PRESSEMITTEILUNG - Ministerium für Wissenschaft, Forschung
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PRESSEMITTEILUNG - Ministerium für Wissenschaft, Forschung
MINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT, FORSCHUNG UND KUNST PRESSE- UND ÖFFENTLICHKEITSARBEIT PRESSEMITTEILUNG 13. Februar 2015 Nr. 11/2015 Universitätsklinikum Heidelberg: Falsche Berichterstattung in der Rhein-Neckar-Zeitung über Vorgänge am Rechtsmedizinischen Institut Ministerin Theresia Bauer: „Ärztliche Direktorin Prof. Yen leistet hervorragende Arbeit - insbesondere Arbeit der Gewaltambulanz kann nicht hoch genug geschätzt werden“ Im Herbst 2013 war die Ärztliche Direktorin des Rechtsmedizinischen Instituts des Universitätsklinikums Heidelberg, Frau Prof. Yen, aus dem parlamentarischen Raum heraus und auch durch die Presse Angriffen ausgesetzt, die nur bedingt eine sachliche Grundlage hatten und maßlos erschienen. Es wurde versucht, hierüber auch das Wissenschaftsministerium und die Wissenschaftsministerin in Misskredit zu bringen. In der Rhein-Neckar-Zeitung (Ausgabe vom 13. Februar 2015) wird in diesem Zusammenhang erneut falsch über Frau Prof. Yen berichtet. Deshalb ist folgendes festzustellen: Die im Artikel der Rhein-Neckar-Zeitung benannte Ärztin, die vom Universitätsklinikum Heidelberg entlassen worden war, nun aber laut Urteil des Landesarbeitsgerichts Mannheim weiterbeschäftigt werden muss, hatte sich erstmals im Mai 2011 an die damals neu berufene Wissenschaftsministerin Theresia Bauer - als Dienstherrin - mit einem Glückwunschschreiben gewandt, in dem sie zudem Vorwürfe gegen Frau Prof. Yen formulierte. Königstraße 46, 70173 Stuttgart, Telefon 0711 279-3005, Fax 0711 279-3081 E-Mail: [email protected], Internet: http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de Seite 2 von 3 Das erstmalige Schreiben wandte sich also - entgegen der Darstellung in der Rhein-Neckar-Zeitung - nicht an die Heidelberger Landtagsabgeordnete. Um den von der Ärztin erhobenen Vorwürfen nachzugehen, musste das Wissenschaftsministerium - entsprechend den üblichen Amtsabläufen - das Universitätsklinikum Heidelberg zu einer Stellungnahme zu den Vorwürfen auffordern. Informationen einzelner Mitarbeiterinnen des Instituts wurden zur restlosen Aufklärung der Vorwürfe gegen Frau Prof. Yen erst dem Parlament zugänglich gemacht, nachdem aus dem parlamentarischen Raum heraus Druck gegenüber der Wissenschaftsministerin aufgebaut wurde, und auch unter der Verwendung von Verschleierungsvorwürfen behauptet wurde, weitergehende Informationen über Frau Prof. Yen hätten vorgelegen, seien aber verheimlicht worden. Frau Prof. Yen hat zu keiner Zeit einen falschen Doktortitel geführt. Aufgrund eines Missverständnisses hat Frau Yen ihren regulären, österreichischen (und zu ihrer Studienzeit in Österreich einzig möglich erwerbbaren) Doktortitel aber zeitweise in einer verkürzten Form („Dr. med.“) und nicht in der in BadenWürttemberg laut Landeshochschulgesetz nötigen vollständigen Form „Dr. med. univ.“ geführt. Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat das Ermittlungsverfahren gegen Frau Prof. Yen wegen Titelmissbrauchs eingestellt, da kein hinreichender Tatverdacht gegeben war. Fakt ist zudem, dass rückwirkend zum Dienstantritt von Frau Prof. Yen in Heidelberg sowohl die Anerkennung als Fachärztin als auch die Weiterbildungsbefugnis erteilt wurden, da alle maßgeblichen Qualifikationen zu jeder Zeit vorlagen. Frau Prof. Yen hat eine hervorragende Qualifikation und Erfolg in ihrem Amt. Das Rechtsmedizinische Institut ist unter ihrer Leitung auf einem hervorragenden Weg. Im Vergleich zur Zeit vor ihrem Dienstantritt konnten in nahezu allen Auftragsbereichen die Aufträge gesteigert und die Erlöse der Heidelberger Rechtsmedizin im Vorgleich zur Vorzeit verdoppelt werden. Insbesondere die Gewaltopferambulanz wurde von Frau Prof. Yen seit ihrem Amtsantritt aufgebaut, wofür Frau Prof. Yen auch überregional hohe Reputation Seite 3 von 3 genießt. Die Gründung der Gewaltambulanz 2012 bedeutete einen großen Schritt auf die Opfer von Straftaten zu. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es einen Bedarf nach diesem Angebot gibt. Die Ambulanz ermöglicht seit November 2012 eine möglichst rasche und exakte Sicherung von Spuren der Gewaltanwendung, auch wenn (noch) keine Anzeige erstattet werden soll. Die Arbeit der Gewaltambulanz Heidelberg ist wichtig und notwendig. Sie hilft Opfern bei häuslicher Gewalt, bei Verdacht auf Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung, Gewalt an älteren Menschen, Schlägereien und Angriffen mit gefährlichen Gegenständen. Ihr Bestand wird nun durch das Land mit 300.000 Euro im Doppelhaushalt gesichert. Die Finanzierung erfolgte bislang durch die Uniklinik Heidelberg. Diese Arbeit der Gewaltambulanz unter der Leitung von Frau Prof. Yen kann nicht hoch genug geschätzt werden. Nicht zuletzt deshalb hat das Sozialministerium Baden-Württemberg in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Sozialministerium, Innenministerium, Justizministerium und Wissenschaftsministerium Frau Prof. Yen den Auftrag erteilt, ein Konzept für die Einführung einer flächendeckenden rechtsmedizinischen Beweissicherung in Baden-Württemberg zu erarbeiten.