Themen und Tipps für -werdende

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Themen und Tipps für -werdende
Themen und Tipps
für -werdende- Mütter und Väter
ORG
Landkreis Oldenburg
Inhalt
Vor der Geburt
Nach der Geburt
Vorwort
3
Das Baby ist da!
31
Das Leben verändert sich
Schwangerschaftsberatung
4
5
Mütterberatung
Sicherer Babyschlaf
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
Kinderärztinnen/Kinderärzte
Frühförderung
32
32
33
33
34
Krisen
Schreibabys
Wochenbettdepressionen
Partnerschaftskonflikte
35
36
38
39
Die Geburt
Frauenärztinnen/Frauenärzte
Familienhebammen
Hebammen
Geburtshäuser
Krankenhäuser
Mutterschutz
9
10
11
12
14
15
22
Finanzielle Hilfen
Informationen für Schwangere
25
26
Rolle des Vaters
Vaterrolle
40
40
Infos für minderjährige und
junge Mütter und Väter
Sorgerecht
Wohnformen
Schulpflicht
27
Finanzielle Hilfen
Staatliche Hilfen für Mütter und Väter
41
41
Betreuungsmöglichkeiten
Tagesmütterverein
Angebote des Jugendamtes
Frühe Hilfen
Treffpunkte und Betreuungsmöglichkeiten
43
44
45
46
48
Beratung/Hilfsangebote
Beratungs- und Hilfsangebote für
Mütter und Väter in besonderen
Lebenssituationen
51
51
Nachwort
56
28
29
30
2
Vorwort
Die Zeit der Schwangerschaft ist eine aufregende Zeit voller Erwartungen und Hoffnungen. Eine Zeit in
der werdende Mütter und Väter viel planen müssen und viele Fragen im Zusammenhang mit dem neuen
Lebensabschnitt aufkommen.
Der vorliegende Ratgeber „Themen und Tipps für -werdende- Mütter und Väter“ soll Sie in der Zeit der
Schwangerschaft und darüber hinaus bis zum Ende der „Elternzeit“ begleiten und über Ihre Rechte und
Pflichten informieren. Ermutigen, fachlichen Rat einzuholen und finanzielle Leistungen geltend zu
machen. Pflichten einzuhalten, um die Gesundheit und das Wohl Ihres Kindes zu fördern.
Der Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über das Beratungsangebot im Landkreis Oldenburg sowie
angrenzender Kommunen und nennt Ihnen Organisationen und Ansprechpartner/Innen, an die Sie sich
wenden können. Die Verfasser/Innen erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Allein die
gesetzlichen Änderungen machen es schwer, immer auf dem aktuellen Stand zu sein.
Allen, die bei der Aktualisierung des Ratgebers geholfen haben, möchte ich mich als Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oldenburg ganz herzlich bedanken.
Alles Gute und viel Freude auf dem Weg in ein Leben mit Ihrem Kind!
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Oldenburg
Dorothea Debbeler
3
Vor der Geburt
Eine Schwangerschaft
- erwartet oder unerwartet in jedem Fall verändert sich das Leben.
Erwägen Sie einen Schwangerschaftsabbruch,
helfen Ihnen die Beraterinnen eine persönliche
Situation zu klären, begleiten Sie bei der
Bewältigung Ihrer Probleme und helfen Ihnen
eine eigenverantwortliche Entscheidung zu
finden. Sie informieren Sie auch über die
gesetzlich vorgeschriebenen Schritte lt. § 219
Strafgesetzbuch bei einem Schwangerschaftsabbruch und stellen Ihnen über die durchgeführte Beratung eine Bescheinigung aus.
Vielleicht macht die Schwangerschaft Ihnen
Sorgen oder Angst vor der Zukunft. Vielleicht
können Sie sich nicht vorstellen, wie Sie Ihr
Leben mit einem Kind oder einem weiteren Kind
gestalten können. Die folgenden Beratungsstellen geben Ihnen die Möglichkeit, in einer
offenen Beratung über Fragen und Probleme zu
sprechen, die im Zusammenhang mit Ihrer
Schwangerschaft stehen.
4
Schwangerschaftsberatung
Gesundheitsamt des
Landkreises Oldenburg
Die Beratungen sind kostenlos und können auch
anonym geführt werden.
 Beratung über soziale und finanzielle Hilfen
bei Schwangerschaft, Informationen über
Hartz IV, Elternzeit und Elterngeld, Kindergeld, Recht auf Mutterschutz.
Antragsstellung für eine finanzielle Unterstützung bei der Bundesstiftung „Mutter und
Kind.“
Liegt das Familieneinkommen unter einer
bestimmten Grenze, kann eine finanzielle
Beihilfe beantragt werden.
Anschrift/Kontakt:
Gesundheitsamt
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 85 501 (Frau Riesenbeck)
0 44 31 / 85 516 (Frau Gehlenbeck)
Fax:
0 44 31 / 85 555
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Internet: www.oldenburg-kreis.de
 Anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Erwägen Sie einen Schwangerschaftsabbruch, ist diese Beratung gesetzlich vorgeschrieben. Sie erhalten Informationen und
Unterstützung bei der Klärung Ihrer Situation.
Die Beratung wird ergebnisoffen geführt - die
Entscheidung treffen Sie!
Beratung gemäß Schwangerschaftskonfliktgesetz mit Ausstellung der notwendigen
Bescheinigung.
Sprechzeiten:
Wir bitten um telefonische Terminvereinbarung!
Ansprechpartnerin:
Sylvia Riesenbeck
Bettina Gehlenbeck
 Kostenübernahme von Verhütungsmitteln
Der Landkreis Oldenburg übernimmt die
Kosten für ärztlich verordnete, empfängnisverhütende Mittel.
Antragsberechtigt sind Empfänger(innen) von
Leistungen nach dem SGB II und XII sowie
AsylbLG, ab dem 20. Lebensjahr, im
laufenden, ununterbrochenen Leistungsbezug (seit mindestens 3 Monaten), als Hilfe
zur Familienplanung.
Alles, was Sie uns mitteilen, wird vertraulich
behandelt. Wir unterliegen der Schweigepflicht.
5
Schwangerschaftsberatung
Wir bieten Mediation und systemischlösungsorientierte Beratung sowie präventive
Arbeit mit Schulklassen/Vereinen/Verbänden/
Jugendgruppen an.
Termine nach Vereinbarung.
donum vitae Wildeshausen e.V.
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Beratung nach § 219 Strafgesetzbuch für
Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch
erwägen. Die Konfliktberatung soll „durch Rat
und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang
mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen.“
Die Entscheidung für die Austragung der
Schwangerschaft oder den Schwangerschaftsabbruch trifft allein die Frau.
Im Beratungsgespräch wird gemeinsam mit der
schwangeren Frau (auf Wunsch der Frau auch
mit dem Partner, Angehörigen oder Freunden)
nach einer, in ihrer individuellen Situation,
tragfähigen Entscheidung gesucht. Es wird eine
Bescheinigung über die erfolgte Beratung
ausgestellt, die benötigt wird, wenn die Frau sich
zum Schwangerschaftsabbruch entschließt.
Unabhängig von der Entscheidung der Frau
bieten wir weitergehende Beratung und
Unterstützung an. Die Beraterinnen unterliegen
der Schweigepflicht und die Beratung ist für alle
Frauen kostenlos und auf Wunsch anonym.
Anschrift/Kontakt:
donum vitae Wildeshausen e.V.
Wittekindstr. 6
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 73 220
Fax:
0 44 31 / 98 17 529
E-Mail: [email protected]
Internet: www.donumvitae-wildeshausen.de
Sprechzeiten:
Mo - Do 09:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Ansprechpartnerinnen:
Sabine Bernhold
Ulrike Kleen
Brigitte Meyer-Tönjes
Außenstelle:
donum vitae Wildeshausen e.V.
Außenstelle Ganderkesee
Ring 14
27777 Ganderkesee
Tel.:
0 42 22 / 94 20 33
Allgemeine soziale Beratung für schwangere
Frauen und ihre Familien
 Begleitung schwangerer Frauen in Konfliktund Krisensituationen
 Klärung zukünftiger Lebensfragen von
Mutter, Kind und Familie
 Vermittlung finanzieller Hilfen (z.B. Anträge
an die Bundesstiftung „Mutter und Kind“)
 Beratung und Hilfe auf Wunsch auch über
einen längeren Zeitraum
 Gruppenarbeit und Fachberatung für
Alleinerziehende
 Vermittlung von Sachleistungen
 Beratung in Sexualfragen und Familienplanung
 Psychosoziale Beratung in Fragen zur
pränatalen Diagnostik und bei zu erwartender Behinderung des Kindes
 Beratung und Begleitung bei vertraulicher
Geburt
Sprechzeiten:
mittwochs nach Vereinbarung
Ansprechpartnerin:
UIrike Kleen
6
Schwangerschaftsberatung
Mit Multiplikatorinnen und Multiplikatoren
Wir stehen bei der Vorbereitung oder Durchführung von Veranstaltungen, Seminaren,
Projekten, Tagungen, Elternabenden und
Fachkonferenzen sowie Fortbildungen zur
Verfügung.
pro familia - Beratungsstelle Oldenburg
Deutsche Gesellschaft für Familienplanung,
Sexualpädagogik & Sexualberatung e.V.
Beratung und Information zu allen Fragen
von Familienplanung, Schwangerschaft,
Geburt und Elternschaft
 zu sozialen Hilfen
 im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik
 finanzielle Hilfen
 Kindergeld, Elterngeld und -zeit
 zum neuen Kindschaftsrecht
 zu Schwangerschaft und Geburt
 zu Verhütungsmitteln und -methoden
 im Zusammenhang mit ungewollter Kinderlosigkeit
 als gesetzlich vorgeschriebene Beratung bei
einem Schwangerschaftsabbruch
 als Schwangerschaftskonfliktberatung
 als
Gesprächsangebot
nach
einem
Schwangerschaftsabbruch
 Antragstellung auf Übernahme von Verhütungsmittelkosten
Das medizinische Angebot:
 Schwangerschaftstest
 die „Pille danach“
 Qualitätskondome
Beratung zu:
 sexuell übertragbaren Krankheiten
 Menstruationsproblemen - Zyklusfragen
 Wechseljahren
 Verhütungsmitteln
 Sterilisation bei Mann und Frau
 erster Besuch beim Frauenarzt
Anschrift/Kontakt:
pro familia - Beratungsstelle Oldenburg
Bahnhofsplatz 10
26122 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 88 09 5
Fax:
0 44 1 / 88 42 17
E-Mail: [email protected]
Internet: www.profamilia.de
Beratung bei Sexual- und Partnerschaftsproblemen
 im Zusammenhang mit Krisen und Belastungen in der Partnerschaft
 bei sexuellen Funktionsstörungen
 bei Problemen des Paares während der
Schwangerschaft oder nach der Geburt eines
Kindes
 bei Konflikten mit der sexuellen Orientierung
oder der eigenen Geschlechtsidentität
Tel.Sprechzeiten:
Di u. Do
09:00 - 12:00 Uhr
16:00 - 18:00 Uhr
Fr
09:00 - 12:00 Uhr
Mit Erwachsenen
Wir bieten für Interessierte einmalige oder
mehrmalige
Veranstaltungen
zu
unterschiedlichen Themen wie:
 Sexualität
 Wechseljahre
 Psychosexuelle Entwicklung von Kindern und
Jugendlichen
 Frauenund
Männerselbsterfahrungsgruppen
Terminvereinbarungen nur während der Tel.
Sprechzeiten möglich!
Ansprechpartnerin:
Antje Heinemann-Sanders
7
Schwangerschaftsberatung
 Adoption
 Öffentliche Förderungen/Stiftungen
 Studium (in der Schwangerschaft, nach der Geburt)
Unsere Angebote:
 Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
 Schwangerenberatung / Soziale Beratung
 Sexualberatung
Sexualberatung
Zur Empfängnisverhütung
Unser Anliegen ist es, Frauen, Männern und Paaren
zu Fragen der Sexualität, Verhütung und Familienplanung zur Verfügung zu stehen.
Schwangerschaftskonfliktberatung
gemäß § 219 Strafgesetzbuch (StGB) und §§ 5 und 6
Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz.
Bei unerfülltem Kinderwunsch
Ein unerfüllter Kinderwunsch kann mehrere Gründe
haben. In Einzel- oder Paargesprächen bieten wir
Ihnen die Möglichkeit inne zu halten und gemeinsam
Perspektiven zu entwickeln, sowie eine Begleitung
vor, während oder nach einer medizinischen
Fruchtbarkeitsbehandlung.
Die Beraterinnen und Berater der Arbeiterwohlfahrt
sind sich der besonderen Problematik dieser
Beratung bewusst, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Sie haben Verständnis für die Lage der Frauen und
versuchen sich entsprechend zu verhalten.
Hilfe bei Entscheidungsfindung
Schwangerschaftskonflikt
in
einem
Bei Pränataldiagnostik
Vorgeburtliche Untersuchungen sind immer mehr
Bestandteil der allgemeinen Schwangerschaftsvorsorge. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich vor,
während und nach vorgeburtlichen Untersuchungen
beraten zu lassen, um so eine für Sie gültige und
richtige Position zu finden.
Ziel ist es, einer schwangeren Frau in angstfreier
Atmosphäre ohne moralische Beurteilung zu ermöglichen, ihre Situation selbst einzuschätzen und
eine Entscheidung zu treffen.
Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt nach
§ 219 StGB Absatz 2, Satz 2. Die Beratung ist
vertraulich, kostenlos und auf Wunsch anonym.
Wir beraten Einzelne und Paare in Fragen der
Empfängnisverhütung, der Sterilisation, bei unerfülltem Kinderwunsch und über die Möglichkeit der
Pränataldiagnostik. Dabei besteht zunächst die
Möglichkeit, grundsätzliche Informationen im Gespräch und durch Broschüren zu erhalten, sowie
Adressen und Details über Behandlungsmodi von
Ärzten und Ärztinnen einzuholen.
Außerdem können wir in individuellen Gesprächen,
Antworten auf Ihre persönlichen Fragen finden,
eventuelle Klärungsprozesse anregen, damit Sie
unter den verschiedenen Möglichkeiten die geeignete Wahl für Ihre ganz spezifische Situation treffen
können. Unser Beratungsangebot findet zeitnah und
kostenlos statt.
Schwangeren Beratung / Soziale Beratung
 Beratung über die zur Verfügung stehenden
öffentlichen und privaten Hilfen für Schwangere,
Mütter und Kinder
 Beratung und Begleitung bei psychischen und
sozialen Problemen in der Schwangerschaft und
nach der Geburt eines Kindes
 Vergabe der Stiftungsmittel „Mutter und KindSchutz des ungeborenen Lebens“
Wir werden uns bemühen Ihnen in Ihrer individuellen
Lebenssituation begleitend zur Verfügung zu stehen.
Die Beratung bei uns kann von Ihnen alleine, mit
Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, Freund, Freundin,
Familienangehörigen etc. aufgesucht werden. Unser
Beratungsangebot findet zeitnah und kostenlos statt.
Anschrift / Kontakt:
Familienberatungsstelle Oldenburg
Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle
Cloppenburger Straße 65
26135 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 97 37 70
Fax:
0 44 1 / 97 37 718
E-Mail: [email protected]
Sie erhalten Informationen zu Themenbereichen
wie:
 Mutterschutzgesetz
 Erziehungsgeld
 Elterngeld
 Bafög
 Wohngeld
 Unterhaltsansprüche (des Kindes, der unverheirateten
Tel. Sprechzeiten:
Mo. u. Do.
08:30 – 12:00 Uhr
Di. u. Mi.
