Berufliche Weiterbildung
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Berufliche Weiterbildung
Berufliche Weiterbildung 1. Begriffe Diese Darstellung gibt eine Vertiefung der Aussagen in Kapitel 7 der Schrift "Berufliche Bildung in der Schweiz". Die Begriffe • berufliche Erwachsenenbildung • berufliche Fortbildung • berufliche Weiterbildung werden sehr unterschiedlich verwendet. Für die folgenden Ausführungen soll gelten: Weiterbildung i. w. S., wird wie folgt unterteilt: Fortbildung: Massnahmen, die sich auf die gegenwärtige Tätigkeit des Lernenden beziehen, meist Tagungen und kürzere Kurse zur Einarbeitung in neuere Erkenntnisse und Entwicklungen des eigenen Fachgebietes ("updating"), oder Seminare zur Förderung eines erfolgreichen Verhaltens im Beruf, z.B. Verkäuferschulung, Kurse zur Verbesserung des Kommunikationsverhaltens. Weiterbildung im engeren Sinne des Wortes: Massnahmen, die auf eine anspruchsvollere Tätigkeit vorbereiten, z.B. Vorbereitung auf die 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Universitäten und andere Hochschulen Mittelschulen Höhere FachSchulen Berufsschulen Schultypen mit erweiterten Ansprüchen Primarschule Kindergarten Meisterprüfung. Umschulung: Massnahmen zur Einarbeitung in eine andere, der jetzigen Beschäftigung fremde Tätigkeit ohne Berücksichtigung der ersten beruflichen Ausbildung. "Unter Umschulen ... verstehen wir ... das Schulen gelernter und angelernter Erwerbsloser auf einen ganz andern Beruf, d.h. auf einen Beruf, der vom bisher ausgeübten ganz verschieden ist und ein völliges Neulernen erfordert." (Merz 1940, S. 13) Fortbildung Weiterbildung i.e.S. Umschulung «Weiterbildung im weiteren Sinne» oder «Fort- und Weiterbildung» Manchmal trifft man die Meinung, die Unterscheidung zwischen Fortund Weiterbildung sei eine nutzlose, 'akademische' Spielerei. In verschiedenen Fällen hat sie jedoch ihre Bedeutung. So wird beispielsweise von der Arbeitslosen-Versicherung Fortbildung unter gewissen Umständen finanziert, Weiterbildung i.e.S. jedoch nicht. Tertiärstufe Klasse beruflichen Tätigkeit. Sekundarstufe II Fort- und Weiterbildung nach abgeschlossener Grundausbildung, während oder alternierend zu einer Vor- PrimarSekundarschule stufe stufe I verstehen wir in Anlehnung an die UNESCO-Empfehlung das Weiterlernen Quartärer Bereich Unter «Weiterbildung im weiteren Sinne» oder «Fort- und Weiterbildung» Folgende weiteren Begriffe und Abgrenzungen sind in diesem Zusammenhang wichtig: Als Zweitausbildung wird eine Grundausbildung in einer zur ErstausbilWeiterbildung 2 dung fremden Tätigkeit bezeichnet, die aber den erfolgreichen Abschluss einer Erstausbildung erfordert, z.B. Ausbildung zum Polizisten. Als Höhere Berufsbildung werden Studiengänge auf der ausseruniversitären Tertiärstufe bezeichnet, die eine einschlägige Grundausbildung voraussetzen. Sie stellen in der Regel eine Form der Weiterbildung im engeren Sinne dar. Die wichtigsten Formen von Höherer Berufsbildung sind der Besuch einer Fachhochschule oder Höheren Fachschule und die Vorbereitung auf eine Berufs- oder Höhere Fachprüfung. Das gegenwärtig noch gültige BBG führt die Höheren Fachschulen unter dem vierten Titel «Berufliche Weiterbildung» auf. Klassifikationen, die sich an den Sprachgebrauch der UNESCO anlehnen – speziell auch die Schulstatistik des Bundes – zählen diese Schulen zum ausseruniversitären Tertiärbereich. Die zukünftigen Fachhochschulen werden Teil des Hochschulbereichs sein und deshalb zur Ausbildung und nicht mehr zur Weiterbildung gezählt werden. Die Vertreter der Berufsbildungsämter nehmen diese Entwicklung vorweg, wenn sie schreiben: "Die Ausbildung an höheren Fachschulen ist nicht mehr als Weiterbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, sondern als erweiterte Berufsausbildung zu sehen." schrieben DBK und CRFP in ihren "Grundsätzen zur höheren Fachausbildung" bereits vor 10 Jahren. (CRFP, DBK 1991) Erstausbildung Zweitausbildung Grundausbildung 2. Gesetzliche Regelungen zur Weiterbildung Die einschlägigen Bestimmungen sind Teil des Berufsbildungsgesetzes und der Gesetzgebung über die Arbeitslosenversicherung. Bundesgesetz über die Berufsbildung 1978, Artikel 50: Fragen: Zu was gehören ...? Nennen Sie Beispiele! Stellen Sie die Unterschiede von Fortbildung, Weiterbildung i.e.S. und Umschulung tabellarisch zusammen. Fragen: Der dritte Titel des Berufsbildungsgesetzes 1978 regelt in 43 Artikeln die Grundausbildung, der vierte in 11 Artikeln die Weiterbildung. Versuchen Sie, dieses Ungleichgewicht zu erklären. 1 Die berufliche Weiterbildung soll gelernten und angelernten Personen helfen, ihre berufliche Grundausbildung der technischen und wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen oder zu erweitern und ihre Allgemeinbildung zu verbessern, damit sie ihre berufliche Mobilität steigern und anspruchsvollere Aufgaben übernehmen können. 2 Zu diesem Zweck fördert der Bund durch Beiträge und andere Massnahmen die von Kantonen, beruflichen Schulen, Berufsverbänden oder andern Organisationen durchgeführten Veranstaltungen, welche insbesondere die Weiterbildung, Umschulung, Einführung in berufliche Spezialgebiete oder die Vorbereitung zum Besuch von Schulen nach den Artikeln 58-61 [Technikerschulen und Höhere Fachschulen] zum Gegenstand haben. Er unterstützt ferner Einrichtungen und Veranstaltungen, welche die Durchlässigkeit zwischen einzelnen Bildungssystemen erleichtern. 