Brandschutz-Merkblatt für Betreiber von Feuerlöschanlagen
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Brandschutz-Merkblatt für Betreiber von Feuerlöschanlagen
Brandschutz-Merkblatt für Betreiber von Feuerlöschanlagen siemens.de/sinorix 1. Verantwortung des Betreibers von Feuerlöschanlagen Sie haben sich für eine Feuerlöschanlage (FLA) von Siemens entschieden. Unabhängig davon, ob sie aufgrund einer bauordnungsrechtlichen Forderung oder nach Ihrem per sönlichen Wunsch zur Einschränkung des Brandrisikos installiert wurde, dient diese FLA zum Schutz von Personen und Sachwerten. Dazu ist die ständige Funktionsbereit schaft der Anlage sicherzustellen. Um dauerhaften Schutz zu bieten, müssen Vorkeh rungen getroffen werden, die aber naturgemäß nicht allein durch uns abgedeckt wer den können, sondern auch Ihre Mithilfe erfordern. Mit der Übernahme dieser Anlage entstehen Ihnen als Betreiber also auch gewisse Pflichten, die wir nachstehend erläutern. Siemens liefert hochwertige Produkte und sorgt als von der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS) anerkannte Fachfirma und Errichterfirma für Feuerlöschanlagen für sach gemäße Planung, Ausführung und Instandhaltung entsprechend den einschlägigen Normen und Richtlinien, insbesondere DIN EN 15004, DGUV-R 105-001/DGUV-I 205004 sowie den VdS-Richtlinien. Ebenfalls sind wir von vielen Kommunen als Konzessi onsfirma für die Übertragung von Brandmeldungen an die öffentliche Feuerwehr beauftragt. Wir beraten Sie auch in Fragen der Alarmorganisation für Ihr im Brand schutz unterwiesenes Personal sowie der maßgerechten Weiterleitung von Brandmel dungen zur zuständigen Feuerwehr. Siemens verfügt über einen eigenen Sicherungs-Service, über den „rund um die Uhr“ sowohl Brand- als auch Störungsmeldungen entgegengenommen und weitere, mit Ihnen abgestimmte, Maßnahmen veranlasst werden. Eine FLA soll bestimmungsge mäß im Zusammenspiel mit Brandmeldeanlagen Feuer bekämpfen, Personen und Werte schützen. Durch eine optimale Abstimmung von Brandmeldeanlage und FLA auf das zu schützende Risiko kann ein Brand bereits in der Entstehungsphase erkannt und gelöscht werden. Um Ihnen den bestimmungsgemäßen Betrieb Ihrer FLA zu erleichtern, erläutern wir einige Zusammenhänge. Wir geben Ihnen Hinweise für ver schiedene Situationen und beraten Sie gerne in allen weiteren Fragen. 2 Siemens AG Mit der Abnahme/Übergabe geht die FLA in Ihren Verantwortungsbereich als Betreiber über. Wir weisen Sie bzw. die von Ihnen beauftragten verantwortlichen Personen* im Rahmen der Abnahme/Übergabe in Ihre Aufgaben beim Betreiben der FLA ein. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse die folgenden Hinweise: • Betreiben Sie Ihre FLA im Sinne obiger Normen und Richtlinien unter Beachtung der Betriebsanleitungen. • Die laufende Überwachung der FLA durch Nicht-Betriebsangehörige bzw. beauf tragte Fremdfirmen befreit nicht von der Verpflichtung, einen für die FLA verant wortlichen Betriebsangehörigen zu benennen. • Prüfen Sie regelmäßig die ständige Funktionsbereitschaft Ihrer FLA. • Veranlassen Sie die regelmäßige Instandhaltung und gegebenenfalls notwendige Änderungsmaßnahmen. Diese Aufgabe, die wir gerne im Rahmen eines Instandhal tungsvertrages für Sie wahrnehmen, kann nur durch eine für das installierte Lösch system anerkannte Errichterfirma ausgeführt werden. • Benennen Sie dem Instandhalter die beauftragten verantwortlichen Personen (ein verantwortlicher Betriebsangehöriger sowie ein Stellvertreter). • Stellen Sie sicher, dass Brand- und Störungsmeldungen an eine entsprechende beauftragte, ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden. • Wenn Sie mit uns einen