Themen und Tipps für -werdende
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Themen und Tipps für -werdende
Themen und Tipps für -werdende- Mütter und Väter ORG Landkreis Oldenburg Inhalt Vor der Geburt Nach der Geburt Vorwort 3 Das Baby ist da! 31 Das Leben verändert sich Schwangerschaftsberatung 4 5 Mütterberatung Sicherer Babyschlaf Vorsorgeuntersuchungen für Kinder Kinderärztinnen/Kinderärzte Frühförderung 32 32 33 33 34 Krisen Schreibabys Wochenbettdepressionen Partnerschaftskonflikte 35 36 38 39 Die Geburt Frauenärztinnen/Frauenärzte Familienhebammen Hebammen Geburtshäuser Krankenhäuser Mutterschutz 9 10 11 12 14 15 22 Finanzielle Hilfen Informationen für Schwangere 25 26 Rolle des Vaters Vaterrolle 40 40 Infos für minderjährige und junge Mütter und Väter Sorgerecht Wohnformen Schulpflicht 27 Finanzielle Hilfen Staatliche Hilfen für Mütter und Väter 41 41 Betreuungsmöglichkeiten Tagesmütterverein Angebote des Jugendamtes Frühe Hilfen Treffpunkte und Betreuungsmöglichkeiten 43 44 45 46 48 Beratung/Hilfsangebote Beratungs- und Hilfsangebote für Mütter und Väter in besonderen Lebenssituationen 51 51 Nachwort 56 28 29 30 2 Vorwort Die Zeit der Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit voller Erwartungen und Hoffnungen. Eine Zeit in der werdende Mütter und Väter viel planen müssen und viele Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Lebensabschnitt aufkommen. Der vorliegende Ratgeber „Themen und Tipps für -werdende- Mütter und Väter“ soll Sie in der Zeit der Schwangerschaft und darüber hinaus bis zum Ende der „Elternzeit“ begleiten und über Ihre Rechte und Pflichten informieren. Ermutigen, fachlichen Rat einzuholen und finanzielle Leistungen geltend zu machen. Pflichten einzuhalten, um die Gesundheit und das Wohl Ihres Kindes zu fördern. Der Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über das Beratungsangebot im Landkreis Oldenburg sowie angrenzender Kommunen und nennt Ihnen Organisationen und Ansprechpartner/Innen, an die Sie sich wenden können. Die Verfasser/Innen erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Allein die gesetzlichen Änderungen machen es schwer, immer auf dem aktuellen Stand zu sein. Allen, die bei der Aktualisierung des Ratgebers geholfen haben, möchte ich mich als Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oldenburg ganz herzlich bedanken. Alles Gute und viel Freude auf dem Weg in ein Leben mit Ihrem Kind! Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oldenburg Dorothea Debbeler 3 Vor der Geburt Eine Schwangerschaft - erwartet oder unerwartet in jedem Fall verändert sich das Leben. Erwägen Sie einen Schwangerschaftsabbruch, helfen Ihnen die Beraterinnen eine persönliche Situation zu klären, begleiten Sie bei der Bewältigung Ihrer Probleme und helfen Ihnen eine eigenverantwortliche Entscheidung zu finden. Sie informieren Sie auch über die gesetzlich vorgeschriebenen Schritte lt. § 219 Strafgesetzbuch bei einem Schwangerschaftsabbruch und stellen Ihnen über die durchgeführte Beratung eine Bescheinigung aus. Vielleicht macht die Schwangerschaft Ihnen Sorgen oder Angst vor der Zukunft. Vielleicht können Sie sich nicht vorstellen, wie Sie Ihr Leben mit einem Kind oder einem weiteren Kind gestalten können. Die folgenden Beratungsstellen geben Ihnen die Möglichkeit, in einer offenen Beratung über Fragen und Probleme zu sprechen, die im Zusammenhang mit Ihrer Schwangerschaft stehen. 4 Schwangerschaftsberatung Gesundheitsamt des Landkreises Oldenburg Die Beratungen sind kostenlos und können auch anonym geführt werden. Beratung über soziale und finanzielle Hilfen bei Schwangerschaft, Informationen über Hartz IV, Elternzeit und Elterngeld, Kindergeld, Recht auf Mutterschutz. Antragsstellung für eine finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung „Mutter und Kind.“ Liegt das Familieneinkommen unter einer bestimmten Grenze, kann eine finanzielle Beihilfe beantragt werden. Anschrift/Kontakt: Gesundheitsamt Delmenhorster Str. 6 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 85 501 (Frau Riesenbeck) 0 44 31 / 85 516 (Frau Gehlenbeck) Fax: 0 44 31 / 85 555 E-Mail: [email protected] [email protected] Internet: www.oldenburg-kreis.de Anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Erwägen Sie einen Schwangerschaftsabbruch, ist diese Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Sie erhalten Informationen und Unterstützung bei der Klärung Ihrer Situation. Die Beratung wird ergebnisoffen geführt - die Entscheidung treffen Sie! Beratung gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz mit Ausstellung der notwendigen Bescheinigung. Sprechzeiten: Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung! Ansprechpartnerin: Sylvia Riesenbeck Bettina Gehlenbeck Kostenübernahme von Verhütungsmitteln Der Landkreis Oldenburg übernimmt die Kosten für ärztlich verordnete, empfängnisverhütende Mittel. Antragsberechtigt sind Empfänger(innen) von Leistungen nach dem SGB II und XII sowie AsylbLG, ab dem 20. Lebensjahr, im laufenden, ununterbrochenen Leistungsbezug (seit mindestens 3 Monaten), als Hilfe zur Familienplanung. Alles, was Sie uns mitteilen, wird vertraulich behandelt. Wir unterliegen der Schweigepflicht. 5 Schwangerschaftsberatung Wir bieten Mediation und systemischlösungsorientierte Beratung sowie präventive Arbeit mit Schulklassen/Vereinen/Verbänden/ Jugendgruppen an. Termine nach Vereinbarung. donum vitae Wildeshausen e.V. Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Beratung nach § 219 Strafgesetzbuch für Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch erwägen. Die Konfliktberatung soll „durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.“ Die Entscheidung für die Austragung der Schwangerschaft oder den Schwangerschaftsabbruch trifft allein die Frau. Im Beratungsgespräch wird gemeinsam mit der schwangeren Frau (auf Wunsch der Frau auch mit dem Partner, Angehörigen oder Freunden) nach einer, in ihrer individuellen Situation, tragfähigen Entscheidung gesucht. Es wird eine Bescheinigung über die erfolgte Beratung ausgestellt, die benötigt wird, wenn die Frau sich zum Schwangerschaftsabbruch entschließt. Unabhängig von der Entscheidung der Frau bieten wir weitergehende Beratung und Unterstützung an. Die Beraterinnen unterliegen der Schweigepflicht und die Beratung ist für alle Frauen kostenlos und auf Wunsch anonym. Anschrift/Kontakt: donum vitae Wildeshausen e.V. Wittekindstr. 6 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 73 220 Fax: 0 44 31 / 98 17 529 E-Mail: [email protected] Internet: www.donumvitae-wildeshausen.de Sprechzeiten: Mo - Do 09:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung Ansprechpartnerinnen: Sabine Bernhold Ulrike Kleen Brigitte Meyer-Tönjes Außenstelle: donum vitae Wildeshausen e.V. Außenstelle Ganderkesee Ring 14 27777 Ganderkesee Tel.: 0 42 22 / 94 20 33 Allgemeine soziale Beratung für schwangere Frauen und ihre Familien Begleitung schwangerer Frauen in Konfliktund Krisensituationen Klärung zukünftiger Lebensfragen von Mutter, Kind und Familie Vermittlung finanzieller Hilfen (z.B. Anträge an die Bundesstiftung „Mutter und Kind“) Beratung und Hilfe auf Wunsch auch über einen längeren Zeitraum Gruppenarbeit und Fachberatung für Alleinerziehende Vermittlung von Sachleistungen Beratung in Sexualfragen und Familienplanung Psychosoziale Beratung in Fragen zur pränatalen Diagnostik und bei zu erwartender Behinderung des Kindes Beratung und Begleitung bei vertraulicher Geburt Sprechzeiten: mittwochs nach Vereinbarung Ansprechpartnerin: UIrike Kleen 6 Schwangerschaftsberatung Mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Wir stehen bei der Vorbereitung oder Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren, Projekten, Tagungen, Elternabenden und Fachkonferenzen sowie Fortbildungen zur Verfügung. pro familia - Beratungsstelle Oldenburg Deutsche Gesellschaft für Familienplanung, Sexualpädagogik & Sexualberatung e.V. Beratung und Information zu allen Fragen von Familienplanung, Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft zu sozialen Hilfen im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik finanzielle Hilfen Kindergeld, Elterngeld und -zeit zum neuen Kindschaftsrecht zu Schwangerschaft und Geburt zu Verhütungsmitteln und -methoden im Zusammenhang mit ungewollter Kinderlosigkeit als gesetzlich vorgeschriebene Beratung bei einem Schwangerschaftsabbruch als Schwangerschaftskonfliktberatung als Gesprächsangebot nach einem Schwangerschaftsabbruch Antragstellung auf Übernahme von Verhütungsmittelkosten Das medizinische Angebot: Schwangerschaftstest die „Pille danach“ Qualitätskondome Beratung zu: sexuell übertragbaren Krankheiten Menstruationsproblemen - Zyklusfragen Wechseljahren Verhütungsmitteln Sterilisation bei Mann und Frau erster Besuch beim Frauenarzt Anschrift/Kontakt: pro familia - Beratungsstelle Oldenburg Bahnhofsplatz 10 26122 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 88 09 5 Fax: 0 44 1 / 88 42 17 E-Mail: [email protected] Internet: www.profamilia.de Beratung bei Sexual- und Partnerschaftsproblemen im Zusammenhang mit Krisen und Belastungen in der Partnerschaft bei sexuellen Funktionsstörungen bei Problemen des Paares während der Schwangerschaft oder nach der Geburt eines Kindes bei Konflikten mit der sexuellen Orientierung oder der eigenen Geschlechtsidentität Tel.Sprechzeiten: Di u. Do 09:00 - 12:00 Uhr 16:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Mit Erwachsenen Wir bieten für Interessierte einmalige oder mehrmalige Veranstaltungen zu unterschiedlichen Themen wie: Sexualität Wechseljahre Psychosexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen Frauenund Männerselbsterfahrungsgruppen Terminvereinbarungen nur während der Tel. Sprechzeiten möglich! Ansprechpartnerin: Antje Heinemann-Sanders 7 Schwangerschaftsberatung Adoption Öffentliche Förderungen/Stiftungen Studium (in der Schwangerschaft, nach der Geburt) Unsere Angebote: Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Schwangerenberatung / Soziale Beratung Sexualberatung Sexualberatung Zur Empfängnisverhütung Unser Anliegen ist es, Frauen, Männern und Paaren zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung zur Verfügung zu stehen. Schwangerschaftskonfliktberatung gemäß § 219 Strafgesetzbuch (StGB) und §§ 5 und 6 Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz. Bei unerfülltem Kinderwunsch Ein unerfüllter Kinderwunsch kann mehrere Gründe haben. In Einzel- oder Paargesprächen bieten wir Ihnen die Möglichkeit inne zu halten und gemeinsam Perspektiven zu entwickeln, sowie eine Begleitung vor, während oder nach einer medizinischen Fruchtbarkeitsbehandlung. Die Beraterinnen und Berater der Arbeiterwohlfahrt sind sich der besonderen Problematik dieser Beratung bewusst, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Sie haben Verständnis für die Lage der Frauen und versuchen sich entsprechend zu verhalten. Hilfe bei Entscheidungsfindung Schwangerschaftskonflikt in einem Bei Pränataldiagnostik Vorgeburtliche Untersuchungen sind immer mehr Bestandteil der allgemeinen Schwangerschaftsvorsorge. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich vor, während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen beraten zu lassen, um so eine für Sie gültige und richtige Position zu finden. Ziel ist es, einer schwangeren Frau in angstfreier Atmosphäre ohne moralische Beurteilung zu ermöglichen, ihre Situation selbst einzuschätzen und eine Entscheidung zu treffen. Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt nach § 219 StGB Absatz 2, Satz 2. Die Beratung ist vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym. Wir beraten Einzelne und Paare in Fragen der Empfängnisverhütung, der Sterilisation, bei unerfülltem Kinderwunsch und über die Möglichkeit der Pränataldiagnostik. Dabei besteht zunächst die Möglichkeit, grundsätzliche Informationen im Gespräch und durch Broschüren zu erhalten, sowie Adressen und Details über Behandlungsmodi von Ärzten und Ärztinnen einzuholen. Außerdem können wir in individuellen Gesprächen, Antworten auf Ihre persönlichen Fragen finden, eventuelle Klärungsprozesse anregen, damit Sie unter den verschiedenen Möglichkeiten die geeignete Wahl für Ihre ganz spezifische Situation treffen können. Unser Beratungsangebot findet zeitnah und kostenlos statt. Schwangeren Beratung / Soziale Beratung Beratung über die zur Verfügung stehenden öffentlichen und privaten Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder Beratung und Begleitung bei psychischen und sozialen Problemen in der Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes Vergabe der Stiftungsmittel „Mutter und KindSchutz des ungeborenen Lebens“ Wir werden uns bemühen Ihnen in Ihrer individuellen Lebenssituation begleitend zur Verfügung zu stehen. Die Beratung bei uns kann von Ihnen alleine, mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, Freund, Freundin, Familienangehörigen etc. aufgesucht werden. Unser Beratungsangebot findet zeitnah und kostenlos statt. Anschrift / Kontakt: Familienberatungsstelle Oldenburg Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Cloppenburger Straße 65 26135 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 97 37 70 Fax: 0 44 1 / 97 37 718 E-Mail: [email protected] Sie erhalten Informationen zu Themenbereichen wie: Mutterschutzgesetz Erziehungsgeld Elterngeld Bafög Wohngeld Unterhaltsansprüche (des Kindes, der unverheirateten Tel. Sprechzeiten: Mo. u. Do. 08:30 – 12:00 Uhr Di. u. Mi. 13:00 – 16:00 Uhr Mutter zum Kindesvater) Arbeitslosengeld II Mutterschaftsgeld Ansprechpartnerin: Frau Agnieszka Salomon 8 Die Geburt Die Geburt: zu Hause, ambulant, stationär… Nutzen Sie die Informationstermine und Besichtigungsmöglichkeiten der folgenden Angebote… 9 Frauenärztinnen/Frauenärzte Name/Fachrichtung Anschrift Tel./Fax/E-Mail Evelyn Schurig-Kirch Ärztin für Frauenheilkunde Am Glockenstein 1 27777 Ganderkesee Tel.: 0 42 22 / 21 72 Fax: 0 42 22 / 95 08 31 E-Mail: [email protected] Sheila O`Brien Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Schönemoorer Landstr. 