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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. KBA STAND DESIGN GRÖSSE OIL848 45337 NG21 10/2012 IMOLA 6.5Jx15 LK 5x112 ET 48 OIL848 ZU RAD ARTIKEL-NR. OIL848D OIL848W ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2012 WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN! 1. VOR MONTAGE DER REIFEN 1.1 1.2 1.3 1.4 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile nach DIN freigegeben. Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen beachten. 2. NACH MONTAGE DER REIFEN 2.1 2.2 2.3 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen. Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden. Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !! 3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN 3.1 3.2 3.3 3.4 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform? Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ? Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen). Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen! 4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER 4.1 4.2 4.3 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel entfernen. Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen. Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung). 5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER 5.1 5.2 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden. Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden. Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE: 45337*21 Gerät: Sonderräder für Personenkraftwagen 6½ J x 15 H2 Typ: OIL Inhaber der ABE und Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH DE-53721 Siegburg Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein. Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg 2 Nummer der ABE: 45337*21 Die ABE-Nr. 45337 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6½ J x 15 H2 , Typ OIL, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0290-02-WIRD/N21 vom 01.10.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 124 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 01.10.2012 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 13.12.2012 Im Auftrag Nina Haderup Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0290-02-WIRD/N21, zur Genehmigung vorgelegt am: 16.11.2012 Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg Nummer der ABE: 45337*21 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Räder- und Reifenprüfung Deutschstraße 10 A-1230 Wien 12-TAAP-2152 Seite: 1 von 11 GUTACHTEN ZUR ERTEIL UNG EINES NACHTRAGS ZUR ABE 45 337 366-0290-02-WIRD/N21 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH 396843/0000 53721 Siegburg Art: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Typ: OIL Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen. 0. Hinweise Die LM-Sonderräder können auch mit 6,5Jx15H2 gekennzeichnet sein. Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert. Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich. OIL8D571 OIL848D571 OIL0D671 OIL0D641 I. Übersicht Ausführung OIL1D581 OIL1581 OIL2D581 OIL2W581 OIL2581 OIL2D40541 OIL2D541 OIL2W541 OIL2541 OIL2541 OIL2D40561 OIL2D561 OIL2W561 OIL2561 OIL2D40566 OIL2D566 OIL2W566 OIL2566 OIL2D40571 Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad Kennzeichnung Zentrierring LK98 ET35 LK98 ET35 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET40 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET40 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET40 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET40 ohne ohne Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø58.1 Ø58.1 Ø58.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.6 Ø56.6 Ø56.6 Ø56.6 Ø57.1 Lochkreis (mm) / -zahl 98/4 98/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 Mitten Einloch preß(mm) tiefe (mm) 58,1 58,1 58,1 58,1 58,1 54,1 54,1 54,1 54,1 54,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,6 56,6 56,6 56,6 57,1 35 35 38 38 38 40 38 38 38 38 40 38 38 38 40 38 38 38 40 zul. Radlast (kg) 560 560 595 595 595 595 595 595 594 595 595 595 595 595 595 595 595 595 595 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. zul. Abroll umf. (mm) gültig ab Fertig. Datum 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 01/04 01/04 05/06 05/06 05/06 05/04 06/03 06/03 06/02 06/02 06/03 06/03 06/03 06/02 06/03 06/03 06/03 06/02 06/03 Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 11 OIL2D571 OIL2W571 OIL2571 OIL2D40591 OIL2D591 OIL2W591 OIL2591 OIL2D40601 OIL2D601 OIL2D601 OIL2W601 OIL2W601 OIL2601 OIL2601 OIL3D571 OIL3W571 OIL3571 OIL3D634 OIL3W634 OIL3634 OIL315D651 OIL315651 OIL4D566 OIL4566 OIL4D641 OIL4641 OIL4D661 OIL4661 OIL4D671 OIL4671 OIL6D581 OIL6W581 OIL6581 PGUOIL6581 OIL6D541 OIL6W541 OIL6541 PGUOIL6541 OIL6D561 OIL6D561 OIL6W561 OIL6W561 OIL6561 OIL6561 PGUOIL6561 PGUOIL6561 OIL6D571 OIL6W571 OIL6571 PCZOIL6D571 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET40 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET40 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK100 ET38 LK108 ET38 LK108 ET38 LK108 ET38 LK108 ET38 LK108 ET38 LK108 ET38 LK108 ET15 LK108 ET15 LK114.3 ET42 LK114.3 ET42 LK114.3 ET42 LK114.3 ET42 LK114.3 ET42 LK114.3 ET42 LK114.3 ET42 LK114.3 ET42 LK100 ET40 OIL6 LK100 ET40 OIL6 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 LK100 ET40 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 ohne ohne ohne ohne ohne ohne ohne Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 ohne ohne Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 ohne Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø59.1 Ø59.1 Ø59.1 Ø59.