Gefährdung durch Brandmunitionsaltlasten im Küstenbereich

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Gefährdung durch Brandmunitionsaltlasten im Küstenbereich
 Gefährdungen durch Brandmunitionsaltlasten im
Küstenbereich
Bewertung und Kommunikation von Gesundheitsund Umweltrisiken in touristisch geprägten
Regionen am Beispiel der Insel Usedom
eingereicht am 26.02.2010
von
Heiko Deutsch | Bernhardstraße 2A | 49716 Meppen
Matrikel-Nr.: 720 2386
Gutachter:
Zweitgutachter:
Dipl. Umweltwissenschaftler Marco Rieckmann
Dr. med. Oliver Duty
Leuphana Universität Lüneburg,
Landesamt für Gesundheit und
Institut für Umweltkommunikation
Soziales Mecklenburg-Vorpommern
Masterarbeit
Weiterbildendes Fernstudium Umweltschutz
2
INHALTSVERZEICHNIS
1
Einleitung .............................................................................................................6
2
Munitionsaltlasten als Quelle von Belastungen mit Weißem Phosphor im
nordwestlichen Küstenbereich der Insel Usedom ............................................8
2.1
Überblick zu Ursachen und Arten von Munitionsaltlasten in der Ostsee .............8
2.2
Betrachtung möglicher Ursachen für das Auftreten von Weißem Phosphor ......11
2.2.1 Historische Ausgangssituation ............................................................................11
2.2.2 Strategische Bombenangriffe während des 2. Weltkrieges.................................12
2.2.2.1 Grundsätzliche Vorgehensweise bei der Recherche von Bombenangriffen .......12
2.2.2.2 Überblick zu Bombenangriffen im betroffenen Küstenbereich ..........................13
2.2.2.3 Eingesetzte Brandmunition und deren Charakterisierung...................................14
2.2.2.4 Auswertung RAF-Angriff auf Peenemünde vom 17./18.08.1943 ......................21
2.2.3 Versenkung von Munition...................................................................................27
2.2.4 Militärische Nutzung des Küstenbereichs nach dem 2. Weltkrieg .....................29
2.3
Schlussfolgerungen .............................................................................................30
3
Gesundheits- und Umweltgefahren durch Weißen Phosphor aus
Munitionsaltlasten.............................................................................................32
3.1
Grundsätzliche von Munition ausgehende Gefahren ..........................................32
3.2
Weißer Phosphor als Gefahrstoff ........................................................................33
3.2.1 Vorkommen und Eigenschaften ..........................................................................33
3.2.2 Verwendung in Munition ....................................................................................34
3.2.3 Gefährdungen für Mensch und Umwelt..............................................................35
3.3
Betrachtung des Gefährdungspotenzials .............................................................36
3.3.1 Analyse und Bewertung ......................................................................................36
3.3.2 Gefahrenabwehr ..................................................................................................40
3.3.2.1 Zuständigkeiten ...................................................................................................40
3.3.2.2 Rechtsprechung ...................................................................................................42
3.3.2.3 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr .......................................................................43
4
Kommunikation von Risiken durch Weißen Phosphor.................................45
4.1
Grundsätze der Risikokommunikation................................................................45
4.1.1 Vorbemerkungen.................................................................................................45
4.1.2 Begriffe in der Risikokommunikation.................................................................46
4.1.3 Risiko und Gesellschaft.......................................................................................47
3
4.1.4 Risikokommunikation als Teil des Risikomanagements ....................................49
4.1.5 Risikowahrnehmung und Risikobewertung ........................................................50
4.1.6 Akteure der Risikokommunikation .....................................................................53
4.1.7 Ziele, Anforderungen und Strategien der Risikokommunikation .......................56
4.1.8 Instrumente der Risikokommunikation...............................................................58
4.2
Bestandsaufnahme zur Kommunikationspolitik in ausgewählten Ostseebädern
Usedoms ..............................................................................................................60
4.2.1 Informationsangebot Ostseebad Karlshagen.......................................................61
4.2.2 Informationsangebot Ostseebad Trassenheide ....................................................63
4.2.3 Informationsangebot Ostseebad Zinnowitz.........................................................64
4.3
Diskussion und Bewertung der vorgefundenen Informationsangebote ..............66
4.4
Grundsätzliche Überlegungen zu einer angepassten und offensiv geführten
Risikokommunikation .........................................................................................69
4.5
Vorschläge zur Verbesserung der Risikokommunikation...................................70
4.5.1 Hinweisschilder und Informationstafeln .............................................................70
4.5.2 Informationsbroschüren / Flyer...........................................................................71
4.5.3 Internet ................................................................................................................71
4.5.4 Fachvorträge........................................................................................................72
4.5.5 Fazit.....................................................................................................................73
5
Zusammenfassung.............................................................................................74
6
Schlussfolgerungen / Empfehlungen................................................................76
7
Quellenverzeichnis ............................................................................................78
8
Anhang ...............................................................................................................85
4
ABBILDUNGSVERZEICHNIS
Abbildung 1
Karte Zielgebiet Heeresversuchsanstalt Peenemünde ........................ 23
Abbildung 2
Bedeutende Versenkungsgebiete und Transportrouten ...................... 27
Abbildung 3
Modifikationen von Phosphor ............................................................ 33
Abbildung 4
Risikobeeinflussende soziokulturelle und individuelle Faktoren ....... 48
Abbildung 5
Risikomanagementprozess und Risikokommunikation...................... 50
Abbildung 6
Risikobereiche .................................................................................... 52
Abbildung 7
Instrumente der Kommunikation ........................................................ 58
Abbildung 8
Gefährdete Strandabschnitte ............................................................... 60
Abbildung 9
Beschilderung von Strandzugängen in Karlshagen ............................ 62
Abbildung 10
Beschilderung von Strandzugängen Bereich Karlshagen................... 63
Abbildung 11
Beschilderung am Hauptzugang des Strandes Trassenheide.............. 64
Abbildung 12
Informationskasten mit Aushang in Zinnowitz .................................. 65
Abbildung 13
Beschilderung der Strandzugänge im Bereich Zinnowitz .................. 65
Abbildung 14
Position Hinweisschild, Strandzugang Zinnowitz.............................. 66
TABELLENVERZEICHNIS
Tabelle 1
Bombenangriffe im nordwestlichen Küstenbereich Usedoms................... 14
Tabelle 2
Baumuster Brandbombe INC 30 lb mit Wirkmasse und Bezünderung..... 15
Tabelle 3
Baumuster Brandbombe INC 30 lb – Angaben zu Brand- und
Zündmischung ........................................................................................... 16
Tabelle 4
Anzahl und Größe eingesetzter Sprengbomben......................................... 21
Tabelle 5
Anzahl und Größe eingesetzter Brandbomben .......................................... 22
Tabelle 6
Unfälle mit Verletzten durch Weißen Phosphor, Insel Usedom................ 37
5
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AH KMR
Arbeitshilfen Kampfmittelräumung
A4
Aggregat 4
BDVP
Bezirksdirektion der Volkspolizei
BfR
Bundesinstitut für Risikobewertung
BMVBS
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
BMVg
Bundesministerium der Verteidigung
BOP
Baltic Sea Ordnance Pilot
BSH
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
CLARK
Chlor-Arsen-Kampfstoff / Cyanid-Arsen-Kampfstoff
G.P.
General Purpose
GSSD
Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland
HELCOM
Helsinki Commission
HTI
Historisch-Technisches Informationszentrum
I.B.
Incendiary Bomb
INC
Incendiary
IOW
Institut für Ostseeforschung Warnemünde
LPBK
Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und
Katastrophenschutz
MBD
Munitionsbergungsdienst
MfNV
Ministerium für Nationale Verteidigung
Mk
Mark (Baumuster)
M-V
Mecklenburg-Vorpommern
NVA
Nationale Volksarmee
OLG
Oberlandesgericht
RAF
Royal Air Force
U.S.
United States
VDI
Verein Deutscher Ingenieure
V1/V2
Vergeltungswaffe 1/2
WBGU
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
WHO
World Health Organization
6
1
Einleitung
Die Tourismus- und Gastgewerbebranche Mecklenburg-Vorpommerns hat seit der Vereinigung Deutschlands im Oktober 1990 einen starken Aufschwung erlebt und stellt
heute einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dieses Bundeslandes dar. So stieg nach Angaben des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern1 die Anzahl der angebotenen
Betten/Schlafgelegenheiten von 83.411 im Jahre 1995 auf 174.874 im Jahre 2008 und
die der Übernachtungen von ca. 9,9 Mio. im Jahre 1995 auf 23,8 Mio. im Jahre 2008.
Hinzu kommen ca. 3,6 Mio. Campingplatzübernachtungen. So wird auch die Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns von zahlreichen Touristen bevorzugt frequentiert.
Einzelne Bereiche der Ostseeküste bergen jedoch, ebenso wie die Nordseeküste, Gefahren für Mensch und Umwelt durch Munitionsaltlasten bzw. Kampfmittel, wobei im
Rahmen dieser Arbeit zusammenfassend von Munitionsaltlasten gesprochen wird.
So lagern noch immer bedeutende Mengen von Munition und Munitionsresten in der
Ostsee, als Folge von Kampfhandlungen, militärischen Übungen und Manövern sowie
als Ergebnis der gezielten Versenkung großer Mengen von Munition, zu der es insbesondere nach dem Ende des 2. Weltkrieges kam. Derartige Munitionsaltlasten können
nicht nur erhebliche gesundheitliche Gefahren für Menschen darstellen, sondern auch
im Einzelfall eine ernst zu nehmende Bedrohung für die Umwelt sein. Zum einen kann
in Seewasser lagernde Munition je nach Typ auch über lange Zeiträume ihre Funktion
beibehalten oder aber durch dessen Einwirkung und andere Umweltbedingungen auch
unsichere Zustände annehmen, zum anderen können freigesetzte Munitionsinhaltsstoffe
toxisch oder anderweitig schädlich wirken.
Eine spezielle Altlast als Folge des 2. Weltkrieges stellt Weißen Phosphor enthaltende
Munition dar, die bzw. deren Reste noch immer in bestimmten Bereichen der Ostseeküste auf dem Meeresboden lagert. So wurde in den vergangenen Jahren wiederholt
Weißer Phosphor im nordwestlichen Küstenbereich der Insel Usedom angespült bzw.
dort aufgefunden, der bei unsachgemäßem Umgang eine erhebliche Gesundheits- und
Unfallgefährdung darstellen kann.
1
Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern.
Online im Internet: http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/htd/index.jsp (07.02.2010)
7
Auf Grundlage von bisherigen Funden, damit verbundenen Vorkommnissen und Informationen zu den hier zu vermutenden Munitionsaltlasten sowie zu deren Herkunft, ist
auch zukünftig das Auftreten von Weißem Phosphor im nordwestlichen Küstenbereich
der Insel Usedom nicht auszuschließen. Allerdings liegen bisher lediglich grobe Annahmen bezüglich der hier zu erwartenden Gefahrstoffmenge vor.
Da Weißer Phosphor leicht mit Bernstein verwechselt werden kann, kam es in der Vergangenheit bereits vereinzelt zu Unfällen mit Personenschäden. Oftmals sind dabei
schwere lokale Verbrennungen die Folge. So waren auch in der jüngeren Vergangenheit
derartige Vorkommnisse wiederholt Gegenstand von Presseartikeln und Fernsehreportagen. Negative Folgen für das Image der Region, insbesondere bei wiederholten Unfällen mit Weißem Phosphor, sind nicht auszuschließen.
Veröffentlichungen in Print- und anderen Medien sind aufgrund fehlender verlässlicher
Daten oftmals von mangelnder fachlicher Differenzierung geprägt. So führten fachlich
unsachgemäße oder auf Vermutungen fußende Darstellungen wiederholt zu unzulässig
verallgemeinernden Aussagen.
Insbesondere in den Sommermonaten wird die Insel Usedom von zahlreichen Touristen
frequentiert, die mit der Problematik von Brandmunitionsaltlasten, deren Ursache und
dem Umgang damit beim Auffinden nicht vertraut sind. Vor allem vor diesem Hintergrund sind die Methoden und Praktiken der Gefahrenabwehr zu wählen. Einer effektiven und erfolgreichen Risikokommunikation fällt dabei ein besonderes Gewicht zu.
Die gründliche Analyse der Gefährdung als Ausgangspunkt einer fundierten Diskussion
über Risiken ist als besonders wichtig anzusehen. Daher stellt dieser Aspekt einen bedeutenden Anteil dieser Arbeit dar. Ausgehend von derzeit zugänglichen Quellen besteht das Ziel der Arbeit in einer objektiven Bestandsaufnahme der potenziellen Belastung mit Weißem Phosphor aus Munitionsaltlasten im betrachteten Küstenbereich der
Insel Usedom, einhergehend mit einer Bewertung der vor Ort praktizierten Risikokommunikation sowie dem Aufzeigen möglichen Verbesserungspotenzials.
8
2
Munitionsaltlasten als Quelle von Belastungen mit Weißem Phosphor im
nordwestlichen Küstenbereich der Insel Usedom
2.1
Überblick zu Ursachen und Arten von Munitionsaltlasten in der Ostsee
Die Ostsee birgt vielfältige Arten von Munitionsaltlasten, so als Folge militärischer
Konflikte, militärischer Verteidigungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie zu einem
erheblichen Anteil durch die gezielte Versenkung immenser Munitionsmengen zum
Zwecke der Entsorgung.
Letztgenannte Versenkungsmaßnahmen betreffen sowohl konventionelle Munition als
auch Kampfstoffmunition und erfolgten insbesondere kurz vor und nach Ende des 2.
Weltkrieges durch Einheiten der Wehrmacht, die alliierten Siegermächte oder in deren
Auftrag sowie auch später durch einzelne Anrainerstaaten von Nord- und Ostsee. Zu
den in Nord- und Ostsee versenkten Munitionsmengen liegen Schätzungen von bis zu
mehreren 100.000 t vor. Für den die Helsinki-Konvention einschließenden Geltungsbereich liegt mit dem Bericht2 der 15. Helsinki-Kommission (HELCOM) mit angenommenen ca. 40.000 t versenkter Kampfstoffmunition und daraus abgeleitet mit nicht mehr
als 13.000 t Kampfstoffmasse eine relativ verlässliche Datenbasis vor. Generell ist bei
der Diskussion von Massenangaben zu beachten, ob es sich dabei um Nettoexplosivstoff- bzw. –kampfstoffmassen handelt oder um munitionsbezogene Bruttoangaben.
Die einschlägigen Versenkungsgebiete sind lt. Bundesregierung3 zum überwiegenden
Teil bekannt und in den amtlichen deutschen Seekarten verzeichnet. Die Seekarten enthalten ebenfalls alle im von der Deutschen Marine erstellten und regelmäßig aktualisierten Baltic Sea Ordnance Pilot (BOP, Altlastenatlas Ostsee) verzeichneten Munitionsversenkungs- bzw. Munitionsverdachtsgebiete. Darüber hinaus sammelt gemäß Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern4 der Munitionsbergungsdienst MecklenburgVorpommern (MBD M-V) alle Informationen über Kampfmittelbelastungs- und verdachtsflächen im Zuständigkeitsbereich einschließlich der Ostsee und archiviert diese in
einem rechnergestützten graphischen Informationssystem.
2
Ad Hoc Working Group on Dumped Chemical Ammunition (HELCOM CHEMU): Report to the 15th
Meeting of HELCOM, January 1994
3
Vgl. Deutscher Bundestag: Drucksache 16-0353 „Munitionslasten in der Ostsee“, 16. Wahlperiode,2006
4
Vgl. Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Drucksache 05-1232 „Kampfstoffmunition und konventionelle Munition in den Gewässern vor Mecklenburg-Vorpommern“, 5. Wahlperiode, 29.02.2008
9
Jedoch gilt es u.a. lt. POLITZ5, OBERHOLZ6 und nach Angaben der Landesregierung
Schleswig-Holstein7 durch Aussagen seinerzeit Beteiligter als gesichert, dass auch größere Mengen für die Versenkung bestimmter Munition abseits der dafür vorgesehenen
Gebiete versenkt wurden. So ist z.B. aufgrund dieser Zeugenaussagen davon auszugehen, dass bereits auf dem Wege zu den Versenkungsgebieten Munition über Bord geworfen wurde oder komplette Schiffsladungen an nicht mehr eindeutig zu rekonstruierenden Positionen versenkt wurden. Als Gründe sind beispielsweise die Verkürzung von
Fahrtzeiten verbunden mit der schnelleren Akquirierung von Folgeaufträgen oder das
Nichterreichen der Versenkungskorridore aufgrund von Schlechtwetterlagen zu nennen.
Auch in den Häfen Wolgast und Peenemünde wurden im Anschluss an den 2. Weltkrieg
große Mengen Kampfstoffmunition verladen und von dort in die Versenkungsgebiete
bei Bornholm und Gotland transportiert. Aufgrund annähernd baugleicher Bombenkörper bestimmter bis Ende des 2. Weltkrieges hergestellter deutscher Brand- und mit
chemischen Kampfstoffen gefüllter Bomben der Luftwaffe soll es lt. Bezirksdirektion
der Volkspolizei (BDVP) Schwerin Munitionsbergungsdienst (MBD) in vereinzelten
Fällen durch Verwechslung zur Verbringung von Brandbomben in die Versenkungsgebiete gekommen sein.8 Dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
zufolge konnte bei entsprechenden Untersuchungen jedoch weder chemische noch konventionelle Munition in nennenswerter Anzahl auf den Zufahrtsrouten zu den Versenkungsgebieten vor Usedom nachgewiesen werden.9 Nachweise, dass im Bereich der
Insel Usedom gezielt konventionelle Munition versenkt wurde, sind nicht bekannt.
Wie auch in der Vergangenheit, so werden noch heute Bereiche der Ostsee von den
Streitkräften der Anrainerstaaten zum Zwecke der militärischen Ausbildung genutzt,
wenn auch in mittlerweile geringerem Umfang. Darüber hinaus werden einzelne dieser
als Schieß- und Übungsplätze ausgewiesenen Bereiche zusätzlich für Erprobungszwecke im Rahmen der Entwicklung von Waffen und Munition genutzt. Diese Nutzungen
5
POLITZ, Frank: Zeitbombe Ostsee, 1994
OBERHOLZ, Andreas: Tödliche Gefahr aus der Tiefe, 2001
7
Vgl. Landesregierung Schleswig-Holstein: Drucksache 15/0479 „Versenkte Chemiewaffen gefährden
die Ostsee“, 15. Wahlperiode, 13.10.2000
8
Schreiben BDVP Schwerin MDB vom 11.07.1979, Betreff: Phosphor – Ostseeküste Usedom Juni 1979
9
Vgl. Deutscher Bundestag: Drucksache 16-0353 „Munitionslasten in der Ostsee“, 16. Wahlperiode,
11.01.2006
6
10
trugen bzw. tragen ebenfalls zu einer Belastung der Ostsee mit Munitionsaltlasten bei.
Die dadurch in die Ostsee eingetragenen Munitionsmengen sind allerdings als wesentlich geringer einzuschätzen als im vorgenannten Fall.
Zum Schutze von Küsten und Häfen wurden insbesondere während Zeiten militärischer
Auseinandersetzungen zum Teil großflächige Seeminenfelder angelegt. Diese stehen im
Wesentlichen im Zusammenhang mit Kampfhandlungen während der beiden zurückliegenden Weltkriege. Nach wie vor gelten bestimmte Bereiche der Ostsee als gefährdet.
Entsprechende Hinweise enthalten die einschlägigen Seeschifffahrtskarten.
Die Ostsee war sowohl während des 1. wie auch während des 2. Weltkrieges Schauplatz
diverser Kampfhandlungen, in deren Folge nicht bestimmungsgemäß umgesetzte Munition oder Reste dieser, die Explosiv- oder andere Gefahrstoffe enthalten, auf dem Meeresboden zurückgeblieben sind. Durch Gefechte auf See und an den Küsten, aber auch
durch Luftangriffe auf Ziele an der Ostseeküste gelangten während des 2. Weltkrieges
lokal Kampfmittel in die See, deren konkrete Menge sich im Einzelfall nur schwer abschätzen lässt.
Die bisherigen Ausführungen verdeutlichen, dass in der Ostsee mit diversen Arten von
Munitionsaltlasten und den daraus resultierenden Gefährdungen zu rechnen ist. Als wesentliche zu erwartende Munitionsarten können zusammenfassend genannt werden:
• Konventionelle Munition, u.a.
o Seeminen
o Abwurfmunition (vorrangig Bomben diverser Typen)
o Rohrwaffenmunition verschiedenster Kaliber
• Kampfstoffmunition, insbesondere Rohrwaffen- und Abwurfmunition, die folgenden
bedeutenden chemischen Kampfstoffe enthaltend:
o Senfgas
o Tabun
o Tränengasstoffe
o Phosgen
o Adamsit
o CLARK I und II
11
2.2
Betrachtung möglicher Ursachen für das Auftreten von Weißem Phosphor
2.2.1 Historische Ausgangssituation
Weißer Phosphor fand und findet in Munition für verschiedene Zwecke Anwendung.
Aufgrund der Eigenschaften des Weißen Phosphors (siehe Abschnitt 3.2.1) ist dabei in
erster Linie die Verwendung in Brand- und Nebelmunition zu nennen. Als mögliche
Quellen für das Auftreten von Weißem Phosphor im zu untersuchenden Küstenabschnitt
sind vor dem Hintergrund der historischen Ereignisse in der Region, verbunden mit
konkreten Munitions- und Phosphorfunden, primär militärische Kampfhandlungen und
Ausbildungsmaßnahmen sowie die Möglichkeit der Versenkung derartiger Munition in
den Küstengewässern Usedoms in Betracht zu ziehen.