6 27777 Ganderkesee/Heide Tel.: 0 42 21 / 4 30 46 Fax: 0 42 22 / 4 36 84 Dr. med Katarina Kynast Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Schönemoorer Landstr. 6 27777 Ganderkesee/Heide Tel.: 0 42 21 / 4 30 46 Fax: 0 42 22 / 4 36 84 Monika Rundel-Tegtmeyer Frauenärztin Königstr. 4 27798 Hude Tel.: 0 44 08 / 9 21 90 Fax: 0 44 08 / 9 21 98 Dr. med. Anke Willenbrink Frauenärztin Königstr. 4 27798 Hude Tel.: 0 44 08 / 9 21 90 Fax: 0 44 08 / 9 21 98 Thomas Rüth Frauenarzt Oldenburger Str. 229 26203 Wardenburg Tel.: 0 44 07 / 2 05 33 Dr. med. Thomas Scheiber Arzt für Frauenheilkunde Hunoldstr. 62 26203 Wardenburg Tel.: 0 44 1 / 50 10 63 Feldstr. 1 Dr. med. Günther Grewe Facharzt für Frauenheilkunde 27793 Wildeshausen und Geburtshilfe im medizinische Versorgungszentrum Johanneum Tel.: 0 44 31 / 98 215 00 Feldstr. 1 Ute Wrehe Fachärztin für Frauenheilkunde 27793 Wildeshausen und Geburtshilfe im medizinische Versorgungszentrum Johanneum Tel.: 0 44 31 / 98 215 00 Feldstr. 1 Iryna Rybakovska Fachärztin für Frauenheilkunde 27793 Wildeshausen und Geburtshilfe im medizinische Versorgungszentrum Johanneum Tel.: 0 44 31 / 98 215 00 Dr. med. Justus Pohl Arzt für Frauenheilkunde Huntestr. 20 27793 Wildeshausen 10 Tel.: 0 44 31 / 92 11 7 Fax: 0 4431 / 92 11 8 Mobil: 0 17 2 / 42 23 01 5 E-Mail: [email protected] Hebammen Jede Frau hat Anspruch auf die Beratung und Betreuung durch eine Hebamme, sowohl während der Schwangerschaft und Geburt, als auch im Wochenbett und in der Stillzeit. Die Kosten hierfür übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und viele private Versicherer. Vor der Geburt ist die Hebamme Kontaktperson für die Schwangere/das Paar. Sie berät in Fragen zur Ernährung und Lebensweise und hilft bei der Vorbereitung auf das Leben mit dem Neugeborenen. Sie gibt Geburtsvorbereitungskurse, macht Vorsorgeuntersuchungen und hilft bei Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen. Während der Geburt begleitet und betreut die Hebamme die werdende Mutter bzw. das Paar entweder in der Klinik, zu Hause oder im Geburtshaus. Nach der Geburt betreut die Hebamme Mutter und Kind zu Hause. Zur Wochenbettbetreuung gehören die medizinische Beobachtung und Versorgung von Mutter und Kind, die praktische Anleitung, Hilfe beim Stillen, Rückbildungsgymnastik und Informationen zur Beikosteinführung. Die Betreuung kann bis zum Ende der Stillzeit in Anspruch genommen werden. Familienhebammen sind Hebammen mit spezieller Qualifikation. Sie können zusätzlich zu den freiberuflichen Hebammen in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr Hilfe leisten. Sie beraten Familien in gesundheitlichen und sozialen Fragen und können weitere Unterstützungsmöglichkeiten vermitteln. Sie helfen auch bei der Suche nach einer Hebamme für die Vor- und Nachsorge. Das Angebot ist kostenfrei. Anmeldung/Weitere Informationen Familienhebammen im Jugendamt des Landkreis Oldenburg Delmenhorster Str. 6 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / Tanja Böshans 85-518 Birgitta Oltmanns 85-551 Jeannine Emmerich 85-552 E-Mail: [email protected] 11 Hebammen (alphabetisch nach Orten) Name/Anschrift Telefon/Fax E-Mail/Internet Hübner-Hövermann, Annette Emil-Nolde-Straße 2 a 27777 Ganderkesee Tel.: 0 42 22 / 95 01 52 Fax: 0 42 22 / 95 01 52 Mobil: 0 17 6 / 966 299 25 E-Mail: [email protected] Roth, Silke Zur Wendstädt 2 27243 Harpstedt Tel.: 0 42 44 / 13 54 E-Mail: [email protected] Windhusen, Hanneke Dishoffstr. 10 27243 Harpstedt Tel.: 0 42 44 / 81 07 65 Fax: 0 42 44 / 81 07 65 E-Mail: [email protected] Neidig, Silke Krummer Weg 10 26209 Hatten Tel.: 0 44 82 / 98 00 53 E-Mail: [email protected] Oltmanns, Birgitta Landschulheimweg 18 26209 Hatten Tel.: 0 44 81 / 76 94 E-Mail: Schwitalla, Claudia Hollerlandstr. 94 27798 Holle/Hude Tel.: 0 44 84 / 95 95 52 Mobil: 0 17 8 / 23 12 412 Winkler, Szczesny, Renate An der Bäke 11 27798 Hude Tel.: 0 44 08 / 80 32 282 Mobil: 0 17 3 / 20 77 077 Internet: www.geburtshaus-ganderkesee.de [email protected] Tel.: 0 44 07 / 98 04 48 Kappelmann, Anja Am Ring 11 26203 Wardenburg/Achternmeer Spille, Annegret Möhlentangen 70 26203 Wardenburg Tel.: 0 44 07 / 55 92 Mobil: 0 15 2 / 29 14 05 48 Eilers, Antje Georg Droste Str. 9 26203 Wardenburg Tel.: 0 44 07 / 71 63 71 12 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Hebammen Name/Anschrift Telefon/Fax E-Mail/Internet Cobold, Ruth An der Marienkirche 4 26203 Wardenburg Tel.: E-Mail: [email protected] Biedermann, Vera 27793 Wildeshausen Mobil: 0 17 6 / 23 89 97 80 Leder, Claudia Föhrenstr. 8 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 93 01 67 Mobil: 0 15 1 / 10 73 39 72 Völsgen, Mandy Ringstr. 20 27793 Wildeshausen Tel.: Fax: 0 44 07 / 20 686 0 44 31 / 70 66 52 0 44 31 / 70 66 53 E-Mail: [email protected] E-Mail: [email protected] Weitere Hebammen aus der Umgebung finden Sie im Internet unter: www.oldenburger-hebammen.de 13 Geburtshäuser Geburtshaus Ganderkesee Anette Hübner-Hövermann Anschrift/Kontakt: Geburtshaus Ganderkesee Emil-Nolde-Str. 2 a 27777 Ganderkesee Mobil: 0 17 6 / 96 62 99 25 Fax: 0 42 22 / 95 01 52 E-Mail: [email protected] Internet: www.geburtshaus-gand.de Hebammenpraxis für Vor- und Nachsorge Betreuung nach der Geburt Schwangerenvorsorge geburtsvorbereitende Akupunktur Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungskurse Tel. Sprechzeiten: Mo, Mi und Fr 09:00 – 10:00 Uhr Ansprechpartnerin: Anette Hübner-Hövermann Geburtshaus im Ökozentrum etc. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer das Bestreben, die Normalität von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu unterstreichen, den Schwangeren und ihren Partnern Vertrauen in diese natürlichen Vorgänge zu vermitteln und sie in ihrer Eigenkompetenz zu unterstützen. Im Geburtshaus findet jede schwangere Frau, unabhängig vom geplanten Entbindungsort, kompetente und umfassende Hebammenbetreuung, die sie sich nach ihren eigenen Bedürfnissen zusammenstellen kann. Das Angebot umfasst: Feststellung der Schwangerschaft Mutterschaftsvorsorge laut Mutterpass Hilfe und Beratung bei Schwangerschaftsbeschwerden Geburtsvorbereitungskurse für Frauen und Paare Yoga in der Schwangerschaft Geburtshilfe im Geburtshaus und zu Hause Wochenbettbetreuung Stillberatung Rückbildungsgymnastik mit und ohne Baby Babymassagekurse Elterncafe Wir verstehen uns als Lotsinnen durch diese spannende und ganz besondere Zeit. Anschrift/Kontakt: Geburtshaus im Oeco Uhlhornsweg 99 26129 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 4 08 66 62 Fax: 0 32 2 2212 1121 E-Mail: [email protected] Internet: www.geburtshaus-im-oeco.de Tel. Sprechzeiten: Mo. 08:30 – 09:30 Uhr Mi. 12:00 – 13:00 Uhr Fr. 12:00 – 14:00 Uhr Als Team ergänzen wir 4 Geburthaushebammen uns in unseren Fortbildungsschwerpunkten wie z.B. Akupunktur, Kinesiologie, Homöopathie, 14 Krankenhäuser Im Rahmen der Geburtsvorbereitung bieten sie Ihnen Homöopathie und Bachblütentherapie, Akupunktur, Hypnose, Wassershiatsu sowie Schwangerenvorsorge gemeinsam mit der gynäkologischen Praxis an. Durch das Kennenlernen des Teams entwickelt sich schon vor der Entbindung ein Vertrauensverhältnis. Unser Ziel ist, die werdenden Eltern auf dem Weg zu einer natürlichen und selbstbestimmten Geburt individuell und einfühlsam zu begleiten. Die Anwesenheit des Gynäkologen bei jeder Geburt und der organisatorische Hintergrund der Klinik gibt kompliziert verlaufenden Entbindungen die erforderliche Sicherheit. Es besteht eine erfolgreiche Kooperation mit der Kinderklinik des Krankenhauses in Vechta. Zur Erleichterung des Geburtsvorgangs stehen Ihnen im Kreißsaal neben der fürsorglichen Betreuung vielseitige Möglichkeiten zur Verfügung: alternative Gebärpositionen in modernsten vielfach verstellbaren Entbindungsbetten, Gebärhocker, Entbindungswanne, Pezziball oder Seil. Weiterhin werden verschiedene Methoden zur Linderung der Geburtsschmerzen angeboten: Akupunktur, Aromatherapie, Homöopathie sowie medikamentöse Schmerzmittel und ggf. eine Peridualanästhesie. Krankenhaus Johanneum und Medizinisches Versorgungszentrum Johanneum Gynäkologie und Geburtshilfe Unsere Belegabteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe vereint den konservativen und operativen gynäkologischen Bereich und den geburtshilflichen Bereich. Neben einer guten medizinischen Versorgung legen wir besonderen Wert auf eine intensive persönliche Betreuung und Beratung unserer Patientinnen. In der Geburtshilfe steht die individuelle Betreuung durch Hebammen, Schwestern und Ärzte im Vordergrund. Die Abteilung wird von den Belegärzten der Gynäkologischen Praxis des krankenhauseigenen medizinischen Versorgungszentrums (MVZ Johanneum) betreut. Die Praxisräume sind direkt über den modernen Kreißsälen eingerichtet, sodass ein fließender Übergang zwischen der ambulanten und stationären Versorgung besteht. Ein Team von erfahrenen Hebammen wird Sie als werdende Eltern und Ihr Kind individuell und fachlich kompetent vor, während und nach der Geburt betreuen. Sie bieten auch Beratung, Geburtsvorbereitung für Frauen und Paare, Säuglingspflegekurse, Wochenbettbetreuung, Kurse zur Rückbildungsgymnastik und Baby-Massage an. Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren, Gebärenden oder Wöchnerin in Anspruch genommen werden. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, Sozialämter und privaten Krankenversicherungen. Nach der Geburt finden Sie Entspannung im Familienzimmer des Kreißsaals und können Ihr Baby beim Stillen hautnah erleben. Auf der Wochenstation und im Neugeborenenbereich stehen Ihnen und Ihrem Baby im Rooming-in-System rund um die Uhr Säuglingsschwestern, Krankenschwestern und Hebammen beim Stillen, Wickeln und Waschen der Babys hilfreich zur Seite. In der Geburtshilfe stehen modernste Methoden (Doppler-, CTG und Ultraschalldiagnostik) zur Überwachung und Behandlung während der Schwangerschaft und Geburt bereit. Die freundliche Atmosphäre von Kreißsaal und Wochenstation sowie eine natürliche, familienorientierte und sichere Geburtshilfe tragen dazu bei, der Einmaligkeit des Geburtserlebnisses gerecht zu werden. Weitere Informationen Tel.: 0 44 31 / 98 2 1370 (Kreißsaal) Tel.: 0 44 31 / 98 2 21000 (Station 1) Tel.: 0 44 31 / 98 2 1500 (Praxis) Anschrift/Kontakt: Krankenhaus Johanneum Feldstr. 1 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 982 0 Fax: 0 44 31 / 982 9005 E-Mail: [email protected] Internet: www.krankenhaus-johanneum.de 3- bis 4-mal im Jahr finden offene Kreißsaalabende mit Führungen statt, die zusammen von den Ärzten und Hebammen durchgeführt werden. Die Termine werden rechtzeitig in der Presse und durch Aushänge bekannt gemacht. Sie haben zudem die Möglichkeit, die Hebammen (Dana Sosna, Mandy Völsgen und Elena Morosov) schon vor der Geburt bei Geburtsvorbereitungskursen oder individuellen Kreißsaalführungen kennen zu lernen. Ansprechpartner: Dr. med. Günter Grewe Ute Wrehe Iryna Rybakovska 15 Krankenhäuser Weitere Angebote rund um die Geburt Geburtsvorbereitungskurse Geburtshilfliche Sprechstunde Hebammensprechstunde Rückbildungsgymnastik Säuglingspflegeabende Babyschwimmen und Babymassage Frauenklinik Josef-Hospital Delmenhorst Die geburtshilfliche Abteilung der Frauenklinik des Klinikums Delmenhorst bietet Ihnen in enger Kooperation mit der Kinderklinik eine sichere, ganzheitliche und familienorientierte Betreuung vor, während und nach der Geburt an. Wir begleiten das Geburtsgeschehen, greifen aber möglichst wenig in den natürlichen Ablauf ein. In unserer vorgeburtlichen Sprechstunde besteht die Möglichkeit zur Beratung bei Risikoschwangerschaften. Das Angebot umfasst je nach Schwangerschaftsalter und Fragestellung vorgeburtlicher Diagnostik wie zum Beispiel Nackentransparenzmessung, Wachstumskontrollen und Doppleruntersuchungen sowie die Geburtsplanung bei besonderem Schwangerschaftsverlauf. Kreißsaalführungen finden an jedem ersten Sonntag im Monat um 14:30 Uhr im Blauen Salon statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Anmeldung: Für alle Kurse und Angebote Anschrift/Kontakt: JHD Deichhorst gGmbH Frauenklinik Wildeshauser Straße 92 27753 Delmenhorst Tel.: 0 42 21 / 993 Tel.: 0 42 21 / 99 43 33 (Kreißsaal) E-Mail: [email protected] Internet: www.jh-del.de Unter der Geburt bieten wir Ihnen freie Wahl der Gebärposition Geburtswanne Entspannungsbäder alternative Methoden zur Schmerz-linderung wie Akupunktur, Aromatherapie und Homöopathie Peridualanalgesie rund um die Uhr durch die Klinik für Anästhesiologie bei Bedarf Anwesenheit eines Kinderarztes bereits zur Geburt Kontakt: Chefärztin Dr. Katharina Lüdemann Auf der Wochenstation bieten wir Ihnen Frühstücks- und Abendbrotbüfett Stillberatung 24-Stunden-Rooming-in nach Wahl Familienzimmer zur gemeinsamen Nutzung mit dem Partner Kinderzimmer mit elektronischer Zugangskontrolle Wochenbettgymnastik 16 Krankenhäuser Krankenhaus St.-Marienhospital Vechta Anschrift/Kontakt: St.-Marienhospital Marienstr. 