Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren Förderung von
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Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren Förderung von
Bekanntmachung Interessenbekundungsverfahren Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen für nicht ausbildungsreife Jugendliche, insbesondere mit Migrationshintergrund (Ausbildung in Sicht) Förderzeitraum 2014 / 2015 1. Präambel Mit dem Landesprogramm „BerlinArbeit“ wird ein klarer Fokus auf die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit verbunden mit einer stärkeren Förderung der beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt gelegt. Unter der Prämisse, allen jungen Erwachsenen, insbesondere jungen Migrantinnen und Migranten, gleichberechtigte Chancen am Ausbildungsmarkt zu verschaffen, wird mit dem Programm „Ausbildung in Sicht“ (AiS) ein berlinspezifischer Beitrag zur Förderung und Herstellung der Ausbildungsreife und damit die Grundsteinlegung für eine dauerhafte Integration in den Arbeitsmarkt erbracht. 2. Förderziele Eine Förderung erfolgt für die Qualifizierung von nicht ausbildungsreifen jungen Erwachsenen, insbesondere jungen Migrantinnen und Migranten. Die Zielsetzung besteht darin, die fehlende Ausbildungsreife herzustellen und so eine Perspektive auf eine berufliche Erstausbildung zu ermöglichen. Dabei sind sowohl die Vermeidung von Arbeitslosigkeit (hier besonders von Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen, vor allem aufgrund fehlender Berufsabschlüsse) als auch die Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen (z.B. in Folge einer zu schnellen Berufswahlentscheidung oder eines Scheiterns an den Anforderungen der Berufsausbildung) bedeutsam. Gefördert werden Projekte, die eine arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit nachweisen und auf die persönlichen und fachlichen Eignungen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer zugeschnitten sind. Außerdem sollen sich die Projekte am Bedarf der Wirtschaft und an den Anforderungen einer beruflichen Ausbildung orientieren. Nach dem Motto „Kein Abschluss ohne Anschluss“ soll eine enge Verzahnung der bereits vorhandenen Unterstützungsangebote der Bildungslandschaft mit den Projekten von Ausbildung in Sicht erfolgen, so dass kein junger Mensch auf dem Weg zur Ausbildung „verloren“ geht. Daneben verbessert die Vermittlung beruflicher Teilqualifikationen im Rahmen von Ausbildung in Sicht die Chancen im Bewerbungsprozess um einen Ausbildungsplatz und führt ggf. zur Stabilisierung in der Ausbildung. Durch die bessere Vernetzung der Bildungsträger untereinander bzw. mit entsprechenden Beratungseinrichtungen und Verwaltungen sollen Bündnisse und Kooperationen sowohl mit den Jobcentern als auch mit Vereinen und Interessensvertretungen von Migrantinnen und Migranten aufgebaut werden, die eine nachhaltigere Integration in den Arbeitsmarkt und eine lückenlose Förderung garantieren. 3. Zielgruppe Zur Zielgruppe des Programmes gehören in Berlin lebende junge Menschen, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben und noch keine Erstausbildung abgeschlossen haben. Zur Abgrenzung von anderen Programmen des Bundes und des Landes ist Ausbildung in Sicht insbesondere auf die spezifischen Belange von jungen Migrantinnen und Migranten ausgerichtet. In das Programm können 1 junge Menschen bis zu einem Alter von 25 Jahren, in Ausnahmefällen bis zu 27 Jahren, aufgenommen werden. Das Programm richtet sich an junge Menschen • • • 1 deren Potenzial als noch nicht ausbildungsreif eingeschätzt werden kann , deren Bemühungen zur Ausbildungsaufnahme aufgrund mangelhafter Übereinstimmung von persönlichen Wünschen und dem Arbeitsmarkt bisher erfolglos waren, die aufgrund fehlender Erfahrung mit dem Arbeitsmarkt oder aufgrund mangelnder Unterstützung alleine nicht in den Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt einmünden können. Die Zielgruppe setzt sich aus drei Teilgruppen zusammen: • • • Nichtausbildungsreife Schulabgängerinnen und Schulabgänger beim Jobcenter arbeitslos gemeldete nichtausbildungsreife Jugendliche (Altbewerber) Nichtausbildungsreife Jugendliche außerhalb des institutionellen Unterstützungssystems 4. Fördervoraussetzungen Es können Bildungsträger im Programm Ausbildung in Sicht gefördert werden bei denen zu erwarten ist, dass eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Durchführung der Maßnahme erfolgen wird und die folgenden Qualitätsmerkmale erfüllt werden: Nachweis der Qualitätssicherung über entsprechende Zertifizierungen, Nachweis der fachlichen Kompetenz in den jeweils im Konzept benannten Weiterbildungsangeboten, Nachweis umfassender