Untitled - Raiffeisen

Transcription

Untitled - Raiffeisen
lnhaltsverzeichnis
1.
Allgemeines zum Kreditgeschäft...
2.
Die Kreditarten
2.1.
2.2.
2.3.
2.4.
2.5.
2.6.
Der Kontokorrentkredit...........
........5
Der Abstattungskredit ...............:..............
.......7
lnterner Uberziehungsrahmen (lUR)
..,...............9
Überziehungsmöglichkeit durch Kreditanbot und Annahme
........ 1O
Kontoüberschreitung
.......... 11
Haftungskredit........
.......,.......,... 13
3.
Fremdwährungsfinanzierungen
4.
Kreditkonditionen..........
4.1.
4.2.
Verzinsung..............
Zinsabsicherung
5.
Der
5.1.
5.2.
5.3.
Wirtschaftliche Kreditfähigkeit
Rechtliche Kreditfähi9keit..........
6.
Sicherheiten........
................3
........4
...... 15
....2O
..........2O
...........21
Kreditnehmer............
....22
Kreditwürdigkeit........
........22
......23
...................24
...27
6.1. Hypotheken .........
....27
6.2. Verpfändung von Wertpapieren, Depots und Sparbüchern .........................29
6.3. Verpfändung eines Warenlagers..,
...............29
6.4. Abtretung Eigentumsvorbehalt.
....29
6.5. Sicherungsübereignung .........
......3O
6.6. Bürgschaft
.........3O
6.7. Forderungszession
.........31
6.8. Verpfändung von Lebensversicherungen............
.........31
6.9. Verpfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen.......... ...............31
6.10. Blankowechsel..........
.................... 31
7.
Kreditprüfung
a.
Laufende Überwachung und
9.
Beendigung des
1().
Finanzierungsalternativen
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
.........32
Betreuung
KrediWerhältnisses.........
..........
.......33
...34
.....35
2
Al
1.
lgemeines zurn. Kred itgeschäft
Zu Beginn eines Kreditverhältnisses steht ein Wunsch des Kunden: er möchte sich ein Auto kaufen,
eine Wohnung finanzieren, die Maschinen erneuern oder Produktionsmaterial beschaffen.
lnvestitionen (privat oder geschäftlich) können grundsätzlich auf zwei Arten finanziert werden:
t
t
durch selbst aufgebrachte Mittel (Eigenkapital und Selbstfinanzierung)
durch Kredite (Fremdkapital)
Die Kreditinstitute nehmen auf der einen Seite die Einlagegelder ihrer Sparer entgegen (Kapitalsammelfunktion) und geben auf der anderen Seite diese Gelder wieder als Kredite an ihre Kunden weiter. Dies ist ganz einfach beschrieben eine sehr wichtige Funktion des Bankensektors in der Volkswirlschaft , d ie sogenannte Transformationsf u nktion.
Eine hohe Ausleihungsquote bedeutet für ein Kreditinstitut mehr Erträge aus Zinsen. Je höher die
Ausleihungsquote, desto größer ist aber auch das Risiko von Kreditausfällen.
Natürlich wird die Bank bestrebt sein, dass sie ihr Geld, das sie als Kredit verliehen hat, wieder vollständig zurückbekommt und dafür noch ein entsprechendes Entgelt, nämlich die Zinsen, erhält.
Einerseits weil es zum Großteil nicht das ,,Geld der Bank", sondern Spareinlagen ihrer Kunden sind
(dies kann oft ein gutes Argument bei Kundengesprächen sein!) und andererseits weil jeder Kreditausfall direkt die Ertragslage der Bank verschlechtert!
,,Kredit" bedeutet: (abgeleitet vom lat. credere ,,glauben, vertrauen")
I
.
das Verlrauen in die Fähigkeit einer Person oder eines Unternehmens, ihren Kreditverpflichtungen nachzukommen
die zeitweilige Überlassung von Geld oder Gütern gegen Entgelt (Zinsen)
.
Es kommt also beim Kreditgeschàftganz besonders auf den Kreditnehmer, seine Persönlichkeit und
seine wirtschaftliche Fähigkeit, das Geld zurückzubezahlen, an.
Jeder Kredit ist somit nach dem Risiko eines Ausfalles, also hauptsächlich nach der
Ð Bonität des Kreditnehmers
t
(,,kann er den Kredit zurückzahlen?") und
RtstKo
den gegebenen Sicherheiten (,,bekomme ich mein Geld, falls der
Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann, auf andere Weise wieder?")
zu beurteilen. Dieses Risiko muss minimiert werden!
Gesetzlichen Regelungen zum Kreditgeschäft finden sich im ABGB und im Verbraucherkreditgesetz, welches im Juni 2010 durch das sogenannte Darlehens- und Kreditrechts-Änderungsgesetz
eingeführt wurde. Damit wurde in erster Linie die Richtlinie der Europäischen Union über Verbraucherkreditverträge umgesetzt und das österreichische Darlehens- und Kreditveftragsrecht grundlegend neu geregelt.
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
3
2.
Die Kreditarten
Für die vielen verschiedenen Finanzierungswünsche der Kunden hat sich im Laufe der Zeil eine Vielzahl verschiedener Kreditarten entwickelt. Die Wahl der Kreditart wird hauptsächlich bestimmt vom
Finanzierungswunsch (Verwendungszweck) und der Laufzeit.
Kreditlaufzeit - Unterscheidung
Die Laufzeit der Finanzierung sollte sich immer nach der Nutzungsdauer der anzuschaffenden Güter
richten, wobei die Kreditlaufzeit die gewöhnliche Nutzungsdauer des Gutes nicht übersteigen
darf. Es muss geprüft werden, ob die Rückzahlungsmöglichkeiten des Kreditnehmers für die Tilgung
in einer angemessenen Frist ausreichen.
Hinsichtlich der Laufzeit des Kredites kann man grob unterscheiden:
langfristig
kurzfristig
mittelfristig
bis zu 1 Jahr
1
Unternehmen:
Finanzierung U mlaufuermögen
(Warenei nkauf , Lieferforderu ngen)
Unternehmen:
lnvestitionen (kurzlebige Wirtschaftsgüter, EDV,...)
Unternehmen:
lnvestitionen (langlebige WG,
Maschinen, Hallen,...)
Verbraucher:
Verbraucher:
Auto, Wohnungseinrichtung,...
Verbraucher:
Haus-, Wohnungskauf
Lebenshaltu ngskosten (U rlaub,
- 5 Jahre
über 5 Jahre
Konsum, Hobbies,...)
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
4
2.1.
Der Kontokorrentkred it
Dem Kunden wird beim Kontokorrentkredit (auch KKK; ,,conto corrent" = in laufender Rechnung) ein
Kreditrahmen für eine bestimmte Laufzeit zur Verfügung gestellt. Der Kunde kann den Rahmen beliebig ausnützen, also den Rahmen ausschöpfen, dann wieder zurückzahlen, neuerlich ausnützen usw.
Man spricht deshalb auch von einem revolvierend ausnützbaren Kredit.
Kontokorrentkredit
Rahmen
Laufze¡t
-+
Verwendungszweck:
o
.
Betriebsmittellinie/-kredit bei Unternehmen, für laufendes Geschäft (Wareneinkauf, Lohnzahlungen, Abwicklung des Weihnachtsgeschäftes,...)
Kreditrahmen bei Privatkunden: wird als befristeter Kontokorrentkredit bzw. bei unbefristeten
Laufzeiten mit Kreditanbot gewährt.
Laufzeit:
.
.
fix (2.8. bis 31.12.2015)
bis auf weiteres (b.a.w.)
Rückzahlung:
¡ alles bei Fälligkeit (zum Laufzeitende oder nach Fälligstellung)
o
.
Rahmeneinschränkung
durch anschließende Abstattungsregelung
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
5
Kontonummer: 0
Kundennummer: 00963736/1
/1
SB: Hr Stelzinger Herbert
KREDITVERTRAG
Kontokorrentkredit
Kreditgeber:
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrieñe Genossenschaft mit beschränkter
Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v
Kreditnehmer:
Max Mustermann, geb. '1 1.'l 900, Hauptsplatz 1,5020 Musterdoff
Gesamtkreditbetrag:
Der Kreditgeber räumt dem Kreditnehmer einen revolvierend ausnu2baren Kredit bis
EUR 50.000,-- (in Worten: Euro fünfzigtausend) ein.
Verwendungszweck:
Dispositionsrahmen
Laufzeit:
Sollzinsen:
bis 31 12.2012
5,0 % p.a. kontokorrentmäßig; Verrechnung vierteljährlich im nachhinein
Uberschreitu
n
gszinsen
ZinssaÞanpassung siehe nachfolgend
0,0181 o/o pro Tag vom Uberschreitungsbetrag
:
Verzugszinsen:
Abschlusstermine;
5
o/o
p.a.
Entgelte:
31.3 , 30.6 , 30.9.,31.12.
gemäß angeschlossenem Preisblatt
zu zahlender Gesamtbetrag:
Effektiver Jah reszi nssatz:
7
Sicherheiten:
jeweils gemäß gesonderten Verträgen.
Al lgem. Aufrechenbarkeit:
GrundsäÞlich gilt als vereinbart, dass alle dem Kreditgeber im Rahmen der
Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur Sicherstellung dieses
EUR 53.823,86
,5 0/o
Kredltes dienen.
Nach ordnungsgemäßer Bestellung der vereinbarten Sicherheiten in bar oder durch
Uberweisung
RücktrÌttsrecht binnen 14 Tagen - siehe unter Rücktrittsrecht des Kreditnehmers
Auszahlung:
(4. Allgemeine Kreditbedingungen).
Tageszinsen auf bereits ausbezahlte Beträge höchstens (auf Gesamtkreditbetrag)
EUR 6,94
Sollzinsen: 3-Monats-EURIBOR vom 03.10.2011 + 3,5 o/o, aut volle 1/8 % kaufmännisch gerundet, bei vierteljährlicher
Anpassung am Ersten eines Kalenderquartals, befristet bis 31.12.2012. Der Anpassungsbedarf wird regelmäßig
ermittelt durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des letzten Monats des Vorquartals mít dem
EURIBOR vom ersten Bankarbeitstag des letzten Monats des Vorvorquartals. Nur zum ersten Anpassungsstichtag das ist der Erste des dem Vertragsabschluß folgenden Íibernächsten Quartals - wird der Anpassungsbedarf durch
Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Vormonats mit dem EURIBOR vom 03.10.2011 ermittelt.
Änderungen unter 1/8 % unterbleiben. ln diesem Fall bleibt der ältere EURIBOR-Wert so lange Vergleichswert, bis
eine Anderung von 1/8 % festgestellt wird.
Auch für den Fall, daß sich für den Kreditgeber aufgrund gesetzlicher, kredit- und währungspolitischer oder
sonstiger Maßnahmen die für diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. für Geldbeschaffung und
Mittelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve, Unterlegungsverpflichtung etc.) verändern, ist er
berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition/Aufschlag entsprechend anzupassen.
Ab dem 01.01.2013 ist der Aufschlag neu zu vereinbaren. Sollte eine einvernehmliche Neuregelung des Aufschlages
nicht zustande kommen, beträgt der Aufschlag 5 %.
Allgemeine
Kreditbedingungen:
Weiters gelten für diesen Vertrag die Allgemeinen Kreditbedingungen in der
derzeit gültigen Fassung.
Der Kreditnehmer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie, der Vorvertraglichen lnformationen zu diesem Kredit,
einer Kopie der Allgemeinen Kreditbedingungen samt Datenschutzerklärung und Bankgeheimnisentbindung, des
Preisblattes u nd der All gemeinen Geschäftsbedi ngungen.
OrVDatum
Max Mustermann
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering
registlierte Genossenschaft
mit beschr'ånkter Haftung
A. ALLGEMEINE KREDITBEDINGU NGEN:
Gegenständliche Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des von der Raiffeisenbank
Salzbu rg-Lieferin g als Kreditgeber gewä h rten Kredites.
Zinsen: Sollzinsen werden vom jeweiligen Tagessaldo des Kreditkontos im nachhinein verrechnet; im Verzugsfall zuzüglich
Verzugszinsen vom fälligen Betrag, bei Uberschreitung eines Kreditrahmens zuzüglich Uberschreitungszinsen vom
Uberschreitungsbetrag.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Grundlage der ausstehenden Kapitalbeträge auf Basis eines Jahres von 360 Tagen
und der tatsächlichen Anzahl von Tagen der jeweiligen Zinsperiode.
Kontokorrentmäßige Verrechnung: Das Kreditkonto wird zu den Abschlussterminen kontokorrentmäßig abgeschlossen,
ihm können angelastet werden: Kapitalziehungen, Zinsen und alle Nebengebühren (Provisionen, Spesen, Barauslagen etc-),
alle Rückgriffsansprüche aus Garantien, Akkredìtiven, aus Wechselankäufen, Kreditkartenhaftungen etc., sowie alle
notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der außergerichtlichen Betreibung, soweit sie vom Kreditnehmer verschuldet
wurden und in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.
Kontoabschluss: Zu jedem 31 .12. erhält der Kreditnehmer einen Kontoabschluss. Sofern er nicht binnen zweier Monate ab
Erhalt schriftllch widerspricht, so gilt der Kontoabschluss als genehmigt. Der Kreditgeber w¡rd den Kreditnehmer jeweils bei
Beginn dieser Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens hinwersen.
Annahmen bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses: Der Kredit wird sofort bzw. zum frühest möglichen Zeitpunkt
in voller Höhe fúr die gesamte Laufzeit in Anspruch genommen. Der Kreditvertrag gilt für den vereinbarten Zeitraum und wird
vertragskonform erfüllt Sollzinssatz und Entgelte bleiben bis Vertragsende unverändert.
Beendigung/Verweigerung der Kreditauszahlung: Aus wichtigem Grund ist der Kreditgeber jederzeit berechtigt,
Kredltauszahlungen unter Angabe der Gründe zu venrueigern und den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen. Die Ausübung
dieses Rechts durch den Kreditgeber effolgt schriftlich Wlchtige Gründe i.S.d. Z 23 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind insbesondere:
schwerwiegender Zahlungsverzug - mindestens sechs Wochen trotz zweiwöchiger Nachfrist und Androhung des
Terminverlustes (alle offenen Beträge werden zur Zahlung fällig), Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen, sofern
dadurch die Rechtsstellung des Kreditgebers gefährdet wird.
Rücktrittsrecht des Kreditnehmers: Der Kreditnehmer kann innerhalb von vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von
Gründen vom Kreditvertrag zurücKreten. Kein Rücktrittsrecht bei Hypothekarkrediten. Die Rücktrittsfrist beginnt am Tag des
Abschlusses des Kreditvertrags. Bei schriftlich erklärtem Rticktritt wird dle Frist durch Absendung an den Kreditgeber
innerhalb der Frist gewahrt. Der Kreditnehmer ist verpflÌchtet, schon ausgezahlte Kreditbeträge einschließlich aufgelaufener
Zinsen zum vereinbarten Zinssatz (Tageszinsen siehe Auszahlung) innerhalb 30 Kalendedagen nach Absendung der
Rücktrittserklärung zu bezahlen. Der Rücktritt durch einen von mehreren Kreditnehmern wirkt für alle Kreditnehmer.
Mögliche Folgen des Verzugs: Verzugszinsen, Mahnspesen laut Preisblatt, Terminsverlust, Verwertung der Slcherheiten,
Klage, Exekution, Einmeldung in Kleinkreditevidenz und Warnliste.
Deckungswechsel: Der Kreditnehmer verpflichtet sich, uber Anforderung des Kreditgebers einen akzeptierten
Blankowechsel zu hinterlegen. Der Kreditgeber ist jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben
auszustellen, die den gesamten Forderungen aller Ad des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer im Zeitpunkt der
Ausstellung entsprechende Wechselsumme elnzuseÞen und mit dem Wechsel nach Wechselrecht votzugehen; die
Geltendmachung stellt keine Umwandlung der ursprünglichen Forderungen dar, sodass bestellte Sicherheiten aufrecht
bleiben.
Liegenschaftspfand: Die Verpfändung von Liegenschaften löst Notargebühren und bei Eintragung auch Eingabe- und
Eintragungsgebühren aus.
lnformationen: Der Kreditnehmer hat über wesentliche Anderungen der wirtschaftlichen und rechtllchen Verhältnisse den
Kreditgeber unverzüglich zu informieren
Solidarhaftung/Einzeldisposition: Mehrere Kreditnehmer haften zur ungeteilten Hand. Dem Kreditgeber gegenüber ist
jeder allein zur Dìsposition berechtigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Weiters gelten die Allgemeìnen Geschäftsbedingungen in der derzeit gültigen
Fassung; besonders wird auf die Ziffern 2, 11, 19,20,21 ,38, 45 und 59 hingewiesenBeschwerden und Aufsichtsbehörde: Für Beschwerden zuständig: Beschwerdestelle des Kreditgebers. Gemeinsame
Schlichtungsstelle der osterrelchischen Kredltwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien; Aufsichtsbehörde:
Finanzmarktaufsicht, Otto-Wagner-Platz 5, 1 090 Wien.
Gerichtsstand: Fúr alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird gemäß S 104 JN das jeweils örtlich zuständige Gericht am
WohnsiE des Kreditnehmers vereinbart
B. DATENSCHUTZERKLÄRU NG
1.)
UN
D BAN KG EH EI M N ISENTBIN DU N G
Der Kunde erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung damit einverstanden, dass das Kreditinstitut nachstehende
Daten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit beim Kreditschutzverband von 1870 eingerichtet sind,
übermittelt, und entbindet das Kreditinstitut insofem vom Bankgeheimnis:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, RücKührungsmodalitäten, Schritle des Kreditinstituts im
Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von
Zahlungsverkehrsinstrumenten.
Zweck der Ubermittlung ist die Venrvahrung, Zusammenfûhrung und Weitergabe der vorstehend angefühden Daten
durch den Empfànger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute und
Verslcherungsunternehmen zur Wahrung ihrer Gläubigerschutzinteressen.
2)
Darüber hinaus entbindet der Kunde das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis gegenüber dem Land Salzburg bzw. dem
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung, hinsichtlich aller in einem Finanzierungsplan
nach dem Salzburger Wohnbauforderungsgesetz 1990 enthaltenen Darlehen/Kredite.
Das Kreditinstitut ist sohin jederzeit berechtigt, dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung,
Abteilung für Wohnbauförderung alle Auskünfte, diese Darlehen/Kredite betreffend, zu erteilen.
OûDatum
Max Mustermann
Raiffeisen Kredit
Preisblatt zum Kreditvertrag
Kontonummer¡
Verbraucher
O
Rt¡lffei¡en
trleine Sclrturger Bonk
Europäische Standardinformation für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz
1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers
Raiffeisenban k Salzburg-Liefering
Kreditgeber
registrierte Genossenschaft
mit beschränkter Haftung
FN 69083v, Landesgericht Salzburg
Münchner Bundesstr I
5020 Salzburg
Anschrift
Berater (.)
Telefon (*)
E-Mail(")
Herbert Stelzinger
+43 662 433355 10
h e
rb e rt. ste lzi
n ge
r@ ef e ri n g.
Ii
ra iffe i se n.
at
+43 662 433355 19
Fax (.)
lnternet-Adresse l*')
www. lief erlno. raiffeisen. at
€a+ls-zut+effend)
Kreditve'mittler
+eteø+i:)
e+q€+e
F€)r{+
lntornot Aelrocea l*l
(-) Freiwillige Angaben des Kreditgebers.
ln allen Fällen, in denen ,,falls zutreffend" angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen,
wenn die lnformation fúr das Kreditprodukt relevant ist, oder die betreffende lnformation bzw. gesamte Zeile
durchstreichen, wenn die lnformation für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.
Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sind durch die entsprechenden Angaben zu erse2en.
2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts
Revolvierend ausnützbarer Kontokorrentkredit:
Kreditart
Gesamtkreditbetrag
Obergrenze oder Summe aller Betrâge, die aufgrund des
Kreditverfraos zur Veiüauno oestellt wird
Bedingungen für dle lnanspruchnahme
Gemeint ist, wie und wann Sie das Geld erhalten
Wieder ausnützbarer Rahmen mit dem das Recht
eingeräumt wird den Kredit während der Dauer des
Kreditverhältnisses zu beliebigen Zeitpunkten und in
beliebiger Höher bis maximal zum vereinbarten
Höchstbetrag in Anspruch zu nehmenRückzahlungen können beliebig vorgenommen
werden, die vollständige Rückzahlung ist erst am
Ende der Vertragslaufzeit geschuldet Die Sollzinsen
werden dem Konto anqelastet.
EUR 50.000,00
Auszahlung nach ordnungsgemäßer Bestellung der
vereinbarten Sicherheiten in bar oder durch
Ubenveisung.
Laufzeit des Kreditvertrags
Laufzeit: bis 31 12.2012
Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die
Teilzahlungen angerechnet werden
Sie müssen folgende Zahlungen leisten:
Abstattung: Kapital zur Gänze endfällig, Zinsen
jeweils gesondert nach Vorschreibung-
Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrichten:
Zinsen: Zinsen werden lhrem Kreditkonto anoelastet
Erstellt am 03 11.2011 fíir Max Mustermann (00963736)
Seite 1 von 5
Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen
und (spätestens) am Ende der Laufzeit
zuruckgeführt.
Kosten: Folgende Kosten werden lhrem Kreditkonto
angelastet: Abschlussentgelt, vierteljährlich- und
(spätestens) am Ende der Laufzeit zuruckgefuhrt.
Alle sonstigen Kosten werden gesondert in Rechnung
qestellt.
Von lhnen zu zahlender Gesamtbetrag
Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und
etwaiger Kosten im Zusammenhang mit lhrem Kredit
Gesamtkreditbetrag EUR
Gesamtkosten
EUR
50.000,00
3 823,86
EUR
53.823,86
(lt. Punkt 3.)
Gesamtbetrag
falle+s+r€+bnd)
ñar ll¡aÀi{ r¡rirÀ in tra¡-
War+eder Dienstleistung gewährt eder ist mit der tbferung
verbunden,
gålzeh+unãsÐreìs(falls zutreffend)
Verlan gte Sicherheiten
Beschreibung der von lhnen im Zusammenhang mit dem
Kreditveñrag zu stellenden SÌcherheiten
Pfandrecht nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an den Vermögenswerten des
Kunden im Gewahrsam der Bank
$a+s-zutre+ena)
zattlungen dienen
3. Kreditkosten
Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen
Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
5,000% p.
a
kontokorrentmäßig; Verrechnung
vierteljährlich im nachhinein.
Die Berechnung der Zìnsen erfolgt auf Grundlage der
ausstehenden Kapitalbeträge auf Basls eines Jahres
von 360 Tagen und der tatsächlichen Anzahl von
Tagen der jeweiligen Zinsperiode.
Sollzinsen: 3-Monats-EURIBOR vom 03.10,201'l +
3,5 %, auf volle 118 o/o kaufmännisch gerundet, bei
vierteljährlicherAnpassung am Ersten eines
Kalenderquadals, befristet bis 31.12 2012. Der
Anpassungsbedarf wird regel mäßig ermittelt durch
Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag
des leZten Monats des Vorquartals mit dem
EURIBOR vom ersten Bankarbeitstag des le2ten
Monats des Vorvorquadals. Nur zum ersten
Anpassungsstichtag - das ist der Erste des dem
Vertragsabschluß folgenden übernächsten Quartals wird der Anpassungsbedarf durch Vergleich des
EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des
Vormonats mit dem EURIBOR vom 03.10.2011
ermittelt. Anderungen unter 1/8 % unterbleiben. ln
diesem Fall bleibt der ältere EURIBOR-Wert so lange
Verglelchswert, bis eine Anderung von 118 o/o
festgestellt wird.
Auch für den Fall, daß sich fur den Kreditgeber
aufgrund geseZlicher, kredit- und
währungspolitischer oder sonstiger Maßnahmen die
frir diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. fûr
Geldbeschaffung und Mittelaufbringung,
uiditãtshaltunq und Mindestreserve,
Erstellt am 03 '1 1.2011 'fär Max Mustermann
(00963736)
Seite 2 von 5
Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen
Unterlegungsverpflichtung etc ) verändern, ist er
berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte
Kondition/Aufsch lag entsprechend anzupassen.
Ab dem 0'1 0'1 .2013 ist der Aufschlag neu zu
vereinbaren. Sollte eine einvernehmliche
Neuregelung des Aufschlages nicht zustande
kommen, beträgt der Aufschlag 5 %.
Effektiver Jahreszins
Gesamfkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des
Gesamtkreditbetrags
Diese Angabe hilft lhnen dabei, unterschiedliche Angebote zu
vergleichen.
Effektiver
Ja
h
reszi nssatz: 7,5o/o
Annahmen bei der Berechnung des effektiven
Jahreszinssatzes:
Der Kredit wird sofort bzw. zum frühest möglichen
Zeitpunkt in voller Höhe für die gesamte Laufzeit in
Anspruch genommen. Der Kreditvertrag gilt für den
verein ba rten Zeitra um und wird veñra gs konform
erfüllt. SollzÌnssa2 und Entgelte bleiben bis
Vertragsende unverändert.
lst
-
der Abschluss einer Kreditversicherung oder
die lnanspruchnahme einer anderen mit dem
Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung
zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit ûberhaupt
oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen
gewährt wird?
Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht
kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten
Nein
Nein
Kosten im Zusammenhano mit dem Kredit
(¡atts-zu+e+en¿)
Aar Tahl
(+alls+ut¡effe€d)
(falls zutreffend)
Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag
(falls zutreffend)
Bedingungen, unter denen die vorstehend genannten Kosten
im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag geändert werden
können
GesamÞinsen
Bearbeitungsgebühr
EUR
EUR
Abschlussentgelt, vierteljährlich EUR
2763,86
Gesamtkosten
3.823,86
EUR
1-000,00
60,00
Gemäß Z 45 der Allgemeinen Geschäftsbedlngungen
werden vorstehend genannte Kosten jährlich mit
Wirkung ab dem 1. April jeden Jahres der
Entwicklung des von der Statistik Austria
veröffentlichten national en Verbraucherpreisi ndex
2000 (lndexwert des der Entgeltanpassung
vorangehenden Dezember verglichen mit der
Ausga n gsbasi s Dezem ber 2OO2) angepasst (erhöht
oder gesenkt), wobei jeweils eine kaufmãnnische
Rundung auf ganze Cent erfolgt. Erfolgt bei
Erhöhung des lndex eine Anhebung der Entgelte aus
welchen Gründen immer nicht, so ist dadurch das
Recht auf Anhebung in den Folgejahren nicht
verloren gegangen.
Entgeltsanpassungen nach den vorstehend
angesprochenen Anpassungsklauseln effol gen
fruhestens nach Ablauf zweier Monate, gerechnet ab
dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Erstellt am 03.
1 1
.2011 fur Max Mustermann
(00963736)
Seite 3 von 5
Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen
Weitergehende Anderungen dieser Entgelte sowie
Anderungen des Leistungsumfanges sind nur mit
Zustimmung des Kunden möglich Solche
Anderungen werden 2 Monate nach Verständigung
des Kunden über die vom Kreditinstitut gewünschte
Anderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein
schriftlicher Widerspruch des Kunden beim
Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den
Kunden in der Verständigung auf die jeweils
gewünschte Anderung sowie darauf aufmerksam
machen, dass sein Stillschweigen mit Frlstablauf als
Zustimmung gilt.
{+als-zu+re*ene)
Neta+g€btih+eÊ
Kosten bei Zahlungsvezug
Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für
Sie haben (2.8. Zwangsversteigerung) und die Erlangung
eines Kredits erschweren.
Für ausbleibende Zahlungen werden lhnen zusätzlich
zum Sollzinssatz 5,00 o/o p.a.Ve-zugszinsen und
folgende Mahnspesen berechnet:
1.
2.
3.
Mahnung EUR
Mahnung EUR
Mahnung EUR
15,00
20,00
25,00
4. Andere wichtige rechtliche Aspekte
Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen vom
Kreditve ft raq zu rü c kzutrete n.
Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise
vorzeitiq zu rückzuzahle n
(+als-zu+refenO)
Ðem Kreditgeber steht bei verzeit¡ger Rû€kzahlung eine
Ja
Ja-
En+seh:idìeun€-z{+
Datenbankabfrage
Der Kreditgeber rnuss Sie unverzüglich und unentgeltlich
über das Ergebnis einer Datenbankabfrage informieren, wenn
ein Kreditantrag auf Grund einer solchen Abfrage abgelehnt
wird.
Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende Unterrichtung den
Zielen der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen
Sicherhe it zuwi de rl áuft .
Recht auf einen Kreditvertragsentwurf
Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine KopÌe
des Kreditveftragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung
gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt des
Verlangens nicht zum Abscfi/uss eines Kreditvertrages mit
lhnen bereit ist.
fa+s-zu+re+ena)
Ja.
