Leitfaden für eine standesamtliche Trauung in Wendelstein

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Leitfaden für eine standesamtliche Trauung in Wendelstein
Leitfaden für eine standesamtliche Trauung in Wendelstein
Leitfaden für eine standesamtliche Trauung in Wendelstein .................................................................. 1
Grundsätzliche Ausführungen über die Schritte bis zur standesamtlichen Trauung ....................... 2
1. Klärung, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich sind. ...... 2
2. Unverbindliche Vorabreservierung eines Termins für die standesamtliche Trauung ... 2
3. Anmeldung der Eheschließung ..................................................................................... 2
4. Eheschließung............................................................................................................... 2
Die Trauzeugen................................................................................................................................ 2
Wann finden in Wendelstein standesamtliche Trauungen statt? ..................................................... 3
Trauungstermine generell ..................................................................................................... 3
Neben den Sonntagen finden an folgenden Tagen im Jahre 2009 keine Trauungen statt: . 3
Zulassungsbeschränkung für Trauungen an Samstagen in den Monaten Mai bis Ende
September ............................................................................................................................. 3
Terminvereinbarung .............................................................................................................. 3
Namensführung in der Ehe .............................................................................................................. 4
Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung ............................................................................... 6
- Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags......................................................................... 6
- Aufenthaltsbescheinigung zur Hauptwohnung.................................................................... 6
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit.................................................................... 6
- Personalausweis oder Reisepass ....................................................................................... 6
- Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, zusätzlich ...................................................... 6
Eheschließung - Die Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebotsbestellung) ....................... 7
Grundsätzliche Ausführungen über die Schritte bis zur standesamtlichen
Trauung
1. Klärung, welche Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung erforderlich
sind.
Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen sind gesetzlich unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben. Auskunft erhalten Sie beim Standesamt,
das für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist (s. Nr. 3), durch persönliche Vorsprache oder auch telefonisch.
2. Unverbindliche Vorabreservierung eines Termins für die standesamtliche
Trauung
Gilt nur für Wendelstein, da viele Standesämter. einen Termin für die Eheschließung erst bei
der Anmeldung der Eheschließung (s. Nr. 3) vereinbaren.
Die Vorabreservierung ist durch persönliche Vorsprache, telefonisch oder auch per E-Mail
möglich. Wann in Wendelstein Trauungen abgehalten werden, kann man unter dem Punkt
"Wann finden standesamtliche Trauungen statt?" (s. weiter unten) nachlesen. Termine für das
folgende Jahr werden erst ab der letzten Woche im Oktober des laufenden Jahres entgegengenommen.
3. Anmeldung der Eheschließung
Als Mitte 1998 der Aufgebotsaushang abgeschafft wurde, ersetzte der Gesetzgeber den noch
allgemein geläufigen Begriff "Aufgebot bestellen" durch "Eheschließung anmelden". Das Paar
sollte bei der Anmeldung persönlich auf dem Standesamt erscheinen. Beide legen dabei die
erforderlichen Unterlagen (s. unten) vor. Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens
6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin erfolgen. Der Standesbeamte nimmt eine
Niederschrift auf und prüft eventuelle Heiratsverbote. So gelten z. B. Eheverbote zwischen
Verwandten in gerader Linie, zwischen Geschwistern oder wenn eine frühere Ehe noch besteht. Weiter bespricht er mit den Verlobten die Möglichkeiten der Namensführung in der Ehe,
vereinbart den Trauungstermin endgültig, fragt nach, ob Trauzeugen bei der Eheschließung
anwesend sein werden und erhebt die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren. Das Paar sucht sich das Stammbuch der Familie aus (nicht zwingend).
4. Eheschließung
Die Eheschließung findet im Trausaal des Alten Rathauses statt. Nur aus wichtigem Grund (z.
B. Behinderung oder schwerer Erkrankung) kann die Eheschließung auch an einem anderen
Ort innerhalb des Standesamtsbezirks Wendelstein (z. B. in der Wohnung der Verlobten) abgehalten werden. Das Paar erklärt persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor dem
Standesbeamten, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Eheschließung – sofern gewünscht - kann in Gegenwart von 1 oder 2 Trauzeugen erfolgen.