Erfahrungen in der Umsetzung von Projekten zur Herstellung der Ausbildungsreife, Nachweis der zuwendungsrechtlichen Zuverlässigkeit, Nachweis zur Fähigkeit der Akquise von Teilnehmerinnen und Teilnehmern, insbesondere von jungen Migrantinnen und Migranten. Die Projekte müssen in Berlin durchgeführt werden. Die Förderung der Projekte erfolgt zusätzlich und nicht in Konkurrenz zur Förderung beruflicher Bildungsmaßnahmen nach dem SGB III/SGB II und zu arbeitsmarktpolitischen Sonderprogrammen des Bundes sowie der EU. Die Maßnahmen verfolgen den Grundsatz der freiwilligen Teilnahme. Damit soll eine höhere Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erreicht und die Qualifizierungs- und Vermittlungsergebnisse optimiert werden. 5. Art, Umfang und Höhe der Förderung Bei den Projekten werden die Kosten im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung gefördert. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des ESF und wird durch Berliner Landesmittel ergänzt. Grundsätzlich ist eine Förderhöhe von bis zu 3,00 Euro für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer pro nachgewiesener Qualifizierungs- und Praktikumsstunde bei der Bewilligung als Obergrenze anzusehen. 6. Gegenstand der Förderung Die Qualifizierung dient dem Ziel, die Ausbildungsreife herzustellen sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in einen Ausbildung zu vermitteln. Dazu sollen drei Typen von Projekten mit unterschiedlichen Schwerpunkten angeboten werden: • Projekttyp: Ausbildungsreife & Vermittlung Inhalt dieser Projekte ist der Erwerb von fachlicher Qualifizierung. Um einen hohen Qualitätsstandard zu erreichen und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das Erreichen von Teilerfolgen beurkunden 1 Eine Person kann als ausbildungsreif bezeichnet werden, wenn sie die allgemeinen Merkmale der Bildungs- und Arbeitsfähigkeit erfüllt und die Mindestvoraussetzungen für den Einstieg in die berufliche Ausbildung mitbringt. 2 zu können, wird die Nutzung zertifizierter Qualifikationsbausteine empfohlen. Ist dies nicht möglich, sollte eine praxisnahe und berufsorientierte Qualifizierung in Anlehnung an die Qualifizierungsbausteine angestrebt werden. Verbunden wird dieser fachtheoretische Teil mit einem Bewerbungstraining und intensiver Vermittlung in eine Ausbildung. • Projekttyp: Ausbildungsreife & Schulabschluss Hierbei steht die schulische Wissensvermittlung im Vordergrund. Ziel ist die Vorbereitung auf die externen Schulabschlussprüfungen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft zum Hauptschulabschluss (HSA) oder erweiterten Hauptschulabschluss (eHSA). Die Teilnahme an den Prüfungen innerhalb des Projektzeitraums ist verpflichtend, wenn die Zulassungsbedingungen dies erlauben. Im Anschluss an die Prüfungen soll auch hier intensiv in einen Ausbildungsplatz vermittelt werden. • Projekttyp: Sprache, Orientierung & Ausbildungsreife Hierbei steht der Spracherwerb im Vordergrund. Es sollen alle Möglichkeiten zur Förderung in Anspruch genommen werden, damit sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim Verlassen des Projekts auf einem Niveau befinden, das sie dazu befähigt, dem Unterricht in der Berufsschule folgen zu können. Des Weiteren sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Anerkennung ausländischer (Schul-)Abschlüsse unterstützt werden, mit den in Deutschland üblichen Bewerbungsverfahren vertraut gemacht werden und entsprechende Bewerbungstrainings absolvieren. Die Vermittlung in eine Arbeit oder Ausbildung ist auch hier als Ziel vorgegeben. In allen drei Projekttypen ist ein verpflichtendes mehrwöchiges betriebliches Praktikum vorzusehen, um so den realen Praxisbezug zu gewährleisten. Das Praktikum soll durch das gegenseitige Kennenlernen die Übernahmechance in eine betriebliche Ausbildung („Klebeeffekt“) erhöhen. Die jungen Erwachsenen können Ihre Eignung für den Ausbildungsberuf unter Beweis stellen und zeigen, ob sie in das jeweilige Arbeitsumfeld und Unternehmen passen. Die Dauer des betrieblichen Praktikums ist flexibel und richtet sich sowohl nach den Bedürfnissen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer als auch nach der Angebotsstruktur des Betriebes. Eine Mindestdauer aller Teilpraktika von insgesamt 8 Wochen ist anzustreben. Die nachgewiesenen Praktikumszeiten sind Bestandteil der Förderung. Die Projekte sind ausgerichtet auf den nahtlosen Einstieg in ein betriebliches Ausbildungsverhältnis. Die Dauer der Projekte liegt regulär bei 6 Monaten und kann in Ausnahmefällen (besonders bei Projekten, die auf das Nachholen des Schulabschlusses abzielen) auf eine Dauer von bis zu 12 Monaten verlängert werden. Die maximale