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Bestandsaufnahme Kreditmärkte und
Unternehmensfinanzierung in Deutschland
Hinweis
Die entsprechenden Texte und
Dateien sind direkt über die
Material zum Thema „Einschätzung der aktuellen Kreditkrise,
Vergleich mit anderen Krisen“
Verlinkungen in dieser pdf-Datei
aufrufbar.
LBBW-Untersuchung
Eine aktuelle Analyse der LBBW zu Bankenkrisen im historischen und weltweiten Vergleich
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Rogoff/Reinhart Studie
Die amerikanischen Wirtschaftswissenschaftler Carmen Reinhart and Kenneth Rogoff haben
im Dezember 2008 eine Studie veröffentlicht, die auf einer Auswertung umfassender Daten zu
fast allen relevanten historischen Finanzkrisen beruht. Auf ihren Forschungsarbeiten lassen
sich Schlüsse für den Umfang und die zu erwartende Tiefe der gegenwärtigen Krise ableiten.
Die ausführlichere Fassung der Studie
Banking Crises: An Equal Opportunity Menace
Carmen M. Reinhart, University of Maryland, NBER and CEPR
Kenneth S. Rogoff, Harvard University and NBER
vom 17. Dezember 2008
The Aftermath of Financial Crises
Auführliche Fassung – pdf download
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World Economic Outlook (WEO) des International Monetary Fund, April 2009
In Kapitel 3 des World Economic Outlook (WEO) des International Monetary Fund vom April
2009 wird untersucht, wie Krisenverläufe sich entwickeln, die aus einer Finanzkrise entstehen
oder die eine hohe weltweite Korrelation aufweisen. Generell kommt der Report zu der Aussage, dass derartige Krisenverläufe in der Vergangenheit länger und tiefer waren als normale
Krisen und in der Regel auch schwache Erholungen folgten. Eine Kombination beider Krisen­
typen kam in der Vergangenheit selten vor, die damit verbundenen Rezessionen dauerten
demnach etwa zwei Jahre.
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Präsentation des Chefvolkswirts von Nomura, Richard Koo
Die Präsentation des Chefvolkswirts von Nomura, Richard Koo, vom März 2009 ist nicht nur
eine hervorragende Krisenanalyse sondern setzt auch Akzente für zielgerichtetes staatliches
Handeln in der Krise. Sie typisiert Kreditkrisen und gibt wichtige Hinweise, wie eine staatliche
Politik in der gegenwärtigen Krise ausgerichtet sein sollte. Deutlich wird dabei auch, warum
gerade Deutschland gute Chancen hat, früher aus der aktuellen Krise herauszukommen.
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Material zum Thema „Aktuelle Einschätzungen zur Unternehmensfinanzierung
und den Kreditmärkten in Deutschland“
German Private Equity Barometer
Nach dem historischen Einbruch des German Private Equity Barometers Ende des letzten
Jahres hat im 1. Quartal 2009 eine Korrektur der Talfahrt stattgefunden.
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Unternehmensfinanzierung 2009 – deutliche Spuren der Krise:
Keine Kreditklemme, aber massive Finanzierungsschwierigkeiten
Neue Studie zu den Finanzierungsbedingungen kleiner und mittlerer Unternehmen
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Plädoyer für ein koordiniertes Aufkaufprogramm der Zentralbanken
Interview mit Willem Sels, Dresdner Kleinwort, Börsen-Zeitung vom 02. Juni 2009
jpg-Ansicht
Time for a false rally? The real rally comes in October
Credit Outlook, Dresdner Kleinwort – Commerzank, 16. April 2009
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Embarrassment
credit newsletter, assénagon, Nr. 05, 29. Mai 2009
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Aus Erfahrung schlecht – die Rückkehr des Protektionismus
Aktuelle Themen 445, Deutsche Bank Research, 6. Mai 2009
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Material zum Thema „Finanzmarktstabilisierungsmaßnahmen“
der Bundesregierung
Bad-Bank-Modell der Bundesregierung
Das Bundeskabinett hat grünes Licht für die Einrichtung von Bad Banks bei deutschen
­Finanzinstituten gegeben. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen sollen noch in
dieser Legislaturperiode in Kraft treten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schlägt die Bundesregierung Maßnahmen zur kurz­
fristigen Bereinigung der Bilanzen von Finanzholding-Gesellschaften oder Kreditinstituten
oder deren Tochtergesellschaften von strukturierten Wertpapieren bei gleichzeitiger Schaffung von Planungssicherheit hinsichtlich erforderlicher Abschreibungen vor. FinanzholdingGesellschaften oder Kreditinstituten oder deren Tochtergesellschaften wird die Möglichkeit
eröffnet, die strukturierten Wertpapiere mit einem Abschlag vom Buchwert an Zweckgesellschaften zu übertragen. Im Gegenzug erhalten die übertragenden Unternehmen in g
­ leicher
Höhe vom Finanzmarktstabilisierungsfonds garantierte Anleihen, die von den Zweck­gesell­
schaften begeben werden. Die mit den Maßnahmen verbundenen Kosten sollen jedoch
letztlich von den Eigentümern der übertragenden Unternehmen getragen werden, um eine
Belastung der öffentlichen Haushalte zu vermeiden. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz die
ratierliche Ausschüttung aus dem an die Anteilseigner auszuschüttenden Betrag an den
Garantiegeber in Höhe der Differenz zwischen dem reduzierten Buchwert und Fundamentalwerten über die Laufzeit der Garantie, maximal 20 Jahre, sowie eine Verlustbeteiligung der
Anteilseigner und die Zahlung einer marktgerechten Vergütung für die Garantie vor.
