Supporter Anmeldung - Uni Göttingen Blogs

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Supporter Anmeldung - Uni Göttingen Blogs
Was können Supporter/innen vom Sommerfest erwarten?
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Supporter/innen bekommen kostenlosen Zugang zur Party.
Supporter/innen werden für alle Schichten, die sie helfen, mit Essen
und Getränken versorgt
Pro Schicht erhaltet ihr von uns 5 Wertmarken.
Supporter/innen werden durch die Sommerfest-Crew des
Fachschafts-Teams betreut.
Es wird im Vorfeld ein Supporter- Treffen geben (Donnerstag
28.05.2015 um 18 Uhr in F01),
Während der Party werden ein Infotelefon und eine zentrale
Anlaufstelle für alle Probleme und Belange eingerichtet sein.
Die Aufgaben werden durch das Fachschafts-Team koordiniert und
begleitet.
Ihr werdet vor Schichtbeginn (15 min vorher) am Einsatzort von
dem vor Ort befindlichen Verantwortlichen eingewiesen.
Um eurem ehrenamtlichen Engagement einen kleinen Anreiz zu
verschaffen, haben wir uns überlegt, eure Hilfsleistungen
folgendermaßen zu honorieren:
Ihr werdet einen Mitarbeiter-Ausweis erhalten, auf dem euer Name
und eure Schichten stehen werden, gleichzeitig ist das euer
Eintrittsticket für den ganzen Abend.
Was wünschen wir uns und was erwarten wir von Supporter/innen
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Wir wünschen uns, dass Supporter/innen das Forst- Sommerfest
nach den ihnen gegebenen Fähigkeiten aus ganzem Herzen
unterstützen.
Wir wünschen uns, dass Supporter/innen motiviert und teamfähig
sind und im Sinne der Fachschaft (Studierendenschaft der
forstlichen Fakultät Göttingen) entsprechend agieren.
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Wir erwarten, dass alle Supporter/innen während des Festivals
mindestens 2 Schichten also insgesamt 3 Stunden, an von uns
festgelegten Aufgaben, mithelfen.
Die Aufgabenfelder werden durch das Fachschafts-Team bestimmt
und verteilt.
Wir werden versuchen diese Aufgaben so zu koordinieren, dass die
Belastungen möglichst gerecht verteilt sind und ihr euren
Wunschhelferplatz erhaltet.
Es können Schichten von mindestens 2 x 1,5 h bis zu maximal 8 x
1,5 h belegt werden.
Wir erwarten, dass Supporter/innen zuverlässig, pünktlich und in
arbeitsfähigem Zustand zu ihren Schichten antreten und diese auch
bis zum Ende durchziehen!
Supporter/innen werden sowohl vor als auch nach dem Sommerfest
gebraucht. Das Gros der Arbeit fällt natürlich während des Festes
von 16 – 04 Uhr an.
Das Fachschafts-Team behält sich während der gesamten Festivität
vor, bei:
o grober Unzuverlässigkeit,
o unsachgemäßem Verhalten (Beleidigung, Provokation, etc.),
o Schädigung finanzieller Art (Kosten lose Weitergabe von
Gastronomischen Produkten, Diebstahl) und/oder
o von Personen oder Einrichtungen des Sommerfestes
einen Platzverweis auszusprechen und ggf. weitere Schritte
einzuleiten (Security, Polizei). Sollte dieser Fall eintreten, habt ihr
keinerlei Ansprüche auf eine Honorierung eurer Helfertätigkeiten
und das T-Shirt ist dann auch weg.
Forst-Sommerparty 2015
- Supporter Anmeldung Einsendeschluss ist der 09.05.2015
Mail to: [email protected] oder ins FSR Postfach einwerfen
Kontaktangaben
Vorname
Nachname
E-Mail-Adresse
Telefon
Dieses Aufgabenfeld liegt mir am besten ...
Gastronomie/ Catering
Zulieferung
Aufbau/ Abbau
Ordner
Garderobe
Springer/innen
Veranstaltungs Büro
Kinderbetreuung
Förster/innen Wettkampf
Sonstiges
Ich wäre bereit auch in anderen Bereichen zu helfen ...
Ja
Nein
Ich habe bereits in folgenden Bereichen Erfahrung ...
Gastronomie/ Catering
Veranstaltungsorganisation
Kinderbetreuung
Aufbau/ Abbau
Büroarbeit
Garderobe
Kasse
Sonstiges
Was ich besonders gut kann/ Was mich für die oben angekreuzte Tätigkeit qualifiziert ...