13:00 – 16:00 Uhr
Mutter zum Kindesvater)
 Arbeitslosengeld II
 Mutterschaftsgeld
Ansprechpartnerin: Frau Agnieszka Salomon
8
Die Geburt
Die Geburt: zu Hause, ambulant, stationär…
Nutzen Sie die Informationstermine und
Besichtigungsmöglichkeiten der folgenden
Angebote…
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Frauenärztinnen/Frauenärzte
Name/Fachrichtung
Anschrift
Tel./Fax/E-Mail
Evelyn Schurig-Kirch
Ärztin für Frauenheilkunde
Am Glockenstein 1
27777 Ganderkesee
Tel.: 0 42 22 / 21 72
Fax: 0 42 22 / 95 08 31
E-Mail: [email protected]
Sheila O`Brien
Fachärztin für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Schönemoorer Landstr. 6
27777 Ganderkesee/Heide
Tel.: 0 42 21 / 4 30 46
Fax: 0 42 22 / 4 36 84
Dr. med Katarina Kynast
Fachärztin für Frauenheilkunde
und Geburtshilfe
Schönemoorer Landstr. 6
27777 Ganderkesee/Heide
Tel.: 0 42 21 / 4 30 46
Fax: 0 42 22 / 4 36 84
Monika Rundel-Tegtmeyer
Frauenärztin
Königstr. 4
27798 Hude
Tel.: 0 44 08 / 9 21 90
Fax: 0 44 08 / 9 21 98
Dr. med. Anke Willenbrink
Frauenärztin
Königstr. 4
27798 Hude
Tel.: 0 44 08 / 9 21 90
Fax: 0 44 08 / 9 21 98
Thomas Rüth
Frauenarzt
Oldenburger Str. 229
26203 Wardenburg
Tel.: 0 44 07 / 2 05 33
Dr. med. Thomas Scheiber
Arzt für Frauenheilkunde
Hunoldstr. 62
26203 Wardenburg
Tel.: 0 44 1 / 50 10 63
Feldstr. 1
Dr. med. Günther Grewe
Facharzt für Frauenheilkunde 27793 Wildeshausen
und Geburtshilfe im medizinische
Versorgungszentrum Johanneum
Tel.: 0 44 31 / 98 215 00
Feldstr. 1
Ute Wrehe
Fachärztin für Frauenheilkunde 27793 Wildeshausen
und Geburtshilfe im medizinische
Versorgungszentrum Johanneum
Tel.: 0 44 31 / 98 215 00
Feldstr. 1
Iryna Rybakovska
Fachärztin für Frauenheilkunde 27793 Wildeshausen
und Geburtshilfe im medizinische
Versorgungszentrum Johanneum
Tel.: 0 44 31 / 98 215 00
Dr. med. Justus Pohl
Arzt für Frauenheilkunde
Huntestr. 20
27793 Wildeshausen
10
Tel.: 0 44 31 / 92 11 7
Fax: 0 4431 / 92 11 8
Mobil: 0 17 2 / 42 23 01 5
E-Mail: [email protected]
Hebammen
Jede Frau hat Anspruch auf die Beratung und Betreuung durch eine Hebamme, sowohl während der
Schwangerschaft und Geburt, als auch im Wochenbett und in der Stillzeit. Die Kosten hierfür
übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen und viele private Versicherer.
Vor der Geburt ist die Hebamme Kontaktperson für die Schwangere/das Paar. Sie berät in Fragen zur
Ernährung und Lebensweise und hilft bei der Vorbereitung auf das Leben mit dem Neugeborenen. Sie
gibt Geburtsvorbereitungskurse, macht Vorsorgeuntersuchungen und hilft bei Schwangerschaftsbeschwerden und Wehen.
Während der Geburt begleitet und betreut die Hebamme die werdende Mutter bzw. das Paar entweder
in der Klinik, zu Hause oder im Geburtshaus.
Nach der Geburt betreut die Hebamme Mutter und Kind zu Hause. Zur Wochenbettbetreuung gehören
die medizinische Beobachtung und Versorgung von Mutter und Kind, die praktische Anleitung, Hilfe beim
Stillen, Rückbildungsgymnastik und Informationen zur Beikosteinführung.
Die Betreuung kann bis zum Ende der Stillzeit in Anspruch genommen werden.
Familienhebammen sind Hebammen mit spezieller Qualifikation. Sie können zusätzlich zu den
freiberuflichen Hebammen in der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr Hilfe leisten. Sie beraten
Familien in gesundheitlichen und sozialen Fragen und können weitere Unterstützungsmöglichkeiten
vermitteln. Sie helfen auch bei der Suche nach einer Hebamme für die Vor- und Nachsorge. Das Angebot
ist kostenfrei.
Anmeldung/Weitere Informationen
Familienhebammen im Jugendamt des Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Tel.: 0 44 31 /
Tanja Böshans
85-518
Birgitta Oltmanns
85-551
Jeannine Emmerich
85-552
E-Mail: [email protected]
11
Hebammen (alphabetisch nach Orten)
Name/Anschrift
Telefon/Fax
E-Mail/Internet
Hübner-Hövermann, Annette
Emil-Nolde-Straße 2 a
27777 Ganderkesee
Tel.: 0 42 22 / 95 01 52
Fax: 0 42 22 / 95 01 52
Mobil: 0 17 6 / 966 299 25
E-Mail: [email protected]
Roth, Silke
Zur Wendstädt 2
27243 Harpstedt
Tel.: 0 42 44 / 13 54
E-Mail: [email protected]
Windhusen, Hanneke
Dishoffstr. 10
27243 Harpstedt
Tel.: 0 42 44 / 81 07 65
Fax: 0 42 44 / 81 07 65
E-Mail: [email protected]
Neidig, Silke
Krummer Weg 10
26209 Hatten
Tel.: 0 44 82 / 98 00 53
E-Mail: [email protected]
Oltmanns, Birgitta
Landschulheimweg 18
26209 Hatten
Tel.: 0 44 81 / 76 94
E-Mail:
Schwitalla, Claudia
Hollerlandstr. 94
27798 Holle/Hude
Tel.: 0 44 84 / 95 95 52
Mobil: 0 17 8 / 23 12 412
Winkler, Szczesny, Renate
An der Bäke 11
27798 Hude
Tel.: 0 44 08 / 80 32 282
Mobil: 0 17 3 / 20 77 077
Internet: www.geburtshaus-ganderkesee.de
[email protected]
Tel.: 0 44 07 / 98 04 48
Kappelmann, Anja
Am Ring 11
26203 Wardenburg/Achternmeer
Spille, Annegret
Möhlentangen 70
26203 Wardenburg
Tel.: 0 44 07 / 55 92
Mobil: 0 15 2 / 29 14 05 48
Eilers, Antje
Georg Droste Str. 9
26203 Wardenburg
Tel.: 0 44 07 / 71 63 71
12
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Hebammen
Name/Anschrift
Telefon/Fax
E-Mail/Internet
Cobold, Ruth
An der Marienkirche 4
26203 Wardenburg
Tel.:
E-Mail: [email protected]
Biedermann, Vera
27793 Wildeshausen
Mobil: 0 17 6 / 23 89 97 80
Leder, Claudia
Föhrenstr. 8
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 93 01 67
Mobil: 0 15 1 / 10 73 39 72
Völsgen, Mandy
Ringstr. 20
27793 Wildeshausen
Tel.:
Fax:
0 44 07 / 20 686
0 44 31 / 70 66 52
0 44 31 / 70 66 53
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Weitere Hebammen aus der Umgebung finden Sie im Internet unter:
www.oldenburger-hebammen.de
13
Geburtshäuser
Geburtshaus Ganderkesee
Anette Hübner-Hövermann
Anschrift/Kontakt:
Geburtshaus Ganderkesee
Emil-Nolde-Str. 2 a
27777 Ganderkesee
Mobil: 0 17 6 / 96 62 99 25
Fax:
0 42 22 / 95 01 52
E-Mail: [email protected]
Internet: www.geburtshaus-gand.de
Hebammenpraxis für Vor- und Nachsorge





Betreuung nach der Geburt
Schwangerenvorsorge
geburtsvorbereitende Akupunktur
Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden
Geburtsvorbereitungskurse, Rückbildungskurse
Tel. Sprechzeiten:
Mo, Mi und Fr
09:00 – 10:00 Uhr
Ansprechpartnerin:
Anette Hübner-Hövermann
Geburtshaus im Ökozentrum
etc. Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht immer
das Bestreben, die Normalität von Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett zu unterstreichen, den Schwangeren und ihren Partnern
Vertrauen in diese natürlichen Vorgänge zu
vermitteln und sie in ihrer Eigenkompetenz zu
unterstützen.
Im Geburtshaus findet jede schwangere Frau,
unabhängig vom geplanten Entbindungsort,
kompetente und umfassende Hebammenbetreuung, die sie sich nach ihren eigenen
Bedürfnissen zusammenstellen kann.
Das Angebot umfasst:
 Feststellung der Schwangerschaft
 Mutterschaftsvorsorge laut Mutterpass
 Hilfe und Beratung bei Schwangerschaftsbeschwerden
 Geburtsvorbereitungskurse für Frauen und
Paare
 Yoga in der Schwangerschaft
 Geburtshilfe im Geburtshaus und zu Hause
 Wochenbettbetreuung
 Stillberatung
 Rückbildungsgymnastik mit und ohne Baby
 Babymassagekurse
 Elterncafe
Wir verstehen uns als Lotsinnen durch diese
spannende und ganz besondere Zeit.
Anschrift/Kontakt:
Geburtshaus im Oeco
Uhlhornsweg 99
26129 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 4 08 66 62
Fax:
0 32 2 2212 1121
E-Mail: [email protected]
Internet: www.geburtshaus-im-oeco.de
Tel. Sprechzeiten:
Mo. 08:30 – 09:30 Uhr
Mi. 12:00 – 13:00 Uhr
Fr. 12:00 – 14:00 Uhr
Als Team ergänzen wir 4 Geburthaushebammen
uns in unseren Fortbildungsschwerpunkten wie
z.B. Akupunktur, Kinesiologie, Homöopathie,
14
Krankenhäuser
Im Rahmen der Geburtsvorbereitung bieten sie Ihnen
Homöopathie und Bachblütentherapie, Akupunktur,
Hypnose, Wassershiatsu sowie
Schwangerenvorsorge gemeinsam mit der gynäkologischen Praxis an. Durch das Kennenlernen des
Teams entwickelt sich schon vor der Entbindung ein
Vertrauensverhältnis.
Unser Ziel ist, die werdenden Eltern auf dem Weg
zu einer natürlichen und selbstbestimmten
Geburt individuell und einfühlsam zu begleiten.
Die Anwesenheit des Gynäkologen bei jeder Geburt
und der organisatorische Hintergrund der Klinik gibt
kompliziert verlaufenden Entbindungen die erforderliche Sicherheit. Es besteht eine erfolgreiche
Kooperation mit der Kinderklinik des Krankenhauses
in Vechta. Zur Erleichterung des Geburtsvorgangs
stehen Ihnen im Kreißsaal neben der fürsorglichen
Betreuung vielseitige Möglichkeiten zur Verfügung:
alternative Gebärpositionen in modernsten vielfach
verstellbaren Entbindungsbetten, Gebärhocker,
Entbindungswanne, Pezziball oder Seil. Weiterhin
werden verschiedene Methoden zur Linderung der
Geburtsschmerzen
angeboten:
Akupunktur,
Aromatherapie, Homöopathie sowie medikamentöse
Schmerzmittel und ggf. eine Peridualanästhesie.
Krankenhaus Johanneum und Medizinisches
Versorgungszentrum Johanneum
Gynäkologie und Geburtshilfe
Unsere Belegabteilung für Gynäkologie und
Geburtshilfe vereint den konservativen und
operativen gynäkologischen Bereich und den
geburtshilflichen Bereich.
Neben einer guten medizinischen Versorgung legen
wir besonderen Wert auf eine intensive persönliche
Betreuung und Beratung unserer Patientinnen.
In der Geburtshilfe steht die individuelle Betreuung
durch Hebammen, Schwestern und Ärzte im
Vordergrund. Die Abteilung wird von den Belegärzten
der Gynäkologischen Praxis des krankenhauseigenen medizinischen Versorgungszentrums
(MVZ Johanneum) betreut. Die Praxisräume sind
direkt über den modernen Kreißsälen eingerichtet,
sodass ein fließender Übergang zwischen der
ambulanten und stationären Versorgung besteht. Ein
Team von erfahrenen Hebammen wird Sie als
werdende Eltern und Ihr Kind individuell und fachlich
kompetent vor, während und nach der Geburt
betreuen. Sie bieten auch Beratung, Geburtsvorbereitung für Frauen und Paare, Säuglingspflegekurse, Wochenbettbetreuung, Kurse zur
Rückbildungsgymnastik und Baby-Massage an.
Hebammenhilfe kann von jeder Schwangeren,
Gebärenden oder Wöchnerin in Anspruch genommen
werden. Sie ist eine Leistung der gesetzlichen
Krankenkassen,
Sozialämter
und
privaten
Krankenversicherungen.
Nach der Geburt finden Sie Entspannung im
Familienzimmer des Kreißsaals und können Ihr Baby
beim Stillen hautnah erleben. Auf der Wochenstation
und im Neugeborenenbereich stehen Ihnen und
Ihrem Baby im Rooming-in-System rund um die Uhr
Säuglingsschwestern, Krankenschwestern und
Hebammen beim Stillen, Wickeln und Waschen der
Babys hilfreich zur Seite.
In der Geburtshilfe stehen modernste Methoden
(Doppler-, CTG und Ultraschalldiagnostik) zur
Überwachung und Behandlung während der
Schwangerschaft und Geburt bereit. Die freundliche Atmosphäre von Kreißsaal und Wochenstation
sowie eine natürliche, familienorientierte und sichere
Geburtshilfe tragen dazu bei, der Einmaligkeit des
Geburtserlebnisses gerecht zu werden.
Weitere Informationen
Tel.:
0 44 31 / 98 2 1370 (Kreißsaal)
Tel.:
0 44 31 / 98 2 21000 (Station 1)
Tel.:
0 44 31 / 98 2 1500 (Praxis)
Anschrift/Kontakt:
Krankenhaus Johanneum
Feldstr. 1
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 982 0
Fax:
0 44 31 / 982 9005
E-Mail: [email protected]
Internet: www.krankenhaus-johanneum.de
3- bis 4-mal im Jahr finden offene Kreißsaalabende
mit Führungen statt, die zusammen von den Ärzten
und Hebammen durchgeführt werden. Die Termine
werden rechtzeitig in der Presse und durch Aushänge
bekannt gemacht. Sie haben zudem die Möglichkeit,
die Hebammen (Dana Sosna, Mandy Völsgen und
Elena Morosov) schon vor der Geburt bei
Geburtsvorbereitungskursen oder individuellen Kreißsaalführungen kennen zu lernen.
Ansprechpartner:
Dr. med. Günter Grewe
Ute Wrehe
Iryna Rybakovska
15
Krankenhäuser
Weitere Angebote rund um die Geburt
 Geburtsvorbereitungskurse
 Geburtshilfliche Sprechstunde
 Hebammensprechstunde
 Rückbildungsgymnastik
 Säuglingspflegeabende
 Babyschwimmen und Babymassage
Frauenklinik
Josef-Hospital Delmenhorst
Die geburtshilfliche Abteilung der Frauenklinik
des Klinikums Delmenhorst bietet Ihnen in enger
Kooperation mit der Kinderklinik eine sichere,
ganzheitliche und familienorientierte Betreuung
vor, während und nach der Geburt an. Wir
begleiten das Geburtsgeschehen,
greifen aber möglichst wenig in den natürlichen
Ablauf ein.
In unserer vorgeburtlichen Sprechstunde besteht
die Möglichkeit zur Beratung bei Risikoschwangerschaften. Das Angebot umfasst je
nach Schwangerschaftsalter und Fragestellung
vorgeburtlicher Diagnostik wie zum Beispiel
Nackentransparenzmessung,
Wachstumskontrollen
und
Doppleruntersuchungen sowie die Geburtsplanung bei
besonderem Schwangerschaftsverlauf.
Kreißsaalführungen finden an jedem ersten
Sonntag im Monat um 14:30 Uhr im Blauen
Salon statt. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
Anmeldung:
Für alle Kurse und Angebote
Anschrift/Kontakt:
JHD Deichhorst gGmbH
Frauenklinik
Wildeshauser Straße 92
27753 Delmenhorst
Tel.:
0 42 21 / 993
Tel.:
0 42 21 / 99 43 33 (Kreißsaal)
E-Mail: [email protected]
Internet: www.jh-del.de
Unter der Geburt bieten wir Ihnen
 freie Wahl der Gebärposition
 Geburtswanne
 Entspannungsbäder
 alternative Methoden zur Schmerz-linderung
wie Akupunktur, Aromatherapie und Homöopathie
 Peridualanalgesie rund um die Uhr durch die
Klinik für Anästhesiologie
 bei Bedarf Anwesenheit eines Kinderarztes
bereits zur Geburt
Kontakt:
Chefärztin Dr. Katharina Lüdemann
Auf der Wochenstation bieten wir Ihnen
 Frühstücks- und Abendbrotbüfett
 Stillberatung
 24-Stunden-Rooming-in nach Wahl
 Familienzimmer zur gemeinsamen Nutzung
mit dem Partner
 Kinderzimmer mit elektronischer Zugangskontrolle
 Wochenbettgymnastik
16
Krankenhäuser
Krankenhaus St.-Marienhospital Vechta
Anschrift/Kontakt:
St.-Marienhospital
Marienstr. 6 – 8
49377 Vechta
Tel.:
0 44 1 / 99 0
Fax:
0 44 1 / 99 10 26
E-Mail: [email protected]
Internet: www.marienhospital-vechta.de
Angebot:
 Umfangreiche Beratung vor der Geburt nach
dem Kurssystem
 freiberuflich tätige Hebammen
 Nachsorge durch Hebammen
 hauptamtlich tätige Geburtshilfe
 Pränatal-Zentrum Level 1
 Pränataldiagnostik DEGUM II
 Frühgeborenen-Intensivstation
 Stillberatung und Stillsprechstunden
auch außerhalb der stationären Versorgung
Ansprechpartner:
Chefarzt Dr. med. Dietmar Seeger
17
Krankenhäuser
für Sie. Die Ausstattung der Kreißsäle macht alle
Ihre Wünsche möglich, auch eine Unterwassergeburt. Aber auch die klassische Entbindung im Liegen hat ihre angenehmen Seiten: Unser Geburtsbett ist so breit, dass Ihr
Partner problemlos mit darauf Platz findet.