3 Der Bund kann Institutionen, die auf andere Weise als durch schulische Lehrgänge oder Prüfungen nach den Artikeln 51-57 [Berufsprüfungen und Höhere Fachprüfungen] den beruflichen Aufstieg fördern, anerkennen und ihnen bestimmte Aufgaben übertragen. Die Verordnung regelt die Voraussetzungen. Im neuen Berufsbildungsgesetz wird zwischen höherer Berufsbildung und berufsorientierter Weiterbildung unterschieden. Der Bundesrat schlägt folgende Formulierung vor: Die berufsorientierte Weiterbildung dient dazu, durch organisiertes Lernen: a. bestehende berufliche Qualifikationen zu erneuern, zu vertiefen und zu erweitern oder neue berufliche Qualifikationen zu erwerben; b. die berufliche Flexibilität zu unterstützen. Die Kantone sorgen für ein bedarfsgerechtes Angebot an berufsorientierter Weiterbildung. Der Bund fördert die berufsorientierte Weiterbildung. Er unterstützt insbesondere Angebote, die darauf ausgerichtet sind: a. Personen bei Strukturveränderungen in der Berufswelt den Verbleib im Erwerbs-leben zu ermöglichen; Weiterbildung 3 b. Personen, die ihre Berufstätigkeit vorübergehend eingeschränkt oder aufgegeben haben, den Wiedereinstieg zu ermöglichen. Er unterstützt darüber hinaus Massnahmen, welche die Koordination, Transparenz und Qualität des Weiterbildungsangebotes fördern. Die vom Bund geförderten Angebote der berufsorientierten Weiterbildung und die arbeitsmarktlichen Massnahmen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 sind zu koordinieren. Hier die oben angesprochene Bestimmung im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG), Art. 59: Die Versicherung fördert durch finanzielle Leistungen die Umschulung, Weiterbildung und Eingliederung von Versicherten, deren Vermittlung aus Gründen des Arbeitsmarktes unmöglich oder stark erschwert ist. ... Die Umschulung, Weiterbildung oder Eingliederung muß die Vermittlungsfähigkeit verbessern. Nach den Intentionen des Gesetzgebers sollen also die Arbeitslosen nicht nur eine finanzielle Unterstützung erhalten, sondern es soll ihnen mit den sog. Präventivmassnahmen auch geholfen werden, einen möglichst raschen und angemessenen Wiedereinstieg ins Erwerbsleben zu finden. In der gegenwärtig (April 95) im Parlament behandelten Revision dieses Gesetzes wird dieser Grundsatz noch verstärkt. Es gibt sehr viele weitere Gesetze und Verordnungen, die Bestimmungen zur Weiterbildung enthalten, z.B. hat der Bundesrat gestützt auf das Atomgesetz eine Verordnung über Weiterbildung im Strahlenschutz erlassen. (Wettstein 1987, S. 126). Weiterbildung im engeren Sinn (in Zukunft: höhrere Berufsbildung) Die grundlegende Struktur spiegelt sich im oben zitierten Artikel 50 des BBG: Das Gesetz unterscheidet Prüfungen und Lehrgänge, vgl. folgende Darstellung der Weiterbildungsmöglichkeiten: Höhere Fachprüfung (Meisterprüfung) Höhere Fachschule TS (Technikerschule) Höhere Wirtschaftsund Verwaltungsschule HWV Höhere Technische Lehranstalt Welches ist die Aufgabe der Weiterbildung gemäss BBG? Was ist nicht abgedeckt? 3. Strukturen HTL Fragen: Welche Aussagen enthält BBG, Art. 50 zu Fortbildung, Weiterbildung i.e.S, Umschulung, anderes? Berufslehre Berufsprüfung Lehrabschluss prüfung nach Art. 41.1 Weiterbildung kann somit erstens in Lehrgängen erfolgen. Die wichtigsten sind oben genannt, soweit sie den Bereich betreffen, der im BBG geregelt ist: • Höhere Fachschulen, insbesondere Ingenieurschulen (Höhere Technische Kann der Bund auf Grund dieser Bestimmung auch allgemeine Erwachsenenbildung fördern? Lehranstalten), Höhere Wirtschafts- und Verwaltungsschulen, Höhere Fachschulen für Gestaltung, Höhere Fachschulen für Touristik, Kaufmännische Gesamtschulen. Weiterbildung 4 • Technikerschulen Daneben existieren viele weitere Lehrgänge, z.B. Management-Lehrgänge amerikansicher Hochschulen. Weiterbildung kann zweitens durch Prüfungen geregelt werden. Das BBG nennt Höhere Fachprüfungen, wozu auch die Meisterprüfungen zu zählen sind, und Berufsprüfungen, einer etwas weniger anspruchsvollen Variante. Die Vorbereitung auf diese Prüfungen ist nicht geregelt. Verlangt wird jedoch umfangreiche einschlägige Praxis. Das Niveau dieser Prüfungen ist teilweise sehr hoch; für die Vorbereitung auf die Buchrevisorenprüfung beispielsweise benötigen Absolventen von einschlägigen Hochschulstudien mehrere Jahre. Daneben gibt es viele Weiterbildungs-Prüfungen, die nicht nach BBG geregelt Eine Liste der wichtigsten Höheren Fachprüfungen und Berufsprüfungen sowie statistische Angaben enthalten Wettstein et al 1988, S. 159. und Wettstein 1999, Seite 46. sind, z.B. die Schweissprüfungen nach den deutschen DIN- und den amerikanischen ASME-Vorschriften, die auch von Schweizer Schweissern abgelegt werden müssen, wenn sie verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen wollen. (Rüegsegger 1989). Heute sind vor allem Prüfungen im Bereich der Informatik aktuelle, zum Beispiel die Prüfungen der „Genossenschaft Schweizerisches