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø63.4 Ø63.4 Ø63.4 Ø56.6 Ø56.6 Ø64.1 Ø64.1 Ø66.1 Ø66.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø58.1 Ø58.1 Ø58.1 Ø58.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø54.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø56.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 100/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 108/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 114,3/4 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 100/5 57,1 57,1 57,1 59,1 59,1 59,1 59,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 57,1 57,1 57,1 63,4 63,4 63,4 65,1 65,1 56,6 56,6 64,1 64,1 66,1 66,1 67,1 67,1 58,1 58,1 58,1 58,1 54,1 54,1 54,1 54,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 56,1 57,1 57,1 57,1 57,1 38 38 38 40 38 38 38 40 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 38 15 15 42 42 42 42 42 42 42 42 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 595 595 595 595 595 595 595 595 595 605 595 605 595 605 595 595 595 595 595 595 575 575 595 595 595 595 595 595 595 595 590 590 590 590 590 590 590 590 550 590 550 590 550 590 550 590 590 590 590 590 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1937 1975 1937 1975 1937 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1975 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 2126 1995 2126 1995 2126 1995 2126 1995 1995 1995 1995 1995 06/03 06/03 06/02 06/03 06/03 06/03 06/02 06/03 06/03 06/03 06/03 06/03 06/02 06/02 06/03 06/03 06/02 06/03 06/03 06/02 06/03 06/02 06/03 06/02 06/03 06/02 06/03 06/02 06/03 06/02 05/06 05/06 05/06 05/06 06/03 06/03 06/02 06/02 06/03 06/03 06/03 06/03 06/02 06/02 06/03 06/03 06/03 06/03 06/02 06/02 Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 11 PGUOIL6571 OILHD601 OILHD601 OILHW601 OILHW601 OILH48D601 OILH48W601 OILH601 OILH601 PGUOILH601 PGUOILH601 OILHD634 OILHW634 OILH48D634 OILH48W634 OILH634 PGUOILH634 OILHD651 OILHW651 OILH651 PGUOILH651 OIL7D651 OIL7W651 OIL735D651 OIL735W651 OIL7651 OIL7651 OIL8D651 OIL8W651 OIL8651 PGUOIL8651 OIL8D571 OIL8W571 OIL838D571 OIL838W571 OIL848D571 OIL848W571 OIL848571 OIL8571 OIL8571 PCZOIL8D571 PCZOIL848D571 PGUOIL848571 PGUOIL8571 OIL8D666 OIL8W666 OIL838D666 OIL838W666 OIL848D666 OIL848W666 LK100 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET48 LK108 ET48 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET48 LK108 ET48 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK108 ET40 LK110 ET42 LK110 ET42 LK110 ET35 LK110 ET35 LK110 ET42 LK110 ET42 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET48 LK112 ET48 LK112 ET48 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET48 LK112 ET48 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET35 LK112 ET38 LK112 ET38 LK112 ET48 OIL848 Ø60.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 ohne ohne ohne ohne ohne ohne Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 ohne ohne Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø63.4 Ø63.4 Ø63.4 Ø63.4 Ø63.4 Ø63.4 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Ø65.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø57.1 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 100/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 108/5 110/5 110/5 110/5 110/5 110/5 110/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 112/5 57,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 60,1 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 63,4 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 65,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 57,1 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 66,6 40 40 40 40 40 48 48 40 40 40 40 40 40 48 48 40 40 40 40 40 40 42 42 35 35 42 42 35 35 35 35 35 35 38 38 48 48 48 35 35 35 48 48 35 35 35 38 38 48 48 590 645 650 645 650 645 645 645 650 645 650 650 650 645 645 650 650 650 650 650 650 650 650 665 665 650 650 665 665 665 665 665 665 665 665 703 703 703 664 665 665 703 703 665 665 665 665 665 703 703 Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 1995 2015 1995 2015 1995 2015 2015 2015 1995 2015 1995 1995 1995 2015 2015 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1994 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 1995 06/02 06/03 06/03 06/03 06/03 10/11 10/11 06/02 06/02 06/02 06/02 06/02 06/02 10/11 10/11 06/02 06/02 06/03 06/03 06/02 06/02 06/03 06/03 06/03 06/03 06/02 06/02 06/03 06/03 06/03 06/03 06/03 06/03 11/10 11/10 08/04 08/04 12/03 06/02 06/02 06/03 08/04 12/03 06/03 06/03 06/03 11/10 11/10 12/03 12/03 Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 11 OIL848666 OIL8666 PGUOIL848666 PGUOIL8666 OIL0D566 OIL0W566 OIL0566 OIL0566 PGUOIL0566 OIL0D601 OIL0W601 OIL0601 PGUOIL0601 OIL0D641 OIL0W641 OIL0641 PGUOIL0641 OIL0D661 OIL0W661 OIL0661 PGUOIL0661 OIL0D671 OIL0D671 OIL0W671 OIL0W671 OIL0671 OIL0671 PGUOIL0671 PGUOIL0671 OIL9D726 OIL9726 OIL9726 I.1. LK112 ET48 LK112 ET35 OIL848 LK112 ET35 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK114.3 ET40 LK120 ET40 LK120 ET40 LK120 ET40 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø70.1 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 Ø71.6 ohne ohne ohne Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø66.6 Ø56.6 Ø56.6 Ø56.6 Ø56.6 Ø56.6 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø60.1 Ø64.1 Ø64.1 Ø64.1 Ø64.1 Ø66.1 Ø66.1 Ø66.1 Ø66.