Leitfaden für eine standesamtliche Trauung in Wendelstein
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Leitfaden für eine standesamtliche Trauung in Wendelstein
Leitfaden für eine standesamtliche Trauung in Wendelstein Leitfaden für eine standesamtliche Trauung in Wendelstein .................................................................. 1 Grundsätzliche Ausführungen über die Schritte bis zur standesamtlichen Trauung ....................... 2 1. Klärung, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. ...... 2 2. Unverbindliche Vorabreservierung eines Termins für die standesamtliche Trauung ... 2 3. Anmeldung der Eheschließung ..................................................................................... 2 4. Eheschließung............................................................................................................... 2 Die Trauzeugen................................................................................................................................ 2 Wann finden in Wendelstein standesamtliche Trauungen statt? ..................................................... 3 Trauungstermine generell ..................................................................................................... 3 Neben den Sonntagen finden an folgenden Tagen im Jahre 2009 keine Trauungen statt: . 3 Zulassungsbeschränkung für Trauungen an Samstagen in den Monaten Mai bis Ende September ............................................................................................................................. 3 Terminvereinbarung .............................................................................................................. 3 Namensführung in der Ehe .............................................................................................................. 4 Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung ............................................................................... 6 - Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags......................................................................... 6 - Aufenthaltsbescheinigung zur Hauptwohnung.................................................................... 6 - Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.................................................................... 6 - Personalausweis oder Reisepass ....................................................................................... 6 - Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, zusätzlich ...................................................... 6 Eheschließung - Die Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebotsbestellung) ....................... 7 Grundsätzliche Ausführungen über die Schritte bis zur standesamtlichen Trauung 1. Klärung, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen sind gesetzlich unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben. Auskunft erhalten Sie beim Standesamt, das für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist (s. Nr. 3), durch persönliche Vorsprache oder auch telefonisch. 2. Unverbindliche Vorabreservierung eines Termins für die standesamtliche Trauung Gilt nur für Wendelstein, da viele Standesämter. einen Termin für die Eheschließung erst bei der Anmeldung der Eheschließung (s. Nr. 3) vereinbaren. Die Vorabreservierung ist durch persönliche Vorsprache, telefonisch oder auch per E-Mail möglich. Wann in Wendelstein Trauungen abgehalten werden, kann man unter dem Punkt "Wann finden standesamtliche Trauungen statt?" (s. weiter unten) nachlesen. Termine für das folgende Jahr werden erst ab der letzten Woche im Oktober des laufenden Jahres entgegengenommen. 3. Anmeldung der Eheschließung Als Mitte 1998 der Aufgebotsaushang abgeschafft wurde, ersetzte der Gesetzgeber den noch allgemein geläufigen Begriff "Aufgebot bestellen" durch "Eheschließung anmelden". Das Paar sollte bei der Anmeldung persönlich auf dem Standesamt erscheinen. Beide legen dabei die erforderlichen Unterlagen (s. unten) vor. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen. Der Standesbeamte nimmt eine Niederschrift auf und prüft eventuelle Heiratsverbote. So gelten z. B. Eheverbote zwischen Verwandten in gerader Linie, zwischen Geschwistern oder wenn eine frühere Ehe noch besteht. Weiter bespricht er mit den Verlobten die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe, vereinbart den Trauungstermin endgültig, fragt nach, ob Trauzeugen bei der Eheschließung anwesend sein werden und erhebt die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. Das Paar sucht sich das Stammbuch der Familie aus (nicht zwingend). 4. Eheschließung Die Eheschließung findet im Trausaal des Alten Rathauses statt. Nur aus wichtigem Grund (z. B. Behinderung oder schwerer Erkrankung) kann die Eheschließung auch an einem anderen Ort innerhalb des Standesamtsbezirks Wendelstein (z. B. in der Wohnung der Verlobten) abgehalten werden. Das Paar erklärt persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem Standesbeamten, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Eheschließung – sofern gewünscht - kann in Gegenwart von 1 oder 2 Trauzeugen erfolgen. Die Trauzeugen Die Aufgabe der Trauzeugen kann man mit einfachen Worten so beschreiben: Sie müssen bezeugen, dass das Brautpaar sich getraut hat, "Ja" zu sagen. Dass sie das Ja-Wort vernommen haben, bestätigen die Zeugen dann durch Unterschrift im Heiratseintrag. Der Standesbeamte selbst fungiert bei der Trauungszeremonie "lediglich" als Urkundsbeamter. Trauung ohne Trauzeugen? Die frühere gesetzliche Regelung verlangte die Anwesenheit von 2 Trauzeugen. Seit 01. Juli 1998 ist diese Vorschrift gelockert. Nunmehr steht es im Ermessen des Brautpaares, ob 1 oder 2 Trauzeugen an der Trauung teilnehmen oder ob die Trauung ohne(!) Trauzeugen stattfinden soll. Kleiner Hinweis: Mehr als 2 Trauzeugen sieht weder das Gesetz vor noch ist der Platz im Heiratseintrag dafür ausreichend. Wer kann als Trauzeuge fungieren? Jedermann. Es spielt keine Rolle, ob es ein/eine Familienangehörige(r), Verwandte(r), Bekannte(r), Freund(in) oder Arbeitskollege(in) ist. Lediglich 2 Voraussetzungen müssen die Trauzeugen mitbringen: Sie sollen 18 Jahre alt sein und die deutsche Sprache verstehen. Ist Letzteres nicht der Fall, ist die Beiziehung eines Dolmetschers auf Kosten des Brautpaares unumgänglich. Wann finden in Wendelstein standesamtliche Trauungen statt? Schon frühzeitig machen sich die trauungswilligen Paare Gedanken über eine Hochzeit. Das Standesamt Wendelstein bietet den keineswegs selbstverständlichen Service an, ab Montag der letzten Woche im Oktober eines Jahres Termine für eine Trauung im folgenden Jahre vor der gesetzlich erforderlichen Anmeldung der Eheschließung unverbindlich zu reservieren. Welche Termine das Wendelsteiner Standesamt 2011 zur Verfügung stellt und wer einen Trauungstermin an einem Samstag in Anspruch nehmen kann, können Sie den nachfolgenden Ausführungen entnehmen. Trauungstermine generell An folgenden Werktagen und zu folgenden Zeiten werden Trauungen abgehalten: - Montag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr - Dienstag 08:30 Uhr bis 17:30 Uhr - Mittwoch 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr - Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr - Freitag 08:30, 09:15, 10:00, 10:45, 11:30, 12:15, 13:00 Uhr - Samstag 10:30, 11:15, 12:00, 12:45 Neben den Sonntagen finden an folgenden Tagen im Jahre 2011 keine Trauungen statt: Sa, 24.09.2011 – Wahl des Landrats am Sonntag Mo, 03.10.2011 – Tag der deutschen Einheit Sa, 03.12.2011 - Weihnachtsmarkt Sa, 24.12.2011 - Mo, 25.12.211 - Weihnachten Sa, 31.12.2011 - Silvester Zulassungsbeschränkung für Trauungen an Samstagen in den Monaten Mai bis Ende September Der besondere Service, Eheschließungen samstags durchzuführen, wird in erster Linie den Paaren