Neuer Mietspiegel 2013 für München

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Neuer Mietspiegel 2013 für München
Nachrichten aus dem Landesverband
Bayern
Neuer Mietspiegel 2013 für München
München - Am 19. März
2013 wurde der neue
Münchner Mietspiegel 2013 im
Stadtrat beschlossen. Das bedeutet, dass Mieterhöhungen ab
sofort mit dem neuen Mietspiegel 2013 begründet werden
müssen. Mieterhöhungen, die
der Vermieter noch mit dem alten Mietspiegel (2011), Vergleichswohnungen oder Gutachten begründet, sind bereits
aus formellen Gründen unwirksam und daher nicht zu bezahlen.
Das starke Bevölkerungswachstum in München führt auf dem
Wohnungsmarkt bekanntermaßen zu immer größeren Engpässen. Die Preisspirale bei den
Mieten kennt nur eine Richtung:
nach oben!
Das dokumentiert der neue
Mietspiegel ebenfalls: Die
Durchschnittsmieten sind seit
der letzten Erhebung 2011 um
3,47 Prozent auf 10,13 Euro gestiegen. Die durchschnittlichen
Betriebskosten haben sich in
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Beatrix Zurek, Vorsitzende des
Mietervereins München
diesem Zeitraum um rund sieben Prozent auf 1,82 Euro, die
Heizkosten um 1,6 Prozent auf
1,26 Euro erhöht. Diese Zahlen
überraschen nicht. Jeder, der in
München wohnt oder eine Wohnung sucht, wird dies bestätigen
können.
Die Daten, die für die Berechnung des Mietspiegels herangezogen werden, kommen aus
3.080 Interviews, die im letzten
Jahr mit Münchner Mietern geführt wurden. Allerdings werden lediglich Haushalte befragt,
die in den letzten vier Jahren einen neuen Mietvertrag abgeschlossen oder in diesem Zeitraum eine Mieterhöhung erhalten haben. Genau diese erhöhten
Mieten fließen in den Mietspiegel ein und treiben die Mietpreisspirale nach oben.
Bei Neuvermietungen dürfen
Vermieter derzeit verlangen,
was der Markt hergibt. Demnach liegt der Durchschnitt bei
diesen Mieten auf einem sehr
hohen Niveau. Dies bestätigt
der neue Mietspiegel. Der Mieterverein München und der
DMB Landesverband Bayern
fordern daher, dass auch Bestandsmieten, die in den letzten
Jahren nicht verändert wurden,
in die verwerteten Daten mit
einfließen.
Zusätzlich fordern sie eine Gesetzesänderung dahingehend,
dass eine Obergrenze für Neuvermietungen festgelegt wird.
Die Miete bei Neuvermietungen
soll dann maximal zehn Prozent
über der ortsüblichen Vergleichsmiete, die wiederum anhand des Mietspiegels errechnet
wird, liegen.
Grundsätzlich ist der Mietspiegel jedoch ein sehr gutes Instrument, um langwierige Auseinandersetzungen bei Mieterhöhungen zu vermeiden oder einzudämmen. Dieses Begründungsmittel schafft Rechtsklarheit. Der Vermieter weiß, was er
verlangen darf, der Mieter weiß,
was er bezahlen muss, denn das
lässt sich anhand des neuen
Mietspiegels errechnen.
Der Mieterverein München
führt Mietpreisberechnungen
gerne für die Münchner Mieter
durch, genau so, wie die anderen
bayerischen Mietervereine die
Angemessenheit der Miete andernorts prüfen.