Instandhaltungsvertrag abgeschlossen haben, melden Sie uns unverzüglich Störungen bzw. eine Beeinträchtigung der ständigen Betriebsbe reitschaft Ihrer FLA. • Stellen Sie für Ihre Löschanlage eine Betriebsanweisung auf, die alle für die Sicher heit wichtigen Angaben enthält und leicht verständlich ist. • Erstellen Sie ein Konzept für die Lüftung und Freigabe der geschützten Bereiche nach Auslösung der FLA. • Als Betreiber einer FLA müssen Sie Personen, die Zutritt zu den geschützten Berei chen haben, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit anhand der Betriebsanweisung über die möglichen Gefahren durch das Löschmittel sowie die erforderlichen Schutzmaßnah men informieren. Dies gilt im Besonderen für externes Personal. Die Unterweisung ist in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchzuführen und zu dokumentieren. • Protokollieren Sie sämtliche die Funktionen der Anlage betreffenden Ereignisse (z. B. Brand- und Störungsmeldungen, Abschaltungen) sowie alle notwendigen und durchgeführten Instandhaltungs- und Änderungsmaßnahmen fortlaufend in einem bei der FLA verfügbaren Betriebsbuch, das ein wichtiger Bestandteil Ihrer FLA ist. Wenn Sie mit uns einen Instandhaltungsvertrag abgeschlossen haben, übernimmt Siemens das Protokollieren der die Instandhaltung betreffenden Aktivitäten. • Ist beim Betrieb Ihrer FLA gemäß den Richtlinien der Berufsgenossenschaft eine Gefährdung von Personen nicht auszuschließen (Gefährdungsklasse III und IV), muss die Anlage spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme durch einen Sach verständigen abgenommen werden. Eine wiederkehrende Prüfung durch einen Sachverständigen ist mindestens alle zwei Jahre erforderlich und vom Betreiber zu veranlassen. * Der Betreiber ist verpflichtet einen verantwortlichen Betriebsangehörigen sowie einen Stellvertreter zu benennen (vgl. VdS 2093, VdS 2380 und VdS 2381). Die verantwortlichen Betriebsangehörigen haben für die Einhaltung der Bedienungs- und Wartungs anweisungen des Errichters und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu sorgen. Diese Personen müssen durch den Errichter in den Betrieb der Anlage eingewiesen werden. Siemens AG 3 2. Betreiben der Anlage Alle bestimmungsgemäßen Funktionen Ihrer FLA müssen ständig eingeschaltet sein. Ihren Zweck erfüllt die FLA nur, wenn die Auslösung der Löschanlage, die Alarmie rungseinrichtungen zur Warnung von Personen usw. möglich sind. Um die ständige Funktionsbereitschaft Ihrer FLA sicherzustellen, achten Sie als Betreiber auf Folgendes: • Keine Veränderungen in der Raumgestaltung vornehmen, die die Wirksamkeit der automatischen FLA beeinträchtigen könnten, z. B. Verbauen von Löschdüsen. • Keine baulichen Veränderungen im Löschbereich durchführen, z. B. Abtrennungen, Umbau der Zugangstüren, ohne dass Siemens als Errichter der FLA eingebunden ist. • Teilen Sie uns unbedingt Änderungen der Raumnutzung und Veränderungen beim beweglichen Inventar mit. • Umbauten im Löschbereich können zur Folge haben, dass die Personengefährdung sich beispielsweise erhöht oder dass z. B. die löschfähige Konzentration nicht mehr erreicht werden kann. • Im Falle von baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderungen des Löschberei ches ist durch den Errichter zwingend die Auslegung und Ausführung der Feuer löschanlagentechnik zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. • Überprüfen Sie regelmäßig, ob keine Anlagenteile beschädigt sind. • Führen Sie entsprechend der Empfehlungen des Betriebsbuches regelmäßige Kontrollen der FLA durch und protokollieren Sie diese. Fehlauslösungen vermeiden Sie durch: • Aufklärung über das richtige Verhalten in den durch die FLA geschützten