Verpflichtende (retrospektive) Anwendung
für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Juli 2012 beginnen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
33
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Improvements to IFRSs
(Cycle 2009-2011)
2012
Jan
Feb
Mär
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Sept
Okt
Nov
Dez
Im Mai 2012 hat das IASB im Rahmen des jährlichen Änderungsverfahrens (sog. Annual Improvements
Project) sechs Änderungsvorschläge zu fünf International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht.
Wichtige
Fakten
Mit den Änderungen an IFRS 1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34 sollen Unklarheiten an
den bestehenden IFRS behoben werden.
Die Änderungen sind retrospektiv ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden. Eine vorzeitige
Anwendung ist in allen Fällen erlaubt. Das EU-Endorsement erfolgte im Dezember 2012.
Die Änderungen dienen in der Regel der Klarstellung von Anforderungen und nicht der
grundlegenden Änderung der derzeitigen Bilanzierungspraxis.
Trotzdem könnte es für Unternehmen erforderlich werden, bisher angewandte Methoden,
Verfahren und Offenlegungspraktiken zu überprüfen.
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
34
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Improvements to IFRSs
(Cycle 2009-2011)
Improvements
to IFRSs
(Cycle
2009-2011)
IFRS 1
IAS 1
IAS 16
IAS 32
IAS 34
►
Erneute
Anwendung von
IFRS 1
►
Fremdkapitalkosten
Anforderungen an
Informationen
betreffend freiwillig
dargestellten
Vergleichsperioden
(u. a. Anforderungen
an Anhangangaben
iVm „dritter Bilanz“).
Wartungsgeräte sind
als Sachanlagen (und
nicht als Vorräte) zu
klassifizieren, sofern
Definitionsmerkmale
einer Sachanlage
erfüllt werden.
Klarstellung, dass
Ertragsteuern auf
Ausschüttungen an
Anteilseigner in
Übereinstimmung mit
IAS 12 zu bilanzieren
sind (Aufhebung der
einzelfallspezifischen
Normen in IAS 32).
Klarstellung
betreffend die
Segmentangaben
des Gesamtbetrags
der Vermögenswerte
und der Schulden
(Konsistenz zwischen
IAS 34 und IFRS 8).
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
35
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
a. Consolidation Package
(IFRS 10, IFRS 11,
IFRS 12, IAS 27R, IAS 28R)
b. Financial Instruments
(Amendments to IAS 32
and IFRS 7)
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
36
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Consolidation Package
Überblick
Zeitlicher Anwendungsbereich:
IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 sind in der EU erstmals verpflichtend
(retrospektiv) anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem
1. Januar 2014 beginnen:
►
Vorzeitige Anwendung zulässig, sofern alle Standards des IASBProject „Consolidation“ ebenso vorzeitig angewendet werden
Juni 2012: IASB veröffentlicht Änderungen an den
Übergangsvorschriften von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12:
►
Angepasste Vergleichsinformationen sind lediglich für die vorhergehende Vergleichsperiode erforderlich
►
Entfall der Anhangangaben zu bisher nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen („structured entities“) für Perioden, die vor der Erstanwendung von IFRS 12 liegen
Oktober 2012: IASB veröffentlicht Änderungen zu Investmentgesellschaften („investment entities“)
►
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Investmentgesellschaften müssen Beteiligungen an beherrschten
Tochterunternehmen grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden
Wert bilanzieren
37
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Consolidation Package
Praxisbeispiel zur Einstimmung
Beispiel BASF Gruppe angepasste Werte 2012:
IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 wurde bei der BASF zum
1. Januar 2013 angewendet - Konsequenz:
►
4 Gesellschaften von
Vollkonsolidierung auf
Equity-Methode
►
14 Unternehmen, die auch
bisher nach Equity-Methode
bilanziert wurden, nun mit
konsequentem Ausweis im
EBIT
UE
HK
-6,6
3,8
►
Bei 14 Gesellschaften
von anteilsmäßiger
Konsolidierung auf
Equity-Methode
►
Interessant: 8
Gesellschaften
verbleiben in der anteilsmäßigen Konsolidierung
Effekte in Mrd EUR*
Übriges Ergebnis
Equity
Ergebnis
(Ausweis EBIT)
0,4
0,2
EBIT
-2,2
Total EBIT-Effekt (% auf bisheriger EBIT von Mrd. EUR 9)
-24%
* Stark vereinfachte Darstellung und gerundet
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
38
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Kurzreflexion
Beispiele:
►
Operative Geschäftspolitik
►
Finanzentscheidungen
►
Ernennung/Abberufung
und Vergütung von key
management personnel
►
Bestimmung, wer die
derzeitige Fähigkeit besitzt,
die relevanten Aktivitäten zu
steuern
Dabei sind u.a. zu
berücksichtigen:
►
Stimmrechte, auch
►
Potenzielle Stimmrechte
►
Faktische Beherrschung
►
Vertragliche Vereinbarungen
►
Prinzipal-AgentenBeziehungen
Rückflüsse
Beurteilung der Rückflüsse
Identifizierung, welche
Aktivitäten des Unternehmens als die „relevanten
Aktivitäten“ anzusehen sind
Fähigkeit zur Steuerung
Beurteilung der power
Identifizierung relevanter Aktivitäten
Aktivitäten
Beurteilung, ob der Investor
variable Rückflüsse aus
seiner Beteiligung erhält
oder über das Recht verfügt,
diese zu erhalten
Beispiele:
►
Ausschüttungen
►
Änderungen des
Beteiligungswerts
►
Managementvergütungen
►
Verlustrisiken
►
Residualansprüche
►
Synergieeffekte
Berücksichtigung des Zwecks und der Struktur des Unternehmens
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
39
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Auswirkungsanalyse
Auswirkungsanalyse
IFRS 10
Überblick
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
40
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Auswirkungsanalyse
Auswirkungsanalyse
IFRS 10
►
Die ökonomische Substanz von potentiellen Stimmrechten ist
bei der Beurteilung der Beherrschung zu beurteilen
►
Praxisfragen bei der Beurteilung:
Potentielle
Stimmrechte
Fazit
►
Mehrfache Ausübungszeiträume (z. B. alle 3 Monate für einen
Zeitraum von 2 Wochen)
►
Ausübungspreis: finanzielle Barriere bzw. Anreiz zur Ausübung,
Berücksichtigung von Synergien, Änderungen im Zeitablauf
►
Beurteilung der Wirkung von potentiellen Stimmrechten, die von
anderen gehalten werden: Informationen über Barrieren und
Anreize zur Ausübung
►
Berücksichtigung von regulatorischen Anforderungen (z. B.