6 – 8 49377 Vechta Tel.: 0 44 1 / 99 0 Fax: 0 44 1 / 99 10 26 E-Mail: [email protected] Internet: www.marienhospital-vechta.de Angebot: Umfangreiche Beratung vor der Geburt nach dem Kurssystem freiberuflich tätige Hebammen Nachsorge durch Hebammen hauptamtlich tätige Geburtshilfe Pränatal-Zentrum Level 1 Pränataldiagnostik DEGUM II Frühgeborenen-Intensivstation Stillberatung und Stillsprechstunden auch außerhalb der stationären Versorgung Ansprechpartner: Chefarzt Dr. med. Dietmar Seeger 17 Krankenhäuser für Sie. Die Ausstattung der Kreißsäle macht alle Ihre Wünsche möglich, auch eine Unterwassergeburt. Aber auch die klassische Entbindung im Liegen hat ihre angenehmen Seiten: Unser Geburtsbett ist so breit, dass Ihr Partner problemlos mit darauf Platz findet. Pius Hospital Die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Pius-Hospital Wenn ein Kind zur Welt kommt, ist es wichtig, dass alles rundherum stimmt. Eine optimale Versorgung ist in jedem Krankenhaus selbstverständlich. Die Hebammen, Kinderkrankenschwestern und Gynäkologen im Pius-Hospital legen ebenso viel Wert darauf, dass die junge Familie - Mutter, Kind, Vater und Geschwister sich rundum wohl fühlen können. Nach der Geburt: Erholung und Pflege für Mutter und Kind Immer mehr junge Mütter entscheiden sich für eine „Ambulante Entbindung“. Das bedeutet, dass Sie und Ihr Neugeborenes schon wenige Stunden nach der Geburt nach Hause gehen. Unsere Hebammen besuchen Sie täglich und helfen Ihnen, die neue Situation zu meistern. Vor der Geburt: Früherkennung und praktische Hilfe Das fängt schon vor dem Geburtstermin an. Wir bieten: Infoabende Geburtsvorbereitungskurse wahlweise für die Mütter alleine oder für Paare Säuglingspflegekurse Geburtsvorbereitende Akupunktur, Homöopathie und Aromatherapie Viele andere Mütter aber genießen es, sich nach der Entbindung noch ein paar Tage auf unserer Wochenbettstation verwöhnen zu lassen. Sie werden je nach Wunsch im Ein- oder Zweibettzimmer mit eigenem Badezimmer und Wickeltisch untergebracht. Beim leckeren Frühstücks-Buffet können Sie mit anderen frischgebackenen Müttern ins Gespräch kommen. Ruhe und Rückzug finden Sie in der eigens eingerichteten Stillecke. Nutzen Sie außerdem unser umfassendes Rat- und Hilfsangebot. Es umfasst unter anderem Stillberatung, Ernährungs- und Pflegetipps, Rückbildungsgymnastik und alle anstehenden Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind. Unser Team bestehend aus Hebammen und Ärzten begleitet die zukünftigen Eltern während der gesamten Schwangerschaft. Die CTG-Kontrolle (Überwachung der kindlichen Herztöne und Ihrer Wehentätigkeit) gehört selbstverständlich auch zum Leistungsspektrum. Aber sorgen Sie sich nicht zu viel. Die allermeisten Schwangerschaften verlaufen ohne Komplikationen, und Sie können sich in aller Ruhe auf das, was vor Ihnen liegt, vorbereiten. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Anschrift/Kontakt: Pius Hospital Oldenburg Klinik für Frauenheilkunde, Geburtshilfe und Gynäkologische Onkologie Universitätsklinik für Gynäkologie Klinikdirektor Prof. Dr. Dr. med. Rudy Leon De Wilde Georgstraße 12 26121 Oldenburg Unter der Geburt: Sanfte Schmerzlinderung und die beste Haltung Nutzen Sie die Möglichkeit, die Kreißsäle und unser Hebammen-Team schon vorab kennen zu lernen. Stellen Sie alle Fragen, die Sie beschäftigen. Lassen Sie sich beraten, mit welchen sanften Methoden wir Ihnen die Entbindung erleichtern können. Wir haben gute Erfahrungen mit Akupunktur, Homöopathie und Aromatherapie. Gemeinsam finden wir auch die beste Geburtsmethode und -haltung Tel.: 0 44 1 / 2 29 15 10 (Kreißsaal) Tel.: 0 44 1 / 2 29 21 80 (Wochenstation) Sprechstunde nach Vereinbarung: Tel.: 0 44 1 / 2 29 15 02 Weitere Informationen finden Sie auch im Internet: www.pius-hospital.de 18 Krankenhäuser Klinikum Oldenburg Auch nach der Geburt sind wir mit einem kompetenten Team an Ihrer Seite. Schwestern, Hebammen, Ärzte, Krankengymnasten und Stillund Laktationsberaterinnen sind in den ersten Lebenstagen Ihres Kindes für Sie da. Unsere Mutter & Kind Station mit freundlich eingerichteten Ein- und Zweibettzimmern und einem Familienzimmer ermöglicht es Ihnen, sich in den Tagen nach der Entbindung in aller Ruhe mit Ihrem Kind vertraut zu machen. Ein Stillzimmer sowie ein Buffetraum gehören zudem zur Station. Die Betreuung im Wochenbett sowie die Unterstützung und Beratung beim Stillen gehören selbstverständlich auch dazu. Das Klinikum Oldenburg hat die Auszeichnung der WHO-/UNICEF-Initiative „Babyfreundliches Krankenhaus“ im Dezember 2015 erhalten. Auch nach dem Klinikaufenthalt sind wir für Sie da. Unsere Hebammen bieten regelmäßig Rückbildungskurse für die Mütter, aber auch Hilfestellungen bei Fragen rund um den Umgang mit dem Kleinen an. Auch unsere Still- und Laktationsberaterinnen stehen Ihnen beispielsweise in der offenen Stillgruppe aber auch bei der telefonischen Stillberatung mit Rat zur Seite. Worte können die Freude über neues Leben nicht ausdrücken, hat schon Hermann Hesse erkannt. Aber Informationen können im Vorfeld unterstützen. Viele Fragen stürmen auf werdende Eltern ein und wir - das Team der Universitätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe des Klinikums Oldenburg - wollen Ihnen in dieser aufregenden Zeit helfen - vor, während und nach der Geburt des Kindes. Wir greifen dabei auf viel Erfahrung zurück, immerhin erblicken jährlich über 1.700 Kinder im Klinikum Oldenburg das Licht der Welt. Von der Schwangerschaftsbetreuung bis zur sanften und sicheren Geburt - immer steht die Schwangere im Mittelpunkt und rund um die Uhr steht ein kompetentes Team zur Verfügung. Schon vor der Geburt sind wir für Sie da: Wir bieten Ihnen verschiedene Geburtsvorbereitungskurse aber auch Stillvorbereitungsnachmittage an. Zudem können mit modernsten pränatalen Untersuchungsverfahren in der Abteilung für Ultraschalldiagnostik und vorgeburtliche Therapie und in Zusammenarbeit mit dem sich in der Frauenklinik befindenden Institut für Klinische Genetik und Zytogenetik bereits sehr früh in der Schwangerschaft Ungeborene auch auf Erkrankungen untersucht werden und - falls erforderlich - alle weiteren Maßnahmen veranlasst werden (z.B. vorgeburtliche Therapie). Regelmäßig finden Infoabende für werdende Eltern statt, in denen wir Ihnen uns und unsere Räumlichkeiten samt Kreißsaal vorstellen. Anschrift/Kontakt: Klinikum Oldenburg Universitätsklinik für Gynäkologie und Geburtshilfe Direktor Prof. Dr. Eduard Malik Rahel-Straus-Straße 10 26131 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 4 03 -22 88 Internet: www.klinikum-oldenburg.de In unseren Entbindungsräumen bieten wir eine moderne, familienorientierte Geburtshilfe. Wir fördern die natürliche Entbindung, wo auch immer sie möglich ist. Sie werden dabei die Geburt in Begleitung der Hebamme, eines Arztes und wenn gewünscht, einer Vertrauensperson erleben. Während der Geburt ist selbstverständlich die Anwesenheit von Begleitpersonen erwünscht, auch bei einem eventuellen Kaiserschnitt. Neben der klassischen Geburtshilfe werden alternative Entbindungspositionen, ergänzend auch Akupunktur, Homöopathie sowie Aromatherapie angeboten. Optimale Sicherheit für Mutter und Kind bietet das Perinatalzentrum, in dem Geburtshelfer und Kinderärzte Tür an Tür zusammenarbeiten. Unmittelbar neben dem Kreißsaal findet sich die neonatale Intensivstation, die - falls notwendig in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Kinderchirugie und der Kinderkardiologie unserer Kinderklinik alle auftretenden Erkrankungen des Neugeborenen behandeln kann. Mutter und Kind werden also nicht getrennt. Infoabend: Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat (20:00 Uhr) im Herzogin-Ameli-Saal der Kinderklinik (Eingang an den Voßbergen) Ambulante Hebammensprechstunde: montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr Telefon: 0 44 1 / 4 03 -33 30 Stillcafé: Jeden Montag von 10:30 bis 12:00 Uhr Gymnastikraum der Station E51 Anfahrt: Autobahn 28 - Abfahrt Kreyenbrück 19 Krankenhäuser Evangelisches Krankenhaus Oldenburg Nach der Geburt lassen wir Ihnen viel Zeit fürs ungestörte Kennenlernen Ihres Kindes - eine gute Basis für eine lebenslange Bindung zu Ihrem Kind. Die Geburt ist ein bedeutendes Erlebnis. Wir möchten, dass Sie als werdende Eltern die Geburt Ihres Kindes gut vorbereitet und bewusst in entspannter Atmosphäre erleben können. Etwa 1200 Kinder erblicken bei uns jedes Jahr das Licht der Welt, weil wir in unserem Konzept medizinische Sicherheit mit individueller, ganzheitlicher Betreuung verbinden. Nach der Geburt bieten wir Ihnen weiterhin kompetente Unterstützung und Beratung in freundlich eingerichteten Ein- und Zweibettzimmern der Geburtsstation 26: Sie finden Familienzimmer, Stillecke, Buffetzimmer für sich und Ihr Kind. Unser Team aus Schwestern, Hebammen, Ärzten, Krankengymnasten und Stillberaterin wird Sie während der ersten Lebenstage Ihres Kindes beraten, wobei immer eine Hebamme oder Schwester für Sie zuständig ist. Vor der Geburt bieten wir Ihnen vorbereitende Kurse sowie Beratung und Hilfe in allen Fragen und auch in Notfällen an, zudem konkrete Informationen und Behandlungen wie Akupunktur und Kinesiologie. Außer an unseren Informationsabenden zeigen wir Ihnen gerne auch zu anderen Zeiten unsere Geburtsklinik, wenn Zeit und Räume verfügbar sind. Die Ambulanz ist rund um die Uhr besetzt, für spezielle Fragen (Fehlbildungsausschluss, Nackenfaltenmessung, Fruchtwasserpunktion, Dopplersonografie, Diabetes in der Schwangerschaft, Zwillinge usw.) stehen Ihnen spezialisierte Ärzte zur Verfügung. Besonderes Augenmerk legen wir auch auf die Betreuung von Müttern mit Kindern in Beckenendlage: Erfahrene Geburtshelfer ermöglichen die äußere Wendung oder die Geburt auf natürlichem Wege. Anschrift/Kontakt: Evangelisches Krankenhaus Oldenburg Frauenklinik Chefarzt Dr. H. Augenstein Steinweg 13 - 17 26122 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 236 250 Fax: 0 44 1 / 236 927 Internet: www.evangelischeskrankenhaus.de Infoabend: Jeden 2. und 4. Montag im Monat beginnend um 19:00 Uhr im Foyer des Krankenhauses Wir haben unsere Geburtsabteilung (mit integriertem Kaiserschnittoperationssaal) warm und geschmackvoll eingerichtet und legen großen Wert auf persönliche Atmosphäre und individuelle Betreuung während der Geburt durch unser Hebammenteam (aus fest angestellten und Beleghebammen). Größtmögliches Wohlbefinden und medizinische Sicherheit werden gewährleistet durch eine bedarfsorientierte Schmerztherapie sowie alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie und Akupunktur neben Kardiotokographie, Telemetrie und Peridualanästhesie. Wir ermuntern Sie zu Bewegung und aufrechten Gebärhaltungen, benutzen gerne die Gebärwanne und den Geburtshocker und sind stolz auf eine sehr niedrige Rate an Dammschnitten und Geburtsverletzungen. Anfahrt: Autobahn 28 - Abfahrt OL-Haarentor Notfallzufahrt: über Ofener Str. und Auguststraße 20 Krankenhäuser St. Josef-Hospital-Cloppenburg Das geburtshilfliche Ärzteteam wird geleitet von Chefarzt Dr. med. Feldmann und Chefärztin Fr. Dr. med. Schulz-Im-Busch. Die geburtshilfliche Abteilung bietet ein familienorientiertes Konzept. Die Entbindung erfolgt nach den Vorstellungen der Frau unter der Einbeziehung ihres Mannes oder einer anderen Bezugsperson. Dabei kann die Gebärposition wunsch- oder situationsgerecht gewählt werden. Die werdende Mutter kann sich zwischen traditionellem Kreißbett, moderner Liegelandschaft, Gebärwanne oder auch Gebärstuhl entscheiden. Der Partner ist in jedem Fall willkommen. Das Ambiente des Kreißsaals spiegelt das Bemühen wider, die werdende Mutter in einer angstfreien Atmosphäre zu begleiten. Da unabhängig vom Geburtsmodus die Sicherheit von Mutter und Kind an erster Stelle steht, haben wir den Kaiserschnitt-OP in den Kreißsaal integriert und können dadurch im Notfall schnell handeln, da lange Wege vermieden werden. In einem solchen Fall stehen in der Kinderreanimation erfahrene Ärzte bereit, um die Neugeborenen schnell und kompetent zu versorgen. werden ambulante Kurse zur Säuglingspflege und zum Stillen angeboten. Mit umfassender vor- und nachgeburtlicher Diagnostik und Therapie sind wir auch für Problemsituationen bestens gerüstet, bis hin zur Messung des mütterlichen und kindlichen Blutflusses und ggf. der genetischen Analyse. Für einen notwendigen Kaiserschnitt sind es nur wenige Meter zum gynäkologischen OP. Und nach der Geburt werden bei Bedarf Kinderärzte der Kinderkliniken Vechta oder Oldenburg hinzugezogen, wobei eine Trennung von Mutter und Kind wann immer möglich vermieden wird. Zur Situationsbeurteilung vor der Geburt (Pränataldiagnostik) werden Ultraschalluntersuchungen, Beurteilung der Blutgefäße von Mutter und Kind (Doppler) und Fruchtwasseruntersuchungen eingesetzt. Bei Problem- oder Konfliktsituationen folgt eine kompetente Beratung durch erfahrene Ärzte. Anschrift/Kontakt: St.-Josef-Stift Krankenhausstraße 13 49661 Cloppenburg Tel.: 0 44 71 / 16 14 56 E-Mail: [email protected] Internet: www.krankenhaus.cloppenburg.de Stillzimmer Raum der Ruhe! In ruhiger und bequemer Atmosphäre stillen oder füttern Mütter ihr Baby, mit oder ohne Unterstützung der Kinderschwestern. U2-Untersuchung Kinderärzte sind montags bis freitags täglich zur Vorsorgeuntersuchung anwesend. Bei Bedarf stehen wir mit den ortsansässigen Kinderärzten und den Kinderkliniken Vechta und Oldenburg in Verbindung. Kinderzimmer Mütter und Väter können hier ihr Baby baden und wickeln. Kompetente Begleitung durch die Kinderschwester ist jederzeit möglich. Hörtest Ein kostenloser Service des Hauses für Ihr Baby. Ansprechpartner: Dr. A. Feldmann Dr. l. Schulz-Im-Busch Ärzte, Hebammen, zertifizierte Säuglings- und Stillschwestern, Physiotherapeuten und Krankenschwestern arbeiten gemeinsam. Es 21 Mutterschutz Unterrichtung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, werdende oder stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn ein Betriebsrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Beurteilung und über die zu ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald das möglich ist. Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Einhaltung des Mutterschutzgesetzes Überwachung und Beratung Für die Aufsicht und Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der werdenden oder stillenden Mütter sind in Niedersachsen die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zuständig. Weitere Folgerungen aus der Beurteilung Ergibt die Beurteilung, dass die Sicherheit oder Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen gefährdet ist und dass Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit möglich sind, so trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen, damit durch eine einstweilige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten für werdende oder stillende Mütter ausgeschlossen wird, dass sie dieser Gefährdung ausgesetzt sind. Ist die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse nicht möglich oder wegen des nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar, so trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen für einen Arbeitsplatzwechsel der betroffenen Arbeitnehmerinnen. Gesetzliche Grundlagen Zum Schutz der werdenden und der stillenden Mutter vor Gefahren, Überforderungen und gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz hat der Gesetzgeber entsprechende Bestimmungen erlassen. Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) vom 20.06.2002 (BGBl. S. 2318) den Arbeitgeber in Eigenverantwortung die erforderlichen Vorkehrungsmaßnahmen zu treffen, die zur Abwendung von Gefahren für Mutter oder Kind im Hinblick auf den Arbeitsplatz, den Arbeitsablauf und die Arbeitsbedingungen erforderlich sind. Außerdem muss der Arbeitgeber nach der Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz (Art. 1 der Mutterschutzrichtlinienverordnung - MuSchRiV - vom 15.04.1997 (BGBl. l S. 782) rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei der werdende oder stillende Mütter durch chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, physikalische Schadfaktoren, Verfahren oder Arbeitsbedingungen gefährdet werden können, Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung beurteilen. Beschäftigungsverbot Generelles Beschäftigungsverbot nach § 4 und § 8 MuSchG Ist der Arbeitsplatzwechsel unter Einhaltung der §§ 4 und 8 MuSchG nicht möglich oder nicht zumutbar, dürfen werdende oder stillende Mütter so lange nicht beschäftigt werden, wie dies zum Schutze ihrer Sicherheit und Gesundheit erforderlich ist. Der Arbeitgeber spricht in diesem Fall ein entsprechendes Beschäftigungsverbot aus. Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der betroffenen Arbeitnehmerinnen abzuschätzen und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu bestimmen. Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach dieser Verordnung in eigener Verantwortung wahrzunehmen. Individuelles Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG Nach § 3 Abs. 1 MuSchG dürfen werdende Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. 22 Mutterschutz Mutter zu benachrichtigen (§§ 5 Abs. 1, 19 MuSchG, entsprechende Formulare können dort angefordert oder im Internet heruntergeladen werden). Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsgefährdung ursächlich mit der Schwangerschaft und mit deren Auswirkungen zusammenhängt. Das individuelle Beschäftigungsverbot wird ab dem Zeitpunkt der Vorlage eines schriftlichen Zeugnisses eines approbierten Arztes beim Arbeitgeber wirksam. Zahlung an die Arbeitnehmerinnen vor und nach der Entbindung Während der Schutzfrist vor und nach der Entbindung und für den Entbindungstag sind Frauen durch das Mutterschaftsgeld und einen Zuschuss, den der Arbeitgeber zu tragen hat, wirtschaftlich abgesichert. Das Mutterschaftsgeld wird auf Antrag von den gesetzlichen Krankenkassen oder dem Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle), Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 / 619-1888, (http://www.bva.de/) gezahlt und beträgt höchstens 13 € für den Kalendertag. Übersteigt das Netto-Arbeitsentgelt 13 € kalendertäglich, wird der Differenzbetrag zum Nettoentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt (s. finanzielle Hilfen an den Arbeitgeber). Vorläufiges Beschäftigungsverbot Bestehen aus ärztlicher Sicht ernst zu nehmende Anhaltspunkte dafür, dass vom Arbeitsplatz Gefahren für das Leben oder Gesundheit der werdenden Mutter oder für ihr ungeborenes Kind ausgehen können, kann der Arzt/die Ärztin bis zur Klärung ausnahmsweise ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen. Der Arbeitgeber hat ggf. unter Einbeziehung des für den Mutterschutz zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes umgehend eine Überprüfung der vermuteten Gefährdungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Das Beschäftigungsverbot besteht bis zur Klärung, ob objektiv tatsächlich eine Gesundheitsgefährdung besteht. Ein mögliches Beschäftigungsverbot gem. § 4 Abs. 1 MuSchG schließt ein ärztliches Verbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG nicht aus. Selbst mit Zustimmung der werdenden Mutter darf der Arbeitgeber sie bei andauerndem Beschäftigungsverbot nicht beschäftigen. Während der Zeit, in der die Beschäftigung ganz oder teilweise untersagt ist, hat die Frau Anspruch auf den Durchschnittsverdienst entsprechend § 11 MuSchG. Sie ist somit bei länger andauerndem ärztlich verordnetem Beschäftigungsverbot wirtschaftlich besser gestellt als bei andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Lohnfortzahlungspflicht. Finanzielle Hilfen an den Arbeitgeber Ab dem 01.01.2006 ist nach dem Gesetz über den „Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen für Entgeltfortzahlung - (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) „ vom 30.12.2005 (BGBl. S. 3686) die Entgeltfortzahlungsversicherung neu geregelt. Danach werden grundsätzlich alle Arbeitgeber unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten in das Ausgleichsverfahren zur Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft (U2-Umlage) einbezogen. Zuständig für die Durchführung der Lohnausgleichskassen U2 ist ab dem 01.01.2006 immer die Krankenkasse, bei der die Arbeitnehmerin krankenversichert ist. Der Erstattungssatz beträgt generell 100 %. Erstattet werden folgende Aufwendungen: der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 14 Abs. 1 MuSchG) das vom Arbeitgeber bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt Mitteilungspflichten Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen dieses bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt) unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Kündigungsschutz Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber unzulässig. 23 Mutterschutz Mit diesem absoluten Kündigungsverbot werden sowohl die ordentlichen als auch ein Großteil der außerordentlichen Kündigungen der Arbeitsverhältnisse ausgeschlossen. Das umfasst insbesondere auch Änderungskündigungen und Kündigungen eines unbefristeten Probearbeitsverhältnisses. Kündigt der Arbeitgeber dennoch, ist die Kündigung rechtsunwirksam. Bei Rückfragen steht Ihnen das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg zur Verfügung. Anschrift/Kontakt: Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg Theodor-Tantzen-Platz 8 26122 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 79 90 Fax: 0 44 1 / 79 92 700 E-Mail: [email protected] Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt kann in besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand der Frau während der Schwangerschaft oder ihrer Lage bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung im Zusammenhang stehen, ausnahmsweise auf Antrag die Kündigung für zulässig erklären. Ansprechpartner/in: Frau Schütte Tel.: 0 44 1 / 7 99 23 97 E-Mail: [email protected] Auslage des Gesetzes In Betrieben und Verwaltungen, in denen regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt werden, ist ein Abdruck des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht auszulegen oder auszuhängen (§ 18 MuSchG). Herr Kreye Tel.: 0 44 1 / 7 99 22 49 E-Mail: [email protected] Weitere Informationen und Formulare finden Sie im Internet unter: www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de www.gesetze-im-Internet.de/muschg/index.html. 24 Finanzielle Hilfen Mit der Geburt eines Kindes verändert sich Ihre Lebenssituation. Auf folgenden Seiten geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über finanzielle Hilfen und Unterstützungsangebote. 25 Informationen für Schwangere Hilfen Wo Wann Wie viel Wie lange Voraussetzung Unterhalt für die Mutter vom Kindesvater (nicht verheiratet) Vater des Kindes max. 4 Monate vor der Geburt und bis zum 3. Geburtstag des Kindes Nach der Lebensstellung der Mutter und Leistungsfähigkeit des Vaters max. 4 Monate vor der Geburt und bis zum 3. Geburtstag des Kindes Für nicht verheiratete Mütter Verrechnung mit der Sozialhilfe; empfehlenswert ist eine Rechtsberatung Sozialhilfe/ALG II Mehrbedarf Sozialämter der Gemeinden Schwangerschaft 17 % des Regelsatzes solange Bedarf besteht ALG II- Berechtigte, grundsätzlich auch Bafög - berechtigte Studenten Geld aus der Bundesstiftung „Mutter & Kind“ Schutz des ungeborenen Lebens (Kein Rechtsanspruch) pro familia Bahnhofsplatz 10 26122 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 8 80 95 Während der Schwangerschaft Ist abhängig vom Brutto Einkommen oder einer besonderen Notlage Einmalige Zahlung, darf nicht auf ALG II (§ 23 (3) SGB II) oder beim Sozialhilfeträger (§31 (1) SGB XII) angerechnet werden auf Antragstellung Spätestens 7 Wochen vor der Entbindung. Einkommensabhängig 6 Wochen vor u. 8 Wochen nach der Entbindung; bei Frühund/oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Entbindung. Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin; erhältlich beim Frauenarzt frühstens 7 Wochen vor der Entbindung. Bescheinigung vom Arbeitgeber bei geringfügiger Beschäftigung; Versicherungsstatus ist relevant! Während der Schwangerschaft bzw. zur/nach der Geburt Auflistung für Umstandskleidung, Kinderbett (s. Anhang) Prüfung durch Gemeinde nach Bedarf Berechtigte, wird vom Sozialamt geprüft Frauen beraten donum vitae e.V. Wittekindstr. 6 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 7 32 20 Gesundheitsamt des Landkreis Oldenburg Delmenhorster Str. 6 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 8 55 10 Mutterschaftsgeld Krankenkasse und Arbeitgeber/in Nur bei Beschäftigung, gesetzlich versichert! ansonsten Bundesversicherungsamt in Bonn (www.bva.de) Beihilfe Erstlingsausstattung, Bekleidung Sozialämter der Gemeinden 26 Infos für minderjährige und junge Mütter und Väter An gutem Willen mangelt es jungen Müttern und Vätern nicht, aber an Erfahrung und Wissen, um mit der Ausnahmesituation einer Schwangerschaft fertig zu werden. Im Folgenden geben wir Ihnen Informationen, die sich auf Ihre besondere Situation beziehen. 27 Sorgerecht In dem Fall, dass Paare Angst haben, der Vater könne keine Rechte auf das Kind haben, wenn Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Personensorge, das heißt insbesondere die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung sowie die Bestimmung des Aufenthaltsortes. Außerdem umfasst die elterliche Sorge die Verwaltung des Vermögens des Kindes. Bei minderjährigen Müttern wird bis zum Erreichen der Volljährigkeit automatisch ein Amtsvormund bestellt. Das bedeutet, dass das Jugendamt zusammen mit der Mutter das Sorgerecht ausübt. Dabei hat die junge Mutter die „Alltagssorge“ (umfasst Versorgung und Betreuung), während das Jugendamt die rechtliche Betreuung (z.B. Durchsetzen von Unterhaltsund Erbansprüchen) übernimmt. der Mutter etwas passieren sollte, besteht für die Mutter die Möglichkeit, eine entsprechende testamentliche Verfügung zu erlassen. Wenn nicht verheiratete Eltern eine gemeinsame elterliche Sorge schriftlich erklärt haben, so ist dieses nicht einfach wieder aufhebbar. Sollte im Fall einer dauerhaften Trennung ein Elternteil die alleinige Sorge für sich beanspruchen, so muss dieses ebenso wie bei verheirateten Paaren, die sich scheiden lassen und keine gemeinsame Sorge mehr ausüben wollen, vom Familiengericht entschieden werden. Allerdings wird der gemeinsamen Sorge durch das geänderte Familienrecht eine größere Bedeutung eingeräumt. Bis zum 01.07.1998 wurde bei Scheidung in jedem Fall vom Familiengericht darüber entschieden, welcher Elternteil die Sorge ausüben soll bzw. ob sie weiterhin bei beiden Eltern verbleibt. Jetzt wird nur noch auf Antrag der Eltern (egal ob verheiratet oder nicht) von gerichtlicher Seite eine Entscheidung über die Zuweisung der elterlichen Sorge getroffen. Unabhängig von der Regelung der elterlichen Sorge hat das Kind ein Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind berechtigt - aber auch verpflichtet. Können sich die Beteiligten über die Regelungen des Umgangs nicht einigen, so kann das Familiengericht über den Umfang des Umgangs entscheiden und seine Ausübung näher regeln. Bei vielen Müttern besteht eine gewisse Unsicherheit gegenüber dem Jugendamt. Vielfach wird diese Institution als Kontrollinstanz gesehen, die es darauf abgesehen hat, der Mutter das Kind wegzunehmen. Diese Angst (die sicherlich in weit zurückliegenden Zeiten ihre Begründung hatte) ist heute unbegründet. Das Jugendamt wird in erster Linie die Eltern dabei unterstützen, sich verantwortungsvoll um das Kind zu kümmern. Kann ein Kind nicht allein versorgt werden, so gibt es verschiedene Unterstützungsangebote vom Jugendamt. Seit dem 01.07.1998 sind neue Regelungen u.a. bezüglich des Sorgerechts in Kraft getreten. Bis zum 01.07.1998 war es für Paare, die nicht miteinander verheiratet waren, nicht möglich, ein gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind auszuüben. Nur Verheiratete hatten ein gemeinsames Sorgerecht. Jetzt können nicht verheiratete Paare eine gemeinsame Sorge (umfasst Sorgerecht und Sorgepflicht) erhalten. Sie müssen lediglich beim Jugendamt oder beim Notar eine entsprechende Erklärung beurkunden lassen. Voraussetzung ist, dass beide eine gemeinsame Sorge wünschen. Ist dies nicht der Fall, so hat automatisch die Mutter die alleinige Sorge. Siehe auch Broschüre „Das Kindschaftsrecht“ Internet www.bmjv.de Gerne stehen Ihnen bei weiteren Fragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Jugendamt des Landkreises Oldenburg unter der Telefonnummer 0 44 31 / 85 257 zur Verfügung. Die gemeinsame Sorgeerklärung kann bereits vor der Geburt des Kindes beurkundet werden (kann aber auch jederzeit nach der Geburt des Kindes beurkundet werden) d.h. es muss nicht überstürzt entschieden werden. Manchmal kann es auch gut sein, zu schauen, wie sich eine Beziehung nach der Geburt des Kindes entwickelt. 