Preisliste Ultra Rib 2

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Preisliste Ultra Rib 2
POLYPROPYLEN
Rohre und Formstücke
Preisliste 2015
PP-ROHRSYSTEME
ÖNORM registriert
ÖN EN 13476
ÖGA geprüft
Rippenverstärkte PP-Vollwandrohre Ultra Rib 2 sind verschweißbar.
PP-Rohrsysteme von Maincor sind DN = Innendurchmesser und untereinander kompatibel.
PP-Schachtsysteme
Preise auf Anfrage
Rohre
ULTRA RIB 2
homogens Vollwandrohr
DN = Innendurchmesser
SN 10 / SN 16
ULTRA RIB RAIN
homogenes Vollwandrohr
DN = Innendurchmesser
SN 12
Mega Cor
DN 800-2400 mm
DN = Innendurchmesser
SN 4 / 8
PP-Kanalrohre Ultra Rib 2 SN 10 / 12
mit einseitiger Steckmuffe, inkl. 1 Dichtung
DN
da-Spitz
da-Muffe
Kg/Stk.
150 mm
170 mm
195 mm
Länge mm
€/lfm
4,4
2000
150 mm
6,5
3000
17,51
150 mm
10,7
5000
16,38
200 mm
6,9
2000
32,45
200 mm
10,2
3000
29,87
200 mm
16,9
5000
28,33
250 mm
225 mm
10,6
2000
54,38
250 mm
15,6
3000
49,44
250 mm
25,6
5000
41,92
300 mm
280 mm
258 mm
18,54
14,5
2000
74,16
300 mm
21,4
3000
69,01
300 mm
35,0
5000
64,07
128,75
400 mm
335 mm
320 mm
26,6
2000
400 mm
39,0
3000
116,39
400 mm
63,8
5000
100,94
500 mm
450 mm
384 mm
560 mm
510 mm
41,5
2000
200,85
500 mm
628 mm
60,5
3000
175,10
500 mm
98,6
5000
164,80
ÖN EN 13476
registriert
PP-Kanalrohre Ultra Rib 2 SN 16
mit einseitiger Steckmuffe, inkl. 1 Dichtung
da-Spitz
da-Muffe
Kg/Stk.
150 mm
170 mm
195 mm
Länge mm
€/lfm
4,4
2000
150 mm
6,5
3000
21,12
150 mm
10,7
5000
19,57
6,9
2000
35,84
200 mm
10,2
3000
32,45
200 mm
18,9
5000
30,39
200 mm
250 mm
225 mm
10,8
2000
57,68
250 mm
15,6
3000
54,38
250 mm
25,6
5000
47,90
300 mm
280 mm
258 mm
14,5
2000
90,43
300 mm
21,4
3000
86,01
300 mm
35,0
5000
72,10
400 mm
335 mm
320 mm
22,66
26,6
2000
155,02
400 mm
39,0
3000
147,81
400 mm
63,8
5000
123,60
500 mm
450 mm
384 mm
560 mm
510 mm
41,5
2000
264,50
500 mm
628 mm
60,5
3000
236,90
500 mm
98,6
5000
195,70
Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten
ÖN EN 13476
registriert
Rohre
DN
2
PP-Kanalrohre Ultra-Rib Rain SN 12
mit einseitiger Steckmuffe, inkl. 1 Dichtung
DN
da-Spitz
Länge mm
€/lfm
150 mm
170 mm
3000
18,03
150 mm
170 mm
6000
17,51
200 mm
225 mm
3000
30,90
200 mm
225 mm
6000
29,87
250 mm
280 mm
3000
48,41
250 mm
280 mm
6000
41,20
300 mm
335 mm
3000
70,56
300 mm
335 mm
6000
61,80
400 mm
450 mm
3000
117,94
400 mm
450 mm
6000
106,09
500 mm
560 mm
3000
185,40
500 mm
560 mm
6000
166,86
600 mm
670 mm
3000
203,94
600 mm
670 mm
6000
185,40
ÖN EN 13476
registriert
PP-Kanalrohre Mega Cor SN 4/8
höhere Steifigkeiten und größere Baulängen möglich
DN
DA
Kg/Stange
Länge mm
€/lfm
800 mm
894 mm
4
205
6000
800 mm
920 mm
8
205
6000
*
900 mm
1020 mm
4
229
6000
*
*
900 mm
1026 mm
8
282
6000
*
1000 mm
1100 mm
4
254
6000
*
1000 mm
1132 mm
8
399
6000
*
1200 mm
1328 mm
4
426
6000
*
1200 mm
1370 mm
8
515
6000
*
1300 mm
1436 mm
4
531
6000
*
1300 mm
1478 mm
8
680
6000
*
1400 mm
1566 mm
4
535
6000
*
1400 mm
1582 mm
8
820
6000
*
1500 mm
1670 mm
4
640
6000
*
1500 mm
1682 mm
8
960
6000
*
1600 mm
1766 mm
4
730
6000
*
1600 mm
1794 mm
8
1.190
6000
*
1800 mm
1800 mm
2000 mm
1982 mm
2030 mm
2194 mm
4
8
4
1.038
1.650
1.470
6000
6000
6000
*
*
*
2000 mm
2400 mm
2400 mm
2220 mm
2644 mm
2650 mm
8
4
8
1.900
2.376
2.900
6000
6000
6000
*
*
*
Rohre
SN
* Preise auf Anfrage
Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten
3
Bogen 7,5°
DN
Kg/Stk.