ø
veryertraeliehen Infermatienen oobr¡ndan ist
(falls zutreffend)
5. Zusätzliche lnformationen beim FernabsaE von Finanzdienstleistungen
{rarcæna)
Vertreter des Kreditgebers in dem Mitgliedstaat, in dem Sie
lhren Wehnsitz haben
Ans€hrift
+eleten-ir)
Erstellt am 03.11 2011 für Max Mustermann
(00963736)
Seite 4 von
Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen
S
Fex+)
lnternet Âdresse l*)
(+atts**eca)
€atls-=+re*end)
ffi
þ) -um Kreditvertraq
(talts+trefena)
M
{+alteæsd)
Klauseln über das auf den Kreditvertrag anwendþare Reeht
{+atts-=u+re*ena)
Wahl der SBraehe
e) zu den Reehtsmi+teln
Verfúgbarkeit außergeriehtlieher Beeehwerde und
Sehliehtsnesverfahren und Zueans dazu
(*) Freiwillige Angaben des Kreditgebers
Erstellt am 03.1 1.2011 liir Max Mustermann
(00963736)
Seite 5 von 5
Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen
Kontonummer: 0
Kundennummer: 00963736/1 /1
SB: Hr Stelzinger Herbert
KREDITVERTRAG
Kontokorrentkredit
Kreditgeber:
Raiffeisenban k Sa lzb urg-Lieferi n g reg istrierte Genossenschaft mit
beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN
69083v
Kreditnehmer:
Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1, 5020 Musterdorf
Kreditbetrag:
Der Kreditgeber räumt dem Kreditnehmer einen revolvierend ausnÜtzbaren
Kredit bis EUR 50.000,-- (in Worten: Euro fünfzigtausend) ein.
Eine lnanspruchnahme des Kredites sowie dessen revolvierende Ausnützung
ist nur im Umfang von max. 70 o/o der jeweils bestehenden, dem Kreditgeber
und Zessionar auch gemeldeten und von diesem für die Abdeckung des
Kred ites als taugl ich befu n denen Fakturenforderungen möglich.
Ven¡vendungszweck:
Laufzeit:
Betriebsmittelrahmen
bis 31.12.2012.
5,0 % p.a. kontokorrentmäßig
Venechnung vierteljährlich im nachhinein
2 % einmalig
Verzinsung:
Bearbeitungsgebühr:
berzieh ungsprovision/
Verzugszinsen:
Abschlußtermine:
Sicherheiten:
Zession:
Al lgem. Aufrechen barkeit:
U
0,0181 % pro Tag vom Übeziehungsbetrag/Rückstand
31.3., 30.6., 30.9., 31.12.
jeweils gemäß gesonderten Verträgen, und zwar:
Abtretung von Forderungen
Grundsätzlich gilt als vereinbart, daß alle dem Kreditgeber im Rahmen der
Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur Sicherstellung
dieses Kredites dienen.
Auszahlungsvoraussetzungen: ordnungsgemäße Bestellung der vereinbarten Sicherheiten
Sonstige Kreditbeding ungen:
Gerichtsstand: Für alle Streltigkeiten aus diesem Vertrag wird gegenüber Unternehmern gemäß S 104 JN das Bezirksgericht Salzburg oder
nach Wahl des Kreditgebers das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.
Kontokorrentmäßige Verrechnung: Das KredÌtkonto wird zu den Abschlußterminen kontokorrentmäßig abgeschlossen, ihm sind
anzulasten: Kapitalziehungen, Zinsen, das Kontoführungsentgelt und alle Nebengebühren (Provisionen, Spesen, Barauslagen etc.), alle
Kosten im Zusammenhang mit der Kreditgewährung und Durchsetzung, afle Rückgriffsansprüche aus Garantien, Akkreditiven, aus
Wechselankäufen, Kreditkartenhaft ungen etc.
Jährliches Saldoanerkenntnis: Zu jedem 31.12. erhàlt der Kreditnehmer einen Kontoabschluß. Sofern er nicht binnen sechs Wochen ab
Erhalt schriftlich widerspricht, gilt sein Schweigen als Saldoanerkenntnls.
Z¡nsen: Sollzinsen werden vom jeweiligen Tagessaldo des Kreditkontos im nachhineìn verrechnet; im Vezugsfall zuzüglich Verzugszinsen
vom fälligen Betrag,
bei kurzfristigen Ausweitungen eines Kreditrahmens zuzüglich Uberziehungszinsen vom Ausweitungsbetrag.
Zinsgleitklausel: Der Kreditgeber ist berechtigt, die Konditionen entsprechend den jeweiligen Geld-, Kredit- oder Kapitalmarktverhältnissen
zu ändern. Eine solche Anderung kann eìntreten z. B. durch Erhöhung der Einlagenzinssàtze oder des Basiszinssatzes oder der
Kapitalmarktrendite oder durch kredit- und währungspolitische Maßnahmen hinsichtlich der Zahlungsbereitschaft, des Kreditvolumens oder
der Mindestreserven oder durch Anderung der Bestimmungen über die Verzinsung von geförderten Krediten.
Auch für den Fall, daß sich für den Kreditgeber aufgrund gesetzlicher, kredit- und währungspolitischer oder sonstiger Maßnahmen die für
diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. ftlr Geldbeschaffung und Mittelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve,
Unterlegungsverpflichtung etc.) verändern, ist er berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition entsprechend anzupassen.
Eine Berechtigung zur Anhebung der Kondítion/Aufschlag ist auch bei später eintretender oder dem Kreditgeber später bekannt werdender
Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage (Bonität oder Ertragslage) eines Kreditnehmers gegeben.
Beendigung: Kùndigung: Jeder Vertragspartner kann unbefristete Kreditverträge jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen.
Auflösung: Aus wichtigem Grund ist der Kreditgeber jedezeit berechtigt, den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen. Wichtige Gründe sind
insbesondere:
s
chwerwi eg en de r Zah
lu n
gsverzu g,
nachtrãglich eintretende oder nachträglich dem Kreditgeber bekanntwerdende wesentliche Vermögensverschlechterung eines
Kreditnehmers,
Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen
Deckungswechsel: Der Kreditnehmer verpflichtet sich, über Anforderung des Kreditgebers einen akzeptìerten Blankowechsel zu
hinterlegen Der Kreditgeber ist jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben auszustellen, die den gesamten Forderungen
aller Art des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer im Zeitpunkt der Ausstellung entsprechende Wechselsumme einzuse?en und mit
dem Wechsel nach Wechselrecht vorzugehen; die Geltendmachung stellt keine Umwandlung der ursprúngfichen Forderungen dar, sodaß
bestellte Sicherheiten aufrecht bleiben.
lnformationen: Der Kreditnehmer hat über wesentliche Anderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhåltnisse den Kreditgeber
unverzr.¡gl¡ch zu informieren und binnen sechs Monaten nach Bifanzstichtag den bestätigten Jahresabschluß (samt Anhang und Lagebericht)
vozulegen.
Der Kreditgeber und/oder ein auf Kosten des Kreditnehmers bestellter Wirtschaftsprúfer hat Einsicht in die Geschäfts- und
Buchungsun terlagen
Bankgeschäftliche Zusammenarbeit: Der Kreditnehmer wickelt seine Bankgeschäfte vorwiegend über den Kreditgeber ab und sorgt für
Überweisungen im Ausmaß des offenen Saldos, weitere Kreditaufnahmen sowie den Abschluß von Leasing- und Factoring-Verträgen wird er
im Einvernehmen mit dem Kreditgeber vornehmen, der zustimmen wird, wenn nach seiner Einschä2ung dadurch dìe Einbringlichkeit dieses
Kredites nicht gefährdet erscheint
Solidarhaftung/Einzeldisposition: Mehrere Kreditnehmer haften zur ungeteilten Hand. Dem Kreditgeber gegentìber ist jeder allein zur
Disposition berechtigt.
Vertragskopie: Der Kredítnehmer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie und einer Kopie der Datenschutzerklärung und
Bankgeheimnisentbindung.
Kompensation/Dispositionsverzicht/Ffandrecht an Kontoguthaben: Der Kreditgeber ist jederzeit berechtigt, Kontoguthaben mit eigenen
Forderungen aufzurechnen Der Kreditnehmer verzichtet daher auf eine Vefugung ûber allfállige Guthaben auf Gìro- oder Festgeldkonten in
dem Umfang, afs eingeräumte Kredítlínien überschritten sínd. Der Kreditgeber istsohin berechtigt, Verfügungen über derartige Guthaben
zurückzuweisen und diesbeztigliche Aufrechnungserklärungen abzugeben. Weiters nimmt der Kreditnehmer zur Kenntnis, daß an
Kontoguthaben ein Pfandrecht gem Ziffer 49 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Weiters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der dezeit gûltigen Fassung; besonders
wird auf dÌe Zlftern2, 11 ,19,20,21,38,47,48,59 und 61 hingewiesen.
Umschuldung: lm Falle der Umschuldung auf e¡n anderes Finanzierungs¡nstitut kann der Kreditgeber e¡ne Rückzahlungsprovision
von2o/o, gerechnet vom Kreditrahmen, in Rechnung stellen.
Verzinsung: 3-Monats-EURIBOR vom 03.10.2011 + 3,375 %, auf volle 1/8 P¡ozent aufgerundet, bei vierteljährlicher Anpassung am
Ersten eines Kalenderquartals, befristet bis 31.12.2012. Der Anpassungsbedarf wird regelmäßig ermittelt durch Vergleich des
EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Qua¡tals mit dem EURIBOR vom ersten Bankarbeitstag des Vorquartals. Nurzum
ersten Anpassungsstichtag wird der Anpassungsbedarf durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Quartals
mit dem EURIBOR vom 03.10.2011 ermittelt. Anderungen unter 1/8 % unterbleiben. ln diesem Fall bleibt der ältere EURIBOR-Wert
so lange Vergleichswert, bis eine Anderung von l/8 % festgestellt wird.
Der Kreditgeber ist berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition/Aufschlag entsprechend anzupassen oder den
vereinbarten lndikator durch eínen anderen, geeigneten lndikator zu ersetzen, wenn sich für den Kreditgeber aufgrund
geseÞlicher, kredit- und währungspolitischer Maßnahmen oder sonstiger Ereignisse auf den Geld- und Kapitalmärkten die für
diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. für Geldbeschaffung und Mittelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve,
Unterlegungsverpflichtung etc.) verändern. D¡es insbesondere dann, wenn der Kreditgeber zu den Anpassungsstichtagen für die
Beschaffung der Refinanzierungsmittel auf den Geld- und Kapitalmärkten einen höheren Preis zu zahlen hat, als zum ZeitpunK des
Vertragsabschlusses.
Eine Berechtigung zur Anhebung der Kondition/Aufschlag ist auch be¡ später eintretender oder dem Kreditgeber später bekannt
werdender Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage (Bonität oder Ertragslage) eines Kreditnehmers gegeben.
Aþ dem 01.0'1.2013 ist der Aufschlag neu zu vereinbaren. Sollte eine einvernehmliche Neuregelung des Aufschlages nicht zustande
kommen, wird dieser Kredit mit dem vom Kreditgeber festgelegten StandardzinssaÞ für Kommer¿kredite verzinst, sofern nicht
etwas anderes vereinbart wird.
Auf Dauer der vorstehenden Verzinsungsvereinbarung
OflDatum
ist die unter Zinsgleitklausel beschriebene ZinssaÞanpassung nicht anzuwenden.
Max Mustermann
Raiffeisenbank S alzburg-Liefering
legish'ielte Genosseuschaft
mit beschränlúer Haftung
Datenschutzerklärunq und Bankqeheímnisentbindunq
1.)
Der Kunde erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung damit einverstanden, daß das
Kreditinstitut nachstehende Daten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit beim
Kreditschutzverband von '1 B7O eingerichtet sind, übermittelt, und entbindet das Kreditinstitut insofern
vom Bankgeheimnis:
Name, Anschrift, ceburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, RücKührungsmodalitäten, Schritte des
Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsveffolgung sowie den
Mißbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten.
Zweck der Ubermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend
angeführten Daten durch den Empfänger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und
andere Finanzinstitute und Versicherungsunternehmen zur Wahrung ¡hrer
G läubigerschutzinteressen.
2.)
Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, daß alle den Kunden oder ein mit ihm
konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffende Daten, die dem Kreditinstitut im Rahmen der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden bekannt geworden und zur Beurteilung der aus Geschäften
mit der jeweils betroftenen Person oder Gesellschaft entstehenden Bisiken notwendig oder
zweckmäßig sind, an
r (potentielle) Konsortial-/Risikopartner des Kreditinstituts zur Risikobeurteilung im Rahmen des
Konsortialgeschäfts,
o Refinanzierungsgeber des Kreditinstituts, denen gegenüber die Forderungen des Kreditinstituts
gegen den Kunden als Sicherheit dienen sollen (insbesondere Oesterreichische Nationalbank,
Oesterreichische Kontrollbank AG, Europäische Zentralbank, European lnvestmentbank), zur
Beurteilung der bestellten Sicherheiten,
weitergegeben werden.
Das in Punkt 2. erkläfte Einverständnis kann vom Kunden widerrufen werden, soweit es sich nicht
auf Datenübermittlungen im Rahmen von Konsortial- oder Refinanzierungsverhältnissen oder
Ris¡kopartnerschaften bezieht, die das Kreditinstitut mit Zustimmung des Kunden eingegangen ist.
3.) lst der Kunde ein Unternehmer oder ein Unternehmen, so ist das Kreditinstitut ermächtigt, an andere
Kredit-/Finanzinstitute allgemein gehaltene bankúbliche Auskünfte (Bankauskünfte) über die
wirtschaftliche Lage dieses Unternehmens zur Beurte¡lung der Kreditwürdigkeit zu erteilen.
4.1
Daruber hinaus entbindet der Kunde das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis gegenüber dem Land
Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung,
hinsichtlich aller in einem Finanzierungsplan nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 199O
enthaltenen Darlehenl(redite.
Das Kreditinstitut ist sohin jederzeit berechtigt, dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger
Landesregierung, Abteilung fur Wohnbauförderung alle Ausküntte, diese Darlehen/(redite betreffend,
zu erteilen.
Ort/Datum
Max Mustermann
Beispiel:
Hr. Rudi Ratlos - Geschäftsführer einer Großtischlerei - kauft bei einem Lieferanten Holz ein. Auf der
Rechnung steht: zahlbar innerhalb 10 Tagen mit 3 % Skonto oder 3O Tage netto.
Auf dem Geschäftskonto (Girokonto) hat die Großtischlerei einen KKK-Rahmen von 50.000,- - derzeit
ausgeglichener Saldo. ln 20 Tagen wird von einem Kunden eine größere Rechnung bezahlt, womit er
die o.a. Rechnung des Lieferanten bezahlen kann.
Soll Hr, Ratlos den Skonto ausnützen und dabei das Geschäftskonto belasten oder warten bis die
Rechnung mit dem Eingang der Kundenforderung beglichen werden kann?
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
6
2.2.
Der Abstattungskredit
Beim Abstattungskredit wird dem Kreditnehmer ein bestimmter Betrag zur Verfügung gestellt, über
den er einmal vedügen kann und den er nach vollständiger Ausnützung dieses Betrages nur mehr
zurückzahlen kann. Die Ausnützung muss nicht auf einmal, sondern kann auch stufenweise effolgen.
Der Abstattun gskred it kom mt mit beiderseitiger U nterzeich nu ng zustande.
Abstattungskredit
ct)
ç
¿
N
Ê
to
J
Laufzeit
+
Verwendungszweck:
- lnvestitionen im Unternehmen (Kauf von Maschinen, Ankauf einer Liegenschaft,...)
- lnvestitionen im privaten Bereich (Hausbau, Kauf Wohnungseinrichtung, Auto,...)
Laufzeit:
-
fix
Rückzahlung:
- Pauschalraten
- Kapitalraten
-
Einmalbetrag (= endfällig)
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
Kontonummer: 0
Kundennummer: 00963736/1
SB: Hr Stelzinger Herbert
/1
KRE,DITVERTRAG
Abstattungskredit
Kreditgeber:
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registriede Genossenschaft mit beschränkter
Haftung, Münchner Bundesstrasse '1 , A-5020 Salzburg, FN 69083v
Kreditnehmer:
Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1,5020 Musterdoff
Gesamtkreditbetrag:
Der Kreditgeber gewährt dem Kreditnehmer einen einmal ausnü2baren Kredit in
Hohe von EUR 25.000,-- (rn Worten: Euro fünfundzwanzigtausend)
Verwendungszweck:
Kauf eines Autos
Barzahlungspreis: EUR 25.000,Tritt der Kreditnehmer vom Vertrag über die finanzierte Ware/Dienstleistung
gegenüber dem Lieferanten nach verbraucherschutzrechtlichen Vorschriften zunick,
so gilt dies als Rücktritt vom Kreditvedrag. Soweit dem Kreditnehmer gegenúber dem
Lieferanten Einwendungen zustehen und diese erfolglos gegenüber dem Lieferanten
geltend gemacht wurden, kann er Zahlungen aus dem Kreditvertrag verweigern.
Abstattung:
EUR 461,03 fällig am Fünften jeden Monats ab 05.12.2011
Anpassung der Ratenhöhe bei Konditionenänderung.
Ratenanzahl:
Laufzeit:
60
bis 05.'11 2016
3,625 % p a. kontokorrentmäßig; Verrechnung vierteljährlich im nachhinein.
Sollzinsen:
Entgelte:
Zinssatzanpassung siehe nachfolgend
5 o/o p-a
3't.3., 30 6., 30.9., 31.12.
gemåß angeschlossenem Preisblatt
zu zahlender Gesamtbetrag:
Effektiver Jah reszi nssatz:
EUR 28.161,26
5 o/o
Sicherheiten:
Gehaltsverpfändung:
Eigentumsvorbehalt:
jeweils gemäß gesonderten Verträgen, und zwarl
Al lgem. Aufrechenbarkeit:
Grundsätzlich gilt als vereinbañ, dass alle dem Kreditgeber im Rahmen der
Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur Sicherstellung dieses
Kredites dienen.
Nach ordnungsgemäßer Bestellung der vereinbarten Sicherheiten durch
Ubenveisung
Rúcktrittsrecht binnen 14 Tagen - siehe unter Rücktrittsrecht des Kreditnehmers
Verzugszinsen:
Abschlusstermine:
Auszahlung:
von Max Mustermann, geb. 1.1 .1900, Hauptsplatz 1, 5020 Musterdorf
Übertragung des vorbehaltenen Eigentums am Kaufgegenstand an den Kreditgeber
(4. Allgemeine Kreditbedingungen).
Tageszinsen auf bereits ausbezahlte Beträge höchstens (auf Gesamtkreditbetrag)
EUR 2,52
Sollzinsen: 3-Monats-EURIBOR vom 03.10.2011 + 2,125 o/o, aul volle 1/8 % kaufmännisch gerundet, bei
vierteljährlicher Anpassung am Ersten eines Kalenderquartals. Der Anpassungsbedarf wird regelmäßig ermittelt
durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des leEten Monats des Vorquartals mit dem EURIBOR
vom ersten Bankarbeitstag des letzten Monats des Vorvorquartals. Nur zum ersten Anpassungsstichtag - das ist der
Erste des dem Vertragsabschluß folgenden übernächsten Quartals - wird der Anpassungsbedarf durch Vergleich
des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Vormonats mit dem EURIBOR vom 03.10.2011 ermittelt. Anderungen
unter 1/8 % unterbleiben. ln diesem Fall bleibt der ältere EURIBOR-Wert so lange Vergleichswert, bis eine Anderung
von l/8 % festgestellt wird.
Auch für den Fall, daß sich für den Kreditgeber aufgrund gesetzlicher, kredit- und währungspolitischer oder
sonstiger Maßnahmen die fÍjr diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. für Geldbeschaffung und
Mittelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve, Unterlegungsverpflichtung etc.) verändern, ist er
berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition/Aufschlag entsprechend anzupassen.
Allgemeine
Kreditbedingungen:
Weiters gelten für diesen Vertrag die Allgemeinen Kreditbedingungen in der
derzeit gúltigen Fassung.
Der Kreditnehmer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie, der Vorvertraglichen lnformationen zu diesem Kredit,
einer Kopie der Allgemeinen Kreditbedingungen samt Datenschutzerklärung und Bankgeheimnisentbindung, des
Preisblattes und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
OúDatum
Max Mustermann
Raiffeisen bank Salzburg-Liefelin g
re gistri erte Genossenschaft
mit beschränkter Haftung
A. ALLGEMEINE KREDITBEDINGUNGEN:
Gegenständliche Bedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil des von der Raiffeisenbank
Salzbu rg-Lieferi n g als Kred itgeber gewährten Kredites.
Zinsen: Sollzinsen werden vom jewelligen Tagessaldo des Kreditkontos im nachhinein verrechnet; im Verzugsfall zuzüglich
Verzugszinsen vom fälligen Betrag. Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Grundlage der ausstehenden Kapitalbeträge auf
Basis eines Jahres von 360 Tagen und der tatsächlichen Anzahl von Tagen der jeweiligen Zinsperiode
Kontokorrentmäßige Verrechnung: Das Kreditkonto wird zu den Abschlussterminen kontokorrentmäßig abgeschlossen,
ihm können angelastet werden: Kapitalziehungen, Zinsen und alle Nebengebühren (Provlsionen, Spesen, Barauslagen etc.),
sowie alle notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der außergerichtlichen Betreibung, soweit sie vom Kreditnehmer
verschuldet wurden und in angemessenem Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen
Kontoabschluss: Zu jedem 31 .12. erhält der Kreditnehmer einen Kontoabschluss Sofern er nicht binnen zweier Monate ab
Erhalt schriftlich widerspricht, so gilt der Kontoabschluss als genehmigt. Der Kreditgeber wird den Kreditnehmer jeweils bei
Beginn dieser Frist auf die Bedeutung seines Verhaltens hinwersen.
Annahmen bei der Berechnung des effektiven Jahreszinses: Der Kredit wird sofort bzw. zum fruhest möglichen Zeitpunkt
in voller Höhe in Anspruch genommen. Der Kreditvertrag gilt für den vereinbarten Zeitraum und wird vertragskonform eÍüllt.
Sollzinssa2 und Entgelte bleiben bis Vertragsende unverändert. Der Sollzinssatz nach einer anfänglichen Fixzinsperiode
wird anhand des bei Vertragsabschluss aktuellen lndikatorwerts errechnetPauschalraten/Tilgungsplan: Diese umfassen Kapital, Zinsen und Nebengebühren. Die Höhe der letzten Rate ergibt sich
aus dem Kontoabschluss Der Kreditnehmer erhält auf Anfrage jederzeit kostenlos einen Tilgungsplan.
Beendigung/l/erweigerung der Kreditauszahlung: Aus wichtigem Grund ist der Kreditgeber jederzeit berechtigt,
Kreditauszahlungen unter Angabe der Gründe zu verweigern und den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen. Dle Ausübung
dieses Rechts durch den Kreditgeber erfolgt schriftlich. Wichtige Gründe i.S d. Z 23 der Allgemeinen GeschäftsbedÌngungen
sind insbesondere:
schwenrviegender Zahlungsverzug - mindestens sechs Wochen trotz zweiwöchiger Nachfrist und Androhung des
Terminverlustes (alle offenen Beträge werden zur Zahlung fällig), Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen, sofern
dadurch die Rechtsstellung des Kreditgebers gefährdet wird.
Rücktrittsrecht des Kreditnehmers: Der Kreditnehmer kann innerhalb von vierzehn Kalendertagen ohne Angabe von
Gründen vom Kreditvedrag zurücktreten. Kein Rücktrittsrecht bei Hypothekarkrediten. Die Rücktrittsfrist beginnt am Tag des
Abschlusses des Kreditvertrags. Bei schriftlich erklärtem Rücktritt wlrd die Frist durch Absendung an den Kreditgeber
innerhalb der Frist gewahrt. Der Kreditnehmer ist verpfllchtet, schon ausgezahlte Kreditbeträge eÌnschließlich aufgelaufener
Zinsen zum vereinbarten Zinssatz (Tageszinsen siehe Auszahlung) innerhalb 30 Kalendertagen nach Absendung der
Rücktrittserklärung zu bezahlen Der Rücktritt durch einen von mehreren Kreditnehmern wirkt fúr alle Kreditnehmer.
Mögliche Folgen des Verzugs des Kreditnehmers: Verzugszinsen, Mahnspesen laut Preisblatt, Terminsverlust,
Verwertung der Sicherheiten, Klage, Exekution, Einmeldung in Kleinkreditevidenz und WarnlisteDeckungswechsel: Der Kreditnehmer verpflichtet sich, über Anforderung des Kreditgebers einen akzeptieden
Blankowechsel zu hinterlegen- Der Kreditgeber ist jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben
auszustellen, die den gesamten Forderungen aller Art des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer im Zeitpunkt der
Ausstellung entsprechende Wechselsumme einzuseEen und mit dem Wechsel nach Wechselrecht vorzugehen, die
Geltendmachung stellt keine Umwandlung der ursprünglichen Forderungen dar, sodass bestellte Sicherheiten aufrecht
bleiben.
Liegenschaftspfand: Die Verpfändung von Liegenschaften löst Notargebühren und bei Eintragung auch Eingabe- und
Eintragungsgebühren aus.
lnformationen: Der Kreditnehmer hat über wesentliche Anderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse den
Kreditgeber unverzüglich zu informieren.
Solidarhaftung/Einzeldísposition: Mehrere Kreditnehmer haften zur ungeteilten Hand Dem Kredltgeber gegenüber ist
jeder allein zur Disposition berechtigt.
Allgemeine Geschäftsbedíngungen: Weiters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der derzeit gültigen
Fassung; besonders wird auf die Ziffern 2, 11 , 19,20,21 ,38, 45 und 59 hingewiesen.
Beschwerden und Aufsichtsbehörde: Für Beschwerden zuständig: Beschwerdestelle des Kreditgebers. Geme¡nsame
Schlichtungsstelle der österreichischen Kreditwirtschaft, Wiedner Hauptstraße 63, 1045 Wien; Aufsichtsbehörde:
Fin anzm arktaufsicht, Otto-Wa gner- Platz 5, 1 090 W ien
Vorzeitige Rückzahlung: Gänzliche oder teilweise Rückzahlung des Kredites ist jederzeit möglich, für die Restlaufzeit fallen
keine Kosten an Bei Rückzahlungen während einer Fixzinsperiode, steht dem Kreditgeber das Recht auf Entschädigung zu.
Diese ergibt sich aus der Differenz zwischen dem vereinbarten ZinssaE und dem Zinssa2, zu dem der Kreditgeber den
vozeitig rückgezahlten Betrag auf dem Markt zum Zeitpunkt der vorzeitigen Rückzahlung als Kredit ausreichen kann. Die
Entschädigung beträgt höchstens 1o/o (bei Restlaufzeit unter 1 Jahr 0,5%) des vorzeitig ruckbezahlten Kreditbetrages. Keine
Entschädigung fällt an, solange die in den lelzfen 12 Monaten vozeitig zurückgezahlten Beträge in Summe EUR 10.000,nicht übersteigen, oder wenn die vorzeitige Ruckzahlung aus einer zum Kredit vereinbarten Versicherung erfolgt.
Bei Hypothekarkrediten sind vorzeitige kostenfreie Rückzahlungen nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrlst In der Dauer
von 6 Monaten oder der längeren Restlaufzeit einer Fixzinsperiode mÒglich. Bei Nichteinhaltung ist für den nicht
eingehaltenen Teil der Kùndigungsfrist bzw. der Restlaufzeit einer Fixzinsperiode eine Entschädigung zu bezahlen,
berechnet gemäß Satz 3 und 4 dieses Punktes.
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird gemäß S 104 JN das jeweils örtlich zuständige Gericht am
WohnsiZ des Kreditnehmers vereinbart.
B. DATENSCHUTZERKLÄRU
1-)
N
G
UN
D BAN KGEHEIM NISENTBIN DU NG
Der Kunde erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung damit einverstanden, dass das Kreditinstitut nachstehende
Daten an die KleÌnkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit belm Kreditschutzverband von 1870 eingerichtet sind,
übermittelt, und entbindet das Kreditinstitut insofern vom Bankgehelmnis:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlichkeit, RücKührungsmodalltäten, Schritte des Kreditinstituts im
Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von
Zahlun gsverkehrsinstrumenten.
Zweck der Ubermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend angefühden Daten
durch den Empfänger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute und
Versicherungsunternehmen zur Wahrung ihrer Gläubigerschutzinteressen.
2.)
Darüber hlnaus entbindet der Kunde das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis gegenüber dem Land Salzburg bzw. dem
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung, hinsichtlich aller in einem Finanzierungsplan
nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 enthaltenen Darlehen/Kredite.
Das Kreditinstitut ist sohin jederzeit berechtigt, dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung,
Abteilung für Wohnbauförderung alle Auskünfte, diese Darlehen/Kredìte betreffend, zu erteilen.
