Qualitätsmaßstab für Oberflächen von Industrie PC´s - ADS-TEC

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Qualitätsmaßstab für Oberflächen von Industrie PC´s - ADS-TEC
ads-tec GmbH
Qualitätsmaßstab für Oberflächen
Industrie
ndustrie PCs
Confidential
© ads-tec GmbH 2011
Qualitätsmaßstab Oberflächen
Inhaltsverzeichnis
1
Vorwort ............................................................................................................. 3
2
Beurteilung der Ansichtsflächen ....................................................................... 3
2.1
2.2
3
Aufteilung der Ansichtsflächen .................................................................................................................. 3
Prüfmethoden für Ansichtsflächen ............................................................................................................. 3
Freigabebemusterung ...................................................................................... 4
3.1
3.2
4
Bearbeitungsbedingte Merkmale ............................................................................................................... 4
Verunreinigungen ...................................................................................................................................... 4
Fehlerdefinition ................................................................................................ 5
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
5
Fehlerklassen (Definitionen) ...................................................................................................................... 5
Zulässige Oberflächendefekte für A- und B-Flächen ................................................................................ 6
C-Flächen allgemein.................................................................................................................................. 7
Lackierungen/Pulverbeschichtungen allgemein......................................................................................... 7
Mattlacke (insbesondere matt lackierte Frontblenden) .............................................................................. 8
Verpackung/Transport...................................................................................... 8
Version
Datum
Bearbeiter
Änderungen
0-1
26.08.2009
BnAl
Entwurf
0-2
10.09.2009
BnAl
Abstimmung mit WE, EK, QS
0-3
16.04.2010
BnAl
Folierte Teile, Teflonbeschichtungen
0-4
20.05.2010
BnAl
Fehlereinteilung angepasst
5.0
03.05.2011
SaKg
Release im neuen CI
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Sitz: 70771 Leinfelden-Echterdingen
Registergericht Stuttgart HRB 224527
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Qualitätsmaßstab Oberflächen
1 Vorwort
Das oberste Ziel der ads-tec GmbH ist es, anfallende Reklamationen zur vollsten Zufriedenheit der
Geschäftspartner zu bearbeiten und zu behandeln. Die ads-tec GmbH behält sich vor, diese
Qualitätsspezifikation bei neu aufkommenden Anforderungen anzupassen. Um einen gleichbleibend hohen
Standard für die Industrie-PCs zu gewährleisten, richtet sich die ads-tec GmbH nach folgenden Spezifaktionen für
Ihre Produktpalette.
2 Beurteilung der Ansichtsflächen
Die Flächeneinteilung wird durch eine Zeichnung oder eine andere Ausführungsbestimmung der ads-tec GmbH
eindeutig festgelegt. Bei Fehlen einer Angabe hat der Lieferant die Flächeneinteilung zu erfragen.
2.1 Aufteilung der Ansichtsflächen
Die Aufteilung erfolgt allgemein in
•
A-Flächen: Direkte Sichtflächen, z.B. Gehäusefronten,
•
B-Flächen: Indirekte Sichtflächen, z.B. Gehäuseseiten,
•
C-Flächen: Flächen außerhalb des Sichtbereichs, (Flächen im Gehäuseinneren,
die keiner Funktion unterliegen, die eine Klassifizierung erforderlich macht)
Achtung: Auswerferpunkte, Angüsse und andere technologisch bedingte Oberflächenstörungen dürfen nur auf CFlächen oder auf einer explizit dafür zugewiesenen Fläche vorhanden sein.
2.2 Prüfmethoden für Ansichtsflächen
Die ads-tec GmbH wendet zur Prüfung der Oberflächenqualität die folgenden Parameter an:
•
Die Beleuchtungsstärke liegt bei 600 bis 700 Lux.
•
Die zu beurteilenden Flächen werden dabei nicht gegen das Licht gespiegelt.
•
Der Betrachtungsabstand sollte eine Armlänge nicht wesentlich unterschreiten.
Fehler, die unter diesen Bedingungen nicht identifiziert werden können, werden ignoriert, sofern die Defekte rein
optischer Natur sind und die Funktion in keiner Weise einschränken.
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Qualitätsmaßstab Oberflächen
3 Freigabebemusterung
Die Ausführung der Teile/Baugruppen wird grundsätzlich bei der Freigabebemusterung zur Serienfertigung auf
•
Übereinstimmung mit Zeichnungen/Modell,
•
Einhaltung von Toleranzfeldern und Prüfmaßen,
•
korrekte Herstellungsprozesse und
•
Oberflächenqualität
überprüft. Die daraus abgeleiteten Grenzmuster dienen als Maßstab für die weitere Beurteilung gelieferter Teile
und werden in unklaren Fällen zum Vergleich herangezogen. Die im Folgenden aufgeführten Merkmale können
dabei zur Beanstandung seitens ads-tec führen.
