Neuer Mietspiegel 2013 für München
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Neuer Mietspiegel 2013 für München
Nachrichten aus dem Landesverband Bayern Neuer Mietspiegel 2013 für München München - Am 19. März 2013 wurde der neue Münchner Mietspiegel 2013 im Stadtrat beschlossen. Das bedeutet, dass Mieterhöhungen ab sofort mit dem neuen Mietspiegel 2013 begründet werden müssen. Mieterhöhungen, die der Vermieter noch mit dem alten Mietspiegel (2011), Vergleichswohnungen oder Gutachten begründet, sind bereits aus formellen Gründen unwirksam und daher nicht zu bezahlen. Das starke Bevölkerungswachstum in München führt auf dem Wohnungsmarkt bekanntermaßen zu immer größeren Engpässen. Die Preisspirale bei den Mieten kennt nur eine Richtung: nach oben! Das dokumentiert der neue Mietspiegel ebenfalls: Die Durchschnittsmieten sind seit der letzten Erhebung 2011 um 3,47 Prozent auf 10,13 Euro gestiegen. Die durchschnittlichen Betriebskosten haben sich in ■ Beatrix Zurek, Vorsitzende des Mietervereins München diesem Zeitraum um rund sieben Prozent auf 1,82 Euro, die Heizkosten um 1,6 Prozent auf 1,26 Euro erhöht. Diese Zahlen überraschen nicht. Jeder, der in München wohnt oder eine Wohnung sucht, wird dies bestätigen können. Die Daten, die für die Berechnung des Mietspiegels herangezogen werden, kommen aus 3.080 Interviews, die im letzten Jahr mit Münchner Mietern geführt wurden. Allerdings werden lediglich Haushalte befragt, die in den letzten vier Jahren einen neuen Mietvertrag abgeschlossen oder in diesem Zeitraum eine Mieterhöhung erhalten haben. Genau diese erhöhten Mieten fließen in den Mietspiegel ein und treiben die Mietpreisspirale nach oben. Bei Neuvermietungen dürfen Vermieter derzeit verlangen, was der Markt hergibt. Demnach liegt der Durchschnitt bei diesen Mieten auf einem sehr hohen Niveau. Dies bestätigt der neue Mietspiegel. Der Mieterverein München und der DMB Landesverband Bayern fordern daher, dass auch Bestandsmieten, die in den letzten Jahren nicht verändert wurden, in die verwerteten Daten mit einfließen. Zusätzlich fordern sie eine Gesetzesänderung dahingehend, dass eine Obergrenze für Neuvermietungen festgelegt wird. Die Miete bei Neuvermietungen soll dann maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, die wiederum anhand des Mietspiegels errechnet wird, liegen. Grundsätzlich ist der Mietspiegel jedoch ein sehr gutes Instrument, um langwierige Auseinandersetzungen bei Mieterhöhungen zu vermeiden oder einzudämmen. Dieses Begründungsmittel schafft Rechtsklarheit. Der Vermieter weiß, was er verlangen darf, der Mieter weiß, was er bezahlen muss, denn das lässt sich anhand des neuen Mietspiegels errechnen. Der Mieterverein München führt Mietpreisberechnungen gerne für die Münchner Mieter durch, genau so, wie die anderen bayerischen Mietervereine die Angemessenheit der Miete andernorts prüfen. ■ 10. April 2013: Wird Wohnraum in Gauting zum Luxusgut? ■ Aufgrund des zunehmenden Drucks durch Zuzug in eine der dynamischsten Regionen Deutschlands, des demographischen Wandels, einem erhöhten Wohnflächenbedarf pro Kopf und einem dramatischen Rückgang des geförderten Wohnungsbaus in den letzten Jahren wird die Nachfrage nach vor allem bezahlbarem Wohnraum auch in Gauting in den nächsten Jahren drastisch zunehmen. Nach einer Prognose des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wird die Bevölkerung bis 2031 in der Stadt München um 10,5 Prozent wachsen und im Landkreis Starnberg um 4,4 Prozent. Mag diese Zahl auch moderat erscheinen, zeichnet sich jedoch eine Entwicklung ab, die unser 03, 10 soziales Leben beeinflusst und auch unsere Gesellschaft verändert: die hohen und immer noch steigenden Grundstücks- und Mietpreise. Die Mieten