Informatik-Zertifikat“ (vgl. www.siz.ch). Fortbildung Fortbildungen sind in der Regel wesentlich kürzer als Lehrgänge im Weiterbildungsbereich. Andere strukturelle Eigenheiten sind mir nicht bekannt – und dies mag wohl die zentrale Charakteristik eines Fortbildungssystems sein: Es passt sich inhaltlich und strukturell möglichst rasch und genau den Bedürfnissen der Fortbildungswilligen an, weshalb sich keine festen Strukturen bilden. Umschulung Infolge der geringen Arbeitslosigkeit in den letzten Jahrzehnten haben sich an öffentlichen Institutionen kaum spezifische Angebote für die Umschulung entwickelt. Dies im Gegensatz zu Deutschland, wo u.a. spezielle Strukturen zur Umschulung von ehemaligen Bergleuten entstanden sind, die infolge Schliessung von Zechen in grosser Zahl arbeitslos wurden. Vergleichen Sie dazu den Text über die Umschulung in den 30er Jahren im Anhang Hingegen existier(t)en betriebsinterne Angebote zur Umschulung. Dies gilt speziell für die Grossbanken, die Verkäufer/innen und Handwerker/innen zu Bankangestellten umschulten – und damit neben der Deckung ihres Personalbedarfs einiges zu einem reibungsarmen Übergang von einer industriell geprägten Wirtschaft zu einer Dienstleistungsgesellschaft beitrugen. Formelle versus informelle Fort- und Weiterbildung Bisher war ausschliesslich die Rede von Fortbildung, Weiterbildung und Umschulung, die in Form von Kursen und Lehrgängen erfolgt, oder durch anerkannte Prüfungen reglemtiert wird. Der grösste Teil der Weiterbildung und vor allem der Löwenanteil an Fortbildung erfolgt jedoch informell, während der täglichen Arbeit. Es ist sogar ein Definitionsmerkmal einer humanen Arbeitswelt, dass sie den Arbeitenden Impulse zu ihrer Weiterentwicklung vermittelt. 4. Inhalte und Methoden der Weiterbildung Während sich berufliche Grundausbildung und berufliche Weiterbildung seit jeher kaum von einander abgrenzen liessen, waren lange Zeit sowohl beim Inhalt wie bei den Methoden wesentliche Unterschiede zur allgemeinen Erwachsenenbildung festzustellen: Berufliche Weiterbildung Allgemeine Erwachsenenbildung Eher produktorientiert Eher prozessorientiert Eher auf den Erwerb von Eher auf persönliche Entwicklung Fachwissen ausgerichtet ausgerichtet Teilnahme, um berufliche Teilnahme aus persönlichen, Forderungen zu erfüllen inneren Motiven (Erhebliche) Förderung durch Bund und Kantone nach BBG, AIVG etc. (Bescheidene) Förderung durch Bund und Kantone als kulturelle Massnahmen Heute verschwimmen diese Unterschiede immer mehr. Die Einteilung in berufliche und allgemein bildende Erwachsenen- oder Weiterbildung hat sich überlebt. Allgemeinbildende Elemente sind oft beruflich relevanter als manche ‚berufsorientierten'. Fachleute sind mehrheitlich der Meinung, es sollte nicht mehr von Erwachsenenbildung sondern von allgemeiner Weiterbildung gesprochen werden. Sie folgen damit dem Strukturplan des Deutschen Bildungsrates, der bereits 1970 Weiterbildung als "Wiederaufnahme organisierten Lernens nach einer ersten Ausbildungsphase" umschrieb. Dieser neuen Nomenklatur folgt auch der Bericht von Gonon und Schläfle zur Weiterbildung in der Schweiz. Einteilung der Weiterbildung nach Wirkungsbereichen An die Stelle der Unterscheidung in allgemeine und berufliche Weiterbildung könnte eine solche nach Politikbereichen treten, die den Anlass zur Durchführung einer bestimmten Weiterbildung darstellen. Man würde dann von wirtschaftspolitisch, sozialpolitisch und kulturpolitisch orientierter Weiterbildung zu sprechen. Folgende Überlegungen haben zu diesem Vorschlag geführt. Weiterbildung ist nie Selbstzweck. Ein Erwachsener geht nur in die Weiterbildung, wenn er damit etwas erreichen kann, beispielsweise sich bei der Arbeit oder in den Ferien mit fremdsprachigen Leuten zu unterhalten, wieder eine Arbeit zu bekommen, seine Freizeit sinnvoll zu gestalten, Karriere zu machen, das Werk eines Künstlers kennen zu lernen. Ebenso vielfältig wie die Anliegen, die hinter der Weiterbildung stehen, sind die gesetzlichen Grundlagen, die sie regeln: vom Eidg. Giftgesetz über Normen zur Kulturförderung, zur Arbeitslosenversicherung, zur Förderung der Bienenzucht und zur Sicherheit im Strassenverkehr bis zum Bundesgesetz über die Berufsbildung. Abkommen mit und zwischen Verbänden, vom FMH bis zum Malermeisterverband enthalten ebenfalls Aussagen zur Weiterbildung und ihrer Förderung. Weiterbildung 5 Die meisten Regelungen verfolgen wirtschaftspolitische, sozialpolitische oder kulturpolitische Zielsetzungen. Zur wirtschaftspolitisch motivierten Weiterbildung sollen beispielsweise Weiterbildung 6 Kurse gezählt werden, bei dem es um Fremdsprachen als Kommunikationsmittel, um Erwerb von Fachwissen und um beruflich motivierte Förderung von Teamverhalten geht. Sozialpolitisch motiviert sind beispielsweise Sprachkurse im Sinne von Integrationsmassnahmen, Kurse für alte Menschen und insbesonders Alphabetisierungskurse, Erwerb die von Nachholbildung, also Grundkenntnissen der Informationstechnik, Nachholen von Abschlüssen der Sekundarstufe II. Kulturpolitisch motiviert sind etwa Einführungen in die Philosophie im Rahmen einer Volkshochschule oder Sprachkurse mit Betonung der Kultur eines Sprachraums. Wohin gehören Nähkurse, Bastelkurse, Aerobic-Kurse, Yoga-Kurse? Die obigen drei Bereiche umfassen nur einen Teil der Weiterbildung, jedoch den grossen Teil der staatlich geförderten Weiterbildung, vielleicht mit Ausnahme der gesundheitspolitisch begründeten Weiterbildung. 