Brandschutz-Merkblatt für Betreiber von Feuerlöschanlagen

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Brandschutz-Merkblatt für Betreiber von Feuerlöschanlagen
Brandschutz-Merkblatt für
Betreiber von Feuerlöschanlagen
siemens.de/sinorix
1. Verantwortung des Betreibers von Feuerlöschanlagen
Sie haben sich für eine Feuerlöschanlage (FLA) von Siemens entschieden. Unabhängig
davon, ob sie aufgrund einer bauordnungsrechtlichen Forderung oder nach Ihrem per­
sönlichen Wunsch zur Einschränkung des Brandrisikos installiert wurde, dient diese
FLA zum Schutz von Personen und Sachwerten. Dazu ist die ständige Funktionsbereit­
schaft der Anlage sicherzustellen. Um dauerhaften Schutz zu bieten, müssen Vorkeh­
rungen getroffen werden, die aber naturgemäß nicht allein durch uns abgedeckt wer­
den können, sondern auch Ihre Mithilfe erfordern. Mit der Übernahme dieser Anlage
entstehen Ihnen als Betreiber also auch gewisse Pflichten, die wir nachstehend
erläutern.
Siemens liefert hochwertige Produkte und sorgt als von der VdS Schadenverhütung
GmbH (VdS) anerkannte Fachfirma und Errichterfirma für Feuerlöschanlagen für sach­
gemäße Planung, Ausführung und Instandhaltung entsprechend den einschlägigen
Normen und Richtlinien, insbesondere DIN EN 15004, DGUV-R 105-001/DGUV-I 205004 sowie den VdS-Richtlinien. Ebenfalls sind wir von vielen Kommunen als Konzessi­
onsfirma für die Übertragung von Brandmeldungen an die öffentliche Feuerwehr
beauftragt. Wir beraten Sie auch in Fragen der Alarmorganisation für Ihr im Brand­
schutz unterwiesenes Personal sowie der maßgerechten Weiterleitung von Brandmel­
dungen zur zuständigen Feuerwehr.
Siemens verfügt über einen eigenen Sicherungs-Service, über den „rund um die Uhr“
sowohl Brand- als auch Störungsmeldungen entgegengenommen und weitere, mit
Ihnen abgestimmte, Maßnahmen veranlasst werden. Eine FLA soll bestimmungsge­
mäß im Zusammenspiel mit Brandmeldeanlagen Feuer bekämpfen, Personen und
Werte schützen. Durch eine optimale Abstimmung von Brandmeldeanlage und FLA
auf das zu schützende Risiko kann ein Brand bereits in der Entstehungsphase erkannt
und gelöscht werden. Um Ihnen den bestimmungsgemäßen Betrieb Ihrer FLA zu
erleichtern, erläutern wir einige Zusammenhänge. Wir geben Ihnen Hinweise für ver­
schiedene Situationen und beraten Sie gerne in allen weiteren Fragen.
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Siemens AG
Mit der Abnahme/Übergabe geht die FLA in Ihren Verantwortungsbereich als Betreiber
über. Wir weisen Sie bzw. die von Ihnen beauftragten verantwortlichen Personen* im
Rahmen der Abnahme/Übergabe in Ihre Aufgaben beim Betreiben der FLA ein. Bitte
beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse die folgenden Hinweise:
• Betreiben Sie Ihre FLA im Sinne obiger Normen und Richtlinien unter Beachtung der
Betriebsanleitungen.
• Die laufende Überwachung der FLA durch Nicht-Betriebsangehörige bzw. beauf­
tragte Fremdfirmen befreit nicht von der Verpflichtung, einen für die FLA verant­
wortlichen Betriebsangehörigen zu benennen.
• Prüfen Sie regelmäßig die ständige Funktionsbereitschaft Ihrer FLA.