Die im Sommer 1936 im Norden der Insel Usedom eingeleitete Errichtung der Versuchsstelle des Heeres Peenemünde (Heeresversuchsanstalt Peenemünde, „Werk Ost“)
sowie die der Erprobungsstelle der deutschen Luftwaffe Peenemünde-West („Werk
West“) führte zu der bekannten intensiven Nutzung dieses Bereichs im Rahmen militärischer Forschung und Entwicklung. Nachdem die Anlagen durch die alliierte Luftaufklärung der Royal Air Force (RAF) entdeckt und als militärische Forschungs- und Entwicklungsstätten identifiziert wurden, erfolgten in den Jahren 1943 und 1944 mehrere
schwere Bombenangriffe auf diese Einrichtungen. Darüber hinaus kam es ebenfalls zu
Bombenangriffen auf Zinnowitz und auf die Flak-Schule in Zempin, die näher zu beleuchten sind. Somit ist zu bewerten, inwieweit diese Bombenangriffe ursächlich für das
Auftreten von Weißem Phosphor sein können.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges und der Besetzung Usedoms durch die Rote Armee,
wurde das Gelände im Bereich Peenemünde bis 1952 als sowjetischer Marine- und
Luftwaffenstützpunkt genutzt. Nach der Übergabe des Stützpunktes an die Nationale
Volksarmee (NVA) erfolgte die Nutzung u.a. als Marinestützpunkt der 1. Flottille der
Volksmarine. Der ehemals zum Bereich Peenemünde-West gehörende Flugplatz wurde
von 1958 bis 1961 erweitert und anschließend das Jagdfliegergeschwader 9 der Luftstreitkräfte der NVA dort stationiert.10 Seit dieser Zeit wurden Abschnitte des
10
Online im Internet: http://de.wikipedia.org/wiki/Peenem%C3%BCnde (17.12.2009)
12
nordwestlichen Küstenbereichs zur Schießausbildung und für gemeinsame Manöver mit
den Streitkräften des Warschauer Vertrags genutzt, so dass zu prüfen ist, ob diese Nutzung mit ursächlich für die Belastung mit Weißem Phosphor ist.
Die gezielte Versenkung großer Mengen Munition in der Ostsee nach dem 2. Weltkrieg
erfolgte u.a. auch von den Häfen Wolgast und Peenemünde aus. Insofern muss geprüft
werden, ob auch diese Vorgänge im betroffenen Küstenbereich Anteil an der Kontamination mit Weißem Phosphor haben können.
Auf Grundlage der vorgenannten Aspekte werden nachfolgend die in Frage stehenden
möglichen Ursachen für das Auftreten von Weißem Phosphor betrachtet. Soweit möglich, schließt dies eine quantitative Bewertung ein.
2.2.2 Strategische Bombenangriffe während des 2. Weltkrieges
2.2.2.1 Grundsätzliche Vorgehensweise bei der Recherche von Bombenangriffen
Einen Überblick zur Vorgehensweise bei der Recherche von Luftangriffen liefern u.a.
die seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
und des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) herausgegebenen Arbeitshilfen
Kampfmittelräumung11 (AH KMR).
Schriftliche und kartografische Archivalien sowie Luftbilder stellen die für die Recherche wesentlichen Quellen dar. Für die alliierten Luftangriffe existieren in ausländischen
Archiven umfangreiche Dokumente, wobei folgende hervorzuheben sind:
• National Archives and Records Administration, Washington D.C. (USA),
• Air Force Historical Research Agency, Maxwell, Alabama (USA) und
• The National Archives, London (GBR).
Daneben sind in Bundes-, Landes- und kommunalen Archiven Archivalien vorhanden,
die die Auswirkungen des Luftkriegs aus deutscher Sicht dokumentieren.
11
BMVBS, BMVg: Arbeitshilfen zur wirtschaftlichen Erkundung, Planung und Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des Bundes (Arbeitshilfen Kampfmittelräumung, AH KMR). 2007
13
Wesentliche Schritte der Auswertung sind die Erstellung einer Angriffschronik mit der
Rekonstruktion der einzelnen Angriffe, die Ermittlung der eingesetzten Kampfmittel
und der Ausprägung der Kampfmittelbelastung einschließlich einer Abschätzung des
allgemeinen Gefährdungspotenzials. Für die detaillierte Darstellung der erforderlichen
Arbeitsschritte und Abläufe einer solchen Recherche wird auf die AH KMR verwiesen.
Im Rahmen dieser Arbeit war die sehr zeit- und reiseintensive Recherche in den Beständen o.g. Archive jedoch nicht zu leisten. Der Verfasser musste sich daher auf die
Sichtung und Analyse von Unterlagen beschränken, die in Bibliotheken, im Internet und
durch den MBD Schwerin bereitgestellt wurden. Insofern sind weitere Archivrecherchen zu empfehlen, um die Ergebnisse dieser Arbeit weiter zu verfeinern.
2.2.2.2 Überblick zu Bombenangriffen im betroffenen Küstenbereich
Nachdem die Einrichtungen der Heeresversuchsanstalt und der Erprobungsstelle der
Luftwaffe im nordwestlichen Bereich Usedoms von der RAF aufgeklärt und bewertet
worden waren, erfolgte ein erster massiver Luftangriff in der Nacht vom 17. auf den 18.
August 1943. Beteiligt waren sowohl Kräfte der RAF als auch kanadische Luftwaffeneinheiten. Im Verlauf des Jahres 1944 kam es durch die 8. U.S. Air Force zu insgesamt
drei weiteren Luftangriffen auf Peenemünde, wobei Zinnowitz bei einem der Angriffe
gleichfalls als Ziel benannt wird. Tabelle 1 gibt einen Überblick zu den relevanten alliierten Luftangriffen im nordwestlichen Küstenbereich Usedoms einschließlich der daran
beteiligten Kräfte und der dabei eingesetzten Munition. Der alliierte Zielcode für Peenemünde lautet GU 4387.
Darüber hinaus ist mindestens ein Bombenangriff auf die Flak-Schule in Zempin durch
entsprechende Luftbildaufnahmen nachweisbar. Der Zeitpunkt dieses Angriffs konnte
jedoch bisher nicht zweifelsfrei ermittelt werden. Es erscheint nicht gänzlich unwahrscheinlich, dass der in Tabelle 1 angegebene Angriff vom 18.07.1944 nicht Zinnowitz
sondern Zempin gegolten hat oder sogar beide Ziele gleichzeitig angeflogen wurden.
Ausgehend von Tabelle 1 ist nachfolgend jegliche eingesetzte Munition zu betrachten,
die potenziell Weißen Phosphor enthalten könnte. Somit kommt aus fachlicher Sicht nur
Brand- und Nebelmunition in Betracht.
14
Tabelle 1: Bombenangriffe im nordwestlichen Küstenbereich Usedoms12,13
Datum
Angriffsziel
Beteiligte Verbände
Munitionsart
17./18.08.1943
Peenemünde
RAF Bomber Command
237 x 4.000 lb G.P.
121 x 2.000 lb G.P.
1.468 x 1.000 lb G.P.
1.662 x 500 lb G.P.
2008 x 40 lb G.P.
10.282 x 30 lb I.B.
2.520 x 4 lb X I.B.
77.320 x 4 lb I.B.
18.07.1944
Peenemünde
U.S. 8th Air Force
3677 x 500 lb G.P.
1524 x 100 lb I.B.
Zinnowitz
U.S. 8th Air Force
04.08.1944
Peenemünde
U.S. 8th Air Force
896 x 1000 lb G.P.
1480 x 100 lb I.B.
25.08.1944
Peenemünde
U.S. 8th Air Force
576 x 1.000 lb G.P.
310 x 500 lb I.B.
2.2.2.3 Eingesetzte Brandmunition und deren Charakterisierung
Für eine weitergehende Bewertung, ob und wie viel Weißer Phosphor aufgrund der in
Abschnitt 2.2.2.2 genannten Ereignisse in die Ostsee gelangt sein kann, ist die dabei
eingesetzte Abwurfmunition hinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe zu analysieren. Sprengbomben enthalten keinen Weißen Phosphor. Demnach sind lediglich die in Tabelle 1 aufgeführten Brandbomben (Incendiary Bomb, I.B.) zu analysieren.
Brandbombe INC 30 lb
Dieser Brandbombentyp, im Wesentlichen bestehend aus einem dünnwandigen zylindrischen Bombenkörper mit halbkugelförmiger Nase einschließlich Aufschlagzünder
und einem Leitwerk, wurde in verschiedenen Versionen mit konstruktiven Unterschieden gefertigt. Zu unterscheiden sind die grundsätzlichen Bauformen Mk I bis Mk IV,
die zum Teil in weitergehenden Ausführungen produziert wurden (siehe Tabelle 2). Die
Änderungen der verschiedenen Bauformen beziehen sich vor allem auf die konstruktive
und fertigungstechnische Ausführung von Bombenkörper und -nase sowie auf die verwendeten Zünder und Brandstoffmischungen. Der prinzipielle Aufbau der Bombe ist in
Anhang 1 dargestellt.
12
13
FREEMAN, Roger A.: The Mighty Eighth War Diary, 1990
Bewertung MBD M-V vom 20.10.2005
15
Als Brandmasse wird durchweg eine Kautschuk/Benzol- oder Kunstharz (Polymethacrylat)/Benzol-Mischung verwendet. Zusätzlich ist ein Anteil Weißer Phosphor in fester
Form in die Bombennase oder als flüssiges Zündgemisch einlaboriert. Tabelle 2 stellt
die Füllmengen der jeweiligen Baumuster zusammenfassend auf Grundlage britischer
Quellen dar.
Tabelle 2: Baumuster Brandbombe INC 30 lb mit Wirkmasse und Bezünderung14
Baumuster
Wirkmasse
Bezünderung
Kautschuk/Benzol-Mischung oder
Kunstharz/Benzol-Mischung
Weißer Phosphor
Kopfzünder
(Aufschlag)
Mk I
6 lb / 2,72 kg (nur Kautschuk-Benzol-Mischung)
1,5 lb (0,68 kg)
No. 38
Mk II / Mk II M
6 lb / 2,72 kg
1,5 lb (0,68 kg)
No. 38
No. 846
Mk III / Mk III M
7 lb / 3,17 kg
1 lb (0,45 kg)
No. 846
Mk IV / Mk IV M
7 lb / 3,17 kg
1 lb (0,45 kg)
No. 846
Weitere Unterlagen deutschen Ursprungs liefern jedoch zum Teil abweichende Angaben bezüglich der Wirkmassen und deren Zusammensetzung. Zudem ergeben sich für
die Baumuster Mk I und Mk II differierende Angaben hinsichtlich des Zustandes der
Zündmasse, wobei auch Gelber Phosphor, die verunreinigte Form des Weißen Phosphors, Verwendung fand. Tabelle 3 fasst diese Angaben ergänzend zusammen.
14
U.S. Navy Bomb Disposal School: British Bombs and Fuzes, Pyrotechnics, Detonators, 1944
16
Tabelle 3: Baumuster Brandbombe INC 30 lb – Angaben zu Brand- und Zündmischung
Baumuster
Füllmasse (gesamt)
Brandmischung
Zündmischung
Quelle
Mk I
670 g Phosphor
2,72 kg Benzol
140 g Kautschuk
87% Leichtbenzin
11% Rohkautschuk
2% Phosphor
87% Phosphor
9% Schwefel
4% Phosphortrioxid
15
Zustand: flüssig
Mk II
ca. 4,5 kg
87% Leichtbenzin
11% Rohkautschuk (Latex)
2% Phosphor
87% Phosphor
9% Schwefel
4% Phosphortrioxid
Keine Mischbarkeit von
Brand- und Zündmischung.
Zustand: zähe klebrige Masse
Masse: ca. 4 kg
Zustand: flüssig
Masse: ca. 0,5 kg
670 g Phosphor
2,72 kg Benzol/Kautschuk
87% Leichtbenzin
11% Rohkautschuk
2% Phosphor
87% Phosphor
9% Schwefel
4% Phosphortrioxid
16
15
Zustand:flüssig
625 g Phosphor (17,4%)
2750 g Benzol (76,34%)
225 g Polymethacrylsäureester (Kunstharz, 6,2%)
Mk III
250-300 g Phosphor (fest)
3,17 kg Benzol/Kautschuk
2750 g Benzol (76%)
225 g Quellkörper (6,25%)
25 g Phosphor (0,7%)
600 g Phosphor (gelb),
(16,6%)
Zustand: zähe klebrige Masse
Masse: 3000 g
Zustand: fest
87% Leichtbenzin
11% Rohkautschuk
2% Phosphor
87% Phosphor
9% Schwefel
4% Phosphortrioxid
17
15
Zustand: fest
k.A.
Mk IV
250-300 g Phosphor (fest)
3,17 kg Benzol/Kautschuk
bis zu 4 l Benzol-Kunstharz
5-20% Kunstharzanteil
1% Phosphor als Zündmittel
150-600 g Phosphor
(gelb)
Zustand: zähe klebrige Masse
Zustand: fest
87% Leichtbenzin
11% Rohkautschuk
2% Phosphor
87% Phosphor
9% Schwefel
4% Phosphortrioxid
18
15
Zustand: fest
k.A.
bis zu 4 l Benzol-Kunstharz
5-20% Kunstharzanteil
1% Phosphor als Zündmittel
150-600 g Phosphor
(gelb)
Zustand: zähe klebrige Masse
Zustand: fest
15
Vgl. VOSS, Peter: 123 britische Bomben, 2000
Vgl. Belehrungsblatt Nr. 4 über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition, 31.12.1941
17
Vgl. Belehrungsblatt Nr. 7 über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition, 15.08.1942
18
Vgl. Munitionsmerkblatt 135B, , Logistikamt der Bundeswehr
16
19
17
Der Zeitpunkt des erst- bzw. letztmaligen Einsatzes der verschiedenen Baumuster lässt
sich nicht zweifelsfrei feststellen. Es ist aber auf Grundlage der herangezogenen Unterlagen sehr wahrscheinlich, dass die Baumuster Mk I und Mk II ab Anfang 1943 nicht
mehr zum Einsatz kamen. Die Masse an fest einlaboriertem Weißen bzw. Gelben Phosphor wird für die nachfolgenden Betrachtungen zur Gefahrstoffbelastung in den nordwestlichen Küstengewässern Usedoms daher mit maximal 0,6 kg pro Bombe angenommen.
Als Zünder kamen durchweg die in Tabelle 2 genannten Trägheitsaufschlagzünder zum
Einsatz. Bei beiden Typen handelt es sich um Kopfzünder, die nach dem Prinzip der
Massenträgheit arbeiten, wobei sich der durch einen Schernasenring gesicherte Trägheitsbolzen, der den Anzündsatz enthält, beim Aufschlag auf die Zündnadel aufschießt.
Der Zünder „No. 38“ ist mit einem Verzögerungssatz ausgestattet, der die Initiierung
der Schwarzpulver-Ausstoßladung um 0,5 s verzögert.19,20 Eine Darstellung des Aufbaus dieser Zünder enthält Anhang 2.
Brandbombe INC 100 lb – M47
Hierbei handelt es sich um eine Flüssigkeits-Brandbombe amerikanischen Baumusters
mit der Bezeichnung M47. Die Bombe enthält ca. 17 l Brandmasse, bestehend aus 85%
Benzin und 15% Kunstharzquellmasse. Als Aufreiß- und Anzündladung dienen 450 g
Schwarzpulver mit bis zu 50% Magnesiumbeimischung. Der prinzipielle Aufbau der
Brandbombe INC 100 lb M47 ist beispielhaft anhand des Baumusters Mk I in Anhang 3
dargestellt. Die nachfolgenden Baumuster Mk II bis Mk IV weisen keine Änderungen
bezüglich des Brandsatzes auf.21
Damit ist festzuhalten, dass durch den Einsatz dieser Bombe kein Weißer Phosphor
freigesetzt worden sein kann.
19
U.S. Navy Bomb Disposal School: British Bombs and Fuzes, Pyrotechnics, Detonators, 1944
Vgl. Belehrungsblatt Nr. 4 über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition, 31.12.1941
21
Vgl. Munitionsmerkblatt Materialklasse 135C, Logistikamt der Bundeswehr
20
18
Stabbrandbombe INC 4 lb
Der Bombenkörper ist als sechseckige gestreckte Hülle ausgeführt, bestehend aus einer
Magnesiumlegierung mit einer massiv gegossenen Stahlnase zwecks Optimierung der
ballistischen Flugbahneigenschaften (siehe Anhang 4). Der Brandsatz besteht aus
Thermit-Presslingen, die durch einen Aufschlagzünder über eine Schwarzpulverladung
mit 25 s Verzögerung angezündet werden. Bekannte Baumuster sind die Modelle Mk I
bis Mk V, die jedoch keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich des Brandsatzes
aufweisen. Die Modelle Mk I E bis Mk V E sowie X Mk I und X Mk II enthalten zusätzlich eine Zerlegeladung aus Schwarzpulver bzw. Tetryl.
In Stabbrandbomben des Typs INC 4 lb ist demnach ebenfalls kein Weißer Phosphor
enthalten.
Bewertung zum Einsatz sog. Phosphorkanister
Zu berücksichtigen ist, dass verschiedene Quellen den Einsatz sog. „Phosphorkanister“
im Rahmen der Bombenangriffe im Raum Peenemünde erwähnen. Als Phosphorkanister wurde umgangssprachlich die Brandbombe INC 50 lb (siehe Anhang 5) bezeichnet,
die als Brandfüllung ca. 20 kg eines Benzin-Kautschuk-Phosphor-Gemisches enthält.
So berichtet z.B. DORNBERGER hinsichtlich seiner Begehung der Montagehalle des Versuchsserienwerkes nach dem Angriff vom 17./18.08.1943 folgendes: „(...) Neun 900 kg
Bomben, viele Phosphorkanister und Stabbrandbomben sind durch die Betonsheddächer geschlagen und in der Weite des Hallenraumes explodiert oder abgebrannt. (...)“22
Ebenso verwendet HÜWE den Begriff „Phosphorkanister“: „ ... war es zu verdanken,
dass ein großer Teil der 1.593 t Spreng- und 281 t Brandbomben und Phosphorkanister,
besonders im nördlichen Bereich, ins Wasser und in die Dünen fiel, womit sich im wesentlichen ein seitlicher Zielfehler ergab. (...)“23
22
DORNBERGER, Walter: Peenemünde – Die Geschichte der V-Waffen, 1991, S. 184
HÜWE, Botho: Peenemünde-West – Die Erprobungsstelle der Luftwaffe für geheime Fernlenkwaffen
und deren Entwicklungsgeschichte, 1995, S. 658
23
19
Seitens BDVP Schwerin MBD wird zudem mit Schreiben24 vom 11.07.1979 der Fund
einer signifikanten Anzahl von Nebelbomben „Bomb Smoke 100 lb“ (siehe Anhang 6)
angeführt und daraus die Annahme ableitet, dass mit einem Anteil von ca. 70% die
überwiegende Menge der abgeworfenen Phosphor enthaltenden Munition auf diesen
Bombentyp entfallen müsse. Ergänzend ist hierzu anzumerken, dass diese Bombe, die
ca. 39 kg Weißen Phosphor enthält, eine starke Ähnlichkeit zu dem o.g. Phosphorkanister aufweist und es leicht zu Verwechslungen zwischen diesen beiden Bomben kommen
konnte.
Dem Abwurf von Brandbomben „INC 50 lb“ oder Nebelbomben „Bomb Smoke 100 lb“
müssen jedoch folgende Argumente entgegen gehalten werden.
a) Die im Rahmen dieser Arbeit zugänglichen, insbesondere britischen Quellen, deren Inhalt als sehr zuverlässig einzustufen ist, enthalten keine Hinweise auf einen Einsatz dieser Bombentypen bei den in Frage stehenden Luftangriffen.
b) Der Begriff „Phosphorkanister“ wurde offenbar, vornehmlich in der Zivilbevölkerung, im damaligen allgemeinen Sprachgebrauch oftmals nicht korrekt verwendet. Hierzu wird im Munitionsmerkblatt Materialklasse 135B folgendes ausgeführt: „(...) Phosphorkanister sind schon seit 1942 nicht mehr abgeworfen
worden, obwohl bei jedem Angriff Kanisterabwürfe gemeldet werden. Die
Nachprüfungen haben aber in jedem Falle ergeben, daß es sich um Phosphorbomben 14 kg [Anm. Verfasser: d.h. Flüssigkeitsbrandbombe INC 30 lb, siehe
Anhang 1] gehandelt hat, die von der Bevölkerung fälschlich „Kanister“ genannt werden. Meist gibt auch das zerdrückte, aus dünnem Blech hergestellte
Leitwerk Anlaß zu diesen Kanistermeldungen. (...)“25
c) Aufgrund der großen Ähnlichkeit zwischen der Brandbombe „INC 50 lb“ und
der Nebelbombe „Bomb Smoke 100 lb“ in Bezug auf Abmessungen und Aussehen besteht die Gefahr von Verwechslungen dieser Bombentypen.26 Eine Verwechslung mit der Brandbombe INC 30 lb liegt daher aufgrund der Ausführungen nach a) und b) nahe.
24
Schreiben BDVP Schwerin MDB vom 11.07.1979, Betreff: Phosphor – Ostseeküste Usedom Juni 1979
Vgl. Munitionsmerkblatt Mat. Kl. 135B, Logistikamt der Bundeswehr
26
Vgl. VOSS, Peter: 123 britische Bomben, 2000
25
20
d) Darüber hinaus erscheint der Einsatz von Nebelbomben bei den Luftangriffen
auf den Bereich Peenemünde aus taktisch-operationeller Sicht grundsätzlich als
nicht sinnvoll, da ein Abwurf derartiger Munition im Allgemeinen nur zur Verschleierung eigener Truppenbewegungen erfolgte.27
Die seitens BDVP Schwerin im Jahre 1979 getroffene Einschätzung eines 70%igen Anteils der Nebelbombe „Bomb Smoke 100 lb“ an der Gesamtabwurfmenge der Brandbzw. angeblichen Nebelbomben kann damit auf Grundlage der vorliegenden Daten aus
heutiger Sicht nicht nur nicht bestätigt werden, sondern ist insgesamt als unwahrscheinlich zu bewerten. Es ist daher anzunehmen, dass die seitens der BDVP Schwerin formulierte Annahme nicht zutreffend ist, und auf Verwechslungen verschiedener Bombentypen untereinander zurückgeführt werden kann. Insofern sind auch die wiederholt durch
NEHRING28 getroffenen Aussagen in Bezug auf die in der Ostsee niedergegangenen
Mengen an phosphorhaltiger Abwurfmunition und die daraus abgeleitete Masse des sich
in den Gewässern des nordwestlichen Küstenbereichs Usedoms befindlichen Weißen
Phosphors, die sich offenbar im Wesentlichen auf o.g. Schreiben der BDVP Schwerin
stützen, kritisch zu hinterfragen.
Ausgehend von Tabelle 1 ist zusammenfassend festzustellen, dass bezüglich der bei
den genannten Bombenangriffen seitens Royal Air Force und U.S. Air Force eingesetzten Brandmunition nur die Flüssigkeitsbrandbombe des Typs INC 30 lb Weißen Phosphor enthält und einzig als Ursache für angeschwemmten Weißen Phosphor im betrachteten Küstenbereich der Insel Usedom in Frage kommt.
Nachfolgend ist daher lediglich der durch die RAF am 17./18.08.1943 auf Peenemünde
geflogene Bombenangriff zu analysieren.