OrUDatum
Max Mustermann
Raiffeisen Kredit
Verbraucher
Beglau bi gung.skosten Notar
Mah.nung t
Mahnung *
Anpassung gemäß Zil'ler 45 Abe 2 und 3 der Allgemeinen Geschårftsbedingungen
Entgelte frJr von lhnen während der Krediüaufzeit
beauftragte zusèitzl iche Sonderleistungen und
Entgelte für allenfalls künftig zu bestellende
Sicherheiten finden Sle im Schalteraushang.
fiî¿inesclåu m
Europäische Standardinformation für Kreditierungen nach dem Verbraucherkreditgesetz
1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditvermittlers
Raiffeisenbank Salzbu rg-Lieferi ng
reg istrierte G enossenschaft
mit beschränkter Haftung
Kreditgeber
FN 69083v, Landesgericht Salzburg
Münchner Bundesstr 1
5020 Salzburg
Herbed Stelzinger
Anschrift
Berater (*)
Telefon (*)
E-Mail(.)
h e rb e rt.
Fax (.)
lnternet-Adresse l*')
(+alls-zutreffend)
Kreditvermittler
An€€hri{t
+43662433355 10
ste zi n ger@l ef e ri n g. ra iffei se n. at
+43662433355 19
I
i
www lieferino.raiffeisen.at
fclefen{9
C+4ttil{9
F€*{+
lntarnet Adracce l*l
(.) Freiwillige Angaben des Kreditgebersln allen Fällen, In denen ,,falls zutreffend" angegeben ist, muss der Kreditgeber das betreffende Kästchen ausfüllen,
wenn die lnformation fur das Kreditprodukt relevant ist, oder die betreffende lnformation bzw gesamte Zeile
durchstrelchen, wenn die lnformation für die in Frage kommende Kreditart nicht relevant ist.
Die Vermerke in eckigen Klammern dienen zur Erläuterung und sìnd durch die entsprechenden Angaben zu erse2en
2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts
Kreditart
Gesamtkreditbetrag
Obergrenze oder Summe aller Betrâge, die aufgrund des
Kreditvertraqs zur Veíüqunq qestellt wird
Bedingungen für dle lnanspruchnahme
Gemeint rst, øe und wann Sle das Geld erhalten
Abstattun gskredit/Darlehen mit Pauschalraten :
Einmal ausnützbarer/s KrediUDarlehen mit
regelmäßiger Rückzahlung in Form von Raten,
mittels derer das geliehene Kapital und die Sollzinsen
rückoeführt werden.
EUR 25.000,00
Auszahlung nach ordnungsgemäßer Bestellung der
vereinbarten Sicherhelten durch Uberweisung.
Lau2eit des Kreditvertrags
Laufzeit: bis 05 11 2016
Anpassung der Ratenhöhe bei Konditionenänderung.
Teilzahlungen und gegebenenfalls Reihenfolge, in der die
Teilzahlungen an gerechnet werden
Sie müssen folgende Zahlungen leisten:
Abstattung: 60 Raten, EUR 461,03 fällig am fünften
jeden Monats ab 5.12.201 1.
Zinsen und/oder Kosten sind wie folgt zu entrlchten:
Zinsen: Zinsen werden lhrem Kreditkonto angelastet
und mittels Rate zurückgeführt.
Kosten: Folgende Kosten werden lhrem Kreditkonto
angelastet: Abschlussentgelt, vierteljährlich
Erstellt am 03 1 1 2011 Tür Max Mustermann (00963736)
Seite 1 von 5
Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen
Alle sonstigen Kosten werden gesondert in Rechnung
qestellt.
Von lhnen zu zahlender Gesamtbetrag
Betrag des geliehenen Kapitals zuzüglich Zinsen und
etwaiger Kosten im Zusammenhang mit lhrem Kredit
Gesamtkreditbetrag EUR
Gesamtkosten
(lt
Punkt 3
3.161 ,26
EUR
28161/6
)
Gesamtbetrag
(falls zutreffend)
Der Kredit wird in Form eines Zahlungsaufschubs für eine
Ware oder Dienstleistung gewährt oder ist mit der Lieferung
bestimmter Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung
verbunden.
Bezeichnung des Produkts/der Dienstleistung
25.000,00
EUR
Verwendungszweck: Kauf eines Autos
Der Kreditvertrag ist mit dem Vertrag über PKW WV
(Bezeichnung der
Ware/der Dienstleistung z.B. Kaufuertrag zum Erwerb
Golf...-...........
eines PKWs)verbunden.
Bazahlungspreis.
Bazahlungspreis: EUR
25 000,00
(falls zutreffend)
Verlangte Sicherheiten
Beschreibung der von lhnen im Zusammenhang mit dem
Kreditvertrag zu stellenden Sicherheiten
Sicherheiten jeweils gemäß gesonderten Verträgen
und zwar:
Gehaltsverpfändung:
von Max Mustermann, geb. 1.1.'1900, Hauptsplatz
5020 Musterdorf
1,
Eigentumsvorbehalt:
Ubertragung des vorbehaltenen Eigentums am
Kaufgegenstand an den Kreditgeber
Pfandrecht nach den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an den Vermögenswerten des
Kunden im Gewahrsam der Bank.
{+als-=*re*en¿)
3. Kreditkosten
Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen
Sollzinssätze, die für den Kreditvertrag gelten
3,6250/o p. a. kontokorrentmä
vierteljährlich im nachhinein.
ßi
g, Verrechn
u
ng
Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Grundlage der
ausstehenden Kapitalbeträge auf Basis eines Jahres
von 360 Tagen und der tatsächlichen Anzahl von
Tagen der jeweillgen Zinsperiode.
Sollzinsen: 3-Monats-EURIBOR vom 03.10.20'1 1 +
2,125 o/o, auf volle 118 o/o kauTmännisch gerundet, bei
vierteljährlicher Anpassung am Ersten e¡nes
Kalenderquartals. Der Anpassun gsbedarf wird
regelmäßig ermittelt durch Vergleich des EURIBORS
vom ersten Bankarbeitstag des leÞten Monats des
Vorquartals mit dem EURIBOR vom ersten
Bankarbeitstag des letzten Monats des
Vorvorquartals. Nur zum ersten Anpassungsstichtag das ist der Erste des dem Vertragsabschluß
folgenden übemächsten Quartals - wird der
Anpassungsbedarf durch Vergleich des EU Rl BORS
vom ersten Bankarbeitstag des Vormonats mit dem
EURIBOR vom 03.10.201'1 ermittelt. Anderungen
unter 1/8 % unterbleiben. ln diesem Fall bleibt der
ältere EURIBOR-Wert so lange Vergleichswed, bis
eine Anderung von 1/8 % festgestellt wird.
Auch für den Fall, daß sich für den Kreditgeber
auforund qese2licher. kredÌt- und
Erstellt am 03.1 1.2O11 1ür Max Mustermann (00963736)
Seite 2 von 5
Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen
währungspolitischer oder sonstiger Maßnahmen die
für diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (z.B für
Geldbeschaffung und Mittelaufbringung,
Liquiditätshaltung und Mindestreserve,
Unterlegungsverpflichtung etc ) verãndern, ist er
berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte
Kondition/Aufschlag entsprechend anzupassen.
Effektiver Jahreszins
Gesamtkosten ausgedrücl<t al s jiáh rl icher Prozentsatz de s
Gesamtkreditbetrags
Diese Angabe hilft lhnen dabei, unterschiedliche Angebote zu
vergleichen.
lst
-
der Abschluss einer Kreditversicherung oder
die lnanspruchnahme einer anderen mit dem
Kreditvertrag zusammenhängenden Nebenleistung
zwingende Voraussetzung dafür, dass der Kredit überhaupt
oder nach den vorgesehenen Vertragsbedingungen
Effekti ver
Jah
reszi nss atz: 5,0o/o
Annahmen bei der Berechnung des effektiven
JahreszinssaEes:
Der Kredit wird sofort bzw. zum frühest möglichen
Zeitpunkt in voller Höhe in Anspruch genommen. Der
Kreditvertrag giltfür den vereinbarten Zeitraum und
wird vertragskonform erfüllt. SollzinssaZ und Entgelte
bleiben bis Vertragsende unverändert. Der
Sollzinssatz nach einer anfänglichen Fixzlnsperiode
wird anhand des bei Vertragsabschluss aktuellen
lndikatorwerts errechnet.
Nein
Nein
gewährt wird?
Falls der Kreditgeber die Kosten dieser Dienstleistungen nicht
kennt, sind sie nicht im effektiven Jahreszins enthalten.
Kosten im Zusammenhanq mit dem Kredit
{ta+ts-zut{€ffend)
fatts-=utreffend)
Höhe der Kesten fiir die Verwendung eines bestimmten
(falls zutreffend)
Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Kreditvertrag
Gesam2insen
Bearbeltungsgebuhr
EUR
EUR
Abschlussentgelt, vierteljährlich EUR
Gesamtkosten
(falls zutreffend)
Bedingungen, unter denen die vorstehend genannten Kosten
im Zusammenhang mit dem Kreditvedrag geänded werden
können
EUR
2.409,26
500,00
252,00
3
161 ,26
Gemäß Z 45 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
werden vorstehend genannte Kosten jährlich mit
Wirkung ab dem 1- April jeden Jahres der
Entwlcklung des von der Statistik Austria
veröffentlichten nation al en Verbra ucherpreisi ndex
2000 (lndexwert des der Entgeltanpassung
vorangehenden Dezember verglichen mit der
Ausgangsbasis Dezember2002) angepasst (erhöht
oder gesenkt), wobei jeweils elne kaufmännische
Rundung auf ganze Cent erfolgt- Erfolgt bei
Erhöhung des lndex eine Anhebung der Entgelte aus
welchen Gründen immer nicht, so ist dadurch das
Recht auf Anhebung in den Folgejahren nicht
verloren gegangen.
Entgeltsanpassungen nach den vorstehend
angesprochenen Anpassungsklauseln erfol gen
frühestens nach Ablauf zweier Monate, qerechnet ab
Erstellt am 03.11 2011 1ür Max Mustermann
(00963736)
Seite 3 von 5
Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen
dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
Weitergehende Anderungen dieser Entgelte sowie
Anderungen des Leistungsumfanges sind nur mit
Zustimmung des Kunden möglich. Solche
Anderungen werden 2 Monate nach Verständigung
des Kunden über die vom Kreditinstitut gewLinschte
Anderung wirksam, sofern nicht bis dahin ein
schriftlicher Widerspruch des Kunden beim
Kreditinstitut einlangt. Das Kreditinstitut wird den
Kunden in der Verständigung auf die jeweils
gewünschte Anderung sowie darauf aufmerksam
machen, dass sein Stillschweigen mit Fristablauf als
Zustimmung gilt.
{+alts-zutreffend)
¡¡eta+C€þirhr€{+
Kosten bei Zahl ungsverzug
Ausbleibende Zahlungen können schwerwiegende Folgen für
Sie haben (z.B Zwangsversteigerung) und die Erlangung
Für ausbleibende Zahlungen werden lhnen zusätzlich
zum SollzinssaE 5,00 o/o p.a. Verzugszinsen und
folgende Mahnspesen berechnet:
eines Kredits erschweren.
1 Mahnung
2.
3.
EUR
Mahnung EUR
Mahnung EUR
15,00
20,00
25,00
4. Andere wichtige rechtliche Aspekte
Rücktrittsrecht
Sie haben das Recht, innerhalb von 14 Kalendertagen vom
Kred itve rÍraq zu rü ckzutrete n.
Vorzeitige Rückzahlung
Sie haben das Recht, den Kredit jederzeit ganz oder teilweise
vorzeitiq zu rü ckzuzahlen.
(falls zutreffend)
Dem Kreditgeber steht bei vorzeitiger Rückzahlung eine
Entschädigung zu
Datenbankabfrage
Der Kreditgeberrnuss Sie unverzüglich und unentgeltlich
über das Ergebnis einer Datenbankabfrage informieren, wenn
eÌn Kreditantrag auf Grund einer solchen Abfrage abgelehnt
wird.
Dies qilt nicht. wenn eine entsorechende Unterrichtuno den
Erstellt am 03 1 1.2011 1ür Max Mustermann (00963736)
Ja-
Ja.
Gänzliche oder teilweise Rückzahlung des Kredites
ist jederzeit möglich, für die Restlaufzeit fallen keine
Kosten an. Bei Rückzahlungen während einer
Fixzinsperiode, steht dem KredÌtgeber das Recht auf
Entschàdigung zu. Diese ergibt sich aus der Differenz
zwischen dem vereinbarten Zinssatz und dem
Zinssatz, zu dem der Kreditgeber den vorzeitig
rückgezahlten Betrag auf dem Markt zum Zeitpunkt
der vorzeitigen Rückzahlung als Kredit ausreichen
kann. Dle Entschädigung beträgt höchstens 1o/o (bei
Restlaufzeit unter 1 Jahr 0,5%) des vorzeitig
rückbezahlten Kreditbetrages Keine Entschädigung
fällt an, solange die in den letzten 12 Monaten
vorzeitig zurückgezahlten Beträge in Summe EUR
10.000,-- nicht übersteigen, oder wenn die vorzeltige
Rückzahlung aus einer zum Kredit vereinbarten
Versicherung erfolgt.
Bei Hypothekarkrediten sind vorzeitige kostenfreie
Rückzahlungen nur unter Einhaltung einer
Kündigungsfrist in der Dauer von 6 Monaten oder der
längeren Restlaufzeit einer Fixzinsperiode möglich.
Bei Nichteinhaltung ist für den nicht eingehaltenen
Teil der Kündigungsfrist bzw. der Restlaufzeit einer
Fixzinsperiode eine Entschädigung zu bezahlen,
berechnet oemäß Satz 3 und 4 dieses Punktes
Ja.
Seite 4 von 5
Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gleichbleibenden Konditionen
Zielen der offentlichen Ordnung oder der öffentlichen
Siche rh e it zuwi derl äuft
Recht auf einen Kreditvertragsentwurf
Sie haben das Recht, auf Verlangen unentgeltlich eine Kopie
des Kreditveñragsentwurfs zu erhalten. Diese Bestimmung
gilt nicht, wenn der Kreditgeber zum Zeitpunkt des
Verlangens nicht zum Absch/uss eines Kreditvertrages mit
.
lhnen bereit ist.
{¡al¡s+r¡t€Send)
ververtraeliehen lnfermatienen eebunden ist
(falls zutreffend)
5. Zusätzliche lnformationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen
a) zum KreditseÞer
(ials-zutre+ena)
Vertreter des Kreditgebers in dem tt4itgliedstaat, ìn dem Sle
lhren Wehnsitz haben
An€€¡q+ift
+ele+e€+)
e-ue¡r{å
Fe¡<9
lnternet Adresse (*)
(+a+ts-zut+ege¡A)
{+a+ls-zctrefFsnd)
ffi
b) zum Kreditvedrae
(+a+ts-zutre+eca)
Ausiibune eler RiiGktrittcFêchts
fa+ts-zutre+ena)
Reeht, das der Kreditgeber der Aufnahme ven Beziehungec
(*atts-zut+e+ena)
iferc-z+¡tre+en¿)
Wahl de r Ssraehe
e)
den Reehtsm¡thek+
=u
Verfûgþarkeit außergeriehtlieh er Besehwerde
Schlir';hfunosvcrfahron r¡ne{ 7r¡oaco d¡¡¡
u
nd
¡
(.) Freiwillige Angaben des Kreditgebers
Erstellt am 03.1 1.2011 fûr Max Mustermann
(00963736)
Seite 5 von 5
Vorbehaltlich Datenbankabfrage, interner Bewilligung und gle¡chbleibenden Konditionen
Kontonummer: 0
Kundennummer: 00963736/1 /1
SB: Hr Stelzinger Herbert
KREDITVERTRAG
Abstattungskredit
Kreditgeber:
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränkter
Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v
Kreditnehmer:
Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1, 5020 Musterdorf
Kreditbetrag:
Der Kreditgeber gewährt dem Kreditnehmer einen einmal ausnützbaren Kredit
in Höhe von EUR 100.000,-- (in Worten: Euro einhunderttausend).
Verwendungszweck:
Abstattung:
Kauf einer Maschine
EUR 1.830,81 fällig am Fünften jeden Monats ab 05.12.2011
Ratenanpassung bei Konditionenänderung.
Ratenanzahl:
60
Laufzeit:
Verzinsung:
Bearbeitu ngsgebühr:
Verzugszinsen:
Abschlußtermine:
Sicherheiten:
Allgem. Aufrechenbarkeit:
bis 05.1 1 .2016.
3,625 o/o p.a. kontokorrentmäßig
Venechnung vierteljährlich im nachhinein.
2o/o einmalig
5,5 % p.a.
31.3., 30.6., 30.9., 3'1.12.
jeweils gemäß gesonderten Verträgen.
Grundsätzlich gilt als vereinbart, daß alle dem Kreditgeber im Rahmen der
Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur Sicherstellung
dieses Kredites dienen.
Auszahlungsvoraussetzungen: ordnungsgemäße Bestellung der vereinbarten Sicherheiten
Sonstige Kreditbedingungen:
Gerichtsstand: Für alle Streìtigkeiten aus diesem Vertrag wird gegenilber Unternehmern gemäß S 104 JN das Bezirksgericht Salzburg oder
nach Wahl des Kreditgebers das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart
Kontokorrentmäßige Verrechnung: Das Kreditkonto wird zu den Abschlußterminen kontokorrentmäßig abgeschlossen, ihm sind
anzulasten: Kapitalziehungen, Zinsen, das Kontoführungsentgelt und alle Nebengebühren (Provisionen, Spesen, Barauslagen etc.), alle
Kosten im Zusammenhang mit der Kreditgewährung und Durchsetzung.
Jährliches Saldoanerkenntnis: Zu jedem 31 12. erhält der Kreditnehmer einen Kontoabschluß. Sofern er nicht binnen sechs Wochen ab
Erhalt schriftlich widerspricht, gilt sein Schweigen als Saldoanerkenntnrs.
Zinsen: Sollzinsen werden vom jeweiligen Tagessaldo des Kreditkontos im nachhinein verrechnet; im Vezugsfall zuzüglich Verzugszinsen
vom fälligen Betrag.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Grundlage der ausstehenden Kapitalbetráge auf Basis eines Jahres von 360 Tagen und der
tatsächlichen Anzahl von Tagen der jeweiligen Zinsperiode.
Zinsgleitklausel: Der Kreditgeber ist berechtigt, die Kondition entsprechend den jeweiligen Geld-, Kredit- oder Kapitalmarktverhältnissen zu
ändern. Eine solche Anderung kann eintreten z. B. durch Erhöhung der Einlagenzinssätze oder des Basiszinssa2es oder der
Kapitalmarktrendite oder durch kredit- und währungspolitische Maßnahmen hinsichtlich derZahlungsbereitschaft, des Kreditvolumens oder
der Mindestreserven oder durch Anderung der Bestimmungen über die Vezinsung von geförderten Kediten.
Auch für den Fall, daß sich fûr den Kreditgeber aufgrund gesetzlicher, kredit- und währungspolitischer Maßnahmen oder sonstiger Ereignisse
auf den Geld- und Kapitalmärkten die fi.ir diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.8. für Geldbeschaffung und Mìttelaufbringung,
Liquiditätshaltung und Mindestreserve, Unterlegungsverpflichtung etc.) veråndern, ist er berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte
Kondition entsprechend anzupassen.
Eine Berechtigung zurAnhebung der Kondition ist auch bei später eintretender oder dem Kreditgeber später bekannt werdender
Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage (Bonität oder Ertragslage) eines Kredìtnehmers gegeben.
Pauschalraten: Diese umfassen Kapital, Zinsen und Nebengebühren Die Höhe der leÞten Rate ergibt sich aus dem Kontoabschluß.
Beendigung: Auflösung: Aus wichtigem Grund ist der Kreditgeber jedezeit berechtigt, den gesamten Kredit sofort fällig zu stellen. Wichtige
Gründe sind insbesondere:
schwerwiegender Zah lun gsvezug,
nachträglich eintretende oder nachtrãglich dem Kreditgeber bekanntwerdende wesentliche Vermögensverschlechterung eines
Kreditnehmers,
Verstoß gegen wichtige Vertragsbestimmungen.
Deckungswechsel: Der Kreditnehmer verpflichtet sich, über Anforderung des Kreditgebers einen akzeptierten Blankowechsel zu
hinterlegen. Der Kreditgeber ist jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben auszustellen, die den gesamten Forderungen
aller Art des Kreditgebers gegenüber dem Kreditnehmer im Zeitpunkt der Ausstellung entsprechende Wechselsumme einzuse2en und mit
dem Wechsel nach Wechselrecht vozugehen; die Geltendmachung stellt keine Umwandfung der ursprünglìchen Forderungen dar, sodaß
bestellte Sicherheiten aufrecht bleiben
lnformationen: Der Kreditnehmer hat über wesentliche Änderungen der wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse den Kreditgeber
unverzÛglich zu ìnformieren und binnen sechs Monaten nach Bilanzstichtag den bestätigten Jahresabschluß (samt Anhang und Lagebericht)
vorzulegen.
Der Kreditgeber und/oder ein auf Kosten des Kreditnehmers bestellter Wirtschaftsprüfer hat Einsìcht in die Geschäfts- und
Buchu ng s un terl age n.
Bankgeschäft|Íche Zusammenarbeit: Der Kreditnehmer wickelt seinen Zahlungsverkehr ausschließlich, bei Bestehen sonstiger
Bankverbindlichkeiten zumindest im Ausmaß des jeweils in Anspruch genommenen Kredites, über den Kreditgeber ab; weitere
Kreditaufnahmen sowie den Abschluß von Leasing- und Factoring-Verträgen wird er im Einvernehmen mit dem Kreditgeber vornehmen, der
zustimmen wird, wenn nach seiner Einschä2ung dadurch die Einbringlichkeit dieses Kredites nicht gefährdet erscheint
Solidarhaftung/Einzeldisposition: Mehrere Kreditnehmer haften zur ungeteilten Hand. Dem Kreditgeber gegenüber ist jeder allein zur
Disposition berechtigt
Vertragskopie: Der Kreditnehmer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie und einer Kopie der Datenschutzerklärung und
Bankgeheimnisentbindung.
Kompensation/Dispositionsverzicht/Pfandrecht an Kontoguthaben: Der Kreditgeber ist jedezeit berechtigt, Kontoguthaben mit eìgenen
Forderungen aufzurechnen Der Kreditnehmer verzichtet daher auf eine Vefügung über alffällige Guthaben auf Giro- oder Festgeldkonten ìn
dem Umfang, afs Tilgungsrückstände bestehen. Der Kreditgeber ist sohin berechtigt, Vefügungen über derartige Guthaben zurückzuweisen
und diesbezügliche Aufrechnungserklärungen abzugeben. Weiters nimmt der Kreditnehmer zur Kenntnis, daß an Kontoguthaben ein
Pfandrecht gem. Ziffer 49 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht
Allgemeíne Geschäftsbedingungen: Weiters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der dezeit gültigen Fassung; besonders
wird auf die Ziffern2, 11,19,20,21,38,47,48,59 und 61 hingewiesen.
Verzinsung: 3-Monats-EURIBOR vom 03,10.2011 + 2o/o, ãut volle 1/8 Prozent aufgerundet, bei vierteljährlicher Anpassung am
Ersten eines Kalenderquartals. Der Anpassungsbedarf wird regelmäßig erm¡ttelt durch Vergleich des EURIBORS vom ersten
Bankarbeitstag des Quartals mit dem EURIBOR vom ersten Bankarbeitstag des Vorquartals. Nur zum ersten Anpassungsstichtag
wird der Anpassungsbedarf durch Vergleich des EURIBORS vom ersten Bankarbeitstag des Quartals m¡t dem EURIBOR vom
03.10.2011 ermittelt. Änderungen unter 1/8 % unterbleÍben. ln diesem Fall bleibt der ältere EURIBOR-Wert so lange Vergleichswert,
bis eine Anderung von 1/8 % festgestelft wird,
Der Kreditgeber ist berechtigt, die in diesem Kreditvertrag vereinbarte Kondition/Aufschlag entsprechend anzupassen ode¡ den
ve¡einbarten lndikator durch einen anderen, geeigneten lndikator zu ersetzen, wenn sich für den Kreditgeber aufgrund
gesetzlÍcher, kredit- und währungspol¡tischer Maßnahmen oder sonstiger Ereignisse auf den Geld- und Kapitalmärkten die für
diesen Kredit anfallenden Selbstkosten (2.B. für Geldbeschaffung und Mittelaufbringung, Liquiditätshaltung und Mindestreserve,
Unterlegungsverpflichtung etc.) verändern. Dies insbesondere dann, wenn der Kreditgeber zu den Anpassungsstichtagen für die
Beschaffung der Refinanzierungsmittel auf den Geld- und KapitalmärKen einen höheren Preis zu zahlen hat, afs zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses.
Eine Berechtígung zurAnhebung der Kondition/Aufschlag ist auch bei später eintretendeÌ oder dem Kreditgeber später bekannt
werdender VeÌschlechterung der wirtschaftlichen Lage (Bonität oder Ertragslage) eines Kreditnehmers gegeben.
Auf Dauer der vorstehenden Verzinsungsvereínbarung ist die unter Zinsgleitklausel beschriebene ZinssaZanpassung nicht anzuwenden
Vorzeitige Rückzahlung: Vozeitige Rückzahlungen oder Sondertilgungen sind nur mit ausdrücklicher EinwillÌgung des Kreditgebers
möglich Fürden Falf, daßderKreditgebereinwilligtkann ereine Rückzahlungsprovision von2o/o, gerechnetvom
Rückzahlungsbetrag/Sondertilgung, in Rechnung stellen.
OrUDatum
Max Mustermann
Raiffeisenbank S alzburg-Liefering
rcgistrielte Geuossenschaft
rnif beschr'änktel Haftung
Datenschutzerklärunq und Bankqeheimnisentbindunq
1
.)
Der Kunde erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung damit einverstanden, daß das
Kreditinstitut nachstehende Daten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit beim
Kreditschutzverband von '1 870 eingerichtet sind, übermittelt, und entbindet das Kreditinstitut insofern
vom Bankgeheimnis:
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe derVerbindlichkeit, Rückführungsmodalitäten, Schritte des
Kreditinstituts im Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den
M ißbrauch von Zahlungsverkehrsinstrumenten.
Zweck der Ubermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend
angeführten Daten durch den Empfänger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und
andere Finanzinstitute und Versicherungsunternehm èn zur Wahrun g ihrer
GläubigerschuÞinteressen.
2.)
Der Kunde erklärt sich auch damit einverstanden, daß alle den Kunden oder ein mit ihm
konzernmäßig verbundenes Unternehmen betreffende Daten, die dem Kreditinstitut im Rahmen der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden bekannt geworden und zur Beurteilung der aus Gescháften
mit der jeweils betroffenen Person oder Gesellschaft entstehenden Risiken notwendig oder
zweckmäßig sind, an
e (potentielle) Konsortial-/Risikopaftner des Kreditinstituts zur Risikobeurteilung im Rahmen des
Konsortialgeschäfts,
Refinanzierungsgeber des Kreditinstituts, denen gegenüber die Forderungen des Kreditinstituts
gegen den Kunden als Sicherheit dienen sollen (¡nsbesondere Oesterreichische Nationalbank,
Oesterreichische KontrollbankAG, Europäische Zentralbank, European lnvestmentbank), zur
Beurteilung der bestellten Sicherheiten,
weitergegeben werden.
o
Das in Punkt 2. erklärte Einverständnis kann vom Kunden widerrufen werden, soweit es sich nicht
auf Datenübermittlungen im Rahmen von Konsortial- oder Refinanzierungsverhältnissen oder
Risikopartnerschaften bezieht, die das Kred¡tinstitut mit Zustimmung des Kunden eingegangen ist.
3.)
lst der Kunde ein Unternehmer oder ein Unternehmen, so ist das Kreditinstitut ermächtigt, an andere
Kredit-/Finanzinstitute allgemein gehaltene bankübliche Auskünfte (Bankauskünfte) r-iber die
wirtschaftliche Lage dieses Untemehmens zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu erteilen.
4.)
Darüber hinaus entbindet der Kunde das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis gegenüber dem Land
Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung fur Wohnbauförderung,
hinsichtlich aller in einem Finanzierungsplan nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz '1 99O
enthaltenen DarlehenTKredite.
Das Kreditinstitut ist sohin jederzeit berechtigt, dem Land Salzburg bzw. dem Amt der Salzburger
Landesregierung, Abteilung ftìrWohnbauförderung alle Auskünfte, diese DarlehenÃredite betreffend,
zu erteilen.
Od/Datum
Max Mustermann
RÜcKzHLUNGSARTEN
Einmalbetrag
Der Kredit ist zur Gänze am Ende der Laufzeit zurückzuzahlen (endfälliger Kredit). Die Zinsen
werden meistens gesondert in Rechnung gestellt. Möglich ist auch eine gleichzeitige Ansparung
eines ,,Tilgungsträgers", welcher am Ende der Laufzeit die Rückzahlung der Kreditvaluta ermöglichen soll.
Kapitalraten
Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen, viertel-, halb- oder jährlichen Raten. Die ,,Tilgungsleistung" bleibt konstant, dh die restliche Schuld verringert sich immer um den gleichen Betrag. Die
Zinsen sind dabei gesondert zu bezahlen.