• Veranlassen Sie die regelmäßige Instandhaltung und gegebenenfalls notwendige
Änderungsmaßnahmen. Diese Aufgabe, die wir gerne im Rahmen eines Instandhal­
tungsvertrages für Sie wahrnehmen, kann nur durch eine für das installierte Lösch­
system anerkannte Errichterfirma ausgeführt werden.
• Benennen Sie dem Instandhalter die beauftragten verantwortlichen Personen (ein
verantwortlicher Betriebsangehöriger sowie ein Stellvertreter).
• Stellen Sie sicher, dass Brand- und Störungsmeldungen an eine entsprechende
beauftragte, ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden.
• Wenn Sie mit uns einen Instandhaltungsvertrag abgeschlossen haben, melden Sie
uns unverzüglich Störungen bzw. eine Beeinträchtigung der ständigen Betriebsbe­
reitschaft Ihrer FLA.
• Stellen Sie für Ihre Löschanlage eine Betriebsanweisung auf, die alle für die Sicher­
heit wichtigen Angaben enthält und leicht verständlich ist.
• Erstellen Sie ein Konzept für die Lüftung und Freigabe der geschützten Bereiche
nach Auslösung der FLA.
• Als Betreiber einer FLA müssen Sie Personen, die Zutritt zu den geschützten Berei­
chen haben, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit anhand der Betriebsanweisung über die
möglichen Gefahren durch das Löschmittel sowie die erforderlichen Schutzmaßnah­
men informieren. Dies gilt im Besonderen für externes Personal. Die Unterweisung
ist in regelmäßigen Abständen, mindestens einmal jährlich, durchzuführen und zu
dokumentieren.
• Protokollieren Sie sämtliche die Funktionen der Anlage betreffenden Ereignisse (z. B.
Brand- und Störungsmeldungen, Abschaltungen) sowie alle notwendigen und
durchgeführten Instandhaltungs- und Änderungsmaßnahmen fortlaufend in einem
bei der FLA verfügbaren Betriebsbuch, das ein wichtiger Bestandteil Ihrer FLA ist.
Wenn Sie mit uns einen Instandhaltungsvertrag abgeschlossen haben, übernimmt
Siemens das Protokollieren der die Instandhaltung betreffenden Aktivitäten.
• Ist beim Betrieb Ihrer FLA gemäß den Richtlinien der Berufsgenossenschaft eine
Gefährdung von Personen nicht auszuschließen (Gefährdungsklasse III und IV),
muss die Anlage spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme durch einen Sach­
verständigen abgenommen werden. Eine wiederkehrende Prüfung durch einen
Sachverständigen ist mindestens alle zwei Jahre erforderlich und vom Betreiber zu
veranlassen.
* Der Betreiber ist verpflichtet einen verantwortlichen Betriebsangehörigen sowie einen Stellvertreter
zu benennen (vgl. VdS 2093, VdS 2380 und VdS 2381).
Die verantwortlichen Betriebsangehörigen haben für die Einhaltung der Bedienungs- und Wartungs­
anweisungen des Errichters und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu sorgen.
Diese Personen müssen durch den Errichter in den Betrieb der Anlage eingewiesen werden.
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2. Betreiben der Anlage
Alle bestimmungsgemäßen Funktionen Ihrer FLA müssen ständig eingeschaltet sein.
Ihren Zweck erfüllt die FLA nur, wenn die Auslösung der Löschanlage, die Alarmie­
rungseinrichtungen zur Warnung von Personen usw. möglich sind.
Um die ständige Funktionsbereitschaft Ihrer FLA
sicherzustellen, achten Sie
als Betreiber auf Folgendes:
• Keine Veränderungen in der Raumgestaltung vornehmen, die die Wirksamkeit der
automatischen FLA beeinträchtigen könnten, z. B. Verbauen von Löschdüsen.
• Keine baulichen Veränderungen im Löschbereich durchführen, z. B. Abtrennungen,
Umbau der Zugangstüren, ohne dass Siemens als Errichter der FLA eingebunden ist.