Zustimmung Kartellbehörden bei Ausübung)
►
Erhebliche Ermessensausübungen erforderlich
►
Anhangangaben nach IAS 1 und IFRS 12 beachten
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
41
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Auswirkungsanalyse
Auswirkungsanalyse
►
Wenn Entscheidungsrechte auf einen Entscheidungsträger
delegiert werden, ist zu beurteilen, ob der Entscheidungsträger als Prinzipal oder Agent agiert
►
Praxisfragen bei der Beurteilung:
IFRS 10
AgentPrinzipal
Fazit
►
Grundlage eines Agenten-Prinzipal Verhältnisses
►
Entscheidungsfreiheit des Entscheidungsträgers (z.B. Wirkung
von Garantien)
►
Beurteilung der Rückflüsse:
►
Qualitative vs. quantitative Beurteilung
►
Variabilität vs. absolute Höhe (“magnitude”)
►
Berücksichtigung von marktgerechten Managementgebühren
►
Berücksichtigung von Rückflüssen nur aus anderen Beziehungen
►
Erhebliche Ermessensausübungen erforderlich
►
Anhangangaben nach IAS 1 und IFRS 12 beachten
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
42
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Auswirkungsanalyse
Auswirkungsanalyse
IFRS 10
►
Faktische Beherrschung (“de facto control”)
►
Praxisfragen bei der Beurteilung:
Faktische
Beherrschung
Fazit
►
Bestimmung des Zeitpunkts, an dem die Beherrschung erlangt
wird bzw. endet
►
Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Vergangenheit, wenn
sich die Anteilsverhältnisse oder die ökonomischen Bedingungen
ändern
►
Kenntnisse über die Organisation und das Verhalten der anderen
Gesellschafter
►
Prognostizierbarkeit des Verhaltens anderer Gesellschafter
►
Erhebliche Ermessensausübungen erforderlich
►
Anhangangaben nach IAS 1 und IFRS 12 beachten
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
43
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 10 Consolidated Financial Statements
Auswirkungsanalyse
Auswirkungsanalyse
►
Existenz von “Autopiloten”/“brain dead entities”
►
Es besteht eine grundsätzliche Skepsis, dass es Gesellschaften
gibt, die auf einem “Autopiloten” laufen bzw. Als “braind dead”
qualifizieren
►
Diese Skepsis wird vom IASB geteilt
IFRS 10
Sonstiges
►
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Neu-Beurteilung von Schutzrechten
►
Können Schutzrechte zu substanziellen Beteiligungsrechten
werden?
►
IFRIC Update September 2013
44
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 27
Consolidation – Investment Entities
Consolidation –
Investment
Entities
Anwendungsbereich:
Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für
Geschäftsjahre, die am
oder nach dem
1. Januar 2014 beginnen
(frühere Anwendung
zulässig)
EU-Endorsement
erfolgte im November
2013
Eine sog. „Investment
Entity“ ist von der
grundsätzlichen
Konsolidierungspflicht
gem. IFRS 10
ausgenommen.
Tochterunternehmen sind
stattdessen zum Fair
Value (through profit and
loss) zu berücksichtigen.
►
Ausweitung der
Anhangangaben
► Fokus: Private Equity /
Venture Capital –
Gesellschaften
►
Erhöhung des
Informationsnutzens für
die Abschlussadressaten.
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
45
Financial Reporting, Year-End 2013
Kostenersparnispotenzial
wird ggf. auf anderen
Konzernebenen
konterkariert
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 27
Consolidation – Investment Entities
Auswirkungsanalyse
IFRS 10
Investmentgesellschaften
IFRS IC Anfrage
PE
Fonds
(1)
(1)
(1) Qualifizieren Holdings als
Investmentgesellschaften?
Holding 1
Gesellschafterdarlehen
Holding 2
(2)
Mutterunternehmen
Tochterunternehmen 1
Externe
Finanzierung
(3)
Banks
Banks
Banken
(3) Hat die erfolgswirksame Einbeziehung eines Mutteruntenehmens
in den Abschluss einer
Investmentgesellschaft zum
beizulegenden Zeitwert befreiende
Wirkung für die eigenen Konzernrechnungslegungspflichten?
(4)
Assoziiertes
Unternehmen
Tochterunternehmen 2
►
PE Fonds qualifiziert als Investmentgesellschaft
►
Mutterunternehmen qualifiziert nicht als
Investmentgesellschaft
►
Holding 1 im Wesentlichen aus steuerlichen
Gründen etabliert
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
(2) Qualifizieren zu steuerlichen
Zwecken etablierte Holdings als
Investmentgesellschaften?
46
(4) Wie sind assoziierte Unternehmen,
die als Investmentgesellschaft
qualifizieren von einem Mutterunternehmen zu berücksichtigen?