5. Anbieter von Weiterbildung i.w. S. Träger Wir unterscheiden • Öffentlich rechtliche Träger, insbesondere Kantone und Gemeinden, als Träger von Berufsschulen • Private gemeinnützige Träger: Vereine, Stiftungen etc. führen Berufs- und Fachschulen, oft von Bund und Kantonen mit finanziellen Beiträgen unterstützt • Private erwerbsstrebige Träger: Privatschulen, Weiterbildung von Betrieben etc. Zu den grössten Trägern gehören die Migros-Klubschulen, einige Kantone und Städte (gewerblich-industrielle Berufsschulen), gewisse kaufmännische Verbände (als Träger von kaufmännischen Berufsschulen), den Verbänden nahestehende Schulen (ABW Zürich, Schw. Fachschule für Betriebstechnik), sowie Privatschulen (z.B. Feusi und Akad). Das Angebot der privaten Träger ist wesentlich grösser als dasjenige der öffentlich rechtlichen Schulen Übersicht über das Angebot Es gibt in der Schweiz keine auch nur eingermassen vollständige Liste der Anbieter von Fort- und Weiterbildung. Lediglich Lehrgänge von mehr als einem Jahr Dauer werden von der Abteilung Schulstatistik des Bundesamtes für Statistik erfasst. Eine gewisse Übersicht gibt WAB, vgl. www.w-a-b.ch Wie orientierten sich den Interessenten bisher über das Angebot? 6. Weiterbildungsaktivität der Bevölkerung Einflussgrössen Die Motivation zur Arbeitsverhältnissen. Weiterbildung Die Arbeit ist muss stark ein abhängig von den Mindestmass an Lernmöglichkeiten eröffnen. Lernen und Arbeiten müssen ineinander übergehen und einander ablösen. Die Arbeit muss den Anreiz und die Chance zum Lernen und zur Weiterbildung vermitteln. Aber auch die Erstausbildung beeinflusst die Motivation zur Weiterbildung. Deshalb wird im Berufsbildungsgesetz verlangt, die Grundausbildung müsse die Grundlage für die fachliche und allgemeine Weiterbildung legen. (BBG, Art. 6) Ausmass der Weiterbildungsbeteiligung In den letzten Jahren hat der Bund die Beteiligung an der Weiterbildung untersuchen lassen. Die neusten Werte stammen aus dem Jahr 1996: 37% der erwachsenen Wohnbevölkerung haben damals innert eines Jahres Weiterbildungskurse besucht. 31% der Befragten haben sich durch die Lektüre von Fachliteratur weitergebildet, 20% der Erwachsenen besuchten Vorträge, Tagungen oder Kongresse. Radio und Fernsehen sowie Videokassetten und computergestützte Lernprogramme hatten sich für Weiterbildungszwecke vergleichsweise wenig durchgesetzt. Es waren vor allem Personen, die auch Weiterbildungskurse besuchen, welche diese Lernformen verwendeten. Knapp 1,9 Millionen Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen standen mehr als 3 Millionen Erwachsenen gegenüber, die zwischen Frühjahr 1995 und 1996 weder einen beruflich orientierten Kurs noch einen betriebsinternen oder einen Freizeitkurs besucht haben. Mehr als 2 Millionen bildeten sich nach eigenen Angaben auch nicht auf eine andere Art gezielt weiter: Sie lasen keine Fachzeitschriften oder Sachbücher und benützen auch keine Medien oder computergestützen Lernprogramme. Grundsätzlich nicht an Weiterbildung interessiert sind vor allem Personen ohne nachobligatorische Ausbildung, weiter jene, die keiner Erwerbsarbeit nachgehen, und schliesslich Menschen im Rentenalter. Die Weiterbildung in der Schweiz hat noch bei weitem nicht jenen Stand und Verbreitungsgrad erreicht, der es rechtfertigen würde, von einer "lernenden Gesellschaft" zu sprechen. Die Weiterbildungschancen sind nicht für alle gleich. Entscheidend Grundausbildung. Je ist in höher dieser die Beziehung Bildung, desto die Dauer grösser ist der die Wahrscheinlichkeit, an einem Weiterbildungskurs teilzunehmen oder sich autodidaktisch weiterzubilden und desto besser ist auch der Zugang zu entscheidenden Ressourcen wie Arbeit und Information.Welche Fort- und Weiterbildung haben Sie in den letzten drei Jahren besucht? Diese Angaben über eine generell doch sehr geringe Weiterbildungstätigkeit wird etwas relativiert durch Angaben aus einzelnen Betrieben: Beurteilung Es gab einmal eine Zeit, da war man mit 20 "ausgelernt". Das Leben war klar in drei Teile unterteilt: Jugend (Lernen!), Erwachsenenalter (Erwerb!), Alter. Heute jedoch verlangen Wirtschaft und Gesellschaft, dass das Lernen ein Leben lang anhält - "lebenslanges Lernen" oder "lebensbegleitendes Lernen" ist zu einem Schlagwort geworden. Dieser Anspruch wird allgemein anerkannt – jedoch kaum umgesetzt: · Mindestens 90% der staatlichen Mittel beansprucht die die Erstausbildung. Weiterbildung 7 · Muss gespart werden, so wird in erster Linie bei der Weiterbildung gespart. Ihre Unterstützung ist ‚wünschenswert', diejenige der Erstausbildung ein ‚Must'. Weiterbildung 8 · Viele Stipendienregelungen legen fest, dass nur die Erstausbildung gefördert wird. · Nur eine Minderheit der Bevölkerung besucht Weiterbildungskurse von einiger Bedeutung. · Die ‚Rückkehr in die Schulbänke' ist für viele Erwachsene ein unangenehmer Zwang. · Nur eine