27
Vgl. U.S. Navy Bomb Disposal School: British Bombs and Fuzes, Pyrotechnics, Detonators, 1944
Vgl. u.a. NEHRING, Stefan: Brandbomben an der Ostseeküste – Ein gefährliches Erbe, In: Wasser und
Abfall 12, 2005, S. 52-55
28
21
2.2.2.4 Auswertung RAF-Angriff auf Peenemünde vom 17./18.08.1943
Nach Auswertung der von der Luftaufklärung der RAF vorgelegten Aufnahmen und
Identifizierung der Erprobungseinrichtungen im Bereich Peenemünde wurde am
17.08.1943 durch den Oberkommandierenden des RAF Bomber Command, Sir Arthur
HARRIS, der Einsatzbefehl für die Operation „Hydra“ gegeben, dem Angriff auf die
Heeresversuchsanstalt Peenemünde. Angriffsziele waren erstens die Wohnsiedlung
Karlshagen einschließlich der Häuser der Wissenschaftler mit der erklärten Absicht der
Tötung möglichst vieler Personalangehöriger und zweitens die Versuchs- und Produktionsanlagen der A4-Rakete.29
Der verfügbare Bericht30 des Ministry of Home Security zur Auswertung des Angriffs
liefert exakte Angaben zu Typ und Anzahl der eingesetzten Bomber und zu den abgeworfenen Bomben. Die Angaben in dieser Quelle sind als zuverlässig anzusehen, da
sehr detailliert die Schäden des Angriffs analysiert und der eingesetzten Munition gegenübergestellt werden. Demnach wurden Spreng- und Brandbomben gemäß Tabelle 4
bzw. 5 abgeworfen.
Tabelle 4: Anzahl und Größe eingesetzter Sprengbomben31
Luftfahrzeug
Eingesetzter Sprengbombentypen
4.000 lb
Typ
Anzahl
Anzahl
2.000 lb
Masse
Anzahl
[t]
1.000 lb
Masse
Anzahl
[t]
500 lb
Masse
Anzahl
[t]
40 lb
Masse
Anzahl
[t]
Masse
[t]
Stirling
48
--
--
10
8,9
49
21,9
58
12,9
--
--
Lancaster
287
223
398,2
--
--
1.120
500,0
586
130,8
1.360
24,3
Halifax
190
--
--
108
96,4
165
73,7
910
203,1
552
9,9
Verluste
40
14
25
3
2,7
134
59,8
108
24,1
96
1,7
Gesamt
565
237
423,2
121
108,0
1468
655,4
1.662
370,9
2.008
35,9
29
Vgl. TRESP, Harald; DIETRICH, Axel: 17./18. August 1943 – Bomben auf Peenemünde „Operation
Hydra“, 1993
30
Ministry of Home Security, R.E.N. 308: Effects of the RAF raid of 17./18.08.1943 Peenemunde and a
comparison of the effectiveness of the raid with the pre-raid estimate, 1943
31
ebenda
22
Tabelle 5: Anzahl und Größe eingesetzter Brandbomben32
Luftfahrzeug
Eingesetzter Brandbombentypen
30 lb
4K lb
4 lb
Typ
Anzahl
Anzahl
Masse [t]
Anzahl
Masse [t]
Anzahl
Masse [t]
Stirling
48
1.800
24,1
450
0,8
12.980
23,2
Lancaster
287
5.402
72,3
810
1,4
32.630
58,3
Halifax
190
2.072
28,8
930
1,7
24.510
43,8
Verluste
40
1.008
13,8
330
0,6
7.200
12,9
Gesamt
565
10.282
137,7
2.520
4,5
77.320
138,2
Die Tabellen 4 und 5 zeigen darüber hinaus die Typen der am Einsatz beteiligten Maschinen sowie die Anzahl der Verluste, ohne dass diese näher nach Flugzeugtypen aufgeschlüsselt werden. Weiterhin wird im Auswertebericht des Ministry of Home Security
angemerkt, dass eine gewisse Anzahl von Sprengbomben unbekannten Typs (Medium
Capacity, M.C. oder General Purpose, G.P.) mitgeführt wurde, ohne die Gründe hierfür
näher zu benennen. Für die Abschätzung dieser Anzahl wurde dieselbe Verteilung angenommen, wie bezüglich des Verhältnisses der bekannten Menge der in den Bombern
mitgeführten M.C.- und G.P.-Bomben.
Für den Angriff waren gemäß Abbildung 1 drei Hauptangriffsziele festgelegt worden:
• die Unterkünfte der Wissenschaftler (Zielpunkt „F“),
• die beiden großen Fertigungshallen (Zielpunkt „B“) und
• die Versuchseinrichtungen (Zielpunkt „E“).
Diese sollten in drei Angriffswellen nacheinander attackiert werden. Einige der durch
die vorausfliegenden Pathfinder-Bomber für die erste Angriffswelle mit Zielpunkt „F“
auszubringenden Zielmarkierungen wurden jedoch ca. 3 km zu weit südlich gesetzt, so
dass durch etwa ein Drittel der Bomber der ersten Angriffswelle nicht nur das erklärte
Ziel bombardiert wurde. Stattdessen wurde u.a. das Fremdarbeiterlager Trassenmoor
schwer getroffen. Für die nachfolgenden Angriffswellen wurden weitere bzw. neue
Zielmarkierungen ausgebracht, infolge derer vornehmlich die weiteren vorgesehenen
Zielobjekte getroffen wurden. Signifikante Schäden waren insbesondere bezüglich des
Zielpunktes „F“ zu verzeichnen.
32
Ministry of Home Security, R.E.N. 308: Effects of the RAF raid of 17./18.08.1943 Peenemunde and a
comparison of the effectiveness of the raid with the pre-raid estimate, 1943
23
Abb. 1: Karte Zielgebiet Heeresversuchsanstalt Peenemünde33
Aufgrund der fehlerhaft abgeworfenen Zielmarkierungen und der überwiegend in unmittelbarer Küstennähe liegenden Zielobjekte, ging ein gewisser Teil der abgeworfenen
Spreng- sowie Brandbomben in den Küstengewässern nieder. Mehrere Quellen, u.a.
BODE34 und BDVP Schwerin35, berichten diesbezüglich von ca. 40% der abgeworfenen
Bombenlast. Ebenfalls geht NEHRING36 von einer Quote von etwa 40% aus, ohne jedoch
den genannten Wert herzuleiten. Nachfolgend soll versucht werden, sowohl dies als
auch letztlich die Masse des infolge des Luftangriffs vom 17./18.08.1943 in die Ostsee
gelangten Weißen Phosphors näher zu analysieren und abzuschätzen.
33
Online im Internet: http://www.globalsecurity.org/wmd/ops/peenemunde.htm (19.12.2009)
Vgl. BODE, Volkhard; Kaiser, Gerhard: Raketenspuren, Peenemünde 1936-1994, 1995
35
Schreiben BDVP Schwerin MDB vom 11.07.1979, Betreff: Phosphor – Ostseeküste Usedom Juni 1979
36
Vgl. u.a. NEHRING, Stefan: Brandbomben an der Ostseeküste – Ein gefährliches Erbe, In: Wasser und
Abfall 12, 2005, S. 52-55
34
24
Anhang 7 zeigt das Ergebnis der Luftbildauswertung des Ministry of Home Security
bezüglich der im Zielgebiet zur Wirkung gekommenen Sprengbomben. Insgesamt wurden 1.447 Sprengbombentreffer identifiziert. Hierzu wird im zugehörigen Bericht37 ausgeführt, es sei davon auszugehen, dass die durch die abgeworfenen Sprengbomben 40 lb
verursachten Schäden und Krater auf den Luftbildaufnahmen nicht sichtbar sind. Insofern sind auf Grundlage der o.g. identifizierten Treffer bei der Bewertung der Anzahl
der auf Land niedergegangenen Sprengbomben und der darauf aufbauenden Ableitung
der in die Ostsee gefallenen Menge an Brandbomben folgende Randbedingungen zu
berücksichtigen:
• Abzug aller Sprengbomben 40 lb,
• Berücksichtigung eines prozentualen Anteils an Blindgängern,
• Berücksichtigung nicht erkannter Treffer, z.B. bei Trefferlage in dicht bewaldeten
Gebieten oder bei sehr dicht benachbarten Trefferlagen und
• Berücksichtigung nicht auswertbarer Bereiche infolge Bewölkung zum Zeitpunkt der
Luftbildaufnahmen.
Zudem sind idealerweise zusätzlich alle Missionsberichte der an der Operation beteiligten Bomber zu analysieren. Da mit Sicherheit einzelne Bomber, z.B. durch technische
Probleme oder wegen angreifender Jäger der deutschen Luftwaffe, vor dem Erreichen
des Zielgebiets abdrehen mussten oder zum Notabwurf gezwungen worden waren,
müsste deren Bombenlast von der in Tabelle 4 bzw. 5 angegebenen Gesamtbombenzahl
abgezogen werden. Ob die als Verlust angegebenen Maschinen ihre Bombenlast über
dem Ziel erfolgreich abwerfen konnten, kann im Rahmen dieser Arbeit nicht untersucht
werden. Zudem sind die Menge der mit Langzeitzündern ausgestatteten Sprengbomben
sowie deren Laufzeiten nicht bekannt, so dass auch dieser Aspekt nicht in die Betrachtungen mit einbezogen werden kann.
Erfahrungsgemäß muss von einer Blindgängerrate von 10 bis 20% ausgegangen werden.38 Für den vorliegenden Fall wird ein durchschnittlicher Wert von 15% angesetzt.
Dies entspricht 217 Sprengbomben.
37
Ministry of Home Security, R.E.N. 308: Effects of the RAF raid of 17./18.08.1943 Peenemunde and a
comparison of the effectiveness of the raid with the pre-raid estimate, 1943
38
Erfahrungswert MBD M-V, Mündliche Aussage MBD M-V vom 24.11.2009
25
Das ausgewertete Zielgebiet weist zum Teil dichten Waldbewuchs auf. Die Quote der
dadurch und aufgrund zu dichter Trefferlagen auf den Luftbildaufnahmen nicht erkannten Bombeneinschläge ist schwer abzuschätzen und würde eine detaillierte Analyse entsprechender Luftbildaufnahmen bedingen. Um diesbezüglich zumindest Anhaltswerte
gewinnen zu können, wurde durch den MBD M-V ein geeigneter Luftbildausschnitt
beispielhaft betrachtet (siehe Anhang 8). Auf dieser Grundlage sollte der Anteil nicht
erkannter Bombentrichter trotz der damit verbundenen Unsicherheiten mit ca. 7% angesetzt werden können. Somit sind weitere 100 Sprengbomben zu berücksichtigen.
Nach Anhang 7 ist zudem Bewölkung über einigen sehr intensiv getroffenen Bereichen
zu erkennen. Hier fehlen somit konkrete Angaben zur Anzahl der Bombeneinschläge.
Des Weiteren war die Bewertung größerer Abschnitte aufgrund von Wolkenschatten nur
eingeschränkt möglich. Auf Grundlage der im jeweiligen Umgebungsbereich erkennbaren Treffer wurde die Anzahl auf die mit Wolken oder Wolkenschatten abgedeckten
Bereiche bezogen angenähert. Demnach wird eingeschätzt, dass hierfür eine Anzahl von
ca. 200 Sprengbomben angenommen werden kann.
Basierend auf den 1.447 festgestellten Bombentreffern gemäß der Luftbildauswertung
nach Anhang 7, zuzüglich eines Blindgängeranteils von 217 Stück und ca. 300 nicht
erkannter Treffer, ergibt sich unter Berücksichtigung der Gesamtzahl an abgeworfenen
Sprengbomben von 3.488 Stück (ohne Sprengbomben 40 lb) ein prozentualer Anteil der
auf Land niedergegangenen Sprengbomben von ca. 56%.
Somit ist festzuhalten, dass ca. 44% der abgeworfenen Bomben in der Ostsee niedergegangen sein müssen. Bezieht man ein, dass eine detaillierte Missionsauswertung im
Rahmen dieser Arbeit nicht möglich ist und keine konkreten Angaben zu eingesetzten
Bomben mit Langzeitzündern vorliegen, kann diese Abschätzung als konservativ angesehen werden. Folglich ist festzustellen, dass der in o.g. Quellen genannte Anteil von
ca. 40% Fehlwürfen, die in der Ostsee niedergegangenen sind, vorerst als realistisch zu
bezeichnen ist und im Folgenden weiter darauf aufgebaut wird.
Übertragen auf die bei diesem Luftangriff eingesetzte phosphorhaltige Abwurfmunition
mit 10.282 Stück, beläuft sich die Anzahl der in die See gefallenen Brandbomben
INC 30 lb damit auf ca. 4.100 Stück. Dies entspricht einer Brutto-Munitionsmasse von
26
ca. 55 t. Insofern sind damit Aussagen widerlegt, die, wie NEHRING39, davon ausgehen,
dass über 100 t phosphorhaltige Munition in die Küstengewässer gefallen seien.
Ob die eingesetzten Zünder No. 38 und No. 846 auch bei einem Aufschlag auf Wasser
zuverlässig ansprachen, lässt sich nicht eindeutig klären. Bei einer Endgeschwindigkeit
von ca. 260 m/s, die von der Bombe erreicht wird40, sollte jedoch aufgrund der konstruktiven Ausführung der Zünder eine mit hoher Wahrscheinlichkeit zum Ansprechen
ausreichende Verzögerung beim Aufschlag auf die Wasseroberfläche anzunehmen sein.
Unabhängig davon wurde offenbar bei Brandbomben des Typs INC 30 lb auch bei Treffern auf Landziele eine erhöhte Blindgängerrate beobachtet.41 Der im Zünder No. 38
eingebaute Verzögerungssatz, aber auch die in beiden verwendeten Zündertypen vorhandene Schwarzpulverladung, führen bei Zündung zu einer Verzögerung des Ausstoßvorganges der Brandladung derart, dass ein Großteil der Wirkmasse nicht über Wasser
ausgestoßen worden sein kann. Der enthaltene Weiße Phosphor wird, sofern sich dieser
bereits entzündet haben sollte, unter Wasser wieder abgelöscht. Insofern kann in diesen
Fällen davon ausgegangen werden, dass der fest einlaborierte Weiße Phosphor durch die
Initiierung der Schwarzpulverladung fein verteilt wurde und somit nicht in größeren
Teilchen vorliegen kann. Die Brandmasse hingegen wird auf der Wasseroberfläche aufschwimmend großflächig verteilt worden sein oder ist verbrannt.
Bei Bomben, deren Zünder nicht angesprochen hat, ist anzunehmen, dass die verwendete relativ dünnwandige Bombenhülle (Wandstärke 0,1'' bzw. 2,54 mm) entweder beim
Aufschlag oder durch, insbesondere in Flachwasserbereichen, Scheuerbewegungen des
Bombenkörpers auf dem Meeresgrund mit der Zeit beschädigt wurde und sowohl der in
fester Form einlaborierte Weiße Phosphor als auch die Brandmasse aufgrund fortgeschrittener Korrosion inzwischen frei liegt. So kann nach DIN 81249 im Bereich der
Dauertauchzone, d.h. bei ständiger Bedeckung mit Seewasser, bei un- und niedriglegierten Stählen von einer Abtragungsgeschwindigkeit für gleichmäßige Flächenkorrosion
von 0,08 bis 0,14 mm/Jahr ausgegangen werden, wobei sich die Abtragungsgeschwindigkeit in den ersten Jahren im oberen Bereich bewegt und sich dann den niedrigeren
39
Vgl. NEHRING, Stefan: Rüstungsaltlasten in den deutschen Küstengewässern – Handlungsempfehlungen zur erfolgreichen Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. In: Meeresbiologischer Beitrag, Heft 14, Rostock, 2005, S. 109-123
40
Vgl. Belehrungsblatt Nr. 7 über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition, 15.08.1942
41
Vgl. Belehrungsblatt Nr. 6 über Beseitigung feindlicher Abwurfmunition, 03.06.1942
27
Werten annähert.42 Somit gilt als sicher, dass nach nunmehr über 65 Jahren nach ihrem
Abwurf die Inhaltsstoffe sämtlicher nicht im Sediment lagernden Bomben freiliegen.
Wie sich der Zustand bei vollständig von Sediment bedeckten Brandbomben darstellt,
ist jedoch nur schwer einschätzbar.
2.2.3 Versenkung von Munition
Wie bereits in Abschnitt 2.1 ausgeführt, wurden die Häfen Wolgast und Peenemünde
nach Ende des 2. Weltkrieges zur Verladung von Kampfstoffmunition genutzt, die zur
Versenkung in der Ostsee vorgesehenen war. Die von dort zu den bedeutenden Versenkungsgebieten, gelegen östlich Bornholm und südöstlich Gotland, genutzten Routen
sind bekannt (siehe Abbildung 2). Gesichert ist auch, dass von o.g. Häfen aus in die
Versenkungsgebiete zu verbringende Munition zum Teil bereits auf dem Weg dorthin
versenkt worden ist. Inwieweit hiervon auch phosphorhaltige Brand- oder Nebelmunition betroffen sein und daraus eine Belastung der Küstengewässer Usedoms resultieren
könnte, ist zu prüfen.
Gotland
Bornholm
Wolgast
Insel Usedom
Versenkungsgebiete
Offizielle Transportroute
Inoffizielle Transportroute
Abb. 2: Bedeutende Versenkungsgebiete und Transportrouten 43
42
Norm DIN 81249, November 1997. Korrosion von Metallen in Seewasser und Seeatmosphäre
Ad Hoc Working Group on Dumped Chemical Ammunition: Report to the 15th Meeting of Helsinki
Commission, 08.-11. March 1994
43
28
Seitens der „Ad Hoc Working Group on Dumped Chemical Ammunition“ (HELCOM
CHEMU), deren Einrichtung einem Beschluss des 14. Meetings der HelsinkiKommission (HELCOM) folgte, wurden die verfügbaren Daten zur in der Ostsee versenkten Kampfstoffmunition gesammelt und analysiert. Die Berichte44,45 der Arbeitsgruppe zum 15. bzw. 16. Meeting der Kommission fassen diese Ergebnisse zusammen.
Es wurde u.a. festgestellt, dass für die Gebiete der Helsinki-Konvention eine Gefährdung durch Verlagerung der Kampfstoffmunition oder von Kampfstoffen aufgrund hydrographischer Vorgänge unwahrscheinlich ist. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass diese Aussage auf konventionelle Munition, die in den betrachteten Versenkungsgebieten lagert, übertragbar ist.
Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat von 1994 bis 1997 in
Zusammenarbeit mit dem Institut für Ostseeforschung Warnemünde (IOW) und der
Deutschen Marine umfassende Untersuchungen im Bereich der Zufahrtsrouten vom
Hafen Wolgast zum Versenkungsgebiet bei Bornholm durchgeführt. Dabei wurde ein
Gebiet von ca. 350 km2 Fläche abgesucht, wobei rund 230 Einzelobjekte geortet und
klassifiziert wurden. Bei diesen Objekten handelte es sich zum größten Teil jedoch weder um Kampfstoffmunition noch um konventionelle Munition, sondern um ungefährliche Gegenstände. Als wichtigstes Ergebnis des Untersuchungsprogramms kann festgehalten werden, dass Anhäufungen von Munitionskörpern weder auf dem Meeresboden noch im Sediment gefunden wurden.46 Somit kann auch mit großer Sicherheit eine
Phosphorkontamination durch Munition, die ggf. auf den Transportrouten zu den Versenkungsgebieten versenkt wurde, ausgeschlossen werden.
Darüber hinaus liegen keine Nachweise vor, dass im Küstenbereich der Insel Usedom
planmäßige Versenkungen von phosphorhaltiger Brand- oder Nebelmunition stattgefunden hätten, einschließlich Munition aus Beständen der NVA und der Gruppe der
Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland (GSSD) betreffend. Insofern müssen derzeit
anderslautende Vermutungen ohne Quellennachweis als spekulativ eingestuft werden.
44
Ad Hoc Working Group on Dumped Chemical Ammunition: Report to the 15th Meeting of Helsinki
Commission, 08.-11. March 1994
45
Ad Hoc Working Group on Dumped Chemical Ammunition: Final Report to the 16th Meeting of Helsinki Commission, March 1995
46
Vgl. Deutscher Bundestag: Drucksache 16-0353 „Munitionslasten in der Ostsee“, 16. Wahlperiode,
11.01.2006
29
Aufgrund dieser Erkenntnisse kann mit hoher Wahrscheinlichkeit angenommen werden,
dass der im Küstenbereich der Insel Usedom angeschwemmte Weiße Phosphor nicht
aus versenkten phosphorhaltigen Munitionsaltlasten stammt.
2.2.4 Militärische Nutzung des Küstenbereichs nach dem 2. Weltkrieg
Nach dem 2. Weltkrieg wurde der ehemalige Bereich der „Heeresversuchsanstalt“ und
der „Erprobungsstelle der Luftwaffe“ weiter militärisch als Standort genutzt, sowohl als
Schießplatz als auch als Manövergebiet (siehe Abschnitt 2.2.1). NEHRING47 führt zudem
„phosphorhaltige Leuchtspurmunition“, mit der vor der Nordwest-Spitze Usedoms liegende Schiffswracks bei Übungen und Manövern durch die NVA beschossen worden
seien, als eine, wenn auch untergeordnete, mögliche Ursache für das Auftreten von
Weißem Phosphor an.
Zunächst ist anzumerken, dass im Allgemeinen im Rahmen der Schießausbildung von
Streitkräften aus Sicherheitsgründen nur Übungsmunition genutzt wird. Diese verfügt
üblicherweise über inerte oder lediglich mit einem Deutsatz ausgestattete Geschosse
bzw. Wirkteile mit dem Effekt eines gegenüber Gefechtsmunition oftmals kleineren
Gefahrenbereichs.
Die Verwendung Weißen Phosphors in Leuchtspursätzen von Rohrwaffenmunition oder
Lenkflugkörpern ist munitionstechnisch nicht sinnvoll und kann auf Grundlage der
durchgeführten Recherchen nicht belegt werden. In Rohrwaffenmunition sowjetischer
Baumuster, die seitens der NVA und anderer Warschauer Vertragsstaaten in erster Linie
eingesetzt wurde, fanden und finden nach KOLL48 in Leuchtspursätzen Mischungen im
Wesentlichen bestehend aus Strontiumnitrat, Magnesiumpulver und einem Binder Verwendung. Somit können insbesondere die seitens NEHRING gemutmaßten Gefahren
durch Weißen Phosphor aus Leuchtspurmunition ausgeschlossen werden.
