Die neue Mess- und Eichverordnung Auswirkungen auf
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Die neue Mess- und Eichverordnung Auswirkungen auf
Seminar Die neue Mess- und Eichverordnung Auswirkungen auf Abfallsammlung und -entsorgung Termin Referenten 09. Juni 2015 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr RA Thomas Lammers Köhler & Klett Rechtsanwälte Veranstaltungsort Teilnahmegebühr Handwerkskammer zu Köln Heumarkt 12 50667 Köln 185 € für Mitglieder des BDE/VBS 235 € für Nichtmitglieder Dipl.-Ing. Gerolf Wölfert c-trace GmbH Enthalten sind die Tagungsgetränke und das Mittagessen. WAS T ÄNDER SICH? Programm 09. Juni 2015 10:00 Begrüßung 10:05 Einführung in das neue Mess- und Eichgesetz und die neue Mess- und Eichverordnung 11:45 Fragestellungen zur Anwendung in der Praxis • Anzeigepflichten für neue und erneuerte Waagen • Messbereiche und Mindestlasten • Pflichten bei der Verwendung von Messgeräten und Messwerten • Auswirkungen auf den Umgang mit Fahrzeugwaagen, Taragewichten und Fremdwaagen • Antragsfrist für die Eichung •Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände •Pauschalen • mögliche Vollzugsmaßnahmen durch Behörden • korrekte Gestaltung von Rechnungen und Messprotokollen • Alternative Meldungen: • Volumenabhängige Abrechnungen • Gewichtsabhängige Abrechnungen Dipl.-Ing. Gerolf Wölfert c-trace GmbH RA Thomas Lammers Köhler & Klett Rechtsanwälte 13:15 Gemeinsamer Imbiss und Gedankenaustausch 11:30 Kaffeepause 14:00 Ende der Veranstaltung BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Wirtschafts- und Arbeitgeberverband BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. Behrenstraße 29, 10117 Berlin Tel.: +49 30 5900335-90 Fax: +49 30 5900335-99 www.bde.de Inhalt Durch das am 01.01.2015 in Kraft getretene Mess- und Eichgesetz (MessEG) und die neue Mess- und Eichverordnung (MessEV) wurde das gesetzliche Messwesen in Deutschland novelliert. Für Verwender von Messgeräten und Messwerten im geschäftlichen Verkehr – also auch die Entsorgungsbranche – bringt die Neuregelung einige rechtliche Vorgaben mit sich, die im bisherigen Eichrecht nicht vorgesehen waren. Zudem geben wir Ihnen Hinweise für die Lösung besonders wichtiger Fragestellungen, wie etwa den Umgang mit Fahrzeugwaagen oder die Verwendung von Pauschalen bei der Abrechnung. Darüber hinaus können die in Ihrer eigenen betrieblichen Praxis auftretenden Probleme und Fragen mit den Referenten diskutieren werden. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und stehen Ihnen für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung! Neu sind etwa die Pflicht zur Anzeige neuer oder erneuerter Waagen sowie die Regelungen über die Verwendung von gespeicherten Taragewichten. Bei Nichtbeachtung der neuen gesetzlichen Vorschriften drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Dieses Seminar soll Unsicherheiten im betrieblichen Umgang mit dem neuen Mess- und Eichrecht von vorherein entgegen wirken und Ihnen dabei helfen, kostspielige Fehler zu vermeiden. Hierzu werden zunächst die für Entsorgungsunternehmen relevanten Neuregelungen besprochen. Anmeldung Per Fax +49 30 590 03 35–96 Per E-Mail [email protected] Hiermit melde ich verbindlich untenstehende Person(en) zum BDE-Seminar Die neue Mess- und Eichverordnung am 09. Juni 2015 in Köln an. Die Teilnahmegebühr beträgt regulär für Mitglieder des BDE/VBS 185 € pro Teilnehmer und für Nichtmitglieder 235 € pro Teilnehmer. Teilnehmer 1 (Vorname, Name) Teilnehmer 2 (Vorname, Name) Unternehmen Rechnungsanschrift: Straße Postleitzahl und Ort TelefonTelefax E-Mail BDE-Mitglied, Mitgliedsnummer: VBS-Mitglied Nicht-Mitglied Steuer-ID, nur wenn Rechnungsanschrift außerhalb Deutschlands Optional für Ihren internen Rechnungslauf: Bestellnummer: Bestelldatum: Eine Stornierung ist nach erfolgter Anmeldung nicht möglich. Gern akzeptieren wir einen Ersatzteilnehmer, Datum UnterschriftAusgefüllte Anmeldung jetzt per Email senden: Die Anmeldung per Email ist auch ohne Unterschrift rechtsgültig.