■
10. April 2013: Wird Wohnraum in Gauting zum Luxusgut?
■
Aufgrund des zunehmenden Drucks durch
Zuzug in eine der dynamischsten Regionen Deutschlands,
des demographischen Wandels,
einem erhöhten Wohnflächenbedarf pro Kopf und einem dramatischen Rückgang des geförderten Wohnungsbaus in den
letzten Jahren wird die Nachfrage nach vor allem bezahlbarem Wohnraum auch in Gauting in den nächsten Jahren
drastisch zunehmen. Nach einer
Prognose des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wird die Bevölkerung bis 2031 in der Stadt
München um 10,5 Prozent
wachsen und im Landkreis
Starnberg um 4,4 Prozent. Mag
diese Zahl auch moderat erscheinen, zeichnet sich jedoch
eine Entwicklung ab, die unser
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soziales Leben beeinflusst und
auch unsere Gesellschaft verändert: die hohen und immer noch
steigenden Grundstücks- und
Mietpreise. Die Mieten passen
immer seltener zu den Einkommensrealitäten durchschnittlich
verdienender
Menschen,
Grunderwerb wird unerreichbar.
Wohnen im Landkreis ist laut
Martin Eickelschulte, Vorsitzender des IHK-Gremiums
Starnberg, für eine Fachkraft
mit einem durchschnittlichen
Jahreseinkommen von 50.000
Euro zu teuer. Die Folge: zunehmender Fachkräftemangel. Um
es zu verdeutlichen: Der Personenkreis, der davon betroffen
ist, ist zum Beispiel der gesamte
öffentliche Dienst (die höchste
Entgeltstufe E 15 TV-L – höherer Dienst mit Universitätsstudi-
um – bedeutet ein Bruttogehalt
von rund 57.000 Euro), die
Dienstleister, die wir mit Blick
auf den demographischen Wandel dringend brauchen (25 Prozent der Gautinger Bürger sind
über 65 Jahre alt), die Kindergärtnerinnen und so weiter, das
heißt die ganz normalen Menschen, die auch eine Gesellschaft braucht, werden sich das
Wohnen in Gauting nicht mehr
leisten können.
Erschwerend kommt hinzu,
dass die Gemeinde Gauting wenig eigene Flächen hat, um hier
gegensteuern zu können. In unserer Veranstaltung sollen die
Problematik diskutiert und
Möglichkeiten der Kommunalpolitik herausgearbeitet werden,
um bezahlbaren Wohnraum zu
erhalten und zu schaffen.
Interessierte sind herzlich zu der
Diskussions-Veranstaltung am
10. April 2013, um 19.30 Uhr in
das Bürger- und Kulturzentrum
Bosco, Oberer Kirchenweg 1,
82131 Gauting, eingeladen.
Als Referenten und auf dem Podium werden teilnehmen:
Christian Breu, Verbandsdirektor Planungsverband Äußerer
Wirtschaftsraum, München, Dr.
Ulrike Kirchhoff, Vorsitzende
Haus & Grund Bayern, München, Hendrik Röttgermann,
kaufmännischer Leiter Stadtbau
Dachau GmbH, und Monika
Schmid-Balzert, Geschäftsführerin DMB Landesverband
Bayern, München. Moderatoren
sind Petra Neugebauer, Sprecherin der SPD-Fraktion im Gemeinderat Gauting, und Dr. Andreas Romero, Architekt und
Stadtplaner, SPD-Gemeinderat
in Gauting.
■
2/2013 MieterZeitung 15
Nachrichten aus dem Landesverband
„Makler dürfen lügen”
■
Unter der Überschrift „Makler dürfen Lügen“ berichtete „Der
Spiegel“ über ein Urteil des Amtsgerichts Frankfurt/Main (Az:
33 C 3082/12). Dort unterlag ein Mieter vor Gericht, der die Miete gekürzt hatte, weil die Wohnung nicht, wie vom Makler angegeben, 74,
sondern nur 62 Quadratmeter groß war, wie sich später herausstellte.
Allerdings war im Mietvertrag keine Fläche mehr angegeben, weswegen die Richter der Klage des Vermieters auf Nachzahlung der einbehaltenen Beträge recht gaben.
Fazit: Wer Zweifel an der Richtigkeit der Wohnfläche hat, sollte darauf drängen, dass diese mündliche Angabe in den schriftlichen Mietvertrag mit aufgenommen wird.