• Teilen Sie uns unbedingt Änderungen der Raumnutzung und Veränderungen beim
beweglichen Inventar mit.
• Umbauten im Löschbereich können zur Folge haben, dass die Personengefährdung
sich beispielsweise erhöht oder dass z. B. die löschfähige Konzentration nicht mehr
erreicht werden kann.
• Im Falle von baulichen Veränderungen oder Nutzungsänderungen des Löschberei­
ches ist durch den Errichter zwingend die Auslegung und Ausführung der Feuer­
löschanlagentechnik zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
• Überprüfen Sie regelmäßig, ob keine Anlagenteile beschädigt sind.
• Führen Sie entsprechend der Empfehlungen des Betriebsbuches regelmäßige Kontrollen der FLA durch und protokollieren Sie diese.
Fehlauslösungen
vermeiden Sie durch:
• Aufklärung über das richtige Verhalten in den durch die FLA geschützten Bereichen.
Zu vermeiden sind melderspezifische Auslösekriterien wie z. B. hohe Temperaturen
durch den Gebrauch von Heizlüftern in Räumen mit Wärmemeldern, Arbeiten mit
„offenem Feuer“ bei Flammen- und Rauchmeldern usw. (in der Regel vorherige
Abschaltung der automatischen Melder sinnvoll) sowie
• den Einsatz einer Tag/Nachtschaltung, die entsprechend Ihrer Alarmorganisation –
abhängig vom Schaltzustand und von der Reaktion Ihres im Brandschutz unterwie­
senen Personals – die Feuerwehr automatisch alarmiert.
Stellen Sie die Funktionsfähigkeit Ihrer Türfeststellanlage durch Beachtung folgender Hinweise sicher:
• Die Türfeststellanlage muss mindestens einmal monatlich vom Betreiber in eigener
Verantwortung überprüft und ständig betriebsfähig gehalten werden (z. B. Holzkeile
entfernen).
• Die Prüfungen dürfen nur von einem Fachmann oder einer hierfür ausgebildeten
Person durchgeführt werden.
• Der Betreiber ist verpflichtet, jährlich eine Prüfung auf ordnungsgemäße Arbeits­
weise und störungsfreies Zusammenwirken aller Bauteile und eine Wartung der Tür­
feststellanlage vorzunehmen oder vornehmen zu lassen, sofern nicht im Zulas­
sungsbescheid eine kürzere Frist gesetzt ist. Diese Aufgaben nehmen wir gern im
Rahmen eines Instandhaltungsvertrags für Sie wahr.
• Die Prüfungen und deren Ergebnisse sind in einem Betriebsbuch zu vermerken.
• Alle Zugangstüren zu den Löschbereichen müssen nach außen öffnend, selbsttätig
schließend und mit jeweils einem Panikschloss versehen sein. Es sind die Berufsge­
nossenschaftlichen Regeln (DGUV-R 105-001) und Berufsgenossenschaftlichen
Informationen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV-I 205-004) zu
beachten.
Hinweise für den Alarmfall
Bitte veranlassen Sie, dass Ihre Anschrift und Telefonnummer oder die Ihres Beauf­
tragten oder die eines Dritten, z. B. Siemens-Service-Leitstelle, bei der zuständigen
Feuerwehr hinterlegt sind.
Klären Sie mit der Feuerwehr sowie gegebenenfalls mit Ihrem Feuerversicherer den
Umfang der Maßnahmen für den Schutz Ihres Betriebes im Alarmfall, um gegebenen­
falls Ihren Verpflichtungen aus der Klausel der Feuerversicherung nachkommen zu
können.
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Stellen Sie sicher, dass die Einsatzkräfte freien Zugang zum Feuerwehr-Bedienfeld und
Feuerwehr-Anzeige-Tableau haben, wenn das während der üblichen Betriebszeit
zuständige Personal (z. B. in der Nacht) abwesend ist.
