Ordnungsvorschriften für den Weltjugendtag in Krakau Campus

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Ordnungsvorschriften für den Weltjugendtag in Krakau Campus
Ordnungsvorschriften für den Weltjugendtag in Krakau
Campus Misericordiae 29-31.07.2016.
1. Die auf Сampus Misericordiae anwesenden Personen sind dazu verpflichtet, sich würdevoll zu
verhalten (mit Achtung auf den sakralen Ortscharakter), die anderen Teilnehmer des Treffens nicht
in Gefahr zu bringen und besonders die folgenden Ordnungsvorschriften zu beachten.
2. Es ist untersagt Waffen, gefährliche Gegenstände, pyrotechnische Materialien, alkoholische
Getränke, Rauschmittel, psychotrope Substanzen, Glasverpackungen, Gasflaschen und andere
brandgefährliche Sachen auf Campus Misericordiae mitzubringen und während der Treffen zu
nutzen.
3. Die Ordnungsdienste, die sich an einer sichtbaren Stelle mit einem Organisationsausweis
ausweisen, sind zu Folgendem berechtigt:
a. Personen bitten sich auszuweisen, um ihre Identität festzustellen,
b. den Gepäckinhalt und die Kleidung von verdächtigen Personen zu prüfen, wenn sie
verdächtigt werden Gegenstände aus Punkt 2 mitzuhaben,
c. Ordnungsbefehle an die Personen zu erteilen, welche die öffentliche Ordnung stören oder
sich nicht an die Ordnungsvorschriften des Treffens halten und im Falle des Ungehorsams
die entsprechenden Personen zu bitten den Bereich von Campus Misericordiae zu
verlassen,
d. Personen, die das menschliche Leben, die Gesundheit oder das Gut gefährden direkt an die
Polizei zu übergeben.
4. Die Ordnungsdienste des Organisators der Treffen sind zu folgendem verpflichtet:
a. Personen, welche die in Punkt 3 aufgelisteten Anweisungen nicht befolgen, den Eintritt des
Bereichs von Campus Misericordiae zu verweigern,
b. In Bezug auf die ordnungsstörenden Personen, diese vom Veranstaltungsort entfernen zu
lassen.
5. Unbefugten Personen ist es nicht erlaubt sich im „0” Bereich und an für die Teilnehmer
geschlossenen Orten aufzuhalten.
6. Es ist nicht erlaubt in den Sektoren Zelte aufzuschlagen.
7. Im Falle von Verletzungen gehört es sich an einen der Erste-Hilfe-Punkte zu wenden, welche mit
einem roten Kreuz gekennzeichnet sind, und eventuell einen Freiwilligen um Hilfe zu bitten.
8. Zwischen den Sektoren und an den gekennzeichneten Orten befinden sich Notausgänge, die von
den Ordnungs- und Rettungsdiensten genutzt werden – wir bitten diese während des Treffens nicht
zu beanspruchen und beim Verlassen des Bereichs von Campus Misericordiae nicht zu blockieren.
9. Die allgemein verfügbaren Sanitäranlagen befinden sich an den gekennzeichneten Orten, es gibt
keine Möglichkeit andere zu nutzen.
10. Im Falle eines unerwarteten Ereignisses ist den Anweisungen der Organisationsdienste des Treffens
Folge zu leisten.
11. Im Falle vermisster Person oder im Moment der Entfernung von der Gruppe und dem Fehlen der
Möglichkeit sie zu finden, wie auch bei anderen wichtigen Gründen, sollte man diese Nachricht den
Freiwilligen melden.
12. Der Organisator des Treffens ist dazu berechtigt dessen Verlauf mit Film- und Tongeräten
aufzuzeichnen, zu verarbeiten und zu behalten.
13. Die Interpretation der Ordnungsvorschriften ist dem Organisator überlassen.