angeboten, die einen Bezug zu Wendelstein haben. Dieser Bezug ist gegeben, wenn zumindest für einen Partner einer der nachfolgenden Punkte zutrifft: Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wendelstein, Wohnsitz der Eltern oder Großeltern in Wendelstein, die Arbeitsstelle in Wendelstein oder Mitglied in einem Wendelsteiner Verein Paaren, auf die keiner der Bezugspunkte zutrifft, ist der Weg in den Wendelsteiner Trausaal an Samstagen dennoch nicht verwehrt. Allerdings müssen diese Paare eine Einschränkung hinnehmen. Ein Termin für eine Eheschließung an einem Samstag zwischen Mai und Ende September wird erst 1 Monat vor dem beabsichtigten Zeitpunkt reserviert. Für eine Samstagstrauung außerhalb der genannten Monate gilt diese Einschränkung nicht. Terminvereinbarung In allen Fällen, insbes. aber für Samstage ist eine frühzeitige Terminabsprache mit dem Standesamt Wendelstein empfehlenswert. Das Datum erst mit der Gastwirtschaft und dem Pfarrer festzulegen und dann zu hoffen, dass das Standesamt mitzieht, ist nicht der ideale Weg. Die Reservierung eines Termins akzeptieren wir unverbindlich, bevor die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt (s. oben). Die Reservierung wird jedoch storniert, wenn die Anmeldung zur Eheschließung nicht spätestens 1 Monat vor dem gewählten Termin erfolgt ist (gilt nicht für kurzfristige Terminvereinbarungen). Hinweis: Unverbindliche Terminreservierungen für Trauungen im Jahr 2012 (Mai – Dezember) werden frühestens ab 31.10.2011 entgegengenommen; Terminreservierungen für Januar – April 2012 sind schon jetzt möglich. Namensführung in der Ehe Schon bei der Anmeldung zur Eheschließung fragt der Standesbeamte das Paar, welche Vorstellungen über die künftige Namensführung bestehen. Das Ergebnis wird dann in einer Niederschrift festgehalten. Zwar ist noch bis zur Eheschließung Zeit, sich abschließende Gedanken über die Namensführung zu machen; doch ist es besser, wenn man sich vorher schon über die verschiedenen Möglichkeiten informieren und gemeinsam in aller Ruhe eine Entscheidung treffen kann. Verlobte, die beide deutsche Staatsangehörige sind, können sich bei ihrer Entscheidung über die künftige Namensführung an den nachstehenden Ausführungen orientieren. Besitzt dagegen mindestens einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind die namensrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Heimatstaates zu beachten. Zwar kann bei einem Wohnsitz in Deutschland auch das deutsche Recht mit den verschiedenen. Auswahlmöglichkeiten herangezogen werden; doch es hat keinen Sinn, eine Wahl zu treffen, die der Heimatstaat nicht akzeptiert, und die dann z. B. nicht in die Ausweisdokumente übernommen wird. Um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben, sollte sich der/die ausländische Staatsangehörige vorab bei der ausländischen Vertretung hier in Deutschland oder der zuständigen Passbehörde des ausländischen Staates erkundigen, ob die gewünschte Namensführung ohne Probleme akzeptiert wird. Das deutsche Familiennamensrechtsgesetz gibt den Ehegatten bei der Eheschließung folgende Möglichkeiten zur Wahl des Namens in der Ehe: Ehename Die Ehegatten bestimmen bei der Eheschließung den Geburtsnamen oder den zur Zeit der Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes zum gemeinsamen Ehenamen. Die einmal getroffene Entscheidung ist unwiderruflich. Eheliche Kinder erhalten ebenfalls den Ehenamen der Eltern. Zusätzliche Möglichkeit: Doppelname Haben die Ehegatten sich für einen Ehenamen entschieden, kann der Ehepartner, dessen Name nicht zum Zuge gekommen ist, während der Eheschließung oder auch danach durch Erklärung dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Eine zeitliche Einschränkung, bis wann die Entscheidung zur Führung eines Doppelnamens erklärt werden muss, gibt es nicht mehr. Ein späterer Widerruf dieser Entscheidung ist möglich. Die Führung des Doppelnamens ist das persönliche