€/Stk.
150 mm
0,5
47,00
200 mm
0,9
71,50
250 mm
1,6
129,50
300 mm
2,5
142,00
Bogen 15°
DN
Kg/Stk.
150 mm
0,5
200 mm
0,9
66,50
250 mm
1,8
132,00
300 mm
2,7
146,00
400 mm
5,3
552,00
500 mm
8,9
600 mm
auf Anfrage
€/Stk.
42,00
775,00
auf Anfrage
Bogen 30°
DN
Kg/Stk.
150 mm
0,5
200 mm
0,9
92,00
250 mm
2,0
157,00
300 mm
3,4
181,00
400 mm
6,3
584,50
500 mm
10,6
898,00
auf Anfrage
61,50
auf Anfrage
Bogen 45°
DN
Kg/Stk.
150 mm
0,5
200 mm
1,0
95,00
250 mm
2,3
162,00
300 mm
3,7
190,50
400 mm
7,4
626,50
500 mm
12,4
1.024,00
600 mm
auf Anfrage
Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten
€/Stk.
64,00
Formstücke
600 mm
€/Stk.
auf Anfrage
4
Abzweiger 45°
an Ultra Rib 2
DN
kg/Stk.
€/Stk.
150/150 mm
1,3
82,50
200/150 mm
2,2
113,00
200/200 mm
2,6
123,50
250/150 mm
3,8
195,00
250/250 mm
4,8
269,50
300/150 mm
6,0
245,50
300/300 mm
7,1
389,00
400/150 mm
10,5
1.459,00
400/200 mm
11,0
1.554,00
500/150 mm
17,6
2.265,00
500/200 mm
18,5
600/150 mm
auf Anfrage
auf Anfrage
2.475,00
600/200 mm
auf Anfrage
auf Anfrage
600/250 mm
auf Anfrage
auf Anfrage
600/300 mm
600/400 mm
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
auf Anfrage
Abzweiger 45°
an KG-Rohr
kg/Stk.
€/Stk.
150/150 mm
1,4
84,00
200/150 mm
2,2
109,00
250/150 mm
3,7
179,50
300/150 mm
6,0
242,00
400/150 mm
10,5
1.451,00
500/150 mm
17,8
600/150 mm
auf Anfrage
2.062,00
auf Anfrage
Abzweigstutzen mit Kugelgelenk
auf KG-Rohr
DN/DN KG
Bohrung mm
€/Stk.
250/160 mm
162
337,50
300/160 mm
162
337,50
400/160 mm
200
337,50
500/160 mm
600/160 mm
200
200
337,50
auf Anfrage
300/200 mm
200
auf Anfrage
400/200 mm
200
auf Anfrage0
Formstücke
DN
größere DN auf Anfrage
Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten
5
Doppelmuffen
DN
L mm
€/Stk.
150 mm
195
35,50
200 mm
232
66,00
250 mm
263
86,50
300 mm
300
105,00
400 mm
432
258,00
500 mm
418
600 mm
500
336,00
auf Anfrage
Überschiebmuffe
DN
L mm
€/Stk.
150 mm
195
35,50
200 mm
232
66,00
250 mm
263
86,50
300 mm
300
105,00
400 mm
432
258,00
500 mm
418
336,00
Anschluss an KG-Muffe
L mm
€/Stk.
150 mm
170
200 mm
252
57,00
90,00
250 mm
295
198,00
300 mm
330
230,00
400 mm
360
753,00
500 mm
410
836,00
Anschluss an KG-Spitzende
DN
L mm
€/Stk.
150 mm
170
74,50
200 mm
205
111,00
250 mm
auf Anfrage
257,50
300 mm
auf Anfrage
279,50
400 mm
auf Anfrage
821,00
500 mm
auf Anfrage
897,50
Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten
Formstücke
DN
6
Übergangsrohre
DN / DN 1
€/Stk.
200/150 mm
65,50
250/200 mm
79,50
300/250 mm
98,50
400/300 mm
606,00
500/400 mm
777,50
600/500 mm
auf Anfrage
Muffenstopfen
DN
L mm
€/Stk.
150 mm
115
40,50
200 mm
134
47,50
250 mm
300 mm
150
170
71,00
83,00
400 mm
200
458,50
500 mm
225
600 mm
500
521,50
auf Anfrage
Dichtring
normal €/Stk.
ölbeständig €/Stk.
150 mm
3,60
9,20
200 mm
5,76
17,40
250 mm
10,26
52,90
300 mm
15,66
69,70
400 mm
46,80
105,50
500 mm
600 mm
75,60
auf Anfrage
168,50
auf Anfrage
Schachtfutter
DN
L mm
€/Stk.