Pius Hospital
Die Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Pius-Hospital
Wenn ein Kind zur Welt kommt, ist es wichtig,
dass alles rundherum stimmt. Eine optimale
Versorgung ist in jedem Krankenhaus selbstverständlich. Die Hebammen, Kinderkrankenschwestern und Gynäkologen im Pius-Hospital
legen ebenso viel Wert darauf, dass die junge
Familie - Mutter, Kind, Vater und Geschwister sich rundum wohl fühlen können.
Nach der Geburt:
Erholung und Pflege für Mutter und Kind
Immer mehr junge Mütter entscheiden sich für
eine „Ambulante Entbindung“. Das bedeutet,
dass Sie und Ihr Neugeborenes schon wenige
Stunden nach der Geburt nach Hause gehen.
Unsere Hebammen besuchen Sie täglich und
helfen Ihnen, die neue Situation zu meistern.
Vor der Geburt:
Früherkennung und praktische Hilfe
Das fängt schon vor dem Geburtstermin an. Wir
bieten:
 Infoabende
 Geburtsvorbereitungskurse wahlweise für die
Mütter alleine oder für Paare
 Säuglingspflegekurse
 Geburtsvorbereitende Akupunktur, Homöopathie und Aromatherapie
Viele andere Mütter aber genießen es, sich nach
der Entbindung noch ein paar Tage auf unserer
Wochenbettstation verwöhnen zu lassen. Sie
werden je nach Wunsch im Ein- oder
Zweibettzimmer mit eigenem Badezimmer und
Wickeltisch untergebracht. Beim leckeren
Frühstücks-Buffet können Sie mit anderen
frischgebackenen Müttern ins Gespräch
kommen. Ruhe und Rückzug finden Sie in der
eigens eingerichteten Stillecke. Nutzen Sie
außerdem unser umfassendes Rat- und Hilfsangebot. Es umfasst unter anderem Stillberatung, Ernährungs- und Pflegetipps, Rückbildungsgymnastik und alle anstehenden Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind.
Unser Team bestehend aus Hebammen und
Ärzten begleitet die zukünftigen Eltern während
der gesamten Schwangerschaft.
Die CTG-Kontrolle (Überwachung der kindlichen Herztöne und Ihrer Wehentätigkeit) gehört
selbstverständlich auch zum Leistungsspektrum.
Aber sorgen Sie sich nicht zu viel. Die allermeisten Schwangerschaften verlaufen ohne
Komplikationen, und Sie können sich in aller
Ruhe auf das, was vor Ihnen liegt, vorbereiten.
Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Anschrift/Kontakt:
Pius Hospital Oldenburg
Klinik für Frauenheilkunde, Geburtshilfe
und Gynäkologische Onkologie
Universitätsklinik für Gynäkologie
Klinikdirektor
Prof. Dr. Dr. med. Rudy Leon De Wilde
Georgstraße 12
26121 Oldenburg
Unter der Geburt:
Sanfte Schmerzlinderung und die beste
Haltung
Nutzen Sie die Möglichkeit, die Kreißsäle und
unser Hebammen-Team schon vorab kennen zu
lernen. Stellen Sie alle Fragen, die Sie beschäftigen. Lassen Sie sich beraten, mit welchen
sanften Methoden wir Ihnen die Entbindung
erleichtern können. Wir haben gute Erfahrungen
mit Akupunktur, Homöopathie und Aromatherapie. Gemeinsam finden wir auch die beste
Geburtsmethode und -haltung
Tel.:
0 44 1 / 2 29 15 10 (Kreißsaal)
Tel.:
0 44 1 / 2 29 21 80 (Wochenstation)
Sprechstunde nach Vereinbarung:
Tel.:
0 44 1 / 2 29 15 02
Weitere Informationen finden Sie auch im
Internet: www.pius-hospital.de
18
Krankenhäuser
Klinikum Oldenburg
Auch nach der Geburt sind wir mit einem
kompetenten Team an Ihrer Seite. Schwestern,
Hebammen, Ärzte, Krankengymnasten und Stillund Laktationsberaterinnen sind in den ersten
Lebenstagen Ihres Kindes für Sie da. Unsere Mutter
& Kind Station mit freundlich eingerichteten Ein- und
Zweibettzimmern und einem Familienzimmer ermöglicht es Ihnen, sich in den Tagen nach der
Entbindung in aller Ruhe mit Ihrem Kind vertraut zu
machen. Ein Stillzimmer sowie ein Buffetraum
gehören zudem zur Station. Die Betreuung im
Wochenbett sowie die Unterstützung und Beratung
beim Stillen gehören selbstverständlich auch dazu.
Das Klinikum Oldenburg hat die Auszeichnung der
WHO-/UNICEF-Initiative „Babyfreundliches
Krankenhaus“ im Dezember 2015 erhalten. Auch
nach dem Klinikaufenthalt sind wir für Sie da. Unsere
Hebammen bieten regelmäßig Rückbildungskurse für
die Mütter, aber auch Hilfestellungen bei Fragen rund
um den Umgang mit dem Kleinen an. Auch unsere
Still- und Laktationsberaterinnen stehen Ihnen
beispielsweise in der offenen Stillgruppe aber auch
bei der telefonischen Stillberatung mit Rat zur Seite.
Worte können die Freude über neues Leben nicht
ausdrücken, hat schon Hermann Hesse erkannt.
Aber Informationen können im Vorfeld unterstützen.
Viele Fragen stürmen auf werdende Eltern ein und wir
- das Team der Universitätsklinik für
Gynäkologie und Geburtshilfe des Klinikums
Oldenburg - wollen Ihnen in dieser aufregenden Zeit
helfen - vor, während und nach der Geburt des
Kindes. Wir greifen dabei auf viel Erfahrung zurück,
immerhin erblicken jährlich über 1.700 Kinder im
Klinikum Oldenburg das Licht der Welt.
Von der Schwangerschaftsbetreuung bis zur sanften
und sicheren Geburt - immer steht die Schwangere
im Mittelpunkt und rund um die Uhr steht ein
kompetentes Team zur Verfügung.
Schon vor der Geburt sind wir für Sie da: Wir bieten
Ihnen verschiedene Geburtsvorbereitungskurse aber
auch Stillvorbereitungsnachmittage an.
Zudem können mit modernsten pränatalen Untersuchungsverfahren in der Abteilung für Ultraschalldiagnostik und vorgeburtliche Therapie und in Zusammenarbeit mit dem sich in der Frauenklinik
befindenden Institut für Klinische Genetik und
Zytogenetik bereits sehr früh in der Schwangerschaft
Ungeborene auch auf Erkrankungen untersucht
werden und - falls erforderlich - alle weiteren
Maßnahmen veranlasst werden (z.B. vorgeburtliche
Therapie). Regelmäßig finden Infoabende für
werdende Eltern statt, in denen wir Ihnen uns und
unsere Räumlichkeiten samt Kreißsaal vorstellen.
Anschrift/Kontakt:
Klinikum Oldenburg
Universitätsklinik für Gynäkologie und
Geburtshilfe
Direktor Prof. Dr. Eduard Malik
Rahel-Straus-Straße 10
26131 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 4 03 -22 88
Internet:
www.klinikum-oldenburg.de
In unseren Entbindungsräumen bieten wir eine
moderne, familienorientierte Geburtshilfe. Wir fördern
die natürliche Entbindung, wo auch immer sie möglich
ist. Sie werden dabei die Geburt in Begleitung der
Hebamme, eines Arztes und wenn gewünscht, einer
Vertrauensperson erleben. Während der Geburt ist
selbstverständlich die Anwesenheit von Begleitpersonen erwünscht, auch bei einem eventuellen
Kaiserschnitt. Neben der klassischen Geburtshilfe
werden alternative Entbindungspositionen, ergänzend
auch Akupunktur, Homöopathie sowie Aromatherapie
angeboten. Optimale Sicherheit für Mutter und Kind
bietet das Perinatalzentrum, in dem Geburtshelfer
und Kinderärzte Tür an Tür zusammenarbeiten. Unmittelbar neben dem Kreißsaal findet sich die
neonatale Intensivstation, die - falls notwendig in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Kinderchirugie und der Kinderkardiologie unserer Kinderklinik alle auftretenden Erkrankungen des Neugeborenen behandeln kann. Mutter und Kind werden
also nicht getrennt.
Infoabend:
Jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat (20:00
Uhr) im Herzogin-Ameli-Saal der Kinderklinik
(Eingang an den Voßbergen)
Ambulante Hebammensprechstunde:
montags bis freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: 0 44 1 / 4 03 -33 30
Stillcafé:
Jeden Montag von 10:30 bis 12:00 Uhr
Gymnastikraum der Station E51
Anfahrt:
Autobahn 28 - Abfahrt Kreyenbrück
19
Krankenhäuser
Evangelisches Krankenhaus Oldenburg
Nach der Geburt lassen wir Ihnen viel Zeit fürs
ungestörte Kennenlernen Ihres Kindes - eine
gute Basis für eine lebenslange Bindung zu
Ihrem Kind.
Die Geburt ist ein bedeutendes Erlebnis.
Wir möchten, dass Sie als werdende Eltern
die Geburt Ihres Kindes gut vorbereitet und
bewusst in entspannter Atmosphäre erleben
können. Etwa 1200 Kinder erblicken bei uns
jedes Jahr das Licht der Welt, weil wir in
unserem Konzept medizinische Sicherheit
mit individueller, ganzheitlicher Betreuung
verbinden.
Nach der Geburt bieten wir Ihnen weiterhin
kompetente Unterstützung und Beratung in
freundlich eingerichteten Ein- und Zweibettzimmern der Geburtsstation 26:
Sie finden Familienzimmer, Stillecke, Buffetzimmer für sich und Ihr Kind. Unser Team aus
Schwestern, Hebammen, Ärzten, Krankengymnasten und Stillberaterin wird Sie während der
ersten Lebenstage Ihres Kindes beraten, wobei
immer eine Hebamme oder Schwester für Sie
zuständig ist.
Vor der Geburt bieten wir Ihnen vorbereitende
Kurse sowie Beratung und Hilfe in allen Fragen
und auch in Notfällen an, zudem konkrete Informationen und Behandlungen wie Akupunktur
und Kinesiologie. Außer an unseren Informationsabenden zeigen wir Ihnen gerne auch zu
anderen Zeiten unsere Geburtsklinik, wenn Zeit
und Räume verfügbar sind. Die Ambulanz ist
rund um die Uhr besetzt, für spezielle Fragen
(Fehlbildungsausschluss, Nackenfaltenmessung, Fruchtwasserpunktion, Dopplersonografie,
Diabetes in der Schwangerschaft, Zwillinge
usw.) stehen Ihnen spezialisierte Ärzte zur
Verfügung. Besonderes Augenmerk legen wir
auch auf die Betreuung von Müttern mit Kindern
in Beckenendlage: Erfahrene Geburtshelfer
ermöglichen die äußere Wendung oder die
Geburt auf natürlichem Wege.
Anschrift/Kontakt:
Evangelisches Krankenhaus Oldenburg
Frauenklinik
Chefarzt Dr. H. Augenstein
Steinweg 13 - 17
26122 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 236 250
Fax:
0 44 1 / 236 927
Internet: www.evangelischeskrankenhaus.de
Infoabend:
Jeden 2. und 4. Montag im Monat beginnend um
19:00 Uhr im Foyer des Krankenhauses
Wir haben unsere Geburtsabteilung (mit integriertem Kaiserschnittoperationssaal) warm und
geschmackvoll eingerichtet und legen großen
Wert auf persönliche Atmosphäre und
individuelle Betreuung während der Geburt
durch unser Hebammenteam (aus fest angestellten und Beleghebammen). Größtmögliches Wohlbefinden und medizinische
Sicherheit werden gewährleistet durch eine
bedarfsorientierte Schmerztherapie sowie alternative Behandlungsmethoden wie Homöopathie
und Akupunktur neben Kardiotokographie,
Telemetrie und Peridualanästhesie. Wir ermuntern Sie zu Bewegung und aufrechten
Gebärhaltungen, benutzen gerne die Gebärwanne und den Geburtshocker und sind stolz
auf eine sehr niedrige Rate an Dammschnitten
und Geburtsverletzungen.
Anfahrt:
Autobahn 28 - Abfahrt OL-Haarentor
Notfallzufahrt:
über Ofener Str. und Auguststraße
20
Krankenhäuser
St. Josef-Hospital-Cloppenburg
Das geburtshilfliche Ärzteteam wird geleitet von
Chefarzt Dr. med. Feldmann und Chefärztin Fr.
Dr. med. Schulz-Im-Busch. Die geburtshilfliche
Abteilung bietet ein familienorientiertes Konzept.
Die Entbindung erfolgt nach den Vorstellungen
der Frau unter der Einbeziehung ihres Mannes
oder einer anderen Bezugsperson. Dabei kann
die Gebärposition wunsch- oder situationsgerecht gewählt werden. Die werdende Mutter
kann sich zwischen traditionellem Kreißbett,
moderner Liegelandschaft, Gebärwanne oder
auch Gebärstuhl entscheiden. Der Partner ist in
jedem Fall willkommen.
Das Ambiente des Kreißsaals spiegelt das Bemühen wider, die werdende Mutter in einer
angstfreien Atmosphäre zu begleiten. Da unabhängig vom Geburtsmodus die Sicherheit von
Mutter und Kind an erster Stelle steht, haben wir
den Kaiserschnitt-OP in den Kreißsaal integriert
und können dadurch im Notfall schnell handeln,
da lange Wege vermieden werden. In einem
solchen Fall stehen in der Kinderreanimation
erfahrene Ärzte bereit, um die Neugeborenen
schnell und kompetent zu versorgen.
werden ambulante Kurse zur Säuglingspflege
und zum Stillen angeboten.
Mit umfassender vor- und nachgeburtlicher
Diagnostik und Therapie sind wir auch für
Problemsituationen bestens gerüstet, bis hin zur
Messung des mütterlichen und kindlichen
Blutflusses und ggf. der genetischen Analyse.
Für einen notwendigen Kaiserschnitt sind es nur
wenige Meter zum gynäkologischen OP. Und
nach der Geburt werden bei Bedarf Kinderärzte
der Kinderkliniken Vechta oder Oldenburg
hinzugezogen, wobei eine Trennung von Mutter
und Kind wann immer möglich vermieden wird.
Zur Situationsbeurteilung vor der Geburt
(Pränataldiagnostik) werden Ultraschalluntersuchungen, Beurteilung der Blutgefäße von
Mutter und Kind (Doppler) und Fruchtwasseruntersuchungen eingesetzt. Bei Problem- oder
Konfliktsituationen folgt eine kompetente
Beratung durch erfahrene Ärzte.
Anschrift/Kontakt:
St.-Josef-Stift
Krankenhausstraße 13
49661 Cloppenburg
Tel.:
0 44 71 / 16 14 56
E-Mail: [email protected]
Internet: www.krankenhaus.cloppenburg.de
Stillzimmer
Raum der Ruhe! In ruhiger und bequemer
Atmosphäre stillen oder füttern Mütter ihr Baby,
mit oder ohne Unterstützung der Kinderschwestern.
U2-Untersuchung
Kinderärzte sind montags bis freitags täglich zur
Vorsorgeuntersuchung anwesend. Bei Bedarf
stehen wir mit den ortsansässigen Kinderärzten
und den Kinderkliniken Vechta und Oldenburg in
Verbindung.
Kinderzimmer
Mütter und Väter können hier ihr Baby baden
und wickeln. Kompetente Begleitung durch die
Kinderschwester ist jederzeit möglich.
Hörtest
Ein kostenloser Service des Hauses für Ihr Baby.
Ansprechpartner:
Dr. A. Feldmann
Dr. l. Schulz-Im-Busch
Ärzte, Hebammen, zertifizierte Säuglings- und
Stillschwestern, Physiotherapeuten und Krankenschwestern arbeiten gemeinsam. Es
21
Mutterschutz
Unterrichtung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, werdende oder
stillende Mütter sowie die übrigen bei ihm beschäftigten Arbeitnehmerinnen und, wenn ein
Betriebsrat vorhanden ist, diesen über die Ergebnisse der Beurteilung und über die zu
ergreifenden Maßnahmen für Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu unterrichten, sobald das möglich ist.
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Einhaltung des Mutterschutzgesetzes
Überwachung und Beratung
Für die Aufsicht und Überwachung der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum
Schutz der werdenden oder stillenden Mütter
sind in Niedersachsen die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter zuständig.
Weitere Folgerungen aus der Beurteilung
Ergibt die Beurteilung, dass die Sicherheit oder
Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen
gefährdet ist und dass Auswirkungen auf
Schwangerschaft oder Stillzeit möglich sind, so
trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen, damit durch eine einstweilige Umgestaltung der Arbeitsbedingungen und ggf. der
Arbeitszeiten für werdende oder stillende Mütter
ausgeschlossen wird, dass sie dieser Gefährdung ausgesetzt sind.
Ist die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen
und ggf. der Arbeitszeiten unter Berücksichtigung des Standes von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte
arbeitswissenschaftlicher Erkenntnisse nicht
möglich oder wegen des nachweislich unverhältnismäßigen Aufwandes nicht zumutbar, so
trifft der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen für einen Arbeitsplatzwechsel der betroffenen Arbeitnehmerinnen.