Recht des o. g. Ehepartners. Der Doppelname kann nicht auf Kinder übertragen werden. Getrennte Namensführung Beide Ehegatten treffen bei der Eheschließung keine Bestimmung zur Führung eines Ehenamens. In diesem Fall behalten Sie den bisher geführten Namen weiterhin bei. Bei der Geburt eines ehelichen Kindes müssen dann die Eltern bestimmen, ob das Kind den Namen des Vaters oder der Mutter als Geburtsnamen erhalten soll. Dabei ist zu beachten, dass diese Bestimmung eines Geburtsnamens auch für die weiteren Kinder gilt. Kommen die Ehegatten nach einiger Zeit zu der Überzeugung, dass die getrennte Namensführung doch nicht so ganz das Wahre ist, kann ein Ehenamen noch nachträglich gewählt werden. Die oben unter "Ehename (bzw. gemeinsamer Familienname)" gemachten Ausführungen gelten entsprechend. Die Entscheidung ist dann vor dem Standesbeamten zu beurkunden. Eine zeitliche Einschränkung, bis wann die Entscheidung zur Führung eines Ehenamens erklärt werden muss, gibt es nicht mehr. Beispiele Aus dem folgenden fiktiven Fall lassen sich die Auswahlmöglichkeiten deutlicher darstellen: Frau Maria Glücklos, geb. Walter heiratet Herrn Albrecht Sorgenfrei, geb. Meier (beide schon einmal verheiratet gewesen) Möglichkeit 1 Wird bei der Eheschließung keine Erklärung zu einem Ehenamen abgeben, behält jeder seinen bisherigen Namen bei. Also Sie: Maria Glücklos geb. Walter Er: Albrecht Sorgenfrei geb. Meier Möglichkeit 2 Soll ein Ehename bestimmt werden, hat das Paar die Auswahl unter „Glücklos“, "Walter", "Sorgenfrei" oder „Meier“. Also Alternative 1 (Glücklos wird Ehename): Sie: Maria Glücklos geb. Walter Er: Albrecht Glücklos, geb. Sorgenfrei Alternative 2 (Walter wird Ehename): Sie: Maria Walter Er: Albrecht Walter, geb. Sorgenfrei Alternative 3 (Sorgenfrei wird Ehename): Er : Albrecht Sorgenfrei geb. Meier Sie: Maria Sorgenfrei, geb. Walter Alternative 4 (Meier wird Ehename): Er: Albrecht Meier Sie: Maria Meier geb. Walter Unterfall zu Möglichkeit 2: Alternative 1 Hat das Paar sich für den Namen "Glücklos" als Ehenamen entschieden, kann der Ehemann - wenn er möchte - einen Doppelnamen führen. Also: Sie: Maria Glücklos geb. Walter Er: Albrecht Sorgenfrei-Glücklos, geb. Meier oder Albrecht Glücklos-Sorgenfrei, geb. Meier oder Albrecht Meier-Glücklos geb. Meier oder Albrecht Glücklos-Meier geb. Meier Unterfall zu Möglichkeit 2: Alternative 2 Hat das Paar sich für den Namen "Walter" als Ehenamen entschieden, kann der Ehemann - wenn er möchte - einen Doppelnamen führen. Also: Sie: Maria Walter Er: Albrecht Sorgenfrei-Walter, geb. Meier oder Albrecht Walter-Sorgenfrei, geb. Meier oder Albrecht Meier-Walter geb. Meier oder Albrecht Walter-Meier geb. Meier Unterfall zu Möglichkeit 2 Alternative 3: Hat sich das Paar dagegen für den Namen "Sorgenfrei" als Ehenamen entschieden, kann die Frau wenn sie möchte - einen Doppelnamen führen. Also: Er: Albrecht Sorgenfrei geb. Meier Sie: Maria Glücklos-Sorgenfrei, geb. Walter oder Maria Sorgenfrei-Glücklos, geb. Walter oder Maria Walter-Sorgenfrei, geb. Walter oder Maria Sorgenfrei-Walter, geb. Walter Unterfall zu Möglichkeit 2 Alternative 2: Hat sich das Paar dagegen für den Namen "Meier" als Ehenamen entschieden, kann die Frau - wenn sie möchte - einen Doppelnamen führen. Also: Er: Albrecht Meier Sie: Maria Glücklos-Meier, geb. Walter oder Maria Meier-Glücklos, geb. Walter oder Maria Walter-Meier, geb. Walter oder Maria Meier-Walter, geb. Walter Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen sind gesetzlich unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben. Wichtiger Hinweis vorab: Einige Unterlagen (beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags, Aufenthaltsbescheinigung) können nur angenommen werden, wenn sie nicht älter als 6 Monate sind. Das bedeutet, dass sich Verlobte in der Regel die benötigten Urkunden neu ausstellen lassen müssen. Treffen für die beiden Verlobten nachfolgende Punkte zu Sie