PRESSEMITTEILUNG - Ministerium für Wissenschaft, Forschung

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PRESSEMITTEILUNG - Ministerium für Wissenschaft, Forschung
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST
PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
PRESSEMITTEILUNG
13. Februar 2015
Nr. 11/2015
Universitätsklinikum Heidelberg: Falsche Berichterstattung in
der Rhein-Neckar-Zeitung über Vorgänge am
Rechtsmedizinischen Institut
Ministerin Theresia Bauer: „Ärztliche Direktorin Prof. Yen leistet
hervorragende Arbeit - insbesondere Arbeit der Gewaltambulanz
kann nicht hoch genug geschätzt werden“
Im Herbst 2013 war die Ärztliche Direktorin des Rechtsmedizinischen Instituts
des Universitätsklinikums Heidelberg, Frau Prof. Yen, aus dem
parlamentarischen Raum heraus und auch durch die Presse Angriffen
ausgesetzt, die nur bedingt eine sachliche Grundlage hatten und maßlos
erschienen. Es wurde versucht, hierüber auch das Wissenschaftsministerium und
die Wissenschaftsministerin in Misskredit zu bringen.
In der Rhein-Neckar-Zeitung (Ausgabe vom 13. Februar 2015) wird in diesem
Zusammenhang erneut falsch über Frau Prof. Yen berichtet. Deshalb ist
folgendes festzustellen:
Die im Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung benannte Ärztin, die vom
Universitätsklinikum Heidelberg entlassen worden war, nun aber laut Urteil des
Landesarbeitsgerichts Mannheim weiterbeschäftigt werden muss, hatte sich
erstmals im Mai 2011 an die damals neu berufene Wissenschaftsministerin
Theresia Bauer - als Dienstherrin - mit einem Glückwunschschreiben gewandt, in
dem sie zudem Vorwürfe gegen Frau Prof. Yen formulierte.
Königstraße 46, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 279-3005, Fax 0711 279-3081
E-Mail: [email protected], Internet: http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de
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Das erstmalige Schreiben wandte sich also - entgegen der Darstellung in der
Rhein-Neckar-Zeitung - nicht an die Heidelberger Landtagsabgeordnete. Um den
von der Ärztin erhobenen Vorwürfen nachzugehen, musste das
Wissenschaftsministerium - entsprechend den üblichen Amtsabläufen - das
Universitätsklinikum Heidelberg zu einer Stellungnahme zu den Vorwürfen
auffordern.
Informationen einzelner Mitarbeiterinnen des Instituts wurden zur restlosen
Aufklärung der Vorwürfe gegen Frau Prof. Yen erst dem Parlament zugänglich
gemacht, nachdem aus dem parlamentarischen Raum heraus Druck gegenüber
der Wissenschaftsministerin aufgebaut wurde, und auch unter der Verwendung
von Verschleierungsvorwürfen behauptet wurde, weitergehende Informationen
über Frau Prof. Yen hätten vorgelegen, seien aber verheimlicht worden.
Frau Prof. Yen hat zu keiner Zeit einen falschen Doktortitel geführt. Aufgrund
eines Missverständnisses hat Frau Yen ihren regulären, österreichischen (und zu
ihrer Studienzeit in Österreich einzig möglich erwerbbaren) Doktortitel aber
zeitweise in einer verkürzten Form („Dr. med.“) und nicht in der in BadenWürttemberg laut Landeshochschulgesetz nötigen vollständigen Form „Dr. med.
univ.“ geführt. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat das Ermittlungsverfahren
gegen Frau Prof. Yen wegen Titelmissbrauchs eingestellt, da kein hinreichender
Tatverdacht gegeben war. Fakt ist zudem, dass rückwirkend zum Dienstantritt
von Frau Prof. Yen in Heidelberg sowohl die Anerkennung als Fachärztin als
auch die Weiterbildungsbefugnis erteilt wurden, da alle maßgeblichen
Qualifikationen zu jeder Zeit vorlagen.
Frau Prof. Yen hat eine hervorragende Qualifikation und Erfolg in ihrem Amt. Das
Rechtsmedizinische Institut ist unter ihrer Leitung auf einem hervorragenden
Weg. Im Vergleich zur Zeit vor ihrem Dienstantritt konnten in nahezu allen
Auftragsbereichen die Aufträge gesteigert und die Erlöse der Heidelberger
Rechtsmedizin im Vorgleich zur Vorzeit verdoppelt werden.
Insbesondere die Gewaltopferambulanz wurde von Frau Prof. Yen seit ihrem
Amtsantritt aufgebaut, wofür Frau Prof. Yen auch überregional hohe Reputation
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genießt. Die Gründung der Gewaltambulanz 2012 bedeutete einen großen Schritt
auf die Opfer von Straftaten zu. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es
einen Bedarf nach diesem Angebot gibt. Die Ambulanz ermöglicht seit November
2012 eine möglichst rasche und exakte Sicherung von Spuren der
Gewaltanwendung, auch wenn (noch) keine Anzeige erstattet werden soll.
Die Arbeit der Gewaltambulanz Heidelberg ist wichtig und notwendig. Sie hilft
Opfern bei häuslicher Gewalt, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung,
Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Gewalt an älteren Menschen, Schlägereien
und Angriffen mit gefährlichen Gegenständen. Ihr Bestand wird nun durch das
Land mit 300.000 Euro im Doppelhaushalt gesichert. Die Finanzierung erfolgte
bislang durch die Uniklinik Heidelberg.
Diese Arbeit der Gewaltambulanz unter der Leitung von Frau Prof. Yen kann
nicht hoch genug geschätzt werden. Nicht zuletzt deshalb hat das
Sozialministerium Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von
Sozialministerium, Innenministerium, Justizministerium und
Wissenschaftsministerium Frau Prof. Yen den Auftrag erteilt, ein Konzept für die
Einführung einer flächendeckenden rechtsmedizinischen Beweissicherung in
Baden-Württemberg zu erarbeiten.