3.1 Bearbeitungsbedingte Merkmale
Folgende Merkmale sind zu vermeiden, außer sie wurden bei der Freigabebemusterung zur Serienfertigung
mittels Grenzmustern identifiziert und freigegeben:
•
Beulen, Dellen, Riefen, Löcher,
•
Verwindungen oder Verbiegungen,
•
Schwimmhäute, Grate in Funktionsbereichen und an Außenkanten,
•
Belastungsrisse und Überdehnungen,
•
Zinkbrand, Schweißspritzer,
•
Werkzeug- bzw. bearbeitungsbedingt auftretende Druck- und Schabstellen (A- und
B-Flächen),
•
Rattermarken (A- und B-Flächen).
3.2 Verunreinigungen
Die Bauteile sind bei Auslieferung frei von lockeren und losen Teilen sowie Verunreinigungen in Form von
•
Fett, Schmutz,
•
Waschmittelrückständen,
•
Weißrostbelag,
•
Fingerabdrücken,
•
Spänen, Gratnadeln, Metallflitter und sonstigen Partikeln.
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Qualitätsmaßstab Oberflächen
4 Fehlerdefinition
Unabhängig von der sonstigen Beschaffenheit zugelieferter Teile/Baugruppen bewertet ads-tec diese nach
Oberflächendefekten.
Die folgenden Tabellen geben Auskunft über zulässige Häufigkeit und zulässiges Ausmaß von
Oberflächendefekten.
4.1 Fehlerklassen (Definitionen)
•
Kratzer: Beschädigung der Oberfläche Lackierung oder unlackiertes Fertigteil
durch nachträgliche Einwirkung von spitzen oder scharfkantigen Gegenständen
•
Delle: flächige Anhebung oder Absenkung der Oberfläche ohne Beschädigung der
ersten Oberflächenschicht (i.d.R. Gussfehler)
Macke: Beschädigung der Oberfläche durch Anstoßen des Teils oder wie kurzer,
breiterer Kratzer
•
Strukturstörung: in Lack oder unlackiertem Fertigteil eingeschlossene
Partikel/Fehlstelle, die sich durch optischen Kontrast oder fühlbare
Erhebung/Absenkung von der Oberfläche unterscheiden. Betrifft nicht Gussfehler
Kratzer
Delle/Macke
Fehlerklasse 1
Nicht akzeptabel
Fehlerklasse 2
Breite: max. 0,2mm
Länge: max. 10mm
Breite: bis 0,1mm
Länge: max. 20mm
Ø max. 2mm
Ø max. 0,5mm
Fehlerklasse 3
Breite: max. 0,3mm
Länge: max. 15mm
Breite: bis 0,15mm
Länge: max. 25mm
Ø max. 3mm
Ø max. 1mm
Fehlerklasse 4
Breite: max. 0,3mm
Länge: max. 25mm
Breite: bis 0,5mm
Länge: max. 25mm
Ø max. 5mm
Ø max. 1mm
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Ø max. 1mm
Strukturstörung
Ohne/schwacher Kontrast
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Ø max. 0,5mm
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Qualitätsmaßstab Oberflächen
4.2 Zulässige Oberflächendefekte für A- und B-Flächen
Maximal erlaubt sind drei Defekte pro Fläche, ansonsten unzulässig!
A-Flächen
B-Flächen
Fehlerklasse 1
Fehlerklasse 2
in Bürstrichtung :
Fehlerklasse 2
Gegen Bürstrichtung:
Fehlerklasse 1
in Bürstrichtung :
Fehlerklasse 3
Gegen Bürstrichtung:
Fehlerklasse 2
Fehlerklasse 2
Fehlerklasse 4
Fehlerklasse 2
Fehlerklasse 3
Gummierungen
Fehlerklasse 2
Fehlerklasse 3
Geschäumte Teile
Fehlerklasse 2
Fehlerklasse 4
Edelstahlblenden
Fehlerklasse 1
Fehlerklasse 2
Fehlerklasse 2
Fehlerklasse 3
Fehlerklasse 1
Fehlerklasse 2
Fehlerklasse 2
Fehlerklasse 3
Gussteile: Fehlerklasse 2
Gussteile: Fehlerklasse 3
Frästeile: Fehlerklasse 1
Frästeile: Fehlerklasse 2
Aluminium, glatt
Aluminium, gebürstet
1
Aluminium, gegossen
(incl. Pulverbeschichtung)
Kunststoff, gegossen
1
Bleche Stahl/Aluminium
2
Lackierte Flächen
Folierte Teile (Bleche)
3
Antihaftbeschichtete Teile
4
(Aluminium)
1
Technologisch bedingter Grat darf bei Materialdicken bis 2,0 mm max. 10 % der Materialdicke betragen, bei
Materialdicken größer 2,0 mm ist eine Grathöhe bis max. 0,2 mm zulässig. Die Gratschärfe in Bezug auf mögliche
Schnittverletzung wird nach der amerikanischen UL-Norm 1439 bewertet.
