Bayer. Fußball-Verband e.V., Postfach 80323, München

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Bayer. Fußball-Verband e.V., Postfach 80323, München
Bayer. Fußball-Verband e.V., Postfach 80323, München
Bezirk: Oberbayern
Gruppe: München OST / Ebersberg
Test zur Selbstkontrolle
Kalenderwoche 17
1.
A.
2.
A.
3.
A.
4.
A.
5.
A.
Als eine Mannschaft kurz vor Schluss das 1:0 erzielt, wirft sich im Mittelfeld auch der Torwart auf
den "Knäuel" der jubelnden Mitspieler. Der SR pfeift das Spiel wieder an, obwohl sich der Torwart
außerhalb seines Strafraumes befindet. Ein gegnerischer Spieler nutzt die Chance und tritt den Ball
vom Anstoß direkt ins Tor.
(a) Tor.
Bei einem Einwurf durch einen Abwehrspieler wird der Ball von einem Mitspieler unabsichtlich leicht
mit dem Fuß berührt. Der Torwart nimmt den Ball innerhalb des Strafraumes mit den Händen auf.
b) Weiterspielen.
Ein Spieler ist verletzt und muss ersetzt werden. Bei der Ausrüstungskontrolle des Spielers, stellt
der SRA fest, dass er keine Schienbeinschoner trägt. Wie soll sich der SRA nun verhalten und wie
muss entschieden werden?
Zunächst informiert der SRA des SR. Dieser teilt dem Spieler mit, dass er erst am Spiel
teilnehmen kann, wenn der Mangel behoben ist. Entweder wird das Spiel zunächst ohne
diesen Spieler fortgesetzt oder ein anderer AW-Spieler kann, da der Wechsel noch nicht
vollzogen ist, sofort eintreten.
Weil Mannschaft A in der ersten Halbzeit kein Time-Out in Anspruch genommen hat, verlangt der
Trainer in der 2. Halbzeit ein zweites Time-Out. Wie verhält sich der Zeitnehmer?
Er lässt das nicht zu. Pro Halbzeit kann es nur ein Time-Out geben.
Ein Spieler ist nach Meinung des Schiedsrichters schwer verletzt. Auf Befragen des Schiedsrichters,
ob eine Behandlung außerhalb des Spielfeldes gewünscht wird, antwortet er nicht. Deshalb gibt der
Schiedsrichter das Zeichen zum Eintritt der Betreuer sofort. Nach kurzer Begutachtung durch die
Betreuer meldet sich der Spieler wieder spielbereit und möchte, ohne das Spielfeld zu verlassen,
wieder am Spiel teilnehmen. Wie muss der Schiedsrichter sich verhalten?
DFB 1999_06 Frage 2
Der Spieler muss das Spielfeld verlassen und darf es erst nach der Spielfortsetzung mit
Zustimmung des Schiedsrichters wieder betreten. Dabei ist der Umstand, dass der Spieler
nicht selbst um den Eintritt der Betreuer gebeten hat, unerheblich. Entscheidend ist die
Einschätzung des Schiedsrichters, dass wegen der vermutlich schweren Verletzung auch
ohne Antwort des Spielers der Eintritt der Betreuer erforderlich war. Ob der Spieler den
Schiedsrichter täuschen wollte, ist nicht eindeutig festzustellen. Daher ist keine Verwarnung
auszusprechen.
16.04.2015
1
6.
A.
Schüsse von der Strafstoßmarke zur Spielentscheidung. Wie wird entschieden, auf welches Tor
Schüsse ausgeführt werden?
DFB 2002_04 Frage 3
Nach den Bestimmungen über die Durchführung der Schüsse von der Strafstoßmarke kann
der Schiedsrichter entscheiden, welches Tor ausgewählt wird. Bei seiner Entscheidung wird
er berücksichtigen, wo die besten Bodenverhältnisse gegeben sind oder der Torwart
beispielsweise in die Sonne schaut. Wenn während des Spiels Probleme durch Zuschauer
hinter einem Tor verursacht wurden, wird er dieses Tor deshalb nicht auswählen. Er kann
jedoch auch durch Losen das Tor ausgewählt werden, auf das die Schüsse ausgeführt
werden.
7.
A.
Nachdem der Ball die Seitenlinie überschritten hat, hebt der Assistent die Fahne. Durch schlechtes
Stellungsspiel erkennt der Schiedsrichter dies nicht. Deshalb läuft das Spiel weiter und der Ball
gelangt in den Strafraum. Nach einem Halten eines Verteidigers entscheidet der Schiedsrichter auf
Strafstoß. Wie muss sich der Assistent verhalten und der Schiedsrichter entscheiden?
DFB 2003_05 Frage 18
Der Assistent hat mit der Fahne angezeigt, dass der Ball die Seitenlinie überschritten hat. Er
muss die Fahne oben halten. Deshalb können alle nachfolgenden Spielhandlungen nicht
mehr mit einer Spielstrafe geahndet werden. Der Schiedsrichter muss -da das Spiel nach
seiner Entscheidung noch nicht fortgesetzt wurde- die Strafstoß-Entscheidung
zurücknehmen. Das Spiel ist deshalb mit einem Einwurf fortzusetzen.
8.
A.
Ein Spieler befindet sich wegen einer Verletzung hinter der Torlinie. Danach läuft er ohne
Zustimmung des Schiedsrichters während des laufenden Spiels auf das Feld. Der Assistent erkennt
dies, greift aber wegen einer Vorteil-Situation nicht ein. Als wenig später das Spiel wegen eines
Fouls unterbrochen wird, informiert er den Schiedsrichter über den unerlaubten Spieleintritt, kann
aber den schuldigen Spieler nicht mehr benennen. Wie hätte der Assistent reagieren müssen?
DFB 2007_04 Frage 2
Der Assistent handelt zunächst richtig, wenn er wegen einer Vorteil-Situation auf ein
Fahnenzeichen erst einmal verzichtet. Er muss jedoch diesen Spieler fixieren und danach bei
der nächsten Spielunterbrechung dessen Verwarnung veranlassen. Nicht akzeptabel ist eine
Meldung, ohne den schuldigen Spieler benennen zu können. Deshalb muss der
Schiedsrichter die Verwarnung unterlassen. Spielfortsetzung mit direktem Freistoß.
9.
A.
Nachdem ein Spieler ein Tor erzielt hat, umarmt er in seiner Freude den Schiedsrichter.
DFB 2008_06 Frage 7
Der Schiedsrichter hat hier keine Veranlassung einzugreifen, da es sich offensichtlich nicht
um eine Unsportlichkeit gehandelt hatte. Wird ein Schiedsrichter jedoch aus Verärgerung
angefasst, so ist je nach der Schwere des Vergehens mindestens "Gelb", in schwereren
Fällen die Rote Karte zu zeigen. Wird ein Schiedsrichter deutlich gestoßen, so muss es die
Rote Karte sein. Wird er geschlagen, so ist das Spiel abzubrechen.
10.
A.
Der Schiedsrichter entscheidet auf einen indirekten Freistoß. Bevor er seinen Arm heben kann,
führt die Mannschaft den Freistoß aus und erzielt ein Tor.
DFB 2010_01 Frage 1
Wiederholung des Freistoßes, da es sich um einen indirekten Freistoß gehandelt, der
Schiedsrichter das Zeichen dafür aber nicht gegeben hatte.
16.04.2015
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