Pauschalraten
ln diesem Fall werden die Zinsen mit jeder Verrechnungsperiode dem Kapitalstand zugeschlagen. Der Kunde bezahlt immer gleich hohe Raten, welche sowohl für die Tilgung des Kredites als
auch die Bezahlung der Zinsen verwendet werden. Pauschalraten werden oft auch als ,,Annuität"
bezeichnet.
BEISPIEL:
Gesamtbelastung für einen Abstattungskredit in Höhe von EUR 100.000,-- mit 10 Jahren Laufzeit bei
5 % Verzinsung:
127.O30,-125.141 ,--
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
8
Seite I von
SWIS: Tilgungsplan
5
Tilgungsplan
eaNrlz¡3so3a xuruoe¡r¡rnl--
Mustermann
Druck mit Ratentabellr
Kredit
100.000,00
833,33
Kreditrahmen
Rúckzahlungsrate
Jährliche Ratenerhöhung
Prozentsatz
Krediteröffnung
Rückzahlungsbeginn
Rate inkl. Abgaben
Fälligkeit
Anzahl Raten
5,0000
Kreditprovision
207r-L2-0r
2OLI_L2_OI
r
t
202I-17-30
120
o??
Letáe Rate
Zuschussprozentsatz
Laufzeit
r?
Zuschuss gesamt
Vereinbarte ProvisioneniGebühren (Basis Freisblatt)
Vorgabewert übernehmen
(x) Abbuchung Fälligkeit am wiederkehrend
ab
Girokonto
Rahmenprovision
Kreditrestschuldprämie
Spesen pro Abschluss
Zi nsabsicherungsgebü hr
f-
12,OO
Grundbuchslustrum f
Bestätigungen
f
ZMR-Abfrage
F
12,50
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Kreditkonto
Kreditkonto
Girokonto
Girokonto
15,00
15,00
Girokonto
Girokonto
Versicherung
bis (Ablaufdatum Versicherun g)
Vinkulierung
Devinkulierung
Sperrschein
Ei
ff
f
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
ntragun gsf. Pfandu rkunde
Grundbuchsgesuch f
EingabegebührPfandrecht f
Ei
10,00
10,00
250,00
80,00
53,00
-
75,00
r
r
0,00
0,00
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
0,00
0,00
0,00
Girokonto
Girokonto
Girokonto
ntragun gsgeb. Pfandrecht
Kosten dt. Grundschuld
Löschungsquitt./-erklãrung
Devisenprovision
Devisenspesen
Kontoführung FW
Tr
Tr
Zahlungstermine
-r
Abschlusstermine
Ratentermine
Rúckzahlungsart
Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov.
Vierteljährlichf IMonatrich
Y
f
f- f"- f
f
T7 |* |-
lrx þ" E; lr" Ir" lrx ¡l; lç ¡lt Ë tlî
Dez.
lî
þî.
ohne Zinsen
htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.I1.20I1
Seite 2 von
SWIS: Tilgungsplan
Verzinsung/Kosten
Verzinsung
Gesamtkosten
Gesamtbelastung
Verzinsungsart
effektiver Zinssatz
Dekursiv
.156,96
I25 .756, 96
25
5
kalendermäßig
5
,2
Kâtêh
Art
Zinsen
-
Gesamtkosten
in
To
5,0000
Höhe
Häufigkeit
pro Abschluss, ab 201
Gesamtlaufzeit
1-12-31
25 . r56 , 96
25 .156 ,96
http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1...
04.11.2011
Seite 3 von
SWIS: Tilgungsplan
Ratennr
Datum Tage
Rate
2011-12-01
7 2011-12-01
2011-12-31
2 2012-01-01
3 2012-02-01 31
4 2012-03-01 29
2012-03-31
833,33
61
?¿
333,33
833,33
97.500,01
833,33
833, 33
833,33
833, 33
833,33
833,33
2012-12-31
'
ls
2013-02-01
31
16 2013-03-01 28
2013-03-31
833,33
333,33
833,33
.666,
o"?
95.000,
94 .766,
94 .166,
93.333,
92.500,
68
?q
90.833,
02
69
69
03
0
89
.166,1r
oE oJt
oJ.o)J,
L
85.000,06
84 .166,13
B4 .766,13
29 2014-M-01
30 2014-05-0'1 30
31 201+06-01 31
Àa
aZ
833, 33
77.500,
09
833,33
.666,'l
1 6 .666,1
833, 33
'7
2015-03-31
833,33
833,33
833,33
31
4L 2015-04-01 933,33
42 2015-05-01 30 833,33
43 2015-06-01 31 833,33
968 ,1 5
75.000,10
1
31
r.o22,22
6
6
75. 833, 43
3s 2O1+1O_01 333,33
36 201+11-01 31 833,33
31 2014-12-01 30 833,33
2014-12-31
16
833,33
833,33
20'14-09-30 30
r .054 ,28
80.000, 0B
't9.1,66,15
1ô
)))
I O . )JJ,
32 201+07_01 833,33
33 201+08-01 31 833, 33
34 2014-09-01 3'1 833,33
1.074.30
07
8r.666,14
87.666,1 4
19.166,15
2014-06-30 30
38 201+01-01
39 201+'02-01 31
40 20'15-03-0'1 28
82.500,
1.093,75
aô
)J
833,33
31
150, 00
87. 500, 05
86.666,12
86 .666,12
80. 833, 41
201+03-31
1.
ao
JU
23 2013--10-01 833,33
24 2013-11-01 3'1 833,33
2s 2013-12-01 30 833,33
31
r .rB2 ,06
37
83. 333, 40
2013-12-31
,69
36
833,33
833,33
833,33
26 2014-01-01
21 2014-02-01 31
28 201+O3-O1 28
L .2O0
90. 000, 04
833,33
833,33
833,33
2013-09-30 30
r .232 ,29
9t.666,10
oo JJJ,
tta
UU.
201$06-30 30
20 2013-07-01
21 2013-08-01 31
22 2013-09-01 31
96
ô(
426,96
666, 68
833,33
833,33
833,33
31
11 201TU-O1
1B 201&05-01 30
19 2013.06-01 3'l
96 .
89 . 166,1
31
14 2013-01-01
???
9r .666,1
2012-09-30 30
rL 2012-10-01
t2 2012-11-01 31
73 2012-12-01 30
166, 61
aa
2012-06-30 30
8 2012-07-01
9 2012-08-01 31
ra 2012-09-01 31
99 .
833, 33
31
5 2012_04_01
6 2012-05-01 30
1 2012-06-01 31
Zinsen Kosten Kreditkonto sonstige Kosten Auszahlunl
100.000,0
Restschuld Zuschuss
100.000,00
99.766,
31
5
.L66,'11
4.:_66,11
4
13
.333,
941,9r
44
12.500 , 17
'1L.666,18
'7r.666,18
926,50
70. 833, 45
10.o00,12
69.766,19
69.766,'19
68.333. 46
894 ,44
67 . 500, 13
66.666,
B0
66. 666, B0
65. 833, 47
843,
f5
65 . 000, 14
64.166,8L
http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-e8csVoXdR:1... 04.I1.2011
Seite 4 von
SWIS: Tilgungsplan
2015-06-30 30
44 2015-07-01
4s 201t08-01
46 2015-09-01
31
31
64 .
33
33
833,33
833,
833,
2015.09-30 30
41
48
4e
s0
s7
s2
2015-10-01
2015-11-01 31
2015-12-01 30
2015-12-31 31
2016-02-01 31
2016-03-01 29
201G03-31
s3
s4
ss
2016-05-01 30
201G06-01
33
833,33
833, 33
31
2016-04-01
31
sB 2016-09-01
3'l
31
61 2016-12-01
30
2016-12-31
31
62
63
64
6s
66
61
68
6s
10
2017-01-01
2017-02-01 31
2017-03-01 28
2017-03-31 31
2017-04-01
2017-05-01 30
2017-06-01 31
20'17-06-30 30
2017-07-01
2017-08-01 31
2017-09-01 31
2017-09-30 30
17
12
13
2017-10-01
14
1s
2018-01-01
'7
6
11
2017-11-01 31
2017-12-01 30
2017-12-31 31
2018-02-01 31
2018-03-01 28
2018-03-31 31
2018-04-01
7B 201&05-01
30
7e 201&06-01
31
2018-06-30 30
80 2018-07-01
Bl- 2018-08-0't
82 2018-09-01
31
31
2018-09-30 30
B3
2018-10-01
e4
Bs
2018-11-01 3'l
2018-12-01 30
2018-12-31 31
B6
2019-01-01
31
B8 2019-03-01
28
59.166,
58.333,
g3
1
66,66
7
26
50
57.500,17
56.666, B4
56.666, 84
,13
54.166,
B5
695 , 14
833,33 53.333,52
833, 33 52 .500, 19
833,33 5r.666,36
333,
833,
833,
33
33
33
833,
83 3,
833,
33
33
33
51.666, B6
50.833, 53
50.000, 20
49.766, 81
49 .766, 81
48.333, 54
610
,95
638,89
41 .500 , 2L
46.666,
.666,
46
BB
BB
593,75
833,33 45.833,55
833,33 45.000,22
833, 33 44.166, 89
44.L66,
B9
568,75
833,33 43. 333, 56
B3 3, 33 42 .500 ,23
833,33 4r.666,90
4L.666,90
833,33
833,33
833, 33
543,r1
40. 833. 57
40-OO0,24
.766,9L
39.166,9r
39
511,11
33 38.333, 58
33 37.500, 25
833,33 36.666,92
833,
833,
36 . 666, 92
33
33
833,33
833,
833,
35.000, 26
.166,93
.766, 93
833, 33 33.333, 60
833,33 32.500,2'l
833,33 3r.666,94
37 .666,94
33
833,33
833, 33
833,33
833.33
833, 33
468,'75
35. 833,59
34
34
833,
31 201902-01
198,'72
33 55. 833, 51
33 55.000, 1B
833,33 54 .166, 35
2016-09-30 30
se 2016-10-01
60 2016-11-01
6L.666,82
6r .666,32
833,
833,
2016-06-30 30
s6 2016-07-01
57 20'16-08,01 31
82r ,52
63. 333, 4B
62. 500. 15
833, 33 60. 833, 49
833,33 60.000,16
833,33 59.166,33
833,
20,16-01-01
L66,8L
5
442,36
415,
39
)o)
))
30. 833, 61
30. 000,2B
29.166,95
29 .766,95
28.333,62
21 .500,29
26 . 666, 96
http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1...
04.1I.2011
Seite 5 von 5
SWIS: Tilgungsplan
20'19-03-3't
26. 666, 96
31
89 2019-04-01
e0 2019-05-0'l 30
e1 2019-06-01 31
33
833, 33
933, 33
833,
24
20'19-06-30 30
e2 2019-07-01
e3 2019-08-01
e4 2019-09-01
e]
31
31
31
2019-12-01 30
2019-12-31 31
ee 2020-02-01
100 2020-03-01
29
2020-03-3'l
31
31
30
31
2020-06-30 30
r04
2020-07-01
10s 2020-08-01
106 2020-09-01
3'l
31
2020-09-30 30
01 2020-10-01
r0B 2020-11-01
t
Lje
7r0
r77
rr2
r73
r74
r7s
3r5 ,91
31
2020-12-01 30
2020-12-31 31
2021-01-01
2Q21-02-01 31
2021-03-01 28
2021-03-31 31
2021-04-01
2021-05-01 30
2021-06-01 31
2021-06-30 30
l-76 2021-07-01
rr1 2021-08-01 31
j rrs 2021-09-01 31
2021-09-30 30
Lle
2021-10-01
r20
2021-11-01 31
2021-11-30 30
27.666, 9B
20.833, 65
20.000,32
79 .766,99
:-9.166,99
18.333, 66
17.500, 33
281 ,6L
255, 55
33
33
833,33 t6.661,00
833,
833,
L6 .661
33
833,33
833, 33
833,
2020-04-01
102 2020-05-01
103 2020-06-01
33
833, 33
833, 33
333,
eB 2020-01-01
r0r
.r66,91
33 23 .333,64
833,33 22.500,3r
833,33 2r.666,98
833,
2019-09-30 30
es 2019-10-01
e6 2019-11-01
343 ,1 5
25.833, 63
25.000, 30
24 .166,91
22L,7.8
,00
15. 833,
67
15.000,34
14.161
,0r
L4.L61,0r
833, 33 13.333, 68
833, 33 12.500, 35
833,33 Lr-661,02
1),.661 ,02
833,33 10.833,69
833, 33 10.000, 36
833,33 9.L6'l ,03
9 .161 ,03
833. 33 8.333, 70
833,33 1.500,31
833,33 6.661,04
6.66'7 ,04
833. 33 5.833, 71
833, 33 5.000, 38
833, 33 4.1,61 ,05
4.76'l ,05
833,33 3.333,'72
833,33 2.500,39
833, 33 r.661 ,06
r .66'l ,06
833,33
833,73
LB9,5B
159, B4
L21 ,'1
B
o?
? tr
63
,79
32
,06
833,73
o, oo
0, 00
STELZINGER HERBERT, 2011-11-O4, 14:31:20 Server: CICSPA2
a
to
/ FLIB
htç://swis,sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-e8csVoXdR:1... 04.II.2011
Seite I von
SWIS: Tilgungsplan
5
Tilgungsplan
BANKLZi35034
KUNDENNR
Name
KreditnehmerlM."
I4"rt.t^.".
Druck mit Ratentabell<
Kredit
100.000,00
Kreditrahmen
Rückzahlungsrate
Jährliche Ratenerhöhung
1.
5,0000
Prozentsatz
Kreditprovision
Zuschussprozentsatz
Laufzeit
Verei nbarte Provis ione
on nlGebi.ih ren (Ba
lÈtasrs Pre isblatt)
Vorgabewert übernehmen (x) Abbuchung Fälligkeit
Bearbeitungsgebühr
Zi
2OLI_I2-OI
r202r-rr-30
720
I .053,
Letzte Rate
Zuschuss gesamt
r20
Bearbeitungsgebühr in %
Kreditgebühr
Rahmenprovision
Kreditrestschu ldprämie
Spesen pro Abschluss
20r\-12-0I
Krediteröffnung
Rückzahlungsbeginn
Rate inkl. Abgaben
Fälligkeit
Anzahl Raten
053, 77
am
90
wiederkehrend
Girokonto
f
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Kreditkonto
Kreditkonto
Girokonto
Girokonto
12,00
nsabsicherun gsgebü hr
Grundbuchslustrum lBestätigungen
f
ZMR-Abfrage
Í-
15,00
12,50
15,00
Girokonto
Girokonto
10,00
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Versicherung
bis (Ablaufdatum Versicherung)
Vinkulierung
Devinkulierung
Sperrschein
Eintragu ngsf. Pfandu rku nde
Grundbuchsgesuch
Eingabegebü hr Pfandrecht
Ei ntragungsgeb. Pfandrecht
Kosten dt. Grundschuld
Löschungsquitt./-erklärunS
10,00
250,00
80,00
53,00
f
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
75,00
Devisenprovision
Devisenspesen
ry
Kontoführung FW
0,00
0,00
0,00
0,00
I
r
r-
Girokonto
Girokonto
Girokonto
0,00
¿ailrungsrermrn
Zahlungstermi
Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov.
Abschlusstermine
Ratente¡mine
Rúckzahlungsart
Vrerteljährlichf f
Monatrich tîî lil
f7
f
f
f7 f
lã lîî |îî fîî
|r><.
f
17 l*
l*
Dez.
|r
tîî F [îî Ë F;
rnit Zinsen
http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1..-
04.11.2011
Seite 2 von 5
SWIS: Tilgungsplan
Verzinsung/Kosten
Verzinsung
Gesamtkosten
Gesamtbelastung
Art
Zinsen
Gesamtkosten
Dekursiv
2'l
. O52 | 31
Verzinsungsart
effektiver Zinssatz
kalendermäßig
5
,2
I21 . o52,3'l
Gesamtlaufzeit
Detailaufstellung in To Höhe Häufigkeit
5, 00oo
pro Abschluss, ab 201 1-12-31 21 .052,31
Zinsen
21
.052,3'7
htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.71.2011
Seite 3 von
SWIS: Tilgungsplan
Ratennr Datum
r
2
3
4
s
Tage
Rate
2011-12-O1
r .058 ,1-l
2011-12-01
2011-12-31
2012-01-01
2012-02-01
2012-03-01
2012-03-31
1.058,77
1.058,77
1. 058, 77
6 2012-05-01 30
1 2012-06-01 31
1.058,77
L.o5B,11
7 .058,1'7
e
L0
2012-07-01
2012-08-01
2012-09-01
31
3'1
71
12
73
74
Ls
16
2012-10-01
2012-11-01
1. o5B,77
93. 330, 71
92 .21 L, 94
93 . 464, 64
2012-12-01
2012-12-31
2013-01-01
2013-02-01
2013-03-01
201 3-03-31
1.058,
31
30
r.058,1'l
201 3-06-30
201T09-01
1.058,77
1. 058,77
1.059,77
1. 058, 77
1.
31
31
058,
77
1.058,77
L.058,11
23
24
25
26
21
28
2e
30
3t
1. 053,77
2013-.10-01
2013-11-01
2013-12-01
2013-12-31
2014-01-01
2014-02-01
201+03-01
2014-03-31
2014-U-O1
2014-05-01
201+06-01
2014-06-30
31
30
30
31
3B
3e
40
30
2014-11-01
2014-12-01
2014-12-31
31
30
31
28
201 5-03-31
31
41 2015-04-01
42 2015-05-01 30
43 2015-06-01 31
.146,
08
1-
058,77
?o
81.003,
80. 957,
a?o
l.
058, 77
11
r.
O58,71
1
.058 ,'77
31
88
r .062,06
r.072,54
oo
,45
996,44
.1L8,68
'l 5
.522, 06
14
.463,29
9'79,69
73 . 404, 52
.355,99
13.291,22
'72.238,45
17-L]9,68
72 .082, 66
'17.023,89
O58,1-7
69 .965 , 12
1.0s8,77
68.906,35
7.
.088,
6.659,9L
'l5 .60L, r4
14
L
1
54
76.580,83
1. 058, 77
1. 058, 77
1. o5B, 77
1.103,1-0
??
77.781,
18.111
1.058, 77
7.o5B,'71
1.058,77
L.tL6,'12
82.062,3r
19.898,54
7.058,11
r.761 ,27
84.1?6,55
83.117, 78
82.059, 01
058, 77
.05B ,'7'l
.!92 ,1 0
44
1.
31
2015-01-01
2015-02-01
2015-03-01
84
19.944,11
30
2014-0930
201+10-01
.322,'75
83. 121,
L
L
36 .263 , 98
85 .205,2r
1.058,77
L.058,11
r.o5B,1'l
31
32 201+07-01
33 20'lzt-08-0'1 31
34 2014-09-01 31
35
36
3't
1.058,77
1.058,77
31
31
28
97.341,r0
90.288,33
91.455, 55
90.396,18
89.338,01
88 .21 9,24
89.395, 96
88.337,19
8'l .218, 42
86.2r9, 65
85.235,32
20'13-09-30 30
r .204 ,5L
48
92.405,31
B'l
30
201}07-01
2013-08-01
1. 058,77
31
11 2013-04-01
1B 2013-05-01 30
1e 2013-06-01 31
20
21
22
77
L.058,1'l
1.058,77
31
31
28
,25
94.389,
2012-09-30 30
!.229,L2
.36L,21
95.302, 50
94.243,73
1.058,77
1.058,77
qq
96
95 .448
2012-06-30 30
B
¿2q
98.308, 45
91 .249,68
96.190,91
91.420,04
31
2012-04-01
r00 .000
.94r,23
99.361 ,22
31
31
29
Zinsen Kosten Kreditkonto sonstige Kosten Auszahlt
Restschuld Zuschuss
100.000,00
98
5
95L,41
902,98
http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1...
04.11.20I1
Seite 4 von
SWIS: Tilgungsplan
2015-06-30 30
44
s
2015-07-01
4
2015-08-0.1
31
46
2015-09-01
31
r . 05B ,11
1.053,77
1.058,77
s3
s4
ss
64 .302 , 31
835, 17
r.05e,11
1.058,77
65.138,05
64 .01 9 ,2e
63 .020 , 5r
6L.96L,14
62 .158 , 25
6r .699 , 48
196,50
l.
05B, 77
31
30
1. 058, 77
1. 058, 77
20'16-06-01 31
1.058,77
2016-05-0'l
2016-06-30 30
s6 2016-07-01
s7 20'16-08-01
1.
31
sB 20'1È09-0'l 31
058, 77
1.058,77
1.058,77
60 201ù11-01
67 201c-12-01
2016-12-31
62
63
64
60 . 640 ,17
59.581, 94
60 .348 ,31
59 .289, 60
5B .230, 83
1.058,77
56. 857, 5o
31
r . o5B ,1'l
30
1.058,77
55.798,73
54.139,96
55 .452,94
54.394,71
53.335,40
31
2017-01-01
1.058,77
2017-02-01 31
2017-03-01 28
2017-03-31 3'1
L
2017-04-01
r.058,'l'l
51. 884, 56
2017-05-01 30
6'7 2017-06-01 3't
2017-06-30 30
1. 058, 77
50.825.79
49 .16'l ,02
50.409,40
68
6e
10
1.058,77
t .058, -11
1.058, 77
6s
66
1r
12
13
2017-07-01
2017-08-01 3'1
2017-09-01 3't
2017-09-30 30
2017-10-01
2017-11-01 3'l
2017-12-01 30
2017-12-31 31
.058 ,'l'7
058, 77
1.
058, 77
7
058, ?7
44 .199 , 58
2018-01-01
1.
1.058,
16
2018-02-01 31
2018-03-01 28
2018-03-31 31
11
2018-M-01
1.058,77
r.058, 77
r.058 ,'71
]s
7B 2018-05-01
]e
2018-06-01 31
2018-06-30 30
B0 2018-07-01
B1 2018-08-01
82
30
31
2018-09-01 31
2018-09-30 30
77
1. 058, 77
1.058,77
1.058,77
7 .058 ,11
B3
2018-10-01
1.058,
84
Bs
2018-11-01 31
2018-12-01 30
2018-12-31 31
!.058,1'l
B6
2019-01-01
e1
2019-02-01
31
7.058,'71
r .058,11
B8 2019-03-01
28
7
1.058.
77
77
.059,11
12,98
666,69
642,38
611,20
46.'7 9L, 53
45.132,16
44.613,99
45.258, 35
14
1
4'l .233 , 09
,'l'l
.058
1AA )1,
49 .350 , 63
48 .291 , 86
47.850,30
1.058,77
1.058,77
166,43
52.21 6 , 63
52 .943 , 33
1.
864,85
5'l .712 , 06
51.916,21
2016-09-30 30
. se 2016-10-01
32
77
1.059,
2016-04-0'l
66.6L4,
1.058,77
058, 77
1.
2015-11-01 31
2015-12-01 30
2015-12-31 31
2016-03-31
ao
I8
66.420, 4r
65 .36r , 64
2015-10-01
s0 2016-01-01
s7 2016-02-01 3'1
s2 20'16-03-0'l 29
oo/
61 .61 3, 09
61 .41 9,
20'15-09-30 30
41
48
4e
69.190,63
68.13r, e6
5
43.140, B1
42.032,04
42.62r,30
47 .562, 53
40.503. 76
39.444,99
39.956, 9r
38.898,14
31 .839,31
36.780,60
31.264,25
36 .205, 48
35.746,1r
34 .08'l , 94
34 .53'l ,04
33.418,21
32.419, 50
31.360, 73
584,36
539,26
5II,92
483,65
449,09
http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:000OvN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1...
04.11.2011
Seite 5 von
SWIS: Tilgungsplan
201 9-03-31
30
201 9-06-30
30
e2
93
e4
e]
31
2019-09-01
31
201 9-09-30
30
2019-12-01
2019-12-31
eB 2020-01-01
ee 2020-02-01
100 2020-03-0'1
70L
702
103
JI
2019-07-01
2019-08-01
es 2019-10-01
e6 2019-11-01
2020-03-3'l
2020-04-01
2020-05-01
2020-06-01
2020-06-30
704
105
106
2020-07-01
2020-08-01
2020-09-01
2020-09-30
701 2020-10-01
2020-11-01
1,0e 2020-12-01
2020-12-31
7ro 2021-01-01
r]e
3r.165,91
31
Be 2019-c/-01
e0 2019-05-01
e1 2019-06-01
31
30
I .058 , 11
I . o5B ,'71
1.058,77
1.058,77
r .058 ,11
r .053 ,'11
.589,66
.964, 39
.905,62
31 4,-72
26.846,85
25.788,03
26 . r3r ,21
25 .012, 50
24 .0r3 ,1 3
343 , L9
28
21
22 .954 , 96
3'r
\ .058 ,1'7
1.053,77
23.26r,80
22.203,03
27.r44,26
29
1.
058. 77
20 .085 , 49
31
30
r .058 ,17
r .058 ,11
31
1.058,77
rB .235, t 9
r1 .1,1 6, 42
7'l .406,89
I
16.348,
30
. O53 ,1'7
3'1
1
!.vJo,
^Êô
31
1.058,77
ta
I I
30
1.058,77
1.059,77
L.058,11
31
74
.230,58
1.058,77
1.058,77
28
r . o5B ,'71
B
t13
2021-03-01
2021-03-31
2021-04-01
8.346,81
1 .28B, r0
6.229,33
r1,4
2021-05-Q1
30
1.058,77
1.058,77
r75
2021-06-01
31
r .058
,'l'l
2021-06-30 30
118
1.058,77
2021-07-01
2021-08-01
2021-09-01
.058,'l'l
31
r
31
1.
058, 77
2021-09-30 30
Lre
L20
2021-10-01
2021-11-01
2021-11-30
STELZI NGER
H ERB
1.058,77
31
1. 058, 90
30
ERT, 201 1 -1 1 -O4, 1 4:35:02
195 , 51
13 .361 ,32
12.308,55
7r.249,18
7r. 401 ,06
ro .348,29
9 .239,52
31
L!6
Lr1
230,41
r5.289,35
2Q21-02-01
31
,23
12
r7L
rr2
261
19 .293 , 96
r4.426,09
30
31
306,84
20.352,13
31
,24
30 .1O'l , 20
29 .64e, 43
28
1.058,77
r .058 ,71
1.058, 77
405
5
.230 ,1
751,21
5
116 , 11
5. 170, 56
5 .249 , 29
18
,13
40
,16
.r90,52
3.131. 75
4
2
.07 2, 98
2
.713 ,74
t.
054,
37
0, 00
0, 00
SCTVET: C
ICSPA2
4,53
/ FLIB
htç://swis.sbg-i.raiffeisen.alswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.11.2011
Seite I von
SWIS. Tilgungsplan
5
Tilgungsplan
BANKLZþs034
KUNDENNR
l--
Name Kreditnehmer i¡¿ax Mustermann
Druck mit Ratentabell<
Kredit
100.000,00
Kreditrahmen
Rückzahlungsrate
Jährliche Ratenerhöhung
100. 000,
Krediteröffnung
Rückzahlungsbeginn
Rate inkl. Abgaben
Fälligkeit
Anzahl Raten
00
5,0000
Prozentsatz
Kreditprovision
Zuschussprozentsatz
Laufzeit
20rL-72-07
2O2I_II_OI
r
202r-r7-30
1
100 . 000, 00
Letáe Rate
Zuschuss gesamt
Vereinbarte Provisi
ovrsrone n/Gebüh
ueÞunren (Basis
(E asts HretsDtat:,
Preisblatt)
Vorgabewert übernehmen
(x) Abbuchung Fälligkeit am wiederkehrend
Girokonto
Kreditgebühr
Rahmenprovision
Kreditrestschu ldprämie
Spesen pro
Zi
Girokonto
Abschluss f
12,O0
nsabsicherungsgebühr
Grundbuchslustrum f
Bestätigungen
f
ZMR-Abfrage
l-
15,00
12,50
Girokonto
Girokonto
Kreditkonto
Kreditkonto
Girokonto
Girokonto
15,00
Girokonto
Girokonto
10,00
Glrokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Glrokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Girokonto
Versicherung
bis (Ablaufdatum Versicherung)
Vinkulierung
Devinkulierung
Sperrschein
l*
f
f
10,00
250,00
Eintragungsf. Pfandurkunde
Grundbuchsgesuch f
EingabegebührPfandrecht l-
80,00
53,00
Eintragungsgeb. Pfandrecht
Kosten dt. Grundschuld
Löschungsquitt./-erklärunS
f
75,00
Devisenprovision
Devisenspesen
Kontoführung FW
FT
rer
f
rr
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
Girokonto
Girokonto
Girokonto
¿anlungstermrne
Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. OK. Nov.
Abschlusstermine Vierteljährlichf l- V f
f lr f- f
Monatlich lË Eî Ë TË F; |rl |îî lil
Ratentermine
Rückzahlungsart ohne Zinsen
17 f f
lrx iîî E
Dez.
