Financial Reporting Year-End Update 2013
Transcription
Financial Reporting Year-End Update 2013
EY Scout International Accounting Ihr Wegweiser durch die Welt der internationalen Rechnungslegung Financial Reporting Year-End Update 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Zur Einstimmung Klassifizierung der Normenänderungen 31. Dezember 2013 31. Dezember 2014 Prämisse: Berichtsperiode = Kalenderjahr 2015 / 2016 ff. Kategorie (4) Kategorie (3) Verpflichtende Anwendung Kategorie (2) Freiwillige (vorzeitige) Anwendung Verpflichtende zukünftige Anwendung (Höchstwahrscheinlich) Kategorie (1) Freiwillige (vorzeitige) Anwendung (Höchstwahrscheinlich) Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 2 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Zur Einstimmung Kategorie (1) Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen wurden und für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, verpflichtend anzuwenden sind Norm Titel IASB EU IFRS 13 Fair Value Measurement 01.01.2013 01.01.2013 Amendments to IAS 1 Presentation of Items of Other Comprehensive Income 01.07.2012 01.07.2012 Amendments to IAS 12 Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets 01.01.2012 01.01.2013 Amendments to IAS 19 Employee Benefits 01.01.2013 01.01.2013 Amendments to IFRS 1 Severe Hyperinflation and Removal of Fixed Dates for First-Time Adopters 01.07.2011 01.01.2013 Amendments to IFRS 1 Government Loans 01.01.2013 01.01.2013 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 3 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Zur Einstimmung Kategorie (1) Fortsetzung Norm Titel IASB EU Amendments to IFRS 7 Disclosures – Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities 01.01.2013 01.01.2013 Diverse Improvements to IFRSs (Cycle 2009-2011) 01.01.2013 01.01.2013 IFRIC 20 Stripping Costs in the Production Phase of a Surface Mine 01.01.2013 01.01.2013 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 4 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Zur Einstimmung Kategorie (2) Standards und Interpretationen, die von der EU übernommen wurden und für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, freiwillig angewendet werden können Norm Titel IASB EU IFRS 10 Consolidated Financial Statements 01.01.2013 01.01.2014 IFRS 11 Joint Arrangements 01.01.2013 01.01.2014 IFRS 12 Disclosures of Interests in Other Entities 01.01.2013 01.01.2014 IAS 27R Separate Financial Statements 01.01.2013 01.01.2014 IAS 28R Investments in Associates and Joint Ventures 01.01.2013 01.01.2014 Amendments to IFRS 10 Transition Guidance 01.01.2013 01.01.2014 Amendments to IFRS 10 / 12 Consolidation – Investment entities 01.01.2014 01.01.2014 Amendments to IAS 32 Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities 01.01.2014 01.01.2014 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 5 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Zur Einstimmung Kategorie (3) Standards und Interpretationen, die von der EU noch nicht übernommen wurden (und ggf. in künftigen Berichtsperioden verpflichtend anzuwenden sind) Norm Titel IASB EU IFRS 9 Financial Instruments (and subsequent amendments to IFRS 9 and IFRS 7) OPEN OPEN IFRS 9 Financial Instruments (Hedge Accounting and amendments to IFRS 9, IFRS 7 and IAS 39) OPEN OPEN Amendments to IAS 19 Employee Benefits entitled Defined Benefit Plans: Employee Contributions 01.07.2014 OPEN Amendments to IAS 36 Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets 01.01.2014 OPEN Amendments to IAS 39 Novation of Derivatives and Continuation of Hedge Accounting 01.01.2014 OPEN IFRIC 21 Levies 01.01.2014 OPEN Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 6 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 7 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section a. IFRS 13 Fair Value Measurement (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, b. Amendments to IAS 1 Presentation of Items of Other Comprehensive Income* die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB c. Amendments to IAS 12 Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets d. Amendments to IAS 19 Employee Benefits e. Improvements to IFRSs (Cycle 2009-2011) (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 * Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 8 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Zur Einstimmung Beizulegender Zeitwert = Preis, den eine Partei in einer regulären Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswertes erhalten oder für die Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würde. Unter Berücksichtigung von Bewertungsgegenstand Welcher Vermögenswert oder welche Schuld zu bewerten ist Markt Den Hauptmarkt (sofern nicht vorhanden den vorteilhaftesten Markt) mit Marktteilnehmern Preis Exit Price Bewertungsprämissen Die angemessene Bewertungsprämisse für einen nicht-finanziellen Vermögenswert unter Berücksichtigung der bestmöglichen Verwendung Bewertungsverfahren Das oder die angemessene(n) Bewertungsverfahren, für welche ausreichende Daten verfügbar sind Fair Value Hierarchie Die in das oder die Bewertungsverfahren einfließenden Inputfaktoren, die auf den Annahmen der Marktteilnehmer basieren Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 9 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment Grundlagen ► Die Bestimmung des Fair Value von OTC-Derivaten erfolgt in der Regel anhand von Bewertungsmodellen unter Rückgriff auf beobachtbare Inputfaktoren (Stufe 2) oder nicht beobachtbare Inputfaktoren (Stufe 3). Bei der Bestimmung des Fair Value gem. IFRS 13 ist sowohl das Kreditrisiko der Gegenpartei als auch das eigene Kreditrisiko des bilanzierenden Unternehmens zu berücksichtigen. ► Ein ohne diese Komponenten ermittelter Fair Value ist folglich um das Kreditrisiko der Gegenpartei bzw. um das eigene Kreditrisiko anzupassen (sog. „Kreditrisikoabschlag“). ► Die Anpassung für das Kreditrisiko der Gegenpartei wird als „Credit Value Adjustment (CVA)“ bezeichnet. ► Die Anpassung für das eigene Kreditrisiko des bilanzierenden Unternehmens wird als „Debt Value Adjustment (DVA)“ bezeichnet. Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 10 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment Berechnung des Kreditrisikoabschlags CVA (bzw. DVA) = Erwarteter ausfallgefährdeter Betrag x Ausfallwahrscheinlichkeit x Verlusthöhe Erwarteter ausfallgefährdeter Betrag (Expected Exposure - EE) Ausfallwahrscheinlichkeit x Verlusthöhe (Probability of Default- PD x Loss Given Default - LGD) ► Simulationsverfahren (Beispiele) ► Gem. IFRS 13 sind wenn immer möglich beobachtbare Inputfaktoren zu verwenden ► Potential Exposure Approach ► CDS Spread-Quotierungen (=PD x LGD) ► Monte-Carlo-Simulation => sofern diese vorhanden sind, sind sie zu bevorzugen ► Add-On-Verfahren ► Ableitung aus Credit Spreads ► Ableitung aus Ratinginformationen ► Eigene Schätzungen Bei der Umsetzung der Bestimmungen des IFRS 13 ist eine marktkonforme Methode zur Ermittlung des CVA in Übereinstimmung mit IDW ERS HFA 47 zu wählen. Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 11 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment Beispiel aus der Praxis / Add-on Verfahren - Bewertung eines nicht besicherten Zinsswaps (Nominalvolumen 100 Mio. EUR) mit 5 Jahren Laufzeit. - Im Rahmen des Add-on-Verfahrens werden Multiplikatoren verwendet, die aus beobachtbaren Marktdaten vergleichbarer Instrumente abgeleitet und mit der vom Derivatetyp abhängigen Bemessungsgrundlage (z. B. Nennwert des Kontrakts, Barwert der Forderung) multipliziert werden. - Der beizulegende Zeitwert ohne Berücksichtigung des Kreditrisikoausfallrisikos sei 4,1 Mio. EUR. - Der laufzeitkongruente CDS (Credit Default Swap) der Gegenpartei sei 1,5%. Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 12 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Credit Value Adjustment / Debt Value Adjustment Beispiel aus der Praxis / Add-on Verfahren Current Exposure Potential Future Exposure Expected Exposure Multiplikation mit CDS (=PD x LGD = 1,5) max{0,MtM} Volatilitätsrate Nominalwert Add-on Gegenpartei Gegenpartei Zeit (t) A B C D=B x C EE = (A + D) E = EE x 1,5% 0 4.100.000 0,5% 100.000.000 500.000 4.600.000 69.000 CVA (t=0) 69.000 Buchungssatz des Bilanzierenden: Abwertungsaufwand an Zinsswap-CVA Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 69.000 13 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Ausgewählte Praxisprobleme Bei der Bewertung nicht-finanzieller Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert wird stets das Konzept der höchst- und bestmöglichen Verwendung („highest and best use“) berücksichtigt, auch wenn das Unternehmen eine andere Art der Verwendung beabsichtigt. Bewertungskonzept für nicht-finanzielle Vermögenswerte Gesetzlich zulässig höchst- und bestmögliche Verwendung Physisch möglich Finanziell durchführbar Es wird unterstellt, dass die tatsächliche Verwendung die höchst- und bestmögliche Verwendung ist, solange nichts darauf hindeutet, dass eine andere Art der Verwendung den Wert des Vermögenswertes maximieren würde. Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 14 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Ausgewählte Praxisprobleme Bewertungsprämissen im Rahmen der höchst- und bestmöglichen Verwendung Die höchst- und bestmögliche Verwendung erfolgt entweder: in Kombination mit anderen Vermögenswerten und/oder Schulden oder auf Einzelbasis ► Annahme, dass die ergänzenden Vermögenswerte und Schulden den Marktteilnehmern zur Verfügung stehen würden ► Der beizulegende Zeitwert ist der aktuelle Preis, der durch einen Verkauf an Marktteilnehmer erzielt werden kann, die den Vermögenswert eigenständig nutzen (würden) ► Ergänzende Schulden umfassen Schulden, die zur Finanzierung des Working Capital dienen, nicht jedoch Schulden zur Finanzierung von Vermögenswerten, die nicht zur Gruppe gehören ► Annahmen zur höchst- und bestmöglichen Verwendung müssen bei allen Vermögenswerten und/oder Schulden in der Gruppe übereinstimmen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 15 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Ausgewählte Praxisprobleme Beispiel: Ein Unternehmen bewertet ein Grundstück (vgl. IFRS 13, Illustrative Examples, Beispiel 2) Fact Pattern: Ein Unternehmen erwirbt im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses ein Grundstück ► Aktuell wird es gewerblich als Fabrikgelände genutzt. ► Auf angrenzenden Grundstücken wurden kürzlich Apartmentgebäude errichtet. Gewerblicher Verwendung Die höchst- und bestmögliche Verwendung wäre zu bestimmen zwischen: Verwendung als Grundstück für Wohngebäude IASB Aspekte: Der höchst- und bestmögliche Verwendung des Grundstücks ergibt sich aus dem höheren Wert beider Alternativen. Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 16 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Anhangangaben Überleitungsrechnung von den Eröffnungs- zu den Schlussbilanzwerten unter: separater Angabe von: Wiederholte Bewertung auf Stufe 3 ► den gesamten in der GuV erfassten Bewertungsergebnissen und den korrespondierenden GuVPositionen ► dem im Periodenergebnis enthaltenen Betrag, der auf nicht realisierte Gewinne und Verluste aus zum Ende der Berichtsperiode gehaltenen Vermögenswerten und Schulden zurückgeht, sowie den korrespondierenden Positionen ► den gesamten im sonstigen Ergebnis erfassten Bewertungsergebnissen und den korrespondierenden OCIPositionen bei Umgliederung: ► Beträge jedweder Umgliederung in die bzw. aus der Stufe 3 ► Erläuternde Beschreibung der Sensitivität des beizulegenden Zeitwerts in Bezug auf Änderungen nicht beobachtbarer Inputfaktoren mit wesentlichen Effekten auf die Bewertung ► Gründe für die Umgliederungen in die bzw. aus der Stufe 3 ► Beschreibung der Wechselwirkung (sofern vorhanden) zwischen diesen und anderen für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendeten nicht beobachtbaren Inputfaktoren ► Methode zur Bestimmung, wann Umgliederungen stattgefunden haben ► Beschreibung der Auswirkung der Änderung dieser nichtbeobachtbarer Inputfaktoren auf den beizulegenden Zeitwert àgetrennte Angabe von Umgliederungen in Stufe 3 und Umgliederungen aus Stufe 3 ► Mindestens quantitative Darstellung von nicht beobachtbaren Inputfaktoren ► Finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten ► Angabe, ob die Änderung eines oder mehrerer nicht beobachtbarer Inputfaktoren zur Abbildung halbwegs möglicher alternativer Annahmen zu einer wesentlichen Änderung des beizulegenden Zeitwertes führen würde und welche Auswirkungen dies hätte ► Käufen, Verkäufen, Emissionen und Erfüllungen (jede Veränderung ist dabei gesondert anzugeben) Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 In Bezug auf nicht beobachtbare Inputfaktoren: 17 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen Beispiel Good Group Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 18 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen Beispiel Good Group Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 19 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen Beispiel Good Group Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 20 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement Anhangangaben – ausgewählte Textpassagen Beispiel Good Group Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 21 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 13 Fair Value Measurement IFRS Solutions EY Scout Teilnehmer Fragebogen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 22 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section a. IFRS 13 Fair Value Measurement (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, b. Amendments to IAS 1 Presentation of Items of Other Comprehensive Income* die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB c. Amendments to IAS 12 Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets d. Amendments to IAS 19 Employee Benefits e. Improvements to IFRSs (Cycle 2009-2011) (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 * Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 23 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Amendments to IAS 1 Presentation of Items of Other Comprehensive Income 2001 2004 Phase A Performance Reporting FASB Performance Reporting IASB Joint Project Presentation of Financial Statements Phase B Phase C Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 2010/2011 2012 ff. „Replacement of IAS 1 and IAS 7“ Arbeitsentwurf Juli 2010 ED ? „Presentation of Items of OCI“ ED OCI Mai 2010 „Discontinued Operations“ Arbeitsentwurf IFRS 5A Juli 2010 IAS 1 revised (2007) „Zwischenberichterstattung“ 24 Financial Reporting, Year-End 2013 Final Juni 2011 ED ? Amendments to IAS 1 Presentation of Items of Other Comprehensive Income Financial Reporting Year-End Update 2013 Presentation of Items of Other Comprehensive Income (ab 2013 ff.) Gesamtergebnisrechnung Verbleibendes Darstellungswahlrecht: (Comprehensive Income Statement) Darstellung der Bestandteile des sonstigen Ergebnisses ist vor oder nach Steuern zulässig (ggf. Aufteilung von Steuern auf „recyclefähiges“ und „nicht-recyclefähiges“ sonstiges Ergebnis notwendig) Abschnitt 1 – Gewinn- und Verlustrechnung ► (Basis für Ermittlung des Ergebnisses je Aktie – EPS) Abschnitt 2 – Sonstiges Ergebnis ► Bestandteile, die niemals in die GuV umgegliedert werden ► Bestandteile, die ggf. in Folgeperioden in die GuV umgegliedert werden Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 Gruppierung 25 Financial Reporting, Year-End 2013 Amendments to IAS 1 Presentation of Items of Other Comprehensive Income Sonstiges Ergebnis: Financial Reporting Year-End Update 2013 2012 2011 Beträge, die nicht in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden ► Neubewertungsrücklage für Sachanlagen 400 - ► Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Plänen 144 (30) ► Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden nicht in die GuV umgegliedert werden (180) 10 364 (20) 1.002 660 6 16 Beträge, die ggf. in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden ► Gewinne und Verluste aus der Währunsumrechnung ► Gewinne und Verluste aus der Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb ► Gewinne und Verluste aus Cash-Flow-Hedges 186 132 ► Unrealisierte Gewinne und Verluste aus zur Veräußerung verfübaren finanziellen Vermögenswerten 270 188 ► Steuereffekt auf Beträge, die in künftigen Perioden in die GuV umgegliedert werden (28) (106) 1.436 890 1.800 870 Sonstiges Ergebnis (nach Steuern) Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 26 Financial Reporting, Year-End 2013 Praxisbeispiel Amendments to IAS 1 Presentation of Items of Other Comprehensive Income Financial Reporting Year-End Update 2013 Siemens AG, Geschäftsbericht 2010/2011, S. 167 Praxisbeispiel Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 27 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section