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 11 Joint Arrangements
IFRS 11
IAS 31
Kurzreflexion
Gemeinschaftliche
Tätigkeiten
Gemeinschaftlich
geführte Vermögenswerte
Gemeinschaftlich
geführte Unternehmen
Erfassung der
Vermögenswerte,
Verbindlichkeiten, Erträge
und Aufwendungen und/oder
der relativen Anteile daran
Erfassung der
Vermögenswerte,
Verbindlichkeiten, Erträge
und Aufwendungen und/oder
der relativen Anteile daran
Equity-Methode oder
Quotenkonsolidierung
Joint Operation
Joint Venture
Die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung
ausüben, haben ein Recht auf die Vermögenswerte
und Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten aus der
Vereinbarung
Die Parteien, die die
gemeinschaftliche Führung
ausüben, verfügen über ein Recht
auf die Nettovermögenswerte der
Vereinbarung
Erfassung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge
und Aufwendungen und/oder der relativen Anteile daran
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Equity-Methode
47
Financial Reporting, Year-End 2013
Gemeinschaftsunternehmen
Gemeinschaftliche
Vereinbarungen
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 11 Joint Arrangements
Auswirkungsanalyse
Auswirkungsanalyse
►
IFRS 11 wird in vielen Branchen zu keinen Veränderungen führen –
branchenspezifisch können sich jedoch erhebliche Auswirkungen ergeben
IFRS 11
►
Die meisten Vereinbarungen, die über eigenständige Vehikel strukturiert
sind, werden „joint ventures“ i.S.v. IFRS 11 sein
►
Änderungen bei „joint ventures“, die gegenwärtig quotal konsolidiert werden
(sog. Quotenkonsolidierung); zukünftig: zwingend Equity-Methode
Kurzreflexion
►
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
►
Grundsätzlich keine wesentlichen Ergebniswirkungen zu erwarten; aber
signifikante Auswirkungen auf Struktur der Bilanz- und GuV und damit
auch auf klassische Bilanzkennzahlen wie z.B. Eigenkapitalquote etc.
►
Segmentberichterstattung als Instrument zur Kommunikation
Änderungen bei gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen, die gemäß
IFRS 11 als „joint operation“ klassifiziert werden und die derzeit unter
Anwendung der Equity-Methode bilanziert werden
48
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 11 Joint Arrangements
Auswirkungsanalyse
Auswirkungsanalyse
►
Klassifizierung einer Gemeinschaftsvereinbarung
►
IFRS 11
►
Themen in der
Praxis
►
►
►
„Break even“ vs. „profit making“
►
„Substantially all of the Output“
►
Zeitraum der vertraglichen Abnahmeverpflichtungen
Bilanzierung, wenn Beteiligungsquote und Anteil am Output
unterschiedlich sind und wenn Abnahmequote variabel ist
Aufwands- und Ertragseliminierung – Unterschiede zur
proportionalen Konsolidierung
Übergangsvorschriften
►
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
►
Bilanzierung von Joint Operations
►
►
Bilanzierungseinheit („unit of account“)
Rechtsform (z.B. Personenhandelsgesellschaften,
Arbeitsgemeinschaften)
Andere Tatsachen und Umstände
Behandlung von OCI-Komponenten
49
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS 12 Disclosures of Interests in Other Entities
Kurzreflexion
Angaben zur Art und Änderungen der Risiken
im Zusammenhang mit konsolidierten entities
Angaben zur Art und Umfang der Beziehungen
zu nicht konsolidierten structured entities
►
►
Zweck
►
Volumen
►
Aktivitäten
►
Finanzierung
►
Buchwerte der im Konzernabschluss enthaltenen
Vermögenswerte und Schulden, die im Zusammenhang
mit nicht konsolidierten structured entities stehen
►
Einschätzung des maximalen Verlustrisikos
►
►
Angabe wesentlicher Ermessensentscheidungen und
Annahmen bzgl. der Frage, ob ein Unternehmen ein anderes
Unternehmen beherrscht
Angabe wesentlicher Restriktionen bzgl. der Nutzung von
Vermögenswerten oder der Begleichung von Schulden des
Konzerns
Zusammengefasste Finanzinformationen für Konzerngesellschaften, bei denen nicht beherrschende Anteile
bestehen, die materiell für den Konzern sind
►
Umstände und Bedingungen, unter denen der Konzern
verpflichtet ist, finanzielle Unterstützung zu gewähren
►
Situationen, in denen der Konzern freiwillig finanzielle
oder andere Unterstützungsleistungen gewährt hat
►
Bestehende Absichten, finanzielle oder andere Unterstützung
zu gewähren
Fazit
►
Insgesamt verlangt IFRS 12 deutlich weitergehende Anhangangaben
im Vergleich zu IAS 27 bzw. SIC 12
►
Ggf. System-Anpassungen bzw. Anpassungen in den Reporting-Packages erforderlich
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
50
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Consolidation Package
EY IFRS Solutions
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
51
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Consolidation Package
EY IFRS Solutions
EY Scout Teilnehmer
Fragebogen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
52
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
a. Consolidation Package
(IFRS 10, IFRS 11,
IFRS 12, IAS 27R, IAS 28R)
b. Financial Instruments
(Amendments to IAS 32
and IFRS 7)
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
53
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Financial Instruments
Saldierung
Amendments to IAS 32 Offsetting
Financial Assets and Financial Liabilities
Ä „Kategorie (2)“
Anwendungsbereich
Verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach
dem 01. Januar 2013
(Amendments to IFRS 7)
bzw. 2014 (Amendments
to IAS 32) beginnen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
„Saldierung“
umfasst
zwei Amendments
EU-Endorsement
erfolgte im Dezember
2012
Amendments to IFRS 7 Disclosures
– Offsetting Financial Assets
and Financial Liabilities
Ä „Kategorie (1)“
Aus der Klarstellung
der Kriterien „zeitgleiches Settlement“
und „jederzeitiges Recht
zur Aufrechnung“ kann
sich eine Änderung der
Bilanzierungspraxis nur
ergeben, falls IAS 32
bislang unterschiedlich
ausgelegt wurde.