Minderheit der Bevölkerung erwartet von Weiterbildung Beiträge an die Lösung der eigenen (persönlichen, beruflichen) Problem ganz im Gegensatz zur Politik, die sich von der Weiterbildung alles erhofft, von der Hebung der Sicherheit im Strassenverkehr über den Zusammenhalt der Landesteile bis zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit! · In den Bildungsverwaltungen existieren Ämter für jede Bildungsstufe ausser für die Weiterbildung. Fachleute sind sich einig, dass lebenslanges Lernen in der Erstausbildung vorbereitet werden kann und muss. Prinzipiell geht es um eine Abkehr vom Dreiphasenmodell Jugend / Erwerbstätigkeit / Alter. Die Sekundarstufe II darf nicht mehr als Abschluss der Bildung, sondern als Einstieg in die (Weiter-)Bildung gesehen werden. Dem Aufbau der notwendigen Grundhaltung in der Volksschule muss Beachtung geschenkt werden. Konkret heisst das: · Förderung des eigenverantwortlichen Lernens · Einrichtung von modularen Angeboten mit anerkannten Abschlüssen · Fliessende Übergänge zwischen Grund- und Weiterbildung auf allen Stufen · Veränderung der Didaktik in Sekundarstufe I und II, so dass in den Jugendlichen das Vertrauen in ihre eigene Weiterbildungsfähigkeit wächst. · Laufbahnorientierung in der Sekundarstufe II durch Berufsberatungen oder noch besser durch die Lehrkräfte der Berufs- und Mittelschulen selbst, Erarbeiten geeigneter Unterlagen · Positionierung von Mittel- und Berufsschulen als Ausbildungsstätten für Menschen jedes Alters. Von besonderem Wert sind Kurse, die gleichzeitig für Jugendliche wie für Erwachsene angeboten werden. 7. Kosten der Weiterbildung Noch viel weniger als über die Träger der Weiterbildung wissen wir über die anfallenden Kosten. Im Sinne von Beispielen gebe ich einige gesammelte Angaben wieder, um einen Eindruck von der Grössenordung zu vermitteln. Das Institut der deutschen Wirtschaft hat die Aufwendungen der Betriebe für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter untersucht: 92% aller Betriebe betreiben betriebliche Weiterbildung. Im Durchschnitt werden rund 20 Stunden pro Jahr und Mitarbeiter aufgewendet. Dies kostet die Unternehmen im Durchschnitt 1'766 DM je Mitarbeiter und Jahr für die Weiterbildung, inklusive Lohnkosten der ausfallenden Arbeitszeit. Die Weiterbildungskosten von total 26,2 Milliarden DM entsprechen 2,9% der Bruttolohn- und -gehaltsumme und sind etwa gleich hoch wie die Ausgaben des Staates für die Hochschulen und Uni-Kliniken. (Panorama 9/90, S. 32) Die drei Grossbanken der Schweiz wenden jährlich 150 bis 200 Mio Franken Weiterbildung 9 für die Aus- und Weiterbildung ihres Personals auf (Votum Dr. Rasi, 24.8.87). Von einer grossen Versicherungsgesellschaft ist bekannt, dass die Kosten für eine Woche Management-Training für das obere Kader pro Gruppe (20 Personen) Fr.150'000.- betragen. 8. Weiterbildungspolitik Förderung der Weiterbildung Weiterbildung ist keine Forderung der neusten Zeit, wie es gelegentlich den Anschein macht: "Da aber die Berufsbildung nicht bloss während der eigentlichen 'Lehrzeit' dauert, weil jedermann Zeit seines Lebens lernen kann Wie weit entspricht das Schweizerische System den Forderungen der deutschen Arbeitgeber (vgl. Anhang)? und soll, dürfen wir auch die bezüglichen gesetzlichen Massnahmen nicht bloss auf die 'Lehrlinge' beschränken. Auch die 'Ausgelernten', ... bedürfen der weitern Ausbildung und können hierfür auf die öffentliche Fürsorge Anspruch machen." schreibt der Schw. Gewerbeverband 1918 im Kommentar zu seinem Vorschlag für ein Berufsbildungsgesetz (Wettstein 1987, S. 102). Und 1946 äussert der Sektionschefs für das berufliche Bildungswesen im BIGA folgende Auffassung: Nach dem Ersten Weltkrieg ist die berufliche Ausbildung reorganisisert worden, nach dem Zweiten Krieg ist es an der Zeit, eine planmässige Weiterbildung zu verwirklichen. Das Bedürfnis nach Weiterbildung sei bei jungen Berufsleuten vorhanden, die Möglichkeiten dazu aber noch spärlich (Blätter, 1946, S. 117). Die jüngste Aktion in dieser Hinsicht ist die sog. Weiterbildungsinitiative, die der Bund 1990 lancierte. Im Rahmen der "Sondermassnahmen des Bundes zugunsten der beruflichen und universitären Weiterbildung und Förderung neuer Technologien im Fertigungsbereich (CIM)" sollten für die Berufsbildung innert 6 Jahren zusätzlich 162 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Bis Ende 1992 gingen 741 Gesuche ein, wovon 377 mit Beiträgen von 62 Millionen Franken bewilligt wurden, davon für Höhere Fachschulen 37,4 Mio Gelernte Berufstätige 12,5 Mio Ungelernte 2.6 Mio Frauen, Ausländer Wiedereinstieg 5.4 Mio 2.3 Mio Weiterbildungsbereitschaft 2.1 Mio (Panorama 21/93, S. 17). Im Juni 1994 kürzte aber das Parlament im Rahmen seiner Sparbemühungen den Rahmenkredit von 162 auf 101 Millionen Franken, so dass keine weiteren Projekte mehr in Angriff genommen werden können (Panorama 31/1995, S. 17) Weiterbildung als Pflicht! Und als Recht? Weiterbildung ist heute zur Pflicht für jeden Arbeitenden geworden. So beschreibt beispielsweise Volker Kind, Vizedirektor des BIGA, den Arbeitnehmer der Zukunft wie folgt: "Der künftige Mitarbeiter ist jemand, der eine gute technologie- und