Bereichen. Zu vermeiden sind melderspezifische Auslösekriterien wie z. B. hohe Temperaturen durch den Gebrauch von Heizlüftern in Räumen mit Wärmemeldern, Arbeiten mit „offenem Feuer“ bei Flammen- und Rauchmeldern usw. (in der Regel vorherige Abschaltung der automatischen Melder sinnvoll) sowie • den Einsatz einer Tag/Nachtschaltung, die entsprechend Ihrer Alarmorganisation – abhängig vom Schaltzustand und von der Reaktion Ihres im Brandschutz unterwie senen Personals – die Feuerwehr automatisch alarmiert. Stellen Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer Türfeststellanlage durch Beachtung folgender Hinweise sicher: • Die Türfeststellanlage muss mindestens einmal monatlich vom Betreiber in eigener Verantwortung überprüft und ständig betriebsfähig gehalten werden (z. B. Holzkeile entfernen). • Die Prüfungen dürfen nur von einem Fachmann oder einer hierfür ausgebildeten Person durchgeführt werden. • Der Betreiber ist verpflichtet, jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäße Arbeits weise und störungsfreies Zusammenwirken aller Bauteile und eine Wartung der Tür feststellanlage vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulas sungsbescheid eine kürzere Frist gesetzt ist. Diese Aufgaben nehmen wir gern im Rahmen eines Instandhaltungsvertrags für Sie wahr. • Die Prüfungen und deren Ergebnisse sind in einem Betriebsbuch zu vermerken. • Alle Zugangstüren zu den Löschbereichen müssen nach außen öffnend, selbsttätig schließend und mit jeweils einem Panikschloss versehen sein. Es sind die Berufsge nossenschaftlichen Regeln (DGUV-R 105-001) und Berufsgenossenschaftlichen Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV-I 205-004) zu beachten. Hinweise für den Alarmfall Bitte veranlassen Sie, dass Ihre Anschrift und Telefonnummer oder die Ihres Beauf tragten oder die eines Dritten, z. B. Siemens-Service-Leitstelle, bei der zuständigen Feuerwehr hinterlegt sind. Klären Sie mit der Feuerwehr sowie gegebenenfalls mit Ihrem Feuerversicherer den Umfang der Maßnahmen für den Schutz Ihres Betriebes im Alarmfall, um gegebenen falls Ihren Verpflichtungen aus der Klausel der Feuerversicherung nachkommen zu können. 4 Siemens AG Stellen Sie sicher, dass die Einsatzkräfte freien Zugang zum Feuerwehr-Bedienfeld und Feuerwehr-Anzeige-Tableau haben, wenn das während der üblichen Betriebszeit zuständige Personal (z. B. in der Nacht) abwesend ist. Der Austrag gasförmiger Löschmittel aus FLA kann eine Gefährdung von Personen ver ursachen, die bedingt ist durch die natürlichen Eigenschaften des Löschmittels selbst oder durch die Reduzierung des Sauerstoffgehaltes im Löschbereich. Beim Löschen mit Kohlendioxid (CO₂) besteht für Personen, die den Löschbereich nicht rechtzeitig verlassen können, akute Lebensgefahr. Es sollte beachtet werden, dass Löschbereiche im Brandfall immer zu evakuieren sind, weil eine erhebliche Gefährdung von Personen durch Rauchgase auftreten kann. Beim Austrag des Löschmittels aus den Düsen entsteht ein sehr hoher Geräuschpegel der im Allgemeinen aber nicht ausreicht, um traumatische Schäden auszulösen. Der mit hoher Geschwindigkeit erfolgende Austrag aus den Düsen kann ausreichen, um unmittelbar im Strömungsweg des Löschmittels vorhandene größere Gegenstände zu bewegen. Der Löschmittelausstoß kann im Flutungsbereich eine Turbulenz verursa chen, so dass lose aufbewahrte Papiere und leichte Gegenstände bewegt werden. Das Löschen mit druckverflüssigten Löschgasen (z. B. CO₂) führt zu einer starken Abkühlung des Löschbereiches. In unmittelbarer Nähe der Löschdüsen besteht bei Hautkontakt mit dem Löschmittel Erfrierungsgefahr. In Abhängigkeit von der Luft feuchtigkeit kann durch