28 Wohnformen und Hilfen für Mütter und Väter Bezirkssozialarbeit Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden bei der Erziehung beraten und unterstützt. Bezirkssozialarbeit umfasst die Beratung der Familien über allgemeine Förderung der Erziehung und Entwicklung junger Menschen, Beratung in Fragen der Trennung und Scheidung, Unterstützung bei der Ausübung der elterlichen Sorge oder Vermittlung in passende Hilfen. Auch müssen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Daher ist Jugendhilfe manchmal auch verpflichtet, bei fehlender Mitwirkung zum Kindeswohl, Zwangsmaßnahmen bei Gericht einzuleiten und gegen den Willen der Eltern zu handeln. Auftrag der Jugendhilfe ist es dabei, junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. Ansprechpartner/innen sind die Bezirkssozialarbeiter/innen im Jugendamt des Landkreises Oldenburg Tel.: 0 44 31 / 85 257 Mutter-Kind-Einrichtungen / Betreute Wohnformen für Mutter und Kind Mütter, die nicht mit dem Kindesvater/Partner zusammenleben und für ein Kind unter sechs Jahren zu sorgen haben, können in einer geeigneten Wohnform betreut werden. Es gibt Mutter-und-Kind-Einrichtungen, die ein Hilfsangebot für junge Schwangere und Mütter vorhalten. Dort werden in der Regel junge Frauen im Alter von 14 bis 21 Jahren aufgenommen. In diesen Institutionen erhalten junge Mütter Unterstützung bei der gemeinsamen Lebensplanung mit dem Kind der emotionalen und körperlichen Versorgung des Kindes der Stärkung und Stabilisierung der Mutter und der Mutter-Kind-Beziehung der Auseinandersetzung mit der neuen Rolle als Mutter der Alltagsbewältigung. Ansprechpartner/innen für diese und andere Hilfen des Jugendamts für Mütter und Väter sind ebenfalls die Bezirkssozialarbeiter/innen im Jugendamt des Landkreises Oldenburg Tel.: 0 44 31 / 85 257 29 Schulpflicht Für Informationen und Beratung können sich Auszubildende an die Ausbildungsberaterinnen und -berater der jeweiligen zuständigen Kammer wenden: In Niedersachsen besteht grundsätzlich eine 12jährige Schulpflicht. In Ausnahmefällen kann die Schulpflicht ruhen. Darüber entscheidet auf Antrag die Landesschulbehörde. Drei Monate vor und zwei Monate nach der Geburt des Kindes einer schulpflichtigen Mutter ruht die Schulpflicht automatisch, die Schülerin darf (auf eigene Verantwortung) in dieser Zeit die Schule weiter besuchen. Soweit die Betreuung des Kindes während des Schulbesuchs nicht gesichert ist, kann die Schule mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auf Antrag widerruflich die Schulpflicht ebenfalls ruhen lassen. z.B. an die Handwerkskammer (handwerkliche Berufe) Tel.: 0 44 1 / 232-0 Landwirtschaftskammer Tel.: 0 44 1 / 801-0 Berufsausbildung Ausbildungsverhältnisse sind in der Regel befristete Arbeitsverhältnisse, die mit Bestehen der Abschlussprüfung enden. Grundsätzlich gilt dies auch bei Schwangerschaft. Besteht die Auszubildende die Prüfung nicht, wird das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen der Auszubildenden bis zur Wiederholungsprüfung, längstens für 12 Monate, verlängert. Eine Verlängerung der Ausbildungszeit kann vor der Abschlussprüfung beantragt werden, wenn z.B. wegen Fehlzeiten durch die Schwangerschaft das Ausbildungsziel nicht erreicht werden kann. Der Antrag wird bei der Stelle gestellt, die die Durchführung des Ausbildungsverhältnisses überwacht (längstens bis zum Ende des 3. Lebensjahres des Kindes). Industrie- und Handelskammer (kaufmännische Berufe) Tel.: 0 44 1 / 22 20-0 Ärztekammer (Zahnarzt- und Arzthelferinnen) Tel.: 0 44 1 / 20 52 25-0 Erziehungsurlaub/Elternzeit verlängert ein Ausbildungsverhältnis automatisch. Die Berufsschulpflicht besteht während des Erziehungsurlaubs allerdings weiter. 30 Das Baby ist da! Jetzt wird alles anders. Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen Informationen und Angebote zusammengestellt, die für ein Leben mit dem Kind wichtig sind. Wir beginnen mit den gesundheitlichen Angeboten, die Sie für sich selbst und Ihr Kind in Anspruch nehmen können. 31 Mütterberatung Mütterberatung Landkreis Oldenburg/Gesundheitsamt Anschrift/Kontakt: Gesundheitsamt Delmenhorster Str. 6 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 85 510 od. 85 508 E-Mail: [email protected] Internet: www.oldenburg-kreis.de Bei der Mütterberatung steht das Gesundheitsamt den Eltern für alle Fragen der Entwicklung und Gesundheit Ihres Kindes kostenfrei zur Verfügung. Das Kind wird untersucht, gemessen und gewogen. Kostenfrei wird ein Medikament zur Vorbeugung gegen Rachitis und Karies verteilt. Es besteht die Gelegenheit, alle öffentlich empfohlenen Impfungen beim Kind durchführen zu lassen. Die Mütterberatung wird von einem Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin durchgeführt. Sprechzeiten: Jeden 3. Dienstag im Monat um 14:00 Uhr (Die Mütterberatung findet während der unterrichtsfreien Zeiten der Schulen nicht statt). Ansprechpartner: Dr. Peiler Facharzt für Kinderheilkunde und Jugendmedizin Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen Sicherer Babyschlaf Rauchen ist schädlich Rauchen während der Schwangerschaft und nach der Geburt in der Wohnumgebung erhöht das Risiko ganz beträchtlich. Verzichten Sie bitte darauf. Der plötzliche Kindstod tritt nur im Schlaf auf. Deshalb unbedingt darauf achten: Die Rückenlage ist am sichersten Das Baby sollte vom 1. Tag an in einem Schlafsack immer - auch mittags - auf dem Rücken schlafen. Allein diese Schlaflage senkt das Risiko um 50 %. Stillen ist gesund Wenn möglich sollten Sie ihr Baby bis zum 6. Monat stillen. Wenn es aber nicht klappen will, dann kann das Baby auch mit einer guten Babymilch gesund aufwachsen. Überwärmung ist gefährlich Die Zimmertemperatur im Schlafzimmer sollte nicht über 18 Grad liegen. Lieber Schlafsack statt Decke und kein Mützchen. Am besten schläft das Baby ohne Kopfkissen. Schlafen im eigenen Bett im Eltern-Schlafzimmer Im Elternbett kann es einem Baby rasch zu warm werden - deshalb lieber ins eigene Bettchen. 32 Vorsorgeuntersuchungen für Kinder Vorsorgeuntersuchungen für Kinder - von U1 bis J2 U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und außerhalb des Heftes J1. Zusätzliche drei Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11 und J2, doch diese erstatten noch nicht alle Krankenkassen. Im Land Niedersachsen wird ab dem 01.04.2010 eine Meldepflicht der Vorsorgeuntersuchungen eingeführt, d.h., die Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend, und versäumte Termine werden angemahnt. Nach der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern ein gelbes Untersuchungsheft. In diesem Heft werden alle Untersuchungsergebnisse festgehalten. Die Früherkennungsuntersuchungen werden mit U1 bis U9 abgekürzt. Dazu kommen noch so genannte J-Untersuchungen für Jugendliche. Das Vorsorgeheft sollte sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt werden. Falls Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auffallen, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- oder Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt alarmieren. Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18. Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen kostenlos: Kinderärztinnen/-ärzte Name/Fachrichtung Anschrift Tel./Fax/E-Mail/Internet Kinder- und Jugendärztliche Gemeinschaftspraxis Dr. Thomas Rose Dipl.-Med. Gabriela Rüger Mühlendamm 1 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 22 58 Fax: 0 44 31 / 38 82 Internet: www.kinderarzt-wildeshausen.de Gemeinschaftspraxis Dr. Matthias Senner, Immerweg 6 27777 Ganderkesee Tel.: 0 42 22 / 62 96 Fax: 0 42 22 / 63 67 Oldenburger Str. 229 26203 Wardenburg Tel.: 0 44 07 / 21 05 Fax: 0 44 07 / 23 01 Mullstr. 9 27243 Harpstedt Tel.: 0 42 44 / 455 Fax: 0 42 44 / 22 97 E-Mail: [email protected] Stöverskamp 19 27798 Hude Tel: 0 44 08 / 92 20 73 Fax: 0 44 08 / 92 20 74 E-Mail: [email protected] Facharzt für Kinderheilkunde Dr. Barbara Thomé, praktische Ärztin Kirsten Göddertz Fachärztin für Kinderheilkunde Dr. med. Michael Warmuth Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde Uta Pape Fachärztin für Kinderheilkunde und Allgemeinmedizin Carsten Vocke Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde 33 Die Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Frühförderung Die Familie soll durch Frühförderung in einer bejahenden Einstellung zu ihrem Kind bestärkt werden. Sie soll darin unterstützt werden, Ihrem Kind trotz vielfältiger besonderer Belastungen Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln. Das kann im Einzelnen erfordern Medizinische, psychologische, pädagogische und soziale Maßnahmen sind Bestandteile der Frühförderung. Sie schließt die Bereiche Früherkennung, Frühbehandlung, Früherziehung und Beratung ein. Früherkennung ist eine notwendige Voraussetzung für wirksame Hilfen. Frühförderung wendet sich immer an das Kind und die Familie sowie das weitere Umfeld. Damit sollte sie in und mit der Familie stattfinden (Hausfrühförderung). Hilfen - wie Gespräche, Beratung, Vermittlung und Kontakte - zur Bewältigung persönlicher und familiärer Probleme, Informationen und Beratung über Fördermöglichkeiten des Kindes, Anregungen und Anleitung der Eltern zur Förderung ihres Kindes und Hilfen bei der Erziehung Hilfen zum Kontakt mit dem sozialen Umfeld, Informationen und Beratung über rechtliche Gegebenheiten und finanzielle Hilfen. Frühförderung für wen? Frühförderung wendet sich an behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder von der Geburt bis zum Übergang in eine andere dem Alter oder Leistungsvermögen angemessene Form von Förderung. Der Familie bietet sie Unterstützung und Stabilisierung, Beratung und Anleitung. Wer zahlt die Kosten für die Früh-förderung? Kostenträger der Frühförderung ist nach dem SGB IX vorrangig der örtliche Sozialhilfeträger. Handelt es sich jedoch ausschließlich um medizinische Maßnahmen, zum Beispiel um reine Krankengymnastik oder Logopädie, so sind die jeweiligen Krankenkassen zuständig. Welche Ziele strebt Frühförderung an? Frühförderung strebt an, Auffälligkeiten oder Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen, das Auftreten von Behinderungen zu verhüten, Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder zu beheben. Dadurch sollen dem Kind bestmögliche Chancen für die Entfaltung seiner Persönlichkeit, für die Entwicklung zu selbstbestimmtem Leben und zur gleichberechtigten Teilhabe geboten werden. Ansprechpartner für die Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger ist der Landkreis Oldenburg Amt für Arbeit und Soziale Sicherung Frau Schröder Delmenhorster Str. 6 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 85 442 Wichtige Förderziele sind zum Beispiel: Förderung von Wahrnehmung, Bewegung, Interaktion, Kommunikation, Sprache Vermittlung von Kompensationstechniken Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten Unterstützung bei sozialen Entwicklungen 34 Krisen Bei aller Freude über die Geburt eines Kindes kann es nach der Geburt zu Situationen kommen, die Eltern an ihre Grenzen bringen. Als Ansprechpersonen stehen Ihnen gerne die Familienhebammen des Landkreis Oldenburg (S.11) zur Seite. 35 Schreibabys Gesunde Säuglinge schreien zwei bis drei Stunden täglich, manchmal auch länger oder mit kurzen Unterbrechungen den ganzen Tag. Es gibt immer einen Grund, warum ihr Baby schreit. Manchmal erkennen Sie den Grund nicht sofort. Ganz wichtig ist: Schütteln Sie ihr Baby nicht! Schütteln ist lebensgefährlich, informieren Sie auch die anderen Bezugs- und Betreuungspersonen Ihres Kindes. Säuglinge schreien, wenn sie hungrig sind die Windeln voll sind sie müde sind sie Ihre Stimme hören möchten und Körperkontakt brauchen. Sorgen Sie für Ihre Entlastung. Gehen Sie aus der Situation heraus und nutzen Sie Chancen wieder ruhiger zu werden. Zum Beispiel können Sie kurz den Raum verlassen und/oder eine Vertrauensperson um Unterstützung bitten oder mit dieser telefonieren Ihr Kind ins Bettchen legen, auch wenn es vermutlich weiterschreit. Wenn sich das Schreien verändert oder das Kind lauter und länger als üblich schreit, das Kind einen kranken Eindruck macht oder es so schreit, dass Sie ein ungutes Gefühl bekommen, nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Kinderarzt, der Hebamme oder der Mütterberatung auf. Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind gefährdet, da sie ihren Kopf nicht alleine halten können. Der Kopf schlägt beim Schütteln ungeschützt hin und her. Da das Gehirn des kleinen Kindes besonders zart und verletzlich ist, können schon hastige Bewegungen ohne Halten des Kopfes gefährlich werden. Das Schütteln kann Einrisse von Blutgefäßen im Gehirn verursachen. Bleibende Schäden des Gehirns können die Folge sein. Auswirkungen sind zum Beispiel körperliche und geistige Behinderungen Entwicklungsdefizite mit Seh-/Hör- oder Sprachausfällen Krampfanfallleiden Verhaltensstörungen bis zum Tode des Kindes! Was Sie machen können, wenn Ihr gesundes Kind schreit: nehmen Sie es auf den Arm und schaukeln oder wiegen es sanft sprechen Sie leise mit Ihrem Kind singen Sie ihm leise etwas vor vielleicht lässt es sich mit einem Schnuller beruhigen bieten Sie etwas zur trinken an streicheln oder massieren Sie ihr Baby sanft auf dem Bauch oder Rücken gehen Sie mit dem Säugling spazieren wechseln Sie sich mit vertrauten Personen in der Betreuung ab Haben Sie aber keine Angst beim Spielen mit Ihrem Kind. Sicher ist: Leichtes Schaukeln beim Spielen oder ein versehentlich ungeschickter Umgang mit dem Säugling führen nicht zu den aufgeführten Verletzungen und Schädigungen des Gehirns. Sie sind ratlos und wissen nicht weiter. Auf unterschiedliche Weise haben Sie versucht das Kind zu beruhigen und es schreit trotzdem immer weiter. Sie bemerken, dass Sie müde und ungeduldig werden, vielleicht auch verzweifelt oder wütend. 