MERKBLATT Kennzeichenübernahme bei Fahrzeugwechsel

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MERKBLATT Kennzeichenübernahme bei Fahrzeugwechsel
MERKBLATT
Kennzeichenübernahme bei Fahrzeugwechsel
Es besteht die Möglichkeit, das zugeteilte Kennzeichen bei einem
Fahrzeugwechsel zu übernehmen. Es obliegt dem Kunden sich das
Kennzeichen, bei Außerbetriebsetzung des alten Fahrzeuges, auf seinen
Namen für bis zu einem Jahr zu reservieren.
Die Außerbetriebsetzung und die Zulassung mit Kennzeichenübernahme
können direkt am selben Tag erfolgen. Zu beachten ist hierbei, dass Sie nicht
mit dem Fahrzeug zur Zulassungsbehörde fahren dürfen, welches außer
Betrieb gesetzt wird.
Bei der Außerbetriebsetzung wird zusätzlich die Gebühr in Höhe von 2,60 €
für die Vorwegzuteilung des Kennzeichens fällig (GebOST Nr. 230). Die
Gebühr der Zulassung erhöht sich um 10,20 € für die Zuteilung des
Wunschkennzeichens (GebOST Nr. 221).
Die Reservierung und Übernahme des Kennzeichens sind an den
Halternamen gebunden. Sollte das neue Fahrzeug nicht erneut auf
denselben Halter zugelassen werden, sondern z.B. für ein Familienmitglied,
muss der letzte Halter den Verzicht auf das Kennzeichen schriftlich erklären.
Bei der Zulassung findet eine Überprüfung statt, ob Steuerrückstände bei der
Kraftfahrzeugsteuer bestehen. Die Zulassung kann nur erfolgen, wenn keine
Rückstände bestehen.