Kondensation von Wasserdampf eine Sichtbeeinträchtigung auftreten. Nach einer Flutung: • Verständigen Sie bitte unsere Siemens-Service-Leitstelle. Der Instandhaltungsdienst überprüft für Sie vor Ort, ob alle Teile der Anlage funktionsfähig sind und sorgt für die Wiederbefüllung der FLA. • Protokollieren Sie das Ereignis im Betriebsbuch gemäß Betriebsanleitung Ihrer FLA. • Geflutete Räume dürfen erst wieder betreten werden, wenn nach eingehender Überprüfung die Freigabe durch eine vom Unternehmer beauftragte Person oder durch die Feuerwehr erfolgt. Gegebenenfalls sind Konzentrationsmessungen der Löschgase und des Sauerstoffgehaltes durchzuführen. • Geflutete Räume sind vor dem Wiederbetreten zu lüften. Dabei muss sichergestellt sein, dass Personen in benachbarten Räumen und der Umgebung nicht gefährdet werden. • Das Lüften der gefluteten Räume darf nur von entsprechend unterwiesenen Perso nen vorgenommen werden. Müssen zur Lüftung die Räume betreten werden, darf dies nur unter Benutzung eines von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wir kenden Atemschutzgerätes erfolgen. Hinweise für den Störungsfall Die Instandhaltungsmaßnahmen führen wir innerhalb der bei uns üblichen Geschäfts zeit durch. Außerhalb dieser Zeit halten wir einen Bereitschaftsdienst zur Beseitigung von Störungen und Schäden für Sie vor. • Sollten Sie Störungen oder Schäden an der Anlage feststellen, benachrichtigen Sie bitte umgehend unsere Siemens-Service-Leitstelle. Bitte führen Sie – auch in Ihrem Interesse – Reparaturen nicht selbst durch. • Protokollieren Sie Störungen und Schäden im Betriebsbuch Ihrer FLA. • Ist ausnahmsweise eine ordnungsgemäße Instandsetzung innerhalb des üblichen Zeitrahmens nicht möglich, ist der gestörte Anlagenteil bis zur Instandsetzung abzu schalten. Informieren Sie gegebenenfalls unverzüglich Ihren Feuerversicherer, der mit Ihnen die geeigneten Sicherungsmaßnahmen vereinbart, die Sie bis zur Stö rungsbeseitigung treffen. Siemens AG 5 • Bitte bewahren Sie die Unterlagen Ihrer FLA, die wir Ihnen bei der Übergabe der Anlage aushändigen, bei der Löschsteuerzentrale auf, so dass diese unserem Ser vicepersonal zugänglich sind. Arbeiten an der Löschanlage Anforderungen an die Druckentlastung Sind im geschützten Bereich Arbeiten auszuführen (z. B. Schweißen, Löten oder Arbei ten mit erhöhter Staubentwicklung), die zur ungewollten Auslösung der Löschanlage ohne tatsächliches Brandereignis führen können oder die ein Verlassen des geschütz ten Bereiches innerhalb der eingestellten Vorwarnzeit nicht erlauben, so muss der ent sprechende Löschbereich durch das Umlegen des Blockierkugelhahnes mechanisch blockiert werden. Die Blockierung der Löschanlage darf nur von einer vom Unterneh mer beauftragten Person vorgenommen werden. Bei Aufenthalt von nicht unterwiese nen Personen im Gefahrbereich muss die Löschanlage ebenfalls blockiert werden. Der Brandschutz muss während dieser Zeit auf andere Weise gewährleistet werden. Das Blockieren und Entblockieren der FLA ist im Betriebsbuch zu dokumentieren Bei der Auslösung einer Gas-Löschanlage muss für die gefahrlose Ableitung des Über druckes gesorgt werden. Die erforderlichen Entlastungsflächen sind abhängig vom zulässigen Raumüberdruck. Hierzu muss der Betreiber zur Projektierung der FLA einen zulässigen Raumüberdruck benennen, welcher für die Dimensionierung der Druckentlastung zugrunde gelegt wird. Bauliche Änderungen am Löschbereich können Einfluss auf den zulässigen Raumüberdruck haben und müssen somit durch den Betreiber überprüft werden. Sollte sich der zulässige Raumüberdruck nach den baulichen Änderungen verändert haben, so ist die Berechnung und Dimensionierung