Vorsicht ist allerdings auch bei Abweichungen in der anderen Richtung geboten. Weist nämlich der Mietvertrag eine überhöhte Fläche
aus, so kann ein Mieter Nebenkostenabrechnungen auch dann nicht als
fehlerhaft rügen, wenn er nachweisen kann, dass die Wohnung tatsächlich kleiner ist. Das gilt zumindest dann, wenn die Abweichung
nicht mehr als zehn Prozent beträgt.
Nicht nur im Zusammenhang mit Mietminderungen ist dieses Urteil
bemerkenswert. Es zeigt zugleich unterschwellig den Stellenwert, den
das Gericht offenbar der Tätigkeit des Maklers beimisst, auf dessen
Angaben man sich so lange nicht verlassen darf, wie sie nicht der Vermieter im Vertrag bestätigt.
Kommentar von Gunther Geiler (DMB Nürnberg)
■
Nicht morgen müsste das
Gesetz, das die Kostentragungspflicht betreffend Maklerdienstleistungen regelt, geändert
werden, sondern heute – besser
gestern.
Eine Neuregelung ist mehr als
überfällig. Seit Jahrzehnten
schaut die Politik zu, wie Dritte
an einem Vertrag mit „verdienen“, der auch ohne sie praktisch
ohne Veränderung oder Einbußen an der Qualität zustande gekommen wäre. Und das systematisch auf Kosten der Mieter.
Die zahlen die Zeche dafür, dass
der Vermieter keinen Aufwand
mit der Neuvermietung mehr
haben will. Nur noch ganz Verblendete verweisen auf die Freiheit der Märkte, die ja, wie man
weiß, alles zum Besten regeln.
Für diese Hardliner zur Information: Die überwältigende Mehrzahl der Wohnungen wird über
Makler angeboten. Von der
Freiheit, einen Vertrag mit oder
ohne Makler zu schließen, gehen nur Träumer aus.
Dass Mieter mit der Gesetzeslage ein verständliches Problem
haben, steht außer Frage. Dabei
dient sie noch nicht einmal
zwingend den Interessen der
Vermieter!
Unverständlich?
„Wer die Musik bestellt, zahlt
sie auch“, ein alter Grundsatz.
Der allerdings auch umgekehrt
gilt: „Wer die Musik nicht zahlt,
muss sich halt anhören, was grad
gespielt wird.“
Wer eine Wohnung sein Eigen
16 MieterZeitung 2/2013
Gunther Geiler, DMB Nürnberg
nennt, sie pflegt, und auf baldige
Neuvermietung an einen sorgfältigen Mieter Wert legt, sollte
tunlichst von der Beauftragung
eines Maklers absehen. Er gibt
damit einen Großteil seines Einflusses auf die Wohnung auf.
Die Interessen von Makler und
Vermieter sind unterschiedlich:
Ein Vermieter will a) schnell,
b) einen guten und c) langfristigen Mieter – ein Makler primär
seine Provision. Das ist kein
Vorwurf – er lebt davon.
Ein Selbstversuch: Eine gut
80 Quadratmeter große Wohnung in einem mäßig erhaltenen,
rund 50 Jahre alten Mietshaus in
Fürth wird von einer Maklerin
inseriert. Die verwackelten Fotos halten mich nicht davon ab,
mir die Wohnung anzuschauen.
Die Maklerin begleitet mich
schweigend durch die Wohnung.
Baujahr? „Ich glaube aus den
60ern. Oder 70ern, sieht man ja.“
Ist die Heizung seither erneuert?
„Da müssen Sie mal den Eigentümer fragen.“
Ein Pärchen auf Wohnungssuche kommt hinzu, fragt nach den
Heizkosten. „Etwa 60 Euro.“
Ich frage, ob wir auch mit nur einer Monatsmiete Provision zusammenkämen – keine Antwort.
