FOTOSHOOTING - VERTRAG TFP - Björn Wunderlich Photographie
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FOTOSHOOTING - VERTRAG TFP - Björn Wunderlich Photographie
FOTOSHOOTING - VERTRAG TFP §1 Vertragsparteien Fotograf Model Name: Wunderlich Name: ……………………………………………… Vorname: Björn Vorname: ……………………………………………… Straße: Goethestraße 46 Straße: ……………………………………………… PLZ, Ort: 69469 Weinheim PLZ, Ort: ……………………………………………… Tel.: 0162 494 00 66 Tel.: ……………………………………………… E-Mail: [email protected] E-Mail: ……………………………………………… Geb.-Datum: ……………………………………………… Im nachfolgenden „Fotograf“ genannt Im nachfolgenden „Model“ genannt §2 Gegenstand des Vertrages Dieser Vertrag gilt für ein Foto-Shooting für die Dauer von ca. …… Stunden. Der Fotograf und das Model vereinbaren die Anfertigung von Fotos in folgender Form: [ ] Portrait [ ] Bademode [ ] Teilakt 1 [ ] Kleidung [ ] Dessous 1 [ ] Voll Akt 1 1 nur bei Volljährigkeit! (zutreffendes bitte ankreuzen) Beide Parteien können Körperhaltung und Aufnahmeort vorschlagen bzw. ablehnen. Die entsprechenden Kleidungsstücke werden von dem Model zu dem Shooting mitgebracht. Wenn von Seiten des Fotografen für die Aufnahme von Kleidung besondere Wünsche bestehen, wird diese ggf. vom Fotograf zur Verfügung gestellt. BJÖRN WUNDERLICH PHOTOGRAPHIE Goethestr. 46 - 69469 Weinheim Tel.: 0162 494 00 66 www.bjoernwunderlich.de [email protected] TFP-Vertag v.2 Seite 1 von 4 Als Termin und Ort des Fotoshootings wird festgelegt: Termin: …………………………………………… [ ] Fotostudio [ ] Sonstiger Ort: ………………………………………………………………………………………………… §3 Nutzung der Fotografien / Aufnahmematerials Das Model ist darüber informiert worden, dass für eine Veröffentlichung sowie den Vertrieb der angefertigten Fotoaufnahmen eine so genannte Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklärt sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich und örtlich unbegrenzten Veröffentlichung der angefertigten Aufnahmen auf der Internetseite des Fotografen www.bjoernwunderlich.de einverstanden. Das alleinige Urheberrecht liegt beim Fotografen. Ein Verkauf oder Verwendung der angefertigten Fotoaufnahmen durch Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen. Nur durch schriftliche Zustimmung des Models dürfen die Aufnahmen an Dritte weitergegeben werden. Ausgeschlossen hiervon sind Fotoportale im Internet, die vom Fotografen und/oder Model zu dessen Eigenwerbung verwendet werden. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedium sowie als Print aufzubewahren. (Artikel 24 §1 URG) Das Model darf die Aufnahmen die ihm Missfallen, im Nachhinein von dieser Regelung ausschließen. Dies bedarf der nachträglichen schriftlichen Erklärung. In diesem Fall ist der Fotograf verpflichtet, die digitalen Daten unwiderruflich zu löschen bzw. analoges Aufnahmematerial in geeigneter Form zu vernichten. Die Gründe für die Ablehnung sind zu nennen. Bis dahin veröffentlichte Aufnahmen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die pauschale Ablehnung aller Bilder ist nur möglich, wenn Aufnahmen nicht dem anerkannten Stand der Technik entsprechen. §4 Namensnennung Der Nachname des Models darf bei Veröffentlichung durch den Fotografen nicht genannt werden. Der Fotograf darf ausschließlich den Künstlernamen …………………………………… verwenden. BJÖRN WUNDERLICH PHOTOGRAPHIE Goethestr. 46 - 69469 Weinheim Tel.: 0162 494 00 66 www.bjoernwunderlich.de [email protected] TFP-Vertag v.2 Seite 2 von 4 §5 Abzüge / Nutzungsrechte für das Model Das Model ist berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für private Zwecke zu verwenden. (Artikel 19 URG) Sowie für nichtkommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien (Internet, Zeitung, Magazine) zu veröffentlichen, vertreiben oder auszustellen. Hierzu zählt auch die eigene Erstellung einer Sedcard für eine Bewerbung bei einer Modelagentur. §6 Aufnahmehonorar für das Model bzw. den Fotografen Da es sich hier im ein sogenanntes TFP Shooting (Time For Prints) handelt, erhält das Model für die Aufnahmen kein Honorar in Geld-Form. Die Bezahlung erfolgt in Bildern (JPG bzw. TIF). Das Gleiche gilt für den Fotograf. Sollte das Model die gemachten Fotos für kommerzielle Zwecke nutzen wollen, so bedarf dies der schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen und muss extra vergütet werden. Die Höhe des Honorars wird in Absprache mit dem Fotografen festgelegt. §6.1 Anzahl der bearbeitenden Bilder (Beauty-Retusche, Beschnitt usw.) Der Fotograf zielt auf 1-2 (3 max.) bearbeitete Bilder pro Bildidee. Weitere bearbeitete Bilder sind vom Model nicht einzufordern. Weitere bearbeitete Bilder nach Rücksprache möglich. §7 Sonstige Abreden Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. §8 Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten Bei Jugendlichen unter 18 Jahren liegt eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten als Anhang bei. Hierzu reicht ein Schriftstück mit der Einverständnis zur Teilnahme an einem Fotoshooting. Die Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten muss sich ebenso auf dem Schriftstück befinden. Sollte der/die Jugendliche die Unterschrift gefälscht haben, haften die Eltern für den entstandenen Schaden in voller Höhe. BJÖRN WUNDERLICH PHOTOGRAPHIE Goethestr. 46 - 69469 Weinheim Tel.: 0162 494 00 66 www.bjoernwunderlich.de [email protected] TFP-Vertag v.2 Seite 3 von 4 §9 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden, verliert der Vertrag als Ganzes nicht an Gültigkeit. Ort ……………………………………………………………. ……………………………………………………………. Unterschrift Fotograf Datum ……………………………………………………………. ……………………………………………………………. Unterschrift Model ……………………………………………………………. Unterschrift Erziehungsberechtigter BJÖRN WUNDERLICH PHOTOGRAPHIE Goethestr. 46 - 69469 Weinheim Tel.: 0162 494 00 66 www.bjoernwunderlich.de [email protected] TFP-Vertag v.2 Seite 4 von 4