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 Ø67.1 112/5 112/5 112/5 112/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 114,3/5 120/5 120/5 120/5 66,6 66,6 66,6 66,6 56,6 56,6 56,6 56,6 56,6 60,1 60,1 60,1 60,1 64,1 64,1 64,1 64,1 66,1 66,1 66,1 66,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 67,1 72,6 72,6 72,6 48 35 48 35 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 40 703 665 703 665 695 695 694 695 695 695 695 695 695 687 687 687 687 670 670 670 670 663 695 663 695 663 695 663 695 635 634 635 1995 1995 1995 1995 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2015 2040 2040 2040 2040 2085 2085 2085 2085 2125 2015 2125 2015 2125 2015 2125 2015 1995 1995 1995 Beschreibung der Sonderräder Antragsteller :AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Hersteller : AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Handelsmarke : Dotz Imola Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung Masse des Rades : ca. 8,8 kg I.2. Radanschluß siehe Anlage Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. 12/03 06/02 12/03 06/02 06/03 06/03 06/02 06/02 06/02 06/03 06/03 06/02 06/02 06/03 06/03 06/02 06/02 06/03 06/03 06/02 06/02 06/03 06/03 06/03 06/03 06/02 06/02 06/02 06/02 06/03 06/02 06/02 Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 11 I.3. Kennzeichnung der Sonderräder An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung OIL4566: : Außenseite : Innenseite Radtyp : -- : OIL Radausführung : -- : LK114.3 ET42 Radgröße : -- : 6 1/2 J X 15 H2 Typzeichen : KBA 45337 : -- Einpreßtiefe : -- : ET42 Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 06.02 Herkunftsmerkmal GERMANY : -- : Made in Germany o. AEZ Gießereikennzeichnung : -- : HS ww. CMS ww. ZCW Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL Weitere Kennzeichnung : -- : ww. DOTZ Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein. I.4. Verwendungsbereich Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen. II. Sonderradprüfung Ein Technischer Bericht vom TÜV NORD, Adlerstrasse 7, 45307 ESSEN mit der Nr. RP-003419-A0-144 vom 15.05.2006 und mit der Nr. RP-003032-A0-144 vom 16.07.2003 liegt vor. Sonderradprüfungen, s. Bericht-Nr. 366-0290-02-MURD/N11-TB der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH vom 29.05.2006. III. Anbau- und Verwendungsprüfung: III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug: Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. III.2. Fahrversuche: Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor. Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 11 III.3. Fahrwerksfestigkeit: Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich. IV. Zusammenfassung: Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken. Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten. Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn - sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben. - sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern. - ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern. V. Unterlagen und Anlagen: V.1. Verwendungsbereichsanlagen: Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt: Anl Hersteller age 1 ALFA LANC., FIAT 3 FIAT 2 FORD 5 CITROEN 8 DAIHATSU 13 HYUNDAI, HYUNDAI Assan Otomotiv Sanayi, HYUNDAI MOTOR (IND) 16 HYUNDAI 7 KIA 18 KIA 12 MAZDA 14 MAZDA 10 NISSAN 9 OPEL / VAUXHALL 6 PEUGEOT 4 MARUTI, SUZUKI Ausführung ET erstellt am OIL1D581; OIL1581 OIL2D581; OIL2W581; OIL2581 OIL2D581; OIL2W581; OIL2581 OIL2D541; OIL2W541; OIL2541 OIL2D541; OIL2W541; OIL2541 OIL2D541; OIL2W541; OIL2541 OIL2D40541 OIL2D541; OIL2W541; OIL2541 OIL2D40541 OIL2D541; OIL2W541; OIL2541 OIL2D40541 OIL2D541; OIL2W541; OIL2541 OIL2D541; OIL2W541; OIL2541 OIL2D541; OIL2W541; OIL2541 OIL2D541; OIL2W541; OIL2541 35 38 04.10.2012 04.10.2012 Allg. Hinweise liegt bei liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 11 15 SUZUKI 11 TOYOTA 17 TOYOTA 19 BMW AG 33 BMW AG 20 DAIHATSU 24 HONDA 32 HONDA 23 KIA 29 KIA 25 MITSUBISHI 22 NETHERLAND 31 NETHERLAND 21 ROVER 30 ROVER 26 DAEWOO AUTOMOBILE ROMANIA S.A., DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK) 35 DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o., GM DAEWOO (ROK) 28 FIAT 27 OPEL, OPEL / VAUXHALL 34 OPEL, OPEL / VAUXHALL 38 SEAT 36 SKODA 37 VOLKSWAGEN 39 VOLKSWAGEN 40 NISSAN 41 NISSAN 42 AUTOMOBILES DACIA S.A. 43 NISSAN, NISSAN EUROPE (F) OIL2D40541 OIL2D541; OIL2W541; OIL2541 OIL2D40541 OIL2D561; OIL2W561; OIL2561 OIL2D40561 OIL2D561; OIL2W561; OIL2561 OIL2D561; OIL2W561; OIL2561 OIL2D40561 OIL2D561; OIL2W561; OIL2561 OIL2D40561 OIL2D561; OIL2W561; OIL2561 OIL2D561; OIL2W561; OIL2561 OIL2D40561 OIL2D561; OIL2W561; OIL2561 OIL2D40561 OIL2D566; OIL2W566; OIL2566 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei OIL2D40566 40 04.10.2012 liegt bei OIL2D566; OIL2W566; OIL2566 OIL2D566; OIL2W566; OIL2566 OIL2D40566 OIL2D571; OIL2W571; OIL2571 OIL2D571; OIL2W571; OIL2571 OIL2D571; OIL2W571; OIL2571 OIL2D40571 OIL2D591; OIL2W591; OIL2591 OIL2D40591 OIL2D601; OIL2D601; OIL2W601; OIL2W601; OIL2601; OIL2601 OIL2D601; OIL2D601; OIL2W601; OIL2W601; OIL2601; OIL2601 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 11 45 NISSAN 44 RENAULT 46 RENAULT 47 AUDI 48 FORD 49 MAZDA 51 CITROEN 50 PEUGEOT 52 DAEWOO MOTOR CO. LTD, GM DAEWOO (ROK) 53 HONDA 54 ROVER 55 NISSAN 59 HYUNDAI 60 KIA 56 DIAMOND, MITSUBISHI 57 NETHERLAND 58 SMART GmbH 61 VOLVO 62 FIAT 63 FUJI HEAVY IND.(J) 64 TOYOTA 65 FUJI HEAVY IND.