36 Unser Angebot richtet sich an häufig weinende Babys, die durch Körperkontakt und Nähe nicht zu beruhigen sind. Schreibabys Kinderzentrum Oldenburg Sozialpädiatrisches Zentrum Die Überweisung erfolgt über den Kinder- oder Hausarzt. Die Eltern werden gebeten, dass diese bei der Anmeldung auf die Sprechstunde für die Säuglinge und Kleinkinder hinweisen. Die Terminvergabe erfolgt kurzfristig. Sprechstunde für Säuglinge und Kleinkinder mit Regulationsstörungen Beratung und Behandlung für Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern Anschrift/Kontakt: Kinderzentrum Oldenburg Sozialpädiatrisches Zentrum Cloppenburger Str. 361 26133 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 96 96 70 Fax: 0 44 1 / 96 96 750 E-Mail: [email protected] Für Eltern mit Kindern von 0-3 Lebensjahren mit frühkindlichen Regulationsstörungen, die sich z.B. in übermäßigem Schreien, Schlaf- oder Fütterproblemen oder vermehrten Trotzanfällen äußern, haben wir eine Spezialsprechstunde für Säuglinge und Kleinkinder eingerichtet. In dem interdisziplinären Mitarbeiterteam der Sprechstunde arbeiten Kinderärzte, psychologische Psychotherapeuten sowie Physio- und Ergotherapeuten mit Zusatzausbildungen. Tel. Anmeldung: Mo – Do 08:00 – 15:00 Uhr Fr 08:00 – 13:00 Uhr Beratung nach telefonischer Anmeldung. Schreiambulanz Bremen Hilfe für Eltern und Säuglinge in schwierigen Zeiten nach der Geburt Die Krisenberatung in der Schreiambulanz unterstützt auch Säuglinge nach schwierigen und überwältigenden Geburten, Babys mit Schlaf- und Stillproblemen sowie Säuglinge, die den Kontakt zu ihrer Bezugsperson verweigern. Emotionale Krisen nehmen in der ersten Zeit nach der Geburt oft einen dramatischen Verlauf. Die Babys sind unzufrieden und schreien stundenlang, ohne dass sie von den Eltern beruhigt werden können. Verzweiflung und Hilflosigkeit können das Zusammensein mit dem Baby bestimmen. Allgemeine Gereiztheit, körperliche Verspannung, Erschöpfungszustände und Schlafstörungen sind bei Eltern die häufigsten Symptome der postnatalen Krise. Die Behandlungen sind privat zu zahlen. Übernommen werden die Kosten von vielen Betriebs- und Privatkassen. Beratungstermine werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben. Emotionelle Erste Hilfe ist eine körperorientierte Krisenberatung, die Eltern und ihre Säuglinge in schwierigen Situationen nach der Geburt unterstützt. Die Eltern erlernen, Bedürfnisse und Gefühle ihres Babys zu entschlüsseln. Zudem lernen Sie einfache Verhaltensweisen kennen, um auch in heftigen Schreiphasen ihres Babys die innere Ruhe und Verbindung zum Kind zu bewahren. Anschrift/Kontakt: ZEPP Bremen Zentrum für Primäre Prävention und Körperpsychotherapie Bahnhofstr. 12 28195 Bremen Tel.: 0 42 1 / 3 49 12 36 E-Mail: [email protected] Internet: www.zepp-bremen.de Ansprechpartner: Herr Harms (Leitung) Frau Michaelis (Sekretariat) 37 Wochenbettdepressionen Des Weiteren wird ein Netz von Selbsthilfegruppen und Beraterinnen angeboten, und Fachleutelisten vermitteln gute professionelle Anlaufstellen. Ausführliche Informationen zu den Mutter-Kind-Einheiten an psychiatrische Kliniken, in die postpartal erkrankten Mütter mit ihren Kindern aufgenommen werden können, erleichtern eine Klinikwahl. Und die sehr gut besuchte Website liefert zahlreiche Informationen zu Krankheitsbildern, Ursachen, Hilfsangeboten, Medikamenten, Therapieformen, Prophylaxe, Literatur-, Selbsthilfegruppen- und Fachleutelisten. Darüber hinaus bietet der Verein Vorträge und Fortbildungen und natürlich auch den kostenfreien Bezug weiterer Flyer und Plakate an. Und plötzlich kommen die Tränen… Bei mehr als die Hälfte der jungen Mütter fließen in den Tagen nach der Geburt plötzlich die Tränen. Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Neben den körperlichen Faktoren der Umstellung spielen hier auch seelische und soziale Faktoren eine Rolle. Die drastische Lebensveränderung stürzt viele Frauen in emotionales Chaos und lässt sie an ihren Fähigkeiten zweifeln. Schatten & Licht – Krise rund um die Geburt Eine Initiative zu peripartalen psychischen Erkrankungen Anschrift/Kontakt: Schatten & Licht e.V. Krise rund um die Geburt – Initiative peripartale psychische Erkrankungen Obere Weinbergstr. 3 86465 Welden Tel.: 0 82 93 / 96 58 64 Fax: 0 82 93 / 96 58 68 E-Mail: [email protected] Internet: www.schatten-und-licht.de Kaum jemand weiß, dass jedes Jahr in Deutschland etwa 100.000 Mütter im Zusammenhang mit der Geburt ihres Kindes psychisch erkranken. Erste Symptome sind Erschöpfung, häufiges Weinen, Schuldgefühle, inneres Leergefühl, Desinteresse, Konzentrations-, Appetit- und Schlafstörungen. Dann kommen verschiedenste psychosomatische Beschwerden, Ängste, Panikattacken, Zwangs- und Suizidgedanken und – im Falle einer postpartalen Psychose - auch Verworrenheit und Halluzinationen hinzu. „Schatten & Licht - Krise rund um die Geburt“ e.V. wurde 1996 als bundesweiter, gemeinnütziger Verein von betroffenen Frauen als Selbsthilfe-Organisation zum Problemfeld der postpartalen Depression und Psychose gegründet und versteht sich mittlerweile als eine Initiative zu allen peripartalen psychischen Erkrankungen, um betroffenen Müttern zu helfen. Medizinischer Campus Universität Oldenburg Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Karl-Jaspers-Klinik Hermann-Ehlers-Straße 7 26160 Bad Zwischenahn Ansprechperson: Oberärztin Katharina Schmidt Tel.: 0 44 1 / 96 15 -9332 Fax: 0 44 1 / 96 15 -9120 E-Mail: [email protected] Dazu werden Plakate und Handzettel verteilt, auf denen die betroffenen Frauen erste Erläuterungen zum Krankheitsbild, Angebote zu Informationsmaterial und Kontaktadressen zu telefonischer Beratung oder zur Website finden können. Internet: www.karl-jaspers-klinik.de Für Terminvereinbarungen: Katja Bölts Sekretariat Allgemeinpsychiatrie Sekretariat MIA-Ambulanz (neuronale Entwicklungsstörung) Sekretariat Mutter-Kind-Ambulanz Tel.: 0 44 1 / 96 15 -685 Fax: 0 44 1 / 96 15 -9120 E-Mail: [email protected] 38 Partnerschaftskonflikte Sie werden von einem Beraterteam, jeweils eine weibliche Beraterin und einem männlichen Berater, begleitet. In einem sicheren Rahmen wird das Paar unterstützt, eigene Lösungen zu entwickeln: Wie kann ein Konflikt zu einem positiven Ergebnis führen? Welche Möglichkeiten hat der jeweilige Partner sich anders im Konfliktfall zu verhalten? Paar- und Trennungsberatung Die Geburt eines Kindes ist für Paare ein neuer Lebensabschnitt. Diese Zeit ist aufregend und schön, stellt das Paar aber auch vor neue Herausforderungen. Der Alltag strukturiert sich anders und durch die evtl. dadurch neuen Belastungen, kann es immer häufiger zu Konflikten zwischen den Partnern kommen. Die Vorwürfe und Auseinandersetzungen intensivieren sich - das Babyglück gerät in Vergessenheit und die Konflikte eskalieren. Oftmals möchten Paare keine Trennung, sondern wünschen sich vielmehr Unterstützung bei der Entwicklung neuer Konfliktstrategien. Die Inhalte dieser Gespräche werden vertraulich behandelt. Außerdem wird die Paar- und/oder Trennungsberatung vom Landkreis Oldenburg getragen und ist für die Paare kostenfrei. Anschrift/Kontakt: Frauen- u. Mädchentelefon „Aufwind“ des Landkreis Oldenburg „BISS“ Beratungs- u. Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt Tel.: 0 44 31 / 94 85 85 Fax: 0 44 31 / 94 60 53 E-Mail: [email protected] Internet: www.aufwind.oldenburg-kreis.de Das Frauen- und Mädchentelefon „Aufwind“ bietet für Paare, die im Landkreis Oldenburg wohnen und aktuell von Gewalt betroffen sind oder befürchten, dass körperliche und/oder seelische Gewalt eintreten könnte, eine Paarund/oder Trennungsberatung an. Anschrift/Kontakt: donum vitae Wildeshausen e.V. Wittekindstr. 6 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 7 32 20 Fax: 0 44 31 / 9 81 75 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.donumvitae-wildeshausen.de Sexualität und Partnerschaft nach der Geburt Keine Zeit zu Zweit und keine Lust auf Lust Wenn aus Paaren Eltern werden, bleiben beide doch Mann und Frau. Um diese Partnerschaft zu pflegen, braucht es Raum und Zeit. Schlafmangel, veränderter Tagesrhythmus durch die Bedürfnisse des Kindes, Veränderung des Körpers durch die Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit, hormonelle Schwankungen und sexuelle Unlust führen häufig zu Missverständnissen in der Partnerschaft. Auch Gefühle, wie den eigenen Körper nicht mehr für sich zu haben, sind sehr wichtig. Mann/Frau brauchen dabei professionelle Beratung, Information und Unterstützung. Hilfe und Unterstützung finden Sie bei folgenden Beratungsstellen: pro familia – Beratungsstelle Oldenburg Bahnhofsplatz 10 26122 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 8 80 95 Fax: 0 44 1 / 8 84 217 E-Mail: [email protected] Internet: www.profamilia.de Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene der Stadt Delmenhorst - Nebenstelle Wildeshausen Ahlhorner Str. 10 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 9 20 47 Fax: 0 44 31 / 9 20 49 39 Vaterrolle mit seiner Partnerin gleichberechtigt teilen möchte. Ein Neugeborenes macht keinen Unterschied zwischen der gesellschaftlichen Rolle ´Mann` oder ´Frau. Es schenkt von der ersten Sekunde an seine bedingungslose Nähe demjenigen, der sich um sein Wohlbefinden direkt bemüht. Nur: Ein Mann, der seine Partnerin in der Schwangerschaft begleitet und sein Kind gleichberechtigt versorgen und betreuen möchte, wird sehr schnell feststellen, dass die Welt, in der sich bis zur Geburt und in den ersten Lebensjahren des Kindes bewegt, eine ausgesprochen weiblich geprägte Welt ist. Vater zu werden kann mit zu den aufregendsten und die eigene Persönlichkeit prägendsten Erfahrungen im Leben eines Mannes sein. Kaum etwas wird so bleiben, wie es ein-mal war. Entscheidungen und neue Prioritäten müssen getroffen werden. Viele fragen sich: Wie habe ich meinen Vater erlebt, wie will ich als Vater sein? Verstehe ich mich als der hauptsächliche Ernährer von Mutter und Kindern, als der Finanzier des Projektes Elternschaft und Familie oder verstehe ich mich als Vater, der einen eigenen emotionalen Kontakt zu seinem Kind haben möchte, der ´Elternzeit` wahrnimmt und die Betreuungsverantwortung Erfreulich ist, das immer mehr Väter die Elternzeit in Anspruch nehmen und sich intensiv mit ihrer Vaterrolle auseinandersetzen. Weitere Informationen auf: www.vaeteraufbruch.de www.vaeterzentrum-berlin.de 40 Staatliche Hilfen für Mütter und Väter Hilfen Wo Wann Was Wie lange Voraussetzung Unterhaltsvorschuss Jugendamt Frau Fichtner Tel.: 0 44 31 / 85 251 Jederzeit nach der Geburt, gültig ab Antragsstellung, u. U, ein Monat rückwirkend Während der Schwangerschaft Für Kinder unter 6 Jahren = 145 € Maximal 72 Monate Der andere Elternteil wohnt nicht im selben Haushalt und leistet keinen bzw. unregelmäßigen Unterhalt. Ab der 13. Schwangerschaftswoche Mehrbedarf, 17 % vom Regelsatz Umstandsbekleidung ca. 100 € Erstlingsausstattung ca. 350 € Sonderantrag auf Wickelkommode/Kleiderschrank und Kinderwagen Zuschuss für die Kinderbetreuungskosten, Eltern zahlen einen Einkommensabhängigen Kostenbeitrag 1. und 2. Kind monatlich 190 € für das 3. Kind 196 €; ab dem 4. Kind 221 € Einmalig Bezug von ALG II oder Studentinnen/Schülerinnen (bafögberechtigt) Einkommensabhängig Für max. 12 Monate Einkommensabhängig Für alle bis zum 18. Lebensjahr. Vom 18 - 25 Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen. Einkommensunabhängig, bis zur Volljährigkeit. Einkommensgrenze des volljährigen Kindes ca. 7500 € jährlich. 18 - 25 Jährige nach Vorlage der Schulbzw. Studienbescheinigung Haben Eltern, die - ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen - nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind, - mit ihren Kindern in einem Haushalt leben - einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 500.000 Euro (bei Alleinerziehenden mehr als 250.000 Euro) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin; erhältlich beim Frauenarzt frühstens 7 Wochen vor der Geburt. Bescheinigung vom AG bei geringfügiger Beschäftigung Versicherungsstatus ist relevant! Einkommensabhängig ALG II Frau Riedel Tel.: 0 44 31 / 85 315 Jobcenter Zuständige Gemeinde Für ältere Kinder bis 12 Jahren = 194 € Zuschuss für Kinderbetreuung Jugendamt des Landkreises Oldenburg nach der Geburt des Kindes Kindergeld Wenn nicht beim Arbeitgeber, dann bei der Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit: Stau 70 26122 Oldenburg Tel.: 0 80 0 45 55 530 Direkt nach der Geburt Elterngeld Jugendamt des Landkreises Oldenburg Ab der Geburt des Kindes rückwirkend werden Zahlungen jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats ge-leistet, in dem der Antrag auf Elterngeld bei der Elterngeld-stelle ein-gegangen ist. Das Elterngeld orientiert sich am durchschnittlichen montalichen Gehalt im Jahr vor der Geburt. Aber auch ewerbslose Eltern erhalten die staatliche Unterstützung. Das ElterngeldPlus ermöglicht es Müttern und Vätern, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit einfacher miteinander zu kombinieren. Elterngeldrechner und nähere Infos unter: www.familienwegweiser.de Eltern können ab der Geburt des Kindes bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten, die Zeit kann aufgeteilt werden, ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und höchstens zwölf Monate beziehen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate. (für Geburten ab dem 01.07.2015 gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen bisherigem Elterngeld (Basiselterngeld) und Bezug von ElterngeldPlus) Frau Wollenweber Buchstabe A-O Tel.: 0 44 31 / 85 435 Frau Lehnhof Buchstabe P-Z Tel.: 0 44 31 / 85 588 Mutterschaftsgeld Krankenkasse und Arbeitgeber Nur bei Beschäftigung, gesetzlich versichert! Ansonsten Bundesversicherungsamt in Bonn (www.bva.de) Spätestens 7 Wochen nach der Entbindung Einkommensabhängig 6 Wochen vor u. 