Impressum:
Linus Henkel & Eike Tiemann f.d.
Fachschaftsrat Forstwissenschaften & Waldökologie
Büsgenweg 1; Raum: 0.102; 37077 Göttingen
[email protected]
Ich besitze eine gültige Belehrung/ Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
( Gastronomie Hygienenachweis) ...
Ja
Nein
Dieses Jahr haben wir fast 200 Schichten zu vergeben, d.h. wir benötigen mindestens 50
Supporter, die bereit sind mindestens 2 Schichten und gerne auch mehr zu helfen...
Mögliche Helfer-Zeiten für den Aufbau, sind für mich ...
11:30 - 13:00 Uhr
13:00 - 14:30 Uhr
14:30 - 16:00 Uhr
Mögliche Helfer-Zeiten während der Veranstaltung, sind für mich ...
16:00 - 17:30 Uhr
17:30 - 19:00 Uhr
19:00 - 20:30 Uhr
20:30 - 22:00 Uhr
22:00 - 23:30 Uhr
23:30 - 01:00 Uhr
01:00 - 02:30 Uhr
02:30 - 04:00 Uhr
04:00 - ??:?? Uhr
egal
Anmerkungen:
Mein Supporter T-Shirt benötige ich in folgender Größe ...
weiblich
männlich
XS
S
L
XL
XXL
XXXL
M
Es besteht die Möglichkeit gemeinsam als Gruppe eine Schicht zu besetzten.
Denkt euch dafür bitte einen Gruppennamen aus ...
Ich habe die Supporter Konditionen sowie die drei Anhänge:
1. Was können Supporter/innen vom Sommerfest erwarten ?
2. Was wünschen wir uns und was erwarten wir von Supporter/innen!
3. AGB's
gelesen und erkläre mich mit diesen einverstanden ...
Ja
Nein
Unterschrift (nicht nötig bei digitaler Eingabe)
Datum
Impressum:
Linus Henkel & Eike Tiemann f.d.
Fachschaftsrat Forstwissenschaften & Waldökologie
Büsgenweg 1; Raum: 0.102; 37077 Göttingen
[email protected]
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Forst-Sommerparty 2015
1. Allgemeine Bedingungen
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Die Forst-Sommerparty findet bei jeder Witterung im Freien statt. Die Veranstalter behalten sich vor, im Falle höherer Gewalt,
insbesondere Unwetter o.Ä., die Veranstaltung abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Schadensersatzansprüche sind dann
ausgeschlossen.
Den Anweisungen der Veranstalter, der Sicherheitskräfte, der Behörden, des Fachschafts-Teams und insbesondere der Security ist
zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.
Dem Besucher ist bekannt und bewusst, dass die Lärmbelastung auf dem Veranstaltungsgelände über den Grenzwerten der DIN
1595 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er dahingehend auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld und
Schadensersatz.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung von den angesetzten Einlasszeiten (21 – 04 Uhr)
abzuweichen.
Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln auf das Veranstaltungsgelände ist verboten.
Glasflaschen und -behälter sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Es werden entsprechende Kontrollen
durchgeführt.
Jeder Besucher haftet für den durch ihn schuldhaft verursachten Schaden.
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
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Bei Verlust von Wertmarken, der Eintrittskarte oder des Einlassstempels erfolgt kein Ersatz. Wertmarken können nicht gegen
Bargeld zurück getauscht werden.
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Auf dem Veranstaltungsgelände werden durch den Fachschaftsrat Forst und die Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt,
vervielfältigt und genutzt (z.B. Dokumentationen sowie Werbezwecke und Selbstdarstellung und via Social-Media (Facebook)
und/oder Internet verbreitet). Mit dem Betreten des Veranstalltungsgeländes erklärt sich der Besucher der Forst-Sommerparty
damit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden
dürfen.
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Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/in bzw. der /die Eintrittskarteninhaber/in die Vertragsbedingungen
der Forst-Sommerparty 2015.
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Eine Abgabe von Alkohol findet nur in den Grenzen des § 9 JuschG statt. Die Veranstalter können wegen der Vielzahl von
Besuchern nur stichprobenartige Kontrollen zum Verzehr gem. § 9 I JuschG durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter
keinerlei Haftung für die aus Missbrauch entstehenden Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte sowie
volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen.
2. Programm
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Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen. Sie übernehmen hierfür
auch keinerlei Haftung: die Inhalte spiegeln nicht die Meinung der Veranstalter, ihrer gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen wider.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
3. Kartenverkauf Abendkasse
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Die Besucher sind verpflichtet einen amtlichen Lichtbildausweis oder Studentenausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an
der Abendkasse/am Einlass ab 21 Uhr vorzuzeigen.