17
lîî
http://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.I1.2011
Seite 2 von
SWIS: Tilgungsplan
VerzinsunglKosten
Verzinsung
Gesamtkosten
Gesamtbelastung
Art
Zinsen
Gesamtkosten
Verzinsungsart
effektiver ZinssaÞ
Dekursiv
50.319,17
150.319' 17
Detailaufstellung
inVo
Zinsen
5, 0000
Höhe
Häufigkeit
pro Abschluss, ab 201
5
kalendermäßig
5,2
Gesamtlaufzeit
1-12-31
50.319,
50.319,
17
17
htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-eScsVoXdR:1... 04.11.2011
Seite 3 von
SWIS: Tilgungsplan
Ratennr
Datum
Tage
Rate
31
100.000.00
100.000,00
2012-02-01 31
2012-03-01 29
2012-03-31 31
100. 000, 00
2012-04-01
100. 000, 00
100. o0o, 0o
100. 000, 00
2011-12-31
2012-01-01
2012-05-01 30
2012-06-01 3'1
2012-06-30 30
2012-07-01
2012-08-01 31
2012-09-01 31
2012-09-30 30
2012-10-O1
2012-11-01 31
2012-12-01 30
2012-12-31 31
2013-01-01
2013-02-01 31
2013-03-01 28
2013-03-31 31
2013-M-O1
2013-05-01 30
2013-06-01 31
2013-06-30 30
201}07-01
2013-08-01 31
100.000,00
100.000,00
.211 ,'l'7
100. 000, 00
100. 000, 00
L
.250,0O
31
201+06-01 3'1
201+06-30 30
2014-07-01
2014-08-01
31
201+09-01 31
201+09-30 30
2014-10-01
100.000,00
100 . 000, 00
100.000,
100. 000, 00
100. 000, 00
100. 000, 00
100. 000, 00
100. 000, 00
100 . 000, 00
100. 000, 0o
100. 000. 00
100.000,00
100.000, 00
100.000, 00
2015-O1-O1
100. 000, 00
2015-02-01 31
2015-03-01 28
100.000,00
100.000,00
100.000,00
100.000, 00
100.000,00
100.000, 00
100.000, 00
201+05-0'1 30
201t06-0't
31
2015-06-30 30
L
-271 ,11
100. 000. 00
100.000,00
100.000,00
100.000,00
31
L.211 ,11
100.000, o0
100.000,00
100 . 000, 00
2015-04-01
BB
00
31
201t03-3't
I .263,
100 . 000. 00
201+12-01 30
201+12-31 31
2014-11-01
r.211 ,'71
100.000,00
100.000, 00
100.000,00
2014-03-01 28
2014-03-31 31
201+U-01
2014-05-01 30
1.263,88
L
2013--10-O1
2014-01-01
Ausza
430, 55
r .263 , B8
100. 000, 00
100. 000, 00
2013-11-01 31
2013-12-01 30
2013-12-31 31
Kosten
100.0
100.000, 00
100.000, 00
100.000, 00
100.000, 00
100.000,00
100.000,00
100.000,00
100.000, 00
100.000,00
100.000, 00
100.000, 00
100.000,00
2013-09{1 31
201309-30 30
201+02-01
Zinsen Kosten Kreditkonto sonstige
Restschuld Zuschuss
100. 000, 00
2011-12-01
5
1.250,00
1.263,88
1.2'17 ,1-l
7.211 ,11
r .250 ,00
I .263
, BB
htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-e8csVoXdR:1... 04.11.2011
Seite 4 von
SWIS: Tilgungsplan
2015-07-01
20'15-08-01
31
2015-09-01 31
2015-09-30 30
2015-10-01
2015-11-01 31
2015-12-01 30
2015-12-31 31
201G01-01
2016-02-01 31
2016-03-01 29
2016-03-31 3'1
100.000,00
100.000,00
100.000,00
100.000, 00
100.000, 00
100.000,00
100.000,00
100.000,00
100.000.00
100.000, 00
100. 000, 00
100. 000, 00
2016-0/'-01
100.000,00
20'16-05-01 30
100. 000,
100. 000,
2016-06-01 31
201G06-30 30
2016-07-01
2016-08-0'1
3'1
2016-09-01 31
20't6-09-30 30
2016-10-01
2016-11-01 31
2016-12-01 30
2016-12-31 31
2017-01-O1
2017-02-01 31
2017-03-01 28
2017-03-31 31
2017-cø.-01
2017-05-01 30
2017-06-01 31
2017-06-30 30
2017-07-O1
2017-08-01 31
2017-09-01 31
2017-09-30 30
2017-10-01
100.000,00
2018-08-01 31
2018-09-01 31
2018-09-30 30
2018-'10-01
2018-11-01 31
2018-12-01 30
2018-12-31 31
100.000,00
100.000, 00
L.21'7
,'t'l
L.2'l'1 ,1'l
100. o0o, 00
100. 000, 00
100. 000, 00
100.000,00
100.000,00
100.000,00
100.000, 00
1.250,00
100. 000, 00
r .263,88
100.000, 00
100.000,00
100.000,00
100. 000, 00
100. 000, 00
100. 000, 00
100.000,
100.000,
I.21-t ,1-l
00
100. 000, 00
100. 000, 00
I .2'11 ,1't
L
.250 ,00
00
00
100. 000, 00
100.000,
100.000,
00
100. 000,
100 . 000,
100. 000,
100. 000,
100. o0o.
00
1.263,88
00
00
00
r.211 ,1'l
oo
0o
100.000,00
100. 000, 00
2019-02-01 31
2019-03-01 28
100.000,00
100.000, 00
100.000,00
2019-03-3.1 31
100. 000, 00
2019-01-01
1.263,88
100. 000, 00
100. 000, 00
100.000,00
100.000,00
100.000, oo
2018-O7-01
L.263 ,38
100. 000, 00
100. 000, 00
201 8-01 -01
2018-05-0'l 30
2018-06-01 31
2018-06-30 30
1.211 ,11
00
100.000,00
100.000, 00
100.000,
2018-O4-01
1
00
2017-11-01 31
2017-12-01 30
2017-12-31 31
2018-02-01 31
2018-03-01 28
2018-03-31 31
I .211 ,'l
5
I.2'l'l ,11
1
.250,
00
htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-e8csVoXdR:1
...
04.11.2011
SWIS: Tilgungsplan
2019-07-01
100.000, 00
100.000,00
100.000,00
100.000, 00
100.000,00
20'19-08-01 31
2019-09-01 31
2019-09-30 30
100.000,00
100.000,00
201 9-10-01
100. 000, 00
2019-11-01 31
2019-12-01 30
2019-12-31 31
100.000/
100.000,
100.000,
100.000,
100.000,
100.000,
2019-04-01
2019-05-01 30
2019-06-0't
31
2019-06-30 30
2020-01-c1
2020-02-01 31
2020-03-01 29
2020-03-31 31
2020-04-o1
2020-05-01 30
2020-06-01 31
2020-06-30 30
2020-08-01
2020-09-01
00
100. 000. 00
100. 000, 00
100. 000, 00
100.000,00
100.000,00
100.000,
100. 000, 00
31
2021-03-01 28
100. 000, 00
2021-03-31
31
100.000,00
100.000, 00
2021-05-01 30
100. o0o, 00
100 . 000. 00
100. 000, 00
30
,88
I .263
, BB
r.2'71 ,'1'l
00
100.000, 00
100.000, 00
2021-06-30
.2e,3
100.000,00
100.000,00
2021-O1-O1
3'1
r
00
100. 000, 00
2021-06-01
.211 ,11
00
100. 000, 00
2021-U-O1
7
00
2020-11-01 31
2020-12-01 30
2020-12-31 31
2021-02-01
r.211 ,11
00
31
2020-10-o1
I aa)
oo
f . ¿ aJ r o u
00
3'1
2020-09-30 30
5
100. 000, 00
100.000,00
100.000, 00
2020-07-o1
I .211 ,1t
1.250,00
1.263,88
100.000,00
2021-O7-O1
100. 000, 00
2021-08-01
2021-09-01
31
31
100.000,
2021-09-30
30
100. 000, 00
100. 000. 00
2021-10-01
L
Seite 5 von
2021-11-01 31
2021-11-30 30
100.000,00
00
r.211 ,11
0,00
0, 00
430, 55
STELZINGER HERBERT, 2011-11-04,14:33:53 Server: CICSPA2 I FLIB
htç://swis.sbg-i.raiffeisen.atlswis/SwisContentjsessionid:0000vN8dHcqopvNOl-e8csVoXdR.1... 04.I1.2011
2.3.
lnterner Uberziehungsrahmen (lUR)
Dem Firmen- oder Geschäftskunden kann statt eines vertraglich geregelten Kontokorrentkredits auch
ein urkundenloser interner Überziehungskredit gewährt werden, die Ausnützung erfolgt wie beim
Kontokorrentkredit.
lnterner
Ü
berziehungsrahmen
(lÜ R)
E'¡
g
=
N
tr
Ø
o
H
_
Laufzeit________+
Verwendungszweck:
o Abwicklung des laufenden Geschäfts bei Unternehmen (zB Wareinkauf, Lohnzahlungen, USt/Krankenkasse-Zahlu ngen etc.)
Laufzeit:
.
.
fix
bis auf weiteres (b.a.w.)
Rückzahlung:
o alles bei Fälligkeit (Laufzeitende, nach Fälligstellung)
o
.
Rahmeneinschränkung
durch anschließende Abstattungsregelung
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
9
2.4.
UberziehungsmöglichkeitdurchKreditanbotundAnnahme
Auch dem Privatkunden kann statt eines vertraglich geregelten Kontokorrentkredits eine Überziehungsmöglichkeit eingeräumt werden. Dies geschieht durch ein Kreditangebot der Bank mit nachfolgender Annahme des Kunden durch Ausnützung dieser Uberziehungsmöglichkeit am Konto.
Ü
berz ieh un gsmög l¡ch keit
c,)
tr
5
N
c
tt
=
o
H
Laufze¡t ----------+
Verwendungszweck:
.
Abwicklung des laufenden Zahlungsverkehrs bei Privatkunden (zB Miete, Betriebskosten, Lebensmittel, etc.)
Laufzeit:
.
bis auf weiteres (b.a.w.)
Rückzahlung:
o alles bei Fälligkeit nach Fälligstellung
. durch anschließende Abstattungsregelung
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
10
Anbot zu
ei
nem Kontokorrentkred it als
ku
zfristiqe
U
berzieh unqsmöqlichkeit
Konto Nr.
(zugleich vorvertragliche I nformation)
1. Name und Kontaktangaben des Kreditgebers/Kreditnehmers
Raiffeisenbank Salzburg-Lieferi ng
Kreditgeber
registrierte Genossenschaft
mit beschränkter Haftung
FN 69083v, Landesgericht Salzburg
Münchner Bundesstr. 1
5020 Salzburg
Herbed Stelzinger
+43 662 433355 10
herbert.stelzinger@liefering. raiffeisen.at
+43662 433355 19
www. lieferin q. ra iffeisen.at
Max Mustermann
Hauptplatz 1, 5020 Musterdorf
Anschrift
Berater
Telefon
E-Mail
Fax
lnternet-Adresse
Kreditnehmer
Anschrift
2. Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Kreditprodukts
Wleder ausnützbarer Rahmen mit dem das Recht
eingeräumt wird den Kredit zu beliebigen Zeitpunkten
und in beliebiger Höhe bis maximal zum vereinbarten
Kreditart
Gesamtkreditbetrag
Obergrenze oder Summe aller Beträge, die aufgrund des
Kreditvertraas zur VeÍüqunq qestellt wird
LauZeit des Kreditvertrags
Gesamtkredìtbetrag in Anspruch zu nehmen.
Rückzahlungen können beliebig vorgenommen
werden, die vollständlge Rückzahlung ist erst am
Ende der Vertraqslaufzeit qeschuldet
EUR 5.000,00
bis auf weiteres
zur Beendigung siehe nachstehenden Vertragspunkt
..Beendiouno des Kreditvertraos"
3. Kreditkosten
Sollzinssatz oder gegebenenfalls die verschiedenen
Sollzinssätze, die für den Kreditvedrag gelten
7,00O% p. a. kontokorrentmäßig; Verrechnung
vierteljährlich im nachhinein.
Abschlusstermine: 31 3., 30.6., 30.9., 31.12.
Die Berechnung der Zinsen erfolgt auf Grundlage der
ausstehencierr Kapitalbeträge auf Basis eines Jahres
von 360 Tagen und der tatsächlichen Anzahl von
Tagen der jeweiligen Zinsperiode
Der Zinssatz lst an den 3-Monats-EURIBOR
gebunden. Anpassungen (Erhöhungen oder
Senkungen) erfolgen jeweils am ersten Tag eines
Kalenderq uartals. Der Anpassungsbedarf wird
ermittelt durch Vergleich des lndikatorwertes des
ersten Bankarbeitstages des letáen Monats vor dem
Anpassungsstichtag mit dem lndikatorwert des ersten
Bankarbeitstages des letáen Monats des
Vorvorquartals.
Anderungen unter . % unterbleiben. ln diesem Fall
bleibt der ältere lndikatorwert solange Vergleichswed,
bis eine Anderung von . 7o festgestellt wird.
effektiver Jahreszins
Gesamtkosten ausgedrückt als jährlicher Prozentsatz des
Gesamtkred itbetrags d e s Kred its.
Der effektive Jahreszins soll dem Verbraucher einen
Vergleich der verschiedenen Angebote ermöglichen.
Der effektive Jahreszins beträgt: 11,8olo
Annahmen bei der Berechnung des effektiven
Jahreszinssatzes:
Der Kredit wird sofort bzw. zum frúhest möglichen
Zeitpunkt in voller Höhe für 3 Monate in Anspruch
genommen Der Kreditvertrag gilt fúr den
vereinbarten Zeitraum und wird vertragskonform
edüllt. Sollzinssatz und Entoelte bleiben bis
Erstellt am 04.11.2011 fúr Max Mustermann (00963736)
Seite 1 von 2
Vertraosende unverändert.
Bei voller Ausnützung über drei Monate hìnweç
ergeben sich auf Grundlage des vorstehender
Kosten
Sol lzinssatzes
folgende Kosten.
Gesamtzinsen
Bearbeitungsgebühr
EUR
EUR
89,43
50,00
Gesamtkosten
EUR
139,43
Auf die gesondert bekanntgegebenen Entgelte für die
lnanspruchnahme von Zahlungsdienstleistungen wird
verwtesen.
Die Bearbeitunqsqebuhr wird iährlich verrechnet.
Für ausbleibende Zahlungen werden lhnen zusätzlich
zum Sollzinssa2 5,00 % p.a. Verzugszinsen und
folgende Mahnspesen berechnet:
Kosten bei Zahlungsverzug
Mahnung EUR
Mahnung EUR
3. Mahnung EUR
1.
15,00
2.
20,00
25,00
4. Andere wichtige rechtliche Aspekte
Beendigung des Kredituertrages
Der Kreditgeber kann den Kreditnehmer jederzeit zur
gänzlichen oder teilweisen Rückzahlung in Anspruch
genommener Beträge auffordern oder die
Überziehungsmöglichkeit insgesamt aufkündigen. Die
Zahlungsaufforderung oder Kündigung wird dem
Kreditnehmer auf Papier oder dauerhaftem
Datenträger mitgeteilt. ln beiden Fällen ist der
Kreditnehmer zur Rückzahlung binnen eines Monats
verpflichtet
Der Kreditnehmer kann ausgenützte Beträge
jedezeit gänzlich oder teilweise zurückzahlen oder
die Überziehungsmöglichkeit insgesamt auf Papier
oder dauerhaftem Datenträger auftündigen.
Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes können
Kreditgeber und Kreditnehmer jedezeit mit sofortiger
Wirkung kündigen (Z 23 AGB)
Sollten die monatlichen Habenbuchungen in zwei
aufeinanderfolgenden Monaten nicht mindestens
EUR 500,- betragen erlischt der Kredltvertrag
Datenbankabfrage
automatisch.
Der Kreditgeber muss Sie unverzüglich und
unentgeltlich uber das Ergebnis einer
Datenbankabfrage informieren, wenn ein Kreditantrag
auf Grund einer solchen Abfrage abgelehnt wird.
Dies gilt nicht, wenn eine entsprechende
Unterrichtung den Zielen der öffentlichen Ordnung
oder der öffentlichen Sicherheit zuwiderläuft .
Dieses Anbot kann vom Kreditnehmer ohne weitere Erklärung gegenüber dem Kreditgeber durch erstmalige
lnanspruchnahme der Uberziehungsmöglichkeit angenommen werden.
Diese Vereinbarung erseÞt alle bisher getroffenen Vereinbarungen zu Uberziehungsmöglichkeiten
Salzburg, am 04.1 1.2011
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering
registrierte Genossenschaft
mit beschränkter Haftu
Erstellt am 04.11 2O11 fur Max Mustermann (00963736)
Seite 2 von 2
Bankleitzahl
¡
Raiffeisenbank
55034
Salzbuns- Liefenin
Kontonummen:
433355
DVR:
A1ter Kontostand lt. Auszus vom 31.12.2At9
17q,
WP-Zeichnuns 0742283/ O0l Fonds
92q9q5L
Raif feisenbank Sa lzbung- L iefer ing neg. Ge
LAUT AUFTRAG
746t73L
9240L64
l^lP-Zeichnung 0279254/ AÛL Fonds
Raíf feisenbank Salzbung- L iefening FBg. Ge
I2,03 BAR EINZAHLUNG
L I990qq
1I08002
I8.03 BAR AUSZAHLUNG
18.05 BAR AUSZAHLUNG
LI0t008
c 35034000s '
+r
i1
BIC
¡
22.02
75,
2C.A2
50 ,09
12, 03
18. 03
18.05
6
û0
-
.913,E0+
1 00,00 -
5.000,00-
RVSAAT2S034 {SI^JIFT )
5,?75,21Neuen Kontostand
Haben
+
EUR
Auszugr t/L
IBAN¡ AT74 3503 4000
,-t
f.i,
)
50,12-
01
!
r't'
t
25.
í
a
Kontoüberschreitung
2.5.
Zu einer Kontoüberschreitung nach dem Verbraucherkreditgesetz kommt es, wenn
.
auf einem auf Guthabensbasis geführten Girokonto ohne vorherige Kreditvereinbarung Kredit
genommen wird.
.
über den vereinbarten Kontokorrentkreditrahmen oder die Überziehungsmöglichkeit hinaus
ohne vorherige Kreditvereinbarung Kredit genommen wird.
Mögliche Ursachen sind zum Beispiel:
.
o
Bankomatabhebungen
Einlösung von Wechseln, Schecks, Lastschriften (kann von der Bank auch abgelehnt werden)
.
Überweisungen (können von der Bank auch abgelehnt werden)
Überschreitungszinsen:
o
0,1375o/oo pro Tag vom überzogenen Betrag (das entspricht ca. 5 % p.a.)
Mit den Richtlinien nach Basel ll wurden die Auflagen für Überschreitungen wesentlich verschärft.
Überschreitet ein Kunde sein Konto für 90 Tage um einen gewissen Betrag (2,? % seines Kreditrahmens, mindestens € 250,--), gilt der Kunde automatisch als ,,Ausfall". Längere Uberschreitungen bedürfen daher immer einer Regelung zwischen Bank und Kunde: zB Abdeckung (Rückzahlung) der
Überschreitung, Gewährung eines Kontokorrentkredites oder einer Uberziehungsmöglichkeit, Umbuchung auf einen Abstattungskredit etc.
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
'1
'1
Mit dem Verbraucherkreditgesetz werden nunmehr auch lnformationspflichten zu bestimmten Uberschreitungen vorgesehen, welche der Kreditgeber dem Verbraucher mitteilen muss:
Kontoinformation:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde!
lhr Konto bzw. lhr Einkaufsrahmen ist per ........ (Datum) mit einem Betrag von EUR ......., überschritten.
Der Sollzinssatz beträgt .....% p.a..
Für den Überschreitungsbetrag werden zusätzlich ....
I
o/o
p.à. Überschreitungszinsen verrechnet.
nformation gem. Verbraucherkreditgesetz.
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
12
2.6.
Haftungskredit
Haftungskreditvertrag
1. Vertrag
(Grundgeschäft)
Beim Haftungskredit (Avalkredit) wird dem Kreditnehmer kein Bargeld, sondern die Kreditwürdigkeit
und Kreditfähigkeit der Bank zur Verfügung gestellt.
Zwischen der Bank und dem Haftungskreditnehmer wird ein Haftungskreditvertrag abgeschlossen.
Dieser kann nur für eine spezielle Haftung gelten oder auch als Rahmenvertrag ausgestellt werden,
innerhalb dessen verschiedene Haftungen eingebucht werden können.
Varianten der Garantieerklärung:
o
.
Bürgschaft
Garantie (häufiger)
Einer Garantie liegt ein Rechtsgeschäft zwischen dem Kreditnehmer und einem Dritte zu Grunde. Die
Bank übernimmt im Auftrag des Kunden in der Garantieerklärung die Haftung bis zu einem bestimm-
ten Betrag und verpflichtet sich unwiderruflich, ohne Prüfung des Rechtsgrundes (="Abstraktheit"
der Bankgarantie) über Aufforderung diesen Betrag an den Dritten (Begünstigter) zu bezahlen.
A¡ten von Garantien:
o
Haftrücklassgarantie: dient zur Abdeckung allfälliger Gewährleistungsansprüche (wenn
Mängel bei gelieferten Sachen auftreten).
Beispiel: Elektroinstallation eines Büros
Der Auftraggeber ist berechtigt, 5 T" der Auftragssumme bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist
einzubehalten. Der Elektriker ist interessieft, die volle Auftragssumme (100 %) zu erhalten.
à
o
Lösung: Haftrücklassgarantie
Anzahlungsgarantie: stellt sicher, dass der Empfänger der Anzahlung entweder liefert oder
die Anzahlung zurückzahlt
Beispiel: Auftrag an Tischler für Wohnzimmer
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
13
Vorteil für Verkäufer: kann mit Anzahlung seine Aufwendungen bedecken (bspw. Material einkauVorteil für
o
Käufer:
fen)
erhält einwandfreie Sicherheit
Zahlungsgarantie: Bank haftet für die Zahlung einer offenen Verbindlichkeit - bei Lieferung
gegen offene Rechnung, wenn sich Vertragspafteien noch nicht so gut kennen
Beispiel: typisch für Holzbranche (Garantie zugunsten der Österr. Bundesforste)
o
Liefer- und Erfüllungsgarantie: die Bank haftet dafür, dass eine vertraglich zugesagte Leistung auch tatsächlich und rechtzeitig erfolgen wird
Beispiel: Exporl- / lmportgeschäft
.
B¡etungsgarantie: die Bank haftet mit einem bestimmten Betrag dafür, dass der Kunde, der
bei einer Ausschreibung mitbietet, im Falle des Zuschlages auch tatsächlich zu den angebotenen Bedingungen abschließen kann
Beispiel : bei öffentl ichen Aussch
.
rei
bungen (Autobah nbau)
Sonstige Garantien: zBfür Mietkaution, Sicherstellung beieiner anderen Bank etc.
Laufzeit
o
Garantieerklärung gegenüber dem Dritten:
o
o
o
wird meist befristet ausgestellt
Vorsicht bei unbefristeter Garantie
->
Kündigungsfrist vereinbaren
Haftungskreditvertrag:
o
o
befristet
unbefristet (meist als Haftungsrahmenkredit)
Konditionen
Die Konditionen sind wie auch bei den anderen Krediten Verhandlungssache. ÜOl¡cfi sind zB
.
.
Haftungsprovision: 1/+o/o pto Quartal
Bereitstellungsprovision: 1/1 6 o/o pto Quartal
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
14
Kontonummer: 0
Kundennummer: 00963736/3/1
SB: Hr Stelzinger Herbert
AVALKREDITVERTRAG
für die Übernahme von Bankgarantien
Bank:
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränkter
Haftung, Munchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v
Kunde:
Max Mustermann, geb. 1.1,1985, Hauptplatz 1, 5020 Musterdorf
Garantiebetrag:
EUR 5.000,-- (in Worten: Euro fünftausend)
Garantiezweck:
Bankgarantie für Mietkaution
Garantieerstellung:
Garantieprovision:
BearbeitungsgebiÌhr:
über schriftlichen Garantieauftrag des Kunden
0,50 % pro angefangenem Quartal
2 % eÌnmalig
bis 31.10.2014
Bei lnanspruchnahme der Garantie ist die Forderung samt Zinsen und Spesen
binnen 14 Tagen ab Aufforderung abzudecken.
Laufzeit:
Aufwandersatz:
Sicherheiten:
Gehaltsverpfändung:
jeweils gemäß gesonderten Verträgen, und zwar:
All gem. Aufrechenbarkeit:
Grundsätzlich gilt als vereinbart, dass alle der Bank im Rahmen der
Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur Sicherstellung dieses
Vertrages dlenen
von Max Mustermann, geb. 1.1.1985, HauptplaZl,5020 Musterdorf
Sonstige Bedingungen:
Garantieprovision: Derzeit gelten folgende MindestsäEe
Garantien
Garantien
Garantien
Garantien
bis EUR 220,-bis EUR 1.500,-bis EUR 2.220,-ab EUR 2.200,0'1
EUR 8,-- einmalig
EUR 5,-- pro angefangenem Quartal
EUR 8,-- pro angefangenem Quartal
EUR 12,-- pro angefangenem Quartal
Abtretung Forderungen aus ungerechtfertigter lnanspruchnahme: Zur Sicherstellung aller bestehenden und künftigen
Forderungen aus diesem Vertrag tritt der Kunde hiermit die im Fall ungerechtfertigter lnanspruchnahme abgegebener
Haftungen gegenüber dem Haftungsbegünstigten aus Bereicherung entstandenen und künftig entstehenden Forderungen an
die Bank ab.
Beendigung: Jeder Vertragspartner kann unbefristete Verträge jederzeit mit dreimonatiger Kündigungsfrist kündigen.
Deckungswechsel: Der Kunde verpflichtet sich, über Anforderung der Bank einen akzeptieñen Blankowechsel zu
hinterlegen. Die Bank ist jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach Belieben auszustellen, die den gesamten
Forderungen aller Art der Bank gegenúber dem Kunden im Zeitpunkt der Ausstellung entsprechende Wechselsumme
einzuse2en und mit dem Wechsel nach Wechselrecht vorzugehen; die Geltendmachung stellt keine Umwandlung der
ursprünglichen Forderungen dar, sodass bestellte Sicherheiten aufrecht bleiben.
SolÍdarhaftung/Einzeldisposition: Mehrere Kunden haften zur ungetellten Hand. Jeder ist allein zur Disposition berechtigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Welters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der derzeit gültigen
Fassung; besonders wird auf die Ziffern 2, 11, 19,20,21 ,23,24,45 und 59 hingewiesen.
Gerichtsstand: Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird gemäß S 104 JN das jeweils örtlich zuständige Gerlcht am
WohnsiE des Kunden vereinbart.
Der Kunde bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie, einer Kopie der DatenschuEerklärung und
Bankgeheimnisentbindung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ort/Datum
Max Mustermann
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering
registrierte Genossenschaft
mit beschränkter Haftung
DATENSCH UTZERKLARU NG
UN
D BAN KG EHEIMN ISENTBI
N
DU NG
1) Der Kunde erklärt sich auf Dauer der Geschäftsverbindung damit einverstanden, dass das Kreditinstitut nachstehende
Daten an die Kleinkreditevidenz und die Warnliste, die derzeit beim Kreditschutzverband von 1870 eingerichtet sind,
übermittelt, und entbindet das Kreditinstitut insofern vom Bankgeheimnis.
Name, Anschrift, Geburtsdatum, Höhe der Verbindlìchkeit, RücKührungsmodalitäten, Schritte des Kreditinstituts im
Zusammenhang mit der Fälligstellung und der Rechtsverfolgung sowie den Missbrauch von
Zahl ungsverkehrsinstrumenten.
Zweck der Ubermittlung ist die Verwahrung, Zusammenführung und Weitergabe der vorstehend angeführten Daten
durch den Empfänger an andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften und andere Finanzinstitute und
Versicherungsunternehmen zur Wahrung lhrer Gläubigerschutzinteressen.
2)
Darüber hinaus entþindet der Kunde das Kreditinstitut vom Bankgeheimnis gegenüber dem Land Salzburg bzw. dem
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung für Wohnbauförderung, hinslchtlich aller in einem Finanzierungsplan
nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 enthaltenen Darlehen/KrediteDas Kreditinstitut ist sohin jederzeit berechtigt, dem Land Salzburg bzw- dem Amt der Salzburger Landesregierung,
Abteilung für Wohnbauförderung alle Auskünfte, diese Darlehen/Kredite betreffend, zu erteilen.