passen immer seltener zu den Einkommensrealitäten durchschnittlich verdienender Menschen, Grunderwerb wird unerreichbar. Wohnen im Landkreis ist laut Martin Eickelschulte, Vorsitzender des IHK-Gremiums Starnberg, für eine Fachkraft mit einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 50.000 Euro zu teuer. Die Folge: zunehmender Fachkräftemangel. Um es zu verdeutlichen: Der Personenkreis, der davon betroffen ist, ist zum Beispiel der gesamte öffentliche Dienst (die höchste Entgeltstufe E 15 TV-L – höherer Dienst mit Universitätsstudi- um – bedeutet ein Bruttogehalt von rund 57.000 Euro), die Dienstleister, die wir mit Blick auf den demographischen Wandel dringend brauchen (25 Prozent der Gautinger Bürger sind über 65 Jahre alt), die Kindergärtnerinnen und so weiter, das heißt die ganz normalen Menschen, die auch eine Gesellschaft braucht, werden sich das Wohnen in Gauting nicht mehr leisten können. Erschwerend kommt hinzu, dass die Gemeinde Gauting wenig eigene Flächen hat, um hier gegensteuern zu können. In unserer Veranstaltung sollen die Problematik diskutiert und Möglichkeiten der Kommunalpolitik herausgearbeitet werden, um bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu schaffen. Interessierte sind herzlich zu der Diskussions-Veranstaltung am 10. April 2013, um 19.30 Uhr in das Bürger- und Kulturzentrum Bosco, Oberer Kirchenweg 1, 82131 Gauting, eingeladen. Als Referenten und auf dem Podium werden teilnehmen: Christian Breu, Verbandsdirektor Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum, München, Dr. Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende Haus & Grund Bayern, München, Hendrik Röttgermann, kaufmännischer Leiter Stadtbau Dachau GmbH, und Monika Schmid-Balzert, Geschäftsführerin DMB Landesverband Bayern, München. Moderatoren sind Petra Neugebauer, Sprecherin der SPD-Fraktion im Gemeinderat Gauting, und Dr. Andreas Romero, Architekt und Stadtplaner, SPD-Gemeinderat in Gauting. ■ 2/2013 MieterZeitung 15 Nachrichten aus dem Landesverband „Makler dürfen lügen” ■ Unter der Überschrift „Makler dürfen Lügen“ berichtete „Der Spiegel“ über ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main (Az: 33 C 3082/12). Dort unterlag ein Mieter vor Gericht, der die Miete gekürzt hatte, weil die Wohnung nicht, wie vom Makler angegeben, 74, sondern nur 62 Quadratmeter groß war, wie sich später herausstellte. Allerdings war im Mietvertrag keine Fläche mehr angegeben, weswegen die Richter der Klage des Vermieters auf Nachzahlung der einbehaltenen Beträge recht gaben. Fazit: Wer Zweifel an der Richtigkeit der Wohnfläche hat, sollte darauf drängen, dass diese mündliche Angabe in den schriftlichen Mietvertrag mit aufgenommen wird. Vorsicht ist allerdings auch bei Abweichungen in der anderen Richtung geboten. Weist nämlich der Mietvertrag eine überhöhte Fläche aus, so kann ein Mieter Nebenkostenabrechnungen auch dann nicht als fehlerhaft rügen, wenn er nachweisen kann, dass die Wohnung tatsächlich kleiner ist. Das gilt zumindest dann, wenn die Abweichung nicht mehr als zehn Prozent beträgt. Nicht nur im Zusammenhang mit Mietminderungen ist dieses Urteil bemerkenswert. Es zeigt zugleich unterschwellig den Stellenwert, den das Gericht offenbar der Tätigkeit des Maklers beimisst, auf dessen Angaben man sich so lange nicht verlassen darf, wie sie nicht der Vermieter im Vertrag bestätigt. Kommentar von Gunther Geiler (DMB Nürnberg) ■ Nicht morgen müsste das Gesetz, das die Kostentragungspflicht betreffend Maklerdienstleistungen regelt, geändert werden, sondern heute – besser gestern. Eine Neuregelung ist mehr als überfällig. Seit Jahrzehnten schaut die Politik zu, wie Dritte an einem Vertrag mit „verdienen“, der auch ohne sie praktisch