Gesetzliche Grundlagen
Zum Schutz der werdenden und der stillenden
Mutter vor Gefahren, Überforderungen und
gesundheitlichen Schäden am Arbeitsplatz hat
der Gesetzgeber entsprechende Bestimmungen
erlassen.
Grundsätzlich verpflichtet das Gesetz zum
Schutz der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuSchG) vom 20.06.2002 (BGBl.
S. 2318) den Arbeitgeber in Eigenverantwortung
die erforderlichen Vorkehrungsmaßnahmen zu
treffen, die zur Abwendung von Gefahren für
Mutter oder Kind im Hinblick auf den
Arbeitsplatz, den Arbeitsablauf und die
Arbeitsbedingungen erforderlich sind.
Außerdem muss der Arbeitgeber nach der
Verordnung zum Schutze der Mütter am
Arbeitsplatz (Art. 1 der Mutterschutzrichtlinienverordnung - MuSchRiV - vom 15.04.1997
(BGBl. l S. 782) rechtzeitig für jede Tätigkeit, bei
der werdende oder stillende Mütter durch
chemische Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, physikalische Schadfaktoren, Verfahren
oder Arbeitsbedingungen gefährdet werden
können, Art, Ausmaß und Dauer der Gefährdung
beurteilen.
Beschäftigungsverbot
Generelles Beschäftigungsverbot nach § 4
und § 8 MuSchG
Ist der Arbeitsplatzwechsel unter Einhaltung der
§§ 4 und 8 MuSchG nicht möglich oder nicht
zumutbar, dürfen werdende oder stillende Mütter
so lange nicht beschäftigt werden, wie dies zum
Schutze ihrer Sicherheit und Gesundheit
erforderlich ist. Der Arbeitgeber spricht in
diesem Fall ein entsprechendes Beschäftigungsverbot aus.
Zweck der Beurteilung ist es, alle Gefahren für
die Sicherheit und Gesundheit sowie alle Auswirkungen auf Schwangerschaft oder Stillzeit der
betroffenen Arbeitnehmerinnen abzuschätzen
und die zu ergreifenden Schutzmaßnahmen zu
bestimmen.
Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen,
ihm obliegende Aufgaben nach dieser
Verordnung in eigener Verantwortung wahrzunehmen.
Individuelles Beschäftigungsverbot nach
§ 3 Abs. 1 MuSchG
Nach § 3 Abs. 1 MuSchG dürfen werdende
Mütter nicht beschäftigt werden, soweit nach
ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von
Mutter und Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist.
22
Mutterschutz
Mutter zu benachrichtigen (§§ 5 Abs. 1, 19
MuSchG, entsprechende Formulare können dort
angefordert oder im Internet heruntergeladen
werden).
Voraussetzung ist, dass die Gesundheitsgefährdung ursächlich mit der Schwangerschaft und mit deren Auswirkungen zusammenhängt.
Das individuelle Beschäftigungsverbot wird ab
dem Zeitpunkt der Vorlage eines schriftlichen
Zeugnisses eines approbierten Arztes beim
Arbeitgeber wirksam.
Zahlung an die Arbeitnehmerinnen vor und
nach der Entbindung
Während der Schutzfrist vor und nach der
Entbindung und für den Entbindungstag sind
Frauen durch das Mutterschaftsgeld und einen
Zuschuss, den der Arbeitgeber zu tragen hat,
wirtschaftlich abgesichert. Das Mutterschaftsgeld wird auf Antrag von den gesetzlichen
Krankenkassen oder dem Bundesversicherungsamt (Mutterschaftsgeldstelle),
Villemombler Str. 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 /
619-1888, (http://www.bva.de/) gezahlt und
beträgt höchstens 13 € für den Kalendertag.
Übersteigt das Netto-Arbeitsentgelt 13 €
kalendertäglich, wird der Differenzbetrag zum
Nettoentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss
zum Mutterschaftsgeld gezahlt (s. finanzielle
Hilfen an den Arbeitgeber).
Vorläufiges Beschäftigungsverbot
Bestehen aus ärztlicher Sicht ernst zu
nehmende Anhaltspunkte dafür, dass vom
Arbeitsplatz Gefahren für das Leben oder
Gesundheit der werdenden Mutter oder für ihr
ungeborenes Kind ausgehen können, kann der
Arzt/die Ärztin bis zur Klärung ausnahmsweise
ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen.
Der Arbeitgeber hat ggf. unter Einbeziehung des
für den Mutterschutz zuständigen Gewerbeaufsichtsamtes umgehend eine Überprüfung der
vermuteten Gefährdungen am Arbeitsplatz
durchzuführen. Das Beschäftigungsverbot besteht bis zur Klärung, ob objektiv tatsächlich eine
Gesundheitsgefährdung besteht.
Ein mögliches Beschäftigungsverbot gem.
§ 4 Abs. 1 MuSchG schließt ein ärztliches Verbot
nach § 3 Abs. 1 MuSchG nicht aus.
Selbst mit Zustimmung der werdenden Mutter
darf der Arbeitgeber sie bei andauerndem Beschäftigungsverbot nicht beschäftigen.
Während der Zeit, in der die Beschäftigung ganz
oder teilweise untersagt ist, hat die Frau
Anspruch auf den Durchschnittsverdienst entsprechend § 11 MuSchG.
Sie ist somit bei länger andauerndem ärztlich
verordnetem Beschäftigungsverbot wirtschaftlich besser gestellt als bei andauernder krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf
der Lohnfortzahlungspflicht.
Finanzielle Hilfen an den Arbeitgeber
Ab dem 01.01.2006 ist nach dem Gesetz über
den „Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen
für Entgeltfortzahlung - (Aufwendungsausgleichsgesetz - AAG) „ vom 30.12.2005 (BGBl.
S. 3686) die Entgeltfortzahlungsversicherung
neu geregelt.
Danach werden grundsätzlich alle Arbeitgeber
unabhängig von der Anzahl ihrer Beschäftigten
in das Ausgleichsverfahren zur Erstattung der
Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft
(U2-Umlage) einbezogen.
Zuständig für die Durchführung der Lohnausgleichskassen U2 ist ab dem 01.01.2006
immer die Krankenkasse, bei der die Arbeitnehmerin krankenversichert ist.
Der Erstattungssatz beträgt generell 100 %.
Erstattet werden folgende Aufwendungen:
 der vom Arbeitgeber gezahlte Zuschuss
zum Mutterschaftsgeld (§ 14 Abs. 1
MuSchG)
 das vom Arbeitgeber bei Beschäftigungsverboten gezahlte Arbeitsentgelt
Mitteilungspflichten
Werdende Mütter sollen dem Arbeitgeber ihre
Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag
der Entbindung mitteilen, sobald ihnen dieses
bekannt ist. Auf Verlangen des Arbeitgebers
sollen sie das Zeugnis eines Arztes oder einer
Hebamme vorlegen. Der Arbeitgeber hat die
Aufsichtsbehörde (Gewerbeaufsichtsamt) unverzüglich von der Mitteilung der werdenden
Kündigungsschutz
Während der Schwangerschaft und bis zum
Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung
ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses
durch den Arbeitgeber unzulässig.
23
Mutterschutz
Mit diesem absoluten Kündigungsverbot werden
sowohl die ordentlichen als auch ein Großteil der
außerordentlichen Kündigungen der Arbeitsverhältnisse ausgeschlossen.
Das umfasst insbesondere auch Änderungskündigungen und Kündigungen eines unbefristeten Probearbeitsverhältnisses. Kündigt der
Arbeitgeber dennoch, ist die Kündigung
rechtsunwirksam.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Staatliche
Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg zur Verfügung.
Anschrift/Kontakt:
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg
Theodor-Tantzen-Platz 8
26122 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 79 90
Fax:
0 44 1 / 79 92 700
E-Mail: [email protected]
Das Staatliche Gewerbeaufsichtsamt kann in
besonderen Fällen, die nicht mit dem Zustand
der Frau während der Schwangerschaft oder
ihrer Lage bis zum Ablauf von 4 Monaten nach
der Entbindung im Zusammenhang stehen,
ausnahmsweise auf Antrag die Kündigung für
zulässig erklären.
Ansprechpartner/in:
Frau Schütte
Tel.:
0 44 1 / 7 99 23 97
E-Mail: [email protected]
Auslage des Gesetzes
In Betrieben und Verwaltungen, in denen
regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigt
werden, ist ein Abdruck des Mutterschutzgesetzes an geeigneter Stelle zur Einsicht
auszulegen oder auszuhängen (§ 18 MuSchG).
Herr Kreye
Tel.:
0 44 1 / 7 99 22 49
E-Mail: [email protected]
Weitere Informationen und Formulare
finden Sie im Internet unter:
www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de
www.gesetze-im-Internet.de/muschg/index.html.
24
Finanzielle Hilfen
Mit der Geburt eines Kindes verändert sich Ihre Lebenssituation.
Auf folgenden Seiten geben wir Ihnen einen kleinen Überblick über finanzielle Hilfen und
Unterstützungsangebote.
25
Informationen für Schwangere
Hilfen
Wo
Wann
Wie viel
Wie lange
Voraussetzung
Unterhalt für die
Mutter vom Kindesvater (nicht verheiratet)
Vater des Kindes
max. 4 Monate
vor der Geburt
und bis zum 3.
Geburtstag des
Kindes
Nach der Lebensstellung der Mutter und
Leistungsfähigkeit des
Vaters
max. 4 Monate vor
der Geburt und bis
zum 3. Geburtstag
des Kindes
Für nicht verheiratete
Mütter Verrechnung
mit der Sozialhilfe;
empfehlenswert
ist
eine Rechtsberatung
Sozialhilfe/ALG II
Mehrbedarf
Sozialämter
der Gemeinden
Schwangerschaft
17 % des Regelsatzes
solange
Bedarf besteht
ALG II- Berechtigte,
grundsätzlich
auch
Bafög - berechtigte
Studenten
Geld
aus
der
Bundesstiftung
„Mutter & Kind“ Schutz des ungeborenen Lebens (Kein
Rechtsanspruch)
pro familia
Bahnhofsplatz 10
26122 Oldenburg
Tel.: 0 44 1 / 8 80 95
Während der
Schwangerschaft
Ist abhängig vom
Brutto
Einkommen
oder einer
besonderen Notlage
Einmalige Zahlung,
darf nicht auf
ALG II
(§ 23 (3) SGB II)
oder beim
Sozialhilfeträger
(§31 (1) SGB XII)
angerechnet
werden
auf Antragstellung
Spätestens
7 Wochen vor der
Entbindung.
Einkommensabhängig
6 Wochen vor u. 8
Wochen nach der
Entbindung;
bei
Frühund/oder
Mehrlingsgeburten
12 Wochen nach
der Entbindung.
Bescheinigung über
den voraussichtlichen
Entbindungstermin; erhältlich beim Frauenarzt
frühstens
7
Wochen vor der Entbindung.
Bescheinigung vom
Arbeitgeber bei geringfügiger Beschäftigung;
Versicherungsstatus
ist relevant!
Während der
Schwangerschaft
bzw. zur/nach der
Geburt
Auflistung für Umstandskleidung,
Kinderbett (s. Anhang)
Prüfung durch
Gemeinde nach Bedarf
Berechtigte, wird vom
Sozialamt geprüft
Frauen
beraten
donum
vitae
e.V.
Wittekindstr. 6
27793 Wildeshausen
Tel.: 0 44 31 / 7 32 20
Gesundheitsamt des
Landkreis Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Tel.: 0 44 31 / 8 55 10
Mutterschaftsgeld
Krankenkasse und
Arbeitgeber/in
Nur bei Beschäftigung, gesetzlich versichert!
ansonsten
Bundesversicherungsamt in Bonn
(www.bva.de)
Beihilfe
Erstlingsausstattung,
Bekleidung
Sozialämter der
Gemeinden
26
Infos für minderjährige und junge Mütter und Väter
An gutem Willen mangelt es jungen Müttern und Vätern nicht, aber an Erfahrung und Wissen, um mit der
Ausnahmesituation einer Schwangerschaft fertig zu werden.
Im Folgenden geben wir Ihnen Informationen, die sich auf Ihre besondere Situation beziehen.
27
Sorgerecht
In dem Fall, dass Paare Angst haben, der Vater
könne keine Rechte auf das Kind haben, wenn
Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Personensorge, das heißt insbesondere die Pflege,
Erziehung und Beaufsichtigung sowie die Bestimmung des Aufenthaltsortes. Außerdem umfasst die elterliche Sorge die Verwaltung des
Vermögens des Kindes.
Bei minderjährigen Müttern wird bis zum Erreichen der Volljährigkeit automatisch ein
Amtsvormund bestellt. Das bedeutet, dass das
Jugendamt zusammen mit der Mutter das Sorgerecht ausübt. Dabei hat die junge Mutter die
„Alltagssorge“ (umfasst Versorgung und Betreuung), während das Jugendamt die rechtliche
Betreuung (z.B. Durchsetzen von Unterhaltsund Erbansprüchen) übernimmt.
der Mutter etwas passieren sollte, besteht für die
Mutter die Möglichkeit, eine entsprechende
testamentliche Verfügung zu erlassen.
Wenn nicht verheiratete Eltern eine gemeinsame elterliche Sorge schriftlich erklärt haben,
so ist dieses nicht einfach wieder aufhebbar.
Sollte im Fall einer dauerhaften Trennung ein
Elternteil die alleinige Sorge für sich beanspruchen, so muss dieses ebenso wie bei verheirateten Paaren, die sich scheiden lassen und
keine gemeinsame Sorge mehr ausüben wollen,
vom Familiengericht entschieden werden. Allerdings wird der gemeinsamen Sorge durch das
geänderte Familienrecht eine größere Bedeutung eingeräumt.
Bis zum 01.07.1998 wurde bei Scheidung in
jedem Fall vom Familiengericht darüber entschieden, welcher Elternteil die Sorge ausüben
soll bzw. ob sie weiterhin bei beiden Eltern verbleibt. Jetzt wird nur noch auf Antrag der Eltern
(egal ob verheiratet oder nicht) von gerichtlicher
Seite eine Entscheidung über die Zuweisung der
elterlichen Sorge getroffen.
Unabhängig von der Regelung der elterlichen
Sorge hat das Kind ein Recht auf Umgang mit
jedem Elternteil. Jeder Elternteil ist zum Umgang
mit dem Kind berechtigt - aber auch verpflichtet.
Können sich die Beteiligten über die Regelungen
des Umgangs nicht einigen, so kann das
Familiengericht über den Umfang des Umgangs
entscheiden und seine Ausübung näher regeln.
Bei vielen Müttern besteht eine gewisse
Unsicherheit gegenüber dem Jugendamt. Vielfach wird diese Institution als Kontrollinstanz
gesehen, die es darauf abgesehen hat, der
Mutter das Kind wegzunehmen. Diese Angst (die
sicherlich in weit zurückliegenden Zeiten ihre
Begründung hatte) ist heute unbegründet. Das
Jugendamt wird in erster Linie die Eltern dabei
unterstützen, sich verantwortungsvoll um das
Kind zu kümmern. Kann ein Kind nicht allein versorgt werden, so gibt es verschiedene Unterstützungsangebote vom Jugendamt.
Seit dem 01.07.1998 sind neue Regelungen u.a.
bezüglich des Sorgerechts in Kraft getreten. Bis
zum 01.07.1998 war es für Paare, die nicht miteinander verheiratet waren, nicht möglich, ein
gemeinsames Sorgerecht für ihr Kind auszuüben. Nur Verheiratete hatten ein gemeinsames
Sorgerecht. Jetzt können nicht verheiratete
Paare eine gemeinsame Sorge (umfasst Sorgerecht und Sorgepflicht) erhalten. Sie müssen
lediglich beim Jugendamt oder beim Notar eine
entsprechende Erklärung beurkunden lassen.
Voraussetzung ist, dass beide eine gemeinsame
Sorge wünschen. Ist dies nicht der Fall, so hat
automatisch die Mutter die alleinige Sorge.
Siehe auch Broschüre „Das Kindschaftsrecht“ Internet www.bmjv.de
Gerne stehen Ihnen bei weiteren Fragen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vom Jugendamt
des Landkreises Oldenburg unter der Telefonnummer 0 44 31 / 85 257 zur Verfügung.
Die gemeinsame Sorgeerklärung kann bereits
vor der Geburt des Kindes beurkundet werden
(kann aber auch jederzeit nach der Geburt des
Kindes beurkundet werden) d.h. es muss nicht
überstürzt entschieden werden. Manchmal kann
es auch gut sein, zu schauen, wie sich eine Beziehung nach der Geburt des Kindes entwickelt.
28
Wohnformen und Hilfen für
Mütter und Väter
Bezirkssozialarbeit
Eltern und andere Erziehungsberechtigte werden
bei der Erziehung beraten und unterstützt.
Bezirkssozialarbeit umfasst die Beratung der
Familien über allgemeine Förderung der
Erziehung und Entwicklung junger Menschen,
Beratung in Fragen der Trennung und
Scheidung, Unterstützung bei der Ausübung der
elterlichen Sorge oder Vermittlung in passende
Hilfen.
Auch müssen Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl geschützt werden. Daher ist
Jugendhilfe manchmal auch verpflichtet, bei
fehlender Mitwirkung zum Kindeswohl, Zwangsmaßnahmen bei Gericht einzuleiten und gegen
den Willen der Eltern zu handeln.
