Nachtrag vom 29. August 2014
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Nachtrag vom 29. August 2014
Nachtrag vom 29. August 2014 nach § 16 Absatz 1 Wertpapierprospektgesetz zum Basisprospekt vom 5. Februar 2014 für Faktor-Zertifikate zuletzt nachgetragen durch den Nachtrag vom 17. Juli 2014 ______________________________________________ Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main (Emittent) Vontobel Holding AG Zürich, Schweiz (Garant) Bank Vontobel Europe AG München (Anbieter) ______________________________________________ Widerrufsrecht der Anleger Nach § 16 Absatz 3 Wertpapierprospektgesetz haben Anleger, die vor der Veröffentlichung dieses Nachtrags eine auf den Erwerb oder die Zeichnung von Wertpapieren, die unter den Prospekten, welche Gegenstand dieses Nachtrags sind, angeboten werden, gerichtete Willenserklärung abgegeben haben, das Recht, diese innerhalb von zwei Werktagen nach der Veröffentlichung dieses Nachtrags zu widerrufen, sofern der neue Umstand oder die Unrichtigkeit vor dem endgültigen Schluss des öffentlichen Angebots und vor der Lieferung der Wertpapiere eingetreten ist. Der Widerruf ist an den jeweiligen Veräußerer der Wertpapiere zu richten. Falls die Vontobel Financial Products GmbH die Gegenpartei des Erwerbsgeschäft war, ist der Widerruf an die Vontobel Financial Products GmbH, Bockenheimer Landstraße 24, 60323 Frankfurt am Main, zu richten. 1 WESENTLICHE NEUE UMSTÄNDE ODER UNRICHTIGKEITEN Der Emittent gibt folgende eingetretene Veränderungen bzw. Unrichtigkeiten im Hinblick auf den bereits veröffentlichten Basisprospekt vom 5. Februar 2014 (der „Prospekt“) bekannt: Die „Beschreibung der Faktor-Indizes“ in Abschnitt VIII. des Prospekts ist in folgenden Punkten unrichtig: Referenzwertliste (Aktien, aktienvertretende Wertpapiere bzw. sonstige Dividendenpapiere) In der Referenzwertliste fehlt der Referenzwert ProSiebenSat.1 Media AG. Referenzwertliste (Edelmetalle und Rohstoffe) Das Silberfixing in London („London Silverfixing“) wurde in seiner bisherigen Form abgeschafft und per 15. August 2014 durch den elektronischen, auktionsbasiert ermittelten Referenzkurs für den Silber ersetzt, den „LBMA Silver Price“. LBMA Silver Price ist Eigentum der The London Bullion Market Association (“LBMA”), wird berechnet von der CME Benchmark Europe Ltd. und wir verwaltet von Thomson Reuters Benchmark Services Ltd. Entsprechend ist die Defintion für den Bewertungskurs anzupassen. Die vorstehenden Unrichtigkeiten führen zu Änderungen des Prospekt, wie im nachfolgenden Abschnitt dargestellt. 2 ÄNDERUNGEN BZW. ERGÄNZUNGEN DES PROSPEKTS I. Abschnitt „1. FAKTOR-INDIZES BEZOGEN AUF AKTIEN, AKTIENVERTRETENDE WERTPAPIERE BZW. SONSTIGE DIVIDENDENPAPIERE“, Unterabschnitt „1.2 Referenzwertliste (Aktien, aktienvertretende Wertpapiere bzw. sonstige Dividendenpapiere)“: Der Tabelle wird die folgende Zeile angefügt: Bezeichnung Typ Währung Gesellschaft ISIN ProSiebenSat.1 Media AG Namenaktien EUR ProSiebenSat.1 Media AG, Medienallee 7, D-85774 Unterfoehring DE000PSM7770 PSM GY Equity XETRA Bloomberg Referenzstelle Terminbörse Eurex II. Abschnitt „5. FAKTOR-INDIZES BEZOGEN AUF EDELMETALLE UND ROHSTOFFE“, Unterabschnitt „5.1 Indexbeschreibung“: Im Unterabschnitt „B) Indexdefinitionen“ wird die Definition der nachfolgenden Begriffe wie folgt geändert: "Bewertungskurs" des Referenzwertes für einen Indexberechnungstag ist der Kurs des Referenzwertes, wie von der Referenzstelle an diesem Tag als [Bewertungskurs gemäß Referenzwertliste in Abschnitt VIII.5.2 einfügen] des Basiswertes festgestellt. Ist ein Indexberechnungstag kein Handelstag, gilt der Bewertungskurs des unmittelbar vorangegangenen Indexberechnungstages fort. Wird an einem Handelstag kein Bewertungskurs für den Referenzwert festgestellt oder veröffentlicht, bestimmt die Indexberechnungsstelle den Bewertungskurs des Referenzwertes für diesen Tag aufgrund der letzten Kursstellungen für den Referenzwert im internationalen Interbankenmarkt nach ihrem Ermessen. III. Abschnitt „5. FAKTOR-INDIZES BEZOGEN AUF EDELMETALLE UND ROHSTOFFE“, Unterabschnitt „5.2 Referenzwertliste (Edelmetalle und Rohstoffe)“: Die Änderungen bzw. Ergänzungen werden durch Fettdruck oder Streichung kenntlich gemacht. Bezeichnung Maßeinheit Währung ISIN Gold (Troy Ounce) Feinunze USD Silver (Troy Ounce) Feinunze USD Palladium (Troy Ounce) Feinunze USD Platinum (Troy Ounce) USD Feinunze Bloomberg Referenzstelle Bewertungskurs London Gold Fixing PM Preis London Silver Fixing SLVRLN SLVRLND The London Bullion Market Association/ XC0009653103 Index LBMA Silver Price CME Benchmark Europe Ltd London Palladium XC0009665529 PLDMLNPM Index The London Platinum and Palladium Market Fixing PM Preis London Platinum XC0009665545 PLTMLNPM Index The London Platinum and Palladium Market Fixing PM Preis XC0009655157 GOLDLNPM Index The London Bullion Market Association 3 Terminbörse COMEX (CME Group) COMEX (CME Group) NYMEX (CME Group) NYMEX (CME Group) Dieser Nachtrag wird ebenso wie der Basisprospekt und die Nachträge vom 20. Februar 2014, 25. März 2014, 7. April 2014, 8. Mai 2014, 12. Mai 2014, 21. Mai 2014, 3. Juni 2014, 1. Juli 2014 und 17. Juli 2014 auf der Vontobel-Homepage www.vontobel-zertifikate.de veröffentlicht. Darüber hinaus werden die Nachträge und der Basisprospekt beim Emittenten zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. 4 UNTERSCHRIFTEN Frankfurt am Main, den 29. August 2014 ____________________________ gez. Anton Hötzl Vontobel Financial Products GmbH ____________________________ gez. Anja Weiß Vontobel Financial Products GmbH Frankfurt am Main, den 29. August 2014 ____________________________ gez. Dr. Wolfgang Gerhardt Bank Vontobel Europe AG ____________________________ gez. Marcus Landau Bank Vontobel Europe AG Zürich, den 29. August 2014 ____________________________ gez. Bruno Kohli Vontobel Holding AG ____________________________ gez. Florian Bättig Vontobel Holding AG 5