(J) 66 ROVER 73 AUDI 67 AUDI 68 CHRYSLER (USA) 69 SEAT 74 SEAT 72 SKODA 71 SKODA 75 VOLKSWAGEN OIL2D40601 OIL2D601; OIL2D601; OIL2W601; OIL2W601; OIL2601; OIL2601 OIL2D40601 OIL3D571; OIL3W571; OIL3571 OIL3D634; OIL3W634; OIL3634 OIL3D634; OIL3W634; OIL3634 OIL315D651; OIL315651 OIL315D651; OIL315651 OIL4D566; OIL4566 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 40 38 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 38 04.10.2012 liegt bei 15 15 42 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei OIL4D641; OIL4641 OIL4D641; OIL4641 OIL4D661; OIL4661 OIL4D671; OIL4671 OIL4D671; OIL4671 OIL4D671; OIL4671 OIL4D671; OIL4671 OIL4D671; OIL4671 OIL4D671; OIL4671 OIL6D581; OIL6W581; OIL6581; PGUOIL6581 OIL6D541; OIL6W541; OIL6541; PGUOIL6541 OIL6D541; OIL6W541; OIL6541; PGUOIL6541 OIL6D561; OIL6D561; OIL6W561; OIL6W561; OIL6561; OIL6561; PGUOIL6561; PGUOIL6561 OIL6D561; OIL6D561; OIL6W561; OIL6W561; OIL6561; OIL6561; PGUOIL6561; PGUOIL6561 PCZOIL6D571 OIL6D571; OIL6W571; OIL6571; PGUOIL6571 OIL6D571; OIL6W571; OIL6571; PGUOIL6571 OIL6D571; OIL6W571; OIL6571; PGUOIL6571 PCZOIL6D571 PCZOIL6D571 OIL6D571; OIL6W571; OIL6571; PGUOIL6571 PCZOIL6D571 42 42 42 42 42 42 42 42 42 40 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 40 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 40 40 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 11 70 VOLKSWAGEN 77 RENAULT 76 MATRA (F), RENAULT 79 FORD 78 FORD 80 CITROEN 81 PEUGEOT 82 VOLVO 88 OPEL, OPEL / VAUXHALL 87 SAAB 86 OPEL, OPEL / VAUXHALL 83 OPEL, OPEL / VAUXHALL 84 SAAB 85 SAAB 94 AUDI 90 AUDI 101 AUDI 91 FORD 100 FORD 95 SEAT 92 SEAT 102 SEAT 96 SKODA 89 SKODA 99 SKODA 97 VOLKSWAGEN 93 VOLKSWAGEN 98 VOLKSWAGEN 105 FORD 104 SEAT 108 SEAT OIL6D571; OIL6W571; OIL6571; PGUOIL6571 OILH48D601; OILH48W601 OILHD601; OILHD601; OILHW601; OILHW601; OILH601; OILH601; PGUOILH601; PGUOILH601 OILH48D634; OILH48W634 OILHD634; OILHW634; OILH634; PGUOILH634 OILHD651; OILHW651; OILH651; PGUOILH651 OILHD651; OILHW651; OILH651; PGUOILH651 OILHD651; OILHW651; OILH651; PGUOILH651 OIL7D651; OIL7W651; OIL7651 OIL7D651; OIL7W651; OIL7651 OIL8D651; OIL8W651; OIL8651; PGUOIL8651 OIL735D651; OIL735W651 OIL735D651; OIL735W651 OIL8D651; OIL8W651; OIL8651; PGUOIL8651 PCZOIL8D571 OIL8D571; OIL8W571; OIL8571; PGUOIL8571 OIL838D571; OIL838W571 OIL8D571; OIL8W571; OIL8571; PGUOIL8571 OIL838D571; OIL838W571 PCZOIL8D571 OIL8D571; OIL8W571; OIL8571; PGUOIL8571 OIL838D571; OIL838W571 PCZOIL8D571 OIL8D571; OIL8W571; OIL8571; PGUOIL8571 OIL838D571; OIL838W571 PCZOIL8D571 OIL8D571; OIL8W571; OIL8571; PGUOIL8571 OIL838D571; OIL838W571 OIL848D571; OIL848W571; OIL848571; PGUOIL848571 OIL848D571; OIL848W571; OIL848571; PGUOIL848571 PCZOIL848D571 40 04.10.2012 liegt bei 48 40 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 48 40 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 42 04.10.2012 liegt bei 42 04.10.2012 liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 35 35 35 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei 35 35 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 38 35 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 38 35 35 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei 38 35 35 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei 38 35 35 04.10.2012 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei liegt bei 38 48 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 48 04.10.2012 liegt bei 48 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 11 107 SKODA 103 SKODA 109 VOLKSWAGEN 106 VOLKSWAGEN 110 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ 111 DAIMLER BENZ, MERCEDES-BENZ 112 MERCEDES-BENZ 113 DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o. 115 SUZUKI 114 TOYOTA 116 HONDA 118 NISSAN 117 RENAULT 123 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) 122 KIA 121 KIA MOTORS (SK) 119 MAZDA 120 DIAMOND, MITSUBISHI 124 BMW AG PCZOIL848D571 OIL848D571; OIL848W571; OIL848571; PGUOIL848571 PCZOIL848D571 OIL848D571; OIL848W571; OIL848571; PGUOIL848571 OIL8D666; OIL8W666; OIL8666; PGUOIL8666 OIL838D666; OIL838W666 OIL848D666; OIL848W666; OIL848666; PGUOIL848666 OIL0D566; OIL0W566; OIL0566; PGUOIL0566 OIL0D601; OIL0W601; OIL0601; PGUOIL0601 OIL0D601; OIL0W601; OIL0601; PGUOIL0601 OIL0D641; OIL0W641; OIL0641; PGUOIL0641 OIL0D661; OIL0W661; OIL0661; PGUOIL0661 OIL0D661; OIL0W661; OIL0661; PGUOIL0661 OIL0D671; OIL0D671; OIL0W671; OIL0W671; OIL0671; OIL0671; PGUOIL0671; PGUOIL0671 OIL0D671; OIL0D671; OIL0W671; OIL0W671; OIL0671; OIL0671; PGUOIL0671; PGUOIL0671 OIL0D671; OIL0D671; OIL0W671; OIL0W671; OIL0671; OIL0671; PGUOIL0671; PGUOIL0671 OIL0D671; OIL0D671; OIL0W671; OIL0W671; OIL0671; OIL0671; PGUOIL0671; PGUOIL0671 OIL0D671; OIL0D671; OIL0W671; OIL0W671; OIL0671; OIL0671; PGUOIL0671; PGUOIL0671 OIL9D726; OIL9726 48 48 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 48 48 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 35 04.10.2012 liegt bei 38 48 04.10.2012 04.10.2012 liegt bei liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei 40 04.10.2012 liegt bei Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 Fahrzeugteil: Sonderrad 6 1/2 J X 15 H2 Antragsteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 11 von 11 V.2. Allgemeine Hinweise: siehe Anlage: Allgemeine Hinweise V.3. Technische Unterlagen: siehe Anlage: Technische Unterlagen Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 04.10.2012 KUB Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: Technische Unterlagen Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen: Bezeichnung Befestigungsteile Befestigungsteile