marktorientierte Ausbildung mitbringt, der Fragen: Was bringt Weiterbildung Berufstätigen? den Was bringt Weiterbildung einzelnen Betrieben? den Was bringt Weiterbildung Volkswirtschaft? der regelmässig um Weiterbildung bemüht ist, der flexibel ist, der dazulernen kann, der sieht, dass sich die Welt verändert. Selbstmanagement wird enorm wichtig werden und das Bewusstsein, wie sehr die Arbeitssituation Weiterbildung 10 veränderbar ist, muss vorhanden sein." (Kind 1993) Ist Weiterbildung aber auch das Recht jedes Arbeitnehmers oder sogar jedes Menschen? Die Teilnahme an Weiterbildung soll nicht an den Kosten scheitern. Mit dieser Begründung subventioniert die öffentliche Hand vielfältige Angebote an beruflicher und allgemeiner Erwachsenenbildung. Für Weiterbildung i.e.S. werden auch Stipendien ausgerichtet. Die Forderung nach einer Weiterbildung während der Arbeitszeit ist jedoch noch sehr umstritten. Die Gewerkschaften fordern dazu einen bezahlten «Bildungsurlaub». In der 1992 lancierten «Lehrlingspetition» der Gewerkschaftsjugend, die voll vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) unterstützt wird, heisst es dazu "Zur Förderung der Weiterbildungsbereitschaft ist per Gesetz ein bezahlter Bildungsurlaub einzuführen. Das lebenslange Lernen muss mit einer fortschrittlichen Stipendienregelung unterstützt werden." In einzelnen Branchen ist der Bildungsurlaub bereits verwirklicht: Der Gesamtarbeitsvertrag für das Schreinergewerbe vom 1. 1.88 enthält einen Anspruch auf einen bezahlten Weiterbildungstag pro Jahr. (Bbl 1988 S. 910) Mat 37, Version 6.12.01 Literatur: Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung (Berufsbildungsgesetz, BBG) vom 6. September 1999 Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit: Weiterbildung in der Schweiz - Auswertung einer Umfrage, Bern 1988 BBW, Bundesminister für Bildung und Wissenschaft (Hg.): Berichtssystem Weiterbildung 1988, Bonn 1989. CRFP, DBK, Conference des offices cantonaux de formation professionnelle de Suisse romande et du Tessin, Deutschschweizerische Berufsbildungsamter-Konferenz: Grundsätzen zur höheren Fachausbildung, verabschiedet am 28. November 1991 Gonon Philipp, Schläfli André u.a., Weiterbildung in der Schweiz: Situation und Empfehlungen. Bericht an das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie und das Bundesamt für Kultur, Zürich, November 1998 Kind Volker: "Alles halb so schlimm?" Interview in Schw. Kaufmännische Zeitung, 12.2.93 Merz Herbert: Die Umschulung Erwerbsloser.Zürich 1940 Oertli Rotraut: Eine neue Datenbank: die Weiterbildungs-Angebots-Börse. IN: Panorama 21/93 S. 3ff Rüegsegger H.R.: Schweisstechnik - ein Ausbildungsbereich mit Besonderheiten. IN Panorama 6/89, S. 22ff Schwander A: Die Weiterbildung nach der Berufslehre in Gewerbe und Industrie. Bern (DBK) 1938 Anhang Weiterbildung in der Krise der Dreissiger Jahre - ein zeitgenössischer Bericht 1932/33 waren jugendliche Arbeitskräfte von der Arbeitslosigkeit besonders betroffen. Sie mussten vor den Gefahren des Müssigganges bewahrt werden, vorab eine Aufgabe des freiwilligen Arbeitsdienstes. Dort aber in der Regel keine Arbeit auf dem gelernten Beruf. Gefahr, die erlernten Berufsfertigkeiten zu verlieren. Deshalb besteben des Bundes zum "Ausbau der bereits seit Beginn der Krise geführten beruflichen Kurse ... und insbesondere in der Schaffung von Berufslagern" (S.8). Gefördert werden (1) "Veranstaltungen für gelernte Arbeitskräfte zur Weiterbildung im erlernten Beruf (Weiterbildungskurse)" (2) "Kurse für ungelernte Jugendliche zur Einführung in eine berufl. Tätigkeit (Anlernkurse)" (3) "Kurse für Angehöhrige überfüllter Berufe zur Einführung in aufnahmefähige Berufe (Umschulungskurse. Sämtl. Kurse können in der Form von B'lagern durchgeführt werden." (S.9). Bundesbeitrag 60%, zusätzlich Unterstützung der Teilnehmer. Kurstage werden als Arbeitstage f. die Bezugsberechtigung angerechnet. Statistik 1932 Kursteiln. 1900 Bundesbeitr 90' 1933 3800 170' 1934 3100 199' 1935 4700 360' 1936 6800 610' 1937 7200 780' Näheres zu den Anlernkursen: Dauer einige Wochen bis Monate, nur in Gebieten mit besonders schwierigen Verhältnissen. Hauptaugenmerk auf Weiterbildungskurse für gelernte Arbeitskräfte. Zu den Weiterbildungskursen für gelernte Arbeiter Zweck in erster Line: Gelernte ihrem Berufe zu erhalten, weiterzubilden und sie in neue Gebiete oder Techniken einzuführen, auch eine lückenhafte Ausbildung durch eine Nachlehre zu ergänzen. Übersicht über die 1937 durchgeführten Kurse: - Baugewerbe und Holzbearbeitung: 56 Kurse mit 1970 Tn. meist 3-Monate d. Kurse, mehrheitlich im Winter. Für Maurer, Maler, Gipser, Bau- u Möbelschreiner, Tapezierer-Dekorateur, Bauspengler Elektroinstellateur. Teilweise allg. Weiterbildung, teilweise Einführung in neue Gebiete: Bruchsteinmauern (im Hinblick auf den Ausbau der Alpenstrassen), Oberflächenbehandlung des Holzes für Möbelschreiner zur Spezialisierung - Bekleidungsgewerbe 1937 13 Kurse m 260 Tn. für Damenschneiderinnen, Masschneider (Ausbildung im Grossstückemachen), Schuhmacher - Graphisches Gewerbe 9 Kurse mit 150 Tn. Schriftsetzer, Buchdrucker, Lithographen - Metall- u Masch'industrie. 