D
en Entwurf des Gesetzes zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung können
Sie über den nachfolgenden Link öffnen:
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Weiterführende Informationen zum Bad-Bank-Modell der Bundesregierung finden Sie
auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen:
Wie funktioniert das Bad-Bank-Modell?
Über den folgenden Link können Sie die Publikation Germany is legislating on „Bad Banks“
von Allen & Overy öffnen, in der umfänglich zum Thema Stellung genommen wird:
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Die Funktionsweise des Bad-Bank-Modells der Bundesregierung wird durch das
folgende Schaubild verdeutlicht:
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EU-Kommission veröffentlicht Leitfaden für Umgang mit Risikoaktiva im EU-Bankensektor
Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung über Rettungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten für wertgeminderte, verlustträchtige Vermögenswerte von Banken (z. B. mit zweit­
klassigen US-Hypotheken unterlegte Wertpapiere) veröffentlicht. Nach Auffassung der
­Kommission ist jetzt ein gemeinsamer europäischer Ansatz beim Umgang mit diesen Risiko­
aktiva erforderlich, um sicherzugehen, dass vorhersehbare Verluste offengelegt und angemessen verwaltet werden. Damit die Banken wieder ihre normale Rolle als Kredit­geberin
der Wirtschaft wahrnehmen können, muss ihnen die Furcht genommen werden, dass sie
ihr Kapital zur Deckung möglicher Verluste benötigen. Die Kommission beschreibt in ihrer
Mitteilung mehrere Möglichkeiten des Umgangs mit wertgeminderten Aktiva. Dazu gehören
insbesondere der Erwerb der betreffenden Vermögenswerte (einschließlich Bad-BankSzenarios) und Versicherungslösungen. Die Kommission erläutert die Auswirkungen solcher
Rettungsmaßnahmen auf die öffentlichen Finanzen sowie auf regulatorischer Ebene und legt
im Einzelnen dar, wie solche Maßnahmen aus beihilferechtlicher Sicht zu beurteilen sind.
Dabei stehen folgende Punkte im Mittelpunkt: Methoden zur Bewertung w
­ ertgeminderter
Aktiva, erforderliche Vergütung von staatlichen Rettungsmaßnahmen für solche Aktiva,
vorgesehene beihilferechtliche Verfahrensschritte und Kriterien für die Beurteilung der den
Banken gewährten Beihilfen
Presseerklärung der EU-Kommission vom 25. Februar 2009
Den Leitfaden der EU-Kommission für den Umgang mit Risikoaktiva finden Sie hier:
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Eine Research-Publikation der DZ Bank zum Thema können Sie über den
folgenden Link öffnen:
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„German State Guaranteed Notes“ und „Proposed Amendments
to the German Rescue Package“
Seit dem die Bundesregierung am 13. Oktober 2008 ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung
der Finanzmärkte vorgelegt hat, haben eine Reihe von Banken sich für die Inanspruchnahme
der staatlichen Hilfsmaßnahmen entschieden. Insbesondere wurden Garantien des Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung „SoFFin“ in Anspruch genommen und eine Reihe SoFFingarantierter Finanzinstrumente begeben.
Am 18. Februar 2009 hat die Bundesregierung auf eine Ergänzung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes geeinigt, die Änderungen im Gesellschafts- und Übernahmerecht sowie die
Möglichkeit der vollständigen Übernahme eines Finanzinstitutes durch den Staat vorsieht.
In den folgenden zwei Veröffentlichungen der Kanzlei Clifford Chance werden die Besonderheiten
der Begebung von durch SoFFin garantierten Finanzinstrumenten und die wesentlichen Inhalte
des Regierungsentwurfs eines Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetzes näher erläutert.
German State Guaranteed Notes
Proposed Amendments to the German Rescue Package for the Financial Sector
SoFFin Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung
Amtlich heißt er „Finanzmarktstabilisierungsfonds“, verwaltet wird er von der „Finanzmarktstabilisierungsanstalt“. Anlassbedingt und wegen seiner zeitlichen Befristung wird er im
Allgemeinen „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“ (SoFFin) genannt. Geschaffen wurde
der Fonds am 17. Oktober 2008 durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Nach Verabschiedung durch den Deutschen Bundestag und den Deutschen Bundesrat hat der Bundespräsident an diesem Tag das Gesetz unterschrieben. Die Rechtsverordnung zum Gesetz wurde
vom Bundeskabinett am 20. Oktober 2008 erlassen.
Die Deutsche Bundesbank leistet Aufbauhilfe, indem sie den Fonds fachlich, organisatorisch
und banktechnisch unterstützt.
Das Finanzmarktstabilisierungsgesetz
Die Rechtsverordnung
Zur Internetseite des SoFFin
Übersicht Finanzmarktstabilisierung weltweit
Eine vollständige Übersicht über alle aktuellen Bemühungen der verschiedenen Staaten und
Regierungen sowie internationaler Organisationen zur Stabilisierung der Finanzwirtschaft
einschließlich der LINKS zu den relevanten Gesetzen, Verordnungen und Grundsatzpapieren
kann aus dem folgenden PDF-Dokument entnommen werden:
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Impressionen
Konferenz
2009