47
Vgl. u.a. NEHRING, Stefan: Brandbomben an der Ostseeküste – Ein gefährliches Erbe, In: Wasser und
Abfall 12, 2005, S. 52-55
48
Vgl. KOLL, Christian: Soviet Cannon – A Comprehensive Study of Soviet Guns and Ammunition in
Calibres 12.7 mm to 57 mm, 2009
30
Ebenso können in o.g. Munition einlaborierte Brandsätze als Quelle für den an die Küste angeschwemmten Weißen Phosphor ausgeschlossen werden, da die in ehemaliger
sowjetischer Rohrwaffenmunition eingesetzten Brandsatzmischungen im Allgemeinen
aus Bariumnitrat, Aluminiumpulver und Magnesiumpulver bestehen bzw. bestanden.49
Dem gegenüber war in der Vergangenheit die Verwendung Weißen Phosphors in Nebelmunition durchaus üblich. Sollte derartige Munition im betrachteten Bereich eingesetzt worden sein, wird dies nur an Land und vermutlich vornehmlich während der im
Seelandeabschnitt Peenemünde/Karlshagen abgehaltenen militärischen Manöver stattgefunden haben. Daher kann auch diese Option als unwahrscheinlich bzw. nicht ursächlich für den an die Küste angespülten Weißen Phosphor bewertet werden.
2.3
Schlussfolgerungen
Die vorgenannten Feststellungen führen zu der begründeten Annahme, dass die Verunreinigungen der Küstengewässer Usedoms mit Weißem Phosphor lediglich auf den in
der Nacht vom 17./18. August 1943 stattgefundenen Bombenangriff der RAF auf Peenemünde zurückzuführen sein müssen. In diesem Zusammenhang geäußerte Annahmen
anderer Autoren werden damit bestätigt. Eindeutige Belege auf anderweitige Herkunftsquellen liegen nicht vor.
Aus der in Abschnitt 2.2.2.4 ermittelten Anzahl der in die Küstengewässer niedergegangenen Flüssigkeitsbrandbomben INC 30 lb lässt sich die maximale Masse des in
fester Form in die Ostsee eingebrachten Weißen Phosphors ableiten. Damit ergibt sich
mit einer auf Grundlage der Tabelle 3 pro Bombe anzusetzenden Masse von maximal
0,6 kg Weißem Phosphor und einer Anzahl von etwa 4.100 Bomben (40% der insgesamt abgeworfenen Brandbomben INC 30 lb) eine Gesamtmasse von ca. 2,46 t Weißem Phosphor in fester Form.
Entscheidend für die Abschätzung der Gefahrstoffmenge ist zudem, ob die eigentliche
Brandmischung (Zusammensetzung siehe Tabelle 2 und 3) zur Selbstentzündung fähig
ist. Aus Sicht der Lager- und Handhabungssicherheit von Munition sollte anzunehmen
49
Vgl. KOLL, Christian: Soviet Cannon – A Comprehensive Study of Soviet Guns and Ammunition in
Calibres 12.7 mm to 57 mm, 2009
31
sein, dass dies nicht der Fall ist. Dem steht jedoch entgegen, dass die Munition für den
sofortigen Fronteinsatz und nicht für längere Lagerzeiten konzipiert war. Quellen mit
eindeutigen Aussagen zur Selbstentzündungsfähigkeit der Brandmasse sind nicht bekannt. Allerdings liefert eine für die Ausbildung zum Schutz vor Brandmitteln vom Ministerium für Nationale Verteidigung (MfNV) der DDR erstellte Richtlinie50 Anhaltspunkte, die zu der begründeten Annahme führen, dass die gallertartige Brandmischung
aufgrund des in ihr fein verteilten Weißen Phosphors schon bei relativ niedrigen Temperaturen (ca. 20°C werden angegeben) zur Selbstentzündung neigt. Da gemäß Bericht51 der BDVP Schwerin ausgetretene Brandmasse unter Einfluss von Seewasser
emulgieren und an die Küste geschwemmt werden kann, muss diese zunächst ebenfalls
in Gefährdungsbetrachtung mit einbezogen werden. Damit ergibt sich mit den in Tabelle 2 und 3 angegebenen maximal 4 kg Brandmasse pro Brandbombe INC 30 lb eine
relevante Gesamtmasse von ca. 16,4 t Brandmasse.
Aufgrund der vorgenannten Annahme, dass sich ein gewisser Anteil der fehlgeworfenen
Bomben beim Aufschlag auf die Wasseroberfläche umgesetzt haben wird, ist dieser
Wert auf jeden Fall geringer anzusetzen. Die Angabe einer konkreten Zahl ist allerdings
nicht möglich. Eine weitergehende Analyse sollte neben der Prüfung des Ansprechverhaltens der Zünder auch den experimentellen Nachweis der Eigenschaften der verwendeten Brandmassen einschließlich deren Verhalten bei Lagerung in Seewasser einschließen, um eine belastbare Argumentationsgrundlage bezüglich der anzusetzenden
Gesamtgefahrstoffmenge zu schaffen.
Dennoch werden durch die vorgenannten Ergebnisse die insbesondere seitens NEHRING
getroffenen Aussagen, die sich im Wesentlichen auf das zitierte Schreiben der BDVP
Schwerin vom 11.07.1979 beziehen, wonach aufgrund von Fehlwürfen beim Luftangriff
vom 17./18.08.1943 mit mindestens 60 t Weißem Phosphor in den Küstengewässern im
Bereich Peenemünde/Karlshagen gerechnet werden müsse, stark relativiert.
Die Menge des in die See gelangten Weißen Phosphors muss somit, wie gezeigt
wurde, weit geringer ausfallen, als wie dies in den vorgenannten Quellen angegeben wird.
50
Ministerrat der DDR, Ministerium für Nationale Verteidigung: Richtline R 053/8/001, Ausbildung im
Schutz vor Brandmitteln, 1980
51
Schreiben BDVP Schwerin MDB vom 11.07.1979, Betreff: Phosphor – Ostseeküste Usedom Juni 1979
32
3
Gesundheits- und Umweltgefahren durch Weißen Phosphor aus Munitionsaltlasten
3.1
Grundsätzliche von Munition ausgehende Gefahren
Die Handhabung von Munition unterliegt besonderen Sicherheitsbestimmungen, da von
dieser auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch Gefahren ausgehen. Dabei bergen
Munitionsreste und nicht oder nicht vollständig umgesetzte Munition, aber auch unsachgemäß gelagerte oder besonderen Belastungen ausgesetzte Munition erhöhte Risiken.
Grundsätzlich kann zwischen Gefährdungen unterschieden werden, die durch die bestimmungsgemäße Munitionswirkung, durch ungewollte Umsetzung von Munition und
Munitionskomponenten oder durch die Freisetzung von Munitionsinhaltsstoffen hervorgerufen werden. Dies betrifft sowohl unbelastete Munition als auch solche, die bereits
Umweltbelastungen ausgesetzt war.
Bei bestimmungsgemäßer, aber auch bei ungewollter Umsetzung von Munition oder
Munitionskomponenten werden primär Verletzungen durch unmittelbare Munitionswirkungen die Folge sein. Hervorzuheben sind dabei die aus der Wirkung von Projektilen,
Primär- und Sekundärsplittern, Druck und Wärme resultierenden Verletzungen.
Freigesetzte Munitionsinhaltsstoffe, wie Explosivstoffe oder andere chemische Substanzen, haben oftmals eine toxische Wirkung auf den menschlichen Organismus oder
wirken anderweitig schädigend.
Munitionsaltlasten sind oftmals für den Unkundigen nicht als solche erkennbar. Da diese darüber hinaus im Allgemeinen über Jahrzehnte undefinierten Umwelteinwirkungen
ausgesetzt waren, kann deren Zustand nur durch Fachkundige beurteilt werden. Für den
Laien ergeben sich hieraus besondere Gefahren, die zudem aus Unkenntnis oftmals unterschätzt werden. Insofern besteht die Notwendigkeit, diesem Personenkreis bei erkannten oder vermuteten Gefährdungen adäquate Informationen zur Gefahrenabwehr
zukommen zu lassen.
33
3.2
Weißer Phosphor als Gefahrstoff
3.2.1 Vorkommen und Eigenschaften
In der Natur kommt Phosphor nicht elementar vor, sondern meist in Form von in Mineralien gebundenen Phosphaten, aber auch in Kotablagerungen von Meeresvögeln. Ökonomisch bedeutende Phosphatmineralien sind Fluorapatit und Phosphorit. Zudem stellen Phosphorsäureester und Phosphate wichtige Bestandteile lebender Organismen dar.
Phosphor kommt in vier kristallinen Modifikationen vor, als Weißer, Roter, Violetter
und Schwarzer Phosphor. Jede dieser Modifikationen bildet verschiedene Kristallstrukturen, so dass es zu starken Unterschieden bezüglich der physikalischen Eigenschaften
und insbesondere der Reaktivität kommt.
Abb. 3: Modifikationen von Phosphor (weiß/rot/violett/schwarz)52
Weißer Phosphor, die flüchtigste und reaktivste dieser Modifikationen, ist bei Raumtemperatur eine wachsartige, milchig durchscheinende Substanz, besitzt eine Dichte von
1,82 g/cm³, einen Schmelzpunkt von 44,25°C sowie einen Siedepunkt von 280,5°C.
Wird Weißer Phosphor unter Wasser aufbewahrt, verwandelt er sich unter Lichteinfluss
oberflächlich langsam in weiße, gelbe, orangefarbene und rote Produkte, die bis zu 12%
Wasser enthalten.
Während sich Weißer Phosphor u.a. gut in Kohlenstoffdisulfid und Benzol löst, ist er in
Wasser praktisch unlöslich, so dass man den oxidationsempfindlichen Weißen Phosphor
unter Wasser aufbewahren kann.
52
Online im Internet: http://en.wikipedia.org/wiki/Phosphorus (03.10.2010)
34
Weißer Phosphor entzündet sich an der Luft von selbst. Insbesondere erfolgt dies augenblicklich und bei Raumtemperatur, wenn dieser fein verteilt vorliegt. Kompaktere
Phosphorstücke entzünden sich wenig oberhalb von 50°C selbst. Die Verbrennung erfolgt unter intensiver Wärmeentwicklung bei Temperaturen von ca. 1300°C. Wegen
dieser außerordentlichen Reaktivität ist Weißer Phosphor unter Luftabschluss aufzubewahren, beispielsweise im Wasserbad. Brennender Weißer Phosphor ist am besten
durch Abdecken mit Sand zu löschen. Ein Ablöschen mit Wasser ist zwar möglich, nach
dem Abtrocknen wird es jedoch zur wiederholten Entzündung kommen.53
3.2.2 Verwendung in Munition
Für militärische Zwecke fand Weißer Phosphor aufgrund seiner Eigenschaften (siehe
Abschnitt 3.2.1) in erster Linie in Brand- sowie Nebelmunition Anwendung. Wegen
seiner Ungiftigkeit wird heute, neben anderen Stoffen, vorrangig Roter Phosphor genutzt.
In Brandmunition wurde vornehmlich der zur Selbstentzündung neigende Weiße Phosphor verwendet, sowohl zur Anzündung des Brandstoffgemischs als auch als Bestandteil dieses. Auch Gelber Phosphor, d.h. Weißer Phosphor verunreinigt mit Anteilen Roten Phosphors, wird dabei angetroffen.
Wegen des bei der Verbrennung entstehenden stark hygroskopischen Phosphorpentoxids, das in Gegenwart von Luftfeuchtigkeit unter Bildung von Phosphorsäure einen
dichten weißen Nebel entwickelt, fand Weißer Phosphor ebenfalls verbreitet Anwendung in Nebelmunition. Weißer Phosphor liefert den effektivsten Nebel zur Verteidigung gegenüber Wärmebildgeräten. Aufgrund der Toxizität des Nebels (siehe Abschnitt
3.2.3) wird in moderner Nebelmunition mittlerweile der ungiftige, aber weniger effektive Rote Phosphor in Mischungen mit Oxidationsmitteln und metallischen Brennstoffen
verwendet.54
53
54
Vgl. HOLLEMANN Arnold F., WIBERG, Nils: Lehrbuch der Anorganischen Chemie, 2007
Online im Internet: http://de.wikipedia.org/wiki/Phosphor (18.10.2009)
35
3.2.3 Gefährdungen für Mensch und Umwelt
Weißer Phosphor ist hochgiftig. Dosen ab 15 mg können bereits schwere toxische Wirkungen auslösen. Die Resorption kann auch über gesunde oder verletzte Haut (z.B.
Brandwunden) erfolgen. Akute Vergiftungen äußern sich durch gastrointestinale Störungen, Leberschädigung mit schweren Stoffwechselstörungen sowie Schädigung von
Herz und Nieren. Chronische Vergiftungen führen auch in geringen Mengen zu Störung
des Allgemeinbefindens und Schädigung von Blut und Knochen. Bereits 50 mg können
für den Menschen tödlich sein. Die Toxizität des Weißen Phosphors wird dabei vor allem auf sein hohes Reduktionsvermögen zurückgeführt, wodurch intrazelluläre oxidative Stoffwechselabläufe gestört werden. Dies betrifft vorwiegend enzymatisch gesteuerte
Stoffwechselvorgänge in der Leber. Eine weitere Gefahr bilden die durch Reaktion mit
Wasser gebildeten hochgiftigen Phosphane, die als starke Stoffwechselgifte eine besondere Affinität zum Zentralnervensystem zeigen.55
Da sich Weißer Phosphor unter Sauerstoffzutritt spontan entzündet, kann es bei unbedachter Handhabung zu schweren Verbrennungen kommen. Auf der Haut verursacht
Weißer Phosphor äußerst schmerzhafte Brandwunden mit schlechter Heilungstendenz.
Zum Teil reichen die Verletzungen sehr tief, da die fettlöslichen Phosphorpartikel bis
zum Knochen vordringen können.
Ebenfalls verursacht die Einwirkung von Phosphordämpfen oder -rauchen schwere Reizungen der Nasen- und Rachenschleimhäute, der oberen und tieferen Atemwege, der
Augenbindehäute sowie der Haut. Durch Endothelschädigung der Knochengefäße treten
Veränderungen am Knochen auf.
Die sich bei der Verbrennung von Phosphor unter Feuchtigkeit bildende Phosphorsäure
wirkt in hoher Konzentration ätzend. Verdünnt wird sie beispielsweise in der Lebensmittelindustrie eingesetzt. Sie ist, bis auf ihre ätzende Wirkung, für den menschlichen
Organismus ungiftig. Da es bei angeschwemmten Phosphorstücken lediglich zur lokal
begrenzten Verbrennung geringer Mengen kommt, ergibt sich hieraus keine über etwaige Brandschäden hinausgehende Gefährdung für die Umwelt.
55
Vgl. Online im Internet: http://de.wikipedia.org/wiki/Phosphor (18.10.2009)
36
3.3
Betrachtung des Gefährdungspotenzials
3.3.1 Analyse und Bewertung
Eine Analyse und Bewertung jeglichen Gefährdungspotenzials erfordert zunächst die
Bestandsaufnahme der zu Grunde zu legenden Art und Menge der relevanten Gefahrstoffe. Ausgehend von den Betrachtungen in Abschnitt 2.2 ff kann die Menge des ursprünglich im nordwestlichen Küstenbereich Usedoms in fester Form eingetragenen
Weißen Phosphors mit maximal 2,46 t angenommen werden. Da nach derzeitigem
Kenntnisstand davon ausgegangen werden muss, dass die mit geringen Anteilen Weißen
Phosphors versetzte Brandmasse ebenfalls zur Selbstentzündung neigt, sind zusätzlich
maximal 16,4 t Brandmasse in die Betrachtung mit einzubeziehen. Daraus ergibt sich
eine anfängliche Gesamtgefahrstoffmenge von maximal ca. 18,9 t, die sich damit auf
etwa ein Drittel des beispielsweise durch NEHRING angegebenen Wertes beläuft.
Unstrittig ist, dass es in der Vergangenheit bereits Unfälle durch Weißen Phosphor gab,
der an die Strände Usedoms angetriebenen wurde. Allerdings existiert keine umfassende, durchgängig verifizierbare amtliche Zusammenstellung derartiger Vorkommnisse.
Dies liegt vornehmlich in der Argumentation begründet, dass angespülter Weißer Phosphor nicht als Kampfmittel im Sinne der Kampfmittelverordnung56 des Landes Mecklenburg-Vorpommern angesehen wird und damit nicht nach § 5 Abs. 1 Kampfmittelverordnung der Meldepflicht unterliegt (siehe auch Abschnitt 3.3.2.1).
Eine von NEHRING57 vorgelegte Statistik listet durch Munition verursachte Schadensfälle in bzw. an Nord- und Ostsee auf. Diese Zusammenstellung enthält jedoch keine Referenzen, die eine umfassende Verifizierbarkeit dieser Angaben erlauben. Tabelle 6 gibt
die nach NEHRING mit Weißem Phosphor auf Usedom stattgefundenen Vorfälle einschließlich einer Bewertung der Angaben durch den Verfasser dieser Arbeit wieder.
56
Landesverordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung),
08.06.1993
57
Vgl. NEHRING, Stefan: Pulverfass Ostsee. In: Waterkant Nr. 4 / 22. Jahrgang, 2007
37
Tabelle 6: Unfälle mit Verletzten durch Weißen Phosphor, Insel Usedom58
Nr.
Datum
Geschädigte
Bemerkungen des Verfassers
1
19.06.1979
ca. 100
Im Zeitraum 1978/79 kam es zu mehreren Vorkommnissen. Angaben zum konkreten Zeitpunkt liegen nicht vor.
2
August 1989
1
Keine Informationen vorhanden.
3
1992
mind. 2
Hierzu existieren gerichtliche Zeugenaussagen (siehe OLG Rostock, 1. Zivilsenat, Urteil vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 1 U
170/98). Angaben zur Anzahl der Geschädigten liegen nicht vor.
4
1994
mind. 2
Hierzu existieren gerichtliche Zeugenaussagen (siehe OLG Rostock, 1. Zivilsenat, Urteil vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 1 U
170/98). Angaben zur Anzahl der Geschädigten liegen nicht vor.
5
10.06.1996
1
OLG Rostock, 1. Zivilsenat, Urteil vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 1 U 170/98 (siehe Abschnitt 3.3.2.2).
6
Juli 1996
1
Nachvollziehbar aufgrund Meldung Wasserschutzpolizeiinspektion Wolgast vom 19.07.1996, Az.: 200.12.30.
7
10.07.1997
1
Vorfall beim MBD M-V aus behördlichem Schriftverkehr bekannt.
8
01.09.1997
1
Nachvollziehbar aufgrund Schreiben Landesamt für Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern vom 20.11.1997, Az.:
LK-D1-213.0
9
1999
1
Keine Informationen vorhanden.
10
August 2001
1
Keine Informationen vorhanden.
11
16.07.2002
1
Dem MBD M-V aus Meldung des Hamburger Abendblattes bekannt (siehe auch: http://www.bz-berlin.de/archiv/gefaehrlicherphosphor-article206062.html (02.01.2010))
12
20.09.2003
1
Keine Informationen vorhanden.
13
29.03.2004
1
Bekannt aus Medienbeiträgen (u.a. ZDF vom 19.10.2005,
http://abenteuerwissen.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,2386973,0
0.html?dr=1)
14
13.10.2004
1
Ostseezeitung vom 14.10.2009 (siehe auch: http://www.ikzmoder.de/download.php?fileid=437)
Während der militärischen Nutzung durch die NVA war das Gebiet westlich von Karlshagen einschließlich der zugehörigen Strandbereiche als Sperrgebiet ausgewiesen. Insofern erklärt dies, verbunden mit dem seinerzeit üblicherweise sehr restriktiven öffentlichen Umgang mit derartigen Schadensfällen, das vermehrte Auftreten bzw. Bekanntwerden von Unfällen mit angeschwemmtem Weißen Phosphor vornehmlich erst nach
1990.
58
Ergänzt nach NEHRING, Stefan: Pulverfass Ostsee. In: Waterkant Nr. 4 / 22. Jahrgang, 2007
38
Einem Beitrag von NOWOTNY59 aus dem Jahr 2003 zufolge werden in der Chirurgischen
Universitätsklinik Greifswald jährlich ein bis zwei Patienten mit Phosphorverbrennungen behandelt. In einem Artikel60 der Ostseezeitung vom 21.10.2005 wird diese Aussage jedoch dahingehend relativiert, dass in manchen Jahren ein bis zwei Fälle behandelt
wurden, in den zurückliegenden zwei Jahren jedoch kein Fall aufgetreten sei.
In Anbetracht der nachweislich in der Vergangenheit stattgefundenen Unfälle mit Verletzten und der noch im Küstenbereich lagernden Gefahrstoffe, muss grundsätzlich auch
zukünftig eine Gefährdung von Strandbesuchern durch angespülte Phosphorbestandteile
in Betracht gezogen werden. Zwar ist zu konstatieren, dass, bezogen auf die jährlich
hohen Besucherzahlen, eine eher geringe Eintrittswahrscheinlichkeit für ein Vorkommnis vorliegt, dennoch müssen die im Einzelfall aus derartigen Unfällen normalerweise
resultierenden schweren Verletzungen Anlass sein, wirksame Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Zudem muss eine gewisse Dunkelziffer von Ereignissen angenommen werden. Bei keinen oder lediglich geringfügigen Verletzungen werden diese
Vorfälle im Allgemeinen nicht bekannt geworden sein.
Aufgrund der mit 1,82 g/cm³ im Vergleich zu Meerwasser höheren Dichte verbleiben
Phosphorteile auf dem Meeresboden. Die in Tabelle 3 angegebenen prozentualen Werte
der Ausgangsstoffe Benzol (87%), Kunstharz (11%) und Phosphor (2%) ergeben demgegenüber für die Brandmasse eine Dichte von ca. 0,93 g/cm³. Daher wird diese nach
Freisetzung aus dem Bombenkörper zur Wasseroberfläche aufschwimmen und an dieser
oder im Wasserkörper bei entsprechenden Wind- und Strömungsverhältnissen leicht
fortbewegt und entweder an den Strand gespült oder weit vom Ursprungsort abgetrieben
werden können. Bestandteile aus reinem Weißen Phosphor werden daher eher nach
Sturmereignissen eine Gefährdung darstellen.
Da Weißer Phosphor im Wasser unter Lichteinfluss allmählich eine dunklere Färbung
annimmt (siehe Abschnitt 3.2.1), resultiert hieraus eine hohe Verwechslungsgefahr mit
Bernstein. Da zahlreiche Strandbesucher auch gezielt nach Bernstein suchen, führt dies
zu einer besonderen Gefährdung. Diesem Aspekt ist bei den Maßnahmen zur Gefahrenabwehr besondere Beachtung zu schenken.