a. IFRS 13 Fair Value Measurement (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, b. Amendments to IAS 1 Presentation of Items of Other Comprehensive Income* die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB c. Amendments to IAS 12 Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets d. Amendments to IAS 19 Employee Benefits e. Improvements to IFRSs (Cycle 2009-2011) (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 * Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 28 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Amendments to IAS 12 Deferred Tax on Investment Property Deferred Tax on Investment Property Anwendungsbereich: Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen (frühere Anwendung zulässig) EU-Endorsement: Abweichender Anwendungsbereich: Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen (frühere Anwendung zulässig) Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 Bei der Ermittlung von latenten Steuern bei „als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien“ i.S.v. IAS 40, die nach dem Modell des beizulegenden Zeitwertes gem. IAS 40.33 ff. bilanziert werden, ist grundsätzlich von einer Umkehrung durch Veräußerung auszugehen (sofern Steuersatz von dem bei Nutzung divergiert). 29 Grundsatz ist nur dann widerlegbar, wenn folgende beiden Bedingungen erfüllt sind: ► Die betreffende Immobilie unterliegt einer (planmäßigen) Abschreibung; und ► Financial Reporting, Year-End 2013 Das Geschäftsmodell sieht bezogen auf diese Immobilie die Erzielung eines wirtschaftlichen Nutzenzuflusses über die wirtschaftliche Nutzungsdauer vor. Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section a. IFRS 13 Fair Value Measurement (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, b. Amendments to IAS 1 Presentation of Items of Other Comprehensive Income* die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB c. Amendments to IAS 12 Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets d. Amendments to IAS 19 Employee Benefits e. Improvements to IFRSs (Cycle 2009-2011) (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 * Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 30 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Amendments to IAS 19 Employee Benefits Kurzüberblick Gegenstand Änderung Versicherungsmathematische Gewinne/Verluste ► Soforterfassung im OCI als einzig zulässige Methode Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand für noch nicht unverfallbare Leistungen ► Soforterfassung in der Periode, in der eine Planänderung stattgefunden hat Erträge aus Planvermögen ► Abschaffung der separaten Ermittlung erwarteter Erträge ► Nettozinseffekt = Saldo aus bilanzierter Schuld und bilanziertem Vermögenswert x Abzinsungssatz der Leistungsverpflichtung Einstufung in langfristig und kurzfristig fällige Leistungen ► Zeitpunkt maßgeblich, zu dem ein Mitarbeiter die Leistung nach den Erwartungen des Unternehmens tatsächlich erhalten wird Abfindungsverpflichtungen ► Geänderte Definition ► Geänderte Erfassungskriterien (Passivierungszeitpunkt) ► Zahlreiche neue Angaben zu Pensionsverpflichtungen, bspw. zur durchschnittlichen Restlaufzeit und Sensitivitätsanalysen hinsichtlich aller wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen Anhangangaben Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 31 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Amendments to IAS 19 Employee Benefits Kurzüberblick Thema Regelung Altersteilzeit ► Aufstockungsleistungen sind anzusammeln ► Berücksichtigung von Mindestbetriebszugehörigkeit prüfen ► Schema zur Aufwandsverteilung nach Anwendungshinweis des DRSC IFRS FA ► Zum 31.12.2013 keine Änderung von „High-Quality Corporate Bonds“: Ratingklasse von „Single AA or above“ ► Kein länderspezifischer EURO-Rechnungszins ► Ermittlung unverändert auf Vorsteuer-Basis ► Beschreibung der planspezifischen Merkmale und Risiken ► Angabe der wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen und deren Sensitivitäten ► Darstellung der Effekte aus der rückwirkenden Anwendung des IAS 19R; ggf. Einführung einer „dritten Bilanz“ Rechnungszins im EURO-Raum Anhang nach IAS 19R Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 32 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section a. IFRS 13 Fair Value Measurement (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, b. Amendments to IAS 1 Presentation of Items of Other Comprehensive Income* die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB c. Amendments to IAS 12 Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets d. Amendments to IAS 19 Employee Benefits e. Improvements to IFRSs (Cycle 2009-2011) (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 * Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 33 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Improvements to IFRSs (Cycle 2009-2011) 2012 Jan Feb Mär Apr Mai Jun Jul Aug Sept Okt Nov Dez Im Mai 2012 hat das IASB im Rahmen des jährlichen Änderungsverfahrens (sog. Annual Improvements Project) sechs Änderungsvorschläge zu fünf International Financial Reporting Standards (IFRS) veröffentlicht. Wichtige Fakten Mit den Änderungen an IFRS 1, IAS 1, IAS 16, IAS 32 und IAS 34 sollen Unklarheiten an den bestehenden IFRS behoben werden. Die Änderungen sind retrospektiv ab dem 1. Januar 2013 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist in allen Fällen erlaubt. Das EU-Endorsement erfolgte im Dezember 2012. Die Änderungen dienen in der Regel der Klarstellung von Anforderungen und nicht der grundlegenden Änderung der derzeitigen Bilanzierungspraxis. Trotzdem könnte es für Unternehmen erforderlich werden, bisher angewandte Methoden, Verfahren und Offenlegungspraktiken zu überprüfen. Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 34 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Improvements to IFRSs (Cycle 2009-2011) Improvements to IFRSs (Cycle 2009-2011) IFRS 1 IAS 1 IAS 16 IAS 32 IAS 34 ► Erneute Anwendung von IFRS 1 ► Fremdkapitalkosten Anforderungen an Informationen betreffend freiwillig dargestellten Vergleichsperioden (u. a. Anforderungen an Anhangangaben iVm „dritter Bilanz“). Wartungsgeräte sind als Sachanlagen (und nicht als Vorräte) zu klassifizieren, sofern Definitionsmerkmale einer Sachanlage erfüllt werden. Klarstellung, dass Ertragsteuern auf Ausschüttungen an Anteilseigner in Übereinstimmung mit IAS 12 zu bilanzieren sind (Aufhebung der einzelfallspezifischen Normen in IAS 32). Klarstellung betreffend die Segmentangaben des Gesamtbetrags der Vermögenswerte und der Schulden (Konsistenz zwischen IAS 34 und IFRS 8). Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 35 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind a. Consolidation Package (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27R, IAS 28R) b. Financial Instruments (Amendments to IAS 32 and IFRS 7) (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 36 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Consolidation Package Überblick Zeitlicher Anwendungsbereich: IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 sind in der EU erstmals verpflichtend (retrospektiv) anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen: ► Vorzeitige Anwendung zulässig, sofern alle Standards des IASBProject „Consolidation“ ebenso vorzeitig angewendet werden Juni 2012: IASB veröffentlicht Änderungen an den Übergangsvorschriften von IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12: ► Angepasste Vergleichsinformationen sind lediglich für die vorhergehende Vergleichsperiode erforderlich ► Entfall der Anhangangaben zu bisher nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen („structured entities“) für Perioden, die vor der Erstanwendung von IFRS 12 liegen Oktober 2012: IASB veröffentlicht Änderungen zu Investmentgesellschaften („investment entities“) ► Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 Investmentgesellschaften müssen Beteiligungen an beherrschten Tochterunternehmen grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Wert bilanzieren 37 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Consolidation Package Praxisbeispiel zur Einstimmung Beispiel BASF Gruppe angepasste Werte 2012: IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 wurde bei der BASF zum 1. Januar 2013 angewendet - Konsequenz: ► 4 Gesellschaften von Vollkonsolidierung auf Equity-Methode ► 14 Unternehmen, die auch bisher nach Equity-Methode