54
Financial Reporting, Year-End 2013
Als ergänzende Pflichtangabe sind künftig
tabellarisch Brutto- und
Nettobeträge aus der
bilanziellen Saldierung
sowie Beträge für
bestehende Saldierungsrechte, die nicht den
bilanziellen Saldierungskriterien genügen,
anzugeben.
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
a. Amendments to IAS 36
Recoverable Amount
Disclosures for NonFinancial Assets
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
55
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets
Year-End Update 2013
Amendments to IAS 36
Recoverable
Amount
Disclosures
Anwendungsbereich:
Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für
Geschäftsjahre, die am
oder nach dem
1. Januar 2014 beginnen
(frühere Anwendung
zulässig sofern
korrespondierend
IFRS 13 angewendet
wird)
EU-Endorsement derzeit
noch ausstehend
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Klarstellung, dass
Angaben von
Informationen über den
erzielbaren Betrag nur für
wertgeminderte
Vermögenswerte oder
ZGEs zu machen sind
(vorausgesetzt, die
Ermittlung des erzielbaren
Betrags basiert auf dem
beizulegenden Zeitwert
abzüglich
Veräußerungskosten)
56
Konkretisierungen bei den
Angaben, sofern ein
Vermögenswert (bzw. eine
ZGE) wertgemindert ist und der
erzielbare Betrag auf
Grundlage seines
beizulegenden Zeitwerts
abzüglich Veräußerungskosten
bestimmt wurde (z. B.
Bewertungsmethode, Ebene
der Fair Value-Hierarchie gem.
IFRS 13 etc.)
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
57
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Revenue Recognition
Zeitplan
2010
2011
2012 / 2013
2014 ff.
Juni 2010
November 2011
Beratungen
Standardentwurf
ED/2010/6 „Revenue from
Contracts with Customers“
Re-Exposure Draft
ED/2011/6 „Revenue from
Contracts with Customers“
(sog. Re-Deliberations)
Endgültiger Standard
IFRS X „Revenue from
Contracts with Customers“
►
Ergebnis jahrelanger
Diskussionen zwischen
FASB und IASB
beginnend in 2002
►
►
Ab Juni 2012 fanden
in regelmäßigen
Abständen sog.
Re-Deliberations statt
►
Veröffentlichung des
finalen Standards
voraussichtlich 2014
►
►
Teil der Konvergenzbestrebungen von
FASB und IASB (sog.
„MoU“ von 2006/2008)
►
Aufteilung in
sachlogisch
zusammenhängende
Einzelthemen
►
Ursprüngliche Planung
(Finalisierung der ReDeliberations im
Dezember 2012)
musste angepasst
werden: ReDeliberations wurden
tatsachlich (erst) Ende
Oktober 2013
abgeschlossen
Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung:
(frühestens) für
Berichtsperioden, die
am oder nach dem
1. Januar 2017
beginnen (vorzeitige
Anwendung wohl
unzulässig)
►
Übergang:
retrospektive Anwendung (ggf. mit Erleichterungen) oder alternativ vorgesehene
Erstanwendung
►
DP „Preliminary Views
on Revenue Recognition in Contracts with
Customers“ in 2008
►
Beseitigung konzeptioneller Inkonsistenzen
in IAS 11 und IAS 18
ð vom risks-andrewards approach
zum control principle
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
►
Konsultationsprozess
des ED/2010/6 stieß
mit knapp 1.000
eingegangenen
Comment Letters auf
großes Interesse in der
Fachöffentlichkeit
Konzeptionelle
Anpassungen gegenüber ED/2010/6 (trotz
z. T. erheblicher Kritik)
tendenziell eher gering
Ä aber: control
principle wird durch
Normierung praxisgerechter Lösungsansätze partiell
aufgeweicht (de
facto mixed model)
58
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Leases
Zeitplan
2010
August 2010
Entwurf eines Standards
zur Leasingbilanzierung
►
Kommentierungszeitraum von 4
Monaten
► 786 Schreiben mit
Kommentierungen
eingegangen
►
Vorschläge für
Leasinggeber und
Leasingnehmer
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
H1 2013
H2 2013
Zweiter Entwurf eines
Standards zur Leasingbilanzierung
Beratung
►
►
Konzentration liegt
auf Überarbeitung der
Vorschläge aus 2010
►
Vorschläge für
Leasingnehmer und
Leasinggeber enthalten
TBD
Endgültiger Standard
zur Leasingbilanzierung
Sog. „Re-ExposureDraft“
► Kommentierungszeitraum von 120
Tagen
►
TBD
Outreach
► Meetings mit
verschiedenen
Arbeitsgruppen
►
59
Re-Deliberations
Financial Reporting, Year-End 2013
►
Inkrafttreten:
noch festzulegen
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
a. Impairment
b. DRS 20
Konzernlagebericht
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
c. Enforcement / DPR
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
60
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Impairment
Impairment Studie – Überblick
Accounting for
asset
impairment
a test for IFRS
compliance
across Europe
(Stand März
2013)
►
Studie von der London University in Zusammenarbeit mit EY
►
4.474 Unternehmen eingeteilt in 9 Branchen und 25 Ländern wurden
untersucht (Zeitraum 2006 – 2011)
►
324 „impairment-intensive firms“ wurden im Hinblick auf deren
Anhangangaben untersucht
►
Unterschiede insbesondere aufgrund der institutionellen Ausgestaltung der
Kapitalmärkte
►
Die Studie beschäftigt sich mit Ursachenforschung und Zusammenhängen
(Länder, Institutionen, unternehmensspezifische Attribute)
►
Praktische Auswirkungen für IFRS Anwender: Ergebnisse zu den
Untersuchungen in Bezug auf die Anhangangaben sowie branchenbezogener
Benchmark möglich
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
61
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Impairment
Impairment Studie – Disclosure Requirements
Untersuchte Disclosure – Requirements
Accounting policies and judgments
Events and circumstances
Estimation uncertainty
Basis for recoverable amount
Changes to past assumptions
Sensitivity of carrying amounts to
changes in methods, assumptions
and estimates
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Impairments as part of segment
results
Allocation of impaired assets to
segments
62
CGU description and allocation of
goodwill to CGUs
Impairment by asset class, segment
and CGU
Cash flow projections, growth and