Auftrag der Jugendhilfe ist es dabei, junge
Menschen in ihrer individuellen und sozialen
Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen,
Benachteiligungen
zu
vermeiden
oder
abzubauen.
Ansprechpartner/innen sind die Bezirkssozialarbeiter/innen im Jugendamt des Landkreises
Oldenburg Tel.: 0 44 31 / 85 257
Mutter-Kind-Einrichtungen / Betreute Wohnformen für Mutter und Kind
Mütter, die nicht mit dem Kindesvater/Partner
zusammenleben und für ein Kind unter sechs
Jahren zu sorgen haben, können in einer
geeigneten Wohnform betreut werden.
Es gibt Mutter-und-Kind-Einrichtungen, die ein
Hilfsangebot für junge Schwangere und Mütter
vorhalten. Dort werden in der Regel junge
Frauen im Alter von 14 bis 21 Jahren aufgenommen.
In diesen Institutionen erhalten junge Mütter
Unterstützung bei
 der gemeinsamen Lebensplanung mit dem
Kind
 der emotionalen und körperlichen Versorgung
des Kindes
 der Stärkung und Stabilisierung der Mutter
und der Mutter-Kind-Beziehung
 der Auseinandersetzung mit der neuen Rolle
als Mutter
 der Alltagsbewältigung.
Ansprechpartner/innen für diese und andere
Hilfen des Jugendamts für Mütter und Väter
sind ebenfalls die Bezirkssozialarbeiter/innen im
Jugendamt des Landkreises Oldenburg
Tel.: 0 44 31 / 85 257
29
Schulpflicht
Für Informationen und Beratung können sich
Auszubildende an die Ausbildungsberaterinnen
und -berater der jeweiligen zuständigen
Kammer wenden:
In Niedersachsen besteht grundsätzlich eine 12jährige Schulpflicht. In Ausnahmefällen kann die
Schulpflicht ruhen. Darüber entscheidet auf Antrag die Landesschulbehörde.
Drei Monate vor und zwei Monate nach der
Geburt des Kindes einer schulpflichtigen Mutter
ruht die Schulpflicht automatisch, die Schülerin
darf (auf eigene Verantwortung) in dieser Zeit die
Schule weiter besuchen.
Soweit die Betreuung des Kindes während des
Schulbesuchs nicht gesichert ist, kann die
Schule mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten auf Antrag widerruflich die Schulpflicht
ebenfalls ruhen lassen.
z.B. an die
 Handwerkskammer
(handwerkliche Berufe)
Tel.: 0 44 1 / 232-0
 Landwirtschaftskammer
Tel.: 0 44 1 / 801-0
Berufsausbildung
Ausbildungsverhältnisse sind in der Regel befristete Arbeitsverhältnisse, die mit Bestehen
der Abschlussprüfung enden. Grundsätzlich
gilt dies auch bei Schwangerschaft. Besteht die
Auszubildende die Prüfung nicht, wird das Ausbildungsverhältnis auf Verlangen der Auszubildenden bis zur Wiederholungsprüfung, längstens für 12 Monate, verlängert.
Eine Verlängerung der Ausbildungszeit kann vor
der Abschlussprüfung beantragt werden, wenn
z.B. wegen Fehlzeiten durch die Schwangerschaft das Ausbildungsziel nicht erreicht werden
kann. Der Antrag wird bei der Stelle gestellt, die
die Durchführung des Ausbildungsverhältnisses
überwacht (längstens bis zum Ende des 3.
Lebensjahres des Kindes).
 Industrie- und Handelskammer
(kaufmännische Berufe)
Tel.: 0 44 1 / 22 20-0
 Ärztekammer
(Zahnarzt- und Arzthelferinnen)
Tel.: 0 44 1 / 20 52 25-0
Erziehungsurlaub/Elternzeit verlängert ein Ausbildungsverhältnis automatisch. Die Berufsschulpflicht besteht während des Erziehungsurlaubs
allerdings weiter.
30
Das Baby ist da!
Jetzt wird alles anders.
Auf den folgenden Seiten haben wir Ihnen Informationen und Angebote zusammengestellt, die für ein
Leben mit dem Kind wichtig sind. Wir beginnen mit den gesundheitlichen Angeboten, die Sie für sich
selbst und Ihr Kind in Anspruch nehmen können.
31
Mütterberatung
Mütterberatung
Landkreis Oldenburg/Gesundheitsamt
Anschrift/Kontakt:
Gesundheitsamt
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 85 510 od. 85 508
E-Mail: [email protected]
Internet: www.oldenburg-kreis.de
Bei der Mütterberatung steht das Gesundheitsamt den Eltern für alle Fragen der Entwicklung
und Gesundheit Ihres Kindes kostenfrei zur
Verfügung. Das Kind wird untersucht, gemessen und gewogen. Kostenfrei wird ein
Medikament zur Vorbeugung gegen Rachitis und
Karies verteilt. Es besteht die Gelegenheit, alle
öffentlich empfohlenen Impfungen beim Kind
durchführen zu lassen. Die Mütterberatung wird
von einem Facharzt für Kinderheilkunde und
Jugendmedizin durchgeführt.
Sprechzeiten:
Jeden 3. Dienstag im Monat um 14:00 Uhr (Die
Mütterberatung findet während der unterrichtsfreien Zeiten der Schulen nicht statt).
Ansprechpartner:
Dr. Peiler
 Facharzt für Kinderheilkunde und
Jugendmedizin
 Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen
Sicherer Babyschlaf
Rauchen ist schädlich
Rauchen während der Schwangerschaft und
nach der Geburt in der Wohnumgebung erhöht
das Risiko ganz beträchtlich. Verzichten Sie bitte
darauf.
Der plötzliche Kindstod tritt nur im Schlaf auf.
Deshalb unbedingt darauf achten:
Die Rückenlage ist am sichersten
Das Baby sollte vom 1. Tag an in einem
Schlafsack immer - auch mittags - auf dem
Rücken schlafen. Allein diese Schlaflage senkt
das Risiko um 50 %.
Stillen ist gesund
Wenn möglich sollten Sie ihr Baby bis zum 6.
Monat stillen. Wenn es aber nicht klappen will,
dann kann das Baby auch mit einer guten
Babymilch gesund aufwachsen.
Überwärmung ist gefährlich
Die Zimmertemperatur im Schlafzimmer sollte
nicht über 18 Grad liegen. Lieber Schlafsack
statt Decke und kein Mützchen.
Am besten schläft das Baby ohne Kopfkissen.
Schlafen im eigenen Bett im Eltern-Schlafzimmer
Im Elternbett kann es einem Baby rasch zu warm
werden - deshalb lieber ins eigene Bettchen.
32
Vorsorgeuntersuchungen für
Kinder
Vorsorgeuntersuchungen für Kinder - von
U1 bis J2
U1 bis U9 im gelben Vorsorgeheft und
außerhalb des Heftes J1. Zusätzliche drei
Gesundheitschecks empfiehlt der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte: U10, U11
und J2, doch diese erstatten noch nicht alle
Krankenkassen. Im Land Niedersachsen wird ab
dem 01.04.2010 eine Meldepflicht der Vorsorgeuntersuchungen eingeführt, d.h., die Vorsorgeuntersuchungen sind verpflichtend, und
versäumte Termine werden angemahnt.
Nach der Geburt eines Kindes erhalten die Eltern ein gelbes Untersuchungsheft. In diesem
Heft werden alle Untersuchungsergebnisse
festgehalten. Die Früherkennungsuntersuchungen werden mit U1 bis U9 abgekürzt. Dazu
kommen noch so genannte J-Untersuchungen
für Jugendliche. Das Vorsorgeheft sollte sorgfältig aufbewahrt und bei jeder Vorsorgeuntersuchung dem Kinder- und Jugendarzt vorgelegt
werden.
Falls Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem
Kind auffallen, sollten Sie natürlich unbedingt einen Kinder- oder Jugendarzt aufsuchen oder in akuten Fällen einen Notarzt
alarmieren.
Für Kinder sind von der Geburt bis zum 18.
Lebensjahr bisher 11 Vorsorgeuntersuchungen
kostenlos:
Kinderärztinnen/-ärzte
Name/Fachrichtung
Anschrift
Tel./Fax/E-Mail/Internet
Kinder- und Jugendärztliche
Gemeinschaftspraxis
Dr. Thomas Rose
Dipl.-Med. Gabriela Rüger
Mühlendamm 1
27793 Wildeshausen
Tel.: 0 44 31 / 22 58
Fax: 0 44 31 / 38 82
Internet:
www.kinderarzt-wildeshausen.de
Gemeinschaftspraxis
Dr. Matthias Senner,
Immerweg 6
27777 Ganderkesee
Tel.: 0 42 22 / 62 96
Fax: 0 42 22 / 63 67
Oldenburger Str. 229
26203 Wardenburg
Tel.: 0 44 07 / 21 05
Fax: 0 44 07 / 23 01
Mullstr. 9
27243 Harpstedt
Tel.: 0 42 44 / 455
Fax: 0 42 44 / 22 97
E-Mail: [email protected]
Stöverskamp 19
27798 Hude
Tel:
0 44 08 / 92 20 73
Fax: 0 44 08 / 92 20 74
E-Mail: [email protected]
Facharzt für Kinderheilkunde
Dr. Barbara Thomé,
praktische Ärztin
Kirsten Göddertz
Fachärztin für Kinderheilkunde
Dr. med. Michael Warmuth
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
Uta Pape
Fachärztin für Kinderheilkunde und
Allgemeinmedizin
Carsten Vocke
Facharzt für Kinder- und Jugendheilkunde
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Die Liste erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Frühförderung
Die Familie soll durch Frühförderung in einer
bejahenden Einstellung zu ihrem Kind bestärkt
werden. Sie soll darin unterstützt werden, Ihrem
Kind trotz vielfältiger besonderer Belastungen
Geborgenheit und Sicherheit zu vermitteln. Das
kann im Einzelnen erfordern
Medizinische, psychologische, pädagogische
und soziale Maßnahmen sind Bestandteile der
Frühförderung. Sie schließt die Bereiche Früherkennung, Frühbehandlung, Früherziehung und
Beratung ein. Früherkennung ist eine notwendige Voraussetzung für wirksame Hilfen.
Frühförderung wendet sich immer an das Kind
und die Familie sowie das weitere Umfeld. Damit
sollte sie in und mit der Familie stattfinden
(Hausfrühförderung).
 Hilfen - wie Gespräche, Beratung, Vermittlung und Kontakte - zur Bewältigung
persönlicher und familiärer Probleme,
 Informationen und Beratung über Fördermöglichkeiten des Kindes,
 Anregungen und Anleitung der Eltern zur
Förderung ihres Kindes und Hilfen bei der
Erziehung
 Hilfen zum Kontakt mit dem sozialen Umfeld,
 Informationen und Beratung über rechtliche
Gegebenheiten und finanzielle Hilfen.
Frühförderung für wen?
Frühförderung wendet sich an behinderte und
von Behinderung bedrohte Kinder von der
Geburt bis zum Übergang in eine andere dem
Alter oder Leistungsvermögen angemessene
Form von Förderung. Der Familie bietet sie
Unterstützung und Stabilisierung, Beratung und
Anleitung.
Wer zahlt die Kosten für die Früh-förderung?
Kostenträger der Frühförderung ist nach dem
SGB IX vorrangig der örtliche Sozialhilfeträger.
Handelt es sich jedoch ausschließlich um medizinische Maßnahmen, zum Beispiel um reine
Krankengymnastik oder Logopädie, so sind die
jeweiligen Krankenkassen zuständig.
Welche Ziele strebt Frühförderung an?
Frühförderung strebt an, Auffälligkeiten oder
Beeinträchtigungen möglichst früh zu erkennen,
das Auftreten von Behinderungen zu verhüten,
Behinderungen und ihre Folgen zu mildern oder
zu beheben. Dadurch sollen dem Kind
bestmögliche Chancen für die Entfaltung seiner
Persönlichkeit, für die Entwicklung zu selbstbestimmtem Leben und zur gleichberechtigten
Teilhabe geboten werden.
Ansprechpartner
für die Kostenübernahme durch den Sozialhilfeträger ist der
Landkreis Oldenburg
Amt für Arbeit und Soziale Sicherung
Frau Schröder
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 85 442
Wichtige Förderziele sind zum Beispiel:
 Förderung von Wahrnehmung, Bewegung,
Interaktion, Kommunikation, Sprache
 Vermittlung von Kompensationstechniken
 Entwicklung lebenspraktischer Fähigkeiten
 Unterstützung bei sozialen Entwicklungen
34
Krisen
Bei aller Freude über die Geburt eines Kindes kann es nach der Geburt zu Situationen kommen, die
Eltern an ihre Grenzen bringen.
Als Ansprechpersonen stehen Ihnen gerne die Familienhebammen des Landkreis Oldenburg (S.11) zur
Seite.
35
Schreibabys
Gesunde Säuglinge schreien zwei bis drei
Stunden täglich, manchmal auch länger oder mit
kurzen Unterbrechungen den ganzen Tag. Es
gibt immer einen Grund, warum ihr Baby schreit.
Manchmal erkennen Sie den Grund nicht sofort.
Ganz wichtig ist:
Schütteln Sie ihr Baby nicht!
Schütteln ist lebensgefährlich, informieren
Sie auch die anderen Bezugs- und
Betreuungspersonen Ihres Kindes.
Säuglinge schreien, wenn
 sie hungrig sind
 die Windeln voll sind
 sie müde sind
 sie Ihre Stimme hören möchten und
 Körperkontakt brauchen.
Sorgen Sie für Ihre Entlastung. Gehen Sie aus
der Situation heraus und nutzen Sie Chancen
wieder ruhiger zu werden. Zum Beispiel können
Sie
 kurz den Raum verlassen und/oder
 eine Vertrauensperson um Unterstützung
bitten oder mit dieser telefonieren
 Ihr Kind ins Bettchen legen, auch wenn es
vermutlich weiterschreit.
Wenn sich das Schreien verändert oder das
Kind lauter und länger als üblich schreit, das
Kind einen kranken Eindruck macht oder es so
schreit, dass Sie ein ungutes Gefühl bekommen,
nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Kinderarzt, der
Hebamme oder der Mütterberatung auf.
Besonders Säuglinge und Kleinkinder sind
gefährdet, da sie ihren Kopf nicht alleine halten
können. Der Kopf schlägt beim Schütteln
ungeschützt hin und her. Da das Gehirn des
kleinen Kindes besonders zart und verletzlich ist,
können schon hastige Bewegungen ohne Halten
des Kopfes gefährlich werden. Das Schütteln
kann Einrisse von Blutgefäßen im Gehirn verursachen. Bleibende Schäden des Gehirns
können die Folge sein. Auswirkungen sind zum
Beispiel
 körperliche und geistige Behinderungen
 Entwicklungsdefizite mit Seh-/Hör- oder
Sprachausfällen
 Krampfanfallleiden
 Verhaltensstörungen
bis zum Tode des Kindes!
Was Sie machen können, wenn Ihr gesundes
Kind schreit:
 nehmen Sie es auf den Arm und schaukeln
oder wiegen es sanft
 sprechen Sie leise mit Ihrem Kind
 singen Sie ihm leise etwas vor
 vielleicht lässt es sich mit einem Schnuller
beruhigen
 bieten Sie etwas zur trinken an
 streicheln oder massieren Sie ihr Baby sanft
auf dem Bauch oder Rücken
 gehen Sie mit dem Säugling spazieren
 wechseln Sie sich mit vertrauten Personen in
der Betreuung ab
Haben Sie aber keine Angst beim Spielen mit
Ihrem Kind.
Sicher ist: Leichtes Schaukeln beim Spielen oder
ein versehentlich ungeschickter Umgang mit
dem Säugling führen nicht zu den aufgeführten
Verletzungen und Schädigungen des Gehirns.
Sie sind ratlos und wissen nicht weiter.
Auf unterschiedliche Weise haben Sie versucht
das Kind zu beruhigen und es schreit trotzdem
immer weiter. Sie bemerken, dass Sie müde und
ungeduldig werden, vielleicht auch verzweifelt
oder wütend.
36
Unser Angebot richtet sich an häufig weinende
Babys, die durch Körperkontakt und Nähe nicht
zu beruhigen sind.
Schreibabys
Kinderzentrum Oldenburg
Sozialpädiatrisches Zentrum
Die Überweisung erfolgt über den Kinder- oder
Hausarzt. Die Eltern werden gebeten, dass diese
bei der Anmeldung auf die Sprechstunde für die
Säuglinge und Kleinkinder hinweisen.
Die Terminvergabe erfolgt kurzfristig.
 Sprechstunde für Säuglinge und Kleinkinder
mit Regulationsstörungen
 Beratung und Behandlung für Eltern mit
Säuglingen und Kleinkindern
Anschrift/Kontakt:
Kinderzentrum Oldenburg
Sozialpädiatrisches Zentrum
Cloppenburger Str. 361
26133 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 96 96 70
Fax:
0 44 1 / 96 96 750
E-Mail: [email protected]
Für Eltern mit Kindern von 0-3 Lebensjahren mit
frühkindlichen Regulationsstörungen, die sich
z.B. in übermäßigem Schreien, Schlaf- oder
Fütterproblemen oder vermehrten Trotzanfällen
äußern, haben wir eine Spezialsprechstunde für
Säuglinge und Kleinkinder eingerichtet.
