Supporter Anmeldung - Uni Göttingen Blogs
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Was können Supporter/innen vom Sommerfest erwarten? o o o o o o o o o Supporter/innen bekommen kostenlosen Zugang zur Party. Supporter/innen werden für alle Schichten, die sie helfen, mit Essen und Getränken versorgt Pro Schicht erhaltet ihr von uns 5 Wertmarken. Supporter/innen werden durch die Sommerfest-Crew des Fachschafts-Teams betreut. Es wird im Vorfeld ein Supporter- Treffen geben (Donnerstag 28.05.2015 um 18 Uhr in F01), Während der Party werden ein Infotelefon und eine zentrale Anlaufstelle für alle Probleme und Belange eingerichtet sein. Die Aufgaben werden durch das Fachschafts-Team koordiniert und begleitet. Ihr werdet vor Schichtbeginn (15 min vorher) am Einsatzort von dem vor Ort befindlichen Verantwortlichen eingewiesen. Um eurem ehrenamtlichen Engagement einen kleinen Anreiz zu verschaffen, haben wir uns überlegt, eure Hilfsleistungen folgendermaßen zu honorieren: Ihr werdet einen Mitarbeiter-Ausweis erhalten, auf dem euer Name und eure Schichten stehen werden, gleichzeitig ist das euer Eintrittsticket für den ganzen Abend. Was wünschen wir uns und was erwarten wir von Supporter/innen o o Wir wünschen uns, dass Supporter/innen das Forst- Sommerfest nach den ihnen gegebenen Fähigkeiten aus ganzem Herzen unterstützen. Wir wünschen uns, dass Supporter/innen motiviert und teamfähig sind und im Sinne der Fachschaft (Studierendenschaft der forstlichen Fakultät Göttingen) entsprechend agieren. o o o o o o o Wir erwarten, dass alle Supporter/innen während des Festivals mindestens 2 Schichten also insgesamt 3 Stunden, an von uns festgelegten Aufgaben, mithelfen. Die Aufgabenfelder werden durch das Fachschafts-Team bestimmt und verteilt. Wir werden versuchen diese Aufgaben so zu koordinieren, dass die Belastungen möglichst gerecht verteilt sind und ihr euren Wunschhelferplatz erhaltet. Es können Schichten von mindestens 2 x 1,5 h bis zu maximal 8 x 1,5 h belegt werden. Wir erwarten, dass Supporter/innen zuverlässig, pünktlich und in arbeitsfähigem Zustand zu ihren Schichten antreten und diese auch bis zum Ende durchziehen! Supporter/innen werden sowohl vor als auch nach dem Sommerfest gebraucht. Das Gros der Arbeit fällt natürlich während des Festes von 16 – 04 Uhr an. Das Fachschafts-Team behält sich während der gesamten Festivität vor, bei: o grober Unzuverlässigkeit, o unsachgemäßem Verhalten (Beleidigung, Provokation, etc.), o Schädigung finanzieller Art (Kosten lose Weitergabe von Gastronomischen Produkten, Diebstahl) und/oder o von Personen oder Einrichtungen des Sommerfestes einen Platzverweis auszusprechen und ggf. weitere Schritte einzuleiten (Security, Polizei). Sollte dieser Fall eintreten, habt ihr keinerlei Ansprüche auf eine Honorierung eurer Helfertätigkeiten und das T-Shirt ist dann auch weg. Forst-Sommerparty 2015 - Supporter Anmeldung Einsendeschluss ist der 09.05.2015 Mail to: [email protected] oder ins FSR Postfach einwerfen Kontaktangaben Vorname Nachname E-Mail-Adresse Telefon Dieses Aufgabenfeld liegt mir am besten ... Gastronomie/ Catering Zulieferung Aufbau/ Abbau Ordner Garderobe Springer/innen Veranstaltungs Büro Kinderbetreuung Förster/innen Wettkampf Sonstiges Ich wäre bereit auch in anderen Bereichen zu helfen ... Ja Nein Ich habe bereits in folgenden Bereichen Erfahrung ... Gastronomie/ Catering Veranstaltungsorganisation Kinderbetreuung Aufbau/ Abbau Büroarbeit Garderobe Kasse Sonstiges Was ich besonders gut kann/ Was mich für die oben angekreuzte Tätigkeit qualifiziert ... Impressum: Linus Henkel & Eike Tiemann f.d. Fachschaftsrat Forstwissenschaften & Waldökologie Büsgenweg 1; Raum: 0.102; 37077 Göttingen [email protected] Ich besitze eine gültige Belehrung/ Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz ( Gastronomie Hygienenachweis) ... Ja Nein Dieses Jahr haben wir fast 200 Schichten zu vergeben, d.h. wir benötigen mindestens 50 Supporter, die bereit sind mindestens 2 Schichten und gerne auch mehr zu helfen... Mögliche Helfer-Zeiten für den Aufbau, sind für mich ... 