40 Kurse mit 2900 Tn. aller Berufe zur Förderung in ihren berufl. Fähigkeiten oder Überführung in Spezialberufe, in jüngerer Zeit angesichts entsprechender Nachfrage zu Drehern, Fräsern und Hobeln. Führen auch "Berufsfertigkeitsprüfungen für ältere Erwerbslose" für Arbeitsämter durch. Ausgaben pro Tn und Tag in den Berufslagern: Fr.6.- bis 8.-, für Ausbildung, Unterhalt u Verpflegung einschl. Taschengeld von Fr. 5.- pro Woche. Geschlossene Berufslager verfügen über ein Internat, in offenen wohnen die Tn in einfachen Gast- od Privathäusern. Schwander 1938 Weiterbildung 11 Ein bildungspolitischer Text zur Weiterbildung aus dem Jahr 1988 Weiterbildung 12 Im Bericht über die Legislaturplanung 1987-1991äussert sich der Bundesrat wiederholt zur beruflichen Bildung. Insbesondere wird eine Revision des Berufsbildungsgesetzes ins Auge gefasst. Hier ein Auszug aus dem Bericht vom 18. Jan. 1988: Rahmenbedingungen und Legislaturziele: Wesentliche Impulse für den weltweiten wirtschaftlichen Strukturwandel gehen heute von neuen Basis- oder Schlüsseltechnologien aus. Dazu gehören die Mikroelektronik, die Computertechnik, die Informations- und Kommunikationstechnologien, synthetische Materialien mit ihren Anwendungsmöglichkeiten sowie die Bio- und Gentechnologien. Diese verändern die Produktionsverfahren und führen zu neuen Produkten und Dienstleistungen. Aufgrund der demographischen Entwicklung in der Schweiz wächst der Anteil an Beschäftigten mit älterem Wissensstand. Gleichzeitig verändert sich auch das nötige Berufswissen immer rascher. Für viele Beschäftigte werden daher Zusatzqualifikationen unerlässlich. An den Hochschulen und im Berufsbildungswesen soll die Weiterbildung gefördert werden. Das bestehende Angebot soll erweitert und an neue Bedürfnisse, die mit der technologischen Entwicklung entstanden sind, angepasst werden. Schwerpunkte der Legislatur: Qualitatives Wachstum erfordert interdisziplinäres, ganzheitliches Denken und Handeln. Für die Mehrzahl der Beschäftigten wird ständige Weiterbildung unerlässlich. Die Fähigkeit, die Umsetzung neuer Erkenntnisse in Produktion und Betriebsorganisation zu beschleunigen, wird wettbewerbsentscheidend. Weiterbildung soll aber auch zur Selbstentfaltung beitragen. Ziele und Massnahmen: ... In unserem Land besteht ein vielfältiges, jedoch wenig transparentes und konzeptionell nicht vereinheitlichtes Weiterbildungsangebot öffentlicher wie privater Institutionen. Angebot und Nachfrage finden daher oft nicht von selbst zusammen; das Angebot ist zudem nicht immer genügend auf die Nachfrage abgestimmt... Der Bundesrat wird darauf hin arbeiten, dass über die Förderung bestehender Stellen ein regional abgestütztes Netz von Beauftragten für Weiterbildungsfragen entsteht. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die im Weiterbildungswesen gesetzten Ziele nicht allein mit zusätzlichen Finanzmitteln erreichbar sind. Entscheidend ist die Bereitschaft zur Weiterbildung sowohl bei den Unternehmen wie bei den Beschäftigten. Diese Motivation wollen wir mit folgenden flankierenden Massnahmen fördern: es sind Musterverträge für die Beteiligung von Angestellten an Weiterbildungsveranstaltungen auszuarbeiten...; es sind Zertifiktate für Nachdiplomstudien (Berufsbildung) einzuführen. Diese dürften die Motivation auf seiten der Beschäftigten fördern; - ... Im Jahr 1999 schreibt der Bundesrat: Die immer kürzeren Wissenszyklen können ohne ständige Weiterbildung nicht bewäl-tigt werden. Auch ist die Menge des sich ständig überholenden Erfahrungswissens innert nützlicher Frist nicht mehr zu vermitteln. Exemplarisches Lernen und die Fähigkeit, Neues zu verarbeiten, sind gefragt und müssen weiterentwickelt werden. Entsprechende Kompetenzen müssen bereits auf der Sekundarstufe II eingeübt werden. Auch muss Weiterbildung im Sinne des Qualifikationserhalts oder besserer Arbeitsmarktfähigkeit bereits auf diesem Niveau zu pflegen. In der Weiterbildung durchdringen sich staatliche und private Angebote und Verantwortung in hohem Mass. Weiterbildung liegt im Interesse des Einzelnen und im Interesse der Arbeitgeber. Insofern liegt sie auch in deren Verantwortung. Darüber hinaus ist ein subsidiäres staatliches Engagement angesichts des öffentlichen Interesses an einem möglichst hohen Qualifikationsniveau der Bevölkerung angezeigt. Es gibt immer Personen (z.B. bildungsferne Schichten) und Fachbereiche, für die nur dank öffentlicher Unterstützung die notwendige Erneuerung der Kenntnisse und Fähigkeiten gesichert werden kann. Gemäss einem Expertenbericht über Weiterbildung ist „das aktuelle Bildungssystem in der Schweiz weit davon entfernt, der wachsenden Bedeutung des lebenslangen Lernens [...] Rechnung zu tragen” (Gonon, Schläfli 1998, Seite 3). Die Revision des Be-rufsbildungsgesetzes berücksichtigt diese Diagnose. Das neue Gesetz kann jedoch aus staatspolitischen Gründen – der Bund ist nur für die berufliche Weiterbildung zuständig - und wegen der Überforderung des Berufsbildungssystems nicht der Ort sein, um die Weiterbildung grundsätzlich neu zu regeln. Die Weiterbildung unter dem Berufsbildungsgesetz soll weiterhin berufsorientiert bleiben. Angesichts der zunehmenden Bedeutung