In dem interdisziplinären Mitarbeiterteam der
Sprechstunde arbeiten Kinderärzte, psychologische Psychotherapeuten sowie Physio- und
Ergotherapeuten mit Zusatzausbildungen.
Tel. Anmeldung:
Mo – Do
08:00 – 15:00 Uhr
Fr
08:00 – 13:00 Uhr
Beratung nach telefonischer Anmeldung.
Schreiambulanz Bremen Hilfe für Eltern und Säuglinge in schwierigen
Zeiten nach der Geburt
Die Krisenberatung in der Schreiambulanz
unterstützt auch Säuglinge nach schwierigen
und überwältigenden Geburten, Babys mit
Schlaf- und Stillproblemen sowie Säuglinge, die
den Kontakt zu ihrer Bezugsperson verweigern.
Emotionale Krisen nehmen in der ersten Zeit
nach der Geburt oft einen dramatischen Verlauf.
Die Babys sind unzufrieden und schreien
stundenlang, ohne dass sie von den Eltern beruhigt werden können. Verzweiflung und Hilflosigkeit können das Zusammensein mit dem
Baby bestimmen. Allgemeine Gereiztheit, körperliche Verspannung, Erschöpfungszustände
und Schlafstörungen sind bei Eltern die häufigsten Symptome der postnatalen Krise.
Die Behandlungen sind privat zu zahlen. Übernommen werden die Kosten von vielen Betriebs- und Privatkassen. Beratungstermine
werden nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung vergeben.
Emotionelle Erste Hilfe ist eine körperorientierte
Krisenberatung, die Eltern und ihre Säuglinge in
schwierigen Situationen nach der Geburt
unterstützt. Die Eltern erlernen, Bedürfnisse und
Gefühle ihres Babys zu entschlüsseln. Zudem
lernen Sie einfache Verhaltensweisen kennen,
um auch in heftigen Schreiphasen ihres Babys
die innere Ruhe und Verbindung zum Kind zu
bewahren.
Anschrift/Kontakt:
ZEPP Bremen Zentrum für Primäre Prävention und
Körperpsychotherapie
Bahnhofstr. 12
28195 Bremen
Tel.:
0 42 1 / 3 49 12 36
E-Mail: [email protected]
Internet: www.zepp-bremen.de
Ansprechpartner:
Herr Harms (Leitung)
Frau Michaelis (Sekretariat)
37
Wochenbettdepressionen
Des Weiteren wird ein Netz von Selbsthilfegruppen und Beraterinnen angeboten, und
Fachleutelisten vermitteln gute professionelle
Anlaufstellen. Ausführliche Informationen zu den
Mutter-Kind-Einheiten an psychiatrische Kliniken,
in die postpartal erkrankten Mütter mit ihren
Kindern aufgenommen werden können, erleichtern eine Klinikwahl. Und die sehr gut besuchte Website liefert zahlreiche Informationen
zu Krankheitsbildern, Ursachen, Hilfsangeboten,
Medikamenten, Therapieformen, Prophylaxe,
Literatur-, Selbsthilfegruppen- und Fachleutelisten.
Darüber hinaus bietet der Verein Vorträge und
Fortbildungen und natürlich auch den kostenfreien Bezug weiterer Flyer und Plakate an.
Und plötzlich kommen die Tränen…
Bei mehr als die Hälfte der jungen Mütter fließen
in den Tagen nach der Geburt plötzlich die
Tränen.
Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Neben den
körperlichen Faktoren der Umstellung spielen
hier auch seelische und soziale Faktoren eine
Rolle. Die drastische Lebensveränderung stürzt
viele Frauen in emotionales Chaos und lässt sie
an ihren Fähigkeiten zweifeln.
Schatten & Licht –
Krise rund um die Geburt
Eine Initiative zu peripartalen
psychischen Erkrankungen
Anschrift/Kontakt:
Schatten & Licht e.V.
Krise rund um die Geburt –
Initiative peripartale psychische Erkrankungen
Obere Weinbergstr. 3
86465 Welden
Tel.:
0 82 93 / 96 58 64
Fax:
0 82 93 / 96 58 68
E-Mail: [email protected]
Internet: www.schatten-und-licht.de
Kaum jemand weiß, dass jedes Jahr in Deutschland etwa 100.000 Mütter im Zusammenhang mit
der Geburt ihres Kindes psychisch erkranken.
Erste Symptome sind Erschöpfung, häufiges
Weinen, Schuldgefühle, inneres Leergefühl,
Desinteresse, Konzentrations-, Appetit- und
Schlafstörungen. Dann kommen verschiedenste
psychosomatische Beschwerden, Ängste, Panikattacken, Zwangs- und Suizidgedanken und – im
Falle einer postpartalen Psychose - auch
Verworrenheit und Halluzinationen hinzu.
„Schatten & Licht - Krise rund um die Geburt“
e.V. wurde 1996 als bundesweiter, gemeinnütziger Verein von betroffenen Frauen als
Selbsthilfe-Organisation zum Problemfeld der
postpartalen Depression und Psychose gegründet und versteht sich mittlerweile als eine
Initiative zu allen peripartalen psychischen Erkrankungen, um betroffenen Müttern zu helfen.
Medizinischer Campus Universität Oldenburg
Fakultät für Medizin und Gesundheitswissenschaften
Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Karl-Jaspers-Klinik
Hermann-Ehlers-Straße 7
26160 Bad Zwischenahn
Ansprechperson:
Oberärztin Katharina Schmidt
Tel.:
0 44 1 / 96 15 -9332
Fax:
0 44 1 / 96 15 -9120
E-Mail: [email protected]
Dazu werden Plakate und Handzettel verteilt, auf
denen die betroffenen Frauen erste Erläuterungen zum Krankheitsbild, Angebote zu
Informationsmaterial und Kontaktadressen zu
telefonischer Beratung oder zur Website finden
können.
Internet: www.karl-jaspers-klinik.de
Für Terminvereinbarungen:
Katja Bölts
Sekretariat Allgemeinpsychiatrie
Sekretariat MIA-Ambulanz
(neuronale Entwicklungsstörung)
Sekretariat Mutter-Kind-Ambulanz
Tel.: 0 44 1 / 96 15 -685
Fax: 0 44 1 / 96 15 -9120
E-Mail: [email protected]
38
Partnerschaftskonflikte
Sie werden von einem Beraterteam, jeweils eine
weibliche Beraterin und einem männlichen
Berater, begleitet. In einem sicheren Rahmen
wird das Paar unterstützt, eigene Lösungen zu
entwickeln: Wie kann ein Konflikt zu einem
positiven Ergebnis führen? Welche Möglichkeiten hat der jeweilige Partner sich anders im
Konfliktfall zu verhalten?
Paar- und Trennungsberatung
Die Geburt eines Kindes ist für Paare ein neuer
Lebensabschnitt. Diese Zeit ist aufregend und
schön, stellt das Paar aber auch vor neue
Herausforderungen. Der Alltag strukturiert sich
anders und durch die evtl. dadurch neuen
Belastungen, kann es immer häufiger zu
Konflikten zwischen den Partnern kommen. Die
Vorwürfe und Auseinandersetzungen intensivieren sich - das Babyglück gerät in Vergessenheit
und die Konflikte eskalieren. Oftmals möchten
Paare keine Trennung, sondern wünschen sich
vielmehr Unterstützung bei der Entwicklung
neuer Konfliktstrategien.
Die Inhalte dieser Gespräche werden vertraulich
behandelt. Außerdem wird die Paar- und/oder
Trennungsberatung vom Landkreis Oldenburg
getragen und ist für die Paare kostenfrei.
Anschrift/Kontakt:
Frauen- u. Mädchentelefon „Aufwind“
des Landkreis Oldenburg
„BISS“ Beratungs- u. Interventionsstelle
bei häuslicher Gewalt
Tel.:
0 44 31 / 94 85 85
Fax:
0 44 31 / 94 60 53
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aufwind.oldenburg-kreis.de
Das Frauen- und Mädchentelefon „Aufwind“
bietet für Paare, die im Landkreis Oldenburg
wohnen und aktuell von Gewalt betroffen sind
oder befürchten, dass körperliche und/oder
seelische Gewalt eintreten könnte, eine Paarund/oder Trennungsberatung an.
Anschrift/Kontakt:
donum vitae Wildeshausen e.V.
Wittekindstr. 6
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 7 32 20
Fax:
0 44 31 / 9 81 75 29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.donumvitae-wildeshausen.de
Sexualität und Partnerschaft nach der Geburt
Keine Zeit zu Zweit und keine Lust auf Lust
Wenn aus Paaren Eltern werden, bleiben beide
doch Mann und Frau. Um diese Partnerschaft zu
pflegen, braucht es Raum und Zeit.
Schlafmangel, veränderter Tagesrhythmus durch
die Bedürfnisse des Kindes, Veränderung des
Körpers durch die Schwangerschaft, Geburt und
Stillzeit, hormonelle Schwankungen und sexuelle
Unlust führen häufig zu Missverständnissen in
der Partnerschaft. Auch Gefühle, wie den eigenen Körper nicht mehr für sich zu haben, sind
sehr wichtig.
Mann/Frau brauchen dabei professionelle
Beratung, Information und Unterstützung. Hilfe
und Unterstützung finden Sie bei folgenden Beratungsstellen:
pro familia – Beratungsstelle Oldenburg
Bahnhofsplatz 10
26122 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 8 80 95
Fax:
0 44 1 / 8 84 217
E-Mail: [email protected]
Internet: www.profamilia.de
Psychologische Beratungsstelle
für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
der Stadt Delmenhorst
- Nebenstelle Wildeshausen Ahlhorner Str. 10
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 9 20 47
Fax:
0 44 31 / 9 20 49
39
Vaterrolle
mit seiner Partnerin gleichberechtigt teilen
möchte.
Ein Neugeborenes macht keinen Unterschied
zwischen der gesellschaftlichen Rolle ´Mann`
oder ´Frau. Es schenkt von der ersten Sekunde
an seine bedingungslose Nähe demjenigen, der
sich um sein Wohlbefinden direkt bemüht. Nur:
Ein Mann, der seine Partnerin in der Schwangerschaft begleitet und sein Kind gleichberechtigt
versorgen und betreuen möchte, wird sehr
schnell feststellen, dass die Welt, in der sich bis
zur Geburt und in den ersten Lebensjahren des
Kindes bewegt, eine ausgesprochen weiblich
geprägte Welt ist.
Vater zu werden kann mit zu den aufregendsten
und die eigene Persönlichkeit prägendsten
Erfahrungen im Leben eines Mannes sein. Kaum
etwas wird so bleiben, wie es ein-mal war.
Entscheidungen und neue Prioritäten müssen
getroffen werden.
Viele fragen sich:
Wie habe ich meinen Vater erlebt, wie will ich als
Vater sein? Verstehe ich mich als der
hauptsächliche Ernährer von Mutter und Kindern, als der Finanzier des Projektes Elternschaft und Familie oder verstehe ich mich als
Vater, der einen eigenen emotionalen Kontakt zu
seinem Kind haben möchte, der ´Elternzeit`
wahrnimmt und die Betreuungsverantwortung
Erfreulich ist, das immer mehr Väter die Elternzeit in Anspruch nehmen und sich intensiv mit
ihrer Vaterrolle auseinandersetzen.
Weitere Informationen auf:
www.vaeteraufbruch.de
www.vaeterzentrum-berlin.de
40
Staatliche Hilfen für Mütter und Väter
Hilfen
Wo
Wann
Was
Wie lange
Voraussetzung
Unterhaltsvorschuss
Jugendamt
Frau Fichtner
Tel.: 0 44 31 / 85 251
Jederzeit nach
der Geburt, gültig
ab Antragsstellung, u. U, ein
Monat rückwirkend
Während der
Schwangerschaft
Für Kinder unter 6 Jahren
= 145 €
Maximal
72 Monate
Der andere Elternteil
wohnt nicht im selben
Haushalt und leistet
keinen bzw. unregelmäßigen Unterhalt.
Ab der 13.
Schwangerschaftswoche
Mehrbedarf, 17 % vom
Regelsatz
Umstandsbekleidung
ca. 100 €
Erstlingsausstattung
ca. 350 €
Sonderantrag auf
Wickelkommode/Kleiderschrank und Kinderwagen
Zuschuss
für
die
Kinderbetreuungskosten,
Eltern
zahlen
einen
Einkommensabhängigen
Kostenbeitrag
1. und 2. Kind
monatlich 190 €
für das 3. Kind 196 €;
ab dem 4. Kind 221 €
Einmalig
Bezug von ALG II oder
Studentinnen/Schülerinnen (bafögberechtigt)
Einkommensabhängig
Für max.
12 Monate
Einkommensabhängig
Für alle bis zum
18.
Lebensjahr. Vom
18 - 25
Lebensjahr unter
bestimmten Voraussetzungen.
Einkommensunabhängig, bis zur Volljährigkeit. Einkommensgrenze des
volljährigen Kindes ca.
7500 € jährlich.
18 - 25 Jährige nach
Vorlage der Schulbzw. Studienbescheinigung
Haben Eltern, die
- ihre Kinder nach der
Geburt selbst betreuen
und erziehen
- nicht mehr als 30
Stunden in der Woche
erwerbstätig sind,
- mit ihren Kindern in
einem Haushalt leben
- einen Wohnsitz oder
ihren
gewöhnlichen
Aufenthalt in Deutschland haben. Elternpaare,
die
im
Kalenderjahr vor der
Geburt ihres Kindes
gemeinsam ein zu versteuerndes
Einkommen von mehr als
500.000 Euro (bei
Alleinerziehenden
mehr als 250.000
Euro) hatten, haben
keinen Anspruch auf
Elterngeld.
Bescheinigung über
den voraussichtlichen
Entbindungstermin; erhältlich beim Frauenarzt
frühstens
7
Wochen vor der Geburt. Bescheinigung
vom AG bei geringfügiger Beschäftigung
Versicherungsstatus
ist relevant!
Einkommensabhängig
ALG II
Frau Riedel
Tel.: 0 44 31 / 85 315
Jobcenter
Zuständige Gemeinde
Für ältere Kinder bis 12
Jahren = 194 €
Zuschuss für
Kinderbetreuung
Jugendamt des
Landkreises Oldenburg
nach der Geburt
des Kindes
Kindergeld
Wenn
nicht
beim
Arbeitgeber, dann bei
der Familienkasse bei
der Bundesagentur für
Arbeit:
Stau 70
26122 Oldenburg
Tel.: 0 80 0 45 55 530
Direkt nach der
Geburt
Elterngeld
Jugendamt des
Landkreises Oldenburg
Ab der Geburt
des
Kindes
rückwirkend
werden
Zahlungen
jedoch nur für die
letzten
drei
Monate vor Beginn des Monats
ge-leistet, in dem
der Antrag auf
Elterngeld bei der
Elterngeld-stelle
ein-gegangen ist.
Das Elterngeld orientiert
sich am durchschnittlichen montalichen Gehalt
im Jahr vor der Geburt.
Aber auch ewerbslose
Eltern erhalten die staatliche Unterstützung.
Das ElterngeldPlus ermöglicht es Müttern und
Vätern, Elterngeldbezug
und Teilzeitarbeit einfacher miteinander zu
kombinieren.
Elterngeldrechner und
nähere Infos unter:
www.familienwegweiser.de
Eltern können ab
der Geburt des
Kindes bis zu 14
Monate Elterngeld
erhalten,
die Zeit kann
aufgeteilt
werden,
ein
Elternteil allein
kann die
Leistung für
mindestens zwei
und höchstens
zwölf
Monate
beziehen.
Alleinerziehende
haben Anspruch
auf 14 Monate.
(für Geburten ab
dem 01.07.2015 gibt
es die Wahlmöglichkeit zwischen bisherigem Elterngeld
(Basiselterngeld) und
Bezug von ElterngeldPlus)
Frau Wollenweber
Buchstabe A-O
Tel.: 0 44 31 / 85 435
Frau Lehnhof
Buchstabe P-Z
Tel.: 0 44 31 / 85 588
Mutterschaftsgeld
Krankenkasse und
Arbeitgeber
Nur bei Beschäftigung,
gesetzlich versichert!
Ansonsten Bundesversicherungsamt in
Bonn (www.bva.de)
Spätestens
7
Wochen nach
der Entbindung
Einkommensabhängig
6 Wochen vor u.
8 Wochen nach
der Geburt, bei
Früh- und/oder
Mehrlingsgeburten 12
Wochen nach
der Geburt
Wohngeld
Zuständige Gemeinde
oder Stadt
Jederzeit,
gilt ab dem
Antragsmonat
Einkommensabhängig
Antrag muss alle
12 Monate neu
gestellt werden
41
Staatliche Hilfen für Mütter und Väter
Hilfen
Wo
Wann
Was
Wie lange
Voraussetzung
Elternzeit
Arbeitgeber oder bei Bezug
von Sozialleistungen: zuständige Behörde
Spätestens 7
Wochen vor
Beginn der
Elternzeit
-
Zeitraum: bis
zu 3 Jahren
Der Antrag muss
schriftlich erfolgen und
die Angabe über die
Dauer der Elternzeit
beinhalten.