ohne Veränderung oder Einbußen an der Qualität zustande gekommen wäre. Und das systematisch auf Kosten der Mieter. Die zahlen die Zeche dafür, dass der Vermieter keinen Aufwand mit der Neuvermietung mehr haben will. Nur noch ganz Verblendete verweisen auf die Freiheit der Märkte, die ja, wie man weiß, alles zum Besten regeln. Für diese Hardliner zur Information: Die überwältigende Mehrzahl der Wohnungen wird über Makler angeboten. Von der Freiheit, einen Vertrag mit oder ohne Makler zu schließen, gehen nur Träumer aus. Dass Mieter mit der Gesetzeslage ein verständliches Problem haben, steht außer Frage. Dabei dient sie noch nicht einmal zwingend den Interessen der Vermieter! Unverständlich? „Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch“, ein alter Grundsatz. Der allerdings auch umgekehrt gilt: „Wer die Musik nicht zahlt, muss sich halt anhören, was grad gespielt wird.“ Wer eine Wohnung sein Eigen 16 MieterZeitung 2/2013 Gunther Geiler, DMB Nürnberg nennt, sie pflegt, und auf baldige Neuvermietung an einen sorgfältigen Mieter Wert legt, sollte tunlichst von der Beauftragung eines Maklers absehen. Er gibt damit einen Großteil seines Einflusses auf die Wohnung auf. Die Interessen von Makler und Vermieter sind unterschiedlich: Ein Vermieter will a) schnell, b) einen guten und c) langfristigen Mieter – ein Makler primär seine Provision. Das ist kein Vorwurf – er lebt davon. Ein Selbstversuch: Eine gut 80 Quadratmeter große Wohnung in einem mäßig erhaltenen, rund 50 Jahre alten Mietshaus in Fürth wird von einer Maklerin inseriert. Die verwackelten Fotos halten mich nicht davon ab, mir die Wohnung anzuschauen. Die Maklerin begleitet mich schweigend durch die Wohnung. Baujahr? „Ich glaube aus den 60ern. Oder 70ern, sieht man ja.“ Ist die Heizung seither erneuert? „Da müssen Sie mal den Eigentümer fragen.“ Ein Pärchen auf Wohnungssuche kommt hinzu, fragt nach den Heizkosten. „Etwa 60 Euro.“ Ich frage, ob wir auch mit nur einer Monatsmiete Provision zusammenkämen – keine Antwort. Was folgt daraus? Drei Argumente, weshalb auch Vermieter eine Änderung der Kostentragungspflicht fordern sollten. ● Unnötiger Leerstand? Vielleicht hätte ich die Wohnung sofort angemietet, wenn die Provision niedriger gewesen wäre. Aber wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass mein Name an den Vermieter weitergegeben wird, wenn es noch andere Interessenten gibt, die den vollen Maklerlohn zu zahlen bereit sind? Würde der Vermieter es überhaupt bemerken, dass seine Wohnung vielleicht nur deswegen einen Monat länger unvermietet bleibt, weil Makler lieber länger nach einem Mieter suchen, der die maximale Provision zahlt? – Das Schweigen auf meine Frage sprach Bände. ● Der beste Mieter? Würde ein Makler wirklich eine Auswahl der vermeintlich „bes- ten Mieter“ an den Vermieter weitergeben oder eine Auswahl der Mieter, die die maximale Courtage zu zahlen bereit sind? Gerade die „Vorzeigemieter“ werden sicherlich noch mehr attraktive Mietangebote erhalten und erfolgreicher nach ihren Vorstellungen verhandeln können als Mieter, die froh sind, dass „man sie überhaupt nimmt“. ● Langfristige Vermietung? Auch wenn ein enttäuschter Mieter nach kurzer Zeit wieder auszieht – die Provision muss er zahlen. Auch die junge Familie, die dann später bei Erhalt der Heizkostenabrechnung böse erwacht wäre, wenn sie den Angaben der Maklerin zu den gänzlich unrealistischen Kosten vertraut und nicht Nachzahlungen von mehreren hundert Euro eingeplant hätte. Ob sie sich die Wohnung auch dauerhaft leisten will, wenn die Mietbelastung mit realistischen Heizkosten rund 50 Euro höher wäre? Vielleicht muss sie aber auch wieder ausziehen ... Natürlich, ich kann an ein schwarzes Schaf geraten sein. Aber auch ein weißes würde, wenn es nicht verhungern will, sondern kühl und rechnerisch denkt, nach seinen eigenen Interessen handeln. Und das sind weder die des Mieters, noch die des Vermieters ... ■ DMB-Landesverband Bayern, Sonnenstr. 