150 mm
96
21,00
200 mm
115
32,00
250 mm
130
44,30
300 mm
150
52,80
400 mm
187
141,50
500 mm
210
202,00
Preise ab Werk, netto, exkl. Mehrwertsteuer - Druckfehler vorbehalten
Formstücke
DN
7
Allgemeine Verkaufsbedingungen für den Handel
II. Vertragsabschluss
E i n Ve r t r a g s a n g e b o t e i n e s K u n d e n b e d a r f e i n e r
Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden
bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns
Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene,
mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes
daran gebunden.
III. Preis
Alle von uns genannten Preise sind, soferne nicht anderes
ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher
Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse
oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante
Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten
wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten,
Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise
entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Bei
Verbrauchergeschäften gilt Pkt. III. nicht.
IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen
Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen
Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen.
Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im
Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten
auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen
des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf
unserem Geschäftskonto als geleistet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach
unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu
begehren. Unser Unternehmen ist berechtigt im Fall des
Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der
Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.
Gegenüber unseren Forderungen ist jedwede wie immer
geartete Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden oder
an diesen abgetretener Forderung unzulässig, es sei denn, es
handelt sich um rechtskräftig gerichtlich festgestellte oder
ausdrücklich von uns anerkannte Forderungen des Kunden. Der
Kunde verzichtet darüber hinaus auch ausdrücklich auf die
Geltendmachung eines ihm allenfalls zustehenden
Zurückbehaltungsrechtes.
V. Vertragsrücktritt
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen,
wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung
mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden
sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von
beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des
Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl,
einen pauschalierten Schadenersatz von 15 % des
Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich
entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des
Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und
Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und
Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach
Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben
wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder
der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist
der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten
Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages
oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff
Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag
innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht
als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des
Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei
Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es
genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist
abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung
vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der
Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen,
so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung
von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die
Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren
Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab
Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.
VI. Mahn- und Inkassospesen
Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des
Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und
Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im
speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des
eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der
Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der
Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern
der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich
der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,90
sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im
Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von € 3,63 zu bezahlen.
VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung,
Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese
Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw.
organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die
tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen
Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am
Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne
der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.
Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei
ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.
Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen
(Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung
berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine
Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro
angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf
Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten
Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt,
entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung
einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden
Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig
zu verwerten.
VIII. Lieferfrist
Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald
der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung
erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle
technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.
Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen
um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser
Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.
AGBs
I. Geltung
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres
Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer
Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen
unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von
unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung
auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den
Vertragsparteien.
IX. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
X. Geringfügige Leistungsänderungen
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten
geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare
Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg
als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache
bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und
Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).
8
XI. Gewährleistung, Untersuchungs- und Rügepflicht
XII. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter
Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für
Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden
an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von
leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um
ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die
Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab
Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen
enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über
Schadenersatz gelten auch dann, wenn der
Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines
Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten
bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde
verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden
Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für
verlorengegangene Daten sowie für alle damit
zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen
hat.
oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört,
darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen
Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie
insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder
verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die
Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges,
des Verlustes oder der Verschlechterung.
XV. Forderungsabtretungen
Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns
schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese
durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen,
bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen
zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine
Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu
verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern,
insbesondere in der offenen Posten Liste einzutragen und auf
Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu
machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im
Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse
abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen
inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den
Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an
uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung nicht abgetreten werden.
XVI. Zurückbehaltung
Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der
Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der
Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern
nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages
berechtigt.
XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UNKaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren
österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich
nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus
diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres
Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich
örtlich zuständig.
XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und
Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im
Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in
Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt
gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw.
Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig
erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen
auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt
bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben
XIII. Produkthaftung
ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und
Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungs- dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält
gesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Verwertungsrechte.
Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet
worden ist.
AGBs
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen
Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur
innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung
(Vertragsaufhebung) kann der Kunde nur begehren, wenn der
Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur
behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar
ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung
des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen,
können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung
der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
Gewährleistungsansprüche müssen, wenn es bewegliche
Sachen betrifft, binnen eines Jahres ab Ablieferung der Sache
gerichtlich geltend gemacht werden.
Wird vom Kunde das Vorliegen eines Mangels behauptet,
können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen
Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht
werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im
Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch
innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung der Ware.
Der Kunde hat im Sinne der §§ 377 f HGB überdies die Ware
nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6
Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns
unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer
Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des
Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind
unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer
Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht
oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall
mit Ablauf der Gewährleistungsfrist; ein darüber hinaus
gehender besonderer Rückgriff des Kunden gemäß § 933b
ABGB wegen selbst erfüllter Gewährleistungspflichten wird
ausgeschlossen.
Sämtliche Bestimmungen des Punktes XI. gelten bei
Verbrauchergeschäften nicht.
XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert
und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In
der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann
ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transportund Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter
auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen
verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und
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POLYPROPYLEN
ROHRE
A-4020 Linz, Paul-Hahn-Straße 1-5
Telefon: +43 (0)732/77 62 66
Fax:
+43 (0)732/77 62 66-60
E-Mail [email protected]
www.eco-bautechnik.at