Was folgt daraus? Drei Argumente, weshalb auch Vermieter
eine Änderung der Kostentragungspflicht fordern sollten.
● Unnötiger Leerstand?
Vielleicht hätte ich die Wohnung sofort angemietet, wenn
die Provision niedriger gewesen
wäre. Aber wie hoch ist die
Wahrscheinlichkeit, dass mein
Name an den Vermieter weitergegeben wird, wenn es noch andere Interessenten gibt, die den
vollen Maklerlohn zu zahlen bereit sind? Würde der Vermieter
es überhaupt bemerken, dass
seine Wohnung vielleicht nur
deswegen einen Monat länger
unvermietet bleibt, weil Makler
lieber länger nach einem Mieter
suchen, der die maximale Provision zahlt? – Das Schweigen auf
meine Frage sprach Bände.
● Der beste Mieter?
Würde ein Makler wirklich eine
Auswahl der vermeintlich „bes-
ten Mieter“ an den Vermieter
weitergeben oder eine Auswahl
der Mieter, die die maximale
Courtage zu zahlen bereit sind?
Gerade die „Vorzeigemieter“
werden sicherlich noch mehr attraktive Mietangebote erhalten
und erfolgreicher nach ihren
Vorstellungen verhandeln können als Mieter, die froh sind, dass
„man sie überhaupt nimmt“.
● Langfristige Vermietung?
Auch wenn ein enttäuschter
Mieter nach kurzer Zeit wieder
auszieht – die Provision muss er
zahlen. Auch die junge Familie,
die dann später bei Erhalt der
Heizkostenabrechnung böse erwacht wäre, wenn sie den Angaben der Maklerin zu den gänzlich unrealistischen Kosten vertraut und nicht Nachzahlungen
von mehreren hundert Euro eingeplant hätte. Ob sie sich die
Wohnung auch dauerhaft leisten
will, wenn die Mietbelastung
mit realistischen Heizkosten
rund 50 Euro höher wäre? Vielleicht muss sie aber auch wieder
ausziehen ...
Natürlich, ich kann an ein
schwarzes Schaf geraten sein.
Aber auch ein weißes würde,
wenn es nicht verhungern will,
sondern kühl und rechnerisch
denkt, nach seinen eigenen Interessen handeln. Und das sind
weder die des Mieters, noch die
des Vermieters ...
■
DMB-Landesverband Bayern, Sonnenstr. 10, 80331 München, Tel. 089/8905738-0.
Verantwortlich für den Inhalt der Seiten 15–18: Alfred Poll, Vorsitzender
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Bayern
Maklerrecht ändern – besser gestern als morgen!
■
Das Bundesland Hamburg
hat kürzlich eine Initiative
zur Neuregelung der Maklergebühren eingebracht. Ende März
wurde voraussichtlich entschieden (Ergebnis stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest). Offenbar kann Hamburg mit breiter
Unterstützung im Bundesrat
rechnen.
Bremen, Schleswig-Holstein,
Berlin, Baden-Württemberg und
Brandenburg sind aufgeschlossen für den Vorschlag, künftig
Vermieter und nicht Mieter die
Maklerkosten zahlen zu lassen,
berichtete eine überregionale Zeitung. Nordrhein-Westfalen sichertebereitszu, das Vorhaben zu
unterstützen. Derzeit tragen in al-
ler Regel Mieter die Maklerkosten in der oft maximalen Höhe
von mehr als zwei Monatskaltmieten.
Bei Anmietung einer Wohnung
mit einer Nettomiete von 500
Euro kommen derzeit oft 1.190
Euro (inklusive Mehrwertsteuer)
an Maklerkosten zusätzlich auf
den Mieter zu.
Hamburg traf mit seinem Vorschlag offenbar den Nerv der
Massen. „Nordbayern.de“ berichtete am 24. Oktober 2012 in
nur wenigen Zeilen über die
Initiative – aber 23 Leser, so
viele wie selten, kommentierten
den Artikel noch am selben Tag
mit umfangreichen Beiträgen.