Bei Bezug von Sozialleistungen: Benachrichtigung des Sachbearbeiters
Vaterschaft
anerkennen
Standesamt der Stadt oder
Gemeinde oder Jugendamt:
Tel.: 0 44 31 / 85 –
Herr Hohnholt -255
Herr Johl
- 476
Frau Finke - 577
Vor- und nach
der Geburt
möglich
-
Einmalig
Ausweise, Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden beider
Eltern evtl. Geburtsurkunde des Kindes.
Beide Elternteile
müssen höchst
persönlich ihr Einverständnis abgeben
Sorgerecht Nichtehelicher Kinder und
Sorgerechtstestament
Jugendamt
Tel.: 0 44 31 / 85 –
Herr Hohnholt -255
Herr Johl
- 476
Frau Finke - 577
Vor- und nach
der Geburt
möglich
Die elterliche Sorge
umfasst die Sorge für die
Person
des
Kindes
(Personensorge) und das
Vermögen des Kindes
(Vermögenssorge).
Einmalig
Für die Sorgeerklärung
müssen beide Eltern
höchst persönlich ihr
Einverständnis abgeben. Ausweise,
Geburtsurkunden oder
Abstammungsurkunden beider Eltern, evtl.
Geburtsurkunden des
Kindes
Einwohnermeldeamt
Einwohnermeldeamt des
Wohnortes der Eltern
Direkt nach der
Geburt
Hier wird das Kind angemeldet und die elektronische Lohnsteuerkarte
geändert.
-
Personalausweis
o.
Pass, Lohnsteuerkarte
(bei Änderungen der
Steuerklasse auch
Lohnsteuerkarte des
Ehemannes). Geburtsurkunde d. Kindes,
evtl. Vaterschaftsanerkennung
Geburtsurkunde
Standesamt
Oft kann das Kind schon im
Krankenhaus angemeldet
werden, man geht dann nur
zum Abholen der Geburtsurkunde zum Standesamt.
Innerhalb einer
Woche nach
der Geburt
Es erfolgt die Namensund die Familiennamensfindung des Kindes.
-
Geburtsbescheinigung
der Klinik, Personalausweis, Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus
dem Familienbuch.
Nicht verheiratet:
Personalausweis,
Geburtsurkunde der
Mutter, Vaterschaftsanerkennung
Krankenversicherung
Bei der Kasse, bei der der
berufstätige bzw. meistverdienende Elternteil versichert ist
Direkt nach der
Geburt
-
-
Krankenkasse
telefonisch informieren; diese schickt
ein Formular und benötigt die Geburtsurkunde
BildungsTeilhabepaket
Sozialamt LKO
Tel.: 0 44 31 / 85 -612,
85 -613,
85 -614
Sozialämter Stadt /
Gemeinden
Jederzeit
Zuschüsse für Schulausflüge, Schulbedarf, Schulbeförderung, Lernförderung, Mitagessen, Teilhabe am sozialen und
kulturellen Leben.
Jeweils für
den
Bewilligungszeitraum der
Leistung
Bei ALG II, Sozialhilfe,
Kindergeldzuschlag,
Wohngeld, kann ein
Antrag gestellt werden.
42
Das
Sorgerechtstestament ist
beim
Vormundschaftsgericht
nicht bindend,
wird jedoch
berücksichtigt.
Betreuungsmöglichkeiten
Suchen Sie eine geeignete Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind/Ihre Kinder oder Kontakt zu anderen
Müttern und Kindern, so finden Sie im nächsten Kapitel einige Angebote.
43
Tagesmütterverein
Tagesmütter und -väter
Oldenburg-Delmenhorst-Landkreis
Oldenburg e.V.
Anschrift/Kontakt
Tagesmütter und -väter
Oldenburg-Delmenhorst-Landkreis
Oldenburg e.V.
Wardenburger Str. 65
26203 Wardenburg/Oberlethe
Tagespflege ist eine verantwortungsvolle Tätigkeit, die die Betreuung , Erziehung und Förderung eines oder mehrerer Kinder im eigenen
Haushalt beinhaltet. Tageskinder können Säuglinge, Kleinkinder oder Schüler sein, die regelmäßig, stunden- oder tageweise in einer Tagesfamilie betreut werden.
 Sie suchen eine Tagesmutter/Tagesvater?
Wir sind bei der Suche nach einer Tagespflegeperson behilflich
 Sie möchten Tagesmutter/Tagesvater
werden?
Wir veranstalten Fortbildungen, Seminare
und Gesprächskreise
Sprechzeiten:
Mo
15:00 - 17:00 Uhr
Tel:
0 44 1 / 36 11 35 89
Mi
17:00 - 19:00 Uhr
Tel:
0 44 1 / 15 61
Ansprechpartnerin:
Edeltraud Helms
1. Vorsitzende
Tel.:
0 44 81 / 70 47
Marita Brandhorst
2. Vorsitzende
Tel.:
0 44 1 / 36 11 35 89
Wir stehen der Tagespflegeperson und den
Eltern mit Rat und Tat zur Seite, z.B.
 in finanziellen Angelegenheiten, Bfa und
Rentenversicherung
 bei Problemen zwischen Tages- und Kindeseltern
44
Betreuungsangebote des
Jugendamtes
Nähere Informationen auch zur finanziellen
Förderung der Kindertagespflege erhalten Sie
im Familien- und Kinderservicebüro. Sollten Sie
Interesse haben, während der Elternzeit oder
längerfristig selbst als Kindertagespflegeperson
zur Verfügung zu stehen, beraten Sie die
Mitarbeiterinnen gerne über die Voraussetzungen.
Familien- und Kinderservicebüro
Betreuungsangebot für Kinder von 0 - 14 Jahren
im Landkreis Oldenburg.
Die Online-Kinderbetreuungsbörse gibt Ihnen
einen ersten Überblick über vielfältige Betreuungsangebote für Kinder im Landkreis Oldenburg sowie allgemeine wissenswerte Informationen rund um das Thema „Kinderbetreuung“. Sie finden die Online-Kinderbetreuungsbörse über einen Link auf der Homepage des
Landkreises Oldenburg:
(www.landkreis-oldenburg.de)
Als Ansprechpartnerinnen stehen Ihnen im
Familien- und Kinderservicebüro zur Verfügung:
Frau Lüschen
Tel.: 0 44 31 / 85-437
E-Mail: [email protected]
Krippe/Kindergarten und Hort
Allgemeine Informationen über institutionelle
Möglichkeiten der Betreuung für Kinder im Alter
von 0 - 14 Jahren erhalten Sie im Familien- und
Kinderservicebüro im Jugendamt des Landkreises Oldenburg bei Frau Essing unter Tel.
0 44 31 / 85-461 oder per E-Mail:
[email protected]. Wenn Sie einen konkreten Betreuungsbedarf für Ihr Kind
in einer Kindertagesstätte anmelden möchten,
wenden Sie sich bitte direkt an die Gemeindeverwaltung.
Frau Schmitz-Neumann
Tel.: 0 44 31 / 85-263
E-Mail: [email protected]
Frau Zuchgan
Tel.: 0 44 31 / 85-262
E-Mail: [email protected]
Betreuung in Kindertagespflege
(Tagesmutter/ -vater)
Der Landkreis Oldenburg bietet über das
Familien- und Kinderservicebüro des Jugendamtes eine Vermittlung von Tagespflegestellen an. Die Mitarbeiterinnen unterstützen Sie
bei der Suche nach einer für Ihr Kind geeigneten
und überprüften Tagespflegeperson. Sie beraten
Sie in allen Fragen der Kindertagespflege.
Als Eltern(-teil) von einem Kind im Alter von
1 - 3 Jahren können Sie für Ihr Kind einen Ihnen
gesetzlich zustehenden Betreuungsplatz in
Kindertagespflege oder Krippe in Anspruch
nehmen. Für alle weiteren Altersgruppen wird
die Kindertagespflege bei Vorliegen eines konkreten Bedarfs z.B. Berufstätigkeit oder Ausbildung individuell gefördert.
45
Frühe Hilfen
Hatten - Sandkrug
jeden Donnerstag von 09:30 bis 11:00 Uhr
in der ev.-luth. Kirchengemeinde (Holzkirche)
Bahnhofstr. 14
26209 Hatten - Sandkrug
Angebote des Jugendamtes
Hinter dem Begriff „Frühe Hilfen“ verbirgt sich ein
bunter Strauß von Angeboten für Eltern mit Kind
in den ersten drei Lebensjahren. Dabei verfolgen
die Eltern mit der Nutzung der Frühen Hilfen
ganz unterschiedliche Ziele: Einige Eltern haben
konkrete Fragen oder Anliegen und fühlen sich
überlastet oder unsicher. Andere Eltern suchen
einfach die Gemeinschaft, Spaß und den
Austausch mit anderen Eltern oder möchten sich
über bestimmte Themen informieren. Für all
diese Ziele hat das Jugendamt passende Angebote geschaffen.
Hude
jeden Donnerstag von 09:30 bis 11:00 Uhr
im Kulturhof Hude
Parkstr. 106
27793 Hude
Wardenburg
jeden Mittwoch von 09:30 bis 11:00 Uhr
in der ev. Kirchengemeinde Wardenburg
Friedrichstraße 55
26203 Wardenburg
Familienhebammen
Informationen zu unseren Familienhebammen
finden Sie auf S. 11.
Wildeshausen
jeden Dienstag von 09:30 bis 11:00 Uhr
im Waltberthaus
Wittekindstr. 8
27793 Wildeshausen
Café Kinderwagen
Die Café Kinderwagen sind offene Treffpunkte
für Eltern mit Kindern im ersten Lebensjahr. Hier
können Eltern sich in lockerer Atmosphäre bei
Kaffee und Tee miteinander austauschen. Vor
Ort sind außerdem eine Erzieherin und eine
Hebamme, die mit kleinen Singspielen etc. die
Runde gestalten, aber auch für Fragen der
Eltern ein offenes Ohr haben. Das Angebot ist
kostenlos und eine Anmeldung nicht erforderlich, einfach mal vorbei schauen!
Weitere Informationen zu den Café Kinderwagen
im Landkreis Oldenburg:
Familien- und Kinderservicebüro
(Familienhebammen)
Tel.: 0 44 31 / 85-518
E-Mail: [email protected]
Standorte und Öffnungszeiten
(in den Schulferien geschlossen)
Familien- und Kinderservicebüro (Frau Essing)
Tel.: 0 44 31 / 85-461
E-Mail: [email protected]
Ganderkesee - Bookholzberg
jeden Mittwoch von 09:30 bis 11:00 Uhr
im Jugendzentrum Kaffeepott
Ammerweg 1
27777 Ganderkesee - Bookholzberg
Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und
Kinderschutz
Tel.: 0 44 31 / 85-323
E-Mail: [email protected]
Großenkneten - Ahlhorn
jeden Mittwoch von 09:30 bis 11:00 Uhr
im Jugendraum der ev.-luth. Kirchengemeinde
Kirchstr. 10
26197 Großenkneten-Ahlhorn
Harpstedt
jeden Montag von 09:30 bis 11:00 Uhr
in den „Happy-Kids“ Räumen
Schulstr. 25
27243 Harpstedt
46
Frühe Hilfen
Anmeldungen und Informationen zu den
aktuellen Kursangeboten:
Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Kinderschutz
Tel.: 0 44 31 / 85-323
E-Mail: [email protected]
Café Bobbycar
Als Folgeangebot des Café Kinderwagen bietet
das Jugendamt im Landkreis Oldenburg an
bislang zwei Standorten ein Café Bobbycar an.
Hier können Eltern mit Kindern im zweiten und
dritten Lebensjahr zusammen kommen, sich
unterhalten, gemeinsam Kaffee trinken und z.B.
mit Ihren Kindern zusammen bekannte und neue
Spiele ausprobieren. Angeleitet werden die Café
Bobbycar von einer Erzieherin und einer
Ehrenamtlichen, die auch für die Fragen und
Anliegen der Eltern zur Verfügung stehen. Auch
dieses Angebot ist ohne Anmeldung kostenfrei
zu nutzen.
Sicherheit, Hilfe und Unterstützung für
Familien vor Ort durch Paten
Das Projekt „Erziehungslotsen“ bietet Ihnen
kostenlose und vertrauensvolle Hilfe an, wenn
nach der Geburt eines Kindes, bei veränderten
Lebensbedingungen durch Umzug, Trennung/
Scheidung oder Unsicherheiten in der Bewältigung des Alltags mit Kindern eine Neuorientierung notwendig wird. Manchmal fällt es in einer
solchen Situation leichter, sich an eine außenstehende Person zu wenden. Geschulte ehrenamtliche „Patinnen/Paten“ stehen Ihnen in dieser
Zeit als Zuhörer, Begleiter und Vermittler zu den
vielfältigen Angeboten für Familien vor Ort
einmal wöchentlich für einen begrenzten
Zeitraum vertrauensvoll zur Seite.
Profitieren Sie von der Erfahrung unserer
Patinnen/Paten und blicken Sie mit Ihnen gemeinsam nach vorn. Sämtliche Gespräche mit
den Patinnen/Paten unterliegen der Schweigepflicht.
Standorte und Öffnungszeiten
(in den Schulferien geschlossen!):
Ganderkesee - Bookholzberg
jeden Dienstag von 09:30 bis 11:00 Uhr
im Jugendzentrum Kaffeepott
Ammerweg 1
27777 Ganderkesee - Bookholzberg
Großenkneten - Ahlhorn
jeden Donnerstag von 09:30 bis 11:00 Uhr
im Jugendraum der ev.-luth. Kirchengemeinde
Kirchstr. 10
26197 Großenkneten - Ahlhorn
Anmeldung und Informationen:
Familien- und Kinderservicebüro (Frau Zuchgan)
Tel.:
0 44 31 / 85-262
E-Mail: [email protected]
Weiter Informationen zu den Café Bobbycar im
Landkreis Oldenburg:
Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und Kinderschutz
Tel.: 0 44 31 / 85-323
E-Mail: [email protected]
Das Fachinformationssystem Frühe Hilfen
(FIS)
Alle aktuellen Informationen über die Angebote
des Jugendamtes im Landkreis Oldenburg, aber
auch weitere Anbieter aus den Frühen Hilfen im
Landkreis Oldenburg finden Sie auch auf der
Homepage des Fachinformationssystems Frühe
Hilfen Niedersachsen unter:
www.fruehe-hilfen-niedersachsen.de
Kursangebote für Eltern
Die Frühen Hilfen im Jugendamt des
Landkreis
Oldenburg
bieten
außerdem
regelmäßig Elternkurse speziell für Eltern von
Säuglingen an, z.B. zu dem Thema „Erziehung“,
„Elternrolle“, oder „Erste Hilfe“. Diese sind für die
Eltern kostenfrei zu nutzen und durch eine
professionelle Kinderbetreuung auch für Eltern
mit Kleinstkindern nutzbar. Das aktuelle
Kursprogramm ist telefonisch bzw. per E-Mail in
der Koordinierungsstelle Frühe Hilfen und
Kinderschutz zu erfragen.
47
Treffpunkte / Betreuungsmöglichkeiten
Dötlingen
Mi 09:30 – 11:30 Uhr
Ev. Kirchengemeinde
(Gemeinderaum Dötlingen)
Krabbelgruppe
Ev. Kirchengemeinde
(Gemeinderaum Neerstedt)
Krabbelgruppe
Frau Knoop
Tel.: 0 44 32 / 98 97 679
AWO Ortsverein
Ganderkesee
Begegnungsstätte
Brüningerweg 38 e
Krabbelgruppe
Frau Heidmann
Tel.: 0 42 22 / 80 91 95
Ev. Kirchengemeinde
I. Pfarrhaus, Kirchstr. 2
Krabbelgruppe
Frau
Wiebke Wachendorf
(für Kinder die bis Winter
2014 geboren sind)
Frau Sagemann
Tel.: 0 44 32 / 98 97 679
Neerstedt
Di 09:30 – 11:30 Uhr
Ganderkesee
Di 09:00 – 11:00 Uhr
Harpstedt
Mi 15:30 – 17:00 Uhr
Tel.: 0 17 6 / 99 80 72 74
Hude
Verschiedenste
Ev. Kirchengemeinde
Martin-Luther-Gemeindehaus Mutter-KindGruppen
Erika Murr
Di, Do u. Fr
09:30 – 11:00 Uhr
Jugendhaus
Sandra Damm
Tel.: 0 44 31 / 95 59 41
Mo 10:00 – 11:30 Uhr
Jugendhaus
Mo, Mi u. Fr 10:00 Uhr
Tel.: 0 15 1 / 20 97 99 14
Wildeshausen
Krabbelmäuse
(Babys und Klein-kinder
mit Mama, Papa oder
Großeltern)
MALIBU
Eltern-Baby-Kurs
1. Lebensjahr
(Miteinander den Anfang
Liebevoll und Individuell
Begleiten und Unterstützen)
10 Treffen a 90 Min.
65,00 €
Verschiedene Gruppen
Singschule an der
Alexanderkirche
Nadine Hake
Tel.: 0 44 31 / 73 83 221
E-Mail: [email protected]
Internet: www.malibu-kurs.de
Singschule
Dagmar GrösslerKinder ab 2 Jahren Romann und
Ralf Grössler
Tel.: 0 44 31 / 14 99
E-Mail:[email protected]
Mo, Mi, Do
09:30 – 11:30 Uhr
DRK Mehrgenerationenhaus
Bahnhofstr. 14
48
Mutter und Kind Sandra Scholz
Gruppe von 0 -18 Tel.: 0 44 31 / 71 778
Monate
Weitere Treffpunkte
Mehrgenerationenhaus Wildeshausen
 Hausaufgabenbetreuung
 Frühstückstreff für Alleinerziehende
 Leseförderung für Kinder mit Migrationshintergrund
In unserem Haus treffen sich Kinder, Jugendliche, Eltern, Frauen und Männer, ältere
Menschen und Personen mit Migrationshintergrund um von- und miteinander zu lernen, ihre
Freizeit zu verbringen oder gemeinsame Mahlzeiten zu sich zu nehmen.