Nabenkappe Radanschluß Radanschluß Radanschluß Radanschluß Radanschluß Radanschluß Radanschluß Radanschluß Radanschluß Radanschluß Radanschluß Radanschluß Radanschluß Radbeschreibung Radzeichnung Radzeichnung Radzeichnung Bl.1-2 Radzeichnung Bl.1-4 Tabelle AEZ Ring System Technischer Bericht Technischer Bericht Technischer Bericht Zeichnung Radanschlüsse Zentrierringe Zentrierringe Zentrierringe Unterlagen AEZ S01-01 AEZ M01 AC1011 J 272 015 J 272 010 J 272 008 J 272 007 J 272 003 J 272 005 J 272 004 J 272 011 J 272 002 J 272 001 J 272 009 J 272 006 J 272 014 19. Ausfertigung J 272 000 Wanfeng_52811565 wfv 9166 4-Loch wfv 9166 5-Loch --RP-003032-A0-144 366-0290-02-MURD/N11-TB RP-003419-A0-144 W-365565-8128E-00 Ring for BASE-System 71,6 Ringe Base 60,1 Ringe 70 Datum / Änderung / Datum 31.10.1999 1/01.09.2002 22.11.1994 2/12.04.2002 17.02.2000 06.05.2003 --/24.12.2003 06.05.2002 06.05.2002 06.05.2002 06.05.2002 06.05.2002 06.05.2002 06.05.2002 06.05.2002 06.05.2002 06.05.2002 06.05.2002 06.05.2003 --/17.11.2003 24.07.2012 15.04.2002 01.03.2006 15.11.2010 08.05.2003 27.08.2007 07.05.2003 10.11.2010 17.06.2010 16.07.2003 29.05.2006 15.05.2006 23.05.2000 23.02.2011 30.11.2011 09.08.2002 28.08.2006 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: Allgemeine Hinweise Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Wuchtgewichte Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten. Allgemeine Reifenhinweise Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten. Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen. Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt. Ersatzrad Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind. TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr. 26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: OIL des Herstellers / Importeurs: AEZ Leichtmetallräder GmbH 53721 Siegburg Datum: 04.10.2012 Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein / Anbaubestätigung / Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen / Hinweise / Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht / Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.S.o.P. / Prüf-Ing. Fahrzeugbeschreibung B - 2.1 - 18 - 19 - 20 - G - 12 - 13 - Q - V.7 - F.1 - F.2 - 7.1 - 7.2 - 7.3 - - 8.1 - 8.2 - 8.3 - - U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - 2 - 15.1 - 15.2 - 15.3 - R - K - 6 - 21 - 4 E D.1 D.2 3 - - 5 V.9 - 14 P.3 - 10 - 22 - 14.1 P.1 - 9 P.2 P.4 L J 2.2 - /- T S.1 - S.2 11 17 - 16 - - - - Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :OIL :AEZ Leichtmetallräder GmbH :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Zu Auflage 21B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 21P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 22B: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 22I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26B: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26J: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 26N: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 26P: Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :OIL :AEZ Leichtmetallräder GmbH :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27F: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Zu Auflage 27H: Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 27I: Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. Zu Auflage 663: Es dürfen nur Reifen folgender Hersteller verwendet werden: BRIDGESTONE (nur Sommer), CONTINENTAL alle Profile, GOODYEAR (nur Sommer), DUNLOP (nur Sommer), PIRELLI (nur Sommer), UNIROYAL (Sommer) und MS plus 55. Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifen auf dieser Felgengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Zu Auflage 686: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Vorderachse: Hinterachse: Hersteller: UNIROYAL CONTINENTAL GOODYEAR MICHELIN Reifengröße: 205/60R15 225/55R15 Typ: Rallye 440 CZ 99 EAGLE GSN, EAGLE NCT3 MXM Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage FFG: Zusatzinformation Radtyp Hersteller Stand :OIL :AEZ Leichtmetallräder GmbH :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP SP SPORT 2000, D 40 Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf. Zu Auflage LAG: Es dürfen nur folgende Reifenfabrikate verwendet werden: Hersteller: Typ: DUNLOP D40 (ZR), SP SPORT 2020 MFS (ZR) Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit erforderlich; die Eignung des verwendeten Reifenfabrikates ist in diesen Fällen auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO mit der Maßgabe zu bescheinigen, daß nur dieses Reifenfabrikat verwendet werden darf. Zu Auflage TAU: Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Radgröße: Reifengröße: Vorderachse: 6 - 6 1/2 x 15 195/50R15 Hinterachse: 6 1/2 - 7 x 15 205/50R15 Die Maulweite an der Vorderachse muß kleiner/gleich der an der Hinterachse und die Einpreßtiefe an der Vorderachse muß größer/gleich der an der Hinterachse sein. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage VEI: Die Verwendung folgender Reifenfabrikate wurde geprüft, die Freigängigkeit und Radabdeckung sind bei folgenden Reifenfabrikaten ausreichend: Hersteller: BRIDGESTONE CONTINENTAL DUNLOP MICHELIN Typ: RE 720 ContiSportContact SP Sport 2000, SP Sport 2040E Pilot EXALTO Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 103 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 2 Fahrzeughersteller : SKODA Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung OIL848D571 OIL848W571 OIL848571 PGUOIL848571 Kennzeichnung Rad LK112 ET48 LK112 ET48 LK112 ET48 LK112 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 703 703 703 703 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm SKODA OCTAVIA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e11*2001/116*0230*.., 55 - 118 195/65R15 1Z gültig ab Fertig datum 08/04 08/04 12/03 12/03 Auflagen zu Reifen 12T; 51G Auflagen Nicht Octavia Scout; 12A; 51G 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q e11*2007/46*0012*.. 