discount rates
Financial Reporting, Year-End 2013
Impairment
Impairment Studie – Zusammenfassung der Ergebnisse
Zusammenfassung der
Ergebnisse
Financial Reporting
Year-End Update 2013
►
Die Ergebnisse der Studie über die Impairment Reporting Praktiken zeigen
eine Heterogenität der Disclosures in Bezug auf Art und Inhalt bzw. Qualität
►
Die Analyse der Compliance Unterschiede induziert eine starke Abhängigkeit
der IFRS Compliance von der institutionellen Ausgestaltung
►
Weiterhin wurden firmenspezifische Attribute identifiziert, die ebenfalls von
großer Bedeutung bei der Erklärung von „Compliance-Unterschieden“ sind
►
Ein weiteres Ergebnis ist, dass die Qualität der Disclosures sinkt, sofern die
Kosten und der Aufwand, die zur Erfüllung der Requirements notwendig sind,
steigen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
63
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
a. Impairment
b. DRS 20
Konzernlagebericht
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
c. Enforcement / DPR
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
64
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Gegenstand und Anwendungsbereich
Gesetzliche
Grundlage
Gegenstand
► Verpflichtung zur Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen
Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sowie zur
Angabe zugrunde liegender Annahmen im Konzernlagebericht
(§ 315 Abs. 1, Satz 5)
► Ersatz bisheriger Standards (DRS 5, DRS 15)
► Ausgenommen Berichterstattung Vergütung der Organmitglieder
(weiterhin DRS 17)
Definition von Chance und
Risiko nach DRS 20.11
Chance
Mögliche künftige
Entwicklungen oder Ereignisse,
die zu einer für das
Unternehmen positiven
Prognose- bzw. Zielabweichung
führen können.
Risiko
Anwendungsbereich
► Gilt für alle Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen (unabhängig ob
nach HGB oder IFRS erstellt)
► Ausstrahlungswirkung auf Lageberichte in Einzelabschlüssen
(gem. § 289 HGB ) erwartet
► Anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
65
Financial Reporting, Year-End 2013
Mögliche künftige
Entwicklungen oder Ereignisse,
die zu einer für das
Unternehmen negativen
Prognose- bzw. Zielabweichung
führen können.
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Gegenstand und Anwendungsbereich
1
Grundlage des Konzerns: Geschäftsmodell des Konzerns; Ziele und Strategien;
Steuerungssystem; Forschung und Entwicklung
2
Wirtschaftsbericht: Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen;
Geschäftsverlauf; Lage (VFE); Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren
3
Nachtragsbericht
4
Prognose-, Chancen- und Risikobericht
5
IKS und RMS bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess
6
Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten
Inhaltsverzeichnis
gemäß
DRS 20
►Es besteht weiterhin ein Wahlrecht zur Verfassung des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts als
zusammengefasstes Dokument oder als einzelne Berichte (DRS 20.117)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
66
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Grundsätze
Änderungen zu früheren Standards
Grundsätze der (Konzern-) Lageberichterstattung
►Neu aufgenommener Grundsatz der Informationsabstufung hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad der
Berichterstattung bei größeren, komplexeren oder den Kapitalmarkt in Anspruch nehmenden Unternehmen
►Gesondert zum Grundsatz der Vollständigkeit wird der Grundsatz der Wesentlichkeit aufgenommen und gilt für den
gesamten DRS 20 und mithin für die gesamte (Konzern-) Lageberichterstattung
Zusammengefasster Lagebericht
MU
► Gem. § 298 Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 HGB: Wahlrecht
► DRS 15 (X – ü)
► DRS 20 ü
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
Einzelabschluss
67
Konzernabschluss
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Wirtschaftsbericht
Änderungen zu früheren Standards
Stärkere Gewichtung
► Quantitative Angaben – sofern zur internen Steuerung herangezogen (finanzielle und nicht-finanzielle
Leistungsindikatoren)
► Nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind z. B.: Beschäftigtenzahl, Mitarbeiterentwicklung, Krankenstand,
Fluktuationsquote, Betriebsunfälle, Energieverbrauch und Qualitätskennzahlen
► Krankenhausbetreiber: Patientenanzahl, Auslastungsquote, Verweildauern
► Retailer: Expansion (Shop Eröffnungen)
► Flughabenbetreiber: Anzahl Passagiere
► Analyse und Beurteilung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (einschließlich Auftragslage, Kapitalstruktur,
Investitionen, Liquidität)
► Gesamtbeurteilung
► Segmentbezogene Angaben („gekoppelt“ an IFRS 8 Segmentberichterstattung)
► Vergleich Vorjahresprognose mit Ist-Erreichung
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
68
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Wirtschaftsbericht
Änderungen zu früheren Standards
Stärkere Gewichtung
►Beispiel SAP - Vergleich Vorjahresprognose mit Ist-Erreichung
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
69
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Prognoseberichterstattung
Änderungen zu früheren Standards
Verkürzung des Prognosehorizonts
►Verkürzung des Prognosehorizonts von zwei Jahren auf jetzt „mindestens ein Jahr“ gerechnet vom letzten
Konzernabschlussstichtag (DRS 20.127)
►Jedoch Verpflichtung zur Darstellung von absehbaren Sondereinflüssen nach dem Prognosezeitraum
Erhöhung der Prognosequalität
►Zulassung von Szenario Berechnungen für die betrieblichen Leistungsindikatoren bei eingeschränkter
Prognosefähigkeit, etwa aufgrund hoher Unsicherheit (DRS 20.133)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
70
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Prognoseberichterstattung
Beispiel
Prognosebericht für Konzern und Segmente
►Beispiel Fresenius SE & Co. KGAA