OrUDatum
Max Mustermann
GARANTIEAUFTRAG
KDNR: 00963736
Auftraggeber:
An
Raiffeisenbank Salzbu rg-Liefering
registrierte Genossenschaft
mit beschränl<ter Haftung
Münchner Bundesstr. 1
5O2O Salzburg
Herr
Max Mustermann
Hauptplatz I
5O2O Musterdorf
Haftungskonto Nr.: I OO.2OO,
IBAN:
Geschäfts-(Giro-)Konto Nr.: I 23.456
IBAN:
lch (Wir) beauftrage(n) Sie mit der Erstellung einer Garantie in Höhe von
Betrag: EUR
5.OOO,OO
Laufzeit bis einschließlich: 2O1 4-1O-3O
Begünstigter:
Firma
Vermietung GmbH
Wohnungsstrasse I
5O2O Salzburg
Angaben zum Grundgeschäft (Garantiezweck):
Anzahlungsgarantie:
Haft- bzw. Deckungsrücklassgarantie:
Auftrag Nr.
vom
Bauvorhaben :
bzw. bestellte Ware
Rechnung Nr.:
Bauvorhaben:
vom
:
Bietungsgarantie:
Zahlungsgarantie:
Angebot vom:
Bauvorhaben:
Liefertermin:
Kaufuertrag bzw. Rechnung oder Auftrag Nr.
vom
bestellte Ware:
Liefertermin:
Liefer- bzw. Effüllungsgarantie:
sonstige Garantie für
Auftrag:
vom:
Mietkaution
Zusätzliche Angaben bzw. Bedingungen, die in den Garantietext aufzunehmen sind.
Das Garantieschreiben ist weiterzuleiten an
sonstige (genaue Anschrift):
f]
X
den Begünstigten
Sie sind berechtigt, die für diese Garantie anfallende Provision im Ausmaß von 0,500 o/o pro
angefangenem Quartal, welche im vorhinein berechnet wird, sowie sämtliche Gebühren bzw.
fremden Spesen meinem Konto 123.456, IBAN
anzulasten.
Seite
1
Sonstige Bestimmungen:
Die mir (uns) gegenüber dem (den) Begünstigten der Garantie allenfalls zustehenden
Rückforderungsansprüche trete(n) ich (wir) hiermit unwiderruflich an Sie ab.
Mit dem Text lhres Garantieschreibens bin (sind) ich (wir) vollinhaltlich eínverstanden.
Für den Fall, dass Sie aus übernommenen Garantien in Anspruch genommen werden,
sind Sie berechtigt, die erforderlichen Beträge zu Lasten eines meiner (unserer) Konten zu
entnehmen. Sollte zumZeitpunkt der lnanspruchnahme keine ausreichende Deckung
vorhanden sein, habe(n) ich (wir) derartige, einer marktüblichen Verzinsung unterliegende
Schuldsalden innerhalb von 14 Tagen abzudecken. Die fälligen Zinsen, Spesen, Gebühren
etc. werden dem Schuldsaldo zugerechnet. Nach Ablauf von 14 Tagen ab Entstehen des
Schuldsaldos sind zuzüglich zu den Kreditzinsen Verzugszinsen in der jeweils
festgesetzten Höhe zu zahlen.
lm Falle einer lnanspruchnahme aus von lhnen übernommenen Garantien sind Sie nicht
verpflichtet, den Rechtsgrund oder die tatsächliche Berechtigung des Begünstigten zu
überprüfen bzw. Einwände zu erheben.
Die lhnen jeweils bestellten Sicherheiten haften uneingeschränkt für alle Forderungen, die
Sie aus welchem Titel auch immer gege_n mich (uns) zu stellen berechtigt sind, d.h., auch
für Forderungen, welche lhnen aus der Übernahme der umseits genau beschriebenen
Garantie entstanden sind bzw. entstehen werden. Ebenso können Sie die auf meinen
(unseren) Konten aushaftenden Salden kompensieren.
Sie sind jedoch berechtigt, die Übernahme von Garantien jederzeit ohne Angabe von
Gründen abzulehnen.
ln allen übrigen Belangen gelten lhre ,,Allgemeinen Geschäftsbedingungen" in der derzeit
gültigen Fassung.
Salzburg, 2O11-11-O4
OrVDatum
Auft
raggeber (fírmagemäß)
Seite 2
s",}f,ffifr**l5m
Einschreiben
Firma
Vermietung GmbH
Wohnungsstrasse 1
5O2O Salzburg
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering
registriefte Genossenschaft mit
beschränkter Haftung
A 5O2O Salzburg, Mûnchner Bundesstr. 1
Herr Herbeft Stelzinger/Ml
ïel.: +43 662 433355 10
Fax: +43 662 433355 19
e-mail : herbert.stelzinger@l¡efering.raiffe¡sen.at
www. liefering. railfeísen.at
DVR: 0071218, BLZ: 35034
BIC: RVSAAT2SO34
FN 69O83v, Landesgericht Salzburg, UID ATU 33979601
Salzburg, 2O11-11-O4
BANKGARANTIE
Herr Max Mustermann, Hauptplatz 1 , 5O2O Musterdorf, hat uns mitgeteilt, dass er
lhnen gegenüber für Mietkaution eine Bankgarantie bis zum Höchstbetrag von
EUR 5.OOO,OO (in Woden: Euro fünftausend)
mit einer Laufzeit bis einschließlich 2O14-1O-3O beizubringen hat.
ln Erfüllung dieser Sicherstellungsbedingung übernehmen wir hiermit diese Haftung
und verpflichten uns, lhnen im Rahmen des vorerwähnten Höchstbetrages und
innerhalb der Haftungsdauer alle Beträge, welche Sie gegen Herrn Max Mustermann
aus genanntem Titel geltend machen sollten, ohne Prüfung des Rechtsgrundes und
ohne Einwände binnen acht Tagen ab Einlangen lhrer schriftlichen Aufforderung
(nicht fernschriftlich und nicht mittels Telefax), in welcher der Eintritt des
Garantiefalles zu behaupten ist und welche ausschließlich míttels eingeschriebenen
Briefes zu erfolgen hat und spätestens am Ablauftag díeser Garantie bei uns
vorliegen muss, zu vergüten. Die Auszahlung des angeforderten Betrages erfolgt
unter Ausschluss jeder Barzahlung durch Ubenrueisung.
Unsere Haftung erlischt, wenn uns dieses Schreiben ohne Auflagen zurückgestellt
wurde, spätestens aber zum oben angeführten Zeitpunkt.
Die dem Auftraggeber dieser Garantíe lhnen gegenüber allenfalls zustehenden
Rückforderungsansprüche sind an uns abgetreten; Zahlungen aus diesem Titel
können schuldbefreiend daher nur an unser lnstitut geleistet werden.
Diese Garantie kann nicht verpfändet oder zediert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Raiffeisen bank Salzburg-Lieferin g
reg istrierte Genossenschaft
mit beschränkter Haftung
3.
Fremdwährung sf i nanzierungen
Fremdwährungsfinanzierungen sind Kreditaufnahmen in einer anderen Währung als dem Euro.
Chancen und Risiken für den Kreditnehmer
Chancen:
-
Zinsvorteil:
der Hauptgrund für die Kreditaufnahme in fremder Währung ist meist ein niedrigeres Zinsniveau der gewählten Fremdwährung gegenüber Euro-Finanzierungen. Dadurch kann die
Zinsbelastung und damit entweder die Rate oder die Laufzeit gesenkt werden.
LANGFRISTIGE ENTWICKLUNG
... der Geldmarktzinsen
*rffi:¡¡$;;5X
It
ll
l0
10
9
9
8
I
7
7
ô
EUR
5
3M-Zins
6
5
4
4
3
3
2
2
JPY 3M-Zins
I
0
I
8ó 88 90
92
0
98
Que//ei Thomson Reufers
Oktober
12
Kursvorteil:
Viele Kreditnehmer spekulieren, dass das Kursniveau der Fremdwährung gegenüber dem
Euro steigen könnte. Dadurch können die Kreditraten ,,billiger,'werden.
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
15
Risiken:
-
-
-
Zinsenrisiko:
Die zukünftige Zinsentwicklung der Fremdwährung kann nicht oder nur sehr schwer vorhergesagt werden. Zinssatzänderungen können in der Fremdwährung oft viel schneller und kräftiger erfolgen als im Euro.
Wechselkursrisiko:
Wenn der Kreditnehmer nicht über Zahlungseingänge in der gewählten Fremdwährung verfügt, besteht das Risiko, dass sich durch fallende Kurse der aushaftende Kredit erhöht - für
die Kreditraten müssen dann höhere Euro-Beträge aufgewendet werden,
Kostenrisiko:
Die Kosten für Fremdwährungskredite sind in der Regel höher (Kontoführung, Spesen Währungswechsel, mehr Sicherheiten wegen Zins- und Kursrisiken). Diese können durch ungünstige Kurse und Zinsen zusätzlich kräftig ansteigen.
Allgemein ist zu sagen, dass Fremdwährungskredite nur an Kunden mit guter Bonität vergeben werden sollten, die sich negative Entwicklungen durch Kursschwankungen auch leisten könnenl
Anmerkung:
Hat ein Kunde Einkommen in FW ist die Finanzierung in derselben FW sinnvoll. ln diesem Fall ist kein
Wechselkursrisiko vorhanden.
Beispiel : Wanderarbeiter Österreich/Schweiz
Arbeitet in der Schweiz - Gehalt in CHF
Wohnt in Österreich - Kredit für Hausbau!
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
16
EUR / CHF 2009-2012
aktuell
Trendvorschau CHF
12.10.2012:
*ff,Í;iü.;i*l5
1
.2097
8
1.f4,)0
f,i4ct0
l.tcrì0
lt)9
€L¡CiF
EUR / JPY
2n1l
2Ci,.
CuLl
ltUÊ-aHr !-P,{Tf; Ê!nClF
lllil{T
"Yheilt: ]ç5ED2CF
2009-2012
Trendvorschau JPY
2tX
:¿JÉ
tr\
? C.p!n9hlÌ :;::
tûi2
Eic.mber!
F
¡¿n:e
L
Þ
7à,t¿D-2tj12
i.t7
'-\)
aktuel j2.1o.2o12i
1o1.7s7s
*,ff:T;iü*3;l5X
2010
\-F..fE) ÊUAtú\ l:NÀ1
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
17
Beispiel
1:
lm Gegenwert von EUR 100.000,-- wurde am
aufgenommen.
31
.12.2007 zu Kurs 1,6558 ein endfälliger CHF-Kredit
Wie hoch ist der Kursgewinn bzw. Kursverlust (in Prozent und absolut), wenn heute der Kredit zurückbezahlt werden muss?
Beispiel 2:
lm Gegenwert von EUR 100.000,- wurde am 1O.O5.2OO4zu Kurs 135,12 ein endfälliger JPY-Kredit
aufgenommen.
Wie hoch ist der Kursgewinn bzw. Kursverlust (in Prozent und absolut), wenn heute der Kredit zurückbezahlt werden muss?
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
18
Ti lg u n g s trä g e rti n a n z ieru n g
Ein zusátzlich erhöhtes Risiko ergibt sich aus der Kombination von Fremdwährungskrediten mit einer
endfälligen Tilgung und gleichzeitiger Ansparung in einen ,,Tilgungsträger". Hier kann sowohl durch
Fremdwährungskurs-Schwankungen als auch durch eine schlechte Pedormance des Tilgungsträgers
eine negative Entwicklung entstehen.
Wertentwicklung
Ti
lgungsträger
Kredit
EUR I OO.OOO,--
l80t
170t
1ÈÛI
150t
t,t0Í
130X
120X
I
l0t
l00t
Wie sah der Tilgungsträger im Okt. 2008 aus ??
Weftentwicklung
Ti
I
gungsträger
190Í
Kred¡t
EUR 1OO.OOO,--
180Í
l10x
t60x
l50g
l¿l0X
l30t
lmr1
t
l0t
f00g
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
19
Kontonummer: 861.534
Kundennummer: OO97 41 21 I 21 1
SB: Hr, Radauer Karl
Gebühr selbst berechnet gem, Bescheid des FA
für Gebühren und Verkehrsteuern
St.010/1433 REF,43 Vergeb.
Salzburg
am
mit 0,8 % EUR 560,-
KREDITVERTRAG
Abstattungskredit
Kreditgeber:
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit
beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1 , A-5020 Salzburg, FN
69083v
Kreditnehmer:
Richard XXXXXXXXXX, geb. 1,1.1860, Musterstraße
1,5084
Großgmain
Karin XXXXXXXXXX, geb. 1 .1.187O, Musterstraße 1, 5084 Großgmain
Kreditbetrag:
Der Kreditgeber gewährt dem Kreditnehmer einen einmal ausnützbaren
Kredit in Höhe von EUR 70.000,-- (in Worten: Euro siebzigtausend), der
alternativ auch in einer dem Kreditgeber genehmen fremden Währung in
Anspruch genommen werden kann.
Verwendungszweck:
Abstattung:
Sanierung Wohnhaus
EUR 233,33 fällig am Fünften jeden Monats ab 5.7.2008, Zinsen jeweils
gesondert nach Vorschreibung
Die effektive Höhe der einzelnen Raten hängt vom Tageskurs ab, die
Höhe der letzten Rate ergibt sich aus dem Abschfuß der Konten.
Ratenanzahl:
300
Laufzeit:
bís O5.06.2033.
Verzinsung:
Eurobereich:
6,125
o/o
p.a. kontokorrentmäßig, Verrechnung vierteljährlich im
nachhinein.
Fremdwährungsbereich :
LIBOR * 1,375 o/o.
Der jeweilige Zinssatz wird dem Kreditnehmer gesondert mitgeteilt.
Verrechnung vierteljährlich im nachhinein; bei Ausnützung in Form von
Fixtranchen bei Tranchenfälligkeit
Bearbeitungsgebühr:
Verzugszinsen:
2,O
o/o
einmalig,
5 o/o p.a,
31.3., 30.6., 30,9., 31.12. bzw. bei Tranchenfälligkeit
Abschlußtermine:
Angaben gemäß
Bankwesengesetz:
Gesamtbelastung (inkl. EUR 0,-- Prämie
Kreditrestschuldversicherung)
öffentliche Abgaben (inkl. Kreditgebühr)
Prämie freiwillige Versicherung
EUR
EUR
EUR
126.712,88
560,-o,--
EUR
127.272,88
Effektiver Jahreszinssatz - Eurobereich: 6,6 o/o,
Fremdwährungsbereich: 4,2 Vo (Berechnungsbasis CHF per 29.O5.2OO8
)
Fiktiver Jahreszinssatz bei Zahlungsverzug siehe Schalteraushang.
Sicherheiten:
jeweils gemäß gesonderten Verträgen,
Allgem. Aufrechenbarkeit:
Grundsätzlich gilt als vereinbart, daß alle dem Kreditgeber im Rahmen
der Geschäftsverbindung jeweils bestellten Sicherheiten auch zur
Sicherstellung dieses Kredites dienen, insbesondere:
öchstbetragshyp othek
Lebensversicherung:
EUR 182.000,-- gemäß Pfandurkunde vom
gemäß gesondertem Zessionsvertrag
H
:
4,
Kreditkonditionen
4.1.
Verzinsung
Hat man sich nun nach Ermittlung der Finanzierungswünsche des Kunden für die optimale Kreditart
entschieden, kommt ein weiterer wesentlicher PunK, über den man sich mit dem Kunden einigen
muss: die Kreditkonditionen, also hauptsächlich Verzinsung, Spesen und Provisionen,
Bei der Verzinsung kann man unterscheiden zwischen
-
variabler Verzinsung: der Zinssatz wird regelmäßig (meist vierteljährlich) an den Refinanzierungssatz (zB EURIBOR, LTBOR) angepasst
-
fixer Verzinsung: der Zinssatz wird für eine bestimmte Laufzeit fixiert (zB auf 5 Jahre fix) und
bleibt auch bei Schwankungen des Refinanzierungssatzes gleich
Der Zinssatz ergibt sich bei variabler Verzinsung aus einem Refinanzierungssatz (EURIBOR, LIBOR,
SMR etc.) und einem Aufschlag (Marge) und wird meist im Kundengespräch ausgehandelt.
Je höher die Marge, desto größer der Zinsertrag für die Bank. Je schlechter die Bonität und Sicherheiten des Kunden sind, desto höher sollte auch der Aufschlag sein (im Zinssatz ist eine ,,Risikoprämie enthalten").
Vergleich
3-Monats-EURIBOR vs. SMR E.g.
-3-Monats-EURIBOR
- ..'SMR E.g.
7,OO
6,so
6,OO
5,50
5,OO
4,50
4,O0
3,50
3,OO
2,50
2,OO
1,50
1,O0
o,50
0,oor.-
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
20
4.2.
Zinsabsicherung
Eine Zinsabsicherung ist möglich durch
- Fixzinssatz
- Zins.CAP
Ein
cap ist eine vertragliche vereinbarung
zw¡schen
zwei Parteien über eine fixierte Zinsobergrenze
für einen feste n Zeitraum.
Prämie ist bei Abschluss des Geschäftes zu zahlen (Quo-
tierg . in
.
o/o
od. absolut)
Absicherung gegen
steigende Zinsen
.kann an niedrigen
Zi nsen m itpartizi pieren
.Kunde bleibt flexibel
\ \ \ rs s,.b
rq
ù
rþ
"r,$
ò tu s \\
Beispiel:
Betrag:
Laufzeit:
Tilgung:
EUR
100,000,--
15 Jahre
quartalsmäßig linear auf 0
Referenzzinssatz: 3M-Euribor
Kreditkondition:
1
,5 "/"
lhre max, Zinsbelastung:
Strikepreis:
Prämienaufwand:
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
5,5 7" am Laufzeitanfang
5,0 0/"
3,5 yo
5,500,00 EUR
21
Der Kreditnehmer
5.
Der Kreditnehmer steht im Zentrum jedes Kreditengagements. Von ihm hängt (neben allfälligen Sicherheiten) ab, ob die Bank den Kredit wieder zurückbekommt.
Die Prüfung durch die Bank betrifft einerseits die Kreditwürdigkeit und andererseits die rechtliche und
wirtschaft iche Kred itfäh ig keit
I
Kreditnehmer
5.1.
Kreditwürdigkeit
Unter der Kreditwürdigkeit versteht man das Ansehen und das Vertrauen, das eine Person im Hinblick auf ihren Willen und ihre Fähigkeit, ihre Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen, bei ihren
Mitmenschen und der Bank genießt.
Charakter:
- Offenheit im Kundengespräch
- Spielleidenschaft
- Alkoholprobleme
Persönl icher Eindruck!
Ruf
Fähigkeiten
-
kaufmännisch
fachlich
Verhalten:
- öffentlichesEngagement
- teure Hobbies
Fehlt es an der Kreditwürdigkeit einer Person, sollte kein Kredit vergeben werden!
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
22
Wirtschaftl iche Kred itfähi gkeit
5.2.
Unter wiftschaftlicher Kreditfähigkeit versteht man, ob der Kreditnehmer aufgrund seiner
Einkommens- und Ertragssituation sowie seinem Vermögen in der Lage ist, einen
aufgenommenen Kredit inklusive Zinsen innerhalb der vereinbaften Laufzeit zurückzuzahlen. Man
spricht auch von der ,,Bedienbarkeit" des Kredites.
Dies ist auch der zentrale Bereich der Bonitätsprüfung, welche in eine Ratingeinstufung des Kunden
mündet (meist nach dem Schulnotenprinzip von 1 bis 5).
Gemäß Verbraucherkreditgesetz ist das Ergebnis von Datenbankabfragen dem Kreditwerber
mitzuteilen, wenn das Ergebnis negativ ausfällt und des Kreditansuchen aus diesem Grund abgelehnt
wird.
Privatkunden
Einkommen (Haushaltsrechnung)
Bei Privatkunden ermittelt man die Einkommenssituation anhand der ,,Haushaltsrechnung". Dabei
des Kreditnehmers seine monatlichen Ausgaben
(Haushaltskosten, Auto, Versicherungen, Telefon, ORF etc.) und die zu zahlende Kreditrate
gegenübergestellt. So kann man feststellen, ob der Kunde den beantragten Kredit bedienen kann.
Die Haushaltsrechnung beinhaltet somit auch eine "Kreditfähigkeitskalkulation",
werden dem Monatseinkommen
Zur Ermittlung des Einkommens dienen:
-
Lohny'Gehattsbestätigung
ESt-Bescheid
Selbstauskunft
Einsichtnahme am Gehaltskonto
Vermögen
Auch das Vermögen fließt in die Bonitätsbeurleilung ein, es hat allerdings meistens geringere
Bedeutung als die Einkommenssituation. Der Kreditnehmer sollte den Kredit nämlich aus seinem
laufenden
E in
kom me n zur ückzahlen kö n nen (Bed ie n barke it)
Wichtig ist aber das Verhältnis vom Vermögen
Uberschuldung des Kunden vermieden werden,
.
zu den Schutden, insbesondere soll
eine
Unterlaoen für die Vermögensbeurteilung:
-
Vermögensaufstellung des Kunden (zB Selbstauskunft)
Grundbuchsauszug
Schätzgutachten
Versicherungspolizzen (Lebensversicherungen)
Wertpapierdepot-Auszüge
Sparbücher etc.
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
23
Unternehmen
ächtich:
-
Jahresabschluss (Bilanz, GuV)
Saldenlisten
Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Bei Unternehmen ist der Jahresabschluss (die ,,Bilanz") die wichtigste lnformationsquelle für
die
Bonitätsbeurteilung, sowohlwas die Ertragslage als auch die Vermögenslage betrifft.
Die Bilanz sollte möglichst aktuell sein, oft erhält man auch "unterjährige Zahlen"
oder planzahlen, die
Aufschluss über die Ertragslage des laufenden oder kommender i,virt.I"nat.¡"hre geben.
Bei allen Unterlagen ist immer auf die Aktualität zu achten!
Bei- der Kreditfähigkeitskalkulation werden vom Gesamteinkommen des Kreditnehmers
seine
laufenden Ausgaben abgezogen. Der verbleibende Rest stellt den "spielraum" für
die Ruckzahlung
des beantragten Kredites dar.
Zu berücksichtigen ist ein eventuell höheres Einkommen, das durch die lnvestition
erreicht werden
kann.
5.3.
Rechtl iche Kreditfähigkeit
Rechtliche Kreditfähigkeit setzt voraus, dass der Kreditnehmer rechtsfähig und geschäftsfähig
ist.
Jemand kann Träger von Rechten und Pflichten sein (grundsätzlich jede natürliche
und
juristische Person).
Rechtsfähig ist eine person von der Geburt bis zum Tod.
Unter Geschäftsfähigkeit versteht man
abzugeben, zB Verträge abzuschließen.
die Fähigkeit, rechtlich bindende
Willenserklärungen
amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, personalausweis/_card, Führerschein)
Firmenbuchauszug
Amtsbestätigung
Gesellschaftsvertrag (zB GmbH in Gründung)
Satzung (Vereine)
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
24
Natürliche Personen
Voll rechts- und geschäftsfähig sind alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr
(Ausnahme: bei Bestellung eines Sachwalters).
Einzelunternehmen (protokolliert, nicht protokoll iert)
:
Der Einzelunternehmer verlritt sein Unternehmen nach aussen und haftet mit seinem gesamten
Vermögen (auch Privatvermögen). Seit 1. Jänner 2OO7 erfolgt die Eintragung eines
Einzelunternehmers ins Firmenbuch gemäß UGB mit dem Zusalz ,,ê.U.", ,,eingetragener
Unternehmer".
JuristÍsche Personen
.
¡
o
o
GmbH: der/die Geschäftsführer unterschreiben zum Firmenwortlaut
AG: der Vorstand unterschreibt zum Firmenwortlaut
Genossenschaft: zum Firmenwortlaut unterschreiben 2 Vorstandsmitglieder, davon muss eines
Obmannstellvedreter sein. Bei Kreditgenossenschaften unterferligen
firmenmäßig zwei Geschäftsleiter oder Prokuristen.
Vereine: Die Zeichnungsberechtigung entnimmt man der Satzung, häufig der Obmann mit dem
Kassier oder Schriftführer. Auszug aus dem Vereinsregister!
der Obmann oder
Eingetragene Personengesel lschaften
lnsbesondere bei den Personengesellschaften ergeben sich durch das neue
Unternehmensgesetzbuch (UGB) mit Wirkung vom 1. Jänner 2OO7 wesentliche Anderungen:
Die bisherigen
,,
Personengesellschaften des Handelsrechts (OHG, KG) werden neu
Eingetragenen Personen gesel lschatten "
zu den
:
OG - Offene Gesellschaft (die bisherioe OHG)
Wenn im Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbart, kann jeder Gesellschafter zum Firmenwortlaut
rechtsverbindlich zeichnen. Jeder Gesellschafter haftet auch mit seinem Privatvermögen solidarisch
und unbeschränkt.
KG - Kommanditqesellschaft
Wenn
im
Gesellschaftsvertrag nicht anders vereinbaft, zeichnet
Gesellschafter (Komplementär)
der persönlich haftende
zu m Firmenwortlaut.
Der Komplementär haftet auch mit seinem Privatvermögen solidarisch und unbeschränkt. Der
Kommanditist haftet nur in Höhe seiner Einlage.
Die bislang gebräuchlichen Erwerbsgesellschaften (Offene Erwerbsgesellschaft OEG und die
Kommandit-Erwerbsgesellschaft KEG) werden in die OG bzw. KG integrieft (die Zeichnung der OEG
und KEG edolgt wie beider OHGiOG bzw. KG).
Ges.m.b.H. & Co. KG
Die Ges.m.b.H. zeichnet als persönlich Haftender (Komplementär) für die KG, die Ges.m.b.H. wird
selbst durch die Geschäftsführer vertreten:
Sesselbau GmbH & Co KG
H
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
25
Übersicht Vertretung und Haftung
Kreditnehmer
Vertretunq
Natürliche Person (Verbraucher)
gescna[sTantg aÞ dem vollendeten 19.
Lebensjahr
Einzel u nternehmer vertritt nach aussen
Einzelunternehmen
Darstellung gemäß dem neuen UGB (seit 01.
Jänner 20071!
Haftung
1)
haftet mit ihrem Vermögen
Unternehmer haftet auch mit gesamtem
Privatvermögen
wenn keine sonstigen Vereinbarungen (zB
Bürgschaften), haftet nur die GmbH mit ihrem
Vermögen!
AG haftet mit ihrem Vermögen
GmbH (Gesellschaft mit beschrankter HattungD
qer/o te LTescnansrunrer zu m Firmenworfl aut
AG (Aktiengesellschaft)
oer vorstano (etnzeln, gemeinschaftlich)
unterschreibt zum Firmenwortlaut (siehe
Genossenschafl
+ z Vorstandsmitglieder;
Kreditgenossenschaften: mind. 2 Geschäftsleiter
oder Prokuristen
ergibt sich aus der Satzung (zB Obmann mit
Sch riftf ü h rer oder Kass ier) ; Verei ns reg isterauszu g
Firmenbuch)
Verein
OG (Offene Gesellschaft; bisherige OHG)
KG (Kommanditgesellschaft)
GmbH & Co. KG
Frrmenwont aul
anfordern!
jeder Gesellschafter kann zum Firmenwortlaut
unterschreiben
persont tcn nanender Gesellschatter
(Komplementär) zeichnet zum Firmenwoftlaut
die Genossenschaft haftet mit ihrem Vermögen
(+ ev. Nachschusspflicht der Genossenschafter)
viel! Vorsicht bei Kreditgewährung)
unbeschränkt
Komplementär haftet solidarisch und
unbeschränkt; Kommanditist nur in Höhe seiner
Einlage
die GmbH zeichnet als Komplementär für die KG;
die GmbH wird durch den/die Geschäftsführer
GmbH haftet als Komplementär
veftreten
Achtunq: OG und KG sind keine Unternehmer kraft Rechtsform mehr, können also auch unter das KSchG (Konsumentenschutz-gesetz)
fallen!
1)
Wichtig: immer Einsicht in das Firmenbuch nehmen! Oft ergeben sich daraus abweichende Regelungen (zB
wenn zusätzlich prokuristen bestellt sind).
Raiffeisen Salzburg
Finanz Akademie
26
Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie
Finanzierungen
Sicherheiten
6.
Für den Fall, dass der Kreditnehmer seinen Rückzahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (weil
er zB in Konkurs gegangen ist), ist es für die Bank wichtig, Sicherheiten bestellt zu haben, durch deren
Verwertung eine (zumindest teilweise) Abdeckung des Kredites ermöglicht wird,
Speziell bei guter Bonität des Kreditnehmers kommt es aber auch vor, dass Kredite ohne Sicherheiten
vergeben werden, Man spricht dann von einem ,,Blankokredit,,.
3 Grundsätze für die Bestellung von Sicherheiten
o
Werthaltigkeit
Die Sicherheit sollte über die Laufzeit des Kredites möglichst werlbeständig sein. Liegenschaften erfüllen
dieses Kriterium meistens gut. Nicht vergessen darf man auf die Gebäude- (Feuer-)Versicherung, deren
Ansprüche sich die Bank ,,vinkulieren" lässt (die Auszahlung der Versicherungssumme ist dann nur in
Absprache mit der Bank möglich).