Der Austrag gasförmiger Löschmittel aus FLA kann eine Gefährdung von Personen ver­
ursachen, die bedingt ist durch die natürlichen Eigenschaften des Löschmittels selbst
oder durch die Reduzierung des Sauerstoffgehaltes im Löschbereich. Beim Löschen
mit Kohlendioxid (CO₂) besteht für Personen, die den Löschbereich nicht rechtzeitig
verlassen können, akute Lebensgefahr. Es sollte beachtet werden, dass Löschbereiche
im Brandfall immer zu evakuieren sind, weil eine erhebliche Gefährdung von Personen
durch Rauchgase auftreten kann.
Beim Austrag des Löschmittels aus den Düsen entsteht ein sehr hoher Geräuschpegel
der im Allgemeinen aber nicht ausreicht, um traumatische Schäden auszulösen.
Der mit hoher Geschwindigkeit erfolgende Austrag aus den Düsen kann ausreichen,
um unmittelbar im Strömungsweg des Löschmittels vorhandene größere Gegenstände
zu bewegen. Der Löschmittelausstoß kann im Flutungsbereich eine Turbulenz verursa­
chen, so dass lose aufbewahrte Papiere und leichte Gegenstände bewegt werden.
Das Löschen mit druckverflüssigten Löschgasen (z. B. CO₂) führt zu einer starken
Abkühlung des Löschbereiches. In unmittelbarer Nähe der Löschdüsen besteht bei
Hautkontakt mit dem Löschmittel Erfrierungsgefahr. In Abhängigkeit von der Luft­
feuchtigkeit kann durch Kondensation von Wasserdampf eine Sichtbeeinträchtigung
auftreten.
Nach einer Flutung:
• Verständigen Sie bitte unsere Siemens-Service-Leitstelle. Der Instandhaltungsdienst
überprüft für Sie vor Ort, ob alle Teile der Anlage funktionsfähig sind und sorgt für
die Wiederbefüllung der FLA.
• Protokollieren Sie das Ereignis im Betriebsbuch gemäß Betriebsanleitung Ihrer FLA.
• Geflutete Räume dürfen erst wieder betreten werden, wenn nach eingehender
Überprüfung die Freigabe durch eine vom Unternehmer beauftragte Person oder
durch die Feuerwehr erfolgt. Gegebenenfalls sind Konzentrationsmessungen der
Löschgase und des Sauerstoffgehaltes durchzuführen.
• Geflutete Räume sind vor dem Wiederbetreten zu lüften. Dabei muss sichergestellt sein,
dass Personen in benachbarten Räumen und der Umgebung nicht gefährdet werden.
• Das Lüften der gefluteten Räume darf nur von entsprechend unterwiesenen Perso­
nen vorgenommen werden. Müssen zur Lüftung die Räume betreten werden, darf
dies nur unter Benutzung eines von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wir­
kenden Atemschutzgerätes erfolgen.
Hinweise für den
Störungsfall
Die Instandhaltungsmaßnahmen führen wir innerhalb der bei uns üblichen Geschäfts­
zeit durch. Außerhalb dieser Zeit halten wir einen Bereitschaftsdienst zur Beseitigung
von Störungen und Schäden für Sie vor.
• Sollten Sie Störungen oder Schäden an der Anlage feststellen, benachrichtigen Sie
bitte umgehend unsere Siemens-Service-Leitstelle. Bitte führen Sie – auch in Ihrem
Interesse – Reparaturen nicht selbst durch.
• Protokollieren Sie Störungen und Schäden im Betriebsbuch Ihrer FLA.
• Ist ausnahmsweise eine ordnungsgemäße Instandsetzung innerhalb des üblichen
Zeitrahmens nicht möglich, ist der gestörte Anlagenteil bis zur Instandsetzung abzu­
schalten. Informieren Sie gegebenenfalls unverzüglich Ihren Feuerversicherer, der
mit Ihnen die geeigneten Sicherungsmaßnahmen vereinbart, die Sie bis zur Stö­
rungsbeseitigung treffen.