59
NOWOTNY, Thomas et al.: Verbrennung durch Weißen Phosphor. In: Ärzteblatt MecklenburgVorpommern, 2003
60
KLEINE-WÖRDEMANN, Gerald; EMENDÖRFER, Jan: Altlasten neu hochgespült. In: Ostseezeitung,
21.10.2005
39
Grundsätzlich ist die Relevanz von Gefährdungen, die durch direkten Körperkontakt
oder orale Aufnahme der Substanzen entstehen, zu betrachten. Zu berücksichtigen ist
dabei auch die großflächige Verteilung der zur Debatte stehenden Gefahrstoffmenge
sowie die daraus resultierende Wahrscheinlichkeit ihres Auffindens.
Denkbar ist zudem, dass von Phosphorklumpen, die auf dem Meeresboden liegend den
Strömungsverhältnissen ausgesetzt sind, durch Erosion mit der Zeit kleinste Partikel
abgetragen werden. Diese könnten von Meereslebenwesen, die sich in der Nähe größerer Phosphorablagerungen aufhalten, aufgenommen werden. Über die Wahrscheinlichkeit der orale Aufnahme durch Badende liegen keine Erkenntnisse vor, allerdings erscheint dies vor dem Hintergrund der extremen Verdünnung und in Anbetracht der im
Allgemeinen geringen Wassermenge, die ggf. beim Baden versehentlich verschluckt
wird, als äußerst unwahrscheinlich.
Zu berücksichtigen sind des Weiteren anthropogene Eingriffe, die Sedimentumlagerungen zur Folge haben oder haben können. Hierzu zählen beispielsweise Sandaufspülungen oder die Verlegung von Unterseekabeln. Vor allem nach Sturmhochwasserereignissen besteht oftmals die Notwendigkeit, im Rahmen von Küstenschutzmaßnahmen einzelne Strandabschnitte einschließlich des Dünenschutzes durch Aufspülungen wieder
herzustellen bzw. zu sichern. Dabei werden im Allgemeinen großen Sedimentmengen
vom Meeresboden aufgenommen und hydraulisch an das Ufer transportiert. Bei der
Auswahl der Entnahmegebiete ist somit unbedingt sicherzustellen, dass diese frei von
Belastungen mit Weißem Phosphor sind. Dies schließt die Erfassung und Bewertung
der Seegangdaten und Transportvorgänge im Küstenbereich Usedoms ein, um eine Verlagerung von Weißem Phosphor bzw. der Brandstoffe, die diesen enthalten, in die relevanten Entnahmegebiete ausschließen zu können.
Veröffentlichungen der Universität Hamburg zufolge, herrscht bezüglich der Strömungsverhältnisse vor Usedom im Allgemeinen eine gute Korrelation zwischen Wind
und Strömung, so dass insbesondere bei Nord-West- und West-Windlagen die Strömung in östlicher Richtung entlang der Küste verläuft.61 In diesen Fällen könnte es somit zur Verlagerung von aufschwimmenden Brandmittelresten in östlicher gelegene
Küstenbereiche kommen.
61
Vgl. Online im Internet: http://ifmaxp1.ifm.uni-hamburg.de/TRUMP_Bericht.shtml (17.02.2010)
40
Des Weiteren können neben den eigentlichen Wirkmassen einer Munition die in den
Zünd- und Anzündelementen enthaltenen Stoffe aufgrund ihrer toxischen Wirkung Gefahren für Mensch und Umwelt herbeiführen. Blei oder Quecksilber, Bestandteile der
früher in Zünd- und Anzündelementen allgemein gebräuchlichen Mischungen (z.B.
Bleiazid, Quecksilberazid), sind für ihre toxischen Eigenschaften bekannt. Die einlaborierten Mengen bewegen sich jedoch in sehr geringen Größenordnungen (mg-Bereich),
so dass hierdurch im betrachteten Fall Gefährdungen für Umwelt und Gesundheit ausgeschlossen werden können.
Trotz der in der Vergangenheit nachgewiesenen Vorkommnisse mit Verletzten kann
zusammenfassend festgehalten werden, dass die Risiken, resultierend aus den o.g. Gefährdungen, bei Umsetzung angemessener Maßnahmen zur Gefahrenabwehr als beherrschbar anzusehen sind. Die bisher bekannten Unfälle (siehe Tabelle 6) haben die
unbedingte Notwendigkeit dieser Maßnahmen aufgezeigt. Es ist zudem zu empfehlen,
die mögliche Verlagerung der Brandmittel in östlichere Küstenbereiche zu prüfen.
3.3.2 Gefahrenabwehr
3.3.2.1 Zuständigkeiten
Die Beseitigung von Kampfmitteln und Kampfmittelresten ist als Gefahrenabwehr im
ordnungsrechtlichen Sinn (Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung, Abwehr unmittelbarer Gefahren für Leben oder Gesundheit der Allgemeinheit) nach der durch das
Grundgesetz festgelegten Zuständigkeitsverteilung eine Aufgabe der Länder (siehe Artikel 30, 83 GG).62 Für den Bereich der Ostsee als Bundeswasserstraße ist die Wasserund Schifffahrtsverwaltung des Bundes zuständig.63
Nach § 3 der Kampfmittelverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die
Verhütung von Schäden durch Kampfmittel eine Aufgabe der Gefahrenabwehr. Neben
den örtlichen Ordnungsbehörden ist auch das Landesamt für Katastrophenschutz als
Sonderordnungsbehörde sachlich zuständig für die Verhütung von Schäden durch
Kampfmittel.
62
Vgl. Deutscher Bundestag: Drucksache 16-0353 „Munitionslasten in der Ostsee“, 16. Wahlperiode,
11.01.2006
63
Vgl. Landtag Mecklenburg-Vorpommern: Drucksache 05-1232 „Kampfstoffmunition und konventionelle Munition in den Gewässern vor Mecklenburg-Vorpommern“, 5. Wahlperiode, 29.02.2008
41
Im Sinne § 1 Kampfmittelverordnung M-V sind Kampfmittel demnach gewahrsamlos
gewordene Gegenstände militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die
1. explosionsgefährliche Stoffe enthalten oder aus explosionsgefährlichen Stoffen
bestehen oder die Stoffe enthalten oder aus Stoffen bestehen, die den explosionsgefährlichen Stoffen gleichstehen,
2. Kampf-, Nebel-, Brand- oder Reizstoffe enthalten.
Per Definition fallen somit aus Munition – also Gegenständen – freigesetzte Brandstoffe
bzw. andere freiliegende Stoffe nicht unmittelbar unter den Begriff des Kampfmittels,
so dass sich eine Zuständigkeit des MBD M-V nicht direkt ableiten lässt. Damit unterliegen Funde dieser Stoffe ebenso nicht der Meldepflicht nach § 5 Abs. 1 Kampfmittelverordnung. Dennoch obliegt nach Meinung der Bundesregierung64 die Warnung vor
etwaigen Gefahren durch Weißen Phosphor den zuständigen Landesbehörden. Die AH
KMR liefern hingegen eine erweiterte Definition für Kampfmittel. Hierin sind ausdrücklich „Stoffe militärischer Herkunft“ mit eingeschlossen, so dass sich eine Zuständigkeit begründen ließe.
In Bezug auf die angeschwemmten Brandmittel oder andere aus Munition stammende
und freiliegende Stoffe ist die Regelung der Kampfmittelverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern damit nach Auffassung des Verfassers lückenhaft oder bedarf
zumindest der Präzisierung, da ein Brandmittel als solches ebenfalls als „Kampfmittel“
Verwendung finden kann. Allerdings würde nach § 5 Abs. 2 Kampfmittelverordnung
M-V die begriffliche Auslegung als Kampfmittel konsequenterweise die Sperrung der
betroffenen Strandabschnitte nach sich ziehen müssen. Ein Interessenkonflikt gegenüber
touristischen Belangen wäre die Folge.
Folglich findet offensichtlich eine Auslegung eher dahingehend statt, dass die angeschwemmten Substanzen primär als eine Umweltbelastung mit einer unter Umständen
daraus resultierenden Gefährdung für Personen angesehen werden. Insofern sollte, resultierend aus der Verkehrssicherungspflicht der zuständigen Gemeinden, zumindest die
Forderung nach geeigneter Absicherung potenziell betroffener Strandabschnitte hinsichtlich etwaiger Gefährdungen bestehen.
64
Vgl. Deutscher Bundestag: Drucksache 16-0353 „Munitionslasten in der Ostsee“, 16. Wahlperiode,
11.01.2006
42
3.3.2.2 Rechtsprechung
Aufgrund von Brandverletzungen und Sachschäden, die ein Geschädigter am
10.06.1996 durch das Aufsammeln vermeintlichen Bernsteins auf Usedom erlitten hatte,
klagte dieser auf Schadensersatz und Schmerzensgeld mit der Argumentation, seinerzeit
nicht durch entsprechende Hinweisschilder vor den durch angespülten Weißen Phosphor begründeten Gefahren gewarnt worden zu sein.
Laut Urteil des OLG Rostock vom 11.01.2001 hat eine Gemeinde, in deren Gemeindegebiet an – der Öffentlichkeit zugänglichen und dem Badebetrieb eröffneten – Strandabschnitten mit dem Anschwemmen von selbstentzündlichem Phosphor gerechnet werden muss, seiner Verkehrssicherungspflicht mindestens dadurch nachzukommen, dass
Benutzer des Strandes mittels einer Beschilderung desselben mit einem eindeutigen,
unmissverständlichen Hinweis vor der Gefahr von Phosphorfunden und deren möglicher Verwechslung mit Bernstein gewarnt werden.65
Im Urteil wird u.a. folgendes im Detail ausgeführt: „(...) Die damit grundsätzlich bestehende Verkehrssicherungspflicht der beklagten Gemeinde begründet konkret die Pflicht,
den Verkehrsteilnehmer vor den Gefahren zu bewahren, die ihm bei zweckentsprechender Benutzung des Strandes aus dessen Zustand erwachsen. Der Verkehrssicherungspflichtige muß in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise diejenigen Gefahren beseitigen und – wenn dies nicht möglich ist – vor ihnen warnen, die ein sorgfältiger Benutzer bei zweckentsprechender Inanspruchnahme des fraglichen Bereiches nicht oder
nicht rechtzeitig erkennen kann. Eine Pflicht zum Tätigwerden besteht danach (nur)
dann nicht, wenn ein sorgfältiger Verkehrsteilnehmer die Gefahr selbst rechtzeitig erkennen und sich ohne weiteres auf diese Gefahr einrichten kann. Selbstentzündende
Phosphorreste am Strand, die nicht ohne weiteres sofort als solche zu erkennen sind,
stellen eine über das übliche Risiko bei der Benutzung des Strandes hinausgehende,
nicht ohne weiteres erkennbare und mithin auch für den Benutzer nicht vorhersehbare
Gefahr dar. (...) Allerdings entfällt eine solche Warnpflicht dann, wenn das Risiko eines
solchen Schadenseintritts nur gering ist, mit Schädigungen von Strandbesuchern regelmäßig nicht zu rechnen ist oder Vorkehrungen gegen derartige Schadensfälle dem
65
Vgl. OLG Rostock 1. Zivilsenat, Urteil vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 1 U 170/98
43
Verkehrssicherungspflichtigen nicht zumutbar sind. (...) Dementsprechend kam es vorliegend darauf an, in welchem Umfang und mit welcher Häufigkeit damit gerechnet
werden mußte, daß Kampfmittelreste aus dem 2. Weltkrieg am Strand der Beklagten
(der Gemeinde, Anm. Verfasser) angespült wurden. Der Kläger hat den Nachweis dafür
erbracht, daß es sich bei dem Vorfall am 10.06.1996 nicht um einen Einzelfall gehandelt hat und daß dies der beklagten Gemeinde auch bekannt war. (...) Dabei konnte sich
die Beklagte nicht damit begnügen, einmal täglich den Strand abzusuchen und zu reinigen. Zum einen sind derartig kleine Phosphorreste regelmäßig nicht zu erkennen. Zum
anderen können Phosphorreste fortlaufend an den Strand gespült werden, so daß eine
Strandreinigung in den frühen Morgenstunden die Gefahr nicht beseitigen kann. (...)
Die Erwägung der Beklagten, Warnschilder würden erfahrungsgemäß ohnehin mißachtet, greift nicht durch. Eine solche Verallgemeinerung läßt sich nicht aus einem sicheren Erfahrungssatz ableiten. Es besteht vielmehr eine erhebliche Wahrscheinlichkeit
dahingehend, daß derartige Warnschilder, so sie denn in ausreichender Zahl und an
den maßgeblichen Stellen aufgestellt werden, von Strandbesuchern tatsächlich auch
wahrgenommen werden. Ebenso wahrscheinlich ist, daß sie dann auch – jedenfalls von
erwachsenen Personen – befolgt werden und diese sich durch die Warnung davon abhalten lassen, Gegenstände am Strand aufzunehmen, oder jedenfalls zu einer vorherigen sorgfältigen Prüfung veranlaßt werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn auf eine
Verwechselungsgefahr (Phosphor/Bernstein) konkret und mit der gebotenen Eindeutigkeit hingewiesen wird. (...)“
Die hieraus erwachsende Verpflichtung der Gemeinden, geeignete Warnhinweise zur
Gefährdung durch Weißen Phosphor vorzusehen, wird ausführlicher in Abschnitt 4.2 ff
betrachtet.
3.3.2.3 Maßnahmen zur Gefahrenabwehr
Als primäre Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist zunächst anzuführen, dass in geeigneter
Form Hinweise zur Warnung von Strandbesuchern vorzusehen sind. Ein Badeverbot an
den betroffenen Strandabschnitten, wie beispielsweise durch NEHRING66 angeregt, wird
66
Vgl. NEHRING, Online im Internet: http://www.aet-umweltplanung.de/phosphor-usedom.htm
(02.01.2010)
44
in Anbetracht der heutigen touristischen Nutzung dieser Bereiche kaum durchzusetzen
sein. Zwar existiert eine latente Gefährdung, jedoch wird eine zwingende Notwendigkeit nur bei zahlreich auftretenden Unfällen mit Personenschaden zu begründen sein.
Vielmehr wird es darauf ankommen, durch effektive und zielorientierte Kommunikationsmaßnahmen das Risiko für Unfälle so weit wie möglich herabzusetzen.
Auch die seitens des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) herausgegebenen
Empfehlungen zur Sperrung von Küsten nach Anschwemmung flüssiger Ladungsreste
unterstützen dies.67 Diese liefern Verhaltenshinweise für zahlreiche Chemikalien. Für
Weißen Phosphor wird eine Teilsperrung empfohlen, d.h. das Aussprechen einer Warnung zur eingeschränkten Nutzung betroffener Küsten- bzw. Strandabschnitte. Dabei
dürfen Personen ohne entsprechende Schutzkleidung diese Abschnitte nur in Ausnahmefällen betreten. Jedoch ist zu beachten, dass die Hinweise in erster Linie von Schiffsunfällen mit dem massenhaften Eintrag von Chemikalien ausgehen. Insofern kommt
zum Tragen, dass sich die Gefährlichkeit der Stoffe durch starke Verdünnung, d.h. Verringerung der Konzentration, im Wasser verringern wird. Dies kann zu einer geringeren
Einstufung führen, so dass im konkreten Fall eine Warnung, die Nutzer betroffener
Strandabschnitte auf mögliche Risiken aufmerksam macht, ausreichend sein wird.
Im Falle eines Unfalls wird es darauf ankommen, schnellstmöglich Maßnahmen der
Ersten Hilfe einzuleiten und den Betroffenen einer ärztlichen Behandlung zuzuführen.
Daher werden Warnhinweise auch die Aufgabe haben müssen, die wichtigsten Maßnahmen bei Verbrennungen mit Weißem Phosphor zu vermitteln. Eine vorherige Auseinandersetzung mit der Thematik würde unter Umständen auch helfen können, panikartige Reaktionen der Opfer und noch schwerere Verletzungen durch falsche Hilfemaßnahmen zu vermeiden.
Nicht zuletzt sollte das Thema der Meldepflicht derartiger Vorkommnisse überdacht
werden. Dies würde eine objektive Gefährdungsbeurteilung unterstützen.
67
Vgl. Bundesinstitut für Risikobewertung: Empfehlungen zur Sperrung von Küsten nach Anschwemmung flüssiger Ladungsreste, 2007
45
4
4.1
Kommunikation von Risiken durch Weißen Phosphor
Grundsätze der Risikokommunikation
4.1.1 Vorbemerkungen
Das zuweilen in unserer Gesellschaft zu beobachtende Streben nach allumfassender
Sicherheit, nach einem Status des Versichertseins gegen jedwedes Lebensrisiko und der
mitunter als selbstverständlich formulierte Anspruch auf Übertragbarkeit von Verantwortung auf übergeordnete Autoritäten als Mittel gegen eine diffuse Angst vor dem
Unwägbaren können als Anzeichen einer Flucht vor oder einer Verweigerung von eigenverantwortlichem Denken und Handeln gedeutet werden. Zu verzeichnen ist eine
abnehmende Bereitschaft, gewisse Risiken hinzunehmen oder als gegeben zu akzeptieren und in der Konsequenz angemessen darauf zu reagieren. Diese Erscheinungen sind
in den vielfältigsten Situationen des gesellschaftlichen Lebens zu beobachten. Als jährlich wiederkehrendes Beispiel sei das Anspruchsdenken eines Kraftfahrzeugführers auf
eine geräumte bzw. abgestumpfte Fahrbahn bei winterlichen Verkehrsverhältnissen genannt, wobei jedoch das Erfordernis der Anpassung des eigenen Fahrverhaltens an die
aktuellen Witterungsverhältnisse zuweilen ausgeblendet wird.
Von der heutigen von Technik dominierten Welt geprägt und unter einem umfassenden
medialen Einfluss stehend, vermittelt sich dem Bürger bisweilen ein Eindruck des Ausgeliefertseins gegenüber „Expertenanalysen“. Die Akzeptanz dieser und das Vertrauen
in solche werden dabei immer wieder erschüttert, sei es beispielsweise durch Vertuschung von Vorkommnissen bzw. deren Schwere oder durch widersprüchliche Bewertungen sich gegenüberstehender Interessengruppen.
Sowohl die mangels Fachwissen fehlende Möglichkeit des Rezipienten, komplexe Zusammenhänge in ausreichender Tiefe zu bewerten, als auch der Mangel an eigenständig
und objektiv bewertbaren Informationen, führt oftmals zu einem eher diffusen Unsicherheitsgefühl und ggf. daraus folgend zu einem übersteigerten Risikoempfinden. Andererseits kann mangelndes Bewusstsein Risiken gegenüber zu einer Unterschätzung
dieser führen. Auch das bewusste Ignorieren oder Herunterspielen von Risiken bzw.
Hinweisen darauf, z.B. vor dem Hintergrund der Unterordnung gegenüber anderen Interessen, ist oftmals bei der Analyse von Schadensfällen beobachtbar.
46
Die Kommunikation einer rein wissenschaftlichen Bewertung von Risiken scheitert
meist an der eher technokratisch anmutenden und schwer nachvollziehbaren Informationsbereitstellung. So wird die Angabe einer statistischen Eintrittswahrscheinlichkeit
eines Ereignisses für einen Laien kaum fassbar sein, zumal im Allgemeinen entscheidende Randbedingungen nicht umfassend genannt oder vermittelt werden können.
Zudem spielen für den Kommunikationsprozess Wahrnehmung und Bewertung von
Risiken eine entscheidende Rolle. Sowohl die Wahrnehmung als auch die Bewertung
konkreter Risiken hängen u.a. vom Risikotyp, aber insbesondere auch von den jeweiligen Akteuren ab, die diesen Risiken aufgrund verschiedener persönlicher Voraussetzungen höchst individuell gegenüberstehen und abweichend voneinander darauf reagieren können (siehe Abschnitt 4.1.5 und 4.1.6).
4.1.2 Begriffe in der Risikokommunikation
Nicht selten werden entscheidende Schlüsselbegriffe durch die Akteure in einem Kommunikationsprozess (z.B. Wissenschaftler, Behörden, Verbände, Laien, Medien) nicht
gleichlautend verwendet. Da ein unklares oder unterschiedliches Verständnis über Begriffe zu Missverständnissen und damit zum Scheitern von Kommunikation führen kann,
sollen daher zunächst einige im Rahmen der Risikokommunikation entscheidende Termini näher beleuchtet werden. So besitzen in der Risikokommunikation Begriffe wie
„Gefahr“, „Risiko“ oder „Sicherheit“ besondere Relevanz. Der Verein Deutscher Ingenieure (VDI)68 liefert nachfolgende Definitionen.
Der Begriff „Risiko“ meint die Möglichkeit des Eintritts eines Schadens. Dem gegenüber lässt sich unter „Chance“ die Möglichkeit des Eintritts eines Nutzens verstehen. Ob
man von Risiko oder Chance spricht, hängt nicht von der Eintrittswahrscheinlichkeit
eines Ereignisses, sondern von der persönlichen Einschätzung ab, wie man die Folgen
des Ereignisses bewertet, ob eher negativ (Risiko) oder eher positiv (Chance).
„Sicherheit“ kennzeichnet einen Zustand, in dem das verbleibende Risiko als akzeptabel
eingestuft wird. Es besteht also auch bei Sicherheit noch die Möglichkeit, dass ein
Schaden eintreten kann, wobei als „Schaden“ unerwünschte Folgen einer Handlung
oder eines Ereignisses verstanden werden.
68
Verein Deutscher Ingenieure: Risikokommunikation für Unternehmen, 2000
47
„Gefahr“ hingegen umfasst Vorgänge, Umstände oder Zustände einer objektiven Bedrohung, durch die ein zukünftiges Schadensereignis eintreten kann.
Wichtig erscheint für eine zielgerichtete Risikokommunikation zudem die klare Abgrenzung der Begriffe Risiko und Gefahr/Gefährdung/Gefährdungspotenzial gegeneinander. Wie dargestellt, bezeichnet Risiko die Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines
Schadens, Gefährdung das Potenzial einer Situation, einen Schaden herbeizuführen.
Wie eine Evaluation des BfR zeigte, wird insbesondere unter Laien nicht im aus fachlicher Sicht gebotenen Maße zwischen diesen beiden Begriffen unterschieden, jedoch
kann durch entsprechende Information eine ausreichende Differenzierung herbeigeführt
werden.69
4.1.3 Risiko und Gesellschaft
Risiko ist nach OBERMEIER70 ein von unserer Gesellschaft geschaffenes und akzeptiertes
Konzept, Ungewissheit und Unsicherheit wahrzunehmen, abzuarbeiten und zu bewältigen. Demnach sind geschichtlich prinzipiell drei Ansätze zu verzeichnen, um das Sicherheitsstreben zu befriedigen: der magisch-mythische, der religiöse und der technischwissenschaftliche, wobei der Begriff des Risikos letzteren repräsentiert.
