Übernachtungssteuer in Italien Hochsaison: Insel Venedig Lido und

Transcription

Übernachtungssteuer in Italien Hochsaison: Insel Venedig Lido und
Übernachtungssteuer in Italien
Immer mehr Städte und Gemeinden in Italien führen neuerdings eine Übernachtungssteuer ein. Darunter
versteht man einen zusätzlichen Betrag, der bei Ankunft oder Abreise direkt im Hotel zu bezahlen ist und an
den italienischen Staat weitergegeben wird. Diese Kosten variieren je Saisonzeit und Art bzw. Klassifizierung
der gebuchten Unterkunft.
Hier finden Sie einige Beispiele:
Obere Adria, Venedig:
Die Übernachtungssteuer in Venedig und Umgebung ist in 3 Zonen und 2 Saisonzeiten eingeteilt.
Sie wird ab 23.08.2011 erhoben und ist vor Ort direkt im Hotel zu bezahlen.
Die angegebenen Preise sind pro Person und Tag zu bezahlen.
Hochsaison:
- 01.01. bis zum ersten Sonntag nach dem 06.01.
- Karneval
- Mittwoch vor bis Donnerstag nach Ostern
- 01.04.-31.10.
- Die Woche, die den 08.12. enthält
- 23.12.-31.12.
Insel Venedig Lido und andere Inseln Ashore (Mestre, Marghera etc. )
Hotel 1* 1,00 € 0,70 € 0,60 €
Hotel 2* 2,00 € 1,40 € 1,20 €
Hotel 3* 3,00 € 2,10 € 1,80 €
Hotel 4* 4,00 € 2,80 € 2,40 €
Hotel 5* 5,00 € 4,50 € 3,00 €
Frühstückspension (ohne Kategorie) 3,00 € 2,10 € 1,80 €
Appartements ca. 1,00 € ca. 1,00 € ca. 1,00 €
Nebensaison:
- alle Zeiträume, die nicht in der Hochsaison liegen
Insel Venedig Lido und andere Inseln Ashore (Mestre, Marghera etc. )
Hotel 1* 0,50 € 0,35 € 0,30 €
Hotel 2* 1,00 € 0,70 € 0,60 €
Hotel 3* 1,50 € 1,05 € 0,90 €
Hotel 4* 2,00 € 1,40 € 1,20 €
Hotel 5* 2,50 € 2,25 € 1,50 €
Frühstückspension (ohne Kategorie) 1,50 € 1,05 € 0,90 €
Appartements ca. 1,00 € ca. 1,00 € ca. 1,00 €
Von dieser Steuer befreit sind:
- Kinder bis 9,99 Jahre
- Reiseleiter
- Busfahrer von Gruppen über 25 Personen, wenn dieser im gleichen Hotel
übernachtet wie die Gruppe
Die Vollständigkeit und Aktualität der oben genannten Preise ist ohne Gewähr