Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND

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Kleine Anfrage Antwort LANDTAG RHEINLAND
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ
15. Wahlperiode
Drucksache 15/
695
11. 01. 2007
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dr. Peter Schmitz (FDP)
und
Antwort
des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen
Anstieg der Krankenversicherungsbeiträge bei der AOK Rheinland-Pfalz
Die Kleine Anfrage 416 vom 18. Dezember 2006 hat folgenden Wortlaut:
Presseberichten zufolge (z. B. Süddeutsche Zeitung vom 15. Dezember 2006) planen mehrere Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK)
erhebliche Beitragserhöhungen. In diesem Zusammenhang wird berichtet, dass die AOK Rheinland-Pfalz eine Erhöhung um 1,6
Prozentpunkte, auf dann 16,4 Prozent, plane. Dies wäre bundesweit der höchste Steigerungswert.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass die AOK Rheinland-Pfalz eine Beitragserhöhung in oben genannter oder aber auch vergleichbarer Höhe plant?
2. Warum ist die Beitragssteigerung bei der AOK Rheinland-Pfalz im bundesweiten Vergleich die höchste?
3. In welchem Umfang und aufgrund welcher konkreten Maßnahmen ist diese geplante Beitragssteigerung auf die Folgen der anstehenden Gesundheitsreform zurückzuführen?
4. In welchem Umfang resultiert diese geplante Beitragssteigerung auf den Mehrbelastungen durch die Mehrwertsteuererhöhung
zum 1. Januar 2007?
5. In welchem Umfang resultiert diese geplante Beitragssteigerung auf der Tatsache, dass Rheinland-Pfalz bundesweit mit den höchsten
Landesbasisfallwert im stationären Bereich hat?
6. Wie beurteilt die Landesregierung eine solche Beitragserhöhung der AOK in Rheinland-Pfalz insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Lohnzusatzkosten, damit verbunden der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Unternehmen sowie der
Schaffung von Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz?
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit
Schreiben vom 10. Januar 2007 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Ja. Die Beitragssatzerhöhung in Höhe von 1,6 Beitragssatzpunkten wurde am 20. Dezember 2006 zum 1. Januar 2007 vom Verwaltungsrat beschlossen. Der allgemeine Beitragssatz steigt deshalb von 13,9 v. H. auf 15,5 v. H.
Zu 2.:
Die AOK Rheinland-Pfalz hat in der Vergangenheit im Vergleich zu vielen Ortskrankenkassen einen vergleichsweise niedrigen Beitragssatz erhoben. Andere Kassen hatten in den letzten Jahren (vornehmlich in den Jahren 2004 und 2005) ihre Beitragssätze erhöht
oder Kostendämpfungseffekte des Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) für den Schuldenabbau genutzt. Die AOK Rheinland-Pfalz hingegen hatte diese Einsparungen an die Versicherten und Arbeitgeber weitergegeben.
Im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) müssen nun alle Krankenkassen bis zur Einführung des Gesundheitsfonds entschuldet sein.
Zu 3.:
Als so genannte Versorgerkasse ist die AOK Rheinland-Pfalz wesentlich von allgemeinen Ausgabensteigerungen betroffen. Mit der
anstehenden Gesundheitsreform sind in einzelnen Teilbereichen Leistungsverbesserungen beabsichtigt, so zum Beispiel bei MutterKind-Kuren oder bei der Palliativversorgung und der häuslichen Krankenpflege. Diese führen jedoch nicht zu relevanten Kostensteigerungen.
b. w.
Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Januar 2007
Drucksache 15/
695
Landtag Rheinland-Pfalz – 15. Wahlperiode
Zu 4.:
Durch die Mehrwertsteuererhöhung zum 1. Januar 2007 werden die gesetzlichen Krankenkassen insgesamt mit 0,1 Beitragssatzpunkten belastet. Entsprechendes gilt auch für die AOK Rheinland-Pfalz.
Zu 5.:
Die Tatsache, dass Rheinland-Pfalz im Jahr 2006 den höchsten Landesbasisfallwert im stationären Bereich hat, führt bei der AOK
Rheinland-Pfalz nicht dazu, dass sie im Ländervergleich auch die höchsten Ausgaben je Mitglied für Krankenhausbehandlung zu
verzeichnen hat.
Zur Beurteilung der Krankenhausausgaben müssen neben den Landesbasisfallwerten auch die landesspezifischen Case-Mix-Indizes
und die Fallzahlen berücksichtigt werden. Eine aktuelle Berechnung des Statistischen Landesamtes kommt zu dem Ergebnis, dass
die Behandlungskosten in den rheinland-pfälzischen Krankenhäusern eher unter dem Durchschnitt liegen.
Zu 6.:
In den letzten Jahren haben die rheinland-pfälzischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Arbeitgeber von eher moderaten Beitragssätzen der Krankenkassen im Land profitiert. Richtig ist, dass steigende Krankenkassenbeiträge grundsätzlich die Lohnzusatzkosten erhöhen und sich tendenziell negativ auf den Arbeitsmarkt auswirken. Da die finanziellen Mittel jedoch in den beschäftigungsintensiven Gesundheitssektor fließen, relativieren sich die möglichen negativen Folgen für den Arbeitmarkt.
Gleichwohl muss es politisches Ziel sein, die Gesamtbelastung der Arbeitgeber mit Sozialversicherungsbeiträgen zu begrenzen und
zu senken, soweit dies nicht die Funktionsfähigkeit der sozialen Sicherungssysteme, die einen erheblichen Beitrag für die gesellschaftliche und auch wirtschaftliche Stabilität in unserem Land leisten, beeinträchtigt.
Trotz des aktuellen Anstiegs des Beitragssatzes bei der AOK Rheinland-Pfalz wird bei den AOK-Versicherten und ihren Arbeitgebern der Gesamtsozialversicherungsbeitrag im Jahr 2007 niedriger ausfallen als im Jahr 2006. Dies ist auf die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um 2,3 Beitragssatzpunkte zurückzuführen, die den Anstieg des Rentenversicherungsbeitrages
(0,4 Beitragssatzpunkte) und des AOK-Beitragssatzes (1,6 Beitragssatzpunkte) mehr als kompensiert. Nennenswerte negative Konsequenzen für die Wettbewerbssituation rheinland-pfälzischer Unternehmen infolge des Beitragssatzanstiegs sind daher nicht zu erwarten. Insgesamt werden die Unternehmen auch in Rheinland-Pfalz ab dem Jahr 2007 entlastet.
Malu Dreyer
Staatsministerin