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen
(WBGU)71 stellt fest, dass erst mit der Möglichkeit, Zukunft zu gestalten und Ereignisse
lenken zu können, Risiken beherrschbar werden. Gefahren ist und bleibt man hingegen
ausgesetzt. Über den Begriff des Risikos lassen sich jedoch Handlungsoptionen identifizieren, um diesem in geeigneter Weise zu begegnen. Daraus folgt, dass nur mit einem
Mindestmaß an Gestaltbarkeit der Zukunft mit dem Ziel der Vermeidung unerwünschter
Ereignisse ein Denken in Risikokategorien sinnvoll ist. In einer umfassend technisch
geprägten Gesellschaft gewinnt dieser Aspekt besonders an Bedeutung. Insofern ist die
Beherrschbarkeit von Technik in den letzten Jahrzehnten zunehmend in den Fokus der
öffentlichen Wahrnehmung gerückt, nicht zuletzt angetrieben durch schwere Schadensereignisse, sowohl technischer als auch natürlicher Art. Von der Gesellschaft wird, nicht
69
Vgl. Bundesinstitut für Risikobewertung: Evaluierung der Kommunikation über die Unterschiede zwischen „risk“ und „hazard“, 2009
70
OBERMEIER, O.-P.: Die Kunst der Risikokommunikation, 1999
71
Vgl. WBGU: Jahresgutachten 1998 – Welt im Wandel, Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken, 1999
48
zuletzt durch mediale Einflüsse begründet, in verstärktem Maße Vermeidung, Verringerung und Kontrolle von Risiken erwartet. So steigt mit Zunahme der technischen Gefahrenpotenziale und dem Bewusstsein dafür auch der Bedarf an Risikowissenschaft und –
management.
Risiko kann somit als Strategie verstanden werden, mit Wagnis und Grenzüberschreitung umgehen zu können. Dem gegenüber steht Tradition, das Bewahren des Gegenwärtigen und damit des Bekannten als Mittel des Begegnens von Unsicherheit. Jedoch
gilt noch immer: Ohne Risiko auch keine Chance.
Wie bereits in Abschnitt 4.1.1 angedeutet, nehmen Menschen Gefahren und daraus resultierenden Risiken aufgrund soziokultureller, personeller und kognitiver Faktoren
unterschiedlich wahr und reagieren dementsprechend abweichend voneinander auf diese. Die Kultur einer Gesellschaft oder einer Bezugsgruppe stellt den grundlegenden
Rahmen dar, in dem Individuen die Welt erleben und in dem sie handeln. Zudem sind
für die Einschätzung von Ereignissen eine Reihe individueller Faktoren relevant. Nicht
zu vernachlässigen sind der Einfluss der sozialen Gemeinschaft sowie der Medien auf
die Vermittlung sozialer Normen und Wissensinhalte, die die Einschätzung von Risiken
unmittelbar tangieren. Abbildung 4 gibt hierzu einen Überblick.
Abb. 4: Risikobeeinflussende soziokulturelle und individuelle Faktoren72
72
WBGU: Jahresgutachten 1998 – Welt im Wandel, Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken,
1999
49
4.1.4 Risikokommunikation als Teil des Risikomanagements
Ein Risiko durchläuft in seiner Entwicklung eine ursächliche Reihenfolge. Eine Beschreibung ist mittels sog. Risikoketten möglich, einer anschaulichen Darstellung, die
Ereignisse und Konsequenzen zusammenfasst und damit Ansatzpunkte für die Kontrolle
und Bewältigung von Risiken verdeutlicht. Sofern keine Kontrollmechanismen und
Bewältigungsstrategien vorgesehen sind, die zwischen den Stufen der Risikokette ansetzen, können sich die Eintrittswahrscheinlichkeit von Störungen und das Schadensausmaß erhöhen. Als die vier üblichen Stufen des wissenschaftlichen und politischen Umgangs mit Risiken nennt FÜLGRAFF73 Risikoabschätzung, Risikobewertung,
Risikomanagement und Risikokommunikation.
Die Risikoabschätzung identifiziert und charakterisiert Gefährdungspotenziale und trifft
quantitative Abschätzungen der Gefährdung auf wissenschaftlicher Basis. Abgeschätzte
Risiken lassen sich jedoch nicht für sich genommen daraufhin bewerten, ob sie vertretbar sind oder nicht. Die Inkaufnahme von Risiken lässt sich nur durch einen ihnen gegenüberstehenden Nutzen oder Vorteil rechtfertigen. Je weniger ein Nutzen gesellschaftlich oder persönlich anerkannt wird, desto geringer wird damit ein Risiko akzeptiert werden. Die Bewertung ist dabei die subjektive Abwägung von Risiko gegenüber
Nutzen. Allerdings wird ein bestimmtes Risiko nicht allein dadurch vertretbar, dass dessen Größenordnung einem bereits in der Gesellschaft akzeptierten Risiko entspricht und
kleiner als dieses ist. Ein solcher Ansatz wäre insofern bedenklich, als dass somit jedes
gesellschaftliche Risiko durch Berufung auf ein anderes in Kauf zu nehmen wäre.
Die Information der Gesellschaft über Risiken, die Bereitstellung von Handlungsempfehlungen, die Einsetzung von Kontrollmaßnahmen und die Minderung von Auswirkungen machen ein geeignetes Risikomanagement erforderlich. Unter Risikomanagement können alle gezielten Maßnahmen zur Beurteilung, Bewältigung und Überwachung von Risiken zusammengefasst werden. Risikokommunikation lässt sich als Bestandteil des Risikomanagements zwecks zielgerichtetem Austausch von Informationen
über die möglichen Auswirkungen von Ereignissen, Handlungen oder Technik auf die
menschliche Gesundheit, die Funktionsfähigkeit ökologischer Systeme oder den
73
Vgl. FÜLGRAFF, Georges: Kann Wissenschaft Verbraucher schützen? Vortrag, 2007
50
materiellen bzw. immateriellen Wert kultureller Errungenschaften verstehen. Gemäß
VDI74 können die Funktionen von Risikokommunikation von der Verbesserung des
Wissens über Risiken (z.B. Pharmazeutika) über Einstellungs- und Verhaltensänderungen (z.B. Notfallverhalten) bis zur Konfliktlösung (z.B. Betrieb von Kernenergieanlagen) gehen. Wesentliche Bausteine sind dabei Schaffung von Vertrauen und Glaubwürdigkeit, Information und Wissensvermittlung sowie Zwei-Wege-Kommunikation.
Eine graphische Darstellung der Rolle der Risikokommunikation im Rahmen der Phasen des Risikomanagementprozesses bietet Abbildung 5.
Abb. 5: Risikomanagementprozess und Risikokommunikation75
4.1.5 Risikowahrnehmung und Risikobewertung
Für Risikowahrnehmung und –bewertung ist u.a. die Kategorisierung von Risiken bedeutend. Es leuchtet ein, dass Risiken, die katastrophale Folgen zeitigen können, durch
den Rezipienten mit einer größeren Sensibilität wahrgenommen und hinterfragt werden.
Die Folge wird eine gewissenhaftere Abwägung im Hinblick auf das eigene Handeln
sein. Demgegenüber werden Risiken, mit denen der Betroffene ständig konfrontiert
wird (z.B. Teilnahme am Straßenverkehr) oder die mit augenscheinlich äußerst geringer
Wahrscheinlichkeit behaftet sind, üblicherweise in Kauf genommen. Der nachfolgend
herangezogene Beitrag76 des WBGU zielt zwar in erster Linie auf Strategien im Umgang mit globalen Risiken ab, jedoch erscheint eine solche Einteilung als geeignet,
grundsätzliche Instrumente für Verfahrensweisen im Umgang mit Risiken abzuleiten.
74
Vgl. Verein Deutscher Ingenieure: Risikokommunikation für Unternehmen, 2000
Center for Security Studies: Risikokommunikation: Nutzen für die Sicherheitspolitik. 2009
76
WBGU: Jahresgutachten 1998 – Welt im Wandel, Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken,
1999
75
51
Wie der WBGU ausführt, ist unter Risikowahrnehmung die Risikoabschätzung von Laien zu verstehen. Da ein Risiko für sich nicht wahrnehmbar ist, geht es hierbei im Wesentlichen um Beurteilungsprozesse und Aspekte in Bezug auf Risiken. Wie bereits angedeutet, beruht die Risikowahrnehmung weitgehend auf gesellschaftlichen und persönlichen Erfahrungen bzw. Prägungen, verfügbaren oder vermittelten Informationen sowie
intuitiven Einschätzungen, u.a. als Folge biologischer und kultureller Evolution. Dies
kommt vor allem bei nicht professionell mit der Risikobewertung befassten Personen
zum Tragen. Studien belegen, dass hierbei nicht nur Sach- oder Personenschäden, sondern auch die Beeinträchtigung sozialer und kultureller Werte einbezogen werden. Was
als Risiko aufgegriffen oder wahrgenommen wird, muss deshalb nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit den die Höhe des Risikos beeinflussenden Parametern Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß stehen. Konkret können für die Wahrnehmung, aber auch für die Bewertung von Risiken die folgenden wichtigen Aspekte herausgestellt werden, wobei diese eng miteinander korrelieren können.
• Einfluss der sozialen Gemeinschaft, z.B.
− Ursachenzuschreibung für Schäden,
− Vertrautheit und Gefühl der Kontrollierbarkeit bekannter Risiken,
− Verhalten zuständiger Behörden oder Organisationen,
− Signalwirkung von Ereignissen.
• Das mediale Umfeld mit Einfluss auf
− Wissenserwerb und –stand der Rezipienten,
− Auswahl der Themen,
− Positionierung und Meinungsbild der Rezipienten,
− Image und Akzeptanz von Akteuren.
• Individuelle Faktoren, wie
− freiwillige oder erzwungene Auseinandersetzung mit Risiken,
− persönliche Erfahrungen, Einstellungen und Wertorientierung,
− Grad der Betroffenheit von einem potenziellen Schaden,
− Bekanntheitsgrad von und Wissensstand zu Risiken,
− Gewohnheitsgrad und Vertrautheit,
− kognitive Fähigkeiten.
52
Ergebnis der Risikobewertung sind Aussagen, wie ein identifiziertes Risiko hinsichtlich
Akzeptanz und Zumutbarkeit für die Betroffenen zu beurteilen ist. Wie die Wahrnehmung von Risiken von sozialen und kulturellen Werten sowie von Präferenzen der Betroffenen abhängt, so kann auch deren Bewertung keine rein wissenschaftliche Entscheidung sein. Um derartige Bewertungen daher systematisch durchführen zu können,
hat der WBGU die Klassifizierung von Risiken vorgeschlagen. Eine Klassifizierung
fasst Risikotypen in Risikobereiche zusammen und kann beispielsweise in Anlehnung
an das Jahresgutachten des WBGU vorgenommen werden (siehe Abbildung 6). Danach
werden Risiken in die drei Bereiche Normal-, Verbots- und Grenzbereich eingeordnet,
wodurch auf das Maß von Akzeptanz bzw. Ablehnung geschlossen werden kann.
Grenz- und insbesondere Verbotsbereich sind durch zunehmende Abschätzungsunsicherheit und steigendes Schadenspotenzial bzw. unzureichende System- bzw. Folgereaktionen gekennzeichnet. Eine eindeutige Aussage zur Gültigkeit einer wissenschaftlichen Risikoabschätzung ist hier selten möglich.
Abb. 6: Risikobereiche77
Für die Einordnung von Risiken in die o.g. Bereiche sind damit die Kenntnis, zumindest
aber die grobe Abschätzbarkeit von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß
sowie der beeinflussenden Randbedingungen erforderlich, wobei die beteiligten Akteure
(siehe Abschnitt 4.1.6) aufgrund unterschiedlicher Wahrnehmungs- und Bewertungsfaktoren oftmals zu abweichenden Ergebnissen gelangen.
77
WBGU: Jahresgutachten 1998 – Welt im Wandel, Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken,
1999
53
4.1.6 Akteure der Risikokommunikation
Risikokommunikation ist gekennzeichnet durch die Teilnahme verschiedener Akteure,
deren Ziele und Interessen in Abhängigkeit der zu behandelnden Thematik variieren.
Der Kommunikationsprozess wird dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn alle Akteure
gleichberechtigt teilnehmen und wirken können. Jedoch werden Risiken von Beteiligten
wie Unbeteiligten unterschiedlich abgeschätzt bzw. wahrgenommen, insbesondere in
Abhängigkeit vom Grad der Betroffenheit und des Wissensstandes. So differenziert der
WBGU78 zunächst zwischen Verursachern, Betroffenen und weiteren Beteiligten.
Verursacher von die Allgemeinheit betreffenden Risiken können beispielsweise Personen, Unternehmen, Organisationen oder staatliche Institutionen sein. Im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung finden sich vor allem besondere Gefahren induzierende Technologiefelder wieder (z.B. Kerntechnik). Den Verursachern von Risiken kommt dabei
eine besondere Verantwortung hinsichtlich einer offenen und fairen Auseinandersetzung
über diese zu, indem sie insbesondere mit den unmittelbar Betroffenen den Dialog führen. Von zentraler Bedeutung für Betroffene ist im Allgemeinen ein angemessener Ressourcenausgleich, für die Gesellschaft eine gerechte Verteilung von Kosten und Nutzen.
Betroffene sind Individuen oder Gruppen, die Risiken potenziell ausgesetzt sind. Im
Allgemeinen handelt es sich bei den Betroffenen um weniger Vertraute in Bezug auf die
sie betreffende Gefährdungsursache. Insofern werden diese mangels zugänglicher Informationen oftmals zunächst nur aus einer defensiven Position heraus gegenüber dem
Verursacher agieren und argumentieren können. Hierbei können diskursive Verfahren
für einen Ausgleich sorgen.
Als weitere Beteiligte lassen sich Wissenschaftler und Sachverständige, Interessenverbände, die oftmals die Schnittstelle zur interessierten Öffentlichkeit darstellen, staatliche
Institutionen und nicht zuletzt die Medien nennen. Zu beobachten ist, dass Interessenverbände häufig über eine eigene Expertise verfügen und somit eine gewisse Unabhängigkeit in der Risikobewertung repräsentieren. Staatliche Institutionen, wie z.B. Parlamente, Behörden oder Kommissionen, schaffen oder verantworten die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Risiken.
78
Vgl. WBGU: Jahresgutachten 1998 – Welt im Wandel, Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken, 1999
54
Eine nicht zu unterschätzende Informations- und Wissensvermittlung geschieht über
mediale Quellen. Dies betrifft sowohl grundlegendes Sachwissen als auch die Berichterstattung über konkrete Fälle. Nicht selten kommt es jedoch bei letzterem zu einer aus
fachlicher Sicht missverständlichen Übermittlung von Sachverhalten bis hin zur falschen Darstellung von wissenschaftlichen Fakten.
Vielfach üblich ist eine Unterscheidung der an Risikokommunikation beteiligten Akteure in Experten und Laien. Aufgrund unterschiedlicher Ausgangspositionen, z.B. im
Hinblick auf Wissensstand und Betroffenheit, wird mitunter von verschiedenen Risikokonzepten ausgegangen, d.h. Experten und Laien benutzen den Risikobegriff in unterschiedlicher Weise, wodurch es zu Konflikten kommt und für die Kommunikation zwischen diesen Gruppen Probleme erwachsen können. Zudem kann eine abweichende
Einordnung konkreter Risiken in Risikobereiche oder –kategorien die Folge sein.
Die Expertenbewertung, beruhend auf wissenschaftlichen Verfahren, basiert auf einer
statistischen Betrachtung der zu erwartenden Schäden. Die von Laien genutzten intuitiven Verfahren berücksichtigen zwar auch die Aspekte Schaden und Wahrscheinlichkeit,
sie sind jedoch im Allgemeinen in bedeutendem Maße von weiteren Kriterien geprägt
(siehe Abschnitt 4.1.5). Insofern erscheint es einleuchtend, dass ein Ansatz zur Lösung
von Akzeptanzproblemen, der lediglich auf eine ausreichende Information der Öffentlichkeit mit technischen Fakten beruht, nicht geeignet ist, mit kritischen Haltungen und
Meinungen erfolgreich umzugehen.
Treten Experten an die Öffentlichkeit oder kommunizieren mit Laien, kann es schnell
zu Problemen aufgrund der verwendeten Fachsprache kommen. Dadurch wird die
kommunikative Teilnahme oftmals von vornherein auf wenige beschränkt. Demgegenüber steht jedoch die Gefahr der Verallgemeinerung und des Pauschalisierens bei nicht
fachlich korrekter Widergabe von wissenschaftlichen Fakten. So ist nach GERLING79 die
richtige Sprachwahl ein Schritt zur fairen Kommunikation.
Von Interesse ist zudem die Frage, inwieweit geschlechtsspezifische Aspekte Einfluss
auf den Umgang mit Risiken haben. Mit anderen Worten: Ist es sinnvoll, bei den Akteuren auch zwischen männlichen und weiblichen Rezipienten zu differenzieren. WIEDEMANN
und EITZINGER haben hierzu einschlägige Studien bewertet, in denen der Einfluss
79
GERLING, Rolf: Risiko – Störfall – Kommunikation 2, 1995
55
auf Faktoren wie Risikowahrnehmung, -neigung und -einstellung untersucht wurden.
Dabei wurden zum Teil Hinweise auf geschlechtsspezifische Unterschiede in Hinblick
auf die Risikowahrnehmung ermittelt, jedoch bleibt aufgrund der existierenden Datenlage und unberücksichtigter Randbedingungen unklar, ob diese Relevanz für die Praxis
der Risikokommunikation haben. Ähnliches gilt für die Risikoneigung.80
Eine spezielle Rolle im Rahmen des Kommunikationsprozesses muss den Medien
(Rundfunk, Fernsehen, Printmedien) zugeschrieben werden. Medien folgen zum Teil
einer Logik, die unter dem Diktat einer publikumswirksamen Berichterstattung steht.
Vor diesem Hintergrund werden bevorzugt Themen aufgegriffen, die relativ einfach
Aufmerksamkeit erzeugen. Dabei sind die berichtenden Journalisten in den seltensten
Fällen Experten der betreffenden Fachgebiete Technik, Umwelt, Risiko. So recherchieren Journalisten im Allgemeinen aus der Perspektive von Laien und stellen Argumente
beider Seiten, von Befürwortern und Gegnern, nebeneiander dar. Nicht selten mündet
die journalistische Kommentierung öffentlichkeitswirksamer Themen in einer subjektiven oder tendenziösen Darstellung, die durch den Rezipienten selbst nicht überprüfbar
ist. Davon nicht gänzlich ausgenommen sind auch öffentlich-rechtlichen Medien. So
führt der Bericht81 des WBGU ausgewählte Studien an, nach denen der Anteil völlig
korrekt eingestufter Berichte lediglich 6 – 30 % beträgt, wobei zu bedenken ist, dass
auch korrekte Berichte aufgrund der in Abschnitt 4.1.5 dargestellten Faktoren keine
richtige Wissensvermittlung beim Rezipienten garantieren. So ist zuweilen aber auch
die Interaktion von Wissenschaftlern oder Fachleuten mit Journalisten problembelastet.
Es kann unterstellt werden, dass schon zahlreiche Fachleute die Erfahrung verzerrter
Darstellung in Reportagen und Berichten ihr Fachgebiet betreffend gemacht haben.
80
Vgl. WIEDEMANN, Peter M.; EITZINGER, Claudia: Risikowahrnehmung und Gender. Arbeiten zur Risiko-Kommunikation, Heft 93, Forschungszentrum Jülich, 2006
81
Vgl. WBGU: Jahresgutachten 1998 – Welt im Wandel, Strategien zur Bewältigung globaler Umweltrisiken, 1999
56
4.1.7 Ziele, Anforderungen und Strategien der Risikokommunikation
Gemäß BfR hat Risikokommunikation die Funktion, durch die Vermittlung von Argumentationszusammenhängen und durch Selbstdarstellung in Beziehung zum Kommunikationspartner zu treten. Dies geht nicht ohne wechselseitige Kommunikation. Dabei ist
es nicht das Ziel, die jeweils andere Seite zu überzeugen, ein Risiko sei tragbar oder
unzumutbar, sondern vielmehr die Betroffenen durch Angebote der Information (EinWeg-Kommunikation), des Dialogs (Zwei-Weg- Kommunikation) oder zur aktiven Beteiligung (Chance der Mitwirkung an der Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsfindung) in die Lage zu versetzen, ihren Anspruch auf Wahlfreiheit einzulösen.
Damit ist die Fähigkeit angesprochen, auf der Basis der Kenntnis der faktisch nachweisbaren Konsequenzen von risikoauslösenden Ereignissen oder Aktivitäten, der verbleibenden Unsicherheiten und anderen risikorelevanten Faktoren eine persönliche Beurteilung der jeweiligen Risiken vornehmen zu können.82 Dabei soll der Kommunikationsprozess nicht nur der gegenseitigen Vertrauensbildung dienen und Risikobewusstsein erzeugen, sondern die Aufklärung der Rezipienten als Mittel fungieren, Verantwortung zu übertragen und Risiken angemessen und eigenverantwortlich zu managen.
Das BfR führt weiterhin aus, dass erfolgreiche Kommunikation über Risiken einen
gründlichen und nachvollziehbaren Prozess der Risikobewertung voraussetzt. Einmal
erlangte Einstellungen und Überzeugungen sind häufig schwer zu durchbrechen und
behindern die Aufnahme und Anerkennung neuer Informationen. Daher ist eine möglichst früh einsetzende, proaktive und kontinuierliche Kommunikation anzustreben.
Allgemein können insbesondere folgende Aspekte hierzu gezählt werden:
• Dokumentation aller Bewertungsprozesse und -ergebnisse mit Informationen zu Bewertungsverfahren und -kriterien sowie den sachlichen und gesetzlichen Grundlagen,
• Hinweise auf Anregungen und Kommentare von Dritten,
• Informationen über Mitwirkungs- und Einspruchsmöglichkeiten,
• Angebote zu Kommunikationsmöglichkeiten,
• Einrichtung einer Möglichkeit für öffentliche Risikodebatten, z.B. im Internet,
• Hinweise auf öffentliche Veranstaltungen oder Dialoge zum angesprochenen Risiko,
• Hinweise auf Literatur und andere Stellungnahmen.