Wir haben Angebote zur Betreuung von Kindern
und älteren Menschen, um das nachbarschaftliche Miteinander zu fördern und die soziale
Infrastruktur vor Ort zu stärken.
Anschrift/Kontakt:
Mehrgenerationenhaus Wildeshausen
Bahnhofstr. 14
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 7 17 78
Fax:
0 44 31 / 70 98 94
Internet: [email protected]
Unser Angebot:
 Verschiedene Mutter-Kind-Gruppen
vom Krabbel- bis zum Kindergartenalter
Die Mutter-Kind Gruppe war eine der ersten
Gruppen, die das bisherige Alterskonzept erweiterten. Kinder im Alter von sechs bis fünfzehn Monaten haben hier die Möglichkeit, die
ersten spielerischen Kontakte mit anderen
Kindern zu erleben. Zudem können die Kinder
zusammen mit anderen Kindern spielen, singen
und lachen.
Für die Eltern bietet sich ein Austausch von
Informationen und Erfahrungen bezüglich Pflege
und Erziehungsfragen der Kinder. Für alle ist es
wichtig, eine Möglichkeit des Austausches über
aktuelle Probleme in der Kindererziehung sowie
eine daraus resultierende Unterstützung zu erhalten.
Die zunächst angeleitete Gruppe konnte später
die Organisation und Wahrnehmung ihrer
Interessen selbstständig durchführen.
Heute gibt es insgesamt drei Mutter-KindGruppen, in denen natürlich auch Väter gerne
gesehen sind.
Ansprechpartnerin:
Sandra Scholz
 Offene Kinderbetreuung für Kleinkinder
(stundenweise)
Ein Angebot für Mütter mit Kleinkindern zwischen zwei und sechs Jahren bietet das
Wildeshauser Mehrgenerationenhaus schon seit
längerer Zeit an, um Müttern die Gelegenheit zu
bieten, die Kinder kurzzeitig beaufsichtigen zu
lassen, um zum Beispiel: Besorgungen zu
erledigen, zum Arzt zu gehen oder einfach nur
mal ein Eis zu essen. In der Zwischenzeit wird
mit den Kindern gespielt und gebastelt.
49
Weitere Treffpunkte
donum vitae Wildeshausen e.V.
Anschrift/Kontakt:
donum vitae Wildeshausen e.V.
Wittekindstr. 6
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 7 32 20
Fax:
0 44 31 / 98 17 529
E-Mail: [email protected]
Internet: www.donumvitae-wildeshausen.de
Gruppe alleinerziehender Frauen
In unserem „Alleinerziehenden Treff“ bieten wir
die Möglichkeit, andere alleinerziehende
Familien kennen zu lernen, Erfahrungen
auszutauschen, von Hilfsangeboten zu erfahren
und private Kontakte auch außerhalb der
Gruppentreffen zu knüpfen. Hauptanliegen in
unserer Arbeit mit allein Erziehenden sind
folgende Punkte:
 lebenspraktische Unterstützung
 Informationsvermittlung/Beratung
über
rechtliche Ansprüche
 Vermittlung von weiterführenden Hilfen
 Einzelberatung, z.B. bei Krisen durch
Trennung und Scheidung
 regelmäßige, kostenlose Seminare zum
Thema Erziehung und anderes mehr
Ansprechpartnerinnen:
Annette Überschär
Sabine Bernhold
Die Gruppe ist offen für alle interessierten
Frauen.
Die Gruppe trifft sich 14-tägig montags von
09:30 Uhr bis 11:30 Uhr zum gemeinsamen
Frühstück.
Gruppe junger Mütter
Im Jahr 2003 hat der Verein donum vitae
Wildeshausen e.V. eine Gruppe für junge Mütter
(unter 20 Jahren) eingerichtet. In der Beratungsstelle treffen sich Schwangere bez. Mütter mit
ihren Säuglingen/Kleinkindern 14-tägig zu einem
gemeinsamen Frühstück. Unter Anleitung einer
Psychologin ist Raum und Zeit für einen
Erfahrungsaustausch. Es werden Themen besprochen wie z.B. Schwangerschaft und Geburt,
Säuglingspflege und Entwicklungsfragen, Säuglingsernährung aber auch Perspektiven für eine
Berufsausbildung und Probleme in der
Partnerschaft.
50
Beratung/Hilfsangebote
Neben den grundsätzlichen Angebot für jede Schwangere finden Sie hier noch einmal Informationen und
Hilfsangebote für Mütter und Väter in besonderen Lebenssituationen.
51
Beratung/Hilfsangebote
Kinderschutz-Zentrum Oldenburg
Dipl. Psych. Mareike van ´t Zet
Geschäftsführende Leitung
Friederikenstraße 3
26135 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 17 788
E-Mail: [email protected]
Internet: www.kinderschutz-ol.de
(Angebot: „Zuwachs - zusammen wachsen“)
Beratungsstellen
Ev. Beratungsstelle für Ehe-, Familien- und
Lebensfragen sowie Schwangeren- und
Schwangerschaftskonfliktberatung
Kirchstr. 3
27749 Delmenhorst
Tel.:
0 42 21 / 1 41 31
Fax:
0 42 21 / 99 85 80
E-Mail: [email protected]
Aids-Hilfe e.V.
Bahnhofstr. 23
26122 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 1 45 00 u. 1 94 11
Fax:
0 44 1 / 1 42 22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aidshilfe-oldenburg.de
Hinweis:
Im
Rahmen
der
Schwangerschaftsund
Schwangerschaftskonfliktberatung kann in der Regel innerhalb von
drei Tagen ein Termin vereinbart werden.
Ökumenische Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Oldenburg
Peterstr. 22 – 26
26121 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 98 076-0
Fax:
0 44 1 / 98 076-69
E-Mail: [email protected]
Internet: www.ehefamilieleben.de/lokale-beratungsstellen/
Integrationsberatung für Menschen mit
Migrationshintergrund
Diakonisches Werk des ev.-luth.
Kirchenkreises Oldenburg-Land
Büro Ganderkesee
Ring 14
27777 Ganderkesee
Tel.:
0 42 22 / 80 62 012
Mobil: 0 15 2 / 56 46 80 40
oldenburg/oekumenische-beratungsstelle-oldenburg/
http://www.kirche-oldenburg.de/themen/seelsorgeberatung/beratungsstellen.html
Beratungsstelle für Ehe-, Familien und
Lebensfragen
im Offizialatsbezirk Oldenburg
Westerstr. 10
27749 Delmenhorst
Tel.:
0 42 21 / 91 69 00
Dorfhelferinnen für den
Landkreis Oldenburg
Sannummer Str. 3
26197 Großenkneten
Ansprechpartner:
Herr Breitenbach
Tel.:
0 44 87 / 92 85
E-Mail: [email protected]
Frau Müller
Tel.:
0 44 32 / 14 58
E-Mail: [email protected]
Internet: www.dhw-nds.de
Diakonisches Werk des ev.-luth.
Kirchenkreises Oldenburg-Land
Kreisgeschäftsstelle
Am Esch 11
26197 Großenkneten
Tel.:
0 44 35 / 50 08
Fax:
0 44 35 / 64 28
E-Mail: [email protected]
Frauen- und Kinderschutzhaus des
Landkreises Oldenburg
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Leitung: Karin Kohorst-Thölke
Tel.:
0 44 31 / 9 28 42
E-Mail: [email protected]
Internet: frauenhaus.oldenburg-kreis.de
Diakonisches Werk des ev.-luth.
Kirchenkreises Oldenburger-Land
Büro Ganderkesee
Ring 14
27777 Ganderkesee
Tel.:
0 42 22 / 94 20 40
Fax:
0 42 22 / 94 20 44
E-Mail: [email protected]
(Sie können sich hier auch über die online-Beratung an uns
wenden).
52
Beratung/Hilfsangebote
Tel.: 0 44 1 / 4 03 20 07 (Pastorin Bühler-Egdorf)
0 44 1 / 4 03 27 43 (Pastorin Freitag u.
Frauen- und Mädchentelefon des
Landkreises Oldenburg „Aufwind“
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Leitung: Karin Kohorst-Thölke
Tel.:
0 44 31 / 94 85 85
E-Mail: [email protected]
Internet: www.aufwind.oldenburg-kreis.de
Pastorin Hinrichs)
E-Mail: [email protected]
Verwaiste Eltern und Geschwister
Bremen e.V.
Münchener Straße 146
28215 Bremen-Findorf
Tel.:
0 42 1 / 20 70 465
E-Mail: [email protected]
Internet: www.verwaiste-eltern-bremen.de
(Sie können sich hier auch über die online-Beratung an uns
wenden).
AWO Familienberatungsstelle Oldenburg
Cloppenburger Straße 65
26135 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 97 37 70
Fax:
0 44 1 / 97 37 718
E-Mail: [email protected]
Internet: www.beratungsstelle-oldenburg.de
Berufliche Perspektiven
Beauftragte für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt
Agentur für Arbeit Oldenburg-Wilhelmshaven
Frau Heike Loers
Stau 70
26122 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 22 81 247
Fax:
0 44 1 / 22 81 109
E-Mail: [email protected]
Menschen mit Einschränkungen/
Behinderung
Landkreis Oldenburg
Kreisbehindertenbeauftragte
Rita Rockel
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 85 -473
E-Mail: [email protected]
Internet: www.oldenburg-kreis.de
>> Amt für Arbeit und Soziale Sicherung
>> behindertenbeauftragte
Gleichstellungsstelle Delmenhorst
Berufsrückkehr/Koordinierungsstelle
Termine bei Frau Körner-Reuter
Tel.: 0 42 21 / 99 -1187, -2006
Sorgentelefone
Lebenshilfe Bremen
Unterstützte Elternschaft
Ansprechpartnerin: Stefanie Bargfrede
Waller Heerstr. 55
28127 Bremen
Tel.:
0 42 1 / 38 77 767
Fax:
0 42 1 / 38 77 799
E-Mail: [email protected]
Schwanger? Und keiner darf es erfahren?
Wir helfen anonym und sicher
Tel.:
0 80 0 / 40 40 020 (gebührenfrei)
Internet: www.geburt-vertraulich.de
Bei Mobbing
Beratungsstelle Hannover
Tel.:
0 51 1 / 62 55 62 (kostenpflichtig)
Glücklose Schwangerschaft
Elterntelefon (bundesweit)
Tel.:
0 80 0 / 111 05 50 (gebührenfrei)
Klinikum Oldenburg
Krankenhausseelsorge
Pastorin Beate Bühler-Egdorf,
Pastorin Freitag, Pastorin Hinrichs
Rahel-Straus-Str. 10
26133 Oldenburg
Kinder- und Jugendtelefon
Tel.:
0 80 0 / 111 03 33 (gebührenfrei)
Sorgentelefon für landwirtschaftliche
Familien (Rastede)
Tel.:
0 44 02 / 8 44 88
53
Beratung/Hilfsangebote
Psychologische Beratungsstellen
Caritasverband
Oldenburger-Ammerland e.V.
Peterstr. 39
26121 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 35 07 15-13
Fax:
0 44 1 / 35 07 15-29
E-Mail: [email protected]
Internet: www.caritas-ol.de
Psychologische Beratungsstelle für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene
der Stadt Delmenhorst
- Nebenstelle Wildeshausen –
Ahlhorner Str. 10
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 9 20 47
Fax:
0 44 31 / 9 20 49
E-Mail: [email protected]
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Oldenburg-Land e.V.
Herr Jürgen Vosteen
Parkstr. 55 b
27798 Hude
Tel.:
0 44 08 / 93 91-0
Fax:
0 44 08 / 93 91-33
E-Mail: [email protected]
Internet: www.drkhude.de
Psychologische Beratungsstelle für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Bismarckstr. 26
27749 Delmenhorst
Tel.:
0 42 21 / 1 41 41
Fax:
0 42 21 / 1 41 48
E-Mail: [email protected]
Psychologische Beratungsstelle für Eltern,
Kinder und Jugendliche der Stadt Oldenburg
Donnerschweer Str. 43
26123 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 235 35 00
Fax:
0 44 1 / 235 35 12
E-Mail: [email protected]
Diakonisches Werk des ev.-luth.
Kirchenkreises Oldenburg-Land
Kreisgeschäftsstelle
Am Esch 11
26197 Großenkneten
Tel.:
0 44 35 / 50 08
Fax:
0 44 35 / 64 28
E-Mail: [email protected]
Diakonisches Werk des ev.-luth.
Kirchenkreises Oldenburger-Land
Büro Ganderkesee
Ring 14
27777 Ganderkesee
Tel.:
0 42 22 / 94 20 40
Fax:
0 42 22 / 94 20 44
E-Mail: [email protected]
Kuren
Infos rund um das Thema „Mutter/Vater-KindKuren“ erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse
und bei folgenden Institutionen:
ReGenesa e.V.
Vorsorge- und Rehakliniken für Frauen, Mütter
und Kinder in der Ev.-luth. Landeskirche
Hannovers e.V.
Knochenhauerstraße 33
30159 Hannover
Tel.:
0 51 1 / 99 04 50
Fax:
0 51 1 / 99 04 545
E-Mail: [email protected]
Internet: www.regenesa.de
54
Beratung/Hilfsangebote
Schuldnerberatung
Delmenhorster Tafel e.V.
Elbinger Str. 8
27755 Delmenhorst
Tel.:
0 42 21 / 5 87 03 30
Fax:
0 42 21 / 5 87 03 32
E-Mail: [email protected]
Schuldnerhilfe in Niedersachsen e.V.
Westerstr. 13 – 15
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 94 88 71
Fax:
0 44 31 / 94 88 91
Internet: www.schuldnerhilfe-ev.net
Sprechzeiten: Mo - Fr 10:00 - 12:30 Uhr
Termine nach Vereinbarung
Ausgabestelle Ganderkesee
Am Ring 1
2777 Ganderkesee
(Ausgabe nur Mittwochs 14:30 - 16:30 Uhr)
PARITÄTISCHER
Schuldner – Insolvenzberatung
Ziegelhofstr. 125 – 127
26121 Oldenburg
Tel.:
0 44 1 / 7 79 00-0
Fax:
0 44 1 / 7 79 00-22
E-Mail: [email protected]
Internet: www.oldenburg.paritaetischer.de
Ausgabestelle Hude
Parkstr. (Im Kulturhof)
27798 Hude
(Ausgabe Do 09:00 - 11:30 Uhr)
Kleiderkammern vom Deutschen Roten Kreuz
Suchtberatung
Parkstr. 57
27798 Hude
Mi 15:00 - 17:00 Uhr
Fachstelle Sucht der Diakonie im
Landkreis Oldenburg
Heemstr. 28
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 29 64
Fax:
0 44 31 / 7 27 40
E-Mail: [email protected]
Internet: www.suchtberatung-landkreis-oldenburg.de
Oldenburger Str. 229
26203 Wardenburg
Di 14:30 - 16:30 Uhr
Do 15:00 - 17:00 Uhr
Schulstraße 6
27243 Harpstedt
Di 15:00 - 16:00 Uhr
Finanzielle Not
Wildeshauser Str. 73
26197 Ahlhorn
Di 15:00 - 17:00 Uhr
Wildeshauser Tafel e.V.
Dr. Klingenberg Str. 92 (Anfahrt über Heilstättenstr.)
27793 Wildeshausen
Tel.:
0 44 31 / 73 96 377
Fax:
0 44 31 / 73 96 422
E-Mail: [email protected]
Internet: www.wildeshauser-tafel.de
Ausgabestelle Ahlhorn
Visbeker Str. 2 (Alte Feuerwehr)
26197 Ahlhorn
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Nachwort
Der Ratgeber kann nur einen begrenzten
Überblick über Hilfen rund um die Schwangerschaft und Geburt geben. Gesetzliche Vorgaben
und staatliche Leistungen können sich ändern.
Daher wird keine Gewähr für absolute Fehlerfreiheit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit
übernommen.
Bei der Vorstellung der einzelnen Angebote und
Dienstleistungen in dem Ratgeber handelt es
sich um eine Selbstdarstellung der Anbieterinnen/Anbieter und Einrichtungen.
Eine Haftung für Folgen, die aus irrtümlichen
Angaben entstehen, muss somit ausgeschlossen werden.
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