10, 80331 München, Tel. 089/8905738-0. Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 15–18: Alfred Poll, Vorsitzender 03, 10 Bayern Maklerrecht ändern – besser gestern als morgen! ■ Das Bundesland Hamburg hat kürzlich eine Initiative zur Neuregelung der Maklergebühren eingebracht. Ende März wurde voraussichtlich entschieden (Ergebnis stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest). Offenbar kann Hamburg mit breiter Unterstützung im Bundesrat rechnen. Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg und Brandenburg sind aufgeschlossen für den Vorschlag, künftig Vermieter und nicht Mieter die Maklerkosten zahlen zu lassen, berichtete eine überregionale Zeitung. Nordrhein-Westfalen sichertebereitszu, das Vorhaben zu unterstützen. Derzeit tragen in al- ler Regel Mieter die Maklerkosten in der oft maximalen Höhe von mehr als zwei Monatskaltmieten. Bei Anmietung einer Wohnung mit einer Nettomiete von 500 Euro kommen derzeit oft 1.190 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) an Maklerkosten zusätzlich auf den Mieter zu. Hamburg traf mit seinem Vorschlag offenbar den Nerv der Massen. „Nordbayern.de“ berichtete am 24. Oktober 2012 in nur wenigen Zeilen über die Initiative – aber 23 Leser, so viele wie selten, kommentierten den Artikel noch am selben Tag mit umfangreichen Beiträgen. Der Grund: Die derzeitige Ge- „Wohnen und Mieten” Schreiben an die Justizministerin des Landes Bayern Am 28. Februar 2013 schrieb der DMB Landesverband Bayern die Landesjustizministerin Dr. Beate Merk an und forderte sie auf, sich der Probleme der bayerischen Mieterinnen und Mieter anzunehmen. Hier das Schreiben im Wortlaut: „Sehr geehrte Frau Dr. Merk, wie wir bei einem Gespräch im Innenministerium am 26. Februar 2013 erfahren haben, wird auf der Ministerratssitzung am 5. März 2013 unter anderem ‚Mieten und Wohnen‘ ein Thema sein. Aus diesem Anlass wenden wir uns heute mit folgenden Anliegen an Sie: ● Maklerprovision In Ihrem Vorstoß bezüglich der Begrenzung der Maklerprovision möchten wir Sie zum Teil unterstützen. Unserer Ansicht nach ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Wir würden jedoch die Einführung des sogenannten ‚Bestellerprinzips‘ weitaus mehr begrüßen. Ihre Bedenken, dass das Bestellerprinzip zu unbestimmt sei und nur für Rechtsstreitigkeiten und Umgehungsmöglichkeiten sorgen wird, teilen wir nicht. Bei Einführung des Bestellerprinzips würden Streitereien, wer die Maklerkosten zu zahlen hat, ganz klar ausgeschlossen. Der Vermieter, der den Makler einschaltet und sich dessen Leistungen bedient, bezahlt. Klarer geht es nicht. Die von Ihnen befürchteten Umgehungsmöglichkeiten gibt es bereits jetzt, das ist eine Frage des Wohnungsmarkts und muss anderweitig reguliert werden. Die Änderung der Kostentragungspflicht liegt ja auch im ureigenen Interesse des Vermieters, da damit sichergestellt wird, 03, 10 setzeslage trägt den tatsächlichen und empfundenen Realitäten offenbar auf breiter Front keine Rechnung mehr. Auch der DMB Landesverband Bayern hat am 28. Februar 2013 die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk angeschrieben (siehe Kasten) und sie gebeten, sich nicht nur für eine Senkung der Maklergebühren einzusetzen, sondern auch die Hamburger Forderung nach der Einführung des sogenannten Bestellerprinzips einzusetzen. Der DMB Landesverband Bayern stellte in seinem Schreiben an die Justizministerin klar, dass bei Einführung des Bestellerprinzips Streitereien, wer die Maklerkos- ten zu zahlen