beide sind deutsche Staatsangehörige? Sie beide sind volljährig? Sie beide sind auch in Deutschland geboren? Sie beide waren bisher noch nicht verheiratet? Sie beide haben bisher keine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet? dann benötigen Sie folgende Unterlagen - Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags Die Abschrift muss neu ausgestellt werden; s. oben „Wichtiger Hinweis vorab“ Sie ist erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes Gebühr (in Bayern): 10,00 EUR - Aufenthaltsbescheinigung zur Hauptwohnung (bei mehreren Wohnsitzen auch Bescheinigung der Nebenwohnung, wenn dort die Eheschließung angemeldet werden soll) Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle in Deutschland wohnenden ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit der Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Staatsangehörige. Neuausstellung erforderlich; s. oben „Wichtiger Hinweis vorab“ erhältlich beim Einwohneramt des Ortes der Haupt- bzw. Nebenwohnung Gebühr: i.d.Regel 5,00 EUR - Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit (nur erforderlich, wenn eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt wurde bzw. wenn Sie zu dem Kreis der Aussiedler bzw. Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder deren Abkömmlingen zählen) Einbürgerungsurkunde, Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis, Registrierschein - Originalunterlagen mitbringen - Personalausweis oder Reisepass mitbringen - Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, zusätzlich Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder (hier wird von uns die Ihnen zum Zeitpunkt der Geburt der Kinder ausgehändigte Urkunde akzeptiert) und - wenn der Verlobte als Vater nicht in der vorzulegenden Urkunde mit eingetragen ist, die Vaterschaftsanerkennung In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in) eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, nicht im Bundesgebiet geboren sind adoptiert sind, schon mal verheiratet waren, gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind, bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, verwitwet sind und mit Abkömmlingen in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben ist es zweckmäßig, telefonisch oder persönlich beim Standesamt nachzufragen, welche Papiere benötigt werden. Eheschließung - Die Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebotsbestellung) Als 1998 in der Presse die Meldungen auftauchten, dass das Aufgebot künftig entfällt, wurde unter den heiratswilligen Paaren der Eindruck erweckt, man könne ohne Formalitäten am nächsten Tag zum Standesamt gehen und heiraten. Doch dem ist nicht so. Unter Aufgebot ist lediglich die Bekanntmachung der beabsichtigten Eheschließung durch öffentlichen Aushang zu verstehen. Und nur die ist vom Gesetzgeber gestrichen worden. Aber die bei der Anordnung bzw. Bestellung des Aufgebots zu erfüllenden Formalitäten (Vorlage bestimmter Urkunden, Abgabe von Erklärungen über den Familienstand oder Sorgerecht für Kinder , Aufnahme einer Niederschrift usw.), hat der Gesetzgeber - abgesehen von einigen Ausnahmen - nicht abgeschafft, sondern unter der neuen Bezeichnung "Anmeldung zur Eheschließung" beibehalten. Ein Paar, das in Wendelstein heiraten möchte und von dem mindestens einer seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wendelstein hat, muss sich frühestens 6 Monate vor der geplanten standesamtlichen Trauung beim Standesamt Wendelstein zur Eheschließung anmelden (früher: Aufgebot bestellen). Zuvor müssen noch bestimmte Urkunden besorgt werden, die dann zur Anmeldung mitzubringen sind. Näheres über die vorzulegenden Unterlagen ist weiter oben nachzulesen. Es ist zweckmäßig, mit dem Standesbeamten telefonisch einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung zu vereinbaren. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie nur dienstags zwischen 16 und 18 Uhr Zeit haben.