Bei der Beweftung der meisten Sicherheiten macht die Bank ,,Abschläge", dh der aktuelle (Verkehrs-)Wert
wird reduziert, um einen ,,Polster" für Negativentwicklungen zu schaffen (zB Kursschwankungen bei
Weftpapieren).
.
.
LeichteVerwertbarkeit
lm Zuge einer allenfalls notwendigen Verwertung der Sicherheit (Verkauf, Versteigerung etc.) kommt es
darauf an, leicht einen Käufer zu finden, der einen entsprechenden Kaufpre¡s ãnlt [chwierig zB bei
speziell angefertigten Maschinen, einem Haus unmittelbar neben der Autobahn,...)
Unabhängig von der Bonität des Kreditnehmers
Die Sicherheit muss von der Bonität des Kreditnehmers unabhängig sein, denn wird die Bonität schlecht
(genau für diesen Fall wurde die Sicherheit bestellt!), ist auch die Sicherheit nichts mehr wert (zB eigene
Aktien des Kreditnehmers).
6.1.
Hypotheken
Das Pfandrecht an Liegenschaften bezeichnet man als Hypothek. Liegenschaften sind als Sicherheiten
meistens sehr wertbeständig und in der Regel gut verwertbar. Für die Begründung des Pfandrechtes ist neben
der Pfandurkunde (,,Titel") auch die Einverleibung (lntabulation) im Grundbuch er{orderlich (,,Modus,,).
Das Grundbuch wird bei den jeweiligen Bezirksgerichten geführt und ist ein öffentliches Buch, in das jeder
Einsicht nehmen kann. Jeder Gerichtssprengel (und die meisten politschen Gemeinden) umfassen r"i r"r"
Katastralgemeinden, die wiederum in Grundstücke und Einlagezahlen unterteilt sind (eine Einlagezahl kann
aus mehreren Grundstücken bestehen, die meistens in unmittelbarer Nähe liegen).
Auf diese Art und Weise kann jede Liegenschaft bezeichnet werden (Ñummer und Bezeichnung
Katastralgemeinde + Einlagezahl).
der
Eine Einlagezahl kann immer nur Grundstücke umfassen, die dem selben Eigentümer gehören.
salzburg. raiffeisen. at
Seite 27
Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie
Finanzierungen
Die Einlagezahlwird als Ganzes behandelt und enthält:
A-Blatt: die enthaltenen Grundstucke mit Nummer, Fläche, Nutzungsart und Lage
B-Blatt; Eigentümer der Liegenschaft
C-Blatt: Belastu n gen, zB Pfand rec hte,
GRIINDBUCH
BE Z
D
ienstbarkeiten, Real lasten
56102 FuschI
EINLÀGEZÀHL 309
IRKSGERICHT Thalgau
ÊËâÊñÊrÊff,âñËÊÊÊfÊÊÊôrñrÊÈÊrÈÊÊñññrÉrÊfrfÊÈÊrÊâÊrfrÊñÍ ÀEFRÀGEDATUH 2003_11_0?
LerzÈe TZ
Ê+
ft
f,
Êt t f tt
1542/2003
Ê
f,tÊ
+
É+ Ê È t ñ
ÊÊ
+â
f t f åt r r
GST-NR G BA (NÜTZTII'IG)
19/
fü
GST-FLäche
BaufI. {Gehäude)
Eaufl. (heqrrünÈ)
f t t r iÊË + t È É t T Ë Ë t
t t Ê t Ê Èf tÊ ÊÈÊÈ f f,+ Ê* * * t t t t
ÊËT Ë
f,ÊÈ
Ê
Êâ
f
ËÊ
ÊÊ
r
f,
f tf
Å1 * r r
FLICHE
f, +
tf t Èt
Ê
f,Ê
Êâ
f
++
t+ f t
âÊÊ
r t t Êf f,f Èr t rr f
GST-J.DRESSE
168?
159
1528 PErfaIIÊckstr.
ñt t t f f,Ê A2 1Ê t Ë t f
Ê f,t * t ä Ë Ê t B Ê * T r Ê Ê t
f, Ê f,
14
f + f È ñT t Ê + 3 Ê f * È Ê t Ë Ë È È È ÊÈ È t Ê t Ë åT
Ê f tÊ Ê f È t t tÊ Ê t t É f, t * Ê t Ê Ê Ë ÊÈ Ê Ê tf t t Ë
f,È
1 .qNTEIL: 1/ 1
GTIùH
, Fuschl
ùnD'
q L54Z/?trtr3 III
5330
RÂlùG 4rl?/20t3 KaufvErÈrag 2rlrl3-DZ-ZB Eigenl-tuTìsrechÈ
â Ê t f Ê tËt Ê f f, Ê Ê Ét î *+ Ê Ê â Ê t Ê * * t f,t f, f,t f t f tË c Ê + t t t t Ë ËÊ ä ât * *f f Ë tË Ë ä + Ê Ê Ê t * Ë Ê Ê i â Ê ÊÈ
,Q,usç'ahe
10
ÊÊ *
*
der LajschungsvÊrp f I icht.unge n unEerdrüc kt
crE
*****""*i,
EZ 309 GB 56102 Fuschl Bezirksger¡cht Thalgau
Die Eintragungen im Grundbuch erfolgen grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges beim
Bezirksgericht, die Gläubiger werden im Verwertungsfall auch nach dieser Reihenfolge befriedigt.
Arten von Hypotheken
Höchstbetragshvpothek
(H
BH)
HBHen werden mit einem Höchstbetrag im Grundbuch eingetragen, welcher sowohl das Kapital (Kreditbetrag
laut Kreditveftrag), als auch die Zinsen (inkl. Verzugs- und Zinseszinsen) samt Nebengebühren abdecken soll.
Aus diesem Grund werden HBHen auch meistens mit 30 lo Zuschlag auf den ursprünglichen Kreditbetrag
bestellt ("Nebengebührensicherstellung").
Höchstbetragshypotheken sind auch für neue (später gewähr1e) Kredite wieder "aufrechenbar" (verwendbar).
2 a
]-492/ 2004 Pfandurkunde 2r104-03-29
PFÀNDRECHT
HöchsÈhEtrag EUR 2 60,000.
für RaÍffeisenvÊEhand SaIzþurg regisÈrierte
--
GenossenschafË rúiE besrrhränkt,Èr HafEung
Festbetrags hypotheken
Festbetragshypotheken (auch als Darlehenshypotheken bezeichnet) werden im Gegensalzzu den HBHen mit
dem genauen Darlehens- oder Kreditbetrag einverleibt, zuzüglich Zinsen, Verzugs- und Zinseszinsen und
einem Betrag für die Nebengebühren.
Festbetragshypotheken dienen nur als Sicherstellung für die ursprünglich besicherte Forderung, in der aktuell
aushaftenden Höhe zuzüglich Zinsen und Nebengebühren.
salzbu rg. raiffeisen, at
Seite 28
Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie
Finanzierungen
1 a 4181/2000 PfandurkundÊ Z0O0-ü1-19
PFÀ¡IDRECHT
L6 + Z, 18 I VUZZ. NGS 6?q.961.-fiir Raiffeisenverband salzhurg regist,rierte
mlt beschEänkuer Haftung
?.Zqg.
B?D¡ __
GenossÊnschafÈ
Einverlei b u n g sfä h ige Urku n de n
Die Eintragung einer Hypothek in das Grundbuch verursacht Grundbuchsgebühren von 1,2
lo
vom
eingetragenen Betrag. Der Kunde ersucht daher häufig, auf eine Eintragung der Hypothek zu verzichten, um
sich diese Gebühr zu ersparen. Die Pfandurkunde wird grundbuchstauglich unterÁchrieben und in der Bank
hinterlegt.
Somit kann die Bank zwar jederzeit eintragen, die Hinterlegung der einverleibungsfähigen Urkunde bedeutet
für die Bank jedoch ein höheres Risiko:
-
Wechselt der Eigentümer der Liegenschaft, kann die Pfandurkunde nicht mehr in das Grundbuch
eingetragen werden (der Pfandbesteller ist nicht mehr der gleiche)
Pfandrechte von anderen Gläubigern können vorrangig eingetragen werden
Gebäudeversicherung
Um die Werthaltigkeit der Liegenschaft (insbesondere wenn der Gebäudewert einen wesenflichen Anteil am
Liegenschaftswert ausmacht) zu sichern, ist es wichtig, sich die Ansprüche aus der Gebäudeversicherung
(Feuerversicherung) vinkulieren zu lassen (die Auszahlung ist für die Versicherung dann nur in Absprache
mit der Bank möglich).
6.2.
verpfändung von wertpapieren, Depots und sparbüchern
Wertpapiere (Aktien, Anleihen, lnvestmentzerlifikate, etc.) können als Sicherheit für einen Kredit verwendet
werden, Aufgrund der möglichen Weftschwankungen sind bei den meisten Wertpapieren entsprechende
Abschläge bei der Beweftung vorzunehmen.
Das gleiche gilt für Wertpapierdepots. Auch hier sind die Depotkonten zu sperren bzw. die Wertpapiere in der
Bank zu hinterlegen, damit der Kunde nicht mehr frei darüber verfügen kann.
6.3.
Verpfändung eines Warenlagers
Auch der lnhalt eines Warenlagers kann als Sicherheit abgetreten werden. Die Abwicklung ist jedoch sehr
aufwändig' Das Lager muss abgesperrt werden und von einem Vertrauensmann der Bank voi Ort ganz genau
über alle Ein- und Ausgänge Buch gefühft werden. Diese Sicherheit wird daher meist nur Oé¡ t<rit¡scner
wirtschaftlicher Lage des Kreditnehmers bestellt.
6.4.
Abtretung Eigentumsvorbehalt
ln vielen Fällen wird vom Verkäufer einer Sache bereits in den AGB ein Eigentumsvorbehalt vereinbaft: ,,Die
ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.,,
salzburg. raiffeisen.at
Seite 29
Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie
Finanzierungen
lm
Kaufvertrag über
die Sache, den Verkäufer und
Käufer abschließen, muss bereits der
lich vereinbart (1) sein (in den AGBs ausreichend). Der Käufer schließt mit
nen Kreditvertrag (2) ab, in dem als sicherheit die Abtretung des
wird.
ln einer gesondeften vereinbarung zwischen Kunde, verkäufer und Bank wird nun dieser
Eigentumsvorbehalt vom Verkäufer an die Bank abgetreten (3). lm Gegenzug
zahlt die Bank die
Kreditvaluta direkt an den Verkäufer aus (Auftraggeber deiÜberweisung
ist die Bank (4)!l).
Kraftfahrzeugen u'ä. sollte zur sicherung des wertes der
.?"i
Vol lkaskoversicherung
abgesch lossen werden.
Kaufsache regelmäßig eine
4. Z.anlung (Auftrag-
6.5.
Sicherungsübereignung
Bei der Sicherungsübereignung werden dem Kreditgeber als Sicherstellung
bewegliche Sachen übereignet,
obwohl der Besitzer diese weiterhin benützt. oiese S¡cherheit eignet .¡ãn ,g
tlaschinen, mit denen der
Kreditnehmer arbeiten muss, und die daher nicht zur Pfandverwãhrung geeignet
sind. Die übereigneten
sachen sind als solche zu kennzeichnen (zB mit angenieteten sðrrid"rñ
,,si"h"rungseigentum der
Raiffeisenban k Oberkirchen ".
6.6.
Bürgschaft
Bürge ist, wer sich
.zur Befriedigung des Gläubigers für den Fall verpflichtet, dass der schuldner seine
Verbindlichkeiten nicht erfüllt.
Die Bürgschaft setzt das Bestehen oder Entstehen einer Hauptschuld voraus (,,Akzessorietät,,).
Die
Haftung des Burgen kann niedriger, aber nicht höher als die Hauptsc-huld
sein.
Die Bürgschaft setzt Schriftlichkeit voraus, dh es ist ein Bürgschaftsvertrag
abzuschließen!
o
¡
Hattung als Bürge und Zahler
Dem Gläubiger steht es frei, ob er bei Fälligkeit der Forderung
Bürgen zur zahrung heranzieht. Bei Bürgõchaftsverlrägen mit
verwendete Form.
Hattung als Ausfallsbürge
Der Bürge haftet hier nur für den Teil der Schuld, der vom Hauptschuldner
nach Ausnützung sämflicher
EintreibungsmaßnahmendurchExekutionundVerweftungallerSicherheiten@n1
werden konnte.
salzburg. raiffeisen. at
Seite 30
Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie
Finanzierungen
6.7.
Forderungszession
Zur Besicherung des Kredites können auch die Forderungen des Kreditnehmers gegenüber Dritten abgetreten
(zedieft) werden.
-
offene Zession: der Drittschuldner wird von der Forderungsabtretung verständigt,
schuldbefreiender Wirkung nur mehr an den Zessionar (Bank) zahlen
stille Zession: der Drittschuldner weiss von der Forderungsabtretung nichts
dh er kann
mit
Verschlechtert sich die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers oder droht gar ein lnsolvenzver{ahren, führt
man auch bei stiller Zession eine "Drittschuldnerverständigung" durch, aus der stillen wird damit eine offene
Zession.
6.8.
Verpfändung von Lebensvers¡cherungen
Zur Ermittlung der Werthaltigkeit einer verpfändeten Erlebensversicherung ist zu prüfen, ob
Versicherungsgesellschaft einen garantierten Weft zusicheft. Der aktuelle ,,Rückkaufswert"
festzustellen (zumindest ein Mal jährlich).
ist
die
regelmäßig
für den Fall des Ablebens des
Kreditnehmers sicher, dass der Kredit zurückbezahlt wird. Diese Versicherung sollte angedacht werden, wenn
die RücKührung des Obligos maßgeblich von einer Person abhängt (zB bei einem Einzelunternehmer).
Ablebensversicherungen (Risiko-Lebensversicherungen) stellen
Bei Kleinunternehmern, Freiberuflern und anderen Kreditnehmern, bei denen die Rückführung des Kredites
unmittelbar vom Geschäftsbetrieb abhängt, ist es oft wichtig, eine Betriebsunterbrechungsversicherung
und/oder Versicherungen für Arbeitsunfähigkeit (Krankheit) abzuschließen.
6.9.
Verpfändung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
Hierbei sind die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes besonders zu beachten (insbesondere Verbot der Gehaltsabtretung).
6.1O. Blankowechsel
Banken nehmen im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe von den Kreditnehmern und/oder den (Wechsel)Bürgen unterfertigte Blankowechsel herein.
Der Blankowechsel bietet den Vorteil einer schnelleren Rechtsdurchsetzung im Zuge der Wechselklage
(,,normale" Klage dauert länger).
salzburg. raiffeisen.at
Seite
31
Kundennummer: 963736
SB: Herr Herbert Stelzinger
Gebuhrenfrei gemäß $ 20
Z
5 GebiJhrengeseL
PFANDURKUNDE
Kreditgeber:
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränkter Haftung,
Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v
Kreditnehmer:
Max Mustermann, geb. 1.1.1985, Hauptplatz 1,5020 Musterdorf
Pfandbesteller:
a)
Max Mustermann, geb 1.1 1985
Der Kreditgeber steht mit dem(n) Kreditnehme(n) in ständlger Geschäftsverbindung, in deren Rahmen er
Kredite und Darlehen einräumt
Zur Sicherstellung aller Forderungen an Haupt- und Nebenverbindlichkeiten bis zum
Höchstbetrag von EUR 100.000,-(in Worten: Euro einhunderttausend) die dem Kreditgeber und dessen Gesamtrechtsnachfolger gegen
den/die Kreditnehmer einzeln oder geme¡nsam und dessen/deren Gesamtrechtsnachfolger aus bereits
abgeschlossenen und künftig abzuschließenden Darlehens-, Kredit-, Haftungs- und
Garantiekreditverträgen erwachsen sind und in Hinkunft erwachsen werden, einschließlich aller
Forderungen, dìe dem Kreditgeber aufgrund elnes Rûcktritts des Kreditnehmers von einem
KreditJDarlehensvertrag zustehen, verpfändet(en) de(die) Pfandbesteller dem Kreditgeber die
Liegenschaft(en)/Liegenschaftsanteile samt gegenwärtigem und zukünftigem Zubehör
a)
E256528 Grundbuch Liefering ll Bezirksgericht Salzburg
und erteilt(en) die unwlderrufliche Einwilligung, daß das (Simultan) Pfandrecht für die Kreditforderungen der
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit beschränKer Haftung, FN 69083v, bis
zum
Höchstbetrag von EUR 100.000,-(in Worten: Euro einhunderttausend) ob der (den) Liegenschaft(en)/ Liegenschaftsanteilen einverleibt wird.
Sonstige Bestimmungen
:
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis wird gegenüber Unternehmern gemäß $ 104 JN das Bezirksgericht
Salzburg oder nach Wahl des Kreditgebers das sachlich zuständige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg
vereinbart.
lst der Liegenschaftseigentümer Verbraucher, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses seinen WohnsiÞ oder
gewohnlichen Aufenthalt in Osteneich hat oder im lnland beschäfiigt ist, gilt das jeweils örtlich zuständige Gericht am
Wohnsitz bzw. Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes/Beschäftigung als vereinbart.
Löschu ngsverpfl ichtu ng
Der(Die) Liegenschaftseigentümer verpflichtet(en) sich dem Kreditgeber gegenüber gemåß $ 469 a ABGB alle dem
gegenständlichen ffandrecht im Rang vorangehenden und gleichrangigen Pfandrechte nach Maßgabe derTilgung
vorbehaltlos löschen zu lassen und erteilt(en) die Einwilligung zur grundbücherlichen Anmerkung dieser Verpffichtung.
Gebäudeversicherung
Der Liegenschaftseigentümer verpflichtet sich, eine wertentsprechende Gebäudeversicherung (Feuer und sonstige
elementare Ereignisse) abzuschließen. Seine daraus gegen die Versicherungsanstalt resultierenden Ansprüche
verpfändet er hiermit dem Kreditgeber.
Der Kreditgeber ist berechtigt, die Versicherungsanstalt von der Verpfändung zu verständìgen.
Die Versicherung wird zugunsten des Kreditgebers vinkufiert, der fällige Prämien auf Rechnung des
Liegenschaftseigentümers bezahlen kann. Der Liegenschaftseigentümer verpflichtet sich, die Versicherung auf Dauer
der Verpfändung ununterbrochen und wertentsprechend aufrecht zu halten.
Nebenverbindlichkeiten
Nebenverbindlìchkeiten sind Zinsen, Vezugszìnsen, Provisionen und Spesen, Zinsen vom Erstehungstag bls zum Ïag
der Zahlung des Kreditbetrages, länger als drei Jahre rückstândige Zinsen bar Vezugszínsen, über Meistbots- und
Fruktifikationszinsen hinaus zu vergütende vereinbarte Zinsen, Bearbeitungsgebühr, Kosten (Barauslagen, Gebühren,
Steuern, öffentliche Abgaben) aus der Begründung und Beendigung des Schuldverhältnisses, Mahn-, Vergleichs-,
Prozeß-, Exekutions-, SchåÞungs-, lntabulations-, Löschungs- und Abtretungskosten, Kosten für Beteiligung an
Schä2ungs-, Versteigerungs-, Verteilungs- und lnsolvenzverfahren, gerìchtliche und außergerichtliche Kosten
rechtsfreundlicher Vertretung sowie alle außergerichtlichen Kosten, sofem diese im Zusammenhang mit der Verwertung
der ffandliegenschaft zweckmäßig und notwendig sind
Zutrittsberechtigung
Der Kreditgeber íst berechtigt, sich vom wirtschaftlichen Zustand der Liegenschaft bzw. des Gebäudes auf die ihm
geeignet erscheinende Weise auf Kosten des Liegenschaftseigentiìmers Kenntnis zu verschaffen
Gutschriftserte¡lu ng an U nternehmer/Vezicht auf Optionsrecht
Der Kreditgeber ist berechtigt, bei Pfandverwertung den umsatzsteuerpflichtigen Edös gemäß S 11 (B)
Umsatzsteuergesetz durch Gutschriftserteilung abzurechnen.
Der Liegenschaftseigentümer vezrchtet fûr dìe Dauer des Pfandrechtes unwiderruflich auf dìe Ausübung seines
Optionsrechtes zur UmsaÞsteuerpflicht gemäß g 6 Abs. 2 USIG 1994 bei allfälliger Veräußerung der Liegenschaft, in
welcher Form auch immer Der Kreditgeber wird jedoch über Ersuchen des Liegenschaftseigentümers der Ausübung
dieses Optionsrechtes zustimmen, wenn sichergestellt ist, dass dadurch der Verwertungserlös für den Kreditgeber nicht
vermindert wird
Haftungsausschluß
Der Kreditgeber haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit bei Eintreibungsmaßnahmen gegen den Kredìtnehmer.
Aufzeichnu ngen des Kred¡tgebers
Für eine von den Aufzeichnungen des Kreditgebers abweìchende Höhe der Pfandschuld ist der Liegenschaftseigentümer
, sofern er Unternehmer ist, beweispflichtig.
lnformationen
Der Kreditgeber íst nicht verpflichtet, von sich aus den Liegenschaftseigentümer vom jeweiligen Stand der Pfandschuld
zu unterrichten
Kosten
Die für die Errichtung/Eintragung dieser Urkunde anfallende RechtsgeschàftsJNotarsJEingabeJEintragungsgebühr
sowie alle notwendigen und zweckentsprechenden Kosten einer Verwertung der Liegenschaft trägt der
Liegen schaftseigentü mer.
Allgemeine Geschäftsbedin gungen
Weiters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der derzeit gültigen Fassung.
Vertragskopie
Der Liegenschaftseigentümer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie und eìner Kopie der DatenschuÞerklårung und
Bankgeheìmnisentblndung.
Wesentliche Veränderunqen :
Der Liegenschaftseigentümer verpflichtet sich, ohne sch¡iftliche Zustimmung des Kreditgebers keine
wesentlÍchen Veränderungen der Liegenschaft (2.8. Verpfändung, Verkauf, Schenkung, Ubergabe, Vermietung,
Verpachtung, Errichtung von Superädifikaten, sonstige E¡nräumung von Rechten an Dritte) vot'zunehmen.
Falls die Pfandliegenschaft zur Gänze oder zum Teil mit Zustimmung des Kreditgebers verkauft, vermietet oder
verpachtet wird, Baurechte oder Dienstbarkeiten e¡ngeräumt we¡den bzw. diese in einer sonstigen Form Dritten
entgeltlich zum Gebrauch überlassen wird, tritt der Liegenschaftseigentümer hiermit alle daraus resultierenden
Forderungen an den Kreditgeber ab und dieser nimmt die Abtretung hiermit an.
Darüber hinaus verpflichtet er sich, im Hinblick auf die Werthaltigkeit der Pfandliegenschaft, die lnteressen des
Kreditgebers bestmöglich zu wahren und diesen von allen geplanten Vorhaben (2.8. Anderung der
Flächenwidmung), welche zu einer Wertminderung führen könnten, zeitgerecht zu ¡nformieren, selbst wenn
derart geplante Anderungen vom Liegenschaftseigentümer nicht beeinflußt werden können.
Raiffeisenbank Salzburg-L¡efering
reg ¡str¡erte Genossenschaft
m¡t besch ränkter Haft ung
OrVDatum
Kundennummer: 00963736/1
/1
SB: Hr Stelzinger Herbert
PFANDVERTRAG
fi.ir Gehalt, Lohn und Pension
Kreditgeber:
ri ng reg ¡strierte Genossenschaft m it
beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN
69083v
Kreditnehmer:
Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1, 5020 Musterdorf
Pfandbesteller:
Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1,5020 Musterdorf
Raiffeisen ban k Sa lzburg-Liefe
Arbeitgeber/Pensionsa nstalt:
XY GmbH, Hintertupfing 2,5020 Hintertupfing
(Drittschuldner)
Der Kreditgeber steht mit dem(n) Kreditnehme(n) in ständiger Geschäftsverbindung, in deren Rahmen er auch
Kredite und Darlehen einräumt.
Zur Sicherstellung aller Forderungen des Kreditgebers, die aus dieser Geschäftsverbindung entstanden sind
bzw. in Hinkunft entstehen werden, einschließlich aller Forderungen, die dem Kreditgeber aufgrund eines
Rücktritts des Kreditnehmers von einem Kreditvertrag gegen den Kreditnehmer zustehen, verpfändet der
Pfandbesteller alle dezeit und künftig gegen den Arbeitgeber/die Pensionsanstalt sowie gegen alle künftigen
u nd Abfertigungskasse bestehenden
Arbeitgeber/Pensionsanstalten/Pensionskassen/Bauarbeiter-UrlaubsGehalts-, Lohn- und Pensionsansprüche samt sonstiger Bezüge (Sondezahlungen, Provisionen, Abfertigungen
usw.), soweit sie der Exekution unterliegen.
Sonstige Bestimmungen
:
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt gegenüber Pfandbestellern, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ihren WohnsiÞ oder
gewöhnlichen Aufenthalt in Osterreich haben oder im lnland beschäftigt sind das jeweils örtlich zuständige Gericht am Wohnsitz bzw Ort
des gewöhnlichen Aufenthaltes/der Beschäftígung als vereinbart.
Verständigung Arbeitgeber/Pensi onsansta lt
Der Kreditgeber ist berechtigt, Arbeitgeber/Pensionsanstalt von der Verpfändung zu verständ¡gen.
Der Pfandbesteller ist veryflichtet, die Verpfändung offenzulegen.
Arbeitgeberuechsel/Pe nsion
Bei Wechsel des Arbeitgebers/lm Pensionsfall ist der Pfandbesteller verpflichtet, dem Kreditgeber unvezüglich Name und Adresse des
neuen Arbeitgebersider Pensionsanstalt bekannt zu geben.
Verwertungsabrede
Bei gänzlicher Fälligkeit des Kreditbetrages erteilt der Pfandbesteller dem Kreditgeber die Befugnis zur außergerichtlichen Verwertung der
verpfändeten Forderung. Der Keditgeber wird dem Pfandbesteller in diesem Fall den Abschluß einer Verwe¡tungsabrede anbieten. Diese
Verwertungsabrede kommt zustande, wenn binnen einer Frist von 14 Tagen ab Zugang des Anbotes zum Abschluß einer
Venvertungsabrede der Pfandbesteller dieses Anbot nicht ablehnt; der Kreditgeber wird im Anbot auf die Bedeutung dieser Frist
hinweisen.
Haftungsausschluß
Der Kreditgeber haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit bei Eintreibungsmaßnahmen gegen den Kreditnehmer
lnformationen
Der Kreditgeber ist nicht verpflichtet, von sich aus den Pfandbesteller vom jeweiligen Stand der Pfandschuld zu unterrichten.
Kosten
Alle Aufwendungen, die anlãsslich der Verständigung des Drittschuldners entstehen sowie alle notwendigen und zweckentsprechenden
Kosten gerichtlicher und außergerichtlicher Maßnahmen zur Sicherstellung und Realisierung der verpfändeten Ansprüche trägt der
Ffandbesteller.
lgemeine Geschäftsbed¡n gun gen
Weiters gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der.derzeit gült'gen Fassung
Al
Vertraçkopie
Der Pfandbesteller beståtigt den Erhalt einer Vertragskopie und einer Kopie der DatenschuÞerklãrung und Bankgeheimnisentbindung.
Max Mustermann
Raiffeisenb ank Salzburg-Liefering
registricrte Geno ssenschaft
mit beschränkter Haftung
*¡lffi:t'H;l5m
Einschreiben
XY GmbH
Hintertupfing 2
5O2O Hintertupfing
Raiffeisenbank Salzburg-Lieferin g
registrierte Genossenschaft
mit beschränkter Haftung
A 5o2o Salzburg, Múnchner Bundesstr. 1
Herr Herbert Stelzinger
Tel : +43 662 433355 1O
Fax: +43 662 433355 19
e-mail : herbert.stelzinger@liefering. raiffeisen.at
www. liefering. raiffeisen at
214, gLZ.: 35034
BIC: RVSAAT2SoS4
FN 69O83v, Landesger¡cht Salzburg, UID ATU 33979601
DVR:
OO71
Salzburg,
Verpf änd ungsanzei ge Geha lt/Lohn/Pen sion
Sehr geehrte Damen und Herren!
Max Mustermann, geb. 1.1.'1 9OO hat uns sämtliche Ansprüche auf Gehalt, Lohn und Pension
sowie sonstige wie immer gearteten Bezüge (Sonderzahlungen, Provisionen,
Abferti gun gsbeträge usw.) verpfändet.
Wir ersuchen Sie, die Verpfändung auf dem bei lhnen geführten Lohn-/Pensionskonto
vorzumerken und uns eventuelle vorrangige
Verpfändungen/Abtretungen/Exekutionen/Gehaltsvorschüsse und allfällige weitere Hindernisse
bekanntzugeben.
Mit einerAuszahlung derverpfändeten Bezüge an lhren Arbeitnehmer/Pensionisten sind wir
bis auf weiteres einverstanden, sie sind jedoch von lhnen einzubehalten, wenn andere
Ansprüche auf die Bezüge geltend gemacht werden oder wir dies von lhnen verlangen.