hat, ganz klar von vorneherein ausgeschlossen sind. Der Vermieter, der den Makler einschaltet und sich dessen Leistungen bedient, bezahlt. Klarer geht es nicht. Die im Vorfeld von Dr. Merk befürchteten Umgehungsmöglichkeiten gibt es bereits jetzt, das ist eine Frage des Wohnungsmarkts und muss anderweitig reguliert werden. Die Änderung der Kostentragungspflicht liegt auch im ureigenen Interesse des Vermieters, da damit sichergestellt wird, dass der Vermieter die Mietinteressenten vorgestellt bekommt, die für ihn „ordentliche Mieter“ sind und nicht nur dem Provisionsinteresse des Maklers dienen. ■ dass der Vermieter die Mietinteressenten vorgestellt bekommt, die für ihn ‚ordentliche Mieter‘ sind und nicht nur dem Provisionsinteresse des Maklers dienen. ● Senkung der Kappungsgrenze Nach dem Mietrechtsreformgesetz kann der Landesgesetzgeber nunmehr Wohnungsmangelgebiete ausweisen, in welchen die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent gesenkt werden kann. Wir begrüßen Ihre Äußerung, dass Bayern von dieser Regelung rasch Gebrauch machen möchte, und bitten Sie, hier schnellstmöglich tätig zu werden. Dies ist umso dringender als der Anfang dieser Woche veröffentlichte Münchner Mietspiegel nunmehr Durchschnittsmieten von mehr als zehn Euro je Quadratmeter ausweist und vermutlich eine Mieterhöhungswelle über München hinweg‚schwappen‘ wird. ● Erhebungszeitraum für Mietspiegel verlängern Sie schlagen vor, dass der Zeitraum für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre verlängert werden soll. Dies führt dazu, dass ein wesentlich höherer Anteil an unveränderten Bestandsmieten Einfluss auf die Miethöhe nach dem Mietspiegel nimmt. Dies führt zu einer Verlangsamung der Mietpreisspirale gerade in Ballungsräumen und ist mehr als begrüßenswert. ● Zeitliche Begrenzung der Modernisierungsumlage Auch der Mieterbund fordert schon lange, dass die Modernisierungsumlage von elf Prozent der aufgewendeten Kosten zumindest zeitlich begrenzt wird. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Mieter, noch lange nachdem die Investitionen für den Vermieter amortisiert sind, die wesentlich höhere Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses weiterbezahlen soll. Im Namen und im Interesse der bayerischen Mieterinnen und Mieter bitte ich Sie eindringlich, sich in Zukunft im obengenannten Sinne zu engagieren. Mit freundlichen Grüßen DMB Landesverband Bayern“ 2/2013 MieterZeitung 17 Nachrichten aus dem Landesverband Bayern Foto: Sigrid Böer sind. Außerdem wies er auf die veränderten Sprechzeiten seit Anfang des Jahres 2013 hin: Montag von 10.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr. Gegen Ende der Veranstaltung ehrte der stellvertretende Vorsitzende Klaus Böer noch zwei Vorstandsmitglieder für ihre geleisteten Dienste: Heidi Specker für 30 Jahre als Beisitzerin und stellvertretende Schriftführerin sowie RainerVollesfürebenfalls30Jahre als Vorsitzender des Vereins, dessenTätigkeitenmitdenAufgaben eines Skippers auf dem „Segelschiff Mieterverein“ verglichen wurden, der hilfesuchende Besatzungsmitglieder souverän durch Stürme und hohe Wellen „schippert“. ■ Mieterbund Aschaffenburg Jahreshauptversammlung Klaus Böer (stellvertretender Vorsitzender) und die Geehrten Heidi Specker und Rainer Volles (v. l.) Mieterverein Allgäu ehrt Vorstandsmitglieder ■ Sonthofen - Die diesjährige Jahreshauptversammlung des Mietervereins fand Anfang März 2013 im Haus Oberallgäu in Sonthofen statt. Der Vorsitzende Rainer Volles informierte in gewohnt sachlicher und kompetenter Weise die anwesenden Mitglieder über die Tätigkeiten und Aktivitäten des Vereins im abgelaufenen Jahr 2012. Das Schwerpunktthema war diesmal „Schimmel in der Wohnung“. Er ging dabei auf