bilanziert wurden, nun mit konsequentem Ausweis im EBIT UE HK -6,6 3,8 ► Bei 14 Gesellschaften von anteilsmäßiger Konsolidierung auf Equity-Methode ► Interessant: 8 Gesellschaften verbleiben in der anteilsmäßigen Konsolidierung Effekte in Mrd EUR* Übriges Ergebnis Equity Ergebnis (Ausweis EBIT) 0,4 0,2 EBIT -2,2 Total EBIT-Effekt (% auf bisheriger EBIT von Mrd. EUR 9) -24% * Stark vereinfachte Darstellung und gerundet Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 38 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 10 Consolidated Financial Statements Kurzreflexion Beispiele: ► Operative Geschäftspolitik ► Finanzentscheidungen ► Ernennung/Abberufung und Vergütung von key management personnel ► Bestimmung, wer die derzeitige Fähigkeit besitzt, die relevanten Aktivitäten zu steuern Dabei sind u.a. zu berücksichtigen: ► Stimmrechte, auch ► Potenzielle Stimmrechte ► Faktische Beherrschung ► Vertragliche Vereinbarungen ► Prinzipal-AgentenBeziehungen Rückflüsse Beurteilung der Rückflüsse Identifizierung, welche Aktivitäten des Unternehmens als die „relevanten Aktivitäten“ anzusehen sind Fähigkeit zur Steuerung Beurteilung der power Identifizierung relevanter Aktivitäten Aktivitäten Beurteilung, ob der Investor variable Rückflüsse aus seiner Beteiligung erhält oder über das Recht verfügt, diese zu erhalten Beispiele: ► Ausschüttungen ► Änderungen des Beteiligungswerts ► Managementvergütungen ► Verlustrisiken ► Residualansprüche ► Synergieeffekte Berücksichtigung des Zwecks und der Struktur des Unternehmens Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 39 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 10 Consolidated Financial Statements Auswirkungsanalyse Auswirkungsanalyse IFRS 10 Überblick Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 40 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 10 Consolidated Financial Statements Auswirkungsanalyse Auswirkungsanalyse IFRS 10 ► Die ökonomische Substanz von potentiellen Stimmrechten ist bei der Beurteilung der Beherrschung zu beurteilen ► Praxisfragen bei der Beurteilung: Potentielle Stimmrechte Fazit ► Mehrfache Ausübungszeiträume (z. B. alle 3 Monate für einen Zeitraum von 2 Wochen) ► Ausübungspreis: finanzielle Barriere bzw. Anreiz zur Ausübung, Berücksichtigung von Synergien, Änderungen im Zeitablauf ► Beurteilung der Wirkung von potentiellen Stimmrechten, die von anderen gehalten werden: Informationen über Barrieren und Anreize zur Ausübung ► Berücksichtigung von regulatorischen Anforderungen (z. B. Zustimmung Kartellbehörden bei Ausübung) ► Erhebliche Ermessensausübungen erforderlich ► Anhangangaben nach IAS 1 und IFRS 12 beachten Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 41 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 10 Consolidated Financial Statements Auswirkungsanalyse Auswirkungsanalyse ► Wenn Entscheidungsrechte auf einen Entscheidungsträger delegiert werden, ist zu beurteilen, ob der Entscheidungsträger als Prinzipal oder Agent agiert ► Praxisfragen bei der Beurteilung: IFRS 10 AgentPrinzipal Fazit ► Grundlage eines Agenten-Prinzipal Verhältnisses ► Entscheidungsfreiheit des Entscheidungsträgers (z.B. Wirkung von Garantien) ► Beurteilung der Rückflüsse: ► Qualitative vs. quantitative Beurteilung ► Variabilität vs. absolute Höhe (“magnitude”) ► Berücksichtigung von marktgerechten Managementgebühren ► Berücksichtigung von Rückflüssen nur aus anderen Beziehungen ► Erhebliche Ermessensausübungen erforderlich ► Anhangangaben nach IAS 1 und IFRS 12 beachten Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 42 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 10 Consolidated Financial Statements Auswirkungsanalyse Auswirkungsanalyse IFRS 10 ► Faktische Beherrschung (“de facto control”) ► Praxisfragen bei der Beurteilung: Faktische Beherrschung Fazit ► Bestimmung des Zeitpunkts, an dem die Beherrschung erlangt wird bzw. endet ► Berücksichtigung von Erfahrungen aus der Vergangenheit, wenn sich die Anteilsverhältnisse oder die ökonomischen Bedingungen ändern ► Kenntnisse über die Organisation und das Verhalten der anderen Gesellschafter ► Prognostizierbarkeit des Verhaltens anderer Gesellschafter ► Erhebliche Ermessensausübungen erforderlich ► Anhangangaben nach IAS 1 und IFRS 12 beachten Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 43 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 10 Consolidated Financial Statements Auswirkungsanalyse Auswirkungsanalyse ► Existenz von “Autopiloten”/“brain dead entities” ► Es besteht eine grundsätzliche Skepsis, dass es Gesellschaften gibt, die auf einem “Autopiloten” laufen bzw. Als “braind dead” qualifizieren ► Diese Skepsis wird vom IASB geteilt IFRS 10 Sonstiges ► Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 Neu-Beurteilung von Schutzrechten ► Können Schutzrechte zu substanziellen Beteiligungsrechten werden? ► IFRIC Update September 2013 44 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 27 Consolidation – Investment Entities Consolidation – Investment Entities Anwendungsbereich: Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen (frühere Anwendung zulässig) EU-Endorsement erfolgte im November 2013 Eine sog. „Investment Entity“ ist von der grundsätzlichen Konsolidierungspflicht gem. IFRS 10 ausgenommen. Tochterunternehmen sind stattdessen zum Fair Value (through profit and loss) zu berücksichtigen. ► Ausweitung der Anhangangaben ► Fokus: Private Equity / Venture Capital – Gesellschaften ► Erhöhung des Informationsnutzens für die Abschlussadressaten. Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 45 Financial Reporting, Year-End 2013 Kostenersparnispotenzial wird ggf. auf anderen Konzernebenen konterkariert Financial Reporting Year-End Update 2013 Amendments to IFRS 10, IFRS 12 and IAS 27 Consolidation – Investment Entities Auswirkungsanalyse IFRS 10 Investmentgesellschaften IFRS IC Anfrage PE Fonds (1) (1) (1) Qualifizieren Holdings als Investmentgesellschaften? Holding 1 Gesellschafterdarlehen Holding 2 (2) Mutterunternehmen Tochterunternehmen 1 Externe Finanzierung (3) Banks Banks Banken (3) Hat die erfolgswirksame Einbeziehung eines Mutteruntenehmens in den Abschluss einer Investmentgesellschaft zum beizulegenden Zeitwert befreiende Wirkung für die eigenen Konzernrechnungslegungspflichten? (4) Assoziiertes Unternehmen Tochterunternehmen 2 ► PE Fonds qualifiziert als Investmentgesellschaft ► Mutterunternehmen qualifiziert nicht als Investmentgesellschaft ► Holding 1 im Wesentlichen aus steuerlichen Gründen etabliert Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 (2) Qualifizieren zu steuerlichen Zwecken etablierte Holdings als Investmentgesellschaften? 46 (4) Wie sind assoziierte Unternehmen, die als Investmentgesellschaft qualifizieren von einem Mutterunternehmen zu berücksichtigen? Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 11 Joint Arrangements IFRS 11 IAS 31 Kurzreflexion Gemeinschaftliche Tätigkeiten Gemeinschaftlich geführte Vermögenswerte Gemeinschaftlich geführte Unternehmen Erfassung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen und/oder der relativen Anteile daran Erfassung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen und/oder der relativen Anteile daran Equity-Methode oder Quotenkonsolidierung Joint Operation Joint Venture Die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, haben ein Recht auf die Vermögenswerte und Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten aus der Vereinbarung Die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung ausüben, verfügen über ein Recht auf die Nettovermögenswerte der Vereinbarung Erfassung der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen und/oder der relativen Anteile daran Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 Equity-Methode 47 Financial Reporting, Year-End 2013 Gemeinschaftsunternehmen Gemeinschaftliche Vereinbarungen Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 11 Joint Arrangements Auswirkungsanalyse Auswirkungsanalyse ► IFRS 11 wird in vielen Branchen zu keinen Veränderungen führen – branchenspezifisch können sich jedoch erhebliche Auswirkungen ergeben IFRS 11 ► Die meisten Vereinbarungen, die über eigenständige Vehikel strukturiert sind, werden „joint ventures“ i.S.v. IFRS 11 sein ► Änderungen bei „joint ventures“, die gegenwärtig quotal konsolidiert werden (sog. Quotenkonsolidierung); zukünftig: zwingend Equity-Methode Kurzreflexion ► Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 ► Grundsätzlich keine wesentlichen Ergebniswirkungen zu erwarten; aber signifikante Auswirkungen auf Struktur der Bilanz- und GuV und damit auch auf klassische Bilanzkennzahlen wie z.B. Eigenkapitalquote etc. ► Segmentberichterstattung als Instrument zur Kommunikation Änderungen bei gemeinschaftlich beherrschten Unternehmen, die gemäß IFRS 11 als „joint operation“ klassifiziert werden und die derzeit unter Anwendung der Equity-Methode bilanziert werden 48 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 11 Joint Arrangements Auswirkungsanalyse Auswirkungsanalyse ► Klassifizierung einer Gemeinschaftsvereinbarung ► IFRS 11 ► Themen in der Praxis ► ► ► „Break even“ vs. „profit making“ ► „Substantially all of the Output“ ► Zeitraum der vertraglichen Abnahmeverpflichtungen Bilanzierung, wenn Beteiligungsquote und Anteil am Output unterschiedlich sind und wenn Abnahmequote variabel ist Aufwands- und Ertragseliminierung – Unterschiede zur proportionalen Konsolidierung Übergangsvorschriften ► Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 ► Bilanzierung von Joint Operations ► ► Bilanzierungseinheit („unit of account“) Rechtsform (z.B. Personenhandelsgesellschaften, Arbeitsgemeinschaften) Andere Tatsachen und Umstände Behandlung von OCI-Komponenten 49 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS 12 Disclosures of Interests in Other Entities Kurzreflexion Angaben zur Art und Änderungen der Risiken im Zusammenhang mit konsolidierten entities Angaben zur Art und Umfang der Beziehungen zu nicht konsolidierten structured entities ► ► Zweck ► Volumen ► Aktivitäten ► Finanzierung ► Buchwerte der im Konzernabschluss enthaltenen Vermögenswerte und Schulden, die im Zusammenhang mit nicht konsolidierten structured entities stehen ► Einschätzung des maximalen Verlustrisikos ► ► Angabe wesentlicher Ermessensentscheidungen und Annahmen bzgl. der Frage, ob ein Unternehmen ein anderes Unternehmen beherrscht Angabe wesentlicher Restriktionen bzgl. der Nutzung von Vermögenswerten oder der Begleichung von Schulden des Konzerns Zusammengefasste Finanzinformationen für Konzerngesellschaften, bei denen nicht beherrschende Anteile bestehen, die materiell für den Konzern sind ► Umstände und Bedingungen, unter denen der Konzern verpflichtet ist, finanzielle Unterstützung zu gewähren ► Situationen, in denen der Konzern freiwillig finanzielle oder andere Unterstützungsleistungen gewährt hat ► Bestehende Absichten, finanzielle oder andere Unterstützung zu gewähren Fazit ► Insgesamt verlangt IFRS 12 deutlich weitergehende Anhangangaben im Vergleich zu IAS 27 bzw. SIC 12 ► Ggf. System-Anpassungen bzw. Anpassungen in den Reporting-Packages erforderlich Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 50 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Consolidation Package EY IFRS Solutions Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 51 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Consolidation Package EY IFRS Solutions EY Scout Teilnehmer Fragebogen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 52 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind a. Consolidation Package (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12, IAS 27R, IAS 28R) b. Financial Instruments (Amendments to IAS 32 and IFRS 7) (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 53 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Financial Instruments Saldierung Amendments to IAS 32 Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities Ä „Kategorie (2)“ Anwendungsbereich Verpflichtende Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01. Januar 2013 (Amendments to IFRS 7) bzw. 2014 (Amendments to IAS 32) beginnen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 „Saldierung“ umfasst zwei Amendments EU-Endorsement erfolgte im Dezember 2012 Amendments to IFRS 7 Disclosures – Offsetting Financial Assets and Financial Liabilities Ä „Kategorie (1)“ Aus der Klarstellung der Kriterien „zeitgleiches Settlement“ und „jederzeitiges Recht zur Aufrechnung“ kann sich eine Änderung der Bilanzierungspraxis nur ergeben, falls IAS 32 bislang unterschiedlich ausgelegt wurde. 54 Financial Reporting, Year-End 2013 Als ergänzende Pflichtangabe sind künftig tabellarisch Brutto- und Nettobeträge aus der bilanziellen Saldierung sowie Beträge für bestehende Saldierungsrechte, die nicht den bilanziellen Saldierungskriterien genügen, anzugeben. Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section a. Amendments to IAS 36 Recoverable Amount Disclosures for NonFinancial Assets (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 55 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Recoverable Amount Disclosures for Non-Financial Assets Year-End Update 2013 Amendments to IAS 36 Recoverable Amount Disclosures Anwendungsbereich: Verpflichtende (retrospektive) Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen (frühere Anwendung zulässig sofern korrespondierend IFRS 13 angewendet wird) EU-Endorsement derzeit noch ausstehend Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 Klarstellung, dass Angaben von Informationen über den erzielbaren Betrag nur für wertgeminderte Vermögenswerte oder ZGEs zu machen sind (vorausgesetzt, die Ermittlung des erzielbaren Betrags basiert auf dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten) 56 Konkretisierungen bei den Angaben, sofern ein Vermögenswert (bzw. eine ZGE) wertgemindert ist und der erzielbare Betrag auf Grundlage seines beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten bestimmt wurde (z. B. Bewertungsmethode, Ebene der Fair Value-Hierarchie gem. IFRS 13 etc.) Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 57 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Revenue Recognition Zeitplan 2010 2011 2012 / 2013 2014 ff. Juni 2010 November 2011 Beratungen Standardentwurf ED/2010/6 „Revenue from Contracts with Customers“ Re-Exposure Draft ED/2011/6 „Revenue from Contracts with Customers“ (sog. Re-Deliberations) Endgültiger Standard IFRS X „Revenue from Contracts with Customers“ ► Ergebnis jahrelanger Diskussionen zwischen FASB und IASB beginnend in 2002 ► ► Ab Juni 2012 fanden in regelmäßigen Abständen sog. Re-Deliberations statt ► Veröffentlichung des finalen Standards voraussichtlich 2014 ► ► Teil der Konvergenzbestrebungen von FASB und IASB (sog. „MoU“ von 2006/2008) ► Aufteilung in sachlogisch zusammenhängende Einzelthemen ► Ursprüngliche Planung (Finalisierung der ReDeliberations im Dezember 2012) musste angepasst werden: ReDeliberations wurden tatsachlich (erst) Ende Oktober 2013 abgeschlossen Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung: (frühestens) für Berichtsperioden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen (vorzeitige Anwendung wohl unzulässig) ► Übergang: retrospektive Anwendung (ggf. mit Erleichterungen) oder alternativ vorgesehene Erstanwendung ► DP „Preliminary Views on Revenue Recognition in Contracts with Customers“ in 2008 ► Beseitigung konzeptioneller Inkonsistenzen in IAS 11 und IAS 18 ð vom risks-andrewards approach zum control principle Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 ► Konsultationsprozess des ED/2010/6 stieß mit knapp 1.000 eingegangenen Comment Letters auf großes Interesse in der Fachöffentlichkeit Konzeptionelle Anpassungen gegenüber ED/2010/6 (trotz z. T. erheblicher Kritik) tendenziell eher gering Ä aber: control principle wird durch Normierung praxisgerechter Lösungsansätze partiell aufgeweicht (de facto mixed model) 58 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Leases Zeitplan 2010 August 2010 Entwurf eines Standards zur Leasingbilanzierung ► Kommentierungszeitraum von 4 Monaten ► 786 Schreiben mit Kommentierungen eingegangen ► Vorschläge für Leasinggeber und Leasingnehmer Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 H1 2013 H2 2013 Zweiter Entwurf eines Standards zur Leasingbilanzierung Beratung ► ► Konzentration liegt auf Überarbeitung der Vorschläge aus 2010 ► Vorschläge für Leasingnehmer und Leasinggeber enthalten TBD Endgültiger Standard zur Leasingbilanzierung Sog. „Re-ExposureDraft“ ► Kommentierungszeitraum von 120 Tagen ► TBD Outreach ► Meetings mit verschiedenen Arbeitsgruppen ► 59 Re-Deliberations Financial Reporting, Year-End 2013 ► Inkrafttreten: noch festzulegen Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section a. Impairment b. DRS 20 Konzernlagebericht (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind c. Enforcement / DPR (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 60 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Impairment Impairment Studie – Überblick Accounting for asset impairment a test for IFRS compliance across Europe (Stand März 2013) ► Studie von der London University in Zusammenarbeit mit EY ► 4.474 Unternehmen eingeteilt in 9 Branchen und 25 Ländern wurden untersucht (Zeitraum 2006 – 2011) ► 324 „impairment-intensive firms“ wurden im Hinblick auf deren Anhangangaben untersucht ► Unterschiede insbesondere aufgrund der institutionellen Ausgestaltung der Kapitalmärkte ► Die Studie beschäftigt sich mit Ursachenforschung und Zusammenhängen (Länder, Institutionen, unternehmensspezifische Attribute) ► Praktische Auswirkungen für IFRS Anwender: Ergebnisse zu den Untersuchungen in Bezug auf die Anhangangaben sowie branchenbezogener Benchmark möglich Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 61 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Impairment Impairment Studie – Disclosure Requirements Untersuchte Disclosure – Requirements Accounting policies and judgments Events and circumstances Estimation uncertainty Basis for recoverable amount Changes to past assumptions Sensitivity of carrying amounts to changes in methods, assumptions and estimates Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 Impairments as part of segment results Allocation of impaired assets to segments 62 CGU description and allocation of goodwill to CGUs Impairment by asset class, segment and CGU Cash flow projections, growth and discount rates Financial Reporting, Year-End 2013 Impairment Impairment Studie – Zusammenfassung der Ergebnisse Zusammenfassung der Ergebnisse Financial Reporting Year-End Update 2013 ► Die Ergebnisse der Studie über die Impairment Reporting Praktiken zeigen eine Heterogenität der Disclosures in Bezug auf Art und Inhalt bzw. Qualität ► Die Analyse der Compliance Unterschiede induziert eine starke Abhängigkeit der IFRS Compliance von der institutionellen Ausgestaltung ► Weiterhin wurden firmenspezifische Attribute identifiziert, die ebenfalls von großer Bedeutung bei der Erklärung von „Compliance-Unterschieden“ sind ► Ein weiteres Ergebnis ist, dass die Qualität der Disclosures sinkt, sofern die Kosten und der Aufwand, die zur Erfüllung der Requirements notwendig sind, steigen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 63 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section a. Impairment b. DRS 20 Konzernlagebericht (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind c. Enforcement / DPR (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 64 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Gegenstand und Anwendungsbereich Gesetzliche Grundlage Gegenstand ► Verpflichtung zur Beurteilung und Erläuterung der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken sowie zur Angabe zugrunde liegender Annahmen im Konzernlagebericht (§ 315 Abs. 1, Satz 5) ► Ersatz bisheriger Standards (DRS 5, DRS 15) ► Ausgenommen Berichterstattung Vergütung der Organmitglieder (weiterhin DRS 17) Definition von Chance und Risiko nach DRS 20.11 Chance Mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Risiko Anwendungsbereich ► Gilt für alle Konzernabschlüsse deutscher Unternehmen (unabhängig ob nach HGB oder IFRS erstellt) ► Ausstrahlungswirkung auf Lageberichte in Einzelabschlüssen (gem. § 289 HGB ) erwartet ► Anzuwenden für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2012 beginnen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 65 Financial Reporting, Year-End 2013 Mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer für das Unternehmen negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können. Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Gegenstand und Anwendungsbereich 1 Grundlage des Konzerns: Geschäftsmodell des Konzerns; Ziele und Strategien; Steuerungssystem; Forschung und Entwicklung 2 Wirtschaftsbericht: Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen; Geschäftsverlauf; Lage (VFE); Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren 3 Nachtragsbericht 4 Prognose-, Chancen- und Risikobericht 5 IKS und RMS bezogen auf den Konzernrechnungslegungsprozess 6 Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten Inhaltsverzeichnis gemäß DRS 20 ►Es besteht weiterhin ein Wahlrecht zur Verfassung des Prognose-, Chancen- und Risikoberichts als zusammengefasstes Dokument oder als einzelne Berichte (DRS 20.117) Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 66 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Grundsätze Änderungen zu früheren Standards Grundsätze der (Konzern-) Lageberichterstattung ►Neu aufgenommener Grundsatz der Informationsabstufung hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad der Berichterstattung bei größeren, komplexeren oder den Kapitalmarkt in Anspruch nehmenden Unternehmen ►Gesondert zum Grundsatz der Vollständigkeit wird der Grundsatz der Wesentlichkeit aufgenommen und gilt für den gesamten DRS 20 und mithin für die gesamte (Konzern-) Lageberichterstattung Zusammengefasster Lagebericht MU ► Gem. § 298 Abs. 3 i.V.m. § 315 Abs. 3 HGB: Wahlrecht ► DRS 15 (X – ü) ► DRS 20 ü Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 Einzelabschluss 67 Konzernabschluss Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Wirtschaftsbericht Änderungen zu früheren Standards Stärkere Gewichtung ► Quantitative Angaben – sofern zur internen Steuerung herangezogen (finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren) ► Nicht finanzielle Leistungsindikatoren sind z. B.: Beschäftigtenzahl, Mitarbeiterentwicklung, Krankenstand, Fluktuationsquote, Betriebsunfälle, Energieverbrauch und Qualitätskennzahlen ► Krankenhausbetreiber: Patientenanzahl, Auslastungsquote, Verweildauern ► Retailer: Expansion (Shop Eröffnungen) ► Flughabenbetreiber: Anzahl Passagiere ► Analyse und Beurteilung Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (einschließlich Auftragslage, Kapitalstruktur, Investitionen, Liquidität) ► Gesamtbeurteilung ► Segmentbezogene Angaben („gekoppelt“ an IFRS 8 Segmentberichterstattung) ► Vergleich Vorjahresprognose mit Ist-Erreichung Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 68 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Wirtschaftsbericht Änderungen zu früheren Standards Stärkere Gewichtung ►Beispiel SAP - Vergleich Vorjahresprognose mit Ist-Erreichung Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 69 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Prognoseberichterstattung Änderungen zu früheren Standards Verkürzung des Prognosehorizonts ►Verkürzung des Prognosehorizonts von zwei Jahren auf jetzt „mindestens ein Jahr“ gerechnet vom letzten Konzernabschlussstichtag (DRS 20.127) ►Jedoch Verpflichtung zur Darstellung von absehbaren Sondereinflüssen nach dem Prognosezeitraum Erhöhung der Prognosequalität ►Zulassung von Szenario Berechnungen für die betrieblichen Leistungsindikatoren bei eingeschränkter Prognosefähigkeit, etwa aufgrund hoher Unsicherheit (DRS 20.133) Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 70 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Prognoseberichterstattung Beispiel Prognosebericht für Konzern und Segmente ►Beispiel Fresenius SE & Co. KGAA Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 71 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Prognoseberichterstattung Berichtsanforderungen im Vergleich DRS 15 DRS 20 Prognosegegenstand Geschäftsverlauf und Lage Geschäftsverlauf und Lage; bedeutsame finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Prognosehorizont Mindestens zwei Jahre Empfehlung; ggf. auch länger (Marktzyklus) Mindestens ein Jahr und absehbare Sondereinflüsse nach Prognosehorizont Prognosegenauigkeit Mindestens positiver oder negativer Trend Aussage zur Richtung und Intensität der voraussichtlichen Entwicklung Ausnahmesituation Von konkreten Aussagen zur voraussichtlichen Entwicklung kann abgesehen werden Aussagen zur Richtung der voraussichtlichen Entwicklung oder Szenarien Wesentliche Annahmen Angabepflicht Angabepflicht Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 72 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Prognoseberichterstattung Beispiele der Berichterstattung „Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein leicht steigendes Ergebnis.“ ü „Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein Ergebnis von 100 Mio. Euro.