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und/oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen nach der Geburt Wohngeld Zuständige Gemeinde oder Stadt Jederzeit, gilt ab dem Antragsmonat Einkommensabhängig Antrag muss alle 12 Monate neu gestellt werden 41 Staatliche Hilfen für Mütter und Väter Hilfen Wo Wann Was Wie lange Voraussetzung Elternzeit Arbeitgeber oder bei Bezug von Sozialleistungen: zuständige Behörde Spätestens 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit - Zeitraum: bis zu 3 Jahren Der Antrag muss schriftlich erfolgen und die Angabe über die Dauer der Elternzeit beinhalten. Bei Bezug von Sozialleistungen: Benachrichtigung des Sachbearbeiters Vaterschaft anerkennen Standesamt der Stadt oder Gemeinde oder Jugendamt: Tel.: 0 44 31 / 85 – Herr Hohnholt -255 Herr Johl - 476 Frau Finke - 577 Vor- und nach der Geburt möglich - Einmalig Ausweise, Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden beider Eltern evtl. Geburtsurkunde des Kindes. Beide Elternteile müssen höchst persönlich ihr Einverständnis abgeben Sorgerecht Nichtehelicher Kinder und Sorgerechtstestament Jugendamt Tel.: 0 44 31 / 85 – Herr Hohnholt -255 Herr Johl - 476 Frau Finke - 577 Vor- und nach der Geburt möglich Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Einmalig Für die Sorgeerklärung müssen beide Eltern höchst persönlich ihr Einverständnis abgeben. Ausweise, Geburtsurkunden oder Abstammungsurkunden beider Eltern, evtl. Geburtsurkunden des Kindes Einwohnermeldeamt Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Eltern Direkt nach der Geburt Hier wird das Kind angemeldet und die elektronische Lohnsteuerkarte geändert. - Personalausweis o. Pass, Lohnsteuerkarte (bei Änderungen der Steuerklasse auch Lohnsteuerkarte des Ehemannes). Geburtsurkunde d. Kindes, evtl. Vaterschaftsanerkennung Geburtsurkunde Standesamt Oft kann das Kind schon im Krankenhaus angemeldet werden, man geht dann nur zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt. Innerhalb einer Woche nach der Geburt Es erfolgt die Namensund die Familiennamensfindung des Kindes. - Geburtsbescheinigung der Klinik, Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch. Nicht verheiratet: Personalausweis, Geburtsurkunde der Mutter, Vaterschaftsanerkennung Krankenversicherung Bei der Kasse, bei der der berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist Direkt nach der Geburt - - Krankenkasse telefonisch informieren; diese schickt ein Formular und benötigt die Geburtsurkunde BildungsTeilhabepaket Sozialamt LKO Tel.: 0 44 31 / 85 -612, 85 -613, 85 -614 Sozialämter Stadt / Gemeinden Jederzeit Zuschüsse für Schulausflüge, Schulbedarf, Schulbeförderung, Lernförderung, Mitagessen, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Jeweils für den Bewilligungszeitraum der Leistung Bei ALG II, Sozialhilfe, Kindergeldzuschlag, Wohngeld, kann ein Antrag gestellt werden. 42 Das Sorgerechtstestament ist beim Vormundschaftsgericht nicht bindend, wird jedoch berücksichtigt. Betreuungsmöglichkeiten Suchen Sie eine geeignete Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind/Ihre Kinder oder Kontakt zu anderen Müttern und Kindern, so finden Sie im nächsten Kapitel einige Angebote. 43 Tagesmütterverein Tagesmütter und -väter Oldenburg-Delmenhorst-Landkreis Oldenburg e.V. Anschrift/Kontakt Tagesmütter und -väter Oldenburg-Delmenhorst-Landkreis Oldenburg e.V. Wardenburger Str. 65 26203 Wardenburg/Oberlethe Tagespflege ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die die Betreuung , Erziehung und Förderung eines oder mehrerer Kinder im eigenen Haushalt beinhaltet. Tageskinder können Säuglinge, Kleinkinder oder Schüler sein, die regelmäßig, stunden- oder tageweise in einer Tagesfamilie betreut werden. Sie suchen eine Tagesmutter/Tagesvater? Wir sind bei der Suche nach einer Tagespflegeperson behilflich Sie möchten Tagesmutter/Tagesvater werden? Wir veranstalten Fortbildungen, Seminare und Gesprächskreise Sprechzeiten: Mo 15:00 - 17:00 Uhr Tel: 0 44 1 / 36 11 35 89 Mi 17:00 - 19:00 Uhr Tel: 0 44 1 / 15 61 Ansprechpartnerin: Edeltraud Helms 1. Vorsitzende Tel.: 0 44 81 / 70 47 Marita Brandhorst 2. Vorsitzende Tel.: 0 44 1 / 36 11 35 89 Wir stehen der Tagespflegeperson und den Eltern mit Rat und Tat zur Seite, z.B. in finanziellen Angelegenheiten, Bfa und Rentenversicherung bei Problemen zwischen Tages- und Kindeseltern 44 Betreuungsangebote des Jugendamtes Nähere Informationen auch zur finanziellen Förderung der Kindertagespflege erhalten Sie im Familien- und Kinderservicebüro. Sollten Sie Interesse haben, während der Elternzeit oder längerfristig selbst als Kindertagespflegeperson zur Verfügung zu stehen, beraten Sie die Mitarbeiterinnen gerne über die Voraussetzungen. Familien- und Kinderservicebüro Betreuungsangebot für Kinder von 0 - 14 Jahren im Landkreis Oldenburg. Die Online-Kinderbetreuungsbörse gibt Ihnen einen ersten Überblick über vielfältige Betreuungsangebote für Kinder im Landkreis Oldenburg sowie allgemeine wissenswerte Informationen rund um das Thema „Kinderbetreuung“. Sie finden die Online-Kinderbetreuungsbörse über einen Link auf der Homepage des Landkreises Oldenburg: (www.landkreis-oldenburg.de) Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen im Familien- und Kinderservicebüro zur Verfügung: Frau Lüschen Tel.: 0 44 31 / 85-437 E-Mail: [email protected] Krippe/Kindergarten und Hort Allgemeine Informationen über institutionelle Möglichkeiten der Betreuung für Kinder im Alter von 0 - 14 Jahren erhalten Sie im Familien- und Kinderservicebüro im Jugendamt des Landkreises Oldenburg bei Frau Essing unter Tel. 0 44 31 / 85-461 oder per E-Mail: [email protected]. Wenn Sie einen konkreten Betreuungsbedarf für Ihr Kind in einer Kindertagesstätte anmelden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung. Frau Schmitz-Neumann Tel.: 0 44 31 / 85-263 E-Mail: [email protected] Frau Zuchgan Tel.: 0 44 31 / 85-262 E-Mail: [email protected] Betreuung in Kindertagespflege (Tagesmutter/ -vater) Der Landkreis Oldenburg bietet über das Familien- und Kinderservicebüro des Jugendamtes eine Vermittlung von Tagespflegestellen an. Die Mitarbeiterinnen unterstützen Sie bei der Suche nach einer für Ihr Kind geeigneten und überprüften Tagespflegeperson. Sie beraten Sie in allen Fragen der Kindertagespflege. Als Eltern(-teil) von einem Kind im Alter von 1 - 3 Jahren können Sie für Ihr Kind einen Ihnen gesetzlich zustehenden Betreuungsplatz in Kindertagespflege oder Krippe in Anspruch nehmen. Für alle weiteren Altersgruppen wird die Kindertagespflege bei Vorliegen eines konkreten Bedarfs z.B. Berufstätigkeit oder Ausbildung individuell gefördert. 45 Frühe Hilfen Hatten - Sandkrug jeden Donnerstag von 09:30 bis 11:00 Uhr in der ev.-luth. Kirchengemeinde (Holzkirche) Bahnhofstr. 14 26209 Hatten - Sandkrug Angebote des Jugendamtes Hinter dem Begriff „Frühe Hilfen“ verbirgt sich ein bunter Strauß von Angeboten für Eltern mit Kind in den ersten drei Lebensjahren. Dabei verfolgen die Eltern mit der Nutzung der Frühen Hilfen ganz unterschiedliche Ziele: Einige Eltern haben konkrete Fragen oder Anliegen und fühlen sich überlastet oder unsicher. Andere Eltern suchen einfach die Gemeinschaft, Spaß und den Austausch mit anderen Eltern oder möchten sich über bestimmte Themen informieren. Für all diese Ziele hat das Jugendamt passende Angebote geschaffen. Hude jeden Donnerstag von 09:30 bis 11:00 Uhr im Kulturhof Hude Parkstr. 106 27793 Hude Wardenburg jeden Mittwoch von 09:30 bis 11:00 Uhr in der ev. Kirchengemeinde Wardenburg Friedrichstraße 55 26203 Wardenburg Familienhebammen Informationen zu unseren Familienhebammen finden Sie auf S. 11. Wildeshausen jeden Dienstag von 09:30 bis 11:00 Uhr im Waltberthaus Wittekindstr. 8 27793 Wildeshausen Café Kinderwagen Die Café Kinderwagen sind offene Treffpunkte für Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr. Hier können Eltern sich in lockerer Atmosphäre bei Kaffee und Tee miteinander austauschen. Vor Ort sind außerdem eine Erzieherin und eine Hebamme, die mit kleinen Singspielen etc. die Runde gestalten, aber auch für Fragen der Eltern ein offenes Ohr haben. Das Angebot ist kostenlos und eine Anmeldung nicht erforderlich, einfach mal vorbei schauen! Weitere Informationen zu den Café Kinderwagen im Landkreis Oldenburg: Familien- und Kinderservicebüro (Familienhebammen) Tel.: 0 44 31 / 85-518 E-Mail: [email protected] Standorte und Öffnungszeiten (in den Schulferien geschlossen) Familien- und Kinderservicebüro (Frau Essing) Tel.: 0 44 31 / 85-461 E-Mail: [email protected] Ganderkesee - Bookholzberg jeden Mittwoch von 09:30 bis 11:00 Uhr im Jugendzentrum Kaffeepott Ammerweg 1 27777 Ganderkesee - Bookholzberg Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Kinderschutz Tel.: 0 44 31 / 85-323 E-Mail: [email protected] Großenkneten - Ahlhorn jeden Mittwoch von 09:30 bis 11:00 Uhr im Jugendraum der ev.-luth. Kirchengemeinde Kirchstr. 10 26197 Großenkneten-Ahlhorn Harpstedt jeden Montag von 09:30 bis 11:00 Uhr in den „Happy-Kids“ Räumen Schulstr. 25 27243 Harpstedt 46 Frühe Hilfen Anmeldungen und Informationen zu den aktuellen Kursangeboten: Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Kinderschutz Tel.: 0 44 31 / 85-323 E-Mail: [email protected] Café Bobbycar Als Folgeangebot des Café Kinderwagen bietet das Jugendamt im Landkreis Oldenburg an bislang zwei Standorten ein Café Bobbycar an. Hier können Eltern mit Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr zusammen kommen, sich unterhalten, gemeinsam Kaffee trinken und z.B. mit Ihren Kindern zusammen bekannte und neue Spiele ausprobieren. Angeleitet werden die Café Bobbycar von einer Erzieherin und einer Ehrenamtlichen, die auch für die Fragen und Anliegen der Eltern zur Verfügung stehen. Auch dieses Angebot ist ohne Anmeldung kostenfrei zu nutzen. Sicherheit, Hilfe und Unterstützung für Familien vor Ort durch Paten Das Projekt „Erziehungslotsen“ bietet Ihnen kostenlose und vertrauensvolle Hilfe an, wenn nach der Geburt eines Kindes, bei veränderten Lebensbedingungen durch Umzug, Trennung/ Scheidung oder Unsicherheiten in der Bewältigung des Alltags mit Kindern eine Neuorientierung notwendig wird. Manchmal fällt es in einer solchen Situation leichter, sich an eine außenstehende Person zu wenden. Geschulte ehrenamtliche „Patinnen/Paten“ stehen Ihnen in dieser Zeit als Zuhörer, Begleiter und Vermittler zu den vielfältigen Angeboten für Familien vor Ort einmal wöchentlich für einen begrenzten Zeitraum vertrauensvoll zur Seite. Profitieren Sie von der Erfahrung unserer Patinnen/Paten und blicken Sie mit Ihnen gemeinsam nach vorn. Sämtliche Gespräche mit den Patinnen/Paten unterliegen der Schweigepflicht. Standorte und Öffnungszeiten (in den Schulferien geschlossen!): Ganderkesee - Bookholzberg jeden Dienstag von 09:30 bis 11:00 Uhr im Jugendzentrum Kaffeepott Ammerweg 1 27777 Ganderkesee - Bookholzberg Großenkneten - Ahlhorn jeden Donnerstag von 09:30 bis 11:00 Uhr im Jugendraum der ev.-luth. Kirchengemeinde Kirchstr. 10 26197 Großenkneten - Ahlhorn Anmeldung und Informationen: Familien- und Kinderservicebüro (Frau Zuchgan) Tel.: 0 44 31 / 85-262 E-Mail: [email protected] Weiter Informationen zu den Café Bobbycar im Landkreis Oldenburg: Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Kinderschutz Tel.: 0 44 31 / 85-323 E-Mail: [email protected] Das Fachinformationssystem Frühe Hilfen (FIS) Alle aktuellen Informationen über die Angebote des Jugendamtes im Landkreis Oldenburg, aber auch weitere Anbieter aus den Frühen Hilfen im Landkreis Oldenburg finden Sie auch auf der Homepage des Fachinformationssystems Frühe Hilfen Niedersachsen unter: www.fruehe-hilfen-niedersachsen.de Kursangebote für Eltern Die Frühen Hilfen im Jugendamt des Landkreis Oldenburg bieten außerdem regelmäßig Elternkurse speziell für Eltern von Säuglingen an, z.B. zu dem Thema „Erziehung“, „Elternrolle“, oder „Erste Hilfe“. Diese sind für die Eltern kostenfrei zu nutzen und durch eine professionelle Kinderbetreuung auch für Eltern mit Kleinstkindern nutzbar. Das aktuelle Kursprogramm ist telefonisch bzw. per E-Mail in der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Kinderschutz zu erfragen. 47 Treffpunkte / Betreuungsmöglichkeiten Dötlingen Mi 09:30 – 11:30 Uhr Ev. Kirchengemeinde (Gemeinderaum Dötlingen) Krabbelgruppe Ev. Kirchengemeinde (Gemeinderaum Neerstedt) Krabbelgruppe Frau Knoop Tel.: 0 44 32 / 98 97 679 AWO Ortsverein Ganderkesee Begegnungsstätte Brüningerweg 38 e Krabbelgruppe Frau Heidmann Tel.: 0 42 22 / 80 91 95 Ev. Kirchengemeinde I. Pfarrhaus, Kirchstr. 