die Entstehung, Ursachen und Bekämpfung des Schimmelpilzes ausführlich ein und stellte auch verschiedene Messgeräte vor, die bei der Bewertung dieses häufigen Phänomens hilfreich Der Mieterbund Aschaffenburg lädt hiermit zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 11. April 2013, um 18.00 Uhr ins Martinushaus Aschaffenburg, Treibgasse 26, ein. TAGESORDNUNG 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Vorstandes 3. Bericht der Geschäftsführerin 4. Revisionsbericht 5. Aussprache zu 1 bis 4 6. Entlastung des Vorstandes - Pause 7. Bericht der Mandatsprüfungskommission 8. Wahl des Gesamtvorstandes 9. Während der Stimmauszählung Referat zu wohnungspolitischem Thema (Information über Einladungsschreiben) 10. Bekanntgabe des Wahlergebnisses 11. Sonstiges Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens 3. April 2013 schriftlich beim 1. Vorsitzenden Christoph Schwandt unter der Adresse der Geschäftsstelle eingereicht werden. „DER VORSTAND HAT DAS WORT“ Liebe Leserin, lieber Leser, Das nach unserer Ansicht Mietrechtsverschlechterungsgesetz, dem am 1. Februar 2013 vom Bundesrat zugestimmt wurde, hat für die Mieter einen Vorteil: Es sieht vor, dass die Länder das Recht bekommen, Gebiete festzulegen, in welchen die bisherige Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren gesenkt werden kann. Die Landesregierung muss nunmehr von dieser Möglichkeit umgehend Gebrauch machen. Hierauf haben wir sie bei den verschiedensten Gelegenheiten auch hingewiesen, eine Zusage bekamen wir bisher nie. Noch besser wäre es, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von vier Jahren festzusetzen. Gerade in Ballungsgebieten explodieren die Mieten geradezu. Verantwortlich ist in erster Linie der Nachfrageüberhang. Der Markt kann nicht immer alles regeln, vor allem nicht, wenn es um ein sozial so wichtiges Gut wie dem Wohnen als Lebensmittelpunkt geht. Die nunmehrige Begrenzung der Mieterhöhungen in Ballungsgebieten auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren ist ein Schritt in die richtige Richtung, genügt aber nicht. Sie schützt nur wenige Mieter und kann leider keinen ausreichenden Schutz vor überhöhten Mieten bieten. Vielmehr verlagert sich die Verdoppelung der Mieten durch Mieterhöhungen maximal um drei Jahre nach hinten. Hier wurde in der Mietrechtsreform eine minimale Forderung um- 18 MieterZeitung 2/2013 gesetzt, um aus einer weiteren schlechten Reform eine positive Schlagzeile zu machen. Wenn der Vermieter bisher konsequent die 20-prozentige Mieterhöhung verwirklicht, verdoppelt sich die Miete innerhalb von zwölf Jahren. Der Anteil der Miete an den Gesamthaushaltsausgaben beträgt dann oft schon 40 Prozent oder noch mehr. Wie soll sich das die breite Schicht der BeHelga Hanl, völkerung noch leisten können? stellvertretende Eine Senkung der Kappungsgrenze auf 15 Prozent innerhalb von vier Jahren würde Landesvorsitzende des DMB Bayern dazu führen, dass sich die Miete erst nach 20 statt nach zwölf Jahren verdoppelt! Daher ist es mehr als sachgerecht, die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf einen längeren Zeitraum zu strecken. Die explodierenden Mieten müssen gebremst werden: Die Senkung der Kappungsgrenze auf 15 Prozent innerhalb von vier Jahren ist ein Instrument hierzu, das zusammen mit einer Begrenzung der Neuvertragsmieten auf zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete und der Einbeziehung eines größeren Anteils von Bestandsmieten in die Mietspiegel zu einer effektiven Deckelung der Mietpreisspirale führen kann. Wohnen ist ein Grundrecht. Um dieses Grundrecht durchsetzen zu können, muss der Staat bei aller Marktwirtschaft beachten, dass es sich um eine soziale handeln muss. Ihre Helga Hanl 03, 10