Die Trauzeugen
Die Aufgabe der Trauzeugen kann man mit einfachen Worten so beschreiben: Sie müssen bezeugen,
dass das Brautpaar sich getraut hat, "Ja" zu sagen. Dass sie das Ja-Wort vernommen haben,
bestätigen die Zeugen dann durch Unterschrift im Heiratseintrag. Der Standesbeamte selbst fungiert
bei der Trauungszeremonie "lediglich" als Urkundsbeamter.
Trauung ohne Trauzeugen?
Die frühere gesetzliche Regelung verlangte die Anwesenheit von 2 Trauzeugen. Seit 01. Juli 1998 ist
diese Vorschrift gelockert. Nunmehr steht es im Ermessen des Brautpaares, ob 1 oder 2 Trauzeugen
an der Trauung teilnehmen oder ob die Trauung ohne(!) Trauzeugen stattfinden soll.
Kleiner Hinweis: Mehr als 2 Trauzeugen sieht weder das Gesetz vor noch ist der Platz im Heiratseintrag dafür ausreichend.
Wer kann als Trauzeuge fungieren?
Jedermann. Es spielt keine Rolle, ob es ein/eine Familienangehörige(r), Verwandte(r), Bekannte(r),
Freund(in) oder Arbeitskollege(in) ist. Lediglich 2 Voraussetzungen müssen die Trauzeugen
mitbringen: Sie sollen 18 Jahre alt sein und die deutsche Sprache verstehen. Ist Letzteres nicht der
Fall, ist die Beiziehung eines Dolmetschers auf Kosten des Brautpaares unumgänglich.
Wann finden in Wendelstein standesamtliche Trauungen statt?
Schon frühzeitig machen sich die trauungswilligen Paare Gedanken über eine Hochzeit. Das
Standesamt Wendelstein bietet den keineswegs selbstverständlichen Service an, ab Montag der
letzten Woche im Oktober eines Jahres Termine für eine Trauung im folgenden Jahre vor der
gesetzlich erforderlichen Anmeldung der Eheschließung unverbindlich zu reservieren. Welche
Termine das Wendelsteiner Standesamt 2011 zur Verfügung stellt und wer einen Trauungstermin an
einem Samstag in Anspruch nehmen kann,
können Sie den nachfolgenden Ausführungen
entnehmen.
Trauungstermine generell
An folgenden Werktagen und zu folgenden Zeiten werden Trauungen abgehalten:
- Montag
08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
- Dienstag
08:30 Uhr bis 17:30 Uhr
- Mittwoch
08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
- Donnerstag 08:30 Uhr bis 15:30 Uhr
- Freitag
08:30, 09:15, 10:00, 10:45, 11:30, 12:15, 13:00 Uhr
- Samstag
10:30, 11:15, 12:00, 12:45
Neben den Sonntagen finden an folgenden Tagen im Jahre 2011 keine Trauungen statt:
Sa, 24.09.2011 – Wahl des Landrats am Sonntag
Mo, 03.10.2011 – Tag der deutschen Einheit
Sa, 03.12.2011 - Weihnachtsmarkt
Sa, 24.12.2011 - Mo, 25.12.211 - Weihnachten
Sa, 31.12.2011 - Silvester
Zulassungsbeschränkung für Trauungen an Samstagen in den Monaten Mai bis Ende
September
Der besondere Service, Eheschließungen samstags durchzuführen, wird in erster Linie den Paaren
angeboten, die einen Bezug zu Wendelstein haben. Dieser Bezug ist gegeben, wenn zumindest für
einen Partner einer der nachfolgenden Punkte zutrifft:

Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wendelstein,

Wohnsitz der Eltern oder Großeltern in Wendelstein,

die Arbeitsstelle in Wendelstein oder

Mitglied in einem Wendelsteiner Verein
Paaren, auf die keiner der Bezugspunkte zutrifft, ist der Weg in den Wendelsteiner Trausaal an
Samstagen dennoch nicht verwehrt. Allerdings müssen diese Paare eine Einschränkung hinnehmen. Ein Termin für eine Eheschließung an einem Samstag zwischen Mai und Ende September
wird erst 1 Monat vor dem beabsichtigten Zeitpunkt reserviert. Für eine Samstagstrauung
außerhalb der genannten Monate gilt diese Einschränkung nicht.