Siemens AG
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• Bitte bewahren Sie die Unterlagen Ihrer FLA, die wir Ihnen bei der Übergabe der
Anlage aushändigen, bei der Löschsteuerzentrale auf, so dass diese unserem Ser­
vicepersonal zugänglich sind.
Arbeiten an der Löschanlage
Anforderungen an die
Druckentlastung
Sind im geschützten Bereich Arbeiten auszuführen (z. B. Schweißen, Löten oder Arbei­
ten mit erhöhter Staubentwicklung), die zur ungewollten Auslösung der Löschanlage
ohne tatsächliches Brandereignis führen können oder die ein Verlassen des geschütz­
ten Bereiches innerhalb der eingestellten Vorwarnzeit nicht erlauben, so muss der ent­
sprechende Löschbereich durch das Umlegen des Blockierkugelhahnes mechanisch
blockiert werden. Die Blockierung der Löschanlage darf nur von einer vom Unterneh­
mer beauftragten Person vorgenommen werden. Bei Aufenthalt von nicht unterwiese­
nen Personen im Gefahrbereich muss die Löschanlage ebenfalls blockiert werden. Der
Brandschutz muss während dieser Zeit auf andere Weise gewährleistet werden. Das
Blockieren und Entblockieren der FLA ist im Betriebsbuch zu dokumentieren
Bei der Auslösung einer Gas-Löschanlage muss für die gefahrlose Ableitung des Über­
druckes gesorgt werden. Die erforderlichen Entlastungsflächen sind abhängig vom
zulässigen Raumüberdruck.
Hierzu muss der Betreiber zur Projektierung der FLA einen zulässigen Raumüberdruck
benennen, welcher für die Dimensionierung der Druckentlastung zugrunde gelegt
wird. Bauliche Änderungen am Löschbereich können Einfluss auf den zulässigen
Raumüberdruck haben und müssen somit durch den Betreiber überprüft werden.
Sollte sich der zulässige Raumüberdruck nach den baulichen Änderungen verändert
haben, so ist die Berechnung und Dimensionierung der Druckentlastung erneut vorzu­
nehmen. Die Entlastung des Überdruckes sollte vorzugsweise direkt ins Freie erfolgen.
Wird die Entlastung über ein Kanalsystem vorgenommen, so ist der Druckverlust im
Kanalsystem zu beachten und eine entsprechende Berechnung der Druckentlastung
erforderlich.
Anforderungen an den
Löschmittellagerraum
Die Löschmittelbehälter sowie die dazugehörigen Steuereinrichtungen, Armaturen
und sonstige Bauteile müssen in einem belüfteten Raum untergebracht werden, der
keiner Brandgefahr ausgesetzt ist, sich möglichst in der Nähe des Löschbereiches
befindet, davon baulich getrennt und im Brandfall leicht zugänglich ist. Ausnahmen
von dieser Regelung sind unter Einhaltung in den VdS-Richtlinien genannten Bedin­
gungen möglich.
Die Raumtemperatur muss zwischen 0 °C und 35 °C gehalten werden. Bei der Aufstel­
lung von Löschmittelbehältern ist die zulässige Bodenbelastung zu beachten. Bei kom­
pakter Aufstellung der Behälter können Bodenbelastungen von bis zu 1000 kg/m²
auftreten.
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Bedienungsanleitung Sinorix™ Löschanlage
Mechanische Blockierung
der Löschanlage*
*Anlehnung an die
VdS 3518: 2006-07 (01), Kap. 6.4)
■ ■ Eine Blockierung muss erfolgen, wenn:
■ ■ Datum, Uhrzeit, Namen und Grund im Betriebsbuch
ausgelöst werden kann
–– der Bereich innerhalb der Vorwarnzeit nicht zu verlassen ist
–– sich im Gefahrenbereich nicht unterwiesene Personen
aufhalten
■ ■ Blockierkugelhahn des entsprechenden Bereiches in
die Stellung „Blockiert“ drehen, an der Löschsteuerzentrale
erfolgt Meldung „Blockiert“ und wird an eine ständig
besetzte Stelle weitergeleitet
■ ■ „BMA Auslösung“ an der Löschsteuerzentrale und ggf.