205/60R15 215/60R15 94 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 103 SKODA Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 2 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 104 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : SEAT Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung OIL848D571 OIL848W571 OIL848571 PGUOIL848571 Kennzeichnung Rad LK112 ET48 LK112 ET48 LK112 ET48 LK112 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 703 703 703 703 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 gültig ab Fertig datum 08/04 08/04 12/03 12/03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1P; 5P; 5PN Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7MS Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : 1P; 5P; 5PN 170 Nm für Typ : 7MS ALTEA, ALTEA XL, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e9*2007/46*0012*.. 5PN 63 - 118 195/65R15 12K; 51G 205/60R15 91 12A ALTEA, ALTEA XL, TOLEDO, FREETRACK Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen e9*2001/116*0050*.. 63 - 118 195/65R15 5P 12K; 51G 205/60R15 91 12A LEON Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e9*2001/116*0052*.. 1P kW Reifen 63 - 118 195/65R15 205/60R15 91 Auflagen zu Reifen 51G Auflagen Nicht Altea Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P Auflagen Nicht Altea Freetrack; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P Auflagen Schrägheck; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 104 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 SEAT ALHAMBRA Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*95/54*0036*.., 7MS 66 - 110 195/65R15 e1*98/14*0036*.. 205/60R15 215/60R15 215/60R15 94 225/55R15 92 225/60R15 96 e1*98/14*0036*.. 7MS 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 7MS e1*98/14*0036*.. 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 51G 51G 51G 5HI VDN 11A; 21P; 22I; 54A 12U; 51G 12U; 5HR 11A; 12A; 22L; 24J; 5HI 51G 5HR 11A; 22L; 24J; 5HI Auflagen nur bis e1*98/14*0036*07; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen mit Schneeketten; ab e1*98/14*0036*08; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q ab e1*98/14*0036*08; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 104 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 104 SEAT Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 105 FORD Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : FORD Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung OIL848D571 OIL848W571 OIL848571 PGUOIL848571 Kennzeichnung Rad LK112 ET48 LK112 ET48 LK112 ET48 LK112 ET48 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 703 703 703 703 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : FORD Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 170 Nm FORD GALAXY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0024*.., WGR 66 - 85 215/60R15 94 e1*95/54*0024*.. 66 - 128 195/65R15 205/60R15 225/55R15 92 225/60R15 96 128 215/60R15 Auflagen zu Reifen 5HI 51G 51G VDN 11A; 21P; 22I; 54A 51G WGR e1*95/54*0024*.. 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 12U; 51G 12U; 5HR 11A; 12A; 22L; 24J; 5HI WGR e1*95/54*0024*.. 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 51G 5HR 11A; 22L; 24J; 5HI gültig ab Fertig datum 08/04 08/04 12/03 12/03 Auflagen nur bis e1*95/54*0024*11; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen mit Schneeketten; ab e1*95/54*0024*12; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q ab e1*95/54*0024*12; Frontantrieb; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 105 FORD Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 105 FORD Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. VDN) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die zulässige Achslast nicht größer als 1260 kg ist. Bei Fahrzeugausführungen mit höheren Achlasten sind diese und das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren entsprechend zu ändern. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 106 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 8 Fahrzeughersteller : VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Kennzeichnung Rad LK112 ET48 LK112 ET48 LK112 ET48 LK112 ET48 OIL848D571 OIL848W571 OIL848571 PGUOIL848571 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Ø70.1 Ø57.1 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 57,1 57,1 57,1 57,1 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 703 703 703 703 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 gültig ab Fertig datum 08/04 08/04 12/03 12/03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 1T; 1KM; 2K; 1K; 1t; 2KN; AU; 1KP; 16 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJAE Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 32 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 7M Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJA4 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm für Typ : AU; 1K; 1KM; 1KP; 1t; 1T; 16; 2K; 2KN 170 Nm für Typ : 7M CADDY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0252*.. 