Die an der Abendkasse erworbenen Tickets berechtigen nur den Zugang zur Veranstaltung und beinhalten keine Wertmarken.
Ticket, sowie Einlass Stempel sind auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Ticket Erwerb an der Abendkasse ist von 21 – 04 Uhr möglich. Die Ticketanzahl ist insgesamt auf 1000 Stück limitiert.
4. Kartenvorverkauf
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Die Besucher sind verpflichtet einen amtlichen Lichtbildausweis oder Studentenausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an
der Abendkasse/am Einlass ab 21 Uhr vorzuzeigen. Diese Regelung gilt sowohl für die im Vorverkauf erstandenen Karten als
auch für den Verkauf an der Abendkasse.
Die im Vorverkauf zu erwerbenden Tickets dürfen ausschließlich durch den FSR-Forst vertrieben werden. Die VorverkaufTickets sind fortlaufend nummeriert.
Der Vorverkaufs -Preis von 5 € beinhaltet den Eintritt zur Forst-Sommerparty 2015 sowie den einmaligen Erhalt von Wertmarken
im Wert von 5 €.
An den Tickets befindliche Abrisse dürfen nur vom ausgewiesenen Personal entfernt werden. Eigenverschuldetes Abtrennen der
Abrisse führt zur Entwertung des Tickets bzw. zum Verfall der Wertmarken Berechtigung.
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5. Wertmarken
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Wertmarken auf dem Forst-Sommerfest und der Forst-Sommerparty dürfen nur an den offiziellen Tauschstellen (Kassen) und nur
durch Mitglieder des Fachschafts-Teams und des Kassenpersonals gegen Bargeld getauscht werden.
Der Geldwert in Euro einer Wertmarke beträgt 0,50 €
Erworbene Wertmarken können nicht in Geld zurückgetauscht werden, generell ist das Einlösen der Wertmarken nur während des
Veranstaltungszeitraums (16:00 – 04:00 Uhr) möglich.
Das im Umlauf bringen von gefälschten oder bereits entwerteten Wertmarken hat strafrechtliche Konsequenz zur Folge und führt
zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung.
Wertmarken gelten als entwertet, sobald diese deutlich erkennbare Risse aufweisen.
Bei Verlust, Beschädigung oder Ähnlichem bestehen keine Ersatzansprüche.
Die erworbenen Wertmarken sind direkt nach dem Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen, spätere Reklamationen sind
ausgeschlossen.
6. Zugang zum Festivalgelände / Sicherheit
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Der Ordnungsdienst des Veranstalters (PSM) führt am Eingang und entlang des Veranstaltungsgeländes, während der gesamten
Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen (auch Leibesvisitationen) durch. Mit dem Ticketkauf erklärt sich der
Besucher mit diesen Maßnahmen einverstanden.
Den Anordnungen der Sicherheitskräfte, der Behörden, des Fachschafts-Teams und der Security ist zu jeder Zeit unbedingt und
unverzüglich Folge zu leisten.
Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden
Vertragsbedingungen kann einen solchen wichtigen Grund darstellen.
Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken allgemein, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen
ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstalltungsgelände.
Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen
die Security gleich welcher Art, behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Besucher vom
Gelände zu verweisen.
Bei Verstößen gegen geltendes Recht innerhalb der Veranstaltungsflächen sowie im näheren Umkreis der Veranstaltung (Nord
Campus) kann ein Platzverweis auch direkt durch Polizeikräfte vor Ort ausgesprochen und durchgesetzt werden.
7. Rückerstattungsanspruch
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In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten und Wertmarken.
8. Weiterverkauf von Eintrittskarten
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Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Die Veranstalter führen
entsprechende Kontrollen durch.
Verstöße werden in jedem Fall bestraft. Kaufe Eintrittskarten nur über die vom FSR-Forst bekannt gegebenen Kanäle.
9. Parken
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Das Parken ist auf dem gesamten Nord Campus Gelände nur im Rahmen der offiziell ausgewiesenen Parkflächen gestattet.
Das Parken auf den „Roten Wegen“ (Büsgenweg) ist generell untersagt, da es sich um einen Feuerwehrzufahrt handelt.
Widerrechtliche, oder außerhalb der offiziellen Parkflächen abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten
des Halters abgeschleppt (Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig sobald der Abschleppwagen bestellt ist).
Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Die Veranstalter stellen explizit keine Parkflächen zur Verfügung.
Außerhalb gekennzeichneter Fahrradparkplätze besteht aus sicherheitstechnischen Gründen ein generelles Abstellverbot von
Fahrrädern oder ähnlichen Gefährten.
Wiederrechtlichabgestellte Fahrräder werden entfernt und bis zum Veranstaltungsende in Gewahrsam genommen. Für
Beschädigungen, die beim Entfernen der Fahrzeuge, aus dem Sicherheitsbereich, an den Abschließ-Vorrichtungen entstehen,
übernehmen die Veranstalter keinerlei Haftung oder Schadensersatz.
10. Schadensersatz
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Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind
ausgeschlossen, soweit die Veranstalter, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder
grobfahrlässig gehandelt haben.
Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung (z.B. Totalausfall der Veranstaltung) und Verzug ist ausgeschlossen, im Übrigen
auf die Rückerstattung des Ticketpreises beschränkt.
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11. Supporter auf der Forst-Sommerparty
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Die durch Supporter geleistete Helfertätigkeit ist ehrenamtlich und erfolgt unentgeltlich. Supporter der Forst-Sommerparty haben
ein entsprechendes Supporter-Anmelde Formular auszufüllen und versichern durch das Unterzeichen (bei Online-Versand per
Mailadresse) die öffentlich einsichtigen AGBs der Veranstalter der Forstsommerparty zur Kenntnis genommen zu haben.
Das Ausfüllen einer Supporter-Anmeldung berechtigt nicht automatisch zum kostenlosen Zugang der Veranstaltung.
Offiziell durch den FSR-Forst bestimmte Supporter der Forst-Sommerparty gelten gleichermaßen als Besucher der ForstSommerparty und unterliegen damit den AGBs der Veranstalter der Forst-Sommerparty.
Des Weitern sind die Supporter an Weisungen der Veranstalter, des Fachschafts-Teams sowie der Security und der Behörden
gebunden und erlangen durch das Ausführen ihrer Helfertätigkeit keinerlei Kompetenzen bezüglich der Entscheidungsgewalt der
Veranstaltungsdurchführung.
Die Veranstalter und das Fachschafts-Team behalten sich während der gesamten Festivität vor, bei:
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grober Unzuverlässigkeit,
unsachgemäßem Verhalten (Beleidigung, Provokation, etc.),
Schädigung finanzieller Art (Kosten lose Weitergabe von Gastronomischen Produkten, Diebstahl) und/oder
von Personen oder Einrichtungen des Sommerfestes
einen Platzverweis auszusprechen und ggf. weitere Schritte einzuleiten (Security, Polizei). In diesem Fall verfallen alle
Ansprüche gegenüber den Veranstaltern.
12. Persönliche Angaben / Datenschutz
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Persönliche Angaben in Formularfeldern (digitale und analoge Form) werden ausschließlich zu internen Zwecken verwendet und
nicht an Dritte weitergegeben.
Mit der Angabe der persönlichen E-Mail-Adresse in Formularfeldern auf der Webpräsenz des Veranstalters oder in Formularen
(digitale und analoge Form) erklärt sich die Person damit einverstanden, seine Kontaktdaten zur Pflege und zum Ausbau der FSRForst internen Datenbank bereitzustellen. Sollte dieses nicht erwünscht sein, bitten wir um Rückmeldung unter: fsrforst(at)unigoettingen.de
13. Haftungsbestimmung
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Die Forst Sommerparty 2015 ist eine Veranstaltung der Fachschaft der forstlichen Fakultät Göttingen (Fachschaft Forst). Als
Veranstalter wurden durch einen Beschluss des Fachschaftsrats (FSR), Linus Henkel und Eike Tiemann als Veranstalter (die
Veranstalter) eingesetzt.
Die Veranstalter als solche treten von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, egal welcher Natur, zurück und fungieren lediglich
als durch den Fachschaftsrat der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie eingesetzte Organisatoren der Veranstaltung.
Die Veranstalter haben sich gegenüber Schäden, sachlicher und personeller Natur, durch eine Veranstalter-Haftpflicht- sowie
Technikversicherung ausreichend abgesichert.
Die Veranstalter können nicht für finanzielle Schäden im Etat der Fachschaft verantwortlich gemacht werden. Die Veranstalter
übernehmen keine Geschäftsfähigkeit gegenüber der Fachschaft und dem FSR und treten somit von jeglichen finanziellen
Schadensersatzansprüchen zurück.
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