Terminvereinbarung
In allen Fällen, insbes. aber für Samstage ist eine frühzeitige Terminabsprache mit dem Standesamt Wendelstein empfehlenswert. Das Datum erst mit der Gastwirtschaft und dem Pfarrer
festzulegen und dann zu hoffen, dass das Standesamt mitzieht, ist nicht der ideale Weg. Die
Reservierung eines Termins akzeptieren wir unverbindlich, bevor die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt (s. oben). Die Reservierung wird jedoch storniert, wenn die Anmeldung zur Eheschließung nicht spätestens 1 Monat vor dem gewählten Termin erfolgt ist (gilt nicht für kurzfristige
Terminvereinbarungen).
Hinweis: Unverbindliche Terminreservierungen für Trauungen im Jahr 2012 (Mai – Dezember)
werden frühestens ab 31.10.2011 entgegengenommen; Terminreservierungen für Januar – April
2012 sind schon jetzt möglich.
Namensführung in der Ehe
Schon bei der Anmeldung zur Eheschließung fragt der Standesbeamte das Paar, welche Vorstellungen über die künftige Namensführung bestehen. Das Ergebnis wird dann in einer Niederschrift
festgehalten. Zwar ist noch bis zur Eheschließung Zeit, sich abschließende Gedanken über die
Namensführung zu machen; doch ist es besser, wenn man sich vorher schon über die verschiedenen
Möglichkeiten informieren und gemeinsam in aller Ruhe eine Entscheidung treffen kann.
Verlobte, die beide deutsche Staatsangehörige sind, können sich bei ihrer Entscheidung über die
künftige Namensführung an den nachstehenden Ausführungen orientieren. Besitzt dagegen
mindestens einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit, sind die namensrechtlichen
Vorschriften des jeweiligen Heimatstaates zu beachten. Zwar kann bei einem Wohnsitz in
Deutschland auch das deutsche Recht mit den verschiedenen. Auswahlmöglichkeiten herangezogen
werden; doch es hat keinen Sinn, eine Wahl zu treffen, die der Heimatstaat nicht akzeptiert, und die
dann z. B. nicht in die Ausweisdokumente übernommen wird. Um keine unliebsamen Überraschungen
zu erleben, sollte sich der/die ausländische Staatsangehörige vorab bei der ausländischen Vertretung
hier in Deutschland oder der zuständigen Passbehörde des ausländischen Staates erkundigen, ob die
gewünschte Namensführung ohne Probleme akzeptiert wird.
Das deutsche Familiennamensrechtsgesetz gibt den Ehegatten bei der Eheschließung folgende
Möglichkeiten zur Wahl des Namens in der Ehe:
Ehename
Die Ehegatten bestimmen bei der Eheschließung den Geburtsnamen oder den zur Zeit der
Erklärung über die Bestimmung des Ehenamens geführten Namen der Frau oder des Mannes zum
gemeinsamen Ehenamen. Die einmal getroffene Entscheidung ist unwiderruflich. Eheliche Kinder
erhalten ebenfalls den Ehenamen der Eltern.
Zusätzliche Möglichkeit: Doppelname
Haben die Ehegatten sich für einen Ehenamen entschieden, kann der Ehepartner, dessen Name
nicht zum Zuge gekommen ist, während der Eheschließung oder auch danach durch Erklärung
dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen
voranstellen oder anfügen. Eine zeitliche Einschränkung, bis wann die Entscheidung zur Führung
eines Doppelnamens erklärt werden muss, gibt es nicht mehr. Ein späterer Widerruf dieser
Entscheidung ist möglich. Die Führung des Doppelnamens ist das persönliche Recht des o. g.
Ehepartners. Der Doppelname kann nicht auf Kinder übertragen werden.
Getrennte Namensführung
Beide Ehegatten treffen bei der Eheschließung keine Bestimmung zur Führung eines Ehenamens.
In diesem Fall behalten Sie den bisher geführten Namen weiterhin bei. Bei der Geburt eines
ehelichen Kindes müssen dann die Eltern bestimmen, ob das Kind den Namen des Vaters oder der
Mutter als Geburtsnamen erhalten soll. Dabei ist zu beachten, dass diese Bestimmung eines
Geburtsnamens auch für die weiteren Kinder gilt. Kommen die Ehegatten nach einiger Zeit zu der
Überzeugung, dass die getrennte Namensführung doch nicht so ganz das Wahre ist, kann ein
Ehenamen noch nachträglich gewählt werden. Die oben unter "Ehename (bzw. gemeinsamer
Familienname)" gemachten Ausführungen gelten entsprechend. Die Entscheidung ist dann vor
dem Standesbeamten zu beurkunden. Eine zeitliche Einschränkung, bis wann die Entscheidung
zur Führung eines Ehenamens erklärt werden muss, gibt es nicht mehr.