Der Grund: Die derzeitige Ge-
„Wohnen und Mieten”
Schreiben an die Justizministerin des Landes Bayern
Am 28. Februar 2013 schrieb der DMB Landesverband Bayern die Landesjustizministerin Dr. Beate Merk an und forderte sie auf, sich der Probleme der bayerischen Mieterinnen und Mieter anzunehmen.
Hier das Schreiben im Wortlaut:
„Sehr geehrte Frau Dr. Merk,
wie wir bei einem Gespräch im Innenministerium am 26. Februar
2013 erfahren haben, wird auf der Ministerratssitzung am 5. März
2013 unter anderem ‚Mieten und Wohnen‘ ein Thema sein. Aus
diesem Anlass wenden wir uns heute mit folgenden Anliegen an
Sie:
● Maklerprovision
In Ihrem Vorstoß bezüglich der Begrenzung der Maklerprovision möchten wir Sie zum Teil unterstützen.
Unserer Ansicht nach ist dies ein Schritt in die richtige Richtung. Wir würden jedoch die Einführung des sogenannten ‚Bestellerprinzips‘ weitaus mehr begrüßen. Ihre Bedenken, dass
das Bestellerprinzip zu unbestimmt sei und nur für Rechtsstreitigkeiten und Umgehungsmöglichkeiten sorgen wird, teilen wir
nicht.
Bei Einführung des Bestellerprinzips würden Streitereien, wer
die Maklerkosten zu zahlen hat, ganz klar ausgeschlossen. Der
Vermieter, der den Makler einschaltet und sich dessen Leistungen bedient, bezahlt. Klarer geht es nicht.
Die von Ihnen befürchteten Umgehungsmöglichkeiten gibt es
bereits jetzt, das ist eine Frage des Wohnungsmarkts und muss
anderweitig reguliert werden.
Die Änderung der Kostentragungspflicht liegt ja auch im ureigenen Interesse des Vermieters, da damit sichergestellt wird,
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setzeslage trägt den tatsächlichen und empfundenen Realitäten offenbar auf breiter Front
keine Rechnung mehr.
Auch der DMB Landesverband
Bayern hat am 28. Februar 2013
die bayerische Justizministerin
Dr. Beate Merk angeschrieben
(siehe Kasten) und sie gebeten,
sich nicht nur für eine Senkung
der Maklergebühren einzusetzen,
sondern auch die Hamburger Forderung nach der Einführung des
sogenannten Bestellerprinzips
einzusetzen.
Der DMB Landesverband Bayern stellte in seinem Schreiben an
die Justizministerin klar, dass bei
Einführung des Bestellerprinzips
Streitereien, wer die Maklerkos-
ten zu zahlen hat, ganz klar von
vorneherein ausgeschlossen sind.
Der Vermieter, der den Makler
einschaltet und sich dessen Leistungen bedient, bezahlt. Klarer
geht es nicht. Die im Vorfeld von
Dr. Merk befürchteten Umgehungsmöglichkeiten gibt es bereits jetzt, das ist eine Frage des
Wohnungsmarkts und muss anderweitig reguliert werden.
Die Änderung der Kostentragungspflicht liegt auch im ureigenen Interesse des Vermieters, da
damit sichergestellt wird, dass der
Vermieter die Mietinteressenten
vorgestellt bekommt, die für ihn
„ordentliche Mieter“ sind und
nicht nur dem Provisionsinteresse
des Maklers dienen.
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dass der Vermieter die Mietinteressenten vorgestellt bekommt,
die für ihn ‚ordentliche Mieter‘ sind und nicht nur dem Provisionsinteresse des Maklers dienen.
● Senkung der Kappungsgrenze
Nach dem Mietrechtsreformgesetz kann der Landesgesetzgeber
nunmehr Wohnungsmangelgebiete ausweisen, in welchen die Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent gesenkt werden kann.
