Gutachterinstitut - Gutachter Stuttgart

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Gutachterinstitut - Gutachter Stuttgart
Gutachterinstitut
Risse im Estrich – Schäden und Mängel im Estrich mit Fußbodenheizung
In einem renommierten und öffentlich sehr bekannten Objekt im Zentrum von Stuttgart wurde
im Zuge von weitreichenden Sanierungsmaßnahmen unter anderem eine neue
Estrichkonstruktion, Anhydritfließestrich , mit Fußbodenheizung geplant und letztlich verbaut.
Bereits beim Einbau des Anhydritestrich konnte der Estrichleger zwar selbst feststellen, dass
die angelieferte Estrichmasse in unüblicher Konsistenz aus der Pumpe/ dem Schlauchende
austrat. Jedoch wurde die Gesamtfläche auf Grund von Zeitmangel und den angedachten
Arbeiten bis in die späten Abendstunden zum Wochenendbeginn dennoch vollständig
durchgeführt. Das „Abschwabbeln“, also das Glätten/ Abziehen der Estrichoberfläche war
zudem kaum möglich.
Am Folgetag konnten bereits mehrere Dutzend Meter Risse im Estrich durch den
Auftraggeber festgestellt werden.
Die Risse in der Lastverteilungsschicht wurden innerhalb weniger weiterer Stunden derart
massiv, als dass nunmehr die gutachtliche Bewertung und Beweissicherung stattfinden
musste.
Vor Ort konnten zwischenzeitlich ca. 250m Risse konstatiert werden, die sich auf der
Gesamtfläche in netzartiger / kraquellee-artiger Form zeigten. Die Mängel im Estrich wurden
genaueren Überprüfungen vor Ort unterzogen, unter Anderem wie folgt:
1. Elektromagnetfeld Feuchtigkeitsmessung mit DNS Denzel 820 – 822
2. Einsatz mir Flir Wärmebildkamera / Thermografie
3. CM Messung / CM – Feuchtigkeitsmessungen
4. Probenentnahmen mit anschließender Darrmessung / Trocknungsofen
5. Mikroskopische Untersuchungen entnommener Pröblinge
6. Gitterritz – Überprüfung
7. Hammerschlag – Prüfung
8. Drahtbürsten - Überprüfung
9. Kapazitive Feuchtemessungen GANN Hydromette Di Elektroden Feuchtemessungen
10. Estrich Ebenheitsmessung / Messung des Neigungswinkels des Estrichs
Die Untersuchungen wurden jeweils an verschiedenen Tagen in einem Zeitraum von ca. 2
Wochen durchgeführt und ergaben Feuchtewerte im Bereich des 4 fachen der Belegreife /
Ausgleichsfeuchte des Estrichs (überprüft durch CM-Messung , DNS Denzel , Gann
Hydromette , Darr-Messung).
Darüber hinaus konnte eine weiche, absandende und abkreidende Oberfläche konstatiert
werden, dies auf der Gesamtfläche ( Gitterritz , Hammerschlag , Benetzungsproben etc.),
sowie Abweichungen bezüglich Neigungswinkel und Mängel der Ebenheitstoleranz.
Zudem wurden bereits vollständig über den Gesamtquerschnitt des Estrichs schollenartig
abgebrochene Estrichstücke (bis zu je 2m²) fixiert, die bei üblichem Begehen bereits
schwankten.
Von Seiten des Auftragnehmers Estricharbeiten wurde ein Parteigutachter zugerufen und mit
dem Verfasser und allen Zuständigen Diskussionen geführt, von denen der Sachverständige
der Gegenseite unsinnige und polemische Thesen aufführte, um unbedingt die
Estrichkonstruktion zu retten, letztlich ohne Erfolg. Der uneinsichtige Sachverständige hat mit
einem Autoschlüssel und einem Schraubenzieher versucht, die Härte und Güte des Estrichs
zu bestimmen und wollte erzwingen, dass die Gesamtfläche kugelgestrahlt und verharzt wird
und somit eine noch bessere Qualität und Lebensdauer als bestellt abgeliefert werden
können, so dessen These!?!
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Leider hat dieser es auch unterlassen, oder vergessen, weitere Untersuchungen
durchzuführen oder wenigstens Proben zu entnehmen. Weiterreichende Messungen konnte
er ohne geeignete Geräte auch nicht durchführen, sein „Handauflegen“ und seine Erfahrung
reichen seiner Meinung nach aus.
Unter Würdigung des Recht auf Nacherfüllung wurden sodann die Gesamtflächen durch
kugelstrahlen bearbeitet, da der gegnerische Gutachter der Meinung war, nach diesen
Maßnahmen wäre der Estrich innerhalb von 7Tagen trocken. Leider zeigte der
Trocknungsverlauf
auch
nach
2
Wochen
nach
dem
Kugelstrahlen
kein
Trocknungsbestreben.
Zwischenzeitlich wurde nach labortechnisch eingeleiteten Untersuchungen durch das
Gutachterinstitut nachgewiesen, dass die Estrichmasse bereits vor dem Einbau begonnen
hat zu trocknen und in diesem Sinne eine Entkristallisierung bereits vor und während der
Einbauphase stattgefunden haben muss. Somit war klar, dass der Estrich seine nun neu
definierte Ausgleichsfeuchte gespeichert hatte und es unmöglich war auf diesem Estrich
einen Belag zu verlegen.
Nach weiteren polemischen Spielereien des gegnerischen Sachverständigen und des
Estrichlegers mussten diese, wie von Beginn an klar war, die Notbremse ziehen.
Selbstverständlich, auch nach weiteren 2 Wochen ohne jegliche weitere Trocknung im
Estrich, wurde die Gesamtkonstruktion des Estrichs inkl. Fußbodenheizung ausgebaut und
neu eingebaut, diesmal mit einem geeigneten Zementestrichsystem unter Überwachung des
Gutachters vom Gutachterinstitut.
Autor dieses Fachbeitrags ist der EU-Zertifizierte Berufssachverständige Michael Grein
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