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
71
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Prognoseberichterstattung
Berichtsanforderungen im Vergleich
DRS 15
DRS 20
Prognosegegenstand
Geschäftsverlauf und Lage
Geschäftsverlauf und Lage; bedeutsame
finanzielle und nichtfinanzielle
Leistungsindikatoren
Prognosehorizont
Mindestens zwei Jahre Empfehlung; ggf. auch
länger (Marktzyklus)
Mindestens ein Jahr und absehbare
Sondereinflüsse nach Prognosehorizont
Prognosegenauigkeit
Mindestens positiver oder negativer Trend
Aussage zur Richtung und Intensität der
voraussichtlichen Entwicklung
Ausnahmesituation
Von konkreten Aussagen zur voraussichtlichen
Entwicklung kann abgesehen werden
Aussagen zur Richtung der voraussichtlichen
Entwicklung oder Szenarien
Wesentliche Annahmen
Angabepflicht
Angabepflicht
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
72
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Prognoseberichterstattung
Beispiele der Berichterstattung
„Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein leicht steigendes Ergebnis.“
ü
„Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein Ergebnis von 100 Mio. Euro.“
ü
„Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein steigendes Ergebnis.“
x
„Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein zufriedenstellendes Ergebnis.“
x
„Wir rechnen für das Geschäftsjahr 2014 mit einem Ergebnis zwischen 90 und 110 Mio. Euro.“
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
73
Financial Reporting, Year-End 2013
ü
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Chancen- und Risikobericht
Änderungen zu früheren Standards
Erweiterung des Berichtsumfangs für kapitalmarktorientierte Unternehmen
►Der geforderte Detaillierungsgrad hängt von der Komplexität und spezifischen Gegebenheiten des Konzerns ab,
insbesondere der Art seiner Geschäftstätigkeit, der Größe und der Inanspruchnahme des Kapitalmarktes
(DRS 20.34-35)
►Kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen detaillierte Angaben zum konzernweiten Risikomanagementsystem
(DRS 20.137) sowie zum Internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess (DRS 20.168) machen
Einzeldarstellung wesentlicher Risiken
►Die wesentlichen Risiken sowie die bei ihrem Eintritt zu erwartenden Konsequenzen sind einzeln darzustellen und zu
beurteilen (DRS 20.149)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
74
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Chancen- und Risikobericht
Änderungen zu früheren Standards
Risikokonsolidierungskreis
►Bei der Darstellung der Struktur des Risikomanagements ist der Risikokonsolidierungskreis anzugeben, sofern
dieser von dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses abweicht (DRS 20.142)
Segmentberichterstattung
►Erfolgt im Konzernabschluss eine Segmentberichterstattung, sind die von Risiken betroffenen Segmente anzugeben
(DRS 20.151)
Pflicht zur Quantifizierung von Chancen und Risiken
►Sofern Chancen und Risiken zu internen Steuerungszwecken quantifiziert werden, soll dies auch im
Konzernlagebericht erfolgen, wenn dies „für den verständigen Adressaten wesentlich“ ist (DRS 20.152)
►Dabei sind intern ermittelten Werte sowie die zu deren Ermittlung verwendeten Modelle und zugrundeliegende
Annahmen anzugeben
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
75
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Chancen- und Risikobericht
Änderungen zu früheren Standards
Zusammenfassung der Risikolage
►Für alle Unternehmen soll die Risikoberichterstattung Angaben zum Risikomanagementsystem, Angaben zu den
einzelnen Risiken sowie eine zusammenfassende Darstellung der Risikolage beinhalten (DRS 20.135)
Wahlrecht bei Brutto- oder Nettobetrachtung
►Die Auswirkungen von Risiken können wahlweise vor oder nach Maßnahmen der Risikobegrenzung dargestellt
werden (DRS 20.157)
►Die Maßnahmen der Risikobegrenzung sind im Einzelnen darzustellen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
76
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Chancen- und Risikobericht
Änderungen zu früheren Standards
Vergleich zum Vorjahr
►Wesentliche Veränderungen der Risiken gegenüber dem Vorjahr sind darzustellen und zu erläutern (DRS 20.159)
Erhöhung der Bedeutung der Chancenberichterstattung
►Gegenüber den vorherigen Standards wird der Berichterstattung über Chancen mehr Gewicht verliehen
►Über Chancen und Risiken ist ausgewogen zu berichten (DRS 20.165-167)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
77
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Chancen- und Risikobericht
Quantifizierung von Risiken
Pflicht zur quantifizierten Berichterstattung von Risiken wenn
►
Intern quantifiziert
►
Nutzung zur internen Steuerung
►
Wesentlich für Adressaten
Praxisbeispiel SAP
„Um zu ermitteln, welche Risiken am ehesten bestandsgefährdenden Charakter für den SAP-Konzern aufweisen,
werden Risiken gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen bezogen auf unsere
Geschäftsziele als „hoch“, „mittel“ oder „gering“ klassifiziert. […]“
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
78
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Zusammenfassung
Zusammenfassung der Kernaussagen
Wirtschaftsbericht
Prognosebericht
Chancen- / Risikobericht
►Nicht finanzielle
Leistungsindikatoren
►Konkretisierung des
Prognosegegenstands
►Beurteilung der VFE-Lage
►Gesamtbeurteilung
►Qualifiziert-komparative
Prognosen als
Mindestanforderung
►Systemdarstellung nur für
kapitalmarktorientierte
Unternehmen verpflichtend
►Vergleich Soll / Ist
►Einjähriger Prognosezeitraum
►Erläuterungen zu Segmenten
►Quellenangaben und Annahmen
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
79
►Stärkerer Fokus auf Bedeutung
der Chancen und Risiken
(Ursachen und Maßnahmen)
►Ausgewogene Berichterstattung
►Erläuterungen zu Segmenten