–– die Löschanlage ungewollt, ohne Brandeinwirkung,
Wiederinbetriebnahme
der Löschanlage
nach Blockierung
■ ■ Sicherstellen, dass keine Brandmeldung ansteht,
Rückstellung
der Löschanlage
nach Auslösung
■ ■ Handfeuermelder entriegeln und automatische Brandmelder
Verhalten im Brandfall*
A)Sie erkennen ein Feuer und der Alarm ist noch nicht
an der Brandmeldeanlage aufgelaufen:
■ ■ Sicherstellen, dass alle Personen den Bereich verlassen haben
■ ■ elektrische Handauslösung (gelbes Gehäuse) betätigen
■ ■ weiterer Ablauf wie unter Punkt B beschrieben
ggf. an der BMA zurücksetzen
■ ■ „BMA Auslösung“ an der Löschsteuerzentrale einschalten
■ ■ Blockierkugelhahn in Stellung „Betrieb“ drehen, die Meldung
„Blockiert“ wird automatisch zurückgesetzt
■ ■ Datum, Uhrzeit, Namen und Grund sind im Betriebsbuch
der Lösch­anlage einzutragen
an der Brandmelderzentrale zurücksetzen
■ ■ elektrische Alarmierungsmittel am Löschbereichs­bedienfeld
mittels Taste „Löschalarm Akustik ab“ abschalten
■ ■ wenn die LED „Rückstellen“ am Löschbereichsbedienfeld
blinkt, die dazugehörige Taste betätigen
B)Der Alarm ist ausgelöst:
Mit Aktivierung der Feuerlöschanlage startet die eingestellte
Vorwarnzeit und es ertönt im entsprechenden Bereich
die akustische und optische Alarmierung.
■ ■ Vorwarnzeit nutzen, um den Löschbereich ohne Hast
zu verlassen
■ ■ evtl. von Hand vorgenommene Löschversuche müssen
unterbrochen werden
■ ■ Sicherstellen, dass alle Personen den Bereich verlassen haben
■ ■ Türen zum Löschbereich schließen
■ ■ örtliche Katastrophen- und Evakuierungspläne beachten
*Anlehnung an die
VdS 3518: 2006-07 (01), Kap. 6.5ff
Regelmäßige Kontrolle
Achtung: Der Löschbereich darf erst nach Überprüfung und
Freigabe, durch eine vom Unternehmer beauftragte Person**,
betreten werden.
Täglich (Werktag):
■ ■ Sichtkontrolle aller Anlagenanzeigen
(bei nicht ständig überwachten Anlagen)
■ ■ Prüfung der Brandmelder- und
der Löschsteuerzentrale auf Störungen
Wöchentlich:
■ ■ Sichtkontrolle aller Anlagenanzeigen
■ ■ Kontrolle der Stellung des Blockierkugelhahnes
■ ■ Kontrolle der Schwundanzeige an
den Löschmittelbehältern
■ ■ Prüfung der Energieversorgung
■ ■ Sichtkontrolle der Branderkennungseinrichtungen
auf Verschmutzung und Beschädigung
■ ■ Prüfung der automatischen Schließvorrichtung
(Fenster, Türen, Tore usw.) auf einwandfreie Funktion
■ ■ Druckentlastungsklappen sind frei zu halten
Siemens AG
der Löschanlage eintragen
die automa­tischen Brandmelder im entsprechendem
Löschbereich abschalten
Achtung: Die Blockierung darf nur von einer vom Unternehmer
beauftragten Person vorgenommen werden.