der Druckentlastung erneut vorzu nehmen. Die Entlastung des Überdruckes sollte vorzugsweise direkt ins Freie erfolgen. Wird die Entlastung über ein Kanalsystem vorgenommen, so ist der Druckverlust im Kanalsystem zu beachten und eine entsprechende Berechnung der Druckentlastung erforderlich. Anforderungen an den Löschmittellagerraum Die Löschmittelbehälter sowie die dazugehörigen Steuereinrichtungen, Armaturen und sonstige Bauteile müssen in einem belüfteten Raum untergebracht werden, der keiner Brandgefahr ausgesetzt ist, sich möglichst in der Nähe des Löschbereiches befindet, davon baulich getrennt und im Brandfall leicht zugänglich ist. Ausnahmen von dieser Regelung sind unter Einhaltung in den VdS-Richtlinien genannten Bedin gungen möglich. Die Raumtemperatur muss zwischen 0 °C und 35 °C gehalten werden. Bei der Aufstel lung von Löschmittelbehältern ist die zulässige Bodenbelastung zu beachten. Bei kom pakter Aufstellung der Behälter können Bodenbelastungen von bis zu 1000 kg/m² auftreten. 6 Siemens AG Bedienungsanleitung Sinorix™ Löschanlage Mechanische Blockierung der Löschanlage* *Anlehnung an die VdS 3518: 2006-07 (01), Kap. 6.4) ■ ■ Eine Blockierung muss erfolgen, wenn: ■ ■ Datum, Uhrzeit, Namen und Grund im Betriebsbuch ausgelöst werden kann –– der Bereich innerhalb der Vorwarnzeit nicht zu verlassen ist –– sich im Gefahrenbereich nicht unterwiesene Personen aufhalten ■ ■ Blockierkugelhahn des entsprechenden Bereiches in die Stellung „Blockiert“ drehen, an der Löschsteuerzentrale erfolgt Meldung „Blockiert“ und wird an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet ■ ■ „BMA Auslösung“ an der Löschsteuerzentrale und ggf. –– die Löschanlage ungewollt, ohne Brandeinwirkung, Wiederinbetriebnahme der Löschanlage nach Blockierung ■ ■ Sicherstellen, dass keine Brandmeldung ansteht, Rückstellung der Löschanlage nach Auslösung ■ ■ Handfeuermelder entriegeln und automatische Brandmelder Verhalten im Brandfall* A)Sie erkennen ein Feuer und der Alarm ist noch nicht an der Brandmeldeanlage aufgelaufen: ■ ■ Sicherstellen, dass alle Personen den Bereich verlassen haben ■ ■ elektrische Handauslösung (gelbes Gehäuse) betätigen ■ ■ weiterer Ablauf wie unter Punkt B beschrieben ggf. an der BMA zurücksetzen ■ ■ „BMA Auslösung“ an der Löschsteuerzentrale einschalten ■ ■ Blockierkugelhahn in Stellung „Betrieb“ drehen, die Meldung „Blockiert“ wird automatisch zurückgesetzt ■ ■ Datum, Uhrzeit, Namen und Grund sind im Betriebsbuch der Löschanlage einzutragen an der Brandmelderzentrale zurücksetzen ■ ■ elektrische Alarmierungsmittel am Löschbereichsbedienfeld mittels Taste „Löschalarm Akustik ab“ abschalten ■ ■ wenn die LED „Rückstellen“ am Löschbereichsbedienfeld blinkt, die dazugehörige Taste betätigen B)Der Alarm ist ausgelöst: Mit Aktivierung der Feuerlöschanlage startet die eingestellte Vorwarnzeit und es ertönt im entsprechenden Bereich die akustische und optische Alarmierung. ■ ■ Vorwarnzeit nutzen, um den Löschbereich ohne Hast zu verlassen ■ ■ evtl. von Hand vorgenommene Löschversuche müssen unterbrochen werden ■ ■ Sicherstellen, dass alle Personen den Bereich verlassen haben ■ ■ Türen zum Löschbereich schließen ■ ■ örtliche Katastrophen- und Evakuierungspläne beachten *Anlehnung an die VdS 3518: 2006-07 (01), Kap. 6.5ff Regelmäßige Kontrolle Achtung: Der Löschbereich darf erst nach Überprüfung und Freigabe, durch eine vom Unternehmer beauftragte Person**, betreten werden. Täglich (Werktag): ■ ■ Sichtkontrolle aller Anlagenanzeigen (bei nicht ständig überwachten Anlagen) ■ ■ Prüfung der Brandmelder- und der Löschsteuerzentrale auf Störungen Wöchentlich: ■ ■ Sichtkontrolle aller Anlagenanzeigen ■ ■ Kontrolle der