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DRS 20 Konzernlagebericht
Neuerung
Financial
Stakeholder
Statement Relevance
(LB) Impact
Financial Statement Impact (1)
EY IFRS Solutions
19
15
1
Vorjahresvergleich Prognosen
2
Gesamtbeurteilung
3
Quantitative Angaben
4
Nicht ausgenutzte Kreditlinien
5
6
Analyse und Beurteilung Auftragslage, Kapitalstruktur,
Investitionen, Liquidität
Prognosen in Gesamtaussage zu verdichten
7
Prognosen zu Segmenten
8
9
Prognosen zu bedeutsamen finanziellen und nicht- finanziellen
Leistungsindikatoren
Prognosehorizont reduziert
10
Wesentliche Prognosen
11
12
Prognosegenauigkeit / zumindest Richtung und Intensität ist
anzugeben
Prognose- Ist Vergleich und berichten über die Abweichung
13
Konsistenz bei den Prognoseannahmen
Medium changing impact
14
Gesamtbild der Risikolage gefordert
Low changing impact
15
Einzelne Darstellung von Risiken
16
Quantifizierung von Chance und Risiken
17
Zusammenfassung Risiken in Kategorien/ Rangordnung
18
Von Risiken betroffene Segmente
19
Ausgewogenheit Chancen und Risiken
20
Freiwillige Berichterstattung über Ziele und Strategien
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
8
High
3
7
18
8
20
16
12
1
11
Medium
5
10
13
2
Low
17
6
4
14
9
Low
Medium
High
Stakeholder Relevance (2)
High changing impact
80
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Agenda
Section
a. Impairment
b. DRS 20
Konzernlagebericht
(1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen,
die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden
sind
c. Enforcement / DPR
(2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für
Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden
können (EU-Endorsement bereits durchlaufen)
(3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das
EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben
(4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB
(5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
81
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DPR / Enforcement
Statistik: DPR-Fehlerquote
30%
26%
27%
25%
20%
26%
25%
25%
25%
23%
19%
18%
19%
17%
17%
16%
15%
15%
10%
5%
0%
2006
2007
2008
2009
2010
tatsächliche Fehlerquote
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
2011
normalisierte Fehlerquote
82
Financial Reporting, Year-End 2013
2012
Jan-Sep
2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DPR / Enforcement
DPR-Prüfungsschwerpunkte 2014
Goodwill Impairment-Test:
► Konsistenz und Verlässlichkeit der Cash Flow-Prognosen (externe Quellen, Lageberichterstattung, Planungstreue)
► Ableitung der Wachstumsrate und des Abzinsungssatzes (Peer Group-Analyse, Herleitung des Betafaktors und des
Verschuldungsgrads) (IAS 36.55 ff.)
► Ausreichende Beschreibung der wesentlichen Bewertungsprämissen (IAS 36.134 (d) und (e), IAS 1.125)
Unternehmenszusammenschlüsse:
► Fair Value-Ermittlung mit Bezug auf die Grundsätze von IFRS 13
► Aussagefähige Anhangangaben zur Entstehung eines Goodwill oder eines negativen Unterschiedsbetrags und zu den finanziellen
Auswirkungen eines Unternehmenszusammenschlusses (IFRS 3.59 f., IFRS 3 Anhang B64 (e), (n) und (q))
Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen:
► Transparenz und Stetigkeit bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes (IAS 19.135 ff.)
► Beschreibung der Merkmale des Versorgungsplans und der damit verbundenen Risiken (IAS 19.139)
► Darstellung und Sensitivitäten der versicherungsmathematischen Annahmen (IAS 19.144 f.)
► Ergänzung um eine dritte Bilanz bei wesentlichen Auswirkungen in Folge der Erstanwendung des IAS 19 (2011) (IAS 1.40A)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
83
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DPR / Enforcement
DPR-Prüfungsschwerpunkte 2014
Neue Standards zur Konsolidierung:
► Bei vorzeitiger Anwendung der Standards IFRS 10, 11, 12 im Jahr 2013:
► Abgrenzung des Konsolidierungskreises gemäß IFRS 10
► Beurteilung von gemeinsamen Vereinbarungen (gemeinschaftliche Tätigkeit versus Gemeinschaftsunternehmen) gemäß IFRS 11
► Anhangangaben gemäß IFRS 12
► Bei Erstanwendung der neuen Standards zur Konsolidierung im Jahr 2014:
► Aussagefähige Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen gemäß IAS 8.30
Konzernlagebericht, insbesondere neue Anforderungen durch DRS 20:
► Abgleich der Vorjahresprognose mit der tatsächlichen Entwicklung (DRS 20.57)
► Erhöhte Anforderungen an die Prognosegenauigkeit (DRS 20.128)
► Darstellung der Risiken (DRS 20.146 ff.) und des Risikomanagementsystems (DRS 20.K137 ff.)
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
84
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DPR / Enforcement
ESMA-Prüfungsschwerpunkte 2014
Prüfungsschwerpunkte
ESMA 2014
►
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am
11. November 2013 gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte
bekannt gegeben.
►
Diese sind von den nationalen Aufsichtsbehörden bei ihrer Prüfung im
Rahmen von Enforcement-Verfahren (z. B. in Deutschland von der DPR) zu
beachten.
►
Folgende Bilanzierungsthemen stehen für die ESMA im Fokus:
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
►
Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten
►
Bewertung und Angaben betreffend Verpflichtungen aus
leistungsorientierten Pensionsplänen
►
Fair Value Bewertung und Angaben
►
Angaben zu den maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden,
Ermessensentscheidungen und Schätzungen
►
Bewertung von Finanzinstrumenten sowie Angaben, die sich auf damit
zusammenhängende Risiken beziehen
85
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DPR / Enforcement
Beobachtungen
Ausweis der Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten:
►
Nach Auffassung der DPR sind bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige
Abschreibungen – ggf. separat – als Teil der Umsatzkosten auszuweisen.