“ ü „Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein steigendes Ergebnis.“ x „Wir erwarten für das Geschäftsjahr 2014 ein zufriedenstellendes Ergebnis.“ x „Wir rechnen für das Geschäftsjahr 2014 mit einem Ergebnis zwischen 90 und 110 Mio. Euro.“ Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 73 Financial Reporting, Year-End 2013 ü Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Chancen- und Risikobericht Änderungen zu früheren Standards Erweiterung des Berichtsumfangs für kapitalmarktorientierte Unternehmen ►Der geforderte Detaillierungsgrad hängt von der Komplexität und spezifischen Gegebenheiten des Konzerns ab, insbesondere der Art seiner Geschäftstätigkeit, der Größe und der Inanspruchnahme des Kapitalmarktes (DRS 20.34-35) ►Kapitalmarktorientierte Unternehmen sollen detaillierte Angaben zum konzernweiten Risikomanagementsystem (DRS 20.137) sowie zum Internen Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess (DRS 20.168) machen Einzeldarstellung wesentlicher Risiken ►Die wesentlichen Risiken sowie die bei ihrem Eintritt zu erwartenden Konsequenzen sind einzeln darzustellen und zu beurteilen (DRS 20.149) Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 74 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Chancen- und Risikobericht Änderungen zu früheren Standards Risikokonsolidierungskreis ►Bei der Darstellung der Struktur des Risikomanagements ist der Risikokonsolidierungskreis anzugeben, sofern dieser von dem Konsolidierungskreis des Konzernabschlusses abweicht (DRS 20.142) Segmentberichterstattung ►Erfolgt im Konzernabschluss eine Segmentberichterstattung, sind die von Risiken betroffenen Segmente anzugeben (DRS 20.151) Pflicht zur Quantifizierung von Chancen und Risiken ►Sofern Chancen und Risiken zu internen Steuerungszwecken quantifiziert werden, soll dies auch im Konzernlagebericht erfolgen, wenn dies „für den verständigen Adressaten wesentlich“ ist (DRS 20.152) ►Dabei sind intern ermittelten Werte sowie die zu deren Ermittlung verwendeten Modelle und zugrundeliegende Annahmen anzugeben Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 75 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Chancen- und Risikobericht Änderungen zu früheren Standards Zusammenfassung der Risikolage ►Für alle Unternehmen soll die Risikoberichterstattung Angaben zum Risikomanagementsystem, Angaben zu den einzelnen Risiken sowie eine zusammenfassende Darstellung der Risikolage beinhalten (DRS 20.135) Wahlrecht bei Brutto- oder Nettobetrachtung ►Die Auswirkungen von Risiken können wahlweise vor oder nach Maßnahmen der Risikobegrenzung dargestellt werden (DRS 20.157) ►Die Maßnahmen der Risikobegrenzung sind im Einzelnen darzustellen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 76 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Chancen- und Risikobericht Änderungen zu früheren Standards Vergleich zum Vorjahr ►Wesentliche Veränderungen der Risiken gegenüber dem Vorjahr sind darzustellen und zu erläutern (DRS 20.159) Erhöhung der Bedeutung der Chancenberichterstattung ►Gegenüber den vorherigen Standards wird der Berichterstattung über Chancen mehr Gewicht verliehen ►Über Chancen und Risiken ist ausgewogen zu berichten (DRS 20.165-167) Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 77 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Chancen- und Risikobericht Quantifizierung von Risiken Pflicht zur quantifizierten Berichterstattung von Risiken wenn ► Intern quantifiziert ► Nutzung zur internen Steuerung ► Wesentlich für Adressaten Praxisbeispiel SAP „Um zu ermitteln, welche Risiken am ehesten bestandsgefährdenden Charakter für den SAP-Konzern aufweisen, werden Risiken gemäß ihrer geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen bezogen auf unsere Geschäftsziele als „hoch“, „mittel“ oder „gering“ klassifiziert. […]“ Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 78 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Zusammenfassung Zusammenfassung der Kernaussagen Wirtschaftsbericht Prognosebericht Chancen- / Risikobericht ►Nicht finanzielle Leistungsindikatoren ►Konkretisierung des Prognosegegenstands ►Beurteilung der VFE-Lage ►Gesamtbeurteilung ►Qualifiziert-komparative Prognosen als Mindestanforderung ►Systemdarstellung nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend ►Vergleich Soll / Ist ►Einjähriger Prognosezeitraum ►Erläuterungen zu Segmenten ►Quellenangaben und Annahmen Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 79 ►Stärkerer Fokus auf Bedeutung der Chancen und Risiken (Ursachen und Maßnahmen) ►Ausgewogene Berichterstattung ►Erläuterungen zu Segmenten Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DRS 20 Konzernlagebericht Neuerung Financial Stakeholder Statement Relevance (LB) Impact Financial Statement Impact (1) EY IFRS Solutions 19 15 1 Vorjahresvergleich Prognosen 2 Gesamtbeurteilung 3 Quantitative Angaben 4 Nicht ausgenutzte Kreditlinien 5 6 Analyse und Beurteilung Auftragslage, Kapitalstruktur, Investitionen, Liquidität Prognosen in Gesamtaussage zu verdichten 7 Prognosen zu Segmenten 8 9 Prognosen zu bedeutsamen finanziellen und nicht- finanziellen Leistungsindikatoren Prognosehorizont reduziert 10 Wesentliche Prognosen 11 12 Prognosegenauigkeit / zumindest Richtung und Intensität ist anzugeben Prognose- Ist Vergleich und berichten über die Abweichung 13 Konsistenz bei den Prognoseannahmen Medium changing impact 14 Gesamtbild der Risikolage gefordert Low changing impact 15 Einzelne Darstellung von Risiken 16 Quantifizierung von Chance und Risiken 17 Zusammenfassung Risiken in Kategorien/ Rangordnung 18 Von Risiken betroffene Segmente 19 Ausgewogenheit Chancen und Risiken 20 Freiwillige Berichterstattung über Ziele und Strategien Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 8 High 3 7 18 8 20 16 12 1 11 Medium 5 10 13 2 Low 17 6 4 14 9 Low Medium High Stakeholder Relevance (2) High changing impact 80 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 Agenda Section a. Impairment b. DRS 20 Konzernlagebericht (1) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 verpflichtend anzuwenden sind c. Enforcement / DPR (2) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die für Geschäftsjahre 2013 freiwillig vorab angewendet werden können (EU-Endorsement bereits durchlaufen) (3) Reflexion neuer Standards und Interpretationen, die das EU-Endorsement bislang noch nicht durchlaufen haben (4) Aktive Projekte im Standardentwicklungsprozess des IASB (5) Ergänzende Überlegungen für Geschäftsjahre 2013 Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 81 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DPR / Enforcement Statistik: DPR-Fehlerquote 30% 26% 27% 25% 20% 26% 25% 25% 25% 23% 19% 18% 19% 17% 17% 16% 15% 15% 10% 5% 0% 2006 2007 2008 2009 2010 tatsächliche Fehlerquote Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 2011 normalisierte Fehlerquote 82 Financial Reporting, Year-End 2013 2012 Jan-Sep 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DPR / Enforcement DPR-Prüfungsschwerpunkte 2014 Goodwill Impairment-Test: ► Konsistenz und Verlässlichkeit der Cash Flow-Prognosen (externe Quellen, Lageberichterstattung, Planungstreue) ► Ableitung der Wachstumsrate und des Abzinsungssatzes (Peer Group-Analyse, Herleitung des Betafaktors und des Verschuldungsgrads) (IAS 36.55 ff.) ► Ausreichende Beschreibung der wesentlichen Bewertungsprämissen (IAS 36.134 (d) und (e), IAS 1.125) Unternehmenszusammenschlüsse: ► Fair Value-Ermittlung mit Bezug auf die Grundsätze von IFRS 13 ► Aussagefähige Anhangangaben zur Entstehung eines Goodwill oder eines negativen Unterschiedsbetrags und zu den finanziellen Auswirkungen eines Unternehmenszusammenschlusses (IFRS 3.59 f., IFRS 3 Anhang B64 (e), (n) und (q)) Bilanzierung von leistungsorientierten Pensionsverpflichtungen: ► Transparenz und Stetigkeit bei der Ermittlung des Abzinsungssatzes (IAS 19.135 ff.) ► Beschreibung der Merkmale des Versorgungsplans und der damit verbundenen Risiken (IAS 19.139) ► Darstellung und Sensitivitäten der versicherungsmathematischen Annahmen (IAS 19.144 f.) ► Ergänzung um eine dritte Bilanz bei wesentlichen Auswirkungen in Folge der Erstanwendung des IAS 19 (2011) (IAS 1.40A) Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 83 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DPR / Enforcement DPR-Prüfungsschwerpunkte 2014 Neue Standards zur Konsolidierung: ► Bei vorzeitiger Anwendung der Standards IFRS 10, 11, 12 im Jahr 2013: ► Abgrenzung des Konsolidierungskreises gemäß IFRS 10 ► Beurteilung von gemeinsamen Vereinbarungen (gemeinschaftliche Tätigkeit versus Gemeinschaftsunternehmen) gemäß IFRS 11 ► Anhangangaben gemäß IFRS 12 ► Bei Erstanwendung der neuen Standards zur Konsolidierung im Jahr 2014: ► Aussagefähige Anhangangaben zu den erwarteten Auswirkungen gemäß IAS 8.30 Konzernlagebericht, insbesondere neue Anforderungen durch DRS 20: ► Abgleich der Vorjahresprognose mit der tatsächlichen Entwicklung (DRS 20.57) ► Erhöhte Anforderungen an die Prognosegenauigkeit (DRS 20.128) ► Darstellung der Risiken (DRS 20.146 ff.) und des Risikomanagementsystems (DRS 20.K137 ff.) Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 84 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DPR / Enforcement ESMA-Prüfungsschwerpunkte 2014 Prüfungsschwerpunkte ESMA 2014 ► Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat am 11. November 2013 gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte bekannt gegeben. ► Diese sind von den nationalen Aufsichtsbehörden bei ihrer Prüfung im Rahmen von Enforcement-Verfahren (z. B. in Deutschland von der DPR) zu beachten. ► Folgende Bilanzierungsthemen stehen für die ESMA im Fokus: Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 ► Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten ► Bewertung und Angaben betreffend Verpflichtungen aus leistungsorientierten Pensionsplänen ► Fair Value Bewertung und Angaben ► Angaben zu den maßgeblichen Rechnungslegungsmethoden, Ermessensentscheidungen und Schätzungen ► Bewertung von Finanzinstrumenten sowie Angaben, die sich auf damit zusammenhängende Risiken beziehen 85 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DPR / Enforcement Beobachtungen Ausweis der Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten: ► Nach Auffassung der DPR sind bei Anwendung des Umsatzkostenverfahrens sowohl planmäßige als auch außerplanmäßige Abschreibungen – ggf. separat – als Teil der Umsatzkosten auszuweisen. ► Die DPR hat angekündigt, die bestehende diversity in practice künftig - zumindest bezüglich der planmäßigen Abschreibungen - nicht mehr als Gegenargument gelten zu lassen. Werden diese nicht in die Umsatzkosten einbezogen, ist künftig eine Beanstandung seitens der DPR nicht mehr auszuschließen. ► Die Frage, wie ein Impairment auf aktivierte Entwicklungskosten auszuweisen ist, hat die ESMA mit Schreiben vom 30.10.2013 beim IFRS IC zur Diskussion gestellt. Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 86 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DPR / Enforcement Beobachtungen Ausgewählte Fehlerfeststellungen: Aufgegebene Geschäftsbereiche Im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2012 wird ein positives Ergebnis aus fortgeführten Geschäftsbereichen von TEUR 229 und ein Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen von EUR 1,374 Mio. ausgewiesen. Es werden hierbei Kostenumlagen von ca. TEUR 232 im Verlust aus aufgegebenen Geschäftsbereichen erfasst, obgleich diese Aufwendungen auch nach Aufgabe des Bereichs „Magazin“ anfallen und diese somit dem fortgeführten Ergebnis zuzurechnen sind. Des Weiteren erfüllt die Schließung des Standorts Paris dem Grunde nach nicht die Definition eines aufgegebenen Bereichs. Wären die Aufwendungen des Standorts Paris so auf die Geschäftsbereiche verteilt worden, wie im Geschäftsjahr 2011, hätte sich das Ergebnis um weitere TEUR 512 verringert. Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 87 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DPR / Enforcement Beobachtungen Ausgewählte Fehlerfeststellungen: Vorstandsvergütung Im Jahresabschluss der S AG wurden die dem Vorstand im Geschäftsjahr 2010 gewährten Gesamtbezüge in Höhe von 162 TEUR nicht angegeben. Dies verstößt gegen § 285 Nr. 9 a Satz 1 bis 4 HGB, wonach diese Angaben auch dann im Anhang aufzunehmen sind, wenn die Gesellschaft lediglich einen Alleinvorstand hat. In die Angabe zur Vergütung der Geschäftsleitung im Konzernanhang wurde nur die laufende Vergütung von 1,5 Mio. Euro einbezogen. Der im Periodenaufwand erfasste Dienstzeitwand aus Pensionszusagen von ebenfalls € 1,5 Mio. wurde nicht genannt. Die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen aus Pensionszusagen in der Anhangangabe zur Vergütung der Geschäftsleitung verstößt gegen IAS 24.16(b) (revised 2003). Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 88 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 DPR / Enforcement Beobachtungen Bewertung von Immobilien bei bindendem Kaufvertrag: Sachverhalt ► Immobilienunternehmen A bewertet seine Objekte zum Fair Value. Die Bewertung wird von einem externen Gutachter anhand eines DCF-Modells durchgeführt. ► 30.12.2010: A unterschreibt einen verbindlichen Vertrag über den Verkauf von zwei Objekten. Der Verkaufspreis liegt über dem Buchwert. Kaufpreiszahlung/Übergang von Nutzen und Lasten finden wie vorgesehen Ende März 2011 statt. Bilanzierung zum 31.12.2010 ► Separater Ausweis als „held for sale“ gem. IFRS 5 ► Bewertung zum bisherigen Buchwert (= DCF-Modell) ► Folge: Gewinn wird nicht als Bewertungsgewinn in 2010, sondern als Veräußerungsgewinn in 2011 ausgewiesen Ansicht der DPR ► Sofern keine begründeten Zweifel an einer „arm’s length transaction“ i.S.v. IAS 40.36 vorliegen, verstößt die Nicht-Berücksichtigung des vertraglichen Kaufpreises beim Vorliegen eines verbindlichen Kaufvertrages gegen IFRS 5.5d i.V.m. IAS 40.5, IAS 40.45 und IAS 40.46. Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 89 Financial Reporting, Year-End 2013 Financial Reporting Year-End Update 2013 IFRS Anwender EY IFRS Year-End Solutions Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 90 Financial Reporting, Year-End 2013 Ihre EY-Scout-Ansprechpartner IFRS Solutions Leader Jörg Bösser Telefon +49 6196 996 26944 jö[email protected] Operational Manager Gerd Winterling Telefon +49 6196 996 24271 [email protected] Deutschland Region Mitte Jörg Bösser Region Südwest Helge-Thomas Grathwol Telefon +49 621 4208 10132 [email protected] Österreich Dr. Christoph Froehlich Telefon +43 12 1170 1015 [email protected] Region Nord/Ost Stefania Mandler Telefon +49 341 2526 23583 [email protected] Region Bayern Dr. Christine Burger-Disselkamp Telefon +49 89 14331 13737 [email protected] Schweiz Roger Müller Telefon +41 58 286 3396 [email protected] Region West Andreas Muzzu Telefon +49 231 55011 22126 [email protected] Christiane Hold Telefon +49 89 14331 12368 [email protected] Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 91 Financial Reporting Year-End Update 2013 Ernst & Young Assurance | Tax | Transactions | Advisory About the global Ernst & Young organization The global Ernst & Young organization is a leader in assurance, tax, transaction and advisory services. It makes a difference by helping its people, its clients and its wider communities achieve their potential. Worldwide, 152,000 people are united by shared values and an unwavering commitment to quality. The global Ernst & Young organization refers to all member firms of Ernst & Young Global Limited (EYG). Each EYG member firm is a separate legal entity and has no liability for another such entity’s acts or omissions. Ernst & Young Global Limited, a UK company limited by guarantee, does not provide services to clients. For more information, please visit www.de.ey.com In Germany, Ernst & Young comprises some 7,000 people at 22 locations. In this publication, "Ernst & Young" and "we" refer to all German member firms of Ernst & Young Global Limited. © 2013 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft All Rights Reserved This publication contains information in summary form and is therefore intended for general guidance only. Although prepared with utmost care this publication is not intended to be a substitute for detailed research or the exercise of professional judgment. Therefore no liability for correctness, completeness and/or currentness will be assumed. It is solely the responsibility of the readers to decide whether and in what form the information made available is relevant for their purposes. Neither Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nor any other member of the global Ernst & Young organization can accept any responsibility. On any specific matter, reference should be made to the appropriate advisor. Alle Rechte vorbehalten – Ernst & Young 2013 92 Financial Reporting, Year-End 2013