2
korrosionsgeschützte Oberflächen dürfen nicht auf eine Weise unterbrochen sein, die die Schutzwirkung
gefährdet. Keine Beschädigung bis zum blanken, zu schützenden Metall!
3
technologische bedingte Einschlüsse unter der Folie mit einem Durchmesser von bis zu 2mm werden bis zu
einer Anzahl von 3 pro Teil toleriert. Folienbeschädigungen durch Cutter sind auszuschließen.
4
Beulenbildung durch Ausgasung beim Erhitzen an Gussteilen bis zu einem Durchmesser von 2,5 mm und einer
maximalen Anzahl von 4 pro Teil wird toleriert.
Eine Anhäufung von mehr als 2 Defekten innerhalb eines Durchmessers von 50mm ist auszuschließen. Der
Überschreitung dieser Grenzwerte ist durch Schleifen und Spachteln am Rohteil entgegenzuwirken.
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Qualitätsmaßstab Oberflächen
4.3 C-Flächen allgemein
Für Flächen, die im Einbauzustand nicht sichtbar, also als C-Flächen klassifiziert sind, gilt materialunabhängig:
•
Die Flächen müssen trocken, sauber und fettfrei sein.
Unzulässig sind:
•
großflächige Verfärbungen sowie Öl- und Waschmittelrückstände,
•
Unterbrechungen der metallischen Schutzbeschichtungen,
•
großflächiger Weißrostbelag.
Zulässig sind:
•
Pixel, Narben, Streifen, Poren, Kratzer, Farbpunkte bzw. Farbflecken auf den
Oberfläche soweit sie den Spezifikationen der jeweils festgelegten Anforderungen
gemäß der gültigen Technischen Regeln (z. B. DIN EN 10130, DIN EN 10142 u. a.)
für metallische Beschichtungen und Oberflächenarten entsprechen,
•
werkzeug- bzw. bearbeitungsbedingte Druck- und Schabstellen an Biegekanten
soweit dadurch die metallischen Schutzbeschichtungen nicht unterbrochen sind
4.4 Lackierungen/Pulverbeschichtungen allgemein
•
Druckbilder müssen korrekt positioniert, gleichmäßig und deutlich gedruckt und
dürfen nicht unterbrochen oder verwischt sein.
•
Die Haftung von Sieb- und Tampondruck wird mittels Klebebandtest geprüft. Dabei
wird ein 19mm breiter Streifen Scotch Transparent Tape 550 auf 40mm Länge auf
die zu prüfende Stelle geklebt und angedrückt. Anschließend wird das Klebeband in
90 Grad Richtung mit einem Ruck abgezogen. Am Klebeband dürfen keine
Lackpartikel haften.
•
Die Schichtdicke von Lacken oder Pulverbeschichtungen bewegt sich im Bereich
von 80 bis 100µm. Ist dieser Bereich technologisch bedingt nicht einzuhalten, so ist
bei der ads-tec GmbH zu erfragen, ob eine abweichende Schichtdicke zulässig ist.
•
Glanzgrad und Farbwerte müssen den Festlegungen in den Zeichnungen und/oder
den bestätigten Mustern entsprechen.
•
Beschädigungen des Lacks bis zum darunter liegenden Material sind in jedem Fall
unzulässig
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Qualitätsmaßstab Oberflächen
4.5 Mattlacke (insbesondere matt lackierte Frontblenden)
Glanzstellen durch Abrieb (keine Tiefe→ kein Kratzer!) sind grundsätzlich zu vermeiden und die betreffenden
Teile durchgängig vor mechanischer Einwirkung zu schützen. Tritt ein Defekt dieser Art dennoch auf, gelten
folgende Grenzwerte:
•
Maximal drei Defekte pro Bauteil
•
Kleinste Abmessung (Breite) max. 3 mm
•
Größte Abmessung (Länge) max. 25mm
•
Achtung: treten mehrere Glanzstellen auf (zwei bis drei), so ist das Bauteil auch
unter Spiegelung zu begutachten
•
Geringfügiger Abrieb an Ecken ist, sofern er vereinzelt (max. 3 Ecken pro Teil)
auftritt, zu tolerieren
5 Verpackung/Transport
Generell liegt die Auswahl einer geeigneten Verpackung in der Verantwortung des Lieferanten. Der Lieferant
muss bei der Wahl der Verpackung generell von einem kombinierten Transport Straße/Schiene/Luft mit
mehrmaligem Warenumschlag ausgehen. Die Schutzfunktion der Verpackung muss auch bei Vereinzelung der
Ware wirksam sein.
Folgender Mindeststandard ist bei der Verpackung von Waren mit A oder B Flächen einzuhalten: Alle Teile sind
einzeln in eine Luftpolsterschutzfolie zu verpacken. Die Waren in den Luftpolstertaschen sind dann einzeln in
Gefache zu stellen oder legen und vor Kontakt, Reibung und Druck vertikal und horizontal zu schützen.
Einzelheiten regelt die aktuelle Version der ads-tec Verpackungsvorschrift.
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