82
Vgl. Bundesinstitut für Risikobewertung: ERiK – Entwicklung eines mehrstufigen Verfahrens der Risikokommunikation, 2005
57
Grundsätzlich lassen sich gemäß WBGU Risiken in Form von Glaubwürdigkeits- oder
Informationsstrategien darstellen. Die Vermittlung von Glaubwürdigkeit soll dabei im
Allgemeinen über den Eindruck der Kompetenz erfolgen. Eine derartige Vorgehensweise kann jedoch auch beim Auftreten von sich widersprechenden oder realitätsfernen
Informationen und Aussagen in das Gegenteil umschlagen und die Glaubwürdigkeit
untergraben. Insbesondere wird dies der Fall sein, wenn bewusst falsche Informationen
gegeben oder konkrete Gefahren und Risiken verschleiert werden. Als Beispiel hierfür
kann die Informationspolitik des Unternehmens VATTENFALL nach Störfällen im
schwedischen Kernkraftwerk Forsmark im Jahre 2006 und im deutschen Kernkraftwerk
Krümmel in den Jahren 2007 und 2009 angeführt werden. Dabei führten Verschleierungs- und Beschwichtigungsversuche über die Schwere der Störfälle und die schlechte
Informationspolitik an sich zu einem massiven Vertrauensverlust in die Kompetenzen
des Unternehmens sowie zu einer aufflammenden Diskussion über die Risiken der
Energiegewinnung durch Kernkraft.
Im Rahmen von Informationsstrategien wird hingegen versucht, die Risiken angemessen darzustellen. Oftmals werden dabei Vergleiche zur Veranschaulichung der Schwere
des Risikos herangezogen. Dabei ist zu beachten, dass angestellte Vergleiche verständlich und akzeptabel sind. Richtlinien für eine akzeptierte Risiko- und Schadensdarstellung sind die Korrektheit der genutzten Daten, die Vollständigkeit prognostizierter
Auswirkungen, die anschauliche Formulierung von Risikoangaben sowie die Wahl von
relevanten Risikovergleichen.
Zusammenfassend lassen sich nach BÖL83 folgende Anforderungen an eine zielgerichtete Risikokommunikation formulieren: verständlich, adressatengerecht, zeitnah, kontinuierlich, umfassend, proaktiv, konstruktiv und glaubwürdig.
83
BÖL, Gaby-Fleur: Risikokommunikation am BfR. Vortrag, 2008
58
4.1.8 Instrumente der Risikokommunikation
Wesentliches Element einer erfolgreichen Risikokommunikation ist die Einbindung der
Öffentlichkeit. Hierfür bieten sich verschiedene Instrumente an. Das BfR unterscheidet
in seinem Bericht zur Entwicklung eines mehrstufigen Verfahrens der Risikokommunikation die nach Abbildung 7 systematisierten Instrumente der Kommunikation.
Abb. 7: Instrumente der Kommunikation84
Informationsbasierte Instrumente sind Kommunikationsformen, die auf eine Unterrichtung der Adressatengruppe(n) durch die kommunizierende Instanz abzielen. Rückmeldung oder Dialog sind nicht vorgesehen. Diese Instrumente dienen der Informationsübertragung an sehr großen Rezipientengruppen oder auch als Vor- oder Nachbereitung
von dialog- oder beteiligungsbasierten Instrumenten. Zu den informationsbasierten Instrumenten sind z.B. Broschüren und andere schriftliche Materialien, Zeitschriften,
klassische Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Radio-Interviews), InternetWebseiten, Veranstaltungen, etc. zu zählen.
Dialogbasierte Instrumente geben dem Rezipienten die Möglichkeit, am Kommunikationsprozess teilzunehmen, allerdings ohne bei der Gestaltung, Bewertung oder Umsetzung von Entscheidungen und Maßnahmen aktiv mitzuwirken. Dialogbasierte Instrumente sind z.B. Broschüren mit Rückantwort, Meinungsbefragung, Vorträge, Gesprächsrunden, Internet mit Feedback, Chat-Rooms, Tag der offenen Tür.
84
Bundesinstitut für Risikobewertung: ERiK – Entwicklung eines mehrstufigen Verfahrens der Risikokommunikation, 2005
59
Beteiligungsbasierte Instrumente beziehen Anliegen der Adressierten direkt oder indirekt in die Entscheidungsfindung mit ein, wobei die Grenze zwischen Dialog und Beteiligung oft fließend ist. Beteiligungsverfahren lassen sich wie folgt weiter untergliedern.
• Orientierungsinstrumente
Diese dienen dem Kennenlernen der Anliegen der Betroffenen und damit der Orientierung der Entscheidungsträger bezüglich der Entscheidungsfindung. Darüber hinaus zielen einige Instrumente darauf ab, einzelne Entscheidungsoptionen mit Betroffenenvertretern zu diskutieren. Zu den Instrumenten der Orientierungsdiskurse gehören z.B. Anhörungen, unverbindliche runde Tische, Bürgerversammlungen, Open
Space Konferenzen, Fokusgruppen.
• Selbstverpflichtungsinstrumente
Hier geht es um die Koordination von Maßnahmen, die von den beteiligten Agierenden selbst ausgeführt und umgesetzt werden. Politische und behördliche Entscheidungsträger können dabei Impulse setzen oder eine organisatorische Plattform bereitstellen. Zu den Instrumenten des Selbstverpflichtungsdiskurses gehören Arbeitsgemeinschaften, Zukunftswerkstätten, Open- Space Konferenzen (auch für Orientierungsdiskurse einsetzbar), akteurbezogene runde Tische.
• Entscheidungsinstrumente
Entscheidungsinstrumente dienen der Vorbereitung von Entscheidungen in Form von
Handlungsempfehlungen oder der Entscheidung selbst, wenn bestimmte Gruppen
bzw. Betroffene oder deren Vertretende direkt an der Entscheidungsfindung beteiligt
werden sollen. Zum Teil sind derartige Beteiligungen rechtlich vorgeschrieben. Zu
diesen Instrumenten gehören z. B.: entscheidungsrelevante runde Tische, kooperative
Planungsrunden, Bürgerforen, Konsensus-Konferenzen und bei Konflikten Mediationen.
60
4.2
Bestandsaufnahme zur Kommunikationspolitik in ausgewählten Ostseebädern Usedoms
Wie in den vorhergehenden Abschnitten bestätigt wurde, muss aufgrund zahlreicher
Bombenfehlwürfe während des Luftangriffs der RAF vom 17./18.08.1943 in den
Strandabschnitten im Nordwesten der Insel Usedom nach wie vor von Gefährdungen
durch das Anschwemmen von Weißem Phosphor und Brandstoffgemischen ausgegangen werden. Dies betrifft den gesamten Bereich des zur Gemeinde Peenemünde gehörenden und derzeit öffentlich zugänglichen Strandabschnittes nordwestlich des Ostseebades Karlshagen durchgehend bis zum Strandabschnitt zum Ostseebad Trassenheide
gehörend (siehe Abbildung 8). Darüber hinaus können, wie Schadensfälle in der Vergangenheit bereits gezeigt haben, auch in weiter östlich gelegenen Strandabschnitten
Phosphor- bzw. Brandmittelfunde nicht ausgeschlossen werden. So erlitten offenbar
auch bei Zempin im Jahre 1979 mehrere Personen Verletzungen durch Weißen Phosphor.
Abb. 8: Gefährdete Strandabschnitte85
85
Online im Internet: http://www.meer-usedom.de/usedom_karte1.0.html (17.01.2010), ergänzt durch
Verfasser
61
Zur Bewertung der Informationspolitik der unmittelbar betroffenen Gemeinden ist zunächst die Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes erforderlich. So erfolgten durch den
Verfasser Begehungen in den vor allem in den Sommermonaten touristisch intensiv
frequentierten Ostseebädern Karlshagen, Trassenheide und Zinnowitz. Zugänge zu
Strandabschnitten im gefährdeten Bereich, einschließlich des zur Gemeinde Peenemünde gehörenden Strandabschnitts nordwestlich Karlshagen, wurden dabei mit einbezogen. Die Gemeinde Peenemünde selbst ist nicht Teil der nachfolgenden Betrachtungen,
da im Vergleich zu den o.g. Ostseebädern von wesentlich weniger Übernachtungsgästen
ausgegangen wird. So gab es nach Angaben der Gemeinde Karlshagen86 2008 mehr als
370.000 Übernachtungen.
Begehungen erfolgten im Zeitraum vom 07. bis 26.11.2009. Mit eingeschlossen wurde
die Prüfung des durch die Gemeinden im Internet veröffentlichten Informationsangebotes. Folgende Aspekte fanden bei der Bestandsaufnahme besondere Berücksichtigung:
• Zugänglichkeit von Informationen,
• Mittel zur Bereitstellung von Informationen,
• Zielgruppenorientierung, insbesondere vor dem Hintergrund der ausgeprägten touristischen Nutzung der Region,
• Inhaltliche Aufbereitung der Informationen und Aussagekraft,
• Qualität des Hinweis- und Informationsmaterials.
4.2.1 Informationsangebot Ostseebad Karlshagen
Die Begehung des Ostseebades Karlshagen erfolgte am 07.09.2009. Die Touristinformation Karlshagen war an diesem Tage wegen des Umzugs dieser geschlossen. Ein
grundlegendes Informationsangebot wurde jedoch durch einen vorübergehend eingerichteten Informationsstand aufrechterhalten.
Die am genannten Informationsstand erhältliche Informationsbroschüre des Ostseebades
Karlshagen „Urlaubslotse – Informationen für das Ostseebad Karlshagen und Umgebung“ (siehe Anhang 9) enthält u.a. auszugsweise die Strand- und Badeordnung mit
Hinweisen zum möglichen Anschwemmen von Weißem Phosphor an die Strände und
der Verwechslungsgefahr mit Bernstein. Hier heißt es:
86
Online im Internet: http://www.karlshagen.de (18.02.2010)
62
„Beim Sammeln von Bernstein besteht Unfallgefahr, weil Phosphorpartikel von Munitionsresten aus dem 2. Weltkrieg mit Bernstein verwechselt werden können. Bernsteine
sind grundsätzlich in Metallbehältnissen aufzubewahren und keinesfalls in der Bekleidung oder in brennbaren Behältnissen. Da sich Phosphor im trockenen Zustand und bei
Erwärmung entzündet, kann dies bei Lagerung in Kleidungsstücken zu schweren Verbrennungen führen.“87
Dies entspricht dem Wortlaut des § 12 der Strand- und Badeordnung der Gemeinden
Peenemünde, Karlshagen, Trassenheide und Zinnowitz. Diese ist über die Internetpräsenz des Amtes Usedom Nord88 abrufbar.
Anderweitige Informationsangebote, wie z.B. Aushänge in Informationskästen, wurden
im Ort selbst nicht vorgefunden. Die Beschilderung der Strandzugänge mit Hinweisen
auf die Gefahren beim Bernsteinsammeln zeigen die Abbildungen 9 und 10, wobei die
Strandzugänge nördlich des Ostseebades Karlshagen, die dem Verantwortungsbereich
der Gemeinde Peenemünde unterliegen, ebenfalls entsprechend Abbildung 10 gekennzeichnet sind.
Abb. 9: Beschilderung von Strandzugängen in Karlshagen89
87
Ostseebad Karlshagen, Urlaubslotse – Informationen für das Ostseebad Karlshagen und Umgebung,
2009
88
Online im Internet: http://www.amt-usedom-nord.de (18.02.2010)
89
Quelle: Verfasser, Aufnahme vom 07.09.2009
63
Abb. 10: Beschilderung von Strandzugängen Bereich Karlshagen90
Die offizielle Internetseite des Ostseebades Karlshagen91 enthält weder direkt ersichtliche Hinweise oder Warnungen noch andere Informationen, die sich mit der Gefährdung
durch Weißen Phosphor auseinandersetzen. Lediglich die o.g. Informationsbroschüre
mit Auszügen der Strand- und Badeordnung wird als Download bereitgestellt.
4.2.2 Informationsangebot Ostseebad Trassenheide
Während des Besuches des Ostseebades Trassenheide am 07.09.2009 wurde in der örtlichen Touristinformation „Haus des Gastes“ kein Informationsmaterial mit Hinweisen
auf mögliche Gefahren im Zusammenhang mit angeschwemmten Phosphorresten vorgefunden. Bei einem nochmaligen Besuch am 26.11.2009 wurde auf Nachfrage des
Verfassers durch Personal der Kurverwaltung bestätigt, dass ein derartiges oder anderweitiges Informationsangebot nicht vorgesehen sei. Es wurde darauf verwiesen, dass die
Beschilderung der Strandzugänge eine für Besucher ausreichende Informationsquelle
bieten würde.
Die Zugänge zu den Strandabschnitten im Bereich Trassenheide weisen eine Beschilderung gemäß Abbildung 10 auf. Die Beschilderung am Hauptzugang des Strandes mit
Hinweisen zur Gefahren durch Weißen Phosphor zeigt Abbildung 11.
90
91
Quelle: Verfasser, Aufnahme vom 07.09.2009
Online im Internet: http://www.karlshagen.de (18.02.2010)
64
Abb. 11: Beschilderung am Hauptzugang des Strandes Trassenheide92
Sowohl ein vor dem „Haus des Gastes“ befindlicher als auch andere im Ort vorgefundene Informationskästen enthielten keine Aushänge mit Warnhinweisen.
Die offizielle Internetseite des Ostseebades Trassenheide93 stellt ebenfalls keine Informationen zum Thema bereit.
4.2.3 Informationsangebot Ostseebad Zinnowitz
In der Touristinformation der Kurverwaltung des Ostseebades Zinnowitz waren am
10.09.2009 keine Unterlagen oder Informationsmaterialien mit Hinweisen auf mögliche
Gefahren durch angeschwemmte Phosphorreste aufzufinden. In dem vor dem Gebäude
befindlichen Informationskasten der Kurverwaltung war jedoch ein zum Teil bereits
verblichenes Informationsblatt ausgehängt (siehe Abbildung 12). Für weiter gehende
Informationen wird darin auf die Informationsmöglichkeiten im Lesesaal der Bibliothek
des Ostseebades verwiesen. Aushänge in weiteren öffentlich zugänglichen Informationskästen wurden nicht vorgefunden.
Die Bibliothek befindet sich im gleichen Gebäude wie die Touristinformation. Im Lesesaal fand sich eine vierseitige laminierte Auslage (siehe Anhang 10), jedoch ohne dass
für Interessierte Material zur Mitnahme zur Verfügung stand (z.B. Kopien). Auf Nachfrage des Verfassers wurde die laminierte Auslage jedoch unverzüglich und bereitwillig
von einer Angestellten der Bibliothek kopiert. Die Bibliothek ist ganzjährig von Montag
bis Samstag geöffnet, während der Hauptsaison auch an den Sonntagen.94
92
Quelle: Verfasser, Aufnahme vom 07.09.2009
Online im Internet: http://www.trassenheide.de (18.02.2010)
94
Online im Internet:
http://www.zinnowitz.de/index.php?option=com_content&view=article&id=45&Itemid=55 (18.02.2010)
93
65
Abb. 12: Informationskasten mit Aushang in Zinnowitz95
Die Beschilderung der Strandzugänge entspricht inhaltlich denen der vorgenannten Ostseebäder Karlshagen und Trassenheide. Hervorzuheben ist jedoch die farblich etwas
auffälligere Gestaltung (siehe Abbildung 13). Wie Abbildung 14 zeigt, sind dem gegenüber die Schilder zum Teil nicht unmittelbar an den Strandzugängen und damit nicht
direkt im Blickfeld der Passierenden positioniert.
Abb. 13: Beschilderung der Strandzugänge im Bereich Zinnowitz96
95
96
Quelle: Verfasser, Aufnahme vom 10.09.2009
ebenda
66
Abb. 14: Position Hinweisschild, Strandzugang Zinnowitz97
Der Internetauftritt des Ostseebades Zinnowitz98 liefert keine Hinweise oder Informationen auf mögliche Gefahren durch Weißen Phosphor.
4.3
Diskussion und Bewertung der vorgefundenen Informationsangebote
Wie in Abschnitt 4.1.8 ausgeführt, wird eine erfolgreiche Risikokommunikation vorzugsweise unter Einbindung bzw. Beteiligung der Öffentlichkeit stattfinden. Die in den
o.g. Seebädern vorgefundenen Hinweise sind vornehmlich das Resultat des in Abschnitt
3.3.2.2 zitierten Gerichtsurteils, d.h. der Feststellung der Verkehrssicherungspflicht der
von der Gefahr von Phosphoranspülungen betroffenen Gemeinden. Zu bedenken ist,
dass es in der Vergangenheit nicht unerhebliche Widerstände gegen eine solche oder gar
offensivere Informationspolitik gab. Die u.a. durch Interessenvertreter aus dem Bereich
des Tourismusgewerbes vorgetragenen Bedenken hoben im Allgemeinen darauf ab,
dass hierdurch Touristen von einem Besuch der Region abgehalten werden könnten.
Dass erneute Unfälle mit Personenschäden, auch hervorgerufen aufgrund mangelnder
Informationen zur Gefährdung, äußerst negative Folgen für das Image der Region haben
können, vor allem bei entsprechender medialer Reflexion, liegt dabei auf der Hand.
97
98
Quelle: Verfasser, Aufnahme vom 10.09.2009
Online im Internet: http://www.zinnowitz.de/ (18.02.2010)
67
Daher ist zunächst zu hinterfragen, ob die gewählten Informationsmittel bzw. deren
Gestaltung geeignet sind, den Rezipienten gezielt anzusprechen oder sogar den Dialog
mit diesem zu suchen. Insbesondere muss berücksichtigt werden, dass auch zahlreiche
Touristen die Region erstmals bereisen und mit der Thematik bisher nicht konfrontiert
worden sind, folglich dergleichen nicht erwarten.
Das Internet stellt, neben einschlägigen Reiseführern, inzwischen die vermutlich wichtigste Informationsquelle über Reiseziele und -regionen dar, insbesondere im Vorfeld
einer Reise. Insofern sollte erwartet werden können, dass vor allem dieses Medium für
Hinweise auf mögliche Gefahren durch Weißen Phosphor genutzt wird. Das Gegenteil
ist jedoch der Fall. Keine der betrachteten Gemeinden stellt auf ihrer offiziellen Internetpräsenz Informationen zur Problematik mit Weißem Phosphor zur Verfügung oder
weist zumindest auf mögliche Gefährdungen hin. Zwar enthält die seitens der Gemeinde
Karlshagen als Download bereitgestellte Informationsbroschüre „Urlaubslotse“ einen
Auszug der Strand- und Badeordnung mit einem Hinweis zur Gefährdung durch angeschwemmten Weißen Phosphor, jedoch wird darauf nicht explizit hingewiesen. Dem
zufolge wird ein Tourist im Allgemeinen eher zufällig darauf stoßen. Dies gilt auch für
die im Internet durch das Amt Usedom Nord eingestellten Strand- und Badeordnungen
der Gemeinden Peenemünde, Karlshagen, Trassenheide und Zinnowitz. Kaum ein Gast
der Insel wird auf diese Informationen stoßen, ohne explizit darauf hingewiesen worden
zu sein.
Ebenso findet in den Orten faktisch keine ernstzunehmende Kommunikation von Risiken statt. Lediglich in der Gemeinde Zinnowitz wurde in einem Informationskasten ein
allerdings eher unscheinbarer Aushang mit Warnhinweis und einem Verweis auf die
örtliche Bibliothek bezüglich weitergehender Informationsangebote gefunden. Das im
Lesesaal der Bibliothek ausliegende Informationsmaterial konnte jedoch weder durch
Inhalt noch durch Gestaltung überzeugen. Zudem lag kein zur Mitnahme vorgesehenes
Informationsmaterial aus. Insofern muss hier der Eindruck entstehen, dass die Bereitstellung von Informationen mehr als unliebsame Pflicht denn als Ausdruck einer Informationsbereitschaft gegenüber dem Gast gesehen wird.
An den Strandzugängen der betrachten Gemeinden wurden Hinweisschilder und -tafeln
vorgefunden. Im Bereich Zinnowitz fiel auf, dass diese zum Teil zu weit abseits platziert sind, um sicher vom Rezipienten wahrgenommen zu werden. Inhalt und Gestaltung
68
der Schilder sind kritikwürdig. Diese werden als nicht optimal gehalten, um den Rezipienten zum einen plakativ auf die Problematik aufmerksam zu machen und zum anderen diesem ausreichende Handlungsanweisungen, insbesondere im Falle eines Unfalles,
zukommen zu lassen. Hinweise für Erste-Hilfe-Maßnahmen werden nicht gegeben. Der
Verweis, sich bei Fragen an die zuständige Strandwacht zu wenden, ist insofern ungeeignet, als dass von dieser nur ausgewählte Strandabschnitte besetzt sind. Zudem fehlen
Hinweise am Strand selbst, so dass Strandgänger, die aus östlicher Richtung in die gefährdeten Strandabschnitte einwandern und nicht mit der Problematik vertraut sind,
nicht gewarnt werden.
Das Statistische Amt Mecklenburg-Vorpommerns99 gibt für das Bundesland die Anzahl
der Übernachtungen von ausländischen Gästen mit 237.000 im Jahre 1995 und 686.000
im Jahre 2008 an. Dies bedeutet nahezu eine Verdreifachung im Bezugszeitraum. Mit
einer weiter steigenden Tendenz ist zu rechnen. Vor allem wegen des in Peenemünde
ansässigen Historisch-Technischen Informationszentrums (HTI), ist auch in dieser Region von zahlreichen ausländischen Besuchern auszugehen. Diesem Umstand ist bisher
offenbar nicht Rechnung getragen worden, da sämtliche Warnschilder nur in deutscher
Sprache ausgeführt und somit für ausländische, der deutschen Sprache unkundige Besucher nicht als solche erkennbar sind.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass von einer proaktiven, auf den Rezipienten
zugehenden Risikokommunikation nicht gesprochen werden kann. Vor allem Besucher
der Region, die bisher keine Berührungspunkte zur Gefährdung durch angespülte Phosphorreste hatten, werden aufgrund der relativ unscheinbar gestalteten Hinweise sowie
deren Platzierung kaum zufriedenstellende Vorabinformation erhalten können.
99
Statistisches Amt Mecklenburg-Vorpommern.
Online im Internet: http://www.statistik-mv.de/cms2/STAM_prod/STAM/de/htd/index.jsp (07.02.2010)
69
4.4
Grundsätzliche Überlegungen zu einer angepassten und offensiv geführten
Risikokommunikation
In erster Linie muss es Anliegen sein, beim Rezipienten eine Sensibilisierung für die
Thematik zu erreichen, um darüber ein entsprechendes Risikobewusstsein zu entwickeln
bzw. dieses zu schärfen. Da im Allgemeinen davon auszugehen ist, dass Menschen
während ihres Urlaubs die Auseinandersetzung mit Themen, die dem Erholungszweck
zuwiderlaufen, bewusst meiden, ist dieser Aspekt im Zuge der Risikokommunikation
zwingend zu berücksichtigen. Die Informationen sind so aufzubereiten, dass sie sowohl
Interesse wecken, aber auch die gewünschte Botschaft klar und verständlich vermitteln.