Achtung: Sollte bei blockierter Löschanlage eine Ansteuerung
der Löschanlage erfolgt sein, so muss die Wiederinbetriebnahme
zwingend durch die Siemens AG durchgeführt werden.
■ ■ bei vorhandener pneumatischer Alarmierung Rücksetztaste
zum Abschalten betätigen
■ ■ Austausch der entleerten Löschmittelbehälter und
Wiederinbetrieb­nahme der Löschanlage durch die Siemens AG
veranlassen
C)Betreten gefluteter Bereiche:
Nach Ablauf der Vorwarnzeit setzt automatisch die Flutung
des Lösch­bereiches ein und wird an den Zugangstüren mit
entsprechenden Warntransparenten signalisiert.
■ ■ geflutete Bereiche vor dem Wiederbetreten gut durchlüften
■ ■ Sicherstellen, dass keine benachbarten oder tiefer gelegenen
Bereiche gefährdet werden
■ ■ Leitstelle der Siemens AG von der erfolgten Aus­lösung
unterrichten Tel.: 0800 007 8 007
Achtung: Nach der Haltezeit darf der Löschbereich erst nach
Überprüfung und Freigabe durch eine vom Unternehmer beauf­
tragte Person betreten werden.
it Person ist sowohl eine natürliche wie auch juristische Person
M
(z. B. Feuerwehr) gemeint.
** Monatlich:
■ ■ Sichtkontrolle der gesamten Anlagenperipherie
■ ■ visuelle Prüfung des Löschbereiches auf Dichtigkeit
der Umfassungsfläche, vor allem nach Installationsund Bauarbeiten
■ ■ Sichtkontrolle der mechanischen Teile und Rohre
(z. B. keine losen Teile)
Die Anlage muss stets frei von Verschmutzungen gehalten werden.
Im Bereich der Löschmittelzentrale dürfen keine brennbaren
Materialien gelagert werden.
Jährlich:
Zur Erhaltung der Betriebssicherheit muss die Löschanlage
mindestens einmal jährlich durch die Siemens AG gewartet
und einer kompletten Funktionsprüfung unterzogen werden,
ohne dass ein Ausströmen des Löschmittels erfolgt.
7
Ihren regionalen Ansprechpartner
finden Sie im Internet unter
www.siemens.de/buildingtechnologies
oder über unser Kundenbetreuungs-Center
Tel. 0800 100 76 39
[email protected]
Siemens AG
Building Technologies Division
Rödelheimer Landstraße 5 – 9
60487 Frankfurt am Main
Siemens AG
Building Technologies Division
Siemensallee 84
76187 Karlsruhe
Die Informationen in diesem Dokument enthalten allgemeine Beschreibungen der technischen Möglichkeiten,
die im Einzelfall nicht immer vorliegen müssen. Die gewünschten Leistungsmerkmale sind daher im Einzelfall
bei Vertragsschluss festzulegen.
© Siemens AG, 2015. Änderungen vorbehalten. Gedruckt in Deutschland 06/2015 (Stand 06/2015).
Bestell-Nr. E10003-A38-B76
Unsere Welt erfährt Veränderungen, die uns zu einem
neuartigen Denken zwingen: demografischer Wandel,
Urbanisierung, globale Erwärmung und Ressourcenknapp­
heit. Maximale Effizienz hat deswegen höchste Priorität –
und das nicht nur in puncto Energie. Zusätzlich werden
wir noch mehr Komfort für das Wohlbefinden der Nutzer
schaffen müssen. Auch der Bedarf nach Schutz und
Sicherheit wird immer größer. Für unsere Kunden
ist Erfolg dadurch definiert, wie gut sie diese Herausforderungen meistern. Siemens hat die Antworten dazu.
siemens.de/buildingtechnologies
„Wir sind der zuverlässige Technologiepartner für
energieeffiziente, sichere und geschützte Gebäude
und Infrastruktur.”