11:30 - 13:00 Uhr 13:00 - 14:30 Uhr 14:30 - 16:00 Uhr Mögliche Helfer-Zeiten während der Veranstaltung, sind für mich ... 16:00 - 17:30 Uhr 17:30 - 19:00 Uhr 19:00 - 20:30 Uhr 20:30 - 22:00 Uhr 22:00 - 23:30 Uhr 23:30 - 01:00 Uhr 01:00 - 02:30 Uhr 02:30 - 04:00 Uhr 04:00 - ??:?? Uhr egal Anmerkungen: Mein Supporter T-Shirt benötige ich in folgender Größe ... weiblich männlich XS S L XL XXL XXXL M Es besteht die Möglichkeit gemeinsam als Gruppe eine Schicht zu besetzten. Denkt euch dafür bitte einen Gruppennamen aus ... Ich habe die Supporter Konditionen sowie die drei Anhänge: 1. Was können Supporter/innen vom Sommerfest erwarten ? 2. Was wünschen wir uns und was erwarten wir von Supporter/innen! 3. AGB's gelesen und erkläre mich mit diesen einverstanden ... Ja Nein Unterschrift (nicht nötig bei digitaler Eingabe) Datum Impressum: Linus Henkel & Eike Tiemann f.d. Fachschaftsrat Forstwissenschaften & Waldökologie Büsgenweg 1; Raum: 0.102; 37077 Göttingen [email protected] Allgemeine Geschäftsbedingungen – Forst-Sommerparty 2015 1. Allgemeine Bedingungen • • • • • • • • Die Forst-Sommerparty findet bei jeder Witterung im Freien statt. Die Veranstalter behalten sich vor, im Falle höherer Gewalt, insbesondere Unwetter o.Ä., die Veranstaltung abzusagen oder vorzeitig zu beenden. Schadensersatzansprüche sind dann ausgeschlossen. Den Anweisungen der Veranstalter, der Sicherheitskräfte, der Behörden, des Fachschafts-Teams und insbesondere der Security ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Dem Besucher ist bekannt und bewusst, dass die Lärmbelastung auf dem Veranstaltungsgelände über den Grenzwerten der DIN 1595 liegen kann. Mit dem Erwerb des Tickets verzichtet er dahingehend auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld und Schadensersatz. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung von den angesetzten Einlasszeiten (21 – 04 Uhr) abzuweichen. Das Mitbringen von Getränken und Lebensmitteln auf das Veranstaltungsgelände ist verboten. Glasflaschen und -behälter sind auf dem gesamten Veranstaltungsgelände verboten. Es werden entsprechende Kontrollen durchgeführt. Jeder Besucher haftet für den durch ihn schuldhaft verursachten Schaden. Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes. • Bei Verlust von Wertmarken, der Eintrittskarte oder des Einlassstempels erfolgt kein Ersatz. Wertmarken können nicht gegen Bargeld zurück getauscht werden. • Auf dem Veranstaltungsgelände werden durch den Fachschaftsrat Forst und die Veranstalter Foto- und Filmaufnahmen erstellt, vervielfältigt und genutzt (z.B. Dokumentationen sowie Werbezwecke und Selbstdarstellung und via Social-Media (Facebook) und/oder Internet verbreitet). Mit dem Betreten des Veranstalltungsgeländes erklärt sich der Besucher der Forst-Sommerparty damit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen. • Mit dem Erwerb der Eintrittskarte akzeptiert der/die Erwerber/in bzw. der /die Eintrittskarteninhaber/in die Vertragsbedingungen der Forst-Sommerparty 2015. • Eine Abgabe von Alkohol findet nur in den Grenzen des § 9 JuschG statt. Die Veranstalter können wegen der Vielzahl von Besuchern nur stichprobenartige Kontrollen zum Verzehr gem. § 9 I JuschG durchführen. Daher übernimmt der Veranstalter keinerlei Haftung für die aus Missbrauch entstehenden Schäden, gleich welcher Art. Eltern und Erziehungsberechtigte sowie volljährige Aufsichtspersonen haften für die Ihnen anvertrauten Minderjährigen. 2. Programm • • Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietung der Künstler/innen. Sie übernehmen hierfür auch keinerlei Haftung: die Inhalte spiegeln nicht die Meinung der Veranstalter, ihrer gesetzl. Vertreter, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen wider. Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. 3. Kartenverkauf Abendkasse • • • • Die Besucher sind verpflichtet einen amtlichen Lichtbildausweis oder Studentenausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse/am Einlass ab 21 Uhr vorzuzeigen. Die an der Abendkasse erworbenen Tickets berechtigen nur den Zugang zur Veranstaltung und beinhalten keine Wertmarken. Ticket, sowie Einlass Stempel sind auf Verlangen vorzuzeigen. Der Ticket Erwerb an der Abendkasse ist von 21 – 04 Uhr möglich. Die Ticketanzahl ist insgesamt auf 1000 Stück limitiert. 