Wir begrüßen Ihre Äußerung, dass Bayern von dieser Regelung
rasch Gebrauch machen möchte, und bitten Sie, hier schnellstmöglich tätig zu werden.
Dies ist umso dringender als der Anfang dieser Woche veröffentlichte Münchner Mietspiegel nunmehr Durchschnittsmieten von mehr
als zehn Euro je Quadratmeter ausweist und vermutlich eine Mieterhöhungswelle über München hinweg‚schwappen‘ wird.
● Erhebungszeitraum für Mietspiegel verlängern
Sie schlagen vor, dass der Zeitraum für die Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre verlängert werden soll.
Dies führt dazu, dass ein wesentlich höherer Anteil an unveränderten
Bestandsmieten Einfluss auf die Miethöhe nach dem Mietspiegel
nimmt. Dies führt zu einer Verlangsamung der Mietpreisspirale gerade in Ballungsräumen und ist mehr als begrüßenswert.
● Zeitliche Begrenzung der Modernisierungsumlage
Auch der Mieterbund fordert schon lange, dass die Modernisierungsumlage von elf Prozent der aufgewendeten Kosten zumindest zeitlich begrenzt wird. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Mieter,
noch lange nachdem die Investitionen für den Vermieter amortisiert
sind, die wesentlich höhere Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses weiterbezahlen soll.
Im Namen und im Interesse der bayerischen Mieterinnen und Mieter
bitte ich Sie eindringlich, sich in Zukunft im obengenannten Sinne zu
engagieren.
Mit freundlichen Grüßen
DMB Landesverband Bayern“
2/2013 MieterZeitung 17
Nachrichten aus dem Landesverband
Bayern
Foto: Sigrid Böer
sind. Außerdem wies er auf die
veränderten Sprechzeiten seit
Anfang des Jahres 2013 hin:
Montag von 10.00 bis 12.00 Uhr
und Donnerstag von 15.00 bis
17.00 Uhr.
Gegen Ende der Veranstaltung
ehrte der stellvertretende Vorsitzende Klaus Böer noch zwei Vorstandsmitglieder für ihre geleisteten Dienste: Heidi Specker für 30
Jahre als Beisitzerin und stellvertretende Schriftführerin sowie
RainerVollesfürebenfalls30Jahre als Vorsitzender des Vereins,
dessenTätigkeitenmitdenAufgaben eines Skippers auf dem „Segelschiff Mieterverein“ verglichen wurden, der hilfesuchende
Besatzungsmitglieder souverän
durch Stürme und hohe Wellen
„schippert“.
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Mieterbund Aschaffenburg
Jahreshauptversammlung
Klaus Böer (stellvertretender Vorsitzender) und die Geehrten Heidi
Specker und Rainer Volles (v. l.)
Mieterverein Allgäu ehrt
Vorstandsmitglieder
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Sonthofen - Die diesjährige
Jahreshauptversammlung des Mietervereins
fand Anfang März 2013 im Haus
Oberallgäu in Sonthofen statt.
Der Vorsitzende Rainer Volles
informierte in gewohnt sachlicher und kompetenter Weise die
anwesenden Mitglieder über die
Tätigkeiten und Aktivitäten des
Vereins im abgelaufenen Jahr
2012. Das Schwerpunktthema
war diesmal „Schimmel in der
Wohnung“. Er ging dabei auf die
Entstehung, Ursachen und Bekämpfung des Schimmelpilzes
ausführlich ein und stellte auch
verschiedene Messgeräte vor,
die bei der Bewertung dieses
häufigen Phänomens hilfreich
Der Mieterbund Aschaffenburg lädt hiermit zur Jahreshauptversammlung am Donnerstag, den 11. April 2013, um 18.00 Uhr
ins Martinushaus Aschaffenburg, Treibgasse 26, ein.