Beispiele
Aus dem folgenden fiktiven Fall lassen sich die Auswahlmöglichkeiten deutlicher darstellen:
Frau Maria Glücklos, geb. Walter heiratet Herrn Albrecht Sorgenfrei, geb. Meier (beide schon
einmal verheiratet gewesen)
Möglichkeit 1
Wird bei der Eheschließung keine Erklärung zu einem Ehenamen abgeben, behält jeder seinen
bisherigen Namen bei. Also
Sie: Maria Glücklos geb. Walter
Er: Albrecht Sorgenfrei geb. Meier
Möglichkeit 2
Soll ein Ehename bestimmt werden, hat das Paar die Auswahl unter „Glücklos“, "Walter", "Sorgenfrei"
oder „Meier“. Also
Alternative 1 (Glücklos wird Ehename):
Sie: Maria Glücklos geb. Walter
Er: Albrecht Glücklos, geb. Sorgenfrei
Alternative 2 (Walter wird Ehename):
Sie: Maria Walter
Er: Albrecht Walter, geb. Sorgenfrei
Alternative 3 (Sorgenfrei wird Ehename):
Er : Albrecht Sorgenfrei geb. Meier
Sie: Maria Sorgenfrei, geb. Walter
Alternative 4 (Meier wird Ehename):
Er: Albrecht Meier
Sie: Maria Meier geb. Walter
Unterfall zu Möglichkeit 2: Alternative 1
Hat das Paar sich für den Namen "Glücklos" als Ehenamen entschieden, kann der Ehemann - wenn
er möchte - einen Doppelnamen führen. Also:
Sie: Maria Glücklos geb. Walter
Er: Albrecht Sorgenfrei-Glücklos, geb. Meier oder
Albrecht Glücklos-Sorgenfrei, geb. Meier oder
Albrecht Meier-Glücklos geb. Meier oder
Albrecht Glücklos-Meier geb. Meier
Unterfall zu Möglichkeit 2: Alternative 2
Hat das Paar sich für den Namen "Walter" als Ehenamen entschieden, kann der Ehemann - wenn er
möchte - einen Doppelnamen führen. Also:
Sie: Maria Walter
Er: Albrecht Sorgenfrei-Walter, geb. Meier oder
Albrecht Walter-Sorgenfrei, geb. Meier oder
Albrecht Meier-Walter geb. Meier oder
Albrecht Walter-Meier geb. Meier
Unterfall zu Möglichkeit 2 Alternative 3:
Hat sich das Paar dagegen für den Namen "Sorgenfrei" als Ehenamen entschieden, kann die Frau wenn sie möchte - einen Doppelnamen führen. Also:
Er: Albrecht Sorgenfrei geb. Meier
Sie: Maria Glücklos-Sorgenfrei, geb. Walter oder
Maria Sorgenfrei-Glücklos, geb. Walter oder
Maria Walter-Sorgenfrei, geb. Walter oder
Maria Sorgenfrei-Walter, geb. Walter
Unterfall zu Möglichkeit 2 Alternative 2:
Hat sich das Paar dagegen für den Namen "Meier" als Ehenamen entschieden, kann die Frau - wenn
sie möchte - einen Doppelnamen führen. Also:
Er: Albrecht Meier
Sie: Maria Glücklos-Meier, geb. Walter oder
Maria Meier-Glücklos, geb. Walter oder
Maria Walter-Meier, geb. Walter oder
Maria Meier-Walter, geb. Walter
Unterlagen zur Anmeldung der Eheschließung
Je nach Familienstand, Staatsangehörigkeit und sonstigen persönlichen Umständen sind gesetzlich
unterschiedliche Unterlagen vorgeschrieben.
Wichtiger Hinweis vorab:
Einige Unterlagen (beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags, Aufenthaltsbescheinigung) können nur
angenommen werden, wenn sie nicht älter als 6 Monate sind. Das bedeutet, dass sich Verlobte in der
Regel die benötigten Urkunden neu ausstellen lassen müssen.
Treffen für die beiden Verlobten nachfolgende Punkte zu
 Sie beide sind deutsche Staatsangehörige?
 Sie beide sind volljährig?