►
Die DPR hat angekündigt, die bestehende diversity in practice künftig - zumindest bezüglich der planmäßigen Abschreibungen - nicht
mehr als Gegenargument gelten zu lassen. Werden diese nicht in die Umsatzkosten einbezogen, ist künftig eine Beanstandung seitens
der DPR nicht mehr auszuschließen.
►
Die Frage, wie ein Impairment auf aktivierte Entwicklungskosten auszuweisen ist, hat die ESMA mit Schreiben vom 30.10.2013 beim
IFRS IC zur Diskussion gestellt.
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
86
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DPR / Enforcement
Beobachtungen
Ausgewählte Fehlerfeststellungen: Aufgegebene Geschäftsbereiche
Im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2012 wird ein positives Ergebnis aus fortgeführten
Geschäftsbereichen von TEUR 229 und ein Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen von
EUR 1,374 Mio. ausgewiesen. Es werden hierbei Kostenumlagen von ca. TEUR 232 im Verlust aus
aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst, obgleich diese Aufwendungen auch nach Aufgabe des
Bereichs „Magazin“ anfallen und diese somit dem fortgeführten Ergebnis zuzurechnen sind. Des
Weiteren erfüllt die Schließung des Standorts Paris dem Grunde nach nicht die Definition eines
aufgegebenen Bereichs. Wären die Aufwendungen des Standorts Paris so auf die Geschäftsbereiche
verteilt worden, wie im Geschäftsjahr 2011, hätte sich das Ergebnis um weitere TEUR 512 verringert.
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
87
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DPR / Enforcement
Beobachtungen
Ausgewählte Fehlerfeststellungen: Vorstandsvergütung
Im Jahresabschluss der S AG wurden die dem Vorstand im Geschäftsjahr 2010 gewährten
Gesamtbezüge in Höhe von 162 TEUR nicht angegeben.
Dies verstößt gegen § 285 Nr. 9 a Satz 1 bis 4 HGB, wonach diese Angaben auch dann im Anhang
aufzunehmen sind, wenn die Gesellschaft lediglich einen Alleinvorstand hat.
In die Angabe zur Vergütung der Geschäftsleitung im Konzernanhang wurde nur die laufende Vergütung
von 1,5 Mio. Euro einbezogen. Der im Periodenaufwand erfasste Dienstzeitwand aus Pensionszusagen
von ebenfalls € 1,5 Mio. wurde nicht genannt. Die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen aus
Pensionszusagen in der Anhangangabe zur Vergütung der Geschäftsleitung verstößt gegen
IAS 24.16(b) (revised 2003).
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
88
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
DPR / Enforcement
Beobachtungen
Bewertung von Immobilien bei bindendem Kaufvertrag:
Sachverhalt
►
Immobilienunternehmen A bewertet seine Objekte zum Fair Value. Die Bewertung wird von einem externen
Gutachter anhand eines DCF-Modells durchgeführt.
►
30.12.2010: A unterschreibt einen verbindlichen Vertrag über den Verkauf von zwei Objekten. Der
Verkaufspreis liegt über dem Buchwert. Kaufpreiszahlung/Übergang von Nutzen und Lasten finden wie
vorgesehen Ende März 2011 statt.
Bilanzierung
zum
31.12.2010
►
Separater Ausweis als „held for sale“ gem. IFRS 5
►
Bewertung zum bisherigen Buchwert (= DCF-Modell)
►
Folge: Gewinn wird nicht als Bewertungsgewinn in 2010, sondern als Veräußerungsgewinn in 2011
ausgewiesen
Ansicht der
DPR
►
Sofern keine begründeten Zweifel an einer „arm’s length transaction“ i.S.v. IAS 40.36 vorliegen, verstößt die
Nicht-Berücksichtigung des vertraglichen Kaufpreises beim Vorliegen eines verbindlichen Kaufvertrages gegen
IFRS 5.5d i.V.m. IAS 40.5, IAS 40.45 und IAS 40.46.
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
89
Financial Reporting, Year-End 2013
Financial Reporting
Year-End Update 2013
IFRS Anwender
EY IFRS Year-End Solutions
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
90
Financial Reporting, Year-End 2013
Ihre EY-Scout-Ansprechpartner
IFRS Solutions Leader
Jörg Bösser
Telefon +49 6196 996 26944
jö[email protected]
Operational Manager
Gerd Winterling
Telefon +49 6196 996 24271
[email protected]
Deutschland
Region Mitte
Jörg Bösser
Region Südwest
Helge-Thomas Grathwol
Telefon +49 621 4208 10132
[email protected]
Österreich
Dr. Christoph Froehlich
Telefon +43 12 1170 1015
[email protected]
Region Nord/Ost
Stefania Mandler
Telefon +49 341 2526 23583
[email protected]
Region Bayern
Dr. Christine Burger-Disselkamp
Telefon +49 89 14331 13737
[email protected]
Schweiz
Roger Müller
Telefon +41 58 286 3396
[email protected]
Region West
Andreas Muzzu
Telefon +49 231 55011 22126
[email protected]
Christiane Hold
Telefon +49 89 14331 12368
[email protected]
Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013
91
Financial Reporting
Year-End Update 2013
Ernst & Young
Assurance | Tax |
Transactions | Advisory
About the global Ernst & Young organization
The global Ernst & Young organization is a leader in assurance, tax, transaction and advisory services. It makes a difference by helping
its people, its clients and its wider communities achieve their potential. Worldwide, 152,000 people are united by shared values and an
unwavering commitment to quality.
The global Ernst & Young organization refers to all member firms of Ernst & Young Global Limited (EYG). Each EYG member firm is a
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92
Financial Reporting, Year-End 2013

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