Dabei ist eine Allgegenwärtigkeit von Informationen zum Thema zu vermeiden, vielmehr sind die Informationsangebote gezielt zu setzen. Dabei sollten sowohl rein informationsbasierte Instrumente als auch Instrumente, die einen Dialog bzw. Rückfragen
der Rezipienten zulassen, Berücksichtigung finden.
Auch einige seitens NEHRING100 unterbreitete Vorschläge werden als geeignet eingeschätzt, um auf ein verbessertes Informationsniveau hinzuwirken. Die vorgeschlagene
Verordnung eines Badeverbotes jedoch und damit die Senkung der Urlaubsattraktivität
in diesem Bereich werden hingegen als problematisch angesehen. Hierfür wird, wie
bereits dargelegt, aufgrund der anzunehmenden extrem geringen Gefährdung keine
Notwendigkeit gesehen. Zudem wären die Folgen für den Tourismus, und damit vor
allem für die Beschäftigungssituation vieler in der Tourismusbranche beschäftigter oder
von dieser abhängiger Einheimischer sowie des ortsansässigen Gewerbes, vermutlich
signifikant. Mithin sind Regelungen gefordert, die diesem Interessenkonflikt Rechnung
tragen und gleichzeitig den höchstmöglichen Schutz vor Unfällen bieten.
Vom Verfasser wird ausdrücklich eine offensive Kommunikationsstrategie befürwortet.
Der Bürger ist als mündig zu betrachten, der sich aus einem ausgewogenen Informationsangebot einen eigenen Standpunkt zu erarbeiten weiß. D.h., eine ausreichende Informationsbereitstellung ist gefordert, um dem Rezipienten die Möglichkeit zu eigenverantwortlichem Entscheiden zu eröffnen. Zwar ist nicht bekannt, inwieweit ein solches Angebot angenommen werden würde, die schlichte Tatsache jedoch, dass ein
100
Vgl. NEHRING, Online im Internet: http://www.aet-umweltplanung.de/phosphor-usedom.htm
(02.01.2010)
70
solches zur Verfügung gestellt wird, würde positiv auf den Vertrauensbildungsprozess
wirken. Maßnahmen, die den Anschein der Vertuschung erwecken, werden eher Fragen
aufwerfen und Misstrauen hervorrufen. Unweigerlich würde sich im Falle erneuter Vorkommnisse mit Personenschäden die Frage stellen, ob diese trotz der formal-juristisch
geforderten und aufgestellten Beschilderung vermeidbar gewesen wären.
Auch wenn davon ausgegangen werden kann, dass Gefährdungen durch angespülten
Weißen Phosphor bei der einheimischen Bevölkerung hinreichend bekannt sind, sollten
zumindest geeignete Aufklärungsmaßnahmen in den Schulen der Region vorgesehen
werden.
4.5
Vorschläge zur Verbesserung der Risikokommunikation
4.5.1 Hinweisschilder und Informationstafeln
Im Wesentlichen wurden nur an den Strandzugängen Hinweise zur Gefährdung durch
Weißen Phosphor vorgefunden. In den Ortschaften selbst gibt es derzeit nahezu keine
Informationsangebote zur Thematik. Daher sollten die in den Gemeinden vorhandenen
Informationskästen konsequent genutzt werden, um dem Rezipienten entsprechende
Hintergrundinformationen bereitzustellen. Beispielhaft sei diesbezüglich das Seebad
Zempin genannt, wo dies zumindest ansatzweise praktiziert wird.
Da die an den Strandzugängen installierten Warnschilder farblich eher neutral gestaltet
und als solche kaum zu erkennen sind, sollten diese entsprechend überarbeitet werden.
Denkbar ist ein zweigeteiltes Konzept, bestehend aus einem plakativ gestalteten und gut
erkennbaren Warnhinweis sowie einem erläuternden Teil, ähnlich den bereits vorhandenen Schildern, jedoch verbunden mit Verhaltenshinweisen bei Unfällen.
Der bisher auf den aufgestellten Hinweisschildern gegebene Rat, gefundenen Bernstein
nach dem Auffinden in Metallbehältnissen aufzubewahren, sollte aus Sicherheitsgründen dahingehend ergänzt werden, dass diese mit Wasser gefüllt sein sollten.
71
Wegen der in der Vergangenheit stark angestiegenen und zukünftig vermutlich sich
weiter erhöhenden Anzahl ausländischer Besucher in der Region, ist bei der Gestaltung
der Warnhinweise auch den fremdsprachlichen Gästen Rechnung zu tragen. Die bereits
seitens NEHRING101 diesbezüglich vorgebrachte Forderung ist somit zu unterstützen. Ob
dies in Form verschiedener Fremdsprachen oder durch geeignete allgemeinverständliche
Piktogramme erfolgt, ist zu prüfen.
4.5.2 Informationsbroschüren / Flyer
Eine wirksame Methode der Informationsbereitstellung ist die Auslage von Informationsbroschüren oder Flyern, wobei hier dem kostengünstigeren Flyer aufgrund der weniger aufwendigen Möglichkeiten der Gestaltung und Vervielfältigung der Vorzug gegeben werden sollte. Eine solche Variante wird als wesentlich effektiver angesehen als
beispielsweise der im Karlshagener Urlaubslotsen abgedruckte Auszug der Strand- und
Badeordnung.
Gleichsam sollte ein Flyer auch Hintergrundinformationen zum Sachverhalt einschließlich historischer Aspekte und Verhaltenshinweise bei Unfällen enthalten. Zudem eignen
sich Flyer sehr gut zur Auslage in Hotels und Pensionen, wodurch die Erreichbarkeit
der Rezipienten signifikant gesteigert würde.
4.5.3 Internet
Wie oben ausgeführt, beinhalten die offiziellen Internetpräsenzen der Ostseebäder
Karlshagen, Trassenheide und Zinnowitz keine offensichtlich oder anderweitig dargebotene Informationen oder Hinweise zur Verwechslungsgefahr von Bernstein mit angespültem Weißen Phosphor oder den daraus resultierenden möglichen Gesundheitsgefahren. Dies wird ausdrücklich als Manko aufgefasst und sollte korrigiert werden.
In Anbetracht der Reichweite der über das Internet verbreiteten Informationen bietet es
sich an, dieses Forum nicht nur zur Warnung zu nutzen, sondern den Sachverhalt im
101
Vgl. NEHRING, Online im Internet: http://www.aet-umweltplanung.de/phosphor-usedom.htm
(02.01.2010)
72
Kontext darzustellen. Die so dargebotenen Hintergrundinformationen wären geeignet,
sowohl Interesse als auch Verständnis für die Situation vor Ort zu erzeugen. Gleichzeitig böte sich die Möglichkeit, den Dialog mit dem Rezipienten zu führen.
Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Besucher Usedoms im Vorfeld einer Reise das
Internet nutzen, um Informationen zum Reiseziel zu erhalten. Somit würde diesen zusätzlich die Möglichkeit eröffnet, sich vorab angemessen über die Gefährdungssituation
zu informieren.
4.5.4 Fachvorträge
Die Besucherzahlen des Historisch-Technischen Informationszentrums in Peenemünde,
der historisch-flugtechnischen Ausstellung auf dem Gelände des Flugplatzes Peenemünde sowie die Resonanz bei Fachvorträgen (u.a. GREMPLER zur Geschichte der V1/V2-Entwicklung) zeigen, dass bei zahlreichen Touristen nachhaltiges Interesse an den
mit der ehemaligen Heeresversuchsanstalt verknüpften historischen Geschehnissen besteht. Daher liegt es nahe, dieses Interesse zur Information über die Herkunft des an die
Strände angeschwemmten Weißen Phosphors sowie für Hinweise für den Umgang damit zu nutzen. Insofern ließe sich im Rahmen eines derartigen Vortrages Interesse beim
Rezipienten wecken, indem der inhaltliche Bogen über die Entwicklungsgeschichte der
Heeresversuchsanstalt gespannt wird.
Wichtig ist dabei, den Eindruck der Verharmlosung zu vermeiden. Dies könnte zur
Vermutung der Befangenheit führen oder auch das Vertrauen in den Vortragenden an
sich beschädigen. Dagegen wird eine objektive Darstellung wissenschaftlich gesicherter
Informationen, verbunden mit konkreten und praktikablen Handlungsempfehlungen
beim Rezipienten die Aufnahmebereitschaft und Akzeptanz verstärken. Als Vortragende sollten daher nur Personen gewonnen werden, die sowohl die notwendige fachliche
Kompetenz als auch die gebotene Distanz zu etwaigen Interessengruppen sicherstellen.
Die Durchführung derartiger Veranstaltungen bietet sich in den Monaten der Hauptsaison an und ließe sich ebenso für Evaluationen nutzen, um so die Kommunikationsstrategien gegenüber den Rezipienten bewerten und verbessern zu können.
73
4.5.5 Fazit
Die genannten Elemente stellen die Grundlage eines der Gefährdungslage angemessenen und im Sinne der Risikoaufklärung ausreichenden Kommunikationskonzepts dar.
Dieses geht im Wesentlichen aus von einer genügenden Informationsbereitstellung für
den Rezipienten mit dem Ziel, diesen in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich entscheiden und handeln zu können.
Die Vorschläge stellen den Rahmen für ein abgestimmtes Kommunikationskonzept dar,
das stufenweise und mit überschaubarem finanziellem wie personellem Aufwand umsetzbar ist, insbesondere vor dem Hintergrund potenzieller wirtschaftlicher Auswirkungen bei wiederholtem Auftreten erneuter Schadensfälle.
Detaillierung und Umsetzung eines Kommunikationskonzeptes wären zunächst mit den
betroffenen Gemeinden abzustimmen. Als federführend hierfür wird das Landesamt für
zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern (LPBK) angesehen.
74
5
Zusammenfassung
Nach Sichtung und Auswertung der unmittelbar zur Verfügung stehenden Unterlagen
ist festzustellen, dass die Gefährdung des nordwestlichen Küstenbereichs Usedoms
durch Anschwemmen von Weißem Phosphor oder Brandstoffen auf den Luftangriff der
RAF auf die Heeresversuchsanstalt Peenemünde vom 17./18.08.1943 zurückzuführen
ist. Andere Ursachen können nach derzeitigem Kenntnisstand weitgehend ausgeschlossen werden. Damit werden frühere Aussagen anderer Autoren bestätigt.
Der durch Fehlwürfe in die Küstengewässer gelangte und bisher mit ca. 40 % angenommene Anteil an der insgesamt bei o.g. Angriff abgeworfenen Bombenlast kann
ebenfalls bestätigt werden. Die dabei in die Ostsee eingebrachte Masse an Weißem
Phosphor ist mit maximal 2,46 t anzusetzen, die Menge an vermutlich selbstentzündlicher Brandmasse, die ebenfalls geringe prozentuale Anteile Weißen Phosphors enthält,
mit maximal 16,4 t. Somit ergibt sich eine Gesamtgefahrstoffmenge von ca. 18,9 t, die
bei einer Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen ist. Dabei ist zu beachten, dass das
Selbstentzündungsvermögen der Brandmasse, hervorgerufen durch den enthaltenen
Weißen Phosphor, im Rahmen dieser Arbeit nicht zweifelsfrei zu klären war.
Eine generelle Umweltgefährdung kann weder durch den im Wasser lagernden noch
durch angespülten Weißen Phosphor und dessen Verbrennung festgestellt werden. Eine
Vergiftung von Meeresorganismen durch Kleinstpartikel, die sich von größeren Phosphorteilen lösen könnten, ist nicht auszuschließen, wird jedoch aufgrund der extrem
geringen Konzentration im Wasserkörper als äußerst unwahrscheinlich angesehen.
Gleiches gilt für eine Gefährdung von Badenden, auch durch ggf. aufschwimmende
Brandmittelreste. Sehr wohl existiert jedoch eine latente Gefahr, die zu Unfällen mit
schweren Verbrennungen infolge der Verwechslung mit Bernstein führen kann.
Die von möglicher Anschwemmung von Gefahrstoffen potenziell gefährdeten Ostseebäder betreiben eine auf das Minimalmaß reduzierte Informationspolitik. Sowohl Gestaltung als auch Platzierung von Hinweisen zur Warnung vor den möglichen Gefährdungen sollten verbessert werden. Die vor Ort vorgefundenen Hinweise reduzieren sich
im Wesentlichen auf die Strandzugänge. Hinweise zum Verhalten bei Unfällen mit
Weißem Phosphor einschließlich Erster-Hilfe-Maßnahmen finden sich nicht. Eine
75
Nutzung des Internets für entsprechende Warnhinweise findet nicht statt. Lediglich die
Strand- und Badeordnungen der Gemeinden enthalten einen Hinweis zum Umgang mit
Weißem Phosphor und zur Verwechslungsgefahr mit Bernstein.
Die Kommunikationspolitik der Gemeinden zu den durch das Anschwemmen von Weißem Phosphor hervorgerufenen Risiken bietet somit grundsätzliches Verbesserungspotenzial. Eine klare Kommunikationsstrategie ist nicht zu erkennen. Als wesentliche zu
empfehlende Maßnahmen sind die aktive Nutzung des Internets, eine verbesserte Gestaltung und Positionierung von Hinweisschildern an den Strandzugängen unter Berücksichtigung der Bedürfnisse ausländischer Besucher, die Bereitstellung von Informationsflyern, die Nutzung der in den Orten vorhandenen Informationskästen für Hinweise
und Erläuterungen sowie das Angebot von Fachvorträgen zu nennen.
Die Ergebnisse der Arbeit geben Anlass, dass insbesondere die seitens NEHRING wiederholt getroffenen Aussagen bezüglich der vorliegenden Gefahrstoffbelastung zu relativieren sind. Wie gezeigt wurde, ist diesbezüglich das unreflektierte Heranziehen einzelner Angaben aus amtlichem Schriftverkehr der BDVP Schwerin als nicht zulässig zu
betrachten. Da diese Aussagen wiederholt Gegenstand und Grundlage von Veröffentlichungen NEHRINGS selbst sind sowie auch in anderen Veröffentlichungen bis hin zu
Bundestagsanfragen herangezogen werden, stellt sich somit die Frage der Veröffentlichung einer Gegendarstellung.
76
6
Schlussfolgerungen / Empfehlungen
Die aus dem Luftangriff auf Peenemünde vom 17./18.08.1943 ermittelte Gefahrstoffmenge stellt den Maximalwert aus der in die Küstengewässer niedergegangenen Bombenlast dar. Die hierfür angesetzten Annahmen sind zum Teil noch mit Unsicherheiten
behaftet, so dass zur Untermauerung und Detaillierung der Ergebnisse weitere Untersuchungen zu empfehlen sind.
Der bestätigte Wert des prozentualen Anteils der Bombenfehlwürfe von ca. 40% beruht
mangels bestimmter belastbarer Basisdaten zum Teil auf groben Abschätzungen. Insbesondere der Anteil der seitens des Ministry of Home Security bei der Ergebnisauswertung des Angriffs aufgrund von Mehrfachtreffern, Bewaldung oder Bewölkung nicht
identifizierten Bombentreffer sollte zur Verifizierung der getroffenen Annahmen durch
eine detaillierte Luftbildauswertung näher untersucht werden.
Ebenfalls ist die letztlich über dem Zielgebiet abgeworfene Bombenlast zu überprüfen.
Es ist davon auszugehen, dass das Zielgebiet von einer bestimmten Anzahl der eingesetzten Bomber nicht erreicht werden konnte und deren Bombenlast somit von der in
Tabelle 4 bzw. 5 angegebenen Gesamtmenge abzuziehen wäre. Dies gilt ebenso für die
während des Angriffs abgeschossenen Maschinen. Mit dem Ziel der Erstellung einer
umfassenden Angriffschronik und einer Angriffsdetailauswertung wäre hierzu die sehr
zeitintensive Recherche der in den einschlägigen Archiven vorhandenen Dokumente,
u.a. der einzelnen Missionsberichte und Luftbilder, erforderlich.
Das Ansprechverhalten der eingesetzten Bombenzünder beim Aufschlag auf Wasser
stellt einen weiteren wesentlichen Aspekt für die heute vor der Nord-West-Küste Usedoms lagernde Gefahrstoffmenge dar. Eine Bewertung durch Zünderexperten anhand
von Originalzündern und technischen Unterlagen würde für die Berechnung der heute
relevanten Gefahrstoffmenge wertvolle Hinweise liefern.
Die Frage der Fähigkeit zur Selbstentzündung der in den Bomben INC 30 lb verwendeten Brandmassenmischungen kann bisher nicht eindeutig beantwortet werden. Diesbezüglich ist der experimentelle Nachweis zu empfehlen. Dies gilt gleichsam für das Materialverhalten bei langer Lagerung in Seewasser.
77
Die in den von der Anschwemmung von Weißem Phosphor potenziell betroffenen Ostseebädern vorgefundenen Hinweise auf die daraus herrührenden Gefährdungen sind
bezüglich Inhalt und Gestaltung als verbesserungswürdig einzustufen. Auch dem Aspekt der zunehmenden Anzahl ausländischer Besucher wird hierbei nicht im erforderlichen Maße Rechnung getragen. Hinweise zur Warnung vor den Gefahren durch Weißen
Phosphor und der Verwechslung mit Bernstein sollten zudem durch Erste-HilfeMaßnahmen bei Unfällen ergänzt werden.
Die insbesondere durch Vertreter des Tourismusgewerbes vorgetragenen Bedenken hinsichtlich eines offensiven Umgangs mit der möglichen Gefährdung durch Weißen
Phosphor und eines vorgeblich daraus resultierenden negativen Einflusses auf die Besucherzahlen sollte im Rahmen einer Evaluation untersucht werden. Diese sollte gleichsam die Bewertung der derzeitigen sowie ggf. zukünftigen Maßnahmen zur Information
von Bevölkerung und Urlaubern einschließen.
Als wesentliche Maßnahmen zur Verbesserung der Risikokommunikation sollten die in
Abschnitt 4.5 genannten Vorschläge umgesetzt werden. Hierzu ist zunächst unter Berücksichtigung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden mit den betroffenen
Gemeinden das Gespräch zu suchen und ein abgestimmtes Konzept zu erarbeiten.
Zum Zwecke der statistischen Auswertung und weitergehenden Bewertung des Gefährdungspotenzials sollte seitens der hierfür zuständigen Behörden die Durchsetzung einer
Meldepflicht von Schadensfällen in Betracht gezogen werden.
78
7
Quellenverzeichnis
BDVP Schwerin MDB: Schreiben vom 11.07.1979, Betreff: Phosphor – Ostseeküste
Usedom Juni 1979
BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung: ERiK – Entwicklung eines mehrstufigen
Verfahrens der Risikokommunikation, Berlin, 2005. – ISBN 3-938163-06-2
BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung: Empfehlungen zur Sperrung von Küsten
nach Anschwemmung flüssiger Ladungsreste. Information Nr. 13/2007 vom 15.04.2007
BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung: Evaluierung der Kommunikation über die
Unterschiede zwischen „risk“ und „hazard“, Hrsg. Ulbig, E. et al, Berlin, 2009. – ISBN:
3-938163-37-2
BMVBS – Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung; BMVg – Bundesministerium der Verteidigung: Arbeitshilfen zur wirtschaftlichen Erkundung, Planung und Räumung von Kampfmitteln auf Liegenschaften des Bundes (Arbeitshilfen
Kampfmittelräumung, AH KMR). 2007
BODE, Volkhard; KAISER, Gerhard: Raketenspuren, Peenemünde 1936-1994. Berlin:
Ch. Links Verlag, 1995, 1. Auflage. – ISBN: 3-86153-087-2
BÖL, Gaby-Fleur: Risikokommunikation am BfR. Vortrag: BfR-Symposium Risikokommunikation, Berlin, 08.12.2008
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Anhang
Anhang 1
Flüssigkeits-Brandbombe INC 30 LB Mk III, IV
Anhang 2
Zünder No. 38 und No. 846
Anhang 3
Flüssigkeits-Brandbombe INC 100 lb M47
Anhang 4
Stabbrandbombe INC 4 lb Mk IV
Anhang 5
Brandbombe INC 50 lb (Phosphorkanister)
Anhang 6
Nebelbombe Bomb Smoke 100 lb
Anhang 7
Luftbildauswertung Sprengbombentreffer
Anhang 8:
Auszählung von Bombentrichtern
Anhang 9:
„Urlaubslotse“ Ostseebad Karlshagen (Auszug)
Anhang 10:
Lesesaalauslage Bibliothek Zinnowitz
86
Anhang 1
Flüssigkeits-Brandbombe INC 30 LB Mk III, IV102
102
U.S. Navy Bomb Disposal School: British Bombs and Fuzes, Pyrotechnics, Detonators, 1944
87
Anhang 2
Zünder No. 38103
103
104
VOSS, Peter: 98 Zünder der britischen Abwurfmunition bis 1945.
ebenda
Zünder No. 846104
88
Anhang 3
Flüssigkeits-Brandbombe INC 100 lb M47105
105
Munitionsmerkblatt 135C, Logistikamt der Bundeswehr
89
Anhang 4
Stabbrandbombe INC 4 lb Mk IV106
106
VOSS, Peter: 123 britische Bomben, 2000
90
Anhang 5
Brandbombe INC 50 lb (Phosphorkanister)107
107
VOSS, Peter: 123 britische Bomben, 2000
91
Anhang 6
Nebelbombe Bomb Smoke 100 lb108
108
U.S. Navy Bomb Disposal School: British Bombs and Fuzes, Pyrotechnics, Detonators, 1944
92
Anhang 7
Luftbildauswertung Sprengbombentreffer109
Anm.: Der nicht dargestellte Bereich war auf den zur Verfügung stehenden Kopien
nicht enthalten. Des Weiteren sind die von Bewölkung oder Wolkenschatten betroffenen Bereiche erkennbar.
109
Ministry of Home Security, R.E.N. 308: Effects of the RAF raid of 17./18.08.1943 Peenemunde and a
comparison of the effectiveness of the raid with the pre-raid estimate, 1943
93
Anhang 8
Auszählung von Bombentrichtern110
110
Bereitgestellt durch MBD M-V
94
Anhang 9
„Urlaubslotse“ Ostseebad Karlshagen (Auszug)111
111
Online im Internet: http://www.karlshagen.de (18.02.2010)
95
Anhang 10
Lesesaalauslage Bibliothek Zinnowitz