Stellung des Blockierkugelhahnes ■ ■ Kontrolle der Schwundanzeige an den Löschmittelbehältern ■ ■ Prüfung der Energieversorgung ■ ■ Sichtkontrolle der Branderkennungseinrichtungen auf Verschmutzung und Beschädigung ■ ■ Prüfung der automatischen Schließvorrichtung (Fenster, Türen, Tore usw.) auf einwandfreie Funktion ■ ■ Druckentlastungsklappen sind frei zu halten Siemens AG der Löschanlage eintragen die automatischen Brandmelder im entsprechendem Löschbereich abschalten Achtung: Die Blockierung darf nur von einer vom Unternehmer beauftragten Person vorgenommen werden. Achtung: Sollte bei blockierter Löschanlage eine Ansteuerung der Löschanlage erfolgt sein, so muss die Wiederinbetriebnahme zwingend durch die Siemens AG durchgeführt werden. ■ ■ bei vorhandener pneumatischer Alarmierung Rücksetztaste zum Abschalten betätigen ■ ■ Austausch der entleerten Löschmittelbehälter und Wiederinbetriebnahme der Löschanlage durch die Siemens AG veranlassen C)Betreten gefluteter Bereiche: Nach Ablauf der Vorwarnzeit setzt automatisch die Flutung des Löschbereiches ein und wird an den Zugangstüren mit entsprechenden Warntransparenten signalisiert. ■ ■ geflutete Bereiche vor dem Wiederbetreten gut durchlüften ■ ■ Sicherstellen, dass keine benachbarten oder tiefer gelegenen Bereiche gefährdet werden ■ ■ Leitstelle der Siemens AG von der erfolgten Auslösung unterrichten Tel.: 0800 007 8 007 Achtung: Nach der Haltezeit darf der Löschbereich erst nach Überprüfung und Freigabe durch eine vom Unternehmer beauf tragte Person betreten werden. it Person ist sowohl eine natürliche wie auch juristische Person M (z. B. Feuerwehr) gemeint. ** Monatlich: ■ ■ Sichtkontrolle der gesamten Anlagenperipherie ■ ■ visuelle Prüfung des Löschbereiches auf Dichtigkeit der Umfassungsfläche, vor allem nach Installationsund Bauarbeiten ■ ■ Sichtkontrolle der mechanischen Teile und Rohre (z. B. keine losen Teile) Die Anlage muss stets frei von Verschmutzungen gehalten werden. Im Bereich der Löschmittelzentrale dürfen keine brennbaren Materialien gelagert werden. Jährlich: Zur Erhaltung der Betriebssicherheit muss die Löschanlage mindestens einmal jährlich durch die Siemens AG gewartet und einer kompletten Funktionsprüfung unterzogen werden, ohne dass ein Ausströmen des Löschmittels erfolgt. 7 Ihren regionalen Ansprechpartner finden Sie im Internet unter www.siemens.de/buildingtechnologies oder über unser Kundenbetreuungs-Center Tel. 0800 100 76 39 [email protected] Siemens AG Building Technologies Division Rödelheimer Landstraße 5 – 9 60487 Frankfurt am Main Siemens AG Building Technologies Division Siemensallee 84 76187 Karlsruhe Die Informationen in diesem Dokument enthalten allgemeine Beschreibungen der technischen Möglichkeiten, die im Einzelfall nicht immer vorliegen müssen. Die gewünschten Leistungsmerkmale sind daher im Einzelfall bei Vertragsschluss festzulegen. © Siemens AG, 2015. Änderungen vorbehalten. Gedruckt in Deutschland 06/2015 (Stand 06/2015). Bestell-Nr. E10003-A38-B76 Unsere Welt erfährt Veränderungen, die uns zu einem neuartigen Denken zwingen: demografischer Wandel, Urbanisierung, globale Erwärmung und Ressourcenknapp heit. Maximale Effizienz hat deswegen höchste Priorität – und das nicht nur in puncto Energie. Zusätzlich werden wir noch mehr Komfort für das Wohlbefinden der Nutzer schaffen müssen. Auch der Bedarf nach Schutz und Sicherheit wird immer größer. Für unsere Kunden ist Erfolg dadurch definiert, wie gut sie diese Herausforderungen meistern. Siemens hat die Antworten dazu. siemens.de/buildingtechnologies „Wir sind der zuverlässige Technologiepartner für energieeffiziente, sichere und geschützte Gebäude und Infrastruktur.”