 Sie beide sind auch in Deutschland geboren?
 Sie beide waren bisher noch nicht verheiratet?
 Sie beide haben bisher keine gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft begründet?
dann benötigen Sie folgende Unterlagen
- Beglaubigte Abschrift des Geburtseintrags
Die Abschrift muss neu ausgestellt werden; s. oben „Wichtiger Hinweis vorab“
Sie ist erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes
Gebühr (in Bayern): 10,00 EUR
- Aufenthaltsbescheinigung zur Hauptwohnung
(bei mehreren Wohnsitzen auch Bescheinigung der Nebenwohnung, wenn dort die Eheschließung
angemeldet werden soll)
Eine Anmeldebestätigung genügt nicht. Die Aufenthaltsbescheinigung ist für alle deutschen und alle in
Deutschland wohnenden ausländischen Staatsangehörigen erforderlich und nicht zu verwechseln mit
der Aufenthaltsgenehmigung für ausländische Staatsangehörige.
Neuausstellung erforderlich; s. oben „Wichtiger Hinweis vorab“
erhältlich beim Einwohneramt des Ortes der Haupt- bzw. Nebenwohnung
Gebühr: i.d.Regel 5,00 EUR
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit
(nur erforderlich, wenn eine Einbürgerungsurkunde ausgestellt wurde bzw. wenn Sie zu dem Kreis der
Aussiedler bzw. Vertriebenen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten oder deren Abkömmlingen
zählen)
Einbürgerungsurkunde, Vertriebenen-/Flüchtlingsausweis, Registrierschein - Originalunterlagen
mitbringen
- Personalausweis oder Reisepass mitbringen
- Wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, zusätzlich
Geburts- oder Abstammungsurkunde der Kinder (hier wird von uns die Ihnen zum Zeitpunkt der
Geburt der Kinder ausgehändigte Urkunde akzeptiert) und - wenn der Verlobte als Vater nicht in der
vorzulegenden Urkunde mit eingetragen ist, die Vaterschaftsanerkennung
In allen anderen Fällen, wenn Sie oder Ihr(e) Partner(in)
 eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
 nicht im Bundesgebiet geboren sind
 adoptiert sind,
 schon mal verheiratet waren,
 gemeinsame Kinder im Ausland geboren sind,
 bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten,
 verwitwet sind und mit Abkömmlingen in fortgesetzter Gütergemeinschaft leben
ist es zweckmäßig, telefonisch oder persönlich beim Standesamt nachzufragen, welche Papiere
benötigt werden.
Eheschließung - Die Anmeldung zur Eheschließung (früher: Aufgebotsbestellung)
Als 1998 in der Presse die Meldungen auftauchten, dass das Aufgebot künftig entfällt, wurde unter
den heiratswilligen Paaren der Eindruck erweckt, man könne ohne Formalitäten am nächsten Tag zum
Standesamt gehen und heiraten.
Doch dem ist nicht so. Unter Aufgebot ist lediglich die Bekanntmachung der beabsichtigten
Eheschließung durch öffentlichen Aushang zu verstehen. Und nur die ist vom Gesetzgeber gestrichen
worden. Aber die bei der Anordnung bzw. Bestellung des Aufgebots zu erfüllenden Formalitäten
(Vorlage bestimmter Urkunden, Abgabe von Erklärungen über den Familienstand oder Sorgerecht für
Kinder , Aufnahme einer Niederschrift usw.), hat der Gesetzgeber - abgesehen von einigen
Ausnahmen - nicht abgeschafft, sondern unter der neuen Bezeichnung "Anmeldung zur Eheschließung" beibehalten.
Ein Paar, das in Wendelstein heiraten möchte und von dem mindestens einer seinen Haupt- oder
Nebenwohnsitz in Wendelstein hat, muss sich frühestens 6 Monate vor der geplanten standesamtlichen Trauung beim Standesamt Wendelstein zur Eheschließung anmelden (früher: Aufgebot
bestellen). Zuvor müssen noch bestimmte Urkunden besorgt werden, die dann zur Anmeldung
mitzubringen sind. Näheres über die vorzulegenden Unterlagen ist weiter oben nachzulesen.
Es ist zweckmäßig, mit dem Standesbeamten telefonisch einen Termin zur Anmeldung der
Eheschließung zu vereinbaren. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie nur dienstags zwischen 16 und 18
Uhr Zeit haben.