2 Krabbelgruppe Frau Wiebke Wachendorf (für Kinder die bis Winter 2014 geboren sind) Frau Sagemann Tel.: 0 44 32 / 98 97 679 Neerstedt Di 09:30 – 11:30 Uhr Ganderkesee Di 09:00 – 11:00 Uhr Harpstedt Mi 15:30 – 17:00 Uhr Tel.: 0 17 6 / 99 80 72 74 Hude Verschiedenste Ev. Kirchengemeinde Martin-Luther-Gemeindehaus Mutter-KindGruppen Erika Murr Di, Do u. Fr 09:30 – 11:00 Uhr Jugendhaus Sandra Damm Tel.: 0 44 31 / 95 59 41 Mo 10:00 – 11:30 Uhr Jugendhaus Mo, Mi u. Fr 10:00 Uhr Tel.: 0 15 1 / 20 97 99 14 Wildeshausen Krabbelmäuse (Babys und Klein-kinder mit Mama, Papa oder Großeltern) MALIBU Eltern-Baby-Kurs 1. Lebensjahr (Miteinander den Anfang Liebevoll und Individuell Begleiten und Unterstützen) 10 Treffen a 90 Min. 65,00 € Verschiedene Gruppen Singschule an der Alexanderkirche Nadine Hake Tel.: 0 44 31 / 73 83 221 E-Mail: [email protected] Internet: www.malibu-kurs.de Singschule Dagmar GrösslerKinder ab 2 Jahren Romann und Ralf Grössler Tel.: 0 44 31 / 14 99 E-Mail:[email protected] Mo, Mi, Do 09:30 – 11:30 Uhr DRK Mehrgenerationenhaus Bahnhofstr. 14 48 Mutter und Kind Sandra Scholz Gruppe von 0 -18 Tel.: 0 44 31 / 71 778 Monate Weitere Treffpunkte Mehrgenerationenhaus Wildeshausen Hausaufgabenbetreuung Frühstückstreff für Alleinerziehende Leseförderung für Kinder mit Migrationshintergrund In unserem Haus treffen sich Kinder, Jugendliche, Eltern, Frauen und Männer, ältere Menschen und Personen mit Migrationshintergrund um von- und miteinander zu lernen, ihre Freizeit zu verbringen oder gemeinsame Mahlzeiten zu sich zu nehmen. Wir haben Angebote zur Betreuung von Kindern und älteren Menschen, um das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern und die soziale Infrastruktur vor Ort zu stärken. Anschrift/Kontakt: Mehrgenerationenhaus Wildeshausen Bahnhofstr. 14 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 7 17 78 Fax: 0 44 31 / 70 98 94 Internet: [email protected] Unser Angebot: Verschiedene Mutter-Kind-Gruppen vom Krabbel- bis zum Kindergartenalter Die Mutter-Kind Gruppe war eine der ersten Gruppen, die das bisherige Alterskonzept erweiterten. Kinder im Alter von sechs bis fünfzehn Monaten haben hier die Möglichkeit, die ersten spielerischen Kontakte mit anderen Kindern zu erleben. Zudem können die Kinder zusammen mit anderen Kindern spielen, singen und lachen. Für die Eltern bietet sich ein Austausch von Informationen und Erfahrungen bezüglich Pflege und Erziehungsfragen der Kinder. Für alle ist es wichtig, eine Möglichkeit des Austausches über aktuelle Probleme in der Kindererziehung sowie eine daraus resultierende Unterstützung zu erhalten. Die zunächst angeleitete Gruppe konnte später die Organisation und Wahrnehmung ihrer Interessen selbstständig durchführen. Heute gibt es insgesamt drei Mutter-KindGruppen, in denen natürlich auch Väter gerne gesehen sind. Ansprechpartnerin: Sandra Scholz Offene Kinderbetreuung für Kleinkinder (stundenweise) Ein Angebot für Mütter mit Kleinkindern zwischen zwei und sechs Jahren bietet das Wildeshauser Mehrgenerationenhaus schon seit längerer Zeit an, um Müttern die Gelegenheit zu bieten, die Kinder kurzzeitig beaufsichtigen zu lassen, um zum Beispiel: Besorgungen zu erledigen, zum Arzt zu gehen oder einfach nur mal ein Eis zu essen. In der Zwischenzeit wird mit den Kindern gespielt und gebastelt. 49 Weitere Treffpunkte donum vitae Wildeshausen e.V. Anschrift/Kontakt: donum vitae Wildeshausen e.V. Wittekindstr. 6 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 7 32 20 Fax: 0 44 31 / 98 17 529 E-Mail: [email protected] Internet: www.donumvitae-wildeshausen.de Gruppe alleinerziehender Frauen In unserem „Alleinerziehenden Treff“ bieten wir die Möglichkeit, andere alleinerziehende Familien kennen zu lernen, Erfahrungen auszutauschen, von Hilfsangeboten zu erfahren und private Kontakte auch außerhalb der Gruppentreffen zu knüpfen. Hauptanliegen in unserer Arbeit mit allein Erziehenden sind folgende Punkte: lebenspraktische Unterstützung Informationsvermittlung/Beratung über rechtliche Ansprüche Vermittlung von weiterführenden Hilfen Einzelberatung, z.B. bei Krisen durch Trennung und Scheidung regelmäßige, kostenlose Seminare zum Thema Erziehung und anderes mehr Ansprechpartnerinnen: Annette Überschär Sabine Bernhold Die Gruppe ist offen für alle interessierten Frauen. Die Gruppe trifft sich 14-tägig montags von 09:30 Uhr bis 11:30 Uhr zum gemeinsamen Frühstück. Gruppe junger Mütter Im Jahr 2003 hat der Verein donum vitae Wildeshausen e.V. eine Gruppe für junge Mütter (unter 20 Jahren) eingerichtet. In der Beratungsstelle treffen sich Schwangere bez. Mütter mit ihren Säuglingen/Kleinkindern 14-tägig zu einem gemeinsamen Frühstück. Unter Anleitung einer Psychologin ist Raum und Zeit für einen Erfahrungsaustausch. Es werden Themen besprochen wie z.B. Schwangerschaft und Geburt, Säuglingspflege und Entwicklungsfragen, Säuglingsernährung aber auch Perspektiven für eine Berufsausbildung und Probleme in der Partnerschaft. 50 Beratung/Hilfsangebote Neben den grundsätzlichen Angebot für jede Schwangere finden Sie hier noch einmal Informationen und Hilfsangebote für Mütter und Väter in besonderen Lebenssituationen. 51 Beratung/Hilfsangebote Kinderschutz-Zentrum Oldenburg Dipl. Psych. Mareike van ´t Zet Geschäftsführende Leitung Friederikenstraße 3 26135 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 17 788 E-Mail: [email protected] Internet: www.kinderschutz-ol.de (Angebot: „Zuwachs - zusammen wachsen“) Beratungsstellen Ev. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und Lebensfragen sowie Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Kirchstr. 3 27749 Delmenhorst Tel.: 0 42 21 / 1 41 31 Fax: 0 42 21 / 99 85 80 E-Mail: [email protected] Aids-Hilfe e.V. Bahnhofstr. 23 26122 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 1 45 00 u. 1 94 11 Fax: 0 44 1 / 1 42 22 E-Mail: [email protected] Internet: www.aidshilfe-oldenburg.de Hinweis: Im Rahmen der Schwangerschaftsund Schwangerschaftskonfliktberatung kann in der Regel innerhalb von drei Tagen ein Termin vereinbart werden. Ökumenische Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Oldenburg Peterstr. 22 – 26 26121 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 98 076-0 Fax: 0 44 1 / 98 076-69 E-Mail: [email protected] Internet: www.ehefamilieleben.de/lokale-beratungsstellen/ Integrationsberatung für Menschen mit Migrationshintergrund Diakonisches Werk des ev.-luth. Kirchenkreises Oldenburg-Land Büro Ganderkesee Ring 14 27777 Ganderkesee Tel.: 0 42 22 / 80 62 012 Mobil: 0 15 2 / 56 46 80 40 oldenburg/oekumenische-beratungsstelle-oldenburg/ http://www.kirche-oldenburg.de/themen/seelsorgeberatung/beratungsstellen.html Beratungsstelle für Ehe-, Familien und Lebensfragen im Offizialatsbezirk Oldenburg Westerstr. 10 27749 Delmenhorst Tel.: 0 42 21 / 91 69 00 Dorfhelferinnen für den Landkreis Oldenburg Sannummer Str. 3 26197 Großenkneten Ansprechpartner: Herr Breitenbach Tel.: 0 44 87 / 92 85 E-Mail: [email protected] Frau Müller Tel.: 0 44 32 / 14 58 E-Mail: [email protected] Internet: www.dhw-nds.de Diakonisches Werk des ev.-luth. Kirchenkreises Oldenburg-Land Kreisgeschäftsstelle Am Esch 11 26197 Großenkneten Tel.: 0 44 35 / 50 08 Fax: 0 44 35 / 64 28 E-Mail: [email protected] Frauen- und Kinderschutzhaus des Landkreises Oldenburg Delmenhorster Str. 6 27793 Wildeshausen Leitung: Karin Kohorst-Thölke Tel.: 0 44 31 / 9 28 42 E-Mail: [email protected] Internet: frauenhaus.oldenburg-kreis.de Diakonisches Werk des ev.-luth. Kirchenkreises Oldenburger-Land Büro Ganderkesee Ring 14 27777 Ganderkesee Tel.: 0 42 22 / 94 20 40 Fax: 0 42 22 / 94 20 44 E-Mail: [email protected] (Sie können sich hier auch über die online-Beratung an uns wenden). 52 Beratung/Hilfsangebote Tel.: 0 44 1 / 4 03 20 07 (Pastorin Bühler-Egdorf) 0 44 1 / 4 03 27 43 (Pastorin Freitag u. Frauen- und Mädchentelefon des Landkreises Oldenburg „Aufwind“ Delmenhorster Str. 6 27793 Wildeshausen Leitung: Karin Kohorst-Thölke Tel.: 0 44 31 / 94 85 85 E-Mail: [email protected] Internet: www.aufwind.oldenburg-kreis.de Pastorin Hinrichs) E-Mail: [email protected] Verwaiste Eltern und Geschwister Bremen e.V. Münchener Straße 146 28215 Bremen-Findorf Tel.: 0 42 1 / 20 70 465 E-Mail: [email protected] Internet: www.verwaiste-eltern-bremen.de (Sie können sich hier auch über die online-Beratung an uns wenden). AWO Familienberatungsstelle Oldenburg Cloppenburger Straße 65 26135 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 97 37 70 Fax: 0 44 1 / 97 37 718 E-Mail: [email protected] Internet: www.beratungsstelle-oldenburg.de Berufliche Perspektiven Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven Frau Heike Loers Stau 70 26122 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 22 81 247 Fax: 0 44 1 / 22 81 109 E-Mail: [email protected] Menschen mit Einschränkungen/ Behinderung Landkreis Oldenburg Kreisbehindertenbeauftragte Rita Rockel Delmenhorster Str. 6 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 85 -473 E-Mail: [email protected] Internet: www.oldenburg-kreis.de >> Amt für Arbeit und Soziale Sicherung >> behindertenbeauftragte Gleichstellungsstelle Delmenhorst Berufsrückkehr/Koordinierungsstelle Termine bei Frau Körner-Reuter Tel.: 0 42 21 / 99 -1187, -2006 Sorgentelefone Lebenshilfe Bremen Unterstützte Elternschaft Ansprechpartnerin: Stefanie Bargfrede Waller Heerstr. 55 28127 Bremen Tel.: 0 42 1 / 38 77 767 Fax: 0 42 1 / 38 77 799 E-Mail: [email protected] Schwanger? Und keiner darf es erfahren? Wir helfen anonym und sicher Tel.: 0 80 0 / 40 40 020 (gebührenfrei) Internet: www.geburt-vertraulich.de Bei Mobbing Beratungsstelle Hannover Tel.: 0 51 1 / 62 55 62 (kostenpflichtig) Glücklose Schwangerschaft Elterntelefon (bundesweit) Tel.: 0 80 0 / 111 05 50 (gebührenfrei) Klinikum Oldenburg Krankenhausseelsorge Pastorin Beate Bühler-Egdorf, Pastorin Freitag, Pastorin Hinrichs Rahel-Straus-Str. 10 26133 Oldenburg Kinder- und Jugendtelefon Tel.: 0 80 0 / 111 03 33 (gebührenfrei) Sorgentelefon für landwirtschaftliche Familien (Rastede) Tel.: 0 44 02 / 8 44 88 53 Beratung/Hilfsangebote Psychologische Beratungsstellen Caritasverband Oldenburger-Ammerland e.V. Peterstr. 39 26121 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 35 07 15-13 Fax: 0 44 1 / 35 07 15-29 E-Mail: [email protected] Internet: www.caritas-ol.de Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene der Stadt Delmenhorst - Nebenstelle Wildeshausen – Ahlhorner Str. 10 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 9 20 47 Fax: 0 44 31 / 9 20 49 E-Mail: [email protected] Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Oldenburg-Land e.V. Herr Jürgen Vosteen Parkstr. 55 b 27798 Hude Tel.: 0 44 08 / 93 91-0 Fax: 0 44 08 / 93 91-33 E-Mail: [email protected] Internet: www.drkhude.de Psychologische Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene Bismarckstr. 26 27749 Delmenhorst Tel.: 0 42 21 / 1 41 41 Fax: 0 42 21 / 1 41 48 E-Mail: [email protected] Psychologische Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche der Stadt Oldenburg Donnerschweer Str. 43 26123 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 235 35 00 Fax: 0 44 1 / 235 35 12 E-Mail: [email protected] Diakonisches Werk des ev.-luth. Kirchenkreises Oldenburg-Land Kreisgeschäftsstelle Am Esch 11 26197 Großenkneten Tel.: 0 44 35 / 50 08 Fax: 0 44 35 / 64 28 E-Mail: [email protected] Diakonisches Werk des ev.-luth. Kirchenkreises Oldenburger-Land Büro Ganderkesee Ring 14 27777 Ganderkesee Tel.: 0 42 22 / 94 20 40 Fax: 0 42 22 / 94 20 44 E-Mail: [email protected] Kuren Infos rund um das Thema „Mutter/Vater-KindKuren“ erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse und bei folgenden Institutionen: ReGenesa e.V. Vorsorge- und Rehakliniken für Frauen, Mütter und Kinder in der Ev.-luth. Landeskirche Hannovers e.V. Knochenhauerstraße 33 30159 Hannover Tel.: 0 51 1 / 99 04 50 Fax: 0 51 1 / 99 04 545 E-Mail: [email protected] Internet: www.regenesa.de 54 Beratung/Hilfsangebote Schuldnerberatung Delmenhorster Tafel e.V. Elbinger Str. 8 27755 Delmenhorst Tel.: 0 42 21 / 5 87 03 30 Fax: 0 42 21 / 5 87 03 32 E-Mail: [email protected] Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V. Westerstr. 13 – 15 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 94 88 71 Fax: 0 44 31 / 94 88 91 Internet: www.schuldnerhilfe-ev.net Sprechzeiten: Mo - Fr 10:00 - 12:30 Uhr Termine nach Vereinbarung Ausgabestelle Ganderkesee Am Ring 1 2777 Ganderkesee (Ausgabe nur Mittwochs 14:30 - 16:30 Uhr) PARITÄTISCHER Schuldner – Insolvenzberatung Ziegelhofstr. 125 – 127 26121 Oldenburg Tel.: 0 44 1 / 7 79 00-0 Fax: 0 44 1 / 7 79 00-22 E-Mail: [email protected] Internet: www.oldenburg.paritaetischer.de Ausgabestelle Hude Parkstr. (Im Kulturhof) 27798 Hude (Ausgabe Do 09:00 - 11:30 Uhr) Kleiderkammern vom Deutschen Roten Kreuz Suchtberatung Parkstr. 57 27798 Hude Mi 15:00 - 17:00 Uhr Fachstelle Sucht der Diakonie im Landkreis Oldenburg Heemstr. 28 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 29 64 Fax: 0 44 31 / 7 27 40 E-Mail: [email protected] Internet: www.suchtberatung-landkreis-oldenburg.de Oldenburger Str. 229 26203 Wardenburg Di 14:30 - 16:30 Uhr Do 15:00 - 17:00 Uhr Schulstraße 6 27243 Harpstedt Di 15:00 - 16:00 Uhr Finanzielle Not Wildeshauser Str. 73 26197 Ahlhorn Di 15:00 - 17:00 Uhr Wildeshauser Tafel e.V. Dr. Klingenberg Str. 92 (Anfahrt über Heilstättenstr.) 27793 Wildeshausen Tel.: 0 44 31 / 73 96 377 Fax: 0 44 31 / 73 96 422 E-Mail: [email protected] Internet: www.wildeshauser-tafel.de Ausgabestelle Ahlhorn Visbeker Str. 2 (Alte Feuerwehr) 26197 Ahlhorn 55 Nachwort Der Ratgeber kann nur einen begrenzten Überblick über Hilfen rund um die Schwangerschaft und Geburt geben. Gesetzliche Vorgaben und staatliche Leistungen können sich ändern. Daher wird keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit übernommen. Bei der Vorstellung der einzelnen Angebote und Dienstleistungen in dem Ratgeber handelt es sich um eine Selbstdarstellung der Anbieterinnen/Anbieter und Einrichtungen. Eine Haftung für Folgen, die aus irrtümlichen Angaben entstehen, muss somit ausgeschlossen werden. 56