Dauer der Qualifizierung richtet sich nach dem individuellen Qualifizierungsbedarf der einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Sie endet, sobald ein Übergang in Ausbildung oder eine qualifizierte Beschäftigung möglich ist. Die Ergebnisse der Qualifizierung sind zu dokumentieren. Insbesondere ist davon auszugehen, dass anhand folgender Kriterien die erfolgreiche Umsetzung des Projekts nachzuweisen ist: • • • • • • Anzahl erfolgreich qualifizierter Teilnehmerinnen und Teilnehmer Integrationsquote der erfolgten Übertritte in Ausbildung Integrationsquote der erfolgten Übertritte in den 1. Arbeitsmarkt Erfolgsquote beim Erwerb des Schulabschlusses Erfolgsquote bei der Sprachstandsprüfung zum Ende des Projekts Quote der Abbrüche innerhalb des Projekts Bei der Akquise der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist darauf zu achten, dass mindestens die Hälfte der Plätze im Projekt für junge Frauen vorzusehen ist. Teilnehmerinnen und Teilnehmer die zum Zeitpunkt des Projektendes noch nicht vermittelt werden konnten, sollen durch ein vom Bildungsträger vorzuhaltendes Jobcoaching weiterbetreut und in eine Ausbildung oder Arbeit vermittelt werden. Die Begleitung durch den Jobcoach dauert so lange, bis ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden wurde oder eine Überleitung in sonstige Unterstützungsoder Beratungseinrichtungen organisiert werden konnte. Im Bedarfsfall kann nach einer erfolgreichen Vermittlung eine Weiterbetreuung durch den Jobcoach für einige Wochen zur Stabilisierung in der Ausbildung oder im Job aufrechterhalten werden. 3 • Zusammenarbeit mit den drei für das Programm Ausbildung in Sicht in Berlin installierten KompetenzCentern Vor dem Einstieg in das Programm Ausbildung in Sicht soll eine Kompetenzfeststellung bei einem der drei KompetenzCenter (Träger der KompetenzCenter sind: „Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH“, „Kreuzberger Kreis - Verein zur Förderung der Berufsbildung e. V.“, „FrauenTechnikZentrum Berlin e. V.“) erfolgen. Die Kompetenzfeststellung ist insbesondere dann durch die KompetenzCenter vorzusehen, wenn die jungen Erwachsenen sich über ihre Unterstützungsbedarfe im Rahmen des Programms unsicher sind und ihre beruflichen Interessen noch unklar erscheinen. Vorzeitige Abbrüche und Fehlbesetzungen in den Maßnahmen sollen so vermieden werden. Die von den KompetenzCentern in die jeweiligen Qualifizierungsprojekte vermittelten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind vorrangig aufzunehmen. 7. Verfahren Interessierte Bildungsträger können sich anhand des vorgegebenen Formulars am Interessenbekundungsverfahren beteiligen. Sofern Ihre Konzepte zur Umsetzung ausgewählt worden sind, findet die Antragsstellung über die dazu im Land Berlin vorgesehenen Verfahren mittels der EurekaPlus Datenbank der Technischen Hilfe Berlin statt. Die Förderung zur Umsetzung der Maßnahmen erfolgt in Form von Zuwendungen aus dem Landeshaushalt und dem Europäischen Sozialfonds, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Rechtliche Grundlagen sind die einschlägigen Regelungen für Zuwendungen gemäß § 44 LHO sowie die gültigen ESF Regularien. Eine Beschränkung auf eine Anzahl der einzureichenden Konzepte gibt es nicht. Für jedes Konzept ist das vorgegebene Formular gesondert auszufüllen. Mit der Durchführung des gesamten Verfahrens von der Einreichung der Konzepte über Antrags- und Bewilligungsverfahren bis zur (Vor-)Prüfung von Verwendungsnachweisen hat die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen die SPI Consult GmbH beauftragt. Zur Teilnahme an der Interessensbekundung nutzen Sie bitte das Ihnen auf www.spiconsult.de zur Verfügung gestellte Formular. Das vorgegebene Formular zur Interessenbekundung ist sowohl postalisch mit rechtskräftiger Unterschrift als auch elektronisch per E-Mail bei den unten angegebenen Adressen einzureichen: SPI Consult GmbH Herrn Ramlow Bernburger Straße 27 10963 Berlin sowie per E-Mail: [email protected] Ansprechpartner: Jens Ramlow, Tel.: 030 - 69 00 85 31, E-Mail: [email protected] Es können nur Konzepte berücksichtigt werden, die bis einschließlich 17. März 2014 sowohl postalisch als auch per E-Mail bei den oben genannten Adressen eingegangen sind. Mögliche Nachweise über Zertifizierungen, Kooperationsbetriebe und –partner, Imagebroschüren des Trägers etc. sind ausschließlich der postalisch eingereichten Interessenbekundung beizufügen. Auswertung: Wenn Sie bis zum 10. April 2014 keine Rückmeldung erhalten haben, konnten Ihre Konzepte nicht berücksichtigt werden. Kosten für die Teilnahme am Interessensbekundungsverfahren werden nicht erstattet. Berlin, den 20.02.2014 4