2K 62 - 81 e1*2007/46*0217*.., 2KN Reifen 195/65R15 91 205/60R15 91 Auflagen zu Reifen 11A; 248 Auflagen kurzer Radstand; Allradantrieb; 51G 5GG 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Nicht Caddy Maxi; nur bis 195/65R15 205/60R15 91 51G 5GG WV2ZZZ2K?8?05280 0; kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Nur Caddy Maxi; langer Radstand; 205/60R15 95 215/60R15 94 5HR 11A; 24J; 5HI L320 2K 2KN e1*2001/116*0252*.. e1*2007/46*0217*.., L320 51 - 81 195/65R15 205/60R15 91 205/60R15 95 2K 2KN e1*2001/116*0252*.. e1*2007/46*0217*.., L320 62 - 81 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 106 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 8 CADDY Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0252*.. 51 - 81 2K e1*2007/46*0217*.., 2KN Reifen 195/65R15 Auflagen zu Reifen 12S; 51G Auflagen Nicht Caddy Maxi; ab L320 WV2ZZZ2K?8?05280 1; kurzer Radstand; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q; VB1 GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis e1*2007/46*0623*.. AU kW 63 77 Reifen 195/60R15 88 195/65R15 91 205/60R15 91 205/65R15 94 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 195/65R15 1K e1*2001/116*0242*.., 59 - 103 195/65R15 91 e1*2007/46*0490*.. 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 1K e1*2001/116*0242*.. 55 - 110 195/65R15 205/60R15 215/60R15 94 1K e1*2001/116*0242*.. 77 - 103 195/60R15 88 195/65R15 91 205/55R15 88 205/60R15 91 215/60R15 94 225/50R15 91 Auflagen zu Reifen 12T 12T 12R 12A 12V; 51G 12V Auflagen nur Golf 7; ab e1*2007/46*0623*01; Schrägheck; 5-türig; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 73C; 74A; 74P; 76Q Reifen mit Schneeketten; Nur Golf 5; Nur bis e1*2001/116*0242*24; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Nur Golf 6; Ab 12A e1*2001/116*0242*25; 11A; 12A; 24J; 24M Schrägheck; 11A; 12A; 24J; 24M; 686 Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q 51G Nur Golf 5; Nur bis 51G e1*2001/116*0242*24; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q 12M Cabrio; 12M Frontantrieb; 12N 10B; 11B; 11G; 11H; 12N 51A; 71K; 722; 73C; 11A; 12A; 245 74A; 74P; 76Q 11A; 12A; 21S; 24J; 57I Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 106 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 8 GOLF PLUS Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 1KP 1KP e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91 e1*2007/46*0491*.. 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 1KP Auflagen zu Reifen 12V; 51G e1*2001/116*0304*.., 59 - 103 195/65R15 91 e1*2007/46*0491*.. 205/60R15 91 Auflagen Reifen mit Schneeketten; Nicht CrossGolf; Nur Golf Plus; Nur bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Nur Golf Plus 6; Ab e1*2001/116*0304*14; 11A; 248 Frontantrieb; 11A; 22M; 24J; 248; 686 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q 12V Reifen mit 12V 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 103 195/65R15 205/60R15 91 12T; 51G 12A 1KP e1*2001/116*0304*.. 75 - 90 195/65R15 205/60R15 91 12T; 51G 12A 1KP e1*2001/116*0304*.. 55 - 110 195/65R15 205/60R15 91 12K; 51G 12A Schneeketten; Nur Golf Plus 6; Ab e1*2001/116*0304*14; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Nur CrossGolf; Nur bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Nur CrossGolf 6; Ab e1*2001/116*0304*21; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Nur bis e1*2001/116*0304*13; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 106 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 8 JETTA, BEETLE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2007/46*0539*.. 16 77 - 103 195/60R15 88 195/65R15 205/55R15 88 205/60R15 91 205/65R15 94 215/60R15 94 225/50R15 91 Auflagen zu Reifen 12R 12R; 51G 12Q 12Q 12A 12A 11A; 12A; 270; 57I Auflagen Nur Jetta (Stufenheck); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q JETTA, GOLF Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*2001/116*0328*.. 59 - 110 195/65R15 1KM 205/60R15 Auflagen zu Reifen 12S; 51G 12A; 51G Auflagen JETTA (Limousine); GOLF (Variant); GOLF 6 (Variant); Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q TOURAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen DE*2007/46*0506*.., 75 - 103 195/65R15 1t Auflagen zu Reifen 12S; 51G; 52J Auflagen nur CrossTouran; 1T 1t 1T e1*2007/46*0506*.. e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.. DE*2007/46*0506*.., e1*2007/46*0506*.. e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 103 205/60R15 91 5GG 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q; 76Z nicht CrossTouran; 66 - 110 195/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 66 - 103 195/65R15 91 12S; 5GG 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q nicht CrossTouran; 66 - 110 195/65R15 12S; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R15 91 12S; 5GG M+S 195/65R15 91W 12S; 5GG 51A; 71K; 722; 73C; 205/60R15 95 1t 1T DE*2007/46*0506*.., e1*2007/46*0506*.. e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357*.. VW SHARAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*93/81*0023*.., 7M 66 - 85 215/60R15 94 e1*95/54*0023*.., 66 - 128 195/65R15 e1*98/14*0023*.. 205/60R15 215/60R15 225/55R15 92 225/60R15 96 e1*98/14*0023*.. 7M 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 5HI 51G 51G 51G 5GM 11A; 21P; 22I; 54A 51G 5HR 11A; 22L; 24J; 5HI 74A; 74P; 76Q Auflagen nur bis e1*98/14*0023*11; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q ab e1*98/14*0023*12; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 106 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 8 VW SHARAN Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen e1*98/14*0023*.. 