Abschließend dürfen wir Sie noch ersuchen, sollte das Arbeitsverhältnis mit dem
vorgenannten Arbeitnehmer enden, uns darüber eine Mitteilung zukommen zu lassen.
Bitte bestätigen Sie uns die Pfandvormerkung.
Raiffeisenb ank Salzb u rg-Lieferin g
registrierte Genossenschaft
mit beschränkter Haftung
*'lb",ffii'#l5m
KOPIE
Einschreiben
XY GmbH
Hintertupfing 2
5O2O Hintertupfing
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering
reg istrierte Genossenschaft
mit beschränlcer Haftung
A 5O2O Salzburg, Münchner Bundesstr- 1
Herr Herbert Stelz¡nger
Tel : +43 662 433355 1O
Fax: +43 662 433355 19
e-mail: [email protected]
www. liefering ra¡ffeisen. at
DVR: OO7121
I,
BL-Z'.
35034
BIC: RVSAAT2SOS4
FN 69o83v, Landesgericht Salzburg, UID ATU 33979601
Salzburg,
Verpfänd un gsanzei ge Gehalt/Lohn/Pensi on
Sehr geehrte Damen und Herren!
Max Mustermann, geb. 1.1.19OO hat uns sämtliche Ansprüche auf Gehalt, Lohn und Pension
sowie sonstige wie immer gearteten Bezüge (Sonderzahlungen, Provisionen,
Abfertigu n gsbeträge usw.) verpfändet.
Wir ersuchen Sie, die Verpfändung auf dem bei lhnen gefühlten Lohn-/Pensionskonto
vorzumerken und uns eventuelle vorrangige
Verpfändungen/Abtretungen/Exekutionen/Gehaltsvorschüsse und allfällige weitere Hindernisse
bekanntzugeben.
Mit einer Auszahlung der verpfändeten Bezüge an lhren Arbeitnehmer/Pensionisten sind wir
bis auf weiteres einverstanden, sie sind jedoch von lhnen einzubehalten, wenn andere
Ansprüche auf die Bezüge geltend gemacht werden oder wir dies von lhnen verlangen.
Abschließend dürfen wir Sie noch ersuchen, sollte das Arbeitsverhältnis mit dem
vorgenannten Arbeitnehmer enden, uns darüber eine Mitteilung zukommen zu lassen.
Bitte bestätigen Sie uns die Pfandvormerkung.
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering
registrierte Genossenschaft
mit beschränkter Haftung
Zustimrnend zur Kenntnis genommen und
vorra ng i ge(r)
G lä u bi
an
Stelle vorgemerkt.
ger/Geh altsvorsch uß etc.
firmagernäße Fertig un g
des Arbeitgebers/de r PensÍonsanstalt
s"¡f,fri"r"*;l5m
GLEICHSCHRIFT
Einschreiben
XY GmbH
Hintertupfing 2
5O2O Hintertupfing
Raiffeisenbank Salzburg-Liefer¡ng
reg¡strierte Genossenschaft
mit beschrãn}(ter Haftung
A 5o2o Salzburg, Munchner Bundesstr. 1
Herr Herbert Stelzinger
Tel.: +43 662 433355 1o
Fax: +43 662 433355 19
e-mail: herbert stelz¡[email protected]
www. liefering raiffeisen.at
DVR: OO71218, BLZ: 35034
BIC: RVSAAT2SO34
FN 69o83v, Landesgericht Salzburg, UID ATU 33979601
Salzburg,
Verpfändungsanzeige Gehalt/Lohn/Pension
Sehr geehfte Damen und Herren!
Max Mustermann, geb. 1.'1 .19oo hat uns sämtliche Ansprüche auf Gehalt, Lohn und Pension
sowie sonstige wie immer gearteten Bezüge (Sonderzahlungen, Provisionen,
Abfertigu ngsbeträge usw.) verpfänd et.
Wir ersuchen Sie, die Verpfändung auf dem bei lhnen geführten Lohn-/Pensionskonto
vorzumerken und uns eventuelle vorrangige
Verpfändungen/Abtretungen/Exekutionen/Gehaltsvorschüsse und allfällige weitere Hindernisse
bekanntzugeben.
Mit einer Auszahlung der verpfändeten Bezüge an lhren Arþeitnehmer/Pensionisten sind wir
bis auf weiteres einverstanden, sie sind jedoch von lhnen einzubehalten, wenn andere
Ansprüche auf die Bezüge geltend gemacht werden oder wir dies von lhnen verlangen.
Abschließend dürfen wir Sie noch ersuchen, sollte das Arbeitsverhältnis mit dem
vorgenannten Arbeitnehmer enden, uns darüber eine Mitteilung zukommen zu lassen.
Bitte bestätigen Sie uns die Pfandvormerkung.
Raiffeisenb ank Salzburg-Liefering
registrierte Genossensc haft
mit beschränkter Haftung
n g reg stri erte
Genossenschaft mit beschränkter Hafiung
Münchner Bundesstrasse I
A-5020 Salzburg
Raíffeise nba n k Salzb urg-Lieferi
i
Zustimmend zur Kenntnis genommen und an
Stelle vorgemerkt.
vorrangige(r) Gläubiger/Gehaltsvorschuß etc.
Betrag
OrUDatum
firmagemäße Fertigung
des Arbeitgebers/der Pensionsanstalt
Kontonummer: 0
Kundennummer: 00963736/1
SB: Hr Stelzinger Herbert
Gebührenfreì qemáß $ 20
Z
5 Gebi.¡hrengeseÞ
/1
VERTRAG
Übertragung des vorbehaltenen Eigentums
Kreditgeber:
Raiffeisenbank Salzburg-Liefering registrierte Genossenschaft mit
beschränkter Haftung, Münchner Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN
69083v
Kreditnehmer:
Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1,5020 Musterdorf
Käufer:
Max Mustermann, geb. 1.1.1900, Hauptsplatz 1,5020 Musterdorf
Verkäufer:
Auto Huber GmbH, FN 123456, Mozartstrasse 1, 5020 Salzburg
Kaufgegenstand:
PKW VW Golf
Fahrgestel l-Nr.: W\AN ZZZ| 234567 89
Der Kreditgeber hat dem Kreditnehmer mit Urkunde vom
Kredit gewährt.
Der Verkäufer hat den in seìnem Eigentum stehenden Kaufgegenstand mit Kaufuertrag vom
unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer um
verkauft und eine Anzahlung von
insgesamt
EUR
25.000,--
EUR
erhalten, sodaß aus diesem Verkauf noch eine Kaufpreisforderung
von
EUR
25.000,--
offen ist.
Eigentumsübertragung
Einlösung
Zur Sicherstellung und Erfüllung des o.a. Schuldverhältnísses wird der Kreditgeber im Einvernehmen mit dem Käufer im Sinne der
SS1422, 1423 ABGB die oben angeführte offene Kaufpreisforderung einlösen, wobei gleichzeitig das vorbehaltene Eigentum am
Kaufgegenstand dem Kreditgeber durch Besi2anweisung úbertragen wird.
Besitzanweisung an den Käufer
DerVerkäufer bestätigt, daß der Eigentumsvorbehalt vor Ubergabe des Kaufgegenstandes ausdrücklich vereinbart wurde und verpflichtet
sich, den Käufer anzuweisen, den Kaufgegenstand in Hinkunft für den Kreditgeber als Eigentümer innezuhaben.
Übernahme Kaufgegensta nd/Kaufunterlagen
Der Verkäufer bestätigt, daß der Käufer den Kaufgegenstand übernommen hat und übergibt dem Kreditgeber folgende Unterlagen:
o
o
o
o
o
o
o
o
o
Kaufvertrag
gegengezeichneterBestellschein
gegengezeichnete Auftragsbestätigung
Bestellschein und Auftragsbestätigung
Originalfaktura
Typenschein oderEinzelgenehmigung
COC-Papier samt Zulassungsbescheinigung Teil ll
Auszug aus der Genehmigungsdatenbank samt Zulassungsbescheinigung Teil ll
Garantieschein
Erfüllung Kaufvertrag
Der Verkäufer bestätigt, durch die Zahlung des Kreditgebers aus dem o
a
Kaufvertrag vollkommen befriedigt zu sein.
Schad- und Klagloshaltung
Der Verkäuferwird den Kreditgeber bei allen Einwendungen des Käufers aus dem Kaufvertrag schad- und klaglos halten.
Rücktritt des Verbrauchers
Sollte der Käufer vom Kreditvertrag nach VerbraucherkreditgeseÞ zurücktreten, wird der Kreditgeber den Verkäufer davon verständigen.
Sollte der Käufer nach verbraucherschutzrechtlichen Vorschrifien vom Kaufuertrag zurücktreten, wird der Verkäufer den Kreditgeber davon
verständigen.
Tritt der Käufer vom Kaufvertrag zurück, wird der Verkäufer den an ihn vom Kreditgeber auf die eingelösie Kaufpreisforderung bezahlten
Betrag unvezúglich zurückzahlen. Mit vollständiger Rückzahlung geht das vorbehaltene Eigentum wieder auf den Verkäufer über. Der
Verkäufer nimmt den Punkt Abtretung für den Fall der Auflösung des Kaufvertrags ¡n der "Erklärung des Kàufers" zur Kenntnis.
Sonstige Bestimmungen:
Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vedrag wird gegenüber Unternehmern gemäß $ 104 JN das Bezirksgericht Salzburg oder nach Wahì
des Kreditgebers das sachlich zustàndige Gericht in der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart
Vertragskopie
Der Verkäufer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie
Auto Huber GmbH
firmagemäß
OrUDatum
Raiffeisenb ank Salzb urg-Lieferin g
rierte G eno ssenschaft
mit beschränkter Haftung
r egist
Erklärung des Käufers
Kenntnisnahme und Besitzanweisung
Der Käufer hat - sofern er Unternehmer ist - vorstehenden Vertrag zur Kenntnis genommen. Darüber hinaus bestätigt der Käufer die
ausdrrickliche Vereinbarung des Eigentumsvorbehaltes vor Ubergabe des Kaufgegenstandes und dessen Ubemahme in
ordnungsgemäßem Zustand.
Einlösungsauftrag
Der Käufer beauftragt unwiderruflich den Kreditgeber, die offene Kaufpreisforderung zu Lasten des eingeräumten Kredites einzulösen
Fahrzeug papiere/Zul assungsbehörde
Der Käufer verpflichtet sich, dìe Ubergabe von Typenschein/Einzelgenehmigung/COC-Papier/Auszug aus der Genehmigungsdatenbank
an den Kreditgeber zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in diesen Papieren sowie, soweit möglich, die Vormerkung des
Eigentumsvorbehaltes bei der Zulassungsbehörde zu veranlassen.
Zutrittsberechtigun g/l nformat¡ onen
Der Kreditgeber hat jedezeit Zutritt zum Kaufgegenstand. Von jeder drohenden Exekutîon ar-rf den Kaufgegenstand ist der Kreditgeber
unvezüglich zu verstãndigen
Entzug Benützun gsrechUVerwertun g
Der Kreditgeber ist berechtigt, falls eine der mit dem Käufer vereinbarten Kreditbedingungen nicht eingehalten wird, Terminverlust
eingetreten ist, oder die gesamte Forderung fällig gestellt wird, dem Käufer das BenüÞungsrecht am Kaufgegenstand zu entziehen und
den Kaufgegenstand ohne lntervention von Gerichten oder Verwaltungsbehörden in Gewahrsam zu nehmen und unter Setzung. einer
Nachfrist von 14 Tagen zu verwerlen. Solche Maßnahmen bedeuten keínen Rücktritt des Kreditgebers vom Vertrag und keine Ubernahme
des Kaufgegenstandes an Zahlung statt, sondern dienen lediglich zur Sicherstellung und Verwedung für Rechnung des Käufers. Der
Kreditgeber ist daher im Falle der Rücknahme des Kaufgegenstandes nicht verpflichtet, bisher geleistete Zahlungen herauszugeben,
sondern er kann diese zur Abdeckung der nach Verwertung des Kaufgegenstandes verbleibenden Kreditforderung verwenden.
Gutschriftserteilung an Unternehmer
Der Kreditgeber ist berechtigt, bei Verwertung des Kaufgegenstandes den umsatzsteuerpflichtigen Erlös gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen durch Gutschriftserteilung abzurechnen.
Abtretung für den Fall der Auflösung des Kaufvertrags
Der Käufer tritt hiermit dem Kreditgeber alle Ansprüche ab, die ihm im Falle eines Rücktritts vom Kreditvertrag oder einer Auflösung des
Kaufuertrages aus sonstigen Gründen gegen den Verkäufer zustehen
Kosten
Alle mit vorstehendem Vertrag und der Sicherstellung verbundenen Kosten, sowie alle notwendigen und zweckentsprechenden Kosten der
Venvertung insbesondere auch díe Kosten einer SchäÞung bzw erforderlichen Reparatur trägt der Käufer.
Vertragskopie, Besitzanweisu ng
Der Käufer bestätigt den Erhalt einer Vertragskopie und der Besitzanwersung.
OrUDatum
Max Mustermann
Angenommen:
An die
Raiffeisenban k Sa lzb urg-Lieferi ng reg istri erte
Genossenschaft mit beschränkter Haftung, Münchner
Bundesstrasse 1, A-5020 Salzburg, FN 69083v
Max Mustermann
Wechselverpfl ichtun gserklärun g
Akzeptant:
Max Mustermann, geb. 1.1.1900,
Hauptsplatz 1, 5020 Musterdorf
N
t
Erklärung des Akzeptanten
Ð
ET
Zur Sicherstellung aller Forderungen, die lhnen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Akzeptanten entstanden sind
ba¡¡. entstehen werden, habe ich 1 Stück Deckungswechsel
akzeptiert.
c
o
N
o
(ct
o
o
¿
Io
J
CL
o
tt,
o
o
o.
o
o
c
e
q
o
f
-c
a
o
d
g
o
F
U
N
o
J
o
E
(!
o
I
*
P
o
l
Þ
o
ú
{
@
o
N
@
a_
õ-
o
o
o'
I
q-
c CL
J o
o
J
I
o
c
J
0
tn
+
=
D
ct
õ
a
c
Þ
F
@
É:
o
o
a
.'+
o
g
3
ê
d
-)
U,
J
=
o
f
@
o
o
J
E
É
o
cr
I
o
l
J
d
N
E:
Ort/Datum
o
J
1
o
=
Sie sind jederzeit berechtigt, den Wechsel in allen Teilen nach
Belieben auszustellen, die den gesamten Forderungen aller Art
gegen den Akzeptanten im Zeitpunkt der Ausstellung
entsprechende Wechselsumme einzusetzen und mit dem
Wechsel nach Wechselrecht vozugehen; die Geltendmachung
stellt keine Umwandlung der ursprünglichen Forderungen dar,
sodaß bestellte Sicherhelten aufrecht bleiben.
(cI
n
o
-
o
o
o
m
TD
ß,
(D-
+
(a
@
Max Mustermann
g
J
(o
=
I
N
m !)
-
c
c
7
=
-å
ê
d
J
(o
g.
o
o
c
f
A
N
g¡
e
tll
;r
Ð
I
ll
¿
l
f
I
J
tg-
è
o
E
5
o
c
J
I
*"1
q=l
q
l
I
Stempelmarken aufder Rückseite unmittelbil unteÍ d¡esem
Rild
anbringen
Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie
Finanzierungen
Kreditprüfung
7.
Zur Beurteilung des Risikos einer Kreditvergabe dient das bankinterne Risikomanagement. Die Beurteilung
und Einstufung jedes Kreditantrages erfolgt dabei hinsichtlich der Bonität und der Sicherstellung.
Bonität
Das Risikomanagement bedient sich zur Einstufung meist des Schulnotenprinzips, wobei für die Bonität und
die Sicherheit eine eigene Note ermittelt wird.
Die Bonitätsnote wird anhand des ,,Ratings" (mittels Ratingblätter) ermittelt, wobei die
"quantitative
Bonitätsnote", die sich rechnerisch aus der Bilanzanalyse, der Haushaltsrechnung etc. ergibt, oft noch um
"qualitative" Kriterien (auch als ,,Soft-Facts" bezeichnet) ergänzt werden kann.
Zu den ,,Soft-Facts" zählen zB die Einschätzung der Person des Kreditnehmers
(Kreditwürdigkeit), die
Marktstellung, Kundenstruktur, Konkurrenzsituation, Nachfolgeregelung usw.
Sicherheiten
Analog der Bonitätsnote wird auch für die Besicherung eine Note zwischen 1 und 5 vergeben (1 = voll
besichert, 5 = keine bewertbaren Sicherheiten).
Aus der Kombination von Bonitäts- und Sicherheitennote werden Risikokategorien gebildet. ln Verbindung mit
der Höhe des bestehenden Obligos und des beantragten Kredites ergibt sich daraus auch die Einstufung in
die Bewilligungskompetenz.
Risikostreuung
Unabhängig von der Bonität und der Sicherheit ist für die Bank noch die Streuung des Risikos wichtig:
-
betragsmäßigeStreuung
Sind zuviele Kredite an den gleichen Kreditnehmer gebunden, entsteht die Gefahr der Abhängigkeit
der Bank vom Kreditnehmer. Die Bank läuft Gefahr, bei einer lnsolvenz des Kreditnehmers selbst
hohen Schaden zu nehmen. Aus diesem Grund hat auch das Bankwesengesetz (BWG) strenge
Regelu ngen f ür "Großveran lag u ngen" getroffen.
-
Sicherheitenstreuung
Bei einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Kreditnehmers kommt einer guten Streuung
der Sicherheiten hohe Bedeutung zu, Es ist bei den Sicherheiten auch besonders darauf zu achten,
dass diese nicht von der Bonität des Kreditnehmers abhängig sind!
-
Branchenstreuung
Die einzelnen Branchen sind verschieden krisenanfällig. Das Kreditvolumen sollte sich daher auf
möglichst viele Branchen vefteilen, was nicht immer leicht ist (in Fremdenverkehrsgebieten machen
Tourismus-Betriebe oft einen Großteil des Kreditvolumens aus).
salzburg . raiffeisen. at
Seite 32
KREDITVORLAGE
Kreditnehmer
Beträge in €
Bankstelle:
Rb. Liefering
Kundennummer:
OOggOgOs
Obligonummec
OOggOgOs
Bonitätsnote:
Sicherheitennote:
0,5
Topf:
gr[in
{K
KA
KmfA
erfaßt: 07.12.2OO9
Protokoll:
cL
Antrag
2
Anträge
AA
Vertragsnummer:
Sìcherheiten neu
Kontonr./Flc
Rahmen
320.OOO
Saldo
1
1€
6
(16.000,--)
Ar"N"r1inal. TA^r."hn"rg
o
GV still
16
Ert120
Antrag 1
Kundenzins/
Marge
Laufzeit
4%l
31.o4.2013
3,25
Verwend ungszweck: Autokauf
AbstattunE: 44 Raten, EUR 4OO,-- fällig am fünften jeden
Monats ab 5.1.2O1O
BLZlKonto für Abbuchunq der Rate: 35034 123.456
Kondition/Marqe:
3-Monats EURIBOR (O,72Vo per O1 .1 2.2OOg) + 3,25%
Aufschlag, kaufm. auf volle 118%ger. = dzt.47ol
2Vo
Anträge gesamt:
Qeqqmt nach Bewilligung:
16
16
Rahmen
Obligo- gesamt SMB
il
I
Saldo
Bearbeltungsgebühr einmal ig
t6
16
l6
16
Leasingobligo
Raiffeisenleasing
WECO
âesamt Leaslng Obligo
ungnahme Kundenbetreuer: Der Antrag wlrd befürwortet.
Stellungnahme sonstige Kompetenzträger:
Kundenbetreuer:
Anna Wemer
Schreibzeichen: Ml
1.OOO
R¡s¡kornanager:
GL Herbert
Bewilligungsvermerk:
Barwerte
BES¡CHERUNGSEINSTUFUNG
im Risikomanagement
Datum:
Betriebsnummer: Rb. Liefering
Kundennummer: OOg3OgOs
Kreditnehmer:
Obligonummer:
1
. Manfred Mustermann, geb. 27.8.1990, lrgendwo 28, so2o salzburg
OOggOgOs
Obligo
Rahmen
16
KTnfA NEU
Summe
1e
Saldo
OBLIGO
16
Sicherheiten
(ìehaftsv.
Abtr.EV.
16
Summe
1€
16
1OO
Unbesichertes Obligo:
Nominale
Anrechnunq
o
20
Ml
wemer
16
100,
o,oo
o,5
,'îBilungnahmel
Kundenbetreuer; Anna
o
16
20
o/o
o
Einstufung der Besicherung:
Zeichen:
o7.12.2oo9
lRislkomanager: GL Herbert stelz¡nger
(Notenschlüssel: unbes. Obligo O% = O,5; >Oo/o-59o = 1; >5o/o-15Vo = 1,51 >15o/o-3Oo/o = 2i >3OYo>45Vo - 55o/o = 3; >55% - TOYo = 3,5i >7jot6 - 85o/o = 4; >85Yo - 95Yo = 4,5; >95o/o - lOOo/o = 5)
45Vo
= 2,5;
oÁ
Bankstelle:
Rb. Liefering
Kundennummer:
OO9303O5
Kreditnehmer:
Manfred Mustermann, geb. 27.B1990,lrgendwo 23,5O2O Salzburg
Obligonummer:
a./ertpap¡ere
OOgg03Os
07.12.2009
Bankstelle:
Bb. Lieferrng
Kundennummer: OO930305
Kred¡tnehmer:
Obligonummer:
Manfred Mustermann, geb.27.B..l 99o, lrgendwo 2g,so2o salzburg
OOg3OgOb
Datum:
07.12.2009
I
I
07.12.2009
Bankstelle:
Fìb. Liefei'ing
Kundennummer:
Kreditnehmer:
Obligonummer:
00930305
Manfred Mustermann, geb. 27.8.1 990, lrgendwo 23, 5O2O Salzburg
I
Ausgaben monatlich
EUR
370,00
EUR
570,OO
EUR
61,Oí
EUR
EUR
Abstattungskredit; Konto Nr
Saldo/Rahmen EUR 16.O0O,OO; monatliche Rate
o,oo
EUR
EUR
EUR
170,00
o,oo
o,oo
200,00
EUR
400,oo
EUR 400,OO.
suni¡*ieau
ich
'1.771,OO
[o
Einkommenssituation / Haushaltsplan
Einnahmen
mtl Nettoeinkommen
Familienbeihilfe
sonst. Einkommen
EUR
EUR
EUR
EUR
Summe Einnahmen
EUR
mtl. Nettoeinkommen Ehepartner
Ausqaben
Rückzahlunoen best. Kredite
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
Summe Ausgaben
EUR
Zwischensumme
EUR
Kreditrate NEUKREDIT
EUR
UberJUnterdeckunq
EUR
Haushaltsoauschale lt. Statistik Austria
Wohnunq und Betriebskosten
Rundfunk und Telefon
sonstiqe reqelm. Verpflichtunqen
KFZ - Pauschale
öffentliche Verkehrsm ittel
Versicherunoen
Soarleistuno
Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie
Finanzierungen
L
Laufende übelwachung und Betreuung
Während der gesamten Kreditlaufzeit ist das Engagement zu überwachen, um auftauchende probleme
und
Risiken frühzeitig erkennen zu können. Je fruhèr man auftretende Probleme erkennt,
desto wirksamer
können Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Bon ität, wirtschaftliche Lage
Wefthaltigkeit der Sicherheiten
Einhaltung der Rückzahlungsverpflichtung
Kontoführung (kommt es zu überschreitungen?)
Kontoumsätze (nimmt das Volumen stark
"-nZ)
Umsatz (zB auch anhand unterjähriger Saldenlisten
etc.)
-
Bilanzen(Bilanzanalyse)
Auftragslage
Kundenbesuche/Betriebsbesichtigung
regelmäßige Einsichtnahme in das Grundbuch
regelmäßige Einsichtnahme
Zeichn ungsberechtigten?)
in das Firmenbuch
(Rechtsformänderung? Änderung der
persönliche Kontakte
Aktualisierung der werte der sicherheiten (neue schätzungen etc.)
Frühwarnindikatoren:
salzburg. raiffeisen. at
Seite 33
Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie
Finanzierungen
9.
Beendigung des Kreditverhältnisses
Das Kreditverhältnis kann grundsätzlich auf zwei Arten beendet werden:
O rdn u n g s -fuere in ba ru n g sgem ä B e Been
.
.
d ig u n g
Zeitablauf und vollständige Rückzahlung
Das Laufzeitende des Kreditvertrages wurde erreicht und der Kreditnehmer hat die letzte
Rate bezahlt,
-kein
auf dem Kreditkonto befindet sich
Sollsaldo mehr.
Schuldübernahme, Umschuldung, Forderungseinlösung
Der Kredit kann auch auf eine andere Bank umgeschuldetóder von dieser eingelöst werden.
Zvva n g s we ise Been d ig u n g
-
Kündigung und Fälligstellung des Kredites
Festsetzung einer Zahlungsfrist
Eintreibung
Klage
Exekution
Verwertung der Sicherheíten
salzburg. raiffeisen. at
Seite 34
Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie
Finanzierungen
1().
Finanzierungsa lternativen
Um den Kunden langfristig an die Bank zu binden ist es wichtig, das für ihn optimale Produkt zu finden. Das
gilt auch im Kredit-/Finanzierungsbereich. Neben der Auswahl der richtigen Kreditart gehöd dazu auch die
Beratung und lnformation über Förderungsmöglichkeiten und eventuell alternative Finanzierungsvarianten wie
Leasing oder Bausparen (Bauspardarlehen).
Bauspardarlehen
mH#":
Das Bauspardarlehen ist wie ein normaler Darlehen gestaltet, wird jedoch nicht von der Raiffeisenbank
vergeben, sondern von der Raiffeisen Bausparkasse. Die Darlehensvergabe ist meist mit der Einverleibung
einer Hypothek im Grundbuch verbunden, Seit kurzem werden auch kleinere Darlehen ohne Hypothek
vergeben. Zudem wurde der Verwendungszweck von Wohnbaufinanzierungen auf Ausbildung und Pflege
erweitert.
Ein großer Vorteil des Bauspardarlehens ist die Zinsdeckelung bei 6
o/o
p.a. Auch bei höherem Markt-
Zinsniveau bleibt die maximale Zinsbelastung für den Darlehensnehmer kalkulierbar.
Nähere lnfos gibt es auf der Homepage der Raifieisen Bausparkasse:
www.wohnbausparen.at
Förderungen
Die lnformation unserer Kunden über Fördermöglichkeiten gehört zu den Aufgaben der Bank im Rahmen der
Finanzierungsgespräche, Eine optimale Förderungs-Beratung und -abwicklung trägt viel zu einer langfristigen
Kundenbindung bei.
Förderungen gibt es in vielen verschiedenen Bereichen:
-
Exportförderungen
Forschung,Entwicklung,lnnovationen
Regionalförderungen, insbesondere der EU
Förderungen und günstige Finanzierungen für den Tourismus (zB über die ÖHf
und Tourismusbank Ges.m.b.H.)
Wohnbauförderungen
-
Österreichische Hotel-
Die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten und die Konditionen ändern sich relativ oft. Es ist daher für die
Mitarbeiter der Bank notwendig, immer am aktuellen Stand zu sein bzw. sich vor einem Beratungsgespräch
entsprechend zu informieren,
Einiqe Förderstellen (Förderunqsqeber):
.
o
.
.
o
AWS (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
ERP-Fonds
Forschungsförderungsfonds
ÖHt (Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH)
Amt der Salzburger Landesregierung
salzburg. raiffeisen. at
Seite 35
Raiffeisen Salzburg Finanz Akademie
Finanzierungen
Leasing
Leosing
Unter Leasing versteht man eine besondere Form der Miete. Das Leasing hat in den letzten Jahren
zunehmend an Bedeutung gewonnen.
lm Geschäftsjahr 2010 lag das Volumen mit ca. EUR 23,09 Mrd. um 0,4 % unter dem Vorjahreswert von 2009
(ca. 545,000 Leasingverträge per 31.12.2O1O).
(Quelle: http://www. leasi ngverband.atl).
Der Leasingnehmer wählt das lnvestitionsgut aus und vereinbart mit dem Lieferanten auch die Konditionen
des Kaufuertrages, der Kaufuertrag wird jedoch dann zwischen dem Lieferanten und der Leasinggesellschaft
abgeschlossen.
Anders als beim Kreditkauf wird der Leasingnehmer nicht Eigentümer der Sache!
Eigentümer bleibt die Leasinggesellschaft, die dem Leasingnehmer ein Benützungs-recht einräumt.
Gegenstand des Leasings können sein:
o
¡
.
Kfz-Leasing: Kraftfahrzeuge, aber auch Flugzeuge, Lokomotiven, Schiffe, etc.
Mobilienleasing: bewegliche Anlagegüter, zB Maschinen, EDV, Büroaus-stattung etc.
lmmobilienleasing: unbewegliche Wirtschaftsgüter, zB Lagerhallen, Garagen, Abstellplätze etc.
salzburg. raiffeisen. at
Seite 36