4. Kartenvorverkauf • • • • Die Besucher sind verpflichtet einen amtlichen Lichtbildausweis oder Studentenausweis mitzuführen und diesen auf Verlangen an der Abendkasse/am Einlass ab 21 Uhr vorzuzeigen. Diese Regelung gilt sowohl für die im Vorverkauf erstandenen Karten als auch für den Verkauf an der Abendkasse. Die im Vorverkauf zu erwerbenden Tickets dürfen ausschließlich durch den FSR-Forst vertrieben werden. Die VorverkaufTickets sind fortlaufend nummeriert. Der Vorverkaufs -Preis von 5 € beinhaltet den Eintritt zur Forst-Sommerparty 2015 sowie den einmaligen Erhalt von Wertmarken im Wert von 5 €. An den Tickets befindliche Abrisse dürfen nur vom ausgewiesenen Personal entfernt werden. Eigenverschuldetes Abtrennen der Abrisse führt zur Entwertung des Tickets bzw. zum Verfall der Wertmarken Berechtigung. 1 5. Wertmarken • • • • • • • Wertmarken auf dem Forst-Sommerfest und der Forst-Sommerparty dürfen nur an den offiziellen Tauschstellen (Kassen) und nur durch Mitglieder des Fachschafts-Teams und des Kassenpersonals gegen Bargeld getauscht werden. Der Geldwert in Euro einer Wertmarke beträgt 0,50 € Erworbene Wertmarken können nicht in Geld zurückgetauscht werden, generell ist das Einlösen der Wertmarken nur während des Veranstaltungszeitraums (16:00 – 04:00 Uhr) möglich. Das im Umlauf bringen von gefälschten oder bereits entwerteten Wertmarken hat strafrechtliche Konsequenz zur Folge und führt zum sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung. Wertmarken gelten als entwertet, sobald diese deutlich erkennbare Risse aufweisen. Bei Verlust, Beschädigung oder Ähnlichem bestehen keine Ersatzansprüche. Die erworbenen Wertmarken sind direkt nach dem Erhalt auf Vollständigkeit zu überprüfen, spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. 6. Zugang zum Festivalgelände / Sicherheit • • • • • • Der Ordnungsdienst des Veranstalters (PSM) führt am Eingang und entlang des Veranstaltungsgeländes, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen (auch Leibesvisitationen) durch. Mit dem Ticketkauf erklärt sich der Besucher mit diesen Maßnahmen einverstanden. Den Anordnungen der Sicherheitskräfte, der Behörden, des Fachschafts-Teams und der Security ist zu jeder Zeit unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden Vertragsbedingungen kann einen solchen wichtigen Grund darstellen. Das Mitbringen von Glaswaren, Getränkedosen, Getränken allgemein, spitzen und pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstalltungsgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Veranstalter vor. Bei jeglicher Zuwiderhandlung, insbesondere bei Widerstand gegen die Security gleich welcher Art, behält sich der Veranstalter das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten und den Besucher vom Gelände zu verweisen. Bei Verstößen gegen geltendes Recht innerhalb der Veranstaltungsflächen sowie im näheren Umkreis der Veranstaltung (Nord Campus) kann ein Platzverweis auch direkt durch Polizeikräfte vor Ort ausgesprochen und durchgesetzt werden. 7. Rückerstattungsanspruch • In keinem Fall besteht ein Rückerstattungsanspruch auf den Kaufpreis von Eintrittskarten und Wertmarken. 8. Weiterverkauf von Eintrittskarten • • Der Erwerb von Eintrittskarten und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Die Veranstalter führen entsprechende Kontrollen durch. Verstöße werden in jedem Fall bestraft. Kaufe Eintrittskarten nur über die vom FSR-Forst bekannt gegebenen Kanäle. 9. Parken • • • • • • Das Parken ist auf dem gesamten Nord Campus Gelände nur im Rahmen der offiziell ausgewiesenen Parkflächen gestattet. Das Parken auf den „Roten Wegen“ (Büsgenweg) ist generell untersagt, da es sich um einen Feuerwehrzufahrt handelt. Widerrechtliche, oder außerhalb der offiziellen Parkflächen abgestellte Fahrzeuge werden ohne Voranmeldung und auf Kosten des Halters abgeschleppt (Der Fahrzeughalter wird gebührenpflichtig sobald der Abschleppwagen bestellt ist). Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Die Veranstalter stellen explizit keine Parkflächen zur Verfügung. Außerhalb gekennzeichneter Fahrradparkplätze besteht aus sicherheitstechnischen Gründen ein generelles Abstellverbot von Fahrrädern oder ähnlichen Gefährten. Wiederrechtlichabgestellte Fahrräder werden entfernt und bis zum Veranstaltungsende in Gewahrsam genommen. Für Beschädigungen, die beim Entfernen der Fahrzeuge, aus dem Sicherheitsbereich, an den Abschließ-Vorrichtungen entstehen, übernehmen die Veranstalter keinerlei Haftung oder Schadensersatz. 10. Schadensersatz • • Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalter, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre Erfüllungshilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. Schadensersatz aus Unmöglichkeit der Leistung (z.B. Totalausfall der Veranstaltung) und Verzug ist ausgeschlossen, im Übrigen auf die Rückerstattung des Ticketpreises beschränkt. 2 11. Supporter auf der Forst-Sommerparty • • • • • Die durch Supporter geleistete Helfertätigkeit ist ehrenamtlich und erfolgt unentgeltlich. Supporter der Forst-Sommerparty haben ein entsprechendes Supporter-Anmelde Formular auszufüllen und versichern durch das Unterzeichen (bei Online-Versand per Mailadresse) die öffentlich einsichtigen AGBs der Veranstalter der Forstsommerparty zur Kenntnis genommen zu haben. Das Ausfüllen einer Supporter-Anmeldung berechtigt nicht automatisch zum kostenlosen Zugang der Veranstaltung. Offiziell durch den FSR-Forst bestimmte Supporter der Forst-Sommerparty gelten gleichermaßen als Besucher der ForstSommerparty und unterliegen damit den AGBs der Veranstalter der Forst-Sommerparty. Des Weitern sind die Supporter an Weisungen der Veranstalter, des Fachschafts-Teams sowie der Security und der Behörden gebunden und erlangen durch das Ausführen ihrer Helfertätigkeit keinerlei Kompetenzen bezüglich der Entscheidungsgewalt der Veranstaltungsdurchführung. Die Veranstalter und das Fachschafts-Team behalten sich während der gesamten Festivität vor, bei: o o o o grober Unzuverlässigkeit, unsachgemäßem Verhalten (Beleidigung, Provokation, etc.), Schädigung finanzieller Art (Kosten lose Weitergabe von Gastronomischen Produkten, Diebstahl) und/oder von Personen oder Einrichtungen des Sommerfestes einen Platzverweis auszusprechen und ggf. weitere Schritte einzuleiten (Security, Polizei). In diesem Fall verfallen alle Ansprüche gegenüber den Veranstaltern. 12. Persönliche Angaben / Datenschutz • • Persönliche Angaben in Formularfeldern (digitale und analoge Form) werden ausschließlich zu internen Zwecken verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Mit der Angabe der persönlichen E-Mail-Adresse in Formularfeldern auf der Webpräsenz des Veranstalters oder in Formularen (digitale und analoge Form) erklärt sich die Person damit einverstanden, seine Kontaktdaten zur Pflege und zum Ausbau der FSRForst internen Datenbank bereitzustellen. Sollte dieses nicht erwünscht sein, bitten wir um Rückmeldung unter: fsrforst(at)unigoettingen.de 13. Haftungsbestimmung • • • • Die Forst Sommerparty 2015 ist eine Veranstaltung der Fachschaft der forstlichen Fakultät Göttingen (Fachschaft Forst). Als Veranstalter wurden durch einen Beschluss des Fachschaftsrats (FSR), Linus Henkel und Eike Tiemann als Veranstalter (die Veranstalter) eingesetzt. Die Veranstalter als solche treten von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, egal welcher Natur, zurück und fungieren lediglich als durch den Fachschaftsrat der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie eingesetzte Organisatoren der Veranstaltung. Die Veranstalter haben sich gegenüber Schäden, sachlicher und personeller Natur, durch eine Veranstalter-Haftpflicht- sowie Technikversicherung ausreichend abgesichert. Die Veranstalter können nicht für finanzielle Schäden im Etat der Fachschaft verantwortlich gemacht werden. Die Veranstalter übernehmen keine Geschäftsfähigkeit gegenüber der Fachschaft und dem FSR und treten somit von jeglichen finanziellen Schadensersatzansprüchen zurück. 3