allgemein bildender Elemente auch für die Berufsfähigkeit soll sie sich aber nicht nur auf das rein Fachtechnische beschränken, sondern vermehrt auch umfassendere Einsichten und Fähigkeiten fördern. Die Abgrenzung der berufsorientierten Weiterbildung von den aktiven arbeitsmarktlichen Massnahmen und von der allgemeinen Erwachsenenbildung stellt ein Problem dar, das oft als nicht lösbar eingeschätzt wird. Insbesondere Gewerkschaften, Sozialdemokraten und Kreise der Erwachsenenbildung fordern ein eigentliches Berufsbildungs- und Weiterbildungsgesetz, das diese als überholt betrachteten Unterscheidungen aufheben soll. (Auszüge aus den Kapiteln 2.5 und 1.7 der Botschaft vom 6.September 1999) Weiterbildung 13 Vorstellungen der Deutschen Arbeitgeber zur Weiterbildung – aus dem Jahr 1993 Weiterbildung 14 1. Technischer Fortschritt, sich verschärfender Wettbewerb, wirtschaftlicher und sozialer Wandel lassen die Bedeutung der beruflichen Weiterbildung weiter steigen. Weiterbildung ist eine Zukunftsaufgabe, der sich jeder einzelne, jeder Betrieb, die Wirtschaft und Gesellschaft insgesamt stellen mussen. Zum staatlichen Bildungsauftrag gehört vor allem, die Grundlagen für die Weiterbildung im allgemeinbildenden Schulbereich zu legen und für eine positive Einstellung und Motivation zur Weiterbildung in unserer Gesellschaft Sorge zu tragen. 2. Der wachsende Bedarf an beruflicher Weiterbildung und ihre zunehmende Bedeutung als Wettbewerbsfaktor erfordem den effizienten Einsatz und die Nutzung aller Ressourcen. Die Weiterbildungspolitik muß sich daran ausrichten, daß berufliche Weiterbildung marktwirtschaftliche Prinzipien zu berücksichtigen hat. 3. Im Mittelpunkt der beruflichen Weiterbildung stehen die Anforderungen der Berufs- und Arbeitswelt. Deshalb spielt die Wirtschaft die zentrale Rolle. Die Weiterbildungpolitik muß die Erfordernisse der Wirtschaft zur wesentlichen Grundlage ihrer Entscheidungen machen. 4. Berufliche Weiterbildung kann ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn sie aktuell und praxisnah gestaltet wird und flexibel auf sich ändernde Anforderungen reagieren kann. Sie braucht als Bildungsbereich entsprechende Freiräume. Die Bildungspolitik muß sich dafür einsetzen, im Interesse des einzelnen, der Wirtschaft und der Gesellschaft insgesamt diese Freiräume auch weiterhin zu sichern. 5. Die innerbetriebliche Weiterbildung ist an den jeweiligen betrieblichen Anforderungen orientiert und muß frei von staatlichen Vorgaben und Eingriffen bleiben. Nur dann werden die Betriebe die Zukunftsaufgaben in der beruflichen Weiterbildung bewältigen können. 6. Eine leistungsfähige über- und außerbetriebliche Weiterbildung braucht eine Vielzahl von Trägern, die unter marktwirtschaftlichen Aspekten miteinander konkurrieren. Die notwendige Transparenz des Angebots ist durch geeignete Informationssysteme (z.B. Datenbanken) zu erreichen. Für ein staatlich geplantes und flächendeckend organisiertes Weiterbildungsangebot besteht kein Bedarf. 7. Eigene Aktivitäten des Staates in der beruflichen Weiterbildung müssen sich am Subsidiaritätsprinzip orientieren. Das bedeutet, nur dann tätig zu werden, wenn Aufgaben in der beruflichen Weiterbildung von anderen nicht bzw. nicht ohne staatliche Hilfe wahrgenommen werden können. Dazu gehört insbesondere die berufliche Weiterbildung benachteiligter Gruppen. 8. Zur Finanzierung der beruflichen Weiterbildung müssen alle Beteiligten angemessen beitragen. Die Kostenbeteiligung muß sich insbesondere nach Nutzen- und Interessen-Gesichtspunkten richten, wobei der Faktor Zeit als Kostenfaktor zunehmend an Gewicht gewinnt. Die Weiterbildungspolitik muß berücksichtigen, daß zusätzliche und unnötige finanzielle Belastungen für die Wirtschaft, die in großem Umfang die Kosten der beruflichen Weiterbildung trägt, vermieden werden. Bei staatlicher finanzieller Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen ist dafür Sorge zu tragen, daß dadurch keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen. 9. Die zuständigen Stellen haben im Rahmen der ihnen im Berufsausbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung übertragenen Ordnungsfunktion - soweit erforderlich - ein differenziertes, praxisorientiertes Qualifizierungssystem entwickelt, das auch für die Zukunft richtungsweisend ist. Staatliche Fortbildungsordnungen sind ein zusätzliches, wenig flexibles Ordnungsinstrument, für das Bedarf nur im Einzelfall bei besonderen Bedingungen in Betracht kommt. Eine systematische Ordnungstätigkeit des Staates in der beruflichen Weiterbildung kann daher keine eigenes politisches Ziel sein. 10. Neue Aufgaben für die berufliche Weiterbildung ergeben sich durch die Entwicklung in Europa. Aufgabe des Staates ist es, die nationalen Anforderungen in der beruflichen Weiterbildung in die europäische Politik umzusetzen und insbesondere dafür Sorge zu tragen, daß die notwendigen Freiräume für die Wirtschaft auch im Gemeinsamen Europäischen Binnenmarkt erhalten bleiben. Quelle: Vorstellungen zur Gestaltung und Weiterentwicklung der beruflichen Weiterbildung des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft:, ibwMitteilungen Feb. 93 Weiterbildung 15