Erläuterungen zum Sammelantrag (PDF, 81 KB, Datei ist barrierefrei
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Achtung – bitte unbedingt beachten: Dieser Antrag gilt nur für Dividendenzahltage bis einschließlich zum 31.12.2012! Erläuterungen zu den Vordrucken VE 5, 5a und 5b (Sammelantrag) Dieser Vordruck ist bestimmt für die Erstattung der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszu schlags in Vertretung des Gläubigers der Kapitalerträge nach § 45b EStG (Sammelantragsverfah ren). In den Zuständigkeitsbereich des Bundeszentralamtes für Steuern fallen lediglich Steuern, die auf Kapitalerträge im Sinne von § 43 Abs. 1 Nr. 1 und 2 EStG (insbesondere auf Dividen den) einbehalten wurden. Gemäß § 45b Abs. 2 EStG sind antragsberechtigt: 1. Kapitalgesellschaften in Vertretung ihrer Arbeitnehmer, soweit es sich um depotverwahrte Anteile an dieser Kapitalgesellschaft handelt, 2. Treuhänder in Vertretung der Arbeitnehmer einer Kapitalgesellschaft im vorgenannten Sinne und 3. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften in Vertretung ihrer Mitglieder, soweit es sich um Anteile an dieser Genossenschaft handelt. Der Antrag ist beim Bundeszentralamt für Steuern, St II 5, 53221 Bonn, einzureichen. Antragsfrist Der Gläubiger hat den Vertreter bis zum 31. Dezember des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Kapitalerträge zugeflossen sind, mit der Antragstellung zu beauftragen (§§ 45b Abs. 4, 44b Abs. 3 EStG). Der Antragsteller kann danach den Antrag bis zum Ablauf der Festsetzungs frist einreichen. Diese beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Der Antragsteller hat zu versichern, dass 1. eine Steuerbescheinigung nicht ausgestellt, als ungültig gekennzeichnet oder abhanden ge kommen bzw. vernichtet ist, 2. für die Gläubiger eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder ein Freistellungsauftrag vorliegt und 3. die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag an das zuständige Finanzamt abgeführt wurde. Anlagen VE 5a und VE 5b Grundsätzlich ist die Anlage VE 5a zu verwenden. Die Anlage VE 5b ist nur in den Fällen zu ver wenden, in denen verschiedene Schuldner die Kapitalertragsteuer schulden bzw. unterschiedliche Wertpapierkennnummern existieren. Genossenschaften tragen als Wertpapierkennnummer „999999“ ein. In einige Zeilen des Vordrucks sind Schlüsselzahlen einzutragen. Entnehmen Sie diese bitte den nachfolgenden Tabellen. Seite 2 Art des Kapitalertrags (VE 5a Zeile 1, VE 5b Zeile 11) Schlüssel Kapitalerträge aus 10 Dividenden 20 Dividendenanteilen und kapitalertragsteuerpflichtige Investmenterträge 40 Genussscheinen, anderen Genussrechten und Wandelanleihen 70 REIT’s (Real Estate Investment Trust’s) Zeit, für die die Kapitalerträge gezahlt wurde (VE 5a Zeile 5, VE 5b Zeile 15) Nur auszufüllen, wenn die Art des Kapitalertrags 10, 20 oder 70 ist. Terminkennzeichen (VE 5a Zeile 6, VE 5b Zeile 16) (nur bei Kapitalertragsart 40 auszufüllen) Schlüssel Wertstellung 1 halbjährlich 2 jährlich 3 sonstige Nichtveranlagungsbescheinigung (VE 5a Zeilen 12 bis 15, VE 5b Zeilen 5 bis 8) Schlüssel Art der Nichtveranlagungsbescheinigung 01 Natürliche Personen (Beantragung aufgrund NVB oder Freistellungsauftrag) 03 § 44a Abs. 7 EStG (gemeinnützige Körperschaften) 04 § 44a Abs. 8 EStG (bestimmte nicht gemeinnützige Körperschaften) 05 § 11 Abs. 2 InvStG (Zweckvermögen) 08 § 44a Abs. 5 EStG (Dauerüberzahler) 09 § 24c KStG (kleine Körperschaften) Freistellungsbescheide berechtigen nicht zur Erstattung der Kapitalertragsteuer und des Solidari tätszuschlages im Sammelantragsverfahren; das Vorliegen einer Nichtveranlagungsbescheini gung (bzw. eines Freistellungsauftrages) ist zwingend erforderlich. Einzelheiten zu den Nichtver anlagungsbescheinigungen können Sie der Übersicht über die NV-Arten1 entnehmen. Besonderheit bei Freistellungsaufträgen Bei Freistellungsaufträgen kann es vorkommen, dass die Kapitalerträge den freigestellten Betrag übersteigen. In diesem Fall ist als Höhe des Kapitalertrags (VE 5a und VE 5b Zeile 17) der freige stellte Betrag einzutragen, da lediglich für diesen Teilbetrag die Erstattung beantragt werden kann. In den Zeilen 19 und 21 werden die auf diesen Betrag entfallenden Abzugssteuern (Kapi talertragsteuer und Solidaritätszuschlag) eingetragen. 1 http://www.bzst.de/DE/Steuern_National/Kapitalertragsteuererstattung/ Inlaender_Sammelantraege/Merkblaetter/merkblaetter_node.html