7M 66 - 110 195/65R15 205/60R15 95 215/60R15 94 Auflagen zu Reifen 12U; 51G 12U; 5HR 11A; 12A; 22L; 24J; 5HI Auflagen Reifen mit Schneeketten; ab e1*98/14*0023*12; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 573; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 106 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 8 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12S) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, z. B. VW-Teile-Nr. 000 091 386D (System RUD Diskmatic) bzw. RUD-Ketten-Nr. 46022 oder Votex Teile-Nr. 000 091 387 E ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12U) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und Kettenschloss nicht mehr als 15 mm auftragen,z. B. RUD Diskmatic, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12V) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, deren Kettenglieder nicht mehr als 11 mm und Kettenschloss nicht mehr als 12 mm auftragen,z. B. Herst. RUD, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 21S) Durch Anlegen der Kunststoffinnenkotflügel auf der Radaußenseite an die vorderen Radhäuser über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22L) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Kürzen bis zum Schraubenkopf und komplettes Umbiegen der Befestigungslasche der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 245) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 248) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 106 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 8 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 270) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge um 8,0 mm ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 57I) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/55R15 Hinterachse: 225/50R15 Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg. 5GM) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1260kg. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 106 VW Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 8 5HI) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1340kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 5HR) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1380kg, im Anhängerbetrieb bis 100km/h ist eine Erhöhung der Reifentragfähigkeit bis zu 10% nach ETRTO zulässig. 686) Folgende Rad/Reifen-Kombination ist zulässig: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Ist eine der beiden Reifengrößen im Gutachten nicht aufgeführt, so ist die nicht aufgeführte Reifengröße nur auf einer anderen Felgengröße zulässig. Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. An Fahrzeugausführungen mit automatischem Blockierverhinderer (ABV) bzw. Antriebsschlupfregelung (ASR) dürfen nur Reifen verwendet werden, deren Differenz im Abrollumfang kleiner als 1% ist. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 76Z) Die Verwendung dieser Radgröße ist nur in Verbindung mit M+S-Reifen zulässig. VB1) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit 15 Zoll-Bereifung (schmale Hinterachse). Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 112 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 3 Fahrzeughersteller : MERCEDES-BENZ Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung OIL848D666 OIL848W666 OIL848666 PGUOIL848666 Kennzeichnung Rad LK112 ET48 OIL848 LK112 ET48 OIL848 Kennzeichnung Zentrierring Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Ø70.1 Ø66.6 Mitten Zentrierringloch werkstoff (mm) 66,6 66,6 66,6 66,6 Kunststoff Kunststoff Kunststoff Kunststoff zul. Radlast (kg) 703 703 703 703 zul. Abroll umf. (mm) 1995 1995 1995 1995 gültig ab Fertig datum 12/03 12/03 12/03 12/03 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MERCEDES-BENZ Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 24 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 168 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJME Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : 169; 245 Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM8 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : 168 130 Nm für Typ : 169; 245 A-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*96/79*0073*.. 168 44 - 75 Reifen 185/55R15 195/50R15 195/55R15 169 e1*2001/116*0288*.. 60 - 85 B-KLASSE Verkaufsbezeichnung: Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW e1*2001/116*0314*.. 70 - 85 245 185/65R15 195/60R15 88 205/55R15 88 205/60R15 91 225/50R15 91 Reifen 195/65R15 205/60R15 91 215/60R15 94 225/55R15 92 Auflagen zu Reifen 10N; 11A; 22I; 24J; 24M; 51G; 52J 10N; 11A; 22I; 24J; 24M; 51G 10N; 11A; 21P; 22I; 24J; 24M; 51G 51G Auflagen kurzer Radstand; langer Radstand; 10B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q; 915 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q 11A; 24J; 24M Auflagen zu Reifen 51G Auflagen 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71K; 722; 73C; 74A; 74P; 76Q Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 112 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 3 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21P) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0290-02-WIRD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45337 ANLAGE: 112 MERCEDES Hersteller: AEZ Leichtmetallräder GmbH Radtyp: OIL Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 3 hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 722) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.