TAGESORDNUNG
1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden
2. Bericht des Vorstandes
3. Bericht der Geschäftsführerin
4. Revisionsbericht
5. Aussprache zu 1 bis 4
6. Entlastung des Vorstandes
- Pause 7. Bericht der Mandatsprüfungskommission
8. Wahl des Gesamtvorstandes
9. Während der Stimmauszählung Referat zu wohnungspolitischem Thema (Information über Einladungsschreiben)
10. Bekanntgabe des Wahlergebnisses
11. Sonstiges
Anträge zur Tagesordnung können bis spätestens 3. April 2013
schriftlich beim 1. Vorsitzenden Christoph Schwandt unter der
Adresse der Geschäftsstelle eingereicht werden.
„DER VORSTAND HAT DAS WORT“
Liebe Leserin, lieber Leser,
Das nach unserer Ansicht Mietrechtsverschlechterungsgesetz,
dem am 1. Februar 2013 vom Bundesrat zugestimmt wurde, hat
für die Mieter einen Vorteil: Es sieht vor, dass die Länder das
Recht bekommen, Gebiete festzulegen, in welchen die bisherige
Kappungsgrenze von 20 auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren
gesenkt werden kann.
Die Landesregierung muss nunmehr von dieser Möglichkeit umgehend Gebrauch machen. Hierauf haben wir sie bei den verschiedensten Gelegenheiten auch hingewiesen, eine Zusage bekamen
wir bisher nie. Noch besser wäre es, die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von vier Jahren festzusetzen.
Gerade in Ballungsgebieten explodieren die Mieten geradezu. Verantwortlich ist in erster Linie der Nachfrageüberhang. Der Markt
kann nicht immer alles regeln, vor allem nicht, wenn es um ein sozial so wichtiges Gut wie dem Wohnen als Lebensmittelpunkt
geht.
Die nunmehrige Begrenzung der Mieterhöhungen in Ballungsgebieten auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren ist ein Schritt in
die richtige Richtung, genügt aber nicht. Sie schützt nur wenige
Mieter und kann leider keinen ausreichenden Schutz vor überhöhten Mieten bieten. Vielmehr verlagert sich die Verdoppelung der
Mieten durch Mieterhöhungen maximal um drei Jahre nach hinten.
Hier wurde in der Mietrechtsreform eine minimale Forderung um-
18 MieterZeitung 2/2013
gesetzt, um aus einer weiteren schlechten
Reform eine positive Schlagzeile zu machen. Wenn der Vermieter bisher konsequent die 20-prozentige Mieterhöhung verwirklicht, verdoppelt sich die Miete innerhalb von zwölf Jahren. Der Anteil der Miete
an den Gesamthaushaltsausgaben beträgt
dann oft schon 40 Prozent oder noch mehr.
Wie soll sich das die breite Schicht der BeHelga Hanl,
völkerung noch leisten können?
stellvertretende
Eine Senkung der Kappungsgrenze auf 15
Prozent innerhalb von vier Jahren würde Landesvorsitzende
des DMB Bayern
dazu führen, dass sich die Miete erst nach
20 statt nach zwölf Jahren verdoppelt! Daher ist es mehr als sachgerecht, die Mieterhöhungsmöglichkeiten auf einen längeren Zeitraum zu strecken.
Die explodierenden Mieten müssen gebremst werden: Die Senkung der Kappungsgrenze auf 15 Prozent innerhalb von vier Jahren ist ein Instrument hierzu, das zusammen mit einer Begrenzung
der Neuvertragsmieten auf zehn Prozent über der ortsüblichen
Vergleichsmiete und der Einbeziehung eines größeren Anteils von
Bestandsmieten in die Mietspiegel zu einer effektiven Deckelung
der Mietpreisspirale führen kann.
Wohnen ist ein Grundrecht. Um dieses Grundrecht durchsetzen zu
können, muss der Staat bei aller Marktwirtschaft beachten, dass
es sich um eine soziale handeln muss.
Ihre Helga Hanl
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